Musterverträge. 1) Kauf- und Bauträgervertrag 2) Treuhandvereinbarung 3) Wohnungseigentumsvertrag 4) Verbindliches Kaufanbot

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Musterverträge. 1) Kauf- und Bauträgervertrag 2) Treuhandvereinbarung 3) Wohnungseigentumsvertrag 4) Verbindliches Kaufanbot"

Transkript

1 Frei finanzierte Reihenhausanlage 1230 Wien, Endresstraße 118 Musterverträge 1) Kauf- und Bauträgervertrag 2) Treuhandvereinbarung 3) Wohnungseigentumsvertrag 4) Verbindliches Kaufanbot Sedlak Immobilien GmbH A-1100 Wien Quellenstraße 163 Tel

2 Mustervertrag Kauf- und Bauträgervertrag Sedlak Immobilien GmbH A-1100 Wien Quellenstraße 163 Tel

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20

21

22

23

24

25

26 Mustervertrag Treuhandvereinbarung Sedlak Immobilien GmbH A-1100 Wien Quellenstraße 163 Tel

27 ERSTVERSION Dr. MICHAEL MAULER ÖFFENTLICHER NOTAR REGISTRIERT IM TREUHANDREGISTER 1050 WIEN, KRONGASSE 14 DES ÖSTERREICHISCHEN NOTARIATES TEL FAX / 19 ZUR ZAHL:: N \..\ michael.mauler@notar.at db T r e u h a n d v e r e i n b a r u n g abgeschlossen mit: 1. Sedlak Immobilien GmbH (FN h) mit dem Sitz in 1100 Wien, Quellenstraße 163; 2. Herrn/Frau.. geboren, Nationalität, wohnhaft in, 3. Herrn Dr. Michael Mauler, öff. Notar, Wien 5., Krongasse 14. I. Herr/Frau. hat unmittelbar vorher von der Firma Sedlak Immobilien GmbH *** Anteile an der Liegenschaft EZ 156 Grundbuch Mauer, Gerichtsbezirk Liesing, künftig untrennbar zu verbinden mit Wohnungseigentum an der Wohnung W.., (zuzüglich der..) und dem PKW-Abstellplatz Nr. erworben. II. Herr/Frau *** und die Firma Sedlak Immoblien GmbH, im folgenden kurz Treugeber genannt, bestell(t)en hiemit Herrn Dr. Michael Mauler, öffentlicher Notar, im folgenden auch kurz Treuhänder genannt, für die Abwicklung des zwischen ihnen abgeschlossenen Kaufvertrages zum Treuhänder. III. Der/Die Treugeber erteilt (en) dem Treuhänder im Zusammenhang mit diesem von ihm (ihnen) abgeschlossenen Kaufvertrag vom heutigen Tage folgende unwiderrufliche Aufträge, bzw. wird nachfolgendes - ebenfalls unwiderruflich - vereinbart: a) siehe Beilage./A, b) aa) Der (Die) Treugeber erteilen(t) dem Treuhänder hiemit den unwiderruflichen Auftrag zum gegenständlichen Kaufvertrag eine Grunderwerbsteuer-Selbstberechnung gemäß 11 ff Grunderwerbsteuergesetz 1987 vorzunehmen und hiefür die aus dem gegenständlichen Kaufvertrag ersichtlichen Daten und Angaben in das Erfassungsbuch aufzunehmen und an das zuständige Finanzamt zu melden. bb) Der (Die) Treugeber nimmt (nehmen) hiemit zustimmend zur Kenntnis, dass

28 ERSTVERSION der Treuhänder den gegenständlichen Auftrag zur Grunderwerbsteuer-Selbstberechnung erst mit Erlag bzw. Eingang des gesamten Betrages (Grunderwerbsteuer und grundbücherliche Eintragungsgebühr) auf dem hiefür vorgesehenen Anderkonto annehmen wird; - das Unterbleiben des Erlages oder ein verspäteter Erlag dazu führen können, dass der gegenständliche Kaufvertrag nicht oder - gemäß den Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes - nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig beim Finanzamt zur Anzeige gelangt; - die Selbstberechnung und Entrichtung der Grunderwerbsteuer nur mit gleichzeitiger Selbstberechnung und Entrichtung der grundbücherlichen Eintragungsgebühr möglich ist; - die erlegte Grunderwerbsteuer und die erlegte grundbücherliche Eintragungsgebühr bis zur Weiterleitung an das zuständige Finanzamt auf einem unverzinst und spesenfrei geführten Fremdgeldsammelanderkonto verwahrt werden. c) Alle Zahlungen im Rahmen dieses Treuhandverhältnisses, aus dem Titel des Kaufpreises, von Herrn/Frau *** an den Treuhänder erfolgen, soferne sie vollständig erbracht werden, als Zahlungen mit Wirksamkeit, und somit mit schuldbefreiender Wirkung, von Herrn/Frau *** an die Firma Sedlak Immobilien GmbH, wobei dazu der Treuhänder unwiderruflich beauftragt ist, diesen Kaufpreis ausschließlich auf das für die Firma Sedlak Immobilien GmbH bei der geführte Konto mit der Nummer.., BLZ., zur Überweisung zu bringen. d) Der/Die Treugeber nimmt/nehmen genehmigend zur Kenntnis, dass der Treuhanderlag auf einem Anderkonto der Notarentreuhandbank erfolgt. Weiters entbindet(en) der/die Treugeber den Treuhänder von jeglicher Haftung, soferne die ausgewählte Bank nicht allen ihren Verpflichtungen, die sich aus der Führung dieses Anderkontos ergeben, nachkommt. Insbesondere trifft den Treuhänder keine Haftung hinsichtlich der Höhe der Zinsen auf dem Anderkonto, bzw. hinsichtlich der Höhe der Kontoführungsspesen. e) Dem Notar steht die Alleinverfügungsmacht über das Treuhandgut nach Maßgabe der Beilage./A zu. f) Der/Die Treugeber erklärt(en) wahrheitsgemäß, dass ihm/ihnen die gesetzlichen Bestimmungen über Geldwäscherei ( 165 und 278a, Abs.2 Strafgesetzbuch) bekannt sind, und dass im Hinblick auf die dem Treuhänder erlegten Beträge keinerlei Zusammenhang mit dem Delikt der Geldwäscherei besteht. g) Die Identität des/der Treugeber(s) wurde dem Treuhänder nachgewiesen und der Treuhänder ist berechtigt, diesen Identitätsnachweis jederzeit dem bezeichneten Kreditinstitut oder einer zuständigen Behörde im Rahmen dieser Treuhandvereinbarung weiterzugeben. h) Der/Die Treugeber entbindet(en) den Treuhänder von der ihn nach 37 NO treffenden Verschwiegenheitspflicht für die Abwicklung dieser Treuhandschaft, als er im Rahmen deren Durchführung Auskunfts- und Mitteilungspflichten zu erfüllen hat. Der/Die Treugeber stimmt(en) zu, dass der Treuhänder die an dieser Kaufvertragssache beteiligten Kredit- und Finanzierungsinstitute von der Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses ( 38 BWG) bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung entbindet.

