GRUNDZÜGE DES GEHALTSSYSTEMS DES SPARKASSEN-KOLLEKTIVVERTRAGES

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1 GRUNDZÜGE DES GEHALTSSYSTEMS DES SPARKASSEN-KOLLEKTIVVERTRAGES

2 SEHR GEEHRTE MITARBEITERiNNEN, auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Grundzüge des Gehaltssystems des Sparkassen- Kollektivvertrages näherbringen. Das Gehalts - system sichert Ihr Mindestgrundgehalt, berücksichtigt steigen de Berufserfahrung und fördert persönliche Kompetenzen, individuelle Qualifikationen sowie überdurchschnittliches Engagement. Der Sparkassen-Kollektivvertrag sieht anders als viele andere Kollektivverträge sowohl die Möglichkeit zeitabhängiger als auch leistungsabhängiger Vorrückungen vor und unterstützt damit die persönlichen Entwicklungschancen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er stellt insgesamt ein modernes und flexibles Entgelt- und Karriereschema für Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Erste Bank und in den Sparkassen dar.

3 INHALT I DIE EINSTUFUNG IN DAS GEHALTSSCHEMA... 4 II VORRÜCKUNGEN IM SCHEMA... 9 Durch Erfahrung vorwärtskommen die zeitabhängige Vorrückung Rascher und dauerhaft vorwärtskommen die leistungsbezogene Vorrückung Außerordentliche Vorrückung in die Gehaltsstufe Außerordentliche Zulage III KARRIERE IN DER SPARKASSE ÜBERREIHUNG IM SCHEMA Karriereverlauf Überreihung... 17

4 4 I DIE EINSTUFUNG IN DAS GEHALTSSCHEMA Die Höhe des Mindestgrundgehaltes hängt von der Ersteinstufung und der Entwicklung im Gehaltsschema ab. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter wird beim Eintritt in die Sparkasse auf der Grundlage ihrer/seiner überwiegend ausgeübten Tätigkeit zunächst in eine Tätigkeitsgruppe eingereiht. Dabei wird die tatsächliche Tätigkeit mit den Tätigkeitsbeschreibungen des Sparkassen-Kollektivvertrages abgeglichen.

5 DIE EINSTUFUNG IN DAS GEHALTSSCHEMA I DIE TÄTIGKEITSGRUPPEN A B C D Neueintritte Assistenz Allg. Assistenz Neueintritte für Beraterfunktion Assistenz jun. Servicetätigkeit Assistenz prof. Handwerker/in SKB jun. SKB sen. Skontist/in Sachbearbeiter/in gehobene/r Sachbearbeiter/in Referent/in E F G H 5 IKB KB, FB Leiter/in Geschäftsstelle Leiter/in Geschäftsstelle groß Regionalleiter/in gehobene/r Referent/in Leiter/in Abteilung Spezialist/in Leiter/in Abteilung groß Experte/in Bereichsleiter/in Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Tätigkeitsgruppen des Sparkassen-Kollektivvertrages finden Sie auf den folgenden zwei Seiten.

6 DIE EINSTUFUNG IN DAS GEHALTSSCHEMA I 32a TÄTIGKEITSGRUPPENDEFINITIONEN (STAND 2009) TÄTIGKEITSGRUPPE A Angestellte in nicht kaufmännischer (sonstiger) Verwendung, die hauptsächlich manipulative, technische oder administrative Arbeiten ausüben.... Beispiele: Skontist/in; Handwerker/in TÄTIGKEITSGRUPPE B Angestellte in kaufmännischer Verwendung, die schematische Arbeiten nach Richtlinien und genauen Anweisungen ausüben.... Beispiele: Sachbearbeiter/in, der/die Auftragsarbeiten ausführt; allgemeine Assistenz TÄTIGKEITSGRUPPE C Angestellte in kaufmännischer Verwendung, die nach allgemeinen Richtlinien und Anweisungen einfache Geschäftsfälle oder Organisationsaufgaben ausführen.... Beispiele: Servicetätigkeiten, Kundenservice ohne eigenes Betreuungsportfolio, Assistenz für Individualkundenbetreuer/in; Assistenz mit einfachen Organisationsaufgaben; gehobene/r Sachbearbeiter/in 6 TÄTIGKEITSGRUPPE D Angestellte in kaufmännischer Verwendung, die vorwiegend mit der selbständigen Abwicklung von Standardgeschäftsfällen betraut sind.... Beispiele: Kundenbetreuer/in Private Standard; gehobene Assistenz, Assistenz für Kommerzkundenbetreuer/in, Referent/in

