Selbstbestimmt oder fremdbestimmt? Der Schutz der Privatsphäre ist keine private Angelegenheit
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- Götz Winter
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1 Selbstbestimmt oder fremdbestimmt? Der Schutz der Privatsphäre ist keine private Angelegenheit Kreuzlingen, 27. Mai 2015 Bodensee Wirtschaftsforum Dr. iur. Bruno Baeriswyl Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich Präsident privatim die schweizerischen Datenschutzbeauftragten Inhalt 2 Grundlagen Herausforderungen Perspektiven 1
2 Der grosse Fang (1) 3 Der grosse Fang (2) 4 2
3 «Persönliche Daten» 5 Bin ich der «Fischer» oder werde ich «gefischt»? Big Data 6 Unbegrenztes Wachstum der Datenmenge Unbegrenzte Auswertung der Daten 3
4 Grundlagen 7 Datenschutz 8 Art. 1 Datenschutzgesetz (DSG) Dieses Gesetz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden. 4
5 Datenschutz und «Big Data» 9 Wer hat ein Anrecht auf meine Daten? Wer bestimmt, was mit meinen Daten geschieht? Was ist (noch) privat? Wo steht der Datenschutz und was kann er schützen? Regenschutz 10 und Datenschutz 5
6 Gesetzgebung Datenschutzgesetze Ziel: Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeit Mittel: Schutz der Daten und Informationen Regeln: Umgang mit Personendaten Kantonale Datenschutzgesetze, Eidg. Datenschutzgesetz «Persönliche Freiheit» 12 Art. 10 Bundesverfassung (BV) Art. 13 BV Schutz der Privatsphäre (1) Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. (2) Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. 6
7 Internationale Grundlagen 13 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)( ) Art 8: Recht auf Achtung des Privat und Familienlebens Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Konv 108)(28. Januar 1981) Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlage Rechtfertigung («Einwilligung») Verhältnismässigkeit, Zweckbindung, Integrität, Sicherheit 7
8 Datenschutz = Grundwert 15 Liberale Gesellschaft Persönliche Freiheit Rechtsstaatlicher / demokratischer Rahmen Selbstbestimmung Der Schutz der Privatheit ist keine Privatangelegenheit! Staat: Transparenz 16 Wer nicht weiss oder beeinflussen kann, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, passt aus Vorsicht sein Verhalten an. Dies beeinträchtigt nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit, sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Bürger bedarf. 8
9 Wirtschaft:Informationsgerechtigkeit 17 Die freie Marktwirtschaft basiert auf dem Gleichgewicht zwischen Anbieter und Konsumenten, die frei entscheiden, welche Geschäfte sie abschliessen wollen. Manipulationen auf der einen Seite wie auf der anderen Seite stören das System (Kartellrecht, Konsumentenrechte, etc.). Herausforderungen 18 9
10 Technologische Entwicklung 19 Technologie («überall») Internet der Dinge Daten («unbegrenzt») Big Data Auswertung («alles und ständig») Analytics «The Right to Privacy»: Warren/Brandeis 10
11 Heute 21 Google «Streetview» Das vernetzte Auto 22 11
12 Das vernetzte Auto 23 Welche Daten? Technische Daten, Lokalisierungsdaten, Fahrverhalten etc. Wer hat Zugriff? Hersteller, Garagist, Polizei, Strafverfolgung, Versicherer etc. Wer kontrolliert? Aufbewahrung, Löschung, etc. Kundenkarten 24 12
13 AGB (1) 25 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Datensammlung, -nutzung: Durch Ihre Unterschrift nehmen Sie bei X teil. Sie erlauben der X, Informationen über Ihre Einkäufe zu sammeln und für Marketingzwecke auszuwerten. Gestützt auf Ihre Einkaufsdaten bei Unternehmen der X-Gruppe können Warenkorbanalysen durchgeführt werden, die das Konsumverhalten sowie persönliche Personenprofile widerspiegeln können. Dabei kann auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgen. (...) Personendaten werden streng vertraulich behandelt und nicht ausserhalb der X-Gemeinschaft (...) weitergegeben oder anderen Dritten zugänglich gemacht, es sei denn, dass dies vom geltenden Recht und namentlich von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde gefordert wird oder zur Wahrung und Durchsetzung berechtigter Interessen der X notwendig ist. AGB (2) 26 Durch die Teilnahme am X Programm wird ein Kundenprofil des Teilnehmers erstellt. Ein Kundenprofil setzt sich zusammen aus Kontaktdaten, Einkaufsdaten sowie allfällig gesundheitsrelevanten Daten, die im Zusammenhang mit den Einkäufen stehen. Die Kontaktdaten umfassen Angaben wie Name, Anschrift, Telefonnummer und -Adresse. Die Einkaufsdaten setzen sich u. a. aus Ort- und Zeitangaben, den Daten zu den Produkten, Dienstleistungen und der Inanspruchnahme von Vergünstigungen zusammen, bei deren Kauf oder Inanspruchnahme die Card verwendet wird. Aufgrund der Einkäufe bei der X-Gruppe können Warenkorbanalysen durchgeführt werden, welche das Konsumverhalten sowie Konsumprofile widerspiegeln können. Weiter erlaubt der Teilnehmer der X, die gesammelten Daten mit Daten der X- Gruppe und mit Daten von X Partnerunternehmen sowie durch professionelle Adresshändler mit zusätzlichen Merkmalen (wie Haushaltsgrösse, Hausbesitz, Alter, Einkommensklasse etc.) zu ergänzen. 13
14 Datenbearbeitungen 27 immer (24 Stunden) überall (global) alles (Computer, Smartphone, Auto, Stromzähler etc.) Datenkategorien Inhaltsdaten («Information») Metadaten (Nutzung, Zeit, Dauer, Lokalisation etc. ) Datenbearbeitungen 28 Alles hinterlässt Spuren Alles wird ausgewertet 14
15 Personendaten «new asset» 29 Privatwirtschaft Zunahme der Datenbearbeitungen «Auswertung» Daten als Ware «Gold des 21. Jahrhunderts» Kundenbindung «Lifetime Value» Bürger als Risiko? 30 Staat Zunahme der Datenbearbeitungen «Digitalisierung» Kontrolle «Missbrauch» Misstrauen «Risiko» 15
16 Perspektive 31 Wo stehen wir? 32 Privatsphäre Wer zieht die Grenzen? Datenbearbeitungen Selbstbestimmt oder fremdbestimmt? 16
17 «Big Data» - Risiken 33 Manipulation Diskriminierung Geheimnisschutz Selbstbestimmung «Big Data»: Kontrollverlust «Big Data» Risiken 34 Anonymisierung <> Re-Identifizierung Muster <> Diskriminierung 17
18 Chancen und Risiken 35 Die Missachtung des Rechts auf Datenschutz verschiebt das Gleichgewicht Wert v. Vorteil Die Datenbearbeiter bestimmen über die Verwendung der Personendaten «AGB» Die Kontrolle über die Daten liegt beim Datenbearbeiter «Auswertungen» Ökonomische Wert der Daten v. Wert der Privatheit «Eigentum an Daten» Fazit 36 Technologische und gesellschaftliche Entwicklung als Herausforderung für den Schutz der Privatsphäre Schutz der Privatsphäre als Herausforderung für die liberale Gesellschaft Informations- und Kommunikationsgesellschaft hat Chancen und Risiken Transparenz und aktive Gestaltung 18
19 Good Practice Zurückhaltung mit Informationen Löschen von unnötigen Informationen Privacy- und Sicherheitseinstellungen vornehmen Datenschutz einfordern! Der Datenschutzbeauftragte
20 «datenschutz.ch App» 39 im App Store oder Google Play («gratis») 40 So erreichen Sie uns Adresse Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich Postfach, CH-8090 Zürich Telefon +41 (0) bis Uhr und bis Uhr Internet Twitter mit verschlüsseltem Kontaktformular twitter.com/dsb_zh 20
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