vl 2017/9/21 8:35 page 1 #1 jura winter Juristische Fakultät Leibniz Universität Hannover .

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "vl 2017/9/21 8:35 page 1 #1 jura winter Juristische Fakultät Leibniz Universität Hannover ."

Transkript

1 vl 2017/9/21 8:35 page 1 #1 jura winter Juristische Fakultät Leibniz Universität Hannover

2 vl 2017/9/21 8:35 page 2 #2 Impressum Herausgeber und V.i.S.d.P. Der Dekan der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover Königsworther Platz Hannover dekanat@jura.uni-hannover.de Redaktion stud. iur. Sina Böker Dipl.-Jur. David B. Erhardt Ass. iur. Christoph Bauch Werbung RA Dr. iur. Thorsten Kurtz HIS LSF-Schnittstelle und Technik Wadim Ortlieb, M.Sc. Druck gutenberg beuys feindruckerei GmbH Hans-Böckler-Str Hannover/Langenhagen Erscheinungstermin Oktober 2017 Auflage 1000 Satz und Layout mit L A TEX

3 vl 2017/9/21 8:35 page I #3 Vorwort Im Namen des Dekanats und des Studiendekanats begrüßen wir Sie zum Wintersemester 2017/18 herzlich an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover! Das gilt besonders für die knapp 400 Studierenden unter Ihnen, die ihr erstes Semester und damit einen neuen Lebensabschnitt beginnen. Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen, spannenden und schönen Studienanfang. Damit nicht nur der Start, sondern auch das Studium gelingen mag, bietet Ihnen die Fakultät neben hervorragenden Vorlesungen und begleitenden Arbeitsgemeinschaften eine Vielzahl von Angeboten, die Ihnen den Weg zu einem erfolgreichen Studium ebnen. Darunter befinden sich sowohl traditionelle als auch neue Veranstaltungsformen. Neben akademischer Lehre wird auch auf die Verbindung zur juristischen Praxis durch namhafte Lehrbeauftragte Wert gelegt. Das Angebot an englischsprachigen Kursen wird weiter ausgebaut. Neben den in diesem Heft aufgeführten Veranstaltungen gibt es regelmäßig viele Vorträge zu aktuellen Themen an der Fakultät. Sie sollten von all diesen Möglichkeiten unbedingt aktiv Gebrauch machen. Wir hoffen darüber hinaus, dass diejenigen von Ihnen, die bereits länger studieren, die zu Ende gehende vorlesungsfreie Zeit nicht nur zur Bewältigung der Hausarbeiten, Studienarbeiten oder praktischen Studienzeiten, sondern auch ein wenig für die Erweiterung ihres Horizonts oder zumindest zur Erholung nutzen konnten. Das nachfolgende Verzeichnis soll Ihnen bei der Orientierung während Ihres Studiums helfen. Wo und wann immer wir Ihnen unterstützend zur Seite stehen und Steine aus dem Weg räumen können, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Juristischen Fakultät dies gerne tun. Bitte nehmen Sie, wenn Sie meinen, dass wir helfen können, dieses Angebot wahr, evtl. auch im Rahmen der von uns technisch weiter entwickelten und immer häufiger angebotenen Online-Sprechstunden oder im Rahmen unseres Diversity- Projekts. Gemeinsam lässt sich manche Schwierigkeit leichter in den Griff bekommen.

4 vl 2017/9/21 8:35 page II #4 Neben den Informationen zu den Angeboten an der Fakultät enthält dieses Vorlesungsverzeichnis auch eine Reihe von Berichten über vergangene Exkursionen und Tagungen. Die Bandbreite dieser Veranstaltungen spiegelt hervorragend auch die Vielseitigkeit unserer Fakultät wider. Vielleicht können wir Sie als Leser mit diesen Berichten nicht nur informieren sondern zudem das Interesse wecken, an kommenden Tagungen, Exkursionen und Seminaren zu den verschiedensten spannenden Themen, die wir hier in Hannover bearbeiten, teilzunehmen. Auch hier sind Sie herzlich eingeladen! Lassen Sie uns zuletzt noch auf die vielfältigen zusätzlichen Qualifikationsmöglichkeiten an der Fakultät aufmerksam machen: Neben diversen Moot Courts, der Legal Clinic, den Summer Schools und den studentischen Initiativen gibt es auch verschiedene Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt zu planen und durchzuführen. Hier stehen das ERASMUS-Büro und das Prüfungsamt gerne für ein Beratungstermin zur Verfügung. Aber auch im Rahmen der Promotion bietet die Fakultät - zusätzlich zu den Kolloquien und Doktorandentreffen der Lehrstühle interessante, unterstützende Angebote: Von der promotionsbegleitenden Ringvorlesung bis zu Vorträgen über das juristische Publizieren oder Einführungskurse in unterstützenden Programme wie Citavi ist hier vieles zu finden. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Semester an unserer Fakultät und bedanken uns für Ihr Vertrauen. Ihre Prof. Dr. iur., Dr. h.c. Bernd H. Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA) (Dekan) Prof. Dr. Claas Friedrich Germelmann, LL.M. (Studiendekan) II

5 vl 2017/9/21 8:35 page III #5 Manchen fliegt es im Schlaf zu. Die aktuelle Semesterliteratur die jeder braucht gibt es bei uns. Fachbuchhandlung Herrmann I herrmann@schweitzer-online.de Volgersweg 4a I Hannover I Tel: Öffnungszeiten: Mo. - Do. 9:00-17:00 Uhr I Fr. 9:00-16:00 Uhr Oder direkt online bestellen!

6 vl 2017/9/21 8:35 page IV #6 Anzeigen und Beilagen Wir bitten um die Beachtung der folgenden Werbung und bedanken uns für die freundliche Unterstützung bei: Brinkmann.Weinkauf Rechtsanwälte - Umschlag 1 IQB Career Services - Umschlag 2 Brinkmann.Weinkauf Rechtsanwälte - Umschlag 3 juris - Umschlag 4 Fachbuchhandlung Herrmann - Seite III Rembetiko - Seite V Juristische Fakultät - Top Ranking - Seite VI Toms Bowling Hannover - Seite XIII Verlag C.H. Beck - Seite 5 Göhmann Rechtsanwälte und Notare - Seite 11 Kapp.Ebeling. - Seite 13 Brandi Rechtsanwälte - Seite 17 Freshfields Bruckhaus Deringer LLP - Seite 19 Verlag C.H. Beck - Seite 21 Verlag Nomos - Seite 35 Kohlhaas+Dr. Neumann Partnerschaft mbb - Seite 37 Brüggehagen+Kramer - Die Arbeitsrechtler - Seite 51 Verlag C. F. Müller - Seite 53 Juristische Fakultät - Onlinesprechstunde - Seite 60 Verlag Vahlen - Seite 63 Richard Boorberg Verlag - Seite 71 Juristische Fakultät - LL.B. IT&IP - Seite 122 Juristische Fakultät - ELPIS - Seite 172 Hochschulsport - Seite 204 IV

7 Rembetiko_A5_10-17_I :11 Seite 1 vl 2017/9/21 8:35 page V #7 Herzlich Willkommen! Orient trifft Okzident. Die echte griechische Küche. REMBETIKO Brabeckstr Hannover - Bemerode Tel.: Mo-Fr ab 17 Uhr Sa/So ab 12 Uhr

8 vl 2017/9/21 8:35 page VI #8 Wir bieten mehr Jura in Hannover studieren! An der Leibniz Universität studieren Sie Jura an einer jungen, international ausgerichteten Fakultät im Herzen Hannovers. Von Studienbeginn an haben Sie die besten Möglichkeiten, Ihr Studium erfolgreich zu absolvieren. Zusätzlich zu einer hochwertigen juristischen Ausbildung bieten wir einmalige Angebote, mit denen Sie schon früh im Studium Ihr Profil schärfen können. Sie profitieren neben einer erstklassigen Betreuung durch die Lehrenden, einer sehr guten Studierbarkeit und einem ausgezeichneten Berufsbezug auch von einem breiten E-Learning Angebot. Infos auf Vielseitige Studiengänge Rechtswissenschaften (Erste Prüfung) Europäische Rechtspraxis (ELPIS I, Cetrificatum Legum Europae) Europäische Rechtspraxis (ELPIS II, LL.M. Eur.) IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums (LL.B.) IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums (LL.M.) Erstklassige Betreuung Tutorien für die ersten beiden Semester Arbeitsgemeinschaften zur Nachbereitung und Vertiefung der prüfungsrelevanten Bereiche JurSERVICE: Anlaufstelle für Begleitung, Betreuung und Förderung der Studierenden HannES: Kostenloses, universitäres Examensrepetitorium Praxisorientiert Internationale und nationale Moot Courts: Simulierte Gerichtsverhandlungen Legal Clinic: Rechtsberatung von Studierenden für Studierende ADVO-Z: Anwaltliche Berufspraxis im Studium kennenlernen Top Ranking in den Bereichen Betreuung, Forschungsgelder, E-Learning, Studierbarkeit und Berufsbezug

9 vl 2017/9/21 8:35 page VII #9 Inhaltsverzeichnis Vorwort des Dekans und des Studiendekans I A. Einblicke in die Fakultät 1 I. Ansprechpartner II. Aktuelles ) Interview mit PD Dr. Christian Becker ) Interview mit Dipl.-Jur. Niclas Stock ) Neugründung des Alumnivereins ) Gründung der Robotics & AI Law Society (RAILS) in Hannover ) Veröffentlichung des Tagungsbandes der Mittelbautagung ) VFS Hannover fördert Bestand der Steuerliteratur ) Lehrstuhlvertretungen III. Ankündigungen ) Autonomes Fahren - Interdisziplinäre Fachtagung ) DAV Jura-Slam Vorentscheid Hannover ) Studentenfutter ) 7. Fakultätskarrieretag ) Promotionsfeier ) Legal Tech Inkubator IV. Veranstaltungen im Sommersemester ) Rückblick auf die Absolventenfeier ) Kulturgüterschutz im System der Vereinten Nationen - Interdisziplinärer Workshop ) 2. Hannoveraner Forum Unternehmensrecht ) Tagungsbericht zum Hannoverschen Symposium zum Gesellschafts- und Steuerrecht ) Sommerschule IN SITU ) Rückblick auf die 13. Soldan Tagung in Köln zum Thema Law Clinics ) Ethik und Recht in den Lebenswissenschaften ) Refugee Law Clinic e. V. feiert zweijähriges Bestehen VII

10 vl 2017/9/21 8:35 page VIII #10 Inhaltsverzeichnis 9) Steuerrechts-Moot Court vom BFH ) Leibniz Forum Arbeitsrecht - Arbeitszeitrechtliche Probleme in der Arbeitswelt V. Exkursionen ) Exkursion zum Bundesarbeitsgericht nach Erfurt ) Exkursion zum Bundessozialgericht nach Kassel ) Sveiki! - Unser Study Visit nach Vilnius ) Exkursion nach Berlin zum Auswärtigen Amt und zum Deutschen Bundestag ) Exkursion der Dean s List nach Berlin ) Exkursion der IN SITU Summer School nach Hamburg ) Exkursion der Dean s List nach Frankfurt am Main ) Exkursion des VFS Hannover nach München ) Exkursion der Dean s List nach Hamburg VI. Projekte ) Projekt KATLIN ) Diversity Projekt B. Studieren in Hannover - wichtige Einrichtungen 77 I. Universitäre Organisationen II. Studentische Organisationen III. Technische Informationsbibliothek (TIB) IV. Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Niedersächsische Landesbibliothek V. Blinden- und Sehbehindertenarbeitsplatz ) Services für Blinde und Sehbehinderte ) Unterstützungsangebot für blinde und sehbehinderte Studierende VI. Computerarbeitsplätze VII. Erasmus Büro VIII. Schlüsselkompetenzen: Bausteine für Erfolg in Studium und Beruf IX. ptb Psychologisch-Therapeutische Beratung für Studierende 102 C. Studium 105 I. Semestertermine II. Prüfungsamt III. JurSERVICE ) Klausurenklinik ) Tutorium II VIII

11 vl 2017/9/21 8:35 page IX #11 Inhaltsverzeichnis 3) Probeexamen ) Seminarraumnutzung ) Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten IV. ejura ) Onlinesprechstunde ) Onlinesprechstunde ) LAVES ) Definitionstraining ) JurOnlineRep ) Kataloge der TIB und der Juristischen Fakultät V. Besondere Studienangebote ) Bachelor IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums ) Die ELPIS Programme I, II und Erasmus+ Drei Wege führen nach Europa ) Masterstudiengang IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums (EULISP) ) Anwaltsorientiertes Zertifikatsstudium (ADVO-Z) ) Moot Courts a) VIS Moot b) ICC Moot c) Soldan Moot d) European Law Moot Court Competition ) Legal Clinics a) Legal Clinic der Juristischen Fakultät b) Refugee Law Clinic Hannover e.v c) Tax Clinic Hannover des VFS Hannover e.v ) Servicebereich Lehrexport VI. Schwerpunktstudium ) SP 1 - Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts 173 2) SP 2 - Arbeit, Unternehmen und Soziales ) SP 3 - Handel, Wirtschaft, Unternehmen ) SP 4 - Strafverfolgung und Strafverteidigung ) SP 5 - Internationales und Europäisches Recht ) SP 6 - Verwaltung ) SP 7 - IT-Recht und Geistiges Eigentum ) SP 8 - Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht ) Häufige Fragen zum Schwerpunkstudium VII. HannES Hannoversches Examensstudium ) Examinatorium IX

12 vl 2017/9/21 8:35 page X #12 Inhaltsverzeichnis 2) Examensklausurenkurs ) Schriftliches Probeexamen ) Mündliches Examenstraining D. Rechtsgrundlagen 207 I. Niedersächsisches Juristen Ausbildungsgesetz (NJAG) II. Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) III. Studienordnung (StudO) ) Alte Studienordnung (StudO) ) Neue Studienordnung (StudO) IV. Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO) ) Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO, alte Fassung) ) Neue Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO, neue Fassung) V. Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten VI. Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPPrO) E. Stundenpläne 305 I. Grund- und Hauptstudium ) Studium im 1. Fachsemester ) Studium im 3. Fachsemester ) Studium ab 5. Fachsemester ) alle Semester ) Übungen für Fortgeschrittene ) Grundlagenfächer ) Proseminare ) Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ) Rechtssprachen II. Schwerpunktstudium ) SP 1 - Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts 323 2) SP 2 - Arbeit, Unternehmen, Soziales ) SP 3 - Handel, Wirtschaft, Unternehmen ) SP 4 - Strafverfolgung und Strafverteidigung ) SP 5 - Internationales und Europäisches Recht ) SP 6 - Verwaltung ) SP 7 - IT-Recht und Geistiges Eigentum ) SP 8 - Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht III. Examensstudium ) HannES (Kurse) ) Klausurenkurs (HannES) X

13 vl 2017/9/21 8:35 page XI #13 Inhaltsverzeichnis 3) HannES (Veranstaltungen zur Zweiten Staatsprüfung) ) Mündliches Examenstraining IV. Service für andere Fakultäten V. Besondere Studienangebote ) ELPIS I - Certificatum Legum Europae (CLE) ) LL.B. Informationstechnologierecht und Recht des geistigen Eigentums ) Schlüsselqualifikationen ) Promotionsbegleitende Veranstaltungen ) ADVO-Z a) Wahlpflichtveranstaltungen b) Pflichtveranstaltungen c) Praxisleistung ) Master of Laws European Legal Practice (LL.M. Joint Degree) F. Institute und Personen 361 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen 417 H. Rund um den Conti-Campus 441 1) Wissenswertes über das Zinsser-Z ) Wissenswertes über den Neustädter Friedhof XI

14 i i vl 2017/9/21 8:35 page XII #14 i i 2017 #2 VORENTSCHEID HANNOVER 17. OKTOBER 2017, 20 UHR HÖRSAALWÜRFEL AM CONTI-CAMPUS RAUM KÖNIGSWORTHER PLATZ HANNOVER JETZT ANMELDEN: T H C E R P S! T H C RE Eine Veranstaltung in Kooperation mit der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover mit Unterstützung des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover e. V. i i i i

15 vl 2017/9/21 8:35 page XIII #15 RUNTER VOM gucci campus mal wieder unter s Volk mischen... TOMS-BOWLING.de

16 vl 2017/9/21 8:35 page XIV #16

17 vl 2017/9/21 8:35 page 1 #17 A. Einblicke in die Fakultät Einblicke I. Ansprechpartner Dekanat Dekan Raum Telefon (0511) Prof. Dr. iur., Dr. h.c. Bernd H. Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA) Telefax (0511) dekan@jura.uni-hannover.de Fakultätsgeschäftsführer Ass. iur. Christoph Bauch Raum Telefon (0511) Telefax (0511) bauch@jura.uni-hannover.de Sprechzeiten nach Vereinbarung Geschäftszimmer Katia Brozek Raum Telefon (0511) Telefax (0511) dekanat@jura.uni-hannover.de Kornelia Sandvoß Raum Telefon (0511) Telefax (0511) sandvoss@jura.uni-hannover.de Haushalt und Personal Krystyna Wenzel, Betriebswirtin (VWA) Raum Telefon (0511) Telefax (0511) krystyna.wenzel@jura.uni-hannover.de 1

18 vl 2017/9/21 8:35 page 2 #18 A. Einblicke in die Fakultät Studiendekanat Studiendekan Prof. Dr. iur. Claas Friedrich Germelmann, LL.M. Telefon (0511) Telefax (0511) studiendekan@jura.uni-hannover.de Prüfungsamt Ass. iur. Kerstin Wagner Raum 1501.A201 Telefon (0511) Telefax (0511) pruefungsamt@jura.uni-hannover.de Sprechzeiten Mo., Mi., Do Uhr Mo. u. Mi Uhr Geschäftszimmer Christiane Hellwig Raum 1501.A205 Telefon (0511) Telefax (0511) christiane.hellwig@jura.uni-hannover.de Sprechzeiten Mo.,Mi., Do Uhr Mo. und Mi Uhr Sachbearbeitung Dipl.-Jur. Marc Meixner Raum 1501.A205 Telefon (0511) Telefax (0511) marc.meixner@jura.uni-hannover.de JurSERVICE Raum 1501.A207 Telefon (0511) Telefax (0511) jurservice@jura.uni-hannover.de Sprechzeiten Mo Fr Uhr Internet 2

19 vl 2017/9/21 8:35 page 3 #19 Technische Dienste Druckerzeugnisse Guido Schölzel druckerei@jura.uni-hannover.de I. Ansprechpartner Einblicke jups Internet jups@jura.uni-hannover.de ejura ejura@jura.uni-hannover.de KATLIN (Bibliothek der Juristischen Fakultät) katlin@jura.uni-hannover.de Lehrplanung lehrplanung@jura.uni-hannover.de Raumbelegung raumbelegung@jura.uni-hannover.de Seminarraumtechnik Technik Service Bereich - TSB service@jura.uni-hannover.de Stud.IP und LSF studip@jura.uni-hannover.de Transponder und Personaldarstellung personal@jura.uni-hannover.de Webauftritt web-team@jura.uni-hannover.de 3

20 vl 2017/9/21 8:35 page 4 #20 A. Einblicke in die Fakultät Weitere Personen und Einrichtungen BAFöG-Beauftragter Prof. Dr. iur. Stephan Meder pruefungsamt@jura.uni-hannover.de Beauftragter für den Servicebereich Lehrexport RA Dr. iur. Thorsten Kurtz Raum Telefon (0511) kurtz@jura.uni-hannover.de dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Prof. Dr. iur. Susanne Beck, LL.M. (LSE) Stellvertreterinnen Ass. iur. Melina Tassis Dipl.-Jur. Katharina Witt Dipl.-Jur. Friederike Gebhard M. A. Katharina Leimbach Dipl.-Jur. Valerie Thurau Raum Telefon (0511) gleichstellung@jura.uni-hannover.de Landesjustizprüfungsamt Niedersächsisches Ministerium der Justiz Landesjustizprüfungsamt Fuhsestraße 30, Celle (05141)

21 vl 2017/9/21 8:35 page 5 #21 Erhältlich im Buchhandel oder bei: beck-shop.de Verlag C.H.BECK ohg München kundenservice@beck.de Preise inkl. MwSt Dein Verlag für die juristische Ausbildung. facebook.com/jurastudentin

22 vl 2017/9/21 8:35 page 6 #22 A. Einblicke in die Fakultät II. Aktuelles 1) Interview mit PD Dr. Christian Becker Zum Wintersemester 2017/2018 wurde an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover eine neue Professur für die Fächer Strafrecht und Strafprozessrecht geschaffen, und wir freuen uns sehr, Herrn PD Dr. Christian Becker als ersten Lehrstuhlinhaber an unserer Fakultät begrüßen zu dürfen. Um unseren Studierenden sowie Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit zu geben, Herrn Becker schon vorab kennenzulernen, haben wir ihn interviewt. Möchten Sie etwas Persönliches über sich preisgeben? Alter? Familienstand? Hobbies? Zum Beginn des Wintersemesters werde ich 40 Jahre alt sein. Wo haben Sie studiert und was hat Sie dazu bewegt, ein Jura-Studium anzufangen? Ich habe in Hamburg studiert. Die Entscheidung fiel damals ehrlich gesagt eher unüberlegt und ohne große Vorstellung hinsichtlich dessen, was mich erwarten würde. Erst im Laufe der Zeit hat sich herausgestellt, dass ich mit dem Studium der Rechtswissenschaft etwas anfangen konnte. Neben Ihrer Tätigkeit in Forschung und Lehre haben Sie ausgiebig Erfahrungen in der Praxis sammeln können: Sie waren bereits Partner in einer Rechtsanwaltskanzlei und gehen einer Nebentätigkeit als Strafverteidiger nach. Wie wichtig sind Ihrer Meinung nach die praktischen Erfahrungen, die man bereits im Studium bei (Pflicht-)Praktika macht, für die spätere Karriere? Solche praktischen Erfahrungen sind ohne Frage wichtig, um möglichst früh einen Eindruck davon zu bekommen, dass Jura nicht nur aus hypothetischen «Papiersachverhalten» und deren Subsumtion besteht. 6

23 vl 2017/9/21 8:35 page 7 #23 II. Aktuelles Sie kommen aus der Hansestadt Hamburg, wo es ja auch ganz nett sein soll. Wie gefällt Ihnen Hannover bisher? Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage kann ich dazu noch recht wenig sagen, bin aber eigentlich überzeugt, dass es mir hier gut gefallen wird. Einer Ihrer Forschungsschwerpunkte liegt im Wirtschaftsstrafrecht. Was fasziniert Sie an diesem Fachbereich? Das Wirtschaftsstrafrecht ist eine sich dynamisch weiterentwickelnde Querschnittsmaterie, die nicht nur verschiedene Rechtsgebiete berührt, sondern angesichts der Bedeutung ökonomischer Erkenntnisse auch interdisziplinären Charakter hat. Warum sollten unsere Studierenden im kommenden Sommersemester Ihre Vorlesung/Ihr Proseminar besuchen? In den Vorlesungen werde ich mein Bestmögliches tun, um den Studierenden einen ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigenden Zugang zu den prüfungsrelevanten Gegenständen des Pflichtfachstoffs zu vermitteln. Das Proseminar soll Bezüge des Strafrechts zu Grundfragen der Rechtsphilosophie zum Gegenstand haben. Was ist Gerechtigkeit? Was ist Schuld? Muss im Strafverfahren die Wahrheit ermittelt werden? Solche grundlegenden Problemstellungen sollen anhand aktueller Geschehnisse (z. B. NSU-Prozess) diskutiert werden. Einblicke Kurz gefragt, kurz geantwortet: Auto, Fahrrad oder Öffis? Öffis. Roman oder Serie? Wenn die Qualität stimmt: Sowohl als auch! Kochen oder kochen lassen? In der Woche: kochen lassen; am Wochenende: kochen. Bier oder Wein? Bier Schönfelder oder Beck-Ausgaben? Wann immer ich in der Nähe eines Rechners mit Internetzugang arbeite: 7

24 vl 2017/9/21 8:35 page 8 #24 A. Einblicke in die Fakultät 2) Interview mit Dipl.-Jur. Niclas Stock Dipl.-Jur. Niclas Stock war mit einem Notendurchschnitt von 13,18 Punkten im ersten Examen der beste Absolvent des Absolventenjahrgangs 2017 unserer Fakultät. Wir haben versucht, sein Erfolgsrezept für ein herausragendes Examen herauszufinden, und ihn dafür interviewt. Was war im ersten Semester Ihr Lieblingsfach? Im ersten Semester hat mir Staatsrecht viel Spaß gemacht, bis ich dann das Klausurergebnis bekommen habe. Danach mochte ich plötzlich Strafrecht lieber. Welchen Schwerpunkt haben Sie gewählt? Haben Sie ihn vor oder nach dem staatlichen Teil absolviert? Ich habe den Schwerpunkt «Strafverfolgung und Strafverteidigung» gewählt. Wirtschaftsstrafrecht bei Prof. Momsen hat mir besonders gut gefallen. Ich habe den Schwerpunkt vor dem staatlichen Teil gemacht, da ich auf Grund von Freisemestern so immer noch abschichten konnte. Wie sah Ihre Examensvorbereitung aus, und wie lange hat sie gedauert? Private Repetitorien waren mir zu teuer, daher habe ich ein Jahr lang den HannES-Kurs der Uni besucht, der mich überwiegend positiv überrascht hat. Wirklichen Mehrwert hatte aber vor allem das Schreiben von Probeklausuren. Insgesamt hat meine Vorbereitung ca. 16 Monate gedauert. Im Nachhinein hätte ich viel eher mit dem Schreiben (und Nacharbeiten) der Probeklausuren begonnen und weniger Wissen durch Karteikarten und Skripte wiederholt, weil dabei ohnehin wenig hängen bleibt. Wie viele Probeklausuren haben Sie ungefähr geschrieben? Drei dicke Aktenordner voll. Ich glaube es sind ungefähr

25 vl 2017/9/21 8:35 page 9 #25 II. Aktuelles Gab es etwas, dass Sie als Ausgleich zum intensiven Lernen in der Vorbereitungsphase auf das Examen gemacht haben? (Sport, Hobby... ) Ich habe mich ins Ehrenamt bei der Refugee Law Clinic gestürzt. Das ist vermutlich nicht für jede/n eine Option. Verschiedene Leute brauchen Verschiedenes, um sich neben der Examensvorbereitung einen Ausgleich zu verschaffen. Welchen Rat oder welche Empfehlungen möchten Sie Studierenden für die Examensvorbereitung auf den Weg geben? Ich finde es wichtig, dass man die Examensphase nicht als etwas völlig außergewöhnliches betrachtet, sondern als «Arbeitszeit». Dadurch vernachlässigt man seine Freunde und Hobbies nicht und lässt auch den Druck nicht ganz so nah an sich herankommen. Man sollte sich auch nicht von Menschen, die mit ihrer Lernzeit prahlen, verrückt machen lassen. Wenn man das Tagesziel erreicht hat, sollte man ohne schlechtes Gewissen Feierabend machen. Man wird ja nicht nach Stunden bezahlt. Wie geht es nun bei Ihnen weiter? Was sind Ihre Pläne? Ich arbeite bei Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf als wissenschaftlicher Mitarbeiter und versuche mich an einer Doktorarbeit im Öffentlichen Recht. Einblicke Kurz gefragt, kurz geantwortet: Contine oder Hauptmensa? Contine, wobei der Nachtisch in der Hauptmensa nicht zu toppen ist. NJW oder JuS? Ich finde beides meistens nicht sonderlich interessant, aber ich lese gelegentlich die Überschriften in der NJW. Bib oder zuhause? Zuhause. Der Mensakaffee ist leider nicht so gut, und zuhause lasse ich mich nicht so leicht ablenken (wirklich!). Cocktails oder Bier? Bier, gerne irgendein Hipster-Bier mit ausschließlich glücklicher Hefe. Schönfelder oder Beck-Ausgaben? Beck-Ausgaben. Reichen fast immer und sind nicht so teuer. 9

26 vl 2017/9/21 8:35 page 10 #26 A. Einblicke in die Fakultät 3) Neugründung des Alumnivereins In Kürze erfolgt die Eintragung des neuen Alumnivereins der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover. Gründungsmitglieder sind Prof. Dr. Susanne Beck (Alumnibeauftragte der Fakultät), Prof. Dr. Bernd Opperman (Dekan), Prof. Dr. Germelmamm (Studiendekan), Prof. Dr. Meier, Christoph Bauch (Alumnus), Martin Jäger (Alumnus), Dr. Björn Steinrötter (Alumnus), Gregor Grimm (Alumnus), Alexander Mraz (Alumnus). Bild: Thomas Kölsch pixelio.de Der neue Alumniverein, der den bereits bestehenden Verein jureff e.v. ablöst, ist der Förderung und Unterstützung der Juristischen Fakultät gewidmet. Er hat es sich zum Ziel gemacht, die Juristische Fakultät insbesondere durch gemeinsame Projekte und Alumniveranstaltungen zu unterstützen und ein aktives Alumninetzwerk zu etablieren. Sowohl Absolventinnen und Absolventen als auch Studierenden will der Verein Möglichkeiten bieten, sich zu entwickeln, um so letztlich auch das Verbundenheitsgefühl zur Alma mater zu stärken. Die Juristische Fakultät lädt alle Studierenden und Ehemaligen ein, dem Verein beizutreten und so zum Gelingen des Vereins beizutragen. 10

27 vl 2017/9/21 8:35 page 11 #27 Juristische Talente gesucht Wir bieten jungen Menschen eine berufliche Perspektive in unserer Kanzlei. Dazu gehören Ausbildungen im Rahmen eines Referendariats sowie Praktikumsplätze, die erste Einblicke in unsere Arbeitswelt ermöglichen. Referendariat Wir sind an allen Kanzlei-Standorten stets an Bewerbungen von qualifizierten Referendarinnen und Referendaren mit hervorragendem Examensabschluss interessiert. Die Gewinnung und natürlich auch das Halten guter Mitarbeiter ist entscheidend für unseren Erfolg. Mit unserer langjährigen professionalen Erfahrung bieten wir jungen juristischen Talenten in der Anwalts- oder Wahlstation Einblicke in die praxisorientierte Rechtsberatung und bereiten sie auf das Berufsleben eines guten Anwalts umfassend vor. Praktikum Sie befinden sich in der juristischen Ausbildung? Für Jurastudenten, die erste berufliche Erfahrungen in der Kanzlei sammeln möchten und für Wirtschaftsjuristen (BA), die zu einem Masterstudiengang zugelassen sind, für das die Ausbildungsordnung ein mehrmonatiges Praktikum verlangt, bieten wir Praktikumsplätze an. Wenn Sie unser Team verstärken möchten, senden Sie uns gerne Ihre Bewerbungsunterlagen zu.

28 vl 2017/9/21 8:35 page 12 #28 A. Einblicke in die Fakultät 4) Gründung der Robotics & AI Law Society (RAILS) in Hannover Am 23. August 2017 fand der Notartermin zur Gründung der Robotics & AI Law Society, kurz RAILS, statt. RAILS ist die rechtswissenschaftliche Antwort auf die zunehmende Digitalisierung unserer modernen Gesellschaft im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) und (smarten) Robotik. Zu den verschiedenen Aufgaben der RAILS wird das Veranstalten einschlägiger Konferenzen gehören. Die erste, in Hannover stattfindende, Tagung mit namhaften Referenten wird am 23. März 2018 abgehalten. Gründungsmitglieder sind PD Dr. Martin Ebers, Prof. Dr. Jan Eichelberger, Prof. Dr.-Ing. Sami Haddadin, Prof. Dr. Christian Heinze, Prof. Dr. Tina Krügel, Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Dr. Björn Steinrötter und Prof. Dr. Arthur-Axel Wandtke. Den Vorstand bilden PD Dr. Martin Ebers (Vorsitzender), Prof. Dr.-Ing. Sami Haddadin (stellv. Vorsitzender), Prof. Dr. Tina Krügel und Dr. Björn Steinrötter (stellv. Vorsitzender). Dem Kuratorium der RAILS gehören an: Jan Philipp Albrecht (Mitglied des Europäischen Parlaments), Prof. Dr. Susanne Beck, Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Prof. Dr. Christian Heinze, Prof. Dr. Eric Hilgendorf (Universität Würzburg), Prof. Dr. Wolfgang Kilian, Prof. Dr. Mario Martini (Universität Speyer), Prof. Dr. Susana Navas Navarro (Universität Barcelona), Prof. Dr. Joachim Scherer (Baker McKenzie), Prof. Dr. H.-P. Schwintowski (HU Berlin), Prof. Dr. Wolfgang Spoerr (Hengeler Müller), Prof. Dr. A.-A. Wandtke (HU Berlin). Im Beirat sind bislang die Kanzleien Baker McKenzie (Ansprechpartner: Dr. Holger Lutz und Frau Caroline Heinickel), Hengeler Mueller (Ansprechpartner Dr. Albrecht Conrad, Partner) und Taylor Wessing (Ansprechpartner Dr. Freiherr von dem Bussche und Dr. Schelinski) versammelt. 12

29 vl 2017/9/21 8:35 page 13 #29 Eine gute Partnerschaft beginnt mit Wissen. Wir entwickeln Lösungen für komplexe rechtliche, steuerrechtliche und notarielle Sachverhalte und kombinieren diese Bereiche effizient miteinander. Auf diese Weise profitieren unsere Mandanten auf dreifacher Ebene. Rechtsberatung Erbrecht Schenkungsrecht Gesellschaftsrecht Unternehmensrecht Handelsrecht Transaktion von Unternehmen und Immobilien Steuerberatung Steuerliche Gestaltungsberatung Abwehrberatung (Betriebsprüfung, Rechtsbehelfs-, Klage- und Revisionsverfahren) Steuerstrafverteidigung Notariat Notarielle Umsetzung der Gestaltungskonzepte Immobiliennotariat Sonstige notarielle Tätigkeiten

30 vl 2017/9/21 8:35 page 14 #30 A. Einblicke in die Fakultät 5) Veröffentlichung des Tagungsbandes der Mittelbautagung 2016 Die in 2014 ins Leben gerufende Tagung des akademischen Mittelbaus der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover bietet Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ein Forum, eigene Forschungsergebnisse - zu einem gemeinsamen Oberthema mit persönlichem Schwerpunkt - zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Inhaltlicher Ausgangspunkt der regelmäßigen Veranstaltung ist ein juristisches Grundlagenthema, das fachübergreifend diskutiert wird. Im Oktober erscheint nun der Tagungsband zur Mittelbautagung 2016, mit dem Thema «Neue Impulse für die Rechtsanwendung Einflüsse verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen auf die juristische Methodik» Der Band stellt zur Diskussion, ob der auf Friedrich Carl von Savigny zurückgehende und auch heute noch immer weitgehend unverändert Anwendung findende Methodenkanon der Gesetzesauslegung weiterhin zeitgemäß ist oder ob dieser nicht um Erkenntnisse aus anderen Disziplinen bzw. aus den rechtswissenschaftlichen Grundlagenfächern erweitert werden kann und sollte. Denn auf der Suche nach dem Verständnis einer Rechtsnorm werden zumeist nur der Wortlaut, die Gesetzessystematik, die Umstände der Entstehung einer Norm sowie ihr mutmaßlicher Sinn und Zweck betrachtet. Dies mag aus heutiger Sicht für die Rechtsanwendung insofern unzureichend scheinen, als neuere Ansätze und Erkenntnisse aus rechtswissenschaftlichen Grundlagenfächern wie auch aus anderen wissenschaftlichen Disziplinen keine oder nur sehr unzureichende Berücksichtigung finden. Aber auch losgelöst von den Canones gibt es innerhalb des Rechtsanwendungsprozesses diverse Einbruchstellen für jene Erkenntnisse, wie die einzelnen Beiträge des Bandes mit ihren unterschiedlichen Zugriffen auf die Thematik verdeutlichen. Die Fakultät gratuliert den Herausgebern und den Autorinnen und Autoren zu einem sehr beachtlichen Werk! 14

31 vl 2017/9/21 8:35 page 15 #31 6) VFS Hannover fördert Bestand der Steuerliteratur II. Aktuelles Aufgrund der inzwischen erprobten und guten Zusammenarbeit zwischen dem Verein zur Förderung der Steurrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover e. V. (VFS Hannover) und der Technischen Informationsbibliothek Hannover (TIB) hat der Verein beschlossen, das bereitgestellte Budget für die «Bücherspende» deutlich zu erhöhen. Ziel des intensivierten Engagements ist es, die Bedeutung des Steuerrechts in der juristischen Ausbildung weiter zu stärken. Für die Förderung und den Ausbau der steuerrechtlichen Bestandsbibliothek hatte der Verein 2016 zunächst noch ein Budget von ursprünglich Euro p.a. bereitgestellt. Darüber hinaus wurde bis August 2017 durch den VFS Hannover bereits Steuerrechtsliteratur im Gegenwert von EUR 1.867,19 Euro angeschafft. Die Buchübergabe an die TIB erfolgte durch den stellv. Vereinsvorsitzenden des VFS Hannover Dr. Zacharias-Alexis Schneider und Daniel-Christopher Schefft an Frau Neuenfeld-Rintelmann. Die durch den VFS Hannover bereitgestellten Bücher sind durch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet. Weitere Bücherspenden sind für das letzte Quartal dieses Jahres geplant. Einblicke 15

32 vl 2017/9/21 8:35 page 16 #32 A. Einblicke in die Fakultät 7) Lehrstuhlvertretungen AkadR a.z. Dr. iur. Andreas Dieckmann übernimmt in Vertretung für Prof. Dr. Felipe Temming den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Dr. Andreas Dieckmann, AkadR a.z. Telefon: Raum: PD Dr. iur. Peter Kreutz übernimmt in Vertretung für Prof. Dr. Stefan Huber, LL. M. den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. PD Dr. Peter Kreutz Telefon: Raum: Dr. iur. Manuel Ladiges, LL.M. übernimmt in Vertretung für Prof. Dr. iur. Beatrice Brunhöber den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und ein weiteres Fach. Dr. Manuel Ladiges, LL.M. (Edinburgh) Telefon: Raum:

33 vl 2017/9/21 8:35 page 17 #33 w.brandi.net itere Informationen unter ww.brandi.net Nehmen Sie Platz! BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Adenauerallee Hannover Tel.: +49 (0) 511/ BIELEFELD I DETMOLD I GÜTERSLOH I PADERBORN I MINDEN I HANNOVER I PARIS I PEKING

34 vl 2017/9/21 8:35 page 18 #34 A. Einblicke in die Fakultät III. Ankündigungen 1) Autonomes Fahren - Interdisziplinäre Fachtagung Am 28. November 2017 laden Herr Prof. Dr. Oppermann, LL.M. und Frau Apl. Prof. Dr. Stender-Vorwachs, LL.M. zur interdisziplinären Fachtagung «Autonomes Fahren» im Lichthof der Leibniz Universität Hannover ein. Die Fachtagung widmet sich relevanten Fragen des autonomen Fahrens aus sämtlichen rechtlichen Perspektiven und verknüpft diese mit ethischen Fragestellungen sowie Impulsen aus Politik, Gesetzgebung und Wirtschaft. Mobilität befindet sich in einem kontinuierlichen Wandel. Standen früher Form und Design für Käufer primär im Vordergrund, so erfahren nunmehr unter anderem Assistenz- und Entertainmentsysteme eine stärkere Aufmerksamkeit. Autonomes Fahren birgt ein völlig neues Mobilitätskonzept in sich. Diesen weitreichenden Auswirkungen und Veränderungen trägt die interdisziplinäre Fachtagung Rechnung. Der Komplexität der Materie wollen wir mit den vielfältigen Fachrichtungen der Referenten Rechnung tragen: vom arbeitsrechtlichen, über einen strafund versicherungsrechtlichen Input, hin zu einem philosophisch-ethischen und ingenieurswissenschaftlichen Input decken die Referenten das weite Spektrum ab. Mobilität von morgen heißt, die Fragen und Probleme von morgen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten, zu analysieren und zu verstehen. Weitere Informationen zur Tagung und zur Teilnahme an dieser finden Sie unter: 18

35 vl 2017/9/21 8:35 page 19 #35 Associate (m/w) im Bereich IT- und Datenschutzrecht Für unser Team im Rheinland am Standort Düsseldorf suchen wir interessierte Anwälte (m/w) für unsere Praxisgruppe Informationstechnologie, Medien und Telekommunikation. Unsere Mandanten sind nationale und internationale Unternehmen, die wir zu den für die digitale Transformation relevanten Rechtsfragen beraten. Hierzu zählen unter anderem Themen wie Big Data, vernetztes Autofahren, Internet of Things oder Targeted Advertising und die Rechtsbereiche IT- und Datenschutzrecht. Wir werden Sie in diesen neuartigen Fragestellungen intensiv ausbilden und Ihnen interne und externe Fortbildungen ermöglichen. Lassen Sie sich anstecken von der kollegialen Arbeitsatmosphäre in einem starken und eng mit unseren anderen Praxisgruppen verzahnten Team in einem internationalen und technologiegetriebenen Umfeld. Wir bieten Ihnen viel Spielraum zur Entwicklung eigener Ideen, Ihres eigenen Profils und eigenen Mandantenkontakten. Sie haben Ihr Jurastudium mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen, verfügen idealerweise über ausgezeichnete Englischkenntnisse und die Fähigkeit zum unternehmerischen Denken. Sie sind bereit, sich in innovative Themen einzuarbeiten und schätzen juristische Kreativität? Dann sprechen Sie uns an wir freuen uns auf Sie! Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugnissen per an: Klaus Beucher Freshfields Bruckhaus Deringer LLP Feldmühleplatz Düsseldorf T E klaus.beucher@freshfields.com karriere.freshfields.de

36 vl 2017/9/21 8:35 page 20 #36 A. Einblicke in die Fakultät 2) DAV Jura-Slam Vorentscheid Hannover Wollten Sie schon immer über den Froschkönig und das Zivilrecht, die strafrechtlichen Aspekte bei Pulp Fiction oder den Schutz von Stehpinklern durch die Rechtsprechung auf besondere Weise informiert werden? Beim Jura-Slam des Deutschen Anwaltvereins treten Slammende mit kurzen Vorträgen in einem Wettstreit gegeneinander an. Sie suchen sich ihre Themen selbst aus, einzige Vorgabe ist, dass es sich um ein juristisches Thema handelt. Das Spektrum der Themen und Vortragsstile ist also breit gestreut, der Bienenparagraph und Co. lassen grüßen. Ziel des Slams ist es, das Publikum zu begeistern, die Menge ausflippen zu lassen und Spaß zu haben. Allen Slammenden gebührt ein Auftritt von 10 Minuten. Gewonnen hat, wer den lautesten Applaus einheimst. Es winken nicht nur Ruhm und Ehre, für den ersten Platz geht es außerdem nach Berlin zum großen und einzigartigen Jura-Slam Finale des Deutschen Anwaltvereins. Hier werden sich die besten Slammenden aus Deutschland messen, und der oder dem Besten winkt ein Preisgeld von 500 Euro! Am 17. Oktober 2017 um Uhr findet der Hannover-Vorentscheid des Jura-Slams des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) statt. Der Eintritt ist frei. Kommen Sie vorbei und lassen sich unterhalten! Weitere Informationen finden Sie auch unter: 20

37 vl 2017/9/21 8:35 page 21 #37 Mit Schwung ins Examen. JuS Jetzt testen! 3 Monate JuS in klu sive Zugang zum beck-online Modul JuSDirekt kostenlos zum Kennenlernen. Danach zum Vorzugspreis für Studenten/ Referendare von 49,50 im Halbjahr bei einer Mindeslaufzeit von 6 Monaten zzgl. Vertriebs-/Direktbeorderungsgebühr halbjährlich ( 5,60/ 2,80) 8,40. Abbestellung der Zeitschrift JuS bis 6 Wochen vor Laufzeitende. Bestellen Sie nicht ab, verlängert sich das Abo JuS- und JuSDirekt um weitere 6 Monate. Mehr Informationen: Mit der JuS fit für die Prüfung JuS-Rechtsprechungs übersicht: Neue examensrelevante Entscheidungen für Sie aufbereitet, mit Prüfungs schemata versehen und von Ihren Prüfern kommentiert Spitzenaufsatz: Grundlegendes für alle Ausbildungsstufen Studium: Grundwissen, Schwer punktbereiche, Examensvorbereitung Referendariat: Maßgeschnei derte Themen für die zweite Ausbildungsstufe Fallbearbeitung: Mit Original klausuren und -lösungen JuS-Tutorium: Die Übersicht über die besonders examens relevanten systematischen Beiträge der JuS seit Das Online-Modul... bietet alles für die optimale Examens vorbereitung: Die JuS online: alle Jahrgänge seit 2000 das prüfungsrelevante Bundes-, Landes- und Europa recht mehr als examensrelevante Entscheidungen zum Zivilrecht, Zivilprozess recht, Öffentlichen Recht, Straf recht und Strafprozess recht. Erhältlich im Buchhandel oder bei: beck-shop.de Verlag C.H.BECK ohg München kundenservice@beck.de Preise inkl. MwSt

38 vl 2017/9/21 8:35 page 22 #38 A. Einblicke in die Fakultät 3) Studentenfutter Unter dem Motto «Studentenfutter» wird auch im kommenden Wintersemester 2017/2018 die Reihe öffentlicher Vortragsveranstaltungen fortgesetzt. Die Vortragsreihe findet im Kontext der anwaltsorientierten Juristenausbildung statt, die durch das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover betreut wird. Während sich der ADVO-Z Studiengang bewusst auf spezifische Inhalte der Anwaltstätigkeit im engeren Sinne bezieht, soll mit der Vortragsreihe der Blick erweitert und damit gleichzeitig der Vielfältigkeit der Praxis anwaltlicher und juristischer Tätigkeit im Allgemeinen Rechnung getragen werden. Kennzeichnend für die Vorträge ist jeweils, dass ausgewählte Praktikerinnen und Praktiker über ihren beruflichen Alltag berichten und anschließend in geselliger Atmosphäre zu Gesprächen zur Verfügung stehen. Die Juristische Fakultät als diskussionsfreudige Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden mit spannenden Gästen bei Wein und Brot erlebbar zu machen, ist der Kerngedanke der Vortragsreihe. Seit dem Sommersemester 2006 gelingt es bereits, hochklassige Referentinnen und Referenten für die Vortragsreihe zu gewinnen. Die Räumlichkeiten füllten u.a. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.d., Sepp D. Heckmann, ehem. Vorstandsvorsitzender der Deutschen Messe AG, Rechtsanwalt Philipp M. von Bismarck, Partner der Kanzlei KSB INTAX, Martin Kind, Geschäftsführer der Kind Hörgeräte GmbH & Co. KG und Geschäftsführer von Hannover 96, Rechtsanwalt Wolfgang Wieland, MdB, Bürgermeister und Justizsenator a.d., Dirk Roßmann, Geschäftsführender Gesellschafter DIRK ROSSMANN GmbH, Uwe H. Reuter, Vorstandsvorsitzender der VHV Gruppe, Rechtsanwalt Gernot Lehr, Partner der Sozietät Redeker Sellner Dahs. Die Vorträge sollen den Studierenden einen Einblick in die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder der Anwaltstätigkeit vermitteln. Im Vordergrund steht dabei das rechtsgestaltende und rechtsverändernde Wirken der Rechtsanwaltschaft. Die Vorträge finden am Conti-Campus im Moot Court Raum (Gebäude ) statt: Unternehmergespräche - Dr. Oliver Liersch Wie Unternehmerinnen und Unternehmer denken und inwieweit auch juristische Risiken ihre Entscheidungen beeinflussen, soll im Rahmen der «Unternehmergespräche» vermittelt werden. Rechtsanwalt Dr. Oliver Liersch (Brinkmann.Weinkauf), ehemaliger Staatssekretär des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, ergründet dies mit seinen Gesprächspartnern. Der Termin sowie die Gesprächspartner werden zeitnah bekannt gegeben. 22

39 vl 2017/9/21 8:35 page 23 #39 III. Ankündigungen 17. Oktober 2017: Jura Slam Nach dem erfolgreichen und inspirierenden Jura-Slam im letzten Jahr, freuen wir uns auf den nächsten Jura-Slam der am 17. Oktober 2017 um 20 Uhr in Raum (Conticampus) im Rahmen des Studentenfutters stattfindendet. Wie erklärt man einen juristischen Sachverhalt oder das eigene Forschungsthema verständlich in 10 Minuten? Beim Jura-Slam werden Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen (Studierende, Referendare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bis 40 Jahre) zu Slammenden und präsentieren ihr Thema nachvollziehbar, unterhaltsam und mit einem Augenzwinkern. Das Publikum ist die Jury und kürt die Siegerin oder den Sieger des Abends. Die Siegerinnen und Sieger der Vorentscheide treffen dann am 28. November 2017 zum Finale im SO36 in Berlin aufeinander, um nicht nur um Ruhm und Ehre, sondern auch um Preisgelder zu kämpfen. 24. Januar 2018: Patricia Litten Zumeist werden Richterinnen und Richter als die Zentralfiguren des Rechtssystems bezeichnet, da die Entscheidung der Rechtsfälle allein in ihren Händen liegt. Der Rechtsanwalt rückt hierbei oft in den Hintergrund, dabei ist der Einfluss der Rechtsanwaltschaft auf die Entscheidungs- und Rechtsfindung nicht von der Hand zu weisen. Die Entscheidungsfindung ist maßgeblich von der Mitwirkung der Parteivertreterinnen und Parteivertreter abhängig. Hans Litten war ein deutscher Rechtsanwalt und machte sich als großer Gegner des NS-Regimes und als «Anwalt des Proletariats» einen Namen. Im Mai 1931 führte er etwa im Rahmen des Edenpalast-Prozesses Hitler als Zeugen vor und erzwang den sogenannten Legalitätseid. Im Rahmen einer musikalischen Lesung mit Patricia Litten, Schauspielerin und Hans Littens Nichte, soll die Erinnerung an den 1938 im Konzentrationslager Dachau gestorbenen Rechtsanwalt als Exempel weiterer bedeutender Persönlichkeiten der Anwaltschaft, aufrechterhalten werden. Patricia Litten wird hierbei von der Cellistin Birgit Förstner begleitet. Die Veranstaltungen finden jeweils um 18 Uhr im Leibnizhaus statt. Im Anschluss ist die Möglichkeit gegeben, näher ins Gespräch zu kommen. Ansprechpartner: Institut für Prozess- und Anwaltsrecht Prof. Dr. Christian Wolf (Geschäftsführender Direktor des Instituts) Internet: Sekretariat Tel.: 0511/ od Einblicke 23

40 vl 2017/9/21 8:35 page 24 #40 A. Einblicke in die Fakultät 4) 7. Fakultätskarrieretag Am 25. April 2018 findet der siebte Fakultätskarrieretag auf dem Campus der Leibniz Universität im Hörsaalgebäude 1507 statt. Den Studierenden und Absolventinnen und Absolventen aus Hannover sowie allen weiteren interessierten Besucherinnen und Besuchern stehen eine Vielzahl an Arbeitgebern zu Karrieregesprächen zur Verfügung. Sie sind herzlich eingeladen, sich über Themen wie studentische Nebentätigkeiten, Praktika, zukünftige Referendarstellen und Arbeitgeber auszutauschen. Neben den Karrieregesprächen an den Messeständen können Besucherinnen und Besucher auch das Rahmenprogramm mit einem Fachvortrag wahrnehmen, interessante Fachliteratur erhalten oder sich von Karriere-Coaches beraten lassen. Möglichkeiten nutzen... Auf der Website zu den Fakultätskarriertagen in Hannover können Sie schon vor der Veranstaltung den Kontakt zu den Ausstellern herstellen. Nutzen Sie hierfür ganz einfach das Online-Bewerbungstool auf Hinterlegen Sie hier Ihre Bewerbung, und sichern Sie sich so Termine am Messetag. 24

41 vl 2017/9/21 8:35 page 25 #41 Praktikum Nebentätigkeit Referendarstelle Festanstellung jetzt Uhr 7. Fakultätskarrieretag Juristische Fakultät Universität Hannover Hörsaalgebäude 1507 Conti Campus Drei Schritte für Deine Karriere anmelden! oder spontan vorbeikommen 1 Coaching Bewerbungstraining vorab nutzen 2 Bewerberwelt.de Anmelden für Interviews & mehr 3 Standgespräche Arbeitgeber vor Ort treffen Teilnehmende Aussteller Foto: Lukas Thorsson, 2011 Stand: August 2017 Veranstalter: Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover Organisation: MYJOBFAIR GmbH Es gelten die AGB der MYJOBFAIR GmbH Mit Unterstützung von: lawyer-coaching.de

42 vl 2017/9/21 8:35 page 26 #42 A. Einblicke in die Fakultät 5) Promotionsfeier 2017 Die diesjährige Promotionsfeier, mit der die Juristische Fakultät ihre Anerkennung für die Forschungs- und Arbeitsleistung der Promovierten zum Ausdruck bringen möchte, wird am Freitag, den 3. November 2017 ab Uhr im Leibnizhaus in der Altstadt stattfinden. Neben den Promovierten sind auch Freunde und Familie herzlich zu der Feier eingeladen. Nach der Eröffnung des Abends durch den Dekan, Prof. Dr. Bernd H. Oppermann, LL.M. werden im Rahmen der feierlichen Verleihung der Promotionsurkunden die einzelnen Promovierten sowie deren Dissertationen durch die jeweiligen Betreuenden kurz vorgestellt. Im Anschluss folgt die Verleihung der Fakultätspreise für herausragende Promotionen sowie die Verleihung des Brüggehagen + Kramer Promotionspreises. Der Abend wird dann bei einem Sektempfang mit Buffet stimmungsvoll ausklingen. 26

43 vl 2017/9/21 8:35 page 27 #43 Vorsorge und Versicherungen Wenn ich den notwendigen Rückhalt für meine Arbeit brauche. Wer Ziele hat, möchte diese auch gerne erreichen. Gemeinsam mit Ihnen behalten wir von Anfang an Ihre Ziele im Blick. Daher bieten wir erstklassigen Schutz für angehende Juristen. So sind Sie optimal geschützt. Mit günstigen Einsteigerkonditionen. HDI Vertriebs AG Vicki Meier Charles-de-Gaulle-Platz Köln Telefon vicki.meier@hdi.de HDI hilft _201709_ANZ_Studenten_A5X_LY02.indd :56

44 vl 2017/9/21 8:35 page 28 #44 A. Einblicke in die Fakultät 6) Legal Tech Inkubator Die Digitalisierung der Arbeitswelt schreitet immer weiter voran. Auch die Anwaltsbranche ist mittlerweile von ihr eingeholt worden, man spricht hier von Legal Technology. Schon heute werden Tätigkeiten, die noch vor wenigen Jahren fest in der Hand der Anwaltschaft waren, schneller und günstiger durch Software erledigt, als es Anwälte jemals gekonnt hätten. Vor allem angehende Juristinnen und Juristen müssen erkennen, dass große Teile ihrer Leistung standardisierbar, automatisierbar und damit skalierbar geworden ist. Auf diese neuen Herausforderungen am Arbeitsmarkt reagiert die Juristische Fakultät mit dem Legal Tech Inkubator und schafft für die Studierenden eine Veranstaltung, in der notwendige Kenntnisse der Funktionsweise von Legal Tech vermittelt werden. In einem interdisziplinären Ansatz soll Studierenden der Rechtswissenschaft und Informatik hier die Gelegenheit gegeben, ihre während des Studiums erworbenen Kenntnisse praktisch anzuwenden. Mit der Zusammenführung verschiedener Studienfächer übernimmt der Legal Tech Inkubator Ansätze amerikanischer Universitäten und unternimmt den Versuch, frei von einem festen Lehrplan die kreative Eigenleistung der Teilnehmer zu fördern. Den Studierenden bietet er damit ein bundesweit einzigartiges Angebot und eine unglaubliche Chance. Weitere Informationen finden Sie auch unter: 28

45 vl 2017/9/21 8:35 page 29 #45 IV. Veranstaltungen im Sommersemester 2017 IV. Veranstaltungen im Sommersemester ) Rückblick auf die Absolventenfeier 2017 Im Rahmen der diesjährigen Absolventenfeier am 12. Juli 2017 verabschiedete die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover 112 Absolventinnen und Absolventen gemeinsam mit rund 500 Gästen. Der Weg zum Examen dauert viele Semester und erfordert harte Arbeit von den Studierenden. Aus diesem Grund würdigt die Juristische Fakultät jedes Jahr ihre Absolventinnen und Absolventen mit einer feierlichen Verabschiedung. Eröffnet wurde die diesjährige Absolventenfeier im bis auf den letzten Platz gefüllten Hörsaal durch den Dekan, Prof. Dr. Bernd H. Oppermann, LL.M., sowie den Studiendekan, Prof. Dr. Claas Friedrich Germelmann, LL.M., bevor die Festrede von Prof. Dr. Karl-Helge Hupka (Präsident des OLG Braunschweig a.d.) sowie die Absolventenrede von Herrn Dipl.- Jur. Niclas Stock verschiedene Aspekte der Vergangenheit und Zukunft der frischgebackenen Absolventinnen und Absolventen beleuchteten und der Veranstaltung einen würdigen Rahmen verliehen. Insgesamt haben im Laufe des vergangenen Jahres 133 Absolventinnen und Absolventen das Studium erfolgreich abgeschlossen und ihre Diplomierung beantragt. Hiervon konnten 46 Kandidatinnen und Kandidaten ein Prädikatsexamen erzielen. Der Mittelwert der Examensnote aller Diplomanden lag bei 8,67 Punkten und damit knapp über dem Notendurchschnitt des vorherigen Jahrgangs. Einblicke Wie in den letzten Jahren zeichnete die Juristische Fakultät auch 2017 die drei besten Absolventinnen und Absolventen des Jahrgangs für ihre hervorragenden Leistungen aus. Unter den vielen erfreulichen Ergebnissen stachen Dipl.-Jur. Niclas Stock mit einem Durchschnitt von 13,18 Punkten, Dipl.-Jur. Katharina Reichard mit einem Durchschnitt von 12,52 Punkten und Dipl.-Jur. Marco-Marcel Niebuhr mit einem Durchschnitt von 12,04 Punkten als beste Absolventen ihres Jahrgangs besonders hervor und durften sich über die Absolventenpreise der Fakultät freuen. 29

46 vl 2017/9/21 8:35 page 30 #46 A. Einblicke in die Fakultät Abgerundet wurde die Absolventenfeier 2017 durch einen Sektempfang, der im Foyer des Hörsaalgebäudes und in den Räumen /005 genossen werden konnte. Als besonderes Andenken an die Veranstaltung hat der Ehemaligenverein der Juristischen Fakultät die Veranstaltung von einem Fotografen begleiten lassen und dessen Fotos den Absolventinnen und Absolventen kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Juristische Fakultät gratuliert den Absolventinnen und Absolventen nochmals recht herzlich, verbunden mit den besten Wünschen für die persönliche und berufliche Zukunft und hofft, dass die Studienzeit und die Alma Mater immer in guter Erinnerung bleiben. 30

47 vl 2017/9/21 8:35 page 31 #47 IV. Veranstaltungen im Sommersemester 2017 Einblicke 31

48 vl 2017/9/21 8:35 page 32 #48 A. Einblicke in die Fakultät 2) Kulturgüterschutz im System der Vereinten Nationen - Interdisziplinärer Workshop Vom 8. bis zum 10. September luden die AG Junge UN-Forschung in der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.v. und der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht für das Institut für Internationales Recht, zu einem dreitägigen internationalen wissenschaftlichen Workshop in das Welfenschloss der Leibniz Universität. Der Workshop sollte junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Völkerrecht, Kultur-, Politik- und Sozialwissenschaften mit Praktikerinnen und Praktikern aus den Bereichen des divergierenden Kulturgüterschutzes unter dem Schirm der Vereinten Nationen zusammenbringen. Ziel war es, einen effektiven Dialog und gegenseitigen Austausch von Wissen und Erfahrungen zu ermöglichen. Hier sollte im Rahmen von Expertenvorträgen, Vorstellungen von Konferenzpapieren sowie Diskussionen das gegenwärtige Konzept des bestehenden Kulturgüterschutzes kritisch untersucht und weiterentwickelt werden. In drei intensiven Tagen voller anregender Diskussionen und höchst interessanter Vorträge diskutierten ca. 25 junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Internationale Beziehungen, Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften aber auch Archäologie und Anthropologie mit erfahrenen Expertinnen und Experten aus der Praxis über Kulturgüterschutz und Kulturgüterzerstörung im System der Vereinten Nationen. Gekommen waren Teilnehmende aus der Schweiz, Österreich, Frankreich, Italien und Deutschland. 32

49 vl 2017/9/21 8:35 page 33 #49 IV. Veranstaltungen im Sommersemester 2017 Nach der Eröffnung der Veranstaltung durch den Präsidenten der Leibniz Universität Hannover, Prof. Dr. Volker Epping und Prof. Dr. Claas Friedrich Germelmann den Organisator des Workshops Vincent Widdig, begann Oberst Dr. Michael Pesendorfer, Verteidigungsattaché an der Österreichischen Botschaft in Sarajevo, mit einem Bericht über die praktische Bedeutung des Schutzes von Kulturgütern aus der Perspektive der Peace Supporting Forces in Bosnien und Herzegowina sowie anderen Balkanstaaten. Wissenschaftlich begann der Workshop mit Vorträgen zum Schutz von Kulturgütern durch die Vereinten Nationen und ihren Unterorganisationen selbst sowie zu allgemeinen Fragen zukünftigen kulturellen Erbes der Menschheit. Neben Fragen des institutionellen Kulturgüterschutzes wie des Mandates und Tätigkeit des UN-Sonderberichterstatters über kulturelle Rechte oder das Listensystem des UNESCO wurde intensiv über die spannende Frage der Erhaltung und des Zugangs zum digital-kulturellen Erbe des Menschheit diskutiert und seine Implikationen auf aktuelle Konflikte und die Bewahrung kultureller Identitäten. Highlight des Workshops war sicherlich das «Expert*innen-Panel» mit seinen äußert wertvollen Berichten über den Kulturgüterschutz in der Praxis. Hier berichtete Prof. Dr. Markus Hilgert, Direktor des Vorderasiatischen Museums Berlin und Präsident von Blueshield Germany, über den illegalen Transfer von Kulturgütern im Irak im Rahmen des Forschungsprogramms ILLICID sowie über Fragen des «capacity buildings» vor Ort und seine Bedeutung für den nachhaltigen Kulturgüterschutz. Dr. Markus Swittalek, Kulturgüterschutzoffizier an der Landesverteidigungsakademie in Wien, berichtete über das österreichische Konzept des militärischen Kulturgüterschutzes und erläuterte die Verzahnung von Blue Helmet und Blue Shield dem Schutz von Kulturgütern während bewaffneter Konflikte und internationaler Friedensunterstützungsmissionen. Als dritte Perspektive referierte Dr. Mara Wantuch- Thole aus anwaltlicher Sicht über die rechtsübergreifende Einklagbarkeit von Ansprüchen an illegal transferierten Kulturgütern und über das neue deutsche Kulturgüterschutzgesetz. Insbesondere letzteres gab Anlass zu hitzigen Diskussionen und zeigte auf, dass auch auf nationaler Ebene die Frage des Kulturgüterschutzes noch weit von einer zufriedenstellenden Regelung entfernt ist. Einblicke 33

50 vl 2017/9/21 8:35 page 34 #50 A. Einblicke in die Fakultät Abgeschlossen wurde der Workshop durch mehrere Panels zur Frage des Kulturgüterschutzes in bewaffneten Konflikten, des Kulturgüterschutzes in «Post-Conflict»-Situationen sowie zu der aktuell wichtigen Frage des Umgangs mit der Kulturgüterzerstörung durch nationalen und internationalen Terrorismus. Untersucht wurde hier nicht nur die Rolle der Vereinten Nationen selbst, etwa über den Sicherheitsrat oder die UNESCO, sondern auch die Rolle bi- und multilateraler Koalitionen und der internationalen Gemeinschaft. Insbesondere die Frage der Auslöschung kultureller Identitäten als Methode der Kriegsführung sowohl durch staatliche als auch durch nichtstaatliche Akteure wurde intensiv diskutiert. Dies auch vor dem Hintergrund der steigenden Digitalisierung von Kulturgütern. Ein spannender Bericht über die «Blue Helmets of Culture», einer italienischen Initiative im Rahmen der globalen UNESO-Koalition «United Heritage», gab ebenso Anlass zu Debatten wie die Frage der praktischen Inkorporation des internationalen Kulturgüterschutzes in die militärischen Handbücher der an neuen Konflikten beteiligten Staaten. Die gewünschte Zusammenarbeit junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit gestandenen Expertinnen und Experten aus der Praxis als explizites Ziel der Veranstaltung und ihre Interdisziplinarität trugen somit nachhaltig zu ihrem Erfolg bei. Eine Folgeveranstaltung im nächsten Jahr ist bereits angedacht. Die Ergebnisse des Workshops können dank der Unterstützung der Fakultät in dem erscheinenden Tagungsband nachgelesen werden. 34

