Hessisches Kultusministerium. Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung in Hessen

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1 Hessisches Kultusministerium Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung in Hessen

2 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, ist Ziel unserer individuellen, schulischen Förderung. Mit den gesetzlichen Grundlagen von 2011 ist die Basis gelegt, um immer mehr Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung in der allgemeinen 1 Schule gemeinsam zu unterrichten. Hessen kann auf eine lange Tradition integrativer Bildung zurückblicken. Wir setzen auf jahrzehntelang gewachsene Strukturen, die jetzt noch weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig wird die Vielfalt der Angebote im Bereich der sonderpädagogischen Förderung bestehen bleiben, so dass Eltern auch weiterhin den Besuch einer Förderschule für ihr Kind wählen können. Unser hessisches Schulsystem bietet somit vielfältige Möglichkeiten, den individuellen Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler zu entsprechen, um folglich einen bestmöglichen Abschluss zu gewährleisten. Herzliche Grüße Ihre Nicola Beer Hessische Kultusministerin 1 Allgemeine Schulen: Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-, Mittelstufenschulen, Gymnasien und berufliche Schulen Ziele zur Weiterentwicklung inklusiver Strukturen Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an Grundschulen und weiterführenden Schulen wird erhöht. Im Gegenzug wird die Förderschulbesuchsquote in den nächsten Jahren weiter abgesenkt. In jeder Region stehen Ansprechpartner für Eltern hinsichtlich der inklusiven Beschulung ihrer Kinder und für Schulen zur Beratung und Unterstützung bei der inklusiven Schulentwicklung zur Verfügung. Förderschulen verlagern ihre Angebote schrittweise unter das Dach der allgemeinen Schule zur wohnortnahen inklusiven Beschulung. Sonderpädago-gische Kompetenzen werden sukzessive an die allgemeine Schule verlagert. Alle zehn Grundsatzziele finden Sie unter: Was wir in Hessen dafür tun: Modellregionen Inklusive Bildung Beginnend mit der Stadt Wiesbaden werden in Hessen Modellregionen einge-richtet, um flächendeckend inklusive Strukturen im allgemeinen Schulsystem zu schaffen. Die Erfahrungen der Modellregionen werden beispielgebend für andere Städte und Kommunen und somit für die landesweite Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sein. Personelle sonderpädagogische Unterstützung Zur Unterstützung der allgemeinen Schulen bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung oder Behinderung werden in Hessen von Seiten des Kultusministeriums schon jetzt über Förderschul-Lehrerstellen zur Verfügung gestellt, so viele wie noch nie. Angebote für Lehrkräfte und Schulleitungen zur Weiterentwicklung inklusiver Strukturen Im Bereich der Ausbildung sind in Hessen für alle angehenden Lehrerinnen und Lehrer Inhalte verpflichtend, die auf den Unterricht und die Förderung aller Schülerinnen und Schüler vorbereiten. Für Lehrkräfte und Schulleitungen der allgemeinen Schulen und der Beratungs- und Förderzentren bzw. der Förder-schulen werden zudem umfangreiche Fortbildungen zum Thema Inklusion angeboten. Darüber hinaus besteht für Lehrkräfte allgemeinbildender Schulen die Möglichkeit, über Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Sonderpädagogik eine Zusatzqualifikation zu erwerben.

