V e r h a l t e n b e i Unfällen im Wald
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- Ingelore Kranz
- vor 6 Jahren
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1 1.) Ruhe bewahren! V e r h a l t e n b e i Unfällen im Wald 2.) Erstversorgung des Verletzten: 3.) Alarmierung des Rettungsdienstes unter der Rufnummer 112 der Leitstelle Lörrach 112 Alternativ aus ausländischem Netz: Folgende Punkte melden: Name und des Anrufers Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Art von Verletzungen gibt es? Sind Personen eingeklemmt? Sind Gliedmaßen abgetrennt? Wie sind die Geländeverhältnisse am Unfallort (Hubschrauber)? Wo ist der Treffpunkt mit dem Krankenwagen? (Kennwort Forst + Punktnummer) Weitere Rückfragen abwarten Nichts ist wichtiger als die schnelle Rettung des Verletzten durch Fachleute. Kein Transport des Verletzten durch die Kollegen.
2 Alarm und Einsatzplan für die Forstverwaltung im Landkreis Lörrach Inhalt: Register n Wichtige n Rettungsdienste... 2 Wichtige n Forst Kandern und Schopfheim... 3 Wichtige n Forst Todtnau... 4 Wichtige n Großgeräte... 5 Wichtige n Städte und Gemeinden... 6 Wichtige n Behörden... 7 Register Verhalten Verhalten im Fall eines Unfalls mit Körperschaden... 8 Verhalten im Fall eines Waldbrands Verhalten im Fall von Sturm- und Schneedruckschäden Verhalten im Fall eines Ölunfalls Register Karten Übersicht über die Karten Detailkarten mit Darstellung der Rettungspunkte Verzeichnis der Rettungspunkte Verfasser Version Stand Speicherort FBZ e / He Urversion des Rettungsplans FBZ e / He G:\Dezernat4\43_Waldwirtschaft\0 Forstzentrale (431)\Forst-Allgemein- Statistik-Infos\Rettungsplan\ Überarbeitung der Version 1.00 anlässlich organisatorischer Änderungen FBZ e / He G:\Dezernat4\43_Waldwirtschaft\4 Reviere\00 Allgemeine Informationen\Rettungs- und Alarmplan Korrektur zweier Rettungspunkte (9104 & 9141) an ehem. Notrufsäulen FBZ e / He G:\Dezernat4\43_Waldwirtschaft\4 Reviere\00 Allgemeine Informationen\Rettungs- und Alarmplan Einfügen zweier Rettungspunkte (9275 & 9276) wg. Baumaßnahmen A98 Urversion herausgegeben vom Ministerium Ländlicher Raum Az
3 Wichtige n Rettungsdienste Organisation Einheit Festnetz Mobil Rettungsdienst Leitstelle Lörrach 112 Alternativ aus ausländischem Netz Krankenhäuser Polizei Feuerwehr u.a. Ärzte im Bereich FBZ Todtnau Kreiskrankenhaus Lörrach / 4160 Kreiskrankenhaus Schopfheim / 3950 Kreiskrankenhaus Rheinfelden / 940 St. Elisabethen Krankenhaus Lörrach / 1710 Krankenhaus Müllheim (Helios Klinik) / 880 Polizeidirektion Lörrach / Polizeirevier Rheinfelden / Polizeirevier Weil a.r / Polizeirevier Schopfheim / Polizeiposten Kandern / Polizeiposten Grenzach Wyhlen / Polizeiposten Steinen / Polizeiposten Schönau / Leitstelle 112 Alternativ aus ausländischem Netz THW Lörrach / 3514 THW Müllheim / THW Schopfheim / THW Rheinfelden / 1064 Bundeswehr Fahl / 318 Rettung Basel-Stadt (Feuerwehr) Berufsfeuerwehr Freiburg 0761 / Unfallarzt Dr. Honeck (Todtnau) / / Dr. Novozin (Todtnau) / Dr. Steinfurt (Todtnau) / 8412 Dr. Pazen (Todtnauberg) / 8544 Dr. Farnung (Schönau) / 355 Dr. Sand (Schönau) / 1080 Drs. Gassenmaier (Schönau) / 221 Dr. Sladek (Schönau) / Dr. Poland / 8200 Dr. Koch & Dr. Mersch (Zell) / 300 Seite 2
4 Wichtige n Forstbezirke Kandern und Schopfheim Organisation Einheit Festnetz Mobil Forst Allgemein Staatswald Forst BW Betriebsteil LÖ Karlstr Schopfheim Forstbezirk Kandern Hauptstr Kandern Forstbezirk Schopfheim Karlstr Schopfheim Leiter der UFB Thomas Unke / / Forstzentrale / Forstbezirk Kandern / / Forstbezirk Schopfheim / / Forstbezirk Todtnau / / Dienstbezirk 01 Köhlgarten, Beha / / Dienstbezirk 02 Hasel, Locher / / Dienstbezirk 03 Klosterwald, Vater / / Dienstbezirk 04 Röttlerwald, Müller / / Dienstbezirk 05 Sausenburg, Götz / / Staat. Waldarbeitergruppe Wenk 0162 / Staatl. Waldarbeitergruppe Bruckmaier 0160 / Staatl. Waldarbeitergruppe Mäder 0175 / Staatl. Waldarbeitergruppe Schultheiß 0175 / Staatl. Waldarbeitergruppe Ernst 0175 / Staatl. Waldarbeitergruppe Feucht Staatl. Waldarbeitergruppe Grether 0162 / / Staatl. Waldarbeitergruppe Haas 0172 / Staatl. Waldarbeitergruppe Kiefer 0175 / Azubigruppe FWM Göhring 0162 / FBZ Leiter Dr. Martin Groß / / Revier 10 Schliengen, Tröndle / / Revier 10 Schliegen, Wiegand / / Revier 11 Malsburg-Marz., Gottschling / / Revier 12 Kandern, Dickele / / Revier 13 Markgräflerland, Schwab / / Revier 14 Steinen, Resnik / / Revier 15 Lörrach-Weil a.r., Köpfer / / Revier 16 Lörrach -Dinkelb, Dischinger / / Waldarbeitergr. Stadt Lörrach 0175 / Kautzmann Waldarbeitergr. Stadt Kandern Scherr 0175 / Waldarbeitergr. Stadt Kandern Wieber 0175 / Waldarbeitergr. Gem.Schliengen 0173 / Wehrle FBZ Leiter Frieder Hepperle / / Revier 20 Rheinfelden, Fricker / / Revier 21 Schwörstadt, Hirner / / Revier 22 Schopfheim, Bäckert / / Revier 23 Gersbach, Gempp / / Revier 24 Maulburg, Wünsch / / Revier 25 Tegernau, Motzke / / Revier 26 Neuenweg, Trautwein / / Azubigruppe FWM Göhring 0162 / WA Gruppe Stadt Schopfheim (Parg) 0172 / WA Gruppe Stadt Rheinfelden (Kiefer) 0173 / WA Gruppe Stadt Rheinfelden (Rünzi) 0173 / WA Gruppe Kl. Wiesental (Vollmer) 0170 / / Seite 3
5 Wichtige n Forstbezirk Todtnau Organisation Einheit Festnetz Mobil Forst Allgemein Forstbezirk Todtnau Feldbergstr Todtnau Leiter der UFB Thomas Unke / / Forstzentrale / Forstbezirk Kandern / / Forstbezirk Schopfheim / / Forstbezirk Todtnau / / FBZ Leiter Martin Zeiher / / Revier 31 Wieden, Lohmüller / / Revier 32 Fröhnd, Berger / / Revier 33 Schönau, Scherb / / Revier 34 Zell, Albrecht / / Revier 34 Zell, Herden / / Revier 35 Belchen, Pausch / / Revier 36 Häg, Philipp / / Revier 37 Muggenbrunn, Riesterer / / Revier 38 Todtnauberg, Burgath / / Revier 39 Todtnau, Ebser / / Revier 40 Präg, Frederich / / Waldarbeitergruppe Revier / Waldarbeitergruppe Revier / Waldarbeitergruppe Revier / Waldarbeitergruppe Revier / Waldarbeitergruppe Revier / (Karle) Waldarbeitergruppe Revier / (Behringer) Waldarbeitergruppe Revier / (Schelb) Waldarbeitergruppe Revier / (Kleißler) Waldarbeitergruppe Revier / (Karle) Waldarbeitergruppe Revier 34 (Kummerer) 0173 / Waldarbeitergruppe Revier / (Philipp) Seite 4
6 Wichtige n Großgeräte Organisation Einheit Festnetz Mobil Großgeräte im Bereich FBZ Kandern Großgeräte im Bereich FBZ Schopfheim Großgeräte im Bereich FBZ Todtnau Rückefahrzeuge Karl Haurin / / Rückefahrzeuge Frank Keller / / Rückefahrzeuge Georg Sturm 0172 / Rückefahrzeuge Egbert Franke 0172 / Rückefahrzeuge Dietmar Wieber 0175 / Rückefahrzeuge Kurt Lang / 8531 Rückefahrzeuge Werner Benz 0175 / Rückefahrzeug Frieder Hering 0172 / Rückefahrzeug Dieter Baier / 8706 Rückefahrzeug Kurt Wehrle 0173 / Granitwerk Dörflinger / 205 Franz Frank / 1276 Gustav Schuh / 1288 Fritz Hemmerle / 6045 Jürgen König / Uli Kern / 7910 Lohmüller Wilhelm / Blum Roland, Gersbach, Rücker / / Blum Stefan, Gersbach, Rücker / Dreher Gerd, Sallneck, Rücker / / Hauri Hubert, Wiechs, Rücker / Hohler Marcel, Adelhausen, Rücker / / Keller Frank, Rheinfelden, Rücker / / Meyer Gerhard, Eichen, Rücker / / Schmidt Helmut, Gersbach, Rücker / / Sutter Denis, Gersbach, Rücker / / Schwarzwald-Granit, Tiefbaugerät / 218 König GmbH, Weitenau, Tiefbaugerät / Schleith, Rheinfelden, Tiefbaugerät / Hug, Enkenstein, Tiefbaugerät / Binder & Blum, Schopfheim, / Tiefbaugerät Lorenz Heiko 0171 / Kunz, Georg, Rücker Fritz Jürgen Weber Mario / / / / Thoma Uli, Rücker / / Müller Franz, Rücker Waßmer Christian Müller Martin Waßmer Willi Lederer Dominik Philipp Mathias / / / / / / / Schelb, Rücker / / Seite 5
7 Wichtige n Bürgermeisterämter der Städte und Gemeinden Organisation Einheit Festnetz Mobil Städte Gemeinden Bürgermeisteramt Kandern / Bürgermeisteramt Lörrach / Bürgermeisteramt Rheinfelden / 950 Bürgermeisteramt Schönau / Bürgermeisteramt Schopfheim / Bürgermeisteramt Todtnau / Bürgermeisteramt Weil am Rhein / Bürgermeisteramt Zell i.wiesental / 1330 Bürgermeisteramt Aitern / 350 Bürgermeisteramt Bad Bellingen / Bürgermeisteramt Binzen / Bürgermeisteramt Böllen / 282 Bürgermeisteramt Efringen-Kirchen / Bürgermeisteramt Eimeldingen / Bürgermeisteramt Fischingen / 1870 Bürgermeisteramt Fröhnd / 332 Bürgermeisteramt Grenzach-Wyhlen / 32-0 Bürgermeisteramt Hasel / 9307 Bürgermeisteramt Hausen / Bürgermeisteramt Häg-Ehrsberg / Bürgermeisteramt Inzlingen / Bürgermeisteramt Kleines Wiesental / Bürgermeisteramt Maulburg / Bürgermeisteramt Malsburg-Marzell / Bürgermeisteramt Rümmingen / 3219 Bürgermeisteramt Schallbach / Bürgermeisteramt Schliengen / Bürgermeisteramt Schönenberg / 205 Bürgermeisteramt Schwörstadt / Bürgermeisteramt Steinen / Bürgermeisteramt Tunau / 344 Bürgermeisteramt Utzenfeld / 275 Bürgermeisteramt Wembach / 327 Bürgermeisteramt Wieden / 1365 Bürgermeisteramt Wittlingen / 3804 GVV Schönau / Seite 6
8 Wichtige n Behörden Organisation Einheit Festnetz Mobil Straßenmeisterei Kandern Wollbach zuständig von Efringen bis Schopfheim Schliengen bis Rheinfelden / Straßenwesen Grenze: Lipple, Weitenau, B 317 Firma Busch Maulburg, Minseln bis Rheinfelden Straßenmeisterei Schönau zuständig im nordöstlichen Kreisteil incl. Kleines Wiesental / Umweltbehörde Rufbereitschaft des Fachbereichs Umwelt im Landratsamt Lörrach / / Rufbereitschaft: 0171 / Seite 7
9 Verhalten im Fall eines Unfalls mit Körperschaden 1.) Ruhe bewahren Erkennen Überlegen Handeln Zusätzliche Schädigungen vermeiden. Unfallstelle so sichern, dass sich die Helfenden nicht auch noch in Gefahr begeben. Verletzten möglichst nicht alleine lassen. 2.) Erstversorgung des Verletzten Prüfen, ob der Verletzte ansprechbar ist: Wenn Ja: Wenn Nein: Versorgung des Verletzten, gegebenenfalls Notruf absetzen Hilfe! rufen. Prüfen, ob der Verletzte atmet: Wenn Ja: Den Verletzten in eine stabile Seitenlage bringen, dann Notruf absetzen (s.u.) Wenn Nein: Erst Notruf absetzen! Bis die Rettungskräfte eintreffen, Wiederbelebung anstrengen (s.u.) In jedem Fall den Verletzten mit einer Wärmeschutzdecke zudecken. Den Verletzten nicht unnötig bewegen, auf keinen Fall den Verletzten auf eigenes Risiko transportieren. Bei Verdacht auf eine Rücken - / Wirbelsäulenverletzung den Verletzten auf keinen Fall bewegen. Eintreffen der Rettungskräfte abwarten. Stabile Seitenlage: Bei Bewusstlosigkeit aber regelmäßiger Atmung wird der Verletzte in eine stabile Seitenlage gebracht, um Ersticken des Verletzten zu verhindern. Den Verletzten mit einer Wärmeschutzdecke zudecken. Seite 8
10 Schema der Versorgung eines Verletzten: Seite 9
11 Herz Lungen Wiederbelebung: Die Notwendigkeit einer Herz Lungen Wiederbelebung erkennt man an: Bewusstlosigkeit, Atemstillstand, Pulslosigkeit, Blasses Aussehen des Verletzten Gefahren: Durch die fehlende Atmung wird das Gehirn nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Es drohen Hirnschäden, wenn dieser Zustand länger als ca. 3 Minuten anhält. Bei längerem Sauerstoffmangel droht der Tod. Sofortmaßnahmen: 1.) Notruf absetzen! Erst danach mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen: Im Wechsel jeweils 30 Herzdruckmassagen und zwei Beatmungen. Wobei für das Überleben des Verletzten die Herzdruckmassage wichtiger als die Beatmung ist. 2.) Herzdruckmassage Aufsuchen des Druckpunkts: Mit dem Mittelfinger wird diejenige Stelle ertastet, an der sich die Rippen am Brustbein treffen. Wenn die Stelle lokalisiert ist, wird der Zeigefinger (als Abstandshalter) neben den Mittelfinger angelegt. Oberhalb des Zeigefingers wird mit dem Handballen der anderen Hand die Herzdruckmassage begonnen. Dabei werden beide Hände benutzt. Herzdruckmassage: Der Helfer legt beide Hände übereinander und drückt rhythmisch ca. 30 Mal in 20 Sekunden das Brustbein ca. 4 5 cm in den Brustkorb. (Rhythmus von Yellow Submarine ) Dabei wird das Herz gegen die Wirbelsäule gepresst und das Blut aus dem Herzen in den Kreislauf gepumpt. Zwischen dem einzelnen Drücken wird der Brustkorb komplett entlastet. Seite 10
12 3.) Atemspende Atemwege freimachen, Kopf überstrecken, Kinn wird zum höchsten Punkt Beatmung Mund zu Nase oder Mund zu Mund: Zwei Atemzüge (von ca. 1 Sekunde Dauer) im Abstand von ca. 6 Sekunden Kontrolle der Lebensfunktionen (Senkt sich der Brustkorb nach der Beatmung wieder? Hustet der Verletzte?) Solange keine Lebensfunktionen zu erkennen sind, wird die Herz Lungen Wiederbelebung im Rhythmus von zwei Beatmungen und 30 Herzdruckmassagen fortgesetzt, bis der Notarzt vor Ort ist. Wenn zwei Helfer vor Ort sind, leistet der eine Helfer die Atemspende, der andere Helfer die Herzdruckmassage. Nach neuesten Erkenntnissen ist für das Überleben des Verletzten die Herzdruckmassage wichtiger als die Beatmung. Durch die Massage werden der Brustkorb des Verletzten und damit auch die Lunge so zusammengedrückt, dass ein Luftaustausch stattfindet. Wenn zwei geschulte Helfer vor Ort sind, werden selbstverständlich beide Maßnahmen durchgeführt. Wenn nur ein Helfer vor Ort ist oder der / die Helfer mit der Durchführung beider Maßnahmen überfordert sind, ist die Durchführung der Herzdruckmassage wichtiger als die Durchführung der Atemspende. Seite 11
13 Schock : Dass der Verletzte einen Schock hat, erkennt man an: Schneller und schwacher Puls, fahle Blässe, kalte Haut, frieren, Schweiß auf der Stirn, Teilnahmslosigkeit, Unruhe, Verwirrtheit des Verletzten. Die Symptome treten nicht immer alle und nicht immer gleichzeitig auf. Gefahren: Ein Schock ist eine akuter Mangel an Sauerstoff in allen Körpergeweben und somit eine lebensbedrohende Störung des Kreislaufs. Gründe dafür können sein: Herz kann nicht mehr ausreichend Blut fördern (z.b. bei Herzinfarkt) erheblicher Flüssigkeits oder Blutverlust Weiterung der Blutgefäße durch psychische Überforderung, Verletzungen oder Vergiftungen (nervlicher Schock) Es droht eine Verschlechterung des Zustandes des Verletzten bis hin zur Bewusstlosigkeit oder Atem und Kreislaufstillstand. Sofortmaßnahmen: Notruf absetzen! Ursachen des Schocks mindern (z.b. Blutungen durch Abdrücken und Druckverbände stillen, Knochenbrüche ruhigstellen) Verletzten beruhigen Wärmeerhaltung durch Abdecken mit Wärmeschutzdecke ständige Kontrolle der Lebensfunktionen (Atmung, Puls, Bewusstsein) Schocklagerung Keine Schocklagerung bei Verletzungen des Kopfes, des Rückens, von Brust, Beinen, Becken und des Bauches. Ebenfalls keine Schocklagerung bei Bewusstlosigkeit. Seite 12
14 Blutende Wunden: Gefahren: Durch den Blutverlust können auftreten: Schock Tod durch Verbluten Sofortmaßnahmen: Notruf absetzen! Wenn der Verletzte bewusstlos ist: stabile Seitenlage Soforthilfe nach folgendem Schema Druckverband anlegen: Arm oder Bein hoch lagern. Arterie für die Zeit des Verbindens abbinden. Wunde mit einer keimarmen, nicht fusselnden Wundauflage abdecken (z.b. Kompresse). Sobald diese Wundauflage durchzubluten beginnt, diese Wundauflage mit einem harten, nicht saugfähigen Gegenstand ohne Ecken fixieren und mit einer Mullbinde mit mäßigem Zug festbinden. Wenn der gesamte Verband durchblutet: nicht abnehmen sondern einen zweiten darüber anbringen. Die zu Beginn abgebundene Arterie wieder öffnen. Seite 13
15 Alarmierung des Rettungsdienstes der Leitstelle Lörrach 112 Alternativ aus ausländischem Netz: Folgende Punkte melden: Name und des Anrufers Die Leitstelle erkennt normalerweise an der des Anrufers (auch wenn diese unterdrückt ist), dass es sich bei dem Anrufer um einen Mitarbeiter der Forstverwaltung handelt. Wo ist es passiert? Möglichst genauen Unfallort angeben. Die Leitstelle ist mit hervorragenden Karten ausgestattet, in denen auch Waldwege verzeichnet aber nicht benannt sind. Den Unfallort ausgehend von einem markanten Punkt beschreiben. Was ist passiert? Möglichst genaue Schilderung des Unfallhergangs soweit miterlebt. Wie viele Verletzte gibt es? Welche Art von Verletzungen gibt es? Welche Art von Verletzung ist erkennbar (z.b. Bruch, offene Wunde) Ist der Verletzte bei Bewusstsein? Sind Personen eingeklemmt? Muss sich die Leitstelle um schweres Rettungsgerät kümmern oder ist der Zugang zum Verletzten möglich? Sind Gliedmaßen abgetrennt? Muss die Leitstelle spezielle Ausrüstung für diesen Fall anfordern? Wie sind die Geländeverhältnisse am Unfallort? Kann in der Nähe oder am nächstgelegenen Rettungspunkt ein Hubschrauber landen? Ist es bei den aktuellen Gelände- und Wetterbedingungen möglich, mit einer Bergrettungsausrüstung den Verletzten an Bord eines Hubschraubers zu bergen? Wie weit ist der Unfallort vom nächsten befahrbaren Weg entfernt? Wo ist der Treffpunkt mit dem Krankenwagen? Falls keine Hubschrauberrettung möglich oder nötig ist, ist ein Treffpunkt mit dem Rettungswagen zu vereinbaren. Der Treffpunkt ist mit dem Kennwort Forst und der Punktnummer anzugeben. Die Punkte sind im Kartenteil eingezeichnet. Die Revierleiter tragen in den Arbeitsauftrag unter dem Punkt Sicherheit die nächstgelegenen Treffpunkte ein. Seite 14
16 Der Verletzte ist von einem Kollegen zu betreuen während sich ein anderer Kollege zu dem vereinbarten Rettungspunkt begibt. Dort ist der Rettungswagen in Empfang zu nehmen und zur Unfallstelle zu führen. Weitere Rückfragen abwarten. Warten Sie auf weitere Anweisungen der Leitstelle. Bleiben Sie auf jeden Fall am Telefon. Unterbrechen Sie das Gespräch mit der Leiststelle erst dann, wenn Sie die Leitstelle dazu auffordert. Im Fall einer Luftrettung mit dem Hubschrauber werden Sie zum Piloten verbunden. Folgen Sie dessen Anweisungen. Sonstiges Nichts ist wichtiger als die schnelle Rettung des Verletzten durch Fachleute. Alle eigenen Bemühungen müssen das Ziel haben, so schnell wie möglich professionelle Hilfe an den Unfallort zu bekommen. Eigene Hilfe auf die Erstversorgung des Verletzten beschränken. Den Verletzten nicht auf eigene Faust transportieren. Seite 15
17 Verhalten im Fall eines Waldbrands 1.) Melden des Waldbrands Meldungen über Feuer im Wald oder in unmittelbarer Nähe sind unverzüglich an die Feuerwehrleitstelle des Landkreises Lörrach Weiler Str Lörrach Tel. 112 Fax / Funkkanal 458, Rufname: Florian Leitstelle Lörrach weiterzuleiten. 2.) Inhalt der Waldbrandmeldung Name, Dienststelle und des Anrufenden Ort des Brandes (Gemarkung, Distrikt, sonstige Bezeichnung) Umfang des Brandes (Kleinbrand, Wiesenbrand, Großbrand) Ausmaß des Schadens / Ausmaß der Gefährdung Wann wurde der Brand festgestellt Bereits benachrichtigte Stellen 3.) Weiterer Informationsfluss Die Leitstelle informiert daraufhin immer: die örtliche Feuerwehr / die Stützpunktfeuerwehr die Forstzentrale des Landratsamtes das zuständige Polizeirevier das zuständige Bürgermeisteramt den Kreisbrandmeister im Landratsamt In besonderen Fällen werden zusätzlich informiert: der Bezirksbrandmeister im Regierungspräsidium der Landesbranddirektor im Innenministerium Bei Katastrophen nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz wird zusätzlich informiert: das Landratsamt Lörrach als Katastrophenschutzbehörde Seite 16
18 Verhalten im Fall von Sturm und Schneedruckschäden 1.) Melden von Sturm und Schneedruckschäden Wenn durch Waldbäume der Straßenverkehr blockiert oder gefährdet wird oder Häuser und sonstige Anlagen bedroht sind sind entsprechende Meldungen über Sturm und Schneedruckschäden unverzüglich an die zuständigen Forst - oder an die Polizeidienststellen zu richten: Organisation Einheit Festnetz Mobil Polizei Leitstelle 110 Forst - dienststellen Forstzentrale / / Forstbezirk Kandern / / Forstbezirk Schopfheim / / Forstbezirk Todtnau / / Polizei Polizeidirektion Lörrach / Polizeirevier Rheinfelden / Polizeirevier Weil a.r / Polizeirevier Schopfheim / Polizeiposten Kandern / Polizeiposten Grenzach Wyhlen / Polizeiposten Steinen / Polizeiposten Schönau / Straßenwesen Straßenmeisterei Kandern Wollbach zuständig von Efringen bis Schopfheim und von Schliengen bis Rheinfelden Grenze: Lipple, Weitenau, B 317 Busch Maulburg, Minseln bis Rheinfelden / Straßenmeisterei Schönau zuständig im nordöstlichen Kreisteil incl. Kleines Wiesental / ) Inhalt der Meldung über Sturm und Schneedruckschäden Name, Dienststelle und des Anrufers Betroffener Straßenabschnitt Umfang des Schadens Seite 17
19 Verhalten im Fall von Ölunfällen im Wald 1.) Beurteilung von Ölunfällen im Wald In die Umwelt gelangendes Öl gefährdet das Grund und somit auch das Trinkwasser. Je größer die austretende Menge Öl ist, desto höher ist diese Gefährdung. Akute Grundwassergefährdung besteht bei: Größeren ausgetretenen Mengen Öl Bei Unfällen in Wasserschutzgebieten oder Quellschutzgebieten Im Zweifelsfall ist davon auszugehen, dass das Grundwasser gefährdet ist. 2.) Verhalten bei Ölunfällen im Wald Bei akuter Grundwassergefährdung ist unverzüglich zu alarmieren: Die Rettungsleitstelle des Landkreises Lörrach, Telefon 112 Die Rufbereitschaft des Fachbereichs Umwelt im Landratsamt unter Tel 0171 / Der zuständige Forstbezirk Die Rettungsleitstelle wird daraufhin informieren: Die zuständige Polizeidienststelle Das zuständige Bürgermeisteramt Bei kleineren Unfällen ohne akute Grundwassergefährdung ist der zuständige Forstrevierleiter zu informieren, der über das weitere Vorgehen entscheidet. Kleinere Unfälle sind z.b. Unfälle, bei denen geringe Mengen biologisch abbaubare Öle austreten Unfälle, bei denen die ausgetretene Ölmenge die mit einem Ölvlies aufgenommen werden können 3.) Inhalt der Meldung von Ölunfällen im Wald Name, Dienststelle und des Anrufers genauer Ort des Unfalls Art und Menge der ausgetretenen Flüssigkeit schon informierte Stellen Seite 18
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