51 vl 2017/9/21 8:35 page 35 #51 Mit Nomos für das Jurastudium bestens gerüstet NOMOSGESETZE NomosStudienbuch NOMOSLEHRBUCH NOMOSSTUDIUM Götz Starck Hartmann Mann Mehde [Hrsg.] Landesrecht Niedersachsen Textsammlung Landesrecht Niedersachsen Studienbuch Kilian Wendt Europäisches Wirtschaftsrecht Schulze Zoll Europäisches Vertragsrecht 26. Auflage 2. Auflage 6. Auflage 2. Auflage Nomos Nomos Nomos Nomos Götz Starck Landesrecht Niedersachsen Textsammlung 26. Auflage 2017, 832 S., brosch., 25,90 ISBN nomos-shop.de/30106 Hartmann Mann Mehde Landesrecht Niedersachsen Studienbuch 2. Auflage 2017, ca. 300 S., brosch., 28, ISBN eisbn Erscheint ca. Dezember 2017 nomos-shop.de/29034 Kilian Wendt Europäisches Wirtschaftsrecht 6. Auflage 2017, 510 S., brosch., 26, ISBN eisbn nomos-shop.de/30306 Schulze Zoll Europäisches Vertragsrecht 2. Auflage 2017, 346 S., brosch., 24, ISBN eisbn nomos-shop.de/26833 Die Textsammlung enthält eine systematische Auswahl der für das Land Niedersachsen wichtigen Rechtsvorschriften und berücksichtigt die für die Studierenden an den Universitäten und Fachhochschulen sowie für die Rechtsreferendare maßgeblichen Vorschriften des Landesrechts. Die Sammlung ist in Niedersachsen zum 1. juristischen Staatsexamen zugelassen. Die drei examensrelevanten Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts Bau-, Kommunal- sowie Polizei- und Ordnungsrecht werden aus niedersächsischer Perspektive in einem Lehrbuch zusammengeführt. Hinzu kommen kürzere Abschnitte zu niedersächsischen Besonderheiten des Verwaltungsverfahrensrechts, der Landesverfassung sowie der Verwaltungsorganisation. Das Buch beschreibt und analysiert die wichtigsten Gebiete des EU-Wirtschaftsrechts (u.a. Wettbewerbsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Kapitalmarktrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Privatversicherungsrecht) mit ihren Bezügen zum deutschen Wirtschaftsrecht. Den Kerngebieten des nationalen bürgerlichen und Handels rechts liegen heute europäische Regelungen zugrunde. Das Lehrbuch bietet eine Gesamtdarstellung des europäischen Vertragsrechts unter Einschluss der neuesten Entwicklungen und behält dabei stets die Bedürfnisse der Praxis im Blick. Die 2. Auflage wurde umfassend überarbeitet und aktualisiert. Nomos elibrary Unser Wissenschaftsprogramm ist auch online verfügbar unter nomos-elibrary.de Bestellen Sie jetzt telefonisch unter (+49)7221/ Portofreie Buch-Bestellungen unter Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer

52 vl 2017/9/21 8:35 page 36 #52 A. Einblicke in die Fakultät 3) 2. Hannoveraner Forum Unternehmensrecht Am Dienstag, 13. Juni 2017, fand das «2. Hannoveraner Forum Unternehmensrecht» in den Räumlichkeiten des gastgebenden Bauindustrieverbands Niedersachsen-Bremen e.v. statt. Das «Hannoveraner Forum Unternehmensrecht» soll eine Möglichkeit zum Austausch von Wissenschaft und Praxis über aktuelle, praktisch und wissenschaftlich relevante Themen bieten. Veranstaltet wird das Forum von dem Unternehmerverbänden Niedersachsen e.v. und dem Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Petra Buck-Heeb) der Juristischen Fakultät der Universität Hannover bzw. der Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kapitalmarktstrafrecht. Es erfolgte zunächst eine Begrüßung der Gäste durch Herrn Christoph Meinecke, dem Stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbände Niedersachsen e.v. sowie durch Frau Prof. Dr. Petra Buck-Heeb. Sodann gab Herr Prof. Dr. Carsten Momsen (Freie Universität Berlin) einen fundierten Überblick über das Thema «Interne Ermittlungen im Unternehmen: Rechtliche Probleme und gesetzgeberischer Handlungsbedarf». Die Unternehmensleitung ist in Umsetzung ihrer Compliance-Maßnahmen gehalten, betriebsintern dem Verdacht auf eine unternehmensbezogene Straftat nachzugehen. Auch wenn es keine gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Maßnahmen gibt, stellen diese ein wichtiges Instrument bei der Krisenbewältigung dar. Im Vortrag wurde auch das Spannungsverhältnis von privaten Ermittlungshandlungen und staatlichen Ermittlungsinteressen deutlich. Im Anschluss daran trug Frau Wiebke Jasper, die den Bereich Recht in der TÜV NORD AG leitet, zum Thema «Aus der Praxis für die Praxis: Von der Pflicht zur Kür Chancen der Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden» vor. Sie gab einen hervorragenden Einblick in den Umgang von Compliance- Beauftragten als Vertretern der Unternehmen mit Sicherheitsbehörden zum Zwecke der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Den Vorträgen schloss sich eine spannende Diskussion an. Das nächste Hannoveraner Forum Unternehmensrecht ist bereits in Planung. 36

53 vl 2017/9/21 8:35 page 37 #53 Kohlhaas+ Dr. Neumann Partnerschaft mbb Rechtsanwälte Steuerberater Fachanwälte Rechtsanwalt Steuerberater

54 vl 2017/9/21 8:35 page 38 #54 A. Einblicke in die Fakultät 4) Tagungsbericht zum Hannoverschen Symposium zum Gesellschafts- und Steuerrecht Am 6. April 2017 wurde in Kooperation des Rechtsanwaltsund Notarvereins Hannover e.v. und des Vereins zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover e.v. (VFS Hannover) das erste Hannoversche Symposium zum Gesellschafts- und Steuerrecht in der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover ausgerichtet. Anwesend waren etwa 100 Teilnehmer aus Finanzgerichtsbarkeit, Studierendenschaft, Beraterschaft sowie Forschung und Lehre. Das Symposium wurde mit zwei gesellschaftsrechtlichen Vorträgen eröffnet. Zunächst referierte Prof. Dr. Detlef Kleindiek über die Voraussetzungen einer wirksamen Zwangseinziehung von GmbH-Gesellschafteranteilen und den Rechtsschutzmöglichkeiten gegen rechtswidrige Zwangseinziehungen unter Darstellung aktueller Rechtsprechung. Dann informierte Dr. Hans-Michael Pott über das Internationale Gesellschaftsrecht. Nach Darstellung der Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit auf die deutsche Sitztheorie beleuchtete Pott aktuelle Probleme des Internationalen Gesellschaftsrechts. Im Anschluss referierte Prof. Dr. Michael Fischer zur schenkungsteuerlichen Behandlung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge. Dabei setzte er sich mit der schenkungsteuerrechtlichen Behandlung der Gründung und Liquidation von Gesellschaften, der Aufnahme und dem Ausscheiden von Gesellschaftern und Gewinnentnahmen auseinander. In seinem Vortrag zu aktuellen bilanz- und steuerrechtlichen Entwicklungen beleuchtete Prof. Dr. Joachim Hennrichs zunächst die Bilanzierung beim Ausscheiden von Gesellschaftern gegen Abfindung über dem Buchwert. In diesem Zusammenhang bestehe Klärungsbedarf hinsichtlich der bilanziellen Behandlung des Deltas, das sich daraus ergibt, dass das Kapitalkonto des ausscheidenden Gesellschafters unterhalb der zu leistenden Abfindung liegt. 38

55 vl 2017/9/21 8:35 page 39 #55 IV. Veranstaltungen im Sommersemester 2017 Im zweiten Teil seines Vortrags befasste sich Prof. Dr. Joachim Hennrichs mit der Eigenkapital/ Fremdkapital-Abgrenzung bei mezzaninen Finanzierungen. Er besprach die Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfahlen vom 12. Mai 2016, wonach die handelsbilanzielle Einordnung als Eigenkapital zwingend auch zu einer steuerbilanziellen Behandlung als Eigenkapital führe. Einblicke Abschließend referierte VRiBFH Michael Wendt zum Thema «Neues zur Realteilung». Er verwies auf die aktuelle Rechtsprechung des BFH, wonach eine Realteilung nicht länger zwingend die Betriebsaufgabe der Mitunternehmerschaft voraussetze. Dr. Andreas Blunk und RiFG Dr. Thomas Keß beendeten das gelungene Symposium mit einem Dank an die rege Teilnehmerschaft und die ausgezeichneten Referenten. Von RA/FAStR/StB Dr. Zacharias-A. Schneider, LL.B., LL.M., Patricia Hennig 39

56 vl 2017/9/21 8:35 page 40 #56 A. Einblicke in die Fakultät 5) Sommerschule IN SITU 2017 Im Rahmen der vom Institut für Rechtsinformatik (IRI) durchgeführten internationalen Sommerschule IN SI- TU erhielten in diesem Jahr 21 internationale Teilnehmende und zehn Studierende der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover durch ihren erfolgreichen Abschluss einen ersten Einblick in das IT- und Immaterialgüterrecht. In den Vorlesungen wurden bereits allgegenwärtige und zukunftsträchtige Themen wie Datenschutz, Rechtsfragen des Autonomen Fahrens und der immaterialgüterrechtliche Schutz von Software behandelt. Für viele Teilnehmende war die Sommerschule zudem auch der erste Kontakt mit dem europäischen und deutschen Recht. So kamen die Studierenden nicht nur aus den EU- Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Italien, den Niederlanden, sondern auch aus Ägypten, Brasilien, China, Indien, Kolumbien, Russland, der Türkei und der Ukraine. Neben dem akademischen Programm lag der Fokus auf einem vielfältigen Freizeitprogramm, das den Teilnehmenden das Kennenlernen der Region Hannover und Deutschlands und den interkulturellen Austausch ermöglichte. Bestandteile des Programms waren dafür Ausflüge nach Hamburg und Berlin sowie zur Marienburg und ein von den Teilnehmenden mitgestalteter «International Evening», bei dem Delikatessen aus den Herkunftsländern der Studierenden vorgestellt und verköstigt wurden. 40

57 vl 2017/9/21 8:35 page 41 #57 IV. Veranstaltungen im Sommersemester 2017 Am Freitag, 17.August 2017, fand die feierliche Abschlussveranstaltung im Niedersachsensaal statt. Nach einer kurzen Begrüßung durch Koordinator Jan Horstmann betonte Prof. Dr. Christian Heinze (Lehrstuhl für Zivilrecht, und Immaterialgüterrecht, insbesondere Patent- und Markenrecht) in seiner Ansprache die Vielfältigkeit der Herkunftsländer der Teilnehmenden betonte. Dass Studierende aus so vielen unterschiedlichen Ländern den Weg nach Hannover fänden, um das IT-Recht und Immaterialgüterrecht kennenzulernen, zeige, dass die heutigen Herausforderungen in diesen Rechtsgebieten trotz traditioneller Unterschiede in allen Rechtskreisen ähnlich seien und am besten im internationalen Austausch bewältigt würden. Zu weiterem Austausch lud er die Teilnehmenden daher herzlich ein: «Remember, recommend and return.» war die abschließende Botschaft an die Studierenden. Nach der Ausgabe der Zertifikate durch Professor Heinze klang der Abend im bayrischen Wirtshaus «Paulaner am Thielenplatz» aus, wo bei einem letzten, typisch deutschen Abendessen Abschiedsgrüße ausgetauscht wurden. Nicht wenige der Teilnehmenden gelobten dabei, den Worten von Professor Heinze Folge zu leisten, die Universität Hannover in guter Erinnerung zu behalten und nach Möglichkeit für Studium, Forschung oder universitäre Kooperation wieder nach Hannover zu kommen. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden, Lehrenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die IN SITU 2017 zu einer erfolgreichen Summer School gemacht haben, die in guter Erinnerung bleiben wird und freuen uns schon auf den nächsten Sommer! Einblicke 41

58 vl 2017/9/21 8:35 page 42 #58 A. Einblicke in die Fakultät 6) Rückblick auf die 13. Soldan Tagung in Köln zum Thema Law Clinics Am 29. und 30. Juni 2017 fand die 13. Soldan Tagung in Köln statt. Das diesjährige Thema war die Studentische Rechtsberatung in Law Clinics. Diskutiert wurde die Frage, ob diese sinnvoll, notwendig oder unerwünscht sind. Die Legal Clinic und die Refugee Law Clinic der Leibniz Universität Hannover waren ebenso wie Herr Prof. Dr. Wolf und Herr Prof. Dr. Temming auf der Tagung vertreten, um sich mit anderen Studierenden, Juristinnen und Juristen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Justiz, Prüfungsämtern Hochschulen über die Möglichkeiten aber auch über mögliche Probleme, die im Zusammenhang mit Law Clinics auftreten können, auszutauschen. Die Tagung begann mit einer Bestandsaufnahme. Nach einer Begrüßung informierte Prof. Dr. Kilian die Teilnehmenden über den Status Quo der Law Clinics. Er stellte Ergebnisse einer deutschlandweiten Datenerhebung vor. Überraschend war, dass circa 90 % der Anwältinnen und Anwälte trotz des großen Vorkommens von Law Clinics noch nichts von ihnen erfahren haben. Die Anwältinnen und Anwälte, die jedoch schon von Law Clinics gehört haben, fassen sie zudem überwiegend als Konkurrenz auf. Die Frage, ob Law Clinics tatsächlich eine Konkurrenz für die Rechtsanwaltschaft darstellen, wurde gemeinsam mit dem Thema des zweiten Vortrags über den Rechtsrahmen der Law Clinics sowie am nächsten Tag zum Thema «Law Clinics-Chance oder Wettbewerb für die Anwaltschaft» lebhaft diskutiert. 42

59 vl 2017/9/21 8:35 page 43 #59 IV. Veranstaltungen im Sommersemester 2017 Nach einem Vortrag von Prof. Dr. Boris Paal m. Jur (Oxford), welcher beleuchtete, ob und wie Law Clinics in der Juristenausbildung verankert werden können, konnten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Law Clinics bei einem anschließenden Get-Together mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Law Clinics austauschen, und mehr darüber erfahren, wie andere die Probleme lösen, die sich im Zusammenhang mit der Haftung, dem Akquirieren von Mandaten und dem Kontakt zu anleitenden Volljuristinnen und Volljuristen ergeben. Der zweite Tag begann mit einer Vorstellung verschiedener Law Clinics und mit der Beleuchtung besonderer Probleme, die sich mit Verbraucherrecht, Unternehmensberatung, Flüchtlingshilfe und Steuerrecht ergeben. Darauf folgten Vorträge von Juristinnen und Juristen aus Großbritannien über die Programme an britischen Universitäten. Weiter ging es mit einer Diskussion darüber, ob es einen Platz für Law Clinics in der Juristenausbildung gibt. Teilnehmende waren unter anderem die Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen, Gudrun Schäpers, sowie die Vorsitzende des Ausschusses Aus- und Fortbildung des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Sabine Gries-Redeker. Im Rahmen dieser Diskussion ging es vor allem darum, ob eine aktive Teilnahme an einer Law Clinic ein Anwaltspraktikum ersetzen kann und darum, ob eine Freischussverlängerung sinnvoll wäre. Insgesamt hat die Soldan Tagung einen Überblick über die aktuelle Situation der Law Clinics über die deutschen Grenzen hinaus gegeben. Die Vertreterinnen und Vertreter der anwesenden Law Clinics konnten neue Möglichkeiten, Ideen und Chancen sammeln, um die jeweiligen Projekte noch weiter zu verbessern. Einblicke 43

60 vl 2017/9/21 8:35 page 44 #60 A. Einblicke in die Fakultät 7) Ethik und Recht in den Lebenswissenschaften Im Rahmen der vom Kriminologischen Institut (Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover) und dem CELLS (Centre for Ethics and Law in the Life Sciences) organisierten Ringvorlesung «Ethik und Recht in den Lebenswissenschaften» fanden im Sommersemester 2017 zwei Gastvorträge im Bielefeldsaal des Hauptgebäudes statt. Dazu konnte das Kriminologische Institut Herrn Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Lehrstuhlinhaber der Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Julius-Maximilians- Universität Würzburg sowie Herrn Prof. Dr. Stefan Huster, Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie als Referenten gewinnen. Im ersten Gastvortrag zum Thema «Sterbehilfe und Assistierter Suizid» setzte sich am 12. Juni 2017 Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf mit dem Erlass und der konkreten Umsetzung des neuen Straftatbestands der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nach 217 n.f. StGB unter mehreren Gesichtspunkten kritisch auseinander. Er bezog sich dabei vor allem auf die weite und unbestimmte Ausgestaltung der Begriffe der «Geschäftsmäßigkeit» im objektiven Tatbestand sowie der «Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern» als Merkmal des subjektiven Tatbestandes. Die jetzige Fassung des 217 StGB erfasse durch ihre weite Formulierung nicht bloß die Tätigkeit von Sterbehilfeorganisationen im engeren Sinne, sondern auch weite Teile der Hospiz- und Palliativmedizin. Sie habe zur Folge, dass nun auch Handlungsweisen unter Strafe gestellt werden, die nach der in Deutschland ganz überwiegend akzeptierten Sozialethik nicht als Unrecht angesehen werden, sondern vielmehr als moralisch gebotene Hilfe zum Sterben. 44

61 vl 2017/9/21 8:35 page 45 #61 IV. Veranstaltungen im Sommersemester 2017 Im zweiten Gastvortrag zum Thema «Arzneimittelversorgung zwischen Preisfindung und Rationierung: Das Problem des nicht belegten Zusatznutzens» erörterte am 3. Juli 2017 Prof. Dr. Stefan Huster die Frage, welche Folgeprobleme die frühe Nutzenbewertung auf Grundlage der Evidenzbasierten Medizin mit sich bringen kann, wenn sie den Zusatznutzen eines Arzneimittels als nicht belegbar qualifiziert. Er ging dabei insbesondere auf die Schwierigkeit einer völlig kostenindifferenten Entscheidung seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) ein sowie auf den durch einen fehlenden Nachweis eines Zusatznutzens ausgelösten Marktaustritt der betroffenen Pharmazeutischen Unternehmen. Weiter zeigte Prof. Dr. Huster die Möglichkeiten der Patienten auf, die Kostenübernahme des Imports dieser in Deutschland vom Markt genommenen Arzneimittel bei den Krankenkassen im Wege der «Nikolaus»- Rechtsprechung einzuklagen. Beide Gastvorträge fanden ihren Abschluss mit angeregten Diskussionen, in denen neben vielseitigen juristischen Fragestellungen auch philosophische und ethische Perspektiven erörtert wurden. Einblicke 45

62 vl 2017/9/21 8:35 page 46 #62 A. Einblicke in die Fakultät 8) Refugee Law Clinic e. V. feiert zweijähriges Bestehen Der Refugee Law Clinic Hannover e.v. feierte am 27. März 2017 zweijähriges Vereinsjubiläum und konnte eine erfolgreiche Zwischenbilanz ziehen: Die größte Hürde, die Etablierung als anerkannte Anlaufstelle für rechtliche Fragen von Geflüchteten und ihren ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter, ist genommen. Mittlerweile beraten über 60 Jurastudierende die Schutzsuchenden ehrenamtlich bei asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen, für die keine anwaltliche Vertretung notwendig ist. Vor zwei Jahren begann alles mit einer kühnen Idee: Kostenlose Rechtsberatung für Geflüchtete in Hannover. Während einige Menschen darüber schmunzelten, fanden sich im Herbst 2014 eine Hand voll hannoversche Jurastudierende und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen, um diese Idee in die Tat umzusetzen. Getragen von den dramatischen Entwicklungen in den weltweiten Kriegsgebieten und auf den Fluchtrouten nach Europa entstand zügig ein tragfähiges Konzept und bald darauf eine umfassende Vereinsstruktur. Nach der offiziellen Gründung am 27. März 2015 folgte die Vernetzung mit erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie mit regionalen Hilfsorganisationen und anderen Refugee Law Clinics in Deutschland. In den folgenden Semestern nahmen ca. 100 Jurastudierende an der mehrtägigen Ausbildung teil. Bis heute wurden über 400 Mandate betreut, von denen die Hälfte aktuell noch in Bearbeitung ist. Mit ihrem durch mehrtägige Intensivkurse erworbenen Wissen stehen die Beraterinnen und Berater den Geflüchteten insbesondere bei der Vorbereitung der Anhörung und bei dem oft schwierigen Prozess der Familienzusammenführung zur Seite 46

63 vl 2017/9/21 8:35 page 47 #63 IV. Veranstaltungen im Sommersemester 2017 Dabei werden sie von einem Beirat aus Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie 100 ehrenamtlichen Übersetzerinnen und Übersetzern unterstützt, ohne die eine Rechtsberatung in vertrauensvoller Atmosphäre nicht möglich wäre. Motiviert durch zwei Jahre erfolgreiche Arbeit und die anhaltende Professionalisierung blicken die neuen Vereinsvorsitzenden Milena Heine und Niclas Stock optimistisch in die Zukunft: «Unser Ziel ist es, weitere Beraterinnen und Berater auszubilden, um Geflüchteten qualitativ hochwertige Beratung anzubieten». Um Ausbildung und Beratung sicherzustellen, bemühen sich der Vorstand sowie die dreizehn Referentinnen und Referenten insbesondere um eine langfristig gesicherte Finanzierung des Vereins. Doch schon jetzt ist mit viel Herzblut und Engagement aus einer losen Idee eine professionelle Struktur geworden, die auch in den nächsten Jahren vielen Schutzsuchenden einen fachlichen Anlaufpunkt in häufig unsicheren Lebenssituationen bieten soll. Verfasst von Dipl. Jur. Mirko Widdascheck M.L.E., Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht Einblicke 47

64 vl 2017/9/21 8:35 page 48 #64 A. Einblicke in die Fakultät 9) Steuerrechts-Moot Court vom BFH Zum ersten Mal hat die Leibniz Universität Hannover (LUH) an einem steuerrechtlichen Moot Court teilgenommen. Alle zwei Jahre veranstaltet der Bundesfinanzhof (BFH) zusammen mit der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft (DStJG) den Steuerrechts-Moot Court. An dem diesjährigen 7. Moot Court beteiligten sich 14 Teams, darunter das aus zehn Studierenden bestehende Team der LUH. Der diesjährige Revisionsfall der Qualifikationsrunde drehte sich um die Frage, ob eine geerbte Anwartschaft an einem selbstgenutzten Gebäude gem. 13 b Abs. 1 Nr. 4b ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit ist (Az. des BFH: II R 14/16). Das Team der Leibniz Universität Hannover hatte die Bearbeitung des Falles unter Betreuung von RiFG Dr. Thomas Keß im Januar 2017 aufgenommen und engagiert an der Revisionsschrift gearbeitet. Mit einem letzten Endspurt wurde der Schriftsatz fristgemäß Ende Mai abgeliefert. Leider reichte es für einen Einzug in die Finalrunde nicht aus. Dennoch haben sich die Hannoveraner gegenüber steuerrechtlich gut etablierten Universitäten auch dank der tollen Unterstützung von Sebastian Siesenop (Brandi Rechtsanwälte) sowie Dr. Reinhard Geck (Kapp Ebeling), hervorragend präsentiert und werden es in zwei Jahren erneut versuchen. 48

65 vl 2017/9/21 8:35 page 49 #65 IV. Veranstaltungen im Sommersemester 2017 Einblicke Der Steuerrechts-Moot Court gliedert sich in zwei Runden: In der Qualifikationsrunde ist ein klägerischer Schriftsatz in einem Revisionsverfahren anzufertigen, das tatsächlich beim BFH anhängig ist. Die vier Teams mit den besten Schriftsätzen werden für die Finalrunde zugelassen, in der weitere Revisionsschriftsätze anzufertigen sind. Im Rahmen von simulierten mündlichen Verhandlungen, die in den Räumlichkeiten des Bundesfinanzhofs in München stattfinden, haben die Finalteams die Streitfälle zu vertreten. Anstelle der Richter urteilt eine Experten-Jury, bestehend aus dem BFH-Präsidenten, einer BFH-Richterin bzw. einem BFH-Richter und je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Anwaltschaft, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft. Beim Tag der Offenen Tür des Fachgerichtszentrums Hannover am 13. Mai 2017 vertrat das steuerrechtliche Moot Court Team der Leibniz Universität Hannover den diesjährigen Revisionsfall im Rahmen einer simulierten mündlichen Verhandlung unter Leitung des Vorsitzenden Dr. Jörg Grune beim Niedersächsischen Finanzgericht. Obwohl zunächst nur eine Vorführung geplant war, erfolgte aufgrund des hohen Andrangs ein zweiter Durchgang. Unter Beobachtung von Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz endeten die Verhandlungen insgesamt mit 1:1 in einem Unentschieden. 49

66 vl 2017/9/21 8:35 page 50 #66 A. Einblicke in die Fakultät 10) Leibniz Forum Arbeitsrecht - Arbeitszeitrechtliche Probleme in der Arbeitswelt 4.0 Am 7. September 2017 fand in den Räumen der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover die elfte Sitzung des Leibniz Forum Arbeitsrecht statt. Das Leibniz Forum Arbeitsrecht ist eine gemeinsame Initiative des Lehrstuhls für Zivilrecht und Arbeitsrecht (Prof. Dr. Roland Schwarze), des Unternehmerverbände Niedersachsen e. V. und des DGB (Region Niedersachsen Mitte). Es wendet sich an die betriebliche und forensische Praxis und findet zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und im Herbst, mit Vorträgen zu aktuellen Themen des Arbeitsrechts an der Juristischen Fakultät statt. Der Referent der elften Sitzung war Professor Dr. Rüdiger Krause von der Georg-August- Universität Göttingen. Der auf die derzeitige politische Debatte Bezug nehmende Vortrag, welcher die aus juristischer Sicht bestehenden Probleme der Digitalisierung der Arbeitswelt verdeutlichte, stieß auf großes Interesse bei rund 75 Teilnehmenden, was sich an den zahlreichen Nachfragen und einer sich im Anschluss entwickelten Diskussion zeigte. Im Fokus des Vortrags stand die Frage nach der Vereinbarkeit der durch den technischen Fortschritt ermöglichten ständigen Erreichbarkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes. Von besonderer Brisanz ist in diesem Zusammenhang v.a. aus Arbeitgebersicht das Problem, ob sich für den Arbeitgeber Handlungspflichten ergeben und ggf. öffentlich-rechtliche Sanktionen drohen können, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Arbeitsaufgaben in ihrer Freizeit erledigen und dann ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeit wieder bei der Arbeit erscheinen. Es wird daher spannend bleiben, ob die kommende Bundesregierung den Vorschlag eines Wahlarbeitszeitgesetzes, das mehr Flexibilisierung im Hinblick auf eine Tageshöchstarbeitszeit und Ruhezeit ermöglicht, wieder aufgreifen wird. Zum Abschluss der Veranstaltung wurde bei anregenden Gesprächen Wein und Gebäck gereicht. Die Veranstalter danken allen Teilnehmenden für den gelungenen Abend und freuen sich schon auf die nächste Veranstaltung im März

67 vl 2017/9/21 8:35 page 51 #67

68 vl 2017/9/21 8:35 page 52 #68 A. Einblicke in die Fakultät V. Exkursionen 1) Exkursion zum Bundesarbeitsgericht nach Erfurt Am Dienstag, 23. Mai 2017 waren wir, die ELSA Hannover e.v. Hochschulgruppe, in Erfurt beim Bundesarbeitsgericht (BAG). Unser Tag begann leider mit einer Zugverspätung, was dazu führte, dass wir aufgrund eines verpassten Anschlusszuges die für den Vormittag angesetzten Verhandlungen im BAG nicht ansehen konnten. In Erfurt angekommen aßen wir zunächst Mittag, um uns zu stärken für das folgende Programm. Wir liefen dann durch die historische Altstadt hinauf auf den Petersberg, auf dem sich das BAG befindet. Dort begrüßte uns eine Mitarbeiterin, und wir bekamen zunächst eine Hausführung. Uns wurden dabei gute Einblicke in den Arbeitsalltag des Gerichts gezeigt. Interessant ist, dass das Gebäude von vornherein für die Nutzung als Gericht geplant wurde und somit äußerst funktional ist im Gegensatz zu vielen anderen Gebäuden, die später erst zu Gerichtszwecken umgenutzt wurden. RiBAG Dr. Kiel nahm sich anschließend an die Hausführung noch über eineinhalb Stunden Zeit, um uns die Tätigkeitsweise des Gerichts sowie dessen Struktur und Aufbau zu erklären. Dabei ließ er viele bekannte Entscheidungen des BAG mit einfließen und sorgte dafür, dass die Bedeutung des Arbeitsrechts für uns deutlich wurde. Im Anschluss an den Besuch beim BAG liefen wir über die Festung des Petersberges zurück in die Innenstadt. Manche von uns machten Halt um den Dom zu besichtigen. Nach gemeinsamer kurzer Freizeit und Stadterkundung traten wir dann am Abend den Rückweg nach Hannover an zum Glück ohne Verspätung. Verfasst von stud. iur. Madlen Hesse, ELSA Hannover e.v. 52

69 vl 2017/9/21 8:35 page 53 #69 Lernbücher von C.F. Müller:... und der Stoff bleibt hängen! Jura auf den gebracht Alle Semester-Highlights jetzt bei cfmueller.de oder im Buchhandel Jura auf den gebracht

70 vl 2017/9/21 8:35 page 54 #70 A. Einblicke in die Fakultät 2) Exkursion zum Bundessozialgericht nach Kassel Auch in diesem Jahr machten sich Studierende des Schwerpunktes 2 Arbeit, Unternehmen, Soziales Ende Juni zusammen mit Prof. Dr. Butzer und weiteren interessierten Studierenden und Wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Lehrstühle Butzer und Brosius-Gersdorf auf den Weg zum Bundessozialgericht (BSG) nach Kassel. Dort verfolgten sie mit großem Interesse drei Mündliche Verhandlungen des 2. Senats mit Zuständigkeit für Unfallversicherungsrecht und bekamen die Gelegenheit, das Gericht einmal vor Ort kennenzulernen. Nach einer kurzen Zugfahrt und fünf Minuten Fußweg standen wir vor dem vom Neoklassizismus geprägten eindrucksvollen Gebäude, das 1936 bis 1938 als Kommandogebäude des IX. Armeekorps der Deutschen Wehrmacht errichtet und zwischen 2007 und 2009 grundlegend umgebaut und modernisiert wurde. Gespannt auf die Verhandlungen warteten wir im Jacob-Grimm-Saal auf den Beginn der ersten Verhandlung. Gegen Uhr startete die erste Sitzung, in der es um die Verzinsung einer Verletztenrente ging. In der zweiten Verhandlung beschäftigten sich die Richterinnen und Richter mit der Frage, ob die zivilrechtlichen Verzinsungsvorschriften auf Ansprüche eines Leistungserbringers gegenüber einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger aus Geschäftsführung ohne Auftrag (analog) anwendbar sind. Nach einer kurzen Mittagspause besuchten wir die dritte Verhandlung. In dieser stritten die Beteiligten darüber, ob der Kläger einen Anspruch auf Feststellung einer Lyme-Borreliose als Berufskrankheit hat, sofern bloß eine Borrelieninfektion nachgewiesen wurde, oder ob darüber hinaus ein klinischer Befund über den Ausbruch der Krankheit vorliegen muss. 54

71 vl 2017/9/21 8:35 page 55 #71 V. Exkursionen Direkt im Anschluss an die letzte Verhandlung hatten wir die Chance, in einem Gespräch mit den Richterinnen und Richtern, von denen zwei als ehrenamtliche Richter tätig sind, Fragen zu den Verhandlungen und auch zu deren Tätigkeit und dem BSG im Allgemeinen zu stellen. Dies gab uns einen erweiterten Einblick in das zuvor Erlebte. Am Nachmittag wurden wir dann noch durch die Räumlichkeiten des BSG geführt, unter anderem durch den großen Sitzungssaal (Elisabeth-Selbert-Saal). Wir erhielten darüber hinaus interessante Einblicke und Informationen über die Entstehung des Gerichts und über das Gebäude selbst. Nicht zu kurz kommen durfte dabei ein für Jurastudierende natürlich unverzichtbarer Besuch der Bibliothek des Gerichts. Schließlich, nach einigem Warten auf den in Kassel-Wilhelmshöhe verspätet eintreffenden Zug, fuhren wir nach einem erfolgreichen Tag und vielen neuen Eindrücken wieder gen Hannover. Verfasst von stud. iur. Marie E. Palm. Einblicke 55

72 vl 2017/9/21 8:35 page 56 #72 A. Einblicke in die Fakultät 3) Sveiki! - Unser Study Visit nach Vilnius Am Samstag, 1. April 2017, machten sich 15 hannoversche Jurastudierende verschiedenster Semester auf den Weg nach Vilnius, die Hauptstadt Litauens, die auch als «Rom des Ostens» bekannt ist. Samstag und Sonntag waren einer Stadterkundung vorbehalten, bei der wir von Augustė von ELSA Vilnius begleitet wurden. Am Montag startete das akademische Programm mit einem Besuch des Verfassungsgerichts der Litauischen Republik. Nach einer Führung erhielten wir einen Einblick in die Arbeit des Gerichtes. So sind beispielsweise keine Individualverfassungsbeschwerden möglich. Am Nachmittag besuchten wir die Kanzlei bnt, wo uns ein deutscher Rechtsanwalt, der seit Jahren in Litauen arbeitet, einen Einblick in das litauische Privatrecht gab und über seine Erfahrungen hinsichtlich der anwaltlichen Tätigkeit im europäischen Ausland berichtete. Besonders überrascht waren wir, als er uns berichtete, dass in Litauen nur sehr wenige Jurastudierende tatsächlich Volljuristen werden: Über 90 % der Teilnehmenden eines Prüfungsdurchganges bestehen die Abschlussprüfungen nicht. Am Dienstag stand vormittags ein Besuch bei der Juristischen Fakultät an. Der Dekan empfing uns zu unserer Überraschung mit einem Vortrag auf Deutsch: Sein Jurastudium hatte ihn auch nach Deutschland geführt. Daraufhin wurden wir noch von zwei Studenten durch die Fakultät geführt, wobei auf uns insbesondere das architektonisch auffällige Bibliotheksgebäude Eindruck machte. 56

73 vl 2017/9/21 8:35 page 57 #73 V. Exkursionen Am Dienstagnachmittag hatten wir einen Termin bei der litauischen Notarkammer, wo uns die Aufgaben eines Notars in Litauen näher gebracht wurden. Bemerkenswert ist, dass, anders als in Deutschland Urkunden nicht noch einmal verlesen werden. Am Abend besuchten wir dann noch ein Restaurant, das typisch litauische Gerichte anbietet. Hier bestellten sich viele «Cepelinai», mit Fleisch gefüllte Kartoffelklöße. Zur Überraschung Augustės schmeckten diese allen für die portugiesische ELSA-Gruppe, die vor uns in Vilnius zu Besuch war, waren sie wohl überhaupt nichts. So klang eine erlebnisreiche und überraschend warme Woche in Litauens Hauptstadt aus und am Mittwochmorgen bestiegen wir den Flieger zurück nach Deutschland. Wir bedanken uns im Namen von ELSA-Hannover e.v. ganz herzlich bei allen Institutionen und den Förderern und werden noch lange an unseren Aufenthalt in Vilnius zurückdenken. Verfasst von stud. iur. Jendrik Wüstenberg, ELSA Hannover e.v. Einblicke 57

74 vl 2017/9/21 8:35 page 58 #74 A. Einblicke in die Fakultät 4) Exkursion nach Berlin zum Auswärtigen Amt und zum Deutschen Bundestag Am 15. Juni 2017 besuchte eine Gruppe Studierender das Auswärtige Amt in Berlin und den Deutschen Bundestag. Die Teilnehmenden der zweiten Exkursion der Reihe «Völkerrecht in der Praxis» des Instituts für Internationales Recht, setzte sich aus 25 Studierenden unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen. Derzeitige und ehemalige Studierende des Schwerpunkts 5 (Internationales und Europäisches Recht) machten den überwiegenden Teil der Teilnehmer aus. Weitere Studierende der Rechtsund Politikwissenschaften gaben unserer Reisegruppe einen internationalen und interdisziplinären Anstrich. In Berlin angekommen, machte sich die Gruppe auf den Weg zum Auswärtigen Amt, welches eine gute halbe Stunde vom Berliner Hauptbahnhof fußläufig zu erreichen war. Auf dem Weg konnten gleich einige Sehenswürdigkeiten im Vorbeigehen bestaunt werden, z.b. das Bundeskanzleramt, das Reichstagsgebäude oder der Bebelplatz mit der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin. Anschließend trafen wir im Lichthof des Auswärtigen Amtes auf unsere Gastgebern, Herrn Dr. Alexander Pyka (Referent im Grundsatzreferat Völkerrecht) und Frau Pauline Brosch (Referendarin im Auswärtigen Amt), von denen wir offiziell begrüßt wurden. Nach einer kurzen Einführung in den Aufbau des Auswärtigen Amtes und die Ausbildung im Rahmen des diplomatischen Dienstes durch Herrn Pyka, entwickelte sich ein interaktives und interessantes Gespräch über den Aufgabenbereich und die Tätigkeit des Auswärtigen Amts. Dabei wurde nicht nur auf die juristische Seite der Arbeit ein Augenmerk gelegt, sondern auch auf die politische. Positiv aufgefasst wurde, wie offen mit der Gruppe auch über brisante politische Themen gesprochen wurde. 58

75 vl 2017/9/21 8:35 page 59 #75 V. Exkursionen Wer im Völkerrecht bewandert ist, kennt die politische Dimension des Rechtsgebiets und auch die präsentierten Anwendungsfälle. Diese hatten zum großen Teil tagesaktuellen Bezug und waren gerade erst abgeschlossen oder im Entstehen, was erneut das Ausmaß der Politik im Völkerrecht sowie das Zusammenspiel von Wissenschaft und Praxis verdeutlichte. Den Teilnehmenden wurde maßgeblich bewusst, welche immense Bedeutung der völkerrechtlichen Beratung für die Bundesregierung durch das Auswärtige Amt geleistet wird. Insbesondere dieses Spannungsfeld bekam durch das gemeinsame Gespräch interessante Perspektiven. Gesprochen wurde etwa über die aktuellen Entwicklungen in der Türkei und Katar, die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten unter Präsident Trump, Verfahren von Deutschland in den USA, bezogen auf die Staatenimmunität, die Lage im südchinesischen Meer, hier insbesondere seerechtliche Ansprüche der Parteien, die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland sowie hochaktuelle Fragen zur Gutachtenanfrage der Generalversammlung an den Internationalen Gerichtshof durch Mauritius betreffend des Chagos Archipels. Nach einer spannenden Stunde wurde die Gruppe über die persönlichen Voraussetzungen, die das Auswärtige Amt an ihre Bewerberinnen und Bewerber für den diplomatischen Dienst stellt, informiert. Nach einer letzten kleinen Fragerunde begab sich die Gruppe mit ihren Gastgebern zur Besichtigung des Gebäudes. Nach der Durchquerung des Lichthofes fand sich die Gruppe im Herzen des teils historischen Komplexes wieder. Highlights waren neben der beeindruckenden Eingangshalle, die schöne Bibliothek sowie die Dachterrasse mit einem tollen Blick über Berlin. Dies galt auch für die Paternoster im alten Teil des Gebäudes. Abgerundet wurde die Fahrt mit einem kurzen Besuch des Deutschen Bundestages inklusive eines Vortrages im Plenarsaal. Anschließend konnte die freie Zeit noch genutzt werden, um die Kuppel des Bundestages zu besichtigen. Somit bot die Veranstaltung des Schwerpunkt 5 eine gute Gelegenheit die Verzahnung von Recht und Praxis kennenzulernen. Einblicke 59

76 vl 2017/9/21 8:35 page 60 #76 juristische fakultät Onlinesprechstunden Der Livestream für Antworten auf Ihre Fragen Onlinesprechstunden stellen eine wichtige Ergänzung zur Vorlesung dar. Per Livestream antwortet die Dozentin oder der Dozent auf zumeist vorlesungsbezogene Fragen der Studierenden. Dem Livestream kann hierbei ganz bequem vom heimischen PC aus gefolgt werden. Die Fragestellung erfolgt hierbei anonym. Am Ende jedes Semesters werden in den wichtigen Fächern von den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten Onlinesprechstunden angeboten. So haben Sie vor den Klausuren die Möglichkeit, Ihre Fragen zu den entsprechenden Vorlesungen loszuwerden. Zu den Onlinesprechstunden gelangen Sie auf:

77 vl 2017/9/21 8:35 page 61 #77 5) Exkursion der Dean s List nach Berlin V. Exkursionen 24. Mai Die Dean s List der Leibniz Uni Hannover machte sich früh am Morgen auf den Weg in die Bundeshauptstadt. Erster Tagesordnungspunkt: Der Empfang im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Frau Dr. Wenzel, Leiterin des Referats für Mediation, Schlichtung und Internationale Konflikte in Kindschaftssachen. Nach einer Vorstellung der juristischen Tätigkeit im BMJV, schloss sich eine Führung durch das Haus an. Hier erfuhren wir unter anderem etwas über die Geschichte des ursprünglichen Textilwerks, wie die Komplettverglasung des Gebäudes das Transparenzgebot des Demokratieprinzips symbolisieren soll und dass die Chancen gar nicht so gering stehen den Minister mal anzutreffen. Letzteres konnte die Dean s List zufälligerweise selbst erleben. Abschließend folgte ein Vortrag zur Arbeit des Ministeriums in Zusammenhang mit deutschen Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und der Verfahrensführung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Einblicke 61

78 vl 2017/9/21 8:35 page 62 #78 A. Einblicke in die Fakultät Zufrieden machte sich die Dean s List nun auf den Weg zum zweiten Tagesordnungspunkt: Ein Besuch bei der Großkanzlei Hengeler Müller. Begrüßt wurden wir hier von Herrn Dr. Wenzel und Herrn Dr. von Busse. Ersterer ist bereits Partner der Kanzlei, Letzterer ist noch Senior Associate und konnte uns entsprechend viel über den Einstieg, die Karrierelaufbahn und die Förderprogramme innerhalb der Kanzlei erzählen. Innerhalb zweier spannender Vorträge über Dispute Resolution & Litigation und M & A, gliederten sich viele Nachfragen ein. So stellten sich uns einerseits Fragen über die erforderlichen Fähigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder auch über die Ausgestaltung von Frauen- und Familienförderung bei Hengeler Müller. Andererseits ergaben sich auch inhaltliche Fragen, wie beispielsweise nach dem Umgang mit der voranschreitenden Etablierung von Mediation oder nach richtungsweisenden Leitbildern und Prinzipien bei Bearbeitung eines Mandats. Teils schlossen sich an die Fragen interessante Diskussionen an. Im Anschluss lud Hengeler Müller die Dean s List herzlich zu einem lockeren Abendessen ein. Hier wurden Themen aus den Vorträgen aufgegriffen, Diskussionen vertieft und die Räumlichkeiten der Kanzlei besichtigt. Nach den vielen gewonnenen Eindrücken des Tages musste sich die Dean s List schließlich auf den Heimweg machen und sah umso gespannter der anstehenden Fahrt nach Frankfurt entgegen. Verfasst von Frederike Hirt 62

79 vl 2017/9/21 8:35 page 63 #79 Ihr persönlicher Begleiter vom 1. Semester bis zum 2. Examen. 3 Monate kostenlos testen inkl. Online Datenbank JADirekt! Ausbildungsnah und praxisorientiert! Zivilrecht, Strafrecht, Öffent liches Recht die JA deckt den kompletten Stoff für das 1. und 2. Staatsexamen ab: Aufsatzteil mit prüfungsrelevantem Wissen Übungsblätter Studenten Grundlegendes für das notwendige Basiswissen. Examinatorium für die sichere Examensvorbereitung. Jeweils mithilfe von Original-Klausur- und Hausarbeitssachverhalten sowie Muster lösungen. Übungsblätter Referendare Examensklausuren, Muster lösungen und Aktenvorträge Rechtsprechungsübersicht ausbildungsrelevant, prüfungs relevant und von Ihren Hochschullehrern aufbereitet. JADirekt die Datenbank inklusive Die JA online: Alle Beiträge der gedruckten Ausgaben ab Januar 2005 Umfassende Gesetzessammlung mit prüfungsrelevantem Bundes-, Landes- und Europarecht Die examensrelevanten Entschei dungen zum Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht, insgesamt mehr als in den Lehrbüchern von C.H.BECK und Vahlen zitierte Urteile Mobile Nutzung von beck-online auf Smartphones und Tablets praktisch für alle, die viel unterwegs sind JA-Studenten-Abo 3 Monate kostenlos testen. Danach zum Vorzugspreis für Studenten/Referendare von 44,50 im Halbjahr bei einer Mindeslaufzeit von 6 Monaten zzgl. Vertriebs-/Direktbeorderungsgebühr halbjährlich ( 5,60/ 2,80) 8,40. Abbestellung der Zeitschrift JA bis 6 Wochen vor Laufzeitende. Bestellen Sie nicht ab, verlängert sich das Abo JA um weitere 6 Monate. Mehr Informationen: Erhältlich im Buchhandel oder bei: beck-shop.de Verlag Franz Vahlen GmbH München kundenservice@beck.de Preise inkl. MwSt

80 vl 2017/9/21 8:35 page 64 #80 A. Einblicke in die Fakultät 6) Exkursion der IN SITU Summer School nach Hamburg Wie schon in vorigen Jahren war Teil der IN SITU Summer School eine Exkursion nach Hamburg zu den Google Headquarters. Diese fand am Freitag, 28. Juli 2017, statt. Unsere Gruppe traf sich zunächst am frühen Morgen am Hauptbahnhof Hannover und stieg dort in den Zug. Kurz nach 11 Uhr kamen wir in Hamburg an. Nach einem kurzen Abstecher zum Rathaus, welches man in Hamburg gesehen haben sollte, gab es ein gemeinsames Mittagessen bei Jim Block, dem Original aus Hamburg! Gegen Uhr ging es zu Google Headquarters, wo wir bereits mit Namensschildern, Getränken und Snacks erwartet wurden. Dort hörten wir dann zwei Vorträge von Mitarbeitern der in Hamburg ansässigen Rechtsabteilung von Google. Christoph Endell stellte die Arbeit von Google weltweit und in Hamburg vor und verschaffte uns einen Einblick in aktuelle und zukünftige Projekte von Google, Unter anderem wurde uns das Projekt Google Loon vorgestellt, welches mittels in der Stratosphäre befindlicher Ballons einen Internetzugang für alle Menschen auf der Welt ermöglichen soll, auch in abgelegenen Gebieten und an Orten, die aufgrund von Umweltkatastrophen vom World Wide Web abgeschnitten sind. 64

81 vl 2017/9/21 8:35 page 65 #81 V. Exkursionen Die zweite Vortragende war Julie Wahrendorf, die uns Einblicke in die juristische Arbeit bei Google gewährte. Mit ihr diskutierten wir über «The Right to be forgotten» (zu Deutsch: «Das Recht auf Vergessenwerden») und darüber, welche Auswirkungen aktuelle Gesetzgebung wie die EU- Datenschutzgrundverordnung auf Googles Arbeit haben wird. Die Situation wurde anhand von Beispielen erläutert, und es entstand eine lebhafte Diskussion zwischen den Vortragenden und den Studierenden. Nach den beiden Vorträgen gab es eine Besichtigung der unterschiedlichen Arbeitsbereiche bei Google. Wir bekamen ein buntes Umfeld zu sehen, in dem Kreativität wie Gras zu wachsen scheint. Eine Kantine im Stil von Hamburger Chic mit einer Decke voller Regenschirmen als Anspielung auf das regnerische Wetter in Hamburg, einen «Zockerraum» mit Spielekonsolen und riesigen Bildschirmen, einen Casino-Raum und einiges mehr. Kreative Köpfe ticken wohl besser in einer kunterbunten Welt. Nach Google Headquarters erwartete uns eine kleine Tour durch Hamburg, die nach einer Besichtigung der Speicherstadt und einem Spaziergang entlang der Nordelbe mit einer Bootstour von den Landungsbrücken bis Finkenwerder und leckeren Fischbrötchen endete. Zu guter Letzt ging es zurück zum Hamburger Hauptbahnhof, von dem alle zu einer entspannten Heimfahrt aufgebrochen sind, voller Freude auf ein erholsames Wochenende. Verfasst von Alina Kant. Einblicke 65

82 vl 2017/9/21 8:35 page 66 #82 A. Einblicke in die Fakultät 7) Exkursion der Dean s List nach Frankfurt am Main Die zweite Exkursion der Dean s List führte uns nach Frankfurt am Main. Mit von der Partie waren Rita Abood und Tyll Krömer. Es sollte dieses Mal eine zweitätige Exkursion werden, vom 7. bis zum 8. Juni 2017, und so checkten wir nach unserer Ankunft am Hauptbahnhof in das Hotel Meininger ein, wo wir die Nacht verbringen sollten. Die erste Haltestelle unserer Exkursion war die Kanzlei Skadden. Hier wurden wir sehr herzlich empfangen und durften uns von Herrn Dr. Ulrich Ziegler einen spannenden Vortrag über das Arbeitsrecht aus Sicht eines Arbeitgebers anhören. Danach folgte eine FAQ-Runde mit zwei Anwälten aus der Kanzlei, Dr. Markus Perkams und Christine Ruß, die uns gerne alle Fragen rund um das Thema Compliance Dispute Resolution beantworteten. Als «Krönung» des Kanzleibesuches fand dann ein gemeinsamer Lunch mit einigen Anwälten statt, und wir konnten uns in lockerer Atmosphäre austauschen. Unser zweiter Kanzleibesuch fand bei CMS statt, wo wir herzlich durch Herrn Dr. David Kräft begrüßt wurden. Die mit deutschlandweit 600 Anwältinnen und Anwälten besetzte Kanzlei bot uns insbesondere mit der Dachterrasse über den Dächern Frankfurts einen beeindruckenden Ausblick an. Bei CMS machte uns Dr. Daniel Voigt deutlich, wie wichtig es ist, sich schon während des Studiums um spätere Karrieremöglichkeiten Gedanken zu machen und sich so früh wie möglich darum zu kümmern. Nach dieser motivierenden Rede durften wir auch andere Anwälte der Kanzlei bei Snacks und Getränken kennenlernen. 66

83 vl 2017/9/21 8:35 page 67 #83 V. Exkursionen Für den Abend war etwas ganz besonderes geplant: In einem zünftigen Wirtshaus mit dem schönen Namen «Zum Gemalten Haus» fand ein Alumni- Treffen von ehemaligen Studierenden und Promovenden der Leibniz Universität Hannover statt, und wir durften dabei sein! Mit von der Partie waren Dr. David Kräft (CMS), Udo Müller (McKinsey), Dr. Christian Nordholtz (Clifford), Dr. Dirk Stiller (PwC) und Urs Thannheiser (Commerzbank) - sie gehören alle zu den remoniertestens Anwaltskanzleien sowie Großunternehmen. In einer lockeren Atmosphäre zwischen traditionellem «Äbbelwoi» und Haxe mit Sauerkraut wurde viel erzählt, gelacht, und wir durften viel von den Erfahrungen und Erzählungen der Alumni mitnehmen. Die Alumni waren sehr offen und gesprächig und gaben uns Tipps für unseren weiteren Werdegang. Sie waren sehr darauf bedacht, mit uns in Kontakt zu bleiben und boten uns die Möglichkeit an, Praktika, Referendariat etc. bei ihnen zu absolvieren. Den nächsten Tag gingen wir ganz entspannt an und wurden um 11 Uhr im Tower der Commerzbank erwartet. Und der legendäre Tower hat es wirklich in sich: Mit 56 Stockwerken, einer Gesamthöhe von 259 Metern und damit das höchste Gebäude Deutschlands, konnte uns der von Sir Norman Foster entworfene Tower der Commerzbank schwer beeindrucken. Nicht minder spannend war auch der informative juristische Teil von Urs Thannheiser, der uns mit dem Kapitalmarktrecht sowie der Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt in der Commerzbank bekannt machte. Abgerundet wurde unser Aufenthalt in Frankfurt mit einem leckeren Mittagessen in der Kantine der Commerzbank, und so konnten wir leiblich gestärkt unsere Rückreise nach Hannover antreten. Wir danken dem Team der Dean s List, insbesondere Rita, Valerie und Tyll, ganz herzlich für die Organisation der Exkursion und sind froh dabei gewesen sein zu dürfen. Verfasst von Melina Maurer. Einblicke 67

84 vl 2017/9/21 8:35 page 68 #84 A. Einblicke in die Fakultät 8) Exkursion des VFS Hannover nach München Der Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover (VFS Hannover) unternahm vom 7. bis zum 9. Juni 2017 mit Studierenden der Leibniz Universität Hannover eine Studienfahrt nach München. Am Mittwoch, 7. Juni 2017, ging es früh morgens mit dem ICE in Richtung Süddeutschland. Nach Ankunft in der bayerischen Hauptstadt und einem kurzen Zwischenstopp im Hotel wurde die Gruppe in der Münchener Niederlassung von Allen & Overy empfangen, einer der Mitgliedskanzleien des VFS Hannover. Dort wurden die Teilnehmer zunächst mit einigen Leckereien versorgt und konnten anschließend spannenden Berichten von RA/StB Dr. Markus Ernst zu dem Bereich Steuerrecht, von RA Simon Schmid zu dem Bereich Corporate M&A sowie einem Vortrag von RA Dr. Magnus Müller und RA Dr. Markus München zu den derzeit sehr medienträchtigen cum/ex- Geschäften lauschen. Danach kehrte die Gruppe in das «Augustiner» ein und ließ den Abend bei interessanten Gesprächen mit der BFH-Richterin Michaela Teller aus dem VI. Senat und der wissenschaftlichen Mitarbeiterin beim Bundesfinanzhof Ri in FG Dr. Sina Baldauf ausklingen. 68

85 vl 2017/9/21 8:35 page 69 #85 V. Exkursionen Am Donnerstag, 8. Juni 2017, ging es ebenso spannend weiter: Die Gruppe machte sich auf den Weg zum Bundesfinanzhof und wurde dort zunächst durch den Präsidenten des Bundesfinanzhofs, Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff empfangen, der sich eine Stunde Zeit nahm, um die Relevanz des Steuerrechts anhand aktueller Geschehnisse darzustellen. Anschließend durfte die Gruppe an zwei mündlichen Verhandlungen des IV. Senats unter der Leitung von VRiBFH Michael Wendt teilnehmen, in denen es um die Abgrenzung von laufenden und begünstigten (Veräußerungs-) Gewinnen (IV R 6/14) sowie die Abgrenzung gewerblicher Tätigkeit und privater Vermögensverwaltung (IV R 30/14), jeweils unter Anwendung der sog. Verklammerungsrechtsprechung des Bundesfinanzhofs, ging. Im Anschluss genoss die Gruppe zunächst das schöne Wetter und bereitete sich auf die bevorstehende Stadtrallye vor. Vom Marienplatz über die Residenz bis hin zum alten Peter erkundeten die Studierenden der LUH die Münchener Altstadt. Einen entspannten Abschluss fand der weitere Abend schließlich im «Hofer» und im Hofbräuhaus. Den Abreisetag gestalteten die Studierenden in eigener Manier. So wurde das schöne Wetter an der Isar oder auch in einem Biergarten genossen. Gegen Mittag erfolgte die Heimfahrt. Einblicke 69

86 vl 2017/9/21 8:35 page 70 #86 A. Einblicke in die Fakultät 9) Exkursion der Dean s List nach Hamburg In diesem Jahr durfte sich die Dean s List auch über eine Tages-Exkursion nach Hamburg freuen. Am 12.Juli 2017 machten sich die Teilnehmer bei strömenden Regen von Hannover aus auf den Weg. Nach der Ankunft am Hamburger Hauptbahnhof ging es für die Gruppe zu Fuß direkt zur Strafrechtskanzlei Roxin, die sich auf die Gebiete des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts spezialisiert hat. Vor Ort wurde die Dean s List äußerst freundlich von Dr. Frédéric Schneider empfangen. Nach Vorstellung der Kanzlei führte Dr. Schneider mit der Gruppe zunächst eine sehr interessante «Durchsuchungsschulung» durch. Den Studierenden wurde dabei unter anderem vermittelt, welche Rechte Beschuldigte und Verteidiger bei einer Durchsuchung haben, was bei einer Durchsuchung aus Behördensicht gemacht werden darf und welches Verhalten vor und während der Durchsuchung taktisch angebracht ist. Im Anschluss fand bei Kaffee und leckeren Hamburger Franzbrötchen noch eine offene Gesprächsrunde mit Dr. Schneider statt. Alle gestellten Fragen wurden dabei offen beantwortet, sodass die Dean s List aufschlussreiche Einblicke in die Arbeit einer Strafrechtskanzlei erhalten konnte. Darüber hinaus erzählte Dr. Schneider, der die Gruppe durch seine Offenheit und Herzlichkeit begeisterte, einige sehr spannende und auch teils kuriose Geschichten aus seinem bisherigen Berufsleben. Nach einer abschließenden Kanzleiführung musste sich die Dean s List auch schon wieder auf den Weg zum Hauptbahnhof machen. Glücklich und zufrieden mit dem interessanten Tag ging es von dort aus für die Studierenden zurück nach Hannover. Verfasst von Viktoria Klausing. 70

87 vl 2017/9/21 8:35 page 71 #87 Studienprogramm Recht KOTULLA DROST Umweltrecht Grundstrukturen und Fälle Für Studium und Prüfung. 7. Auflage Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2010) Einführung mit Gesetzestext, Entsprechungstabelle und Synopse Umweltrecht Grundstrukturen und Fälle von Dr. Michael Kotulla M.A., o. Professor an der Universität Bielefeld 2018, 7., neu bearbeitete Auflage, 224 Seiten, DIN A4, 34,90 Reihe»Studienprogramm Recht«ISBN Dieses am Gesetz orientierte Lehr- und Studienbuch ermöglicht eine prüfungsgerechte Einarbeitung in das Umweltrecht. Der Schwerpunkt der umfassenden Darstellung liegt dabei in den Bereichen mit besonderer Relevanz für die universitäre Schwerpunktbereichsausbildung, wie zum Beispiel im Immissionsschutzrecht, Gewässerschutzrecht, Naturschutzrecht, Bodenschutzrecht, Kreislaufwirtschaftsrecht. Der Autor erläutert eingehend die Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Besonderheiten des Verfahrens. Plastische Beispielsfälle schärfen den Blick für das Wesentliche. Auf diese Weise lernen Studierende nicht nur, das Gesetz in der richtigen Reihenfolge zu lesen, sondern auch im Prüfungsfall richtig anzuwenden. ZU BEZIEHEN BEI IHRER BUCHHANDLUNG. RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN SZ0817 Kotulla_Umweltrecht.indd :05:47

88 vl 2017/9/21 8:35 page 72 #88 A. Einblicke in die Fakultät VI. Projekte 1) KATalogisierung von Lehrstuhl- und INstitutsbibliotheken an der Juristischen Fakultät der LUH Die Rechtswissenschaft ist wie kaum eine andere Wissenschaft in hohem Maße auf die Verfügbarkeit und Auffindbarkeit aktueller Fachbücher und Fachzeitschriften angewiesen. Zuständig für die Literaturversorgung der Juristischen Fakultät Hannover ist die Technische Informationsbibliothek und Universitätsbibliothek Hannover (TIB/UB). Diese stellt die juristische Fachliteratur in der Fachbibliothek Rechtswissenschaften (FBR) auf dem Conti- Campus zur Verfügung. Zusätzlich existieren an der Juristischen Fakultät noch Lehrstuhl- und Institutsbibliotheken, die neben der Standardliteratur überwiegend hochspezialisierte Fachliteratur dezentral vorhalten und den Studierenden zur Verfügung stellen. Hier sind mittlerweile ca Bände Fachliteratur vorhanden. Aufgabe von KATLIN (für KATalogisierung von Lehrstuhl- und INstitutsbibliotheken an der Juristischen Fakultät der LUH) ist, diese Literatur zu erfassen und den Studierenden sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Juristischen Fakultät zugänglich zu machen. Was bedeutet das konkret? Nehmen Sie an, Sie benötigten für eine Abschluss- oder Seminararbeit im Schwerpunktstudium dringend ein aktuelles Lehrbuch, z.b. zum Urheberrecht in den USA. Da in der Fachbibliothek Recht wie Sie feststellen kein entsprechendes Buch vorhanden ist, hatten Sie bisher zwei Möglichkeiten: Sie konnten das Buch über die Fernleihe bestellen Sie konnten es im Fachbuchhandel selbst kaufen. Eine Literaturrecherche in den fakultätseigenen Literaturbeständen war bisher noch nicht möglich. KATLIN erfasst nun diese Literaturbestände und stellt diese über einen fakultätseigenen OPAC (für Online Public Access Catalogue = elektronischer Bibliothekskatalog) zur Verfügung. Dieser OPAC ist seit Oktober 2013 über die Homepage der Fakultät ( oder unter zu erreichen und verzeichnet bislang ca Titel. Alle Funktionalitäten und Suchmöglichkeiten decken sich mit dem Katalog der FBR. 72

89 vl 2017/9/21 8:35 page 73 #89 VI. Projekte Mittlerweile ist im Rahmen von KATLIN Literatur zu den folgenden Schwerpunkten erfasst: SP 2 - Arbeit, Unternehmen und Soziales Einblicke SP 4 Strafverfolgung und Strafverteidigung SP 5 Internationales und Europäisches Recht SP 6 - Verwaltung SP 7 IT-Recht und geistiges Eigentum Weitere Schwerpunktliteratur wird zeitnah in den Katalog eingepflegt und so die Literaturversorgung am Campus kontinuierlich verbessert. Im weiteren Verlauf von KATLIN wird ein Dienstleistungssystem zu etablieren sein, mit dem zukünftig die Beschaffung, Erschließung und Pflege des Bestandes erfolgen soll. Alle Geschäftsprozesse sollen gemeinsam mit der TIB/UB erarbeitet werden, um so die Literaturversorgung am Conti Campus noch weiter zu verbessern. Das Projekt KATLIN wird finanziell vom Präsidium der Leibniz Universität unterstützt. Es ist direkt an der Juristischen Fakultät angesiedelt und kooperiert eng mit der TIB/UB. Bei weiteren Fragen können Sie gerne über dekanat@jura.uni-hannover.de Kontakt aufnehmen. 73

90 vl 2017/9/21 8:35 page 74 #90 A. Einblicke in die Fakultät 2) Diversity Projekt - Vielfalt an der Juristischen Fakultät Was bedeutet Diversity Management? Diversity Management stellt eine Strategie zur Förderung der Wahrnehmung, Anerkennung und Nutzung von Vielfalt (=Diversität) in Organisationen und Institutionen dar. Es geht also über eine bloße Toleranz individueller Verschiedenheit hinaus. Vielmehr soll sie wertschätzend hervorgehoben und zur Erreichung eines Ziels nutzbar gemacht werden. Zu diesem Diversity-Gedanken hat die Leibniz Universität Hannover folgenden Leitgedanken formuliert: «Die LUH betrachtet die Diversität der Studierenden und Beschäftigten als besonderes Potential. Sie fördert eine auf Vielfalt und Chancengleichheit basierende Hochschulkultur, die Voraussetzung für wissenschaftliche Leistungsfähigkeit und Innovationskraft ist. Jedes Universitätsmitglied soll seine individuellen Fähigkeiten unabhängig von Geschlecht, Ethnizität, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Religion oder sprachlicher und sozialer Herkunft entfalten und einbringen können. Die LUH [...] fördert die produktive Vielfalt durch Maßnahmen des Diversity Managements und sieht darin einen Beitrag zur Qualitätsverbesserung, Interdisziplinarität, Barrierefreiheit sowie Bildungsgerechtigkeit.» Was bedeutet das für die Juristische Fakultät? Auch die Juristische Fakultät kann bei ihren Studierenden und Beschäftigten ein breites Spektrum an Vielfalt vorweisen. Nun ist es die Aufgabe der Juristischen Fakultät besonders mit Blick auf unsere Studierenden auf die Vielfalt dieser einzugehen und sich mit ihren Bedürfnissen auseinanderzusetzen. Ziel soll es sein, Wege und Lösungen zu finden bzw. Maßnahmen zu ergreifen, die es unseren Studierenden ermöglichen, unter bestmöglichen Studienbedingungen ein erfolgreiches Jurastudium zu absolvieren. Dabei ist die Motivation der Juristischen Fakultät die Studienbedingungen stetig zu verbessern. In Zusammenarbeit mit JurSERVICE konnten bereits folgende Angebote erfolgreich entwickelt und umgesetzt werden: Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze durch die Öffnung der Seminarräume in der vorlesungsfreien Zeit Vermittlung alternativer Lernstrategien und juristischer Argumentation im Tutorium II 74