29 ERSTVERSION i) Eine Auflösung, ein Rücktritt, sowie eine Abänderung und ein Widerruf dieses Treuhandverhältnisses und des diesem zugrundeliegenden Rechtsgeschäftes ist (nur durch den/die Treugeber gemeinsam und darüberhinaus) nur mit Zustimmung des Treuhänders zulässig, sobald der Treuhänder die erste Verfügungshandlung hinsichtlich des Treuhandbetrages oder Teilen desselben setzt, oder Rechte aus der Treuhandvereinbarung seitens eines Treugebers dritten Personen gegenüber abgetreten und die Abtretung dem Treuhänder bekanntgegeben wurde. j) Der/Die Treugeber erteilt(en) seine (ihre) ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung zur Fortsetzung und Beendigung dieser Treuhandschaft durch den Substituten des Treuhänders, sodann durch den Kanzleinachfolger, und in Ermangelung eines solchen durch den von der zuständigen Notariatskammer zu bestimmenden Notar. k) Der/Die Treugeber erteilt(en) weiters sein (ihr) ausdrückliches Einverständnis dazu, dass diese Treuhandschaft bei Registrierungspflicht gemäß den Richtlinien für das Treuhandregister des Österreichischen Notariates, das mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage geführt wird, registriert wird, und Mitteilungen aus diesem Register an den jeweils die Treuhandschaft durchführenden Notar (Notarsubstitut) und an die zuständige Notariatskammer erfolgen können. l) Als Frist für die Erfüllung der vom Notar übernommenen Aufträge werden *** Monate vereinbart; diese Frist kann einvernehmlich von dem/den Treugeber(n) vor deren Ablauf verlängert werden. Können die übernommenen Aufträge vom Notar nicht erfüllt werden, weil dafür erforderliche Urkunden nicht fristgerecht beim Treuhänder einlangen oder die Rechtskraft bzw. Rechtswirksamkeit des Vertrages noch nicht eingetreten ist, so verlängert sich die Frist automatisch bis 90 Tage nach Eintreffen der entsprechenden Urkunde(n) bzw. bis die endgültige Entscheidung darüber, ob der Vertrag in Rechtskraft, bzw. Rechtswirksamkeit erwächst oder nicht. m) Änderungen oder Ergänzungen dieser Treuhandvereinbarung, einschließlich einer Änderung der dieser Treuhandvereinbarung zugrundeliegenden Titelurkunde vom heutigen Tage, und insbesondere auch eine Änderung dieses Absatzes selbst, bedürfen der Schriftform. IV. Diese Treuhandvereinbarung unterliegt den Richtlinien der Österreichischen Notariatskammer für das Treuhandregister des Österreichischen Notariates vom (THR 1999 i.d.g.f.). V. Der/Die Treugeber wurde(n) vom Treuhänder über den Versicherungsschutz dieser Treuhandschaft, und deren Protokollierung im Treuhandregister der Österreichischen Notariatskammer belehrt. Der/Die Treugeber bestätigt(en) den Erhalt einer entsprechenden Registrierungsbestätigung.

30 ERSTVERSION Die Abwicklung der Treuhandschaft erfolgt über die Notartreuhandbank AG gemäß den vorerwähnten Richtlinien der Österreichischen Notariatskammer für notarielle Treuhandschaften und gewährt die notwendige Transparenz, Sicherheit und Kontrolle. VI. Berichte des Treuhänders an den/die Treugeber können an die eingangs angeführte Adresse zugesandt werden, es sei denn, dem Treuhänder wird nachweislich eine andere Anschrift bekanntgegeben. VII. Die vorstehende Treuhandschaft wird vom Treuhänder hiemit vollinhaltlich angenommen. VIII. Die Kosten dieser Treuhandschaft trägt Herr/Frau ***. In diesem Zusammenhang stimmt(en) der/die Treugeber zu, dass der Treuhänder, aus frei werdendem Treugut, wie etwa abreifenden Zinsen, das an einen Treugeber zurückzustellen ist, dieses als a-conto für von dem betreffenden Treugeber zu zahlende Kosten des Treuhänders einbehält. Wien, den für Sedlak Immobilien GmbH (FN h) Dr. Michael Mauler

31 Beilage./A zur Treuhandvereinbarung ERSTVERSION - 5 -

32 Mustervertrag Wohnungseigentumsvertrag Sedlak Immobilien GmbH A-1100 Wien Quellenstraße 163 Tel

33 Beilage./C zum Kauf- und Bauträgervertrag db VERSION WOHNUNGSEIGENTUMSVERTRAG abgeschlossen zwischen: 1) Firma Sedlak Immobilien GmbH mit dem Sitz in 1100 Wien, Quellenstraße 163, protokolliert im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter FN h, vertreten durch ihre unterzeichnenden Organe; 2) Herrn/Frau... wie folgt: I. a) Die Vertragsteile sind aufgrund des Kaufvertrages vom ***, und weiterer diverser Rechtstitel grundbücherliche Eigentümer nachfolgender Miteigentumsanteile nachfolgender Liegenschaft: A1 + B-Blatt EZ 156 / Mauer b) Die Firma Sedlak Immobilien GmbH hat auf der unter Absatz a) näher beschriebenen Liegenschaft ein strassenseitiges Vorderhaus, und einen im Garten gelegenen Bauteil errichtet Das Vordergebäude ist viergeschossig und umfasst eine Wohneinheit, sowie ein strassenseitiges Lokal (Büro) im Erdgeschoss, drei Wohnungen im Obergeschoss und zwei Wohneinheiten im Dachgeschoss. Der im Garten gelegene Bauteil umfasst vier zweigeschossige Wohneinheiten (Patiohäuser). Im Hofbereich befindet sich die Tiefgarage für 19 PKW-Stellplätze. Die Beheizung der Wohnungen und Patiohäuser erfolgt über die.. Die Trinkwasserversorgung ist durch den Anschluss an das städtische Trinkwassernetz sichergestellt. c) In den Kauf- und Bauträgerverträgen (Kaufvertrag und Urkunde) laut vorstehendem Absatz a) haben die Vertragsteile ihre Absicht und Verpflichtung erklärt, an der gegenständlichen Liegenschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) 2002 in der gültigen Fassung BGBl. I 2010/111, im folgenden auch kurz WEG, Wohnungseigentum zu begründen.

