Name der Einrichtung Kinder unter 3 Jahre Kinder ab 3 Jahre Horte. Villa Kunterbunt Hort Sandersdorf-Brehna 118. Hort OT Brehna 120
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- Gert Wolf
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1 Analyse Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und anderer Gesetze vom 23. Januar Kostenbeiträge (2) Satz 2 Kostenbeiträge der Kindertagesstätten der Stadt Sandersdorf-Brehna zum 01. August 2013 Analye zur Berechnung der Elternbeiträge auf der Grundlage der Durchschnittsbelegung der Kindertagesstätten und Horte der Stadt Sandersdorf-Brehna ab August 2013 (Pauschalzahlungen für die Kinder vom Land und Landkreis auf der Basis der Kinderzahlen zum 01. März 2012) Name der Einrichtung Kinder unter 3 Jahre Kinder ab 3 Jahre Horte Glückspilz Sandersdorf-Brehna Pfingstanger Sandersdorf-Brehna Max und Moritz OT Zscherndorf Sonnenschein OT Ramsin Borstel OT Brehna Villa Kunterbunt Hort Sandersdorf-Brehna 118 Hort OT Brehna 120 Hort Außenstelle OT Zscherndorf 69 Gesamt Anzahl Kinder Summe Kinder: 825
2 Plan Lohnkosten Kindertagesstätten/Horte/Erzieher Summe insgesamt: ,00 geteilt durch 12 Monate = ,91 aufgerundet: ,00 2. Kindertagesstätten/Horte/technisches Personal Summe insgesamt: ,00 3. Kindertagesstätten/Horte sonstige Aufwendungen Summe insgesamt: Summe 2. und 3.: ,00 (ohne Sprachunterricht für 308 Kinder ab 3 Jahre) ,00 (ohne Sprachunterricht für 308 Kinder ab 3 Jahre) ,00 geteilt durch 12 Monate = ,25 geteilt durch 825 Kinder = 79,228 Summe aufgerundet: 79,23 /Kind/Monat 4. Durchschnittliche erforderliche wöchentliche Betreuungsstunden bei durchschnittlich 9 Stunden/Tag Kinder unter 3 Jahre: 210 Kinder x durchschnittlich 9 Stunden x 5 Tage x 0,150 (Faktor) = 1.417,50 plus 27 Leiterstunden = 1.444,50 Wochenstunden Kinder ab 3 Jahre: 308 Kinder x durchschnittlich 9 Stunden x 5 Tage x 0,080 (Faktor) = 1.108,80 plus 40 Leiterstunden = 1.148,80 Wochenstunden
3 (Berechnung benötigter Leiterstunden in den Kindertagesstätten) Leiterstunden insgesamt 67 Wochenstunden Davon Kinder unter 3 Jahre: Davon Kinder ab 3 Jahre: 210 Kinder unter 3 Jahre geteilt durch die Gesamtanzahl der Kinder in den Kindertagesstätten entspricht einem Anteil von 40,54 % 67 Wochenstunden x 40,54 % entsprechen 27 Wochenstunden Leiterinnen 308 Kinder ab 3 Jahre geteilt durch die Gesamtanzahl der Kinder in den Kindertagesstätten entspricht einem Anteil von 59,46 % 67 Wochenstunden x 59,46 % entsprechen 40 Wochenstunden Leiterinnen Es sind demnach bei einer durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit von 9 Stunden für Kinder unter 3 und Kinder ab 3 Jahren in den Kindertagesstätten der Stadt Sandersdorf-Brehna 2.593,30 Wochenstunden vorzuhalten. Leiterstunden in den Horten: 14 Horte: 307 Kinder x durchschnittlich 4,00 Stunden/Tag x 5 Tage x 0,050 (Faktor) = 307,00 WoStd. 14 Leiterstunden/Woche = 321,00 WoStd. Es sind demnach bei einer durchschnittlichen Betreuungszeit von 4,00 Stunden/Tag in den Horten der Stadt Sandersdorf-Brehna 321,00 Wochenstunden vorzuhalten. Stunden insgesamt: Kindertagesstätten (Kinder unter 3 Jahre; Kinder ab 3 Jahre) Horte: Summe: 2593,30 Wochenstunden (durchschnittlich) 321,00 Wochenstunden (durchschnittlich) 2914,30 Wochenstunden (durchschnittlich)
4 5. Berechnung Lohnkosten/Betreuungsstunden (durchschnittlich) Lohnkosten/Monat = ,00 geteilt (durch die Anzahl der durchschnittlich vorzuhaltenden Wochenstunden) 2914,30 = 92,97 /Kind/Monat Kinder unter 3 Jahre: Lohnkosten 92,97 x 1.444,50 Wochenstunden = , geteilt durch 210 Kinder = 639,50 plus sonstige Aufwendungen 79,23 = 79,23 Summe: = 718,73 minus Summe Pauschalzahlungen pro Kind pro Monat unter 3 Jahre (323,77 ) = 323,77 ergibt eine Gesamtsumme von: = 394,96 bei maximal 50 % Zahlung der Eltern, mindestens 50 % Zahlung der Stadt Sandersdorf-Brehna würden die Elternbeiträge ab August 2013 = 197,48 betragen. (Die Stadt Sandersdorf-Brehna erhebt bei einer 10 Stunden Betreuung 176,00.) Kinder ab 3 Jahre: Lohnkosten 92,97 x 1.148,80 Wochenstunden = , ,93 geteilt durch 308 Kinder = 346,77 plus sonstige Aufwendungen 79,23 = 79,23 plus Aufwendungen Sprachunterricht ( : 12 Monate : 308 Kinder ab 3 Jahre) = 8,14
5 Summe: = 434,14 minus Summe Pauschalzahlungen pro Monat pro Kind ab 3 Jahre (219,68 ) = 219,68 ergibt eine Gesamtsumme von: = 214,46 bei maximal 50 % Zahlung der Eltern, mindestens Zahlung der Stadt Sandersdorf-Brehna würden die Elternbeiträge ab August 2013 = 107,23 betragen. (Die Stadt Sandersdorf-Brehna erhebt bei einer 10 Stunden Betreuung 105,60 ). Hortkinder: Lohnkosten 92,97 x 321,00 Wochenstunden = , ,77 geteilt durch 307 Kinder = 97,21 plus sonstige Aufwendungen 79,23 = 79,23 Summe: = 176,44 minus Summe Pauschalzahlungen pro Monat pro Kind Hort (86,72 ) = 86,72 ergibt eine Gesamtsumme von: = 89,72 bei maximal 50 % Zahlung der Eltern, mindestens Zahlung der Stadt Sandersdorf-Brehna würden die Elternbeiträge ab August ,86 betragen. (Die Stadt Sandersdorf-Brehna erhebt bei einer 6 Stunden Betreuung 44,80 )
6 Bei den Berechnungen der Elternbeiträge wurden Durchschnittswerte bei Kindertagesstätten von durchschnittlich 9 Stunden Betreuung pro Tag hinzugezogen und bei den Horten 4 Stunden im Durchschnitt. Es liegen aber auch Verträge und Anträge für 5 Stunden, 7 Stunden, 8 Stunden und 10 Stunden Betreuung vor. Das gleiche gilt für den Hortbereich. Hier überwiegt die Betreuung zwischen 3 und 4 Stunden, maßgeblich nachmittags. In Absprache mit dem Bürgermeister der Stadt Sandersdorf-Brehna wurde im Vorfeld der Elternbeitrag für die 10 Stunden Betreuung der Kinder unter 3 Jahre beraten und ein Betrag von 176,00 festgelegt. Hier gibt es für die Eltern eine Erhöhung von 11,00, die zu vertreten ist. (Im OT Brehna und OT Roitzsch minus 8,00 ) Stadt Sandersdorf-Brehna, den Dolores Schalling SGL Jugend und Soziales, Kindertagesstätten
7 A BCD E D FE C C A C A FE A A FE AB C DEF F E F F AB C DEF F E F E F E F
8 A BCD E F E A BC DBE FB B B B BE F F F F F F E B C B B B B B E B A A B B B B B E B FD B B B B B E B B B B B B E B B B B B B E B D B B B B B E E F BA A BC DBE FB B B B BE F F F F F F E B C B B B B B E B A A B B B B B E B FD B B B B B E B B B B B B E B B B B B B E B D B B B B B E E F BA E E E F E
9 A BCD E FA E AB CDE F CDE CDE CDE AB CDE BAB CDE CDE D E E D D E E D D E E D D E D C AF FFA A A D AF FFA A A D F AF FFA A A A E E E E
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