KreisNachrichten. Eifel-Literatur-Festival Bekannte Autoren kommen in die Eifel

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1 KreisNachrichten Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Samstag, I Ausgabe 47/2015 I Eifel-Literatur-Festival 2016 Bekannte Autoren kommen in die Eifel Ein hervorragendes Programm hat der Macher des Eifel-Literatur-Festival, Dr. Josef Zierden (2.v.r.), zusammen mit Sponsoren und Mitarbeitern auf die Beine gestellt. Das Eifel-Literatur-Festival geht auch im Jahr 2016 mit großen Namen an den Start: 20 Schriftsteller von Friedrich Christian Delius über Nele Neuhaus bis Sebastian Fitzek haben sich zu dem Lesefestival in der Eifel angekündigt, wie Festivalchef Dr. Josef Zierden auf der Pressekonferenz in Prüm verkündete. Vom literarischen Blockbuster bis zu Neuentdeckungen ist alles dabei, sagte Dr. Zierden. Am 15. April beginnt das Festival mit einer Lesung von Krimiautorin Nele Neuhaus. Ein richtiger Kracher sei das Programm sagt Walter Schumacher, Kultur-Staatssekretär der Landesregierung. Das Land unterstützt das Festival mit Euro, eine gut angelegte Summe, findet der Staatssekretär: Wenige Festivals haben so viele Einnahmen, das muss man auch mal sagen. Der Eifelkreis übernimmt diesmal wieder die Trägerschaft. Aus dem Inhalt: Ernst Görgen aus Feuerscheid erhält Verdienstmedaille I Seite 2 Weihnachten für Eifelkreiser Flüchtlingskinder I Seite 2 Hidden Champions I Seite 3 Entsorgungstermine I Seite 4 und 5 Besiegeln Vertrag mit Handschlag: Michael Billen, Erster Kreisbeigeordneter (li.), und Dr. Josef Zierden. Foto: FF Initiative Baukultur Eifel I Seite 6 Pflege- und Adoptivkinder feiern Halloween I Seite 7 Förderung landwirtschaftlicher Betriebe I Seite 7 Heimatkalender 2016 I Seite 8 Amtliche Bekanntmachungen I Seite 8

2 Seite 2 Ausgabe 47/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Das größte Literaturfestival in Rheinland-Pfalz wartet mit vielen unterschiedlichen Genres auf. Krimifreunde kommen ebenso auf ihre Kosten wie Liebhaber von Klassikern der Gegenwartsliteratur, auch religiöse und gesellschaftliche Themen sind dabei. Bei der zwölften Auflage des 1994 gegründeten Festivals sind mehr Autorinnen vertreten als in den vergangenen Jahren. Rund die Hälfte der 22 Lesungen bis Ende Oktober wird von Frauen bestritten. Zu den Lesungen in der Eifel werden mehr als Besucher erwartet. Der Vorverkauf läuft bereits. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter Ernst Görgen aus Feuerscheid erhält Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz Im Namen von Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat Umweltministerin Ulrike Höfken die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz an Ernst Görgen aus Feuerscheid (VG Prüm) überreicht. Diese Auszeichnung verleiht das Land an Persönlichkeiten, die sich über Jahre hinweg mit großem persönlichen Engagement und Sachverstand für das Wohl der Allgemeinheit eingesetzt haben, sagte Höfken bei der Feierstunde in Mainz. Ernst Görgen, langjähriger Geschäftsführer des Naturparks Nordeifel, werde für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement für die Kommunalpolitik, die Heimatpflege und den Naturschutz ausgezeichnet. Umweltministerin Höfken hob das breite Spektrum des ehrenamtlichen Engagements von Ernst Görgen hervor: Es ist beeindruckend, wie anhaltend und vielseitig sich Ernst Görgen neben seinem Beruf als Geschäftsführer des Naturparks engagiert hat, sagte die Ministerin. 20 Jahre hatte er das Amt des Ortbürgermeisters von Feuerscheid inne und begleitete in dieser Zeit unter anderem die Fertigstellung der Kanalanschlüsse des Dorfs, die Neugestaltung des Dorfplatzes und die Renovierung der Kapelle. Herr Görgen hat entscheidend dazu beigetragen, dass sich Feuerscheid so gut entwickeln konnte. Dabei hat er die Bürgerinnen und Bürger vorbildlich in die Ortsgestaltung eingebunden, so Höfken. Zudem engagierte sich Görgen als Vorsitzender des Beirats für Naturschutz des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Insbesondere hob Höfken seinen Einsatz zum Erhalt der Westwallruinen in der Schneifel hervor: Wir haben es Ihnen zu verdanken, dass diese Mahnmale der Geschichte nicht zerstört und damit auch wertvolle Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten erhalten wurden. An diese Vorarbeit könne die in diesem Jahr gegründete Landesstiftung Grüner Wall im Westen - Mahnmal ehemaliger Westwall anknüpfen. Dazu passe auch Görgens Engagement im Geschichtsverein Prümer Land, wo er seit Jahrzehnten ehrenamtlich aktiv sei. Zum Beispiel leite er Wanderungen am ehemaligen Westwall oder zu den Mooren und Vennen der Eifel. Als Chefredakteur der Dorfzeitung Feijerscheder