16. Wahlperiode Drucksache 16/
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- Mathilde Abel
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1 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom Umfang der Anrechnungsstunden im Schulbereich Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchem Umfang gewährt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus sogenannte Anrechnungsstunden für Tätigkeiten an den einzelnen Schularten in Bayern, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Aufgabenbereichen, für die Anrechnungsstunden gewährt werden, der Ausweitung/Reduzierung entsprechender Anrechnungsstunden in den Schuljahren seit 2008/2009? 2. In welcher Weise wirkt sich der Rückgang der Schülerzahlen in Bayern innerhalb der nächsten Jahre auf den Umfang der bereitgestellten Anrechnungsstunden aus, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Tätigkeitsbereichen, den Schulleitungen? 3. In welchem Umfang werden für die Tätigkeit in den Personalräten (örtlicher PR, BPR, HPR) Freistellungsstunden Verfügung gestellt, aufgeschlüsselt nach den Ebenen örtlicher Personalrat, Bezirkspersonalrat, Hauptpersonalrat, der Entwicklung in den Schuljahren seit 2008 / 2009? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Zu 1.: Auf Basis des Verfahrens Amtliche Schuldaten liegen für das Schuljahr 2011/12 derzeit noch keine Daten zu den Anrechnungen und Freistellungen vor. Für die Schuljahre 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011 werden in den beiliegenden Tabellen 1 bis 3 jeweils die gewährten Freistellungen und Anrechnungen an staatlichen in Aufgliederung nach Schulart und Anrechnungstatbestand ausgewiesen. Die Gliederung der orientiert sich dabei an einem länderübergreifend auf Ebene der Kultusministerkonferenz (KMK) festgelegten Raster. Zu 2.: In die Bestimmung der Anrechnungsstunden gehen gemäß sehr unterschiedlicher Regelungen je nach Schulart und Anrechnungstatbestand verschiedene Pareter ein. In vielen Fällen wirkt sich der Rückgang der Schülerzahl nicht direkt oder gar nicht auf die Zahl der Anrechnungsstunden aus, da beispielsweise im Zuge der die Anrechnungen von der Zahl der Studienreferendare abhängen. Zwar ist infolge der demografischen Entwicklung grundsätzlich schulartübergreifend mit einem Rückgang der Schülerzahlen und dit selbstverständlich auch mit einem Rückgang der gewährten Anrechnungsstunden zu rechnen, jedoch sind die Auswirkungen auf die einzelnen Schulbereiche und vor allem auf einzelne Schulstandorte nicht zuverlässig abschätzbar. Dies wäre aber Voraussetzung für eine entsprechende Prognose der Entwicklung der Anrechnungsstunden. Eine fundierte Aussage Anzahl der Anrechnungsstunden in künftigen Schuljahren ist demnach nicht möglich. Zu 3.: Die gemäß den Amtlichen Schuldaten in den Schuljahren 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011 bei den einzelnen Schularten gewährten Freistellungen für Tätigkeiten in der Personalvertretung sind in den beiliegenden Tabellen 1 bis 3 jeweils im oberen Bereich dargestellt. Die Anzahl der Freistellungsstunden der Personalratsmitglieder ist in allen Schularten abhängig von der Zahl der Beschäftigten, nicht von den Schülerzahlen. Sofern aufgrund des Rückgangs der Schülerzahlen an den einzelnen weniger Lehrkräfte beschäftigt werden, können sich auch die Freistellungsstunden der Personalratsmitglieder reduzieren. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversmlung und der Ausschüsse sind im Internet unter Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht Verfügung.