34 - 2 - VERSION II. a) Die Vertragsteile nehmen dementsprechend das Nutzwertgutachten des Architekten... vom... über die Festsetzung der Nutzwerte gemäß 6 (1) Zif. 2 WEG 2002 in der gültigen Fassung für die vertragsgegenständliche Liegenschaft genehmigend zur Kenntnis. b) Die Vertragsteile stellen weiter fest, dass ihre derzeitigen (vorläufigen) ideellen Miteigentumsanteile laut vorstehendem Vertragspunkt I., Absatz a), nicht den in dem genannten Nutzwertgutachten laut Absatz a) errechneten Mindestanteilen entsprechen, sodass die unentgeltliche Berichtigung auf diese Mindestanteile erforderlich ist. III. a) Die Miteigentümer (Wohnungseigentümer) berichtigen nun ihre (vorläufigen) ideellen Miteigentumsanteile laut vorstehendem Vertragspunkt I., Absatz a), an der Liegenschaft Einlagezahl 156 Grundbuch Mauer im Sinne des 3 (1) Zif. 1 WEG 2002 und 136 Grundbuchsgesetz (GBG) wechselseitig derart, dass diese nunmehr den zur Begründung des vorgesehenen Wohnungseigentums erforderlichen, und aus der Tabelle, Beilage./A, Spalte 3, ersichtlichen Mindestanteilen entsprechen. b) Die wechselseitige Übergabe und Übernahme der Differenzanteile zur Herstellung der jeweils zur Begründung des Wohnungseigentums erforderlichen Mindestanteile laut vorstehendem Absatz a) je in den physischen Besitz und Genuss der Miteigentümer (Wohnungseigentümer) ist - symbolisch bereits vor dem Tag der beglaubigten Unterfertigung dieses Wohnungseigentumsvertrages zwischen den Vertragsteilen erfolgt. Dieser Tag gilt auch als Stichtag für den Übergang von Gefahr und Zufall, Last und Vorteil, sowie Nutzungen und Einnahmen. c) Die Miteigentümer (Wohnungseigentümer) erklären, in Ansehung der von ihnen hiemit zur Begründung des Wohnungseigentums vorgenommenen Berichtigung ihrer (vorläufigen) ideellen Miteigentumsanteile auf den jeweiligen Mindestanteil wechselseitig keine finanziellen Ansprüche zu stellen, also Unentgeltlichkeit zu vereinbaren (analog zu 10 (3) WEG 2002). Diese Veränderungen wurden bei der Bildung der seinerzeitigen Kaufpreise bereits berücksichtigt. IV.

35 - 3 - VERSION a) Die Vertragsteile stellen weiter fest, dass die in der Tabelle, Beilage./A, Spalte 3, angeführten Mindestanteile dem Verhältnis des Nutzwertes der im Wohnungseigentum stehenden einzelnen Wohnung (des einzelnen Patiohauses) und des einzelnen wohnungseigentumstauglichen Abstellplatzes für Kraftfahrzeuge zur Summe der Nutzwerte aller Wohnungen (Patiohäuser) und aller wohnungseigentumstauglichen Abstellplätze für Kraftfahrzeuge auf dieser Liegenschaft entsprechen. b) Dementsprechend räumen einander die Vertragsteile wechselseitig, und je auch für ihre Rechtsnachfolger unter Lebenden und von Todes wegen, im Sinne des 3 (1) Zif. 1 WEG 2002 in der geltenden Fassung, das Recht auf ausschließliche und alleinige Verfügung über die ihnen im Rahmen des Gutachtens des Architekten... vom... über die Liegenschaft Einlagezahl 156 Grundbuch Mauer, ergangene Nutzwertfeststellung, und der Tabelle, Beilage./A, Spalte 4 (7), zugeordneten Objekte der Liegenschaft in 1232 Wien, Endresstraße 118, mit der in dieser angegebenen näheren Bezeichnung, und den für diese laut Tabelle, Beilage./A, Spalte 3 und 6, ermittelten Nutzwerte, also das Wohnungseigentumsrecht, ein, bzw. nehmen diese Bestellung auch wechselseitig an. Die Eigentümer-Partner,..., begründen an ihren Anteilen (Anteil am Mindestanteil) laut Tabelle, Beilage./A, Spalte 3, gemeinsames Wohnungseigentum der Partner gem. 13 WEG 2002 und verbinden ihre Anteile laut Tabelle, Beilage./A, Spalte 3 und 6, gemäß 13 (3) WEG Weiters verzichten die Eigentümer-Partner auf die Einbringung der Teilungsklage auf die gesetzlich zulässige Frist gem. 13 (6) WEG c) Im Hinblick auf eine allenfalls künftig erforderliche Neufestsetzung der Nutzwerte gemäß 9 (2) WEG 2002 in der geltenden Fassung, erteilen die Miteigentümer (Wohnungseigentümer) ihre Zustimmung zur Berichtigung, bzw. zur Abänderung ihrer künftigen Miteigentumsanteile (Mindestanteil, Anteil am Mindestanteil) gemäß der rechtskräftigen Entscheidung des zuständigen Gerichtes, bzw. der zuständigen Schlichtungsstelle. d) Bis zur Verbücherung dieses Vertrages (Wohnungseigentumsbegründung) gelten die darin enthaltenen Regelungen als Benützungsvereinbarung der Miteigentümer (Wohnungseigentümer) untereinander. V. a) Das Wohnungseigentum umfasst folgende Teile der Liegenschaft: aa) die Gesamtfläche der im Wohnungseigentum stehenden Räume, einschließlich der jeweils dazugehörenden Dachböden, und sonstigen Flächen (Terrassen; Balkone und Garten) und Keller (Patiohäuser) samt Wand- und Deckenputz, Fliesen,

36 - 4 - VERSION Fussbodenbelag, einschließlich der tragenden Teile der Decken und Wände; bb) die in den Räumen vorhandenen nicht tragenden Zwischenwände; cc) die Fenster, Fensterbänke und zu den Räumen gehörigen Türen samt Zargen, sowie die kompletten Wohnungseingangstüren; dd) die Versorgungsleitungen für Wasser, Gas, elektrischen Strom, die Heizungsrohre und Leitungen der sanitären Anlagen, jeweils von der Einmündung (z.b. Mauerdurchlass) in die einzelnen im Wohnungseigentum stehenden Raumeinheiten an, ausgenommen Durchgangsleitungen; ee) die Leuchtvorrichtungen und sonstigen Elektroanlagen von der Grenze der Wohnungsräume an; ff) die wohnungseigentumstauglichen Abstellplätze (19 Stellplätze) für Kraftfahrzeuge in der Tiefgarage. b) Jeder Miteigentümer (Wohnungseigentümer) ist berechtigt, sein Wohnungseigentum ungehindert zu benützen, soweit nicht das Gesetz, Rechte Dritter und die Bestimmungen dieses Vertrages entgegenstehen. Der Bestand, die Sicherheit und das architektonische, sowie das ästhetische Bild des Vorderhauses und der Patiohäuser dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Das Betreiben eines Gewerbes oder sonstiger beruflicher Tätigkeiten in den Wohnungen (Lokal; Büro) und den Patiohäusern ist insoweit gestattet, als derartige Tätigkeiten üblicherweise in Wohnungen (Lokal; Büro) und den Patiohäusern ausgeübt werden, und dadurch die Ruhe der anderen Bewohner nicht ungebührlich gestört wird, wobei bereits getroffene Vereinbarungen hinsichtlich einer bestimmten Verwendung von Wohnungseigentumsobjekten unberührt bleiben. Der Betrieb von Bars, Bordellen oder sonstigen einen anstößigen Lebenswandel bewirkende Tätigkeiten, sowie auch von Gastgewerbebetrieben ist in jedem Falle untersagt. c) Dem einzelnen Miteigentümer (Wohnungseigentümer) und künftigen Miteigentümern (Wohnungseigentümern) der vertragsgegenständlichen Liegenschaft stehen grundsätzlich die im Rahmen des 16 WEG 2002 genannten Verfügungsrechte an seinem Wohnungseigentumsobjekt zu. Darüber hinaus, bzw. abweichend von der gesetzlichen Regelung steht dem einzelnen Miteigentümer (Wohnungseigentümer) und künftigen Miteigentümern (Wohnungseigentümern) das Recht zu, bauliche Veränderungen im Inneren der einzelnen zur ausschließlichen Nutzung überlassenen Objekte auch ohne Einholung der Zustimmung aller übrigen Miteigentümer (Wohnungseigentümer) (bzw. Ersetzung der Zustimmung durch den Außerstreitrichter) vorzunehmen, soferne dafür keine baubehördlichen Bewilligung erforderlich ist, die Substanz des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird und die übrigen Miteigentümer (Wohnungseigentümer) hinsichtlich aller aus der Bauführung erwachsenden Nachteile schadlos gehalten werden. Solange die Firma Sedlak Immobilien GmbH Miteigentümerin (Wohnungseigentümer)

