16. Wahlperiode Drucksache 16/

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1 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom Ganztagsangebote an den bayerischen Schulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Ganztagsangebote (hiermit sind Gruppen in der offenen, gebundenen Ganztagsschule und Gruppen in der [verlängerten] Mittagsbetreuung gemeint) gibt es an Bayerns Schulen (aufschlüsselt nach Schularten)? a) Wie viele offene Ganztagsangebote und (verlängerte) Mittagsbetreuungsangebote in Bayern bestehen nur aus einer Gruppe (aufgeschlüsselt nach Schularten)? b) Wie soll in einer solchen Gruppe Differenzierung stattfinden, wenn nur eine Fachkraft vorgesehen ist? c) Wie sollen mit der derzeitigen Finanzierung der offenen Ganztagsschulangebote und der (verlängerten) Mittagsbetreuungsangebote die (Voll-)Kooperationspartner bzw. Träger in die Lage versetzt werden, zukünftig am Arbeitsmarkt konkurrenzfähige Beschäftigungsverhältnisse zu generieren? 2. In welche Rhythmen wurden die Entgelte für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in den letzten zehn Jahren angepasst bzw. erhöht und in welchem vergleichbaren Maße wurde die Refinanzierung für Kooperationspartner des Freistaats im Bereich der Ganztagsschulangebote und der (verlängerten) Mittagsbetreuungsangebote angepasst? a) Wenn keine Anpassung erfolgte, warum nicht? 3. Gibt es belastbares Zahlenmaterial, in welchem Umfang Kooperationspartner und Träger im schulischen Ganztag ihrer Vertretungspflicht (im allgemeinen Absenzfall) nachkommen? a) Gibt es Rückmeldungen von Schulleitern oder Schulamtsdirektoren über die Zuverlässigkeit der Kooperationspartner bzw. Träger hinsichtlich ihrer Vertretungspflicht? b) Gibt es hierbei ganztagsmodellspezifische Unterschiede? 4. Welche Qualifikationen bringen eingesetzte Hilfskräfte im gebundenen Ganztag mit? 5. Wie wird die Einhaltung des pädagogischen Konzepts überprüft, welches bei jedem Ganztagsmodell vom Kooperationspartner bzw. Träger/Schule erstellt und eingereicht werden muss? a) Wenn es überprüft wird, in welchem Maße wird es tatsächlich in der Praxis durchgeführt? b) Bei wie vielen Kooperationspartnern bzw. Trägern steht im Konzept Bewegung Spiel Sport? c) Wie viele arbeiten mit Mitarbeitern, die sportlich qualifiziert sind? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Zu 1.: In Bayern werden im Schuljahr 2012/2013 folgende Ganztagsangebote im Sinn der Anfrage in der entsprechenden Statistik des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erfasst und staatlich gefördert (Grundlagen: Bekanntmachung zur offenen Ganztagsschule für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 an staatlichen Schulen, kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft vom 21. April 2010 (KWMBl S. 154), Bekanntmachung zu gebundenen Ganztagsangeboten an Schulen vom 1. August 2011 (KWMBl S. 240) und Bekanntmachung zur Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen vom 7. Mai 2012 (KWMBl S. 170) vgl. die Internetseite dung/ganztagsschule.html Stand jeweils 1. Oktober 2012, etwaige spätere Änderungen sind demnach nicht erfasst): 1. Gebundene Ganztagsschule Klassen FS (Grundschulstufe) 111 FS (Mittelschulstufe) 203 Grundschule 898 Mittelschule Realschule 1 61 Gymnasium Wirtschaftsschule 9 Gesamt Ganztagsklassen im Bereich der Realschulen und Gymnasien an kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, die in gebundener, rhythmisierter Form geführt werden, werden förderrechtlich im Rahmen der Bekanntmachung zur offenen Ganztagsschule erfasst (beide Formen der Ganztagsschule sind seit dem Schuljahr 2009/2010 finanziell gleichgestellt). Diese Ganztagsangebote sind deshalb in den Angaben zu den offenen Ganztagsangeboten enthalten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

