Gemeindearchiv Niefern-Öschelbronn. Bestand Gemeinde Niefern

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1 Gemeindearchiv Niefern-Öschelbronn Bestand Gemeinde Niefern

2 Der Enzkreis Repertorien des Kreisarchivs Reihe B: Gemeindearchive 4 Herausgegeben vom Kreisarchiv des Enzkreises Zähringerallee Pforzheim Copyright: Kreisarchiv des Enzkreises

3 Findbuch Gemeindearchiv Niefern ( ) Bearbeitet Von Stefan Endlich, Konstantin Huber und Heike Sartorius Pforzheim 2000

4 Impressum Herausgeber: Landratsamt Enzkreis, Kreisarchiv Zähringerallee 3, Pforzheim Telefon (07231) Telefax (07231) Copyright by: Landratsamt Enzkreis, Kreisarchiv Pforzheim Auflage Mit Ergänzungen 2006, 2012

5 5 Gemeinde Niefern Vorwort Das Schriftgut der bis 1. August 1971 selbständigen Gemeinde Niefern, das mit seinen ältesten Archivalien bis in das Jahr 1702 zurückreicht, umfaßt ca. 41,5 laufende Regalmeter. Es wurde im Zeitraum von Dezember 1993 bis Mai 1998 durch den Historiker Dr. Stefan Endlich verzeichnet. Die Korrektur der Titelaufnahmen fand durch Diplom-Archivarin Heike Sartorius und den Unterzeichner statt; erstere führte auch die Bestandsgliederung sowie die Verzeichnung der vorübergehend beim Generallandesarchiv Karlsruhe deponierten Gemeindearchivalien sowie der dem Bestand integrierten ortsgeschichtlichen Sammlung durch. Layout und Ausdruck des Findbuchs leistete Jürgen H. Staps. Verpackungs- und Signierarbeiten führten die Verwaltungsfachangestellte Vanessa Büchler und Rektor i.r. Friedrich Leicht in den Monaten Februar bis November 2000 durch. Als Grundlage für die künftige Nutzung des Archivs hat der Gemeinderat Niefern-Öschelbronn am 3. November 1998 eine Archivordnung erlassen, die in dieses Findbuch mit aufgenommen wurde. Mit dem vorliegenden Archivverzeichnis haben nun sowohl die Verwaltung als auch die wissenschaftliche und heimatkundliche Forschung ein Hilfsmittel an der Hand, das sie durch ihre "Reise in die Geschichte der Gemeinde" führt. Das Repertorium erscheint innerhalb der Publikationsreihe von Findbüchern des Kreisarchivs des Enzkreises über die Archive der Kreisgemeinden. Unter Berücksichtigung, daß ein beträchtlicher Teil der Archivalien zwischen 1993 und 1998 verzeichnet wurde, fand in diesem Findbuch generell die seinerzeit gültige Rechtschreibung Anwendung. Der Bestand wurde komplett mit dem Datenbankprogramm LARS erschlossen; Recherchen können daher online beim Kreisarchiv und bei der Gemeinde durchgeführt werden, wobei nach jedem im Findbuch genannten Begriff sowie auch nach Wortteilen gesucht werden kann. Das Kreisarchiv erteilt Auskünfte auch auf telefonische Anfrage. Unser Dank gilt der Gemeinde Niefern-Öschelbronn, namentlich Herrn Bürgermeister Jürgen Kurz sowie den Herren Hauptamtsleitern Raimund Schuster und Ekkehard Vogel, für die gute Kooperation. Pforzheim, im November 2000 Konstantin Huber Leiter des Kreisarchivs

6 6 Gemeinde Niefern Inhalt Einleitung Seite Kurzer Überblick auf die Ortsgeschichte...9 Die Ortsvorsteher von Niefern...10 Bestands- und Registraturgeschichte...12 Ordnung und Gliederung...14 Verzeichnung...15 Quellen und Literatur...17 Archivordnung der Gemeinde Niefern-Öschelbronn...18 Ausführliche Inhaltsübersicht der Titelaufnahmen...23 Titelaufnahmen...40 Personenindex Ortsindex Abkürzungen...358

7 7 Gemeinde Niefern

8 8 Gemeinde Niefern

9 9 Gemeinde Niefern Kurzer Überblick auf die Ortsgeschichte In Niefern, einem Ausbauort des Frühmittelalters, hatten am Ende des 11. Jahrhunderts die Grafen Berthold und Burkhard von Staufenberg sowie Graf Alwig von Sulz und der Pfalzgraf von Tübingen Grundbesitz. Als Schenkung des Pfalzgrafen an das Kloster Hirsau gelangte der Besitz an dessen Tochterkloster Reichenbach, wobei "Nieveren" in den Jahren 1082 bis 1091 in den Schenkungsbüchern des Klosters Hirsau erwähnt wird. Die Bedeutung und Herkunft des Ortsnamens ist nicht gesichert, möglicherweise geht er auf "neue Fähre" zurück. Hoheitsrechte, ursprünglich bei den Kraichgaugrafen gelegen, gelangten an den Bischof von Speyer. Seit 1186 ist mit den Herren von Niefern, die aus dem Hause der Ritter von Enzberg stammen, ein bischöfliches Ministerialengeschlecht in Niefern nachzuweisen. Ab 1258 erschienen sie im Gefolge der Markgrafen von Baden, die Familie erlosch aber um Eine Burg Hohenniefern ist nach 1276 abgegangen, eine untere Burg ab dem 14. Jahrhundert belegt erwarb das Kloster Maulbronn ein Viertel des Ortes von den Herren von Niefern und verkaufte es 1483 an Markgraf Christoph. Durch weitere Erwerbungen gelangte im Jahr 1510 eine Hälfte des Ortes an Baden. Mit dem Verkauf des letzten Viertels der Ortsherrschaft durch Konrad von Wallstein an die Markgrafen wurde 1529 ganz Niefern badisch. Im Jahr 1555 schenkte Markgraf Karl II. seinem Kanzler Martin Achtsynit ( ), mit latinisiertem Namen auch Amelius genannt, für seine Verdienste um die Einführung der Reformation in Baden-Durlach die untere Burg, ausgestattet mit Rechten und Privilegien. Damals war Pforzheim noch badische Residenz. Achtsynit baute den ursprünglichen Stadel zur Niefernburg aus, die, nach seinem Tod verschiedenen Besitzern gehörend, 1668 wieder an das Haus Baden, nämlich an Markgraf Friedrich Magnus, verkauft wurde. Auf diesen geht auch die Errichtung einer Papiermühle zurück, die einen ersten Ansatz zum späteren Industriestandort Niefern darstellte. Seit 1857 ist in der Niefernburg ein evangelisches Waisenhaus und seit 1935 eine Mädchenerziehungsanstalt untergebracht. Bei der Aufteilung des Hagenschießwaldes konnte Niefern 1929 seine Gemarkung beträchtlich erweitern. Niefern gehörte bis zur badischen Verwaltungsreform im Jahr 1936 stets zum Oberamt beziehungsweise Bezirksamt Pforzheim. Am 1. August 1971 wurde die Gemeinde Öschelbronn in die Gemeinde Niefern eingegliedert. Der neue Gemeindename lautet seit Dezember 1971 Niefern-Öschelbronn. Die Gemeinde Niefern war seit 1936 Teil des Landkreises Pforzheim, die "Gesamtgemeinde" Niefern- Öschelbronn liegt seit 1973 in dem im Zuge der Kreisreform neu gebildeten Enzkreis. Die ursprüngliche Marien- und spätere Martinskirche kam Ende des 11. Jahrhunderts an das Kloster Hirsau bzw. an Kloster Reichenbach. Das Patronatsrecht, welches das Kloster Sinsheim innehatte, wurde 1323 von diesem an den Markgrafen Rudolf von Baden übertragen und als Lehen an verschiedene Adelige ausgegeben; 1412 stattete Baden die Stiftskirche Sankt Michael in Pforzheim damit aus wurde die Pfarrei St. Marien im Zuge der Reformation evangelisch und zählte fortan zum Spezialat Pforzheim. Durch einen Tausch gegen Eisingen kam sie vom Stift an Martin Achtsynit und fiel wohl erst mit der Niefernburg wieder an die Landesherrschaft zurück. Der württembergische Filialort Enzberg schied 1818 aus dem jahrhundertealten Pfarrverband mit Niefern aus und wurde selbständig. Die Katholiken der Gemeinde gehörten bis 1950 zur Gemeinde St. Franziskus in Pforzheim, danach zu Eutingen. Im Jahr 1954 wurde die katholische Liebfrauenkirche in Niefern erbaut. Seit 1960 ist die Nieferner Gemeinde Kuratie und seit 1986 selbständige Pfarrei.

10 10 Gemeinde Niefern Die Ortsvorsteher von Niefern Zeitraum Name, Vorname(n) Amtsbezeichnung Mühlhauser, Hermann Schultheiß Wieland, Heinrich Schultheiß Bentzinger, Jeremias Schultheiß Erhardt, Martin Schultheiß Bentzinger, Johann Michael Schultheiß Hecht, Michael Schultheiß Weber, Peter Schultheiß Bittel, Johann Jakob Schultheiß Böhringer, Johann Jakob Schultheiß Moll, Andreas Schultheiß Böhringer, Johann JakobSchultheiß Moll, Johann Heinrich Schultheiß Hecht, Johann Georg Schultheiß Wilhelm, Elias Schultheiß /76 Pfenninger, Johann Georg Schultheiß / Seifried, Johann Jakob Schultheiß Wilhelm, Georg Adam Schultheiß Hofsäß, Georg Wilhelm Schultheiß Wilhelm, Johannes Schultheiß, Vogt Zahnlecker, Georg Schultheiß, Vogt Gräßle, Lorenz Vogt Kling, Johann Karl Schultheiß Bauer Bürgermeister Bauer, Johann Friedrich Bürgermeister Gräßle Bürgermeister Bauer Bürgermeister Karst, Georg Adam Bürgermeister Bauer, Johann Friedrich Bürgermeister Lehr, Johann Jakob Bürgermeister

11 11 Gemeinde Niefern Die Ortsvorsteher von Niefern Zeitraum Name, Vorname(n) Amtsbezeichnung Wilhelm Bürgermeister Gräßle Bürgermeister Seidel, Georg Jakob Bürgermeister Bauer, Christoph Bürgermeister Wilhelm, Johannes Bürgermeister 1878 Kling Bürgermeister Kretz, Gottfried Bürgermeister Bauer, Chr. Bürgermeister Kling, Christoph Friedrich Bürgermeister Gräßle, Karl Wilhelm B ürgermeister Lindenmann B ürgermeister Goßweiler, Jakob Bürgermeister Kling, Christoph Friedrich Bürgermeister Fecht, Karlkomm. Bürgermeister Fahlbusch, Erhard Bürgermeister Am 1. August 1971 wurde die Gemeinde Öschelbronn in die Gemeinde Niefern eingegliedert. Seit Dezember 1971 trägt die Gemeinde den Namen Niefern-Öschelbronn Fahlbusch, Erhard Bürgermeister seit 1978 Kurz, Jürgen Bürgermeister Die Quellenangaben können der Ortsvorsteher-Datenbank im Kreisarchiv des Enzkreises entnommen werden.

12 12 Gemeinde Niefern Bestands- und Registraturgeschichte Seit dem Jahr 1851 finden sich immer wieder Anweisungen des Oberamts Pforzheim an die Gemeinde Niefern, eine Neuordnung der Registratur vorzunehmen. 1 So sollte im Jahr 1851 der Oberamtsaktuar Haberstroh mit der Registraturordnung beauftragt werden ist im Ortsvisitationsprotokoll zu lesen: "Bürgermeister und Ratsschreiber haben die Registratur zu durchgehen und alle Actenstücke, welche ohne Werth und unbrauchbar sind, bei Seite zu legen und zu vernichten." Ob und was daraufhin geschehen ist, wird nicht überliefert; 1861 jedoch wurde abermals eine Neuordnung dringend angemahnt. Der erste konkrete Nachweis über eine Ordnung des Gemeindeschriftguts ist für das Jahr 1878 belegt. Damals hat ein Aktuar aus Mosbach, C. Adolf Leiblein, die Gemeinderegistratur nach der Registraturordnung von Leopold Rieder und Carl Metzger 2 "neu eingerichtet." 3 Im Jahr 1892 findet sich bereits wieder im Ortsvisitationsprotokoll der Tadel, daß die Registratur nicht fortgeführt wird: "... vereinzelte Blätter, die in großer Zahl in den Fächern herumliegen, sind mit den Aktenheften zu vereinigen, zu denen sie gehören." 4 In den Jahren 1906/07 hat man einen Aktuar namens Moderer mit einer Neuordnung beauftragt und die Badische Gemeinderegistraturordnung mit dem Rubrikenschema nach J. Külby eingeführt. Im Zuge dieser Neuordnung wurde eine Aktenausscheidung vorgenommen und - neben einer Archivalienablieferung an das Generallandesarchiv Karlsruhe - etwa 130 Akteneinheiten mit Genehmigung des Bezirksamts vernichtet. 5 Bei den 1907 im Generallandesarchiv hinterlegten Archivalien handelte es sich um Rechnungen und Amtsbücher aus dem Zeitraum : Lagerbücher, Erneuerungslagerbücher, Schatzungs- und Schatzungserneuerungsbücher, Unterpfandsbücher, Bürgermeisterrechnungsbände, jeweils ein Bürger- und Befehlbuch sowie Druckschriften. Die Bände lagerten dort in der Abteilung 69 und zuletzt im Bestand 450, bis die Unterlagen im Zuge der Erschließung des Gemeindearchivs auf Veranlassung des Kreisarchivs im März 1998 nach Niefern zurückverbracht und in den Gemeindearchivbestand integriert wurden. 6 Eine weitere Aktenabgabe erfolgte im Jahr 1947 an die Militärregierung in Pforzheim, über deren Verbleib trotz neuerer Nachforschungen leider nichts bekannt ist (Akten zu "Winterhilfswerk, NSV- Jugendhilfe, Kirche-Unterricht-Erziehung, "Verhütung erbkranken Nachwuchses" und Hitlerjugend"). 7 Die Gemeinderechnungen wurden, bis auf die wenigen Bände, die im Generallandesarchiv hinterlegt waren, laut eines Schreibens des Archivpflegers für den Stadt- und Landkreis Pforzheim, Theodor Göller, von 1947 "erst in letzter Zeit [also in den 1940er Jahren] zum Einstampfen verkauft". So erklärt sich die sehr geringe Überlieferung von Rechnungsunterlagen der Gemeinde aus früherer Zeit, wobei auch weiterhin Aussonderungen stattgefunden haben, da ebenso aus der Zeit nach 1948 nur wenige Rechnungen und ansonsten nur Jahresabschlüsse vorhanden sind. 1 <Nr. 156 und 161>. 2 Anleitung zur Einrichtung und Führung der Gemeinderegistraturen sowie zur Ausscheidung und Vertilgung unbrauchbarer Akten. Bearbeitet von Leopold Rieder und Carl Metzger. Heidelberg <Nr. 156>. 4 <Nr. 161>. 5 <Nr. 156>. 6 <Nr. 148, 152, , 1141, 1142, , 1203, >. 7 <Nr. 156>.

13 13 Gemeinde Niefern "Ich stehe nicht an, der Gemeinde Niefern und ihrem Ratsschreiber Herrn Müller für die musterhafte Ordnung, die im Registratur- und Aktenwesen herrscht, meine Anerkennung auszusprechen". So lauten die lobenden Worte von Theodor Göller in jenem erwähnten Schreiben an das Generallandesarchiv Karlsruhe und das Landratsamt Pforzheim aus dem Jahr Später scheint der Registraturbestand jedoch wieder in Unordnung geraten zu sein. Der Schriftgutbestand der Gemeinde Niefern setzte sich bei der ersten Sichtung durch Kreisarchivar Konstantin Huber im Januar 1992 aus drei Registraturschichten zusammen. Es wurden zwei Schichten, geordnet nach der Badischen Registraturordnung von 1906, kurz Külby-Aktenplan, und einige Einheiten nach dem Systematischen Aktenplan für die Gemeinden und Landkreise von 1965 (Boorberg-Verlag) vorgefunden. Durch eine vermutlich 1955/56 vorgenommene Umstellung der Registratur von badisch gehefteten Akten auf Stehordnerablage sind einige bis 1955 angelegte Akten badisch und zusätzlich "normal" (nach DIN) gelocht, andere verblieben in der badischen Heftung. Ab 1955/56 wurde vor allem "normal" gelocht. 8 Dadurch entstanden offenbar die beiden Külby-Schichten. Bei dieser Umordnung, die jedoch nicht alle Altakten betraf, wurden zum Teil neue Titelblätter angelegt 9 und wohl Altakten aus der Zeit vor 1946 (also älter als 10 Jahre) vernichtet. 10 Darauf weisen Laufzeitangaben auf Titelblättern hin, die oft weiter zurückreichen als der Inhalt. 11 Zum Teil wurden Altakten auch weiter aufbewahrt, wie in <Nr. 117>, worin sich Vorgänge ab 1913 befinden; auf der Einbanddecke ist aber auch hier eine ältere Laufzeit (ab 1887) angegeben. Verblüffend ist allerdings, daß zum Teil zweifach gelochte Akten offenbar später wieder auf badische Heftung umgestellt worden sind. 12 Der nicht sehr umfangreiche Registraturbestand Niefern nach dem Systematischen Aktenplan von 1965 betrifft vorwiegend Projektakten zur Kanalisation, zum Klärwerk und zu anderen Bauvorhaben. Der Aktenplan fand vor allem für die Registratur der Gemeinde Niefern-Öschelbronn nach dem Zusammenschluß der beiden ehemals selbständigen Gemeinden im Jahr 1971 Anwendung. Grundsätzlich ist das "Schnittdatum" zwischen nunmehrigem Archiv und der Altregistratur der 1. August Es sind einige Schriftstücke aus der Zeit nach dem Zusammenschluß enthalten, die nur ins Nieferner Archiv übernommen wurden, wenn die Vorgänge minimal über das "Schnittdatum" hinaus weitergeführt worden sind und/oder nicht auseinandergerissen werden sollten (z.b. Personalakten der vor 1971 ausgeschiedenen Mitarbeiter). Beachtet werden muß, daß zum Teil frühe Akten der Gemeinde Niefern, die nach dem Gemeindezusammenschluß weitergeführt wurden, sich in der Altregistratur beziehungsweise in einem kleinen, bereits verzeichneten Archivbestand der Gemeinde Niefern- Öschelbronn befinden. Bei den Sachbearbeitern verblieben nur die Akten der Gemeinde Niefern, die unabhängig von ihrer Archivwürdigkeit noch häufig für die Verwaltungstätigkeit gebraucht werden. Das sind unter anderem eine Kartei für Anliegerbeiträge für Kanal-, Straßen- und Wasserbau, eine Akte zur Erweiterung des Trinkwasserbehälters am Enzberg und Unterlagen zur Versicherung der Gemeindebediensteten. Die Bauakten werden im Gemeindebauamt verwahrt. 8 Z.B. <Nr. 117, 121, 122, 299>. 9 <Nr. 199>. 10 Z.B. <Nr. 121>. 11 Z.B. <Nr. 121>. 12 <Nr. 313>.

14 14 Gemeinde Niefern Die Registratur war bis zum Umzug der Gemeindeverwaltung 1961 im "alten Rathaus" von 1822 an der Hauptstraße untergebracht, das allerdings zu wenig Platz bot. Bereits im Jahr 1883 hat die Gemeinde über akuten Platzmangel im gemeinsamen Schul- und Rathaus geklagt. Die Schulzimmer waren mit 363 Schulkindern überfüllt, der Ratssaal wurde bereits zu Unterrichtszwecken genutzt und der Verwaltung stand nur noch ein Zimmer zur Verfügung, das sich Bürgermeister, Ratsschreiber und Notar, gelegentlich sogar noch der Steuerkommissar, teilen mussten. 13 Abhilfe sollte durch die Erweiterung des bereits bestehenden Schulgebäudes geschaffen werden zog die Verwaltung in das umgebaute Gebäude des Kindergartens ein, der einen Neubau erhalten hatte. Das alte Rathaus wurde weiterhin als Polizeiposten und als Feuerwehrgerätehaus genutzt. Seit Dezember 1997 steht es den Vereinen als Bürgerhaus zur Verfügung und beherbergt seit April 1998 auch das Kirnbachmuseum. Ordnung und Gliederung Der Bestand gliedert sich in drei, dem Umfang nach ungleiche Teile: 1. Akten und Bände, 2. Rechnungen und 3. Anhang. Grundlage der Bestandsgliederung von Teil 1 ist die Badische Gemeinderegistraturordnung von J. Külby aus dem Jahr 1906, kurz Külby-Plan, der bis 1971, also bis zum Zusammenschluß der beiden Gemeinden Niefern und Öschelbronn verwendet wurde. Die zu Beginn der Verzeichnungsarbeit vorliegenden beiden Külby-Schichten wurden durch die Gliederung wieder zusammengeführt. Akten und Bände wurden nicht getrennt, da diese oft zusammengehörig oder inhaltlich identisch und nur in der äußeren Form unterschiedlich sind. Die wenigen nach dem Aktenplan von 1965 gegliederten Akten wurden in das Külby-Schema integriert. Da der Külby-Aktenplan und dessen Sachregister als Hilfsmittel zur Recherche dienen soll, orientierte sich die Gliederung sehr eng an diesem. Der Bereich "Steuern" wurde gering verändert: Laut Aktenplan wären Akten zur Grund- und Gebäudesteuer unter "XIII. Staatsfinanzwesen" unterzubringen. Da diese Steuern jedoch vorwiegend Gemeindeeinkünfte waren, wurden sie unter Rubrik "IV.3. Gemeindevermögen" eingegliedert. Ansonsten wurden keine Änderungen in diesem Bereich vorgenommen und die Verbrauchssteuern, die nach 1949 dem Bund als Einkünfte zufielen, beim Gemeindevermögen (IV.3.) belassen. Reichs- bzw. Bundessteuern (z.b. Beförderungssteuer) sowie Landessteuern (z.b. Verkehrssteuer) befinden sich, soweit sie nicht in der jeweiligen Rubrik untergebracht wurden, unter der Rubrik "XIII. Staatsfinanzwesen". Schatzungsbücher und Schatzungserneuerungen sowie Lagerbücher sind - trotz ihres Entstehungszwecks als Besteuerungsgrundlage für den Steuereinzug - nach dem Külby-Plan unter Grund- und Pfandbuchführung (B.1.b.3.) zu finden. Für den Bereich "B.1.b. Rechtspolizei/Freiwillige Gerichtsbarkeit" wurde folgende Unterteilung vorgenommen: 1. Allgemeines (beinhaltet Vormundschafts- und Nachlaßwesen), 2. Standesbuchführung und 3. Grund- und Pfandbuchführung. Die Sammelakten zu den Standesregistern wurden in der Ordnung belassen, wie sie vom Standesbeamten geführt wurden: bis 1907 nach den einzelnen Serien (Geburten-, Heirats- und Sterberegister) getrennt, miteinander vermischt und ab 1945 wieder getrennt. 13 <Nr. 161>.

15 15 Gemeinde Niefern Die Akten und Bände der staatlichen Gebäudebrandversicherung wurden in den Gemeindebestand integriert. Da die Gemeinde nicht Eigentümerin ist, wurde die Provenienz (Gebäudebrandversicherung) angegeben. Nur sieben Jahrgänge von Gemeinderechnungen (ohne Beilagen) konnten in das Archiv aufgenommen werden. Sie bilden zusammen mit den Jahresabschlüssen den zweiten Teilbestand "Rechnungen". Im Anhang schließlich befindet sich eine Zeitungsausschnittsammlung mit Artikeln aus der Pforzheimer Zeitung und dem Pforzheimer Kurier, reproduzierte Pläne sowie eine Serie der Gemeindenachrichten von 1949 bis Verzeichnung Der Verzeichnung, die mithilfe des Datenbankprogrammes LARS ausgeführt wurde, lagen die Verzeichnungsrichtlinien des Kreisarchivs des Enzkreises zugrunde. Die auf den Aktendeckeln oder den Bänden angegebenen Titel wurden bei der Erschließung zum großen Teil übernommen, teilweise mit Erweiterungen versehen oder neu gebildet. Durch "Enthält- und Darin-Vermerke" ist der Inhalt ausführlich erschlossen. Verweise auf andere Archivalieneinheiten sind in spitzen Klammern angegeben (z.b. <Nr. 122>). Bei den Bürgermeister- bzw. Gemeinderechnungen ist der Rechnungsführer mit der angegebenen Berufsbezeichnung angeführt. Siegel und Stempel wurden nicht extra ausgewiesen, sind aber vor allem in Grundbuch- und Pfandbuchbeilagen enthalten. Die Laufzeit bezeichnet den Zeitraum, in dem die Archivalie geführt wurde. Bei Akten bezieht sich dies darauf, wann sie angelegt und wann geschlossen wurde, bei Bänden auf den Zeitraum der Eintragungen. In runden Klammern genannt sind - abweichend von der Laufzeit im engeren Sinne - Daten von nur in Abschrift enthaltenen Dokumenten, von später zu einzelnen Angaben nachgetragenen Bemerkungen oder beigelegten Schriftstücken sowie von reinen Registratur- oder Prüfungsvermerken. Eine Ausnahme bilden die Beilagen zum Familien- und Heiratsregister, die in ihrer Entstehungszeit von der Laufzeit der Register abweichen, jedoch nur mit dem Registerzeitraum angegeben wurden. Bei der Umfangsangabe wird unterschieden zwischen den in der Regel badisch gehefteten Akten (Faszikel), den lose formierten Akten, die bis zu 10 Schriftstücken mit deren Anzahl und darüberhinaus als Büschel bezeichnet werden, und den gebundenen Archivalien. Bei diesen Amtsbüchern oder Bänden sind Seiten- bzw. Blattangaben und eventuelle Hinweise auf Indizes angegeben. Als Konvolut benannte Archivalien bestehen aus einer Kombination gebundener und loser Unterlagen. Provenienz, das heißt der Entstehungsort der Archivalien, ist fast auschließlich die Gemeindeverwaltung Niefern. Ausnahmen bilden die Archivalien <Nr. 38, 210, 212, 213, 547, 658, 703, 762, 876 und 1017>, worin sich Unterlagen nach dem Zusammenschluß zur Gemeinde Niefern-Öschelbronn, die nicht aus einem Vorgang herausgetrennt werden sollten, befinden. Durch das Kreisarchiv wurden antiquarisch Archivalien erworben, die in den Bestand integriert werden konnten: In <Nr. 60> sind Pläne zur Fabrikerweiterung der Firma Robert und Wilhelm Sihn enthalten, in <Nr. 494> ein den Nieferner Schäfer Jakob Wallinger aus dem Jahr 1838 betreffendes Schriftstück. Im Findbuch wird die Provenienz nur erwähnt, wenn die Archivalie nicht oder nicht vollständig in der Gemeindeverwaltung Niefern erwachsen ist.

16 16 Gemeinde Niefern Archivalien, die aus Datenschutzgründen derzeit noch nicht einsehbar sind, wurden mit einer Schutzfrist belegt. Das Ende der Frist ist im Eintrag angegeben. Grundlage ist das Landesarchivgesetz, nach dem für behördliches Schriftgut eine generelle Sperrfrist von 30 Jahren gilt. Darüberhinaus sind Unterlagen, die sich ihrer Zweckbestimmung nach auf eine natürliche Person beziehen, bis 10 Jahre nach Tod oder 90 Jahre nach Geburt der betroffenen Person gesperrt. Sperrfristen können in Ausnahmefällen auf Antrag verkürzt werden. Für Personenstandsunterlagen gilt ' 61 Personenstandsgesetz, für Kirchenaustritte ' 69a Abs. 2 Personenstandsgesetz in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über das Kirchenaustrittsverfahren vom Das Schriftgut wurde im Zuge der Überprüfung durch das Kreisarchiv auf Archivwürdigkeit bewertet und der nichtarchivwürdige Teil gemäß Absprache mit der Gemeindeverwaltung kassiert. Heike Sartorius Nachtrag: Im Jahr 2006 wurden dem Gemeindearchiv weitere Archivalien hinzugefügt. Dadurch ergaben sich Ergänzungen bei den Archivalien <Nr. 562; 804; 994 und 995>. Neu hinzugekommene Archivalien wurden unter den Verzeichnungsnummern < > erfasst. Aus Gründen der Zusammengehörigkeit wurden diese jedoch an den thematisch passenden Stellen ins Findbuch einsortiert. Im Jahr 2012 wurden dem Gemeindearchiv erneut weitere Archivalien hinzugefügt. Diese wurden unter den Verzeichnungsnummern < > erfasst. Aus Gründen der Zusammengehörigkeit wurden diese jedoch an den thematisch passenden Stellen ins Findbuch einsortiert.

17 17 Gemeinde Niefern Quellen und Literatur Gemeindearchiv Niefern: Nr Nr. 161 Kreisarchiv des Enzkreises: Bestand Landratsamt Pforzheim (Spezial-Akten Niefern), Lfd.Nr Sammlung Göller Burckhart, Werner: Der Enzkreis und seine Gemeinden. In: Der Enzkreis, Jahrbuch '86/87. Pforzheim 1987, S Einwohnerbuch des Amtsbezirkes Pforzheim-Land - ohne die Stadt Pforzheim. Vollständiges Einwohnerbuch des Amtsbezirkes Pforzheim-Land. Stuttgart Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden. Karlsruhe 1833, 1862, 1864 und Huber, Konstantin: Bezirksverwaltung im badisch-württembergischen Grenzraum. Vogteien, Ämter und Landkreise im Bereich Pforzheim. Ein Überblick [Der Enzkreis. Schriftenreihe des Kreisarchivs, 1]. Pforzheim Huber, Konstantin: Verzeichnungsrichtlinien für das Kreisarchiv des Enzkreises. EDV-Ausdruck, Pforzheim Köhler, Mathias: Evangelische Kirche Niefern. Ehemals St. Marien (Schnell-Kunstführer Nr. 2193). Regensburg Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, Band 5, hrsg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg. Stuttgart 1976, S Raab, Heinrich: Revolutionäre in Baden 1848/49. Biographisches Inventar für die Quellen im Generallandesarchiv Karlsruhe und im Staatsarchiv Freiburg (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Band 48). Stuttgart Rieder, Leopold und Carl Metzger: Anleitung zur Einrichtung und Führung der Gemeinderegistraturen sowie zur Aussonderung und Vertilgung unbrauchbarer Akten. Heidelberg Schloß Niefernburg. Die Burg und ihre Bewohner. Hrsg. vom Verein Evangelisches Mädchenheim Niefernburg. Pforzheim 1988.

18 18 Gemeinde Niefern Archivordnung der Gemeinde Niefern-Öschelbronn Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und ' 7 Abs. 3 des Landesarchivgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Niefern-Öschelbronn am folgende Satzung beschlossen: 1 Aufgaben und Stellung des Archivs (1) Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn unterhält ein Archiv. (2) Das Archiv hat die Aufgabe, alle in der Verwaltung angefallenen Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr ständig benötigt werden, zu überprüfen und solche von bleibendem Wert mit den entsprechenden Amtsdrucksachen zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen sowie allgemein nutzbar zu machen. Das Archiv sammelt außerdem die für die Geschichte und Gegenwart der Gemeinde Niefern-Öschelbronn bedeutsamen Dokumentationsunterlagen und unterhält eine Archivbibliothek. Es kann fremdes Archivgut aufnehmen. (3) Das Archiv fördert die Erforschung und die Kenntnis der Orts- und Heimatgeschichte. (4) Sofern die Gemeinde Niefern-Öschelbronn selbst kein archivisch ausgebildetes Fachpersonal beschäftigt, werden alle grundsätzlichen Entscheidungen für das Gemeindearchiv wie die räumliche Unterbringung, Erschließungsmaßnahmen oder Ergänzungen des Archivbestandes im Einvernehmen mit dem Kreisarchiv des Enzkreises getroffen. 2 Benutzung des Archivs (1) Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann nach Maßgabe dieser Archivordnung das Archiv benutzen, soweit sich aus Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern des Archivguts nichts anderes ergibt. (2) Als Benutzung des Archivs gelten (a)auskunft und Beratung durch das Archivpersonal, (b)einsichtnahme in die Findbücher und sonstigen Hilfsmittel, (c)einsichtnahme in Archivgut.

19 19 Gemeinde Niefern 3 Benutzungserlaubnis (1) Die Benutzung des Archivs wird auf Antrag zugelassen, soweit Sperrfristen 14 nicht entgegenstehen. (2) Der Antragsteller hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen; er hat einen Benutzungsantrag auszufüllen. (3) Die Benutzung des Archivs ist einzuschränken oder zu versagen, soweit (a) Grund zu der Annahme besteht, daß das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde, (b) Grund zu der Annahme besteht, daß schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen, oder (c) der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet würde oder (d) in nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde oder (e) Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern entgegenstehen. (4) Die Benutzung des Archivs kann auch aus anderen wichtigen Gründen eingeschränkt oder versagt werden, insbesondere wenn (a )das Wohl der Gemeinde verletzt werden könnte, (b) der Antragsteller wiederholt oder schwerwiegend gegen die Archivordnung verstoßen oder ihm erteilte Auflagen nicht eingehalten hat, (c) der Ordnungszustand des Archivguts eine Benutzung nicht zuläßt, (d) Archivgut aus dienstlichen Gründen oder wegen gleichzeitiger anderweitiger Benutzung nicht verfügbar ist, (e) der Benutzungszweck anderweitig, insbesondere durch Einsichtnahme in Druckwerke oder in Reproduktionen erreicht werden kann. (5) Die Benutzungserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen (z.b. Auflagen, Bedingungen, Befristungen) versehen werden. Sie kann widerrufen oder zurückgenommen werden, insbesondere wenn (a) Angaben im Benutzungsantrag nicht oder nicht mehr zutreffen oder (b) nachträglich Gründe bekannt werden, die zur Versagung der Benutzung geführt hätten, oder (c) der Benutzer gegen die Archivordnung verstößt oder ihm erteilte Auflagen nicht einhält, (d) der Benutzer Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte sowie schutzwürdige Belange Dritter nicht beachtet. 14 ' 6 Abs. 2 bis 5, Abs. 6 Satz 1 und 2, ' 6a Abs. 2 LArchG und ' 8 BArchG gelten entsprechend.

20 20 Gemeinde Niefern 4 Ort und Zeit der Benutzung, Verhalten im Benutzerraum (1) Das Archivgut kann nur im Benutzerraum während der festgesetzten Öffnungszeiten eingesehen werden. Das Betreten der Magazine durch Benutzer ist untersagt. (2) Die Benutzer haben sich im Benutzerraum so zu verhalten, daß kein anderer behindert oder belästigt wird. Zum Schutz des Archivguts ist es insbesondere untersagt, im Benutzerraum zu rauchen, zu essen, zu trinken. Kameras, Taschen, Mappen, Mäntel und dergleichen dürfen in den Benutzerraum nicht mitgenommen werden. 5 Vorlage von Archivgut (1) Das Archiv kann den Umfang des gleichzeitig vorzulegenden Archivguts beschränken; es kann die Bereithaltung zur Benutzung zeitlich begrenzen. (2) Archivgut ist sorgfältig zu behandeln und in gleicher Ordnung und in gleichem Zustand, wie es vorgelegt wurde, spätestens am Ende der täglichen Öffnungszeit wieder zurückzugeben. Es ist untersagt, Archivgut zu beschädigen oder zu verändern, insbesondere (a) Bemerkungen und Striche anzubringen, (b) verblaßte Stellen nachzuziehen, (c) darauf zu radieren, es als Schreibunterlage zu verwenden oder Blätter herauszunehmen. (3) Bemerkt der Benutzer Schäden an dem Archivgut, so hat er sie unverzüglich dem Aufsichtspersonal anzuzeigen. (4) In Ausnahmefällen kann Archivgut an andere hauptamtlich besetzte Archive und zu Ausstellungszwecken ausgeliehen werden. (5) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Archivbibliothek, sofern eine besteht. 6 Haftung (1) Der Benutzer haftet für die von ihm verursachten Verluste oder Beschädigungen des überlassenen Archivguts sowie für die sonst bei der Benutzung des Archivs verursachten Schäden. Dies gilt nicht, wenn er nachweist, daß ihn kein Verschulden trifft. (2) Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Vorlage von Archivgut und Reproduktionen zurückzuführen sind.

21 21 Gemeinde Niefern 7 Auswertung des Archivguts (1) Der Benutzer hat bei der Auswertung des Archivguts die Rechte und schutzwürdigen Interessen der Gemeinde Niefern-Öschelbronn, die Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter und deren schutzwürdige Interessen zu wahren. Er hat die Gemeinde von Ansprüchen Dritter freizustellen. Belegstellen sind anzugeben. 8 Belegexemplare (1) Der Benutzer ist verpflichtet, von einem Druckwerk im Sinne von ' 2 Abs. 1 des Pflichtexemplargesetzes, das er unter wesentlicher Verwendung von Archivgut des Gemeindearchivs verfaßt oder erstellt hat, nach Erscheinen des Druckwerkes der Gemeinde Niefern-Öschelbronn und dem Kreisarchiv unaufgefordert ein Belegexemplar unentgeltlich abzuliefern. (2) Ist dem Benutzer die unentgeltliche Ablieferung eines Belegexemplares, insbesondere wegen der niedrigen Auflage oder der hohen Kosten des Druckwerkes nicht zumutbar, kann er der Gemeinde Niefern-Öschelbronn und dem Kreisarchiv entweder ein Exemplar des Druckwerkes zur Herstellung einer Vervielfältigung für einen angemessenen Zeitraum überlassen oder eine Entschädigung bis zur Höhe des halben Ladenpreises verlangen. Wenn ein Ladenpreis nicht besteht, kann der Benutzer eine Entschädigung bis zur Höhe der halben Herstellungskosten des Belegexemplares verlangen. (3) Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Veröffentlichungen des Benutzers in Sammelwerken oder Zeitschriften sowie für Schriftwerke, die nicht veröffentlicht sind. (4) Beruht das Druckwerk oder nicht veröffentlichte Schriftwerk nur zum Teil auf der Verwendung von Archivgut des Gemeindearchivs, hat der Benutzer die Drucklegung mit den genauen bibliographischen Angaben anzuzeigen und der Gemeinde Niefern-Öschelbronn und dem Kreisarchiv eine Vervielfältigung der entsprechenden Seiten zu überlassen. (5) Ohne Zustimmung des Benutzers dürfen nicht veröffentlichte Schriftwerke von der Gemeinde Niefern-Öschelbronn nur zur Erschließung von Archivgut verwendet werden; anderen Personen darf keine Einsicht in nicht veröffentlichte Schriftwerke gewährt werden. Absatz 5 findet keine Anwendung, wenn das Urheberrecht erloschen ist.

22 22 Gemeinde Niefern 9 Reproduktionen und Editionen (1) Die Fertigung von Reproduktionen und deren Publikation sowie die Edition von Archivgut bedürfen der vorherigen Genehmigung der Gemeinde. Die Reproduktionen dürfen nur für den freigegebenen Zweck und unter Angabe der Belegstelle verwendet werden. (2) Von jeder Veröffentlichung einer Reproduktion ist der Gemeinde Niefern-Öschelbronn ein Belegexemplar kostenlos zu überlassen. (3) Die Herstellung von Reproduktionen fremder Archivalien bedarf der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers. 10 Gebühren (1) Die Erhebung von Gebühren und Auslagen richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde. (2) Bei der Benutzung des Archivs für wissenschaftliche und ortsgeschichtliche Zwecke kann auf die Erhebung von Gebühren verzichtet werden. 11 Geltungsbereich Diese Archivordnung gilt auch für Archivgut anderer Stellen, soweit mit den abgebenden Stellen keine andere Vereinbarung getroffen wurde. 12 Inkrafttreten Diese Archivordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Niefern-Öschelbronn, den J. Kurz Bürgermeister

23 23 Gemeinde Niefern Ausführliche Inhaltsübersicht der Titelaufnahmen Nummer 1.Akten und Bände A. Verwaltungssachen A. I. Armenwesen 1.Armenrat... (Nr. 1) 2.Armenhäuser... (Nr. 2) 3.Ausstellung von Armenzeugnissen... (Nr. 3) 4.Unterstützung einzelner Personen...(Nr. 4-8) A. II. Bau- und Feuerpolizei A. II. 1. Bauwesen 1.Bauaufsicht, Baupolizei...(Nr. 9-13) 2.Ortsbaukommission... (Nr. 14) 3.Örtliche Bauordnung... (Nr. 15) 4.Flächennutzungsplan... (Nr. 16) 5.Ortsbauplan...(Nr ) 6.Bebauungspläne und Baufluchtenfeststellung...(Nr ) 7.Zusammenlegung und Neueinteilung von Grundstücken, Baulandumlegung...(Nr ) 8.Bautabellen...(Nr ) 9.Baugesuche und Bauanzeigen...(Nr ) 10.Baulasten... (Nr. 66) 11.Trümmerbeseitigung und Instandsetzung...(Nr ) 12.Wohnraumbewirtschaftung...(Nr ) 13.Wohnungsausschuß... (Nr. 85) 14.Wohnungsbauprogramme...(Nr ) 15.Baugenossenschaft... (Nr. 88) 16.Darlehen...(Nr ) 17.Baupreisverzeichnis... (Nr. 97) 18.Statistik...(Nr ) 19.Sonstiges...(Nr )

24 24 Gemeinde Niefern A. II. 2. Feuerpolizei und Brandsachen Nummer 1.Feuerlöschwesen...(Nr ) 2.Feuerwehr 1.Gründung, Allgemeines... (Nr. 106) 2.Mitglieder, Ehrungen, Einsätze...(Nr ) 3.Gebäude und Ausrüstung...(Nr ) 3.Brandfälle...(Nr ) A. III. Fischerei, Jagd, Forst- und Bergwesen A. III. 1. Fischerei 1.Verpachtung der Gemeindefischwasser...(Nr ) A. III. 2. Jagdsachen 1.Bildung von Jagdbezirken, Verpachtung der Gemeindejagd... (Nr ; 1332) 2.Aufstellung und Verpflichtung von Jagdaufsehern... (Nr. 120) 3.Wildschaden... (Nr. 121) 4.Jagdstatistiken und Abschußpläne... (Nr. 122) A. III. 3. Forstwesen 1.Forstbedienstete...(Nr ) 2.Vermessung, Beschreibung, Bewirtschaftung der Gemeindewaldungen (Holzverkauf, Holzabfuhr und Aufforstung)...(Nr ) 3.Privat- und Körperschaftswaldungen... (Nr. 136) 4.Anlage und Unterhaltung der Waldwege... (Nr. 137) 5.Holzgeld und Nebennutzungen (Laubstreu und Leseholz) im Gemeindewald...(Nr ) 6.Waldberechtigungen der Gemeinde aus den Domänenwaldungen... (Nr. 141) 7.Holzhiebe...(Nr ) 8.Schädlingsbekämpfung... (Nr. 146) 9.Statistik, Forsterhebung... (Nr. 147)

25 25 Gemeinde Niefern A. IV. Gemeindeverwaltung Nummer A. IV. 1. Allgemeine Gemeindesachen 1.Befehlbuch, Satzungen, allgemeine Vorschriften über den Vollzug der Gemeindeordnung... (Nr ; 1333) 2.Klassifizierung der Gemeinde... (Nr. 151) 3.Vorschriften über den schriftlichen Dienstverkehr...(Nr ) 4.Bekanntmachungen der Gemeinde...(Nr ) 5.Gemeinderegistratur, Gemeindearchiv, Bücher und Schriften...(Nr ) 6.Siegel und Wappen der Gemeinde... (Nr. 159) 7.Ortschronik... (Nr. 160) 8.Ortsbereisungen...(Nr ) 9.Grenzbesichtigungen... (Nr ; 1334; 1335) 10.Bürgerausschußprotokolle, Bürgerkomitee...(Nr ) 11.Gemeinderatsprotokolle, Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen...(Nr ) 12.Sonstiges...(Nr ) A. IV. 2. Gemeindedienste 1.Gemeindebeamte und Gemeindebedienstete 1.Dienstverhältnisse, Anstellung und Verpflichtung...(Nr ) 2.Gehalt, Besoldung...(Nr ) 3.Ausbildung, Fortbildung... (Nr. 206) 4.Personalstatistik, Personalverzeichnisse...(Nr ) 5.Personalakten...(Nr ) 6.Stellenakten (Ratsschreiber, Polizeidiener, Feldhüter, Waldmeister, Steinsetzer).(Nr ) (Waagmeister siehe <Nr >, Straßenwärter siehe <Nr. 803>) 7.Aufnahme in die Fürsorgekasse für Gemeindebeamte...(Nr ) 8.Versicherungen der Gemeindebediensteten... (Nr. 226) 9.Schwerbeschädigte... (Nr. 227) 10.Geschäftsverteilungsplan... (Nr. 228) 2.Ausschell- und Verkündigungsgebühren der Ortsdiener... (Nr. 229) 3.Gemeinderat...(Nr ) 4.Gemeindewahlen 1.Gemeinderats- und Kreistagswahlen...(Nr ) (Kreistagswahlen siehe auch <Nr >) 2.Bürgermeisterwahlen...(Nr )

26 26 Gemeinde Niefern A. IV. 3. Gemeindevermögen Nummer 1.Verwaltung, Veränderung, Benutzung etc. des Gemeindevermögens 1.Grundvermögen und Gebäude...(Nr ) 2.einzelne Gemeindegebäude...(Nr ) 2.Gemeinderechnungswesen 1.Aufstellung und Genehmigung der Gemeindevoranschläge und Haushaltspläne...(Nr ) 2.Prüfung der Gemeinderechnungen...(Nr ) 3.Gesperrtes Vermögen... (Nr. 284) 3.Kapitalaufnahmen und Schuldentilgung der Gemeinde...(Nr ) 4.Verbrauchssteuern (Bier-, Getränke- und Vergnügungssteuer)...(Nr ) 5.Besondere Einrichtungen und Unternehmungen der Gemeinden 1.Gemeindewerke, Allgemeines... (Nr. 295) 2.Gasversorgung...(Nr ) 3.Wasser- und Elektrizitätsversorgung...(Nr ; , 1365) 6.Bewilligung von Staatsbeiträgen...(Nr ) 7.Versicherung der Fahrnisse gegen Feuersgefahr, Fahrnisverzeichnisse... (Nr ; 1339, 1366) 8.Steuereinnahmen 1.Grund- und Gebäudesteuer...(Nr ) 2.Körperschafts- und Gewerbesteuer...(Nr ) 3.Hundesteuer... (Nr. 342) 9.Prozesse und Streitigkeiten mit Gemeindegliedern...(Nr ) 10.Sonstiges... (Nr. 352) A. IV. 4. Bürgerrecht und Bürgergenuß 1.Bürgerrechtsgesetz und Heimatrecht...(Nr ) 2.Bürgerannahmen...(Nr ) 3.Bürgerrecht, Bürgernutzen und Bürgergenuß...(Nr ) 4.Ehrenbürger, Ehrungen, Auszeichnungen und Jubiläen von Bürgern...(Nr )

27 27 Gemeinde Niefern A. V. Handel, Gewerbe und Kunst Nummer A. V. 1. Handels-, Bank- und Kreditanstalten 1.Bank- und Kreditanstalten sowie Sparkassen...(Nr ) 2.Spar- und Vorschußverein... (Nr. 366) A. V. 2. Gewerbebetriebe 1.Industrieansiedelung... (Nr. 367) 2.Sonntagsruhe und Ladenschlußzeiten...(Nr ) 3.Messen und Märkte... (Nr. 371) 4.Wirtschaftsgewerbe 1.Gastwirtschaften... (Nr ; 1340) 2.Konzessionen für Alkoholhandel...(Nr ) 3.Sonstige Konzessionen und Genehmigungen...(Nr ) 5.Besondere Gewerbebetriebe (Färberei)... (Nr. 391) 6.Gewerbeanmeldungen... (Nr ; 1341; 1342) 7.Organisation des Handwerks und der Industrie- und Handwerkskammern...(Nr ) 8.Fabrikrevisionen...(Nr ) 9.Beschäftigung jugendlicher Arbeiter, Ausbildung von Lehrlingen...(Nr ) 10.Arbeiterstatistik... (Nr. 403) A. V. 3. Kunstinstitute 1.Denkmäler...(Nr )

28 28 Gemeinde Niefern A. VI. Kirche, Unterricht und Erziehung Nummer A. VI. 1. Kirchen- und Religionsgemeinschaften A. VI. 1. a. Katholische Kirche 1.Allgemeines... (Nr. 406) A. VI. 1. b. Evangelische Kirche 1.Besteuerung und Nutzungsrechte...(Nr ) 2.Verwaltung des Kirchenvermögens, Unterhaltung von Grund, Gebäude und Kirchenglocken...(Nr ) 3.Kirchenaustritte... (Nr. 413) A. VI. 2. Lehranstalten 1.Ortsschulrat... (Nr. 414) 2.Ortsjugendrat...(Nr ) 3.Schulbeirat... (Nr. 417) 4.Schulwesen, Allgemeines...(Nr ) 5.Besetzung der Lehrerstellen... (Nr. 420) 6.Aufwand für die Volksschulen... (Nr. 421) 7.Bestand und Einkommen der Schulpfründe... (Nr. 422) 8.Schulhausbaulichkeiten... (Nr ; 1343; 1344) 9.Sanitätspolizeiliche Aufsicht... (Nr. 431) 10.Fortbildungsunterricht, Hauswirtschaftlicher Unterricht und Landwirtschaftliche Berufsschule...(Nr ) 11.Unterricht 1.Turnunterricht, Turnplätze, Turnhallen...(Nr ) 2.Zeichen- und Bastelunterricht... (Nr. 443) 3.Religionsunterricht... (Nr. 444) 12.Schülerbibliothek... (Nr. 445) 13.Schulstatistik... (Nr. 446) 14.Volkshochschule... (Nr. 447) A. VI. 3. Erziehungsanstalten 1.Säuglingsheim, Kleinkinderschule, Kindergarten...(Nr ) 2.Evangelisches Mädchenerziehungsheim Niefernburg...(Nr ) 3.Hitlerjugendheim... (Nr. 455) A. VI. 4. Zwangserziehung 1.Zwangs- bzw. Fürsorgeerziehung...(Nr )

29 29 Gemeinde Niefern A. VII. Landwirtschaft, Tierzucht, Veterinärwesen Nummer A. VII. 1. Landbau und Landeskultur 1.Allgemeine landwirtschaftliche Angelegenheiten... (Nr. 458) 2.Feldpolizei... (Nr. 459) 3.Wiesen-, Obst-, Reb- und Gartenbau...(Nr ) 4.Schädlinge... (Nr. 467) 5.Anbau- und Erntestatistik, Bodennutzungserhebungen...(Nr ) 6.Hagelstatistik... (Nr. 471) 7.Landwirtschaftliche Vereine... (Nr. 472) 8.Kulturveränderungen und Verbesserungen, Entwässerung...(Nr ) 9.Feldbereinigungen...(Nr ) 10.Landwirtschaftliche Arbeitskräfte... (Nr. 479) 11.Sonstiges (Silobehälter, Landschaftsschutz)...(Nr ) A. VII. 2. Grundstücksverkehr 1.Grundstücksverkehr, Enteignung... (Nr. 482) 2.Reichserbhofgesetz... (Nr. 483) 3.Siedlungsbau...(Nr ) A. VII. 3. Tierzucht 1.Viehzucht, Viehzählung allgemein...(nr ) 2.Hufschmiede... (Nr. 489) 3.Rindviehzucht und Milcherzeugung...(Nr ) 4.Eberhaltung... (Nr. 493) 5.Schafhaltung und Schafweiden...(Nr ) 6.Ziegenbockhaltung...(Nr ) 7.Geflügel- und Kaninchenzucht...(Nr ) A. VII. 4. Veterinärwesen 1.Seuchenschätzer...(Nr ) 2.Bekämpfung von Tierseuchen...(Nr ) 3.Tierarzt... (Nr. 509) 4.Tierschutz... (Nr. 510)

30 30 Gemeinde Niefern A. VIII. Medizinalwesen Nummer A. VIII. 1. Gesundheitspflege 1.Sicherung der öffentlichen Gesundheit... (Nr. 511) 2.Trinkwasserversorgung, Brunnen, Wasserleitungen und Wasserhochbehälter......(Nr ; ; 1364) 3.Müllabfuhr und Müllplatz...(Nr ) 4.Abwasserpumpwerk...(Nr ) 5.Kläranlagen...(Nr ) 6.Kanalisation...(Nr ) 7.Sanitätspolizeiliche Ortsvisitationen... (Nr. 575) 8.Badeanstalten...(Nr ) 9.Sonstiges (Schulgesundheitspflege, Mutter-Kind-Beratung, Fremdarbeiter)...(Nr ) A. VIII. 2. Ärzte, Apotheken und Hebammen 1.Niederlassung von Ärzten... (Nr. 588) 2.Apotheken und Arzneimittelverkehr...(Nr ) 3.Gemeindehebammen... (Nr. 591) 4.Deutsches Rotes Kreuz...(Nr ) A. VIII. 3. Nahrungsmittel 1.Verkehr mit Nahrungs- und Genußmitteln allgemein... (Nr. 594) 2.Verkehr mit Milch...(Nr ) 3.Verkehr mit Fleisch... (Nr. 598) 4.Schlachthaus... (Nr. 599) 5.Schlächtereien...(Nr ) 6.Fleischbeschau...(Nr ) 7.Bierpressionen und Schankanlagen... (Nr. 614) A. VIII. 4. Krankheiten und Krankenhäuser 1.Maßregeln gegen Krankheiten und Epidemien... (Nr. 615) 2.Desinfektionswesen, Anstellung und Gebühren der Desinfektoren... (Nr. 616) 3.Impfung... (Nr. 617) 4.Krankenpflege... (Nr. 618)

31 31 Gemeinde Niefern A. VIII. 5. Leichen- und Begräbniswesen Nummer 1.Leichenschau, Leichenschauscheine... (Nr , 1367) 2.Totengräber... (Nr. 621) 3.Leichenhalle und Friedhofskapelle...(Nr ) 4.Friedhof, Friedhofsordnung... (Nr , 1368) 5.Unterhaltung von Soldatengräbern, Kriegsgräberfürsorge... (Nr. 632) A. IX. Militär- und Kriegssachen 1.Wehrerfassung, Allgemeines... (Nr. 633) 2.Wehrpässe... (Nr. 634) 3.Wehrstammrolle und Wehrstammblätter...(Nr ) 4.Unterstützung von Familien einberufener Soldaten... (Nr. 653) 5.Gewährung von Beihilfen an bedürftige ehemalige Kriegsteilnehmer... (Nr. 654) 6.Gefallene, Vermißte, Kriegsgefangene...(Nr ) 7.Kriegsschäden... (Nr. 662) 8.Militärregierung, Besatzung...(Nr ) 9.Gesetz Nr. 104 zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus...(Nr ) 10. Flüchtlinge, Evakuierte, Heimatvertriebene...(Nr ) 11.Stationierte Truppen... (Nr. 681) 12.Kriegerdenkmal... (Nr. 682) 13.Luftschutz...(Nr ) A. X. Naturereignisse und Unglücksfälle 1.Naturkatastrophen (Unwetter, Hochwasser etc.)...(nr ) 2.Unglücksfälle, Auffindung von Leichen... (Nr. 687) 3.Hilfeleistungen bei Unglücksfällen... (Nr. 688)

32 32 Gemeinde Niefern A. XI. Polizei Nummer A. XI. 1. Ortspolizeiverwaltung und Polizeistrafsachen 1.Orts- und bezirkspolizeiliche Vorschriften... (Nr. 689) A. XI. 2. Sicherheits- und Sittenpolizei 1.Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung... (Nr. 690) 2.Politische Häftlinge...(Nr ) 3.Polizeiliches Meldewesen...(Nr ) 4.Überwachung und Beschäftigung ausländischer Arbeiter...(Nr ) 5.Paßwesen (Ausstellung von Kennkarten und Heimatscheinen)...(Nr ) 6.Steinbrüche... (Nr. 706) 7.Lagerung und Transport von Mineralölen, Spreng- und Explosivstoffen, Munitionsbeseitigung...(Nr ) 8.Nachtwachen...(Nr ) 9.Theater- und Filmvorführungen...(Nr ) 10.Bekämpfung der Trunksucht... (Nr. 713) 11.Festsetzung und Verlängerung der Polizeistunde... (Nr. 714) A. XI. 3. Vereine und Versammlungen 1.Vereinsgründungen und -auflösungen, Jubiläen, Veranstaltungen...(Nr , ) A. XI. 4. Maß und Gewicht 1.Erhebung von Waaggebühren... (Nr. 720) 2.Anschaffung von Brückenwaagen, Viehwaagen etc. durch die Gemeinde... (Nr. 721) 3.Waag- und Eichmeister...(Nr ) 4.Waagbücher... (Nr. 724) A. XII. Post- und Telegraphenwesen 1.Errichtung von Post-, Telegraphen- und Fernsprechanstalten...(Nr )

33 33 Gemeinde Niefern A. XIII. Staats-, Kreis- und Bezirksverwaltung Nummer A. XIII. 1. Reichsverfassung und Reichssachen 1.Reichs- und Bundestagswahlen...(Nr ) A. XIII. 2. Staatsverfassung 1.Vereinigung von Baden und Württemberg... (Nr. 734) 2.Landtagswahlen, Volksentscheide, Volksbegehren und Volksabstimmungen...(Nr ) A. XIII. 3. Kreis- und Bezirksverbände 1.Organisation der Kreisverwaltung... (Nr. 747) 2.Kreistagswahlen...(Nr ) 3."Regionale Planungsgemeinschaft Nördlicher Schwarzwald e.v"...(nr ) A. XIII. 4. Staatsfinanzwesen 1.Allgemeine Anordnungen über den Vollzug der Steuergesetze...(Nr ) 2.Lohn-, Beförderungs- und Umsatzsteuer...(Nr ) 3.Verkehrssteuer... (Nr. 757) 4.Vermögenssperre... (Nr. 758) 5.Währungsreform... (Nr. 759) 6.Lastenausgleich...(Nr ) A. XIV. Staatsangehörigkeit und Auswanderung 1.Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit... (Nr. 762) 2.Auswanderung...(Nr ) 3.Ausländer... (Nr. 766) (Ausländische Kriegsgefangene siehe auch <Nr. 479 und 657>)

34 34 Gemeinde Niefern A. XV. Statistik Nummer 1.Akten über statistische Erhebungen, soweit sie nicht unter den übrigen Rubriken aufgeführt sind 1.Volks- und Berufszählung...(Nr ) 2.Wohnungsstatistik...(Nr ) 3.Landwirtschaftliche Betriebszählungen... (Nr. 773) 4.Straßenstatistik... (Nr. 774) 5.Finanzstatistik...(Nr ) 6.Gemeindestatistik... (Nr. 777) 7.Sonstige...(Nr ) 2.Adressbuch... (Nr. 780) A. XVI. Stiftungen 1.Verwaltung, Verwendung und Abhör von Stiftungsvermögen...(Nr ) A. XVII. Straßen, Wege und Eisenbahnen 1.Allgemeine Bestimmungen über Bau und Unterhaltung von Straßen usw... (Nr. 788) 2.Brücken...(Nr ) 3.Anlagen und Spazierwege...(Nr ) 4.Straßenbahnen, Automobilverkehr, Personenbeförderung...(Nr ) 5.Wegweiser, Plakatwesen... (Nr. 801) 6.Anlage und Unterhaltung von Straßen 1.Allgemeines...(Nr ) 2.Autobahnen...(Nr ) 3.Bundesstraßen...(Nr ) 4.Landesstraßen...(Nr ) 5.Kreis- und Verbindungsstraßen...(Nr ) 6.Ortsdurchfahrt... (Nr. 821) 7.Ortsstraßen, Feldwege (chronologisch)...(nr ) 7.Beizug der Angrenzer zu den Herstellungskosten von Ortsstraßen, Kanalisationen usw.... (Nr , 1375) 8.Errichtung von Eisenbahnlinien, Haltestellen und Güterstationen...(Nr ) 9.Kraftfahrzeuge, Güternah- und Fernverkehr...(Nr ) 10.Flughafen... (Nr. 859) 11.Fremdenverkehr... (Nr. 860)

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