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1 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis zum Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

2 2 Montag, 08. September 2014, 3. Große Strafkammer Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Holling, Saal 272, mit Fortsetzungen am 24. Sept., 02. Okt. jeweils um 09:00 Uhr und am 20. Okt um 10:30 Uhr 10:30 Uhr: 3 KLs 15/14 Die 3. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 16-jährigen Angeklagten X, z. Zt. JVA Lingen, den jetzt 46-jährigen Angeklagten Y, z.zt. JVA Oldenburg und die jetzt 46-jährige Angeklagte Z aus Enschede (Niederlande), z.zt. JVA Vechta, wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich spätestens Anfang Dezember 2013 mit den gesondert verfolgten N und M zusammengeschlossen zu haben, um gemeinsam als Bande eine Cannabisplantage in einem Wohnhaus in Nordhorn zu betreiben. Dabei soll der gesondert verfolgte N als Führungsperson aufgetreten sein, während die Angeklagten X und Y dort als Gießer und auch als Pflücker eingesetzt gewesen seien. Im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung am 08. März 2014 sollen in der Plantage frische Pflanzen und ca. 335,2 kg abgeerntete Pflanzen vorgefunden worden sein. Das verwertbare Blüten- und Blattmaterial soll ca. 1 kg des Wirkstoffs THC enthalten haben. Der durch einen manipulierten Stromzähler entstandene Schaden beim Energieversorger soll ,50 betragen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Dolmetscher geladen. Montag, 08. September 2014, 6. Strafkammer - Schwurgericht -, Vorsitz: VRiLG Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 11. Septe. und am 16. Sept. 2014, jeweils um 09:00 Uhr 09:00 Uhr: 6 Ks 5/14 Die 6. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 24-jährigen Angeklagten X aus Meppen wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar 2013 dem Zeugen A in einem Haus an der Industriestraße in Herzlake mit einem Knie in den Unterleib getreten zu haben. Auch soll er dem Zeugen gedroht haben: Ich bring Dich um, du Schwein. Dabei soll er den A am Hals gekratzt haben. Danach soll er den Zeugen so lange gewürgt haben, bis dieser rot anlief. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Sachverständige und 6 Zeugen geladen. Montag. 08. September 2014, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Wischmeyer, Saal :15 Uhr: 7 Ns 80/14

3 3 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 48- jährigen Angeklagten X aus Melle. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 12. März 2014 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 2 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Das Urteil ist bereits hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2013 mit einem Pkw die Buersche Straße in Melle befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sein soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. 10:30 Uhr: 7 Ns 82/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 48- jährige Angeklagte X aus Bissendorf. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 28. Jan wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2011 eine Musikschule mit Sitz in Osnabrück mit der musikalischen Früherziehung ihrer Tochter beauftragt zu haben, obwohl sie aufgrund ihrer finanziellen Situation von vornherein nicht in der Lage gewesen sein soll, die Unterrichtsgebühren von 6,00 pro Stunde zu begleichen. Auch soll sie bereits im August 2011 die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Insgesamt soll der Musikschule ein Schaden in Höhe von 231,00 entstanden sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. 11:30 Uhr: 7 Ns 87/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 69-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück, z. Zt. JVA Lingen-Damaschke. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 06. März 2014 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar 2013 unter Vorspiegelung seiner Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit den Zahnarzt N. mit der Erstellung von Zahnersatz beauftragt zu haben und die Rechnung über die Leistungen in Höhe von 1.183,36 in der Folgezeit nicht beglichen zu haben.

4 4 Montag, 08. September 2014, 13. kleine Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal :15 Uhr: 13 Ns 30/14 Die 13. kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 73-jährigen Angeklagten X aus Bad Essen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 23. Apr wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30,00. Der Angeklagte ist Eigentümer und Vermieter eines Einfamilienhauses in Bohmte. Spätestens seit dem Jahr 2013 soll es zwischen dem Angeklagten und den Mietern A zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten hinsichtlich der Zentralheizung gekommen sein. Im Verlauf dieser Streitigkeiten soll der Angeklagte Anfang Juli mit einer Jacke bewusst den Heizungsabzugsschacht verstopft haben, um einen Abzug zu verhindern. Dabei soll dem Angeklagten bewusst gewesen sein, dass die durch die Heizungsanlage entstehenden giftigen Abgase nicht mehr abziehen konnten. Das Ehepaar A und ihre 1- jährige Tochter sollen nur deshalb die Dämpfe nicht eingeatmet haben, weil die Heizungsanlage derzeit nicht in Betrieb war und die Giftstoffe im Keller ausgetreten sein sollen. Der Heizungsbaumeister B soll dies festgestellt und die Jacke entfernt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen. 11:15 Uhr: 13 Ns 31/14 Die 13. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einer Berufungssache gegen den jetzt 22- jährigen Angeklagten X aus Quakenbrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 15. Juli 2014 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10,00. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den Zeugen A im Januar 2014 vor einem Hausgrundstück in Wallenhorst einen teilweise gefüllten Kanister auf den Brustkorb geschlagen zu haben. Dadurch soll der Zeuge eine Thorax-Prellung erlitten und ca. 3 Wochen Schmerzen gehabt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. --- Dienstag, 09. September 2014, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi in Fuchs, Saal :00 Uhr: 5 Ns 102/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35- jährigen Angeklagten X aus Haselünne, z. Zt. Fachklinik Holte-Lastrup.

5 5 Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 02. Dez wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 3 Monaten verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 2 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - Im April 2013 soll der Angeklagte dem Zeugen T. durch das geöffnete Fenster seines Pkw mit einem Schlagstock einen Schlag an den Kopf versetzt haben. - Ebenfalls im April 2013 soll er mit einem Pkw öffentliche Straßen in Lähden befahren haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sein soll. - Im Mai 2013 soll er mit einem Pkw öffentliche Straßen in Haselünne befahren haben, obwohl er mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,70 nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen geladen. 14:00 Uhr: 5 Ns 101/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34-jährigen Angeklagten X aus Lathen. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 20. März 2014 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Das Urteil ist bereits bezüglich des Schuldspruches rechtskräftig. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2013 im Bereich des Aufenthaltsraums und der Toiletten einer Firma das Mobiltelefon des Geschädigten S. im Wert von ca. 249,00 an sich genommen zu haben, um es für sich zu behalten. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. Dienstag, 09. September 2014, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal :15 Uhr: 10 KLs 10/14 Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 36-jährigen Angeklagten X aus Lingen, z. Zt. AMEOS-Klinikum, wegen falscher Verdächtigung. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2013 als Insasse der JVA Lingen ein Schreiben an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Osnabrück in Lingen verfasst zu haben,

6 6 in dem er die mögliche fälschliche Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Zeugen A und B angestrebt haben soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 2 Zeugen geladen. Dienstag, 09. September 2014, 18. große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere- Degener, Saal 176, mit Fortsetzungen am 15. Sept., 16. Sept., 06. Okt., 14. Okt. und 21. Okt. 2014, jeweils um 09:00 Uhr 10:00 Uhr: 18 KLs 7/14 Die 18. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 30-jährigen Angeklagten X aus Karaganda, z. Zt. JVA Lingen, den jetzt 45-jährigen Angeklagten Y, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, den jetzt 31-jährigen Angeklagten U aus Lingen, den jetzt 33- jährigen Angeklagten V aus Schiltwolde (Niederlande) und den jetzt 27-jährigen Angeklagten W aus Groningen (Niederlande) wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Angeklagten X und Y sollen zwischen Juni und Anfang Oktober 2013 in einem Ferienhaus in Lingen eine Marihuanaplantage mit insgesamt 2052 Pflanzen betrieben haben. Die daraus resultieren Ernte soll für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. Die weiteren Angeklagten U, V und W sollen sie beim Betreiben der Anlage unterstützt und gegen Bezahlung Arbeiten ausgeführt haben. Durch die Umgehung des Stromzählers sollen die Angeklagten illegal Strom im Wert von ,80 benutzt haben. Ferner sollen Y und Y auch in einem weiteren Haus in Handrup eine Marihuanaplantage mit mehreren hundert Pflanzen betrieben haben. Auch hier sollen sie von den weiteren Angeklagten U, V und W unterstützt worden sein. Die Angeklagten sollen gemeinsam gehandelt haben mit dem Ziel, über einen längeren Zeitraum ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 4 Zeugen und 1 Adhäsionskläger geladen. Donnerstag, 11. September 2014, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Fuchs, Saal :30 Uhr: 5 Ns 94/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 48- jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 24. März 2014 wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 2 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 3 Monaten untersagt, Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.

7 7 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2013 mit einem Kleinkraftrad öffentliche Straßen in Lingen befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 1 Zeuge und 1 Bewährungshelfer geladen. 12:00 Uhr: 5 Ns 134/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 74- jährige Angeklagte X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verwarf den Einspruch der Angeklagten gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Osnabrück vom 25. Sept mit Urteil vom 12. Juni Im Strafbefehl war eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 5,- verhängt worden. Der Angeklagten wurde seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, im Mai 2013 in einem Telefonat der Polizei Osnabrück mitgeteilt zu haben, dass der Nachbar A mit Drogen handle, obwohl dies nicht der Wahrheit entsprach. Dabei soll sie versucht haben, A als Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren zu bezichtigen, damit dieser als Nachbar in einer Notunterkunft der Stadt Osnabrück entfernt werden könne. 13:30 Uhr: 5 Ns 97/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30-jährigen Angeklagten X aus Wallenhorst. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 17. Febr wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15,00. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2013 gegenüber dem Zeugen W auf der Polizeiwache an der Pagenstecher Straße in Osnabrück bewusst wahrheitswidrig angegeben zu haben, der Zeuge A habe als Fahrer seines Pkw im Bereich einer Einmündung an der Bruchstraße zurückzugesetzt und so eine Kollision mit dem Fahrzeug des Angeklagten verursacht. Tatsächlich soll der Angeklagte aber gewusst haben, dass der Zeuge A nicht Unfallverursacher war. 14:30 Uhr: 5 Ns 131/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 49-jährigen Angeklagten X aus Spahnharrenstätte. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 23. Juni 2014 wegen Fälschung beweiserheblicher Daten in 10 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 35,00.

8 8 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen April 2012 und April 2013 in insgesamt 10 Fällen als Berufskraftfahrer bei einer Firma aus Esterwegen mit der auf ihn nicht ausgestellten Fahrerkarte des A Fahrten ausgeführt zu haben. Dadurch habe der Angeklagte die von ihm begangenen Lenkzeitüberschreitungen vertuschen wollen. Donnerstag, 11. September 2014, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Wischmeyer, Saal 87 09:00 Uhr: 7 Ns 110/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 54- jährigen Angeklagten X aus Bad Rothenfelde, z. Zt. JVA Lingen-Damaschke. Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 14. Mai 2014 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 19 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 24 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - Zwischen März bis April 2013 soll er in 3 Fällen mit einem Pkw öffentliche Straßen in Bad Rothenfelde befahren haben, obwohl er keine Fahrerlaubnis besaß. - Zwischen März und Mai 2013 soll er an mindestens 4 Tagen im Monat mit dem Pkw des J. öffentliche Straßen in Bad Rothenfelde befahren haben. - An 4 weiteren nicht mehr genau feststellbaren Tagen soll er mit dem Pkw des H. öffentliche Straßen in Bad Rothenfelde befahren haben. Donnerstag, 11. September 2014, 14. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal :00 Uhr: 14 Ns 29/14 Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 41- jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 21. Mai 2014 wegen Diebstahls in 3 Fällen, davon in 2 Fällen wegen Diebstahls geringwertiger Sachen und wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar:

9 9 - Im September 2013 soll der Angeklagte einen Bus der Stadtwerke Osnabrück ohne gültigen Fahrausweis bestiegen haben. Dabei soll den Stadtwerken ein Schaden in Höhe von 2,40 entstanden sein. - Im Oktober 2013 soll er in den Geschäftsräumen verschiedener Osnabrücker Firmen Waren eingesteckt haben, um sie mitzunehmen, ohne zu bezahlen. 10:30 Uhr: 14 Ns 30/14 Die 14. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 45-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 10. Juni 2014 wegen Diebstahls in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober und November 2013 in einem Belmer Supermarkt an mehreren Tagen Whisky und Wodka eingesteckt zu haben, um die Flaschen mitzunehmen, ohne zu bezahlen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.

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