37 - 5 - VERSION der vertragsgegenständlichen Liegenschaft ist, ist diese berechtigt, auch die allgemeinen Teile der Liegenschaft, auf eigene Kosten, durch Um-, Aus- und Zubauten, Zusammenlegungen, Trennungen und Grundrissänderungen, aber auch durch Änderung der Aufteilung, Nutzung und Ausstattung der Räumlichkeiten, etc., zu verändern, sofern dazu jeweils: die behördliche Bewilligung erwirkt wird; die Arbeiten von befugten Professionisten ausgeführt werden; alle damit verbundenen Kosten und Risken alleine von dieser getragen werden; insbesondere auch für allenfalls erforderliche Verstärkungen der Gas-, Wasser- und Strom-, und sonstigen Leitungen; bei gemeinsamen Teilen der Liegenschaft die Veränderungen der Übung des Verkehrs entsprechen oder wichtigen Interessen dienen. Die Firma Sedlak Immobilien GmbH haftet diesfalls dafür, dass durch die bauliche(n) Veränderung(en) für die übrigen Miteigentümer (Wohnungseigentümer) weder Nachteile, noch eine objektive Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Vorderhauses und der Patiohäuseroder eine Gefahr für die Sicherheit von Personen, des Vorderhauses und der Patiohäuser oder von anderen Sachen entsteht. Werden Gang-, oder sonstige Flächen des Vorderhauses (Patiohauses) durch Aus-, Um- oder Neubau in bestehende Wohnungen oder sonstige selbständige Räumlichkeiten einbezogen, bzw. zu solchen ausgebaut, so sind sie ab Fertigstellung in die Berechnung der Nutzwerte einzubeziehen. Sollte sich dadurch eine Neufestsetzung der Nutzwerte als notwendig erweisen, so trägt die diesbezüglichen Kosten, Gebühren und Verkehrsteuern die Firma Sedlak Immobilien GmbH. Die Miteigentümer (Wohnungseigentümer) verzichten dabei auf ihre Anteile an den vorgenannten allgemeinen Teilen der Liegenschaft, und wurde dieser Verzicht bei Vereinbarung der Kaufpreise der einzelnen Objekte der Miteigentümer (Wohnungseigentümer) bereits berücksichtigt. Unter den vorgenannten Voraussetzungen verpflichten sich die Miteigentümer (Wohnungseigentümer) notwendige Einreichpläne mitzufertigen. d) Das Anbringen von Schildern und Reklametafeln usw. ist nur im ortsüblichen Ausmass und unter Wahrung des äußeren Erscheinungsbildes sowie unter Berücksichtigung gleicher Rechte der übrigen Miteigentümer (Wohnungseigentümer) gestattet. Die Beurteilung hiefür obliegt dem Verwalter. e) Die Miteigentümer (Wohnungseigentümer) widmen, für sich und ihre Rechtsnachfolger unter Lebenden und von Todes wegen, die auf der vertragsgegenständlichen Liegenschaft vorhandenen 19 Abstellplätze für Kraftfahrzeuge als je selbständig wohnungseigentumstaugliche Objekte gemäß 2 (2) WEG 2002, und verzichten, soweit ihnen ein Abstellplatz nicht zugeordnet ist, für sich und ihre Rechtsnachfolger unter Lebenden und von Todes wegen, auf ihr Recht auf Vorbehalt eines Abstellplatzes.

38 - 6 - VERSION VI. a) aa) Gemäß 32 (2) WEG 2002 vereinbaren die Miteigentümer (Wohnungseigentümer) folgende von der Liegenschaft abweichende Abrechnungseinheiten, und zwar je für das Vorderhaus und die Patiohäuser (gesamt) und für die wohnungseigentumstauglichen Abstellplätze für Kraftfahrzeuge. Die abweichenden Abrechnungseinheiten beziehen sich sowohl auf die jeweiligen Betriebskosten, als auch auf die sonstigen Aufwendungen (insbesondere Kosten der Erhaltung und Verbesserung), soferne sie den abweichenden Abrechnungseinheiten zugeordnet werden können. Der Abrechnungseinheit Vorderhaus und Patiohäuser werden insbesondere die mit deren Betrieb verbundenen Kosten, vor allem die Kosten für Wasser und Abwasser, für die Hausreinigung, die Reinigung des Hofbereiches, für die Beleuchtung des Stiegenhauses, für die Müllabfuhr, für den Rauchfangkehrer, und für die Heizung, zugeordnet. Der Abrechnungseinheit wohnungseigentumstaugliche Abstellplätze für Kraftfahrzeuge werden insbesondere die mit deren Nutzung verbundenen und nicht den einzelnen Abstellplätzen direkt zurechenbaren Instandhaltungs-, Wiederherstellungs-, Neuherstellungskosten, wie insbesondere die Kosten für deren Wartung, des Garagentores, und die Kosten für deren Reinigung, zugeordnet. Die Kosten der Instandhaltung, einer allfälligen Wiederinstandsetzung und der Neuherstellung, sowie die direkt zurechenbaren Kosten der Abstellplätze trägt derjenige Miteigentümer, der Eigentümer des betroffenen Abstellplatzes ist. bb) Innerhalb der Abrechnungseinheiten "Vorderhauses und Patiohauses (gesamt)" und "wohnungseigentumstaugliche Abstellplätze für Kraftfahrzeuge" erfolgt die Aufteilung jeweils - abweichend von der Regelung des 32 (1) WEG nach dem Verhältnis der Wohnnutzflächen der Wohnungseigentumsobjekte, soweit nicht die einzelnen Miteigentümer hiefür nach den Bestimmungen dieses Vertrages unmittelbar aufzukommen haben oder dieser Vertrag eine abweichende Regelung vorsieht. Dabei wird die Fläche eines Abstellplatzes einheitlich mit... m 2 festgelegt. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie die des Heizkostengesetzes werden dadurch nicht berührt. Dies jedoch mit der Ausnahme der in die Abrechnungseinheit Vorderhauses und Patiohauses (gesamt) fallenden Kosten für die Wartung, Erhaltung (sowie allenfalls Erneuerung) der Fenster und Außentüren. Diese Kosten sind von den Miteigentümern (Wohnungseigentümern) der einzelnen Objekte, nach dem jeweils