2 Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Offene Ganztagsschule Gruppen FS (Mittelschulstufe) 170 Mittelschule Realschule 842 Gymnasium Wirtschaftsschule 130 Gesamt Mittagsbetreuungsangebote an Grundschulen und Förderschulen GS regulär GS verlängert GS erhöhte FS regulär FS verlängert FS erhöhte Anzahl Summe GS Gruppen 137 FS Gruppen Zu 1. a): Nach der in der Antwort zu Frage 1 genannten Statistik bestehen folgende offenen Ganztagsangebote und Angebote der (verlängerten) Mittagsbetreuung in Bayern aus nur einer Gruppe: FS MS RS WS GY gesamt Offene Ganztagsschule Mittagsbetreuung regulär verlängert erhöhte Grundschule Förderschule (Grundschulstufe) gesamt Zu 1. b): Offene Ganztagsschule: Mit Genehmigung der offenen Ganztagsschule stellt der Freistaat Bayern jeder gebildeten Gruppe ein Budget für den Personalaufwand für die Bildungs und Betreuungsangebote zur Verfügung. Die finanzielle Ausstattung ermöglicht es grundsätzlich, für jede offene Ganztagsgruppe mehr als eine Fachkraft vorzusehen und somit eine Einteilung nach Fächern, Lernniveaus oder Interessen in verschiedene Gruppen zu ermöglichen (äußere Differenzierung). Eine weitere Möglichkeit der Differenzierung, die innerhalb einer Gruppe Anwendung finden kann (innere Differenzierung), stellt neben der quantitativen Differenzierung (stofflicher Umfang, Lern, Arbeitstempo, zeitlicher Umfang, u. a.) auch die qualitative Differenzierung (Arbeitsweise, Schwierigkeitsgrad, Methode, Zuwendung, u. a.) dar. Welche Formen der Differenzierung jeweils in welchem Umfang gewählt werden, entscheiden Schulleitung, Lehrpersonal und Kooperationspartner vor Ort bedarfsabhängig sowie schüler und situationsbezogen. Mittagsbetreuung: Die Mittagsbetreuung ist eine eigenständige Einrichtung des Trägers des Schulaufwands oder eines privatrechtlichen Trägers (z. B. eines Vereins). Der jeweilige Träger ist für die Finanzierung und im Benehmen mit der Schulleitung für die Organisation der Mittagsbetreuung zuständig. Für Einrichtungen zur Mittagsbetreuung können aber bei Erfüllung entsprechender Vorgaben auf Antrag nach Maßgabe der im Haushalt dafür eingestellten Mittel Zuschüsse des Freistaats Bayern gewährt werden. Vor dem Hintergrund, dass grundsätzlich eine kommunale Zuständigkeit für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen nach der einschlägigen Vorschrift des Sozialgesetzbuches Achter Teil ( 24 Abs. 2 SGB VIII) besteht, hat sich in vielen Fällen die Praxis herausgebildet, dass die Finanzierung der Mittagsbetreuung in etwa zu gleichen Teilen von Freistaat, Träger bzw. Kommune sowie den Erziehungsberechtigten getragen wird. Auswahl, Anstellung und Umfang des eingesetzten Betreuungspersonals liegen demnach in der Verantwortung des Trägers. Da sich die Art des Betreuungsangebotes nach der personellen und sächlichen Ausstattung richtet, obliegt die Umsetzung von Differenzierungsmaßnahmen somit auch dem Träger. Die jeweiligen Differenzierungsmaßnahmen können, je nach pädagogischem Konzept, wieder in Form äußerer oder innerer Differenzierung erfolgen. Zu 1. c): Offene Ganztagsschule: Im Rahmen der derzeitigen Organisationsstruktur und Mittelausstattung für Ganztagsschulen wurde den Schulen eine Reihe von eigenverantwortlichen und flexiblen Handlungsfeldern eröffnet, um den jeweiligen Bedürfnissen vor Ort bestmöglich Rechnung tragen zu können. So hängt die Verwendung der Mittel zur Beschäftigung externer Kräfte von dem jeweiligen pädagogischen Konzept der Schule ab und die Schulleitungen können im Interesse einer wünschenswerten Profilbildung die eigenverantwortliche Entscheidung über den Einsatz der Mittel treffen. Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schulaufwandsträger die Durchführung der Bildungs und Betreuungsangebote ganz oder teilweise einem freien gemeinnützigen Träger oder einer Kommune als Kooperationspartner übertragen. Die jeweilige Regierung schließt dabei auf Vorschlag der Schulleitung lediglich formell den Kooperationsvertrag mit dem von der Schule gewünschten Partner, gibt aber keinen bestimmten Kooperationspartner vor. Die Schulleitung hat darauf zu achten, dass der Kooperationspartner hinreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stellt. Dieses Personal ist aber weiterhin bei dem gewählten freien Träger oder der Kommune beschäftigt. Somit obliegt es auch dem jeweiligen Anstellungsträger, über die Ausgestaltung der jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse zu entscheiden, zumal die Kooperationspartner in der Regel an mehr als einer Ganztagsschule tätig sind. (Verlängerte) Mittagsbetreuung an Grund und Förderschulen: Wie oben bereits dargestellt, ist bei den Angeboten der Mittagsbetreuung der Träger des Schulaufwands oder ein privatrechtlicher Träger (z. B. Verein) für die Finanzierung und die maßgebliche Organisation zuständig, somit ist er auch für die Vertragsgestaltung mit dem eingesetzten Personal verantwortlich. In vielen Fällen hat sich die Praxis herausgebildet, dass die Finanzierung der Mittagsbetreuung in etwa zu gleichen Teilen von Freistaat, Träger bzw. Kommune sowie den Erziehungsberechtigten getragen wird.

