6. Soziales Inhaltsverzeichnis

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1 . Soziales

2 . Soziales Inhaltsverzeichnis Tabellen T 1: Ausgewählte Kennzahlen zu sozialen Leistungen in Rheinland-Pfalz und in Deutschland T 2: Soziale Mindestsicherung nach Bundesländern T 3: Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung T 4: Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Geschlecht, Wohnsituation und Nationalität T 5: Empfänger/-innen von sozialen Leistungen und Bruttoausgaben der Sozialhilfe T : Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz T 7: Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz T 8: Haushalte mit allgemeinem Wohngeld nach der Haushaltsgröße T 9: Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2015 nach Alter und Geschlecht des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens T 10: Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II im Dezember 2015 nach Verwaltungsbezirken T 11: Sozialhilfe (SGB XII, Kapitel) 2015 nach Hilfearten und Verwaltungsbezirken T 12: Bruttoausgaben für die Sozialhilfe 2015 nach Hilfearten und Verwaltungsbezirken T 13: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2015 nach Verwaltungsbezirken T 14: Jugendhilfe am 31. Dezember 2015 nach ausgewählten Hilfen und Verwaltungsbezirken T 15: Ausgaben und Einnahmen der Jugendhilfe 2014 nach Verwaltungsbezirken Grafiken G 1: Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2015 nach Geschlecht G 2: Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung 2014 nach Bundesländern G 3: Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung G 4: Empfänger/-innen von und Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung G 5: Empfänger/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz G : Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2015 nach dem Ergebnis des Verfahrens Übersichten Ü 1: Struktur der Personen in Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherung für Arbeitsuchende im Dezember Ü 2: Soziale Leistungen der Mindestsicherung im Überblick Karten K 1: SGB II-Quote im Dezember 2015 nach Verwaltungsbezirken K 2: Bruttoausgaben örtlicher Träger für die Sozialhilfe (SGB XII, Kapitel) 2015 nach Verwaltungsbezirken K 3: Bruttoausgaben örtlicher Träger für die Sozialhilfe (SGB XII) 2015 nach Verwaltungsbezirken K 4: Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2015 nach Verwaltungsbezirken K 5: Hilfen zur Erziehung 2015 nach Verwaltungsbezirken K : Bruttoausgaben für die Jugendhilfe 2014 nach Verwaltungsbezirken Metadaten Datenquellen Statistiken Glossar Internet

3 . Soziales Kernaussagen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II, das sogenannte Hartz IV, ist die am häufigsten gewährte soziale Unterstützung. Etwa Menschen und damit rund sieben Prozent der rheinland-pfälzischen Bevölkerung unter der Regelaltersgrenze erhielten Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Hilfebedürftige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder Menschen zwischen 18 und der Regelaltersgrenze, die in vollem Umfang dauerhaft erwerbsgemindert sind. Dies betrifft Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer. Sozialleistungen, die aus einem besonderen Anlass gewährt werden, beinhalten überwiegend die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Rund rheinland-pfälzische Haushalte erhalten Wohngeld, darunter sind etwa 2 00 Eigentümerhaushalte. Rheinland-pfälzische Jugendämter haben 2015 insgesamt 700 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung durchgeführt. In mehr als einem Drittel der Fälle wurde eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung erkannt. Die Summe der rheinland-pfälzischen Sozialhilfeausgaben nach dem SGB XII belief sich 2015 auf fast 1,5 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steigerung um 47 Prozent gegenüber dem Jahr 200. G 1 Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Ewerbsminderung 2015 nach Geschlecht Frauen, 18 bis unter der Regelaltersgrenze¹, dauerhaft voll erwerbsgemindert 21,9% Anteile in % Männer, 18 bis unter der Regelaltersgrenze¹, dauerhaft voll erwerbsgemindert 2,% Ende 2015 erhielten Menschen in Rheinland-Pfalz staatliche Unterstützung in Form von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Anspruch darauf haben Personen, deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den grundsätzlichen Bedarf für den Lebensunterhalt zu sichern, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder jünger sind, aber älter als 18 Jahre und in vollem Umfang dauerhaft erwerbsgemindert sind. Männer ab der Regelaltersgrenze¹ 19,% Frauen ab der Personen Regelaltersgrenze¹ 1 Altersgrenze nach 41 Absatz 2 SGB XII (Altersgrenze in 31,8% Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang). 209

4 . Soziales T 1 Ausgewählte Kennzahlen zu sozialen Leistungen in Rheinland-Pfalz und in Deutschland Merkmal Einheit Rheinland-Pfalz Deutschland Mindestsicherung E mpfänger/-innen Mindestsicherungsquote (je 100 Einwohner/-innen) Quote.. 7,5,9 7,2 9,3 Soziahilfe (Hilfearten nach SGB XII) Bruttoausgaben Hilfe zum Lebensunterhalt EUR je 100 Einwohner/-innen EUR Grundsicherung im Alter und bei EUR Erwerbsminderung je 100 Einwohner/-innen EUR Hilfearten nach Kapitel EUR je 100 Einwohner/-innen EUR Empfänger/-innen Hilfe zum Lebensunterhalt je 100 Einwohner/-innen.. 0,2 0,3 0,4 0,4 0,5 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung je 100 Einwohner/-innen ab 18 Jahren.. 1,0 1,1 1,3 1,3 1,5 Hilfearten nach Kapitel je 100 Einwohner/-innen.. 0,9 1,1 1,2 1,2 1,4 Allgemeines Wohngeld E mpfängerhaushalte je 100 Einwohner/-innen.. 0, 1,1 0, 0,5 0,7 Gezahltes Wohngeld Mill. EUR.. 4,1 72,0 3,3 31,7 844,8 je 100 Einwohner/-innen EUR M ietzuschuss Mill. EUR.. 39,1 1,1 30,1 2,5 L astenzuschuss Mill. EUR.. 7,0 10,9,1 5,2 210

5 . Soziales T 2 Soziale Mindestsicherung nach Bundesländern Bundesland Mindestsicherung darunter: SGB II Veränderung zu 2008 Mindestsicherung 1 darunter: SGB II 2 Baden-Württemberg 5,1 5,3 5,1 5,0 5,3 4,9 0,2-0,4 Bayern 4,7 4,7 4,5 4,1 4,7 4,1 0,0-0, Berlin 19,3 21,4 19,4 20,3 19,3 20,3 0,0-1,1 Brandenburg 13,1 1,0 11,3 13,0 11,1 12,7-2,0-3,3 Bremen 1,3 18,1 17,1 17,7 17,5 17,8 1,2-0,3 Hamburg 13,1 13,8 13,2 12, 13,4 12, 0,3-1,2 Hessen 8,5 9,0 8, 8,4 8,9 8,5 0,4-0,5 Mecklenburg-Vorpommern 15,5 18,8 13,7 15,3 13,5 14, -2,0-4,2 Niedersachsen 9, 10,3 9,2 9,3 9,3 9,1-0,3-1,2 Nordrhein-Westfalen 10,3 11,2 11,0 11,4 11,4 11,4 1,1 0,2 Rheinland-Pfalz 7,0 7,4,9,8 7,2,8 0,2-0, Saarland 9,1 10,0 9,4 9,8 9,8 9,9 0,7-0,1 Sachsen 12,7 1,2 10,8 12,9 10, 12,5-2,1-3,7 Sachsen-Anhalt 15,4 19,2 13,9 1,3 13,8 15,9-1, -3,3 Schleswig-Holstein 9,7 10, 9, 9,9 9,8 9,8 0,1-0,8 Thüringen 11,1 13,8 9,4 10,8 9,3 10,5-1,8-3,3 Deutschland 9,3 10,3 9,1 9,4 9,3 9,3 0,0-1,0 1 Je 100 der Bevölkerung. 2 Je 100 der Bevölkerung unter 5 Jahren. Mindestsicherung Anteile in % darunter: SGB II 2 Mindestsicherung 1 darunter: SGB II 2 Prozentpunkte G 2 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung 2014 nach Bundesländern Veränderung zu 2008 in % Nordrhein-Westfalen Bremen Baden-Württemberg Hessen Bayern Saarland Rheinland-Pfalz Hamburg Berlin Schleswig-Holstein Deutschland Niedersachsen Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Sachsen Thüringen -1,0-1,5-17,4-19, -20, -1,2-4,2 8,5 7,4 5,1 4,5 3,1 2,9 2,2 1,5 0,7 0, Die Mindestsicherung ist keine eigenständige soziale Leistung. Sie stellt vielmehr eine zusammenfassende Betrachtung mehrerer unterschiedlicher finanzieller Hilfen des Staates dar, die zur grundlegenden Sicherung des Lebensunterhalts für bedürftige Menschen geleistet werden. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger der sozialen Mindestsicherung ist in Deutschland mittelfristig leicht zurückgegangen. In Rheinland-Pfalz stieg die Zahl geringfügig. 211

6 . Soziales T 3 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung Leistungsart insgesamt Leistungen nach dem SGB II 1 insgesamt ,2-11,4 1,9 Arbeitslosengeld II ,4-10,7 1,7 Sozialgeld ,8-13,0 2,4 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ,9 33,5 2,8 Grundsicherung bei dauerhaft voller Erwerbsminderung ,2 38,5 3, Grundsicherung im Alter ,7 29,1 2,0 Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen ,7,4 10,5 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ,9 213,0 75, Laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge ,3-4,4-8, Veränderung zu Anteil % Insgesamt ,0 4,7 1 Quelle: Bundesagentur für Arbeit bis 2013: Werte aus dem Vorjahr, zweijährliche Erhebung. G 3 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung ,2 4,2 5,5 249,9 231,7 221, Sonstige Mindestsicherungsleistungen Grundsicherung für Arbeitsuchende Die Mindestsicherung umfasst die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (Hartz IV), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII, die Asylbewerberleistungen und die Kriegsopferfürsorge. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende macht den größten Teil der sozialen Mindestsicherung aus (77 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger). Die Empfängerzahlen von Hartz IV-Leistungen sind deutlich gesunken seit 2007 um mehr als elf Prozent. Dagegen gibt es bei den sonstigen Mindestsicherungsleistungen (überwiegend Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) eine Steigerung um 52 Prozent. 212

7 . Soziales T 4 Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Geschlecht, Wohnsituation und Nationalität Merkmal insgesamt % Empfänger/-innen ,7 3,2 Frauen ,8 2,8 1,7 Männer ,2 53,0 4,9 je Einwohner/-innen ab 18 Jahren 9, 10,7 12,7 13,0 34,8 2,1 außerhalb von Einrichtungen ,2 44, 4,3 Deutsche ,1 35,3 2,7 Ältere ,1 Frauen ,9 18, Männer ,1 1,9 je Einwohner/-innen ab 18 Jahren 5,2 5,5,,7 29,3 außerhalb von Einrichtungen ,0 34, Deutsche ,9 28,3 Dauerhaft Erwerbsgeminderte ,2 Frauen ,2 41,0 Männer ,8 47,0 je Einwohner/-innen ab 18 Jahren 4,5 5,2,1,3 41,1 außerhalb von Einrichtungen ,0 58,7 Deutsche ,7 42,5 1 Seit 2015 Empfänger/-innen ab der Regelaltersgrenze nach 41 Absatz 2 SGB XII in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang. Vergleiche mit der statistischen Auswertung der Jahre , die Ältere ab 5 Jahre zusammenfasste, sind nicht sinnvoll. Nach 41 Absatz 2 SGB XII wird die Altersgrenze sukzessive seit 2012 beginnend mit dem Jahrgang 1947 von bisher 5 auf 7 Jahre angehoben. Anteil 2015 Veränderung zu Ü 1 Struktur der Personen in Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherung für Arbeitsuchende im Dezember 2015 Personen in Bedarfsgemeinschaften Leistungsberechtigte Regelleistungsberechtigte Nicht Leistungsberechtigte Sonstige Leistungsberechtigte Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

8 . Soziales T 5 Empfänger/-innen von sozialen Leistungen und Bruttoausgaben der Sozialhilfe Jahr zusammen in Einrichtungen zusammen in Einrichtungen zusammen in Einrichtungen der Empfänger/-innen Messzahl: 2010= ,5 100,1 105, 103,3 104,1 103, ,9 103,3 110,7 10, 107,9 105, ,5 115,1 11,5 110,1 110,1 10, ,2 11,5 119,8 110,5 112, 107, ,9 11,1 123, 109,1 11,8 110,2 je Einwohner/-innen ,2 2,3 10,7 2,4 10,5 8, ,3 2,3 11,3 2,5 11,0 8, ,4 2,4 11,8 2, 11,4 8, ,8 2, 12,4 2, 11, 8, ,9 2,7 12,7 2, 11,8 8, ,9 2, 13,0 2, 12,2 8,9 Bruttoausgaben (1 000 EUR) Messzahl: 2010= ,3 113,2 105,4 101, 103,8 103, ,0 115,0 114,1 113, 108,4 105, ,7 11,5 124,0 124,0 112,2 110, ,0 124,3 131,5 119,3 118,7 11, ,0 131,8 143,2 124,8 122, 119,7 EUR je Fall , , , , , , ,53 2 9, , , , , , , ,54 010, , , , , ,12 353, 22 80, , , , ,90 087, , , , , ,28 449, , ,43 1 Im Alter und bei Erwerbsminderung. Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung 1 Hilfearten nach SGB XII Kapitel 214

9 . Soziales G 4 Empfänger/-innen von und Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Mill. EUR Frauen Männer Ausgaben T Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Jahr Insgesamt Grundleistungsempfänger/-innen Davon nach der Form der Leistung Sachleistung Wertgutschein Geldleistung Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt Empfänger/-innen ausschließlich besonderer Leistungen ,1 128,5 179,7 315,4 928, 13,3 15,0 17,2 24,0 41,9 122, ,8 132,3 197,3 32, 1 04,3 11,0 12,3 14, 21,7 39,7 113, Messzahl: 2010= ,1 9,3 142,0 43,1 227,1 3,0 440,3 128,8 1 13,8 171,4 je Einwohner/-innen 3, 2,0 4,1 1,4 5,1 0,8 8,2 1,2 15,8 2,5 57,2 3, ,9 131,1 194,8 348, 873,0 9,4 10, 12,4 18,4 32,7 81, ,4 110,7 9,3 92, 372,7 2,3 2, 2, 2,2 2,1 8, , 42,9 142,9 42,9 0,0-0,0 0,0 0,0 0,0 215

10 . Soziales Ü 2 Soziale Leistungen der Mindestsicherung im Überblick 2014 Arbeitslosengeld II Sozialgeld Erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis unter 5 Jahren Soziale Leistungen im Rahmen der Mindestsicherung Personen (=100%) Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II Personen (=77%) Nichterwerbsfähige Personen unter 5 Jahren, die mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen Personen Personen Sozialhilfe nach SGB XII Personen (=1%) Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Kinder und zeitweise Erwerbsgeminderte unter 5 Jahren, die nicht mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben Personen Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft erwerbsgemindert sind und Personen ab 5 Jahren Personen Asylbewerberleistungen Personen (=%) Asylbewerber/-innen und sonstige nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berechtigte Personen Kriegsopferfürsorge Personen (=1%) Personen, die bei militärischen Diensten beschädigt wurden, ihre Familienmitglieder bzw. Angehörige sowie weitere Personen mit einem sozialen Entschädigungsrecht wie Zivildienstleistende und Opfer von Gewalttaten 21

11 . Soziales T 7 Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Jahr Gesamtleistungen Insgesamt je Einwohner/-in Leistungen in besonderen Fällen ( 2) darunter: in zusammen Einrichtungen Davon Grundleistungen ( 3) darunter: in zusammen Einrichtungen andere Leistungen ( 4-) darunter: in zusammen Einrichtungen EUR EUR EUR , , , , , , Messzahl: 2010= ,3 115, 101,9 117, 104, 119, 109, ,4 138,9 108,9 14,4 195,1 140,5 158, ,7 211,4 113, 237,7 359,5 21,3 251, ,4 348,5 122,2 408,7 810,8 38,2 539, ,1 79,5 307, 97, ,8 82, 1 179,4 je Einwohner/-in ,5 1,3 0,0 4,4 0,5 1,8 0, ,7 1,4-5,2 0,5 2,2 0, ,5 1,5 -,5 1,0 2,5 0, ,9 1,5-10,5 1,8 3,9 0, ,3 1, 0,0 18,0 4,0, 1, ,0 4,1 0,0 42,7 14,0 12,2 4,0 G 5 Empfänger/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Frauen Männer Zur Bestreitung ihres täglichen Lebensunterhalts erhalten Asylbegehrende Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen und Geldleistungen. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Ende 2015 wurden Personen unterstützt; das ist gegenüber 2014 ein Plus von 194 Prozent. 217

12 . Soziales T 8 Haushalte mit allgemeinem Wohngeld nach der Haushaltsgröße 1 Haushaltsgröße insgesamt 2015 Anteil Veränderung zu Haushalte mit allgemeinem Wohngeld 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen Personen und mehr ,0 11,9 7,8 11,9 9,8 8, % -1,2-51,7-5, -48,5-31,1-18,0-17,3-1,5-13,9-15,0-8,9 -, Insgesamt Durchschnittlicher monatlicher Anspruch 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen Personen und mehr EUR ,4 % 17,5 20,7 14,7 12,3 17,4 25,1-15,1-3, ,4-2,8 - Insgesamt Haushalte mit Mietzuschuss 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen Personen und mehr ,3 12,2 8,0 11, 8,8,1 14,7 % -12,9-52,0-5,8-4,5-21,5 2, ,4-15,7-14,5-14, -5,9-5,0 Insgesamt Haushalte mit Lastenzuschuss , % -15,0 1 Person ,7-43,4-1, 7 2 Personen ,9-49,7-22,3 3 Personen ,4-55,1-8,4 4 Personen ,3-57,1-17,1 5 Personen ,1-52,5-18,4 Personen und mehr , -37, -9,0 Insgesamt ,7-15,3 1 Ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte. 2 Für Eigentümer/-innen. 218

13 . Soziales T 9 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2015 nach Alter und Geschlecht des/der Minderjährigen und dem Ergebnis des Verfahrens Kindeswohlgefährdung Keine Kindeswohlgefährdung Verfahren insgesamt Altersgruppen akut latent aber Hilfebedarf kein Hilfebedarf Anteil in % Insgesamt ,9 20,2 35,9 28,0 unter 3 Jahre ,7 20,5 33,4 31,4 3 Jahre ,9 19,3 37,7 29,0 10 Jahre ,2 19,5 39, 28, Jahre ,1 22,7 33, 2, Jahre ,9 18,8 35,0 22,3 männlich ,2 21,1 35, 28,1 unter 3 Jahre ,9 22,8 32,0 30,3 3 Jahre 83 13,0 21,7 3,2 29,1 10 Jahre ,4 20,4 38,9 29, Jahre 25 1,2 22, 3,0 25, Jahre ,2 1,4 3,1 23, weiblich ,7 19,2 3,1 28,0 unter 3 Jahre ,3 17,7 35,1 32,8 3 Jahre ,9 1, 39, 28,9 10 Jahre 82 13,2 18, 40,3 27, Jahre ,1 22,8 31,0 28, Jahre 24 23,7 20,8 34,1 21,3 G Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls 2015 nach dem Ergebnis des Verfahrens Kindeswohlgefährdung latent 20,2% Keine Kindeswohlgefährdung, kein Hilfebedarf 28,0% 708 Verfahren Anteile in % Kindeswohlgefährdung akut 15,9% Keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf 35,9% Die rheinland-pfälzischen Jugendämter haben 2015 auf der Grundlage von Verdachtsmeldungen mehr als 700 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. In 3 Prozent der Fälle wurde eine akute oder latente Gefährdung des Kindeswohls erkannt. 219

14 . Soziales T 10 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II im Dezember 2015 nach Verwaltungsbezirken Verwaltungsbezirk Bedarfsgemeinschaften Personen in Bedarfsgemeinschaften Hilfequoten¹ darunter Leistungsberechtigte Leistungsberechtigte Veränderung zum insgesamt darunter Regelleistungsberechtigte insgesamt zusammen Vorjahr (SGB II- Quote) % erwerbsfähig nicht zusammen (Arbeitslosengeld II) (Sozialgeld) erwerbsfähig erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte Frankenthal (Pfalz), St , ,7 9,0 Kaiserslautern, St , ,4 11,4 Koblenz, St. 4 88, ,5 8,8 Landau i. d. Pfalz, St , ,0,0 Ludwigshafen a. Rh., St , , 13,2 Mainz, St , ,1 7,5 Neustadt a. d. Weinstr., St , ,9 7,7 Pirmasens, St , , 14,3 Speyer, St , ,0 7,8 Trier, St , ,9 5,8 Worms, St , ,5 10,4 Zweibrücken, St , , 8,4 Ahrweiler 2 9 4, ,7 4,8 Altenkirchen (Ww.) , ,1 5,4 Alzey-Worms , ,0 4,2 Bad Dürkheim , ,9 4,3 Bad Kreuznach , ,3 7,1 Bernkastel-Wittlich , ,2 3,5 Birkenfeld , ,8,7 Cochem-Zell , ,2 3, Donnersbergkreis , ,9 5,0 Eifelkreis Bitburg-Prüm , ,2 2,7 Germersheim , ,5 4,7 Kaiserslautern , ,1 5,2 Kusel , , 5,7 Mainz-Bingen , ,1 4,3 Mayen-Koblenz , ,0 5,1 Neuwied , ,5,4 Rhein-Hunsrück-Kreis , , 4,1 Rhein-Lahn-Kreis , ,7 4,7 Rhein-Pfalz-Kreis , ,1 3, Südliche Weinstraße , ,5 3,9 Südwestpfalz , ,5 3,0 Trier-Saarburg , ,2 2,8 Vulkaneifel , ,8 4,1 Westerwaldkreis , ,8 4,1 Rheinland-Pfalz , ,8 5,8 kreisfreie Städte , Landkreise , Leistungsberechtigte insgesamt bzw. Regelleistungsberechtigte im Alter von 15 Jahren bis unter der Regelaltersgrenze (erwerbsfähig) je 100 der jeweiligen Bevölkerung. Quote 220

15 . Soziales K 1 SGB II-Quote 1 im Dezember 2015 nach Verwaltungsbezirken Die SGB II-Quote bezieht die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II auf 100 Personen unter der Regelaltersgrenze. Ende 2015 waren von 100 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern,8 auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen. Die höchste SGB II-Quote wurde mit 1, Leistungsberechtigten je 100 Einwohnerinnen und Einwohnern in Pirmasens registriert, die niedrigste mit 3,2 im Landkreis Trier-Saarburg sowie im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Altenkirchen (Ww.) Ahrweiler Neuwied Westerwaldkreis Vulkaneifel Mayen-Koblenz Koblenz Rhein-Lahn- Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Cochem-Zell Rhein-Hunsrück- Kreis Bernkastel-Wittlich Mainz-Bingen Mainz Bad Kreuznach Trier Birkenfeld Alzey-Worms je 100 Einwohner/-innen unter der Regelaltersgrenze unter 4,8 (8) 4,8 bis unter 5,8 (8) 5,8 bis unter,8 (5),8 bis unter 7,8 (3) 7,8 bis unter 8,8 (2) 8,8 und mehr (10) ( ) der Verwaltungsbezirke Landeswert:,8 Trier-Saarburg Zwei- brücken Donnersbergkreis Worms Kusel Franken- Kaiserslautern Bad Dürkheim thal/pfalz Ludwigs- KS Kaiserslautern hafen a. Rh. Rhein-Pfalz-Kreis Neustadt a.d.w. Speyer Südwestpfalz Südliche Weinstraße Pirmasens Landau i.d.pf. Veränderung zu 2011 Zunahme Abnahme Germersheim 1 Empfänger/-innen von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II je 100 Einwohner/-innen unter der Regelaltersgrenze. 221

16 . Soziales T 11 Sozialhilfe (SGB XII, Kapitel) nach Hilfearten und Verwaltungsbezirken Verwaltungsbezirk insgesamt Empfänger/-innen 2 in Einrichtungen % Hilfen zur Gesundheit 2 Bruttoausgaben Eingliederungshilfe Hilfe zur Pflege für Behinderte EUR sonstige Hilfearten Frankenthal (Pfalz), St , Kaiserslautern, St. 78 4, Koblenz, St Landau i. d. Pfalz, St Ludwigshafen a. Rh., St , Mainz, St , Neustadt a. d. Weinstr., St , Pirmasens, St , Speyer, St , Trier, St , Worms, St , Zweibrücken, St , Ahrweiler 195 4, Altenkirchen (Ww.) 35 8, Alzey-Worms 274 5, Bad Dürkheim 91 1, Bad Kreuznach , Bernkastel-Wittlich 5 82, Birkenfeld 113 1, Cochem-Zell 84 4, Donnersbergkreis , Eifelkreis Bitburg-Prüm 12, Germersheim , Kaiserslautern 303 0, Kusel 127 1, Mainz-Bingen , Mayen-Koblenz 575 2, Neuwied 40 1, Rhein-Hunsrück-Kreis 112, Rhein-Lahn-Kreis Rhein-Pfalz-Kreis 170 2, Südliche Weinstraße 234 1, Südwestpfalz 23 31, Trier-Saarburg , Vulkaneifel 18 0, Westerwaldkreis 201 5, Überörtliche Träger , Rheinland-Pfalz , kreisfreie Städte , Landkreise , Einschließlich Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung. 222

17 . Soziales K 2 Bruttoausgaben örtlicher Träger für die Sozialhilfe (SGB XII, Kapitel) 2015 nach Verwaltungsbezirken Ende 2015 erhielten Menschen in Rheinland-Pfalz Sozialhilfe nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Die Bruttoausgaben hierfür beliefen sich auf 1,1 Milliarden Euro. Zu den Leistungen zählen neben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auch Hilfen zur Pflege, zur Gesundheit sowie sonstige Hilfen. Im Landesdurchschnitt beliefen sich die Ausgaben örtlicher Träger auf 35 Euro je Einwohnerinnen und Einwohner. Die rechnerisch höchsten Ausgaben hatte 2015 die Stadt Mainz mit 8 Euro, die niedrigsten der Eifelkreis Bitburg-Prüm mit sieben Euro. Ahrweiler Neuwied Altenkirchen (Ww.) Westerwaldkreis Vulkaneifel Mayen-Koblenz Koblenz Rhein-Lahn- Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Cochem-Zell Rhein-Hunsrück- Kreis Bernkastel-Wittlich Mainz-Bingen Mainz Bad Kreuznach Trier Birkenfeld Alzey-Worms EUR je Einwohner/-in unter 15 (7) 15 bis unter 25 () 25 bis unter 35 () 35 bis unter 45 (7) 45 bis unter 55 (4) 55 und mehr () ( ) der Verwaltungsbezirke Landeswert: 35,3¹ Veränderung zu 200 Trier-Saarburg Zwei- brücken Donnersbergkreis Worms Kusel Franken- Kaiserslautern Bad Dürkheim thal/pfalz Ludwigs- KS Kaiserslautern hafen a. Rh. Rhein-Pfalz-Kreis Neustadt a.d.w. Speyer Südwestpfalz Südliche Weinstraße Pirmasens Landau i.d.pf. Germersheim Zunahme Abnahme 1 Ohne Ausgaben, die die kreisfreien Städte und Landkreise sowie das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als überörtliche Träger leisten. 223

18 . Soziales T 12 Bruttoausgaben für die Sozialhilfe nach Hilfearten und Verwaltungsbezirken Verwaltungsbezirk Insgesamt An Empfänger/- innen in Einrichtungen Je Einwohner/-in EUR % EUR Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung 2 EUR je Einwohner/-in Hilfearten nach SGB XII Kapitel Frankenthal (Pfalz), St ,4 110,31 7,42 70,11 32,78 Kaiserslautern, St ,1 174,3 13,51 100,04 0,81 Koblenz, St ,4 170,3 7,28 10,82 5,2 Landau i. d. Pfalz, St ,93 7,71 47,22 50,00 Ludwigshafen a. Rh., St ,0 130,48 8,44 81,51 40,54 Mainz, St ,4 171,11 8,7 75,98 8,38 Neustadt a. d. Weinstr., St ,2 3,8 5,78 47,29 10,1 Pirmasens, St ,92 11,47 85,5 0,89 Speyer, St ,3 11,17 7,47 2,10 4,59 Trier, St ,2 18,85 10,29 95,20 81,3 Worms, St ,9 10,2 18,99 105,54 35,73 Zweibrücken, St ,7 129,41 9,44 3,97 5,00 Ahrweiler , 57,,24 40,18 11,24 Altenkirchen (Ww.) ,3 4,84 34,20 34,59 Alzey-Worms ,3 1,15,71 39,51 14,93 Bad Dürkheim ,8 1,2 3,58 34,02 24,02 Bad Kreuznach ,0 110,85 10,55 51,28 49,02 Bernkastel-Wittlich ,5 78,97,07 31,2 41,28 Birkenfeld ,7 107,70 24,04 58,7 24,90 Cochem-Zell ,5 7,99 4,51 33,83 29,5 Donnersbergkreis ,38 11,88 35,4 14,87 Eifelkreis Bitburg-Prüm ,5 43,87 4,35 32,43 7,10 Germersheim ,0 2,94 4,23 35,2 23,45 Kaiserslautern ,2 50,18 1,71 33,83 14,5 Kusel ,33,21 30,33 35,78 Mainz-Bingen , 89,59 8,18 33,5 47,77 Mayen-Koblenz ,0 8,5,51 51,52 28,2 Neuwied ,5 95,09 7,10 52,59 35,40 Rhein-Hunsrück-Kreis 027 0,1 58,95 4,82 3,57 17,5 Rhein-Lahn-Kreis ,3 7,34 9,74 41, 15,94 Rhein-Pfalz-Kreis ,0 50,9 2,34 23,92 24,42 Südliche Weinstraße ,1 74,13 3,22 31,80 39,11 Südwestpfalz 84-71,17 5,23 33,3 32,30 Trier-Saarburg , 2,8 3,22 31,51 28,13 Vulkaneifel ,7 80,01 4,19 32,2 43,19 Westerwaldkreis ,9 53,14 5, 33,3 14,11 Überörtlicher Träger ,1 29,75,32 13,2 249,80 Rheinland-Pfalz ,0 31,94 13,53 3,23 285,17 kreisfreie Städte ,4 150,23 9,7 83,12 57,35 Landkreise ,8 71,8,31 37,88 27, 1 Ohne Ausgaben für Asylbewerber/-innen. 2 Im Alter und bei Erwerbsminderung. 224

19 . Soziales K 3 Bruttoausgaben örtlicher Träger für die Sozialhilfe (SGB XII) 2015 nach Verwaltungsbezirken Im Jahr 2015 lagen die Bruttoausgaben für Sozialhilfe in Rheinland-Pfalz insgesamt bei knapp 1,5 Milliarden Euro. Von örtlichen Trägern wurden rein rechnerisch im Landesdurchschnitt je Einwohnerin bzw. Einwohner 92 Euro aufgewendet. Zu den Leistungen nach SGB XII zählen neben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch Hilfen zur Pflege, zum Lebensunterhalt, zur Gesundheit sowie sonstige Hilfen. Die höchsten Ausgaben je Einwohnerin bzw. Einwohner fielen in der kreisfreien Stadt Trier mit 187 Euro an, die niedrigsten im Eifelkreis Bitburg-Prüm mit 44 Euro. Ahrweiler Neuwied Altenkirchen (Ww.) Westerwaldkreis Vulkaneifel Mayen-Koblenz Koblenz Rhein-Lahn- Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Cochem-Zell Rhein-Hunsrück- Kreis Bernkastel-Wittlich Mainz-Bingen Mainz Bad Kreuznach Trier Birkenfeld Alzey-Worms EUR je Einwohner/-in unter 52 (3) 52 bis unter 72 (12) 72 bis unter 92 (7) 92 bis unter 102 (1) 102 bis unter 122 (5) 122 und mehr (8) ( ) der Verwaltungsbezirke Landeswert: 92,17¹ Trier-Saarburg Zwei- brücken Donnersbergkreis Worms Kusel Franken- Kaiserslautern Bad Dürkheim thal/pfalz Ludwigs- KS Kaiserslautern hafen a. Rh. Rhein-Pfalz-Kreis Neustadt a.d.w. Speyer Südwestpfalz Südliche Weinstraße Pirmasens Landau i.d.pf. Germersheim Veränderung zu 200 Zunahme 1 Ohne Ausgaben, die die kreisfreien Städte und Landkreise sowie das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als überörtliche Träger leisten. 225

20 . Soziales T 13 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2015 nach Verwaltungsbezirken Empfänger/-innen Bruttoausgaben Verwaltungsbezirk insgesamt vollerwerbsgemindert Ältere¹ je Einwohner/-innen insgesamt je Einwohner/-in je Fall EUR EUR Frankenthal (Pfalz), St , , Kaiserslautern, St , , Koblenz, St , , Landau i. d. Pfalz, St , , Ludwigshafen a. Rh., St , , Mainz, St , ,98 70 Neustadt a. d. Weinstr., St , , Pirmasens, St , , Speyer, St , , Trier, St , , Worms, St , , Zweibrücken, St , , Ahrweiler , , Altenkirchen (Ww.) , , Alzey-Worms , , Bad Dürkheim , , Bad Kreuznach , , Bernkastel-Wittlich , , Birkenfeld , , Cochem-Zell , , Donnersbergkreis , , Eifelkreis Bitburg-Prüm , , Germersheim , , Kaiserslautern , , Kusel , , Mainz-Bingen , , Mayen-Koblenz , , Neuwied , , Rhein-Hunsrück-Kreis , , Rhein-Lahn-Kreis , , 4 75 Rhein-Pfalz-Kreis , , Südliche Weinstraße , , Südwestpfalz , ,3 214 Trier-Saarburg , ,51 41 Vulkaneifel , , Westerwaldkreis , 3 33, Überörtlicher Träger , ,2 800 Rheinland-Pfalz , , kreisfreie Städte , , Landkreise , , Ab der Regelaltersgrenze nach 41 Absatz 2 SGB XII in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang. Nach 41 Absatz 2 SGB XII wird die Altersgrenze sukzessive seit 2012 beginnend mit dem Jahrgang 1947 von bisher 5 auf 7 Jahre angehoben. 2 Ab 18 Jahren. 22

21 . Soziales K 4 Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2015 nach Verwaltungsbezirken Rund Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer erhielten 2015 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im Landesdurchschnitt kamen 13 Leistungsempfängerinnen und -empfänger auf volljährige Einwohnerinnen und Einwohner. Regional zeigen sich bei der Inanspruchnahme große Unterschiede. Den höchsten Wert wies mit 20,8 Empfängerinnen und Empfängern je Personen die kreisfreie Stadt Kaiserslautern auf, der geringste Wert wurde mit 5,8 im Landkreis Trier-Saarburg registriert. Ahrweiler Neuwied Altenkirchen (Ww.) Westerwaldkreis Vulkaneifel Mayen-Koblenz Koblenz Rhein-Lahn- Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Cochem-Zell Rhein-Hunsrück- Kreis Bernkastel-Wittlich Mainz-Bingen Mainz Bad Kreuznach Trier Birkenfeld Alzey-Worms je Einwohner/-innen¹ unter 7 (4) 7 bis unter 10 (14) 10 bis unter 13 (8) 13 bis unter 1 (3) 1 bis unter 19 (5) 19 und mehr (2) ( ) der Verwaltungsbezirke Landeswert: 13 Trier-Saarburg Zwei- brücken Donnersbergkreis Worms Kusel Franken- thal/pfalz Kaiserslautern Bad Dürkheim Ludwigs- hafen a. Rh. KS Kaiserslautern Rhein-Pfalz-Kreis Neustadt a.d.w. Speyer Südwestpfalz Südliche Weinstraße Pirmasens Landau i.d.pf. Germersheim Veränderung zu 200 Zunahme 1 Bevölkerung ab 18 Jahren. 227

22 . Soziales T 14 Jugendhilfe am 31. Dezember 2015 nach ausgewählten Hilfen und Verwaltungsbezirken Verwaltungsbezirk Beistandschaften Amtsvormundschaften Amtspflegschaften insgesamt Erziehungsberatung Hilfen zur Erziehung 1 darunter Familienhilfe 2 % Hilfe zur Erziehung 3 Adoptierte je Kinder und unter Jugendliche 27-Jährige Frankenthal (Pfalz), St ,3 28,3 23,5 23,8 1 Kaiserslautern, St ,8 14,9 23,7 42,9 4 Koblenz, St , 30,2 22,7 18,8 9 Landau i. d. Pfalz, St ,5 13,4 14,0 39,8 1 Ludwigshafen a. Rh., St ,0 19,0 19,9 40,9 2 Mainz, St ,9 25,9 27,2 22,5 10 Neustadt a. d. Weinstr., St ,8 21,4 31,7 40, 2 Pirmasens, St ,7 2,5 15,9 82,1 1 Speyer, St ,8 24,5 21,1 38,1 1 Trier, St , 1,7 31,5 23,4 4 Worms, St ,0 32,0 31,0 3,9 9 Zweibrücken, St ,4 20,3 29,7 29,8 4 Ahrweiler ,0 27,5 22,7 1,9 2 Altenkirchen (Ww.) ,0 21,8 30,7 18,4 1 Alzey-Worms ,3 23,2 25,3 30,7 2 Bad Dürkheim ,9 48,0 30,0 2,8 2 Bad Kreuznach ,3 35,9 29,3 33,2 5 Bernkastel-Wittlich ,7 40,5 22, 32,8 7 Birkenfeld ,2 39,5 37,8 34,9 Cochem-Zell ,7 23,7 27,4 2,2 4 Donnersbergkreis ,1 1,4 27,7 31,3 2 Eifelkreis Bitburg-Prüm ,1 50,5 30,1 23,5 5 Germersheim ,4 3, 21,4 27, 5 Kaiserslautern , 40,0 1,7 - Kusel ,1 25, 19,4 32,3 - Mainz-Bingen , 31,8 22,0 28,3 13 Mayen-Koblenz ,7 33,2 32,8 19,5 40 Neuwied ,2 40,9 21,4 39,7 5 Rhein-Hunsrück-Kreis ,7 24,3 24,4 33,2 4 Rhein-Lahn-Kreis ,5 24,4 32, 22,8 7 Rhein-Pfalz-Kreis ,5 34,8 28, 21,1 1 Südliche Weinstraße ,9 35,0 30,4 19, 5 Südwestpfalz ,3 28,9 34,5 19,4 4 Trier-Saarburg ,8 7,9 33,4 21,7 8 Vulkaneifel ,4 33,2 2,5 34,7 Westerwaldkreis ,7 30,4 24,5 19,4 11 Rheinland-Pfalz ,5 28,7 2,2 27,7 193 kreisfreie Städte ,7 22,1 24,0 32, 48 Landkreise ,1 31,9 27,2 25, Zahl der jungen Menschen in den entsprechenden Hilfearten. 2 Sozialpädagogisch. 3 Außerhalb des Elternhauses. 228

23 . Soziales K 5 Hilfen zur Erziehung 2015 nach Verwaltungsbezirken Im Jahr 2015 wurden in rund Fällen Hilfen zur Erziehung durch die Jugendhilfe geleistet. Dazu zählen verschiedene individuelle bzw. therapeutische Maßnahmen, die sowohl ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden können. In 20 Prozent der Fälle wurde Hilfe in Form einer Erziehungsberatung geleistet. Altenkirchen (Ww.) 2015 wurde, bezogen auf unter 27-Jährige, 27,7 Mal Hilfe zur Erziehung geleistet. Mit Abstand am häufigsten wurden Hilfen zur Erziehung in Pirmasens in Anspruch genommen (82,1 Hilfen je Einwohnerinnen und Einwohnern unter 27 Jahren). Im Landkreis Kaiserslautern lag der Wert mit 1,7 deutlich darunter. Ahrweiler Neuwied Westerwaldkreis Vulkaneifel Mayen-Koblenz Koblenz Rhein-Lahn- Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Cochem-Zell Rhein-Hunsrück- Kreis Bernkastel-Wittlich Mainz-Bingen Mainz Bad Kreuznach Trier Birkenfeld Alzey-Worms je junge Menschen unter 27 Jahren unter 20 (8) 20 bis unter 24 (7) 24 bis unter 28 (3) 28 bis unter 32 (4) 32 bis unter 3 () 3 und mehr (8) ( ) der Verwaltungsbezirke Landeswert: 27,7 Trier-Saarburg Zwei- brücken Donnersbergkreis Worms Kusel Franken- Kaiserslautern thal/pfalz Ludwigs- KS Kaiserslautern hafen a. Rh. Bad Dürkheim Rhein-Pfalz-Kreis Neustadt a.d.w. Speyer Südwestpfalz Südliche Weinstraße Pirmasens Landau i.d.pf. Germersheim Veränderung zu 2007 Zunahme Abnahme 229

24 . Soziales T 15 Ausgaben und Einnahmen der Jugendhilfe 2014 nach Verwaltungsbezirken Verwaltungsbezirk insgesamt 1 je Einwohner/in EUR EUR Bruttoausgaben aus öffentlichen Mitteln Einzel- und Gruppenhilfen darunter: Hilfen zur Erziehung Einrichtungen EUR Einnahmen Reine Ausgaben Frankenthal (Pfalz), St Kaiserslautern, St Koblenz, St Landau i. d. Pfalz, St Ludwigshafen a. Rh., St Mainz, St Neustadt a. d. Weinstr., St Pirmasens, St Speyer, St Trier, St Worms, St Zweibrücken, St Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) Alzey-Worms Bad Dürkheim Bad Kreuznach Bernkastel-Wittlich Birkenfeld Cochem-Zell Donnersbergkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Germersheim Kaiserslautern Kusel Mainz-Bingen Mayen-Koblenz Neuwied Rhein-Hunsrück-Kreis Rhein-Lahn-Kreis Rhein-Pfalz-Kreis Südliche Weinstraße Südwestpfalz Trier-Saarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis Überörtlicher Träger Rheinland-Pfalz kreisfreie Städte Landkreise Einschließlich kreisangehörige Gemeinden, Gemeindeverbände ohne eigenes Jugendamt sowie Zweckverbände. 230

25 . Soziales K Bruttoausgaben für die Jugendhilfe 2014 nach Verwaltungsbezirken Die Bruttoausgaben für die Jugendhilfe beliefen sich 2014 auf insgesamt 1,9 Milliarden Euro. Knapp ein Drittel der Ausgaben entfiel auf Einzel- oder Gruppenhilfen, rund zwei Drittel auf Einrichtungen der Jugendhilfe. Rechnerisch lagen die Ausgaben im Landesdurchschnitt bei 484 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner. In der kreisfreien Stadt Speyer wurden 52 Euro pro Kopf aus öffentlichen Mitteln für die Jugendhilfe aufgewendet, im Westerwaldkreis lag der Wert mit 352 Euro deutlich darunter. Neuwied Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) Westerwaldkreis Vulkaneifel Mayen-Koblenz Koblenz Rhein-Lahn- Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Cochem-Zell Rhein-Hunsrück- Kreis Bernkastel-Wittlich Mainz-Bingen Mainz Bad Kreuznach Trier Birkenfeld Alzey-Worms EUR je Einwohner/-in unter 400 () 400 bis unter 440 (10) 440 bis unter 480 (5) 480 bis unter 520 (4) 520 bis unter 50 (7) 50 und mehr (4) ( ) der Verwaltungsbezirke Landeswert: 484 Trier-Saarburg Zwei- brücken Donnersbergkreis Worms Kusel Franken- Kaiserslautern thal/pfalz Ludwigs- KS Kaiserslautern Bad Dürkheim hafen a. Rh. Rhein-Pfalz-Kreis Neustadt a.d.w. Speyer Südwestpfalz Südliche Weinstraße Pirmasens Landau i.d.pf. Germersheim Veränderung zu 2004 Zunahme 231

26 . Soziales Metadaten Datenquellen Statistik Tabelle Grafik Karten Übersicht Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe T 1, T 5, T 11, T 12, T 13 G 4 K 2, K 3 - Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt T 1, T Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel T 1, T 5, T SGB XII Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung T 1, T 4, T 5, T 13 G 1, G 4 K 4 - Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II T 10 - K 1 Ü 1 Statistik der Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerberleistungen T Statistik der Empfänger von Asylbewerberleistungen T G Wohngeldstatistik T 1, T Sozialberichterstattung in der amtlichen Statistik T 1, T 2, T 3 G 2, G 3 - Ü 2 Statistik der erzieherischen Hilfe, der Eingliederungshilfe für T 14 - K 5 - seelisch Behinderte und der Hilfe für junge Volljährige Statistik über den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung T 9 G - - Statistik der Adoptionen T Statistik der Pflegeerlaubnis, Pflege-, Vormund, Beistandschaften, Sorgerecht, Sorgeerklärungen T Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe T 15 - K - Statistiken Das Sozialhilfesystem hat mit den sogenannten Hartz-IV- Reformen einschneidende Strukturänderungen erfahren. Die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Familienangehörige wurden zu einer neuen Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch Teil II (SGB II) zusammengefasst. Dieser Personenkreis erhält seit dem 1. Januar 2005 Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Zahl der Empfänger/-innen der Hilfeart Hilfe zum Lebensunterhalt hat sich durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II erheblich verringert. Zudem hat es Verschiebungen in der Bewilligungsprais zwischen den Hilfearten nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gegeben. Zeitreihen in einer vergleichbaren Abgrenzung können erst nach dem Jahr 2005 dargestellt werden. Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Sozialhilfestatistiken finden sich im Wesentlichen im SGB XII. Die Angaben werden durch die örtlichen Träger (kreisfreie Städte und Landkreise) und überörtlichen Träger (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung) bereitgestellt. Die verschiedenen Sozialhilfestatistiken untergliedern sich wie folgt: Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt: Gegenstand der Statistik sind im Wesentlichen Personen, die keine Ansprüche auf Leistungen anderer Sozialleistungssysteme haben. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Es handelt sich um eine eigenständige soziale Leistung zur Si- 232 cherstellung des grundlegenden Bedarfs für den Lebensunterhalt für Ältere und Personen mit einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit. Diese Sozialleistung gibt es seit Die Statistik wird seit dem Erhebungsjahr 2015 zentral durch das Statistische Bundesamt durchgeführt. Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII: Hierbei geht es um Hilfen, die aus einem besonderen Anlass gewährt werden, u. a. um Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege oder Hilfen zur Gesundheit. Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe. Im Rahmen der Hartz IV-Reformen wurde die vorherige Arbeitslosenund Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zur Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengefasst. Für die Durchführung der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die Asylbewerberleistungsstatistiken liefern Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger/-innen. Die jährlich durchgeführte Statistik umfasst die Statistik der Empfänger von Asylbewerberleistungen (Regelleistungen und besondere Leistungen) und die Statistik der Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerberleistungen.

27 Gegenstand der Wohngeldstatistik sind Zahl und Struktur der Haushalte, die Wohngeld beziehen, sowie über die mit den Wohngeldleistungen verbundenen finanziellen Aufwendungen. Die Rechtsgrundlage ist im Wohngeldgesetz geregelt. Auskunftspflichtig sind die Wohngeldbehörden. Zu beachten ist, dass Personen mit Grundsicherung für Arbeitsuchende auch in diesem Zusammenhang Kosten für die Unterkunft erhalten. Die Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe umfassen ein breites Spektrum der im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelten Aufgaben. Die Erhebungen liefern u. a. Ergebnisse über die Zahl der erzieherischen Hilfen, die Situation der Hilfeempfänger/-innen sowie über die finanziellen Auswirkungen. Das neunte Kapitel des SGB VIII bestimmt in den u. a. den Zweck und den Umfang der Erhebung, die Erhebungsmerkmale und die Periodizität der Statistiken. Im Einzelnen sind dies: Statistik der erzieherischen Hilfe, der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte und der Hilfe für junge Volljährige Statistik über den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Soziales Metadaten Statistik über Adoptionen Statistik der Pflegeerlaubnis, Pfleg-, Vormund-, Beistandschaften, Sorgerecht, Sorgeerklärungen Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen Statistik der Maßnahmen der Jugendarbeit Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen Statistik der Einrichtungen und tätigen Personen ohne Tageseinrichtungen Statistik der Kinder und tätigen Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe Die Statistiken werden zum größten Teil jährlich, teilweise aber auch in mehrjährigen Abständen durchgeführt. Die Ergebnisse zu den Statistiken der Kindertagesbetreuung (Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege), werden in dem Kapitel Familien und Lebensformen dieser Veröffentlichung dargestellt. Glossar Asylbewerber/-innen Auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber/-innen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden die Asylbewerber/-innen seit dem Berichtsjahr 1994 anstatt in der Sozialhilfestatistik in einer eigenständigen Statistik nachgewiesen. Der Personenkreis erhält seit dieser Zeit ausschließlich Leistungen gemäß dem AsylbLG. Grundsicherung für Arbeitsuchende Einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Sie können damit ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie bestreiten. Mit der Revision der Grundsicherungsstatistik SGB II im April 201 wurden die Definitionen für Bedarfsgemeinschaften, Leistungsberechtigte nach dem SGB II und Personen in Bedarfsgemeinschaften angepasst. Die Leistungsberechtigten setzen sich nun aus den Regelleistungsberechtigten (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) sowie den sonstigen Leistungsberechtigten (z. B. Personen, die ausschließlich Zuschüsse zur Sozialversicherung oder Leistungen für Auszubildende erhalten) zusammen. Da sich die Revision auch auf frühere Ergebnisse bezieht, sind Zeitvergleiche mit revidierten Daten möglich. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bei der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel (SGB XII "Sozialhilfe") haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, wenn sie die Regelaltersgrenze in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang nach 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben oder älter als 18 Jahre sind und dauerhaft voll erwerbsgemindert. Hintergrund der Gewährung nach dieser Gesetzesregelung, ist die Tatsache, dass vor allem ältere Menschen bestehende Sozialhilfeansprüche oftmals nicht geltend machen, weil sie den Rückgriff auf ihre unterhaltsverpflichteten Kinder fürchten. Die Vorschriften des Vierten Kapitels sehen in der Regel keinen Unterhaltsrückgriff auf Kinder und Eltern vor. Der Nachweis der Empfänger/-innen erfolgt seit 2015 für den Monat Dezember (davor zum Stichtag ), die Ausgaben und Einnahmen enthalten die Werte des gesamten Jahres. Kinder- und Jugendhilfe Im SGB VIII sind alle Hilfen für junge Menschen zusammengefasst, die außerhalb von Schule und Beruf zur Erziehung beitragen und der Entfaltung der Persönlichkeit dienen. Statistisch erfasst werden vor allem die Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe, aber auch bestimmte Aktivitäten der Träger der freien Jugendhilfe und privat gewerblicher Träger. Die verschiedenen Teilstatistiken geben Aufschluss über die auf Grund des SGB VIII getroffenen behördlichen Maßnahmen (erzieherische Hilfen) und den Kreis der betreuten jungen Menschen, die Angebote der Jugendarbeit, die von den verschiedenen Trägern geführten Einrichtungen der Jugendhilfe sowie die aus öffentlichen Mitteln geleisteten Aufwendungen. Nach einer Reform der Statistiken zur Kindertagesbetreuung werden seit dem Erhebungsjahr 200 jährlich Angaben über die betreuten Kinder einschließlich der in öffentlich geförderter Tagespflege betreuten Kinder erhoben. Mindestsicherung Die Mindestsicherung ist keine eigenständige soziale Leistung. Sie stellt vielmehr eine zusammenfassende Betrachtung mehrerer unter- 233

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STATISTISCHE BERICHTE STATISTISCHE BERICHTE Herausgeber: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Mainzer Straße 14-16 56130 Bad Ems Telefon 02603 71-0 Telefax 02603 71-3150 E-Mail poststelle@statistik.rlp.de Internet www.statistik.rlp.de

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