Bauaufsichtliche Regelungen für Fugenabdichtungen
|
|
- Frieder Bäcker
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bauaufsichtliche Regelungen für Fugenabdichtungen Dr.-Ing. K. Herrmann Materialprüfanstalt für das Bauwesen Abteilung Bauwerkserhaltung und -abdichtung Folie 1
2 WU-Betonkonstruktion Weiße Wanne Konstruktionen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gegen drückendes Wasser mit entsprechendem Bewehrungsanteil und Fugensicherungssystem Die Betonkonstruktion übernimmt die lastabtragende Funktion und die Funktion der Wasserundurchlässigkeit Folie 2
3 Fugenarten Folie 3
4 Feuchteschäden in der Praxis Folie 4
5 Feuchteschäden in der Praxis Folie 5
6 Feuchteschäden in der Praxis Folie 6
7 Schadensursachen Bauprodukte von untergeordneter Bedeutung Planungsfehler Falsche planerische Anwendung der ausgewählten Fugenabdichtung fehlende Detailplanung für das Fugensicherungssystem (insbesondere für Versprünge, Übergange und Kreuzungsbereiche von Blockfugen und Arbeitsfugen) Kombination unterschiedlicher Fugenabdichtungen, die im Übergangsbereich nicht ausreichend wasserdicht sind nicht Regelwerk konforme Planung falsche Annahme des Bemessungswasserstandes (Feuchtelastfall) Ausführung nicht fachgerechter Einbau der Fugenbänder nicht ausreichende oder fehlende Überwachung der Ausführung Folie 7
8 Bauaufsichtliche Regelungen Die Verwendbarkeit von Fugenabdichtungen für WU-Beton- Konstruktionen muss in Deutschland nachgewiesen und die für das Inverkehrbringen und für die Anwendung festgelegten bauaufsichtlichen Regelungen dafür eingehalten werden Hersteller P-1234/231 DIBt: Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin Folie 8
9 Kennzeichnung von Fugenabdichtungen Geregelte Bauprodukte Fugenbänder nach DIN 7865 Fugenbänder nach DIN Nicht geregelte Bauprodukte Injektionsschläuche in Kombination mit Füllgütern Quellbänder beschichtete Fugenbleche außenliegende streifenförmige Abdichtungen Thermoplastische Werksfugenbänder weitere nicht aufgeführte Abdichtungen (neue innovative Produkte) Produkte für Übergänge von Flächenabdichtungen nach DIN an WUBKO Fugenbleche (unbeschichtet - nicht direkt bauaufsichtlich geregelt) Folie 9
10 Rechtsgrundlage: Bauordnungsrecht Schleswig- Holstein Thüringen Baden- Württemberg Sachsenanhalt Bauordnungen der Länder (LBO) Rheinland- Pfalz Gesetzeszuständigkeit für das Bauordnungsrecht fällt in den Regelungsbereich der Länder Musterbauordnung (MBO) ( Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Sachsen Saarland Folie 10
11 Bauordnungsrecht Grundgedanke: vorbeugende Gefahrenabwehr (Bauprodukte: 3; 17 bis 25 MBO)... Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn sie gebrauchstauglich sind und die von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln beachtet werden... Folie 11
12 Bauordnungsrecht/Technische Baubestimmungen Was sind Technische Baubestimmungen? Technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion: nationale oder europäische Normen (DIN bzw. DIN EN) Herausgeber: Deutsches Institut für Normung e.v. in Berlin Richtlinien, Merkblätter bzw. Prüfgrundsätze Herausgeber: - Behörden (z.b. Deutsches Institut für Bautechnik oder oberste Bauaufsichtsbehörden) - technisch-wissenschaftliche Vereinigungen (z.b. Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Deutscher Beton-und Bautechnik Verein) Folie 12
13 Bauordnungsrecht/ öffentliche Bekanntmachung Die öffentliche Bekanntmachung bauaufsichtlich relevanter Technischer Baubestimmungen erfolgt: durch die in Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) herausgegebene Bauregelliste Fugenabdichtungen durch die Bauaufsichtsbehörden der Länder in einer Liste der Technischen Baubestimmungen Länderbeschluss Folie 13
14 Bauregelliste (BRL) Aktuelle Ausgabe: 04. Dezember 2014 Kostenfreier Download der BRL und Aktualisierung der Bauregelliste B Teil /1 (wegen EuGH-Urteil) unter: Anmerkung zum EuGH-Urteil: Die Bauprodukte zur Fugenabdichtung sind davon nicht betroffen, da diese nicht über europäische Normen geregelt sind. Folie 14
15 Verwendbarkeit von Bauprodukten gemäß BRL Bauprodukte für die Fugenabdichtung in WUBKO Geregelte Bauprodukte Nicht geregelte Bauprodukte Europäisch harmonisierte Normen nach Bauproduktenrichtlinie BRL B Teil 1 Konformitätsnachweis Europäisch technische Zulassungen (ETA Leitlinien; CUAP-Verfahren) Technische Regeln BRL A Teil 1 Abweichung Ohne technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik; Beurteilung nach allgemein anerkannten Prüfverfahren BRL A Teil 2 Verwendbarkeitsnachweis abp (P) abz (Z) ZiE Übereinstimmungsnachweis (ÜH, ÜHP,ÜZ) Untergeordnete Produkte Liste C Kennzeichnung Ü Verwendung * für CE-gekennzeichnete Produkte unter Beachtung nationaler Anwendungsregeln (siehe LTB) Folie 15
16 Bauregelliste A Teil 1 (geregelte Produkte) Abschnitt 10 Bauprodukte für die Bauwerksabdichtung und Dachabdichtung ÜH P - Übereinstimmungserklärung des Herstellers - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis 16
17 Bauregelliste A Teil 2 (nicht geregelte Produkte) Abschnitt 1 Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt und deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient. P - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ÜHP - Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle Folie 17
18 Fugenabdichtungen nach BRL 2.53 Abdichtungen für Arbeitsfugen Folie 18
19 Fugenabdichtungen nach BRL 2.53 Abdichtungen für Arbeitsfugen Folie 19
20 Fugenabdichtungen nach BRL 2.53 Abdichtungen für Arbeitsfugen Folie 20
21 Klassifizierung von Fugenabdichtungen nach BRL 2.53 Abdichtungen für Arbeitsfugen Folie 21
22 Klassifizierung von Fugenabdichtungen nach BRL 2.53 Abdichtungen für Arbeitsfugen Folie 22
23 Klassifizierung von Fugenabdichtungen nach BRL 2.53 Abdichtungen für Sollrissquerschnitte und Stoßfugen (PG FBB Teil 1) Folie 23
24 Bauregelliste A Teil 2 (nicht geregelte Produkte) Abschnitt 1 Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt und deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient. P - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ÜHP - Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle Folie 24
25 Klassifizierung von Fugenabdichtungen nach BRL Normalentflammbare Fugenabdichtungen für Bewegungsfugen in Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser und gegen Bodenfeuchtigkeit, die nicht den Produkten und in Bauregelliste A Teil 1 und nicht der lfd. Nr zugeordnet werden können Bewegungsfugen PG FBB Teil 2 Abdichtungen für Sollrissquerschnitte und Stoßfugen (PG FBB Teil 1) Folie 25
26 Bauregelliste A Teil 2 (nicht geregelte Produkte) Abschnitt 2 Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht oder nicht für alle Anforderungen gibt und die hinsichtlich dieser Anforderungen nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können. P - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ÜHP - Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle Folie 26
27 WU-Beton-Konstruktionen / Kombinationsabd. Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte, die zur Abdichtung der Fugen in WU-Beton-Konstruktionen eingesetzt werden und die nicht über Stoffnormen (DIN-Normen) geregelt sind oder von diesen wesentlich abweichen. Arbeitsfugen Sollrissfugen Bewegungsfugen Übergänge Folie 27
28 abp für Übergänge nach BRL k 10-4 m/s 3,0 m 15 cm Anschluss an wasserundurchlässige Bodenplatten aus Beton über adhäsive Verbindung; abp erforderlich: z.b. KMB oder FLK Schutzschicht Mauerwerk oder Beton Hohlkehle DIN EN 206, DIN 1045 z.b. WU-Richtlinie 0,3 m WU-Bodenplatte (WUB-KO) Quelle: Grundvorlage KMB-Richtlinie Folie 28
29 Fugenabdichtungen nach BRL Übergänge von Abdichtungen auf Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand (WU-Beton) Übergänge von Wandabdichtungen auf WU-Beton-Bodenplatten Übergänge von Wandabdichtungen auf angrenzende Wände aus WU- Beton Abdichtungen im Übergang PG ÜBB BRL A, Teil 2, lfd Nr abp für Übergänge bei den Lastfällen: aufstauendes Sickerwasser und drückendes Wasser bis 3 m WS (KMB) drückendes Wasser bis max. 10 m WS (für alle anderen Abdichtungsbauweisen) kein abp für den Lastfall Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser und bei Anschlussbändern mit Geometrie nach DIN (einbetonierter Bereich) Folie 29
30 Übergang Hautabdichtung an WUB-KO Prinzipielle Anschlussmöglichkeiten für den Übergang einer DIN Bauwerksabdichtung an eine WUB-KO adhäsive Verbindungen Anschlussband (Profilband mit Sperrankern auf thermoplastischer oder elastomerer Basis) Klemmschienen oder Klemmflansche Los-Festflanschkonstruktionen (Doppelflansche) mit Klemmfugenband auf thermoplastischer oder elastomerer Basis) Folie 30
31 Kennzeichnung von Fugenabdichtungen Geregelte Bauprodukte Fugenbänder nach DIN 7865 Fugenbänder nach DIN Nicht geregelte Bauprodukte Übereinstimmungserklärung des Herstellers (ÜH) = Ü bei wesentl. Abweichung: abp + Ü Injektionsschläuche in Kombination mit Füllgütern Quellbänder beschichtete Fugenbleche außenliegende streifenförmige Abdichtungen Thermoplastische Werksfugenbänder weitere nicht aufgeführte Abdichtungen (neue innovative Produkte) Produkte für Übergänge von Flächenabdichtungen nach DIN an WUBKO Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle (ÜHP) abp + Ü Folie 31
32 Kennzeichnung von Fugenabdichtungen Ausnahme: Fugenbleche (kein abp und keine Ü- Kennzeichnung, da Stoffnormen nicht harmonisiert) Nicht geregelte Bauprodukte (Fugenbleche) Bleche müssen DIN EN oder DIN EN entsprechen (Kennzeichnung nach Norm bzw. Werksprüfzeugnis) Folie 32
33 24 Abs.4 MBO Übereinstimmungszeichen (ÜH; ÜHP) Muster-Übereinstimungszeichen-Verordnung (ÜZVO), Name des Herstellers Grundlage des Übereinstimmungsnachweises - DIN 7865 oder DIN oder - abp Nr. P-xxxx/xxxx Der Buchstabe Ü und die Angaben müssen deutlich lesbar sein. Abmessungen: Breite 4,5 cm; Verhältnis Breite:Höhe = 1 : 1,33 Kennzeichnung: Bauprodukt, Verpackung oder Lieferschein (keine Mindestgröße vorgegeben) Folie 33
34 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abp) Das abp ist ein bauaufsichtlicher Nachweis dafür, dass ein Bauprodukt oder eine Bauart die bauaufsichtlich gestellten Anforderungen für die vorgesehene Verwendung bzw. Anwendung erfüllt. Es handelt sich somit um einen Verwendbarkeitsnachweis für ein Bauprodukt oder eine Bauart. Der Verwendbarkeitsnachweis über ein abp ist für alle Abdichtungsprodukte erforderlich, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder die von den geregelten Produkten abweichen. Nicht gergelte Bauprodukte Folie 34
35 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis! Verwendung nur in Arbeitsfugen! Die Verwendbarkeit in Sollrissfugen wird gesondert genannt wenn zulässig! Folie 35
36 abp- Inhalt 1 Gegenstand und Verwendungsbereich 2 Anforderungen an das Bauprodukt 2.1 Zusammensetzung, Eigenschaften und Kennwerte 2.2 Verpackung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung 2.3 Ausführung 3 Übereinstimmungsnachweis 3.1 Allgemeines 3.2 Erstprüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle 3.3 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) 4 Übereinstimmungszeichen 5 Rechtsgrundlage 6 Allgemeine Hinweise Anlagen (Ausführungsanweisung, Kennwerte) Folie 36
37 Bedeutung des abp Das abp ist ein bauaufsichtlicher Nachweis dafür, dass ein Bauprodukt die bauaufsichtlich gestellten Anforderungen an die Produkteigenschaften für die vorgesehene Verwendung erfüllt (Verwendbarkeitsnachweis) Das abp für ein Abdichtungsprodukt regelt: - die Produkteigenschaften; - die werksmäßige Herstellung - die Verwendung als Abdichtung - Kennzeichnung Der Hersteller des Produktes ist verpflichtet vor der Verwendung den bauaufsichtlichen Nachweis zu führen, das Produkt gemäß den Regelungen im abp herzustellen und mit dem Ü-Zeichen zu kennzeichnen. Folie 37
38 Bedeutung des abp Nur mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnete Produkte dürfen gehandelt und verwendet werden. Das abp muss an der Verwendungsstelle vorliegen und die Bestimmungen sind zu beachten (Hersteller bzw. Vertreiber müssen dem Verwender eine Kopie zur Verfügung stellen und müssen ihn auf die bestehenden Regelungen hinweisen) Ein aufgrund eines abp bauaufsichtlich verwendbares Produkt erfüllt bei einer Ausschreibung nach WU-Richtlinie die dann privatrechtlich vereinbarten Regeln der Technik, da die Fugenabdichtungen den Regelungen der Richtlinie entsprechen.!! Achtung: Ist nicht immer so. Eine WU-Konstruktion nach den ZTV-Ing. sieht die Verwendung von Produkten mit abp nicht vor. Für diesen Fall wäre die Anwendung des Produktes gesondert privatrechtlich zu vereinbaren!! Folie 38
39 Bedeutung des abp Die Herstellung und Verwendung von Produkten ohne abp stellt einen Verstoß gegen die Bauordnung der Länder dar, wenn hierfür gemäß Bauregelliste ein abp gefordert ist. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das abp stellt den Verwendbarkeitsnachweis für das Bauprodukt dar. Die Funktionfähigkeit des gesamten Fugensicherungsystems ist damit noch nicht sichergestellt; hier sind der Planer und die ausführende Firma gefragt. Folie 39
40 abp- Inhalt Folie 40
41 abp- Inhalt Folie 41
42 Regelwerke für die Ausführung DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) und Erläuterungen zur DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (Heft 555) ZTV-ING Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten Teil 5 Tunnelbau, Abschnitt 1 bis 5 DB AG Richtlinie 853 Eisenbahntunnel planen, bauen und instandhalten, Abdichtung und Entwässerung; Deutsche Bahn Netz AG Folie 42
43 DAfStb-Richtlinie Richtlinie regelt Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit von wasserundurchlässigen Bauwerken aus Beton. Die bauaufsichtlichen Regelungen für Fugenabdichtungen wurden berücksichtigt. Folie 43
44 DAfStb-Richtlinie - Inhalt 1 Anwendungsbereich 2 Verweisungen 3 Begriffe 4 Aufgaben der Planung 5 Festlegungen 6 Anforderungen 7 Entwurf 8 Berechnung und Bemessung 9 Bewehrungs- und Konstruktionsregeln 10 Fugenabdichtungen 11 Ausführung 12 Dichten von Rissen und Instandsetzung von Fehlstellen Folie 44
45 DAfStb-Richtlinie - Fugenabdichtungen 10 Fugenabdichtungen 10.1 Anwendungsregeln (1) Als Fugenabdichtung dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, für die durch einen Verwendbarkeitsnachweis nachgewiesen ist, dass die für den Verwendungszweck maßgebenden Anforderungen erfüllt sind. Dabei sind die Regelungen gemäß Bauregelliste A Teil 1 u. 2 zu berücksichtigen. d.h.!! bauaufsichtlichen Regelungen sind in der WU- Richtlinie umgesetzt!! Bauprodukte die den bestehenden bauaufsichtlichen Bestimmungen nicht entsprechen, dürfen nicht eingebaut werden Folie 45
46 Prüfgrundsätze PG-FBB Teil 1: Abdichtungen für Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitte ; Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Fugenabdichtungen in Bauteilen aus Beton (FBB) mit hohem Wassereindringwiderstand gegen drückendes und nicht drückendes Wasser und Bodenfeuchtigkeit; Ausgabe Mai 2008 Prüfplan FBB Teil 2: Abdichtungen für Bewegungsfugen ; Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Fugenabdichtungen in Bauteilen aus Beton (FBB) mit hohem Wassereindringwiderstand gegen drückendes und nicht drückendes Wasser und Bodenfeuchtigkeit; Fassung 2012 kurz vor Veröffentlichung internes Arbeitspapier PG ÜBB: Übergänge Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Übergänge von Bauwerksabdichtungen auf Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand; Ausgabe September Veröffentlicht Download über Ref. III Abdichtungen Folie 46
47 Zusammensetzung AK Fugenabdichtungen Arbeitskreis Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Fugenabdichtungen in Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand DIBt anerkannte Prüfstellen Deutsche Bauchemie Vertreter des Unterausschuss des DAfStb für wasserundurchlässige (WU) Bauwerke bei Beratungsbedarf - Bauprodukthersteller - ext.sachverständige Folie 47
48 Prüfgrundlage: Prüfgrundsätze Inhaltsverzeichnis Prüfgrundsätze (Beispiel PG FBB Teil 1) 0 Vorbemerkung 1 Geltungsbereich 2 Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis 3 Identifizierende Prüfungen 4 Prüfung der für die Funktion maßgebenden Produkteigenschaften 5 Funktionsprüfung von Arbeitsfugenabdichtungen 6 Funktionsprüfung von Sollrissabdichtungen 7 Bewertungskriterien 8 Sonstige Fugenabdichtungen 9 Verarbeitungsrichtlinien und Musterprüfzeugnis 10 Normen und Richtlinien Anhang 1 Arten von Fugenabdichtungen Anhang 2 Mindestumfang von Prüfungen für die werkeigene Produktionskontrolle Anhang 3 Prüfumfang Verwendbarkeitsnachweis Anhang 4 Zusammensetzung Beton / Mörtel für Prüfkörper Anhang 5 Skizzen Prüfkörper Folie 48
49 Prüfgrundsätze -Funktionsprüfung Arbeitsfugen: w=0,25 mm Sollrißfugen-Elementw.: w=0,5 mm Sollrissfugen Ortbeton: 1,0 mm 49 Folie 49
50 Prüfgrundsätze -Funktionsprüfung Bewegungsfugen Klemm- und flansch maxvr= 20 mm Sicherheit: Faktor: 5 Folie 50
51 Ausführung gemäß abp Thermoplastische Werksfugenbänder Fugenbandbreiten < 240 mm: ohne Funktionsprüfung erfolgt Abminderung der zulässigen Wasserdruckhöhe mit Funktionsprüfung wird der zulässige Wasserdruck auf der Grundlage der Prüfung mit einem Sicherheitsbeiwert von 2,5 festgelegt, maximal aber 20 m WS Folie 51
52 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! MPA-Braunschweig Materialprüfung Beratung Überwachung Begutachtung Folie 52
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola A/S Serie Vola FS2
Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi A.S. Serie APELSKÄR, Art.-Nr.
Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi
MehrDIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN
DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN EUROPÄISCHE NORMEN FÜR ABDICHTUNGSPRODUKTE Fragen des Feuchteschutzes von Bauwerken spielen in Verbindung mit der europäischen
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001/14001 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: 2-Griff-Waschtischarmatur
MehrTechnisches Baurecht in Baden-Württemberg
Behälterbau Seite 1/5 Technisches Baurecht in Baden-Württemberg 0 Inhalt 0 Inhalt 1 1 Allgemeines 1 2 Baurecht Baden-Württemberg 1 3 Verwendete Unterlagen 4 3.1 Baurecht Baden-Württemberg 4 3.2 Sonstige
MehrDas kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.
Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen
MehrCE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle?
CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle? Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Dipl.-Ing. Guido Müller Agenda Einführung Gesetzliche Grundlagen CE-Kennzeichnung + Leistungserklärung
MehrFolgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht
Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verbindung Wasserrecht und Baurecht 63 Absatz 3 WHG:
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Unterputz-Thermostat-Wannenfüll- und Brausearmatur der Firma
MehrDr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Informationsbereitstellung der Produkthersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13
MehrBFT Cognos Jahresfachtagung 2013
BFT Cognos Jahresfachtagung 2013 CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis Thomas Krause-Czeranka CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis BauPVO und
Mehr56. (61.) Jahrgang Hannover, den Nummer 16. D. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
5324 56. (61.) Jahrgang Hannover, den 28. 4. 2006 Nummer 16 I N H A L T A. Staatskanzlei B. Ministerium für Inneres und Sport C. Finanzministerium D. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
MehrDer Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist: Zweites Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
MehrA Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4
Seite 2 von 11 Seiten Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen... 3 B Besondere Bestimmungen... 4 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 4 1.1 Gegenstand... 4 1.2 Anwendungsbereich... 4 2 Eigenschaften
MehrMFPA Leipzig GmbH Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für Baustoffe, Bauprodukte und Bausysteme
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für Baustoffe, Bauprodukte und Bausysteme Geschäftsbereich V - Tiefbau Prof. Dr.-Ing. Olaf Selle Arbeitsgruppe 5.1 - Bauwerksabdichtung. Prüfzeugnis Nummer:
MehrDer Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen
Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen Deutscher Mauerwerkskongress 20. Januar 2016 in Darmstadt Gerhard Breitschaft Einfluss Europas auf d. Bauordnungsrecht
MehrBauaufsichtliche Regelungen zur Umsetzung der Normenreihe DIN EN 1504 Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Berlin
Bauaufsichtliche Regelungen zur Umsetzung der Normenreihe DIN EN 1504 Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Berlin 1 EG-Bauproduktenrichtlinie 1.1 Zielsetzung Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines gemeinsamen
MehrAusschreibungstexte der UNIGLAS
Ausschreibungstexte der UNIGLAS Besondere Vertragsbedingungen: Isolierglaselemente Die verwendeten und einzubauenden Isolierglaselemente müssen über das CE-Zeichen, sowie in Deutschland zusätzlich das
MehrMein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in / Telefon / Fax Bitte immer angeben!
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt a. d. W. Kaiser-Friedrich-Straße 5 55116 Mainz
MehrMerkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Kreis Lippe. Der Landrat Fachgebiet 4.3 Wasser-, Abfallwirtschaft, Immissions- u. Bodenschutz Herr Ahlborn fon 05231 626580 fax 05231 630118320 e-mail P.Ahlborn@Lippe.de Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren
MehrFolie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden
Folie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden 1 Workshop QS Brandschutz / 03.11.2015 Typische Mängel auf der Baustelle Brandschutzfachtag Stuttgart Donnerstag, 14. April 2016 Michael Späth
MehrStreitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein?
Seite 1 von 5 Schwer entflammbar oder nicht brennbar? Hinweise zu Anforderungen, Nachweisen und Baurechtsfragen Der bauliche Brandschutz ist eine der wichtigsten Anforderungen und steht in Deutschland
MehrZertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer
Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer Europäische Regeln für Bauprodukte 1988 BPR Bauproduktenrichtlinie 1992 BauPG Bauproduktengesetz
MehrSACHSEN-ANHALT. An die Obere Bauaufsichtsbehörde und die unteren Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt
SACHSEN-ANHALT Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 36 53»39011 Magdeburg An die Obere Bauaufsichtsbehörde und
MehrArchitektensymposium Kronshagen. Regelwerke aktueller Sachstand Detaillösungen für Planung und Ausführung
Architektensymposium Kronshagen Regelwerke aktueller Sachstand Detaillösungen für Planung und Ausführung Düsseldorf, 02.12.2015 Welche Regelwerke sind bei der Planung zu beachten? DIN 18195 Teil 1 6 08/2000
MehrBauproduktenverordnung was Sachverständige wissen müssen
Bauproduktenverordnung was Sachverständige wissen müssen Vortrag für den Bundesverband der Sachverständigen für Raum und Ausstattung (BSR) Fachgruppe Fußboden Zur Person: Martin Kuschel Rechtsanwalt geboren
MehrAllgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
MehrBauprodukte im Grundwasser
Bauprodukte im Grundwasser Bewertung im Rahmen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Dipl.-Ing. Johanna Bartling, DIBt Bauprodukte im Grundwasser Fortbildung Bauen im Grundwasser 23.06.2015 2 Inhalt
MehrAusschreibungstexte der UNIGLAS
Ausschreibungstexte der UNIGLAS Besondere Vertragsbedingungen: Isolierglaselemente Die verwendeten und einzubauenden Isolierglaselemente müssen über das CE-Zeichen, sowie in Deutschland zusätzlich das
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Butzbacher Weg 6 D - 64289 Darmstadt T: +49 6151 97199 0 F: +49 6151 97199 20 E: info@d-g-i.eu W: www.d-g-i.eu Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (für nicht geregelte Bauarten) Prüfzeugnisnummer:
MehrDaher richtet sich dieser Beitrag nicht nur an die Fassaden-Fachverleger, sondern insbesondere
Praxisseminar Fassadenbau: Photovoltaik als integraler Bestandteil vorgehängter hinterlüfteter Fassaden: Hinweise zur Planung, Ausschreibung und Ausführung Vorbemerkung Photovoltaik als integraler Bestandteil
MehrA Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4
Seite 2 von 11 Seiten Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen... 3 B Besondere Bestimmungen... 4 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 4 1.1 Gegenstand... 4 1.2 Anwendungsbereich... 4 2 Eigenschaften
MehrAbdichtung. Fachgerecht und sicher. Frank U. Vogdt I Jan Bredemeyer. Fraunhofer IRB Verlag. Keller - Bad - Balkon - Flachdach
Frank U. Vogdt I Jan Bredemeyer Abdichtung Fachgerecht und sicher Keller - Bad - Balkon - Flachdach Grundlagen für die Planunq und Ausführung von Abdichtungen auf der Basis von Bitumen und Kunststoffen
MehrAbteilungBrandschutz - Referat Brandverhaltenvon Baustoffen IP-BWU03-1-16.5.235
M ~A. r""~ MPA STUTTGART Otto.Graf.lnstitut Materialprüfungsanstalt. UniversitätStuttgart AbteilungBrandschutz - Referat Brandverhaltenvon Baustoffen Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis
MehrSWELLFLEX BS Quellband. Bodenfeuchtigkeit gemäß Bauregelliste A, Teil 2, Lfd. Nr. 2.53
Prüfzeugnis Nummer: 0.06.205 26.05.2020 Am Güterbahnhof 20 Gegenstand: TU BRAUNSCHWEIG.4PA Materiatprüfanstalt (MPA) fur das Bauwesen Beethovenstraße 52 0-3806 Braunschweig Dieses allgemeine bauaufsichtliche
MehrEinführung der Eurocodes. Aktueller Stand und Ausblick
Einführung der Eurocodes Aktueller Stand und Ausblick 1 Einführung der Eurocodes Ein Situationsbericht 2 1 Eurocodes sind europaweit vereinheitlichte Bemessungsregeln im Bauwesen. Mit diesen sollen technische
MehrDas bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils
Das bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils Auswirkungen des EuGH-Urteils Marc Nierhaus 27.10.2015 1 von 17 Inhalt 1. Entwicklung des bauaufsichtlichen Schutzniveaus 2. Europäische
MehrBrandschutzverglasung PROMAGLAS -Systemkonstruktion F 30 Absturzsicherheit und volle Transparenz
Brandschutzverglasung Absturzsicherheit und volle Transparenz 046a Ganzglaswand Absturzsicherheit und volle Transparenz Absturzsichernde Konstruktionen werden dort gefordert, wo für Menschen die Gefahr
MehrVerwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte in der Grundstücksentwässerung
12. Sanitärtechnisches Symposium 2011 FH Münster Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte in der Grundstücksentwässerung Unterlage zum Vortrag am 18. Februar 2011 Karl-Heinz Störrlein, LGA Materialprüfungsamt
MehrAussenstelle Erwitte Auf den Thränen Erwitte Telefon (02943) Telefax (02943)
NRW. Aussenstelle Erwitte Auf den Thränen 2 59597 Erwitte Telefon (02943) 897-0 Telefax (02943) 897 33 E-Mail: erwitte@mpanrw.de Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis Nummer: P-MPA-E-99-512
MehrAnforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung
Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung Wolfgang Misch Deutsches Institut für Bautechnik, DIBt Leiter des Referates Gesundheitsschutz,
MehrBWA Richtlinien für Bauwerksabdichtungen
BWA Richtlinien für Bauwerksabdichtungen (Band 1) ISBN 978-3-87199-171-4 ( 3-87199-171-6 ) [ Seite 1 von 5 ] Inhalts- und [ auf 74 % verkleinertes Seitenformat ] BWA Richtlinien für Bauwerksabdichtungen
MehrFortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen
Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen Rechtssystematik im Bauordnungsrecht Dipl.-Ing. Bernd Augsburg, SMI, Referat Bautechnik/Bauordnungsrecht Rechtssystematik im Bauordnungsrecht I II III IV V Allgemeines
MehrAuszug aus der TSH System-Information
Seite 1 von 5 Auszug aus der TSH System-Information 7.3 Schallschutz 7.3.1 Verwendungszweck 7.3.2 Verwendung nach Landesbauordnung 7.3.3 Verwendbarkeit von Schallschutztüren 7.3.4 Verwendbarkeitsnachweis
MehrGlas Spiegel 2009 Informationsblatt Verbundsicherheitsglas (VSG) für die Anwendung im Bauwesen
Glas Spiegel 2009 Informationsblatt Verbundsicherheitsglas (VSG) für die Anwendung im Bauwesen Einleitung und Definition Ziel Dieses Merkblatt soll dem Anwender in Deutschland (Architekten, Planer und
MehrBrettschichtholz und Balkenschichtholz nach europäischer Produktnorm
Studiengemeinschaft Holzleimbau e.v. Heinz-Fangman-Str. 2 42287 Wuppertal Brettschichtholz und Balkenschichtholz nach europäischer Produktnorm Dr.-Ing. Tobias Wiegand, GF Studiengemeinschaft Holzleimbau
MehrDr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2016 Die Novellierung des Landesbauordnungsrechts nach dem EuGH-Urteil
MehrTÜV SÜD Industrie Service GmbH Bautechniktag 2010 Abdichtung / Grundwasser Januar 2010 / 1
Abdichtungen im Untergeschoss gegen Grundwasser oder was? Dipl.-Ing. Herbert Gottschalk TÜV SÜD Industrie Service GmbH Bautechniktag 2010 Abdichtung / Grundwasser Januar 2010 / 1 Thema Außenbauteile in
MehrGewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern
Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169
MehrAkkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am 01.07.2013 Welche Pflichten entstehen daraus für Zertifizierungsstellen und Hersteller von Bauprodukten? Dr. K. Stemmer
MehrKurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung. Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung
Rechtsanwalt Martin Kuschel Architektenrecht Baurecht - Sachverständigenrecht Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung Europäischer Gerichtshof kippt bauaufsichtliche Zulassung
MehrHerzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN Teil 3 was sind die Auswirkungen?
Herzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN 12566 Teil 3 was sind die Auswirkungen? 1 Vorstellung der europäischen Kleinkläranlagen-Normenreihe EN 12566 Dr.-Ing.
MehrMusterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Fachtagung der Obersten Baubehörde zum zukünftigen Vollzug des Bauproduktenrechts am 29.11.2016 Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
MehrAligemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. SIOEN COATING N.V. Fabriekstraat Ardooie BELGIEN. 1. Februar
Mater""ialprüfanstalt für das Bauwesen MPA BA HANNOVER Aligemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnlsnummer: P - NDS04-256 Gegenstand: Beschichtete Polyestergewebe "SIOLINE B 81xx", "SIOLINE B 82xx"
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.
Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis P-22-MPANRW-5731-SG-K
Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund Postfach: 44285 Dortmund Telefon (02 31) 45 02-0 Telefax (02 31) 45 85 49 E-Mail: info@mpanrw.de Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis-Nummer: P-22-MPANRW-5731-SG-K
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D PL
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL 11142 01 04 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 19.12.2014 bis 18.12.2019 Ausstellungsdatum: 19.01.2015 Urkundeninhaber:
Mehr1 Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand Anwendungsbereich... 3
Inhalt: 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 3 1.1 Gegenstand... 3 1.2 Anwendungsbereich... 3 2 Anforderungen an die Bauart... 3 2.1 Eigenschaften und Zusammensetzung... 3 2.2 Anzuwendende Prüfverfahren...
MehrZ März 2014
26.03.2014 I 21-1.21.1-15/14 Z-21.1-2021 26. März 2014 26. März 2019 Hilti Deutschland AG Hiltistraße 2 86916 Kaufering Hilti Betonschraube HUS3 Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein
MehrErstprüfung und Eignungsnachweis
Erstprüfung und Eignungsnachweis Bedeutung für den Bauvertrag A. Riechert Institut Dr.-Ing. Gauer, Regenstauf A. Riechert / 1 Vertragsunterlagen Vertragsunterlagen ATV DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten
MehrBrandschutzbemessung
Brandschutzbemessung Eurocode 2 und/oder DIN 4102-4 Dipl.-Ing. Mathias Tillmann Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.v. 2. Jahrestagung und 55. Forschungskolloquium des DAfStb, 26. und 27. November
MehrPRÜFBERICHT. CAPAROL Farben und Lacke Bautenschutz GmbH Roßdörfer Straße Ober-Ramstadt
PRÜFBERICHT Betrifft Korrosionsschutz auf Stahlbauteilen durch Beschichtungssysteme DIN EN ISO 12944-5 (07/98) Bauaufsichtliche Zulassung gem. Bauregelliste A, Teil 1, ÜHP Ausgabe - 2010/1, lfd. Nr. 4.9.1
MehrFachgerechte Gebäudeabdichtung Referent: Günter Knoch
Fachgerechte Gebäudeabdichtung Referent: Günter Knoch EnBW Energiegemeinschaft e.v. Fachgerechte Durchführung und Abdichtung von Kabeln in der Wand und Bodenplatte Referent: Günter Knoch E-mail: guenter.knoch@hauff-technik.de
Mehr5. Bauart - Anforderungen Entwurf und Bemessung Ausführung Nutzung, Wartung und Unterhaltung. Präsentationstitel (zu ändern über Folienmaster)
Übersicht 4. Bauprodukte - Anforderungen Dichtungsbahn, Drainschicht, Leckagesonde - Übereinstimmungsnachweise 5. Bauart - Anforderungen Entwurf und Bemessung Ausführung Nutzung, Wartung und Unterhaltung
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0492 vom 26. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrNutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht
1.10.13 Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht Periode bzw. Jahr=2002-2012 ; Land Einheit Hauptbestand (auch Plenterwald) Unterstand Oberstand alle Bestandesschichten Baden-Württemberg
MehrFassung: Mai Seite 1 von 5
Spezielle Zulassungs- und Prüfgrundsätze für Rinnenkonstruktionen aus Beton, Stahlbeton, Kunstharzbeton, Stahl oder Gusseisen zur Verwendung in LAU-Anlagen Seite 1 von 5 Impressum Deutsches Institut für
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN
MehrBevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025
Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante
MehrEG Konformitätszertifikat
EG Konformitätszertifikat Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte 89/106/EWG
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-12/0166 vom 18. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrZulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164:2013-03
Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
MehrSpielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen
Alte Bundesländer 1.377 von 1.385 Kommunen Stand: 01.01.2012 13.442 Spielhallenkonzessionen 8.205 Spielhallenstandorte 139.351 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-
MehrBauphysikalische Anforderungen an Tore
Bauphysikalische Anforderungen an Tore Wärmeschutz Inhalt Einführung Anforderungen an den Wärmeschutz Nachweis des Wärmeschutzes Nachweisverfahren nach EN 13241-1 Bemessungswert Nennwert Berechnungsverfahren
MehrAusführung von Dichtflächen - Rechtliche Grundlagen
1 Anlagen nach WHG Ausführung von Dichtflächen - Rechtliche Grundlagen Lagern Abfüllen Umschlagen Herstellen WHG- Anlagen Verwenden Ingenieurbüro UAP Dipl.-Ing. Michael Neukert Grimmstraße 9 36381 Schlüchtern
MehrBeuth Hochschule für Technik Berlin
Seite 1 Übersicht über die Planung, Konstruktion und Ausführung von Weißen Wannen unter Berücksichtigung betontechnologischer, konstruktiver und bemessungstechnischer Aspekte. Einführung Statische und
MehrZ April 2016
11.04.2016 I 26-1.21.2-43/16 Z-21.2-2047 11. April 2016 14. April 2020 Hilti Deutschland AG Hiltistraße 2 86916 Kaufering Hilti Schraubdübel HTH für die Anwendung in Wärmedämm-Verbundsystemen mit allgemeiner
MehrBauaufsichtliche Regelungen zur Umsetzung der Normenreihe DIN EN 1504*
Bauaufsichtliche Regelungen zur Umsetzung der Normenreihe DIN EN 1504* Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Berlin 1 EG-Bauproduktenrichtlinie 1.1 Zielsetzung Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines gemeinsamen
MehrTechnische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen
39 Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen dauerhaft beständig gegen die zu berücksichtigenden Einflüsse sein. Die freien Kanten von Verglasungseinheiten sind ausreichend vor Beschädigungen zu
MehrVerzeichnis Eingeführte Technische Baubestimmungen (entsprechend 3 Abs. 3 MBO)
Verzeichnis Eingeführte Technische Baubestimmungen (entsprechend 3 Abs. 3 MBO) Hinweise für die Anwendung (zur.) = Norm oder Richtlinie durch den Regelsetzer ersatzlos zurückgezogen oder durch Folgeausgabe
MehrFragen und Antworten zum Wegfall des Ü-Zeichens und zur Einführung von KEYMARK November Inhalt
FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.v. Friedrichstraße 95 (PB 138) 10117 Berlin Fragen und Antworten zum Wegfall des Ü-Zeichens und zur Einführung von KEYMARK November 2016 Inhalt FMI Fachverband Mineralwolleindustrie
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d W o h n e n Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer
MehrWie sag ich s meiner Bauaufsicht?
Seite 1 von 8 ift Rosenheim Baurechtliche Umsetzung des HGV-Systems in Deutschland Die folgende Darstellung zeigt einen Weg, den das deutsche Baurecht beschreibt, um neue Systeme zur Marktreife zu bringen.
MehrNotwendige Unterlagen zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall für absturzsichernde Verglasungen (Merkblatt GA Fassung
Notwendige Unterlagen zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall für absturzsichernde Verglasungen (Merkblatt GA Fassung 24.06.2010) Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1 2 Notwendige Angaben und Unterlagen
Mehrinformiert Stand:
Übereinstimmungsnachweise nach der Bauregelliste Dipl.-Ing. Rainer Zwätz, SLV Duisburg, NL der GSI mbh 1. Zusammenhang zwischen MBO und LBO Das Baurecht ist in der Bundesrepublik Deutschland Landesrecht.
MehrZahl: 23406/2013 Zeichen: My Datum: 23.11.2013. Pentaflex KB, Pentaflex FTS, Pentaflex OBS und Pentaflex ABS
Prüfbericht Zahl OIB-140-002/98-011 Zahl: 23406/2013 Zeichen: My Datum: 23.11.2013 Auftrag: Beauftragt wurde die Prüfung der Fugenbleche KB, FTS, OBS und ABS zur Abdichtung von Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitten
MehrErfahrungen mit der Umsetzung der Eurocodes aus der Sicht der Bauaufsicht
VBI Fachgruppentagung Frankfurt, 14. Mai 2013 Erfahrungen mit der Umsetzung der Eurocodes aus der Sicht der Bauaufsicht MR Dr. Gerhard Scheuermann Anwendung des Eurocode-Programmes Warum wurden die Eurocodes
MehrVerzeichnis Eingeführte Technische Baubestimmungen (entsprechend 3 Abs. 3 MBO)
Verzeichnis Eingeführte Technische Baubestimmungen (entsprechend 3 Abs. 3 MBO) Hinweise für die Anwendung (zur.) = Norm oder Richtlinie durch den Regelsetzer ersatzlos zurückgezogen oder durch Folgeausgabe
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN THÜ RINGEN SACHSEN- ANHALT MECKLENBURG-
MehrAuswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%
Bundesrepublik gesamt Anzahl der Kinderabteilungen Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Anzahl der Kinderbetten Kinderheilkunde -32,43% - davon
MehrENTWURF. Technische Regel - Arbeitsblatt DVGW GW 390 (A) Februar Einspruchsfrist für den Entwurf:
ENTWURF www.dvgw-regelwerk.de Technische Regel - Arbeitsblatt DVGW GW 390 (A) Februar 2017 Bauwerksdurchdringungen und deren Abdichtung für erdverlegte Leitungen Building Penetrations and their Sealing
MehrHoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau
IZH Institut des Zimmerer- und Holzbaugewerbes 1. Hessischer Baugipfel Darmstadt 02.11.2006 Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau Brandschutztechnische Aspekte und Konzepte für mehrgeschossige Holzhäuser
MehrAusführung von Betonbauteilen
16. Informationsveranstaltung Wissenswertes rund um Kanalnetz und Gewässer 4. September 2013 Ausführung von Betonbauteilen Anforderungen an Planung, Herstellung und Bauausführung von Tragwerken aus Beton
MehrWorkshop Brandschutz. Agenda. Bauordnungsrechtliche Regelungen. DIBt-Mitteilungen. Empfehlung. Geberit Lösungen. Abweichungen
Workshop Brandschutz Agenda Bauordnungsrechtliche Regelungen DIBt-Mitteilungen Empfehlung Geberit Lösungen Abweichungen Regelungen für Kabel- und Rohrdurchführungen Ein Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen,
MehrNewsletter - Tragwerksplanung
06-2012 Seite 1 von 5 - Tragwerksplanung EUROCODES Die Einführung der Eurocodes als technische Regeln für die Bemessung, Planung und Konstruktion von baulichen Anlagen wird durch Bekanntgabe mit Runderlass
MehrAuszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Schleswig-Holstein Fassung Sept IV
Auszug LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen LTB-Schleswig-Holstein Fassung Sept. 2014 - IV 271-516.50 - Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni
Mehr1 GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH
Seite 2 von 12 Seiten 1 GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH 1.1 Gegenstand Bei der in diesem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis aufgeführten Bauart handelt es sich um eine absturzsichernde Verglasung nach den
MehrZIEGELWANDELEMENTE FÜR DEN MASSIVBAU
Verwendungsgrundsatz ZIEGELWANDELEMENTE FÜR DEN MASSIVBAU Ausgabe OIB 2014 Alle Rechte vorbehalten Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. ZWECK...1 2. GELTUNGSBEREICH...2 3. BEGRIFFE...2 4. PRODUKTBESCHREIBUNG...2
MehrA Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4
Seite 2 von 22 Seiten Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen... 3 B Besondere Bestimmungen... 4 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 4 1.1 Gegenstand... 4 1.2 Anwendungsbereich... 4 2 Eigenschaften
MehrBBS-Jahreshauptversammlung 2015
GOK-Informationen zur gemeinsamen Gruppenversammlung A + B im BBS Tankrevision, Tankschutz und Tanktechnik anlässlich der BBS-Jahreshauptversammlung 2015 in Berlin Grenzwertgeber-Prüfgerät F-Stop PG-1
Mehr