39 - 7 - VERSION tatsächlichen Aufwand (entsprechend der Vorschreibung durch den Hausverwalter) direkt zu übernehmen. cc) Jene Kosten, wie vor allem Betriebskosten und sonstige Aufwendungen, die keiner der gesonderten Abrechnungseinheiten zugeordnet werden können (etwa Kosten für Schädlingsbekämpfung, für die Gebäudeversicherung, für die Schneeräumung und Steuern und Abgaben, sowie das Verwaltungsentgelt) gelten als Kosten des gesamten Objektes (Vorderhauses und Patiohäuser). dd) Gemäß 32 (2) WEG 2002 vereinbaren die Miteigentümer (Wohnungseigentümer), dass die gesonderten Abrechnungseinheiten wohnungseigentumstaugliche Abstellplätze für Kraftfahrzeuge und Vorderhaus und Patiohäuser (gesamt), jeweils auch eine eigene Abstimmungseinheit (abweichende Abstimmungseinheit gem. 32 (2) WEG 2002) bilden. die b) Der auf die einzelne Wohnung/Patiohauses entfallende Stromverbrauch wird über Stromzähler... gemessen. Der Miteigentümer (Wohnungseigentümer) ist verpflichtet, seinen individuellen Stromverbrauch zu bezahlen. Die Beheizung erfolgt über die.. Auch diesen individuellen Verbrauch hat jeder Miteigentümer (Wohnungseigentümer) aus eigenem zu tragen. c) Den Anschluss von Telefon, Radio und Fernsehen (auch Kabel- und Satellitenfernsehen), sowie Telefax und , hat jeder Miteigentümer (Wohnungseigentümer) selbst zu veranlassen und aus eigenem zu tragen. Soferne Gemeinschaftsanlagen bestehen und der einzelne Miteigentümer (Wohnungseigentümer) sich daran anschließt, hat er die Kosten der Errichtung, der Erhaltung, der Wartung und des Betriebes, und einer allfälligen Erneuerung gemäß vorstehendem Absatz a), cc), zu tragen. d) Die Einhebung der laufenden Aufwendungen (Betriebskosten) erfolgt monatlich durch den Hausverwalter mit einem von der Hausverwaltung ermittelten Akontobetrag und einer Abrechnung per Ende Dezember jeden Jahres. Im Falle monatlicher Akontovorschreibungen wird die Jahresabrechnung für die laufenden Aufwendungen (Betriebskosten) spätestens bis zum des nächsten Jahres an einer geeigneten Stelle, zur Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage der Jahresabrechnung ist von der Verwaltung auf der Anschlagtafel kundzumachen. Jeder einzelne Miteigentümer (Wohnungseigentümer) hat das Recht, gegen diese binnen 3 Monaten - nach deren Auflegung beim Verwalter, und Erhalt der Zusendung - schriftlich Einspruch zu erheben, andernfalls die Jahresabrechnung als unwiderruflich genehmigt gilt. Aufgrund der Abrechnung sich ergebende Fehlbeträge werden den Miteigentümern (Wohnungseigentümern) gesondert bekanntgegeben und sind binnen 14 Tagen nach

40 - 8 - VERSION deren Bekanntgabe zu bezahlen. Überschüsse werden auf die nächste Abrechnungsperiode vorgetragen, oder sind bei Überschreiten einer für die gesamte Reihenhausanlage erfolgenden Monatsvorschreibung (brutto) an die Miteigentümer (Wohnungseigentümer) verhältnismäßig auszuschütten. Spätestens vor Ablauf des laufenden Kalenderjahres ist vom Verwalter an einer geeigneten Stelle eine Vorausschau aufzulegen, in der für das folgende Kalenderjahr in Aussicht genommene Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, die erforderlichen Beiträge zu den Rücklagen und die sonst vorhersehbaren Aufwendungen, vor allem die Bewirtschaftungskosten, bekannt zu geben sind; auch diese Auflage ist an der Anschlagtafel kundzumachen. Die genannten Kundmachungen sind jedem Miteigentümer (Wohnungseigentümer) auch gem. 24 (4) WEG 2002 schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Erst ab diesem Zeitpunkt läuft die vorgenannte Einspruchsfrist. e) Die Ausmasse (Nutzflächen) laut baubehördlich genehmigten Bestandsplänen gemäß 17 MRG werden von allen Miteigentümern (Wohnungseigentümern) rechtsverbindlich und unwiderruflich anerkannt. f) Jeder Miteigentümer (Wohnungseigentümer) ist verpflichtet, für die Instandsetzung, Instandhaltung und laufende Erneuerung der in seinem Wohnungseigentum stehenden Wohnung (PKW-Abstellplatz) und des in seinem Eigentum stehenden Patiohauses zu sorgen und alle notwendigen Reparaturen auf seine Kosten vorzunehmen. g) Alle auftretenden Schäden und Mängel am Wohnungseigentumsobjekt, die in irgendeiner Weise die übrigen Miteigentümer (Wohnungseigentümer) beeinträchtigen könnten, sind dem Verwalter unverzüglich zu melden, insbesondere Schäden an Wasserleitungen und Zentralheizung, sowie an der Statik des Hauses. h) Der Verwalter oder sein Vertreter sind berechtigt, die Erfüllung dieser Verpflichtungen nach Erfordernis zu überwachen und zu diesem Zwecke nach vorheriger Anmeldung, aber nicht zur Unzeit, die vom Wohnungseigentum erfassten Räume auch unter Hinzuziehung von Sachverständigen zu betreten und zu besichtigen. Kommt der Miteigentümer (Wohnungseigentümer) einer Aufforderung des Verwalters zur Beseitigung von Mängeln, die das gemeinschaftliche Eigentum oder das Wohneigentum anderer Wohnungseigentümer gefährden oder beeinträchtigen können, innerhalb von einem Monat nicht nach, so ist der Verwalter berechtigt, die Mängel auf Kosten des Miteigentümers (Wohnungseigentümers) in fachmännischer Weise beseitigen zu lassen. Die Frist entfällt bei Gefahr im Verzug. i) Der Schaden, der durch Nichtbeachtung von Verpflichtungen durch einen Miteigentümer (Wohnungseigentümer) entsteht, ist vom betreffenden Miteigentümer (Wohnungseigentümer) dem Geschädigten zu ersetzen.

