Details zur Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
|
|
- Astrid Gerstle
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AUS- UND WEITERBILDUNG Details zur Sachkundeprüfung und Unterrichtung im Bewachungsgewerbe Wichtige Informationen zum Verfahren 1. Rechtsgrundlagen 2. Die Sachkundeprüfung 2.1 Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen? 2.2 Wo und wann kann die Sachkundeprüfung abgelegt werden? 2.3 Gibt es Eingangsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung? 2.4 Was kostet die Sachkundeprüfung? 2.5 Wie läuft die Sachkundeprüfung ab? 2.6 Was ist Prüfungsgegenstand? 2.7 Gibt es weitere Vorschriften für die Bereiche, die der Sachkundeprüfung unterliegen? 2.8 Wichtige Hinweise für Tätigkeiten, für die die Sachkundeprüfung vorgeschrieben ist 3. Die Unterrichtung 3.1 Was ist Zweck der Unterrichtung? 3.2 Wer muss am Unterrichtungsverfahren teilnehmen? 3.3 Wo wird die Unterrichtung durchgeführt? 3.4 Was ist wichtig für das Bewachungspersonal? 3.5 Was ist wichtig für den Unternehmer? 3.6 Was kosten die Unterrichtungen? 3.7 Wichtige Hinweise für Bewachungstätigkeiten 4. Keine Bewachungstätigkeiten 1. Rechtsgrundlagen Die Berufszulassung und -ausübung für das Bewachungsgewerbe sind in 34 a Gewerbeordnung und in der Bewachungsverordnung geregelt. Nach diesen Vorschriften wird die Erlaubnis für die Ausübung eines Bewachungsgewerbes u.a. davon abhängig gemacht, dass Unternehmer und Angestellte eine Unterrichtung über die notwendigen rechtlichen Vorschriften bzw. bei bestimmten Tätigkeiten eine bestandene Sachkundeprüfung nachweisen können. Zuständig für die Abnahme der Sachkundeprüfungen und die Unterrichtungen sowie die Ausstellung der entsprechenden Nachweise sind die Industrie- und Handelskammern. 2. Die Sachkundeprüfung 2.1 Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen? Den Nachweis der Sachkundeprüfung muss jeder erbringen,der Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr macht (z.b. Citystreifen; Sicherheitspersonal in öffentlich zugänglichen Einkaufszentren oder Bahnhöfen) vor Ladendieben schützt (z.b. Ladendetektive; Türsteher im Eingangsbereich von Läden) als externe Wachperson den Einlassbereich gastgewerblichen Diskotheken bewacht (z. B. Türsteher) Wegen des direkten Bürgerkontakts hält der Gesetzgeber eine besonders qualifizierte Durchführung dieser drei Wachaufgaben für besonders wichtig. Deshalb müssen Wachpersonen, die mit diesen wichtigen Tätigkeiten betraut sind, Grundlagen und Grenzen der ihnen zustehenden Rechte kennen und auch über Techniken und Maßnahmen zur vorbeugenden Konfliktbewältigung informiert sind. Der Unternehmer darf also kein Personal ohne Sachkundeprüfung in den genannten Bereichen einsetzen. Ausnahmen
2 Personen mit bestimmten durch Prüfungszeugnisse belegten Ausbildungsabschlüssen (Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst bei Polizei, Bundesgrenzschutz, Feldjägern, im Justizvollzugsdienst oder Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, Werkschutzfachkräfte, Werkschutzmeister) sind von der Sachkundeprüfung befreit. Besitzstandschutz (und damit ebenfalls Befreiung) genießen auch Personen, die mindestens in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis zum 1. Januar 2003 befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren. Befugt bedeuted in der Regel, dass die 40-stündige Unterrichtung vorher besucht wurde. 2.2 Wo und wann kann die Sachkundeprüfung abgelegt werden? Die Sachkundeprüfung wird von den örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern abgenommen. Die IHK Hochrhein- Bodensee ist zuständig für Personen, die in den Landkreisen Waldshut-Tiengen, Lörrach und Konstanz die Bewachungstätigkeit ausüben möchten oder den Wohnsitz hier haben. Die Prüfungstermine finden Sie unter der Dok-Nr Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Formular, das wir für Sie zum Download bereitgestellt haben. 2.3 Gibt es Eingangsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung? Nein, die IHK prüft im Vorfeld weder ob ein Vorbereitungslehrgang besucht wurde, noch ob sonstige persönliche Voraussetzungen bestehen. Die Vorbereitung ist grundsätzlich frei. Man kann selbständig lernen oder an einem Vorbereitungskurs bei einem beliebigen Bildungsträger teilnehmen. Da die Prüfung schwer ist, empfehlen wir insbesondere Personen ohne Vorkenntnisse einen Vorbereitungskurs zu besuchen. Für das (ergänzende) Selbststudium bieten wir gerne auf Nachfrage eine Übersicht möglicher Literatur an, wobei dies ausdrücklich keine Empfehlung darstellen soll. Neben diesen Büchern können auch andere nicht genannte Werke gut zur Vorbereitung beitragen. 