91 vl 2017/9/21 8:35 page 75 #91 VI. Projekte Anerkennung herausragender Leistungen durch die Aufnahme in die Dean s List Workshops und Informationsveranstaltungen zu studienrelevanten Problembereichen der Ausbau des elearning Angebots durch Onlinesprechstunden, aktuelle Videos in LAVES, JurOnlineRep und das Definitionstraining Auf unserer Homepage haben Sie die Möglichkeit sich über weitere Unterstützungsangebote der Fakultät zu informieren. Außerdem steht Ihnen dort der aktuelle Diversitybericht zum Download bereit. Einblicke Aktiv mitwirken Die Juristische Fakultät ist darauf angewiesen, dass Sie Vorschläge und Wünsche zur Verbesserung des Studiums und der Studienbedingungen äußern und so aktiv an der Gestaltung der Studienbedingungen mitzuwirken. Kontaktieren Sie dazu bitte Herrn Robin Marks oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von JurSERVICE. Weitere Informationen finden Sie unter oder nehmen Sie Kontakt auf über jurservice@jura.uni-hannover.de Name Fon Raum Robin Marks robin.marks@jura.uni-hannover.de 75

92 vl 2017/9/21 8:35 page 76 #92

93 vl 2017/9/21 8:35 page 77 #93 B. Studieren in Hannover - wichtige Einrichtungen I. Universitäre Organisationen Studienkommission der Juristischen Fakultät An der Juristischen Fakultät besteht als ständige Kommission für Lehre und Studium nach 45 NHG eine Studienkommission. Dabei sind mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder Studierende. Derzeit besitzt die Studienkommission vier Mitglieder aus dem Kreis der Studierenden, drei aus dem Hochschullehrerkreis und ein Mitglied aus dem Mitarbeiterkreis. Der Studiendekan führt den Vorsitz der Kommission, wobei ihm kein Stimmrecht zukommt. Die Studienkommission ist vor Entscheidungen des Fakultätsrates in allen Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen zu hören. Der Fakultätsrat hat ihre Empfehlungen zu würdigen und seine Stellungnahme zu dokumentieren. Ferner kann er einzelne Entscheidungen auf die Studienkommission übertragen. Eine besonders wichtige Kompetenz der Studienkommission ist, dass sie dem Fakultätsrat ein Mitglied der Hochschullehrergruppe oder in Ausnahmefällen ein lehrendes Mitglied der Mitarbeitergruppe zur Wahl als Studiendekanin oder Studiendekan vorschlägt. Einrichtungen 77

94 vl 2017/9/21 8:35 page 78 #94 B. Studieren in Hannover - wichtige Einrichtungen Fakultätsrat der Juristischen Fakultät Der Fakultätsrat entscheidet nach 44 NHG in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungsordnungen und nimmt zur Einführung, wesentlichen Änderung oder Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium Stellung. Dem Fakultätsrat gehören 13 Mitglieder mit Stimmrecht an. Sie werden nach Gruppen direkt gewählt. Dabei stellen die Professorinnen und Professoren sieben stimmberechtigte Mitglieder, die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwei stimmberechtigte Mitglieder, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung auch zwei stimmberechtigte Mitglieder und die Studierenden ebenfalls zwei stimmberechtigte Mitglieder. Der Dekan führt ohne Stimmrecht den Vorsitz. Der Fakultätsrat tagt hochschulöffentlich und besteht seit der Wahlperiode 2017 aus folgenden Mitgliedern: Für die Professorinnen und Professoren Prof. Dr. iur. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. (LSE) Prof. Dr. iur. Veith Mehde, mag. rer. publ. Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Bernd H. Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA) Prof. Dr. iur. Jan Eichelberger, LL.M. oec. Prof. Dr. iur. Roland Schwarze Prof. Dr. iur. Bernd-Dieter Meier Prof. Dr. iur. Tina Krügel, LL.M. Stellvertretung der Professor/-innen Prof. Dr. iur. Susanne Beck, LL.M. (LSE) Für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Dipl.-Jur. Greetje Grove Ass. iur. Nicola Zeibig 78

95 vl 2017/9/21 8:35 page 79 #95 I. Universitäre Organisationen Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung: Andrea Tech Sandra Sandermann Stellvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung: N.N. Für die Studierenden: stud. iur. Josephine Gerber stud. iur. Joséphine Sangaré Einrichtungen 79

96 vl 2017/9/21 8:35 page 80 #96 B. Studieren in Hannover - wichtige Einrichtungen Fachschaftsrat Jura Was ist der FSR? Der Fachschaftsrat (FSR) ist die Interessenvertretung der Studierenden an der Juristischen Fakultät. Umgangssprachlich wird manchmal auch von der «Fachschaft Jura Hannover» gesprochen, aber das ist nicht ganz richtig. Die Fachschaft sind nämlich ALLE Jurastudierenden in Hannover. Diese wählt einmal im Jahr den Fachschaftsrat, der dann die Interessen der Studierenden vertritt. Der FSR hat momentan 21 gewählte Mitglieder und wurde im Januar 2017 das letzte Mal gewählt. Auch wenn es zwar formal eine Wahl gibt, ist die Fachschaftsarbeit offen für alle. Wenn Du irgendwelche Ideen hast, wie man Studium oder Campus verbessern kann, worauf wir bei der nächsten Party achten sollten oder etwas komplett anderes, dann komm zu einer unserer meist wöchentlich stattfindenden Sitzungen vorbei oder schreib uns eine Mail. Alternativ kannst Du auch stets bei uns im Büro vorbeikommen. Was macht der FSR? Der grundsätzliche Auftrag des FSR ist die Interessenvertretung der Studierenden gegenüber der Universitätsverwaltung und dem Lehrpersonal. So sitzen Vertreter und Vertreterinnen des FSR in zahlreichen Gremien und Kommissionen, um sich für die Interessen der Studierenden einzusetzen, die Studienbedingungen weiter zu verbessern und studierendenfreundlicher zu gestalten. Darüber hinaus betreut und pflegt der FSR den Klausuren- und Examenspool. Der Klausurpool bietet Studierenden die Möglichkeit, sich bearbeitete und korrigierte Klausuren im FSR-Büro abzuholen, um sich so besser auf die anstehenden Prüfungen vorzubereiten. Dieser Service ist für alle Jurastudierenden unserer Fakultät unentgeltlich. Als Gegenleistung verlangt der FSR lediglich die Abgabe einer eigenen Altklausur, um auch nachfolgenden Studierenden die Möglichkeit bieten zu können, aktuelle Klausuren zu erhalten. Für ErSies gilt selbstverständlich eine Ausnahmeregelung. Aus dem Examenspool können sich Examensprüflinge die Protokolle vergangener mündlicher Prüfungen abholen. Weiterhin organisiert der FSR Partys, die Erstsemesterrallye, die Erstsemesterfahrt und weitere Aktionen sozialer, kultureller oder politischer Natur. Alle Studierenden sind herzlich eingeladen sich jederzeit an uns zu wenden! 80

97 vl 2017/9/21 8:35 page 81 #97 I. Universitäre Organisationen Mitarbeiten Der Einstieg in die FSR-Arbeit ist einfach, denn man braucht nur zu den Sitzungen zu kommen und sich dort einzubringen. Wer sich zu den Uni- Wahlen aufstellen lassen möchte, schreibt an Kontakt Auf unserer Homepage findet man Infos zu unseren Aktionen, den Mitgliedern und Sitzungen des FSR, den einzelnen Gremien und zum Studium. Außerdem ist dort eine Vorlage für Hausarbeiten und eine Übersicht über den Klausurenund Examenspool zu finden. Die Seite erreicht man unter Der FSR hat sein Büro im Conti-Hochhaus in Raum Dort kann man bei Fragen oder Problemen oder zum Abholen einer Altklausur vorbeikommen. Die Sprechzeiten stehen auf der Homepage, aber auch außerhalb der Zeiten ist der FSR zu erreichen. Einrichtungen Telefon: Facebook Fachschaft Jura Hannover 81

98 vl 2017/9/21 8:35 page 82 #98 B. Studieren in Hannover - wichtige Einrichtungen II. Studentische Organisationen ELPIS-Initiative e.v. Wer sind wir? Die ELPIS-Initiative e.v. Hannover ist ein Verein aus nationalen und internationalen Studierenden und Ehemaligen der Leibniz Universität Hannover. ELPIS steht für das Studienprogramm «European Legal Practice Integrated Studies», das wir mit unserer Vereinsarbeit seit über 15 Jahren begleiten. Im Jahr 2008 wurden wir für unser besonderes soziales Engagement mit dem Studentenwerkspreis ausgezeichnet. Was machen wir? Mit unserer Initiative bringen wir internationale und deutsche Studierende durch gemeinsame Veranstaltungen einander näher und fördern damit den interkulturellen Austausch. Letztes Jahr veranstalteten wir u.a. den jährlich stattfindenden Pub Crawl, einen Ausflug nach Hamburg, Spieleabende und einen Länderabend. Warum solltest du teilnehmen? um Kontakte mit Studierenden aus aller Welt zu knüpfen um Infos für dein eigenes Auslandssemester zu sammeln um deine Fremdsprachenkenntnisse aufzufrischen oder aufrechtzuerhalten um deine Ideen für die ELPIS-Veranstaltungen einzubringen um Hannover besser kennenzulernen Lust mitzumachen? Fragen? Anregungen? Sucht einfach auf Facebook nach uns oder kontaktiert uns via an info@elpis-initiative.eu 82

99 vl 2017/9/21 8:35 page 83 #99 II. Studentische Organisationen ELSA-Hannover e.v. Und was kann man an der Uni, außer zu studieren, sonst noch machen? Eine Fahrt zum Bundesgerichtshof, zum Auswärtigen Amt, zur Europäischen Union nach Brüssel. Ein bezahltes Praktikum bei renommierten Anwaltskanzleien in ganz Europa. Fachbezogene Vorträge zu aktuellen juristischen Themen, Seminare, Kongresse. Wer oder was ist diese ELSA?! Das alles bietet die ELSA. Die European Law Students Association. Als weltgrößte Studierendenvereinigung von Jurastudierenden, Referendaren und Juristen bieten wir Dir die Möglichkeit, Dich zu engagieren sowie persönlich und fachlich weiterzuentwickeln. Als ELSA liegt uns besonders viel an der Ausbildung und Vernetzung von Juristinnen und Juristen, die nicht nur den fachlichen Blick über ihren Alltag wandern lassen, sondern immer mit einem gewissen Augenmaß an sozialer Verantwortung agieren. Es geht um Völkerverständigung im Zuge von Empathie für andere Kulturen und Rechtssystemen. Diese Grundpfeiler der European Law Students Association werden durch regelmäßige Weiterbildungsangebote in Form von Konferenzen und Seminaren vermittelt. Weiterhin bieten wir regelmäßige Study Visits in das europäische Ausland an. Diese Reisen dienen dem Kennenlernen fremder Rechtssysteme und dem Austausch mit Juristinnen und Juristen vor Ort. Weiterhin stehen wir in engen Kontakt zu anderen ELSA Fakultätsgruppen deutschlandweit. Natürlich soll der akademische Effekt nicht vernachlässigt werden, sodass immer ein gewisser Fachbezug bestehen wird. Insbesondere hat sich der EL- SA Moot Court etabliert, der in Hannover großen Zuspruch erfährt. In einer fiktiven Gerichtsverhandlung können auf universitärer Ebene die Techniken anwaltlicher Arbeit erlernt und angewandt werden. Mit dem Programm STEP besteht die Möglichkeit in renommierten Anwaltskanzleien weltweit mehrwöchige Praktika zu absolvieren, das Land und die Kultur kennenzulernen. Wir beraten dich hinsichtlich des Bewerbungsprozesses für dieses Programm sehr gerne. Einrichtungen 83

100 vl 2017/9/21 8:35 page 84 #100 B. Studieren in Hannover - wichtige Einrichtungen Durch den intensiven Austausch auf europäischer Ebene ermöglicht ELSA Jurastudierenden aus ganz Europa, miteinander in Kontakt zu treten und gemeinsam aktiv zu werden. So profitieren die Mitglieder von ELSA Hannover e.v. von einem Netzwerk mit Mitgliedern an über 220 Universitäten in 39 Ländern. Werde Teil von ELSA! Schreibt uns einfach eine an info@elsa-hannover.de oder ganz unkompliziert über Facebook. Dort sind wir unter dem Nickname «ELSA Hannover» zu finden. Weiterhin findet ihr eine Menge Informationen über ELSA Hannover und ELSA Germany auf unserer Homepage Unser Büro findet ihr in Raum Postalisch sind wir unter folgender Adresse zu erreichen: Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Juristische Fakultät ELSA Hannover e.v. Postfach 86 Königsworther Platz Hannover 84

101 vl 2017/9/21 8:35 page 85 #101 II. Studentische Organisationen Weitblick Nur studieren und lernen ist Dir nicht genug? Du hast Dich schon immer gern mit anderen Kulturen beschäftigt und bei der Organisation von Euren Abi-Partys warst Du stets vorne mit dabei? Oder Du arbeitest einfach gerne mit Kindern? Dann komm zu Weitblick Hannover, denn bei uns gibt es für jedes Interesse und jedes Talent etwas zu tun! Mit unterschiedlichen Bildungsprojekten setzen wir uns in der Region Hannover für einen gerechteren Zugang zu Bildung ein, wie zum Beispiel in unserem Projekt «BlickKontakt», bei dem wir Bildungspatenschaften für Kinder aus Sprachlernklassen übernehmen oder in unserem Projekt «Grenzenlos», bei dem wir mit Geflüchteten interaktiv Deutsch lernen. Auch unterstützen wir mit finanziellen Mitteln Projekte im Ausland, um einen Beitrag zu größerer Bildungsgerechtigkeit auch in Entwicklungs- und Schwellenländern zu leisten. Die dafür erforderlichen Spendengelder sammeln wir durch zahlreiche Aktionen, wie zum Beispiel unser beliebtes Table-Quiz und Verkaufsstände bei diversen studentischen Veranstaltungen. Beim Spendensammeln sind Dir und uns keine kreativen Grenzen gesetzt! Wir freuen uns auf Deine frischen Ideen, um bei unserem aktuellen Projekt die Schule fürs Leben in Kolumbien zu unterstützen, in der Jugendlichen eine Ausbildung und dadurch ein besserer Start ins Leben ermöglicht wird. Als hochschulübergreifende Gruppe können sich Studierende aller Fachrichtungen mit ihren vielseitigen Talenten und Ideen bei Weitblick Hannover einbringen und gemeinsam mit anderen Studierenden etwas Positives in ihrer Freizeit schaffen. Im Vordergrund stehen dabei die zeitliche Flexibilität des Engagements und der Spaß an der Sache. Ganz nebenbei lernst Du nette Leute außerhalb deines Fachs kennen. Einrichtungen 85

102 vl 2017/9/21 8:35 page 86 #102 B. Studieren in Hannover - wichtige Einrichtungen Wir treffen uns jeden zweiten Dienstag um 19:30 Uhr in Raum im Conti-Hochhaus, Königsworther Platz 1. Um den jeweiligen Termin zu sehen, schau am besten kurz auf unserer Facebook-Seite vorbei. Wir freuen uns jederzeit über interessierte und motivierte Studierende, die Lust haben, sich neben dem Studium sozial zu engagieren. Du kannst uns über Facebook unter oder per unter hannover@weitblicker.de erreichen. Schau auch mal auf unserer Website oder auf unserem standortübergreifenden Weitblick Youtube Channel unter vorbei. Wir freuen uns auf dich! 86

103 vl 2017/9/21 8:35 page 87 #103 II. Studentische Organisationen hanomacke Ein Café von Studierenden für Studierende Die hanomacke ist ein ehrenamtlich arbeitender Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Studierenden einen Ort zum Entspannen, Quatschen und Kaffeetrinken nach und zwischen den Vorlesungen zu bieten. Die Thekenschichten der hanomacke setzen sich aus Studierenden verschiedener Studiengänge zusammen, die Spaß daran haben, gemeinschaftlich ihren Kommilitonen eine angenehme Pause von Vorlesungen, Bibliothek und Klausurstress zu ermöglichen. Unser Sortiment ist genau so vielfältig wie die abendfüllenden Veranstaltungen, die im typischen Studentenleben nicht fehlen dürfen: Von Kaffee, Tee und Kakao über Saftschorlen, Eis und Schokoriegel bis hin zu Bier und Sekt kann hier alles zu günstigen Preisen gekauft und auf einem unserer gemütlichen Sofas verzehrt werden. Auch Events wie «Beer Pong», eine eigene Campusliga Mannschaft, die legendären Semesterparties und die Übertragung der Fußballspiele der EM und WM werden von Euren Kommilitoninnen und Kommilitonen aus der hanomacke organisiert und bieten eine Abwechslung zum Lernalltag. Neugierig geworden? Kommt einfach vorbei! Und wenn ihr Lust habt, mitzumachen: Alle sind bei uns herzlich willkommen. Informationen dazu gibt es von den netten Leuten hinter der Theke! Einrichtungen Besucht uns auch unter oder 87

104 vl 2017/9/21 8:35 page 88 #104 B. Studieren in Hannover - wichtige Einrichtungen VFS Hannover e.v. - Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover Warum Steuerrecht? In der Praxis besteht ein großer Bedarf an Juristinnen und Juristen sowie Betriebswirtinnen und Betriebswirten, die über steuerrechtliche Kenntnisse verfügen. Trotz seiner erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung und seinen Verknüpfungen mit nahezu allen anderen Rechtsgebieten ist das Steuerrecht als Prüfungsfach in der Prüfungsordnung für Juristinnen und Juristen des Landes Niedersachsen (bisher) nicht vorgesehen. Folglich wird auch an der Leibniz Universität Hannover nur eine Vorlesung zu den «Grundzügen des Steuerrechts» angeboten, die jeweils im Sommersemester stattfindet. Daneben gibt es - ebenfalls nur einmal im Jahr - eine Blockveranstaltung zum Steuerstrafrecht. Wer ist der VFS Hannover? Der Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover e.v. (kurz: VFS Hannover e.v.) wurde im März 2015 an der Leibniz Universität Hannover gegründet und beabsichtigt, das steuerrechtliche Angebot sowohl außerhalb, als auch innerhalb des Lehrplans aufzustocken. Unser Ziel ist es Studierende sowie Referendarinnen und Referendare für das Steuerrecht zu begeistern und ihnen zumindest ein Grundwissen und ein gewisses Gespür für dieses spannende und umfangreiche Rechtsgebiet zu vermitteln. Darüber hinaus bemüht sich der VFS Hannover die Attraktivität des «Steuerstandorts Hannover» durch zahlreiche Aktivitäten zu erhöhen. Dadurch hat er sich bereits in kurzer Zeit mit über 170 Mitgliedern aus Beratung, Verwaltung, Unternehmen, Gerichten und Studierendenschaft zu einem 88

105 vl 2017/9/21 8:35 page 89 #105 II. Studentische Organisationen - bisher nicht vorhandenem - Netzwerk für steuerrechtlich Interessierte und Tätige entwickelt. Der VFS Hannover bietet Studierenden sowie Referendarinnen und Referendaren ebenso wie steuerrechtlichen Praktikerinnen und Praktikern aus der Beratung, aus Unternehmen, Verwaltung und Gerichten zahlreiche Möglichkeiten, sich auf dem Gebiet des Steuerrechts fortzubilden und neue Kontakte zu knüpfen. Was macht der VFS Hannover? Ein- bis zweimal im Jahr organisiert der VFS Hannover für Studierende mehrtägige Studienfahrten nach Berlin bzw. München, die für Mitglieder kostenfrei sind. Regelmäßig finden Besuche von Kanzleien oder Unternehmen statt, wie zuletzt die Ausflüge zur Niederlassung von Allen & Overy in München und der Nord/LB in Hannover. Der «jour fixe» des Vereins wird wiederholt in den Räumlichkeiten der Mitgliedskanzleien und unternehmen veranstaltet. Hier habt Ihr die Möglichkeit, von aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet des Steuerrechts zu erfahren und anschließend bei einem informellen Umtrunk Praktiker aus Kanzleien, Unternehmen, Verwaltung und Gerichten persönlich kennen zu lernen und Kontakte zu knüpfen. Der nächste «jour fixe» findet voraussichtlich im November statt. Das genaue Datum wird rechtzeitig bekannt gegeben. Ihr seid herzlich dazu eingeladen, vorbei zu schauen! Ein- bis zweimal im Jahr lädt der VFS Hannover in den Räumlichkeiten der Juristischen Fakultät außerdem zu einem Symposium über ein aktuelles steuerrechtliches Thema ein, an dem renommierte und prominente Referenten mitwirken und bei dem Ihr erfahren könnt, was die steuerrechtliche Praxis und die Wissenschaft umtreibt. Der nächste Termin ist für Ende Oktober bzw. Anfang November geplant. Über unsere Website oder Social-Media- Kanäle erfahrt ihr regelmäßig vorab die konkreten Zeit- und Ortangaben. Ein weiteres Projekt des VFS Hannover ist die Einrichtung einer Tax Law Clinic an der Leibniz Universität Hannover, in der Studierende sowie Referendarinnen und Referendare, begleitet und beaufsichtigt von einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin, andere Studierende und Referendarinnen und Referendare bei steuerlichen Fragen beraten. Mehr dazu in der eigenen Beschreibung der «Tax Law Clinic Hannover», die ebenfalls in diesem Vorlesungsverzeichnis abgedruckt ist. Über die Jobbörse auf unserer Internetpräsenz erfahrt Ihr von aktuellen Stellengesuchen von Kanzleien, Unternehmen, Verwaltung und Gerichten für Praktika, Referendarstationen und Nebentätigkeiten. Einrichtungen 89

106 vl 2017/9/21 8:35 page 90 #106 B. Studieren in Hannover - wichtige Einrichtungen Für die kommenden Semester sind steuerrechtliche Ergänzungsveranstaltungen für die Schwerpunkte 1 (Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts) und 3 (Handel, Wirtschaft und Unternehmen) geplant, die außerhalb des Lehrplanes als externe Blockseminare stattfinden sollen. Näheres erfahrt Ihr demnächst auf der Homepage des VFS Hannover. Wer Lust hat, den VFS Hannover kennenzulernen und sich für den Verein und Steuerrecht interessiert, ist herzlich eingeladen bei unseren regelmäßigen Stammtischtreffen in der hanomacke auf dem Conti-Campus jeweils am ersten Donnerstag eines Monats während des Semesters um 18:00 Uhr vorbeizuschauen. Bei einem lockeren Beisammensein und einem ersten Kennenlernen beantworten wir gerne eure Fragen und informieren euch über unsere derzeitigen Projekte. Weitere Informationen über den VFS Hannover und sein Angebot findet Ihr unter oder bei Facebook, Instagram, Twitter und Xing. Wenn Ihr Lust habt, beim VFS Hannover mitzumachen oder wenn Ihr Fragen habt, schickt uns einfach eine an info@vfs-hannover.de. Eure direkten Ansprechpartner am Campus sind Anne Kluwe (a.kluwe@stud.unihannover.de) und Daniel Schefft (daniel.schefft@vfs-hannover.de). 90

107 vl 2017/9/21 8:35 page 91 #107 III. Technische Informationsbibliothek (TIB) III. Technische Informationsbibliothek (TIB) Die Technische Informationsbibliothek (TIB) versorgt als Universitätsbibliothek Studierende, Forschende und Lehrende aller Fakultäten der Leibniz Universität Hannover sowie Bürgerinnen und Bürger aus der Region mit Literatur und Information in gedruckter und elektronischer Form. Den juristischen Bestand finden Quelle: TIB Sie am TIB-Standort Conti- Campus in der zweiten und dritten Etage. Die Literatur ist dort offen zugänglich und nach Sachgruppen aufgestellt. Nur ein kleiner Teil des Bestandes muss aus dem Magazin bestellt werden. Im Lesesaal Zeitschriften in der zweiten Etage stehen Ihnen abgeschlossene und knapp 400 laufend gehaltene Print-Zeitschriftentitel und Entscheidungssammlungen, Jahrbücher, Amtsdruckschriften sowie Gesetz- und Verkündungsblätter zur Verfügung. Im Lesesaal Rechtswissenschaften in der dritten Etage finden Sie Lehrbücher, Kommentare, Loseblattsammlungen, Dissertationen, Festschriften und mehr. Es handelt sich überwiegend um Präsenzbestand, der nicht verleihbar ist. Darüber hinaus bietet Ihnen die Bibliothek unter Zugriff auf zahlreiche juristische Fachdatenbanken, E-Books, ein ständig wachsendes Angebot an elektronischen Zeitschriften und weitere Fachinformationen in digitaler Form. Der TIB-Standort Conti-Campus bietet eine moderne Lernumgebung mit rund Arbeitsplätzen und ist als einziger Bibliotheksstandort auch sonntags von 9-20 Uhr geöffnet. Die Räumlichkeiten sind auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten: Neben ruhigen Einzelarbeitsplätzen für individuelles Lernen stehen in der ersten, dritten und vierten Etage auch Gruppenarbeitsräume zur Verfügung. Außerdem gibt es im Erdgeschoss einen Gruppenarbeitsbereich mit einem interaktiven Whiteboard. Dieses kann genutzt werden, um zum Beispiel gemeinsam an Dokumenten zu schreiben oder Präsentationen vorzubereiten (eine Reservierung ist erforderlich). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Information unterstützen (montags bis freitags von 9-22 Uhr) bei allen Fragen zur Nutzung der Bibliothek und sorgen für kompetente Beratung in technischen Belangen von der Anmeldung bei Einrichtungen 91

108 vl 2017/9/21 8:35 page 92 #108 B. Studieren in Hannover - wichtige Einrichtungen Stud.IP über elektronische Semesterapparate bis hin zur WLAN-Nutzung auf dem Campus. Zusätzlich bietet die TIB an allen fünf Standorten der Bibliothek und in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Leibniz Universität Hannover regelmäßig Workshops an, beispielweise zur Literaturrecherche und -verwaltung oder zum digitalen Publizieren. Aktuelle Schulungsangebote und Termine finden Sie im Internet unter Öffnungszeiten Lesesäle, Information, Leihstelle Montag - Samstag Sonntag Fachauskunft in der 2. Etage: Montag - Freitag Fachauskunft in der 3. Etage: Montag - Freitag 8.00 bis Uhr 9.00 bis Uhr bis Uhr bis Uhr Vor 9 Uhr und samstags nach 18 Uhr sowie sonntags sind Information, Anmeldung und Kasse nicht besetzt, kein Magazindienst. Kontakt Telefonische Erreichbarkeit Zentrale Auskunft Leihstelle zentrale telefonische Leihfristverlängerung der TIB Telefax und Webseite Internet Anschrift Technische Informationsbibliothek (TIB) Königsworther Platz 1b Hannover information.conti-campus@tib.eu 92

109 vl 2017/9/21 8:35 page 93 #109 IV. Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Niedersächsische Landesbibliothek IV. Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Niedersächsische Landesbibliothek Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek (GWLB) ist eine moderne Forschungsund Landesbibliothek. Neben bedeutenden historischen Sammlungen bietet sie ein breites Literaturangebot in geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen an. Das Fach Rechtswissenschaft ist mit grundlegenden Standardwerken für das Fachstudium und mit Werken zur Rechtsgeschichte vertreten. Datenbanken (z.b. beck-online) erweitern das Angebot. Die GWLB bietet verschiedene Lern- und Arbeitsmöglichkeiten an: Neben Arbeitsplätzen zur Katalog- und Datenbankrecherche und Lesesaalarbeitsplätzen gibt es Gruppenarbeitsräume (klimatisiert) sowie einen Blindenund Sehbehindertenarbeitsplatz. Insgesamt zehn Studienkabinen können für intensivere Arbeitsphasen reserviert werden, im Forschungslesesaal (klimatisiert) besteht die Möglichkeit, ruhige und großzügige Arbeitsplätze für längere Studienphasen zu reservieren. Eine Automatencafeteria und Ausstellungsräume runden das Angebot ab. Die Bibliothek verfügt über WLAN. Eine Anmeldung zur Benutzung kann über den Bibliotheksausweis der Universität (HOBSY-Karte) erfolgen. Getränke (Wasser) und Taschen/Jacken sind in den Räumlichkeiten in der Regel erlaubt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Information beraten Sie gerne bei allen Fragen zur Bibliotheksbenutzung. Anschaffungsvorschläge für das Fach Rechtswissenschaft mit der Möglichkeit zur Vormerkung können unter erfolgen. Einrichtungen 93

110 vl 2017/9/21 8:35 page 94 #110 B. Studieren in Hannover - wichtige Einrichtungen Öffnungszeiten Montag Freitag Samstag Kontakt bis Uhr bis Uhr Zentrale Information: information@gwlb.de Webseite: Anschrift Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Niedersächsische Landesbibliothek Waterloostr Hannover U-Bahn-Linien 3, 7, 9, Ausstieg: Station Waterloo 94

111 vl 2017/9/21 8:35 page 95 #111 V. Blinden- und Sehbehindertenarbeitsplatz V. Blinden- und Sehbehindertenarbeitsplatz 1) Services für Blinde und Sehbehinderte Die TIB bietet einen Arbeitsplatz für blinde und sehbehinderte Personen. Er befindet sich im Erdgeschoss des TIB-Standorts Conti-Campus. Der Arbeitsplatz ermöglicht Ihnen gedruckte Materialien zu scannen, Texte per synthetischer Sprachausgabe akustisch wiederzugegeben, Texte über eine Braille-Tastatur in Blindenschrift zu lesen, Texte mit einem Braille-Drucker oder einem Schwarzschrift-Drucker auszudrucken, Einrichtungen im Internet zu recherchieren, mit dem Textverarbeitungsprogramm MS-Word 2003 oder TeXstudio zu arbeiten, Texte auf einer mechanischen Blindenschriftmaschine zu schreiben, Inhalte auf dem Bildschirm mit der Software Magic großformatig anzuzeigen und mit einem Lesegerät mit 32-Zoll-Bildschirm zu arbeiten, das Texte vergrößert und auf Wunsch vorliest. Der Arbeitsplatz steht allen blinden und sehbehinderten Angehörigen der hannoverschen Hochschulen zur Verfügung. Soweit möglich können auch blinde und sehbehinderte Benutzerinnen und Benutzer anderer hannoverscher Bibliotheken den Arbeitsplatz nutzen. Nach einer kurzen Einführung zur Benutzung der Geräte und dem Organisationsablauf ist der Arbeitsplatz jederzeit während der Öffnungszeiten der Bibliothek zugänglich. Bitte melden Sie sich für die Einführung an. Gerne bieten wir Ihnen auch Einführungen in die Katalog- und Datenbank-Recherche, EDV-Kenntnisse werden nicht vermittelt. 95

112 vl 2017/9/21 8:35 page 96 #112 B. Studieren in Hannover - wichtige Einrichtungen Reservierung Der Arbeitsplatz muss reserviert werden (wegen der starken Nachfrage nur stunden- und tageweise möglich). Bitte räumen Sie ihn nach jeder Sitzung. Kontakt Telefon information.conti-campus@tib.eu 2) Unterstützungsangebot für blinde und sehbehinderte Studierende Hierbei handelt es sich um ein besonderes Angebot, angesiedelt an der Juristischen Fakultät, an sehbeeinträchtigte und blinde Studierende. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen diese Dienste für Studierende aller Studienfächer an der Leibniz Universität Hannover. Neben dem Einscannen von bislang nicht digital verfügbaren wissenschaftlichen Texten werden Powerpoint-Präsentationen zur barrierefreien Nutzung für Vorlesungen und Seminare bearbeitet. Kontakt Telefon angelika.luckert@jura.unihannover.de 96

113 vl 2017/9/21 8:35 page 97 #113 VI. Computerarbeitsplätze VI. Computerarbeitsplätze Am Conti Campus finden Studierenden neben den normalen Lernflächen auch Computerarbeitsplätze. Zusätzlich zu den Computerarbeitsplätzen in der Bibliothek bieten die Juristische, Philosophische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät gemeinsam einen modernen ITSpool im Gebäude 1501 exklusiv für ihre Studierenden. Es stehen hier Arbeitsplätze zum Anfertigen von Hausarbeiten und für Datenbank- und Internetrecherche zur Verfügung. Selbstverständlich können auch Scanner, Drucker, CD-Brenner etc. gegen ein Entgelt genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung des Raumes ist eine einmalige Anmeldung. Die Computerarbeitsplätze (its-pool I & II) sind auf der zweiten Etage in Raum und Raum zu finden Einrichtungen Aktuelle Informationen über die Öffnungszeiten und die angebotenen Kurse können den Aushängen und den Webseiten des ITS-Pools unter entnommen werden. Öffnungszeiten Vorlesungszeit Montag - Freitag Uhr vorlesungsfreie Zeit Montag - Freitag Uhr Hier erreichen Sie uns Telefon

114 vl 2017/9/21 8:35 page 98 #114 B. Studieren in Hannover - wichtige Einrichtungen VII. Erasmus Büro Das Erasmus Büro wurde bereits in den 1980er Jahren gegründet und erfreut sich somit einer Tradition über mehrere Jahrzehnte und einer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Studierenden und der Organisation von Auslandsaufenthalten, die wir jedes Semester gern an unsere Studierenden weitergeben. Das Team des Erasmus Büros steht den hannoverschen Studierenden (Outgoings) und den ausländischen Studierenden (Incomings) mit Rat und Tat zur Seite, nicht nur im Hinblick auf die umfangreichen Formalitäten, sondern auch mit nützlichen Tipps in allen Lebensfragen während des Aufenthalts in Hannover oder allen notwendigen Informationen bezüglich des bevorstehenden Auslandsaufenthalts wie z.b.: Aufgaben Beratung bezüglich der Voraussetzungen für den Auslandsaufenthalt Einschreibungsmodalitäten für Incoming und Outgoing Studierende Suche nach Unterkünften für Incoming Studierende Formalitäten bezüglich der Krankenversicherung Unterstützung bei Visumsfragen, Beantragung des Visums etc. Suche nach Kindergartenplätzen und Kinderbetreuung für Incoming Studierende mit Familie Studienberatung für Incoming and Outgoing Studierende Wahl der Kurse mit den entsprechenden ECTS Credits/Grades Hilfe bei der Anfertigung von Learning Agreements Erstellung von Transcripts of Records Ausstellung der Urkunden für den MLE (CLE) und LL.M. Studiengang Erstellung von Bescheinigungen für das Immatrikulationsamt, Prüfungsamt, Arbeitgeber 98

115 vl 2017/9/21 8:35 page 99 #115 VII. Erasmus Büro Programmbetreuung Erasmus+ ELPIS I, CLE Certificatum Legum Europae (bis WiSe 2014/2015 MLE) ELPIS II, LL.M. European Legal Practice LL.M. Joint Degree Pflege der Kooperationen mit den Partneruniversitäten Organisation von Teaching Staff Mobility Wir wünschen viel Spaß beim Besuch unserer Homepage und sind für Anregungen sehr dankbar. Der Besuch der Homepage sollte jedoch keinesfalls den Besuch im Erasmus Büro ersetzen, wo wir Euch ganz individuell beraten werden. Name Fon Raum Koordinator: Prof. Dr. Claas-Friedrich Germelmann, LL.M Studienberatung: Ingrid Hähnel A208 Einrichtungen 99

116 vl 2017/9/21 8:35 page 100 #116 B. Studieren in Hannover - wichtige Einrichtungen VIII. Schlüsselkompetenzen: Bausteine für Erfolg in Studium und Beruf Speziell für Studierende der Juristischen Fakultät bietet die ZQS/Schlüsselkompetenzen Seminare mit Leistungspunkten an. Denn um im Jura-Studium oder Berufsleben erfolgreich sein zu können, sind neben einem fundierten Fachwissen weitere Kompetenzen gefragt. Dazu zählen Lernstrategien und wissenschaftliche Arbeitstechniken ebenso wie überzeugende Kommunikations- und Präsentationsfähigkeiten, Konfliktlösungsund Moderationstechniken, Verhandlungsgeschick sowie ein gutes Gespür für andere Kulturen. Entscheidend für den Berufseinstieg sind darüber hinaus klare berufliche Ziele, erste Praxiserfahrungen (z.b. Praktika), erste Kontakte zu Arbeitgebern sowie Überzeugungsfähigkeit im Bewerbungsverfahren. Die ZQS/Schlüsselkompetenzen fördert diese Kompetenzen intensiv und bietet neben zahlreichen Seminaren und Workshops auch persönliche Beratung sowie den Austausch mit der Arbeitswelt. Angebote: Seminare mit Leistungspunkten (auch speziell für Rechtswissenschaften) Schreibwerkstatt mit Beratung und Workshops zum wissenschaftlichen Arbeiten Lernwerkstatt mit Beratung und Workshops zu Lernstrategien & Prüfungsvorbereitungen Mentoringprogramm Next Step für den Berufseinstieg Beratung und Workshops rund um Bewerbung, Praktikum und Berufseinstieg Firmenkontaktmesse Career Dates Praktika- und Stellenbörse 100

117 vl 2017/9/21 8:35 page 101 #117 VIII. Schlüsselkompetenzen: Bausteine für Erfolg in Studium und Beruf Ansprechpartner Name Fon Raum Lea Domke Friederike Pagel Weitere Information sind unter und erhältlich. Einrichtungen 101

118 vl 2017/9/21 8:35 page 102 #118 B. Studieren in Hannover - wichtige Einrichtungen IX. ptb Psychologisch-Therapeutische Beratung für Studierende Wir beraten Studierende der Hochschulen Hannovers bei persönlichen und studienbedingten Problemen. Wünschen Sie sich Klärung und Unterstützung bei folgenden Themen? Schwierigkeiten im Studium Prüfungsangst Studienabschluss Orientierungsproblemen Beziehungsproblemen Einsamkeit Psychosomatischen Beschwerden Depressiven Phasen Unser Team von erfahrenen Beraterinnen und Beratern steht Ihnen gern für Gespräche zur Verfügung. Die Beratung findet vorrangig in Einzelgesprächen von 50 Minuten statt und ist kostenfrei. Die Anzahl der Gespräche ist begrenzt. Sie erhalten bei uns ggf. aber auch Informationen über weitere Therapiemöglichkeiten. Die Einzelberatungen finden auch in den Semesterferien statt. Weiter bieten wir Ihnen eine - und Chatberatung, Gruppenangebote und E-learning Module. Absolute Vertraulichkeit ist gewährleistet. Wir geben keine Daten an andere Stellen weiter. 102

119 vl 2017/9/21 8:35 page 103 #119 IX. ptb Psychologisch-Therapeutische Beratung für Studierende Öffnungszeiten für Information und Anmeldung ganzjährig: Montag bis Freitag in der Vorlesungszeit zusätzlich: Montag bis Donnerstag bis Uhr bis Uhr Offene Termine, jeweils ohne Voranmeldung Montag bis Uhr Hier erreichen Sie uns Telefon Anschrift Theodor-Lessing Haus Welfengarten 2c Hannover Einrichtungen Weitere Informationen finden Sie auch unter: 103

120 vl 2017/9/21 8:35 page 104 #120

121 vl 2017/9/21 8:35 page 105 #121 C. Studium I. Semestertermine Wintersemester 2017/2018 Gesamtdauer Vorlesungszeit Unterbrechung Rückmeldezeitraum Meldefrist SPB-Prüfung Sommersemester 2018 Gesamtdauer Vorlesungszeit Unterbrechung Rückmeldezeitraum Meldefrist SPB-Prüfung Wintersemester 2018/19 Gesamtdauer Vorlesungszeit Unterbrechung Rückmeldezeitraum Meldefrist SPB-Prüfung Studium 105

122 vl 2017/9/21 8:35 page 106 #122

123 vl 2017/9/21 8:35 page 107 #123 II. Prüfungsamt II. Prüfungsamt Das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät verwaltet und organisiert wesentliche Teile des Studiums der Rechtswissenschaften und begleitet die Promotionsverfahren der Fakultät. Alle prüfungsbezogenen Aspekte im Laufe des Studiums und viele Vorgänge hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen zu Schwerpunktbereichsstudium und Pflichtfachprüfung werden im Prüfungsamt bearbeitet. Das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät arbeitet separat neben dem Akademischen Prüfungsamt der Leibniz Universität Hannover. Bitte beachten Sie die Informationen für Studierende anderer Fakultäten. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen, insbesondere zu den Themen: Zwischenprüfung Schwerpunktbereichsprüfung Studienortwechsel Studienfachwahl Diplomierung Promotion Studium Meldung zur Pflichtfachprüfung Öffnungszeiten 107

124 vl 2017/9/21 8:35 page 108 #124 C. Studium Personen Studiengangskoordinatorin Ass. iur. Kerstin Wagner Raum 1501.A201 Telefon (0511) Telefax (0511) Geschäftszimmer Christiane Hellwig, M.A. Raum 1501.A203 Telefon (0511) Telefax (0511) Fachstudienberatung Dipl.-Jur. Marc Meixner Raum 1501.A205 Telefon (0511) Telefax (0511)

125 vl 2017/9/21 8:35 page 109 #125 III. JurSERVICE III. JurSERVICE Vielen Studierenden der Rechtswissenschaften fällt es schwer, sich in den Studienalltag und die besonderen Anforderungen des juristischen Studiums hineinzufinden. Schwierigkeiten zu Beginn des Studiums sind nicht ungewöhnlich, führen aber oftmals zu schlechten Noten und Frustration. Die Juristische Fakultät Hannover bietet ihren Studierenden deshalb ein besonderes Angebot, um ihnen den Einstieg ins Studium zu erleichtern und sie gerade in den ersten Semestern zu begleiten. Es ist der Fakultät ein besonderes Anliegen, dass sich die Studierende nicht allein gelassen fühlen, wenn sie das Studium vor Probleme stellt. JurSERVICE ist als zentrale Anlaufstelle der Juristischen Fakultät Hannover für die Bereiche Betreuung, Begleitung und Förderung der Studierenden zuständig. Neben der Eingewöhnungsphase zu Beginn des Studiums können die Studierenden auch im weiteren Verlauf des Studiums Angebote von JurSERVICE nutzen. JurSERVICE bietet folgende Angebote: Tutorium I Erstsemesterstudierende an der Juristischen Fakultät erwarten ab der ersten Studienwoche umfassende Tutorien. Die Tutorien werden von besonders erfahrenen Studierenden höherer Semester geleitet und machen die Erstsemesterstudierenden mit der Leibniz Universität Hannover, der Juristischen Fakultät und mit Hannover als Wohn- und Studienort vertraut. Auch nach der ersten Woche treffen sich die Tutorien regelmäßig bis zum Semesterende, so dass Startprobleme gar nicht erst auftreten. Studium Tutorium II Auch im zweiten Semester werden Tutorien angeboten. Den Studierenden wird die Möglichkeit eröffnet, sich unter der Anleitung eines besonders qualifizierten Studierenden höheren Semesters in der Atmosphäre einer Lerngruppe zu treffen. So kann gemeinsam an der Nachbereitung des Vorlesungsstoffes und der Bearbeitung von Fällen gearbeitet werden. 109

126 vl 2017/9/21 8:35 page 110 #126 C. Studium Klausurlabor Studierenden, die in den ersten beiden Semestern Schwierigkeiten im Studium hatten, steht im dritten und vierten Semester das Angebot offen, in Kleingruppen gezielt an den bestehenden Problemfeldern zu arbeiten. Die Gruppen werden von einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter betreut. Im Rahmen von Probeklausuren soll insbesondere auf das Schreiben von juristischen Klausuren vorbereitet werden. Klausurenklinik Die Klausurenklinik bietet bei allgemeinen Schwächen beim Anfertigen von Klausuren und Hausarbeiten ihre Hilfe an. Für jedes Rechtsgebiet gibt es spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Studierende jedes Semesters auch bei allen weiteren Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Klausurvorbereitung und der Anfertigung von Hausarbeiten unterstützen. Eine Remonstrationsberatung findet nicht statt. Workshops Regelmäßig werden Workshops zu Themen rund um Klausurbearbeitung und Hausarbeiten angeboten, zu denen sich die Studierenden anmelden können. Dean s List Bei den Teilnehmern und Teilnehmerinnen handelt es sich um Studierende, die sich durch besonders gute Studienleistungen in den ersten beiden Fachsemestern für dieses Förderungsprogramm für leistungsstarke Studierende empfohlen haben. Seminarraumvergabe Da mit steigenden Studierendenzahlen auch der Bedarf an Gruppenarbeitsräumen gestiegen ist, öffnet die Juristische Fakultät in der vorlesungsfreien Zeit ihre Seminarräume für Studierende, die sich künftig über JurSERVICE für die Nutzung anmelden können. 110

127 vl 2017/9/21 8:35 page 111 #127 III. JurSERVICE Kontakt Name Fon Raum Ass. iur. Rita Abood A206/A207 Ass. iur. Tim Brockmann A206/A207 Ass. iur. Sarah Fischer A206/A207 Dr. iur. Neele Marleen Schlenker A206/A207 Dipl.-Jur. Valerie Thurau A206/A207 Dipl.-Jur. Tyll Philipp Krömer A206/A207 Das JurSERVICE-Büro ist täglich von Uhr besetzt. Studium Weitere Informationen finden Sie auch unter:

128 vl 2017/9/21 8:35 page 112 #128 C. Studium 1) Klausurenklinik Die Klausurenklinik ist ein Angebot von JurSERVICE und richtet sich an Studierende jedes Studienabschnitts egal mit welcher Note. Wenn die Klausur oder Hausarbeit nicht die erwartete Note bringt oder das Ergebnis schlicht unverständlich bleibt, können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klausurenklinik in einem individuellen Besprechungstermin helfen. Auch Klausuren aus dem HannEs-Klausurenkurs können besprochen werden. Über die Inhalte eines allgemeinen Besprechungstermins und das Votum einer Klausur- bzw. Hausarbeitsbenotung hinaus, analysieren wir mit Ihnen bei einem persönlichen Termin Ihre Prüfungsleistungen, so dass Sie eine differenzierte Rückmeldung über strukturelle und stilistische Schwächen erhalten. Neben der gezielten Unterstützung in der Zwischenprüfung oder Examensvorbereitung kann die Klausurenklinik somit auch helfen, eine gute Leistung noch weiter zu verbessern. Die Klausurenklinik bietet Hilfestellungen zu folgenden Bereichen: allgemeine Schwächen beim Anfertigen von Klausuren und Hausarbeiten Fragen zu Korrekturbemerkungen allgemeine Probleme mit der Klausurvorbereitung und Hausarbeitsanfertigung richtiges Zeitmanagement in der Klausur individuelle Fehleranalyse Klausurvorbereitung Schwerpunktsetzung Formalia Für jedes Rechtsgebiet stehen Ihnen spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, die Sie auch bei allen weiteren Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Klausurvorbereitung und der Anfertigung von Hausarbeiten unterstützen. Wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, kommen Sie einfach in unsere Sprechstunde oder kontaktieren Sie uns per

129 vl 2017/9/21 8:35 page 113 #129 III. JurSERVICE Kontakt Name Fon Raum Strafrecht: Ass. jur. Rita Abood A206/A207 Öffentliches Recht: Ass. iur. Sarah Fischer A206/A207 Zivilrecht: Ass. iur. Tim Brockmann A206/A207 Termine nach Vereinbarung. Weitere Informationen finden Sie auch unter: Studium 113

130 vl 2017/9/21 8:35 page 114 #130 C. Studium 2) Tutorium II Vorteile kooperativer Lernformen effektiv nutzen Das Lernen in Gruppen im juristischen Studium wird von vielen Studierenden bisher kaum erprobt bzw. nach kürzerer Zeit wieder aufgegeben. Die Gründe dafür sind vielfältig; oft denken Studierende, dass bei ihrem Studiengang ein Lernen in Gruppen nicht zielführend sei oder sie wissen nicht, wie sie ihre Lerngruppen inhaltlich gestalten sollen. Auch fällt es schwer, ebenfalls motivierte Lernpartner für eine Gruppe zu finden. Dabei bieten kooperative Lernformen nicht nur kognitive, sondern auch emotional-motivierende Vorteile. Fälle gemeinsam zu erarbeiten und darüber nicht nur alleine nachzudenken sondern offen zu diskutieren, bietet die Möglichkeit seinen Lernstand bewusster überprüfen und ausbauen zu können. Der Austausch in der Gruppe kann darüber hinaus helfen, eigene Lernstrategien zu überdenken oder zu verbessern und den Studienalltag zu optimieren. Mit dem Tutorium II soll den Studierenden des 2. Semesters Gruppenarbeit und deren Nutzen für ein erfolgreiches Studium nahe gebracht werden. Dabei werden die Studierenden in Kleingruppen von dafür gesondert geschulten Tutoren angeleitet, die durch besonders gute Leistungen im Studium überzeugt haben, wodurch die Qualität gewahrt werden soll. Die Anmeldung zu diesem Angebot ist über Stud.ip möglich. 114

131 vl 2017/9/21 8:35 page 115 #131 III. JurSERVICE 3) Probeexamen Im Rahmen des HannES-Examensklausurenkurses wird seit Beginn der Vorlesungszeit im Wintersemester 2014/2015 ein schriftliches Probeexamen angeboten. Das Angebot richtet sich insbesondere an diejenigen Studierenden, die die Teilnahme an der Pflichtfachprüfung in den nachfolgenden Prüfungsdurchgängen planen. Das Probeexamen soll die Anfertigung der Klausuren unter Examensbedingungen möglichst realistisch «simulieren» und bietet den Studierenden einen ersten Eindruck der mit dem echten Examen verbundenen psychischen und physischen Belastungen. Zu diesem Zweck werden in jeder Kalenderwoche drei Klausuren an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben (1. Woche Zivilrecht / 2. Woche Strafrecht und Öffentliches Recht). Durch die verglichen mit dem regulären Examensklausurenkurs veränderten Rahmenbedingungen erhalten die Studierenden eine bessere Vorstellung von ihrem Leistungsstand. Die angefertigten Klausuren werden nur dann korrigiert, wenn mindestens drei Klausuren angefertigt werden und innerhalb der jeweiligen Pflichtfächer (ZR/SR/ÖR) alle angebotenen Klausuren erstellt werden. Möglichkeiten: Teilnahme an allen 6 Klausuren (ohne Abschichtung) Teilnahme an allen 3 Klausuren aus dem Pflichtfach ZR Teilnahme an den 3 Klausuren aus den Pflichtfächern SR/ÖR Studium Teilnahme an allen 3 Klausuren aus dem Pflichtfach ZR und der Klausur aus dem Pflichtfach SR (4 Klausuren) oder der beiden Klausuren aus dem Pflichtfach ÖR (5 Klausuren) Eine Teilnahme an nur einzelnen Klausuren ist folglich nicht möglich (auch nicht bei Anfertigung von jeweils einer Klausur pro Pflichtfach!). Eine Anmeldung für das schriftliche Probeexamen ist nicht erforderlich. Es besteht jedoch Präsenzpflicht. Die Probeklausuren werden nur dann korrigiert, wenn diese vor Ort und nur unter Verwendung der zugelassenen Hilfsmittel angefertigt werden. Die zugelassenen Hilfsmittel, Schreibzeug sowie Reinschrift- und Konzeptpapier sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst mitzubringen. Das schriftliche Probeexamen wird in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des Wintersemesters 2017/18 angeboten. 115

132 vl 2017/9/21 8:35 page 116 #132 C. Studium Das Probeexamen wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Jur- SERVICE betreut. Fragen und Anträge bezüglich des Probeexamens richten Sie bitte an Klausurtermine Der nächste Durchgang des Probeexamens findet in der vorlesungsfreien Zeit des Wintersemesters 2017/18 an den folgenden Terminen statt: Datum Uhrzeit Raum Uhr / Uhr / Uhr / Uhr / Uhr / Uhr /

133 vl 2017/9/21 8:35 page 117 #133 III. JurSERVICE 4) Seminarraumnutzung Studierende der Rechtswissenschaften, die an der Leibniz Universität Hannover eingeschrieben sind, haben in der vorlesungsfreien Zeit die Möglichkeit, für die Arbeit in der Gruppe Räume zu buchen. Im letzten Semester standen ihnen hierfür drei Seminarräume in der Zeit von 8.00 bis Uhr von montags bis freitags für einen Zeitraum von zwei Wochen zur Verfügung. Studiengruppen konnten sich ab einer Anzahl von minimal drei und maximal 20 Personen hierfür anmelden. Alle Gruppenmitglieder verpflichten sich dabei schriftlich gegenüber der Juristischen Fakultät zur Einhaltung eines Verhaltenskodex. Die Anmeldung erfolgt über JurSERVICE. Ziel dieses Angebots ist, die Bibliothek in der vorlesungsfreien Zeit zu entlasten. Durch Haus- und Studienarbeiten sowie Examensvorbereitung sind die dort vorhandenen Gruppenräume dauerhaft belegt. Die Nutzungsmöglichkeit der Seminarräume soll dieser Situation Abhilfe schaffen. Auch in der kommenden vorlesungsfreien Zeit wird dieses Angebot den Studierenden zur Verfügung stehen. Studium 117

134 vl 2017/9/21 8:35 page 118 #134 C. Studium 5) Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten Die Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten wurden im Sommersemester 2013 eingeführt, um einen einheitlichen Mindeststandard für die formalen Anforderungen an die Erstellung juristischer Hausarbeiten zu schaffen. Zuvor bestanden gerade bei den Studentinnen und Studenten der Anfangssemestern Unsicherheiten, welche formalen Voraussetzungen an eine Hausarbeit zu stellen sind, falls dazu im Bearbeitervermerk des Aufgabentextes keine spezielleren Angaben gemacht werden. Die Leitlinien kommen immer dann zur Anwendung und sind somit für Studierende - aber auch für Korrektoren - verbindlich, falls von dem betreuenden Lehrstuhl keine abweichenden formalen Vorgaben gemacht werden. Sie befassen sich mit allen formalen Anforderungen an eine juristische Hausarbeit. Sie geben z.b. vor, welche Anforderungen an das Schriftbild und den Textsatz zu stellen sind, zur Nummerierung von Seiten und Überschriften sowie vom Aufbau der Arbeit bis hin zur richtigen Zitierweise von Literatur. Die Leitlinien sind auf Seite 266 unter dem Kapitel Rechtsgrundlagen abgedruckt und können im Internet unter eingesehen werden. 118

135 vl 2017/9/21 8:35 page 119 #135 IV. ejura IV. ejura 1) Onlinesprechstunde Unter dem Begriff ejura werden alle digitalen und multimedialen Angebote der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover und der Technischen Informationsbibliothek (TIB) gefasst. 2) Onlinesprechstunde Seit dem Wintersemester 2011 bietet die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover, neben den elearning Angeboten der ELSA, mit der Onlinesprechstunde ein weiteres interaktives Lehrangebot an. Die Onlinesprechstunde wird in einem speziellen Medienraum aufgezeichnet und live über die Internetseite der Juristischen Fakultät übertragen. Mit der Onlinesprechstunde können die jeweiligen Veranstaltungen nach- sowie die Klausuren gut vorbereitet werden. Die Onlinesprechstunde findet jedes Semester großen Anklang. Inhaltlich befassen sich die Onlinesprechstunden mit dem jeweiligen Stoff des laufenden Semesters. Die nach Bedarf stattfindende Onlinesprechstunde der Dekane gibt Antworten und Hinweise zum Studium, zu den Studienbedingungen und zu allgemeinen Angelegenheiten der Fakultät. Die Sprechstunden werden zudem aufgezeichnet und stehen wenige Tage nach der Aufzeichnung für etwa sieben Tage zur Nacharbeit auf der Website der Juristischen Fakultät bereit. Die Termine der Onlinesprechstunden werden auf der Website der Fakultät sowie durch Aushänge bekannt gegeben. Die Onlinesprechstunde wird für alle großen Veranstaltungen angeboten. Studium Sie finden die Onlinesprechstunde unter: 119

136 vl 2017/9/21 8:35 page 120 #136 C. Studium 3) LAVES Mit LAVES bietet die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover ein weiteres interaktives Lehrangebot an. Das Studium der Rechtswissenschaften ist von Lektüre geprägt. Es erfordert das Lesen und Lernen großer Textmengen. Dabei ist eine zentrale Anforderung, das abstrakt in Lehrbüchern aufbereitete Wissen auf konkrete Fälle anzuwenden. Dies führt dazu, dass die Lektüre und das Verständnis wichtiger Gerichtsentscheidungen und der darin zum Ausdruck kommenden Rechtsfragen für den Studienerfolg wichtig sind. Die Herausforderung der juristischen Falllösung besteht jedoch nicht nur in der Erörterung von konkreten Problemen, sondern ist ebenso von der gezielten Bearbeitung der im Fall auftretenden Probleme geprägt. LAVES bietet Ihnen die Möglichkeit anhand von Videoaufzeichnungen einen Überblick über einige Probleme der verschiedenen Rechtsgebiete zu bekommen und ein Bewusstsein für das Auffinden von klausurrelevanten Problemen zu schaffen und bietet somit eine zusätzliche Möglichkeit studienrelevante Inhalte zu erlernen. Die Juristische Fakultät freut sich, das Niedersächsische Studieninstitut (NSI) als Partner für LAVES gewonnen zu haben. Für das NSI werden in Kooperation mit der Fakultät Lernvideos produziert. Aus dieser Kooperation hoffen wir auf Synergieeffekte für beide Seiten, um auch unserer eigenes Angebot erweitern und verbessern zu können. Das bereits vorhandene Angebot wird stets in allen drei Rechtsgebieten ausgeweitet. Das Angebot finden Sie auf: 120

137 vl 2017/9/21 8:35 page 121 #137 IV. ejura 4) Definitionstraining Ab sofort finden Sie auf der Open Source elearning-plattform ILIAS ein Definitionstraining. Vertiefen Sie Ihr Wissen mit «digitalen Karteikarten» und üben Sie so die gängigen Definitionen aus den verschiedenen Rechtsgebieten. Bereits gelerntes Wissen und neue Definitionen können Sie dank der Fortschrittsanzeige immer im Auge behalten. Definitionen, die Sie bereits auswendig gelernt haben wandern stets in den nächsten Stapel. Neue oder schwierige Definitionen sowie solche, an die Sie sich nicht erinnern konnten, bleiben im Startfach, damit Sie beim nächsten Training direkt wieder angezeigt werden. 5) JurOnlineRep Die Juristische Fakultät bietet zur Vorbereitung auf das Examen mit JurOnlineRep eine Erweiterung des bestehenden HannES-Examenkurses. Es werden regelmäßig aktuelle Urteile - begleitend zum HannES Repetitorium veröffentlicht. Damit ist JurOnlineRep nicht nur eine wertvolle Ergänzung zu HannES sondern auch allgemein für die Nachbearbeitung. Studium Das Angebot finden Sie auf: 6) Kataloge der TIB und der Juristischen Fakultät Die Technische Informationsbibliothek (TIB) versorgt die Studierenden, Forschenden und Lehrenden aller Fakultäten der Leibniz Universität Hannover (LUH) mit Literatur und Fachinformationen in gedruckter und elektronischer Form. Die TIB ermöglicht auch von zu Hause aus den Online-Zugriff auf eine Vielzahl an Katalogen, Datenbanken, elektronischen Volltexten und Dokumentlieferdiensten. Im Zuge des zukunftsweisenden Ausbaus der Digitalen Bibliothek vergrößert die TIB ständig ihr Angebot an elektronischen Publikationen und Fachdatenbanken

138 vl 2017/9/21 8:35 page 122 #138 IT-Recht und Recht des Geistigen Eigentums (LL.B.) + 8 Semester, Abschluss: Bachelor of Laws (LL.B.) + umfassende juristische Grundausbildung + Spezialisierung im Urheber-/Marken-/Patent-/lT-Recht + integrierter einjähriger Auslandsaufenthalt + Staatsexamen mit geringem Zusatzaufwand möglich + gute Betreuung durch kleine Kurse Bewerbungsschluss: Weitere Informationen finden Sie unter: llb.iri-hannover.de B. IT HIP III Leibniz Universität Hannover

139 vl 2017/9/21 8:35 page 123 #139 V. Besondere Studienangebote V. Besondere Studienangebote 1) Bachelor IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums Der LL.B.-Studiengang im IT & IP Recht (IT = Informationstechnologie & IP = Intellectual Property) ist ein auf vier Jahre angelegter Studiengang, der mit dem akademischen Grad «Bachelor of Law (LL.B.)» abgeschlossen wird. Angeboten wird er seit dem Wintersemester 2011/12 von der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover. Im dritten Studienjahr ist ein Auslandsaufenthalt an einer der fünf Partneruniversitäten: Rovaniemi (Finland), Szeged (Ungarn), Breslau (Polen), Malaga (Spanien), Paris (Frankreich) oder Kyushu (Japan) vorgesehen. Der LL.B. im IT/IP Recht richtet sich vornehmlich an Studienanfänger der Rechtswissenschaften, die neben dem Staatsexamen eine Zusatzqualifikation im IT/IP Recht erwerben und erste Auslandserfahrung sammeln wollen. Besondere technische Kenntnisse werden dabei nicht vorausgesetzt und sind auch nicht erforderlich - Interesse an Informations- und Kommunikationstechnologien ist aber von Vorteil. Der Studiengang kombiniert eine umfassende juristische Grundausbildung in den klassischen Fächern Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht mit einer Spezialisierung im IT und IP-Recht. Informationstechnologierecht (IT-Recht) ist das Recht, das die kommerzielle und private Nutzung von Informationstechnologien regelt. Hierzu gehört die Nutzung und Erstellung von Software, die Regelung des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce), das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz), die IT-Sicherheit und das Telekommunikation- und Medienrecht. Das Recht des geistigen Eigentums (Intellectual Property = IP Recht) behandelt das Urheberrecht, das Patent - und Markenrecht sowie andere gewerbliche Schutzrechte. Durch die zunehmende Digitalisierung ist es kaum noch möglich und auch nicht sinnvoll diese Rechtsgebiete getrennt voneinander zu betrachten. So ist es z.b. unerlässlich zu wissen, dass Computerprogramme urheberrechtlich, manchmal sogar patentrechtlich geschützt sind. Dies wirkt sich maßgeblich auf die Vertragsgestaltung über den Kauf oder die Nutzung besagter Computerprogramme aus. Studium 123