3 Drucksache 16/16379 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3 Auf lokaler Ebene könnte durchaus auch die stärkere Verzahnung und Vernetzung von Angeboten der Jugendhilfe und schulischen Ganztagsangeboten, wie sie z. B. im Rahmen der Initiative Bildungsregionen in Bayern angedacht sind, Berücksichtigung bei der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse finden und den Kooperationspartnern bzw. Trägern neue Möglichkeiten eröffnen. Zu 2. und 2. a): Offene und gebundene Ganztagsschule: Im Ministerratsbeschluss vom 3. Februar 2009 und beim Bildungsgipfel am 11. Februar 2009 zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern wurden wesentliche Entscheidungen zum weiteren Ausbau, zur Organisation und Finanzierung der offenen und gebundenen Ganztagsschule getroffen, die Grundlage des derzeitigen Ganztagskonzepts sind. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung war, dass der Freistaat neben den gebundenen Ganztagsschulen auch die Trägerschaft und Finanzierung der offenen Ganztagsschulen übernommen hat und hierfür den Schulen seither ein Budget zur Verfügung stellt, mit dem der Einsatz externer Kooperationspartner auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages bzw. der Einsatz externen Personals auf der Grundlage von Einzelverträgen finanziert werden kann. Die Kommunen beteiligen sich im Gegenzug an der Finanzierung der Personalkosten durch einen pauschalen Zuschuss von Euro je gebundener Ganztagsklasse bzw. je offener Ganztagsgruppe und Schuljahr. Mit der auf dieser Basis festgelegten Ressourcenausstattung seiner Ganztagsschulen liegt der Freistaat Bayern bundesweit mit an der Spitze. Im Bereich der Grundschulen stehen beispielsweise zusätzlich 12 Lehrerwochenstunden und Mittel in Höhe von Euro für die Beschäftigung externer Kräfte pro gebundener Ganztagsklasse und Schuljahr zur Verfügung. Im Entwurf der Bayerischen Staatsregierung für ein Bildungsfinanzierungsgesetz, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, ist darüber hinaus vorgesehen, diese Ausstattung für die Jahrgangsstufen 1 und 2 nochmals zu verbessern, sodass die Qualität der gebundenen Ganztagsschule weiter gesteigert werden kann. Eine vergleichende Betrachtung zwischen der Besoldungsentwicklung und den Pauschalen für Kooperationspartner an Ganztagsschulen ist erst ab dem Jahr 2009 sinnvoll. Erst seit dem Schuljahr 2009/2010 wird auf Grundlage der oben genannten Vereinbarungen, in deren Rahmen die Finanzierung von offener und gebundener Ganztagsschule angeglichen wurde, der Gegenwert der vom Freistaat für Angebote der gebundenen Ganztagsschule zur Verfügung gestellten Lehrerwochenstunden zur Berechnung der Pauschalen für den Abschluss von Kooperationsverträgen mit externen Kooperationspartnern bzw. für Einzelverträge mit externem Personal für Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule herangezogen. In diesem Zeitraum erfolgten Besoldungserhöhungen zu den Terminen 1. März 2009, 1. März 2010, 1. Januar 2012 und 1. November Bei der Berechnung der Pauschalen im Jahr 2009 wurde bereits die Besoldungserhöhung zum 1. März 2009 einbezogen. Die weitere Anpassung des Budgets zum Abschluss von Kooperations- und Einzelverträgen mit außerschulischen Partnern in der offenen und gebundenen Ganztagsschule konnte wegen anderer, vordringlicherer Maßnahmen im Doppelhaushalt 2013/2014 keine Berücksichtigung finden. Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung: In der Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen kommen keine externen Kooperationspartner auf der Grundlage eines mit der jeweiligen Schule bzw. der jeweiligen Regierung geschlossenen Kooperationsvertrages zum Einsatz: Die Mittagsbetreuung ist, wie bereits oben dargestellt, im Gegensatz zu den offenen und gebundenen Ganztagsschulen eine eigenständige Einrichtung des Trägers des Schulaufwands oder eines privatrechtlichen Trägers. Sie wird bei Bedarf auf Antrag und abhängig von regionalen Gegebenheiten in Absprache mit der Schule eingerichtet, sodass die Kommune im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung über die notwendige Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit verfügt. Demnach legt der Freistaat Bayern in der Kultusministeriellen Bekanntmachung zur Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen vom 7. Mai 2012 (KWMBl S. 170) auch nur die wichtigsten Rahmenbedingungen fest etwa die staatliche pro Schuljahr und Gruppe, die ab einer Teilnehmerzahl von 12 Kindern eingerichtet werden kann. Innerhalb dieses finanziellen und organisatorischen Rahmens ist der jeweilige Träger für die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Mittagsbetreuung zuständig. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 c dargestellt, hat sich in vielen Fällen die Praxis herausgebildet, dass die Finanzierung der Mittagsbetreuung in etwa zu gleichen Teilen von Freistaat, Träger bzw. Kommune sowie den Erziehungsberechtigten getragen wird. Mit der staatlichen der Mittagsbetreuung unterstützt der Freistaat Bayern die Träger bzw. Kommunen. Der staatliche Zuschuss zu einer Gruppe der Mittagsbetreuung bis Uhr beträgt derzeit pro Gruppe und Schuljahr. Um ein erweitertes Betreuungsangebot zu ermöglichen, wurde in den letzten Jahren besonderes Augenmerk auf die Schaffung weiterer Formen der Mittagsbetreuung und die Qualitätsentwicklung gelegt: Seit dem Schuljahr 2008/2009 wird die verlängerte Mittagsbetreuung (bis mindestens Uhr) mit pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst. Seit dem Schuljahr 2012/2013 besteht zudem die Möglichkeit, für die verlängerte Mittagsbetreuung einen erhöhten Fördersatz in Höhe von je Gruppe und Schuljahr zu erhalten, wenn bestimmte zeitliche und qualitätsbezogene Voraussetzungen erfüllt sind. Zu 3., 3. a) und b): Belastbares Zahlenmaterial hierzu liegt dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus nicht vor. Auf entsprechende Erhebungen an den Schulen wurde verzichtet, um diese nicht zusätzlich mit Verwaltungstätigkeiten zu belasten. Zu 4.: Schwerpunkt und Qualitätsmerkmal der gebundenen Ganztagsschule sind die zusätzlich zur Verfügung gestellten Leh

4 Seite 4 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/16379 rerwochenstunden, mit denen ein rhythmisiertes Ganztagsangebot gestaltet werden kann. Als wesentliches weiteres Gestaltungsmerkmal kommt die Kooperation mit externen Kräften hinzu. Die Schule kann damit von den Fähigkeiten außerschulischer Partner profitieren und so ihr pädagogisches Repertoire erweitern. Da die Schulen im Rahmen ihres pädagogischen Ganztagskonzepts eigenständig Schwerpunkte setzen und ein breites Spektrum des ganztägigen Schulbetriebs abdecken können, kann hierbei auch Personal mit unterschiedlicher Qualifikation eingesetzt werden. Für die Schulen ergeben sich daraus unter anderem folgende Möglichkeiten und Grundsätze: 1. Die Schulleitung kann im Rahmen ihres gebundenen Ganztagsangebots im Benehmen mit dem Schulaufwandsträger außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote einem freien gemeinnützigen Träger oder einer Kommune als Kooperationspartner übertragen. Hierzu wird auf Vorschlag der Schulleitung ein Kooperationsvertrag zwischen dem freien Träger bzw. der Kommune und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, geschlossen. Der freie gemeinnützige Träger oder die Kommune führt die Bildungs- und Betreuungsangebote mit Personal, das durch den freien gemeinnützigen Träger oder die Kommune beschäftigt wird, gemäß dem jeweiligen pädagogischen Konzept der Schule und dem im Kooperationsvertrag vereinbarten Leistungsumfang durch. Die Schulleitung ist dem Kooperationspartner gegenüber nach Maßgabe des Kooperationsvertrages weisungsberechtigt. 2. Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schulaufwandsträger ergänzend oder alternativ Einzelpersonen für die Bildungs- und Betreuungsangebote in den gebundenen Ganztagsklassen einsetzen. Hierzu wird auf Vorschlag der Schulleitung ein befristetes Beschäftigungs-, Honorar- oder Dienstverhältnis zwischen der Einzelperson und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, begründet. Das in gebundenen Ganztagsangeboten im Rahmen von Einzelverträgen oder von Kooperationsverträgen eingesetzte externe Personal muss gemäß Nr der in der Antwort zu Frage 1 genannten Bekanntmachung zu gebundenen Ganztagsangeboten die Gewähr für einen angemessenen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern bieten und über die für das jeweilige Bildungs- und Betreuungsangebot erforderliche Fachkompetenz verfügen. Die Schulleitung legt unter Beachtung der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und der sonstigen, für Unterricht und Schulbetrieb geltenden Rechtsvorschriften die Anforderungen an die erforderliche Fachkompetenz fest. Insbesondere bei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport sowie im naturwissenschaftlichen und technischen Bereich sind die für den jeweiligen Unterricht einschlägigen Qualifikationsanforderungen und Sicherheitsbestimmungen zu berücksichtigen. Nähere Einzelheiten hierzu können der in der Antwort zu Frage 1 genannten Bekanntmachung zur offenen Ganztagsschule Nr bis entnommen werden; diese Maßgaben gelten auch in der gebundenen Ganztagsschule. Das eingesetzte Personal muss darüber hinaus die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten und im Rahmen ihrer Tätigkeit in den gebundenen Ganztagsangeboten die politische, weltanschauliche und religiöse Neutralität zu wahren. Personen, bei denen ein früheres Dienst- oder Arbeitsverhältnis durch den Freistaat Bayern, die Bundesrepublik Deutschland, ein Land oder eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts wegen der Verletzung von dienst- oder arbeitsvertraglichen Pflichten beendet wurde, kommen für eine Tätigkeit in den gebundenen Ganztagsangeboten nicht in Betracht. Der Schulleitung ist vor Aufnahme der Tätigkeit insbesondere ein erweitertes Führungszeugnis nach 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorzulegen. Zu 5. und 5. a): Die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität ihres Ganztagsangebots ist Aufgabe jeder Ganztagsschule. Die Schulen werden dabei durch die jeweils zuständige Schulaufsicht unterstützt, zu deren Aufgaben die Qualitätssicherung und Beratung gehören. Das jeweilige pädagogische Konzept der Schule wird im Rahmen des Antragsverfahrens zur Einrichtung von gebundenen und offenen Ganztagsschulen von den Regierungen, den Dienststellen der Ministerialbeauftragten und ggf. dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus geprüft. Grundlage sind insbesondere die Vorgaben und Rahmenbedingungen, die in Art. 6 Abs. 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, den in der Antwort zu Frage 1 genannten Bekanntmachungen und den jeweiligen Schreiben des Staatsministeriums zum konkreten Antragsverfahren formuliert sind. Neben der Verwirklichung der von der Staatsregierung beschlossenen quantitativen Ausbauziele und der Festlegung der organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen wurde begleitend ein Konzept zur Qualitätsentwicklung für die Ganztagsschulen in Bayern entwickelt, um die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsschulen als weiteren gleichbedeutenden Handlungsschwerpunkt voranzutreiben. Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus wurden dazu am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München (ISB) unter Beteiligung von Vertretern der Schulaufsicht aller Schularten Qualitätsrahmen für offene und gebundene Ganztagsschulen entwickelt. Diese fassen jeweils die Qualitätskriterien zusammen, die für jede gebundene und offene Ganztagsschule maßgeblich sind (sog. Basisstandards ) und zeigen gleichzeitig konkret Möglichkeiten auf, wie sich Ganztagsschulen qualitativ weiterentwickeln können. Die Realisierung der in den Qualitätsrahmen als Basisstandards verbindlich festgelegten Qualitätsstandards für offene und gebundene Ganztagsschulen wird gemäß der Bekannt

5 Drucksache 16/16379 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 5 machung zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an offenen und gebundenen Ganztagsschulen vom 9. August 2012 (KWMBl S. 253) seit dem 1. Februar 2013 an staatlichen Ganztagsschulen in regelmäßigen Abständen von der jeweils zuständigen staatlichen Schulaufsichtsbehörde begleitet. Hierzu wurden entsprechende Bilanzberichte für offene und gebundene Ganztagsangebote entwickelt, die einerseits den Schulen künftig zur Selbsteinschätzung dienen und andererseits die Schulaufsicht unterstützen sollen, sich über den jeweiligen Entwicklungsstand der Ganztagsschulen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein Bild zu verschaffen. Die Qualitätsrahmen für gebundene und offene Ganztagsschulen sowie die dazugehörigen Bilanzberichte sind unter der Adresse im Internet abrufbar. Zu 5. b) und c): Die Ganztagsschule ist in ihren Leitgedanken einer ganzheitlich orientierten Bildung und Erziehung verpflichtet, wie sie im Art. 131 der Bayerischen Verfassung verankert ist. Neben der geistig-kognitiven und musisch-ästhetischen Dimension kommt in der Ganztagsschule besonders auch die physischsinnliche Dimension zum Tragen, um den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, den Lebensraum Schule in seinen mannigfaltigen Facetten zu erfahren. Deshalb ist der sportliche Bereich fest im Rahmenkonzept der Ganztagsschule verankert und findet sich auch in ihren wesentlichen Zielen und Qualitätsmerkmalen wieder von der Rhythmisierung und Gesundheitserziehung, über die Freizeit- und Werteerziehung bis hin zur Stärkung der Sozialkompetenz. Im Hinblick auf eine stärkere Verantwortlichkeit der Schulen vor Ort wird den Schulen gemeinsam mit den Sachaufwandsträgern, Kooperationspartnern, aber auch den Eltern, die in die Entwicklung des pädagogischen Ganztagskonzepts einbezogen werden, ein großer Handlungsspielraum gewährt, um die Ganztagsangebote möglichst flexibel ausgestalten zu können. Somit können die einzelnen Ganztagseinrichtungen je nach Schulprofil, Schüler- und Elternklientel, lokalen und regionalen Gegebenheiten sowie Bedürfnis- und Interessenlage der Kinder und Jugendlichen ihre eigenen schulspezifischen Schwerpunkte (z. B. Sport, musische, ästhetische und künstlerische Bildung, Berufsorientierung, Gesundheitserziehung) setzen. Auch die Auswahl des Kooperationspartners erfolgt eigenverantwortlich durch die Schulleitung. Die zwischen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Landessportverband bzw. dem Bayerischen Musikrat am 30. Juni 2009 geschlossene Rahmenvereinbarung dient gerade auch dazu, Kontakte zwischen den Schulen vor Ort sowie externen Kräften und Kooperationspartnern zu erleichtern und den Aufbau eines Netzwerks an Vereinen, Verbänden und Organisationen zu unterstützen. Vor dem Hintergrund dieser Form von Eigenverantwortlichkeit der Ganztagsschulen liegen der Staatsregierung die erbetenen Angaben, wie viele Kooperationspartner Angebote im Bereich Bewegung Spiel Sport anbieten und dafür entsprechend qualifizierte Mitarbeiter einsetzen, nicht vor. Zur Erhebung wäre eine spezifische Analyse aller bisher eingereichten pädagogischen Ganztagskonzepte von derzeit Schulen mit offenen und 964 Schulen mit gebundenen Ganztagsangeboten sowie ggf. eine Befragung jeder einzelnen Schule bzw. ihres jeweiligen Kooperationspartners erforderlich. Hiervon wurde mit Rücksicht auf den dadurch den Schulen entstehenden zusätzlichen Verwaltungsaufwand abgesehen.

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