2.4 Was kostet die Sachkundeprüfung? Die Gebühr für die Sachkundeprüfung beträgt 150 Euro. Bei Wiederholung der schriftlichen Prüfung fällt die volle Prüfungsgebühr an, bei Wiederholung der mündlichen Prüfung beträgt die Gebühr 100 Euro. Die Gebühr muss auf eines unseren Konten überwiesen werden. Eine Rechung mit der Bankverbindung erhalten Sie zusammen mit der Einladung ca. ein bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Schriftliche Anmeldungen sind verbindlich! Es gelten folgende Rücktrittsgebühren: Rücktritt von der Prüfung einen Tag vor der Prüfung: volle Prüfungsgebühr Rücktritt von der Prüfung 7 Arbeitstage vor der Prüfung: 75 % der Prüfungsgebühr Rücktritt von der Prüfung 14 Arbeitstage vor der Prüfung: 50 % der Prüfungsgebühr Nimmt ein Prüfungsteilnehmer an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Bitte beachten Sie, dass jedoch auch bei Nichtteilnahme aus wichtigem Grund eine Gebühr anfällt. 2.5 Wie läuft die Sachkundeprüfung ab? Vormittags findet die schriftliche Prüfung statt. Sie dauert 120 Minuten Nachmittags werden die Prüflinge in kleinen Gruppen mündlich geprüft. Für jeden Prüfling stehen etwa 15 Minuten zur Verfügung. Wird die Prüfung bestanden, bekommt der Prüfling eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Die Prüfung kann wiederholt werden. Die Prüfungsgebühr fällt dann nochmals an. 2.6 Was ist Prüfungsgegenstand? Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Gewerbe- und Datenschutzrecht Bürgerliches Gesetzbuch Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen Unfallverhütungsvorschriften (BGV A 1, BGV A 5, BGV C 7, BGV A 8) Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen Grundzüge der Sicherheitstechnik. 2.7 Gibt es weitere Vorschriften für die Bereiche, die der Sachkundeprüfung unterliegen?
3 Ja, Bewachungstätige müssen als so genannte Citystreife und bei Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken ein Schild tragen, auf dem ihr Name oder eine Kennnummer und der Name des Bewachungsunternehmers zu sehen sind. 2.8 Wichtige Hinweise für Tätigkeiten, für die die Sachkundeprüfung vorgeschrieben ist Für diese Tätigkeiten darf nur Personal eingesetzt werden, das folgende Voraussetzungen erfüllt: den Nachweis der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (vgl. 5 Abs. 1 Nr. 4 BewachV) vorlegen kann oder den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Ausbildungsprüfung hat (vgl. 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BewachV) und zuverlässig ist (d.h. keinen relevanten Eintrag im behördlichen Führungszeugnis - unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister - hat) und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Einzige Ausnahme: Wer eine einschlägige Berufsausbildung (vgl. 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BewachV) mit abschließender Prüfung erfolgreich absolviert hat, kann auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres eingesetzt werden. 3. Die Unterrichtung 3.1 Was ist Zweck der Unterrichtung? Wer eine Bewachungstätigkeit ausübt (Definition siehe 4.), die keiner Sachkundeprüfung bedarf, muss eine Unterrichtung besuchen. Der Unterricht soll die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den notwendigen Rechtsvorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut machen, der ihnen ermöglicht, Bewachungsaufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen. Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt auf den Vorschriften, die in der täglichen Bewachungspraxis im Vordergrund stehen. Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. 3.2 Wer muss am Unterrichtungsverfahren teilnehmen? Nicht teilnehmen muss, wer die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich abgelegt hat oder bestimmte Ausbildungsabschlüsse (vgl. 2.1.) vorweisen kann. Teilnehmen muss also jeder, der diese Nachweise nicht hat und als unselbständiger Mitarbeiter mit Bewachungsaufgaben betraut wird, die nicht der Sachkundeprüfung bedürfen als Selbständiger das Bewachungsgewerbe ausüben will, bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter (Beispiel: Geschäftsführer einer GmbH), soweit er mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst ist mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragt ist (Betriebsleiter) 3.3 Wo wird die Unterrichtung durchgeführt? Für die IHK Hochrhein-Bodensee werden regelmäßig Unterrichtungen angeboten. Die Termine der Unterrichtungen finden Sie im Internet unter: > Lehrgänge, Seminare, Veranstaltungen. Für Fragen wenden Sie sich bitte an Eva Pflugrad (Telefon ). Nach Abschluss der Unterrichtung stellt die IHK Hochrhein-Bodensee eine Unterrichtungsbescheinigung aus. Voraussetzung hierfür sind keine Fehlzeiten im Unterricht. Außerdem wird durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen im Unterricht überprüft, ob der Inhalt der Unterrichtung vom Teilnehmer verstanden wurde ( u.a. Deutschkenntnisse und Inhalt) und er mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften vertraut ist. 3.4 Was ist wichtig für das Bewachungspersonal? Unterrichtungsdauer: mindestens 40 Stunden je 45 Minuten Verständniskontrolle: durch mündliche und schriftliche Fragen an die Teilnehmer im Rahmen des Unterrichts. 3.5 Was ist wichtig für den Unternehmer? Unterrichtungsdauer: mindestens 80 Stunden je 45 Minuten Verständniskontrolle: durch mündliche und schriftliche Fragen an die Teilnehmer im Rahmen des Unterrichts.