3 Unterstützung der allgemeinen Schule Die Beratungs- und Förderzentren (BFZ) haben die Aufgabe, die allgemeinen Schulen im Inklusiven Unterricht und somit in der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung zu unterstützen. Weit über Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchti-gung oder Behinderung werden, ohne dass es eines formalen Verfahrens bedarf, in der allgemeinen Schule sonderpädagogisch gefördert. Die regionalen BFZ richten sich mit ihrem Angebot an Schülerinnen Schüler mit Lern- und Sprachschwierigkeiten sowie Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung. und Für die spezifische Förderung in den Schwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie kranker Schülerinnen und Schüler stehen darüber hinaus überregionale BFZ zur Verfügung. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen einer allgemeinen Schule und dem zuständigen BFZ setzt den Rahmen für eine verlässliche Zusammenarbeit der Systeme bei der Beratung und der Förderung. Durch verbindliche Absprachen gewährleisten sie eine Klärung von Aufträgen, Inhalten und Zuständigkeiten. Das sagen Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrer:»Nach der Praxisklasse an einer Förderschule machte ich die Ausbildung als KFZ-Lackierer. Heute habe ich meinen eigenen kleinen Betrieb.«Tahir, 20 Jahre»Die Werkstatt für behinderte Menschen war nicht Olafs Ding. Heute arbeitet er nach einer Qualifizierungsmaßnahme als Helfer in einer integrativen Kindertagesstätte und ist dort Vorbild für viele Eltern behinderter Kinder.«Mutter von Olaf (junger Mann mit Down-Syndrom)»Ich finde es gut, in die gleiche Schule wie mein Bruder gehen zu können.«sarah, 9 Jahre, Förderschwerpunkt Lernen»Inklusion ist ein Weg mit großen Herausforderungen und Fallstricken. Erlebe ich aber die Kinder, die ohne Beschämung lernen dürfen und sehr unerwartete Lernerfolge zeigen, dann bin ich mir sicher, dass dies der richtige Weg ist.«anja, Grundschullehrerin»Wir alle sind überglücklich über die Möglichkeit der inklusiven Beschulung. Noemi bekommt so die Möglichkeit, sich von klein auf in die Gesellschaft einzufinden.«valeria und Markus, Eltern eines blinden Kindes

4 Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung Lernen Schülerinnen und Schüler, die trotz intensiver, langfristiger Förderung die Anforderungen der allgemeinen Bildungsgänge nicht erfüllen können und daher nach einem speziellen Lehrplan individuell gefördert werden. Emotionale und soziale Entwicklung Schülerinnen und Schüler, die in dem Bereich des sozialen Handelns und des emotionalen Erlebens intensiver sonderpädagogischer Unterstützung bedürfen. Sprachheilförderung Schülerinnen und Schüler, die aufgrund schwerer Sprachbeeinträchtigungen die Bildungsangebote der allgemeinen Schule nur mit umfänglicher sprachheilpädagogischer Unterstützung nutzen können. Geistige Entwicklung Schülerinnen und Schüler mit einer umfassenden, schweren und lang andauernden Beeinträchtigung. Das Ziel von Unterricht und Erziehung ist die aktive kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe. Körperliche und motorische Entwicklung Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Schädigung des Stütz- und Bewegungssystems, einer organischen Schädigung oder einer chronischen Krankheit so beeinträchtigt sind, dass sie nur mit umfänglicher sonderpädagogischer Unterstützung dem individuell möglichen Bildungsgang folgen können. Sehen Schülerinnen und Schüler, die blind sind oder deren Sehvermögen auf ein Drittel bis ein Zwanzigstel der Norm reduziert ist und die daher besondere Hilfen bzw. Ausstattungen benötigen. Hören Schülerinnen und Schüler, deren Lernmöglichkeiten und Sprachentwicklung aufgrund einer Hörbeeinträchtigung oder eines Hörverlusts beeinträchtigt sind. Kranke Schülerinnen und Schüler Schülerinnen und Schüler, die längerfristig in einer Klinik oder einer ähnlichen stationären Einrichtung aufgenommen und daher am Besuch ihrer allgemeinen Schule gehindert werden. Möglichkeiten Schülern in Hessen der Förderung von Schülerinnen und Schülern in Hessen Förderschule allgemeine Schule Integration Kooperationsklassen Inklusion Die Darstellung zeigt die Verteilung der einzelnen Förderschwerpunkte. Die Angaben beruhen auf Annäherungen und sind nicht statistisch abgesichert. Die Darstellung zeigt die Verteilung der einzelnen Förderschwerpunkte. Die Angaben beruhen auf Annäherungen und sind nicht statistisch abgesichert.

5 Weiterführende Informationen für Eltern, Schüler und Lehrkräfte finden Sie unter: Impressum Hessisches Kultusministerium Luisenplatz Wiesbaden Herausgeber: Hessisches Kultusministerium Luisenplatz Wiesbaden Tel.: 0611/368-0 Fax: 0611/ Verantwortlich: Christian Henkes Simone Sieder Gestaltung: *augenstern, Büro für Gestaltung, Kassel Druck: Hayn Druckwerkstatt, Kassel Stand: Mai 2013

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