Blättchen und Autor einer Ortschronik dokumentiere er zudem den Alltag und die Geschichte von Feuerscheid. KVHS Bitburg-Prüm Auf den Spuren von Eifeler Persönlichkeiten in Luxemburg Hohe Landesehrung für Ernst Görgen (3.re.). Zu den Gratulanten aus dem Eifelkreis zählen u.a. Kreisbeigeordneter Paul Lentes, Prüms VG-Bürgermeister Aloysius Söhngen und Landtagsabgeordneter Nico Steinbach. Foto: Umweltministerium RLP. In Kooperation mit dem Kreismuseum unternahm die Kreisvolkshochschule eine Entdeckungsreise zu Eifeler Persönlichkeiten in Luxemburg, die in der Ausstellung Die Grenzen der Unabhängigkeit- Luxemburg zwischen 1815 und 1839 im Festungsmuseum Drei Eicheln zu sehen sind. Besonders beeindruckt waren die Teilnehmer von der Geschichte und den Porträts der aus Dudeldorf stammenden Familie München, die vor 200 Jahren den Präsidenten des höchsten luxemburgischen Gerichts stellte. Für exzellente fachkundige Erläuterungen sorgten die Experten Burkhard Kaufmann, Leiter des Kreismuseums, Francois Reinert, kommissarischer Leiter des Festungsmuseums sowie Kurator der Ausstellung und vom luxemburgischen Kulturmuseum Alex Langini, Generalsekretär der Nationalkommission für die Zusammenarbeit mit der UNESCO. Weihnachten für Eifelkreiser Flüchtlingskinder Im Eifelkreis Bitburg-Prüm sind in diesem Jahr zahlreiche Flüchtlinge angekommen, unter ihnen auch viele Kinder. Daher haben Yvonne Helten, Lena Simon und Katja Zunker eine Weihnachtsaktion ins Leben gerufen, um den Kindern eine Freude zu bereiten. In Schuhkartons verpackt können Spielsachen, originalverpackte Süßigkeiten, Kleidung, Schulbedarf und Hygieneartikel bis zum 5. Dezember 2015 bei Ihnen abgegeben werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung unter in der Kategorie Aktuelles.

3 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 47/2015 Seite 3 Gedenken an Verstorbene Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln. Er weidet mich auf grünen Auen und führt mich zu stillen Wassern. Er erquickt meine Seele; er führt mich auf rechter Straße um seines Namens willen. Und wenn ich auch wanderte durchs Tal der Todesschatten, so fürchte ich kein Unglück, denn du bist bei mir; dein Stecken und dein Stab, die trösten mich. Psalm 23, 1-4. Der Totensonntag ist ein ganz besonderer Gedenktag für verstorbene Menschen. Es ist ein Tag, an dem wir die Trauer um Angehörige, Freunde und Kollegen, die nicht mehr unter uns weilen, zum Ausdruck bringen und ihrer gedenken. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung gedenken an diesem Totensonntag der verstorbenen Kollegen, die früher im Dienste des Eifelkreises Bitburg-Prüm gestanden haben: Maria Rausch Walter Lang Matthias Scheilz Hedwig Schmidt Matthias Josef Leisen Josef Weiler Wolfgang Beninde Helmut Newen Georg Ruppert Kehrein Johann Spartz Werner Mares Wir werden den verstorbenen Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren und fühlen mit den Angehörigen. Dr. Joachim Streit Landrat Birgit Heck Personalratsvorsitzende Hidden-Champions- Projektpräsentation mit Professor Hermann Simon Am wird um Uhr in der Kundenhalle der Kreissparkasse in Bitburg die Ausstellung Hidden Champions eröffnet. Hidden Champoins sind regionale Weltmarktführer, also Unternehmen, die einem breiten Publikum eher nicht, dem Fachpublikum aber sehr wohl bekannt sind. 78 Schülerinnen und Schüler des Nordstad-Lycées in Diekirch, des Königlichen Athenäums in Eupen, der Theobald-Simon-Schule Bitburg, des St.-Willibrord-Gymnasiums Bitburg sind ebenso an dem Projekt beteiligt wie die Auszubildenden der Kreissparkasse Bitburg. Federführend involviert ist außerdem das Kreismedienzentrum Bitburg-Prüm in Kooperation mit dem Medienzentrum Eupen/Deutschsprachige Gemeinschaft sowie dem Bitburger und Eupener Arbeitskreis Schule-Wirtschaft. Der aus der Eifel stammende Schöpfer des Begriffs Hidden Champion, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hermann Simon, wird die Projekt-Präsentation mit dem Vortrag Hidden Champions- Aufbruch nach Globalia bereichern. Musikalisch begleitet wird die Veranstaltung von der Mädchen- Musikgruppe Klangfarbe des St.-Willibrord-Gymnasiums. Chancen ergreifen - nebenberuflich zum Fachabitur Interessierten jungen Erwachsenen bietet die Theobald- Simon-Schule ab Anfang Februar 2016 eine berufsbegleitende Weiterbildung an: Durch den Besuch der Dualen Berufsoberschule ist es möglich, in anderthalb Jahren die Fachhochschulreife ohne Unterbrechung der Berufstätigkeit zu erwerben. Als Aufnahmevoraussetzung müssen potentielle Bewerber eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen bzw. sich in Ausbildung befinden sowie den Sekundarabschluss I innehaben. Der Unterricht findet jeweils dienstagabends und samstags statt und ist kostenfrei. Mit dem erfolgreichen Abschluss kann an jeder Fachhochschule jeder Studiengang belegt werden. Nähere Informationen und Anmeldeunterlagen unter Tel.: 06561/60050 bzw oder auf der Homepage der Theobald-Simon-Schule unter Kulturaustausch im eigenen Zuhause Gastfamilien in der Region gesucht Ein Schüleraustausch ist nicht nur unter deutschen Jugendlichen beliebt. Auf der ganzen Welt träumen zahlreiche junge Menschen davon nach Deutschland zu kommen, bei einer Gastfamilie zu leben und so eine neue Kultur und Sprache intensiv kennenzulernen. Gemeinsam mit der gemeinnützigen Austauschorganisation American Field Service (AFS) Interkulturelle Begegnungen e.v. sucht Landrat Dr. Joachim Streit auch im Eifelkreis Bitburg-Prüm weltoffene Familien, die ab Februar 2016 ihr Zuhause für ein halbes oder ganzes Jahr mit einem Gastkind teilen möchten. Zudem gibt es die Möglichkeit, Willkommens- oder Übergangsfamilie für sechs bis acht Wochen zu werden. Insgesamt erwartet AFS 140 Jugendliche aus 15 Ländern. Als Gastfamilie für einen ausländischen Jugendliche erfährt man eine andere Kultur auf ganz persönliche Weise und bekommt gleichzeitig einen neuen Blickwinkel auf die eigene Lebensweise. All diese Erfahrungen tragen dazu bei, dass unsere Gesellschaft offener und toleranter wird, erläutert Dr. Streit die Idee des Programms. Einen Gastschüler aufnehmen können Familien ebenso wie Alleinerziehende, kinderlose Paare und Alleinstehende, die sich ehrenamtlich für den Schüleraustausch engagieren wollen. Wichtig sind Aufgeschlossenheit und die Bereitschaft, sich einem jungen Menschen und seiner Kultur zu öffnen. Vorbereitet und begleitet werden sie von AFS-Mitarbeitern direkt in der Region. Wer Interesse hat, kann sich ab sofort an AFS wenden unter Telefon 040/ oder per an gastfamilie@afs.de. Weitere Informationen gibt es auch auf im Internet unter

4 Seite 4 Ausgabe 47/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Entsorgungs INFO REGIEBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT TRIERER STR. 1, BITBURG Ansprechpartner: Beratung, Öffentlichkeitsarbeit Tel , Markus Klütsch Kluetsch.Markus@bitburg-pruem.de An- / Ummeldungen, Abmeldungen, Tonnentausch Gebührenbüro Tel , , , DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN 1. MÜLLDEPONIE, Tel an der L12 im Geweberwald bei Plütscheid montags - mittwochs und freitags von Uhr donnerstags: geschlossen samstags alle 14 Tage Uhr Deponie geöffnet: Samstag, , 10 bis 12 Uhr 2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel an der L9, Ortsteil Bildchen März-Oktober: montags-mittwochs Uhr November-Februar:dienstags-mittwochs Uhr Elektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos abgegeben werden. Verkaufsstellen von Restabfallsäcken (RAS) Bitburg Stadt Bürohaus, Pohl, Trierer Str. 2 Kreisverwaltung, Zahlstelle, Trierer Str. 1 Verbandsgemeinde Arzfeld Daleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 a Lichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 1 Lünebach, Dorfladen, Marktplatz 3 Lützkampen, Im Lennchen 1, Verkaufsstelle Waxweiler, Post-Service-Filiale, Am Kanal 15 Verbandsgemeinde Bitburger Land Badem, Postagentur im Supermarkt Plattner s, Bitburger Str Bettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22 Kyllburg, Haus des Gastes, Hochstr. 19, Rittersdorf, Lebensmittel Hülpes, Waxweiler Str. 1, Sülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17 Verbandsgemeinde Prüm Auw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14 Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7 Büdesheim, Autofachmarkt Ternes, Hauptstrasse 38 Pronsfeld, Kfz-Teile Gerads, St.-Remigius-Str. 38 Prüm, Hit-Markt, Kalvarienbergstr Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstraße 8 Winterspelt, Postagentur Hauptstr. 35 Verbandsgemeinde Speicher Orenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1 Speicher, Postagentur, Am Markt 28 Speicher, Bürohaus Scharff Bahnhofstr. 6 Verbandsgemeinde Südeifel Irrel, Postagentur, Hauptstr. 26, Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38 Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstr. 42 Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18 Entsorgungs TERMINE Auch unter Blaue Tonne + gelber Sack Verbandsgemeinde Arzfeld Arzfeld, Jucken, Kickeshausen, Lichtenborn, Neurath, Olmscheid, Üttfeld Daleiden, Großkampenberg, Herzfeld, Irrhausen, Kesfeld, Leidenborn, Lützkampen, Reiff, Reipeldingen, Sengerich Dahnen, Dasburg, Eschfeld, Harspelt, Preischeid, Roscheid, Sevenig/Our Verbandsgemeinde Bitburger Land Erntehof, Etteldorf, Kyllburg, Neuheilenbach, St. Thomas, Usch, Wilsecker, Zendscheid Baustert, Brimingen, Feilsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach Mittwoch, 25. November 2015 Enzen, Halsdorf, Olsdorf, Stockem Badem, Pickließem Verbandsgemeinde Prüm Heckhuscheid Verbandsgemeinde Speicher Spangdahlem Verbandsgemeinde Südeifel Emmelbaum Burg, Mettendorf, Niehl, Utscheid Mittwoch, 25. November 2015 Ammeldingen/Our, Biesdorf, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Nusbaum, Roth/Our, Wallendorf Affler, Bauler, Berscheid, Dauwelshausen, Geichlingen, Gemünd, Herbstmühle, Hütten, Hüttingen/Lahr, Karlshausen, Keppeshausen, Körperich, Koxhausen, Lahr, Leimbach, Muxerath, Nasingen, Niedergeckler, Obergeckler, Rodershausen, Scheitenkorb, Sevenig/Nbg., Sinspelt, Übereisenbach, Waldhof-Falkenstein Ernzen, Ferschweiler, Irrel

5 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 47/2015 Seite 5 Graue tonne Bitburg-Stadt Bitburg-Stadt, Pützhöhe Albach Verbandsgemeinde Arzfeld Euscheid, Strickscheid Dackscheid, Eilscheid, Gesotz, Hargarten, Heilhausen, Hölzchen, Kinzenburg, Krautscheid, Lambertsberg, Langenfeld, Lascheid, Lauperath, Lierfeld, Lünebach, Manderscheid, Mauel, Maueler Mühle, Merlscheid, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Pintesfeld, Plütscheid, Waxweiler Verbandsgemeinde Bitburger Land Balesfeld, Burbach, Neidenbach, Waxbrunnen Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll, Metterich Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach, Olsdorf, Stockem Verbandsgemeinde Prüm Dingdorf, Giesdorf, Hersdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimshuscheider Mühle, Nimsreuland, Oberlauch, Orlenbach, Schloßheck, Schönecken, Seiwerath, Wawern, Winringen Bleialf, Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Habscheid, Hallert, Rehbüsch, Masthorn, Mützenich, Oberlascheid, Pittenbach, Pronsfeld, Sellerich, Winterscheid, Winterspelt Mittwoch, 25. November 2015 Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Prüm-Stadt, Tafel, Rommersheim, Ellwerath, Rommersheimerheld, Steinmehlen, Watzerath, Weinsfeld Feuerscheid, Heisdorf Auw/Prüm, Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Gondenbrett, Hermespand, Kleinlangenfeld, Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Roth/Prüm, Schwirzheim, Walcherath, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath Verbandsgemeinde Speicher Beilingen, Herforst, Philippsheim, Speicher Auw/Kyll, Hosten, Orenhofen, Preist Verbandsgemeinde Südeifel Ammeldingen/Nbg., Burscheid, Heilbach, Plascheid Ammeldingen/Our, Biesdorf, Burg, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Mettendorf, Niehl, Nusbaum, Roth/Our, Utscheid, Wallendorf sperrmüll Verbandsgemeinde Arzfeld Dahnen, Eschfeld, Harspelt, Irrhausen, Reiff, Reipeldingen, Roscheid, Sengerich, Sevenig/Our Daleiden, Dasburg Mittwoch, 25. November 2015 Großkampenberg, Herzfeld, Kesfeld, Leidenborn, Lützkampen, Üttfeld Verbandsgemeinde Prüm Mittwoch, 25. November 2015 Heckhuscheid Großlangenfeld, Winterscheid, Winterspelt Europäische Woche zur Abfallvermeidung Um unsere Abfallberge zu reduzieren, können wir Kleidung, Haushaltsgegenstände und Lebensmittel umweltfreundlicher verpacken, ordentlich entsorgen und wiederverwerten. Doch der beste Abfall bleibt der, der gar nicht erst entsteht. Während der Europäischen Woche zur Abfallvermeidung wird gezeigt, wie man es machen kann. Vom 21. bis 29. November 2015 präsentieren bereits zum sechsten Mal bundesweit Initiativen und Projekte, wie jeder seine persönliche Abfallbilanz verbessern kann - sei es am Arbeitsplatz, in der Schule, beim Einkaufen oder zu Hause. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf der Internetseite sowie auf der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingerichteten Internetseite Entsorgung von Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren Auf Grund des stufenweisen Ausstiegs aus der Glühlampennutzung und dem Übergang zu energieeffizienteren Leuchtmitteln spielt die Nutzung von Energiesparlampen und damit einhergehend die Frage einer ordnungsgemäßen Entsorgung eine immer bedeutendere Rolle. Wegen ihres Quecksilbergehaltes sind Energiesparlampen wie auch Leuchtstoffröhren als gefährliche Abfälle eingestuft und gehören daher nicht in die graue Tonne zu den Restabfällen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung von Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren kann im Eifelkreis Bitburg- Prüm kostenfrei über die viermal jährlich stattfindende Problemmüllsammlung oder die kommunalen Elektro- Rücknahmestellen erfolgen. Darüber hinaus bietet auch der Handel vermehrt eine Rücknahme von Sparlampen an. Weitergehende Informationen erhalten Sie diesbezüglich im Internet unter sowie von der Abfallberatung (Tel.-Nr / ).

6 Seite 6 Ausgabe 47/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm

7 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 47/2015 Seite 7 St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg Landesweiter Elternabend zur Berufs- und Studienorientierung Im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms BOP findet am 25. November 2015 um Uhr im Foyer des St.-Willibrord- Gymnasiums in Bitburg der landesweite Elternabend der Initiative Nach vorne führen viele Wege des Ovalen Tisches für Ausbildung und Fachkräftesicherung der Ministerpräsidentin statt. Ziel des Elternabends ist es, Eltern und Schüler darüber zu informieren, dass sowohl eine duale Berufsausbildung als auch ein duales Studium für Jugendliche mit allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Frage kommt, um mit einer anspruchsvollen und aussichtsreichen Ausbildung in das Berufsleben zu starten. Nach einer Einführung in das Berufsorientierungsprogramm BOP : Ziele stecken und in Führung gehen sowie einer Erläuterung des neuen Berufsorientierungszertifikat werden die Botschafter der dualen Ausbildung, die Trierer Geschäftsführerin Heike Franzen und die Teamleiterin für Bildungsprojekte der IHK Trier Alexandra Lossjew, über eine neue Ausbildung für Auszubildende informieren. Die Bewerbersicht und die Angebote der Arbeitsagentur wird Dirk Müller vom Hochschulteam der Arbeitsagentur Trier vermitteln. Pflege- und Adoptivkinder des Eifelkreises feiern Halloween Bestimmte Lebensumstände können es Eltern erschweren, ihren Kindern die Betreuung, Pflege und Fürsorge zu geben, die für eine gute Entwicklung notwendig ist. Die Gründe dafür können vielfältig sein. So kommt es immer wieder vor, dass Kinder fremd untergebracht werden müssen. Eine Pflegefamilie stellt hierbei für viele Kinder eine bessere Alternative zur Heimunterbringung dar. Pflegefamilien nehmen über Jahre hinweg eine sehr anspruchsvolle pädagogische Aufgabe in der Jugendhilfe wahr. Deshalb ist es wichtig, die Pflegeeltern nicht nur zu verschiedenen Themen regelmäßig fort- und weiterzubilden, sondern auch Angebote zu schaffen, bei welchen regelmäßiger Austausch möglich ist und Pflegeeltern sowie -kinder erleben, dass sie mit ihrer besonderen Situation nicht alleine sind. Darüber hinaus muss die unermüdliche Arbeit der Pflegeeltern anerkannt und gewürdigt werden. Ein wunderschönes Ereignis ermöglichte den Pflege- und Adoptiveltern des Eifelkreises der Pflegevater Egon Colling, der mit einer großzügigen Spende anlässlich seines 60. Geburtstages ein Halloweenfest in der heilpädagogischen Praxis Lindemann in Hersdorf ermöglichte. In schöner Atmosphäre ritten die Kinder im Dunkeln bei Kerzenschein auf Pferden und schnitzten darüber hinaus fleißig Kürbisse. Außerdem gab es Gruselessen und Gruselgetränke. Anschließend wurden der schönste Kürbis und das schönste Kostüm gewählt. Insgesamt verbrachten mehr als 30 Pflege- und Adoptivkinder mit ihren Familien einen einzigartigen Abend. Der Pflegekinderdienst der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm sucht fortwährend interessierte und aufgeschlossene Pflegeelternbewerber, die bereit sind, in einer Krisensituation oder auch dauerhaft die Versorgung von Kindern zu übernehmen. Bei Interesse und für Fragen sind die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: Lena Frenzel 06561/ , Carmen Simon 06561/ und Valerie van Bellen 06561/ Förderung landwirtschaftlicher Betriebe Umstellung der Produktion auf ökologischen Landbau Rheinland-Pfalz eröffnet kurzfristig nochmals ein Antragsverfahren zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe, die Ihre Produktion auf ökologischen Landbau umstellen wollen. Mit dem Programm Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa) fördert das Land Rheinland-Pfalz umweltschonende landwirtschaftliche Erzeugungspraktiken, um einen wirksamen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes zu leisten. Voraussetzung zur Teilnahme ist die Gesamtumstellung des landwirtschaftlichen Betriebes zum mit einer mindestens 5jährigen Verpflichtung ( ). Eine Parallelbewirtschaftung ist nicht möglich. Die Fördersätze von Acker- und Grünlandflächen in EUL- La betragen für die ersten zwei Jahre der Umstellung 300 /ha und nachfolgend für die Beibehaltung der ökologischen Bewirtschaftung 200 /ha. Hinzu kommt ein jährlicher Kontrollkostenzuschuss von max Anträge zur Aufnahme in dieses Programm können bis zum bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt Landwirtschaft, Zimmer 213, Trierer Str. 1, Bitburg gestellt werden. Ansprechpartner: Dieter Drees, Telefon 06561/ Weitere Infos sowie Antragsunterlagen finden Sie unter: (Agrarumweltprogramm EULLa)

8 Seite 8 Ausgabe 47/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Heimatkalender 2016 Am 25. November 2015 findet der Internationale Tag der Beseitigung von Gewalt gegen Frauen statt. Der Eifelkreis will ein Zeichen setzen und diesen Aktionstag unterstützen. Am Mittwoch, heißt es auf dem Spittel in Bitburg von bis Uhr Rosen statt Veilchen. Als Zeichen gegen häusliche Gewalt werden Rosen verschenkt, statt Veilchen zu verteilen! Organisiert wird die Veranstaltung von der Interventionsstelle Eifel-Mosel des Caritasverbandes Westeifel e.v. und der Gleichstellungsbeauftragten des Eifelkreises, Marita Singh. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Gleichstellungsbeauftragte des Eifelkreises Marita Singh, Telefon 06561/ oder per unter singh.marita@bitburg-pruem.de und beim Caritasverband Westeifel e. V., Dienststelle Bitburg, Telefon 06561/96710 oder E- Mail an interventionsstelle@caritas-westeifel.de. Kreisjugendmusiktag 2016 Am zeigen ab Uhr die Jugendorchester des Eifelkreises ihr Können im Haus der Jugend in Bitburg. Schirmherr der Veranstaltung ist Landrat Dr. Joachim Streit. Das Jugendorchester Beilingen/Herforst wird um Uhr den Kreisjugendmusiktag eröffnen, die jungen Musiker aus Dahnen/Dasburg/Daleiden beschließen gegen Uhr die Veranstaltung. Insgesamt nehmen 15 Jugendorchester teil. Grundstücksverkehr Der neue Heimatkalender erscheint am 22. November. Zur Vorstellung des neuen Heimatkalenders Bitburg-Prüm am Sonntag, dem 22. November 2015 um Uhr, lädt Landrat Dr. Joachim Streit nach Schönecken ein ins Gemeindezentrum Forum im Flecken (FiF). Im Rahmen eines heimatkundlichen Nachmittages bei Kaffee und Kuchen soll die Ausgabe für das Jahr 2016 präsentiert werden. Das Hauptthema des neuen Jahrbuches lautet Textilien, Kleidung, Mode. Die Autorinnen und Autoren schreiben über Brautkleider und Jeanshosen, über altes Leinen und junge Mode, erzählen Geschichten aus Schneiderstuben und Webkammern. Daneben bietet der Heimatkalender zahlreiche weitere Beiträge zu Themen aus dem Eifelkreis: von berühmten und weniger berühmten Menschen, von Bräuchen und Traditionen, mit Erinnerungen aus Jugendzeiten und mit Berichten zum Zeitgeschehen unserer Tage. Musikalisch umrahmt wird der Nachmittag durch den Musikverein 1849 e.v. Schönecken. Zu dieser Veranstaltung sind alle heimatkundlich interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Der Eintritt ist frei. Gewalt gegen Frauen beseitigen Aktionstag in Bitburg Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: - Gemarkung Röhl (Gr.L.Nr. 601/2015) Flur 9 Nr. 55, LWFL, Auf Bermeshausen, 1,1262 ha - Gemarkung Orenhofen (Gr.L.Nr. 610/2015) Flur 31 Nr. 28, LWFL, Gehölz, Streuobstwiese, Aufm Stillenberg, 0,9122 ha - Gemarkung Merlscheid (Gr.L.Nr. 625/2015) Flur 1 Nr. 46, Waldfläche, auf Seisknopf, 0,6281 ha - Gemarkung Merlscheid (Gr.L.Nr. 626/2015) Flur 1 Nr. 53, Waldfläche, im Reinertsdell, 0,9873 ha - Gemarkung Altscheid (Gr.L.Nr. 627/2015) Flur 9 Nr. 36, Waldfläche, Hinterst Schäfersdell, 0,6493 ha - Gemarkung Rittersdorf (Gr.L.Nr. 628/2015) Flur 14 Nr. 39, LWFL, im Grundbirnberg, 0,6146 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, Bitburg, schriftlich mitteilen. Amtliche BekAnntmAchungen Öffentliche Bekanntmachung Zehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Eifelkreis Bitburg-Prüm (Abfallsatzung) vom Der Kreistag hat aufgrund der 17 und 19 der Landkreisordnung (LKO) vom (GVBl. S. 188) in der derzeit gültigen Fassung, des Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - Rheinland-Pfalz - vom 22. November 2013 (GVBl. Nr. 18) in der derzeit gültigen Fassung, in Ausführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/ AbfG) vom (BGBl. I S. 212 ff.) in der derzeit gültigen Fassung und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vom (BGBl. I S. 1938) am folgende Satzung beschlossen:

9 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 47/2015 Seite 9 Artikel 1 Änderung der Anlage II: Benutzungsordnung für die Erdaushubdeponien im Eifelkreis Bitburg-Prüm Die Anlage II: Benutzungsordnung für die Erdaushubdeponien im Eifelkreis Bitburg-Prüm der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Eifelkreis Bitburg-Prüm erhält folgende neue Fassung: Benutzungsordnung für die Erddeponien im Eifelkreis Bitburg- Prüm Gemäß 17 Abs. 3 der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Eifelkreis Bitburg-Prüm (Abfallsatzung) wird für die Erddeponien im Eifelkreis Bitburg-Prüm folgende Benutzungsordnung erlassen. 1 Geltungsbereich und Aufsicht (1) Diese Benutzungsordnung gilt für die vom Eifelkreis Bitburg- Prüm betriebenen Erddeponien in Daleiden, Dudeldorf und Rittersdorf. Hiervon erfasst werden neben dem eigentlichen Deponiegelände auch die Zufahrten, Fahrbahnen, Plätze und Grundstücke, die sachlich mit dem Erddeponiebereich im Zusammenhang stehen. (2) Auf den Erddeponien dürfen nur Abfälle angenommen werden, die im Eifelkreis Bitburg-Prüm anfallen. Anderenorts anfallender Erdaushub kann im Einzelfall durch den Regiebetrieb Abfallwirtschaft zur Annahme freigegeben werden. (3) Die Benutzer der Erddeponien haben den Anordnungen des kreiseigenen Personals Folge zu leisten. (4) Benutzer der Erddeponie sind die satzungsrechtlich zur Benutzung der Entsorgungsanlagen Berechtigten und die tatsächlichen Benutzer der Erddeponie. 2 Zugelassene Abfälle (1) Auf den Erddeponien darf nur unbelasteter Erdaushub (Z0 und Z0*) angenommen werden, sofern eine Wiederverwertung nicht möglich ist. (2) Unzulässig ist insbesondere die Ablagerung von Straßenaufbruchmaterial, Bauschutt, Altholz, belastetem Erdaushub, Grüngut sowie Wurzelstöcken. 3 Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Erddeponie Rittersdorf werden durch Aushang am Eingang der Deponie bekannt gegeben. Anlieferungen auf den Erddeponien Daleiden und Dudeldorf sowie außerhalb der Öffnungszeiten in Rittersdorf erfolgen nach Vereinbarung. 4 Anlieferung (1) Der Eigentümer des Erdaushubs hat dem Deponiebetreiber frühzeitig - mindestens zwei Werktage vor der geplanten ersten Anlieferung - eine Anlieferungserklärung vorzulegen, die mindestens folgende Angaben enthält - Bauherr (Auftraggeber) - Transporteur - Herkunft, Art und Menge des Bodenaushubs (Baustelle unter Angabe der genauen Flurstücksbezeichnung, Lageplan) - Erklärung zur Herkunft des Bodenaushubs (evtl. Vornutzungen der Baustelle, bekannte Belastungen) - Sofern vorhanden Erklärung zur Qualität des Bodenaushubs (Untersuchungsberichte, Analysen oder sonstige Unterlagen) - Ort, Datum und Unterschrift des Auftraggebers - Ort, Datum und Unterschrift des Transporteurs (2) Eine frühzeitige Vorlage einer entsprechenden Anlieferungserklärung kann bei einer Menge von 5 m3 je Bauvorhaben entfallen. In einem solchen Fall können die entsprechenden Angaben unmittelbar vor Ort gegenüber dem Deponiepersonal erfolgen. (3) Zur Überprüfung der Ladungen werden Sichtkontrollen durchgeführt. Materialien, die gemäß 2 dieser Benutzungsordnung nicht deponiert werden dürfen, werden zurückgewiesen. Mischladungen, die bei der Eingangskontrolle nicht festgestellt wurden, hat der Anlieferer wieder aufzuladen und ordnungsgemäß zu entsorgen (4) Bei Unterlassung der Voranmeldung oder unvollständiger Angaben der Anlieferungserklärung (Absatz 1) kann eine Zurückweisung der Anlieferung erfolgen. (5) Der Betreiber hält sich die Entnahme von Bodenproben der angedienten Erdmassen und die Durchführung entsprechender Kontrolluntersuchungen vor. Alle Kosten, die durch die missbräuchliche Nutzung der Deponie verursacht werden, werden dem Anlieferer in Rechnung gestellt. 5 Abladebetrieb (1) Der Aufenthalt der Lieferfahrzeuge und der Begleitpersonen ist nur solange zulässig, als er zur Entladung der Fahrzeuge erforderlich ist. Die Deponie darf nur auf den dafür vorgesehenen Wegen und Flächen befahren werden. (2) Nach der Abfertigung im Eingangsbereich sind die Abfälle unverzüglich zu den zugewiesenen Abladestellen zu verbringen und dort zu entladen. Eine Einweisung durch das Deponiepersonal vor Ort erfolgt nicht. Die Ablagerung an anderer als der angegebenen Stelle ist nicht zulässig. 6 Rücknahmepflicht Werden Materialien angeliefert, die von der Entsorgung ausgeschlossen sind, so hat der Transporteur diese Materialien zurückzunehmen und unverzüglich mit dem Anlieferungsfahrzeug die Erddeponie zu verlassen. Alle Kosten, die durch die missbräuchliche Nutzung der Deponie verursacht werden, werden dem Anlieferer in Rechnung gestellt. 7 Gebühren (1) Für die Benutzung der Deponie werden Gebühren nach der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen im Eifelkreis Bitburg- Prüm (Abfallgebührensatzung) in der jeweils gültigen Fassung erhoben. (2) Die Gebührenberechnung erfolgt auf Grundlage des geschätzten angelieferten Volumens (m 3 ). (3) Die Gebühr für die Anlieferung an den Erddeponien wird in einem Abfallgebührenbescheid festgesetzt und ist innerhalb der im Bescheid genannten Frist zu begleichen. 8 Grundsätzliche Bestimmungen (1) Auf dem Gelände der Erddeponien gelten die Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Sicherheitsregeln der gewerblichen Berufsgenossenschaften der Anlieferer und der Gemeinde- Unfallversicherungsträger. (2) Das Befahren der Erddeponien erfolgt auf eigene Gefahr. Die Anlieferer haben sich auf den Betriebswegen entsprechend den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verhalten. Die Geschwindigkeit für alle Fahrzeuge darf auf dem gesamten Gelände der Erddeponien 20 km/h nicht überschreiten. Fahrzeuge die nicht den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entspre-

10 Seite 10 Ausgabe 47/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm chen sowie überladene Fahrzeuge, können zurückgewiesen werden. (3) Bei außerordentlichen Zwischenfällen auf dem Betriebsgelände kann die Abfallannahme sofort eingestellt werden. (4) Die Anlieferer haben sich auf der Deponie so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung sowie der Betriebsablauf nicht gestört und andere Personen nicht geschädigt oder gefährdet werden. Den Anweisungen des Deponiepersonals und der Deponieleitung ist grundsätzlich Folge zu leisten. (5) Unbefugte haben grundsätzlich keinen Zutritt zu den Erddeponien. Eltern haften für ihre Kinder. 9 Haftung (1) Für alle Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Benutzungsordnung bzw. der Anordnung des beauftragten Deponiepersonals durch die Anlieferung bzw. Entsorgung von Erdaushubmaterial entstehen, haften der jeweilige Transporteur bzw. Benutzer und der Abfallerzeuger als Gesamtschuldner unbeschränkt. Für Schäden, die ein Benutzer oder Besucher an Eigentum, Einrichtungen oder Fahrzeugen der Erddeponie oder am Eigentum anderer Benutzer verursacht, haftet der Verursacher. Dritte können aus dieser Bestimmung keine Ansprüche herleiten. Dies gilt bei Personenschäden entsprechend. (2) Der Eifelkreis Bitburg-Prüm haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Bediensteten entstanden sind. Für Schäden, die aufgrund unbefugter Benutzung oder eines möglichen Missbrauchs der Abfälle nach Abladung entstehen, haftet der Betreiber nicht. (3) Bei Einschränkungen oder Unterbrechungen des Deponiebetriebs wegen technischer Störungen, unaufschiebbarer betriebswichtiger Arbeiten oder Umstände, auf die der Landkreis keinen Einfluss hat, steht den Benutzern kein Anspruch auf Annahme von Erdaushub oder auf Schadensersatz zu. 10 Verstöße gegen die Benutzungsordnung Verstöße gegen die Benutzungsordnung stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne der abfallrechtlichen Bestimmungen dar und werden als solche geahndet. Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bitburg, den Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit, Landrat Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine solche Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Ausschreibung Breitbanderschließung im Eifelkreis Bitburg-Prüm Der Eifelkreis führt aktuell mehrere Ausschreibungen im nationalen Verfahren durch. Ziel ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages mit einem Telekommunikationsanbieter zum Zweck der Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet. Die Frist zur Abgabe der Angebote in den nationalen Verfahren endet am 10. Dezember 2015, Uhr. Näherer Informationen sind im Portal des Bundesbreitbandbüros unter einsehbar. EndE der BEkanntmachungEn Öffnungszeiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises in Bitburg (Tel.: 06561/15-0) und Außenstelle in Prüm (Tel.: 06551/9575-0) montags bis mittwochs: 8-12 Uhr Uhr donnerstags: 8-12 Uhr Uhr freitags: 8-12 Uhr Ausländer-/Einbürgerungsbehörde und Führerscheinstelle montags bis mittwochs 8-12 Uhr donnerstags 8-12 Uhr Uhr freitags 8-12 Uhr Zulassungsstellen in Bitburg und Prüm: montags / mittwochs: 8-12 Uhr dienstags: 8-12 Uhr Uhr donnerstags: 8-12 Uhr Uhr freitags: 8-12 Uhr Kreis-Nachrichten - Impressum Herausgeber: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Redaktion und amtliche Bekanntmachungen: Heike Linden, FB 01-01, Pressestelle (verantwortlich) Tel / Fax 06561/ linden.heike@bitburg-pruem.de Verlag, Druck und Vertrieb sowie Verteilung: Verlag+Druck Linus Wittich KG Europaallee 2, Föhren Tel / Fax 06502/ Erscheinungsweise: wöchentlich

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