Satzung des Business and Professional Women-Germany, Club Wiesbaden e. V.
|
|
- Karl Seidel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Satzung des Business and Professional Women-Germany, Club Wiesbaden e. V. 1 Name 1. Der Verein heißt: Business and Professional Women-Germany, Club Wiesbaden e.v. abgekürzt: BPW - Germany, Club Wiesbaden e.v. 2. Der Club gehört dem Verband Business and Professional Women Germany e.v." an, der Mitglied der International Federation of Business an Professional Women ist. 2 Sitz und Geschäftsjahr 1. Sitz des Clubs ist Wiesbaden. Der Club ist beim zuständigen Amtsgericht Vereinsregister eingetragen. 2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 3 Zweck des Clubs 1. der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, nämlich durch Förderung der Allgemeinheit, insbesondere durch die Förderung der Völkerverständigung, die Förderung der Gleichstellung der Frauen in Beruf und Ausbildung und die Förderung der Frauenbildung. 2. Der Club ist parteipolitisch und konfessionell nicht gebunden. 3. Er übt keinerlei geschäftliche Tätigkeit zu Erwerbszwecken aus. Etwaige Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. Bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung des Clubs erfolgen keine Rückzahlungen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Seite 1 von 7
2 4 Ziele des Clubs Die Ziele des Clubs sind a) für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, die berufliche Förderung, die wirtschaftliche und die soziale Gleichstellung aller Frauen zu wirken, b) die Interessen aller berufstätigen Frauen in Bezug auf ihre Gleichstellung im Beruf zu wahren und zu fördern, c) die Zusammenarbeit aller berufstätigen Frauen zu fördern, d) die wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen im Dienste der berufstätigen Frauen zu verbessern. In diesem Sinne will der Club: 1. das berufliche, soziale und wirtschaftliche Verantwortungsbewusstsein der Frauen in ihrem eigenen Lande und weltweit prägen und ihren sozialen Status heben, 2. durch Mitwirkung in den maßgeblichen örtlichen, Landes- und Bundesorganisationen durch Stellungnahmen, Eingaben und Resolutionen in der Öffentlichkeit für die Gleichstellung der berufstätigen Frauen eintreten, 3. erreichen, dass jede Frau eine ihren Befähigungen und Neigungen entsprechende Berufsausbildung erhält. Weiter will der Club durch eigene Fort-und Weiterbildungsangebote dazu beitragen, dass die beruflichen Chancen der Frauen verbessert werden, 4. durchsetzen, dass den Frauen vermehrt verantwortliche Stellen in Parlamenten, Regierungen, Verwaltungen und der Wirtschaft zur Verfügung stehen und die wirtschaftliche und soziale Absicherung der Frauen gewährleistet wird, 5. Frauen bei der Wiedereingliederung in den Beruf helfen und ihnen die Anpassung an die sich ändernden Arbeitsbedingungen erleichtern. Er setzt sich dafür ein, dass die dazu erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden, 6. zur Völkerverständigung will der Club freundschaftliche Beziehungen mit anderen Völkern entwickeln und stärken und damit zur Friedenssicherung und Entspannung beitragen. Der Club will Aktivitäten fördern, die zu weltweiten zwischenmenschlichen Begegnungen führen. Hierbei soll das Wissen über andere Völker im eigenen Land und über das eigene Land in anderen Seite 2 von 7
3 Ländern vermehrt werden, um die Einsicht in die Vorteile friedlichen Zusammenlebens der Völker zu vertiefen. Der Club verfolgt diese Ziele durch seine Mitgliedschaft im BPW-Germany und durch Zusammenarbeit mit dem Landesfrauenrat, anderen Frauenverbänden und den zuständigen Ministerien in Bund und Ländern. Er dient der Förderung der internationalen Gesinnung, der Völkerverständigung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur. 5 Mitgliedschaft 1. Mitglied des Clubs kann jede berufstätige oder in der Berufsausbildung stehende Frau werden, deren schriftlicher Aufnahmeantrag vom Vorstand schriftlich genehmigt wird. Auch nicht oder nicht mehr erwerbstätige Frauen können Clubmitglieder werden, jedoch sollte ihre Zahl 25 % der gesamten Mitgliederzahl nicht übersteigen. 