41 - 9 - VERSION j) Zur Schaffung einer Reserve für die Finanzierung künftiger Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, sowie zur Deckung aller liegenschaftsbezogener Aufwendungen ist eine von allen Miteigentümern (Wohnungseigentümern) zu dotierende Rücklage ( 31 WEG 2002), je gesondert für die einzelne Abrechnungseinheit, zu bilden. Die Festsetzung der Höhe der Rücklagenbeiträge richtet sich nach dem voraussichtlichen Erhaltungs- und Verbesserungsaufwand für die jeweilige Abrechnungseinheit und obliegt jeweils dem bestellten Verwalter, wobei aber jederzeit eine Abänderung durch die einfache Mehrheit der Miteigentümer (Wohnungseigentümer) angeordnet werden kann. Bis auf weiteres - und vorbehaltlich einer Neufestsetzung durch den Verwalter - ist der Verwalter verpflichtet, monatlich im vorhinein folgende Rücklagenbeiträge - jeweils aufgeteilt nach dem festgelegten Verteilungsschlüsse - vorzuschreiben: aa) Vorderhaus und Patiohäuser (gesamt): Eur...,--; bb) Abrechnungseinheit wohnungseigentumstaugliche Abstellplätze für Kraftfahrzeuge : Eur...,--. Die Verrechnung der Heizkosten erfolgt nach dem Heizkosten-Abrechnungsgesetz. k) Zur Wahrung von Gewährleistungsfristen, sowie der Erhaltung ordnungsgemäßer Funktion sind auf alle beweglichen Teile des/der Vorderhauses/Patiohäuser entsprechend Serviceverträge abzuschließen. VII. Die gemäß den vorstehenden Ausführungen in den Vertragspunkten V. und VI. schriftlich von allen Miteigentümern (Wohnungseigentümern) vereinbarten Regelungen über abweichende Aufteilungsschlüssel, sowie von der Liegenschaft abweichende Abrechnungs- und Abstimmungseinheiten sind gemäß 32 (8) WEG 2002 im Grundbuch ersichtlich zu machen. VIII. a) Als Verwalter der vertragsgegenständlichen Liegenschaft im Sinne des 19 ff WEG 2002 ist die..., bestellt. b) Die Verwalterbestellung ist auf die Dauer von... Jahren erfolgt. Sollte die Verwaltung nicht von der Mehrheit der Miteigentümer (Wohnungseigentümer), unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen des 21 (2) WEG 2002, unter gleichzeitiger Neubestellung eines Verwalters, fristgerecht vor Ablauf der...-jährigen Frist, gekündigt werden, gilt die Verwaltung auf unbestimmte Zeit vereinbart.

42 VERSION c) Hingewiesen wird auf die Verpflichtung des Verwalters ( 20 (5) WEG 2002), rückständige Zahlungen von Miteigentümern (Wohnungseigentümern) nach vorheriger Mahnung binnen 6 Monaten ab Fälligkeit einzuklagen und für die bücherliche Anmerkung der Klage Sorge zu tragen. d) Name und Anschrift des bestellten Verwalters sind gemäß 19 WEG im Grundbuch ersichtlich zu machen. e) Darüber hinaus gelten für die Verwaltung der vertragsgegenständlichen Liegenschaft die Bestimmungen des 19 ff WEG IX. a) Die Vertragsteile nehmen zur Kenntnis, dass die vertragsgegenständliche Liegenschaft derzeit, wie folgt, belastet ist: aa) B-Blatt Zusagen... bb) ************************************* C *************************************** ********************************** HINWEIS ************************************ Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS b) Zu den im vorstehenden Absatz a) angeführten Eintragungen halten die Vertragsteile übereinstimmend fest, dass aa) zu B-LNr....: diese Anmerkungen im Zuge der Begründung des Wohnungseigentums zur Löschung gebracht werden; bb) zu C-LNr....: hinsichtlich dieser Belastungen, bewirkt durch die eingetretene Veränderung der Anteile, die Zustimmung der Buchberechtigten einzuholen ist. X. Sämtliche hier vereinbarten Rechte und Pflichten gehen auf die Erben und sonstigen Rechtsnachfolger von Todes wegen der Vertragsteile, soferne es sich bei einem Vertragsteil um eine juristische Person handelt, auf deren Rechtsnachfolger, im Rahmen der Bestimmungen des WEG 2002 in der geltenden Fassung über. Die Vertragsteile nehmen in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass eine Wohnung, eine sonstige selbständige Räumlichkeit oder ein wohnungseigentumstaugliches Objekt, mit Ausnahme

43 VERSION einer Eigentümerpartnerschaft, nur im Eigentum einer physischen oder juristischen Person stehen kann. XI. Im Falle einer Weitergabe eines wohnungseigentumstauglichen Objektes, ist jeder der Vertragsteile verpflichtet, sämtliche hier vereinbarten Rechte und Pflichten auf den jeweiligen Erwerber der betreffenden Eigentumswohnung, oder des betreffenden wohnungseigentumstauglichen Objektes (Patiohauses) vollinhaltlich zu überbinden. XII. Sohin erteilen die im Vertragspunkt I., Absatz a), angeführten Vertragsteile, je ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund dieses Wohnungseigentumsvertrages im Grundbuch über die Liegenschaft Einlagezahl 156 Grundbuch Mauer, Gerichtsbezirk Liesing, WOHNUNGSEIGENTUM IN VORBEREITUNG, bestehend aus dem Grundstück 513, Baufl. (Gebäude), Baufl. (befestigt), Baufl. (begrünt) nachfolgende grundbücherliche Eintragungen vorgenommen werden können: a) in der Aufschrift des Gutsbestandsblattes: aa) die Löschung der Worte: WOHNUNGSEIGENTUM IN VORBEREITUNG ; bb) die Ersichtlichmachung des Wortes WOHNUNGSEIGENTUM ; b) im Gutsbestandsblatt A2: die Ersichtlichmachung des Verwalters gemäß 19 WEG 2002:...; c) im Eigentumsblatt: aa) die Löschung der Eigentumseinverleibung der Vertragsteile hinsichtlich ihrer bisherigen, aus der Spalte 2 der Tabelle, Beilage./A, ersichtlichen Miteigentumsanteile, in eventu deren Aufspaltung oder Zusammenziehung auf die aus der Spalte 3 der Tabelle, Beilage./A, ersichtlichen Mindestanteile, und ob diesen bb) die Einverleibung des berichtigten Eigentumsrechtes der Vertragsteile laut Tabelle, Beilage./A, Spalte 1, auf die laut der in der Tabelle, Beilage./A, unter Spalte 3 (und 6), angeführten Liegenschaftsmiteigentumsanteile (Mindestanteil); cc) die Einverleibung der Beschränkung der Mindestanteile (Anteil am Mindestanteil) jedes der Vertragsteile laut Tabelle, Beilage./A, Spalte 1, durch das mit diesem Vertrag eingeräumte Wohnungseigentum, sohin die Einverleibung des Wohnungseigentumsrechtes gemäß 5 (3) WEG 2002 zugunsten des jeweiligen Eigentümers laut Tabelle, Beilage./A, Spalte 1, des jeweiligen Anteiles, laut Tabelle, Beilage./A, Spalte 3, mit dem es laut Tabelle, Beilage./A, Spalte 4 (7), verbunden ist; dd) die Verbindung der Anteile der Eigentümer-Partner,..., laut Tabelle,

44 VERSION Beilage./A, Spalte 3 (und 6) gemäß 5 (3) und 13 (3) WEG 2002; ee) die Löschung der Anmerkungen gem. 40 Abs. 2 WEG 2002, B-LNr....; d) im Lastenblatt: die Ersichtlichmachung der Benützungsregelung gemäß Vertragspunkt IV., Absatz e), und der Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen in den Vertragspunkten V. und VI. dieses Vertrages gem. 17/32 (2) WEG XIII. Die Sedlak Immobilien GmbH erklärt durch ihr satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ gemäß 2 (Paragraph zwei) des Wiener Ausländergrundverkehrsgesetzes 2007, LGBl. 2009/39, ihren statutengemäßen Sitz im Inland zu haben, und dass an ihr Ausländer gemäß Ziffer 1 und 2 des zitierten Paragraphen nicht beteiligt sind. Die übrigen Vertragsteile erklären an Eides statt, österreichische Staatsbürger, bzw. diesen aufgrund einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, gleichgestellt zu sein. XIV. Die Miteigentümer (Wohnungseigentümer) nehmen zur Kenntnis, dass dieser Vertrag jedem daran rechtlich Interessierten in der Urkundensammlung des zuständigen Grundbuches zur Einsichtnahme zur Verfügung steht, und geben ihr Einverständnis, dass jeder von ihnen, sowie der Verwalter der Liegenschaft, jedem Miteigentümer (Wohnungseigentümer) der Liegenschaft sämtliche im Vertrag angeführten Daten zur Kenntnis bringen kann. XV. Dieser Vertrag wird in einem Original errichtet, das in Verwahrung der jeweiligen zuständigen Hausverwaltung verbleibt. Jeder der Vertragsteile, sowie jeder künftige Miteigentümer (Wohnungseigentümer) ist berechtigt, sich jederzeit auf eigene Kosten einfache oder beglaubigte Abschriften zu nehmen. Wien, den Sedlak Immobilien GmbH

45 Mustervertrag Verbindliches Kaufanbot Sedlak Immobilien GmbH A-1100 Wien Quellenstraße 163 Tel

46

47

48

49

50

51

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Erläuterungen Kaufvertrag

Erläuterungen Kaufvertrag Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;

Mehr

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Gemarkung Laufamholz Blatt 4072 ist laut Grundbucheinsicht eingetragen:

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Sinne des Gesetzes vom 6. März 1906, Reichsgesetzblatt Nr. 58 in der heute geltenden Fassung.

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2 (im Folgenden

Mehr

K a u f v e r t r a g. I. Vorbemerkung

K a u f v e r t r a g. I. Vorbemerkung K a u f v e r t r a g Zwischen KEE/REM Photovoltaikanlagen GmbH, Sauerwiesen 2, 67661 Kaiserslautern, vertreten durch ihren unterzeichnenden einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer, - nachfolgend

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend "Clearingmitglied") und

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend Clearingmitglied) und Vereinbarung über gewählte Einzelken-Kontentrennung geschlossen zwischen als Clearingmitglied (nachfolgend "Clearingmitglied") als Non-Clearingmitglied (nachfolgend "Non-Clearingmitglied") als Registrierten

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2

Mehr

K A U F V E R T R A G

K A U F V E R T R A G Entwurf vom 29.04.2015 Musterkaufvertrag: K A U F V E R T R A G Zwischen Ruhender Nachlass nach Roman Herbert Gerner geb. am 10.03.1935, gest. am 17.06.2013 liechtensteinischer Staatsangehöriger unverheiratet

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden. - 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Vorlage der Landesregierung

Vorlage der Landesregierung Nr. 503 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung betreffend die Übernahme des Krankenhauses Mittersill

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Was ist Wohnungseigentum? Wohnungseigentumsvertrag

Was ist Wohnungseigentum? Wohnungseigentumsvertrag Was ist Wohnungseigentum? Wohnungseigentum ist das der Miteigentümerin/dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, eine selbstständige Wohnung,

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Verwaltervertrag. - gemäß Eigentümerbeschluss vom. der Haus- und Wohnungsverwaltung Angela Roth, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn

Verwaltervertrag. - gemäß Eigentümerbeschluss vom. der Haus- und Wohnungsverwaltung Angela Roth, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn Verwaltervertrag zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft - gemäß Eigentümerbeschluss vom vertreten durch und der Haus- und, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn wird folgender Verwaltervertrag

Mehr

Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46

Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46 Herrling & Partner GmbH - immoservice Tel.: 07244-9068 Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46 Kaufpreis: 99.900,- zzgl. 3,57% Provision inkl. gesetzl. Mwst. Lage: Alte Weingartener

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Abs.: Eheleute/Herr/Frau... (Ort/Datum) Mietaufhebungsvertrag Zwischen Herrn.. (Vor- und Zuname) sowie Frau... (Vor- und Zuname) in... als Vermieter/in

Mehr

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011 Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5. Kurzangebot 912250

VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5. Kurzangebot 912250 VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5 Kurzangebot 912250 ZUM OBJEKT: Modernisierungsbedürftiges Reihenendhaus mit kleinem, pflegeleichtem Garten...! DIE LAGE: Dorfstraße 9, 38300

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 19 GZ. RV/2011-W/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der R., W., vertreten durch D.A., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000)

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000) Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Das Bürgerliche Gesetzbuch in der im

Mehr

(Übersetzung) Protokoll in deutscher Übersetzung PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND TSCHECHISCHEN REPUBLIK

(Übersetzung) Protokoll in deutscher Übersetzung PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND TSCHECHISCHEN REPUBLIK 1739 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - Protokoll in deutschsprachiger Übersetzung (Normativer Teil) 1 von 5 (Übersetzung) Protokoll in deutscher Übersetzung PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

HAUSVERWALTERVERTRAG. Musterstraße 24 98765 Musterstadt

HAUSVERWALTERVERTRAG. Musterstraße 24 98765 Musterstadt HAUSVERWALTERVERTRAG zwischen WEG Musterstraße 24 98765 Musterstadt - nachfolgend Wohneigentümer - und DOMICILIA Hausverwaltungs- und Immobiliengesellschaft mbh Kaiserstraße 140 76133 Karlsruhe IVD - nachfolgend

