Kontakt Impressum AGB Wir über uns Express Versand Luft- / 1 Geltungsbereich, Änderungen Seefracht Sonderfahrte Sonstiges Wissenswerte Downloads
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- Theodor Adler
- vor 8 Jahren
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1 Kontakt Impressum AGB Wir über uns Express Versand Luft- / Seefracht Sonderfahrte n Sonstiges Wissenswerte s Downloads Sendungverfo lgung Online Erfassung AGB der Südwest Express & Kurier Service GmbH, Filderstadt (Stand: ) - Allgemeine Geschäftsbedingungen für nationale und internationale Expressdienste 1 Geltungsbereich, Änderungen (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Südwest Express & Kurier Service GmbH (im folgenden kurz Südwest Express ) finden auf alle Aufträge Anwendung, die der Südwest Express erteilt werden. Auftraggeber (im folgenden Versender ) sind ausschließlich Vollkaufleute und kaufmännische Unternehmen i.s. des HGB; diese AGB finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern; Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. (2)Alle Verträge zwischen dem Versender und Südwest Express unterliegen dem Handelsgesetzbuch (HGB) in der jeweils geltenden Fassung, soweit nicht im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden. (3) Bei internationalen Beförderungen mit Kraftfahrzeugen gelten die Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), bei internationalen Lufttransporten i. S. d. Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts (Warschauer Abkommen - WA) die des Warschauer Abkommens in der Fassung des Montrealer Abkommens, bei der Beförderung über See die Haager Visby Regeln und bei Bahntransporten die der einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung (CIM), soweit die jeweiligen dort genannten Anwendungsvoraussetzungen vorliegen. (4) Diese AGB gelten ausschließlich: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Versenders sind nur gültig, wenn Südwest Express ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Wenn der Auftraggeber damit nicht einverstanden ist, muß er Südwest Express sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behält Südwest Express sich vor, das Angebot zurückzuziehen, ohne daß gegen Südwest Express Ansprüche
2 irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widerspricht Südwest Express hiermit ausdrücklich. (5) Die Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteur- Bedingungen (ADSp) wird ausgeschlossen. (6) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zugehörige Tarifbestimmungen gelten auch für alle zukünftigen Folgeaufträge in ihrer jeweils bei Erteilung der Einzelaufträge gültigen Fassung, die unter < abrufbar ist. Es muss nicht nochmals auf ihre Geltung hingewiesen werden. (7) Für den Fall einer geänderten Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Tarife oder üblichen Transitzeiten kommen diese zur Geltung, soweit dem Versender die Änderung der bisherigen Fassung bzw. der Stand der gültigen Fassung bei Erteilung des Einzelauftrags zur Kenntnis gebracht wurde. 2 Vertragsschluß Der Vertrag kommt zustande, wenn der Versender den Frachtbrief oder die Online-Versandanmeldung vollständig und korrekt ausgefüllt und firmenmäßig unterzeichnet übermittelt und die Annahme von Südwest per oder Telefax oder konkludent durch Abholung des Gutes erklärt wurde. 3 Pflichten von Südwest Express, Obliegenheiten des Versenders (1) Südwest Express verpflichtet sich lediglich zur Auswahl einer geeigneten Spedition und zum Abschluß der für die Versendung erforderlichen Verträge mit geeigneten Speditionen, Expressdienstleistern und sonstigen Transportunternehmen im Namen des Versenders und für Rechnung der beauftragten Spedition; hierauf weist Südwest Express in den Versendungsaufträgen hin ( 454 II 2 HGB). Südwest Express erteilt den ausführenden Unternehmern alle erforderlichen Informationen und Weisungen und sichert eventuelle Schadenersatzansprüche des Versenders. (2) Auf Wunsch des Versenders deckt Südwest Express im Namen und für den Versender die Sendung mit einer gesonderten Transportversicherung ein. Im Zweifel ist bei höherwertigen Gütern Südwest Express ermächtigt, auf Kosten des Versenders zu üblichen Konditionen eine Transportversicherung im Namen und für Rechnung des Versenders abzuschließen. (3) Der Service umfasst neben den vorgenannten Pflichten die Organisation der Abholung und Zollabfertigung. (4) Der Versender hat für eine ordentliche Verpackung und Kennzeichnung sowie, dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Versandpapiere einschließlich der für die
3 Zollabfertigung erforderlichen Versandpapiere vollständig, ordnungsgemäß und korrekt ausgestellt sind. 4 Laufzeiten Hinsichtlich der Laufzeiten für internationale Versendungen wird Bezug genommen auf die Übersicht Exportlaufzeiten/ Zonenzuordnung bzw. Importlaufzeiten/Zonenzuordnung, die unter < abrufbar ist. Die Laufzeitangaben sind Erfahrungswerte und beziehen sich auf Werktage, ohne Wochenenden und Feiertage. Zustellungen außerhalb der Wirtschaftszentren können je nach Empfangsland länger dauern als in dieser Übersicht angegeben. Südwest Express weist hierauf in den vorgenannten Übersichten hin. 5 Inspektionsrecht Südwest Express ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sendungen zur Anschriftermittlung oder aus sonstigen Gründen zu überprüfen. Südwest Express behält sich das Recht vor, die Gewichts- und Volumenangabe zu überprüfen und ggfs. nachzubelasten. 6 Von der Beförderung ausgeschlossene Güter (1) Von der Beförderung ausgeschlossen sind -Schmuck und Edelsteine -Gefährliche Güter i.s. der gesetzlichen Gefahrgutbestimmungen -Strahlungsempfindliche Güter (Röntgenstrahlen) -Edelmetalle, Geld, Wertpapiere und Münzen - Wertsendungen -Güter mit unzureichender Verpackung - Antiquitäten und Kunstgegenstände -Brief-oder andere Wertmarken -Pornografische Erzeugnisse -Sterbliche Überreste und sonstige menschliche Körperteile -Leicht verderbliche Güter und temperaturempfindliche Güter -Lebende Tiere und Pflanzen - Waren, deren Aus oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten ist -Unikate und sonstige Güter mit einem Wert, der 50 /kg beträgt oder mehr -Waffen aller Art -Alkohol und Tabak, Rauschmittel -Arzneimittel -Umzugsgüter -Akkreditivsendungen -Nachnahmen (2) Werden ausgeschlossene Güter gleichwohl übergeben, so haftet der Versender für hieraus entstehende Schäden. Anderes gilt, wenn vor oder spätestens bei Auftragserteilung eine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, in der das Gefahrgut genau bezeichnet, erforderliche Schutzmaßnahmen festgelegt, das zusätzliche Entgelt für den Zusatzaufwand und für eine ausreichende Transportversicherung
4 gesorgt wurde. 7 Vergütung und Zuschläge und sonstige Kosten (1) Der Versender hat Südwest Express die Tarife, Zuschläge und sonstigen Entgelte zu zahlen, die sich aus dem individuellen Angebot ergeben, auf das der Versandauftrag Bezug nimmt. Die Tarife, Entgelte und Zuschläge (Treibstoffzuschlag, Zollabfertigungspauschale) verstehen sich zzgl. der zum Leistungszeitpunkt und ort geltenden Umsatzsteuer. Die Tarife sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen Südwest Express und dem Versender. (2) Daneben hat der Versender die anteiligen Gebühren und Kosten für Treibstoffzuschlag und Zollabwicklung zu zahlen. Eine Übersicht mit den je nach Masse und Gewicht jeweils geltenden Zuschlägen ist abrufbar unter < Die gültigen Tarife und Zuschläge werden auf Wunsch zugesandt. (3) Im Transportentgelt sind nicht enthalten sind staatliche Abgaben z.b. Einfuhrumsatzsteuer und Zölle. Diese werden separat abgerechnet und dem Empfänger belastet. Sollte dieser auf erstes Anfordern die Zahlung verweigern, hat der Versender diese Auslagen zu tragen. (4) Der Versender haftet immer gesamtschuldnerisch neben einem als Rechnungsempfänger angegebenen Dritten. Wir befördern nur,,frei Haus,, -Sendungen. (5) Bei einer Annahmeverweigerung durch den Empfänger trägt der Versender die Kosten der Rücksendung des Gutes. Bei erfolgloser Zustellung wegen falscher Adresse, trägt der Versender die zusätzlichen Kosten für bis zu 2 weitere Zustellversuche und ggfs. der Rücksendung des Gutes. Falls weitere Zustellversuche auf Weisung des Versenders vorgenommen werden, trägt der Versender auch hierfür die zusätzlichen Kosten. 8 Wahl des Beförderungsmittels Südwest Express & Kurier Service GmbH behält sich das Recht vor, das Beförderungsmittel frei auszuwählen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und im Interesse des Auftraggebers. Dies gilt nicht, wenn eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 9 Haftung und Haftungsausschlüsse, Pflichten des Versenders bei höherem Risiko (Transportversicherung) (1) Südwest Express schuldet gemäß 454 II 2 HGB nur den Abschluß der für die Erbringung der Transportleistungen gerichteten Verträge und ist im Falle von Schadensfällen infolge
5 Verspätung, Verlust oder Beschädigung von der Haftung befreit, soweit Südwest Express bei Auswahl oder Abschluß der Verträge kein Verschulden nach 435 HGB trifft, solange sich das Sendungsgut nicht im Gewahrsam von Südwest Express oder ihrer Gehilfen befand. Hinsichtlich sonstiger von den beauftragten Dritten verursachter Schäden ist die Haftung von Südwest Express auf die vertraglichen Bestimmungen des beauftragten Transportunternehmens beschränkt, die dem jeweiligen Angebot, auf das sich der Versandauftrag bezieht, beigefügt werden. (2) Soweit bei internationalen Transporten zwingende internationale und bilaterale Abkommen und deren Regelungen entgegenstehen, regelt sich die Haftung gemäß diesen Bestimmungen, im übrigen nach dem HGB mit folgenden Einschränkungen. (3) Südwest Express haftet für bewußt leichtfertige oder vorsätzliche Verletzung