4 3.6 Was kosten die Unterrichtungen? Mangels Nachfrage wird bei der IHK Hochrhein-Bodensee gegenwärtig nur die 40-stündige Unterrichtung zu einem Preis von 425 Euro zzgl. Materialkosten angeboten. Die Kosten des Unterrichtungsverfahrens trägt der Teilnehmer. 3.7 Wichtige Hinweise für Bewachungstätigkeiten Der Unternehmer darf für Bewachungstätigkeiten, die keiner Sachkundeprüfung bedürfen nur Personal einsetzen, das folgende Voraussetzungen erfüllt: das zuverlässig ist (d.h. keinen relevanten Eintrag im behördlichen Führungszeugnis - unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister - hat) und das 18. Lebensjahr vollendet hat (Ausnahme: wer eine einschlägige Berufsausbildung mit abschließender erfolgreicher Prüfung absolviert hat, kann auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres eingesetzt werden) und die Unterrichtung bereits erfolgreich absolviert hat und die entsprechende Bescheinigung oder die Bescheinigung des früheren Arbeitgebers hat (vgl. frühere Übergangsvorschrift für Personal, das am 31. März 1996 in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt war) oder den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Ausbildungsprüfung hat (vgl. 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BewachV) oder den Nachweis der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (vgl. 5 Abs. 1 Nr. 4) vorlegen kann. 4. Keine Bewachungstätigkeiten sind beispielsweise Ausübung von bewachenden Tätigkeiten durch Angestellte des Objektbetreibers (der Kaufhausangestellte, der im Kaufhaus auch bewacht oder der Angestellte, der Pförtnerdienste ausübt.) ausschließliche Entgegennahme und Weiterleitung von Alarmmeldungen durch Notrufzentrale, Installation von Notruf- und Alarmanlagen Babysitten Kinderbetreuung in Kaufhäuser Hostessendienst und Auskunftserteilung bei Messen usw. Parkplatzeinweiser, soweit nur Zugangsberechtigung geprüft wird und geordnetes Parken ermöglicht werden soll Reine Fahrer- und Kundendiensttätigkeiten (außer, es werden Personen oder besonders wertvolle Gegenstände befördert und es ist offensichtlich bzw. vertraglich geregelt, dass auch Bewachungstätigkeiten vorgenommen werden sollen z.b. Geld- und Werttransporte) Geldbe- und -verarbeitung, Geldsortierung und -konfektionierung, soweit andere die Bewachung der Wertgegenstände übernehmen Für diese Tätigkeiten wird weder eine Sachkundeprüfung noch eine Unterrichtung benötigt. Diese IHK-Information soll als Service nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die IHK-Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. DOKUMENT-NR MEHR ZU DIESEM THEMA Anmeldung zur Prüfung im Bewachungsgewerbe (Dokument-Nr.:117277) Externe Links IHK-Bildungshaus (Link: ANSPRECHPARTNER Eva Pflugrad Telefon: Fax:
5 Claudia Kouki Telefon: Fax: Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee Schützenstr. 8, Konstanz E.-Fr.-Gottschalk-Weg 1, Schopfheim Tel Tel Internet: Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe. Nr. 122/11
Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe Nr. 122/11 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-390 Fax:
MehrUnterrichtung und Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Unterrichtung und Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe 1. Wer übt ein Bewachungsgewerbe aus? 2. Voraussetzungen, Vorschriften und Pflichten 3. Unterrichtungsnachweise
MehrBewachungsgewerbe. Unterrichtungsverfahren, Sachkundeprüfung und sonstige Voraussetzungen für Unternehmer und Mitarbeiter Stand: Oktober 2015
Bewachungsgewerbe Unterrichtungsverfahren, Sachkundeprüfung und sonstige Voraussetzungen für Unternehmer und Mitarbeiter Stand: Oktober 2015 Wer gewerbsmäßig das Leben oder das Eigentum fremder Personen
MehrBewachungsgewerbe - 34a Gewerbeordnung (GewO) Unterrichtung oder Sachkundeprüfung? - Abgrenzung einzelner Tätigkeiten -
MERKBLATT Bewachungsgewerbe - 34a Gewerbeordnung (GewO) Unterrichtung oder Sachkundeprüfung? - Abgrenzung einzelner Tätigkeiten - Einleitung Die Einführung der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe führt
MehrHinweis: Dieser Themenbereich gliedert sich in die Gewerbeordnung (GewO) und die darauf basierende Bewachungsverordnung (BewachV).