7 DIE EINSTUFUNG IN DAS GEHALTSSCHEMA I TÄTIGKEITSGRUPPE E Angestellte in gehobener kaufmännischer Verwendung, die vorwiegend mit der selbständigen Abwicklung diffiziler Geschäftsfälle oder mit eigenverantwortlicher Sachbearbeitung betraut sind.... Beispiele: Kundenbetreuer/in Private-Individual; Kundenbetreuer/in Private-Individual Veranlagung; Kundenbetreuer/in Private-Individual Wohnbau; gehobene/r Referent/in TÄTIGKEITSGRUPPE F Angestellte in gehobener kaufmännischer Verwendung, die vorwiegend mit der selbständigen Abwicklung komplexer Geschäftsfälle oder mit deren Kontrolle betraut sind oder deren Tätigkeit mit Personalverantwortung verbunden ist; Tätigkeit von Spezialist/innen mit eigenverantwortlichem Wirkungsbereich.... Beispiele: Kundenbetreuer/in Kommerz; Kundenbetreuer/in Freie Berufe; Spezialist/in Wohnbau; Spezialist/in Veranlagungen; Private Banker; Leiter/in von Geschäftsstellen/ Abteilungen; Spezialist/innen TÄTIGKEITSGRUPPE G Angestellte in gehobener kaufmännischer Verwendung, die mit hoher Verantwortung und Personalführung verbunden ist oder Tätigkeit von hoch qualifizierten Spezialist/innen mit großem eigenverantwortlichen Wirkungsbereich.... Beispiele: Leiter/in von großen Geschäftsstellen/Abteilungen; Filialdirektor/in einer großen 7 Filialdirektion; Leiter/in Riskmanagement; Konzernkundenbetreuer/in; Experte/in TÄTIGKEITSGRUPPE H Leitende Angestellte, die maßgebliche Führungsaufgaben wahrnehmen und Entscheidungen von erheblichem wirtschaftlichen Einfluss auf die Sparkasse zu treffen haben. Ferner Angestellte mit Funktionen, die leitenden Angestellten gleichgestellt sind.... Beispiele: Regionalleiter/in oder Bereichsleiter/in

8 DIE EINSTUFUNG IN DAS GEHALTSSCHEMA I Nachdem die Tätigkeitsgruppe festgelegt wurde, erfolgt die Einstufung in eine der neun Gehaltsstufen. Die Anrechnung von Vordienstzeiten vornehmlich in Kreditinstituten hat einen erheblichen Einfluss auf die Festlegung der Gehaltsstufe und somit auf die Höhe des Gehalts. Schulzeiten spielen für die Einstufung nur eine untergeordnete Rolle und werden nur in bestimmten Tätigkeitsgruppen für Schulabgänger/innen berücksichtigt. Aus der Einstufung in die Tätigkeitsgruppe und die Gehaltsstufe resultiert das kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt im Gehaltsschema. Gehaltsschema per A B C D E F G H , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,35 8

9 9 II VORRÜCKUNGEN IM SCHEMA Als Vorrückungen werden die vertikalen Bewegungen innerhalb einer Tätigkeitsgruppe bezeichnet. A B C D E F G H

10 VORRÜCKUNGEN IM SCHEMA II II 1 DURCH ERFAHRUNG VORWÄRTSKOMMEN DIE ZEITABHÄNGIGE VORRÜCKUNG Die zeitabhängige Vorrückung hängt ausschließlich von der im Sparkassen-Kollektivvertrag definierten Verweildauer der einzelnen Gehaltsstufen ab und erfolgt spätestens mit Ablauf der Verweildauer innerhalb derselben Tätigkeitsgruppe. Zu Beginn der Berufslaufbahn, also in den Gehaltsstufen 1 bis 4, erfolgen Vorrückungen nach einem bzw. zwei Jahren. Ab der Gehaltsstufe 5 beträgt die Verweildauer jeweils vier Jahre. In den Tätigkeitsgruppen A bis D enden die zeitabhängigen Vorrückungen in der Gehaltsstufe 9, in den Gruppen E bis H in der Gehaltsstufe 8 (siehe Grafik). A B C D E F G H Die Vorrückungen finden jeweils am 1. Jänner eines Jahres statt (= Vorrückungsstichtag).

11 VORRÜCKUNGEN IM SCHEMA II II 2 RASCHER UND DAUERHAFT VORWÄRTSKOMMEN DIE LEISTUNGSBEZOGENE VORRÜCKUNG Das Gehaltsschema fördert Engagement, Leistung und Qualifikation und eröffnet auch die Möglichkeit, nachhaltig schneller im Schema vorzurücken. Dafür müssen allerdings die Voraussetzungen für ein Vorrückungskriterium erfüllt sein. Dies ist dann der Fall, wenn eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter über ihre/seine Funktion hinausgehende überdurchschnittliche Qualifikationen oder außerordentliche Leistungen mit nachhaltiger nutzbarer Wirkung für die Sparkasse erbringt. Beispiele für Vorrückungskriterien (laut 34c Sparkassen-Kollektivvertrag) sind: Qualität in der Kundenbeziehung Arbeitsqualität Aufgabenmobilität Umsetzungsverhalten Soziale Kompetenz Wissens- und Kompetenzvermittlung Spezifische Fähigkeiten Innovation Eine detaillierte Beschreibung finden Sie auf den Seiten 12 und Diese leistungsbezogene und zeitunabhängige Vorrückung erfolgt nur in den Gehaltsstufen, in denen eine vierjährige Verweildauer vorgesehen ist (siehe Grafik). A B C D E F G H

12 VORRÜCKUNGEN IM SCHEMA II Qualität in der Kundenbeziehung Der/die Angestellte erbringt bei seiner/ihrer Tätigkeit stetig eine außerordentliche Beratungs- und Verkaufsqualität, die zum Vorteil und Nutzen der Sparkasse zu einer langfristigen und nachhaltig erfolgreichen Kundenbeziehung führt. Arbeitsqualität Der/die Angestellte erfüllt seine/ihre Aufgabe mit so hoher Qualität, dass Nachbesserungen oder zusätzliche Kontrollen selten erforderlich sind. Der/die Angestellte beteiligt sich aktiv an Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Dienstleistungen oder Arbeitsvorgängen. Der/die Angestellte erfüllt bezogen auf nichtkaufmännische Tätigkeiten Aufgaben mit besonderer Geschicklichkeit und Sorgfalt. Aufgabenmobilität Der/die Angestellte übernimmt innerhalb oder außerhalb seiner/ihrer Organisationseinheit oder im Rahmen eines Projektes (immer wieder, aber nicht überwiegend) über seine/ihre Aufgabenstellung hinausgehende qualifizierte Aufgaben. Der/die Angestellte hat temporär (immer wieder, aber nicht überwiegend) die Vertretung eines/einer Arbeitnehmer(s)in einer höheren Tätigkeitsgruppe übernommen. 12 Umsetzungsverhalten Der/die Angestellte führt unabhängig von seiner/ihrer persönlichen Zuständigkeit für Kunden/Kollegen rasch und unbürokratisch eine Lösung im Sinne des Kunden/Kollegen und des Unternehmens mit hoher (Service-)Qualität herbei. Soziale Kompetenz Der/die Angestellte sorgt für einen verantwortungsvollen, wertschätzenden und bewussten Umgang mit anderen und respektiert kulturelle Unterschiede. In diesem Sinne setzt er/sie Information und Kommunikation immer wieder nach innen und außen, zum Beispiel bei Verhandlungen, Akquisition, Repräsentation, Konfliktlösung, Moderation oder Kooperation sowie Teambildung/Teamaktivitäten erfolgreich ein. Wissens- und Kompetenzvermittlung Der/die Angestellte setzt sein/ihr Wissen, seine/ihre Fertigkeiten und seine/ihre Erfahrung ein, um die für seinen/ihren Fachbereich relevanten Informationen und Kenntnisse an seine/ihre Organisations einheit sein/ihr Projekt aktiv und anwenderorientiert weiterzugeben. Der/die Angestellte übernimmt aufgrund ihrer/seiner fachlichen und sozialen Kompetenz immer wieder eine Lernpatenfunktion.

13 VORRÜCKUNGEN IM SCHEMA II Spezifische Fähigkeiten Darunter fallen besondere und für das Unternehmen zum Einsatz kommende Kenntnisse und Zusatzqualifikationen (zum Beispiel Sprachen, MBA). Der/die Angestellte trägt durch sein/ihr über den eigenen Organisationsbereich hinausreichendes Wissen aktiv zur Bewältigung von Schnittstellenproblemen bei. Innovation Der/die Angestellte hat innovative Ideen/alternative Lösungswege für die Produkt- oder Prozessgestaltung entwickelt, die in der Organisationseinheit/Filiale oder vom Unternehmen oder in einem Projekt aktiv mit dem Ziel der Umsetzung weiterverfolgt werden. Das Vorliegen eines Vorrückungskriteriums wird im Zuge des jährlichen Mitarbeitergespräches vom/von der Vorgesetzten beurteilt. Eine leistungsbezogene Vorrückung bewirkt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen im Vergleich zur reinen zeitabhängigen Vorrückung nachhaltigen und dauerwirksamen Vorsprung in der Gehaltsentwicklung. Die in der Gehaltsstufe vor der zeitunabhängigen Vorrückung absolvierten Verweildauerjahre werden nämlich in der neuen Gehaltsstufe voll angerechnet. 13 Beispiel: Zeitabhängige Vorrückung D5/1.Jahr D5/2.Jahr D5/3.Jahr D5/4.Jahr D6/1.Jahr D6/2.Jahr D6/3.Jahr D6/4.Jahr D7/1.Jahr D7/2.Jahr Leistungsbezogene Vorrückung D5/1.Jahr D5/2.Jahr D5/3.Jahr D5/4.Jahr D6/1.Jahr D6/2.Jahr D6/3.Jahr D6/4.Jahr D7/1.Jahr D7/2.Jahr Im Ergebnis bleiben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Vorrückungskriterium hier dauerhaft um im Vorteil. Außerordentliche Leistungen wirken sich also auf die Höhe des kollektivvertraglichen Mindestgrundgehalts spürbar aus. Die Sparkasse muss laut Kollektivvertrag mindestens 6% der in den Stufen mit vierjähriger Verweildauer eingereihten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine zeitunabhängige Vorrückung gewähren ( Jahresquote ).

14 VORRÜCKUNGEN IM SCHEMA II II 3 AUSSERORDENTLICHE VORRÜCKUNG IN DIE GEHALTSSTUFE 9 Die Gehaltsstufe 9 der Tätigkeitsgruppen E-H kann nur nach Erfüllung der Voraussetzungen für ein Vorrückungskriterium erreicht werden. II 4 AUSSERORDENTLICHE ZULAGE Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in der Gehaltsstufe 9 befinden und nicht mehr vorrücken können, besteht die Möglichkeit, eine Zulage zu erhalten und zwar in besonderen Fällen bei Erfüllung der Voraussetzungen eines Vorrückungskriteriums. Auch in dieser Phase des Arbeitslebens werden außerordentliche Leistungen honoriert. Diese Zulage wird auf 3 Jahre befristet zuerkannt und beträgt 5% des Schemagehaltes der Gehaltsstufe 9 ( kleine Zulage ). Diese kleine Zulage kann sich bei Erfüllung eines weiteren Vorrückungskriteriums auf 10% des Schemagehaltes der Gehaltsstufe 9 ( große Zulage ) erhöhen. 14 Vor Ablauf der dreijährigen Befristung sind die Voraussetzungen für das/die Vorrückungskriterium/-en neu zu überprüfen. Auch hinsichtlich dieser außerordentlichen Zulagen muss die Sparkasse laut Kollektivvertrag eine Mindestquote von 6% ( Bestandsquote ) erfüllen.