Mehr

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der

Mehr

im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Lizenzgeber genannt, einerseits, und

im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Lizenzgeber genannt, einerseits, und L I Z E N Z V E R T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name: E-Mail Kontoverbindung: oder Band: bestehend aus den Interpreten: 1).. 6). 2). 7)... 3). 8). 4). 9). 5). 10) die Band vertreten

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Musterschreiben: Reaktion auf eine Änderungskündigung: Musterstadt, den. An die Firma (Anschrift) Betreff: Änderungskündigung

Musterschreiben: Reaktion auf eine Änderungskündigung: Musterstadt, den. An die Firma (Anschrift) Betreff: Änderungskündigung Musterschreiben: Reaktion auf eine Änderungskündigung: Musterstadt, den An die Firma (Anschrift) Betreff: Änderungskündigung Sehr geehrter Herr, Ihre Änderungskündigung vom habe ich erhalten und teile

Mehr

Angaben, die wir brauchen. Angaben zur (Ehe-)Frau

Angaben, die wir brauchen. Angaben zur (Ehe-)Frau Dr. Sonntag Rechtsanwälte Hans-Vogel-Str. 2 90765 Fürth Telefon 0911 971870 Telefax 0911 9718710 Wir können für Sie Kindesunterhalt (Volljährigenunterhalt und Minderjährigenunterhalt), Getrenntlebensunterhalt

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Die Besonderheiten der Mehrhausanlage als Folge des noch neuen Rechts. Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.

Die Besonderheiten der Mehrhausanlage als Folge des noch neuen Rechts. Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer. Die Besonderheiten der Mehrhausanlage als Folge des noch neuen Rechts Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de 1 I. Beispiele für Mehrhausanlagen 1. ein Hochhaus, ein Flachbau 2.

Mehr

70 202 Abfallentsorgungsgebührensatzung Mitteilungsblatt

70 202 Abfallentsorgungsgebührensatzung Mitteilungsblatt Abfallentsorgungsgebührensatzung Mitteilungsblatt (Inkrafttreten: 01.01.2007) 43 21.12.2006 1. Änderung vom 19.12.2007 der (Inkrafttreten: 01.01.2008) 41 20.12.2007 2. Änderung vom 08.12.2008 (Inkrafttreten:

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens

Mehr

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen.

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Sie schmieden neue Pläne für Ihr Zuhause? Was Sie beachten müssen!

Mehr

ETL Vermögensverwaltung GmbH. Angebotsunterlage. ETL Vermögensverwaltung GmbH

ETL Vermögensverwaltung GmbH. Angebotsunterlage. ETL Vermögensverwaltung GmbH ETL Vermögensverwaltung GmbH Essen Angebotsunterlage Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der ETL Vermögensverwaltung GmbH Steinstr. 41, 45128 Essen ISIN DE000A0LRYH4 // WKN A0LRYH an die Inhaber der

Mehr

DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER

DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER 1. BESTELLUNG EINES GEW. GF Der gewerberechtliche Geschäftsführer (gew. GF) ist eine natürliche Person, die für die ordentliche Ausübung des Gewerbes durch einen Unternehmer

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 2 von 6 Geltende Fassung Textgegenüberstellung Artikel 1 9. (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

CHECKLISTE FÜR DEN KAUF EINER EIGENTUMSWOHNUNG

CHECKLISTE FÜR DEN KAUF EINER EIGENTUMSWOHNUNG 1/7 CHECKLISTE FÜR DEN KAUF EINER EIGENTUMSWOHNUNG Eine kleine Übersicht mit den wichtigsten Informationen Bei einer Eigentumswohnung kaufen Sie rein rechtlich allerdings nicht direkt eine Wohnung, sondern

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Zwischen der. Gemeinde Niedermurach - nachstehend Überlasser genannt - - vertreten durch den Ersten Bürgermeister Rainer Eiser - und der

Zwischen der. Gemeinde Niedermurach - nachstehend Überlasser genannt - - vertreten durch den Ersten Bürgermeister Rainer Eiser - und der Zwischen der Gemeinde Niedermurach - nachstehend Überlasser genannt - - vertreten durch den Ersten Bürgermeister Rainer Eiser - und der Vereinsphotovoltaik GbR Pertolzhofen - nachstehend Betreiber genannt

Mehr

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN

Mehr

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Dr. Peter Reusch Düsseldorf 26.10.2012 Überblick 1. Textform 2. Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung 3. Musterbelehrung nach 8 Abs. 5 VVG 4. Abweichungen

Mehr

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim S a t z u n g des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5 1 Übergangswohnheim Das Amt Langballig betreibt die Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof

Mehr

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG Käufer: Regio Capital AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hurtz, Luisenstraße 9, 40215 Düsseldorf Verkäufer: Händler

Mehr

Pferdeeinstellungsvertrag

Pferdeeinstellungsvertrag Pferdeeinstellungsvertrag Zwischen dem Beckumer Reiterverein e.v. 1925 Alter Hammweg 100 59269 Beckum im folgenden BRV genannt und Name: Anschrift: PLZ/Ort: im folgenden Einsteller genannt wird folgender

Mehr

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Eichstätt -Zweitwohnungsteuersatzung-

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Eichstätt -Zweitwohnungsteuersatzung- Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Eichstätt -Zweitwohnungsteuersatzung- vom 20.11.2006 Die Stadt Eichstätt erlässt aufgrund Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung und

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Graz Senat (Graz) 5 GZ. RV/0572-G/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung XY vom 20. Juni 2007 betreffend Einheitswert des Grundvermögens entschieden: Die

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

JACOBI WINTER DEVENTER

JACOBI WINTER DEVENTER JACOBI WINTER DEVENTER Rechtsanwälte Fachanwälte Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken dies anschließend aus und lassen uns das unterschriebene Formular per Fax 02232/942062 oder per Post

Mehr

VERKAUFSAUFGABE. Gut vermietete 1-Zimmer ETW in moderner Wohnanlage. Croningstraße 2 22880 Wedel

VERKAUFSAUFGABE. Gut vermietete 1-Zimmer ETW in moderner Wohnanlage. Croningstraße 2 22880 Wedel VERKAUFSAUFGABE Gut vermietete 1-Zimmer ETW in moderner Wohnanlage Croningstraße 2 22880 Wedel Zur Information 1. Objekt: Croningstraße 2, 22880 Wedel 1-Zimmer-Eigentumswohnung inkl. Tiefgaragen-Stellplatz

Mehr

Verordnung des Präsidenten des Ministerrates. vom 7. April 2004

Verordnung des Präsidenten des Ministerrates. vom 7. April 2004 Verordnung des Präsidenten des Ministerrates vom 7. April 2004 über die Art der Unterlagen zur Bestätigung der Erfüllung von Voraussetzungen zur Teilnahme am öffentlichen Vergabeverfahren, die durch den

Mehr

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG) Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN 1897 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - 02 Vertragstext in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG

Mehr

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadt Neubrandenburg über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren (Abfallgebührensatzung) - Lesefassung Auf Grund von Artikel 2 der 3. Satzung zur Änderung

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr