Strafanzeige, Strafantrag und Privatklage wegen Falschbeurkundung im

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1 Seite 1 von 6 Datum: Samstag, 19. März 2016 Antragssteller: Gianni Facini, obdachlos, gianni.facini@yahoo.de Strafanzeige, Strafantrag und Privatklage wegen Falschbeurkundung im Amt gegen den Direktor des Amtsgerichtes Bad Homburg v. d. Höhe und Die Falschbeurkundung im Amt, auf die ich mich beziehe, habe ich auf Seite 5 wiedergegeben. In dieser Falschbeurkundung wird behauptet, dass ich beim Amtsgericht Bad Homburg keine Strafanzeige erstatten kann. Dafür sei die Polizei zuständig. Dass gegen Obdachlose systematisch Rechtsbeugung begangen wird, bekundet unter anderem der Preis Der gebeugte Paragraph, der einen Amtsträger beim Biegen eines Paragraphen darstellt. Dieser Preis wurde bereits 2004 das erste Mal an die rechtsbeugenden Amtsträger der Stadt Frankenthal verliehen, dann unter der neuen Bezeichnung Der Verbogene Paragraf alle zwei Jahre, d.h. 2006, 2008, 2010, 2012 und 2014 an andere Empfänger. Auftragsgeber dieser Schande ist es der Verein EVANGELISCHE OBDACHLOSENHILFE E.V. gewesen. Teufelskreis machen: Bereits am Anfang der Siebziger-Jahre des vorigen Jahrhunderts musste ich die erste erschreckende Erfahrung mit folgendem Inzwischen ist fast ein halbes Jahrhundert vergangen! Der Teufelskreis wird immer noch durch rechtsbeugende Amtsträger veranstaltet!

2 Seite 2 von 6 Jeder Grundschulkind versteht, dass es eine der wichtigsten Verboten einer christlichen Gesellschaft und eines Sozialstaates ist, Menschen, die keine Wohnung haben, die Aufnahme einer Arbeit dadurch zu verunmöglichen, dass Amtsträger in Sozialämtern, in Einwohnermeldeämtern, in Polizeidienststellen, in Staatsanwaltschaften und in Gerichten das Recht beugen, Falschbeurkundungen im Amt erstellen und andere Verbrechen begehen. Und, wenn ich mich selbst und andere Opfer gegen die Verbrechen einer Staatsanwaltschaft und/oder einer polizeilichen Dienststelle wehren muss, dann kann ich bei dem Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe keine Strafanzeige erstatten? Welches Gesetz verbietet mir, ausgerechnet beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe eine Strafanzeige zu erstatten? Bitte: Name des Gesetzes und Nummer des Paragraphen! Man braucht kein Jura-Studium absolviert zu haben, es ist nicht nötig, Direktor eines Amtsgerichtes zu sein, um auf den Gedanken zu kommen, in Google nach z.b. Strafanzeige beim Amtsgericht stellen zu suchen. Auch ohne die einzelnen Links des Suchergebnisses zu öffnen, kann man sofort erkennen, dass auch Amtsgerichte zuständig sind, um eine Strafanzeige entgegenzunehmen! Hier unten die ersten drei Links: Öffnet man dennoch den allerersten Link, dann erhält man sofort:

3 Seite 3 von 6 verpflichtet! Alle Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte sind verpflichtet, eine Anzeige entgegenzunehmen, unabhängig von ihrer sachlichen und örtlichen Zuständigkeit im Einzelfall. Wenn also auch ein Laie man kann denken: auch ein Grundschulkind so leicht herausfinden kann, dass Amtsgerichte unabhängig von ihrer sachlichen und örtlichen Zuständigkeit im Einzelfall verpflichtet sind, eine Strafanzeige entgegenzunehmen, warum falschbeurkundet dann der Direktor des Amtsgerichtes Bad Homburg v. d. Höhe:?

4 Seite 4 von 6 Jedes Kind hat irgendwann im Fernsehen gesehen und/oder in Zeitungen gelesen und/oder im Rundfunk gehört und/oder im persönlichen Leben irgendwann auf einer Straße, auf einer Parkbank oder in einem Hinterhof selbst erfahren, wie einem Obdachlosen elendig ergehen kann. Ist es denkbar, dass ausgerechnet Polizisten, Staatsanwälte und Amtsgerichtsdirektoren nicht wissen, welche extremen Grausamkeiten sie verursachen, wenn sie ihre Verbrechen gegen Obdachlosen begehen? In der Abbildung 2: Strafantrag und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgegeben am 23. Februar 2015 auf Seite 6 wird zweimal der Link aufgeführt. An der angegebenen Adresse findet man die Datei: Dort kann man ab der Seite 7 etwas über die furchtbaren Folgen der Rechtsbeugungen, welche Amtsträger gegen extrem kranke Obdachlose begehen, lesen. Meine Unterschrift:

5 Seite 5 von 6 Abbildung 1: Falschbeurkundung im Amt durch das Amtsgericht Bad Homburg vom 18. März 2016

6 Seite 6 von 6 Abbildung 2: Strafantrag und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgegeben am 23. Februar 2015

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