2 Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/10133 Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: a) Örtlicher Personalrat Seit dem Schuljahr 2011/2012 können an den staatlichen n, Gymnasien und beruflichen mit in der Regel weniger als 400 Beschäftigten auf Antrag des örtlichen Personalrats im nachstehenden Umfang Personalratsmitglieder gemäß Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayPVG von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt werden: Zahl der Beschäftigen Schule Umfang der Freistellung (Anrechnung auf die UPZ in Wochenstunden) bis für je angefangene 50 Beschäftigte mehr: 1 zusätzliche Wochenstunde. Sofern im Einzelfall eine Abweichung von diesen Richtwerten nach Art und Umfang der Dienststelle ordnungsgemäßen Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Aufgaben erforderlich ist, hat der Personalrat darzulegen, in welchem Umfang regelmäßig wiederkehrend personalvertretungsrechtliche Aufgaben anfallen, die eine über das in den Richtwerten vorgesehene Maß hinausgehende Freistellung rechtfertigen. Vom Schuljahr 2008/2009 bis zum Schuljahr 2010/2011 konnten an den staatlichen n, Gymnasien und beruflichen mit in der Regel weniger als 400 Beschäftigten auf Antrag des örtlichen Personalrats im nachstehenden Umfang Personalratsmitglieder gemäß Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayPVG von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt werden: Zahl der Beschäftigen Schule Umfang der Freistellung (Anrechnung auf die UPZ in Wochenstunden) für je angefangene 50 Beschäftigte mehr: 1 zusätzliche Wochenstunde. Im Bereich der n sind die Personalräte nicht an den, sondern bei den Staatlichen Schulämtern angesiedelt (vgl. Art. 6 Abs. 4 BayPVG). Für die Personalratstätigkeit an den Staatlichen Schulämtern mit weniger als 400 Beschäftigten können seit dem Schuljahr 1977/1978 folgende Freistellungen von der Unterrichtspflichtzeit der Lehrer (28 Wochenstunden bei 5-Tage-Woche, 29 Wochenstunden bei 6-Tage-Woche) und der Fachlehrer (30 Wochenstunden bei 5-Tage-Woche, 31 Wochenstunden bei 6-Tage-Woche) gewährt werden: bei bis zu 99 Beschäftigten insges. 4 WoStd., bei 100 bis 199 Beschäftigten insges. 7 WoStd., bei 200 bis 299 Beschäftigten insges. 11 WoStd., bei 300 bis 399 Beschäftigten insges. 14 WoStd.. Im Bereich der Förderschulen und für Kranke sind die Personalräte nicht an den, sondern bei den Regierungen angesiedelt (vgl. Art. 6 Abs. 4 BayPVG). Auf Antrag des Personalrats sind an den staatlichen n, Gymnasien, beruflichen, Staatlichen Schul ämtern und Regierungen mindestens freizustellen mit in der Regel 400 bis 800 Beschäftigten ein Personalratsmitglied, 801 bis Beschäftigten zwei Personalratsmitglieder, 1601 bis Beschäftigten drei Personalratsmitglieder. In Dienststellen mit über Beschäftigten ist für je angefangene Beschäftigte ein weiteres Personalratsmitglied ganz freizustellen. Eine entsprechende teilweise Freistellung mehrerer Mitglieder ist möglich. b) Bezirks- und Hauptpersonalrat Auf Antrag der Stufenvertretung sind mindestens freizustellen bei einer Stufenvertretung mit 9 bis 11 Mitgliedern ein Vorstandsmitglied, 13 bis 15 Mitgliedern zwei Vorstandsmitglieder, 17 und mehr Mitgliedern drei Vorstandsmitglieder. Im HPR waren von 2006 bis ,90 Personalratsmitglieder freigestellt, gehörten 3,25 Personalratsmitglieder Gruppe der Lehrer an Gymnasien, 1,80 Gruppe der Lehrer an n, 1,75 Gruppe der Lehrer an beruflichen, 3,68 Gruppe der Lehrer an n und 0,95 Gruppe der Lehrer an Förderschulen st für Kranke. Seit dem Schuljahr 2011/12 sind 13,57 Personalratsmitglieder freigestellt, gehören 3,91 Personalratsmitglieder Gruppe der Lehrer an Gymnasien, 1,80 Gruppe der Lehrer an n, 1,83 Gruppe der Lehrer an beruflichen, 3,5 Gruppe der Lehrer an n und 1 Personalratsmitglied Gruppe der Lehrer an Förderschulen st für Kranke.
3 Drucksache 16/10133 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3 Tabelle 1. Anrechnungen an staatlichen im Schuljahr 2008/09 nach Schularten und n Gewährte Freistellungen/Anrechnungsstunden an staatlichen im Schuljahr 2008/09 bild darunter Örtlicher Personalrat (Schule/Schult) Bezirkspersonalrat Hauptpersonalrat Schulleitung, Schulorganisation, Schulverwaltung Beratung von Schülern/Eltern Schulversuche, besondere schulische Angebote/Profilierungen Besondere Belastungen im Rahmen der "normalen" Lehrertätigkeit Zusmen
4 Seite 4 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/10133 Tabelle 2. Anrechnungen an staatlichen im Schuljahr 2009/10 nach Schularten und n Gewährte Freistellungen/Anrechnungsstunden an staatlichen im Schuljahr 2009/10 bild darunter Örtlicher Personalrat (Schule/Schult) Bezirkspersonalrat Hauptpersonalrat Schulleitung, Schulorganisation, Schulverwaltung Beratung von Schülern/Eltern Schulversuche, besondere schulische Angebote/Profilierungen Besondere Belastungen im Rahmen der "normalen" Lehrertätigkeit Zusmen
5 Drucksache 16/10133 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 5 Tabelle 3. Anrechnungen an staatlichen im Schuljahr 2010/11 nach Schularten und n Gewährte Freistellungen/Anrechnungsstunden an staatlichen im Schuljahr 2010/11 bild darunter Örtlicher Personalrat (Schule/Schult) Bezirkspersonalrat Hauptpersonalrat Schulleitung, Schulorganisation, Schulverwaltung Beratung von Schülern/Eltern Schulversuche, besondere schulische Angebote/Profilierungen Besondere Belastungen im Rahmen der "normalen" Lehrertätigkeit Zusmen
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