2.1 Gewerbeordnung 2. Gewerberecht Das Thema Gewerberecht hat in der schriftlichen Prüfung den Umfang 4 von 100, das heißt, es sollte in der Vorbereitung nicht überbewertet werden. Es sollte aber auch
MehrTätigkeiten im Bewachungsgewerbe
Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe Informationen für Bewachungsunternehmer und Wachpersonal Allgemeine rechtliche Voraussetzungen, Sachkundeprüfung und Unterrichtungsverfahren seit Januar 2003 Wer gewerbsmäßig
MehrTätigkeiten im Bewachungsgewerbe
Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe Informationen für Bewachungsunternehmer und Wachpersonal Allgemeine rechtliche Voraussetzungen, Sachkundeprüfung und Unterrichtungsverfahren seit Januar 2003 Dieses Merkblatt
MehrBEWACHUNGSGEWERBE WORAUF UNTERNEHMEN UND PERSONAL ZU ACHTEN HABEN
MERKBLATT Recht und Fairplay BEWACHUNGSGEWERBE WORAUF UNTERNEHMEN UND PERSONAL ZU ACHTEN HABEN Wer ein Unternehmen in der Bewachungsbranche gründen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde nach
MehrKurzinfo: "Unterrichtung und Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe"
Seite 1 von 16 Kurzinfo: "Unterrichtung und Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe" 1. Allgemeine Hinweise Die Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb eines Bewachungsgewerbes ist davon abhängig, dass der
MehrTätigkeiten im Bewachungsgewerbe
(Stand Januar 2007) Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe Informationen für Bewachungsunternehmer und Wachpersonal Wer gewerbsmäßig das Leben oder das Eigentum fremder Personen bewachen will, übt ein Bewachungsgewerbe
MehrVORBEREITUNG AUF DIE SACHKUNDEPRÜFUNG IM BEWACHUNGSGEWERBE
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung VORBEREITUNG AUF DIE SACHKUNDEPRÜFUNG IM BEWACHUNGSGEWERBE Nach 34a Gewerbeordnung setzt die Tätigkeit als Türsteher vor Diskotheken, als Kaufhausdetektiv oder Citystreife
MehrEs gibt verschiedene Möglichkeiten die Sachkunde nachzuweisen. Z. B. kann bei der IHK eine Sachkundeprüfung abgelegt werden.
Stand: 22. November 2011 Die Sachkunde 1. Wer benötigt die Sachkunde? Grundsätzlich benötigt jeder, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, die Erlaubnis
Mehr1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Jochmann - Unterrichtungsver_2te-Aufl 06.11.2009 8:29 Uhr Seite 13 1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung In diesem Bereich geht es um die Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Recht,
MehrAntrag auf Erteilung bzw. Erweiterung einer Erlaubnis nach 34a GewO -Bewachungsgewerbe-
LANDRATSAMT WÜRZBURG ZEPPELINSTR. 15 97074 WÜRZBURG Antrag auf Erteilung bzw. Erweiterung einer Erlaubnis nach 34a GewO -Bewachungsgewerbe- Neu-Erteilung der Erlaubnis Erweiterung der Erlaubnis Der Antrag
MehrSachkundeprüfung VersicherungsvermittlerIn/-beraterIn*
Bereich Sach- und Fachkundeprüfung Merkblatt zur Februar 2007 Sachkundeprüfung VersicherungsvermittlerIn/-beraterIn* Anmerkung: Wir haben in dieser Fassung bereits den Verordnungsentwurf vom 18.12.2006
MehrAntrag auf Erteilung bzw. Erweiterung einer Erlaubnis nach 34a GewO -Bewachungsgewerbe-
LANDRATSAMT WÜRZBURG ZEPPELINSTR. 15 97074 WÜRZBURG Antrag auf Erteilung bzw. Erweiterung einer Erlaubnis nach 34a GewO -Bewachungsgewerbe- Neu-Erteilung der Erlaubnis Erweiterung der Erlaubnis Der Antrag
Mehr2. Was sind die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung?
Stand: Juni 2014 DIE SACHKUNDE 1. Allgemeines zum Sachkundenachweis Grundsätzlich benötigt jeder, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig werden möchte, die Erlaubnis
MehrVerordnung über das Bewachungsgewerbe(Bewachungsverordnung - BewachV)
Verordnung über das Bewachungsgewerbe(Bewachungsverordnung - BewachV) BewachV Ausfertigungsdatum: 07.12.1995 Vollzitat: "Bewachungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2003 (BGBl.
MehrSACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER
MERKBLATT SACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER ALLGEMEINES Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO
IHK Mitgliedsnummer (falls bekannt) Firma / Name IHK Hochrhein-Bodensee Geschäftsfeld Recht Steuern Schützenstr. 8 78462 Konstanz Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater
MehrFernkurs Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung
Datum: 11.0.2015 Version: 1.0 Seite 1 von Inhaltsverzeichnis: Kapitel Vorwort 1. Lehrgangsziele 2. Lehrgangskonzeption 3. Lehrgangsorganisation 3.1 Lehrgangs- und Leistungsumfang 3.2 Termine 3.3 Veranstaltungsort.
MehrMuster Verwaltungsvorschrift (BewachVwV) zum 34 a der Gewerbeordnung und zur Bewachungsverordnung für NRW verbindlich (Stand 06.02.
Muster Verwaltungsvorschrift (BewachVwV) zum 34 a der Gewerbeordnung und zur Bewachungsverordnung für NRW verbindlich (Stand 06.02.2003) Inhaltsübersicht 1 Anwendungsbereich des 34 a der Gewerbeordnung
MehrSatzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg
Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg hat auf ihrer Sitzung am 1. Oktober 2014 gem. 4 Satz
Mehrverantwortlich: Stand 28. August 2007 Hinweis:
verantwortlich: Christian Grupe Geschäftsbereich Berufsbildung IHK Nürnberg für Mittelfranken, IHK Akademie Mittelfranken, Walter-Braun-Straße 15, 90425 Nürnberg Tel.: 0911/1335-124 Fax: 0911/1335-131
MehrÜberblick. Das Sicherheitsgewerbe in Zahlen Umsatz
Überblick 1. Das Sicherheitsgewerbe in Zahlen 2. Überblick Aus-, Fort- und Weiterbildung 3. Gewerberechtliche Zugangsvoraussetzungen 4. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft 5. Fachkraft für Schutz und
MehrInfo zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr
Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewachungsgewerberechts
Deutscher Bundestag Drucksache 14/8386 14. Wahlperiode 27. 02. 2002 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewachungsgewerberechts A. Problem und Ziel Mit den Änderungen
MehrStandortpolitik. Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Standortpolitik Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Stand: August 2008 Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin
Informationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin Die Prüfung zum Geprüften Logistikmeister/zur Geprüften Logistikmeisterin ist eine öffentlichrechtliche Prüfung auf der Basis
MehrInformation zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrfQG)
Information zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrfQG) Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ist bereits seit dem 14.08.2006 in Kraft. Allerdings haben die Regelungen dieses Gesetzes aufgrund
MehrStand: 17.03.2014. Inhaltsübersicht 1 Anwendungsbereich des 34a der Gewerbeordnung (GewO)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des 34a der Gewerbeordnung und zur Bewachungsverordnung (BewachVwV) (Mustererlass des Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht ) Stand: 17.03.2014 Inhaltsübersicht
MehrInformationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr
Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34e Abs. 1 Gewerbeordnung
Absender (Industrie- und Handelskammer) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 64 24105 Kiel Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH&Co. KG)
MehrErteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach 34d Abs. 1 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34d Abs.
(Absender) Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 4 FAV/VVR 80323 München Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach 34d
MehrIndustrie- und Handelskammer
(Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer 2 Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular 7.2. ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER
MehrIndustrie- und Handelskammer Magdeburg
Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrerinnen und Fahrer im Personen- oder Güterverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Allgemeines Das BKrFQG spricht die
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin
MehrPrüfungsordnung. Fachbereich. Management
Prüfungsordnung Fachbereich Management BSA Akademie Hermann Neuberger Sportschule 3 66123 Saarbrücken Version: Januar 2015 po_bsa_fachbereich_management.docx v 9.0 1/6 1 Prüfung Basisqualifikation 1.1
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Betriebswirtin (IHK) ist eine öffentlichrechtliche Prüfung
MehrAnforderungen an einen Ausbildungsbetrieb
Das deutsche Ausbildungssystem zeichnet sich durch eine enge Verbindung mit der betrieblichen Praxis aus. Sie ist Voraussetzung für den Erwerb erster Berufserfahrungen, wie ihn das Berufsbildungsgesetz
MehrSachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater*
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 24756 Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater* Mit Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Fachwirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Fachwirtin (IHK) ist eine
MehrDie Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK
Die Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK Stand: Mai 2013 Ansprechpartner: Christoph Müller Rechtsassessor, Bereich Recht und Steuern Telefon 07121 201-285 oder E-Mail: c.mueller@reutlingen.ihk.de
Mehrfür die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis
MERKBLATT für die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis Aus- und Weiterbildung 1. Ohne Berufsausbildungsverhältnis können Sie zur Abschlussprüfung zugelassen werden,
MehrDer betriebliche Datenschutzbeauftragte
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Durch die fortschreitende Verbreitung der automatischen Datenverarbeitung sind die Gefahren des Datenmissbrauchs stetig gestiegen. Bei der Begrenzung dieser Gefahr
MehrGEPRÜFTER IMMOBILIENFACHWIRT / GEPRÜFTE IMMOBILI- ENFACHWIRTIN
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTER IMMOBILIENFACHWIRT / GEPRÜFTE IMMOBILI- ENFACHWIRTIN Verordnung vom 25.01.2008 Geprüfte Immobilienfachwirte sind qualifiziert, sowohl in größeren Immobilienunternehmen
MehrGebührentarif. der Industrie- und Handelskammer Siegen
entarif der Industrie- und Handelskammer Siegen genehmigte Fassung vom 12.06.2001 mit eingearbeiteten genehmigten Veränderungen vom 12.12.2002, 15.12.2004, 14.12.2005, 12.06.2007, 12.12.2007, 09.12.2009,
MehrFamilienname Vorname Geburtsname. Geb.-Datum Geb.-Ort Telefon-Nr. (Vorwahl/Ruf-Nr.) privat dienstlich E-Mail
Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Industrie- und Handelskammer Chemnitz Geschäftsbereich Bildung Postfach 464 09004 Chemnitz Bearbeitungsvermerke (wird von der IHK ausgefüllt) Zugelassen am: Identnummer:
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 10. Dezember 2014
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 10. Dezember 2014 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren* 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im
MehrIndustrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg
Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs. 1 GewO sowie Antrag auf
MehrGebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen
Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen I. Beglaubigungen, Bescheinigungen, Abschriften 1. Beglaubigung v. Fotokopien und Abschriften 5,00 2. Beglaubigung
MehrKompaktseminar I/2016 Hochschule Osnabrück Department MuT
Kaufmännische Weiterbildung Ausbildung zum/-r Ausbilder/-in (IHK) Kompaktseminar I/2016 Hochschule Osnabrück Department MuT Mehr vom Leben. Der Lehrgang Globale Veränderungen in der Arbeitswelt haben bestehende
Mehr71 Zulassung. 2. das Abschluss- oder Austrittszeugnis der zuletzt besuchten Schule in beglaubigter Abschrift,
Berufliche Schulen Kempten III Staatliche Berufsschule III Kempten (Allgäu) Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Staatliche Abschlussprüfung für andere
MehrVorbereitungslehrgang auf die Prüfung zur/m. Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall
Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zur/m Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall Vorbereitung auf qualifizierte Sach- und Führungsaufgaben in der Industrie. Die Prüfung erfolgt vor dem Prüfungsausschuss
MehrErlaubnisbefreiungsverfahren für produktakzessorische Versicherungsvermittler, beispielsweise Kfz.-Händler
Erlaubnisbefreiungsverfahren für produktakzessorische Versicherungsvermittler, beispielsweise Kfz.-Händler Versicherungsvermittler, die Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit angebotenen
Mehrfür die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis
MERKBLATT für die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis Aus- und Weiterbildung 1. Ohne Berufsausbildungsverhältnis können Sie zur Abschlussprüfung zugelassen werden,
MehrM E R K B L A T T. Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr. Stand: August 2011
M E R K B L A T T Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Stand: August 2011 Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen
MehrMERKBLATT GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER. 1. Rechtsgrundlagen
MERKBLATT GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern zum 22.05.2007 grds. als erlaubnispflichtiges
MehrVersammlungsstätten - Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
Ein Merkblatt Ihrer IHK Versammlungsstätten - Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik Wenn Sie Betreiber von Versammlungsstätten, Veranstalter, Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder sonst auf
MehrSeite 1. www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -
Seite 1 Tarifbereich/ Branche Wach- und Sicherheitsgewerbe Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, Norsk-Data-Str. 3, 61352
MehrObligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr
Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen,
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO)
Absender: Stadtverwaltung Kirn -Ordnungsamt- Kirchstraße 3 55606 Kirn Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO) Hinweis: Bei Personengesellschaften
MehrNeue Regelungen zur obligatorischen Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Handelskammer Bremen Postfach 105107 28051 Bremen Ihr Ansprechpartner Jörg Albertzard Telefon 0421 3637-275 Telefax 0421 3637-274 E-Mail albertzard @handelskammer-bremen.de Neue Regelungen zur obligatorischen
MehrINFORMATIONEN ZUM GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN WER BRAUCHT EINEN GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN?
INFORMATIONEN ZUM GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN WER BRAUCHT EINEN GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN? Wenn ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut im weitesten Sinn beteiligt ist (Beförderung, Lagerung, Handel, Verpackung,
MehrOldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular
MehrSachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Bundeseinheitliche Prüfungstermine 2015 Jeweils am 3. Donnerstag im Monat, der nicht auf einen Feiertag fällt. * Fällt der 3. Donnerstag auf einen Feiertag, findet
MehrIHK Die Sach- und Fachkunde Bewachungsgewerbe
IHK Die Sach- und Fachkunde Bewachungsgewerbe Rahmenplan für Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Copyright: Hinweis: Herausgeber: Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Ein Nachdruck auch auszugsweise
MehrPrivate Arbeitsvermittlung
Private Arbeitsvermittlung 1. Was ist private Arbeitsvermittlung? Private Arbeitsvermittlung ist die Zusammenführung von arbeitsuchenden oder ausbildungssuchenden Personen mit Arbeitgebern, mit dem Ziel
MehrSCC DOKUMENT 023 SCP-CHECKLISTE (SICHERHEITS CERTIFIKAT PERSONALDIENSTLEISTER)
SCC DOKUMENT 023 SCP-CHECKLISTE (SICHERHEITS CERTIFIKAT PERSONALDIENSTLEISTER) CHECKLISTE ZUR BEURTEILUNG DES SGU- MANAGEMENTSYSTEMS VON PERSONALDIENSTLEISTERN KOMMENTARE UND INTERPRETATIONSHILFEN AUF
MehrFragen und Antworten zum Berufskraftfahrer-Qualifikations
Fragen und Antworten zum Berufskraftfahrer-Qualifikations Qualifikations-Gesetz 1. Ab welchem Zeitpunkt sind die Vorschriften des BKrFQG anzuwenden? Das BKrFQG gilt bereits es ist bereits im Jahr 2006
MehrHinweise zur Handhabung der Prüfungsanmeldung "Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende" - Englisch
Hinweise zur Handhabung der Prüfungsanmeldung "Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende" - Englisch Inhalt Dieses PDF-Dokument besteht aus zwei Teilen: 1. Hinweise zur Handhabung
MehrAllgemeine Informationen zum Berufskraftfahrer
Allgemeine Informationen zum Berufskraftfahrer "" - was bedeutet das? Alle Fahrer im Güter- und, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der
MehrBerufskraftfahrerqualifikation Fahrten ins Ausland ohne Schlüsselzahl 95? Verkehr
Berufskraftfahrerqualifikation Fahrten ins Ausland ohne Schlüsselzahl 95? Verkehr Stand: 09/2012 Industrie- und Handelskammer Aachen Theaterstr. 6/10 52062 Aachen Tel. 0241 4460-0 Fax: 0241 4460-259 E-Mail:
Mehrauf Anlage 1 die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt.
Merkblatt Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann /-frau (IHK) 1 Dok.-Nr.: 119703 Für Vermittler von Finanzanlagen gelten neue Berufsregeln. Die Voraussetzungen für die
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung... 13 1.1 Einführung... 13 1.2 Was ist Recht?..... 13 1.3 Rechtsarten.... 13 1.4 Unterscheidung zwischen Öffentlichem und Privatem Recht.
MehrGewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von-bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Honorar-Finanzanlagenberaterregister Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Honorar-Finanzanlagenberater Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs.
MehrIst das zulässig brauche ich
Selbstständige Kraftfahrer ohne eigene Fahrzeuge: Ist das zulässig brauche ich eine Genehmigung? Verkehr Stand: 05/2010 Inhaltsverzeichnis SELBSTSTÄNDIGE KRAFTFAHRER OHNE EIGENE FAHRZEUGE... 3 ABHÄNGIGE
MehrVermögensschadenshaftpflichtversicherung
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 108525 Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler, -berater Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter,
MehrPrüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) 1 Mindestalter Die Grundqualifikation und die beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen das gewerbliche Führen von Omnibussen
MehrMustervertrag Praktikant
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 25621 Mustervertrag Praktikant Hinweis zur Benutzung des Mustervertrages: Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt,
MehrPflicht zur Vorlage von Prüfungsberichten bzw. Negativerklärungen für Inhaber von Erlaubnissen nach 34c GewO
GEWERBERECHT G01a Stand: Februar 2013 Ihr Ansprechpartner: Thomas Teschner E-Mail: thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel.: (0681) 9520-200 Fax: (0681) 9520-690 Pflicht zur Vorlage von Prüfungsberichten bzw.
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Grundsätzliches: Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments
MehrMerkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG
Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für alle nicht öffentlichen
MehrGebundene Versicherungsvermittler. Nr. 171/14
Gebundene Versicherungsvermittler Nr. 171/14 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-390 Fax:
MehrPrüfungsordnung Versicherungsvermittler/-berater
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 26239 Prüfungsordnung Versicherungsvermittler/-berater Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater nach
MehrHäufig gestellte Fragen zum Sachverständigenwesen (FAQ s)
Ein Merkblatt Ihrer IHK Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigenwesen (FAQ s) Allgemeiner Hinweis Grundsätzlich ist die Bezeichnung Sachverständiger in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Um gezielt
MehrERLAUBNISVERFAHREN FÜR UNGEBUNDENE VERSICHERUNGSVERMITTLER
Stand: 9. Mai 2007 ERLAUBNISVERFAHREN FÜR UNGEBUNDENE VERSICHERUNGSVERMITTLER 1. Was ist unter Erlaubnispflicht zu verstehen?...1 2. Wer benötigt eine Erlaubnis?...1 3. Wer bedarf keiner Erlaubnis, wird
MehrPrivate Sicherheitsdienste und Waffenrecht
Thomas Storch Private Sicherheitsdienste und Waffenrecht PETER LANG Europâischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis Einleitung Teil 1: Wichtige Definitionen nach dem Waffengesetz
MehrInformationen zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG, BKrFQV)
Das Landratsamt Straubing-Bogen informiert: Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG, BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung Europäischer Richtlinien in deutsches Recht. Das Gesetz soll
MehrÖffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen Ihr Ansprechpartner: Dr. Frank Rieger, LL.M.oec. Telefon: 02 03-28 21-279 Telefax: 02 03-285349-279 Informationen für Interessenten und Antragsteller
MehrIHK-Merkblatt Stand: 27.04.2016
IHK-Merkblatt HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann eine
MehrGEPRÜFTER BETRIEBSWIRT / GEPRÜFTE BETRIEBSWIRTIN
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTER BETRIEBSWIRT / GEPRÜFTE BETRIEBSWIRTIN Der Karriereweg über die praxisorientierte Weiterbildung zum/zur Gepr. Betriebswirt/-in knüpft an den Kenntnissen, Fertigkeiten
MehrRichtlinien über die Prüfung für das Gewerbe Versicherungsagent (Versicherungsagenten-Prüfungsordnung) gültig ab 1. Jänner 2011
Richtlinien über die Prüfung für das Gewerbe Versicherungsagent (Versicherungsagenten-Prüfungsordnung) gültig ab 1. Jänner 2011 Allgemeines Auf die Durchführung der Prüfung für das Gewerbe Versicherungsagent
MehrANTRAG für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger der IHK Lahn-Dill
ANTRAG für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger der IHK Lahn-Dill I.Angaben zum Sachgebiet: Genaue Bezeichnung des Sachgebietes, für das Sie öffentlich bestellt werden wollen.
MehrGebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung) der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung) der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Änderungen der Anlage zur Gebührenordnung wurden genehmigt am 01.01.1973, 27.10.1975, 31.08.1976,
MehrDatenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene
MehrMerkblatt. über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Landwirtschaftliche Buchstelle
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Merkblatt über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Landwirtschaftliche Buchstelle I. Rechtsgrundlagen Steuerberatungsgesetz (StBerG) Verordnung zur Durchführung
Mehr