2. die Mitgliedschaft endet: a) durch Austrittserklärung. Sie kann nur per Brief mit dreimonatiger Frist zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Auf Antrag an den Vorstand kann von dieser Frist abgesehen werden, wenn das Mitglied in einem anderen BPW-Club in Deutschland Mitglied wird b) durch Ausschluss, den der Vorstand wegen clubwidrigen Verhaltens aussprechen kann. Der Vorstandsbeschluss muss nach Anhören des Mitglieds erfolgt sein. Die Betroffene kann Einspruch erheben, über den in einer Mitgliederversammlung verhandelt werden muss. Das Mitglied ist zu hören, wenn es in der Versammlung erscheint. 3. Die Mitglieder können zu Veranstaltungen Gäste mitbringen; ausgenommen sind Mitgliederversammlungen und interne Clubabende. 6 Mitgliedsbeitrag 1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Im Fall der Bedürftigkeit kann der Vorstand auf Antrag Beitragszahlungen ermäßigen oder erlassen. Der Beitrag zum BPW-Germany e.v. muss vom Club jedoch auch für diese Mitglieder voll gezahlt werden. Bei einer Zweitmitgliedschaft erhält der 2. Club nur seinen Beitrag abzüglich des Beitrages an den BPW-Germany. Für das Zweitmitglied wird kein Beitrag an den BPW-Germany abgeführt. 2. zur Verwendung der Beiträge wird auf 3 der Satzung hingewiesen. Seite 3 von 7
4 7 Organe Die Organe des Clubs sind a) der Vorstand b) die Mitgliederversammlung 8 Der Vorstand 1. der Club wird durch den Vorstand geleitet. Dieser führt die Geschäfte und beruft die Mitgliederversammlung ein. 2. der Vorstand setzt sich zusammen aus a) einer 1. Vorsitzenden b) einer 2. Vorsitzenden c) einer 3. Vorsitzenden (Young BPW) d) einer Schriftführerin e) einer Schatzmeisterin f) zwei Beisitzerinnen Bei der Besetzung des Vorstandes soll darauf geachtet werden, dass auch Frauen unter 35 Jahren vertreten sind. Wenn eine Kandidatin Young BPW vorhanden ist, kann diese auch die Position der 3. Vorsitzenden besetzen. Wenn keine Young BPW kandidieren will, bleibt diese Position unbesetzt. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können in den Vorstand eine weitere stellvertretende Schriftführerin, eine stellvertretende Schatzmeisterin und weitere zwei stellvertretende Beisitzerinnen gewählt werden, soweit Kandidatinnen vorhanden sind. 3. Alle Vorstandsmitglieder werden durch eine Ja-Stimme mehr über die Nein-Stimmen gewählt. Bei Stimmengleichheit erfolgt Stichwahl. 4. Gewählt wird jeweils für eine Amtszeit von 2 Jahren. Zweimalige Wiederwahl im selben Amt ist möglich. Die Mitglieder des Vorstandes sollen im Beruf stehen oder mindestens berufstätig gewesen sein. Seite 4 von 7
5 5. Vorstand im Sinne des 26 BGB ist die 1. Vorsitzende und die 2. Vorsitzende. Jeder ist für sich allein vertretungsberechtigt. Die 1. und 2. Vorsitzende sollen im Beruf stehen, die Mitglieder des Vorstandes sollen ebenfalls im Beruf stehen oder mindestens berufstätig gewesen sein. 6. Bei Abstimmung im Vorstand hat jedes Vorstandsmitglied eine Stimme. Die Beschlüsse werden mehrheitlich gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der 1. Vorsitzenden. Beschlüsse müssen von der 1. oder 2. Vorsitzenden genehmigt sein. 7. Vorschläge für die Wahl des Vorstandes sind dem Wahlausschuss bis zur Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen, spätestens jedoch auf der Mitgliederversammlung mitzuteilen. Die vorgeschlagenen Mitglieder sind zu benachrichtigen und haben umgehend mitzuteilen, ob sie im Vorstand einer anderen Frauengruppe, der Frauengruppe einer gemischten Organisation oder in einer politischen Partei sind und ob sie kandidieren. Die Antworten sind dem Wahlausschuss auf der Mitgliederversammlung vor der Wahl bekanntzugeben. 8. Der Vorstand kann Mitglieder zu den Vorstandssitzungen einladen, auf deren Erfahrung er Wert legt. Diese sind nicht stimmberechtigt. 9. Bei Wegfall eines Mitglieds aus dem Vorstand oder fehlenden Kandidatinnen und solange der Club durch mindestens ein alleinvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied vertreten wird, kann der Vorstand bis zur nächsten turnusgemäßen Wahl auf Nachwahlen verzichten. Ansonsten ist die Mitgliederversammlung innerhalb von vier Wochen nach Bekannt werden des vollständigen Wegfalls des Vorstandes gem. Abs. 2 zur Nachwahl einzuladen. 9 Die Mitgliederversammlung 1. In jedem Geschäftsjahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Hierzu sind die Mitglieder sechs Wochen vorher mit Bekanntgabe der Tagesordnung und Bezeichnung von Beschlussgegenständen einzuladen. Änderungs- und Ergänzungsanträge einzelner Mitglieder zur Tagesordnung können bis spätestens 4 Wochen (Eingangsdatum beim Vorstand) vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand des Clubs gestellt werden. Alle Anträge sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung an die einzelnen Mitglieder zu versenden. In der Mitgliederversammlung können Initiativanträge mit einer Ja-Stimme über die Nein- Stimmen der abgegebenen Stimmen gestellt werden. Dies gilt nicht für Satzungsänderungen. Seite 5 von 7
6 2. Die ständigen Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: a) Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes b) Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüferinnen c) Entlastung des Vorstandes d) Wahl des Vorstandes alle zwei Jahre e) Wahl des Schlichtungsgremiums f) Wahl der Kassenprüferinnen g) Festlegung der Richtlinien für die Clubarbeit h) Festlegung der Mitgliedsbeiträge i) Verschiedenes 3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen: a. auf Beschluss des Vorstandes b. auf schriftlichen Antrag von mindestens 1/3 der Clubmitglieder unter Angabe der Tagesordnung, die dem Vorstand einzureichen ist. 4. Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 25 % der Mitglieder anwesend sind. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Vollmachten zur Delegierung der Stimme können von abwesenden Mitgliedern schriftlich und mit Unterschrift erteilt werden. Dabei ist für jedes anwesende Mitglied maximal eine Vollmacht möglich. 5. Protokolle der Mitgliederversammlung sind von der Protokollführerin und der 1. Vorsitzenden im Vertretungsfall der 2. Vorsitzenden zu unterschreiben. 10 Satzungsänderungen 1. Satzungsänderungen werden auf einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden beschlossen und treten nach Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. 2. Beschlüsse über Satzungsänderungen, die die Gemeinnützigkeit und die besondere Förderungswürdigkeit des Clubs betreffen, dürfen nur mit Einwilligung des zuständigen Finanzamtes durchgeführt werden. Seite 6 von 7
7 11 Auflösung des Clubs 1. Anträge auf Auflösung des Clubs müssen von mindestens 2/3 der erschienenen Mitglieder oder den Gesamtvorstand unterzeichnet sein. Die Auflösung kann nur in einer ordentlichen oder außerordentlichen fähigen Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit aller Mitglieder beschlossen werden. Mitglieder, die am Erscheinen verhindert sind, können mit einem Schreiben ihre Stimme abgeben, die in der Mitgliederversammlung vorliegen muss. 2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Clubs oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Clubs dem Business and Professional Women-Germany e.v. mit derzeitigem Sitz in Wiesbaden zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat. 12 Schlichtungsstelle 1. Die Schlichtungsstelle soll aus 3 Personen bestehen. Diese wählen die Vorsitzende aus ihrer Mitte. Gegen den Spruch der Schlichtungsstelle kann das Mitglied Beschwerde beim Schiedsgericht des Bundesverbandes einlegen. Das Schlichtungsgremium wird auf 2 Jahre gewählt. Die Mitglieder der Schlichtungsstelle dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. 2. Die Schlichtungsstelle ist zuständig für: a) die Anfechtung von Wahlen b) die Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten b1.) des Clubs mit einzelnen Mitgliedern b2.) unter Mitgliedern, sofern das Clubinteresse berührt ist c) die Entscheidung von sonstigen Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung der Satzung. 3. Bei Streitigkeiten unter Mitgliedern, die das Clubinteresse berühren, muss der Vorstand vorher versucht haben, die Streitigkeiten gütlich beizulegen. Wiesbaden, den 03. Mai 2010 Seite 7 von 7
Freundeskreis Horns Erben e.v.
Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit
Förderverein der Musterschule e.v. Satzung
Förderverein der Musterschule e.v. Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am MM.TT.JJJJ Geändert auf der Mitgliederversammlung am MM.TT.JJJJ Stand vom 25.6.2015 Seite 1 von 6 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung
SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
Satzung der Kita-Zwergnase e.v.
Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck
Verein Ein langer Weg e. V.
Verein Ein langer Weg e. V. Neufassung der Satzung in der neu zu beschließenden Fassung vom 07. November 2011. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Ein langer Weg e.
Freundeskreis Heppenheim - Le Chesnay e.v. Les Amis du Jumelage
Freundeskreis Heppenheim - Le Chesnay e.v. Les Amis du Jumelage Satzung vom 18. Februar 1991 in der Fassung der Änderung vom 14. November 1994 und vom 22. Februar 2002 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht
Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates
Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.
Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen
SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der
8. Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Satzung 1. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr a. Der Verein führte den Namen OpenTechSchool. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v. führen. b. Der Verein hat
Satzung. Des Vereins. "Faschingsumzug Münchsmünster e.v."
Satzung Des Vereins "Faschingsumzug Münchsmünster e.v." Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Zweck des Vereins 3 Geschäftsjahr 4 Mitgliedschaft 5 Finanzen und Haftung 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8
Freundeskreis Weißrussland e.v.
Satzung des Vereins Freundeskreis Weißrussland e.v. beschlossen auf der Versammlung am 14. Oktober 1996 eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Erlangen am 18.12.1996 1 Name, Rechtsform, Sitz und
RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen
RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen RENO BEMEN Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen e.v.. 2.
Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)
Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in
Satzung des M.R.C.03 Kerpen e.v.
Satzung des M.R.C.03 Kerpen e.v. (Stand 15.10.2009) (Mofa Rennclub 03 Kerpen e.v.) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Mofa Rennclub Kerpen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Satzung für Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik e.v.
Satzung für Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik mit dem Sitz und Gerichtsstand in Hof. Der Verein wird in das Vereinsregister
Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule
Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen
S A T Z U N G. Den Kauf von Schulbüchern und sonstigen Lehrmitteln;
S A T Z U N G 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderer der Nabushome School e.v.. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Landshut, Registergericht eingetragen. Der Verein hat
des Reit- und Fahrvereins Isernhagen und Umgegend e.v.
1. SATZUNG des Reit- und Fahrvereins Isernhagen und Umgegend e.v. Neufassung 22. März 2012 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein fuhrt den Namen "Reit- und Fahrverein Isernhagen und Umgegend e.v" Er
Satzung des Vereins BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung e.v.
Satzung des Vereins BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung (2)
2 ZWECK 3 GEMEINNÜTZIGKEIT
SATZUNG Mitglied im: Deutschen Verband für Garde-und Schautanzsport e.v. (DVG) Bayerischer Landes-Sportverband e.v. (BLSV) Landes Tanzsportverband Bayern e.v. (LTVB) Fassung vom 20.05.2009 1 NAME UND SITZ
Vereinssatzung KUNST & CO
Vereinssatzung KUNST & CO - in der Fassung vom 20.02.97 - eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg als gemeinnütziger Verein unter der Nummer VR 1498 SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein
Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege. Straubing. 1 Name, Rechtsform, Sitz. Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing
Satzung des Fördervereins für die Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege Straubing 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing
Satzung des GründerGarten e.v. die studentische Gründungsinitiative der. Dresdner Hochschulen
Satzung des GründerGarten e.v. die studentische Gründungsinitiative der Dresdner Hochschulen Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 02.12.2013 in Dresden. Geändert auf der Mitgliederversammlung am
SATZUNG. der Anderen Baustelle Ulm e.v. Einrichtung der Jugendberufshilfe. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr S. 01. 2 Zweck des Vereins S.
SATZUNG der Anderen Baustelle Ulm e.v. Einrichtung der Jugendberufshilfe 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr S. 01 2 Zweck des Vereins S. 01 3 Gemeinnützigkeit S. 01 4 Mittel des Vereins, Haftung
Vereinssatzung. I. Allgemeines. Stand: 27. September 2011
Vereinssatzung Stand: 27. September 2011 I. Allgemeines 1 Vereinsname 1. Der Verein führt den Namen HD-Freeride e. V. 2. Er hat seinen Sitz in Heidelberg 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 4. Der Verein
Technisches Hilfswerk Helfervereinigung Ergolding. Helferverein. Satzung. Artikel 1. Sitz und Verbandszugehörigkeit
Technisches Hilfswerk Helfervereinigung Ergolding Helferverein Satzung Artikel 1 Sitz und Verbandszugehörigkeit 1.1 Der Verein führt den Namen "Ortsvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks
Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.
Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister
Satzung (Stand 28.02.2014) Hamburger Institut für Mediation e. V.
Satzung (Stand 28.02.2014) Hamburger Institut für Mediation e. V. 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Hamburger Institut für Mediation. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister
2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll
der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.
der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt
b) Eheleute sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Familienmitgliedschaft)
Satzung 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen: BÜRGERGEMEINSCHAFT OBERAICHEN Er soll im Vereinsregister beim Amtsgericht Nürtingen eingetragen werden. Nach seiner Eintragung führt
Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.
Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.. Er ist in das Vereinsregister des
Satzung. 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v..
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v.. 2) Der Verein hat seinen Sitz in München,
Satzung des Bürgerverein Burg/Dithmarschen e.v.
Satzung des Bürgerverein Burg/Dithmarschen e.v. Einleitung Der Bürgerverein wurde im Jahre 1896 gegründet. An Stelle der bisherigen Satzung tritt die Neufassung am 24.Februar 2008 in Kraft. 1 Name, Sitz,
Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v.
Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Römergarde Köln-Weiden e.v.". Sitz des Vereins ist Köln. Das Gründungsjahr ist 1962. Der Verein ist in das Vereinsregister
Männernetzwerk Dresden e.v.
Männernetzwerk Dresden e.v. Schwepnitzer Straße 10 01097 Dresden Tel Fax Mail Internet Anschrift Bank Steuernummer Vereinsregister Mitglied in 03 51 79 66 348 03 51 79 66 351 kontakt@mnw-dd.de www.mnw-dd.de
Vereinssatzung. A. Allgemeines. 1. Name und Sitz. 2. Zweck des Vereins
Vereinssatzung A. Allgemeines 1. Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen HELP NOW. 2. Er hat seinen Sitz in Giessen. 3. Er ist in das Vereinsregister unter 21.VR2572 beim Amtsgericht Giessen eingetragen.
Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume
Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Satzung Our Bridge Oldenburg
Satzung Our Bridge Oldenburg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Our Bridge Oldenburg e.v. II. Der Verein hat seinen Sitz in Oldenburg III. Der Verein soll in das Vereinsregister
!!!!! Satzung. 1 Name und Sitz
1 Name und Sitz Satzung (1) Der am 4.April 1980 in Übach-Palenberg gegründete Verein führt den Namen - 1. FC Rheinland Übach-Palenberg - (2) Der Sitz des Vereins ist Übach-Palenberg (3) Er ist in das Vereinsregister
Satzung. Studenten helfen Schülern
Satzung von Studenten helfen Schülern 1. Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Studenten helfen Schülern. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Heidelberg einzutragen. Nach der Eintragung führt
Satzung des Vereins. Evangelische Schule Berlin-Friedrichshain e. V.
Satzung des Vereins Evangelische Schule Berlin-Friedrichshain e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Evangelische Schule Berlin-Friedrichshain. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister
Satzung. des MÜNCHNER UNTERNEHMENSSTEUERFORUM e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung des MÜNCHNER UNTERNEHMENSSTEUERFORUM e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Münchner Unternehmenssteuerforum, nach Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v.
BAG Bau Holz Farbe / Satzung
Satzung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Berufsbildung in den Fachrichtungen Bautechnik, Holztechnik sowie Farbtechnik und Raumgestaltung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Bundesarbeitsgemeinschaft
Satzung des Betreuungsvereins Luckenwalde e. V.
Satzung des Betreuungsvereins Luckenwalde e. V. 1 Name und Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Betreuungsverein Luckenwalde e. V. 2. Er hat seinen Sitz in Luckenwalde. 3. Die Eintragung
Entwurf einer Neufassung der Vereinssatzung zum 01.01.2016
Der im Jahre 1958 als Fremdenverkehrsverein Melsungen ins Vereinsregister eingetragene Verein hat sich am 03. Juli 2013 einen neuen Namen gegeben und führt bisher den Namen KULTUR- & TOURIST-INFO MELSUNGEN
1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins
Marketing Alumni Münster Vereinigung der Freunde und Studenten des Marketing Centrums Münster an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster e.v. Satzung 1. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz
SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
Satzung des Phantastik-Autoren-Netzwerk (PAN) e.v.
1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Phantastik-Autoren-Netzwerk (PAN) e.v. (2) Er hat den Sitz in Viersen. (3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Mönchengladbach
Förderverein Luftrettungszentrum Christoph 29 (Hamburg)
Förderverein Luftrettungszentrum Christoph 29 (Hamburg) Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Förderverein Christoph 29. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden,
Satzung des Vereins. Freunde von INTERNATIONAL MUNICH ARTLAB. Musiktheater e.v.
Satzung des Vereins Freunde von Präambel Seit dem Jahr 1998 gibt es die Musiktheaterproduktionen des INTERNATIONAL MUNICH ARTLAB. In einer Vollzeitmaßnahme erarbeiten begabte Jugendliche und Heranwachsende
Satzung. 1 Name und Sitz
Änderung der Satzung vom 30.12.1998 i. d. F. aus dem Jahr 2007 nach den Vorgaben des Art. 10 des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19.12.2008 am 24.09.09 Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein soll in das Vereinsregister
Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel
Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel Satzung Präambel Im Jahr 2006 als Club of Rome Schule neu gegründet, hat die Lernwerft sich inzwischen mit einem schulischen wie auch vorschulischen Angebot
Satzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
SATZUNG FÖRDERVEREIN BUNDESDEUTSCHER HILFSDIENSTE E.V. Satzung vom 30.03.2012 Seite 1 von 6
SATZUNG FÖRDERVEREIN BUNDESDEUTSCHER HILFSDIENSTE E.V. Satzung vom 30.03.2012 Seite 1 von 6 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr a) Der Verein führt den Namen ``FÖRDERVEREIN BUNDESDEUTSCHER HILFSDIENSTE mit
Satzung des Energie Forum Aachen e.v. vom 26.09.2012
Satzung des Energie Forum Aachen e.v. vom 26.09.2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 31.07.2012 gegründete Verein führt den Namen Energie Forum Aachen und hat seinen Sitz in Aachen. Er wird in das
Verein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V.
Verein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V. SATZUNG Satzungsänderung nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15. Juni 2013 beruhend auf der Grundlage der Fortsetzungsgründungsversammlung
FÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v.
FÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v. 01. März 2006 2 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Aufgabenrealisierung und Beteiligung 4 Gemeinnützigkeit
S a t z u n g. Name des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen: Niederrheinische Berg- und Wanderfreunde.
S a t z u n g 1 Name des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Niederrheinische Berg- und Wanderfreunde. 2. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz eingetragener Verein in der
Satzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v.
Satzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Trägerverein Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v.. Im folgendem Verein genannt. Er soll in
Akademie für Suizidprävention des Gesundheitsnetzes Osthessen (ASGNO)
Satzung 26.06.2007 Akademie für Suizidprävention des Gesundheitsnetzes Osthessen (ASGNO) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Akademie für Suizidprävention des Gesundheitsnetzes
Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.
Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
S ATZ U N G. 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. gemeinnutzige Zwecke im Sinne des Abschnitts ~SteuerbegUnstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
S ATZ U N G des Vereins: 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR 1. Der Verein fuhrt den Namen: Shotokan Karate Verein Altenstadt und hat seinen Sitz in 6472 Altenstadt. Er wurde am 14.12.1985 gegrundet und soll
Satzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v.
Satzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Deutsche Gesellschaft für Mechatronik". Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Satzung der. in der von der Hauptversammlung am 12. Juni 2003 beschlossenen Fassung. (Mit Hertensteiner Programm)
Europa-Union Berlin e.v. der Europa-Union Berlin e.v. in der von der Hauptversammlung am 12. Juni 2003 beschlossenen Fassung (Mit Hertensteiner Programm) 2 I. Aufgabe, Rechtsform ( 1 bis 3) 1 Die Europa-Union
Satzung des Vereins Kleine Teilchen
Satzung des Vereins Kleine Teilchen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Kleine Teilchen". (2) Er führt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz "Eingetragener
Satzung. des Freundeskreises Helmholtz-Zentrum Berlin. e.v.
Satzung des Freundeskreises Helmholtz-Zentrum Berlin e.v. der Mitgliederversammlung vorgelegt und genehmigt am 05. Dezember 2008, einzutragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Kunst Freunde Pritzwalk Satzung vom 07.10.2014 In der geänderten Fassung vom 10.04.2015
! Kunst Freunde Pritzwalk Satzung vom 07.10.2014 In der geänderten Fassung vom 10.04.2015 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kunst Freunde Pritzwalk e.v.. (2) Der Verein hat
Satzung des Vereins. Begabtenförderung am Deutschhaus-Gymnasium Würzburg e.v.
Satzung des Vereins Begabtenförderung am Deutschhaus-Gymnasium Würzburg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt nach der von den Vereinsgründern gewollten Eintragung in das Vereinsregister den
Satzung Fassung vom 17.2.2009
Satzung Fassung vom 17.2.2009 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Turngemeinde Biberach 1847 e.v. 2. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Biberach eingetragen. Er
Allgemeine Bestimmungen
Satzung des Förderverein für die Fachschaft Informatik/Wirtschaftsinformatik der Carl-von-Ossietzky Universität Oldenburg e.v. Teil I Allgemeine Bestimmungen 1 Name, Sitz und Eintragung (1) Der Verein
1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.
S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. 2. Der Verein hat den Sitz in Rottenburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in Rottenburg
DEUTSCHER SPORTLEHRERVERBAND (DSLV) e.v. LANDESVERBAND THÜRINGEN SATZUNG
DEUTSCHER SPORTLEHRERVERBAND (DSLV) e.v. LANDESVERBAND THÜRINGEN SATZUNG 1 Name des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Deutscher Sportlehrerverband Thüringen e.v. (2) Er führt nach Eintragung in das
S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz
S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins
S a t z u n g. 1 Name, Sitz und Ordnung
S a t z u n g 1 Name, Sitz und Ordnung Der Verein trägt den Namen: Montessori-Verein Unterneukirchen e. V.. Er hat seinen Sitz in 84579 Unterneukirchen. Er ist in das Register des Amtsgerichtes Altötting
Verein für Protest- und Bewegungsforschung e.v. S A T Z U N G
Verein für Protest- und Bewegungsforschung e.v. S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: "Verein für Protest- und Bewegungsforschung e.v." 2. Der Verein hat seinen Sitz
Förderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v.
Satzung (Stand 20.11.2007) Förderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der
Freunde der Schule am Walde Hamburg-Wohldorf e.v. Satzung des Vereins Freunde der Schule am Walde, Hamburg-Wohldorf e.v.
Freunde der Schule am Walde Hamburg-Wohldorf e.v. Kupferredder 12, 22397 Hamburg Satzung des Vereins Freunde der Schule am Walde, Hamburg-Wohldorf e.v. vom 26.01.2006 in der geänderten Fassung vom 05.09.2012
S A T Z U N G Software Campus Alumni e.v. (SWCA e.v.)
S A T Z U N G Software Campus Alumni e.v. (SWCA e.v.) vom 09.02.2015 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr... 1 2 Vereinszweck... 1 3 Tätigkeitsgrundsätze und Gemeinnützigkeit... 1 4 Mitglieder... 2 5 Aufnahme
SATZUNG. des Vereins. TU Darmstadt Racing Team e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr
SATZUNG des Vereins TU Darmstadt Racing Team e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen TU Darmstadt Racing Team. (2) Sitz des Vereins ist Darmstadt. (3)Der Verein
Schulverein Evangelische Schule Steglitz e.v. Satzung
Schulverein Evangelische Schule Steglitz e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Schulverein Evangelische Schule Steglitz. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke - im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Satzung des Musikverein Wilhelmskirch 1 Name und Sitz des Vereins: Der Verein führt den Namen: Musikverein Wilhelmskirch e. V. Und hat seinen Sitz in Wilhelmskirch 88263 Horgenzell. Er ist im Vereinsregister
Satzung. des. BRCA-Netzwerk - Hilfe bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs e.v.