15 15 III KARRIERE IN DER SPAR- KASSE ÜBERREIHUNG IM SCHEMA Unter einer Überreihung wird der in der Regel aufgrund einer neuen Funktion in der Sparkasse erfolgende Wechsel in eine höhere Tätigkeitsgruppe, also eine horizontale Entwicklung im Gehaltsschema, verstanden. A B C D E F G H

16 KARRIERE IN DER SPARKASSE ÜBERREIHUNG IM SCHEMA III III 1 KARRIEREVERLAUF Durch steigende Berufserfahrungen und Qualifikationen sowie überdurchschnittliche Leistungen besteht für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, in der Sparkasse Karriere zu machen. In diesem Fall werden oftmals Tätigkeiten einer höheren Tätigkeitsgruppe ausgeübt. Beispiel 1: Karriereverlauf Vertrieb / Neueintritt als Standardkundenbetreuer/in A B C D E F G H Neueintritte für Beratungsfunktion SKB jun. SKB sen. IKB KB Leiter/in Geschäftsstelle Leiter/in Geschäftsstelle groß 16 Beispiel 2: Karriereverlauf Betrieb / Neueintritt als Spezialist/in A B C D E F G H Neueintritte Schulabgänger /innen Neueintritte Akademiker /innen Referent/in gehobene/r Referent/in Spezialist/in Experte/in

17 KARRIERE IN DER SPARKASSE ÜBERREIHUNG IM SCHEMA III III 2 ÜBERREIHUNG Die Überreihung setzt voraus, dass die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter die Tätigkeitsbeschreibung einer höheren Tätigkeitsgruppe erfüllt und diese Tätigkeit überwiegend, selbständig und dauerhaft ausübt. Liegen diese Voraussetzungen vor, besteht ein Anspruch auf eine Überreihung. Für die Überreihung gilt folgender Ablauf: 1. Zunächst erfolgt eine Vorrückung in der alten Tätigkeitsgruppe 2. Dann wird eine Einstufung in jene Gehaltsstufe der neuen höheren Tätigkeitsgruppe vorgenommen, die dazu das nächsthöhere Schemagehalt ausweist (siehe Grafik). Beispiel: Überreihung von D5 nach E4 A B C D E F G H , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,35 17 Mit der Überreihung ist daher eine deutliche Erhöhung des Schemagehaltes verbunden. Zudem haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einer Überreihung wieder mehr Vorrückungen und damit eine längere Gehaltsentwicklung vor sich. Leistung und Verantwortung fördern die Karriere in der Sparkasse und zahlen sich auch finanziell aus! Ist eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter in der neunten Gehaltsstufe einer Tätigkeitsgruppe eingestuft, erfolgt zunächst die Überreihung und danach die Vorrückung um eine Stufe in der neuen Tätigkeitsgruppe.

18 KARRIERE IN DER SPARKASSE ÜBERREIHUNG IM SCHEMA III Beispiel: Überreihung von D9 nach E8 A B C D E F G H , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,35 Überreihungen in eine höhere Tätigkeitsgruppe können auch unterjährig stattfinden. Nach der Überreihung beginnt für den/die Angestellte/n die für die Stufe in der neuen Tätigkeitsgruppe definierte Verweildauer wieder neu zu laufen. Der nächste Vorrückungsstichtag ist wieder der 1. Jänner eines Jahres. 18 Beispiel: Überreihung D5/1.Jahr E4/1.Jahr D5/2.Jahr E4/2.Jahr D5/3.Jahr E5/1.Jahr D5/4.Jahr E5/2.Jahr Ohne Überreihung D5/1.Jahr D5/2.Jahr D5/3.Jahr D5/4.Jahr

19 Für den Inhalt verantwortlich: ÖSTERREICHISCHER SPARKASSENVERBAND Grimmelshausengasse 1 A 1030 Wien Telefon info@sv.sparkasse.at GPA-DJP Alfred-Dallinger-Platz 1 A 1034 Wien Telefon +43 (0) gpa@gpa-djp.at Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in dieser Unterlage trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr erfolgen und die Haftung des Österreichischen Sparkassenverbandes und der GPA-djp ausgeschlossen ist. Bei möglichen Widersprüchen gelten ausschließlich die Bestimmungen des Sparkassen-Kollektivvertrages.

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