Medienkonferenz Tätigkeitsbericht 2012

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1 Medienkonferenz Tätigkeitsbericht Juni 2013, Konferenzraum Walcheturm, Walchestrasse 6, 8001 Zürich Dr. iur. Bruno Baeriswyl Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich

2 Agenda 2 Berichtsjahr 2012 Im Fokus: Datenauslagerungen haben neue Risiken zur Folge Bonitätsprüfungen durch öffentliche Organe Privatsphärenschutz als Bildungsauftrag Rekursentscheid RR zu DSB-Empfehlung Kontrollen im Bereich Informationssicherheit Fragen & Antworten

3 Der Datenschutzbeauftragte 3 Aufgaben stellt sicher, dass die Privatheit der Bürgerinnen und Bürger respektiert wird berät die verantwortlichen öffentlichen Organe und Einrichtungen fördert den Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit berät auch Privatpersonen

4 Der Datenschutzbeauftragte 4 Kompetenzen beaufsichtigt die Datenbearbeitungen öffentlicher Organe und Einrichtungen im Kanton Zürich führt (Vorab-)Kontrollen durch gibt verbindliche Empfehlungen ab

5 Der Datenschutzbeauftragte 5 Organisation Der Datenschutzbeauftragte nimmt alle Aufgaben in vollständiger Unabhängigkeit wahr

6 Cloud Computing in Verwaltung (1) 6 Nutzung Cloud Service = Bearbeiten im Auftrag (Outsourcing) erhöhtes Risiko für Verletzung der Persönlichkeitsrechte cloudspezifische Risikoanalyse sorgfältige Auswahl Anbieter

7 Cloud Computing in Verwaltung (2) 7 schriftlicher Vertrag: Rechte von Betroffenen Transparenz über Ort der Datenbearbeitung mit CH gleichwertiges Datenschutzniveau Transparenz über Unterauftragsverhältnisse

8 Cloud Computing in Verwaltung (3) 8 Merkblatt Cloud Computing AGB bei Auslagerung von Datenbearbeitungen unter Inanspruchnahme von Informatikleistungen

9 Bonitätsprüfung durch öffentliche Organe (1) 9 Bonitätsprüfung in Zusammenarbeit mit externem Partner Verknüpfung eigene Kundeninformation mit Kundendaten externer Partner Scoring und Outsourcing Öffentliches Organ bleibt für Datenbearbeitung verantwortlich Externer Partner darf Daten nicht zu eigenen Zwecken verwenden

10 Bonitätsprüfung durch öffentliche Organe (2) 10 Hinweis auf Scoring an Kunden Information Kunden über Herkunft Resultat bei Negativmeldung Sicherstellung Korrekturanspruch bei unzulässiger oder falscher Datenbasis

11 Datenschutz als Bildungsauftrag (1) 11 Computer, Tablets, etc. in Schulen flächendeckend im Einsatz Nutzung Soziale Medien im Schulumfeld heute allgegenwärtig Verantwortungsvoller Umgang mit Schutz der Privatsphäre ist ein Bildungsauftrag

12 Datenschutz als Bildungsauftrag (2) 12 Projekt «Datenschutz in der Schule» Mittel- und BerufsschülerInnen im Fokus Pilotprojekt mit Kantonsschule Stadelhofen Weiterbildungsveranstaltung für Lehrpersonen Unterrichtsinhalte für Bereich «Medienkompetenz»

13 Datenschutz als Bildungsauftrag (3) 13 Zusammenarbeit mit Bildungsinstitutionen der Sekundarstufe II Zurverfügungstellen von praxisorientierten Informationen in Form von Leitfäden, Merkblättern und Checklisten

14 Rekursentscheid RR zu DSB- Empfehlung 14 Weitergabe Baudirektion rechtswidrig Baudirektion gegenüber Gemeinden nicht weisungsberechtigt, kann daher nur «hinweisen» Empfehlung kann sich nicht auf zukünftiges Verhalten der Baudirektion beziehen Publikation Empfehlung ist rechtmässig, auch während Rekursfrist von 60 Tagen kein Weiterzug Rekurs durch DSB

15 Informationssicherheit 15 umfasst Organisatorische und technische Massnahmen Personeller und zeitlicher Aufwand ist gross Checklisten, Vorlagen und Anleitungen auf Kostenlose Beratung durch DSB-IKT-Experten

16 Q & A 16 Gerne beantworten wir Ihre Fragen

17 17 So erreichen Sie den Datenschutz Adresse Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich Postfach, CH-8090 Zürich Telefon +41 (0) bis Uhr und bis Uhr Internet mit verschlüsseltem Kontaktformular Twitter twitter.com/dsb_zh

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