Satzung des BRCA-Netzwerk - Hilfe bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs e.v. 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen BRCA-Netzwerk Hilfe bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs
Schützenverein Methler 1830 e.v. Satzung
Schützenverein Methler 1830 e.v. Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schützenverein Methler 1830 e.v. und hat seinen Sitz in Kamen, Stadtteil Methler. 2. Die Farben sind Blau-Weiß. 3.
Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.
FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am
VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.
1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
Satzung. Staatliche Berufsschule I Aschaffenburg Förderverein e.v.
Satzung Staatliche Berufsschule I Aschaffenburg Förderverein e.v. Inhaltsübersicht: 1: Name und Sitz 2: Zweck 3: Erwerb der Mitgliedschaft 4: Ehrenmitglieder 5: Verlust der Mitgliedschaft: 6: Geschäftsjahr
Satzung der Gesellschaft für Anthropologie e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung der Gesellschaft für Anthropologie e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Gesellschaft führt den Namen»Gesellschaft für Anthropologie e.v." 2. Die Gesellschaft für Anthropologie e.v. ist aus
SATZUNG MOTORSPORTCLUB WIEBELSKIRCHEN
SATZUNG MOTORSPORTCLUB WIEBELSKIRCHEN Stand: 24.06.2007 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der am 29. November 1973 in Wiebelskirchen gegründete Verein führt den Namen Motorsportclub (MSC) Wiebelskirchen e.v.
Geändert am 19. Juni 2006, am 25. Juni 2007, am 31. März 2008 und am 01. Juli 2013
Satzung Satzung des bermuda.funk vom 16. Oktober 2000 Geändert am 19. Juni 2006, am 25. Juni 2007, am 31. März 2008 und am 01. Juli 2013 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen bermuda.funk
I N S O L V E N Z B E R A T U N G B A Y E R N
S A T Z U N G D E R L A N D E S A R B E I T S G E M E I N S C H A F T S C H U L D N E R - U N D I N S O L V E N Z B E R A T U N G B A Y E R N 1 N a m e, S i t z u n d T ä t i g k e i t s b e r e i c h
S A T Z U N G. Schulverein der Lottenschule Städtische Katholische Grundschule, Lottenstraße, Monheim am Rhein e.v.
S A T Z U N G 1. Name und Sitz des Vereins 1.1 Der Verein führt den Namen Schulverein der Lottenschule Städtische Katholische Grundschule, Lottenstraße, Monheim am Rhein e.v. 1.2 Er ist im Vereinsregister
VEREINSSATZUNG HERZEN FÜR EINE NEUE WELT E.V. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER
VEREINSSATZUNG HERZEN FÜR EINE NEUE WELT E.V. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER 1. Der Verein mit Sitz in Königstein im Taunus führt den Namen: Herzen für eine Neue Welt e.v. 2. Das Geschäftsjahr ist
1: Name, Sitz, Eintragung Der Verein führt den Namen "Verein für Heilende Erziehung Marburg e.v." und hat seinen Sitz in Marburg.
1: Name, Sitz, Eintragung Der Verein führt den Namen "Verein für Heilende Erziehung Marburg e.v." und hat seinen Sitz in Marburg. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Marburg eingetragen. 2:
Satzung des Landesnetzwerk Bürger-Energiegenossenschaften Hessen e.v. ( LaNEG Hessen e.v.)
Satzung des Landesnetzwerk Bürger-Energiegenossenschaften Hessen e.v. ( LaNEG Hessen e.v.) PRÄAMBEL Energiegenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und damit zum Klimaschutz. Dies
Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v.
Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach
Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung
Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule
Satzung. 1. Frankfurter Kindertagespflegeverein e.v. 1 Name und Sitz: 2 Zweck des Vereins
1 Name und Sitz: Satzung 1. Frankfurter Kindertagespflegeverein e.v. 1. Der Verein führt den Namen: 1. Frankfurter Kindertagespflegeverein, er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann