Bauaufsichtliche Regelungen für Fugenabdichtungen

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1 Bauaufsichtliche Regelungen für Fugenabdichtungen Dr.-Ing. K. Herrmann Materialprüfanstalt für das Bauwesen Abteilung Bauwerkserhaltung und -abdichtung Folie 1

2 WU-Betonkonstruktion Weiße Wanne Konstruktionen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gegen drückendes Wasser mit entsprechendem Bewehrungsanteil und Fugensicherungssystem Die Betonkonstruktion übernimmt die lastabtragende Funktion und die Funktion der Wasserundurchlässigkeit Folie 2

3 Fugenarten Folie 3

4 Feuchteschäden in der Praxis Folie 4

5 Feuchteschäden in der Praxis Folie 5

6 Feuchteschäden in der Praxis Folie 6

7 Schadensursachen Bauprodukte von untergeordneter Bedeutung Planungsfehler Falsche planerische Anwendung der ausgewählten Fugenabdichtung fehlende Detailplanung für das Fugensicherungssystem (insbesondere für Versprünge, Übergange und Kreuzungsbereiche von Blockfugen und Arbeitsfugen) Kombination unterschiedlicher Fugenabdichtungen, die im Übergangsbereich nicht ausreichend wasserdicht sind nicht Regelwerk konforme Planung falsche Annahme des Bemessungswasserstandes (Feuchtelastfall) Ausführung nicht fachgerechter Einbau der Fugenbänder nicht ausreichende oder fehlende Überwachung der Ausführung Folie 7

8 Bauaufsichtliche Regelungen Die Verwendbarkeit von Fugenabdichtungen für WU-Beton- Konstruktionen muss in Deutschland nachgewiesen und die für das Inverkehrbringen und für die Anwendung festgelegten bauaufsichtlichen Regelungen dafür eingehalten werden Hersteller P-1234/231 DIBt: Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin Folie 8

9 Kennzeichnung von Fugenabdichtungen Geregelte Bauprodukte Fugenbänder nach DIN 7865 Fugenbänder nach DIN Nicht geregelte Bauprodukte Injektionsschläuche in Kombination mit Füllgütern Quellbänder beschichtete Fugenbleche außenliegende streifenförmige Abdichtungen Thermoplastische Werksfugenbänder weitere nicht aufgeführte Abdichtungen (neue innovative Produkte) Produkte für Übergänge von Flächenabdichtungen nach DIN an WUBKO Fugenbleche (unbeschichtet - nicht direkt bauaufsichtlich geregelt) Folie 9

10 Rechtsgrundlage: Bauordnungsrecht Schleswig- Holstein Thüringen Baden- Württemberg Sachsenanhalt Bauordnungen der Länder (LBO) Rheinland- Pfalz Gesetzeszuständigkeit für das Bauordnungsrecht fällt in den Regelungsbereich der Länder Musterbauordnung (MBO) ( Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Sachsen Saarland Folie 10

11 Bauordnungsrecht Grundgedanke: vorbeugende Gefahrenabwehr (Bauprodukte: 3; 17 bis 25 MBO)... Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn sie gebrauchstauglich sind und die von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln beachtet werden... Folie 11

12 Bauordnungsrecht/Technische Baubestimmungen Was sind Technische Baubestimmungen? Technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion: nationale oder europäische Normen (DIN bzw. DIN EN) Herausgeber: Deutsches Institut für Normung e.v. in Berlin Richtlinien, Merkblätter bzw. Prüfgrundsätze Herausgeber: - Behörden (z.b. Deutsches Institut für Bautechnik oder oberste Bauaufsichtsbehörden) - technisch-wissenschaftliche Vereinigungen (z.b. Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Deutscher Beton-und Bautechnik Verein) Folie 12

13 Bauordnungsrecht/ öffentliche Bekanntmachung Die öffentliche Bekanntmachung bauaufsichtlich relevanter Technischer Baubestimmungen erfolgt: durch die in Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) herausgegebene Bauregelliste Fugenabdichtungen durch die Bauaufsichtsbehörden der Länder in einer Liste der Technischen Baubestimmungen Länderbeschluss Folie 13

14 Bauregelliste (BRL) Aktuelle Ausgabe: 04. Dezember 2014 Kostenfreier Download der BRL und Aktualisierung der Bauregelliste B Teil /1 (wegen EuGH-Urteil) unter: Anmerkung zum EuGH-Urteil: Die Bauprodukte zur Fugenabdichtung sind davon nicht betroffen, da diese nicht über europäische Normen geregelt sind. Folie 14

15 Verwendbarkeit von Bauprodukten gemäß BRL Bauprodukte für die Fugenabdichtung in WUBKO Geregelte Bauprodukte Nicht geregelte Bauprodukte Europäisch harmonisierte Normen nach Bauproduktenrichtlinie BRL B Teil 1 Konformitätsnachweis Europäisch technische Zulassungen (ETA Leitlinien; CUAP-Verfahren) Technische Regeln BRL A Teil 1 Abweichung Ohne technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik; Beurteilung nach allgemein anerkannten Prüfverfahren BRL A Teil 2 Verwendbarkeitsnachweis abp (P) abz (Z) ZiE Übereinstimmungsnachweis (ÜH, ÜHP,ÜZ) Untergeordnete Produkte Liste C Kennzeichnung Ü Verwendung * für CE-gekennzeichnete Produkte unter Beachtung nationaler Anwendungsregeln (siehe LTB) Folie 15

16 Bauregelliste A Teil 1 (geregelte Produkte) Abschnitt 10 Bauprodukte für die Bauwerksabdichtung und Dachabdichtung ÜH P - Übereinstimmungserklärung des Herstellers - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis 16

17 Bauregelliste A Teil 2 (nicht geregelte Produkte) Abschnitt 1 Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt und deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient. P - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ÜHP - Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle Folie 17

18 Fugenabdichtungen nach BRL 2.53 Abdichtungen für Arbeitsfugen Folie 18

19 Fugenabdichtungen nach BRL 2.53 Abdichtungen für Arbeitsfugen Folie 19

20 Fugenabdichtungen nach BRL 2.53 Abdichtungen für Arbeitsfugen Folie 20

21 Klassifizierung von Fugenabdichtungen nach BRL 2.53 Abdichtungen für Arbeitsfugen Folie 21

22 Klassifizierung von Fugenabdichtungen nach BRL 2.53 Abdichtungen für Arbeitsfugen Folie 22

23 Klassifizierung von Fugenabdichtungen nach BRL 2.53 Abdichtungen für Sollrissquerschnitte und Stoßfugen (PG FBB Teil 1) Folie 23

24 Bauregelliste A Teil 2 (nicht geregelte Produkte) Abschnitt 1 Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt und deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient. P - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ÜHP - Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle Folie 24

25 Klassifizierung von Fugenabdichtungen nach BRL Normalentflammbare Fugenabdichtungen für Bewegungsfugen in Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser und gegen Bodenfeuchtigkeit, die nicht den Produkten und in Bauregelliste A Teil 1 und nicht der lfd. Nr zugeordnet werden können Bewegungsfugen PG FBB Teil 2 Abdichtungen für Sollrissquerschnitte und Stoßfugen (PG FBB Teil 1) Folie 25

26 Bauregelliste A Teil 2 (nicht geregelte Produkte) Abschnitt 2 Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht oder nicht für alle Anforderungen gibt und die hinsichtlich dieser Anforderungen nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können. P - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ÜHP - Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle Folie 26

27 WU-Beton-Konstruktionen / Kombinationsabd. Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte, die zur Abdichtung der Fugen in WU-Beton-Konstruktionen eingesetzt werden und die nicht über Stoffnormen (DIN-Normen) geregelt sind oder von diesen wesentlich abweichen. Arbeitsfugen Sollrissfugen Bewegungsfugen Übergänge Folie 27

28 abp für Übergänge nach BRL k 10-4 m/s 3,0 m 15 cm Anschluss an wasserundurchlässige Bodenplatten aus Beton über adhäsive Verbindung; abp erforderlich: z.b. KMB oder FLK Schutzschicht Mauerwerk oder Beton Hohlkehle DIN EN 206, DIN 1045 z.b. WU-Richtlinie 0,3 m WU-Bodenplatte (WUB-KO) Quelle: Grundvorlage KMB-Richtlinie Folie 28

29 Fugenabdichtungen nach BRL Übergänge von Abdichtungen auf Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand (WU-Beton) Übergänge von Wandabdichtungen auf WU-Beton-Bodenplatten Übergänge von Wandabdichtungen auf angrenzende Wände aus WU- Beton Abdichtungen im Übergang PG ÜBB BRL A, Teil 2, lfd Nr abp für Übergänge bei den Lastfällen: aufstauendes Sickerwasser und drückendes Wasser bis 3 m WS (KMB) drückendes Wasser bis max. 10 m WS (für alle anderen Abdichtungsbauweisen) kein abp für den Lastfall Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser und bei Anschlussbändern mit Geometrie nach DIN (einbetonierter Bereich) Folie 29

30 Übergang Hautabdichtung an WUB-KO Prinzipielle Anschlussmöglichkeiten für den Übergang einer DIN Bauwerksabdichtung an eine WUB-KO adhäsive Verbindungen Anschlussband (Profilband mit Sperrankern auf thermoplastischer oder elastomerer Basis) Klemmschienen oder Klemmflansche Los-Festflanschkonstruktionen (Doppelflansche) mit Klemmfugenband auf thermoplastischer oder elastomerer Basis) Folie 30

31 Kennzeichnung von Fugenabdichtungen Geregelte Bauprodukte Fugenbänder nach DIN 7865 Fugenbänder nach DIN Nicht geregelte Bauprodukte Übereinstimmungserklärung des Herstellers (ÜH) = Ü bei wesentl. Abweichung: abp + Ü Injektionsschläuche in Kombination mit Füllgütern Quellbänder beschichtete Fugenbleche außenliegende streifenförmige Abdichtungen Thermoplastische Werksfugenbänder weitere nicht aufgeführte Abdichtungen (neue innovative Produkte) Produkte für Übergänge von Flächenabdichtungen nach DIN an WUBKO Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle (ÜHP) abp + Ü Folie 31

32 Kennzeichnung von Fugenabdichtungen Ausnahme: Fugenbleche (kein abp und keine Ü- Kennzeichnung, da Stoffnormen nicht harmonisiert) Nicht geregelte Bauprodukte (Fugenbleche) Bleche müssen DIN EN oder DIN EN entsprechen (Kennzeichnung nach Norm bzw. Werksprüfzeugnis) Folie 32

33 24 Abs.4 MBO Übereinstimmungszeichen (ÜH; ÜHP) Muster-Übereinstimungszeichen-Verordnung (ÜZVO), Name des Herstellers Grundlage des Übereinstimmungsnachweises - DIN 7865 oder DIN oder - abp Nr. P-xxxx/xxxx Der Buchstabe Ü und die Angaben müssen deutlich lesbar sein. Abmessungen: Breite 4,5 cm; Verhältnis Breite:Höhe = 1 : 1,33 Kennzeichnung: Bauprodukt, Verpackung oder Lieferschein (keine Mindestgröße vorgegeben) Folie 33

34 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abp) Das abp ist ein bauaufsichtlicher Nachweis dafür, dass ein Bauprodukt oder eine Bauart die bauaufsichtlich gestellten Anforderungen für die vorgesehene Verwendung bzw. Anwendung erfüllt. Es handelt sich somit um einen Verwendbarkeitsnachweis für ein Bauprodukt oder eine Bauart. Der Verwendbarkeitsnachweis über ein abp ist für alle Abdichtungsprodukte erforderlich, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder die von den geregelten Produkten abweichen. Nicht gergelte Bauprodukte Folie 34

35 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis! Verwendung nur in Arbeitsfugen! Die Verwendbarkeit in Sollrissfugen wird gesondert genannt wenn zulässig! Folie 35

36 abp- Inhalt 1 Gegenstand und Verwendungsbereich 2 Anforderungen an das Bauprodukt 2.1 Zusammensetzung, Eigenschaften und Kennwerte 2.2 Verpackung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung 2.3 Ausführung 3 Übereinstimmungsnachweis 3.1 Allgemeines 3.2 Erstprüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle 3.3 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) 4 Übereinstimmungszeichen 5 Rechtsgrundlage 6 Allgemeine Hinweise Anlagen (Ausführungsanweisung, Kennwerte) Folie 36

37 Bedeutung des abp Das abp ist ein bauaufsichtlicher Nachweis dafür, dass ein Bauprodukt die bauaufsichtlich gestellten Anforderungen an die Produkteigenschaften für die vorgesehene Verwendung erfüllt (Verwendbarkeitsnachweis) Das abp für ein Abdichtungsprodukt regelt: - die Produkteigenschaften; - die werksmäßige Herstellung - die Verwendung als Abdichtung - Kennzeichnung Der Hersteller des Produktes ist verpflichtet vor der Verwendung den bauaufsichtlichen Nachweis zu führen, das Produkt gemäß den Regelungen im abp herzustellen und mit dem Ü-Zeichen zu kennzeichnen. Folie 37

38 Bedeutung des abp Nur mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnete Produkte dürfen gehandelt und verwendet werden. Das abp muss an der Verwendungsstelle vorliegen und die Bestimmungen sind zu beachten (Hersteller bzw. Vertreiber müssen dem Verwender eine Kopie zur Verfügung stellen und müssen ihn auf die bestehenden Regelungen hinweisen) Ein aufgrund eines abp bauaufsichtlich verwendbares Produkt erfüllt bei einer Ausschreibung nach WU-Richtlinie die dann privatrechtlich vereinbarten Regeln der Technik, da die Fugenabdichtungen den Regelungen der Richtlinie entsprechen.!! Achtung: Ist nicht immer so. Eine WU-Konstruktion nach den ZTV-Ing. sieht die Verwendung von Produkten mit abp nicht vor. Für diesen Fall wäre die Anwendung des Produktes gesondert privatrechtlich zu vereinbaren!! Folie 38

39 Bedeutung des abp Die Herstellung und Verwendung von Produkten ohne abp stellt einen Verstoß gegen die Bauordnung der Länder dar, wenn hierfür gemäß Bauregelliste ein abp gefordert ist. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das abp stellt den Verwendbarkeitsnachweis für das Bauprodukt dar. Die Funktionfähigkeit des gesamten Fugensicherungsystems ist damit noch nicht sichergestellt; hier sind der Planer und die ausführende Firma gefragt. Folie 39

40 abp- Inhalt Folie 40

41 abp- Inhalt Folie 41

42 Regelwerke für die Ausführung DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) und Erläuterungen zur DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (Heft 555) ZTV-ING Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten Teil 5 Tunnelbau, Abschnitt 1 bis 5 DB AG Richtlinie 853 Eisenbahntunnel planen, bauen und instandhalten, Abdichtung und Entwässerung; Deutsche Bahn Netz AG Folie 42

43 DAfStb-Richtlinie Richtlinie regelt Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit von wasserundurchlässigen Bauwerken aus Beton. Die bauaufsichtlichen Regelungen für Fugenabdichtungen wurden berücksichtigt. Folie 43

44 DAfStb-Richtlinie - Inhalt 1 Anwendungsbereich 2 Verweisungen 3 Begriffe 4 Aufgaben der Planung 5 Festlegungen 6 Anforderungen 7 Entwurf 8 Berechnung und Bemessung 9 Bewehrungs- und Konstruktionsregeln 10 Fugenabdichtungen 11 Ausführung 12 Dichten von Rissen und Instandsetzung von Fehlstellen Folie 44

45 DAfStb-Richtlinie - Fugenabdichtungen 10 Fugenabdichtungen 10.1 Anwendungsregeln (1) Als Fugenabdichtung dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, für die durch einen Verwendbarkeitsnachweis nachgewiesen ist, dass die für den Verwendungszweck maßgebenden Anforderungen erfüllt sind. Dabei sind die Regelungen gemäß Bauregelliste A Teil 1 u. 2 zu berücksichtigen. d.h.!! bauaufsichtlichen Regelungen sind in der WU- Richtlinie umgesetzt!! Bauprodukte die den bestehenden bauaufsichtlichen Bestimmungen nicht entsprechen, dürfen nicht eingebaut werden Folie 45

46 Prüfgrundsätze PG-FBB Teil 1: Abdichtungen für Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitte ; Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Fugenabdichtungen in Bauteilen aus Beton (FBB) mit hohem Wassereindringwiderstand gegen drückendes und nicht drückendes Wasser und Bodenfeuchtigkeit; Ausgabe Mai 2008 Prüfplan FBB Teil 2: Abdichtungen für Bewegungsfugen ; Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Fugenabdichtungen in Bauteilen aus Beton (FBB) mit hohem Wassereindringwiderstand gegen drückendes und nicht drückendes Wasser und Bodenfeuchtigkeit; Fassung 2012 kurz vor Veröffentlichung internes Arbeitspapier PG ÜBB: Übergänge Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Übergänge von Bauwerksabdichtungen auf Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand; Ausgabe September Veröffentlicht Download über Ref. III Abdichtungen Folie 46

47 Zusammensetzung AK Fugenabdichtungen Arbeitskreis Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Fugenabdichtungen in Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand DIBt anerkannte Prüfstellen Deutsche Bauchemie Vertreter des Unterausschuss des DAfStb für wasserundurchlässige (WU) Bauwerke bei Beratungsbedarf - Bauprodukthersteller - ext.sachverständige Folie 47

48 Prüfgrundlage: Prüfgrundsätze Inhaltsverzeichnis Prüfgrundsätze (Beispiel PG FBB Teil 1) 0 Vorbemerkung 1 Geltungsbereich 2 Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis 3 Identifizierende Prüfungen 4 Prüfung der für die Funktion maßgebenden Produkteigenschaften 5 Funktionsprüfung von Arbeitsfugenabdichtungen 6 Funktionsprüfung von Sollrissabdichtungen 7 Bewertungskriterien 8 Sonstige Fugenabdichtungen 9 Verarbeitungsrichtlinien und Musterprüfzeugnis 10 Normen und Richtlinien Anhang 1 Arten von Fugenabdichtungen Anhang 2 Mindestumfang von Prüfungen für die werkeigene Produktionskontrolle Anhang 3 Prüfumfang Verwendbarkeitsnachweis Anhang 4 Zusammensetzung Beton / Mörtel für Prüfkörper Anhang 5 Skizzen Prüfkörper Folie 48

49 Prüfgrundsätze -Funktionsprüfung Arbeitsfugen: w=0,25 mm Sollrißfugen-Elementw.: w=0,5 mm Sollrissfugen Ortbeton: 1,0 mm 49 Folie 49

50 Prüfgrundsätze -Funktionsprüfung Bewegungsfugen Klemm- und flansch maxvr= 20 mm Sicherheit: Faktor: 5 Folie 50

51 Ausführung gemäß abp Thermoplastische Werksfugenbänder Fugenbandbreiten < 240 mm: ohne Funktionsprüfung erfolgt Abminderung der zulässigen Wasserdruckhöhe mit Funktionsprüfung wird der zulässige Wasserdruck auf der Grundlage der Prüfung mit einem Sicherheitsbeiwert von 2,5 festgelegt, maximal aber 20 m WS Folie 51

52 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! MPA-Braunschweig Materialprüfung Beratung Überwachung Begutachtung Folie 52

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