vertraglicher Pflichten eigener Mitarbeiter sowie der Erfüllungsgehilfen sowie für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Personenschäden. Der bewußt leichtfertigen Verletzung steht ein Unterlassen einer gebotenen Handlung gleich, in dem Bewußtsein, daß ein Schaden mit großer Wahrscheinlichkeit eintreten werde. (4) Südwest Express haftet für die schuldhafte Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, jedoch nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. (5) Im übrigen ist die gesetzliche Haftung für Sachschäden, Verlust oder für Verspätung wie folgt begrenzt: -Südwest Express haftet nicht für entgangenen Gewinn, Umsatzverluste oder sonstige Vermögensschäden oder mittelbare Folgeschäden sowie nicht für Aufwendungen für Ersatzvornahme. -Die Haftung für Beschädigungen oder den Verlust von Sendungsgütern wird je Sendung begrenzt auf den tatsächlichen Barwert der Sendung zum Versandzeitpunkt, höchstens jedoch 100 oder 27,40 / Kilogramm bei Beförderung auf dem Luftweg oder auf anderen Transportwegen (ausgenommen Straße), und 10,00 / Kilogramm bei Beförderung auf der Straße, je nachdem, was der höhere Betrag ist. -Die Haftung für die Beschädigung von sonstigen Sachen wird je Haftungsfall und Sendungsauftrag begrenzt auf 3 Mio. pauschal, hier jedoch auf für Vermögensschäden, und hier auf unmittelbare Vermögensschäden sowie für Abwasserschäden und für Be- und Entladeschäden. (6) Wenn der Absender die Haftung aufgrund der Begrenzungen für unzureichend erachtet, ist er verpflichtet, entweder Südwest Express mit dem Abschluß einer Transportversicherung zu beauftragen oder selbst für den Versicherungsschutz Sorge zu tragen.
6 (7) Übergibt der Versender entgegen 2 Abs. 1 von der Beförderung ausgeschlossene Güter an Südwest Express oder ohne eine gesonderte Vereinbarung gem. 2 Abs. 2 dieser AGB und ist Südwest Express dies bei Übernahme des Auftrags nicht bekannt, so ist Südwest Express von der Haftung wegen einer Beschädigung des Gutes, Verlust oder Verspätungsschäden, die auf die besonderen Gefahren des Gefahrgutes zurückzuführen sind, befreit. Es ist im Zweifel zu vermuten, daß eine Beschädigung des Gutes, Verlust oder Verspätung der Beförderung auf die besonderen Gefahren des Gefahrgutes zurückzuführen ist. (8) Ferner sind wir von der Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund befreit, wenn und soweit der Schaden durch eine nicht von uns verschuldete Weisung des Auftraggebers oder eines Verfügungsberechtigten oder durch Umstände, die wir mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauffmanns nicht abwenden konnten, verursacht worden sind. 10 Inspektionsrecht (1) Südwest Express & Kurier Service GmbH behält sich das Recht vor, Sendungen zu öffnen uns zu prüfen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, ist aber hierzu nicht verpflichtet. (2) Im Rahmen dieser Prüfung kann es auch zu Durchleuchtung der Güter mit Röntgenstrahlung kommen. Es kann bei sachgemäßer Durchführung zu Schäden an empfindlichen Gütern kommen. Hierfür übernimmt Südwest Express & Kurier Service GmbH keine Haftung. 11 Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnungsverbot (1) Die Abrechnung der Beförderungen erfolgt mit Zustellung der Ware/Dokumente. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung oder sonstiger Voraussetzungen bedarf, spätestens 10 Tage nach dem Zugang der Rechnung ein. Wir berechnen im Falle des Verzuges die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten. (2) Von Frachtforderungen, Havarieeinschüssen oder -beiträgen, Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben, die an uns, insbesondere als Verfügungsberechtigten oder als Besitzer fremden Gutes gestellt werden, hat uns der Auftraggeber auf Aufforderung sofort zu befreien. (3) Gegenüber vertraglichen, dieser Vereinbarung unterfallenden Ansprüchen und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig mit fälligen Gegensprüchen, denen ein Einwand nicht entgegensteht. (4) Wegen aller Ansprüche gegen den Versender hat Südwest Express ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in
7 unserer Verfügungsgewalt befindlichen Waren und Dokumenten. Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Begleitpapiere. Ist der Versender im Verzug, können wir nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in unserem Besitz befindlichen Gütern und Werten so viel, wie nach unserem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforderlich ist, ohne weitere Förmlichkeiten freihändig verkaufen. Der formlose Verkauf kann auch dann erfolgen, wenn sich der Auftraggeber trotz durchgeführter Nachforschungen nicht ermitteln lässt. Für den Pfand-oder Selbsthilfeverkauf können wir die 10 % Verkaufsprovision vom Bruttoerlös berechnen. 12 Allgemeines Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt deutsches Recht.
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