140 vl 2017/9/21 8:35 page 124 #140 C. Studium Auch beim elektronischen Geschäftsverkehr spielen urheberrechtliche Fragestellungen eine wichtige Rolle. Wer zum Beispiel eine eigene Webseite erstellt, kann nicht ohne Weiteres fremde Bilder, auf denen womöglich durch Schutzmarken geschützte Produkte zu sehen sind, einstellen. Doch nicht nur IT/IP-Rechtsfragen werden immer verwobener, hinzu kommt die Europäische Dimension. Ziel der Europäischen Union ist es nicht nur einen zollfreien Binnenmarkt für physische Güter zu realisieren, sondern auch einen für Digitale Güter (Digital Single Market/Agenda 2020). Da die Rechtsordnungen jedoch gerade im Bereich des geistigen Eigentums recht nationalistisch ausgestaltet sind, besteht grundlegender Harmonisierungsbedarf. Rechtliche Harmonisierungsbemühungen z.b. im Urheberecht sollen dazu beitragen, dass Bürger ihre Maxdome/Netflix oder Spotify Accounts auch im nächsten europäischen Nachbarland nutzen können. Auch das IT-Recht, insbesondere der Datenschutz wird durch die bald in Kraft tretende europäische Datenschutzgrundverordnung, grundlegend modernisiert. Beide Rechtsgebiete sind somit durch europäische und auch durch internationale Vereinheitlichungsbemühungen geprägt, die auf das nationale Recht einstrahlen. Dadurch eröffnet sich entsprechend spezialisierten Juristen ein internationales Betätigungsfeld. Viele größere Anwaltskanzleien haben eigene Abteilungen für IT/IP-Recht aufgebaut, für die qualifizierte Juristen gesucht werden. Der Bedarf an entsprechend spezialisierten Juristen in der Wirtschaft und bei Behörden nimmt ebenso ständig zu. Es ist möglich, mit überschaubarem Zusatzaufwand die Erste Juristische Prüfung (früher: Staatsexamen) abzulegen. Da der Studiengang jedoch nur über eine begrenzte Anzahl von Plätzen verfügt, wird empfohlen sich zuerst für den LL.B. und dann für das Staatsexamen einzuschreiben. Zu den Ausbildungsschwerpunkten gehören: Einführung in das IT-Recht (Datenschutz, E-Commerce Recht) Einführung in das Geistige Eigentum (Urheber-, Patent- und Markenrecht) IT-Vertragsrecht E-Commerce-Recht Telekommunikationsrecht Datenschutzrecht Europa- und völkerrechtliche Grundlagen des IT/IP-Rechts 124

141 vl 2017/9/21 8:35 page 125 #141 V. Besondere Studienangebote Immaterialgüterrechtliche Aspekte des IT-Rechts Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht Öffentliches Medienrecht Die fachliche Qualifikation wird während des Auslandsaufenthalts im 5. und 6. Semester bei einer der Partneruniversitäten vertieft und um für IT-Juristen unerlässliche Softskills wie Sprachkompetenz und Auslandserfahrung erweitert. Aufbau und Betreuung des Studiengangs wurden gefördert durch den DAAD und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Koordiniert wird der Studiengang vom Institut für Rechtsinformatik (IRI). Abschluss: Bachelor of Laws (LL.B.) Studiendauer acht Semester (inkl. zweisemestrigen Aufenthalt an einer ausländischen Partneruniversität) Kosten aktuelle Studiengebühren und Verwaltungsbeiträge Zielgruppe Studienanfänger Bewerbungsschluss Bewerber aus D und EU: 15. Juli 2017, Nicht-EU-Bewerber: 31. Mai 2017 (zum jeweiligen Wintersemester) Tätigkeitsfelder/ Berufsmöglichkeiten internationales, juristisches Betätigungsfeld in der IT- und Medienbranche, bei zusätzlichem Erwerb des Staatsexamens international ausgerichtete Großkanzleien und Boutiquen. Master of Laws IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums (LL.M.) Studium Ansprechpartner Name Fon Raum Marius Mesenbrink A209 mesenbrink@iri.uni-hannover.de Weitere Informationen finden Sie auch unter: 125

142 vl 2017/9/21 8:35 page 126 #142 C. Studium 2) Die ELPIS Programme I, II und Erasmus+ Drei Wege führen nach Europa Die Programme Erasmus+, ELPIS I für nicht graduierte Studierende und ELPIS II für post-graduierte Studierende der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (LUH) vermitteln Kenntnisse des Rechts in verschiedenen europäischen Rechtsordnungen und bereiten die Studierenden auf eine länderübergreifende Tätigkeit im europäischen Raum vor. Kurzportrait Erasmus+ Fachgebiet Dauer Koordinator ERASMUS Büro Partner Gebühren/finanzielle Unterstützung Zielgruppe Jura, Europäische Rechtspraxis (für nicht graduierte Studierende) 1-2 Semester Freischussunschädlich für die Pflichtfachprüfung in Niedersachsen Anrechnung der im Ausland angefertigten Abschlussarbeit als Schwerpunktarbeit an der LUH möglich Prof. Dr. iur. Claas-Friedrich Germelmann, LL.M. Ingrid Hähnel 36 Partneruniversitäten in ganz Europa (siehe Immatrikulationsgebühr Keine Studiengebühren an der Partneruniversität Mobilitätszuschuss monatlich in Höhe von 170 bis 200 Euro Jurastudierende mit absolviertem Grundstudium und sehr guten Sprachkenntnissen der ausländischen Wunschuniversität Die Bewerbungsfrist für das jeweilige kommende Winter- und Sommersemester läuft vom des Jahres. Bewerbungen können direkt im Erasmus-Büro abgegeben werden. Alle notwendigen Unterlagen finden Sie unter: 126

143 vl 2017/9/21 8:35 page 127 #143 V. Besondere Studienangebote Kurzportrait ELPIS I - Certificatum Legum Europae, CLE (vormals MLE) Fachgebiet Dauer Koordinator ERASMUS Büro Abschluss Partner Gebühren/finanzielle Unterstützung Zielgruppe Jura, Europäische Rechtspraxis (für nicht graduierte Studierende) 3 Semester Freischussunschädlich für die Pflichtfachprüfung in Niedersachsen Anrechnung der im Ausland angefertigten Abschlussarbeit als Schwerpunktarbeit an der LUH möglich Prof. Dr. iur. Claas-Friedrich Germelmann, LL.M. Ingrid Hähnel Certificatum Legum Europae, CLE (vormals: MLE) 36 Partneruniversitäten in ganz Europa (siehe Immatrikulationsgebühr Keine Studiengebühren an der Partneruniversität Mobilitätszuschuss monatlich in Höhe von 170 bis 200 Euro Jurastudierende mit absolviertem Grundstudium und sehr guten Sprachkenntnissen der ausländischen Wunschuniversität Die Bewerbungsfrist für das jeweilige kommende Winter- und Sommersemester läuft vom 1. Januar bis zum 1. März des Jahres. Bewerbungen können direkt im Erasmus-Büro abgegeben werden. Alle notwendigen Unterlagen finden Sie unter: Der ELPIS I-Studiengang CLE vermittelt in Ergänzung des regulären Studiums der Rechtswissenschaft Kenntnisse des Rechts in verschiedenen europäischen Rechtsordnungen sowie im Europarecht und in der Rechtsvergleichung. Das Programm bereitet auf eine länderübergreifende juristische Berufspraxis vor. Studium 127

144 vl 2017/9/21 8:35 page 128 #144 C. Studium Als Gegenstand des akademischen Unterrichts ist «Europäische Rechtspraxis» ein seit ungefähr zwei Dekaden bekannter und mittlerweile etablierter Studiengang. Er wurde 1985 als Magisterstudiengang Magister Legum Europae (MLE) gegründet und wird ab dem Wintersemester 2014/2015 durch den Zertifikatsstudiengang Certificatum Legum Europae (CLE) abgelöst. Mit den Methoden des forschenden Lernens werden in gemeinsamer Arbeit Materialien erstellt, Fachprojekte durchgeführt und spezielle Veranstaltungen, wie Sommerakademien, Moot Courts und Legal Clinics, unter Beteiligung von internationalen Studierenden veranstaltet. Länderübergreifender Austausch Ein im Rahmen der Hochschulkooperation zusätzlich zu dem Studierendenaustausch vorgesehener Austausch von Dozenten der Partneruniversitäten unterstützt wesentlich den gegenseitigen Lernprozess. Kontaktveranstaltungen zur juristischen Praxis, vor allem in Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltskammern ergänzen das Programm. Der im Rahmen der juristischen Universitätskooperation ELPIS entwickelte Studiengang soll Einblicke in das Recht mehrerer europäischer Rechtsordnungen sowie in das Europarecht gewähren. Darüber hinaus sollen die Studierenden durch ein integriertes und obligatorisches einjähriges Auslandsstudium auf eine länderübergreifende juristische Berufspraxis vorbereitet werden. Die ELPIS-Studierenden erwerben im Rahmen des Auslandsaufenthalts Fähigkeiten, die Juristen im sich öffnenden europäischen Markt zunehmend benötigen. Dazu gehören das Verständnis für unterschiedliche juristische Denkweisen, die Fertigkeit zur Erschließung fremder Rechtsquellen und ein gewisses Geschick in der Verknüpfung der Normen unterschiedlicher Rechtsordnungen mit den institutionellen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben. 128

145 vl 2017/9/21 8:35 page 129 #145 V. Besondere Studienangebote Abschluss: Certificatum Legum Europae, CLE (vormals MLE) Während des Auslandsaufenthalts sind in der Regel 30 ECTS pro Semester zu erreichen. Abweichungen nach Rücksprache mit der Heimatuniversität sind jedoch möglich. Zur Erlangung des CLE sind folgende Nachweise über eine erfolgreiche Teilnahme zu erbringen: vier Kurse zum nationalen Recht des betreffenden Landes ein Kurs im Europarecht ein Kurs zur Europäischen Rechtsvergleichung, ein Seminarreferat eine schriftliche Zertifikatsarbeit über ein Thema der Rechtsvergleichung, des Kollisionsrechts oder des Europarechts eine Disputation ELPIS-Veranstaltungen an der LUH Folgende Veranstaltungen werden im Wintersemester 2017/18 für ELPIS- Programmstudierende angeboten: ELPIS-Kolloquium II Studium Europäische Rechtspraxis I (Elpis I und II) Tutorium I Einführung in die deutsche Rechtssprache Weiterführende Themen zur Europäischen Rechtspraxis German and European Distribution Law German Corporate Law in particular Limited Liability Company Law Elemente des deutschen Rechts Legal Writing 129

146 vl 2017/9/21 8:35 page 130 #146 C. Studium Bitte beachten Sie, dass neben diesen ELPIS-Veranstaltungen auch andere im Vorlesungsverzeichnis gelistete Lehrveranstaltungen nach Rücksprache mit dem Veranstaltungsleiter der LUH und/oder dem Koordinator Ihrer Heimatuniversität besucht werden können und auch sollen, um die im Regelfall pro Semester vorgesehenen 30 ECTS zu erreichen. Informationen zum Veranstaltungsort und zur Veranstaltungszeit entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsteil dieses Verzeichnisses. Grading scale system Notensystem gem. 17 Abs. 1 Numerical grade ECTS Note Faculty of Law Points Definition 1,0 A Punkte ausgezeichnet/excellent 1,3 1,7 B Punkte sehr gut/very good 2,0 2,3 2,7 C Punkte gut/good 3,0 3,3 3,7 D Punkte befriedigend/satisfactory 4,0 E 04 Punkte ausreichend/pass 5,0 F Punkte nicht bestanden/fail - FX 00 Punkte nicht bestanden/fail ELPIS-Initiative e.v. Jeweils im Wintersemester werden von der ELPIS-Initiative e.v. mehrere Infoabende angeboten. Dieser von Studierenden getragene Verein bietet zudem in Raum Sprechstunden an. Die Studierenden erhalten während der Erstsemester-Einführungswoche weitere Informationen. Weitere Informationen zu ELPIS im Detail finden Sie auch unter 130

147 vl 2017/9/21 8:35 page 131 #147 V. Besondere Studienangebote Ansprechpartner Name Fon Raum Koordinator: Prof. Dr. Claas-Friedrich Germelmann, LL.M ERASMUS Büro: Ingrid Hähnel A208 Studium 131

148 vl 2017/9/21 8:35 page 132 #148 C. Studium Semestertermine der Partneruniversitäten von ERASMUS / ELPIS I Die Semesterdaten variieren von Jahr zu Jahr. Stand: Wintersemester: Bewerbungsfrist: Universität Wien VIENNA / AUSTRIA Sommersemester: Bewerbungsfrist: Homepage: KU Leuven LEUVEN / BELGIUM Wintersemester: Bewerbungsfrist: Sommersemester: Bewerbungsfrist: Homepage: Sofia University St. Kliment Ohridski SOFIA / BULGARIA Wintersemester: Ende September bis Mitte Januar Bewerbungsfrist: Sommersemester: Mitte April bis Mitte Juni Bewerbungsfrist: Homepage: Charles University in Prague PRAGUE / CZECH REPUBLIC Wintersemester: Anfang Oktober bis Mitte Februar Bewerbungsfrist: Sommersemester: Mitte Februar bis Ende Juni Bewerbungsfrist: Homepage: Wintersemester: Bewerbungsfrist: Københavns Universitet COPENHAGEN / DENMARK University of Nottingham NOTTINGHAM / ENGLAND Sommersemester: Bewerbungsfrist: Homepage: Autumn Trimester: Ende September bis Mitte Dezember Spring Trimester: Anfang Februar bis Mitte/ Ende Juni Summer Trimester: Anfang Juli bis September Bewerbungsfrist: 15.4 Homepage: ments/academic-calendar by-weeks.pdf 132

149 vl 2017/9/21 8:35 page 133 #149 V. Besondere Studienangebote Semestertermine der Partneruniversitäten von ERASMUS / ELPIS I Die Semesterdaten variieren von Jahr zu Jahr. Stand: Wintersemester: Bewerbungsfrist: Turun yliopisto TURKU / FINLAND Université de Cergy-Pontoise CERGY-PONTOISE / FRANCE Sommersemester: Bewerbungsfrist: Homepage: Wintersemester: Mitte September bis Anfang Dezember Bewerbungsfrist: Sommersemester: Ende Januar bis Mitte April Bewerbungsfrist: Homepage: Université du Havre LE HAVRE / FRANCE Université de Rouen ROUEN / FRANCE Wintersemester: Anfang September bis Mitte Januar Bewerbungsfrist: Sommersemester: Mitte Januar bis Ende Juni Bewerbungsfrist: Homepage: Wintersemester: Anfang September bis Januar Bewerbungsfrist: Sommersemester: Mitte Januar bis Juni Bewerbungsfrist: Homepage: 1/students/studying-at-insa-rouen/handbook-forexchange-students/information-sheets/academicyear/academic-year/view?set_language=en Studium Université de Strasbourg STRASBOURG / FRANCE Université de Lorraine NANCY/METZ (LOTHRINGEN) / FRANCE Wintersemester: Bewerbungsfrist: Sommersemester: Bewerbungsfrist: Homepage: Wintersemester: Bewerbungsfrist: Sommersemester: Bewerbungsfrist: Homepage: 133

150 vl 2017/9/21 8:35 page 134 #150 C. Studium Semestertermine der Partneruniversitäten von ERASMUS / ELPIS I Die Semesterdaten variieren von Jahr zu Jahr. Stand: Leibniz Universität Hannover HANOVER / GERMANY Universität Leipzig LEIPZIG / GERMANY National and Kapodistrian University of Athens ATHENS / GREECE Aristotle University of Thessaloniki THESSALONIKI / GREECE Eötvös Loránd Tudományegyetem ELTE BUDAPEST / HUNGARY Háskóli Íslands University REYKJAVÍK / ICELAND Università degli Studi Suor Orsola Benincasa - Napoli NAPLES / ITALY Wintersemester: Bewerbungsfrist: Juli Sommersemester: , Bewerbungsfrist: Ende Januar/ Anfang Februar Homepage: Wintersemester: Bewerbungsfrist: Sommersemester: Bewerbungsfrist: Homepage: -jahr.html Wintersemester: Anfang Oktober bis Mitte Februar Bewerbungsfrist: Sommersemester: Anfang März bis Ende Juni Bewerbungsfrist: Homepage: ndar Wintersemester: Bewerbungsfrist: Sommersemester: Mitte Februar bis Ende Mai Bewerbungsfrist: Homepage: Wintersemester: Anfang September bis Mitte Dezember Bewerbungsfrist: Sommersemester: Anfang Februar bis Mitte Mai Bewerbungsfrist: Homepage: Wintersemester: Bewerbungsfrist: Sommersemester: Bewerbungsfrist: Homepage: Wintersemester: Anfang Oktober bis Mitte Dezember Bewerbungsfrist: Sommersemester: Mitte März bis Ende Mai Bewerbungsfrist: Homepage: /calendario.htm?vr=2 134

151 vl 2017/9/21 8:35 page 135 #151 V. Besondere Studienangebote Semestertermine der Partneruniversitäten von ERASMUS / ELPIS I Die Semesterdaten variieren von Jahr zu Jahr. Stand: University of Pisa PISA / ITALY Sapienza - Universitá di Roma ROME / ITALY Wintersemester: Ende September bis Mitte Dezember Bewerbungsfrist: Sommersemester: Ende Februar bis Ende Mai Bewerbungsfrist: Homepage: academic-calendar Wintersemester: Mitte September bis Anfang Februar Bewerbungsfrist: Sommersemester: Mitte Februar bis Anfang Juli Bewerbungsfrist: Homepage: plication%20procedures% _i%20roma01.pdf Wintersemester: September bis Februar Bewerbungsfrist: Università degli Studi di Sassari SASSARI / ITALY Rīgas Juridiskā Augstskola RIGA / LATVIA Sommersemester: März bis Juli Bewerbungsfrist: Homepage: data/assets/pdf_file/0003/ /sassari.pdf Wintersemester: Ende Januar Bewerbungsfrist: Sommersemester: Bewerbungsfrist: Homepage: Fact_Sheet_RGSL pdf Studium Mykolo Romerio universitetas VILNIUS / LITHUANIA Wintersemester: Bewerbungsfrist: Sommersemester: Bewerbungsfrist: Homepage: ademiniu_reikalu_centras/erasmus/exchange%20to% 20MRU% pdf Rijksuniversiteit Groningen GRONINGEN / NETHERLANDS Wintersemester: Bewerbungsfrist: Sommersemester: Bewerbungsfrist: Homepage: 135

152 vl 2017/9/21 8:35 page 136 #152 C. Studium Semestertermine der Partneruniversitäten von ERASMUS / ELPIS I Die Semesterdaten variieren von Jahr zu Jahr. Stand: Wintersemester: Bewerbungsfrist: Universitetet i Oslo OSLO / NORWAY Uniwersytet Marii Curie- Skłodowskiej, UMCS LUBLIN / POLAND Sommersemester: Bewerbungsfrist: Homepage: Wintersemester: bis Mitte Februar 2017 Bewerbungsfrist: Sommersemester: Mitte Februar bis Bewerbungsfrist: Homepage: Wintersemester: September bis Mitte Februar Bewerbungsfrist: Universidade de Lisboa LISBON / PORTUGAL Universitatea din București BUCHAREST / ROMANIA Sommersemester: Mitte Februar bis Ende Juli Bewerbungsfrist: Homepage: onal-study/erasmus/erasmus-incoming/ Wintersemester: Anfang Oktober - Ende Februar Bewerbungsfrist: Sommersemester: Anfang März - Ende Juli Bewerbungsfrist: Homepage: SMUS CEEPUS.php Wintersemester: Ende September bis Mitte Dezember Bewerbungsfrist: Paneurópska vysoká škola BRATISLAVA / SLOVAKIA Sommersemester: Mitte Februar bis Mitte Mai Bewerbungsfrist: Homepage: s-mobility/deadlines/ Wintersemester: Ende September bis Ende Januar Bewerbungsfrist: Universidad de Almería ALMERÍA / SPAIN Sommersemester: Mitte Februar bis Ende Juni Bewerbungsfrist: Homepage: nacionales/index.htm 136

153 vl 2017/9/21 8:35 page 137 #153 V. Besondere Studienangebote Semestertermine der Partneruniversitäten von ERASMUS / ELPIS I Die Semesterdaten variieren von Jahr zu Jahr. Stand: Universidad Complutense de Madrid MADRID / SPAIN Universidad de Zaragoza ZARAGOZA / SPAIN Wintersemester: Anfang September bis Mitte Dezember Bewerbungsfrist: Sommersemester: Anfang Februar bis Mitte Juni Bewerbungsfrist: Homepage: Wintersemester: Bewerbungsfrist: Sommersemester: Anfang Februar bis Ende Mai Bewerbungsfrist: Homepage: Wintersemester: Bewerbungsfrist: Université de Fribourg FRIBOURG / SWITZERLAND İstanbul Üniversitesi ISTANBUL / TURKEY Sommersemester: Bewerbungsfrist: Homepage: Wintersemester: Bewerbungsfrist: Sommersemester: Bewerbungsfrist: Homepage: Studium MEF University ISTANBUL / TURKEY Wintersemester: nicht bekannt Bewerbungsfrist: nicht bekannt Sommersemester: nicht bekannt Bewerbungsfrist: nicht bekannt Homepage: European University Cyprus NICOSIA/ Cyprus Fall Semester: Bewerbungsfrist: Spring Semester: Bewerbungsfrist: Homepage: MIC%20CALENDAR% %20ENG.pdf 137

154 vl 2017/9/21 8:35 page 138 #154 C. Studium Kurzportrait ELPIS II - European Legal Practice, LL.M. Joint Degree Akkreditiert von ZEvA Fachgebiet Jura, European Legal Practice LL.M. Joint Degree (Vollzeit/konsekutiv), Master of Law Dauer vier Semester Koordinator Prof. Dr. iur. Claas-Friedrich Germelmann, LL.M. ERASMUS Büro Ingrid Hähnel Abschluss Partner European Legal Practice, LL.M. Joint Degree Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Université de Rouen Staatliche Universität Lissabon Mykolas Romeris University in Vilnius (Litauen) Symbiosis International University in Pune (Indien) UNIPLAC University in Brasilia (Brasilien) Gebühren/ finanzielle Unterstützung Zielgruppe 425,06 Euro Immatrikulationsgebühr pro Semester in Hannover; bei den Partnern teilweise keine oder erheblich weniger (Rouen, Lissabon und Vilnius) Gebühren Mobilitätszuschuss monatlich in Höhe von 170 bis 200 Euro Abschluss eines juristischen Hochschulstudiums von mind. drei Jahren Dauer Überdurchschnittlich gute Sprachkenntnisse in zwei Sprachen des Konsortiums (Deutsch, Französisch, Portugiesisch, Englisch (TOEFL, DSH)) Der konsekutive postgraduierte LL.M.-Studiengang führt zu einem gemeinsamen Abschluss der staatlichen Universitäten in Hannover, Lissabon und Rouen mit der Bezeichnung «European Legal Practice - LL.M. Joint Degree». Das Programm wird durch ein Konsortium der genannten Universitäten koordiniert. Dieser Pionierkurs trägt das Label der EU - Erasmus Mundus EMMC. 138

155 vl 2017/9/21 8:35 page 139 #155 V. Besondere Studienangebote Der deutsche Part des Programms wurde 2012 von der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur (ZEvA) akkreditiert. Voraussetzungen für die Teilnahme sind überdurchschnittlich gute Sprachkenntnisse und ein Hochschulabschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums von mindestens dreijähriger Dauer. Die Kosten des Studiengangs an den beteiligten Partneruniversitäten betragen 600 Euro pro Semester zuzüglich einer Immatrikulationsgebühr. Eine Mobilitätsunterstützung des DAAD von monatlich 170 bis 200 Euro ist in Einzelfällen möglich. Mobiles, modularisiertes Studium Das Programm wendet sich in erster Linie an internationale Bewerber, die den Wunsch haben, jeweils an zwei Universitäten des Konsortiums zu studieren. Dabei ist der Aufenthalt in zwei fremden Ländern unabdingbar. Das Studium wird in seinen ersten beiden Semestern an einer der Degree awarding Partneruniversitäten (DaP) durchgeführt. Das dritte Semester erfolgt an einer noch nicht im ersten Jahr besuchten Universität des Konsortiums. Die Masterarbeit wird im vierten Semester an einer DaP oder wahlweise einer Nicht-DaP angefertigt. Für Studierende, deren Heimatuniversität zugleich die Erstuniversität ist, sind Modifikationen dieser Mobilitätserfordernisse vorgesehen. Das ELPIS Programm wird fortschreitend modularisiert. Der Inhalt der Module hat einen rechtsvergleichenden, europarechtlichen oder internationalrechtlichen Bezug. Neben einigen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen können sich die Studierenden auf das Thema ihrer Abschlussarbeit spezialisieren, um die vorgeschriebenen 120 ECTS-Punkte zu erreichen. Darüber hinaus ist das Sprachvermögen in zwei kontinentaleuropäischen Sprachen Französisch, Deutsch, Portugiesisch obligatorisch. Zur Abmilderung dieser Rigidität bieten die Partner in unterschiedlichem Umfang Module in englischer Sprache an. Darüber hinaus haben die Studierenden die Möglichkeit, bei internationalen Kanzleien und Wirtschaftsunternehmen ein juristisches Praktikum zu absolvieren, um Einblicke in praktische Aufgaben und Arbeitsvorgänge zu gewinnen. Studium 139

156 vl 2017/9/21 8:35 page 140 #156 C. Studium Summary of the mobility scheme Sem. University Activity Month 1st 2nd Summer break First host university 30 ECTS First host university 30 ECTS Optional: Summer School in Lisbon (Max. 6 ECTS) study study study September March April June July August 3rd Second host university study September March 4th First or second host university Master thesis April September First host universities: Hannover Rouen Lisbon (not home country) Exklusive ELPIS I und II Veranstaltungen an der LUH Second host universities: Hannover, Rouen Lisbon, Pune Brasília, Vilnius Folgende Veranstaltungen werden für ELPIS-Studierende angeboten: Europäische Rechtspraxis I Tutorium I Einführung in das deutsche Recht und die Rechtskultur I (nur LL.M.) Einführung in die deutsche Rechtssprache Weiterführende Themen zur Europäischen Rechtssprache Elemente des deutschen Rechts German Corporate Law in particular: Limited Liability Company Law German and European Distribution Law 140

157 vl 2017/9/21 8:35 page 141 #157 V. Besondere Studienangebote Bitte beachten Sie, dass neben diesen ELPIS-Veranstaltungen auch andere im Vorlesungsverzeichnis gelistete Lehrveranstaltungen nach Rücksprache mit dem Veranstaltungsleiter der LUH und/oder dem Koordinator Ihrer Heimatuniversität besucht werden können und auch sollen, um die im Regelfall pro Semester vorgesehenen 30 ECTS zu erreichen. Informationen zum Veranstaltungsort und zur Veranstaltungszeit entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsteil dieses Verzeichnisses. ECTS grading scale 1,0; 1,3 «sehr gut» eine besonders hervorragende Leistung 1,7; 2,0; 2,3 «gut» eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung 2,7; 3,0; 3,3 «befriedigend» eine Leistung, die in jeder Hinsicht den durchschnittlichen Anforderungen entspricht 3,7; 4,0 «ausreichend» eine Leistung, die trotz ihrer Mängel den Mindestanforderungen entspricht 5,0 «nicht ausreichend» eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt Studium Eine mit «nicht ausreichend» bewertete Leistung ist nicht bestanden. Weitere Informationen zu ELPIS im Detail finden Sie auch unter 141

158 vl 2017/9/21 8:35 page 142 #158 C. Studium Ansprechpartner Name Fon Raum Koordinator: Prof. Dr. Claas-Friedrich Germelmann ERASMUS Büro: Ingrid Hähnel A

159 vl 2017/9/21 8:35 page 143 #159 V. Besondere Studienangebote Studium 143

160 vl 2017/9/21 8:35 page 144 #160 C. Studium 3) Masterstudiengang IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums (EULISP) Der auf ein Jahr angelegte postgraduale Studiengang besteht seit dem Wintersemester 1999/2000 und ist eines der ältesten Studienprogramme im Bereich des IT-Recht & Recht des geistigen Eigentums in Deutschland. Organisiert wird das Programm vom an der juristischen Fakultät angesiedelten Institut für Rechtsinformatik (IRI). In mittlerweile 18 Durchgängen hat das Programm ca. 300 Absolventen aus dem In- und Ausland hervorgebracht, welchen der akademische Grad «Master of Laws» (LL.M.) verliehen wurde. Das im Rahmen des Studiengangs erworbene Fachwissen deckt zudem den Theorieteil des Fachanwalts für Informationstechnologierecht ab und bietet damit in zweifacher Hinsicht eine exzellente Qualifizierungsmöglichkeit. Die Zulassung zum Ergänzungsstudiengang setzt einen ersten berufsqualifizierenden rechtswissenschaftlichen Universitätsabschluss und hinreichende Kenntnisse der englischen und deutschen Sprache voraus. Die Lehrveranstaltungen an der Leibniz Universität Hannover werden zu gleichen Teilen in diesen beiden Sprachen gehalten. Die Internationalität der Ausbildung wird durch einen obligatorischen Auslandsaufenthalt an einer von 12 Partneruniversitäten gewährleistet. Mit der Universität Oslo besteht darüber hinaus ein integriertes Studienprogramm mit Doppelabschluss. Während des Auslandaufenthalts wird nicht nur die fachliche Qualifikation vertieft, sondern die Studierenden erhalten auch die Möglichkeit, für IT/IP- Juristen unerlässliche Soft Skills wie Sprachkompetenz und Auslandserfahrung zu erwerben. Der Studiengang vermittelt zum einen die zentralen Aspekte des IT/IP-Rechts, zum anderen bezieht er besonders die europarechtlichen Grundlagen mit ein. Renommierte Dozenten aus Anwaltskanzleien und der Wirtschaft sind in die Lehre einbezogen. Dies ermöglicht eine eng mit der Praxis verzahnte akademische Ausbildung sowie eine ständige Anpassung des Lehrangebots an aktuelle Entwicklungen und Problemstellungen. Der Studiengang bietet damit eine hervorragende Möglichkeit der Spezialisierung. Dass sich die Berufschancen der Absolventen deutlich verbessern, wird durch eine Vielzahl von Absolventen in einschlägigen IT/IP-Recht-Positionen belegt. 144

161 vl 2017/9/21 8:35 page 145 #161 V. Besondere Studienangebote Im Jahre 2008 hat der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) den Master of Laws (LL.M.)-Studiengang im IT-Recht und Recht des Geistigen Eigentums als einen der zehn besten internationalen Masterstudiengänge an deutschen Hochschulen gewürdigt. Es ist der einzige juristische Studiengang, dem diese Auszeichnung verliehen wurde. Ansprechpartner Name Fon Raum Beauftragter für den Ergänzungsstudiengang: Prof. Dr. Christian Heinze, LL. M. (Cambridge) Studienberatung: Ioannis Revolidis, LL.M Weitere Informationen finden Sie auch unterwww.eulisp.de und Studium 145

162 vl 2017/9/21 8:35 page 146 #162 C. Studium 4) Anwaltsorientiertes Zertifikatsstudium (ADVO-Z) Obwohl die weit überwiegende Zahl der Jurastudierenden später nicht als Richterin oder Richter, sondern als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig wird, steht die Orientierung am Richterberuf traditionell im Mittelpunkt der juristischen Ausbildung. Um der Berufswirklichkeit gerechter zu werden, hat die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover die anwaltsorientierte Ausbildung in die Prüfungsordnung integriert. Mit dem fakultativen Zusatzangebot des ADVO-Zertifikatsstudiums (ADVO- Z) erhalten die Studierenden die Möglichkeit, sich die in bestimmten anwaltsorientierten Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse zertifizieren zu lassen. Der erfolgreiche Abschluss des ADVO-Z verschafft den Absolventinnen und Absolventen sowohl einen Bewerbervorteil bereits für die Anwaltsstation im Referendariat, als auch später auf dem Arbeitsmarkt. Das ADVO-Zertifikat weist in Ergänzung zu den Staatsexamina auch das Vorhandensein der - von einstellenden Kanzleien bei Berufsanfängern so oft vermissten - Grundfähigkeiten für den Anwaltsberuf nach. Hierzu gehören insbesondere die vermittelten Kenntnisse aus den folgenden ADVO-Z Pflichtveranstaltungen: 1. Vertragsgestaltung 2. Kanzleimanagement und Gebührenrecht 3. Anwaltliches Berufsrecht Darüber hinaus sammeln die Studierenden erste Praxiserfahrungen, z.b. durch die Teilnahme an einer Legal Clinic oder einem Moot Court. Das ADVO-Z bietet mit geringem und gut planbarem Mehraufwand eine Zusatzqualifikation für den späteren Bewerbermarkt und entscheidende Wissensvorteile im Referendariat. Eine gesonderte Anmeldung zum ADVO-Z ist vor dem Besuch der Veranstaltungen grundsätzlich nicht erforderlich. Studierende können ihre auf das Zertifikat anrechenbaren Leistungen im ADVO-Z- Büro abgeben und sich bei dieser Gelegenheit jederzeit über weitere Möglichkeiten und die Erfordernisse des ADVO-Z informieren lassen. 146

163 vl 2017/9/21 8:35 page 147 #163 V. Besondere Studienangebote Ansprechpartner Name Fon Raum Beauftragter Prof. Dr. Christian Wolf Studienberatung: stud. iur. Nele Frie Weitere Informationen finden Sie auch unter: Studium 147

164 vl 2017/9/21 8:35 page 148 #164 C. Studium 5) Moot Courts a) Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot «Dass etwas schwer ist, muss ein Grund mehr sein, es zu tun.» Rainer Maria Rilke ( ) Wer am Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court teilnimmt, tut dies in der Regel nicht, um lediglich einen Schein zu erlangen. Denn dieser Moot Court ist mehr. Er ist, neben dem Staatsexamen, sicherlich die größte Herausforderung, der sich Jurastudierende stellen können. Über den Willem C. Vis Moot Seit 1993 wird der Willem C. Vis Moot Court auch bekannt als «the Olympics of International Trade Law» jährlich von der UNCITRAL (United Nations Commission on International Trade Law) und der New Yorker Pace University in Wien unter mittlerweile 1500 Studierenden aus aller Welt ausgetragen. Seit 2003 gibt es in Hongkong den Schwesterwettbewerb Willem C. Vis East. Die Studierenden haben hier die Möglichkeit anhand eines fiktiven Falles im UN-Kaufrecht ein internationales Schiedsverfahren zu simulieren und sich so auf den Anwaltsberuf praktisch vorzubereiten. Dies verlangt ein hohes Maß an Engagement, Können und Teamgeist. Strukturierte Vorbereitung Am Anfang des «Moot Jahres» im jeweiligen Sommersemester steht eine Informationsveranstaltung mit einem angeschlossenen Auswahlverfahren. Das neue Team durchläuft ein intensives Vorbereitungsprogramm, welches neben Seminaren zum CISG und zur Schiedsgerichtsbarkeit auch ein spezielles Training in den Bereichen Legal Research und Legal Writing enthält. Obligatorisch ist auch der Besuch einer Summer Academy. Dann folgt die Anfertigung der Schriftsätze für den Kläger und den Beklagten sowie die mündliche Phase, die in den Verhandlungen in Hongkong und Wien gipfelt. Hannover gehört zur Spitzengruppe In den letzten sieben Jahren haben die Hannoveraner Teams stets aufs Neue die Qualität des Jura-Studiums in Hannover eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Fünf Mal gelang der Einzug in die Runde der besten 32 Teams von über 320 teilnehmenden Universitäten wurde das Team sogar in Hong 148

165 vl 2017/9/21 8:35 page 149 #165 V. Besondere Studienangebote Kong mit dem Fali Nariman Award (1. Platz) für den besten Beklagtenschriftsatz ausgezeichnet wurden sowohl der Kläger- als auch der Beklagtenschriftsatz des Teams in Hong Kong mit Auszeichnungen aufgrund besonderer Leistungen gewürdigt. Den bislang herausragendsten Erfolg konnte das Team des letzten Jahres verzeichnen: Es wurden nicht nur der Klägerund Beklagtenschriftsatz in Wien sowie Hong Kong mit Auszeichnungen aufgrund herausragender Leistungen versehen, auch in den mündlichen Runden bewies das Team sein Können. In Wien gelang den Teilnehmern der Einzug in die Runde der besten 32 teilnehmenden Teams, in Hong Kong sogar in die Runde der besten 16, womit sie beim 14th Vis East im Achtelfinale standen. Nicht zuletzt wurden auch die individuellen Leistungen der Teilnehmer gekürt. Während zwei Teilnehmerinnen je eine «Honorable Mention for best Oralist» gewannen, erlangte eine weitere Teilnehmerin sogar den «First- Runner-Up» für ihre mündliche Leistung in den Finalrunden den zweiten Platz von ca. 400 teilnehmenden Studierenden aus aller Welt. Mit Blick auf die Anzahl teilnehmender Universitäten ist diese Leistung umso bemerkenswerter: Denn mit inzwischen über 350 teilnehmenden Universitäten aus mehr als 70 Staaten ist der Willem C. Vis Moot Court der weltweit größte Wettbewerb im Internationalen Wirtschaftsrecht. The 12th Hanover PreMoot Vom 15. bis zum 17. Februar 2018 wird zum zwölften Mal der Hanover Pre- Moot stattfinden. PreMoots dienen der Vorbereitung auf die mündlichen Verhandlungen in Hongkong und Wien. Die Teams üben vor herausragenden Praktikerinnen und Praktikern, Professorinnen und Professoren schon einmal das Plädieren. Der Hanover PreMoot ist zwischenzeitlich im Vorbereitungskalender vieler Teams fest gebucht. Mit 30 teilnehmenden Universitäten aus mehr als zehn Nationen zählt der PreMoot in Hannover zu dem größten Vorbereitungstreffen in Deutschland. Studium 149

166 vl 2017/9/21 8:35 page 150 #166 C. Studium Voraussetzungen und Leistungsnachweise Teilnehmen können Studierende, die gerne im Team arbeiten und internationale Erfahrungen sammeln möchten. Gute Englischkenntnisse und ein Grundverständnis von internationalen Zusammenhängen sind erwünscht. Für die Teilnahme werden Leistungsnachweise für das ADVO- Z (Moot Court) sowie der Fremdsprachenachweis nach 7 StudO und der Schlüsselqualifikationsnachweis nach 9 StudO ausgestellt. Zudem erhalten alle Teilnehmenden ein sog. «Freisemester» nach 17 Nr. 4 NJAVO bei der Berechnung der Studienzeit nach 18 NJAG. Ansprechpartner Name Fon Raum Beauftragter Prof. Dr. Christian Wolf Studienberatung: Dipl.-Jur Robert Bähr robert.baehr@jura.uni-hannover.de stud.jur Karolina Mieszaniec karolina.mieszaniec@jura.uni-hannover.de Weitere Informationen finden Sie auch unter: 150

167 vl 2017/9/21 8:35 page 151 #167 V. Besondere Studienangebote b) ICC Moot «The ICC mediation Competition continues to be the most important event of its kind in the world. Those of us who have the privilege of participating students, coaches and professionals return to our day jobs enriched by what we have experienced. It is a wonderful adventure in professional development, collegiality and cultural exploration.» Dr. Rosemary Howell, Visiting Professorial Fellow at UNSW Law Studium Der Wettbewerb Bei der ICC International Commercial Mediation Competition handelt es sich um den weltweit einzigen internationalen Studierendenwettbewerb im Bereich der Mediation. Dieser wird von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris veranstaltet. Wie bei internationalen Studierendenwettbewerben üblich, ist die Verhandlungssprache Englisch. Die anzuwendenden Rechtsmaterien basieren auf der Arbeit internationaler Organisationen und Arbeitsgruppen. Neben dem großen fachlichen Nutzen, den die Teilnehmer aus der Vorbereitung und dem Wettbewerb selbst mitnehmen können, liegt ein besonderer Reiz in dem umfassenden Rahmenprogramm. Dies bietet den Studierenden viele Gelegenheiten, mit langjährig tätigen Mediatoren und Anwälten aus der ganzen Welt in Kontakt zu kommen. 151

168 vl 2017/9/21 8:35 page 152 #168 C. Studium Die Vorbereitung Die Vorbereitung auf den Wettbewerb beginnt für das Team der Leibniz Universität Hannover im September des jeweiligen Jahres, mit dem Besuch der Cologne Academy on Business Negotiation and Mediation in Köln, bei der erste Grundlagen der Mediation vermittelt werden. Die weitere Betreuung erfolgt durch Prof. Dr. Rouven Bodenheimer, Iris-Synthia Lolou und Sebastian Martin Sievers, welche die Teams seit mehreren Jahren erfolgreich coachen. Unter Einsatz der im Moot Court Raum zur Verfügung stehenden Videotechnik, schulen die Coaches nicht nur die Verhandlungsfähigkeiten der Teilnehmer, sondern lehren auch die anwaltliche Vertretung eines Mandanten in der Mediation. Die Vorbereitung endete im Durchgang 2016/2017 mit der Teilnahme am Bucerius Mediation Moot in Hamburg sowie den erstmals an der Leibniz Universität Hannover veranstalteten Hanover Pre-Rounds. Während dieser Vorbereitungswettbewerbe konnten die Teammitglieder wertvolle Verhandlungserfahrung gegen andere am Hauptwettbewerb teilnehmenden Universitäten sammeln und ihre erlernten Fähigkeiten erstmals unter Wettbewerbsbedingungen testen. Das ICC Mediation Team Hannover Die Leibniz Universität Hannover beteiligte sich 2017 bereits zum siebten Mal an diesem Wettbewerb und beweist damit eine langwierige Tradition in Sachen Mediation. Beim 12. Durchgang des Wettbewerbes trat das ICC Mediation Team gegen Teams von 65 Universitäten aus über 40 Nationen an und konnte seinen bislang größten Erfolg feiern. Nachdem in den beiden vorangegangen Durchgängen bereits die Special Awards in den Kategorien Best TeamWork: Counsel and Client und Best Interaction with the Mediator"gewonnen werden konnten, zog das Team in diesem Jahr erstmals in das Achtelfinale ein und gehört damit zu den Top 16 Universitäten des Wettbewerbes Voraussetzungen und Leistungsnachweise Teilnehmen können Studierende die teamfähig sind und sehr gute Englischkenntnisse mitbringen. Auch ein Interesse an Mediation und Verhandlungstechniken ist gern gesehen. Die Teilnehmer erhalten einen Leistungsnachweis für das ADVO-Z (Moot Court) sowie den Fremdsprachennachweis nach 7 StudO und den Schlüsselqualifikationsnachweis nach 9 StudO. 152

169 vl 2017/9/21 8:35 page 153 #169 V. Besondere Studienangebote Ansprechpartner Name Fon Raum Beauftragter Prof. Dr. Christian Wolf Lehrbeauftragter: Professor Dr. Bodenheimer Studienberatung: stud. iur. Katharina Lakisa stud. iur. Iris Lolou Weitere Informationen finden Sie auch unter: Studium 153

170 vl 2017/9/21 8:35 page 154 #170 C. Studium c) Soldan Moot Der deutschlandweite Hans Soldan Moot Court wird im Wintersemester 2017/2018 zum fünften Mal an der Leibniz Universität Hannover ausgetragen. Der Moot Court stellt inzwischen ein gut etabliertes Lehrangebot dar und es werden zu den mündlichen Verhandlungen Anfang Oktober 29 Teams aus ganz Deutschland erwartet. Die Studierenden schlüpfen in die Rolle von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und vertreten im Rahmen eines fiktiven deutschen Zivilverfahrens vor dem Landgericht die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten. Jedes Team besteht dabei in der Regel aus vier Mitgliedern, von denen zwei die Klägerposition und zwei die Beklagtenposition einnehmen. Der Fall des Hans Soldan Moot Court erfordert eine dezidierte Auseinandersetzung mit der forensischen Tätigkeit der Rechtsanwaltschaft. Zudem werden Rhetorik, juristische Auseinandersetzungsfähigkeit und Teamfähigkeit geschult. Für die Leibniz Universität treten zwei Teams mit jeweils vier Teammitgliedern und zwei Coaches an. Die Termine gestalten sich wie folgt: Teilnahmeabsichtserklärung 25. Mai 2017 Ausgabe des Soldan Moot Falles 06. Juli 2017 Anmeldung zum Wettbewerb 03. August 2017 Einreichung der Klageschrift 10. August 2017 Einreichung der Beklagtenschrift 14. September 2017 Mündliche Verhandlungen in Hannover Oktober 2017 Weitere Informationen unter: 154

171 vl 2017/9/21 8:35 page 155 #171 V. Besondere Studienangebote d) European Law Moot Court Competition Was ist der ELMC? Der European Law Moot Court ist der größte und bekannteste studentische Wettbewerb im Europäischen Unionsrecht. Jährlich messen sich Teams von über 100 europäischen und außereuropäischen Universitäten anhand eines fiktiven europarechtlichen Falles. Die besten 48 Teams werden nach Einreichen zweier erfolgreicher Written Pleadings in englischer und französischer Sprache zu einem der vier Regional Finals, die im Februar in mehreren Städten in ganz Europa stattfinden, eingeladen. Die Gewinner der vier Regional Finals werden im März im All European Final in Luxemburg vor Richtern des Gerichtshofes der Europäischen Union plädieren. ELMC Team 2016/2017 Am 23. Februar 2017 machte sich das diesjährige Team des European Law Moot Courts von der Leibniz Universität Hannover, vertreten durch Lan Mai Tran, Hong Ngoc Le, Aline Pehle und Moska Osman gemeinsam mit ihrem Coach, David Zaprosyan, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht tätig ist, auf den Weg nach Göteborg in Schweden zum Regional Final. Es hatte als eines von drei deutschen Teams das Regional Final erreicht. Der diesjährige fiktive Fall behandelte das Verhältnis vom Unionsrecht zum nationalen Recht und in Teilen die Kompetenzen der Europäischen Zentralbank (EZB) im Rahmen der Bankenrettung. Am Donnerstagabend wurden den 14 Teams im Rathaus Göteborgs die neun Richter des Moot Courts vorgestellt und die Zeitpunkte der einzelnen Verhandlungen bekannt gegeben. Für das Team der Leibniz Studium 155

172 vl 2017/9/21 8:35 page 156 #172 C. Studium Universität ging es am Freitag bereits um 08:30 Uhr los, sodass den Mitgliedern eine kurze Nacht für die letzten Vorbereitungen auf den Wettbewerb bevorstand. Motiviert ging es dann am Freitag in die drei Verhandlungen, bei denen die Mitglieder ihre Fähigkeiten und juristischen Standpunkte in englischer und französischer Sprache vor den Mitgliedern der anderen Teams darlegten und sich hierbei gleichzeitig den kritischen Nachfragen der Richter zu stellen hatten. Am Samstagvormittag fand dann zunächst das Halbfinale mit den bis dahin vier besten Teams des Regional Final, aus denen sodann die beiden besten Teams für das anschließende Finale am Nachmittag ermittelt wurden, statt. Nach diesem stand dann der endgültige Gewinner des Regional Final fest, der sich für die Teilnahme am All European Final im März qualifiziert hatte und der offizielle Teil des Wettbewerbes war abgeschlossen. Am Samstagabend konnten alle Teilnehmenden den Moot Court bei einer entspannten Dinnerparty ausklingen lassen, bei der das hannoversche Team im Rahmen der traditionellen «ELMC Song Competition» zum Ende des Wettbewerbs mit Nenas «99 Luftballons» einen typisch deutschen Song vorsang. Auch bot das Dinner Möglichkeiten, mit den Richtern des Moot Courts, die sich auch außerhalb des Wettbewerbs in ihren Berufen mit Fragen des Europarechts auseinandersetzen, ins Gespräch zu kommen. 156

173 vl 2017/9/21 8:35 page 157 #173 V. Besondere Studienangebote Interesse? Engagierte Studierende sind herzlich eingeladen, sich für den nächsten European Law Moot Court zu bewerben! Der ELMC ist eine tolle Erfahrung für alle Studierenden, die sich für das europäische Recht interessieren. Darüber hinaus bietet er eine gute Möglichkeit, internationale Kontakte zu knüpfen, getreu dem Motto: «Moot, Meet and Compete!». Do you want to improve your legal English? Then you are welcome to join the team. Tes compétences de français seront aussi utiles pour l équipe! Das Team der Leibniz Universität Hannover bei der ELMC Competition besteht aus 3 bis 4 Mitgliedern und wird von einem Coach am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht, betreut. Für die Teilnahme wird der Fremdsprachennachweis nach 7 StudO oder Schlüsselqualifikationsnachweis nach 9 StudO ausgestellt. Darüber hinaus erlangen alle Teilnehmenden ein «Freisemester» nach 17 Nr. 4 NJAVO bei der Berechnung der Studienzeit nach 18 NJAG. Ist den Interesse geweckt? Dann schick deine aussagekräftige Bewerbung an elmc@jura.uni-hannover.de! Du wirst innerhalb von zwei Wochen nach dem Einreichen der Bewerbung zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Studium 157

174 vl 2017/9/21 8:35 page 158 #174 C. Studium 6) Legal Clinics a) Legal Clinic der Juristischen Fakultät Du studierst an der Leibniz Universität Hannover und hast ein Rechtsproblem? Der Weg zum Anwalt scheitert an Zeit und Geld? Dann bist Du bei uns genau richtig! Wir bieten Dir eine kostenlose außergerichtliche Rechtsberatung. Diese erfolgt durch Studierende der Rechtswissenschaften unter Anleitung erfahrener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Unser Angebot ist kostenlos und unverbindlich. Beratungsbereich Wir beraten ausschließlich persönliche Angelegenheiten der Studierenden. Vom Beratungsbereich der Legal Clinic ausgenommen sind Angelegenheiten des BAföG- und Sozialrechts, sowie Probleme im Bereich Urheberrecht und Strafrecht. Hauptsächlich beschäftigen wir uns mit zivilrechtlichen Fragestellungen: wenn Du ein Problem mit deiner Wohnung hast oder Dir der Durchblick in Deinem Mietvertrag fehlt; Dir Dein Arbeitgeber Dein Gehalt nicht zahlt Du in eine Abofalle getappt bist oder aus deinem Handyvertrag nicht rauskommst. Ablauf unserer Beratung Das Beratungsgespräch nimmt ca Minuten in Anspruch. Du wirst von zwei Studierenden beraten, während ein Rechtsanwalt dem Gesprächsablauf mitbeisitzt. Es wird zunächst der Sachverhalt umfassend aufgenommen. Dabei arbeiten wir gemeinsam heraus, was das konkrete Anliegen ist und wie wir Dir helfen können. Zum Ende der Beratung werden wir mit Dir, falls erforderlich, die Erstellung einer schriftlichen Ausarbeitung anbieten. 158

175 vl 2017/9/21 8:35 page 159 #175 V. Besondere Studienangebote Das Projekt Authentische anwaltliche Beratung in der Universität zu erlernen - dies ist das Ziel der seit dem Sommersemester 2012 etablierten Legal Clinic. Damit hat das Projekt eine gewisse Doppelfunktion. Die teilnehmenden Jurastudierenden können unter Anleitung eines Rechtsanwalts erste praktische Erfahrungen sammeln und damit auch andere Studierenden der Leibniz Universität Hannover unterstützen, Lösungen für ihre rechtlichen Probleme zu finden. Der Betrieb der Legal Clinic erfolgt im Rahmen einer Lehrveranstaltung, deren Schwerpunkt in der Durchführung von Rechtsberatungen, sowie deren Vorund Nachbearbeitung liegt. Um die Teilnehmenden vorzubereiten, werden eine Einführungs- und eine Endveranstaltung durchgeführt. Diese Lehrveranstaltungen setzen sich aus theoretischen Phasen, Beispielsfällen und Instruktionen zur Durchführung einer Beratung zusammen. Damit einhergehend wird zum einen auf ein selbstständiges Arbeiten hingewirkt und zum anderen die Fähigkeit gefördert, Probleme zu erkennen und zu lösen. Die Legal Clinic knüpft da an, wo das Anwaltspraktikum schwächelt; die Teilnehmenden sollen selbst eine Beratung durchführen, sie sollen selbst Fragen stellen und die Beratung lenken können. All dies geschieht unter Einbeziehung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts, die bei komplizierten Fällen selbst eingreifen, oder mit gezielten Fragen die beratenden Studierenden auf den richtigen Weg bringen können. Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Teilnehmenden von Beratung zu Beratung. Aus diesem Grund gibt der Rechtsbeistand nach jeder Beratung und noch einmal für alle zusammen in der Abschlussveranstaltung ein Feedback. Um den Studierenden den Einstieg in den praktischen Teil der Fallbearbeitung zu erleichtern, beraten sie immer zu zweit. Dies gibt ihnen zum einen in der zunächst ungewohnten Situation mehr Sicherheit und fördert zum anderen ihre Teamfähigkeit. Studium 159

176 vl 2017/9/21 8:35 page 160 #176 C. Studium Die Legal Clinic der Leibniz Universität Hannover ist ein Vorreiter auf dem Gebiet der kostenlosen juristischen Rechtsberatung an deutschen Universitäten. Wir gehören deshalb auch dem «Bundesverband Studentischer Rechtsberater» (BSRB) an, der sich als Vertreter aller studentischen Rechtsberatungen in Deutschland versteht und ein Netzwerk zwischen Studierenden, Universitäten, Kanzleien und Rechtsberatungen ist. Dass die Idee einer kostenlosen Rechtsberatung immer größere Unterstützung genießt, zeigt sich auch in anderen Bereichen. Das Projekt wurde vom damaligen Projektleiter Herrn Prof. Dr. Momsen ins Leben gerufen. Nachfolgend übernahm Herr Professor Dr. Wolf die Projektleitung. Anrechnung im Studium Durch die Teilnahme besteht für Studierende der Juristischen Fakultät die Möglichkeit den Schlüsselqualifikationsnachweis gemäß 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. f NJAG zu erwerben. Darüber hinaus kann, bei erfolgreicher Teilnahme über zwei Semestern, das gemäß 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. c NJAG benötigte Anwaltspraktikum abgeleistet werden. Zudem ist die Teilnahme an der Legal Clinic auch im Rahmen des ADVO-Z Zertifikatsstudiengang anrechenbar. Interesse aktiv in der Legal Clinic tätig zu werden? An der Mitarbeit interessierte Studierende können sich bei weiteren Fragen unter legalclinic@jura.uni-hannover.de melden oder uns persönlich in den Sprechstunden ansprechen. Weitere Informationen finden Sie auch unter: 160

177 vl 2017/9/21 8:35 page 161 #177 V. Besondere Studienangebote b) Refugee Law Clinic Hannover e.v. Die Refugee Law Clinic Hannover ist ein gemeinnütziger Verein, der eine kostenlose Rechtsberatung für geflüchtete Menschen anbietet. Jurastudierende helfen Geflüchteten bei asyl- und ausländerrechtlichen Fragestellungen, bei der Kommunikation mit den Behörden und bei Behördengängen. Die Rechtsberatung erfolgt unter anwaltlicher Supervision. Die beratenden Studierenden werden in mehrtägigen Seminaren vom Verein ausgebildet. Zudem erhalten sie Einblicke in die Praxis, z.b. durch Gerichts- und Rechtsanwaltsbesuche. Außerdem findet jedes Semester eine Ringvorlesung zu unterschiedlichen asyl- und ausländerrechtlichen Themen statt, bei der alle Interessierten willkommen sind. Auch in diesem Wintersemester wird die asylrechtliche Ausbildung angeboten. Die Initiative selbst besteht fast ausschließlich aus Studierenden und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen. Wenn Du Lust hast mitzuarbeiten, dann schick uns doch eine Mail oder schau auf unserer Homepage oder Facebook- Seite vorbei. Studium Kontakt:

178 vl 2017/9/21 8:35 page 162 #178 C. Studium c) Tax Clinic Hannover des VFS Hannover e.v. Die Idee einer Tax Law Clinic An der Leibniz Universität Hannover erfreuen sich studentische Rechtsberatungen einer großen Beliebtheit. Neben der allgemeinen Legal Clinic gibt es eine sehr engagierte Refugee Law Clinic. So ist es nicht verwunderlich, dass nach der Gründung des Vereins zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover (VFS Hannover) im Jahr 2015 aus der Reihe der Studierenden die Idee aufkam, auch eine Legal Clinic auf dem Gebiet des Steuerrechts zu gründen. Steuerprobleme, die Studenten betreffen, gibt es reichlich, etwa: Muss ich wegen meinen Nebentätigkeiten in der Uni und in einer Anwaltskanzlei eine Steuererklärung abgeben? Kann ich die dort einbehaltene Lohnsteuer zurückbekommen? Kann ich die Aufwendungen für mein Studium steuerlich geltend machen? Wie funktioniert überhaupt so eine Steuererklärung? An einem ersten Treffen zu der Umsetzung einer solchen «Tax Law Clinic» nahmen mehr als 30 Studierende teil. Die Resonanz war also groß. Eine Gruppe von Rechtsanwälten innerhalb unseres Vereins hat sich mit der Konzeption und der rechtlichen Zulässigkeit der «Tax Law Clinic» befasst. Nach unseren Überlegungen sollte eine unentgeltliche steuerliche Beratung für Studenten durch Beraterteams unter dem organisatorischen Dach unseres VFS Hannover erfolgen. Das Beraterteam sollte jeweils aus zwei Studierenden bestehen. Der Gedanke war, die Teams jeweils aus einem Studenten mit steuerrechtlichen Vorkenntnissen etwa aufgrund einer Ausbildung in der Finanzverwaltung oder als Steuerfachangestellter - und einem Studenten ohne Erfahrungen auf diesem Gebiet zusammenzusetzen. Die Beratung sollte außerdem unter der ständigen Betreuung und Beaufsichtigung durch einen Rechtsanwalt mit steuerrechtlicher Expertise vor. Rechtliche Hürden für eine Tax Law Clinic Eine Legal Clinic auf dem Gebiet des Steuerrechts gibt es bisher an keiner deutschen Universität. Das liegt auch daran, dass die Zulässigkeit einer unentgeltlichen Beratung auf dem Gebiet des Steuerrechts durch Studierende ziemlich umstritten ist: Die bestehenden «Legal Clinics» stützen sich auf 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Danach sind unentgeltliche Rechtsdienstleistungen erlaubt. Wer diese außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss aber sicherstellen, dass die 162

179 vl 2017/9/21 8:35 page 163 #179 V. Besondere Studienangebote Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. 6 RDG nimmt keine Einschränkung der unentgeltlichen Beratung auf bestimmte Rechtsgebiete vor. Die Vorschrift gilt daher grds. auch für das Steuerrecht. Allerdings gibt es wie so oft auch hier im Steuerrecht Besonderheiten. Die Hilfeleistung in Steuersachen wird nämlich noch einmal speziell im Steuerberatungsgesetz geregelt. Das Steuerberatungsgesetz geht, soweit es entsprechende Regelungen vorsieht, dem RDG vor. Inwieweit das im Bereich der Legal Clinics der Fall ist, ist jedoch umstritten. Nach 2 des Steuerberatungsgesetzes darf die Hilfeleistung in Steuersachen geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Dies gilt auch für unentgeltliche Tätigkeit. Befugt zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind nur die in 3 ff. des Gesetzes ausdrücklich genannten Personen und Einrichtungen. Es handelt sich insb. um Steuerberater, Rechtsanwälte, aber auch in beschränktem Maße - Lohnsteuerhilfevereine. Im Übrigen fehlt es an Regelungen über die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen. Wir waren (und sind) deshalb der Auffassung, dass das Gesetz unserem Vorhaben nicht entgegensteht. Insb. werden u.e. durch die Beaufsichtigung der studentischen Berater durch einen steuerrechtlich versierten Rechtsanwalt die Voraussetzungen der 2 ff. erfüllt. Dabei wurden wir bestärkt von Prof. Dr. Kay von Lewinski, Prof. Dr. Mathias Kilian und Dr. Christian Deckenbrock, drei Experten auf dem Gebiet des rechtsanwaltlichen Berufsrechts, die über die Website des VFS Hannover auf unser Projekt aufmerksam wurden. Studium Keine Freigabe durch Finanzministerium und Kammer Vor dem Start unserer «Tax Law Clinic» haben wir unsere Überlegungen der Nds. Steuerberaterkammer und dem Nds. Finanzministerium als zuständige Aufsichtsbehörden vorgestellt und um deren Stellungnahme gebeten. Beide kamen zu dem Ergebnis, dass die von uns geplante Tax Law Clinic nicht mit den Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes vereinbar seien: Bei unserem Verein handele sich nicht um einen (nach 3 ff. Steuerberatungsgesetzes) zur Steuerberatung befugten Träger, so dass schon deshalb eine Hilfeleistung in Steuersachen nicht in Betracht komme. Im Übrigen sehe das Steuerberatungsgesetz anders als das RDG 163

180 vl 2017/9/21 8:35 page 164 #180 C. Studium bewusst keine Regelung über eine unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen vor. Es gelte auch für Rechtsanwälte und gehe insoweit dem RDG vor. Das RDG habe in 6 Abs. 2 die Unentgeltlichkeit für hilf- und mittellose Mandanten durch gemeinnützige Einrichtungen im Blick gehabt. Personen, die eine Steuerberatungsleistung in Anspruch nehmen wollten, seien dagegen in der Regel nicht mittellos. Schließlich würde die «Tax Law Clinic» in Konkurrenz zu den Lohnsteuerhilfevereinen treten, die ihre Leistungen nicht unentgeltlich anböten. Aufgrund dieser Stellungnahmen liegt unser Projekt einer «Tax Law Clinic» für die Studierenden der Leibniz Universität Hannover erst einmal auf Eis. Wie geht s weiter mit der Tax Law Clinic? Trotz der restriktiven Auffassung der beiden Aufsichtsbehörden, geben wir die Idee einer Tax Law Clinic nicht auf. Auf der diesjährigen Soldan-Tagung, die sich Ende Juni 2017 mit dem Thema «Studentische Rechtsberatung in Law Clinics» befasste, durften wir unsere Ideen vorstellen und haben eine sehr positive Resonanz, neue Ideen und Unterstützungsangebote erhalten. Der VFS Hannover ist daher derzeit dabei alternative Gestaltungen für eine Tax Law Clinic zu überlegen und das weitere Vorgehen zu planen. Wir sind guter Hoffnung, dass wir das Projekt in nächster Zeit an der Leibniz Universität als Vorreiter auf diesem Gebiet starten können. Wir halten Euch auf dem Laufenden. Auf der Website des VFS Hannover ( oder der Facebookseite des Vereins könnt Ihr den aktuellen Stand erfahren. 164

181 vl 2017/9/21 8:35 page 165 #181 V. Besondere Studienangebote 7) Servicebereich Lehrexport Servicebereich Lehrexport Die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover bietet neben dem breiten Lehrangebot für die Studierenden der Rechtswissenschaft auch Lehrveranstaltungen speziell für die Studierenden anderer Studiengänge an. Diese Lehrveranstaltungen sind sowohl inhaltlich als auch konzeptionell auf die Bedürfnisse Studierender ohne rechtswissenschaftliche (Vor-)Kenntnisse abgestimmt. Die Palette der angebotenen Lehrveranstaltungen reicht dabei von Grundlagenveranstaltungen zur Vermittlung elementarer Kenntnisse bis hin zur Vermittlung vertiefter Kenntnisse in speziellen Rechtsgebieten. Zu diesen Vorlesungen zählen unter anderem: Öffentliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft Privatrecht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft und des Wirtschaftsingenieurs Einführung in das Recht für Ingenieure Technikrecht I Technikrecht II Darüber hinaus kommen weitere Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultät als Bestandteil verschiedener Studiengänge anderer Fakultäten in Betracht. Die entsprechenden Informationen finden sich in den Vorlesungsverzeichnissen und Modulkatalogen der anderen Fakultäten. Studium Öffentliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft Die Vorlesung Öffentliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft richtet sich insbesondere an die Studierenden der Wirtschaftswissenschaft (erster Teil des Pflichtmoduls Rechtswissenschaft im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft). In der Vorlesung mit vier Semesterwochenstunden werden den Studierenden wesentliche Grundlagen des Öffentlichen Rechts vermittelt. Behandelt werden Fragen des Europarechts, des Staatsorganisationsrechts, der Grundrechte und des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Darüber hinaus erhalten die Studierenden einen Einblick in die juristische Arbeitsweise. Die Vorlesung wird am Ende des Semesters mit einer Klausur (120 Minuten) abgeschlossen. Im folgenden Semester wird eine Wiederholungsklausur angeboten. 165

182 vl 2017/9/21 8:35 page 166 #182 C. Studium Privatrecht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft und des Wirtschaftsingenieurs Die Vorlesung Privatrecht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft und des Wirtschaftsingenieurs richtet sich insbesondere an die Studierenden der Wirtschaftswissenschaft (zweiter Teil des Pflichtmoduls Rechtswissenschaft im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft) sowie an die Studierenden des Wirtschaftsingenieurs (Pflichtmodul Rechtswissenschaft im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieur/-in). In der Vorlesung mit vier Semesterwochenstunden werden den Studierenden Grundkenntnisse im Bürgerlichen Recht vermittelt. Im Vordergrund steht zunächst die Rechtsgeschäftslehre: Behandelt werden insoweit aus dem Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter anderem der Vertragsschluss, Fragen der Geschäftsfähigkeit und der Stellvertretung sowie die Anfechtung, aus dem allgemeinen Schuldrecht unter anderem das Recht der Leistungsstörungen und aus dem besonderen Schuldrecht schwerpunktmäßig das Kauf- und das Werkvertragsrecht. Zweiter Schwerpunkt der Vorlesung ist das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse: Behandelt werden insoweit unter anderem das Recht der Unerlaubten Handlung, die Geschäftsführung ohne Auftrag, die Ungerechtfertigte Bereicherung und das Sachenrecht (Eigentum, Besitz, Erwerb und Verlust des Eigentums). Über die Grundkenntnisse im Bürgerlichen Recht hinaus werden den Studierenden an Hand von Fällen aus den genannten Rechtsgebieten Einblicke in die Methodik der juristischen Arbeitsweise vermittelt. Die Vorlesung wird am Ende des Semesters mit einer Klausur (120 Minuten) abgeschlossen. Im folgenden Semester wird eine Wiederholungsklausur angeboten. Tutorium Privatrecht Ergänzend zur Vorlesung Privatrecht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft und des Wirtschaftsingenieurs wird den Studierenden zur intensiven Vorbereitung auf die Klausur ein Tutorium angeboten. Inhaltlich wird wiederholend und vertiefend an die in der Vorlesung behandelten Themen und Fragestellungen angeknüpft. Insbesondere wird das Verständnis der Studierenden für die juristische Fallgestaltung und für die Besonderheiten der Fall- 166

183 vl 2017/9/21 8:35 page 167 #183 V. Besondere Studienangebote bearbeitung im Gutachtenstil gefördert. In kleinen Gruppen mit maximal 30 Teilnehmenden erhalten die Studierenden die Gelegenheit, unter Anleitung erfahrener Juristinnen und Juristen die Fallbearbeitung im Gutachtenstil an Hand von Klausurfällen zu üben. Zudem wird den Studierenden im Rahmen des Tutoriums die Teilnahme an einer bewerteten Probeklausur unter realistischen Bedingungen ermöglicht. Im folgenden Semester wird den Studierenden zur intensiven Vorbereitung auf die Wiederholungsklausur ein Wiederholungstutorium angeboten. Auch im Rahmen des Wiederholungstutoriums wird den Studierenden die Teilnahme an einer bewerteten Probeklausur ermöglicht. Einführung in das Recht für Ingenieure Die Vorlesung Einführung in das Recht für Ingenieure richtet sich insbesondere an die Studierenden der Studiengänge der Fakultäten für Architektur und Landschaft, für Bauingenieurwesen und Geodäsie, für Elektrotechnik und Informatik sowie für Maschinenbau. In der Vorlesung mit zwei Semesterwochenstunden werden den Studierenden Grundkenntnisse im Öffentlichen Recht und im Bürgerlichen Recht vermittelt. Behandelt werden im Öffentlichen Recht insbesondere Fragen des Europarechts, des Staatsorganisationsrechts, der Grundrechte und des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie im Bürgerlichen Recht insbesondere Fragen der Rechtsgeschäftslehre und des Rechts der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Darüber hinaus erhalten die Studierenden einen Einblick in die juristische Arbeitsweise. Die Vorlesung wird am Ende des Semesters mit einer Klausur (90 Minuten) abgeschlossen. Studium 167

184 vl 2017/9/21 8:35 page 168 #184 C. Studium Technik und Recht Die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover trägt bereits seit einige Jahren der Historie der Gesamtuniversität mit den nahe liegenden Anknüpfungspunkten der Rechtswissenschaft zu den Technikwissenschaften und zu den Naturwissenschaften mit einem besonderen Angebot interdisziplinär ausgerichteter Veranstaltungen Rechnung. In einem ersten Schritt hat die Juristische Fakultät bereits im Sommersemester 2008 die Vorlesung Technikrecht I etabliert. Den im Rahmen der Evaluation dieser Lehrveranstaltung mehrfach geäußerten Wunsch der Studierenden nach einer weiter führenden Veranstaltung hat die Juristische Fakultät aufgegriffen und im Wintersemester 2008/2009 zusätzlich die vertiefende Vorlesung Technikrecht II etabliert. Seit dem Wintersemester 2009/2010 werden die beiden Vorlesungen Technikrecht I und Technikrecht II regelmäßig im Rahmen der sechstägigen Blockveranstaltung und Gastvortragsreihe Sechs Tage Technik und Recht Grundlagen und Praxis des Technikrechts angeboten und von Studierenden verschiedener Fachrichtungen sowie von externen Gästen gut besucht. Beide Vorlesungen wurden in die Modulkataloge mehrerer Studiengänge aufgenommen, zum Beispiel Elektrotechnik und Informationstechnik, Geodäsie und Geoinformatik, Informatik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieur/-in sowie Navigation und Umweltrobotik. Sechs Tage Technik und Recht Grundlagen und Praxis des Technikrechts Die sechstägige Blockveranstaltung und Gastvortragsreihe Sechs Tage Technik und Recht Grundlagen und Praxis des Technikrechts bietet jeweils am Ende des Semesters den passenden Rahmen für die zeitlich und inhaltlich eng aufeinander abgestimmten Vorlesungen Technikrecht I und Technikrecht II. So stehen an drei aufeinander folgenden Wochenenden mit Freitag und Samstag insgesamt dreimal zwei Tage ganz im Zeichen des Technikrechts. Dabei wechseln sich die Grundlagen des Technikrechts am ersten, vierten und sechsten Tag (Technikrecht I ) und vertiefende Einblicke in die Praxis des Technikrechts am zweiten, dritten und fünften Tag (Technikrecht II ) miteinander ab. Auch im Wintersemester 2017/2018 werden wieder Sechs Tage Technik und Recht Grundlagen und Praxis des Technikrechts stattfinden, voraussichtlich am 2. und 3., am 9. und 10. sowie am 16. und 17. März

185 vl 2017/9/21 8:35 page 169 #185 V. Besondere Studienangebote Technikrecht I Die Vorlesung Technikrecht I richtet sich an Hörerinnen und Hörer aller Fakultäten. Auch externe Gäste sind jederzeit willkommen. In der Vorlesung mit zwei Semesterwochenstunden erhalten die Studierenden einen Überblick über das Technikrecht als Querschnittsmaterie im Grenzbereich von Technik-, Rechts-, Natur-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Behandelt werden unter anderem die historischen, ökonomischen, soziologischen sowie die europa- und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Technikrechts. Darüber hinaus werden an Beispielen aktueller Fälle die Grundzüge einzelner wichtiger Bereiche des Technikrechts vermittelt, zum Beispiel: Technische Normung, Technikstrafrecht, Produkt- und Gerätesicherheitsrecht, Produkthaftungsrecht, Anlagenrecht, Telekommunikationsund Medienrecht, Datenschutzrecht, Gewerbliche Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster, Eingetragenes Design [bis 2013 «Geschmacksmuster»], Marke), Atomrecht, Bio- und Gentechnologierecht. Zur Ergänzung und Vertiefung wird die Vorlesung Technikrecht II angeboten. Im Wintersemester 2017/2018 wird die Vorlesung Technikrecht I im Rahmen der sechstägigen Blockveranstaltung und Gastvortragsreihe Sechs Tage Technik und Recht Grundlagen und Praxis des Technikrechts im März 2018 stattfinden, voraussichtlich am 2., 10. und 17. März 2018, jeweils ganztägig, bis Uhr. Die Klausur (120 Minuten) wird voraussichtlich am 22. März 2018 geschrieben. Studium 169

186 vl 2017/9/21 8:35 page 170 #186 C. Studium Technikrecht II Die Vorlesung Technikrecht II richtet sich an Hörerinnen und Hörer aller Fakultäten. Auch externe Gäste sind jederzeit willkommen. In der Vorlesung mit zwei Semesterwochenstunden erhalten die Studierenden einen vertiefenden Einblick in ausgewählte Bereiche des Technikrechts als Querschnittsmaterie im Grenzbereich von Technik-, Rechts-, Natur-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Im Vordergrund steht ein intensiver Praxisbezug, der insbesondere durch die Vorträge mehrerer Gastdozentinnen und Gastdozenten aus der technikrechtlichen Praxis in Wirtschaft, Verwaltung, Rechtsprechung und Anwaltschaft hergestellt wird. Behandelt werden aktuelle Themen verschiedener Bereiche des Technikrechts, zum Beispiel: Treibhausgas-Emissionshandel, Recht der erneuerbaren Energien, Luftverkehrsrecht, Gewerbeaufsichtsrecht, Umweltund Deponierecht, Produkthaftungsrecht, Anlagensicherheits- und Störfallrecht, Architektenrecht, IT-Recht, Gewerbliche Schutzrechte (insbesondere Patentrecht), Urheberrecht, Technische Normung, Vergleichender Warentest, Technische Verkehrsunfallaufklärung vor Gericht, Bau-, Umwelt- und Gentechnikrecht. Im Wintersemester 2017/2018 wird die Vorlesung Technikrecht II im Rahmen der sechstägigen Blockveranstaltung und Gastvortragsreihe Sechs Tage Technik und Recht Grundlagen und Praxis des Technikrechts im März 2018 stattfinden, voraussichtlich am 3., 9. und 16. März 2018, jeweils ganztägig, bis Uhr, sowie am 17. März 2018, bis Uhr. Die Klausur (120 Minuten) wird voraussichtlich am 23. März 2018 geschrieben. 170

187 vl 2017/9/21 8:35 page 171 #187 V. Besondere Studienangebote Kooperationen im Bereich Technik und Recht Die Juristische Fakultät hat inzwischen zahlreiche Kooperationen im Bereich Technik und Recht begründet. Zu den Kooperationspartnern zählen Gastdozentinnen und Gastdozenten folgender Gesellschaften und Institutionen: BLOCK Transformatoren - Elektronik GmbH, Verden Continental AG, Hannover DKE Deutsche Kommission für Elektronik, Elektrotechnik und Informationstechnik im DIN und VDE, Frankfurt am Main ENERCON GmbH, Aurich Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Köln Oberlandesgericht Celle Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Stiftung Warentest, Berlin TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, Hannover Volkswagen AG, Wolfsburg Studium Kontakt Name Fon Raum RA Mediator Dr. iur. Thorsten Kurtz kurtz@jura.uni-hannover.de Weitere Informationen zum Servicebereich Lehrexport finden Sie auch unter: 171

188 vl 2017/9/21 8:35 page 172 #188

189 vl 2017/9/21 8:35 page 173 #189 VI. Schwerpunktstudium VI. Schwerpunktstudium 1) SP 1 - Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts Methodische Ausrichtung des Schwerpunktstudiums im SP 1 Methodisch ist das Schwerpunktstudium im SP 1 am Konzept der angewandten Theorie ausgerichtet. Diese Ausrichtung ist kein Selbstzweck, sondern folgt der auch für die Rechtswissenschaft gültigen Erkenntnis, dass Theorien der Wissenschaft ihre hinreichende wissenschaftstheoretische Legitimation erst aus ihrer Praxistauglichkeit beziehen und dass umgekehrt der konkrete Nachweis ihrer Praxisuntauglichkeit für die Wissenschaft immer Anlass war und auch weiterhin sein muss, die Formulierung einer ihrem Wissenschaftsgegenstand besser angepassten Theorie zu versuchen. So ist in der Geschichte der deutschsprachigen Rechtswissenschaft das wohl berühmteste Beispiel für die Falsifikation einer wissenschaftlichen Theorie durch die Praxis ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das Rudolf von Jhering im Jahre 1858 erstellen musste. Jhering sollte gutachterlich Stellung nehmen zu der Frage, ob ein betrügerischer Verkäufer, der dieselbe Sache zweimal verkauft hat, auch gegenüber beiden Käufern einen Kaufpreisanspruch geltend machen könne. Erst dieser konkrete Rechtsfall führte Jhering zu der später in die Theorie der Interessenjurisprudenz mündenden Erkenntnis, dass es «mit unserer romanistischen Theorie in der bisherigen Weise [...] nicht so weiter gehen» kann. Eine ebenso große Bedeutung haben exemplarische Anwendungsfälle aber auch für die Bewährung von Theorien im wissenschaftlichen Diskurs sowie im Hinblick auf die didaktische Vermittlung der Theorien im Rechtsunterricht. So hat sich beispielsweise Philipp Heck nicht auf die Formulierung seiner Theorie der Interessenjurisprudenz beschränkt, sondern diese Theorie der juristischen Methode auch einer systematisch durchgeführten Bewährungsprobe im Schuld- und Sachenrecht unterworfen. Für eine derartige Bewährungsprobe beispielsweise der Theorien der juristischen Begründung eignen sich auch die zahlreichen auslegungsbedürftigen Generalklauseln des Familienrechts im Spannungsverhältnis von Einzelfallgerechtigkeit und Rechtssicherheit. Generell ist die Dogmatik des Privatrechts aus mehreren Gründen geeignet zu der im SP 1 angestrebten Vermittlung der Schlüsselqualifikationen für erfolgreiches juristisches Denken und Arbeiten. Erstens verfügt dieser Teil der Rechtsdogmatik über die längste, bis in die Studium 173

190 vl 2017/9/21 8:35 page 174 #190 C. Studium römische Antike zurückreichende dogmen- und ideengeschichtliche Tradition und hat dadurch im Ganzen gesehen wohl auch die stärkste innere Ausbildung erfahren. Nicht wenige Strukturen, Begrifflichkeiten, allgemeine juristische Argumentationsformen stammen ursprünglich aus der Privatrechtsdogmatik und wurden von jüngeren Bereichen der Dogmatik, insbesondere des öffentlichen Rechts, später übernommen. Zweitens hatten die meisten bedeutenden methodengeschichtlichen Auseinandersetzungen in der Jurisprudenz der letzten zweihundert Jahre entweder ausschließlich oder zumindest schwerpunktmäßig das Privatrecht zum Gegenstand. Innerhalb des Privatrechts lassen sich das Familien- und Erbrecht gut mit Fragestellungen aus dem Bereich der Grundlagen des Rechts kombinieren. Denn einerseits bilden Familien- und Erbrecht nicht nur wegen der Systematik des BGB, sondern auch durch ihren Regelungsgehalt einen integralen Teil des Privatrechts. Andererseits bieten die jeweils allein für das Familienund Erbrecht spezifischen inhaltlichen Prinzipien und Regelungstechniken die Möglichkeit zum Vergleich innerhalb des Privatrechts und damit zum besseren Verständnis des Privatrechts überhaupt. Fächer im Schwerpunkt (Neptun-Modell) Gegenstand des Schwerpunktbereichs sind drei Fächer: «Familien- und Erbrecht», «Rechts- und Zeitgeschichte einschließlich der Methodengeschichte» sowie «Rechtstheorie einschließlich angewandter Methodenlehre» ( 22 Abs. 2 Satz 1 SchwerpunktbereichsprüfungsO). Alle drei Fächer sind nach dem Sinnbild des bekannten Dreizacks des römischen Meeresgottes Neptun miteinander verbunden. Familien- und Erbrecht Familienrecht ist der Inbegriff der Vorschriften, welche die Rechtsverhältnisse der durch Ehe oder Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regeln. Erbrecht ist die Gesamtheit aller Vorschriften, die nach dem Tod eines Menschen die Weitergabe seines Vermögens regeln. Dabei beruhen die erbrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts auf dem Prinzip des Familienerbrechts, das heißt, soweit der Erblasser nicht anders verfügt hat, geht sein Vermögen im Regelfall auf seine Familie, also auf seinen Ehepartner und die nächsten Verwandten über. Allein die damit sowohl für das Familien- als auch für das Erbrecht zentralen rechtlichen Statusbegriffe der Ehe und Verwandtschaft zeigen, wie eng beide Rechtsmaterien miteinander verbunden sind. 174

191 vl 2017/9/21 8:35 page 175 #191 VI. Schwerpunktstudium Familienrecht ist ein integraler Teil des Privatrechts, weil sowohl die Familie im Allgemeinen als auch die Ehe im Besonderen in ihren Kernbereichen verfassungsrechtlich garantiert staatsfreie Sphären der autonomen Lebensgestaltung sind. Erbrecht ist Privatrecht, da es ebenfalls verfassungsrechtlich abgesichert das Privateigentum und Selbstbestimmungsrecht des Erblassers über dessen Tod hinaus schützt. Dies erfolgt im Falle der gewillkürten Erbfolge durch die grundsätzliche Testierfreiheit des Erblassers, im Falle der gesetzlichen Erbfolge durch das Prinzip der grundsätzlichen Privaterbfolge anstelle einer Erbfolge des Staats oder anderer kollektiver Verbände. Im Rahmen des Schwerpunktstudiums haben die Regeln menschlicher Interaktion im Familien- und Erbrecht dadurch eine zentrale Bedeutung, dass sie sich erstens in rechtstheoretischer Hinsicht hervorragend zu einem Strukturvergleich zwischen Familien- und Erbrecht einerseits und dem reinen Privatvermögensrecht andererseits eignen. Zweitens lassen sich der Prozess und die Faktoren der Rechtsentstehung und Rechtsveränderung besonders gut am Familienrecht nachvollziehen, das wie kaum eine andere Materie des Bürgerlichen Rechts dem sozialen Wandel und den dadurch erzwungenen rechtlichen Einschnitten unterlag und weiterhin unterliegt. Der Familienrechtsgeschichte von den Anfängen bis in die allerjüngste Vergangenheit eröffnet sich daher ein weites Anwendungsfeld. Die unmittelbaren Auswirkungen des sozialen Wandels auf das Familienrecht zeigen sich an der Geschichte des BGB selbst, das in seinem familienrechtlichen Teil in den gut hundert Jahren seines bisherigen Bestehens in vielen Einzelschritten von Grund auf von einem streng patriarchalisch gestalteten zu einem auf Gleichberechtigung und Partnerschaft aufbauenden Recht verändert wurde und sich nicht zuletzt mit Blick auf den sozialen Wandel zu Klein(st)- und Patchworkfamilien weiter verändern wird. Eine nicht unerhebliche Rolle spielt auch die medizinisch-technische Entwicklung im Zusammenhang mit der Zeugung menschlichen Lebens. Von Veränderungen ist grundsätzlich auch das Erbrecht nicht ausgenommen, etwa durch sozialen Wandel im Zuge des Gleichberechtigungsgesetzes oder bei der Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern. Ein rechtstheoretischer Strukturvergleich zwischen dem Familien- und Erbrecht einerseits und dem sonstigen Privatrecht des BGB andererseits drängt sich schon wegen seiner Praxisrelevanz auf. Denn der Gesetzgeber hat im vierten und fünften Buch des BGB weder das Familien- noch das Erbrecht abschließend geregelt. Vielmehr gelten die Vorschriften der ersten drei Bücher des BGB grundsätzlich auch für das Familien- und Erbrecht, es sei denn, dass sie durch familien- und erbrechtliche Sondervorschriften Studium 175

192 vl 2017/9/21 8:35 page 176 #192 C. Studium verdrängt werden oder mit den spezifischen inhaltlichen Prinzipien und begrifflichen Strukturen des Familien- oder Erbrechts nicht vereinbar und daher nicht anwendbar sind. Ein besonderer Praxisbezug des Familien- und Erbrechts folgt zum einen aus der besonderen Bedeutung der Rechtsprechung, die vom Gesetzgeber berufen ist, insbesondere die zahlreichen gesetzlichen Generalklauseln des Familienrechts zu füllen, um einen möglichst situationsnahen Interessenausgleich im Einzelfall zu ermöglichen. Daher unterrichten neben Universitätsdozenten auch erfahrene Praktiker im Bereich des SP 1. Zum anderen sind Familienund Erbrecht ähnlich wie das Miet- oder Arbeitsrecht zentrale Felder rechtsanwaltlicher Berufstätigkeit. Dies wird sich allein mit Blick auf die ständige Zunahme der Bedeutung von Scheidungen, auch schon - in Gestalt von Scheidungsfolgenverträgen vor der Eheschließung, und ferner aufgrund der in den kommenden Jahren zu erwartenden Vervielfachung erbfallbedingter Vermögensbewegungen voraussichtlich noch verstärken. Dabei spielen aufgrund der Migrationsbewegungen nach Deutschland, zunehmend aber auch von Deutschland in das insbesondere europäische - Ausland kollisionsrechtliche und rechtsvergleichende Aspekte eine immer größere Rolle. Rechts- und Zeitgeschichte einschließlich Methodengeschichte Rechtsgeschichte im Sinne des SP 1 ist schwerpunktmäßig Privatrechtsgeschichte und umfasst sowohl die Geschichte des Rechts als auch die Geschichte der Rechtswissenschaft, nämlich die Geschichte ihres Systems und ihrer Methoden. In beiden Bedeutungen ist Rechtsgeschichte im Sinne der Konzeption des Neptun-Modells keine kontemplative Vergangenheitsschau («l art pour l art»), sondern bestimmt sich durch ihren Gegenwartsbezug. Der Gegenwartsbezug der Rechtsgeschichte folgt keinesfalls nur aus ihrer Bedeutung für die genetische und historische Methode der Interpretation geltender Gesetze. Noch viel wichtiger und weitreichender für den Gegenwartsbezug der Rechtsgeschichte ist das Verständnis der Rechtsgeschichte als Problemgeschichte. Sowohl das Recht als auch seine gedankliche Verarbeitung durch die Jurisprudenz, die in ihren Ursprüngen keine Wissenschaft im heutigen Sinne war, sondern eine praktische Lehre vom klugen Umgang mit dem geltenden Recht (prudentia iuris), zielen seit ihren geschichtlich überlieferten Anfängen auf den Versuch der Lösung konkreter sozialer Problemlagen. Nicht alle, aber viele grundsätzliche Probleme im Spannungsverhältnis von individueller Freiheit und kollektiver Ordnung haben sich nicht nur zu einer bestimmten Zeit, sondern in unterschiedlichen Zeitepochen gestellt und stellen sich in der Regel auch noch heute. Die geschichtliche Rekonstruktion von 176

193 vl 2017/9/21 8:35 page 177 #193 VI. Schwerpunktstudium Lösungsansätzen für konkrete Problemlagen wie beispielsweise die besondere Schutzbedürftigkeit bestimmter am Rechtsverkehr beteiligter Personen kann entsprechende Lösungsversuche im heute geltenden Recht in einem ganz neuen Licht erscheinen lassen. Dasselbe kann unter Umständen auch für das Verständnis gegenwärtig noch andauernder Entwicklungsprozesse des Rechts gelten. Beispielsweise weist die heute noch mit dem Begriff des soft law charakterisierte und jenseits der anerkannten Rechtsquellen im Staats- und Völkerrecht verlaufende Entwicklung eines maßgeblich durch internationale ExpertInnen formulierten und systematisierten transnationalen Ordnungsgefüges zur Regulierung des globalen Wirtschaftsverkehrs durchaus Parallelen auf zu der in Deutschland im 19. Jahrhundert von Vertretern der Gemeinrechtswissenschaft getragenen Bildung eines Juristenrechts. Dieses Juristenrecht galt zwar nicht formalrechtlich, war aber durch die oberstrichterliche gemeinrechtliche Zivilrechtspraxis faktisch höchst wirksam und mündete zu Beginn des 20. Jahrhunderts in die Privatrechtskodifikation des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dabei steht die Rechtsgeschichte in einem unmittelbaren Zusammenhang zu ihren beiden Nachbardisziplinen. Der Bezug der Rechtsgeschichte zur Rechtsphilosophie folgt aus dem Umstand, dass das Handeln von Menschen in allen Zeiten Ausdruck ihres Denkens und der diesem Denken zugrunde liegenden Ideen ihrer Zeit war, weshalb man das Denken und die Sprache einer vergangenen Zeit erst aus dem jeweiligen ideengeschichtlichen Kontext rekonstruieren. Die neuzeitliche Ideengeschichte des Rechts ist daher ein integraler Bestandteil der Geschichte des Rechts. Dabei lässt sich gerade an der europäischen Familien- und Erbrechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts zeigen, dass sich der jeweilige ideengeschichtliche Kontext in der Regel nicht allein aus zeitgenössischen oder lokalgeschichtlich begründeten Vorstellungen, sondern nur unter Berücksichtigung von jeweils unterschiedlich starken Einflüssen der antiken römischen, mittelalterlich kanonistischen und neuzeitlich naturrechtlichen Ideenwelt rekonstruieren lässt. Der Bezug zur Rechtstheorie folgt aus dem Verständnis von Rechtsgeschichte als Beschäftigung mit problemorientierten Strukturen und Prinzipien in vergangenen Rechtssystemen. Eine geglückte Rekonstruktion geschichtlicher Strukturen und Prinzipien führt fast zwangsläufig zur weitergehenden Frage, ob und inwieweit darin auch ein Beitrag zu einer allgemeinen Struktur- und Prinzipientheorie des Rechts liegen könnte. Studium 177

194 vl 2017/9/21 8:35 page 178 #194 C. Studium Rechtstheorie einschließlich angewandter Methodenlehre Rechtstheorie im Sinne des SP 1 hat eine analytische und eine normative Dimension. Analytisch («auflösend») werden in der Rechtstheorie über alle Rechtsgebiete einer einzelnen Rechtsordnung, aber auch über die Rechtsordnungen unterschiedlicher Länder hinausgehend wiederkehrende Strukturen und Grundbegriffe des Rechts wie zum Beispiel der Begriff des Rechts im subjektiven Sinn oder der Begriff der Rechtsnorm, der Begriff der Institution oder der Begriff des Rechtssystems untersucht. In ihrer analytischen Dimension bildet Rechtstheorie eine Art Meta-Dogmatik oder auch nach einer älteren Bezeichnung eine «Allgemeine Rechtslehre» für die gesamte Jurisprudenz. Die rechtstheoretische Untersuchung dient dem besseren Verständnis der Rechtssprache und der Rechtsformen, die in jeder entwickelten Rechtsordnung vorkommen. Dabei lässt die analytische Dimension nicht nur rechtsgebiets- und länderübergreifend Gemeinsamkeiten, sondern ebenso auch Unterschiede besser erkennen. Beispielsweise hat das subjektive Recht, das unter anderem ein Zentralbegriff des Privatvermögensrechts darstellt, in Teilen des Privatrechts wie dem heutigen Familien- und Erbrecht eine geringere Bedeutung. Insbesondere lassen sich Familien- und Erbrecht nach heute allgemein geteilter Auffassung in der Rechtstheorie nicht mehr als ein umfassendes System subjektiver Rechte des Einzelnen an einem Rechtsobjekt auffassen. Umgekehrt ist die Bedeutung höchstpersönlicher, also nicht auf eine andere Person übertragbarer oder durch eine andere Person auszuübender subjektive Rechte im Familienrecht erheblich größer als im übrigen Recht. In ihrer normativen Dimension befasst sich Rechtstheorie mit dem Begriff und dem Geltungsgrund des Rechts sowie mit der Frage nach den Rechtsquellen und der Frage nach der Anwendung des Rechts. «Noch suchen die Juristen eine Definition zu ihrem Begriffe vom Recht», konstatierte Immanuel Kant bereits im Jahre Dass die Juristen bis heute keine endgültige Antwort gefunden haben, zeigt, dass es bei der Frage nach dem Begriff des Rechts im Kern nicht um eine theoretische Definition, sondern um eine von normativen Prämissen abhängige Wertentscheidung mit unmittelbar praktischer Bedeutung geht. Wenn man für die Annahme geltenden Rechts, und nur um dieses geht es in der Rechtstheorie, Voraussetzungen formuliert, muss man zunächst die Frage nach dem Geltungsgrund des Rechts, also nach dem Grund für die rechtliche Verbindlichkeit einer Norm beantworten. Aus der jeweiligen Antwort auf diese Frage ergeben sich unmittelbare Folgerungen für die Bestimmung der Rechtsquellen, also den «Erkenntnisgrund für etwas als positives Recht» (Alf Ross). In Abhängigkeit von dem jeweils zugrunde gelegten Begriff und Geltungsgrund des Rechts 178

195 vl 2017/9/21 8:35 page 179 #195 VI. Schwerpunktstudium können das staatliche Gesetz, das Gewohnheitsrecht, das Richterrecht oder auch andere Formen nichtstaatlicher Rechtsetzung Rechtsquellen sein. Während die Rechtsquellenlehre den Rahmen des objektiven Rechts absteckt, das jeder rechtlichen Entscheidung, aber auch jeder beispielsweise anwaltlichen Prognose rechtlicher Entscheidungen zugrunde zu legen ist, bestimmt die Lehre von der Anwendung des Rechts Kriterien und Hilfsmittel für eine methodengeleitete Konkretisierung der Rechtsnormen im konkreten Einzelfall. Den Kern der Lehre von der Rechtsanwendung bildet die Juristische Methodenlehre. Sie liefert eine Anleitung zur Rechtsanwendung im Spannungsverhältnis von Freiheit und Bindung durch das geltende Recht. Im Rahmen des SP 1 umfasst sie die Theorie und Praxis der juristischen Auslegung, ferner aber auch die Theorie und Praxis der Fortbildung des Rechts durch Lückenfüllung praeter legem oder gegebenenfalls sogar der richterlichen Korrektur des Gesetzes contra legem. Ergänzt wird die juristische Methodenlehre sowohl im Bereich der Auslegung als auch bei der Fortbildung des Rechts durch die Theorie der juristischen Begründung. Die juristische Begründung bildet den Kern jeder juristischen Entscheidung. Zwischen den extremen Polen der heute überholten Vorstellung, die Entscheidungen des Rechtsanwenders durch logische Ableitung aus dem geltenden Recht wertungsfrei begründen zu können, und der entgegengesetzten Vorstellung, dass die Entscheidung des Rechtsanwenders als letztlich irrationale Dezision überhaupt keiner rationalen Begründung zugänglich sei, konkurrieren heute unterschiedliche Theorien der juristischen Begründung miteinander. Deren jeweilige Tragweite, Überzeugungskraft, aber auch Praktikabilität werden im Rahmen des SP 1 an Beispielen aus der Rechtsprechungspraxis überprüft. Dabei bietet gerade die familiengerichtliche Rechtsprechung ein weites Anwendungsfeld, da das Familienrecht in besonderer Weise durch ausfüllungsbedürftige unbestimmte Rechtsbegriffe und Generalklauseln geprägt ist. Studium 179

196 vl 2017/9/21 8:35 page 180 #196 C. Studium 2) SP 2 - Arbeit, Unternehmen und Soziales Das Arbeitsrecht zielt auf eine gerechte Ordnung des Arbeitslebens, auf gerechte Arbeitsbedingungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die nichtunternehmerische Erbringung von Arbeitsleistung unterscheidet sich in zweierlei Hinsicht von der unternehmerischen: Der Nichtunternehmer/Arbeitnehmer verzichtet mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages auf die unternehmerische Freiheit und damit auf die Möglichkeit ausreichender Vorsorge für Krankheit und Alter. Zudem befindet sich der Nichtunternehmer/Arbeitnehmer typischerweise in einer unterlegenen Verhandlungsposition, weil er auf die Verwertung seiner Arbeitskraft existenziell angewiesen ist. Aus beiden Gründen wird der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Vertragsinhalt ergänzt durch Regelungen, die einen gerechten Ausgleich der Interessen der Beteiligten gewährleisten. Diese Regelungen werden zum Teil durch den Staat (Gesetzgebung und Richterrecht), zum Teil nichtstaatlich durch kollektive Akteure der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Betriebsrat) in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen gesetzt. Demgemäß gliedert sich das Arbeitsrecht in zwei Teile: Im Individualarbeitsrecht geht es um die Regelungen, die den Inhalt des einzelnen Arbeitsverhältnisses ausmachen. Das Kollektive Arbeitsrecht handelt von den Akteuren (Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Betriebsräten) und Verfahren (Tarifautonomie und Arbeitskampf, Betriebsautonomie) der nichtstaatlichen Regulierung des Arbeitsrechts. Die Studierenden haben im Grundstudium in der Vorlesung Arbeitsrecht bereits eine Grundbildung im Arbeitsrecht erhalten. Daran anknüpfend vermitteln ihnen die Vorlesungen des Schwerpunktstudiums Vertiefungen praktisch besonders wichtiger Teile des Individualarbeitsrechts (insbes. Änderungs- und Beendigungsschutz) und des kollektiven Arbeitsrechts. Abgerundet wird die Ausbildung durch Vorlesungen über das arbeitsgerichtliche Verfahren und das Arbeitsrecht aus anwaltlicher Sicht und durch ein interdisziplinär angelegtes arbeitswissenschaftliches Kolloquium. In der Veranstaltung «Fallbearbeitung im Arbeitsrecht» erwerben die Studierenden die methodischen Kenntnisse für die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fälle. Das «Seminar» bildet den Rahmen für die Anfertigung der Studienarbeit. Auch Sozialrecht ist von größter gesellschaftlicher und praktischer Bedeutung. Diese Bedeutung erfährt keineswegs nur derjenige, der regelmäßig mit dem Verwaltungshandeln der Sozialversicherungsträger in Berührung kommt. Als Errungenschaft der entwickelten Industriegesellschaft durchzieht das Sozialrecht nämlich das gesamte Recht und hat große Bedeutung auch für diejenigen, die vorwiegend privatrechtlich tätig sind. So praxisrelevante Bereiche 180

197 vl 2017/9/21 8:35 page 181 #197 VI. Schwerpunktstudium des Privatrechts wie das Haftungsrecht, das Privatversicherungsrecht, das Unterhaltsrecht und ganz besonders das soeben vorgestellte Arbeitsrecht lassen sich ohne sozialrechtliche Kenntnisse nicht ordnungsgemäß bearbeiten. Der Stellenwert des Sozialrechts in Deutschland wird aber natürlich auch daran sichtbar, dass die jährlichen Pro-Kopf-Sozialleistungen derzeit bei rund Euro liegen und das Sozialbudget im Jahre 2016 mit fast 918 Milliarden Euro etwa 2,8 mal so hoch wie der Bundeshaushalt war und damit ca. 29,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausgemacht hat. Die hohe praktische Relevanz des Sozialrechts spiegelt sich in der Zahl der Beschäftigungsmöglichkeiten wider. Neben Rechtsanwälten, Unternehmensund Verbandsjuristen oder Richtern, die nur gelegentlich im Sozialrecht arbeiten, gibt es selbstverständlich auch ganz überwiegend sozialrechtlich tätige Juristen. Ebenso wie im Arbeitsrecht besteht eine eigene Gerichtsbarkeit mit derzeit etwa Richtern. Im Jahr werden dort etwa Klagen erhoben. Es gibt auch Rechtsanwälte, die sich auf das Sozialrecht spezialisiert haben, wobei die in Deutschland nötige Zahl an Fachanwaltschaften für Sozialrecht und Medizinrecht (seit 2004) als bei weitem nicht ausgereizt gilt. Arbeitsplätze für Juristen finden sich ferner bei den Sozialversicherungsträgern, bei den Kommunen sowie bei verschiedensten anderen Sozialverwaltungsstellen, in den Arbeitsagenturen, in den Ministerien, in den Selbstverwaltungseinrichtungen der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, ferner bei Krankenhausträgern, auch bei Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Der Platz des Sozialrechts in der juristischen Pflichtausbildung steht zu alledem in krassem Gegensatz. Von der Universität kommende Juristen mit sozialrechtlichen Kenntnissen sind folglich selten; sie werden trotz des generell schwierigen Arbeitsmarktes für Juristen nach wie vor gesucht. Die Leibniz Universität ist die einzige Universität in Niedersachsen, die das Sozialrecht innerhalb eines Schwerpunktstudiums anbieten kann. Das Unternehmensrecht knüpft an den an dieser Fakultät vorhandenen Forschungsschwerpunkt im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht an. Die Studierenden sollen lernen, Rechtsprobleme des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts zu verstehen, sie in den dogmatischen Gesamtzusammenhang einzuordnen und eigenständig zu bearbeiten. Durch die Einbindung spezialisierter Praktiker, etwa im Rahmen von Vorträgen und gemeinsamen Veranstaltungen, wird neben einem Praxisbezug auch ein Einblick in die Arbeitswelt des unternehmens- bzw. kapitalmarktrechtlich tätigen Juristen gegeben. Festzustellen ist, dass vor allem das Kapitalmarktrecht in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Dabei spielen zunehmend die Verknüpfungen zwischen dem Unternehmensrecht und dem Arbeitsrecht eine Studium 181

198 vl 2017/9/21 8:35 page 182 #198 C. Studium Rolle. Das gilt nicht nur für die «klassische» Verbindung zwischen dem Kapitalgesellschaftsrecht sowie der Compliance und dem Arbeitsrecht, sondern inzwischen auch für arbeitsrechtlich relevante Aspekte des Kapitalmarktrechts. Insofern besteht auch immer größerer Bedarf an einschlägig ausgebildeten Juristen. 182

199 vl 2017/9/21 8:35 page 183 #199 VI. Schwerpunktstudium 3) SP 3 - Handel, Wirtschaft, Unternehmen Der Schwerpunkt 3 bietet seinen Studierenden die Möglichkeit, Fragen des Handels-, Wirtschafts- und Unternehmensrechts zu studieren und sich dabei auf eines dieser Rechtsgebiete zu spezialisieren. In den Pflichtfächern werden die Grundlagen der drei Rechtsgebiete vermittelt. Bestandteile des Pflichtfachbereichs sind: Handelsrecht I Wirtschaftsrecht I (Energierecht) Unternehmensrecht I (Kapitalgesellschaftsrecht I und Kapitalmarktrecht I) Im Wahlfach erfolgt eine Spezialisierung, alternativ: im Handelsrecht II (deutsches und europäisches Handelsrecht) im Wirtschaftsrecht II (Energierecht) im Unternehmensrecht II (Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht) Das Programm des SP 3 orientiert sich am Leitbild der Rechtsanwältin/des Rechtsanwalts bzw. des Beraters/Unternehmensjuristen (Beraterin/Unternehmensjuristin), der/die die technologischen und ökonomischen Entwicklungen rechtlich begleitet. Ebenso wie sich die technologischen Verhältnisse und die Marktbedingungen ständig ändern, befindet sich das zugrunde liegende allgemeine und spezielle Handels-, Wirtschafts- und Unternehmensrecht im stetigen Wandel. Der Schwerpunkt wendet sich deshalb insbesondere an Studierende, die ökonomisch interessiert und bereit sind, sich flexibel auf neue Entwicklungen einzustellen. Die Beratung der Unternehmen und die Mitarbeit in den Aufsichtsbehörden verspricht nicht nur hohes Prestige, sondern ermöglicht zugleich die Anwendung moderner europäischer Rechtsgrundsätze. Studium 183

200 vl 2017/9/21 8:35 page 184 #200 C. Studium Wahlfach Unternehmensrecht Die Vertiefung im Unternehmensrecht knüpft an den an dieser Fakultät vorhandenen Forschungsschwerpunkt im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht an, der durch zahlreiche Fachveröffentlichungen, Vorträge sowie die Betreuung einschlägiger Dissertationen dokumentiert wird. Die Studierenden sollen im Rahmen der Vertiefung lernen, Rechtsprobleme des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts zu verstehen, sie in den dogmatischen Gesamtzusammenhang einzuordnen und sie eigenständig zu bearbeiten. Durch die Einbindung spezialisierter Praktiker, etwa im Rahmen von Vorträgen und gemeinsamen Veranstaltungen, wird nicht nur ein Praxisbezug im Hinblick auf die zu behandelnde Materie hergestellt, sondern auch ein Einblick in die Arbeitswelt des unternehmens- bzw. kapitalmarktrechtlich tätigen Juristen gegeben. Wahlfach Handelsrecht Die Vertiefung im Handelsrecht befasst sich mit dem nationalen und dem europäischen rechtlichen Gehalt des Geschehens auf europäischen Märkten. Auf nationaler Ebene besteht Relevanz der Entwicklung handelsrechtlicher Grundsätze im Verhältnis zum Bürgerlichen Recht, in dem sich zugleich die Unterschiede beider Materien bestimmen lassen. Zwei Vertiefungen dieses Ansatzes bieten die Gebiete der Kreditsicherheiten sowie der Vertragsgestaltung im Handelsverkehr. An der europäischen Dimension muss allen Teilnehmern besonders gelegen sein; denn das Recht der Märkte wird nicht nur bei den grenzüberschreitenden Geschäften von Europa aus festgelegt bzw. bedarf der gemeinschaftsweiten Harmonisierung, um den Transfer von Gütern und Leistung zu fördern anstatt ihn zu hindern. Wie keine andere Materie ist das Europäische Wettbewerbsrecht auch in seinem Verhältnis zum nationalen Wettbewerbsrecht dazu geeignet, dieses zentrale Systemelement modernen europäischen Handels- und Wirtschaftsrechts zu repräsentieren. Die Vertiefung im Handelsrecht knüpft an die vorhandenen Forschungsschwerpunkte an, wie sie durch akademische Arbeiten und Publikationen seit mehr als 15 Jahren dokumentiert werden. Durch die Möglichkeiten des internationalen Austauschs von Lehrenden im ELPIS-Netzwerk besteht darüber hinaus regelmäßig die Möglichkeit des Einsatzes von ausländischen Fachleuten mit internationalem fachwissenschaftlichem Renommee. 184

201 vl 2017/9/21 8:35 page 185 #201 VI. Schwerpunktstudium Wahlfach Wirtschaftsrecht (Energierecht) Die Energiewirtschaft gehört zu den großen leitungsgebundenen Industrien, die in den vergangenen beiden Jahrzehnten einer grundlegenden Neuordnung und Europäisierung unterworfen worden sind. Wie das Telekommunikationsrecht ist auch das Energierecht heute ein Beispiel für einen modernen Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts, der durch ein Nebeneinander von allgemeiner Wettbewerbs- und Kartellaufsicht sowie staatlicher Regulierung geprägt ist. Die Abschaffung der alten Monopolstrukturen und die wettbewerbs- und verbraucherorientierte Neuordnung der Märkte für Elektrizität und Gas sind durch europarechtliche Vorgaben geprägt. Die Energiewende mit dem Ausstieg aus der Kernenergie sowie dem Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energien ist ein weiterer Antrieb für den Umbau der Energieversorgung in Deutschland. Künftige Herausforderungen bilden die internationalen Klimaschutzziele, die eine weitere Reduktion der Nutzung fossiler Brennstoffe erfordern. Die praktische Relevanz des Energierechts ist hoch; es eröffnen sich insofern Möglichkeiten für zahlreiche interessante berufliche Tätigkeiten (Aufsichtsbehörden, Mitarbeit im Unternehmen, anwaltliche Beratung). Studium 185

202 vl 2017/9/21 8:35 page 186 #202 C. Studium 4) SP 4 - Strafverfolgung und Strafverteidigung Jedes Jahr geraten in Deutschland ca. 4 Mio. Menschen in den Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. In den meisten Fällen werden die Verfahren eingestellt, sei es, dass die polizeilichen Ermittlungen den Verdacht nicht erhärten können, sei es, dass die Staatsanwaltschaften und Gerichte von der Verfolgung unter Opportunitätsgesichtspunkten absehen. Es bleibt jedoch knapp eine Million Menschen, die jedes Jahr einen Strafbefehl erhalten oder nach Durchführung einer Hauptverhandlung von den Gerichten verurteilt werden. Schwerpunkt 4 knüpft an die sich hier eröffnenden Berufschancen für Juristinnen und Juristen an. Den Studierenden wird die Möglichkeit geboten, ihre Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich des Strafrechts und seiner Grundlagen auszubauen und zu vertiefen. Das Ziel ist es, größeres Verständnis für die Bedeutung der strafrechtlichen Normen und ihre Anwendung in der Praxis zu wecken. Die Studierenden sollen befähigt werden, die Voraussetzungen und Grenzen des Strafrechts zu erkennen und die Strafgesetze in einem prozessualen Kontext anzuwenden. Die Ausbildung bleibt dabei nicht auf die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verbotsnormen beschränkt, sondern bezieht die Sanktionen und ihre Vollstreckung ebenso mit ein wie die sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse über Kriminalität und Strafe. Die Verknüpfung von materiellem Recht und Prozessrecht, von normativer und empirischer Betrachtung, von Wissenschaft und Praxis ist das besondere Kennzeichen der Ausbildung in der Schwerpunktgruppe 4. Struktur Erwartet wird, dass die Studierenden vor Beginn des Schwerpunktstudiums wenigstens die Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene erfolgreich abgeschlossen und sich durch das Gerichtspraktikum sowie den Besuch der beiden Vorlesungen «Strafprozessrecht I und II» bereits einen fundierten Überblick über den Ablauf des Strafverfahrens verschafft haben. Das Schwerpunktstudium selbst besteht aus drei Kernelementen: Strafverfahrensrecht, Sanktionenrecht und Kriminologie. Kernfächer Im Strafverfahrensrecht werden die bereits vorhandenen Grundkenntnisse ergänzt und vertieft. Schwerpunkte der Ausbildung sind die strafprozessualen Zwangsmaßnahmen und Grundrechtseingriffe, das Beweisrecht sowie das 186

203 vl 2017/9/21 8:35 page 187 #203 VI. Schwerpunktstudium Rechtsmittelrecht, insbesondere das Revisionsrecht. Ein besonderer Akzent liegt auf der anwaltlichen Perspektive; hier geht es um die Probleme der Strafverteidigung sowie um die Fragen von Prozessstrategie und -taktik. Im Sanktionenrecht stehen die Rechtsfolgen des allgemeinen Strafrechts ( 38 bis 76a StGB), also die Strafen und die Maßregeln der Besserung und Sicherung im Mittelpunkt. Ebenfalls behandelt werden die Grundfragen der Strafzumessung, die Möglichkeiten des Täter-Opfer-Ausgleichs und der Schadenswiedergutmachung sowie die sonstigen Maßnahmen des strafrechtlichen Sanktionskatalogs. In der Kriminologie geht es um die empirische Seite des Strafrechts. Gegenstand der Veranstaltungen sind die sozialwissenschaftlichen Befunde zu den Hintergründen von Straftaten, den Folgen für das Opfer und die Gesellschaft sowie zur Art und Weise, in der die staatlichen Organe auf das Bekanntwerden eines Tatverdachts reagieren. Vertiefungsfächer Neben diesen drei Kernelementen stehen vielfältige Möglichkeiten zur eigenen Gestaltung des Schwerpunktstudiums. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich zusätzlich zu den bereits genannten Pflichtfächern wenigstens mit einem Wahlfach beschäftigen. Dabei stehen derzeit fünf Alternativen zur Auswahl: «Wirtschaftsstrafrecht», «Jugendstrafrecht», «Strafvollzug», «Völkerstrafrecht» und «Kriminalistik». Darüber hinaus eröffnen sich den Studierenden jedes Semester noch vielfältige weitere Möglichkeiten, um ihre Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich des Strafrechts und seiner Grundlagen zu vertiefen. Besonders interessant sind insoweit im Studienjahr 2016/17 die beiden Veranstaltung «Bio- und Technikstrafrecht» (Wintersemester) sowie «Europäisches Strafrecht und Strafrechtsvergleichung» (Sommersemester). Angereichert werden die Lehrveranstaltungen durch zahlreiche Exkursionen in die Praxis, etwa in den niedersächsischen Straf- und Maßregelvollzug. Der Neugier und dem eigenständigen Engagement sind im Schwerpunkt 4 keine Grenzen gesetzt. Studium 187

204 vl 2017/9/21 8:35 page 188 #204 C. Studium Studienplan a) Wintersemester Pflichtfächer (alle obligatorisch): Strafverfahrensrecht III Probleme der Strafverteidigung I Sanktionenrecht Kriminologie I Prüfung: Studienarbeit ( 9 SPBPO) b) Sommersemester Pflichtfächer (alle obligatorisch): Strafverfahrensrecht IV Probleme der Strafverteidigung II Kriminologie II Wahlfächer (eins von fünf): Wirtschaftsstrafrecht Jugendstrafrecht Strafvollzug Völkerstrafrecht Kriminalistik Prüfung: Seminar mit Referat über Studienarbeit ( 10 SPBPO) Mündliche Prüfung ( 11 SPBPO) 188

205 vl 2017/9/21 8:35 page 189 #205 VI. Schwerpunktstudium Lehrende An den Lehrveranstaltungen beteiligen sich alle Mitglieder des Kriminalwissenschaftlichen Instituts. Die meisten Veranstaltungen werden von den drei derzeit aktiven Lehrstuhlinhabern (Prof. in Dr. Susanne Beck, Prof. in Dr. Beatrice Brunhöber und Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier) sowie den drei Honorarprofessoren (RiBGH Prof. Dr.Henning Radtke, RA Prof. Dr. Michael Nagel und RA Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht) angeboten. Wichtige Funktionen in der Lehre haben aber auch die Lehrbeauftragten Dr. Peter Best (Strafvollzug), Dr. Rita Bley (Kriminalistik), RiOLG Frank Bornemann (Rechtsmittelrecht und Strafverfahrensrecht IV), RA Dr. Thomas Grützner (Proseminar) und RA in Dr. Claudia Keiser (Rechtspsychologie). Studium 189

206 vl 2017/9/21 8:35 page 190 #206 C. Studium 5) SP 5 - Internationales und Europäisches Recht Im Politischen wie im Wirtschaftlichen und Privaten werden die einzelstaatenübergreifenden Verflechtungen immer intensiver: Die Spannbreite der Szenarien reicht vom internationalen Handel mit Dienstleistungen über die europäische Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Selbständigen sowie die internationale Ehe bis hin zum einfachen Online- Einkauf bei einem ausländischen Anbieter. Entsprechend wird der Anteil der Fälle, die sich mit einer rein national-rechtlich ausgerichteten Perspektive erfassen lassen, kontinuierlich geringer. Gleichgültig, ob Sie als Richter, Anwalt, Verwaltungs- oder Unternehmensjurist arbeiten werden Sie werden auf grenzüberschreitende Sachverhalte treffen. Vor diesem Hintergrund der Internationalisierung ist das eigene nationale Recht ohne die europäischen und internationalen Einflüsse nicht mehr denkbar. Nationales Recht ist zunehmend durch internationale und supranationale Rechtsordnungen überlagert, die das klassische Verständnis staatlicher Souveränität relativieren. Staatliche Akteure und Institutionen werden in vielen Bereichen durch nicht-staatliche Akteure ergänzt. Das internationale wie das supranationale Recht folgen dabei eigenen Gesetzmäßigkeiten, die sich erheblich von denen des nationalen Rechts unterscheiden. Für das Studium des Rechts bedeutet dies, dass nicht nur neue Inhalte, sondern auch neue Herangehensweisen an das Recht in den Blick genommen werden müssen. Der Schwerpunktbereich 5 («Internationales und Europäisches Recht») vermittelt Ihnen diese Kenntnisse und bereitet Sie darauf vor, erfolgreich auf die Internationalisierung von rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Fallgestaltungen reagieren können. Mit den Vertiefungsmöglichkeiten im öffentlichen Recht oder im Privatrecht können die Studierenden frei wählen, ob sie sich eher im Kontext des Völkerrechts und des Rechts der Europäischen Union bewegen möchten oder ob privates Recht und grenzüberschreitende private Rechtsdurchsetzung zum Studienschwerpunkt werden sollen. 190

207 vl 2017/9/21 8:35 page 191 #207 VI. Schwerpunktstudium 6) SP 6 - Verwaltung Verwaltungswissenschaft Allgemeine Staatslehre Kommunalrecht II Öffentliches Dienstrecht Vergaberecht Polizei- und Ordnungsrecht II Der Schwerpunkt Verwaltung umfasst diejenigen Bereiche des Verwaltungsrechts, die für eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung von besonderem Interesse sind und durch den Pflichtfachstoff im öffentlichen Recht nicht vollständig abgedeckt werden. Dabei sollen insbesondere aktuelle Entwicklungen im Bereich der Verwaltung in den Blick genommen werden. Der Schwerpunktbereich bietet damit die Möglichkeit, auf die bereits im Pflichtfach erworbenen Kenntnisse aufbauend diejenigen Themenfelder zu erarbeiten und zu vertiefen, die sowohl für eine spätere Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung als auch für die weitere Ausbildung im Rahmen des Referendariats von Bedeutung sind. Die Vorlesung richtet sich damit insbesondere an Studierende, die Interesse am öffentlichen Recht haben und sich für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich interessieren. Studium 191

208 vl 2017/9/21 8:35 page 192 #208 C. Studium 7) SP 7 - IT-Recht und Geistiges Eigentum Verantwortliche Hochschullehrer: Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge), Prof. Dr. Jan Eichelberger, LL.M.oec. «IT-Recht und Geistiges Eigentum» zwei Schlagwörter, welche die rechtliche Dimension der Fragestellungen der Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts umreißen. Doch wie lassen sich juristische Probleme lösen, die im Kontext einer technischen Entwicklung stehen, deren Geschwindigkeit die der Gesetzgebungsverfahren längst überschritten hat? Wie kann nationalstaatliches Recht Lösungen bieten, wo Fragestellungen transnational aus Rechtsverhältnissen in einem ubiquitären World Wide Web erwachsen? Auf welche Weise können geistige Eigentumsrechte dazu beitragen, kreative und erfinderische Betätigung zu beflügeln, ohne zugleich die Teilhabe aller an Kultur und Fortschritt zu beschränken? Die Antworten auf diese Fragen zu finden gehört zu den großen juristischen Herausforderungen der Gegenwart. Der großen Beliebtheit der früheren Vertiefungsrichtung «IT-Recht» bei den Studierenden ist zu verdanken, dass seit dem Wintersemester 2009/2010 nunmehr ein eigenständiger Schwerpunkt es ermöglicht, sich mit diesen zukunftsträchtigen Fragestellungen intensiver auseinanderzusetzen und zugleich fundierte Kenntnisse im Urheber-, Patent- und Markenrecht zu erwerben. Das Verständnis der Einbettung des nationalen Rechts in die Rechtsquellen des europäischen Rechts und der internationalen Abkommen sowie vergleichende Betrachtungen der Rechtslage in anderen Mitgliedstaaten stehen dabei ebenso im Mitelpunkt wie vor allem auch alltägliche Fragen der Rechtspraxis, etwa: Welche Handlungen im Internet stellen Urheberrechtsverletzungen dar? Gibt es ein Recht auf Privatkopie im Urheberrecht? Welche Rechte haben Verbraucher bei Geschäften auf ebay oder Amazon? Wie werden Domainname-Streitigkeiten international gelöst? Welches Recht gilt im transnationalen ecommerce? Wer haftet für Links oder Foreneinträge? Gibt es Patente auf menschliche DNA-Sequenzen? 192

209 vl 2017/9/21 8:35 page 193 #209 VI. Schwerpunktstudium Derartige Fragen stellen sich Juristen in diesem Bereich Tag für Tag und oftmals lassen sie sich weder direkt durch einen simplen Blick in das Gesetz beantworten, noch sind entsprechende Fälle bereits präjudiziert. So sind auch die Vorlesungen des SP 7 in hohem Maße geprägt von der Besprechung tagesaktueller Fragen und münden nicht selten in interessante Diskussionen zwischen Studierenden und Lehrenden, bei denen Kreativität und Einfallsreichtum genauso gefragt sind wie das Interesse gemeinsam juristisches Neuland zu betreten. Studieren im SP 7 bedeutet auch daher gerade nicht das Auswendiglernen von Meinungsstreitigkeiten oder Definitionen, sondern vielmehr das Erlangen der juristischen Fähigkeiten, Lösungen auch dort zu entwickeln, wo es bisher kein Schrifttum gibt und nicht selten der Blick über den Tellerrand in Richtung Europa, die anderen Mitgliedstaaten oder auch die USA gefragt ist. Besondere technische Kenntnisse werden dabei keineswegs vorausgesetzt und sind auch nicht erforderlich, Interesse an Informations- und Kommunikationstechnologien ist aber sicher von Vorteil. Der Schwerpunkt stellt einen Start in eine der wirtschaftlich relevantesten Rechtsmaterien der Gegenwart dar und soll die Begeisterung für dieses von Dynamik und Entwicklung geprägte Rechtsgebiet wecken. Die so gewonnenen Grundkenntnisse können später im Rahmen des LL.M.-Studiengangs (EULISP) weiter ausgebaut werden. Im Wintersemester werden in der Regel die folgenden Veranstaltungen angeboten: Studium Einführung in das IT-Recht Einführung in das Urheberrecht Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht IT-Vertragsrecht Öffentliches Medienrecht Im Sommersemester folgen diese Veranstaltungen: E-Commerce- und Datenschutzrecht Immaterialgüterrechtliche Aspekte der IT Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz Seminar isd 10 der Schwerpunktbereichtsprüfungsordnung 193

210 vl 2017/9/21 8:35 page 194 #210 C. Studium 8) SP 8 - Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht 75 von 100 juristischen Hochschulabsolventen werden später anwaltlich tätig. Der Schwerpunkt «Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht» ermöglicht allen, die sich für den Anwaltsberuf interessieren und sich gezielt auf die anwaltliche Tätigkeit vorbereiten wollen, sich mit der Materie bereits im Rahmen des Schwerpunktstudiums auseinander zu setzen. Aufbauend auf einem für jede anwaltliche Tätigkeit erforderlichen Grundwissen des Anwaltsrechts, der Vertragsgestaltungslehre und den allgemeinen Prozesslehren ermöglicht der Schwerpunkt 8 im Anschluss eine Vertiefung entweder im Bereich der anwaltlichen Tätigkeiten im Zivilrecht, Strafrecht oder öffentlichen Recht. In dem Schwerpunkt sollen das anwaltliche Denken sowie die zentrale Rolle des Rechtsanwalts für den Zugang zum Recht und damit für den Rechtsstaat vermittelt werden. Grundmodul Obligatorisch für alle Studierende des Schwerpunkts 8 sind die Vorlesungen des Grundmoduls: Anwaltsrecht, Kanzleimanagement sowie allgemeine Verfahrenslehre und Grundlagen der Vertragsgestaltung. In den Vorlesungen Anwaltsrecht und Kanzleimanagement werden zunächst die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Anwaltstätigkeit vermittelt. Auch gebührenrechtliche Fragestellungen werden behandelt. Die Vorlesungen der allgemeinen Verfahrenslehre und Grundlagen der Vertragsgestaltung knüpfen an die Haupttätigkeitsfelder des Rechtsanwalts an, nämlich die Prozessführung und die gestaltende Rechtsberatung. Spezialisierung Zivilrecht Im Zivilrecht erfolgt eine weitergehende Spezialisierung im Prozessrecht und im Familien- und Erbrecht. So werden die Prozesstaktik, das Rechtsmittelrecht, das Internationale Verfahrensrecht und eine Vertiefung im Bereich Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht angeboten. Im Bereich des Familien- und Erbrechts wird die Vertragsgestaltung, z.b. die Erstellung eines Testaments oder Erb- oder Ehevertrags sowie das familiengerichtliche Verfahren den Gegenstand des Schwerpunkts bilden. Spezialisierung Strafrecht Die Spezialisierung im Bereich des Strafrechts bezieht sich auf die für die Strafverteidigung besonders wichtigen Themengebiete wie den Gang des Er- 194

211 vl 2017/9/21 8:35 page 195 #211 VI. Schwerpunktstudium mittlungsverfahrens und des Hauptverfahrens sowie auf die Rechtsmittelverfahren. Daneben wird auch das Sanktionsrecht thematisiert. Spezialisierung Öffentliches Recht Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Spezialisierung rückt die Internationale Rechtsdurchsetzung in den Mittelpunkt des Schwerpunktstudiums. Im Besonderen werden hier Verfahren vor dem EuGH behandelt. Das Vergaberecht sowie Umwelt- und Umwelthaftungsrecht einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren werden ebenfalls thematisiert. Studium 195

212 vl 2017/9/21 8:35 page 196 #212 C. Studium 9) Häufige Fragen zum Schwerpunkstudium Bis wann muss ich meinen Antrag auf Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung einreichen? «Ein Antrag auf Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung muss für den Prüfungsdurchgang mit Beginn im Wintersemester bis spätestens zum eines Jahres gestellt werden. Für den Prüfungsdurchgang mit Beginn im Sommersemester ist der Antrag bis spätestens zum 01. März eines Jahres zu stellen ( 6 IV SPPrO).» Ab wann kann ich mich anmelden? «Eine Anmeldung ist immer nach Ablauf der Frist des vorangegangenen Prüfungsdurchgangs möglich.» Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen und bis wann müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden? «Zulassungsvoraussetzungen sind ( 7 SPPrO): Nachweis der Immatrikulation Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an Methodenlehre Vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen und sind spätestens bis zu Beginn des ersten Schwerpunktsemesters nachzuweisen. Sollte die Leistung bereits erbracht sein, Sie aber noch kein Ergebnis haben (z.b. Methodenlehre), so können Sie den entsprechenden Nachweis nachreichen. Um eine Studienarbeit anfertigen zu dürfen, müssen Sie die erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar nachweisen. Den Nachweis können Sie schon bei der Anmeldung erbringen, spätestens müssen Sie ihn jedoch bis zur Ausgabe der Studienarbeit erbringen ( 9 I 2 SPPrO).» Bis wann kann ich meinen Schwerpunkt wechseln? «Bei Anmeldung zum Wintersemester ist ein Wechsel bis zum 15. November eines Jahres möglich, bei Anmeldung zum Sommersemester bis zum 1. Mai eines Jahres ( 6 VI 2 SPPrO).» 196

213 vl 2017/9/21 8:35 page 197 #213 VI. Schwerpunktstudium Bis wann kann ich meine Vertiefung wechseln? «Ein Wechsel der Vertiefung sollte bis zur Abgabe der Erklärung über die 16 Semesterwochenstunden erfolgen.» Bis wann kann ich das Fach meiner Studienarbeit wechseln? «Das Fach in dem Sie ihre Studienarbeit schreiben möchten können Sie bei Beginn im Wintersemester bis zum 30. November eines Jahres und bei Beginn im Sommersemester bis zum 30. April eines Jahres wechseln.» Bis wann kann ich von der Schwerpunktbereichsprüfung zurücktreten? «Sie können bis zur Ausgabe der Studienarbeit von der Schwerpunktbereichsprüfung zurücktreten, ohne dass dies als unternommener Versuch gewertet wird ( 6 V 1 SPPrO).» Welche Schwerpunkte gibt es? «Derzeit werden folgende Schwerpunktbereiche angeboten: Schwerpunkt 1 - Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts Schwerpunkt 2 Arbeit, Unternehmen, Soziales Schwerpunkt 3 Handel, Wirtschaft, Unternehmen Schwerpunkt 4 Strafverfolgung und Strafverteidigung Studium Schwerpunkt 5 Internationales und Europäisches Recht Schwerpunkt 6 Verwaltung Schwerpunkt 7 IT-Recht und Geistiges Eigentum Schwerpunkt 8 Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht» Welche Pflichtfächer gibt es in meinem Schwerpunkt? «In den Schwerpunkten gibt es folgende Pflichtfächer: Die Aufzählung ergibt sich aus 23 SPPrO. Einzelne hier aufgezählte Veranstaltungen stellen nur eine Momentaufnahme dar, da die Titel der Veranstaltungen variieren können. Insofern wird keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen. Schwerpunkt 1: Rechts- und Zeitgeschichte inkl. Methodengeschichte, Rechtstheorie inkl. angewandter Methodenlehre, Famililien- und Erbrecht 197

214 vl 2017/9/21 8:35 page 198 #214 C. Studium Schwerpunkt 2: Arbeitsrecht (hierzu gehören aktuell folgende Veranstaltungen: Änderungs- und Beendigungsschutz im Arbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht, Europarechtliche Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts, Arbeitsgerichtliches Verfahren) Schwerpunkt 3: Kapitalmarktrecht I, Kapitalgesellschaftsrecht I, Handelsverkehr und Kreditsicherheit, Europäisches Wirtschaftsrecht Schwerpunkt 4: Kriminologie I+II, Sanktionenrecht, Strafverfahrensrecht III+IV, Rechtsmittelrecht, Probleme der Strafverteidigung I+II Schwerpunkt 5: Völkerrecht, Europäisches Verfassungsrecht, Internationales Privatrecht, Internationales Zivilprozessrecht Schwerpunkt 6: Verwaltungswissenschaften I/II, Kommunalrecht II, Polizei- und Ordnungsrecht II, Vergaberecht, Öffentliches Dienstrecht, Allgemeine Staatslehre Schwerpunkt 7: Einführung in das Informationstechnologierecht, Einführung in das Urheberrecht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht, Europäisches Wirtschaftsrecht, IT-Vertragsrecht, Öffentliches Medienrecht, E-Commerce- und Datenschutzrecht, Immaterialgüterrechtliche Aspekte der Informationstechnologie, Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz Schwerpunkt 8: Anwaltsrecht, Grundlagen der Vertragsgestaltung, Allgemeine Verfahrenslehre» Zusätzlich ist auch das Seminar in dem Sie Ihre Studienarbeit vorstellen ein Pflichtfach in Ihrem jeweiligen Schwerpunkt. Welche Vertiefungen gibt es in meinem Schwerpunkt und welche Veranstaltungen gehören dazu? «Vertiefungen gibt es nur in den Schwerpunkten 2, 3, 4, 5 und 8. Die Aufzählung ergibt sich aus 23 SPPrO. Einzelne hier aufgezählte Veranstaltungen stellen nur eine Momentaufnahme dar, da die Titel der Veranstaltungen variieren können. Insofern wird keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen. Schwerpunkt 2: Vertiefungen sind möglich im: Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Unternehmensrecht 198

215 vl 2017/9/21 8:35 page 199 #215 VI. Schwerpunktstudium Schwerpunkt 3: Vertiefungen sind möglich im: Deutschen und europäischen Handelsrecht: Deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverfahrensrecht, Verträge im Handelsverkehr, Handelsverkehr und Kreditsicherheit, Seminar zum Handelsund Wettbewerbsrecht, European Consumer Law, International Business Law Wirtschaftsrecht: Energierecht, Emissionshandelsrecht, Freier Warenverkehr und Regulierung, Seminar zum Energierecht Unternehmensrecht: Kapitalgesellschaftsrecht II, Kapitalmarktrecht II, Grundzüge der Unternehmensbesteuerung, Seminar zum Unternehmensrecht Schwerpunkt 4: Vertiefungen sind möglich im: Wirtschaftsstrafrecht Jugendstrafrecht Strafvollzug Völkerstrafrecht Kriminalistik Studium Schwerpunkt 5: Vertiefungen sind möglich im: Zivilrecht Öffentlichen Recht Schwerpunkt 8: Vertiefungen sind möglich im: Zivilrecht: Vertiefung und Ergänzung Zivilverfahrensrecht, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, Rechtsgestaltung und Durchsetzung, Familien- und Erbrecht Öffentlichen Recht: Vergaberecht, Anwaltsbezogene Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts, Internationale Streitbeilegung Strafrecht: Strafverfahrensrecht III und IV, Rechtsmittelrecht, Sanktionenrecht, Probleme der Strafverteidigung» 199

216 vl 2017/9/21 8:35 page 200 #216 C. Studium In welchen Fächern kann ich meine Studienarbeit schreiben? «Sie können in jedem Ihrer Pflichtfächer und in Ihren jeweiligen Vertiefungsfächern Ihre Studienarbeit schreiben. Beachten Sie jedoch bitte, dass nicht alle Fächer im ersten Schwerpunktsemester und somit vor Ausgabe der Studienarbeit gelesen werden.» Was ist die 16-SWS-Erklärung, bis wann muss ich sie abgeben und wofür ist sie da? «Die Erklärung über die im Schwerpunktstudium belegten Lehrveranstaltungen dient dem Nachweis, dass Sie während des Schwerpunktes Lehrveranstaltungen mit einem Umfang von mind. 16 Semesterwochenstunden belegt haben ( 2 II SPPrO). Aus dieser Erklärung lassen sich keine Inhalte der mündlichen Prüfungen ableiten. Sie wird jedoch Bestandteil der Prüfungsakte, die den jeweiligen Prüfern vorliegt. Die Erklärung ist zum Anfang des zweiten Schwerpunktsemesters abzugeben.» Welche Formalia gilt es bei der Anfertigung der Studienarbeit zu beachten? «Für die Erarbeitung der Studienarbeit gibt es einige Formalia zu beachten: 1. Sie haben ab Ausgabe der Studienarbeit sechs Wochen Zeit zur Bearbeitung ( 9 VI 1 SPPrO). 2. Neben der Reinschrift ist eine digitalisierte Version (bitte als Worddatei) auf einem einmalig beschreibbaren Datenträger (CD-Rom) abzugeben ( 9 VI 1 SPPrO). 3. Die Bearbeitung (Texteil, nicht aber Gliederung, Literaturverzeichnis, Deckblatt, Anhänge, etc.) soll, inklusive Leerzeichen und Fußnoten, Zeichen nicht überschreiten ( 9 VI 7 SPPrO). 4. Zusammen mit der Studienarbeit ist eine Erklärung über die eigenständige Anfertigung der Arbeit einzureichen ( 9 V SPPrO). Diese ist mit vollem Namen zu unterschreiben und nicht in die Arbeit einzubinden, sie wird Bestandteil Ihrer Prüfungsakte. 5. Die Arbeit, der Datenträger und die Worddatei sind nur mit Ihrer Kennziffer zu beschriften ( 9 V SPPrO). Namen oder Matrikelnummer sind nicht anzugeben.» 200

217 vl 2017/9/21 8:35 page 201 #217 VI. Schwerpunktstudium Wie setzt sich die Note im Schwerpunkt zusammen? «Die Gesamtnote im Schwerpunkt setzt sich aus drei Teilen zusammen, der Studienarbeit, dem Vortrag zur Studienarbeit und der mündlichen Prüfung. Die Studienarbeit geht zu 40 vom Hundert, der Vortrag zur Studienarbeit zu zehn vom Hundert und die mündliche Prüfung zu 50 vom Hundert in die Gesamtnote des Schwerpunktes ein.» Ich schreibe meine Studienarbeit, müsste aber im gleichen Zeitraum auch die mündliche Examensprüfung ablegen, was nun? «Sie können auf Antrag die mündliche Prüfung im Examen verschieben lassen, sodass diese erst nach der Abgabe der Studienarbeit erfolgt. Melden Sie sich hierzu im Fakultätsprüfungsamt, wir nehmen dann Kontakt zum Landesjustizprüfungsamt auf.» Wann kann ich Akteneinsicht nehmen? «Akteneinsicht können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Gesamtnote nehmen ( 18 SPPrO). Eine vorherige Akteneinsicht ist nicht möglich.» Wann und wie erhalte ich meine Ergebnisse? «Sobald die Noten zu Ihrer Studienarbeit vorliegen, werden Ihnen diese schriftlich bekanntgegeben. Auch die Gesamtnote wird Ihnen schriftlich bekanntgegeben.» Wann erhalte ich mein Schwerpunktzeugnis? «Sobald Sie den Bescheid über Ihre Gesamtnote erhalten haben, können Sie sich Ihr Zeugnis im Fakultätsprüfungsamt abholen. Dieses wird nicht automatisch an Sie übersandt, auch findet keine Übermittlung an das LJPA statt (Sie müssen Ihr Zeugnis selbstständig beim LJPA einreichen.).» Was muss ich bei einem Wiederholungs- einem Notenverbesserungsversuch beachten? «Für einen Wiederholungsversuch (bei vorherigem erstmaligem Nichtbestehen) gelten keine gesonderten Fristen. Für einen Notenverbesserungsversuch gilt, dass Sie sich frühestens zu dem auf Ihren Durchgang folgenden Durchgang anmelden können, spätestens zu dem übernächsten ( 17 III 1 SPPrO).» Welche Prüfungszeiträume gibt es? «In der Regel ergeben sich folgende Prüfungszeiträume: Bei Beginn im Wintersemester: Studium 201

218 vl 2017/9/21 8:35 page 202 #218 C. Studium Ausgabe der Studienarbeit: Anfang Februar zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit. Abgabe der Studienarbeit: Sechs Wochen nach der Ausgabe, in der Regel Mitte März. Termin Referat: Die Terminierung erfolgt individuell nach Verfügbarkeit der Prüferinnen und Prüfer, jedoch erst nach Bekanntgabe des Ergebnisses Ihrer Studienarbeit. Mündliche Prüfungen: In der Regel finden diese Ende Juni bis Anfang Juli in der letzten Woche der Vorlesungszeit statt. Bei Beginn im Sommersemester: Ausgabe der Studienarbeit: Mitte Juli zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit. Abgabe der Studienarbeit: Sechs Wochen nach der Ausgabe der Studienarbeit, in der Regel Ende August. Termin Referat: Die Terminierung erfolgt individuell nach Verfügbarkeit der Prüferinnen und Prüfer, jedoch erst nach Bekanntgabe des Ergebnisses Ihrer Studienarbeit. Mündliche Prüfungen: In der Regel finden diese Ende Januar bis Anfang Februar in der letzten Woche der Vorlesungszeit statt.» Gibt es Infoveranstaltungen zu den Schwerpunktbereichen? «Bislang gibt es nur eine Infoveranstaltung im Vorfeld des Prüfungsdurchgangs mit Beginn im Wintersemester, diese erfolgt in der Regel im Juni. Für den Prüfungsdurchgang mit Beginn im Sommersemester ist eine solche Veranstaltung aber bereits in Planung.» Ich möchte mich fürs Referendariat anmelden, kann man meine mündliche Prüfung im Schwerpunkt vorziehen? «Ja das ist auf Antrag möglich. Kommen Sie dazu bitte in das Fakultätsprüfungsamt und bringen Sie als Nachweis ihr Zeugnis über den staatlichen Teil der Ersten Prüfung mit.» 202

219 vl 2017/9/21 8:35 page 203 #219 VI. Schwerpunktstudium Ich bin während der Erstellung der Studienarbeit erkrankt, was kann ich tun? «Sollten Sie im Zeitraum der Erstellung der Studienarbeit erkranken, müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit im Fakultätsprüfungsamt stellen. Diesem ist ein amtsärztliches Attest beizufügen. Sollten Sie längerfristig erkrankt sein, kommt unter Umständen auch eine Unterbrechung der Schwerpunktbereichsprüfung in Betracht, so dass Sie dann die unterbrochene Prüfung in einem anderen Prüfungsdurchgang beenden.» Studium 203

220 vl 2017/9/21 8:35 page 204 #220

221 vl 2017/9/21 8:35 page 205 #221 VII. HannES Hannoversches Examensstudium VII. HannES Hannoversches Examensstudium Am 1. Oktober 2006 wurde, unter anderem mit Blick auf die Neustrukturierung der Ersten Prüfung durch den niedersächsischen Gesetzgeber (Klausurenexamen mit sechs Klausuren anstelle von Hausarbeit und vier Klausuren), an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität ein neu konzipiertes Examensstudium begonnen. Das Programm vereint das klassische Examinatorium und den Examensklausurenkurs unter der Bezeichnung «HannES» (für HannoverschesExamens-Studium). 1) Examinatorium Das Examinatorium wird im Jahresturnus geführt (Oktober bis September). Die Kurse werden in 45 Wochen des Jahres angeboten; also auch in der vorlesungsfreien Zeit, nicht aber in Zeiten der Vorlesungsunterbrechung während der Weihnachtszeit und Neujahr sowie über Pfingsten. Innerhalb dieser 45 Wochen finden die Kurse dienstags, mittwochs und donnerstags jeweils von 8 bis 12 Uhr, teilweise auch bis 13 Uhr statt. Es werden 540 Stunden pro Jahr unterrichtet. Die Verteilung der Stunden zwischen den dogmatischen Fächern erfolgt entsprechend der Bedeutung in der Ersten Prüfung im Verhältnis 6:4:2 (Bürgerliches Recht:Öffentliches Recht:Strafrecht). 2) Examensklausurenkurs Ergänzt wird das Programm durch den Examensklausurenkurs, in dem vor allem die Einteilung der Bearbeitungszeit durch die Teilnehmer anhand von Fällen auf Examensniveau eingeübt werden soll. In Abstimmung mit dem Landesjustizprüfungsamt werden auch Originalsachverhalte der Ersten Prüfung in Niedersachsen ausgegeben. Der Klausurenkurs findet ebenfalls ganzjährig statt, nicht aber in Zeiten der Vorlesungsunterbrechung während der Weihnachtszeit und über Neujahr und Pfingsten. Studium 3) Schriftliches Probeexamen Im Rahmen des HannES-Examensklausurenkurses wird seit Beginn dem Wintersemester 2014/15 zusätzlich ein schriftliches Probeexamen angeboten. Das Angebot richtet sich insbesondere an diejenigen Studierenden, die die Teilnahme an der Pflichtfachprüfung im in den nachfolgenden Prüfungsdurchgängen planen. Das Probeexamen soll die Anfertigung der Klausuren 205

222 vl 2017/9/21 8:35 page 206 #222 C. Studium unter Examensbedingungen möglichst realistisch «simulieren» und bietet den Studierenden einen ersten Eindruck der mit dem echten Examen verbundenen psychischen und physischen Belastungen. Zu diesem Zweck werden in jeder Kalenderwoche 3 Klausuren an drei aufeinander folgenden Tagen geschrieben (1. Woche Zivilrecht / 2. Woche Strafrecht und Öffentliches Recht). Durch die verglichen mit dem regulären Examensklausurenkurs veränderten Rahmenbedingungen, erhalten die Studierenden eine bessere Vorstellung von ihrem Leistungsstand. 4) Mündliches Examenstraining Im Rahmen des HannES-Programms findet regelmäßig eine Veranstaltung «Mündliches Examenstraining» statt. Es werden je vier Termine in den Bereichen Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht angeboten. Ziel der Veranstaltung ist es, die Studierenden in einer simulierten mündlichen Examensprüfung auf die mündliche Prüfung in der Ersten Juristischen Prüfung vorzubereiten. Herr Prof. Dr. Wolf prüft als Hochschullehrer unserer Fakultät langjährig in der Ersten Prüfung. Herr Rechtsanwalt Dr. Joachim ist Partner der Kanzlei Brinkmann.Weinkauf in Hannover, und Vorsitzender des gemeinsamen Prüfungsausschusses für die Fachanwaltschaft Erbrecht der Rechtsanwaltskammern Oldenburg, Celle und Braunschweig. Er ist ebenfalls langjähriger Prüfer für die Erste Prüfung beim Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen. Genauso ist Herr Meffert schon jahrelang als Prüfer für die Erste Prüfung sowie als Ausbilder für Referendare im zweiten Staatsexamen tätig. Die Veranstaltung richtet sich an Examenskandidatinnen und Examenskandidaten, die bereits den schriftlichen Teil der Ersten Prüfung absolviert haben und sich nun auf die abschließende mündliche Prüfung vorbereiten. Es ist eine Anmeldung erforderlich. Dazu wird eine Liste mit Terminen im Sekretariat am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Wolf (lg.zpr@jura.uni- hannover.de) vorgehalten. Die jeweils aktuelle HannES-Broschüre ist im Studiendekanat der Juristischen Fakultät (Raum 1501.A203) erhältlich. Weitere Information sind unter erhältlich. 206

223 vl 2017/9/21 8:35 page 207 #223 D. Rechtsgrundlagen An dieser Stelle finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen für das Juristische Studium in leicht gekürzter Fassung, welche Ihnen in der Regel alle Fragen zum Studium, vor allem aber zu den staatlichen Prüfungen beantworten können. Das staatlich stark reglementierte rechtswissenschaftliche Studium wird neben dem Deutsche Richtergesetz (DRiG), vor allem durch die landesgesetzlichen Vorschriften in Form des Niedersächsische Juristen Ausbildungsgesetzes (NJAG) und der dazugehörigen Ausbildungsverordnung (NJAVO) bestimmt. Die Voraussetzungen für die Prüfungen im Rahmen des Studiums sind in den jeweiligen Verordnungen auf Universitätsebene geregelt. Beachten Sie bitte, dass Sie stets die aktuellen Normen des Gesetzgebers verwenden. Die Juristische Fakultät kann für die Aktualität dieser Sammlung nicht Gewähr leisten. I. Niedersächsisches Juristen Ausbildungsgesetz (NJAG) Niedersächsisches Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) in der Fassung der vom 15. Januar 2004 (Nds. GVBl S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 348) Erster Abschnitt Studium und erste Prüfung 1 Studienzeit (1) Das rechtswissenschaftliche Studium einschließlich der ersten Prüfung umfasst in der Regel viereinhalb Jahre (Regelstudienzeit). (2) 1 Die Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz wird auf Antrag mit einem halben oder einem Jahr auf das Studium angerechnet. 2 Satz 1 gilt entsprechend für die Befähigung für die Laufbahnen der Laufbahngruppe der Fachrichtung Allgemeine Dienste und der Fachrichtung Steuerverwaltung, wenn die Befähigung für das Studium förderlich ist. Rechtsgrundlagen 207

224 vl 2017/9/21 8:35 page 208 #224 D. Rechtsgrundlagen 1a Zwischenprüfung (1) 1 Mit einer Zwischenprüfung durch die Hochschule wird festgestellt, ob die für die weitere Ausbildung erforderliche fachliche Qualifikation besteht. 2 Die Gegenstände der Zwischenprüfung sind unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes den Pflichtfächern der Pflichtfachprüfung zu entnehmen. (2) 1 Die Zwischenprüfung ist studienbegleitend auszugestalten. 2 Ihr soll ein Leistungspunktsystem nach 15 Abs. 3 des Hochschulrahmengesetzes zugrunde gelegt werden. 3 Ihr Bestehen setzt mindestens eine erfolgreiche Hausarbeit in einem der Pflichtfächer sowie je eine erfolgreiche Aufsichtsarbeit in jedem Pflichtfach voraus. 4 Wer die geforderten Leistungsnachweise ohne wichtigen Grund mit Ablauf des vierten Semesters nicht erbracht hat, hat die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden. (3) 1 Die juristischen Fakultäten erlassen zu den Einzelheiten der Prüfungsanforderungen und des Prüfungsverfahrens Zwischenprüfungsordnungen, die der Genehmigung des Justizministeriums bedürfen. 2 Für jeden geforderten Leistungsnachweis ist für den Fall einer Bewertung mit nicht bestanden"mindestens eine Wiederholungsoder gleichwertige Ausgleichsmöglichkeit bis zum Ablauf des vierten Semesters vorzusehen. 3 Prüfungsanforderungen und -verfahren sowie das Lehrangebot sind so zu gestalten, dass die geforderten Leistungsnachweise mit Ablauf des dritten Semesters erbracht werden können. 4 Die Zwischenprüfungsordnung kann vorsehen, dass Prüfungsleistungen von nur einer Person bewertet werden. 5 Ein Freiversuch darf nicht vorgesehen werden. (4) Im Übrigen sind auf den Erlass der Zwischenprüfungsordnungen die allgemeinen Vorschriften des Hochschulrechts anwendbar. 2 Erste Prüfung (1) 1 Die erste Prüfung besteht aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung. 2 In der ersten Prüfung werden die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen berücksichtigt. 3 Die erste Prüfung dient der Feststellung, ob der Prüfling das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden kann, in den Prüfungsfächern einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Grundlagen über die erforderlichen Kenntnisse verfügt und damit für den juristischen Vorbereitungsdienst fachlich geeignet ist. (2) Die erste Prüfung hat bestanden, wer die Pflichtfachprüfung und die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden hat. 208

225 vl 2017/9/21 8:35 page 209 #225 I. Niedersächsisches Juristen Ausbildungsgesetz (NJAG) 3 Bestandteile und Gegenstände der Pflichtfachprüfung (1) 1 Die Pflichtfachprüfung besteht aus sechs Aufsichtsarbeiten und einer abschließenden mündlichen Prüfung. 2 Die mündliche Prüfung besteht aus drei Prüfungsgesprächen. (2) 1 Pflichtfächer sind die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts sowie die Kernbereiche des jeweils zugehörigen Verfahrensrechts. 2 Zu den Kernbereichen gehören die jeweiligen europarechtlichen Bezüge. 3 Die Pflichtfächer schließen die rechtswissenschaftlichen Methoden und die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen ein. 4 Zulassung zur Pflichtfachprüfung (1) Zur Pflichtfachprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer 1. a) an einer rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung, in der geschichtliche, philosophische oder soziale Grundlagen des Rechts und die Methodik seiner Anwendung exemplarisch behandelt werden, b) an der Zwischenprüfung, c) an je einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht, d) an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs, e) an einer Lehrveranstaltung für Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften und f) an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen ( 5 a Abs. 3 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes) mit Erfolg teilgenommen hat, 2. während der vorlesungsfreien Zeit ein vier Wochen dauerndes Praktikum jeweils bei a) einem Amtsgericht, b) einer Verwaltungsbehörde und c) einem Rechtsanwaltsbüro oder der Rechtsabteilung eines Wirtschaftsunternehmens, einer Gewerkschaft, eines Arbeitgeberverbandes oder einer Körperschaft wirtschaftlicher oder beruflicher Selbstverwaltung abgeleistet hat und 3. in dem Zeitpunkt der Antragstellung sowie in dem unmittelbar vorausgegangenen Semester an einer Universität in Niedersachsen im Fach Rechtswissenschaften eingeschrieben war. (2) 1 Zur Pflichtfachprüfung wird auf Antrag frühzeitig zugelassen, wer 1. mindestens sechs Semester Rechtswissenschaften ohne Unterbrechung studiert hat und 2. die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 Buchst. a bis c sowie Nrn. 2 und 3 erfüllt. 2 Im Fall der frühzeitigen Zulassung können die Aufsichtsarbeiten in zwei Prüfungsdurchgängen angefertigt werden; dabei dürfen die Aufsichtsarbeiten eines Pflichtfachs nicht auf zwei Prüfungsdurchgänge verteilt werden. 3 Die letzte Aufsichtsarbeit muss spätestens in dem Prüfungsdurchgang angefertigt werden, der sich an das achte Fachsemester eines ununterbrochenen rechtswissenschaftlichen Rechtsgrundlagen 209

226 vl 2017/9/21 8:35 page 210 #226 D. Rechtsgrundlagen Studiums anschließt. 4 Ist dies wegen einer Unterbrechung aus wichtigem Grund ( 16 Abs. 1) nicht möglich, so ist die letzte Aufsichtsarbeit im darauf folgenden Prüfungsdurchgang anzufertigen. 5 Zur mündlichen Prüfung wird der Prüfling erst geladen, wenn auch die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 Buchst. d bis f erfüllt sind. (3) Studierende der juristischen Fakultät der Universität Osnabrück müssen mit Erfolg an der wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung der juristischen Fakultät anstelle der Veranstaltung nach Absatz 1 Nr. 1 Buchst. e teilgenommen haben. (4) 1 Von den Erfordernissen des Absatzes 1 Nr. 2 können aus wichtigem Grund Ausnahmen zugelassen werden. 2 Die Zulassungsvoraussetzung nach Absatz 1 Nr. 1 Buchst. d muss nicht erfüllen, wer das Praktikum nach Absatz 1 Nr. 2 Buchst. b oder c bei einer fremdsprachig arbeitenden Institution abgeleistet oder auf andere Weise rechtswissenschaftlich ausgerichtete Fremdsprachenkenntnisse erworben hat. 3 Die Zulassungsvoraussetzung nach Absatz 1 Nr. 1 Buchst. e muss nicht erfüllen, wer in einem anderen Studiengang mit Erfolg an einer Veranstaltung teilgenommen hat, in der wirtschafts- oder sozialwissenschaftliche Kenntnisse vermittelt wurden. (5) Zur Prüfung wird nicht zugelassen, wer nach den für sein bisheriges rechtswissenschaftliches Studium geltenden Rechtsvorschriften den Prüfungsanspruch verloren hat. 4a Schwerpunktbereichsprüfung (1) 1 Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. 2 Die oder der Studierende muss in dem gewählten Schwerpunktbereich Lehrveranstaltungen von insgesamt mindestens 16 Semesterwochenstunden belegen. (2) 1 Die Prüfung trägt der Breite des Schwerpunktbereichs angemessen Rechnung. 2 Sie besteht aus einer Studienarbeit und mindestens einer weiteren Leistung. 3 Für die Prüfung wird eine Prüfungsgesamtnote gebildet. 4 Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und die Bildung der Prüfungsgesamtnote erfolgt nach Maßgabe der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung vom 3. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1243) in der jeweils geltenden Fassung. 5 Die Vorschriften des Dritten Abschnitts finden auf die Schwerpunktbereichsprüfung keine Anwendung. (3) 1 Die Studienarbeit der Schwerpunktbereichsprüfung darf nur bearbeiten, wer an einer Lehrveranstaltung zur Vorbereitung auf diese Prüfung mit Erfolg teilgenommen hat. 2 Diese Lehrveranstaltung kann inhaltlich vom gewählten Schwerpunktbereich abweichen und dient insbesondere der Vermittlung von Präsentations- und Vortragstechniken. 3 Die Teilnahme an dieser Veranstaltung kann nicht zugleich der Erfüllung der Voraussetzung nach 4 Abs. 1 Nr.1 Buchst. f dienen. 4 Die Studienarbeit besteht aus einem schriftlichen Teil mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 210

227 vl 2017/9/21 8:35 page 211 #227 I. Niedersächsisches Juristen Ausbildungsgesetz (NJAG) vier Wochen und einer mündlichen Präsentation, die gesondert zu bewerten ist. 5 Der schriftliche Teil der Studienarbeit kann nach Maßgabe der Prüfungsordnungen durch 1. eine gleichwertige schriftliche Ausarbeitung im Rahmen einer von der Fakultät begleiteten Teilnahme an einem Wettbewerb, bei dem im Rahmen einer simulierten Gerichtsverhandlung die beste Bearbeitung eines Falles ermittelt wird (Moot- Court), oder 2. eine gleichwertige im Ausland angefertigte Prüfungsarbeit, die dort zum Studienabschluss gehört und für die eine Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen zur Verfügung steht, ersetzt werden. (4) 1 Die juristischen Fakultäten bestimmen durch Prüfungsordnungen die Schwerpunktbereiche sowie die Einzelheiten der Prüfungsanforderungen und des Prüfungsverfahrens. 2 In der Prüfungsordnung kann bestimmt werden, dass Prüfungsleistungen nur von einer Person bewertet werden, wenn sichergestellt ist, dass die von dieser Person allein bewerteten Prüfungsleistungen nicht mehr als 50 vom Hundert der Prüfungsgesamtnote ausmachen. 3 Ein Freiversuch muss nicht vorgesehen werden. 4 Im Übrigen gelten für den Erlass der Prüfungsordnungen die allgemeinen Vorschriften des Hochschulrechts. (5) 1 Die Prüfungsordnung bedarf der Genehmigung des Justizministeriums. 2 Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Prüfungsordnung die erforderliche Gleichwertigkeit der Schwerpunktbereiche und Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen nicht gewährleistet. Zweiter Abschnitt Vorbereitungsdienst und zweite Staatsprüfung 5 Aufnahme in den Vorbereitungsdienst; Rechte und Pflichten (1) 1 Wer die erste Prüfung bestanden hat, wird auf Antrag nach Maßgabe der Bestimmungen über Zulassungsbeschränkungen zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen, in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis zum Land aufgenommen und führt die Dienstbezeichnung Referendarin oder Referendar. 2 In den Vorbereitungsdienst nicht aufgenommen wird, wer persönlich ungeeignet ist; die Ungeeignetheit kann sich insbesondere aus einem Verbrechen oder einem vorsätzlich begangenen Vergehen ergeben. 3 Wer einen Teil des Vorbereitungsdienstes in einem anderen Land abgeleistet hat, darf nur aufgenommen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt; ist schon mehr als die Hälfte des Vorbereitungsdienstes abgeleistet, so setzt die Aufnahme das Vorliegen eines zwingenden persönlichen Grundes voraus. 4 Wer bereits in einem anderen Land eine Prüfungsleistung erbracht hat, kann nicht mehr aufgenommen werden. (2) 1 Für die Rechte und Pflichten der Referendarinnen und Referendare einschließlich des Disziplinar- und des Personalvertretungsrechts und für die Beendigung des Vorbereitungsdienstes finden die für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf gelten- Rechtsgrundlagen 211

228 vl 2017/9/21 8:35 page 212 #228 D. Rechtsgrundlagen den Vorschriften mit Ausnahme des 61 Abs. 2 und des 65 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) entsprechende Anwendung, soweit nicht durch dieses Gesetz etwas anderes bestimmt ist. 2 Die Referendarinnen und Referendare sind zu Beginn des Vorbereitungsdienstes nach Maßgabe des Verpflichtungsgesetzes auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten, insbesondere ihrer Verschwiegenheitspflicht, zu verpflichten. (3) 1 Referendarinnen und Referendare erhalten eine monatliche Unterhaltsbeihilfe. 2 Sie besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 85 vom Hundert des höchsten nach dem Bundesbesoldungsgesetz geltenden Anwärtergrundbetrags; ferner werden in entsprechender Anwendung des Bundesbesoldungsgesetzes ein Familienzuschlag einer Richterin oder eines Richters der Besoldungsgruppe R 1 und, soweit einer Referendarin oder einem Referendar eine Ausbildungsstelle im Ausland zugewiesen ist, Kaufkraftausgleich gewährt. 3 Die Zahlung erfolgt jeweils zum letzten Tag eines Monats für den laufenden Monat; im Übrigen sind auf die Unterhaltsbeihilfe die besoldungsrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden. 4 Beihilfen im Sinne des 87 c NBG sowie eine jährliche Sonderzuwendung, vermögenswirksame Leistungen und Urlaubsgeld werden nicht gewährt. (4) Referendarinnen und Referendaren ist entsprechend den beamtenrechtlichen Vorschriften eine Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung gewährleistet. 6 Ziel der Ausbildung (1) Die Ausbildung in den Pflichtstationen hat das Ziel, die Referendarinnen und Referendare mit den richterlichen und staatsanwaltlichen Aufgaben, den Aufgaben des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes und der Anwaltschaft vertraut zu machen. (2) Die Wahlstation dient der Vertiefung und der Ergänzung der Ausbildung sowie der Berufsfindung und der Vorbereitung auf die besonderen Anforderungen der beruflichen Tätigkeit, die die Referendarin oder der Referendar anstrebt. 7 Vorbereitungsdienst (1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in 1. fünf Monate bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen (erste Pflichtstation), 2. drei Monate bei einer Staatsanwaltschaft (zweite Pflichtstation), 3. drei Monate bei einer Verwaltungsbehörde (dritte Pflichtstation), 4. neun Monate bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt (vierte Pflichtstation) und 5. vier Monate in einem der Wahlbereiche a) Zivil- und Strafrecht, b) Staats- und Verwaltungsrecht, c) Wirtschafts- und Finanzrecht, d) Arbeits- und Sozialrecht und 212

229 vl 2017/9/21 8:35 page 213 #229 I. Niedersächsisches Juristen Ausbildungsgesetz (NJAG) e) Europarecht nach Bestimmung der Referendarin oder des Referendars (Wahlstation). (2) 1 Die Ausbildung kann in den letzten drei Monaten der vierten Pflichtstation bei einer Notarin oder einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle stattfinden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist. 2 Die Ausbildung kann in drei zusammenhängenden Monaten der vierten Pflichtstation, in der Wahlstation sowie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch im Übrigen bei einer entsprechenden überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stelle stattfinden, soweit eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist. (3) 1 Die Ausbildung in der dritten Pflichtstation oder in den Wahlbereichen Staatsund Verwaltungsrecht sowie Europarecht der Wahlstation kann bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer stattfinden. 2 Erfolgt die Ausbildung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in der dritten Pflichtstation, so muss die Ausbildung in der Wahlstation bei einer Verwaltungsbehörde stattfinden. (4) Die Ausbildung im Wahlbereich kann an einer juristischen Fakultät in einem auf den Wahlbereich ausgerichteten, für die Referendarausbildung geeigneten, praxisbezogenen Ausbildungsprogramm stattfinden. (5) Auf Antrag kann die Befähigung 1. für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz mit drei Monaten auf die erste Pflichtstation angerechnet werden und 2. für die Laufbahnen der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder der Fachrichtung Steuerverwaltung die dritte Pflichtstation ersetzen, wenn die Befähigung geeignet ist, die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für diesen Ausbildungsabschnitt zu vermitteln. 8 Beendigung des Vorbereitungsdienstes (1) Eine Referendarin oder ein Referendar kann unbeschadet der nach 5 Abs. 2 Satz 1 entsprechend anzuwendenden allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften entlassen werden, wenn 1. sie oder er sich als ungeeignet erweist, den Vorbereitungsdienst fortzusetzen, weil insbesondere während des Vorbereitungsdienstes ein Umstand eintritt oder nachträglich bekannt wird, der die Versagung der Einstellung in den Vorbereitungsdienst rechtfertigen würde, oder 2. im Hinblick auf die Prüfungsanforderungen kein hinreichender Fortschritt in der Ausbildung festzustellen ist, weil insbesondere in zwei Ausbildungsabschnitten keine ausreichenden Leistungen erzielt wurden. (2) 1 Eine Referendarin oder ein Referendar soll entlassen werden, wenn sie oder er die Wiederholungsprüfung in zwei aufeinander folgenden Prüfungsdurchgängen aus wichtigem Grund ( 16 Abs. 1) unterbricht. 2 Prüfungsdurchgänge in Zeiten des Mutterschutzes oder der Elternzeit bleiben außer Betracht. 3 Der Anspruch auf Rechtsgrundlagen 213

230 vl 2017/9/21 8:35 page 214 #230 D. Rechtsgrundlagen Durchführung der Wiederholungsprüfung bleibt unberührt. 9 Bestandteile und Gegenstände der zweiten Staatsprüfung (1) 1 Die zweite Staatsprüfung besteht aus acht Aufsichtsarbeiten und einer abschließenden mündlichen Prüfung. 2 Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und vier Prüfungsgesprächen. (2) Die schriftlichen Leistungen beziehen sich auf die Ausbildung bei den Pflichtstationen; die mündlichen Leistungen beziehen sich auf die gesamte Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung der Wahlstation. 10 Wirkung der zweiten Staatsprüfung (1) Mit dem Bestehen der zweiten Staatsprüfung werden die Befähigung zum Richteramt und die Befugnis erlangt, die Bezeichnung Assessorin oder Assessor zu führen. (2) Das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf des Tages, an dem 1. das Bestehen der zweiten Staatsprüfung oder 2. das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung bekannt gegeben wird. Dritter Abschnitt Verfahren in den Staatsprüfungen, Zeugnis über die erste Prüfung 11 Landesjustizprüfungsamt (1) 1 Das Landesjustizprüfungsamt nimmt die Pflichtfachprüfung und die zweite juristische Staatsprüfung (Staatsprüfungen) ab. 2 Es stellt die schriftlichen Prüfungsaufgaben und bestimmt aus seinen Mitgliedern die Prüfenden, die die schriftlichen Arbeiten bewerten, und die, die dem für die mündliche Prüfung gebildeten Prüfungsausschuss angehören. 3 Es trifft alle Entscheidungen, die außerhalb der mündlichen Prüfung ergehen und keine endgültige Beurteilung von Prüfungsleistungen enthalten. 4 Das Landesjustizprüfungsamt stellt die Zeugnisse über das Bestehen der Staatsprüfungen aus und nimmt darin die jeweils zu bildende Prüfungsgesamtnote auf. (2) 1 Wenn die Pflichtfachprüfung in Niedersachsen bestanden wurde, bildet das Landesjustizprüfungsamt bei Bestehen der ersten Prüfung die Prüfungsgesamtnote und stellt das Zeugnis aus. 2 In das Zeugnis sind neben der Prüfungsgesamtnote der ersten Prüfung die Prüfungsgesamtnoten der Pflichtfachprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung aufzunehmen. (3) Die Mitglieder des Landesjustizprüfungsamtes sind in der Beurteilung von Prüfungsleistungen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. 214

231 vl 2017/9/21 8:35 page 215 #231 I. Niedersächsisches Juristen Ausbildungsgesetz (NJAG) 12 Bewertung der Prüfungsleistungen, Prüfungsgesamtnoten (1) Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und die Bildung der Prüfungsgesamtnoten erfolgt nach Maßgabe der in 4 a Abs. 2 Satz 4 genannten Verordnung. (2) In die Prüfungsgesamtnote der Pflichtfachprüfung gehen die Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mit insgesamt 64 vom Hundert und der Prüfungsgespräche mit je 12 vom Hundert ein. (3) In die Prüfungsgesamtnote der ersten Prüfung geht die Prüfungsgesamtnote der Pflichtfachprüfung mit 70 vom Hundert und die Prüfungsgesamtnote der Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 vom Hundert ein. (4) In die Prüfungsgesamtnote der zweiten Staatsprüfung gehen 1. die Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mit je 7,5 vom Hundert, 2. die Bewertung des Aktenvortrages mit 12 vom Hundert und 3. die Bewertungen der Prüfungsgespräche mit je 7 vom Hundert ein. (5) 1 Der Prüfungsausschuss kann von der für die Staatsprüfungen errechneten Prüfungsgesamtnote bis zu einem Punkt abweichen, wenn dies aufgrund des Gesamteindrucks aller Prüfungsleistungen den Leistungsstand des Prüflings besser kennzeichnet und die Abweichung auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluss hat. 2 In der zweiten Staatsprüfung sind auch die Leistungen im Vorbereitungsdienst zu berücksichtigen. 13 Prüfungsentscheidungen und Einwendungen (1) 1 Jede schriftliche Prüfungsleistung wird von zwei Mitgliedern des Landesjustizprüfungsamtes nacheinander bewertet. 2 In der Pflichtfachprüfung soll nach Möglichkeit ein Mitglied des wissenschaftlichen Personals der juristischen Fakultät einer niedersächsischen Hochschule beteiligt sein, das zur selbständigen Lehre in einem Pflichtfach berechtigt ist. 3 Weichen die Bewertungen nicht um mehr als drei Punkte voneinander ab und wird eine Einigung nicht erzielt, so gilt der Mittelwert. 4 Bei größeren Abweichungen setzt ein weiteres Mitglied die Note und Punktzahl fest; dabei kann es sich für eine der bisherigen Bewertungen oder für eine dazwischen liegende Punktzahl entscheiden. (2) Für die sich bei der Anwendung des Absatzes 1 Satz 3 ergebenden Punktzahlen lautet die Note auf: sehr gut bei einer Punktzahl von 16,00 bis 18,00 gut bei einer Punktzahl von 13,00 bis 15,99 vollbefriedigend bei einer Punktzahl von 10,00 bis 12,99 befriedigend bei einer Punktzahl von 7,00 bis 9,99 ausreichend bei einer Punktzahl von 4,00 bis 6,99 mangelhaft bei einer Punktzahl von 1,00 bis 3,99 ungenügend bei einer Punktzahl von 0,00 bis 0,99. (3) 1 Die übrigen Prüfungsentscheidungen werden durch die Prüfungsausschüsse getroffen, die in der Pflichtfachprüfung aus drei und in der zweiten Staatsprüfung aus vier Mitgliedern einschließlich des vorsitzenden Mitgliedes bestehen. 2 Die Prüfungsausschüsse treffen ihre Entscheidungen mit Stimmenmehrheit. 3 Bei Stimmengleichheit geben die für den Prüfling günstigeren Stimmen den Ausschlag. 4 Den Prüfungsausschüssen für die Pflichtfachprüfung soll nach Möglichkeit mindestens Rechtsgrundlagen 215

232 vl 2017/9/21 8:35 page 216 #232 D. Rechtsgrundlagen ein Mitglied des wissenschaftlichen Personals der juristischen Fakultät einer niedersächsischen Hochschule, das zur selbständigen Lehre in einem Pflichtfach berechtigt ist, den Prüfungsausschüssen für die zweite Staatsprüfung soll nach Möglichkeit eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt angehören. (4) 1 Die Bewertungen der mündlichen Prüfungsleistungen werden mit der Verkündung der Prüfungsgesamtnote durch den Prüfungsausschuss erläutert. 2 Der Prüfling kann nur sofort eine mündliche Ergänzung verlangen. (5) Einwendungen gegen Verwaltungsakte, denen eine Bewertung von Prüfungsleistungen zugrunde liegt, werden in einem Vorverfahren nachgeprüft. 14 Bestehen der Staatsprüfungen (1) 1 Die Pflichtfachprüfung ist bestanden, wenn 1. zwei Aufsichtsarbeiten mindestens mit ausreichend bewertet worden sind, 2. die Summe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mindestens 21 Punkte ergibt und 3. die Prüfungsgesamtnote mindestens ausreichend lautet. 2 Im Fall der frühzeitigen Zulassung ist die Pflichtfachprüfung nicht bestanden, wenn die letzte Aufsichtsarbeit entgegen 4 Abs. 2 Sätze 3 und 4 nicht rechtzeitig angefertigt wird. (2) Die zweite Staatsprüfung ist bestanden, wenn 1. drei Aufsichtsarbeiten mindestens mit ausreichend bewertet worden sind, 2. die Summe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mindestens 28 Punkte ergibt und 3. die Prüfungsgesamtnote mindestens ausreichend lautet. 15 Täuschungsversuch und Ordnungsverstoß (1) 1 Versucht ein Prüfling, das Ergebnis der Staatsprüfung durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, unzulässige Hilfe Dritter oder sonstige Täuschung zu beeinflussen, so ist die betroffene Prüfungsleistung in der Regel mit der Note ungenügend zu bewerten. 2 In leichten Fällen kann Nachsicht gewährt werden. 3 Im Fall eines schweren Täuschungsversuchs ist die gesamte Staatsprüfung für nicht bestanden zu erklären; der wiederholte Täuschungsversuch steht in der Regel einem schweren Täuschungsversuch gleich. (2) Wird ein schwerer Täuschungsversuch nach der Verkündung der Prüfungsgesamtnote bekannt, so kann die betroffene Staatsprüfung innerhalb einer Frist von fünf Jahren seit dem Tag der mündlichen Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. (3) 1 Ein Prüfling, der erheblich gegen die Ordnung verstößt, kann von der Fortsetzung der Anfertigung der Aufsichtsarbeit oder der mündlichen Prüfung ausgeschlossen werden. 2 Wird der Prüfling von der Fortsetzung der Anfertigung einer Aufsichtsarbeit ausgeschlossen, so gilt diese als mit ungenügend bewertet. 3 Im Fall eines wiederholten Ausschlusses von der Anfertigung einer Aufsichtsarbeit oder 216

233 vl 2017/9/21 8:35 page 217 #233 I. Niedersächsisches Juristen Ausbildungsgesetz (NJAG) des Ausschlusses von der mündlichen Prüfung gilt die Staatsprüfung als nicht bestanden. 16 Versäumnis und Unterbrechung (1) 1 Der Prüfling kann die Staatsprüfung nach dem Zugang der Ladung zu den Aufsichtsarbeiten nur aus wichtigem Grund unterbrechen. 2 Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn der Prüfling nicht prüfungsfähig oder ihm das Erbringen der Prüfungsleistung nicht zumutbar ist. 3 Der Grund ist dem Landesjustizprüfungsamt unverzüglich anzuzeigen und unverzüglich glaubhaft zu machen. 4Prüfungsunfähigkeit ist unverzüglich durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen. (2) 1 Wird die Pflichtfachprüfung aus wichtigem Grund unterbrochen, so wird sie 1. mit der Neuanfertigung aller Aufsichtsarbeiten fortgesetzt, wenn noch nicht alle Aufsichtsarbeiten angefertigt worden sind, 2. mit der Neuanfertigung aller Aufsichtsarbeiten des zweiten Prüfungsdurchgangs fortgesetzt, wenn bei einer frühzeitigen Zulassung alle Aufsichtsarbeiten des ersten Prüfungsdurchgangs angefertigt worden sind, oder 3. mit der mündlichen Prüfung fortgesetzt, wenn bereits alle Aufsichtsarbeiten angefertigt worden sind. 2 Abweichend von Satz 1 sind Aufsichtsarbeiten, die nach Absatz 4 Satz 1 oder nach 15 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 2 mit ungenügend bewertet worden sind, nicht mehr anzufertigen. (3) 1 Die aus wichtigem Grund unterbrochene zweite Staatsprüfung wird fortgesetzt 1. im nächsten Prüfungsdurchgang mit den noch nicht angefertigten Aufsichtsarbeiten und 2. mit der mündlichen Prüfung, wenn alle Aufsichtsarbeiten angefertigt worden sind. 2 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (4) 1 Eine Aufsichtsarbeit, die ohne wichtigen Grund nicht oder nicht rechtzeitig abgeliefert wird, gilt als mit ungenügend bewertet. 2 Verweigert sich der Prüfling der mündlichen Prüfung, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so ist die Staatsprüfung nicht bestanden. 17 Wiederholung der Staatsprüfungen (1) Die Staatsprüfungen dürfen bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. (2) 1 Eine nochmalige Wiederholung der zweiten Staatsprüfung kann das Justizministerium gestatten, wenn die erfolglosen Prüfungen bei dem niedersächsischen Landes-justizprüfungsamt abgelegt worden sind und eine außergewöhnliche Beeinträchtigung der Referendarin oder des Referendars in dem zweiten Prüfungsverfahren vorgelegen hat. 2 Diese ist unverzüglich geltend zu machen. 3 Die nochmalige Wiederholung findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses statt. Rechtsgrundlagen 217

234 vl 2017/9/21 8:35 page 218 #234 D. Rechtsgrundlagen 18 Freiversuch (1) Eine nicht bestandene Pflichtfachprüfung gilt als nicht unternommen, wenn 1. die Zulassung zu der Prüfung nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium zu dem Prüfungsdurchgang beantragt worden ist, der sich an das achte Fachsemester anschließt, oder 2. eine frühzeitige Zulassung zur Prüfung erfolgt ist und die Zulassungsvoraussetzungen des 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d und e vor Ablauf des achten Fachsemesters erfüllt werden. (2) Versucht ein Prüfling, das Ergebnis des Freiversuchs im Sinne des 15 Abs. 1 zu beeinflussen, so gilt die Prüfung als unternommen. 19 Wiederholung der Staatsprüfungen zur Notenverbesserung (1) 1 Wer die Pflichtfachprüfung oder die zweite Staatsprüfung in Niedersachsen beim ersten Versuch bestanden hat, kann diese zur Verbesserung der Prüfungsgesamtnote jeweils einmal wiederholen. 2 Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholung der Pflichtfachprüfung ist innerhalb eines Jahres, der Antrag auf Zulassung zur Wiederholung der zweiten Staatsprüfung ist innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung über das Bestehen zu stellen. 3 Die Zulassung erfolgt nur, wenn die nach Maßgabe des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung für die vollständige Wiederholung zu zahlende Gebühr innerhalb der gesetzten Frist gezahlt wird; bei Fristversäumung ist die Zulassung zu versagen. 4 Die Prüfung ist jeweils vollständig zu wiederholen. 5 Die Wiederholung der zweiten Staatsprüfung zur Notenverbesserung findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses statt. (2) Wird in der Wiederholungsprüfung eine höhere Punktzahl in der Prüfungsgesamtnote erreicht, so werden neue Zeugnisse erteilt. 20 Einsicht in die Prüfungsakten (1) Die Geprüften haben das Recht, innerhalb eines Monats nach schriftlicher Bekanntgabe der Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Staatsprüfung ihre Prüfungsakten persönlich einzusehen. (2) 1 Bei der Einsichtnahme ist eine Aufzeichnung über den Inhalt der Akten oder die Anfertigung auszugsweiser Abschriften der Beurteilungen zu gestatten. 2 Fotokopien sind nicht zulässig. 218

235 vl 2017/9/21 8:35 page 219 #235 I. Niedersächsisches Juristen Ausbildungsgesetz (NJAG) Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften, Schlussvorschriften 21 Verordnungsermächtigungen Das Justizministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Innenministerium durch Verordnung ergänzende Vorschriften zu erlassen über 1. den Inhalt und die Ausgestaltung des Studiums, der praktischen Studienzeiten und der Fächer der Pflichtfachprüfung sowie die Feststellung der Studienzeiten, 2. die Gestaltung, den Inhalt und die Durchführung des Vorbereitungsdienstes einschließlich der zeitlichen Abfolge und Verlängerung der Stationen sowie des Vorbereitungsdienstes und über die Beurteilung der erbrachten Leistungen, 3. die Voraussetzungen und das Verfahren der Zulassung zu den Staatsprüfungen, die Auswahl und die Bestellung der Prüferinnen und Prüfer, die Prüfungsverfahren, die Feststellung der Prüfungsergebnisse sowie die Voraussetzungen und das Verfahren bei der Wiederholung einer Staatsprüfung, insbesondere die Anrechnung einzelner Prüfungsleistungen. 22 Beirat für Fragen der anwaltsspezifischen Ausbildung und Prüfung (1) Das Justizministerium soll einen Beirat für Fragen der anwaltsspezifischen Ausbildung und Prüfung einrichten. (2) 1 In den Beirat sollen eine Vertreterin oder ein Vertreter 1. einer jeden Rechtsanwaltskammer in Niedersachsen, 2. der Justizverwaltung und 3. der juristischen Fakultäten in Niedersachsen sowie die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes berufen werden. 2 Das Mitglied nach Satz 1 Nr. 3 ist von den juristischen Fakultäten einvernehmlich vorzuschlagen. (3) 1 Die Mitglieder nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 bestimmen aus ihrer Mitte das vorsitzende Mitglied. 2 Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. 3 Er fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag. (4) 1 Die juristischen Fakultäten, die Justizverwaltung, das Landesjustizprüfungsamt und die Rechtsanwaltskammern sollen dem Beirat vor Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die anwaltsspezifische Ausbildung oder Prüfung Gelegenheit zur Stellungnahme geben. 2 Der Beirat kann eigene Vorschläge zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die anwaltsspezifische Ausbildung oder Prüfung unterbreiten. 3 Die in Satz 1 genannten Institutionen haben dem Beirat die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu geben. Rechtsgrundlagen 219

236 vl 2017/9/21 8:35 page 220 #236 D. Rechtsgrundlagen 23 [Aufhebungsvorschrift] (1) 1 Für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2009 die Zulassung zur Pflichtfachprüfung oder Schwerpunktbereichsprüfung beantragen, finden die am 30. September 2009 geltenden Vorschriften über die erste Prüfung weiterhin Anwendung. 2 Studierende, die ab dem 1. Oktober 2009 und vor dem 1. Juli 2010 die Zulassung zur Pflichtfachprüfung oder Schwerpunktbereichsprüfung beantragen, können mit Ihrem Antrag entscheiden, ob sich die Zulassung und die erste Prüfung nach den am 30. September 2009 geltenden oder den danach geltenden Vorschriften richtet. 3 Für Prüfungen, die im Anschluss an eine im Freiversuch als nicht unternommen geltende Prüfung abgelegt werden, und für Wiederholungsprüfungen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Prüfungsversuch. (2) 1 Abweichend von Absatz 1 finden für Studierende, die für die erste Prüfung nach den am 30. September 2009 geltenden Vorschriften zugelassen sind, die ab dem 1. Oktober 2009 geltenden Vorschriften Anwendung, wenn die Prüfungsleistungen nicht bis zum 31. Mai 2013 vollständig erbracht worden sind. 2 Die Bewertungen der vor dem 1. Juni 2013 bereits erbrachten Prüfungsleistungen gehen entsprechend den ab dem 1. Oktober 2009 geltenden Vorschriften in die Prüfungsgesamtnote ein. (3) Die Möglichkeit der Wiederholung der zweiten Staatsprüfung zur Notenverbesserung nach 19 hat nicht, wer vor dem 1. September 2007 in den Vorbereitungsdienst eingetreten ist. 24 In-Kraft-Treten (1) Dieses Gesetz tritt am 1. November 1993 in Kraft. * (2) Abweichend von Absatz 1 tritt 21 am Tage nach der Verkündung in Kraft. * Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 22. Oktober 1993 (Nds. GVBl. S. 449). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen. 220

237 vl 2017/9/21 8:35 page 221 #237 II. Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) II. Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) vom 11. September 2009 Aufgrund des 21 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) vom 15. Januar 2004 (Nds. GVBl. S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72) im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Sport und Integration und des 21 Abs. 2 NJAG im Einvernehmen mit dem Finanzministerium wird verordnet: Erster Abschnitt Landesjustizprüfungsamt und allgemeine Vorschriften über die Staatsprüfungen 1 Besetzung des Landesjustizprüfungsamtes (1) 1 Das Justizministerium beruft 1. die Präsidentin oder den Präsidenten und bis zu zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten und 2. die weiteren Mitglieder des Landesjustizprüfungsamtes. 2 Die Mitglieder des Landesjustizprüfungsamtes müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen oder die Voraussetzungen nach 13 Abs. 1 Satz 2 NJAG erfüllen. 3 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden auf Vorschlag ihrer Rechtsanwaltskammer berufen. (2) 1 Die Mitgliedschaft endet 1. regelmäßig am 30. September des vierten auf die Berufung folgenden Kalenderjahres, 2. durch eine Beendigungserklärung des Mitglieds oder 3. spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres. 2 Das Justizministerium kann im Einzelfall bestimmen, dass die Mitgliedschaft einer Professorin oder eines Professors abweichend von Satz 1 Nr. 3 erst nach der Vollendung des 70. Lebensjahres, jedoch spätestens mit der Vollendung des 74. Lebensjahres endet. (3) Das Justizministerium soll die Mitgliedschaft der Mitglieder vorzeitig beenden, die nicht mehr in einem juristischen Beruf tätig sind. (4) Prüfungsaufträge können nach Beendigung der Mitgliedschaft zu Ende geführt werden. Rechtsgrundlagen 221

238 vl 2017/9/21 8:35 page 222 #238 D. Rechtsgrundlagen 2 Vorsitz der Prüfungsausschüsse Den Vorsitz der Prüfungsausschüsse führt die Präsidentin oder der Präsident, eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident oder ein ständig oder für den Einzelfall mit dem Vorsitz betrautes Mitglied. 3 Beeinträchtigungen 1 Bei der prüfungsunabhängigen Beeinträchtigung eines Prüflings können nach Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses auf Antrag die Bearbeitungszeit für die Aufsichtsarbeiten und die Vorbereitungszeit für den Vortrag verlängert sowie persönliche und sächliche Hilfsmittel zugelassen werden; bei einer Verlängerung oder Zulassung muss gewährleistet sein, dass die prüfungserheblichen Fähigkeiten des Prüflings feststellbar bleiben. 2 Bei einer nur vorübergehenden Beeinträchtigung ist nach Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses auf Antrag zu entscheiden, ob Satz 1 entsprechend angewendet wird oder die Prüfungsleistung zu einem späteren Termin zu erbringen ist. 4 [aufgehoben] 5 Mitteilungen über den Prüfling 1 Den Prüferinnen oder Prüfern dürfen vor der abschließenden Bewertung der schriftlichen Arbeit keine Mitteilungen über die Person und die bisherigen Leistungen des Prüflings gemacht werden. 2 Dies gilt nicht, soweit die Prüferinnen und Prüfer im Hauptamt im Landesjustizprüfungsamt beschäftigt sind und die Mitteilungen benötigen, um die Aufgaben des Landesjustizprüfungsamtes erfüllen zu können. 6 Bekanntgabe der Bewertungen der schriftlichen Arbeiten 1 Die Bewertungen der schriftlichen Arbeiten werden dem Prüfling vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt. 2 Die Mitteilung unterbleibt, wenn dies beantragt wird. 7-8 [aufgehoben] 9 Beurkundung des Prüfungshergangs Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift aufzunehmen, aus der sich 1. die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen mit Notenbezeichnung und Punktzahl, 2. die Gegenstände der mündlichen Prüfung und 3. die Prüfungsgesamtnote mit Notenbezeichnung und Punktzahl ergeben. 222

239 vl 2017/9/21 8:35 page 223 # [aufgehoben] II. Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) 11 Wiederholung der Staatsprüfungen (1) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses, der die Prüfung für nicht bestanden erklärt hat, dürfen am mündlichen Teil der Wiederholungsprüfung nicht mitwirken. (2) 1 Wer die Staatsprüfung vor dem Prüfungsamt eines anderen Landes erstmals nicht bestanden hat, kann im Einvernehmen mit diesem Prüfungsamt zur Wiederholung zugelassen werden, wenn wichtige Gründe dies rechtfertigen. 2 Die Prüfung ist in diesem Fall vollständig zu wiederholen. Zweiter Abschnitt Studium und Pflichtfachprüfung 12 Hochschulstudium (1) Die Inhalte des Studiums beziehen sich auf die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen betreffend Bereiche wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. (2) In den Übungen für Fortgeschrittene sollen auch die in den praktischen Studienzeiten gewonnenen Einblicke in die Praxis berücksichtigt werden. (3) Die Einzelheiten der Leistungsanforderungen bestimmen die juristischen Fakultäten. 13 Anrechnung einer Ausbildung Hat ein anderes Land über einen Antrag im Sinne des 1 Abs. 2 NJAG bereits entschieden, so ist diese Entscheidung bindend. 14 Praktische Studienzeiten (1) Die praktischen Studienzeiten können frühestens nach Vorlesungsschluss des zweiten Fachsemesters abgeleistet werden. (2) 1 Die praktischen Studienzeiten dienen dazu, den Studierenden einen Einblick zu verschaffen 1. in den Ablauf des Verfahrens vor dem Amtsgericht und in die richterliche Arbeitsweise und 2. in die Aufgabenstellung und Arbeitsweise einer Verwaltungsbehörde sowie eines Rechtsanwaltsbüros oder einer Rechtsabteilung. 2 Die praktischen Studienzeiten bei einer Verwaltungsbehörde und einem Rechtsanwaltsbüro oder einer Rechtsabteilung können auch im Ausland abgeleistet werden. (3) Die praktische Studienzeit braucht nicht abzuleisten 1. bei einem Amtsgericht, wer die Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz besitzt, und Rechtsgrundlagen 223

240 vl 2017/9/21 8:35 page 224 #240 D. Rechtsgrundlagen 2. bei einer Verwaltungsbehörde, wer die Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder Fachrichtung Steuerverwaltung besitzt, wenn die Befähigung geeignet ist, die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für diese praktische Studienzeit zu vermitteln. (4) Von der Ableistung einer praktischen Studienzeit kann ganz oder teilweise freigestellt werden, wer die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen durch eine frühere Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit erworben hat. 15 Gruppenarbeitsgemeinschaft 1 Bei einem Amtsgericht, einem Landgericht oder einer Verwaltungsbehörde können Gruppenarbeitsgemeinschaften für die praktische Studienzeit eingerichtet werden. 2 Die Teilnahme an einer solchen Arbeitsgemeinschaft ersetzt die entsprechende praktische Studienzeit. 3 Zusätzlich zu der Gruppenarbeitsgemeinschaft bei einer Verwaltungsbehörde kann die Zuweisung an eine Beamtin oder einen Beamten zur Einführung in die Verwaltungspraxis erfolgen. 16 Prüfungsstoff der Pflichtfachprüfung (1) Der Prüfungsstoff der Pflichtfachprüfung umfasst im Pflichtfach Bürgerliches Recht mit dem dazugehörigen Verfahrensrecht und den jeweiligen europarechtlichen Bezügen: 1. die allgemeinen Lehren, den allgemeinen Teil des Schuldrechts, ausgewählte einzelne Schuldverhältnisse (Kauf, Darlehen, Schenkung, Miete, Dienstvertrag, Werkvertrag, Auftrag, Geschäftsführung ohne Auftrag, Bürgschaft, Schuldanerkenntnis, ungerechtfertigte Bereicherung und unerlaubte Handlungen) und ausgewählte Teile des Sachenrechts (Prinzipien des Sachenrechts; Besitz; allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken; Inhalt, Erwerb und Verlust des Eigentums sowie Ansprüche aus dem Eigentum, auch bei Zwangsvollstreckung und Insolvenz) sowie 2. in Grundzügen: a) die in Nummer 1 nicht genannten Vorschriften des besonderen Teils des Schuldrechts sowie ausgewählte Teile des Sachenrechts (Dienstbarkeiten, Hypothek, Grundschuld sowie Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten sowie Miteigentum), des Familienrechts (Ehewirkungen, Zugewinngemeinschaft, Scheidungsgründe und -folgen, Verwandtschaft, Abstammung, elterliche Sorge sowie Betreuung) und des Erbrechts (Erbfolge, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Erbschein, Erbenhaftung sowie Erbschaftsanspruch), b) ausgewählte Teile des Handelsrechts (Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma, Prokura, Handlungsvollmacht, allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte, Handelskauf) und des Gesellschaftsrechts (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft sowie Gründung, Organe und Kapitalschutz der GmbH), 224

241 vl 2017/9/21 8:35 page 225 #241 II. Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) c) ausgewählte Teile des Arbeitsrechts (Regelungsinstrumente, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich der sich darauf beziehenden Regelungen des Betriebsverfassungsrechts sowie die wesentlichen Vertragspflichten und die Folgen ihrer Verletzung) und d) Streitschlichtung und Streitvermeidung, ausgewählte Teile des Erkenntnisverfahrens (gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen, Verfahren im ersten Rechtszug ohne die Bücher 4 bis 6 der Zivilprozessordnung, Verfahrensgrundsätze, Prozessvoraussetzungen, Arten und Wirkungen von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, Beweisgrundsätze, Arten der Rechtsbehelfe) und ausgewählte Teile der Zwangsvollstreckung (allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, Arten der Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsorgane, Rechtsbehelfe). (2) Der Prüfungsstoff der Pflichtfachprüfung umfasst im Pflichtfach Strafrecht mit dem dazugehörigen Verfahrensrecht und den jeweiligen europarechtlichen Bezügen: 1. allgemeine Lehren; Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld einschließlich actio libera in causa und Vollrausch; Vorsatz und Fahrlässigkeit; Täterschaft und Teilnahme; Versuch und Rücktritt; Unterlassen einschließlich unterlassener Hilfeleistung; Konkurrenzen; Delikte gegen Leib, Leben und persönliche Freiheit außer den 239 a und 239 b des Strafgesetzbuchs; Eigentums- und Vermögensdelikte außer 261 des Strafgesetzbuchs; Urkundsdelikte einschließlich Falschbeurkundung im Amt; Aussage- und Rechtspflegedelikte; Straßenverkehrsdelikte sowie 2. in Grundzügen: a) Arten der Sanktionen und Strafzumessung; Geltung für Inlands- und Auslandstaten; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Beleidigung; Hausfriedensbruch; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Bestechungsdelikte außer 299 des Strafgesetzbuchs; Rechtsbeugung und b) Beteiligte im Strafverfahren; Prozessvoraussetzungen, insbesondere Strafantrag und Verjährung; Zwangsmittel und Grundrechtseingriffe; Ablauf eines Verfahrens erster Instanz; Prinzipien des Hauptverfahrens; Kommunikation im Strafverfahren, zum Beispiel Aussage und Vernehmung; Beweisrecht; Rechtskraft; Arten der Rechtsbehelfe. (3) Der Prüfungsstoff der Pflichtfachprüfung umfasst im Pflichtfach Öffentliches Recht mit dem dazugehörigen Verfahrensrecht und den jeweiligen europarechtlichen Bezügen: 1. das Staatsrecht einschließlich des Verfassungsprozessrechts ohne das Finanzverfassungsrecht und Notstandsverfassungsrecht, 2. allgemeines Verwaltungsrecht und allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht ohne Planfeststellungsrecht sowie aus dem Verwaltungsprozessrecht die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges, die Klagearten und ihre Sachurteilsvoraussetzungen, 3. aus dem besonderen Verwaltungsrecht das allgemeine Recht der Gefahrenabwehr und ausgewählte Teile des Baurechts (städtebauliche Planung, städtebaurechtliche Zulässigkeit, bauliche Nutzung, Bauaufsicht) und 4. in Grundzügen: a) ausgewählte Teile des Europarechts (Rechtsquellen des Rechts der Europäi- Rechtsgrundlagen 225

242 vl 2017/9/21 8:35 page 226 #242 D. Rechtsgrundlagen schen Gemeinschaft; Rechtsnatur, Organe und Handlungsformen der Europäischen Gemeinschaft; Grundfreiheiten des EG-Vertrages; Rechtsschutzsystem des EG- Vertrages; Struktur der Europäischen Union), b) das Recht der öffentlichen Ersatzleistungen, c) weitere Teile aus dem Verwaltungsprozessrecht (vorläufiger Rechtsschutz, gerichtlicher Prüfungsumfang, gerichtliche Entscheidungen) und d) das Kommunalrecht (verfassungsrechtliche Grundlagen, Aufgaben und Tätigkeitsbereiche sowie Kommunalverfassungsrecht). (4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 bezeichneten Teile des Rechts dürfen nur insoweit zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden, als festgestellt werden soll, ob der Prüfling das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden kann und mit den rechtswissenschaftlichen Methoden vertraut ist. 17 Berechnung der Studienzeit Bei der Berechnung der Studienzeit für die Zulassung nach 4 Abs. 2 NJAG und für den Freiversuch ( 18 NJAG) bleiben unberücksichtigt: 1. Semester, in denen die oder der Studierende wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund an einem Studium gehindert und deswegen beurlaubt war, 2. von einem rechtswissenschaftlichen Studium des ausländischen Rechts a) bis zu drei Auslandssemester, soweit ein Studienerfolg nachgewiesen wird, oder b) bis zu zwei Auslandssemester und zusätzlich ein Inlandssemester, wenn in diesem Studium im Ausland ein Studienerfolg nachgewiesen wird und im Inland eine Magisterarbeit mit Erfolg angefertigt worden ist, 3. bis zu zwei Semester einer Tätigkeit als Mitglied in Gremien einer Hochschule, der Selbstverwaltung der Studierenden oder eines Studentenwerks und 4. ein Semester, wenn die oder der Studierende an einer besonderen studienbezogenen Veranstaltung, die sich über insgesamt mindestens 200 Zeitstunden erstreckt hat, an einer Universität erfolgreich teilgenommen hat. 18 [aufgehoben] 19 Aufsichtsarbeiten (1) 1 Jede Aufsichtsarbeit ist innerhalb von fünf Zeitstunden anzufertigen. 2 Die Arbeit wird anstelle des Namens mit einer zugeteilten Kennzeichnung versehen. 3 Zu bearbeiten sind aus 1. dem Zivilrecht drei Aufgaben, 2. dem Strafrecht eine Aufgabe und 3. dem Öffentlichen Recht zwei Aufgaben. (2) Die Aufgaben sollen rechtlich und tatsächlich einfach liegen, jedoch hinreichend Gelegenheit geben, die Fähigkeit zur Erörterung von Rechtsfragen zu zeigen. 226

243 vl 2017/9/21 8:35 page 227 #243 II. Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) [aufgehoben] 23 Mündliche Prüfung (1) 1 Die Prüfungsgespräche sind entsprechend den Pflichtfächern zu gliedern und dauern bei fünf Prüflingen jeweils etwa sechzig Minuten. 2 Die Prüfung ist durch angemessene Pausen zu unterbrechen. (2) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann einer begrenzten Anzahl von 1. Studierenden der Rechtswissenschaft, vorzugsweise solchen, die bereits zur Prüfung zugelassen sind, sowie 2. anderen Personen, an deren Anwesenheit ein dienstliches Interesse besteht, das Zuhören bei den Prüfungsgesprächen gestatten. 24 [aufgehoben] Dritter Abschnitt Vorbereitungsdienst und zweite Staatsprüfung 25 Einstellung und Beendigung des Vorbereitungsdienstes (1) Die Oberlandesgerichte stellen in den Vorbereitungsdienst ein und treffen die Entscheidungen über die Beendigung des Vorbereitungsdienstes. (2) Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts nach diesem Abschnitt gehören zum Bereich der Justizverwaltung. 26 Leitung der Ausbildung und Dienstaufsicht (1) 1 Die Leitung der Ausbildung und die Dienstaufsicht über die Referendarinnen und Referendare obliegen den Oberlandesgerichten. 2 Abweichend von Satz 1 kann 1. das Justizministerium in der dritten Pflichtstation und, soweit in der öffentlichen Verwaltung ausgebildet wird, in der Wahlstation im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium auf dieses oder eine diesem nachgeordnete Behörde, 2. das Justizministerium in der vierten Pflichtstation im Einvernehmen mit den Rechtsanwaltskammern auf diese, 3. das Oberlandesgericht in den anderen Ausbildungsstationen auf das Landgericht, in dessen Bezirk die Referendarin oder der Referendar ausgebildet wird, einzelne Befugnisse, die nicht durch Rechtsvorschrift zugewiesen sind, übertragen. (2) Die Referendarin oder der Referendar untersteht in ihrer oder seiner dienstlichen Tätigkeit den Weisungen der Ausbildungsstelle, der Leitung der Arbeitsgemeinschaft und der Ausbilderin oder des Ausbilders am Arbeitsplatz. Rechtsgrundlagen 27 Ausbildung in anderen Bezirken und Ländern (1) Mit Zustimmung der beteiligten Oberlandesgerichte können einzelne Stationen in einem anderen Oberlandesgerichtsbezirk abgeleistet werden. 227

244 vl 2017/9/21 8:35 page 228 #244 D. Rechtsgrundlagen (2) Das Oberlandesgericht kann gestatten, dass einzelne Stationen, Teile einzelner Pflichtstationen, die mindestens drei Monate dauern, oder die Wahlstation in einem anderen Land oder im Ausland abgeleistet werden, soweit eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist. (3) 1 Wer in einem anderen Land in den Vorbereitungsdienst eingestellt ist, kann mit Zustimmung seiner zuständigen Behörde einzelne Stationen in Niedersachsen ableisten. 2 Über die Zulassung als Gastreferendarin oder Gastreferendar entscheidet das Oberlandesgericht. 28 [aufgehoben] 29 Ausbildung bei der Wahlstation (1) 1 Die Referendarin oder der Referendar wird in einem der folgenden Wahlbereiche ausgebildet: 1. Wahlbereich Zivilrecht und Strafrecht mit den Ausbildungsstellen a) ordentliches Gericht in Zivilsachen, b) Gericht in Familiensachen, c) Gericht in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, d) Gericht in Strafsachen, e) Staatsanwaltschaft, f) Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, g) Notarin oder Notar, h) Wirtschaftsunternehmen, i) Justizministerium, j) Justizvollzugsanstalt; 2. Wahlbereich Staats- und Verwaltungsrecht mit den Ausbildungsstellen a) Verwaltungsbehörde, b) Gericht der Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtsbarkeit, c) gesetzgebende Körperschaft des Bundes oder eines Landes, d) Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; 3. Wahlbereich Wirtschaftsrecht und Finanzrecht mit den Ausbildungsstellen a) ordentliches Gericht in Zivilsachen (Handels-, Wettbewerbs- und Kartellsachen, Angelegenheiten der Insolvenzordnung), b) Gericht der Finanzgerichtsbarkeit, c) Behörde der Finanzverwaltung, d) Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, e) Notarin oder Notar, f) Körperschaft wirtschaftlicher oder beruflicher Selbstverwaltung, g) Wirtschaftsunternehmen, h) Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer, i) Steuerberaterin oder Steuerberater; 4. Wahlbereich Arbeitsrecht und Sozialrecht mit den Ausbildungsstellen a) Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, 228

245 vl 2017/9/21 8:35 page 229 #245 II. Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) b) Gericht der Sozialgerichtsbarkeit, c) Verwaltungsbehörde, die vorwiegend im Bereich des Arbeits- oder Sozialrechts tätig ist, Träger der Sozialversicherung oder Verband von Trägern der Sozialversicherung, d) Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, e) Gewerkschaft, f) Arbeitgeberverband, g) Körperschaft wirtschaftlicher oder beruflicher Selbstverwaltung, h) Wirtschaftsunternehmen; 5. Wahlbereich Europarecht mit den Ausbildungsstellen a) Organ oder Behörde der Europäischen Gemeinschaft, b) Gericht der Europäischen Gemeinschaft, c) Verwaltungsbehörde, die Aufgaben mit europarechtlichen Bezügen zu erfüllen hat, d) Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, e) Wirtschaftsunternehmen mit internationalen Beziehungen. 2 Die Ausbildung in den Wahlbereichen kann auch bei einer sonstigen Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist, abgeleistet werden. (2) Die Referendarin oder der Referendar hat dem Oberlandesgericht spätestens drei Monate vor Beginn der Wahlstation mitzuteilen, in welchem Wahlbereich und bei welcher Ausbildungsstelle sie oder er ausgebildet werden soll. 30 Veränderte Einteilung des Vorbereitungsdienstes (1) Auf Antrag kann das Oberlandesgericht die Reihenfolge der Stationen ändern, wenn dies der Ausbildung förderlich ist. (2) Das Oberlandesgericht regelt den weiteren Vorbereitungsdienst für diejenigen, die einen Teil des Vorbereitungsdienstes in einem anderen Land abgeleistet haben und nunmehr in Niedersachsen übernommen werden. 31 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes (1) Ist Ausbildungszeit wegen Dienstunfähigkeit entfallen, so können auf Antrag die erste und die vierte Pflichtstation bei mehr als 40 entfallenen Arbeitstagen und die übrigen Stationen bei mehr als 30 entfallenen Arbeitstagen um drei Monate verlängert werden. (2) Das Oberlandesgericht kann im Einzelfall die Ausbildungszeit auf Antrag auch aus sonstigen zwingenden Gründen um drei Monate verlängern; unzureichende Leistungen stel-len keinen zwingenden Grund dar. (3) Eine Verlängerung nach Absatz 1 oder 2 kann auch mehrfach gewährt werden. (4) Der Antrag kann nur bis zum Ende der Station gestellt werden, die verlängert werden soll. Rechtsgrundlagen 229

246 vl 2017/9/21 8:35 page 230 #246 D. Rechtsgrundlagen 32 [aufgehoben] 33 Gestaltung der Ausbildung (1) Die Referendarin oder der Referendar hat die Arbeitskraft voll der Ausbildung zu widmen. (2) 1 Die Ausbildung findet am Arbeitsplatz, in der Arbeitsgemeinschaft und in Sonderveranstaltungen statt. 2 Die Oberlandesgerichte stellen Grundsätze für die Zuweisung an Ausbildungsstellen und Arbeitsgemeinschaften auf. 3 Ein Anspruch auf eine Ausbildung bei einer bestimmten Ausbildungsstelle besteht nicht. 4 Die Referendarin oder der Referendar kann einer Arbeitsgemeinschaft in einem anderen Oberlandesgerichtsbezirk zugewiesen werden. 5 Das Oberlandesgericht kann von der Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft befreien. (3) In der vierten Pflicht- und der Wahlstation kann die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen bis zu einer Dauer von insgesamt drei Monaten gestattet werden. (4) Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften wählen zur Wahrnehmung ihrer Interessen in Ausbildungsfragen eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie eine Vertreterin oder einen Vertreter. (5) Die Ausbildung wird durch Klausurenkurse zur Prüfungsvorbereitung ergänzt; die Teilnahme ist freiwillig. (6) 1 Die Ausbildung darf nur von Personen durchgeführt werden, die die Befähigung zum Richteramt oder bei einer Ausbildung im Ausland eine entsprechende Qualifikation besitzen. 2 Von diesem Erfordernis kann bei den Wahlstellen nach 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. h und i im Einzelfall abgesehen werden. (7) In jeder Station wird nach einem Plan ausgebildet, der die Gegenstände und die Methoden der Ausbildung festlegt. 34 Ausbildungsnachweise Über die Ausbildung am Arbeitsplatz ist ein Ausbildungsnachweis anzulegen, der über die erbrachten schriftlichen und mündlichen Leistungen, soweit sie nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind, und ihre Bewertung Aufschluss gibt. 35 Zeugnisse (1) 1 Jede Ausbilderin oder jeder Ausbilder am Arbeitsplatz und in der Arbeitsgemeinschaft der Pflichtstationen hat sich in einem Ausbildungszeugnis über die Referendarin oder den Referendar zu äußern. 2 Das Zeugnis hat Angaben zu enthalten über die Fähigkeiten, die Rechtskenntnisse, die während der Ausbildung erbrachten Leistungen und soweit möglich die persönlichen Eigenschaften. (2) Für die Bewertung der Leistungen gilt 12 Abs. 1 NJAG. (3) 1 Das Zeugnis ist am Ende der Station oder des Stationsteils anzufertigen und zu eröffnen, bevor es zu den Personalakten gegeben wird. 2 Ist beabsichtigt, die Gesamtleistung mit mangelhaft oder ungenügend zu beurteilen, so soll dies 230

247 vl 2017/9/21 8:35 page 231 #247 II. Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) spätestens zehn Tage vor Beendigung des Beurteilungszeitraumes mitgeteilt werden. 3 Eine schriftliche Äußerung der Referendarin oder des Referendars zu dem Zeugnis ist zusammen mit diesem aufzubewahren. 36 [aufgehoben] 37 Aufsichtsarbeiten (1) 1 Die Aufsichtsarbeiten werden zu Beginn des letzten Monats der letzten Pflichtstation geschrieben Abs. 1 Sätze 1 und 2 gilt entsprechend. (2) 1 Die Aufsichtsarbeiten beziehen sich auf die Ausbildung in den Pflichtstationen. 2 Anzufertigen sind 1. vier Aufsichtsarbeiten aus dem Bereich des Zivilrechts, davon zwei Arbeiten mit einer gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlich-rechtsgestaltenden sowie jeweils eine Arbeit mit einer zivilgerichtlichen und einer gutachterlichen Aufgabenstellung, 2. eine Aufsichtsarbeit aus dem Bereich des Strafrechts mit einer staatsanwaltschaftlichen Aufgabenstellung, 3. zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Bereich des Öffentlichen Rechts, davon eine mit einer verwaltungsfachlichen und eine mit einer gutachterlich-rechtsberatenden Aufgabenstellung, 4. eine Aufsichtsarbeit nach Wahl des Prüflings aus dem Strafrecht mit einer staatsanwaltschaftlichen oder aus dem Öffentlichen Recht mit einer verwaltungsfachlichen Aufgabenstellung. 3 Liegt dem Landesjustizprüfungsamt bis spätestens zum Ende der Ausbildung in der dritten Pflichtstation eine Wahlentscheidung des Prüflings nach Satz 2 Nr. 4 nicht vor, so ist eine Aufsichtsarbeit mit einer staatsanwaltschaftlichen Aufgabenstellung anzufertigen. 38 [aufgehoben] 39 Mündliche Prüfung (1) 1 Die mündliche Prüfung beginnt mit dem freien Aktenvortrag zu einer anwaltlichen Aufgabenstellung. 2 Daran schließt sich ein kurzes Vertiefungsgespräch an. (2) 1 Die Akten, die dem Vortrag zugrunde liegen, beziehen sich auf den vom Prüfling gewählten Wahlbereich. 2 Ist ein Wahlbereich nach 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 oder 4 gewählt, so kann die Referendarin oder der Referendar spätestens zwei Monate vor Ende der Wahlstation gegenüber dem Landesjustizprüfungsamt erklären, welchem Teilbereich der Vortrag zu entnehmen ist. 3 Die Aufgabe wird dem Prüfling eine Stunde vor der mündlichen Prüfung übergeben. (3) 1 Die Prüfungsgespräche dauern bei vier Prüflingen insgesamt etwa drei Stunden. 2 Sie sind durch angemessene Pausen zu unterbrechen. (4) 1 Die Prüfungsgespräche sind entsprechend den vier Pflichtstationen zu gliedern. Rechtsgrundlagen 231

248 vl 2017/9/21 8:35 page 232 #248 D. Rechtsgrundlagen 2 Sie sollen von den jeweils typischen Berufssituationen ausgehen. 3 Die Prüfungsgespräche dienen der Feststellung, ob der Prüfling in der Lage ist, Aufgaben und Probleme der juristischen Praxis rasch zu erfassen, die maßgebenden Gesichtspunkte zutreffend zu erkennen und durch überzeugende Erwägungen zu einer Lösung beizutragen. (5) Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses kann das Zuhören bei der mündlichen Prüfung gestatten: 1. Referendarinnen und Referendaren, vorzugsweise denen, die demnächst zur Prüfung anstehen, 2. Vertreterinnen und Vertretern von Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie 3. anderen Personen, an deren Anwesenheit ein dienstliches Interesse besteht. 40 Wiederholung der Prüfung (1) 1 Ist die Prüfung nicht bestanden, so bestimmt der Prüfungsausschuss, welche der vier Pflichtstationen ganz oder teilweise zu wiederholen sind. 2 Er legt die Dauer des Ergänzungsvorbereitungsdienstes, der mindestens drei und höchstens sieben Monate beträgt, fest. 3 Wird er aufgeteilt, so entfallen auf die einzelnen Stationen mindestens drei Monate. 4 Die Ausbildung im Ergänzungsvorbereitungsdienst beginnt unverzüglich bleibt unberührt. (2) 1 Hat eine mündliche Prüfung nicht stattgefunden oder ist die Prüfung wegen einer Täuschungshandlung für nicht bestanden erklärt worden, so trifft das Landesjustizprüfungsamt die Entscheidungen nach Absatz 1. 2 Es kann von der Anordnung eines Ergänzungsvorbereitungsdienstes absehen, wenn mit den schriftlichen Prüfungsleistungen die Voraussetzungen für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung erfüllt sind. (3) Die Referendarin oder der Referendar hat die Aufsichtsarbeiten gegen Ende des Ergänzungsvorbereitungsdienstes anzufertigen. (4) Ist die Prüfung zu wiederholen, aber kein Ergänzungsvorbereitungsdienst abzuleisten (Absatz 2 Satz 2), so werden die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistungen auf die Prüfungsgesamtnote der Wiederholungsprüfung angerechnet. 41 Übergangsvorschriften (1) 1 Für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2009 die Zulassung zur Pflichtfachprüfung oder Schwerpunktbereichsprüfung beantragen, finden die am 30. September 2009 geltenden Vorschriften über die erste Prüfung weiterhin Anwendung. 2 Studierende, die ab dem 1. Oktober 2009 und vor dem 1. Juli 2010 die Zulassung zur Pflichtfachprüfung oder Schwerpunktbereichsprüfung beantragen, können mit ihrem Antrag entscheiden, ob sich die Zulassung und die erste Prüfung nach den am 30. September 2009 geltenden oder den danach geltenden Vorschriften richtet. 3 Für Prüfungen, die im Anschluss an eine im Freiversuch als nicht unternommen geltende Prüfung abgelegt werden, und für Wiederholungsprüfungen gelten die gleichen 232

249 vl 2017/9/21 8:35 page 233 #249 II. Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) Bestimmungen wie für den ersten Prüfungsversuch. (2) 1 Abweichend von Absatz 1 finden für Studierende, die für die erste Prüfung nach den am 30. September 2009 geltenden Vorschriften zugelassen sind, die ab dem 1. Oktober 2009 geltenden Vorschriften Anwendung, wenn die Prüfungsleistungen nicht bis zum 31. Mai 2013 vollständig erbracht worden sind. 2 Die Bewertungen der vor dem 1. Juni 2013 bereits erbrachten Prüfungsleistungen gehen entsprechend den ab dem 1. Oktober 2009 geltenden Vorschriften in die Prüfungsgesamtnote ein. Rechtsgrundlagen 233

250 vl 2017/9/21 8:35 page 234 #250 D. Rechtsgrundlagen III. Studienordnung (StudO) 1) Alte Studienordnung (StudO) Studienordnung der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover (StudO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2011 Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover hat am , und die nachstehende Studienordnung beschlossen. Das Präsidium hat die Studienordnung am genehmigt. Die Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover in Kraft. 1 Studienziele und Studiendauer (1) Das rechtswissenschaftliche Studium vermittelt die Kenntnis und das Verständnis des Rechts mit seinen europarechtlichen Bezügen, den rechtswissenschaftlichen Methoden und den philosophischen, geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Grundlagen und bereitet auf die Erste Juristische Staatsprüfung und die Erste Prüfung vor. (2) Das Studium einschließlich der ersten Prüfung dauert in der Regel viereinhalb Jahre. 2 Gegenstand des Studiums (1) Das Studium besteht aus dem Pflichtfachstudium und dem Schwerpunktstudium. (2) Das Pflichtfachstudium umfasst die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen. (3) 1 Das Schwerpunktstudium dient der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung eines Pflichtfachbereichs sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. 2 Die Zulassung zum Schwerpunktstudium, der Gegenstand und Ablauf des Schwerpunktstudiums sowie die Prüfung sind in einer eigenständigen Ordnung geregelt (Fundstelle). 3 Studienbeginn und Studieneinführungswoche 1 Zu Beginn jedes Wintersemesters findet eine Studieneinführungswoche statt, die der Vorbereitung auf das juristische Studium dient. 2 Die Studieneinführungswoche ermöglicht die persönliche Eingewöhnung und soll eine erste Orientierung über das rechtswissenschaftliche Studium bieten. 234

251 vl 2017/9/21 8:35 page 235 #251 III. Studienordnung (StudO) 4 Studienplan 1 Für einen sinnvollen Aufbau des Studiums gibt der Studienplan, der als Bestandteil dieser Ordnung im Anhang beigefügt ist, Empfehlungen. 2 Die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Studiums durch die Studierenden werden hierdurch nicht berührt. 5 Arbeitsgemeinschaften (1) 1 Vorlesungsbegleitend werden in den ersten Semestern im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht Arbeitsgemeinschaften angeboten. 2 Die Arbeitsgemeinschaften dienen der Einübung und Vertiefung des in den Vorlesungen vermittelten Wissens. (2) Die Größe der Arbeitsgemeinschaften soll im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten 20 bis 25 Personen nicht überschreiten. (3) In den Arbeitsgemeinschaften soll zur Probe mindestens eine Fallklausur geschrieben werden. 6 Grundlagenveranstaltungen 1 In den Grundlagenveranstaltungen werden die geschichtlichen, philosophischen oder sozialen Grundlagen des Rechts und die Methodik seiner Anwendung exemplarisch behandelt. 2 Die erfolgreiche Teilnahme an einer Grundlagenveranstaltung ist nach 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) NJAG Voraussetzung für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung. 3 Erfolgreich ist die Teilnahme an einer Grundlagenveranstaltung dann, wenn eine Hausarbeit oder eine Klausur oder ein schriftlich vorbereiteter mündlicher Vortrag mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bestanden worden ist. 7 Fremdsprachen (1) Die Studierenden sind nach 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d) NJAG verpflichtet, im Rahmen des Studiums an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs erfolgreich teilzunehmen. (2) 1 Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltungen sind solche Lehrveranstaltungen im Umfang von 2 Semesterwochenstunden, die von der/dem verantwortlichen Dozenten/in in einer fremden Sprache abgehalten und vom Fakultätsrat als solche ausgewiesen werden. 2 Erfolgreich ist die Teilnahme dann, wenn in der fremden Sprache eine Klausur angefertigt worden ist und der Prüfling dabei gezeigt hat, dass er in der fremden Sprache über die erforderliche Ausdrucksfähigkeit verfügt. 3 Die Klausur kann durch eine Hausarbeit oder einen mündlichen Vortrag ersetzt werden, wenn der Prüfling zustimmt. (3) 1 Als rechtswissenschaftlich ausgerichteter Sprachkurs werden grundsätzlich nur Rechtsgrundlagen 235

252 vl 2017/9/21 8:35 page 236 #252 D. Rechtsgrundlagen solche Kurse anerkannt, die vom Fachsprachenzentrum der Leibniz Universität Hannover angeboten und durchgeführt werden. 2 Die Bestimmung der Leistungsanforderungen und die Ausstellung einer Bescheinigung erfolgen durch das Fachsprachenzentrum. 3 Der Fakultätsrat kann auch andere Kurse als rechtswissenschaftlich ausgerichtete Sprachkurse anerkennen, soweit sie gleichwertig sind. 8 Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Veranstaltungen 1 Die Studierenden sind nach 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e) NJAG verpflichtet, im Rahmen des Studiums an einer einsemestrigen Lehrveranstaltung für Wirtschaftsoder Sozialwissenschaften teilzunehmen. 2 Erfolgreich ist die Teilnahme dann, wenn eine Hausarbeit oder eine Klausur oder ein schriftlich vorbereiteter mündlicher Vortrag mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bestanden worden ist. 9 Schlüsselqualifikationen 1 Die Studierenden müssen gem. 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f NJAG an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen ( 5a Abs. 3 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes) mit Erfolg teilnehmen. 2 Erfolgreich ist die Teilnahme, wenn ein Vortrag oder eine vortragsähnliche Leistung im Rahmen der Lehrveranstaltung erbracht wurde. 10 Zwischenprüfung 1 Auf der Grundlage studienbegleitender Prüfungen wird während des Studiums eine Zwischenprüfung durchgeführt. 2 Die Zwischenprüfung dient der Feststellung, ob die oder der Studierende die für das weitere Studium erforderliche fachliche Qualifikation besitzt. 3 Die Zwischenprüfung ist in der Regel bis zum Ende des vierten Semesters abzulegen. 4 Die Durchführung der Prüfung und die Prüfungsinhalte sind in der Zwischenprüfungsordnung geregelt. 11 Methodenlehre 1 Zur Schwerpunktprüfung wird nach 7 Abs. 1 Buchst. c SPPrO nur zugelassen, wer erfolgreich an einer Lehrveranstaltung in Methodenlehre teilgenommen hat. 2 Erfolgreich ist die Teilnahme dann, wenn eine Klausur mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bestanden worden ist. 12 Übungen für Fortgeschrittene (1) 1 Die erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht ist nach 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c) NJAG die Voraussetzung für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung. 2 Erfolgreich ist die Teilnahme an der Übung dann, wenn von den im Rahmen 236

253 vl 2017/9/21 8:35 page 237 #253 III. Studienordnung (StudO) der Übung angebotenen Leistungskontrollen mindestens eine Hausarbeit und mindestens zwei Klausuren mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bestanden worden sind. (2) 1 An einer Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene darf nur teilnehmen, wer die nach 15 Abs. 1 Buchst. b und d ZwPrO erforderlichen Zwischenprüfungsleistungen bestanden hat und nachweist. 2 An einer Übung im Strafrecht und im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene darf nur teilnehmen, wer in dem betreffenden Fach die nach 15 Abs. 1 Buchst. e und f ZwPrO erforderlichen Zwischenprüfungsleistungen und eine Hausarbeit ( 15 Abs. 1 Buchst. c ZwPrO) bestanden hat und nachweist. 3 Studierende, die von einer anderen Universität an die Leibniz Universität Hannover wechseln, können dort erbrachte Leistungen anrechnen lassen, sofern sie gleichwertig sind. 4 Die Entscheidung trifft die Studiendekanin oder der Studiendekan. (3) 1 In den Übungen für Fortgeschrittene werden zwei Hausarbeiten und vier Klausuren angeboten. 2 Dabei soll eine der anzubietenden Klausuren rechtsberatende Praxis i.s.d. 5d Abs. 1 S. 1 DRiG zum Gegenstand haben. 3 Die erste Hausarbeit wird in der der Übung vorangehenden vorlesungsfreien Zeit, die zweite Hausarbeit in der sich an das Übungsende anschließenden vorlesungsfreien Zeit angeboten. 4 Die zweite Hausarbeit kann identisch sein mit der ersten Hausarbeit, die in der Fortgeschrittenenübung des nachfolgenden Semesters angeboten wird. (4) In den Übungen für Fortgeschrittene werden auch die in den praktischen Studienzeiten gewonnenen Einblicke in die Praxis berücksichtigt. 13 Anwaltsorientiertes Zertifikatsstudium 1 Für diejenigen Studierenden, die eine anwaltliche Tätigkeit anstreben, wird ein anwaltsorientiertes Schwerpunktstudium angeboten, das die Möglichkeit bietet, ein Zertifikat (ADVO-Zertifikat) zu erlangen. 2 Der Gegenstand und der Ablauf dieses Zusatzangebots sowie die Durchführung der Zertifikatsprüfung sind in einer eigenständigen Ordnung geregelt. 14 Notengebung 1 Die einzelnen Studienleistungen und die Gesamtnoten werden nach den Notenstufen und Punktzahlen bewertet, die in 1 der Verordnung über die Noten- und Punkteskala für die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung vom 3. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1243) in der jeweils geltenden Fassung festgelegt sind. 2 Die Prüfenden können durch ihnen zugeordnete Korrekturassistentinnen und Korrekturassistenten, die die Erste Juristische Staatsprüfung oder die Erste Prüfung bestanden haben, unterstützt werden. Rechtsgrundlagen 237

254 vl 2017/9/21 8:35 page 238 #254 D. Rechtsgrundlagen 15 Täuschungsversuch Versucht eine Studierende oder ein Studierender, das Ergebnis einer Leistungskontrolle durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, unzulässige Hilfe Dritter oder sonstige Täuschung zu beeinflussen, so wird die betroffene Leistung in der Regel mit der Note ungenügend (0 Punkte) bewertet. 16 Inkrafttreten (1) Diese Ordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Leibniz Universität Hannover folgenden Semesters in Kraft. (2) 12 Abs. 1 Satz 2 gilt erstmals für Studierende, die im Wintersemester 2003/2004 im ersten Fachsemester immatrikuliert waren. Studienplan für das rechtswissenschaftliche Studium im Pflichtfach 1. Semester 23 Studieneinführungswoche und Erstsemesterexkursion Grundkurs BGB I (einschließlich Fallbearbeitung) 4 Grundkurs BGB II 2 AG im Bürgerlichen Recht I 2 Strafrecht AT (einschließlich Fallbearbeitung) 4-6 AG im Strafrecht 2 Verfassungsrecht I (einschließlich Fallbearbeitung) 4 Grundlagenfach 2 Fremdsprachen 2 2. Semester 23 Grundkurs BGB III 4 Grundkurs BGB IV 3-4 AG im Bürgerlichen Recht II 2 Strafrecht BT I (einschließlich Fallbearbeitung) 2-4 Strafrecht BT II 2 AG im Strafrecht für Fortgeschrittene 2 Verfassungsrecht II (einschließlich Fallbearbeitung) AG im Staatsrecht

255 vl 2017/9/21 8:35 page 239 #255 III. Studienordnung (StudO) 3. Semester 26 Sachenrecht I 2 Sachenrecht II 2 Zivilprozessrecht I 2 Vorbereitungskurs auf die Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Strafprozessrecht I 2 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 2 Europarecht I 2 AG im Europarecht I 2 Allgemeines Verwaltungsrecht 4 AG im Verwaltungsrecht 2 Wirtschafts- oder sozialwissenschaftliche Veranstaltung 2 Methodenlehre 2 4. Semester 28 Familienrecht 2 Erbrecht 2 Handels- und Gesellschaftsrecht 2 Arbeitsrecht 2 Zivilprozessrecht II 2 Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 2 Europarecht II 2 AG im Europarecht II 2 Strafprozessrecht II 2 Gefahrenabwehrrecht 2 Baurecht 2 Kommunalrecht 2 Verwaltungsprozessrecht 2 Fremdsprachen/Schlüsselqualifikationen 2 2 Rechtsgrundlagen 239

256 vl 2017/9/21 8:35 page 240 #256 D. Rechtsgrundlagen 5. Semester 12 Übung und Vertiefung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene 4 Schwerpunktstudium 8 6. Semester 8 Schwerpunktstudium, Prüfung 8 Examinatorien zum Pflichtfach Klausurenkurs 7. Semester 8 Schwerpunktstudium 8 Examinatorien zum Pflichtfach Klausurenkurs 8. Semester 8 Schwerpunktstudium, Prüfung 8 Examinatorien zum Pflichtfach Klausurenkurs Die Veranstaltungen Strafrecht AT und Strafrecht BT I haben zusammen in zwei aufeinanderfolgenden Semestern einen Stundenumfang von insgesamt 8 SWS, die Vorlesungen Verfassungsrecht (I, II) zusammen in zwei aufeinanderfolgenden Semestern einen Stundenumfang von insgesamt 8 SWS. Der Vorbereitungskurs auf die Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht kann wahlweise auch im vierten Fachsemester angeboten werden. 240

257 vl 2017/9/21 8:35 page 241 #257 III. Studienordnung (StudO) 2) Neue Studienordnung (StudO) Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover hat am die nachfolgende geänderte Studienordnung beschlossen. Das Präsidium hat die Studienordnung am genehmigt. Sie tritt nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover zum Wintersemester 2016/2017 in Kraft. 1 - Studienziele und Studiendauer (1) Das rechtswissenschaftliche Studium vermittelt die Kenntnis und das Verständnis des Rechts mit seinen europarechtlichen Bezügen, den rechtswissenschaftlichen Methoden und den philosophischen, geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Grundlagen und bereitet auf die Erste Prüfung vor. (2) Das Studium einschließlich der Ersten Prüfung dauert in der Regel viereinhalb Jahre. 2 - Gegenstand des Studiums (1) Das Studium besteht aus dem Pflichtfachstudium und dem Schwerpunktstudium. (2) Das Pflichtfachstudium umfasst die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen. (3) 1 Das Schwerpunktstudium dient der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung eines Pflichtfachbereichs sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. 2 Die Zulassung zum Schwerpunktstudium, der Gegenstand und Ablauf des Schwerpunktstudiums sowie die Prüfung sind in einer eigenständigen Ordnung geregelt. 3 - Studienbeginn und Studieneinführungswoche 1 Zu Beginn jedes Wintersemesters findet eine Studieneinführungswoche statt, die der Vorbereitung auf das juristische Studium dient. 2Die Studieneinführungswoche ermöglicht die persönliche Eingewöhnung und soll eine erste Orientierung über das rechtswissenschaftliche Studium bieten. 4 - Studienplan 1 Für einen sinnvollen Aufbau des Studiums gibt der Studienplan, der als Bestandteil dieser Ordnung im Anhang beigefügt ist, Empfehlungen. 2 Die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Studiums durch die Studierenden werden hierdurch nicht berührt. Rechtsgrundlagen 241

258 vl 2017/9/21 8:35 page 242 #258 D. Rechtsgrundlagen 5 - Arbeitsgemeinschaften (1) 1 Vorlesungsbegleitend werden in den ersten Semestern im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht Arbeitsgemeinschaften angeboten. 2Die Arbeitsgemeinschaften dienen der Einübung und Vertiefung des in den Vorlesungen vermittelten Wissens. (2) Die Größe der Arbeitsgemeinschaften soll im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten 20 bis 25 Personen nicht überschreiten. (3) In den Arbeitsgemeinschaften soll zur Probe mindestens eine Fallklausur geschrieben werden. 6 - Grundlagenveranstaltungen 1 In den Grundlagenveranstaltungen werden die geschichtlichen, philosophischen oder sozialen Grundlagen des Rechts und die Methodik seiner Anwendung exemplarisch behandelt. 2 Die erfolgreiche Teilnahme an einer Grundlagenveranstaltung ist nach 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) NJAG Voraussetzung für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung. 3 Erfolgreich ist die Teilnahme an einer Grundlagenveranstaltung dann, wenn eine Hausarbeit oder eine Klausur oder ein schriftlich vorbereiteter mündlicher Vortrag mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bestanden worden ist. 7 - Fremdsprachen (1) Die Studierenden sind nach 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. d) NJAG verpflichtet, im Rahmen des Studiums an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs erfolgreich teilzunehmen. (2) 1 Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltungen sind solche Lehrveranstaltungen im Umfang von 2 Semesterwochenstunden, die von der/dem verantwortlichen Dozenten/in in einer fremden Sprache abgehalten und vom Fakultätsrat als solche ausgewiesen werden. 2 Erfolgreich ist die Teilnahme dann, wenn in der fremden Sprache eine Klausur oder eine Hausarbeit angefertigt oder ein mündlicher Vortrag gehalten worden ist und der Prüfling dabei gezeigt hat, dass er in der fremden Sprache über die erforderliche Ausdrucksfähigkeit verfügt. (3) 1 Als rechtswissenschaftlich ausgerichteter Sprachkurs werden grundsätzlich nur solche Kurse anerkannt, die vom Fachsprachenzentrum der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover angeboten und durchgeführt werden. 2 Die Bestimmung der Leistungsanforderungen und die Ausstellung einer Bescheinigung erfolgen durch das Fachsprachenzentrum. 3 Der Fakultätsrat kann auch andere Kurse als rechtswissenschaftlich ausgerichtete Sprachkurse anerkennen, soweit sie gleichwertig sind. 242

259 vl 2017/9/21 8:35 page 243 #259 III. Studienordnung (StudO) 8 - Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Veranstaltungen 1 Die Studierenden sind nach 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. e) NJAG verpflichtet, im Rahmen des Studiums an einer einsemestrigen Lehrveranstaltung für Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften teilzunehmen. 2 Erfolgreich ist die Teilnahme dann, wenn eine Hausarbeit oder eine Klausur oder ein schriftlich vorbereiteter mündlicher Vortrag mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bestanden worden ist. 9 - Schlüsselqualifikationen 1 Die Studierenden müssen gem. 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. f) NJAG an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen ( 5a Abs. 3 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes) mit Erfolg teilnehmen. 2 Erfolgreich ist die Teilnahme, wenn ein Vortrag oder eine vortragsähnliche Leistung im Rahmen der Lehrveranstaltung erbracht wurde Zwischenprüfung 1 Auf der Grundlage studienbegleitender Prüfungen wird während des Studiums eine Zwischenprüfung durchgeführt. 2 Die Zwischenprüfung dient der Feststellung, ob die oder der Studierende die für das weitere Studium erforderliche fachliche Qualifikation besitzt. 3 Die Zwischenprüfung ist in der Regel bis zum Ende des vierten Semesters abzulegen. 4 Die Durchführung der Prüfung und die Prüfungsinhalte sind in der Zwischenprüfungsordnung geregelt Methodenlehre 1 Zur Schwerpunktprüfung wird nach 7 Abs. 1 lit. c) SPPrO nur zugelassen, wer erfolgreich an einer Lehrveranstaltung in Methodenlehre teilgenommen hat. 2 Erfolgreich ist die Teilnahme dann, wenn eine Klausur mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bestanden worden ist Übungen für Fortgeschrittene (1) 1 Die erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht ist nach 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) NJAG die Voraussetzung für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung. 2 Erfolgreich ist die Teilnahme an der Übung dann, wenn von den im Rahmen der Übung angebotenen Leistungskontrollen mindestens zwei Klausuren innerhalb eines Semesters jeweils mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bestanden worden sind. 3 Darüber hinaus muss im Bürgerlichen Recht und im Öffentlichen Recht jeweils mindestens eine Hausarbeit mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bestanden worden sein. 4 Die Hausarbeitsleistung kann aus einem anderen Semester als die Klausurleistungen stammen. 5 Die jeweils erbrachten Teilleistungen einer Übung für Fortgeschrittene verfallen nach 10 Semestern. Rechtsgrundlagen 243

260 vl 2017/9/21 8:35 page 244 #260 D. Rechtsgrundlagen (2) 1 An einer Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene darf nur teilnehmen, wer die nach 15 Abs. 1 lit. b) und d) ZwPrO erforderlichen Zwischenprüfungsleistungen bestanden hat und nachweist. 2An einer Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene darf nur teilnehmen, wer die nach 15 Abs. 1 lit. c) und e) ZwPrO erforderlichen Zwischenprüfungsleistungen bestanden hat und nachweist. 3 An einer Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene darf nur teilnehmen, wer die nach 15 Abs. 1 lit. f) ZwPrO erforderlichen Zwischenprüfungsleistungen bestanden hat und nachweist. 4 Studierende, die von einer anderen Universität an die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover wechseln, können dort erbrachte Leistungen anrechnen lassen, sofern sie gleichwertig sind. 5 Die Entscheidung trifft die Studiendekanin oder der Studiendekan. (3) 1 In den Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht und im Öffentlichen Recht werden pro Semester eine Hausarbeit und in allen Übungen für Fortgeschrittene werden pro Semester vier Klausuren angeboten. 2 Dabei soll eine der anzubietenden Klausuren rechtsberatende Praxis i.s.d. 5d Abs. 1 S. 1 DRiG zum Gegenstand haben. (4) In den Übungen für Fortgeschrittene werden auch die in den praktischen Studienzeiten gewonnenen Einblicke in die Praxis berücksichtigt Anwaltsorientiertes Zertifikatsstudium 1 Für diejenigen Studierenden, die eine anwaltliche Tätigkeit anstreben, wird ein anwaltsorientiertes Zertifikatsstudium angeboten, das die Möglichkeit bietet, ein Zertifikat (ADVO-Zertifikat) zu erlangen. 1 Der Gegenstand und der Ablauf dieses Zusatzangebots sowie die Durchführung der Zertifikatsprüfung sind in einer eigenständigen Ordnung geregelt Notengebung 1 Die einzelnen Studienleistungen und die Gesamtnoten werden nach den Notenstufen und Punktzahlen bewertet, die in 1 der Verordnung über die Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Staatsprüfung vom 3. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1243) in der jeweils geltenden Fassung festgelegt sind. 2 Die Prüfenden können durch ihnen zugeordnete Korrekturassistentinnen und Korrekturassistenten, die die Erste Juristische Staatsprüfung oder die Erste Prüfung bestanden haben, unterstützt werden Täuschungsversuch Versucht eine Studierende oder ein Studierender, das Ergebnis einer Leistungskontrolle durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, unzulässige Hilfe Dritter oder sonstige Täuschung zu beeinflussen, so wird die betroffene Leistung in der Regel mit der Note ungenügend (0 Punkte) bewertet. 244

261 vl 2017/9/21 8:35 page 245 #261 III. Studienordnung (StudO) 16 - Inkrafttreten (1) Diese Ordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover folgenden Semesters in Kraft. (2) Sie ist erstmals auf Studierende anzuwenden, die im Wintersemester 2016/2017 für das rechtswissenschaftliche Studium (Abschluss Erste Prüfung) erstimmatrikuliert wurden. Studienplan für das rechtswissenschaftliche Studium im Pflichtfach 1. Semester 22 Studieneinführungswoche und Erstsemesterexkursion Grundkurs BGB I 4 Grundkurs BGB II 2 AG zum Grundkurs BGB I und II 2 Grundkurs Strafrecht I 4 AG zum Grundkurs Strafrecht I 2 Verfassungsrecht I 4 AG zum Verfassungsrecht I 2 Grundlagenfach 2 2. Semester Grundkurs BGB III 4 Grundkurs BGB IV 3-4 AG zum Grundkurs BGB III und IV 2 Grundkurs Strafrecht II 4 AG zum Grundkurs Strafrecht II 2 Verfassungsrecht II 4 AG zum Verfassungsrecht II 2 Rechtsgrundlagen 245

262 vl 2017/9/21 8:35 page 246 #262 D. Rechtsgrundlagen 3. Semester 30 Sachenrecht I 2 Sachenrecht II 2 AG zum Sachenrecht I und II 2 Zivilprozessrecht I 2 Vorbereitungskurs auf die Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht I Grundkurs Strafrecht III 2 AG zum Grundkurs Strafrecht III 2 Strafprozessrecht I 2 Europarecht I 2 AG zum Europarecht I 2 Allgemeines Verwaltungsrecht 4 AG zum Allgemeinen Verwaltungsrecht 2 Wirtschafts- oder sozialwissenschaftliche Veranstaltung 2 Methodenlehre 2 4. Semester Familienrecht 2 Erbrecht 2 Handels- und Gesellschaftsrecht 2 Arbeitsrecht 2 Zivilprozessrecht II 2 Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 2 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 2 Strafprozessrecht II 2 Europarecht II 2 AG zum Europarecht II 2 Besonderes Verwaltungsrecht 4-5 AG zum Besonderen Verwaltungsrecht 2 Verwaltungsprozessrecht 2 Fremdsprachen 2 Schlüsselqualifikationen

263 vl 2017/9/21 8:35 page 247 #263 III. Studienordnung (StudO) 5. Semester 12 Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene 4 Schwerpunktstudium 8 6. Semester 8 Schwerpunktstudium, Prüfung 8 Examinatorien zum Pflichtfach Klausurenkurs 7. Semester 8 Schwerpunktstudium 8 Examinatorien zum Pflichtfach Klausurenkurs 8. Semester 8 Schwerpunktstudium, Prüfung 8 Examinatorien zum Pflichtfach Klausurenkurs Der Vorbereitungskurs auf die Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht kann wahlweise auch im vierten Fachsemester angeboten werden. Rechtsgrundlagen 247

264 vl 2017/9/21 8:35 page 248 #264 D. Rechtsgrundlagen IV. Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO) 1) Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO, alte Fassung) Ordnung für die Durchführung einer studienbegleitenden Zwischenprüfung für das rechtswissenschaftliche Studium mit dem Abschluss Staatsexamen an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover (ZwPrO) In der Fassung der Bekanntmachung vom gemäß 1a Abs. 3 NJAG i.d.f. vom (GVBl. S. 8) I. Teil: Grundlagen 1 Zwischenprüfung (1) 1 Während des rechtswissenschaftlichen Studiums wird eine Zwischenprüfung auf der Grundlage studienbegleitender Prüfungen durchgeführt. 2 Sie dient der Feststellung, ob die/der Studierende die für das weitere Studium erforderliche fachliche Qualifikation besitzt. 3 Zugleich ermöglicht sie den Studierenden von Anfang an eine kontinuierliche Selbstkontrolle und hält sie zu einem zielgerichteten Studium an. (2) 1 Die Zwischenprüfung ist in der Regel bis zum Ende des vierten Fachsemesters (Zwischenprüfungsfrist, 5) abzulegen. 2 Die Gegenstände der Zwischenprüfung (Zwischenprüfungsinhalte, 14-17) werden unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes den Pflichtfächern des ersten juristischen Staatsexamens ( 3 Abs. 3 Sätze 1 und 4 NJAG, 16 NJAVO) und den Grundlagenfächern ( 4 Abs. 1 Nr. 1 a NJAG) entnommen. (3) Der erfolgreiche Abschluss der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung, aber nicht auch für die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene. (4) 1 Wer die geforderten Leistungsnachweise ( 14-17) innerhalb der Zwischenprüfungsfrist ( 5) nicht erbracht hat, hat die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden und den Prüfungsanspruch verloren. 2 Damit erlischt die Zulassung zum rechtswissenschaftlichen Studium, und es erfolgt die Exmatrikulation für dieses Fach. II. Teil: Prüfungsverfahren Abschnitt 1: Organisation 2 Zwischenprüfungsbeauftragte(r) (1) 1 Der Fakultätsrat bestimmt für die Zwischenprüfung aus der Hochschullehrergruppe für die Dauer von jeweils 2 Jahren eine Beauftragte oder einen Beauftragten und zwei Vertretungen für den Verhinderungsfall (Zwischenprüfungsbeauftragte/r). 2 Bei Einführung eines kollegialen Dekanats übernimmt die Studiendekanin oder der 248

265 vl 2017/9/21 8:35 page 249 #265 IV. Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO) Studiendekan die Aufgabe der/des Zwischenprüfungsbeauftragten. (2) Die/der Zwischenprüfungsbeauftragte trifft alle Entscheidungen nach dieser Ordnung, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. (3) Die/der Zwischenprüfungsbeauftragte stellt die Durchführung der Zwischenprüfungen sicher und achtet darauf, dass die Bestimmungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), des Niedersächsischen Gesetzes über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) nebst ergänzender Verordnung (NJAVO) und dieser Zwischenprüfungsordnung eingehalten werden. (4) Die/der Zwischenprüfungsbeauftragte berichtet regelmäßig über die Entwicklung der Prüfungsergebnisse und gibt dem Fakultätsrat Anregungen zur Reform dieser Prüfungsordnung. 3 Zwischenprüfungsausschuss (1) 1 Es wird ein Zwischenprüfungsausschuss gebildet. 2 Dem Zwischenprüfungsausschuss gehören fünf Mitglieder an, und zwar die/der Zwischenprüfungsbeauftragte, zwei weitere Mitglieder der Professorengruppe, ein Mitglied der Mitarbeitergruppe und ein Mitglied der Studierendengruppe. 3 Mit Ausnahme der/des Zwischenprüfungsbeauftragten werden seine Mitglieder sowie deren ständige Vertreterinnen oder Vertreter durch die jeweiligen Gruppenvertretungen im Fakultätsrat benannt. 4 Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitglieds ein Jahr. 5 Der Zwischenprüfungsausschuss wird von der/dem Zwischenprüfungsbeauftragten einberufen und geleitet. (2) Der Zwischenprüfungsausschuss trifft alle Entscheidungen, die ihm nach dieser Ordnung zugewiesen sind. (3) 1 Der Zwischenprüfungsausschuss fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. 2 Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Zwischenprüfungsbeauftragten den Ausschlag. 3 Der Zwischenprüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder, darunter zwei Mitglieder der Professorengruppe, anwesend sind. 4 Das Mitglied der Studierendengruppe hat bei der Bewertung und Anrechnung von Zwischenprüfungs- und Studienleistungen nur beratende Stimme. (4) 1 Die Sitzungen des Zwischenprüfungsausschusses sind nicht öffentlich. 2 In einer Niederschrift sind die wesentlichen Gegenstände der Erörterung festzuhalten und Beschlüsse im Wortlaut wiederzugeben. 3 Die Teilnehmer unterliegen der Amtsverschwiegenheit; sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie zur Verschwiegenheit zu verpflichten. (5) 1 Der Zwischenprüfungsausschuss kann sich eine Geschäftsordnung geben. 2 Er kann außerdem allgemeine Regelungen zur Durchführung der Zwischenprüfung vorschlagen, über die der Fakultätsrat beschließt. Rechtsgrundlagen 249

266 vl 2017/9/21 8:35 page 250 #266 D. Rechtsgrundlagen 4 Prüfende (1) 1 Prüfende sind die verantwortliche Leiterin oder der verantwortliche Leiter der Lehrveranstaltung, in der Zwischenprüfungsleistungen erbracht werden können. 2 Die/der Zwischenprüfungsbeauftragte kann in begründeten Ausnahmefällen eine andere Person als Prüferin oder Prüfer bestellen. 3 Die Prüfenden können durch ihnen zugeordnete Korrekturassistentinnen oder Korrekturassistenten, die die Erste Juristische Staatsprüfung oder die Erste Prüfung bestanden haben, unterstützt werden. (2) Prüfungsleistungen dürfen nur von Personen bewertet werden, die die erste juristische Staatsprüfung oder die Erste Prüfung bestanden haben. (3) 1 Die Bewertung einer Leistung mit mangelhaft oder ungenügend erfordert die Mitwirkung einer Person mit der Befähigung zum Richteramt. 2 Für jede Lehrveranstaltung, deren Leiterin oder Leiter nicht die Befähigung zum Richteramt besitzt, bestimmt die/der Zwischenprüfungsbeauftragte eine weitere fachnahe, in den Lehrbetrieb eingebundene Prüferin oder einen weiteren in den Lehrbetrieb eingebundenen Prüfer mit der Befähigung zum Richteramt, der/dem die Zweitbeurteilung der mit mangelhaft oder ungenügend bewerteten Prüfungsleistungen obliegt und deren/dessen Bewertung im Falle einer nach dem Einigungsversuch verbleibenden Abweichung den Ausschlag gibt. Abschnitt 2: Durchführung 5 Zwischenprüfungsfrist (1) Bei der Berechnung der Zwischenprüfungsfrist nach 1 Abs. 2 S. 1 bleiben unberücksichtigt a) Semester, in denen die/der Studierende wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund an einem Studium gehindert war, b) bis zu einem Semester eines rechtswissenschaftlichen Studiums des ausländischen Rechts im Ausland, sofern eine hinreichende Studienleistung nachgewiesen wird, c) bis zu einem Semester einer Tätigkeit als Mitglied in den Gremien einer Hochschule, der Selbstverwaltung der Studierenden oder der Studentenwerke. d) Semester, in denen die/der Studierende wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach 34 HRG beurlaubt war. (2) Eine Verlängerung der Zwischenprüfungsfrist um ein Semester kann beantragen, wer aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit, eine Prüfungsleistung im vierten Fachsemester nicht hat ablegen können. (3) Wichtige Gründe sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen; Krankheitszeiten sind durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen. (4) Gegen belastende Entscheidungen der/des Zwischenprüfungsbeauftragten kann der Zwischenprüfungausschuss angerufen werden. 250

267 vl 2017/9/21 8:35 page 251 #267 IV. Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO) 6 Studienortwechsel (1) 1 Studierende der Leibniz Universität Hannover, die vor Ablauf der Zwischenprüfungsfrist zu einer anderen Universität wechseln, erhalten auf schriftlichen Antrag eine Bescheinigung über die bisher erbrachten Zwischenprüfungsleistungen Abs. 2 lit. b und Abs. 5 gelten entsprechend. (2) 1 Studierende, die vor Ablauf der Zwischenprüfungsfrist von einer anderen Universität an die Leibniz Universität Hannover wechseln, können dort erbrachte Leistungen anrechnen lassen, wenn sie gleichwertig sind, d.h. den nach dieser Zwischenprüfungsordnung erforderlichen Leistungsnachweisen im wesentlichen entsprechen. 2 Sie haben dazu die notwendigen Nachweise beizubringen und erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Anrechnung bisheriger Leistungen. (3) 1 Eine an einer anderen deutschen Universität bestandene Zwischenprüfung wird auf Antrag als solche anerkannt. 2 Studierende, die nach mindestens vier Fachsemestern von einer anderen Universität ohne dort mit Erfolg abgeschlossene Zwischenprüfung an die Leibniz Universität Hannover wechseln, müssen Leistungen nachweisen, die den zum Bestehen der Zwischenprüfung nach dieser Ordnung erforderlichen Leistungsnachweisen im wesentlichen entsprechen. 3 Abs. 2 S. 2 gilt entsprechend. (4) Gegen belastende Entscheidungen der/des Zwischenprüfungsbeauftragten kann der Zwischenprüfungausschuss angerufen werden. 7 Zulassung 1 Zur Zwischenprüfung wird nur zugelassen, wer an der Leibniz Universität Hannover für das rechtswissenschaftliche Studium (Abschluss Staatsexamen) als Studierende/r eingeschrieben ist. 2 Studierende im ersten Fachsemester werden ohne besonderen Antrag zugelassen; alle anderen haben alsbald die Zulassung zu beantragen. 3 Eine gesonderte Zulassung zu den einzelnen Teilprüfungen findet nicht statt. 8 Anmeldung (1) 1 An den einzelnen Prüfungen darf nur teilnehmen, wer sich rechtzeitig hierzu angemeldet hat. 2 Die Meldefrist endet eine Woche vor dem angesetzten Prüfungstermin. Versäumte Prüfungsleistungen gelten als mit ungenügend (0 Punkte) bewertet. (2) 1 Der Prüfling kann aus einem wichtigen Grund, insbesondere im Krankheitsfall, auch nach Ablauf der Anmeldefrist von einer Prüfung zurücktreten. 2 5 Abs. 3 gilt entsprechend; in offensichtlichen Fällen kann auf die Vorlage eines Attestes verzichtet werden. Rechtsgrundlagen 251

268 vl 2017/9/21 8:35 page 252 #268 D. Rechtsgrundlagen 9 Bewertung (1) Prüfungsleistungen werden entsprechend 1 der Verordnung über eine Notenund Punkteskala für die erste und Zweite Juristische Prüfung vom (BGBl. I S. 1243) bewertet. (2) 1 Eine Prüfung ist bestanden, wenn sie mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bewertet wurde. 2 Nur bestandene Prüfungen sind Grundlage zum Erwerb von Leistungspunkten. (3) Offensichtliche Bewertungsfehler sind unverzüglich bei der Prüferin oder dem Prüfer konkret und substantiiert schriftlich geltend zu machen. 10 Verfahren Der Zwischenprüfungsausschuss kann nähere Regeln über Zulassung und Anmeldung erlassen. 11 Täuschung (1) 1 Die Prüferin oder der Prüfer kann Teilnehmerinnen und Teilnehmer wegen eines Versuches der Täuschung zu eigenem oder fremdem Vorteil, insbesondere wegen der Benutzung oder Überlassung nicht zugelassener Hilfsmittel, oder wegen eines Verhaltens, das den ordnungsgemäßen Ablauf der Leistungskontrolle erheblich gefährdet, von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen. 2 In diesem Fall wird die Arbeit mit ungenügend (0 Punkte) bewertet. Hierüber ist eine Niederschrift anzufertigen. 3 Entsprechendes gilt, soweit nachträglich Täuschungsversuche festgestellt werden. (2) In besonders schweren Fällen kann die gesamte Zwischenprüfung nach Anhörung der Beteiligten vom Zwischenprüfungsausschuss vorzeitig für endgültig nicht bestanden erklärt werden. (3) 1 Stellt sich nach Ablegung der Zwischenprüfung heraus, dass die Voraussetzungen von Abs. 1 vorlagen, so ist das Zwischenprüfungszeugnis zurückzunehmen. 2 Betrifft der Verstoß nur eine einzelne Prüfung, so kann der Zwischenprüfungsbeauftragte einmalig eine befristete Nachholung erlauben, sofern die Prüfungsleistung nach dem Verstoß und vor dem Ablauf der Zwischenprüfungsfrist noch hätte erbracht werden können. 3 Nach dem Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung oder der Ersten Prüfung ist eine Rücknahme des Zwischenprüfungszeugnisses ausgeschlossen, es sei denn, die Erste Juristische Staatsprüfung oder die Erste Prüfung wird endgültig nachträglich aberkannt. (4) Entsprechendes gilt, wenn die Zulassung zu einer Leistungskontrolle, eine Fristverlängerung oder die Anerkennung einer Verhinderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurden. 252

269 vl 2017/9/21 8:35 page 253 #269 IV. Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO) 12 Prüfungsabschluss und Prüfungszeugnis (1) 1 Die Zwischenprüfung hat erfolgreich abgelegt, wer die nach erforderlichen Leistungen fristgerecht erbracht hat. 2 Hierüber wird nach Ablauf der Zwischenprüfungsfrist, auf Antrag auch früher, ein schriftliches Zwischenprüfungszeugnis erteilt. (2) Das Zwischenprüfungszeugnis enthält a) in der einfachen Form den Vor- und Zunamen des Studierenden, ihre/seine Matrikelnummer, den Tag der Erstimmatrikulation und die Entscheidung über das Gesamtergebnis der Zwischenprüfung als bestanden oder nicht bestanden (Muster gemäß Anlage 1); b) in der detaillierten Form außerdem die Angabe sämtlicher erbrachten Einzelleistungen mit der erreichten Note nebst Notenpunkten mit Nennung jeweils der Lehrveranstaltung samt Kreditpunkten (Kreditpunkte), der Art des Leistungsnachweises, des/der Prüfenden und des Zeitpunkts der Erbringung der Leistung; dazu enthält das Zeugnis eine Gesamtbewertung, in der die Notenpunkte mit den für die Leistungskontrolle vorgesehenen Leistungspunkten multipliziert und deren Summe (Rangpunkte) in Verhältnis zu der konkret erzielbaren Gesamtpunktzahl gesetzt werden (Muster gemäß Anlage 2); c) in der qualifizierten Form zusätzlich die Angabe einer Platzziffer, aufgrund der innerhalb des Prüfungsdurchgangs erreichten Gesamtpunktzahl; nicht bestandene Teilleistungen gehen in diese Berechnung nicht ein (Muster gemäß Anlage 3 * ). (3) 1 Das Zeugnis wird in der Form gemäß Abs. 2 lit. c ausgestellt, wenn nicht die/der Studierende innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe des letzten Prüfungsergebnisses eine andere Form beantragt. 2 Vor Ablauf der Zwischenprüfungsfrist kann das Zwischenprüfungszeugnis nur in der Form gemäß lit. a oder b beantragt werden. (4) 1 Die Zwischenprüfung hat endgültig nicht bestanden, wer die erforderlichen Leistungen innerhalb der Zwischenprüfungsfrist nicht erbracht hat. 2 Hierüber erteilt die/der Zwischenprüfungsbeauftragte einen schriftlichen Bescheid, aus dem sich die erbrachten Prüfungsleistungen ergeben. (5) Bei EDV-mäßiger Abwicklung genügt die faksimilierte Unterschrift der/des Zwischenprüfungsbeauftragten, wenn die Authentizität zusätzlich durch einen Dienststempel nachgewiesen ist. 13 Widerspruchsverfahren (1) 1 Gegen die Entscheidung über das Nichtbestehen der Zwischenprüfung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch nach 68 ff. VwGO eingelegt werden. 2 Die Begründung soll die Rüge hinreichend konkret und substantiiert darlegen. (2) 1 Der Zwischenprüfungsausschuss entscheidet über die Abhilfe nach 72 VwGO. Rechtsgrundlagen * hier nicht mit veröffentlicht 253

270 vl 2017/9/21 8:35 page 254 #270 D. Rechtsgrundlagen 2 Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, bescheidet hierüber die Dekanin/der Dekan die Widerspruchsführerin oder den Widerspruchsführer. (3) Mitglieder im Zwischenprüfungsausschuss, die an der beanstandeten Bewertung mitgewirkt haben, sind von der Entscheidung über die Abhilfe ausgeschlossen. III. Teil: Prüfungsinhalte 14 Zwischenprüfungsinhalte (1) 1 Die Zwischenprüfung umfasst Leistungsnachweise unter Prüfungsbedingungen durch Klausuren ( 16) und Hausarbeiten ( 17) im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht einschließlich der zugehörigen Grundlagenfächer. 2 Die Prüfungsinhalte orientieren sich am jeweiligen Ausbildungsstand. 3 Die Prüfungsaufgaben werden von den Prüfenden ( 4 Abs. 1) gestellt. (2) Grundlage ist dabei ein Leistungspunktsystem ( 15), wobei sich die Leistungspunkte an der Schwierigkeit der Aufgabenstellung, dem Belastungsaufwand für die Leistungskontrolle, dem Umfang des Stoffes sowie der Aussagefähigkeit des Leistungsnachweises für die Eignung zum Studium orientieren. 15 Leistungspunktsystem (1) Das Bestehen der Zwischenprüfung setzt voraus: a) das Bestehen einer Hausarbeit oder einer Klausur oder eines schriftlich vorbereiteten mündlichen Vortrags in einem Grundlagenfach ( 7 StudO), b) das Bestehen einer Hausarbeit im Bürgerlichen Recht, c) das Bestehen einer Hausarbeit entweder im Strafrecht oder im Öffentlichen Recht, d) den Erwerb von mindestens zwölf Punkten aus mindestens zwei Klausuren aus unterschiedlichen Gebieten des Bürgerlichen Rechts (Grundkurs BGB I, Grundkurs BGB II, Grundkurs BGB III, Grundkurs BGB IV, Sachenrecht), e) den Erwerb von mindestens zwölf Punkten aus mindestens zwei Klausuren aus unterschiedlichen Gebieten des Strafrechts (Strafrecht AT, Strafrecht BT 1, Strafrecht BT 2), f) den Erwerb von mindestens zwölf Punkten aus mindestens zwei Klausuren aus unterschiedlichen Gebieten des Öffentlichen Rechts (Verfassungsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht). (2) Gewertet werden nur Teilleistungen, die mit mindestens ausreichend (4 Punkten) benotet worden sind. 16 Klausuren (1) Gegenstand der in 15 Abs. 1 Buchst. d bis f ZwPrO bezeichneten Klausuren sind Fallbearbeitungen. (2) 1 Klausuren werden in allen in 15 Abs. 1 Buchst. d bis f genannten Lehrveranstaltungen angeboten. 2 Die Klausurtermine setzt die/der Zwischenprüfungsbe- 254

271 vl 2017/9/21 8:35 page 255 #271 IV. Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO) auftragte in Abstimmung mit den Prüfenden fest; sie sind innerhalb des jeweiligen Fachsemesters überschneidungsfrei zu halten. (3) 1 An den Klausuren nehmen nur Studierende teil, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben (Einlasskontrolle). 2 Sie haben sich durch einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild und den Studierendenausweis zu legitimieren und diese während der Klausur neben sich auszulegen. (4) 1 Die Bearbeitungszeit beträgt 90 bis 120 Minuten. 2 Der/die Prüfende setzt die Bearbeitungszeit fest, die für Behinderte im begründeten Einzelfall auf Antrag angemessen verlängert werden kann. (5) 1 Es dürfen nur die ausdrücklich zugelassenen Hilfsmittel benutzt werden. 2 Die Verantwortung für die Aufsicht während der Anfertigung einer Klausur trägt die/der Prüfende. 3 Sie/er kann mit der Führung der Aufsicht eine oder mehrere Hilfspersonen betrauen. (6) 1 Die Klausur ist auf jedem einzelnen Blatt mit der Matrikelnummer zu versehen und mit dieser abschließend zu unterschreiben. 2 Eine Namensnennung darf nicht erfolgen. 17 Hausarbeiten (1) 1 Hausarbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben. 2 Für die Bearbeitung steht die gesamte vorlesungsfreie Zeit zur Verfügung. (2) Studierenden, die aus einem wichtigen Grund gehindert sind, eine Hausarbeit fristgerecht abzugeben, kann der/die Prüfende den Abgabetermin angemessen verlängern; der Grund ist glaubhaft zu machen. (3) 1 Der Hausarbeit ist eine Inhaltsgliederung und ein Literaturverzeichnis beizufügen. 2 Sie schließt am Ende mit der per Matrikelnummer zu unterschreibenden Versicherung, die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt sowie keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet zu haben. 3 Eine Namensnennung darf bei Hausarbeiten, deren Themen an mehrere Studierende zugleich vergeben werden, nicht erfolgen. (4) 1 Wiederholungsmöglichkeiten für erfolglose oder versäumte Hausarbeiten werden nicht angeboten. 2 Die gemäß 15 Buchst. a bis c verlangten Leistungen sind durch entsprechende andere Hausarbeiten oder Nachholung in einem späteren Semester zu erbringen. (5) Den Studierenden wird geraten, möglichst in allen drei Pflichtfächern eine Hausarbeit anzufertigen. IV. Teil: Inkrafttreten 18 Inkrafttreten (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Leibniz Universität Hannover in Kraft. (2) 1 Sie ist erstmals auf Studierende anzuwenden, die im Wintersemester 2001/2002 Rechtsgrundlagen 255

272 vl 2017/9/21 8:35 page 256 #272 D. Rechtsgrundlagen für das rechtswissenschaftliche Studium (Abschluss Staatsexamen) erstimmatrikuliert wurden in der am geänderten Fassung gilt erstmals für Studierende, die im Wintersemester 2003/2004 im ersten Fachsemester immatrikuliert waren; für alle übrigen Studierenden gilt 15 in der am beschlossenen Fassung fort. 3 Fragen- oder Themenklausuren, die bis zum Sommersemester 2004 geschrieben worden sind, werden als Fallklausur anerkannt. 4 Die Studiendekanin/der Studiendekan kann weitere Übergangsregelungen mit dem Ziel bekannt geben, das Vertrauen der Studierenden in bereits erbrachte Leistungen zu schützen. 256

273 vl 2017/9/21 8:35 page 257 #273 IV. Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO) 2) Neue Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO, neue Fassung) Das Niedersächsische Justizministerium hat im Benehmen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit Erlass vom PA gemäß 1 a Abs. 3 Satz 1 NJAG die nachstehende Zwischenprüfungsordnung genehmigt. Sie tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover in Kraft. Ordnung für die Durchführung einer studienbegleitenden Zwischenprüfung für das rechtswissenschaftliche Studium mit dem Abschluss Staatsexamen an der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Zwischenprüfungsordnung - ZwPrO) gemäß 1a Abs. 3 NJAG i.d.f. vom (GVBl. S. 7) I. Teil: Grundlagen 1 Zwischenprüfung (1) 1 Während des rechtswissenschaftlichen Studiums wird eine Zwischenprüfung auf der Grundlage studienbegleitender Prüfungen durchgeführt. 2 Sie dient der Feststellung, ob die/der Studierende die für das weitere Studium erforderliche fachliche Qualifikation besitzt. 3 Zugleich ermöglicht sie den Studierenden von Anfang an eine kontinuierliche Selbstkontrolle und hält sie zu einem zielgerichteten Studium an. (2) 1 Die Zwischenprüfung ist in der Regel bis zum Ende des vierten Fachsemesters (Zwischenprüfungsfrist, 5) abzulegen. 2 Die Gegenstände der Zwischenprüfung (Zwischenprüfungsinhalte, 14-17) werden unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes den Pflichtfächern der staatlichen Pflichtfachprüfung ( 3 Abs. 2 NJAG, 16 NJAVO) und den Grundlagenfächern ( 4 Abs. 1 Nr. 1 a NJAG) entnommen. (3) Der erfolgreiche Abschluss der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung, aber nicht auch für die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene. (4) 1 Wer die geforderten Leistungsnachweise ( 14-17) innerhalb der Zwischenprüfungsfrist ( 5) nicht erbracht hat, hat die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden und den Prüfungsanspruch verloren. 2 Damit erlischt die Zulassung zum rechtswissenschaftlichen Studium und es erfolgt die Exmatrikulation für diesen Studiengang. Rechtsgrundlagen 257

274 vl 2017/9/21 8:35 page 258 #274 D. Rechtsgrundlagen II. Teil: Prüfungsverfahren Abschnitt 1: Organisation 2 - Zwischenprüfungsbeauftragte(r) (1) 1 Der Fakultätsrat bestimmt für die Zwischenprüfung aus der Hochschullehrergruppe für die Dauer von jeweils 2 Jahren eine Beauftragte oder einen Beauftragten und zwei Vertretungen für den Verhinderungsfall (Zwischenprüfungsbeauftragte/r). 2 Bei Einführung eines kollegialen Dekanats übernimmt die Studiendekanin oder der Studiendekan die Aufgabe der/des Zwischenprüfungsbeauftragten. (2) Die/der Zwischenprüfungsbeauftragte trifft alle Entscheidungen nach dieser Ordnung, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. (3) Die/der Zwischenprüfungsbeauftragte stellt die Durchführung der Zwischenprüfungen sicher und achtet darauf, dass die Bestimmungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), des Niedersächsischen Gesetzes über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) nebst ergänzender Verordnung (NJAVO) und dieser Zwischenprüfungsordnung eingehalten werden. (4) Die/der Zwischenprüfungsbeauftragte berichtet regelmäßig über die Entwicklung der Prüfungsergebnisse und gibt dem Fakultätsrat Anregungen zur Reform dieser Prüfungsordnung. 3 - Zwischenprüfungsausschuss (1) 1 Es wird ein Zwischenprüfungsausschuss gebildet. 2 Dem Zwischenprüfungsausschuss gehören fünf Mitglieder an, und zwar die/der Zwischenprüfungsbeauftragte, zwei weitere Mitglieder der Professorengruppe, ein Mitglied der Mitarbeitergruppe und ein Mitglied der Studierendengruppe. 3 Mit Ausnahme der/des Zwischenprüfungsbeauftragten werden seine Mitglieder sowie deren ständige Vertreterinnen oder Vertreter durch die jeweiligen Gruppenvertretungen im Fakultätsrat benannt. 4 Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitglieds ein Jahr. 5 Der Zwischenprüfungsausschuss wird von der/dem Zwischenprüfungsbeauftragten einberufen und geleitet. (2) Der Zwischenprüfungsausschuss trifft alle Entscheidungen, die ihm nach dieser Ordnung zugewiesen sind. (3) 1 Der Zwischenprüfungsausschuss fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. 2 Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Zwischenprüfungsbeauftragten den Ausschlag. 3 Der Zwischenprüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder, darunter zwei Mitglieder der Professorengruppe, anwesend ist. 4 Das Mitglied der Studierendengruppe hat bei der Bewertung und Anrechnung von Zwischenprüfungs- und Studienleistungen nur beratende Stimme. (4) 1 Die Sitzungen des Zwischenprüfungsausschusses sind nicht öffentlich. 2 In einer Niederschrift sind die wesentlichen Gegenstände der Erörterung festzuhalten und Beschlüsse im Wortlaut 258

275 vl 2017/9/21 8:35 page 259 #275 IV. Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO) wiederzugeben. 3 Die Teilnehmer unterliegen der Amtsverschwiegenheit; sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie zur Verschwiegenheit zu verpflichten. (5) 1 Der Zwischenprüfungsausschuss kann sich eine Geschäftsordnung geben. 2 Er kann außerdem allgemeine Regelungen zur Durchführung der Zwischenprüfung vorschlagen, über die der Fakultätsrat beschließt. 4 - Prüfende (1) 1 Prüfende sind die verantwortliche Leiterin oder der verantwortliche Leiter der Lehrveranstaltung, in der Zwischenprüfungsleistungen erbracht werden können. 2 Die/der Zwischenprüfungsbeauftragte kann in begründeten Ausnahmefällen eine andere Person als Prüferin oder Prüfer bestellen. 3 Die Prüfenden können durch ihnen zugeordnete Korrekturassistentinnen oder Korrekturassistenten, die die Erste Juristische Staatsprüfung oder die Erste Prüfung bestanden haben, unterstützt werden. (2) Prüfungsleistungen dürfen nur von Personen bewertet werden, die die Erste juristische Staatsprüfung oder die Erste Prüfung bestanden haben. (3) 1 Die Bewertung einer Leistung mit mangelhaft oder ungenügend erfordert die Mitwirkung einer Person mit der Befähigung zum Richteramt. 2 Für jede Lehrveranstaltung, deren Leiterin oder Leiter nicht die Befähigung zum Richteramt besitzt, bestimmt die/der Zwischenprüfungsbeauftragte eine weitere fachnahe, in den Lehrbetrieb eingebundene Prüferin oder einen weiteren in den Lehrbetrieb eingebundenen Prüfer mit der Befähigung zum Richteramt, der/dem die Zweitbeurteilung der mit mangelhaft oder ungenügend bewerteten Prüfungsleistungen obliegt und deren/dessen Bewertung im Falle einer nach dem Einigungsversuch verbleibenden Abweichung den Ausschlag gibt. Abschnitt 2: Durchführung 5 - Zwischenprüfungsfrist (1) Bei der Berechnung der Zwischenprüfungsfrist nach 1 Abs. 2 S. 1 bleiben unberücksichtigt a) Semester, in denen die/der Studierende wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund an einem Studium gehindert war, b) bis zu einem Semester eines rechtswissenschaftlichen Studiums des ausländischen Rechts im Ausland, sofern eine hinreichende Studienleistung nachgewiesen wird, c) bis zu einem Semester einer Tätigkeit als Mitglied in den Gremien einer Hochschule, der Selbstverwaltung der Studierenden oder der Studentenwerke. d) Semester, in denen die/der Studierende wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach 34 HRG analog beurlaubt war. (2) Eine Verlängerung der Zwischenprüfungsfrist um ein Semester kann beantragen, wer aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit, eine Prüfungsleistung im vierten Fachsemester nicht hat ablegen können. Rechtsgrundlagen 259

276 vl 2017/9/21 8:35 page 260 #276 D. Rechtsgrundlagen (3) Wichtige Gründe sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen; Krankheitszeiten sind durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen. (4) Gegen belastende Entscheidungen der/des Zwischenprüfungsbeauftragten kann der Zwischenprüfungsausschuss angerufen werden. 6 - Studienortwechsel (1) 1 Studierende der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, die vor Ablauf der Zwischenprüfungsfrist zu einer anderen Universität wechseln, erhalten auf schriftlichen Antrag eine Bescheinigung über die bisher erbrachten Zwischenprüfungsleistungen Abs. 2 lit. b) und Abs. 5 gelten entsprechend. (2) 1 Studierende, die vor Ablauf der Zwischenprüfungsfrist von einer anderen Universität an die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover wechseln, können dort erbrachte Leistungen anrechnen lassen, wenn sie gleichwertig sind, d.h. den nach dieser Zwischenprüfungsordnung erforderlichen Leistungsnachweisen im Wesentlichen entsprechen. 2 Sie haben dazu die notwendigen Nachweise beizubringen und erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Anrechnung bisheriger Leistungen. (3) 1 Eine an einer anderen deutschen Universität bestandene Zwischenprüfung wird auf Antrag als solche anerkannt. 2 Studierende, die nach mindestens vier Fachsemestern von einer anderen Universität ohne dort mit Erfolg abgeschlossene Zwischenprüfung an die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover wechseln, müssen Leistungen nachweisen, die den zum Bestehen der Zwischenprüfung nach dieser Ordnung erforderlichen Leistungsnachweisen im Wesentlichen entsprechen. 3 Abs. 2 S. 2 gilt entsprechend. (4) Gegen belastende Entscheidungen der/des Zwischenprüfungsbeauftragten kann der Zwischenprüfungsausschuss angerufen werden. 7 - Zulassung 1 Zur Zwischenprüfung wird nur zugelassen, wer an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover für das rechtswissenschaftliche Studium (Abschluss Staatsexamen) als Studierende/r eingeschrieben ist. 2 Studierende im ersten Fachsemester werden ohne besonderen Antrag zugelassen; alle anderen haben alsbald die Zulassung zu beantragen. 3Eine gesonderte Zulassung zu den einzelnen Teilprüfungen findet nicht statt. 8 - Anmeldung (1) 1 An den einzelnen Prüfungen darf nur teilnehmen, wer sich rechtzeitig hierzu angemeldet hat. 2Die Anmeldefrist endet eine Woche vor dem angesetzten Prüfungstermin. 3Versäumte Prüfungsleistungen gelten als mit ungenügend (0 Punkte) bewertet. 260

277 vl 2017/9/21 8:35 page 261 #277 IV. Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO) (2) 1 Der Prüfling kann aus einem wichtigen Grund, insbesondere im Krankheitsfall, auch nach Ablauf der Anmeldefrist von einer Prüfung zurücktreten. 2 5 Abs. 3 gilt entsprechend; in offensichtlichen Fällen kann auf die Vorlage eines Attestes verzichtet werden. 9 - Bewertung (1) Prüfungsleistungen werden entsprechend 1 der Verordnung über eine Notenund Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung vom (BGBl. I S. 1243) bewertet. (2) 1 Eine Prüfung ist bestanden, wenn sie mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bewertet wurde. 2 Nur bestandene Prüfungen sind Grundlage zum Erwerb von Leistungspunkten. (3) Offensichtliche Bewertungsfehler sind unverzüglich bei der Prüferin oder dem Prüfer konkret und substantiiert schriftlich geltend zu machen Verfahren Der Zwischenprüfungsausschuss kann nähere Regeln über Zulassung und Anmeldung erlassen Täuschung (1) 1 Die Prüferin oder der Prüfer kann Teilnehmerinnen und Teilnehmer wegen eines Versuches der Täuschung zu eigenem oder fremdem Vorteil, insbesondere wegen der Benutzung oder Überlassung nicht zugelassener Hilfsmittel, oder wegen eines Verhaltens, das den ordnungsgemäßen Ablauf der Leistungskontrolle erheblich gefährdet, von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen. 2 In diesem Fall wird die Arbeit mit ungenügend (0 Punkte) bewertet. 3Hierüber ist eine Niederschrift anzufertigen. 4Entsprechendes gilt, soweit nachträglich Täuschungsversuche festgestellt werden. (2) In besonders schweren Fällen kann die gesamte Zwischenprüfung nach Anhörung der Beteiligten vom Zwischenprüfungsausschuss vorzeitig für endgültig nicht bestanden erklärt werden. (3) 1 Stellt sich nach Ablegung der Zwischenprüfung heraus, dass die Voraussetzungen von Abs. 1 vorlagen, so ist das Zwischenprüfungszeugnis zurückzunehmen. 2 Betrifft der Verstoß nur eine einzelne Prüfung, so kann der Zwischenprüfungsbeauftragte einmalig eine befristete Nachholung erlauben, sofern die Prüfungsleistung nach dem Verstoß und vor dem Ablauf der Zwischenprüfungsfrist noch hätte erbracht werden können. 3 Nach dem Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung oder der Ersten Prüfung ist eine Rücknahme des Zwischenprüfungszeugnisses ausgeschlossen, es sei denn, die Erste Juristische Staatsprüfung oder die Erste Prüfung wird endgültig nachträglich aberkannt. Rechtsgrundlagen 261

278 vl 2017/9/21 8:35 page 262 #278 D. Rechtsgrundlagen (4) Entsprechendes gilt, wenn die Zulassung zu einer Leistungskontrolle, eine Fristverlängerung oder die Anerkennung einer Verhinderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurden Prüfungsabschluss und Prüfungszeugnis (1) 1 Die Zwischenprüfung hat erfolgreich abgelegt, wer die nach erforderlichen Leistungen fristgerecht erbracht hat. 2 Hierüber wird nach Ablauf der Zwischenprüfungsfrist, auf Antrag auch früher, ein schriftliches Zwischenprüfungszeugnis erteilt. (2) Das Zwischenprüfungszeugnis enthält a) in der einfachen Form den Vor- und Zunamen des Studierenden, ihre/seine Matrikelnummer, den Tag der Erstimmatrikulation und die Entscheidung über das Gesamtergebnis der Zwischenprüfung als bestanden oder nicht bestanden ; b) in der detaillierten Form außerdem die Angabe sämtlicher erbrachten Einzelleistungen mit der erreichten Note nebst Notenpunkten, der Art des Leistungsnachweises, des/der Prüfenden und des Zeitpunkts der Erbringung der Leistung; dazu enthält das Zeugnis eine Gesamtbewertung, in der die Notenpunkte mit den für die Leistungskontrolle vorgesehenen Leistungspunkten multipliziert und deren Summe (Rangpunkte) in Verhältnis zu der konkret erzielbaren Gesamtpunktzahl gesetzt werden; c) in der qualifizierten Form zusätzlich die Angabe einer Platzziffer, aufgrund der innerhalb des Prüfungsdurchgangs erreichten Gesamtpunktzahl; nicht bestandene Teilleistungen gehen in diese Berechnung nicht ein. (3) Das Zeugnis wird in der Form gemäß Abs. 2 lit. b) ausgestellt, wenn nicht die/der Studierende innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe des letzten Prüfungsergebnisses eine andere Form beantragt. (4) 1 Die Zwischenprüfung hat endgültig nicht bestanden, wer die nach erforderlichen Leistungen innerhalb der Zwischenprüfungsfrist nicht erbracht hat. 2 Hierüber erteilt die/der Zwischenprüfungsbeauftragte einen schriftlichen Bescheid, aus dem sich die erbrachten Prüfungsleistungen ergeben. (5) Bei EDV-mäßiger Abwicklung genügt die faksimilierte Unterschrift der/des Zwischenprüfungsbeauftragten, wenn die Authentizität zusätzlich durch einen Dienststempel nachgewiesen ist Widerspruchsverfahren (1) 1 Gegen die Entscheidung über das Nichtbestehen der Zwischenprüfung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch nach 68 ff. VwGO eingelegt werden. 2 Die Begründung soll die Rüge hinreichend konkret und substantiiert darlegen. (2) 1 Der Zwischenprüfungsausschuss entscheidet über die Abhilfe nach 72 VwGO. 2 Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, bescheidet hierüber die Dekanin/der Dekan die Widerspruchsführerin oder den Widerspruchsführer. 262

279 vl 2017/9/21 8:35 page 263 #279 IV. Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO) (3) Mitglieder im Zwischenprüfungsausschuss, die an der beanstandeten Bewertung mitgewirkt haben, sind von der Entscheidung über die Abhilfe ausgeschlossen. III. Teil: Prüfungsinhalte 13 - Widerspruchsverfahren (1) 1 Die Zwischenprüfung umfasst Leistungsnachweise unter Prüfungsbedingungen durch Klausuren ( 16) im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht und jeweils eine Hausarbeit ( 17) im Bürgerlichen Recht und Strafrecht einschließlich der zugehörigen Grundlagenfächer. 2 Die Prüfungsinhalte orientieren sich am jeweiligen Ausbildungsstand. 3 Die Prüfungsaufgaben werden von den Prüfenden ( 4 Abs. 1) gestellt. (2) Grundlage ist dabei ein Leistungspunktsystem ( 15), wobei sich die Leistungspunkte an der Schwierigkeit der Aufgabenstellung, dem Belastungsaufwand für die Leistungskontrolle, dem Umfang des Stoffes sowie der Aussagefähigkeit des Leistungsnachweises für die Eignung zum Studium orientieren Leistungspunktsystem (1) Das Bestehen der Zwischenprüfung setzt voraus: a) das Bestehen einer Hausarbeit oder einer Klausur oder eines schriftlich vorbereiteten mündlichen Vortrags in einem Grundlagenfach ( 6 StudO), b) das Bestehen einer Hausarbeit im Bürgerlichen Recht, c) das Bestehen einer Hausarbeit im Strafrecht, d) den Erwerb von mindestens zwölf Punkten aus mindestens zwei Klausuren aus mindestens zwei unterschiedlichen Gebieten des Bürgerlichen Rechts (Grundkurs BGB I und II; Grundkurs BGB III und IV; Sachenrecht I und II), wobei eine Klausur im Sachenrecht bestanden werden muss, e) den Erwerb von mindestens zwölf Punkten aus mindestens zwei Klausuren aus mindestens zwei unterschiedlichen Gebieten des Strafrechts (Grundkurs Strafrecht I; Grundkurs Strafrecht II; Grundkurs Strafrecht III), f) den Erwerb von mindestens zwölf Punkten aus mindestens zwei Klausuren aus mindestens zwei unterschiedlichen Gebieten des Öffentlichen Rechts (Verfassungsrecht I und II; Europarecht I und II; Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht), wobei eine Klausur im Verfassungsrecht bestanden werden muss. (2) Gewertet werden nur Teilleistungen, die mit mindestens ausreichend (4 Punkten) benotet worden sind Klausuren (1) Gegenstand der in 15 Abs. 1 lit. d) bis f) bezeichneten Klausuren sind Fallbearbeitungen. Rechtsgrundlagen 263

280 vl 2017/9/21 8:35 page 264 #280 D. Rechtsgrundlagen (2) 1 Klausuren, Zusatzklausuren und Wiederholungsmöglichkeiten werden entsprechend der Übersicht in Anlage 1 angeboten. 2 Die Klausurtermine setzt die/der Zwischenprüfungsbeauftragte in Abstimmung mit den Prüfenden fest; sie sind innerhalb des jeweiligen Fachsemesters überschneidungsfrei zu halten. (3) 1 An den Klausuren nehmen nur Studierende teil, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben (Einlasskontrolle). 2 Sie haben sich durch einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild und den Studierendenausweis zu legitimieren und diese während der Klausur neben sich auszulegen. (4) 1 Die Bearbeitungszeit beträgt 90 bis 120 Minuten. 2 Der/die Prüfende setzt die Bearbeitungszeit fest, die für Behinderte im begründeten Einzelfall auf Antrag angemessen verlängert werden kann. (5) 1 Es dürfen nur die ausdrücklich zugelassenen Hilfsmittel benutzt werden. 2 Die Verantwortung für die Aufsicht während der Anfertigung einer Klausur trägt die/der Prüfende. 3 Sie/er kann mit der Führung der Aufsicht eine oder mehrere Hilfsperson/Hilfspersonen betrauen. (6) 1 Die Klausur ist auf jedem einzelnen Blatt mit der Matrikelnummer zu versehen und mit dieser abschließend zu unterschreiben. 2 Eine Namensnennung darf nicht erfolgen 17 - Hausarbeiten (1) 1 Hausarbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben. 2 Für die Bearbeitung steht die gesamte vorlesungsfreie Zeit zur Verfügung. (2) Studierenden, die aus einem wichtigen Grund gehindert sind, eine Hausarbeit fristgerecht abzugeben, kann der/die Prüfende den Abgabetermin angemessen verlängern; der Grund ist glaubhaft zu machen. (3) 1 Der Hausarbeit ist eine Inhaltsgliederung und ein Literaturverzeichnis beizufügen. 2 Sie schließt am Ende mit der per Matrikelnummer zu unterschreibenden Versicherung, die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt sowie keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet zu haben. 3 Eine Namensnennung darf bei Hausarbeiten, deren Themen an mehrere Studierende zugleich vergeben werden, nicht erfolgen. (4) 1 Wiederholungsmöglichkeiten für erfolglose oder versäumte Hausarbeiten werden nicht angeboten. 1 Die gemäß 15 lit. a) bis c) verlangten Leistungen sind durch entsprechende andere Hausarbeiten oder Nachholung in einem späteren Semester zu erbringen. IV. Teil: Inkrafttreten 18 - Inkrafttreten (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover in Kraft. (2) Sie ist erstmals auf Studierende anzuwenden, die im Wintersemester 2016/

281 vl 2017/9/21 8:35 page 265 #281 IV. Zwischenprüfungsordnung (ZwPrO) für das rechtswissenschaftliche Studium (Abschluss Staatsexamen) erstimmatrikuliert wurden. Anlage 1: Übersicht über das Klausurangebot der Zwischenprüfung gemäß 15 Abs. 1 lit. d) f), Abs. 2; 16 ZwPrO 1 1. Semester Grundkurs BGB I Grundkurs BGB II Verfassungsrecht I Grundkurs Strafrecht I Zusatzklausur Grundkurs Strafrecht I 2. Semester Grundkurs BGB III Grundkurs BGB IV Verfassungsrecht II Grundkurs Strafrecht II Zusatzklausur Grundkurs Strafrecht II 3. Semester Sachenrecht I Sachenrecht II Allgemeines Verwaltungsrecht Europarecht I Wiederholungsmöglichkeit Verfassungsrecht I Grundkurs Strafrecht III Zusatzklausur Grundkurs Strafrecht III 4. Semester Wiederholungsmöglichkeit Grundkurs BGB III Wiederholungsmöglichkeit Grundkurs BGB IV Zusatzklausur Sachenrecht I Zusatzklausur Sachenrecht II Besonderes Verwaltungsrecht Europarecht II Wiederholungsmöglichkeit Verfassungsrecht II Wiederholungsmöglichkeit Grundkurs Strafrecht II Wiederholungsmöglichkeit Zusatzklausur Grundkurs Strafrecht II Rechtsgrundlagen 265

282 vl 2017/9/21 8:35 page 266 #282 D. Rechtsgrundlagen V. Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten Viele Studierende sind unsicher, welche formalen Vorgaben sie bei der Anfertigung einer Hausarbeit zu beachten haben, wenn im Aufgabentext keine konkreten Hinweise enthalten sind. Diese Leitlinien sollen dabei helfen, derartige Ungewissheiten zu unterbinden. Sie sind sowohl für die Studierenden als auch für die Korrektoren verbindlich, falls die Aufgabensteller bzw. Lehrstühle keine abweichenden formalen Hinweise für die Hausarbeit herausgeben. 1. Grundsätzliches Die Arbeit ist in gebundener Form abzugeben. Hierbei kann zwischen Ringbindung, Leimbindung und Schnellhefter gewählt werden. Es muss das Seitenformat DIN A4 (hochkant) verwendet werden. Die Seiten dürfen nur einseitig beschrieben werden. In der Hausarbeit muss die Schriftart Times New Roman in der Schriftgröße 12 Pt. verwendet werden; in den Fußnoten die Schriftgröße 10 Pt. Zudem ist ein 1,5- Zeilenabstand zu wählen und die Laufweite manuell nicht zu verändern. 2. Bestandteile der Hausarbeit Die Hausarbeit muss in sieben Abschnitte untergliedert sein. Dabei ist folgende Reihenfolge einzuhalten: Deckblatt Sachverhalt/Aufgabenstellung Gliederung Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Gutachten/Aufgabenbearbeitung Eigenhändigkeitserklärung Der Prolog (Deckblatt, Sachverhalt/Aufgabenstellung, Gliederung, Literaturverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis) ist in römischen Ziffern zu nummerieren. Dabei zählen auch Deckblatt und Sachverhalt mit, auf denen jedoch keine Seitenzahl abgedruckt ist. a) Deckblatt Das Deckblatt ist schlicht zu halten und muss die folgenden Angaben enthalten: Matrikelnummer (oben rechts) Art der Arbeit Name der Veranstaltung Name des Dozenten 266

283 vl 2017/9/21 8:35 page 267 #283 V. Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten Aktuelles Semester Die Hausarbeit ist in anonymer Form abzugeben und darf deswegen nur die Matrikelnummer enthalten. Jegliche Angaben, die Aufschluss über den Verfasser geben (Name, Anschrift, Anzahl der Fachsemester) sind wegzulassen. Bei Hausarbeiten, die nicht für die Zwischenprüfung relevant sind, können Name, Anschrift etc. angegeben werden. Das Deckblatt zählt als Seite 1, die Seitenzahl wird aber nicht abgedruckt. b) Sachverhalt Der Arbeit ist ein unbeschriebener, sauberer Sachverhalt voranzustellen. Hierbei muss es sich um den Originalsachverhalt handeln. Dieser kann entweder beim Lehrstuhl abgeholt oder im Internet heruntergeladen werden. Der Sachverhalt kann unverändert eingefügt werden oder abgetippt und an die andere Textgestaltung angepasst werden. c) Gliederung Die Gliederung muss den Aufbau der Arbeit erkennen lassen. Die Gliederungspunkte entsprechen dabei den verwendeten Überschriften des Gutachtens in wörtlicher Übereinstimmung. Bei der Verwendung von Überschriften im Gutachten sollte darauf geachtet werden, dass keine Gliederungspunkte alleine stehen, also es stets einen korrespondierenden Punkt gibt («Wer A sagt, muss auch B sagen!»). Zudem sind die Gliederungspunkte sinnvoll zu gestalten. Beispielsweise sollte eine Gliederungsebene nicht bloß aus einem Prüfungspunkt und dem Ergebnis bestehen. Es ist die Seitenzahl jedes in der Arbeit verwendeten Gliederungspunktes anzugeben. Gleichrangige Gliederungspunkte können in der Gliederung auf die gleiche Höhe eingerückt werden. Die Gliederungspunkte sollten alphanummerisch nummeriert werden. A. I. 1. a) aa) (1) (a) (aa) Hinweis: Es ist sinnvoll, die Gliederung automatisch zu erstellen. Eine ausführliche Anleitung hierzu findet sich bei Putzke, Holm, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben, 4. Auflage, München 2012, S. 155 ff. Rechtsgrundlagen 267

284 vl 2017/9/21 8:35 page 268 #284 D. Rechtsgrundlagen d) Literaturverzeichnis Das Literaturverzeichnis enthält die im Gutachten verwendete Literatur. Dabei ist nur die Literatur anzugeben, die tatsächlich in den Fußnoten zitiert wird. Weitere Werke, die bei der Erarbeitung der Hausarbeit geholfen haben, jedoch nicht zitiert werden, dürfen nicht angegeben werden. Urteile und Entscheidungen, sowie Gesetze und andere Rechtsquellen erscheinen nicht im Literaturverzeichnis. Handelt es sich um eine Anmerkung zu einer Entscheidung, die in einer Zeitschrift veröffentlich wurde, ist diese im Literaturverzeichnis anzuführen. Hinweis: Die Angaben im Literaturverzeichnis werden stichprobenartig von den Korrektoren überprüft. Zur Vermeidung von Fehlern empfiehlt es sich, bereits zu Beginn der Bearbeitung eine Tabelle mit der tatsächlich benutzten Literatur anzulegen und am Ende der Bearbeitung einen Abgleich zwischen Literaturverzeichnis sowie Fußnoten vorzunehmen. Das Literaturverzeichnis sollte keine Trennung nach Kommentaren, Aufsätzen, Monographien usw. aufweisen. Vielmehr sind die Werke alphabetisch zu sortieren nach Nachnamen der Autoren (bei Großkommentaren: Nachnamen der Herausgeber). Titel (Prof., Dr., LL.M. etc.) sind dabei nicht anzugeben. Auf eine korrekte Wiedergabe der Namen der Autoren sowie auf eine gewisse Einheitlichkeit ist zu achten. Bei Adelstiteln bleibt das «von» bei der alphabetischen Sortierung unberücksichtigt. Wiederholt sich ein Autor im Literaturverzeichnis, kann statt des Namens verkürzt «ders.» geschrieben werden. Im Literaturverzeichnis/der Arbeit muss immer die aktuellste Auflage eines Werkes aufgeführt werden. Etwas anderes kann gelten, wenn in einer Vorauflage etwas Abweichendes steht als in der aktuellen Auflage und diese Ausführungen in irgendeiner Weise fallrelevant sind. Die Zahl der Auflage ist nur anzugeben, wenn es sich nicht um die 1. Auflage handelt. Orientierend an der Quellenart sind folgende Angaben im Literaturverzeichnis zu machen: aa) Lehrbücher und Monographien Verfasser (Nachname, Vorname), Titel, Auflage, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr Kühl, Kristian, Strafrecht Allgemeiner Teil, 7. Auflage, München 2012 Der Titel ist immer vollständig, also samt Untertitel, anzugeben. Der Verlagsname wird nicht erwähnt. Werden mehrere Erscheinungsorte angegeben, ist es ausreichend, den erstgenannten anzuführen. Ist eine Dissertation nicht in einem Verlag erschienen, muss der Zusatz «Diss. iur» bzw. «Habil. iur.» angegeben werden. bb) Aufsatz aus einer Zeitschrift Verfasser (Name, Vorname), Titel des Aufsatzes, Zeitschrift (abgekürzt), Jahrgang, Anfangs- und Endseite des Aufsatzes Wieduwilt, Hendrik, Die Sprache des Gutachtens, JuS 2010, S

285 vl 2017/9/21 8:35 page 269 #285 V. Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten cc) Aufsatz in einem Sammelwerk Verfasser (Name, Vorname), Titel, «in:», Herausgeber, Name des Sammelwerkes, Ort, Jahr, Anfangs- und Endseite Ladeur, Karl-Heinz, Neue Medien braucht das Medienrecht! Zur Notwendigkeit des Rechts an die Internetkommunikation, in: Bieber, Christoph/Eifert, Martin/Groß, Thomas/Lamla, Jörn (Hrsg.), Soziale Netzwerke in der digitalen Welt. Das Internet zwischen egalitärer Teilhabe und ökonomischer Macht, Frankfurt am Main 2009, S dd) Aufsatz in einer Festschrift Verfasser (Name, Vorname), Titel, «in:», Herausgeber, Titel der Festschrift, Ort, Jahr, Anfangs- und Endseite Brox, Hans, Zur Wirkung der rechtmäßigen Aussperrung auf den Arbeitsvertrag, in: Dietz, Rolf/Hübner, Heinz (Hrsg.), Festschrift für Hans Carl Nipperdey zum 70. Geburtstag, Band II, München 1965, S ee) Kommentare Bei Kommentaren bestehen folgende Optionen: Nach Herausgebern: Name, Vorname (Hrsg.), Titel, Auflage, Ort, Jahr Palandt, Otto (Begr.), BGB Kommentar, 71. Auflage, München 2012 Nach Eigennamen: Werktitel, hrsgg. von: Name, Vorname, Titel, Auflage, Ort, Jahr Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, hrsgg. Von Dieterich, Thomas et al., 13. Auflage, München 2013 Bearbeiter von Kommentaren und anderen Sammelwerken sind nicht im Literaturverzeichnis, sondern nur in den Fußnoten zu nennen. ff) Internetquellen Internetquellen sind nur zurückhaltend zu verwenden. Autor, Titel, Link zur Fundstelle und das Datum des letzten Abrufs müssen angegeben werden. Eine Ausnahme stellen Online-Kommentare dar. Diese werden wie gedruckte Kommentare zitiert, es werden aber anstatt der Auflage die Edition und der jeweilige Stand angegeben. Zudem werden Erscheinungsort und jahr nicht angeführt. Epping, Volker/Hillgruber, Christian (Hrsg.), Beck scher Online-Kommentar Grundgesetz, Edition 17, Stand: Rechtsgrundlagen 269

286 vl 2017/9/21 8:35 page 270 #286 D. Rechtsgrundlagen gg) Angabe der verkürzten Zitierweise Bei der Verwendung einer verkürzten Zitierweise in den Fußnoten muss im Literaturverzeichnis eine «Erklärung» erfolgen. Zum Teil werden in den Kommentaren auch eigene Zitiervorschläge angegeben: (zit.: MüKo StGB-Bearbeiter) e) Abkürzungsverzeichnis Werden im Gutachten Abkürzungen benutzt, müssen diese im Abkürzungsverzeichnis aufgeführt werden, soweit es sich nicht um Umgangssprache (z.b., s.o.) handelt. Anstelle einer Auflistung kann auch auf Kirchner, Hildebert/Pannier, Dietrich, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 7. Auflage, Berlin 2013 in der aktuellen Auflage verwiesen werden. Auf weitere Abkürzungen, die das genannte Werk nicht enthält, muss dann aber gesondert hingewiesen werden. Eigene Abkürzungskreationen sollten vermieden werden. f) Gutachten aa) Allgemeines Im Gutachten beträgt der linke Seitenrand 7 cm (= 1/3 des Blattes), alle anderen Ränder dürfen nicht weniger als 1 cm betragen. Es ist auch hier ein 1,5- Zeilenabstand zu wählen. In den Fußnoten ist ein einfacher Zeilenabstand ausreichend. Die Seiten werden mit arabischen Ziffern nummeriert. Die vorgegebene Seitenzahlbegrenzung darf nicht überschritten werden. Weiterhin sind Blocksatz und Silbentrennung zu verwenden. Im Gutachtentext ist davon abzusehen, bestimmte Wörter durch Unterstreichung oder Farbe hervorzuheben oder fett zu markieren, um etwas zu verdeutlichen. Die Überschriften dürfen hingegen fett markiert sein. Sie sind desweiteren nicht - wie in der Gliederung - einzurücken. Im Gutachten ist besonders auf Rechtschreibung und Grammatik zu achten, außerdem sollte das Gutachten flüssig und klar lesbar sein. Anstatt langen Bandwurm oder Schachtelsätzen sollten die Sätze kurz und prägnant formuliert werden. Auf Füllwörter und Umschreibungen sollte verzichtet werden, stattdessen sollten präzise Formulierungen und juristische Termini verwendet werden. Das Gutachten ist zudem im Gutachtenstil zu formulieren. bb) Literaturrecherche und auswahl Bei der Literaturrecherche ist darauf zu achten, dass der Hausarbeit die erforderliche wissenschaftliche Tiefe verliehen wird. Dies geschieht auch durch die Verwendung unterschiedlicher Dokumententypen (Allgemeine Lehrbücher, Lehrbücher zu besonderen Gebieten, Kommentare, Rechtsprechungsnachweise, Fachzeitschriften/Aufsätze, Dissertationen etc.). Bei der Literaturauswahl ist zu beachten, dass Primärquellen Vorrang haben. Primärquellen sind im Gegensatz zu der sog. Sekundärliteratur solche, die ein Problem erstmals erörtern, vertiefen oder erschöpfend behandeln bzw. neue Varianten 270

287 vl 2017/9/21 8:35 page 271 #287 V. Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten aufdecken (z.b. Monographien, Lehrbücher, Kommentare etc.). Sekundärliteratur beinhaltet solche Werke, in denen Dritte über die Primärliteratur schreiben. Deshalb sind Fallsammlungen, AG-Unterlagen, Anleitungsbücher oder Skripten keine geeigneten Quellen und dürfen nicht im Literaturverzeichnis einer Hausarbeit auftauchen. Jede Quelle, die im Literaturverzeichnis und in den Fußnoten auftaucht, muss vorher vom Verfasser gelesen und auf ihre Geeignetheit überprüft worden sein. Die fehlende Beachtung dieses Grundsatzes bzw. ein «blindes Zitieren» kann zu einem Plagiat, also einem Täuschungsversuch, führen. cc) Zitierweise Grundsätzlich gilt: Jeder Gedanke, der nicht vom Autor der Hausarbeit selbst, sondern von einem Dritten stammt, muss zwingend kenntlich gemacht werden. Daher sind Definitionen, Begründungen, Meinungen und Theorien (von fremden Autoren) etc. stets mit Quellenverweisen zu hinterlegen. Eine Ausnahme bilden nur allgemein gebräuchliche juristische Definitionen, die ohne Anführungszeichen zitiert werden können. Sie müssen im Gutachten auch nicht wiederholt werden. Vielmehr soll durch eine Fußnote auf die bereits vorhandene Definition verwiesen werden. Dabei ist die Seite oder ggf. der in Bezug genommene Gliederungspunkt exakt zu benennen. Pauschale Bezugnahmen sind unzulässig. Dasselbe gilt bei Verweisen auf bereits gemachte Feststellungen oder Ergebnisse. Konkrete Subsumtionsergebnisse oder eigene Stellungnahmen werden niemals mit Fußnoten belegt (=sog. Fallzitate). Auch Gesetze, Überschriften und Obersätze mit Fallbezug sind nicht zu belegen. Der Gesetzestext wird durch die korrekte Angabe der Norm im Text nachgewiesen. Selbstverständlichkeiten müssen ebenfalls nicht mit einer Fußnote versehen werden. Problemerörterungen gehören nicht in den Fußnotenbereich, sondern ggf. in das Gutachten. Direkte/wörtliche Zitate müssen buchstabengetreu wiedergegeben werden, d.h. Rechtschreibfehler oder eine veraltete Orthographie werden unverändert wiedergegeben. Wörtliche Zitate sind in Anführungszeichen zu setzen. Unterbleibt dieses mehrfach, kann dies als Täuschungsversuch gewertet werden. Das wörtliche Zitat ist die Ausnahme. Es ist nur dann zulässig, wenn es gerade auf den genauen Wortlaut ankommt. Vorzugswürdig und die Regel ist ein sog. indirektes Zitat: Der Text bzw. die Aussage eines Dritten wird sinngemäß mit eigenen Worten wiedergegeben und mit einem Quellennachweis belegt. Dabei muss der Umfang eines sinngemäßen Zitats klar erkenntlich und durch eine Belegangabe/Fußnote nachprüfbar sein. Für die Darstellung einer Fußnote ist die Textverarbeitung zu benutzen; die Fußnotenziffer ist typographisch hochgestellt. Eigenmächtige Kreationen oder Endnoten sind nicht erwünscht. Fußnoten sind fortlaufend zu nummerieren. Das Fußnotenzeichen steht entweder hinter dem Begriff, der erläutert werden soll, oder hinter dem Satzzeichen der Phrase, die belegt werden soll. Rechtsgrundlagen 271

288 vl 2017/9/21 8:35 page 272 #288 D. Rechtsgrundlagen Der Fußnotenapparat befindet sich jeweils am Ende der Seite. Dort wird stets mit Großbuchstaben begonnen. Jede Fußnote endet mit einem Punkt. Die Schriftgröße beträgt 10 pt. Die Schriftart und die Ränder müssen genauso ausgestaltet sein, wie im Text. Dies gilt auch für den Blocksatz. Allein der Zeilenabstand kann geringer ausfallen als im Gutachten. Die Reihenfolge der verschiedenen Quellen in der jeweiligen Fußnote ist stets einheitlich beizubehalten. Die Rechtsprechung wird an erster Stelle vor dem Schrifttum zitiert. Sodann kann das Schrifttum alphabetisch sortiert folgen, wobei sich die Sortierung bei Kommentaren nach dem Nachnamen des Bearbeiters richtet. Alternativ kommt nach der Rechtsprechung eine Sortierung nach den Quellenarten (Monographien, Kommentare, Aufsätze etc.) chronologisch auf- oder absteigend in Betracht. Die verschiedenen Nachweise werden durch ein Semikolon getrennt. Mehrere Texte desselben Verfassers können mit ders. oder dies. eingeleitet werden. Im Fußnotenapparat ist die Quelle so präzise wie möglich anzugeben, d.h. die genaue Kernseite oder Randnummer ist zu nennen. Soll neben der Kern- oder Fundseite auf weitere Seiten verwiesen werden, kommt ein «f.» oder bei Verweisungen auf mehrere Folgeseiten «ff.» in Betracht. (a) Rechtsprechung Rechtsprechung ist hierarchisch abzustufen; sie beginnt mit dem Gericht der höchsten Rangfolge (BVerfG, BGH, OLG, LG, AG etc.). Dabei sind die Entscheidungen chronologisch aufsteigend zu sortieren. Entscheidungssammlungen gehören vor Zeitschriftenpublikationen. Anfangs- und Kernseite(n) sind zu nennen, nicht nur Anfangsseite und «ff.». 13 BGHSt 14, 261, 263; 27, 381, BVerfGE 65, 1, 44; BGH NJW 2011, 240, 242 f. Anmerkungen zu Entscheidungen sind als solche anzugeben. 16 Zepp, NJW 2013, 373, Anm. zu BGH, Urt. vom VII ZR 189/11 (OLG Oldenburg). (b) Lehrbücher und Monographien Lehrbücher und Monographien, z.b. Dissertationen, sind nach dem Nachnamen des Verfassers, dem Titel und der Randnummer (hilfsweise Gliederungspunkte, Kapitel oder Seite) zu zitieren. Der Titel kann verkürzt angegeben werden. Wenn die Randnummerierung in jedem Kapitel neu beginnt, sind Kapitel und Randnummer anzugeben. 55 Maurer, AllgVerwR, 23 Rn 3. (c) Aufsätze in Fachzeitschriften Aufsätze werden mit dem Nachnamen des Verfassers, der Zeitschrift, dem Jahrgang sowie der Anfangs- und Kernseite (ohne Verwendung von S. und ohne Titel) angegeben. 5 Czerny/Frieling, JuS 2012, 877, 879. (d) Gedächtnis- und Festschriften Gedächtnis- und Festschriften werden mit 272

289 vl 2017/9/21 8:35 page 273 #289 V. Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten dem Nachnamen des Verfassers, dem Bedachten sowie der Anfangsseite (S.) und Kernseite (ohne «S.») zitiert. 20 Ballerstedt, in: FS Nipperdey, S. 279, 285. (e) Sammelwerke Beiträge in Sammelwerken werden mit dem Nachnamen des Verfassers, «in», den Herausgebern, dem Namen des Sammelwerkes sowie der Anfangsseite (S.) und Kernseite (ohne «S.») angegeben. 60 Ritter, in: Schmidt-Aßmann/Hoffmann-Riem (Hrsg.), Verwaltungsorganisationsrecht als Steuerungsressource, S. 207, 232. (f) Kommentare Kommentare sind mit dem Titel, dem Kommentator/Bearbeiter, der kommentierten Vorschrift/Passage sowie der Randnummer zu zitieren. Zum Teil werden in den Kommentaren auch eigene Zitierweisen vorgeschlagen. 12 Mann, in: Sachs, GG, Art. 60 Rn Palandt/Sprau, 823 Rn 193. g) Eigenhändigkeitserklärung Hinter das Gutachten wird eine Eigenhändigkeitserklärung geheftet. Diese enthält folgenden Text: «Hiermit erkläre ich, dass die hier vorliegende Hausarbeit nur mit den angegebenen Hilfsmitteln und Quellen persönlich und ohne die Hilfe Dritter angefertigt wurde.» Die Erklärung muss ausschließlich mit der Matrikelnummer eigenhändig unterschrieben werden. Zudem sind Ort und Datum anzugeben. Rechtsgrundlagen 273

290 vl 2017/9/21 8:35 page 274 #290 D. Rechtsgrundlagen Anhang: Gliederungsbeispiel 274

291 vl 2017/9/21 8:35 page 275 #291 V. Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten Matrikelnummer: Hausarbeit Große Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht bei Prof. Dr. Max Mustermann Sommersemester 2013 Rechtsgrundlagen 275

292 vl 2017/9/21 8:35 page 276 #292 D. Rechtsgrundlagen Prof. Dr. Max Mustermann Lehrstuhl für Zivilrecht Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht Hausarbeit Sommersemester 2013 Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt Sachverhalt. 276

293 vl 2017/9/21 8:35 page 277 #293 V. Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten Gliederung A. Überschrift 1 1 I. Überschrift Überschrift Überschrift 4. 1 a) Überschrift 5. 2 b) Überschrift 6 2 c) Überschrift 7. 2 II. Überschrift 8. 2 B. Überschrift 1 2 I. Überschrift Überschrift 3. 3 a) Überschrift 4. 3 aa) Überschrift (1) Überschrift (a) Überschrift Rechtsgrundlagen III 277

294 vl 2017/9/21 8:35 page 278 #294 D. Rechtsgrundlagen Literaturverzeichnis Bamberger, Heinz Georg / Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Roth, Herbert 3. Auflage, München 2012 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Brox, Hans / Walker, Wolf-Dietrich Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 36. Auflage, 2012 ders. Die Anfechtung bei der Stellvertretung, JA 1980, S ders. Zur Wirkung der rechtmäßigen Aussperrung auf den Arbeitsvertrag, in: Festschrift für Hans Carl Nipperdey zum 70. Geburtstag, Band II, hrsg. von Rolf Dietz und Heinz Hübner, München, 1965, S Erman Handkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, hrsgg. von Westermann, Harm Peter, 13. Auflage, Münster 2011 (zit.: Erman/Bearbeiter) Flume, Werner Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches II. Band: Das Rechtsgeschäft, 7. Auflage, München 1993 Jauernig, Othmar (Hrsg.) Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 14. Auflage, München 2011 (zit.: Jauernig/Bearbeiter) Larenz, Karl / Wolf, Manfred Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 9. Auflage, München 2004 IV 278

295 vl 2017/9/21 8:35 page 279 #295 V. Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten Larenz, Karl Lehrbuch des Schuldrechts Band I: Allgemeiner Teil, 15. Auflage, München 2013 Medicus, Dieter Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 10. Auflage, Heidelberg 2010 Musielak, Hans-Joachim Grundkurs BGB, 12. Auflage, München 2011 Palandt, Otto (Hrsg.) BGB Kommentar, 71. Auflage, München 2012 (zit.: Palandt/Bearbeiter) Prütting, Hanns / BGB Kommentar, 7. Auflage, Köln 2012 Wegen, Gerhard / (zit.: Prütting/Wegen/Weinreich/Bearbeiter) Weinreich, Gerd (Hrsg.) Säcker, Franz Jürgen / Münchener Kommentar zum BGB, Rixecker, Roland Band III, 5. Auflage, München 2007 (zit.: MüKo-Bearbeiter) Schwarze, Roland Das Recht der Leistungsstörungen, Berlin 2008 Staudinger, Julius von (Hrsg.) Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 15. Auflage, Berlin 2012 (zit.: Staudinger/Bearbeiter) Abkürzungsverzeichnis Soweit die Abkürzungen nicht besonders erläutert sind, wird verweisen auf: Kirchner, Hildebert / Pannier, Dietrich, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 7. Auflage, Berlin 2013 Rechtsgrundlagen V 279

296 vl 2017/9/21 8:35 page 280 #296 D. Rechtsgrundlagen Gutachten A. Überschrift 1 Text text text text text text text 1 text text text text text text text text text. I. Überschrift 2 Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text. 2 Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text Überschrift 3 Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text 4 text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text Überschrift 4 Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text. 6 Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text 1 Alle ohne Gesetzesangabe sind solche des BGB. 2 BGH NJW 2011, 756; OLG Düsseldorf, NJW 2009, Palandt/Grüneberg, 275, Rn Schwarze, Leistungsstörungen, 4 Rn 5; Erman/Westermann, 275, Rn 5. 5 Bamberger/Roth/Unberath, 275, Rn Brox, BGB AT, S. 319; Medicus, BGB AT, Rn

297 vl 2017/9/21 8:35 page 281 #297 V. Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten text text text. 7 Text text text text text text text text text text text text text text text text. a) Überschrift 5 Text text text text text text text text text text text text text text text text. 8 Text text text text text text text text text text text text text text text text. 9 b) Überschrift 6 Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text 10. c) Überschrift 7 Text text text text text text text text text text text text text text text text 11 text text text text text text text text text text text text text text text text. 12 II. Überschrift 8 Text text text text text text text text text text text text text text text text. B. Überschrift 1 Text text text text text text text text text text text text text text text text. I. Überschrift 2 Text text text text text text text text text text text text text text text text. 7 Flume, BGB AT, S. 547; Larenz, Schuldrecht, S MüKo-Ernst, 311 a, Rn Brox, in: FS Nipperdey, S. 55, Staudinger/Otto, 326, Rn C RGZ 103, 328, 332 f.; BGHZ 47, 48, 51; BGH NJW 2012, 373 Rn Jauernig/Stadler, 313, Rn 27; Prütting/Wegen/Weinreich/Medicus, 313, Rn Rechtsgrundlagen 281

298 vl 2017/9/21 8:35 page 282 #298 D. Rechtsgrundlagen 1. Überschrift 3 Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text. a) Überschrift 4 Text text text text text text text text text text text text text text text text. 13 Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text. aa) Überschrift 5 Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text. (1) Überschrift 6 Text text text text text text text text text text text text text text text text. 14 Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text. (a) Überschrift 7 Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text. Text text text text text text text text text text text text text text text text text text text text text text text text text text. 13 Larenz/Wolf, BGB AT, S. 847; Musielak, GK BGB, Rn Brox, JA 1980, 449,

299 vl 2017/9/21 8:35 page 283 #299 V. Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten Eigenhändigkeitserklärung Hiermit erkläre ich, dass die hier vorliegende Hausarbeit nur mit den angegebenen Hilfsmitteln und Quellen persönlich und ohne die Hilfe Dritter angefertigt wurde. Hannover, Rechtsgrundlagen 283

300 vl 2017/9/21 8:35 page 284 #300 D. Rechtsgrundlagen VI. Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPPrO) Ordnung über die Durchführung der Schwerpunktbereichsprüfung an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover (SPPrO) Neubekanntmachung in der Fassung vom (Schwerpunktbereichsprüfungsordnung - SPBPO) gemäß 4a Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen vom (Nds. GVBl. S. 8), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 348) I. Teil: Allgemeine Vorschriften 1 Ziel der Prüfung (1) 1 Die Schwerpunktbereichsprüfung schließt das rechtswissenschaftliche Studium in dem vom Prüfling gewählten Schwerpunktbereich ab. 2 Sie dient der Feststellung, ob der Prüfling das Recht in dem gewählten Schwerpunktbereich mit Verständnis erfassen und anwenden kann und über die erforderlichen Kenntnisse verfügt. (2) 1 Die Schwerpunktbereichsprüfung bildet den universitären Teil der ersten Prüfung. 2 Sie kann vor, während oder nach der Pflichtfachprüfung abgelegt werden. 3 Ihr Bestehen ist eine Voraussetzung für das Bestehen der ersten Prüfung. 4 Es wird empfohlen, mit dem Schwerpunktstudium im Wintersemester zu beginnen 2 Gegenstände der Prüfung (1) Das Studium in den Schwerpunktbereichen ist Teil des rechtswissenschaftlichen Studiums und dient dessen Ergänzung, der Vertiefung der mit dem gewählten Schwerpunktbereich zusammenhängenden Pflichtfächer im Sinne des 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. (2) Die oder der Studierende muss in dem gewählten Schwerpunktbereich Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 16 Semesterwochenstunden belegen. (3) Die Schwerpunktbereichsprüfung trägt der Breite des gewählten Schwerpunktbereichs angemessen Rechnung. 284

301 vl 2017/9/21 8:35 page 285 #301 VI. Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPPrO) II. Teil: Prüfungsverfahren Abschnitt 1: Organisation 3 Zuständigkeiten der Studiendekanin oder des Studiendekans (1) 1 Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Fakultät koordiniert das Angebot der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Schwerpunktbereichen und macht es bekannt. 2 Sie oder er nimmt die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung entgegen ( 6), entscheidet über die Zulassung ( 7), gibt die Aufgaben aus ( 9), setzt die Fristen und Termine fest und bestimmt die Prüferinnen und Prüfer des Prüflings ( 4). 3 Die Studiendekanin oder der Studiendekan teilt dem Prüfling die Bewertung der Studienarbeit mit ( 9 Abs. 6); nach Abschluss des Prüfungsverfahrens gibt sie oder er die Bewertungen bekannt, soweit sie dem Prüfling noch nicht bekannt sind, entscheidet über das Ergebnis der Prüfung und stellt das Zeugnis aus ( 12 und 13). (2) Für die Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben kann sich die Studiendekanin oder der Studiendekan der Unterstützung weiterer Personen bedienen. (3) Die Studiendekanin oder der Studiendekan trifft alle Entscheidungen nach dieser Ordnung, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. 4 Prüferinnen und Prüfer (1) Prüferinnen und Prüfer sind die hauptamtlichen Professorinnen und Professoren, die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie die Privatdozentinnen und Privatdozenten der Juristischen Fakultät. (2) Die Studiendekanin oder der Studiendekan kann befristet weitere Personen als Prüferinnen oder Prüfer bestellen, soweit sie die für die Abnahme der Prüfung erforderliche fachliche Eignung aufweisen und über spezifische Lehrerfahrungen verfügen. (3) Sollte in einem Schwerpunktbereich die Nachfrage auch unter Berücksichtigung der weiteren als Prüferinnen und Prüfer bestellten Personen (Absatz 2) die Prüfungskapazität überschreiten, kann die Studiendekanin oder der Studiendekan befristet andere Personen als Prüferinnen oder Prüfer bestellen, soweit diese die für die Abnahme der Prüfung erforderliche fachliche Eignung aufweisen und zu Mitgliedern des Landesjustizprüfungsamtes berufen sind. 5 Aufgaben der Prüferinnen und Prüfer 1 Alle Prüferinnen und Prüfer sind zur Mitwirkung an den schriftlichen und mündlichen Prüfungen verpflichtet. 2 Die Prüferinnen und Prüfer nach 4 Abs. 1 und 2 teilen die Aufgaben für die Studienarbeiten ( 9) der Studiendekanin oder dem Studiendekan rechtzeitig vor Beginn der Prüfung mit. 3 Die Studiendekanin oder der Studiendekan achtet darauf, dass die Aufgaben klar und eindeutig formuliert sind. 4 Alle Prüferinnen und Prüfer sind verpflichtet, die Studienarbeiten innerhalb Rechtsgrundlagen 285

302 vl 2017/9/21 8:35 page 286 #302 D. Rechtsgrundlagen der von der Studiendekanin oder dem Studiendekan gesetzten Frist zu korrigieren und die Bewertung der Studiendekanin oder dem Studiendekan mitzuteilen. 5 Die Studiendekanin oder der Studiendekan kann die Prüferinnen und Prüfer aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit, Mitwirkung im Dekanat oder Freistellung für ein Forschungsvorhaben, von der Verpflichtung zur Mitwirkung am Prüfungsverfahren entbinden. Abschnitt 2: Zulassung 6 Meldung zur Prüfung (1) 1 Die Zulassung zur Prüfung ist schriftlich zu beantragen. 2 Dem Antrag sind beizufügen: a) die Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen nach 7, b) die Erklärung zur Erst- und Zweitwahl des Schwerpunktbereichs und der weiteren Wahlmöglichkeiten, sofern solche in dem betreffenden Schwerpunktbereich vorgesehen sind, c) die die Studiendekanin oder den Studiendekan nicht bindende Erklärung, in welchem Fach des Schwerpunktbereichs die Studienarbeit ( 9) geschrieben werden soll, d) die Erklärung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung nicht endgültig nicht bestanden hat, und e) die Erklärung, dass sie oder er nicht die erste Prüfung oder die erste Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat. (2) 1 Im Fall des 9 Abs. 3 und des 10 Abs. 2 ist dem Antrag zusätzlich eine Anmeldebescheinigung zu einem Moot-Court beizufügen, der frühestens im ersten Fachsemester des Schwerpunktstudiums stattfindet. 2 Diese Bescheinigung muss Angaben zu den voraussichtlichen Terminen der Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung gemäß 9 Abs. 3 sowie des Vortrags gemäß 10 Abs. 2 enthalten. (3) Im Fall des 9 Abs. 4 ist mit dem Antrag die Erklärung abzugeben, dass statt der Studienarbeit eine Prüfungsarbeit gemäß 9 Abs. 4 eingereicht werden soll. (4) Der Antrag auf Zulassung zur Schwerpunktprüfung für das folgende Wintersemester muss bis spätestens 15. September und für das folgende Sommersemester bis spätestens zum 01. März gestellt werden. (5) 1 Ein Rücktritt von der Meldung zur Prüfung ist nur bis zum Erhalt des Aufgabentextes der Studienarbeit ( 9 Abs. 2 S. 1) möglich. 2 Im Falle des 9 Abs. 3 und Abs. 4 ist der Rücktrittbei Meldung zum Wintersemester bis zum 15. Februar des auf die Anmeldung folgenden Kalenderjahres und bei Meldung zum Sommersemester bis zum 20. Juli des gleichen Kalenderjahres zulässig. (6) 1 Ein Wechsel innerhalb des Schwerpunktes sowie ein Wechsel des Schwerpunktes ist im Rahmen der Kapazität auf Antrag durch Entscheid der Studiendekanin oder des Studiendekans in Absprache mit den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern möglich. 2 Der Antrag auf Wechsel muss bei Meldung zum Wintersemester bis zum 286

303 vl 2017/9/21 8:35 page 287 #303 VI. Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPPrO) 15. November und bei Meldung zum Sommersemester bis zum 01. Mai des gleichen Kalenderjahres erfolgen. 3 Prüflinge, die einen Wechsel innerhalb eines Schwerpunktes beantragen, werden bei der Vergabe der vorhandenen Plätze bevorzugt. (7) 1 Ein Wechsel von der Bearbeitung der Studienarbeit zur Erbringung von Prüfungsleistungen gem. 9 Abs. 3 und Abs. 4 oder umgekehrt ist im Rahmen der Kapazität auf Antrag durch Entscheid der Studiendekanin oder des Studiendekans in Absprache mit den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern möglich. 2 Der Antrag muss bei Meldung zum Wintersemester bis zum 15. November und bei Meldung zum Sommersemester bis zum 01. Mai des gleichen Kalenderjahres erfolgen. 7 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Schwerpunktbereichsprüfung wird zugelassen, wer a) zum Zeitpunkt der Antragstellung an der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover eingeschrieben ist, b) die Zwischenprüfung bestanden hat und c) erfolgreich eine Lehrveranstaltung in Methodenlehre besucht hat. (2) 1 Studienleistungen, die an anderen Universitäten im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag anerkannt, wenn sie den Anforderungen dieser Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entsprechen oder wenn sie an der Universität, an der sie erbracht wurden, den Zulassungsvoraussetzungen für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung genügen. 2 Studienleistungen, die an Universitäten außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschen Richtergesetzes erbracht wurden, können auf Antrag anerkannt werden, wenn sie den Anforderungen dieser Schwerpunktbereichsprüfungsordnung vergleichbar sind. (3) Zur Prüfung wird nicht zugelassen, wer nach den für sein bisheriges rechtswissenschaftliches Studium geltenden Rechtsvorschriften den Prüfungsanspruch verloren hat. Abschnitt 3: Prüfungsleistungen 8 Bestandteile der Prüfung (1) Bestandteile der Schwerpunktbereichsprüfung sind a) die Anfertigung einer Studienarbeit ( 9), b) das Halten eines Referates ( 10) und c) die Teilnahme an einer mündlichen Prüfung ( 11). (2) In ihrer Gesamtheit sollen die Prüfungsleistungen die unterschiedlichen thematischen Bereiche in der jeweiligen Schwerpunktgruppe abdecken. (3) Die Nutzung der schriftlichen Aufgabentexte außerhalb des Prüfungsverfahrens bedarf der Zustimmung der Studiendekanin bzw. des Studiendekans sowie der Aufgabenstellerin bzw. des Aufgabenstellers. Rechtsgrundlagen 287

304 vl 2017/9/21 8:35 page 288 #304 D. Rechtsgrundlagen 9 Studienarbeit (1) 1 In der Studienarbeit soll der Prüfling zeigen, dass er wissenschaftlich arbeiten und sich ein selbständiges Urteil bilden kann. 2 Die Studienarbeit darf nur bearbeiten, wer erfolgreich an einer Lehrveranstaltung zur Vorbereitung auf diese Prüfung teilgenommen hat. 3 Die erfolgreiche Teilnahme an der vorbereitenden Lehrveranstaltung setzt eine mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bewertete Leistung voraus. (2) 1 Die Aufgabe wird dem Prüfling von der Studiendekanin oder dem Studiendekan in der auf das erste Fachsemester im Schwerpunktstudium folgenden vorlesungsfreien Zeit zugewiesen. 2 Die Studiendekanin oder der Studiendekan kann dem Prüfling auf begründeten Antrag die Aufgabe zu Beginn des zweiten Fachsemesters im Schwerpunktstudium oder in der auf das zweite Fachsemester im Schwerpunktbereich folgenden vorlesungsfreien Zeit zuweisen, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist. 3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Prüfling zeitgleich am ELPIS-Studium oder an einem internationalen Moot Court teilnimmt. 4 Von der Aufgabenstellerin und dem Aufgabensteller wird ein individuell auf die Studienarbeit bezogener Literaturhinweis ausgegeben. 5 Weitere Hilfen für den Prüfling sind nicht zulässig. 6 Der Prüfling kann die Aufgabe binnen einer Woche nach der Zuweisung einmalig unbearbeitet an die Studiendekanin oder den Studiendekan zurückgeben; in diesem Fall weist die Studiendekanin oder der Studiendekan dem Prüfling binnen einer Woche eine neue Aufgabe zu. (3) 1 Die schriftliche Ausarbeitung im Rahmen einer von der Fakultät begleiteten Teilnahme an einem Wettbewerb, bei dem im Rahmen einer simulierten Gerichtsverhandlung die beste Bearbeitung eines Falles ermittelt wird (Moot-Court), kann die Studienarbeit ersetzen, wenn die Leistungsanforderungen gleichwertig sind. 2 Über die Gleichwertigkeit der Leistungsanforderungen entscheidet der Prüfungsausschuss. (4) 1 Eine im Ausland angefertigte Prüfungsarbeit, die zu einem Studienabschluss gehört und für die eine Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen zur Verfügung steht, kann die Studienarbeit ersetzen, wenn die Leistungsanforderungen gleichwertig sind. 2 Über die Gleichwertigkeit der Leistungsanforderungen entscheidet der Prüfungsausschuss. 3 Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt unter Anwendung der Grundlagen der Notenumrechnung nach dem ECTS-System. (5) 1 Der Prüfling hat gegenüber der Studiendekanin oder dem Studiendekan zu erklären, dass er die Arbeit ohne fremde Hilfe und nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel angefertigt hat. 2 Der Prüfling hat sich gegenüber der Studiendekanin oder dem Studiendekan zu erklären, ob er mit der Übermittlung seiner Arbeit auch an externe Dienste zur Plagiatsprüfung durch Plagiatssoftware einverstanden ist. 3 Die Studienarbeit ist an Stelle des Namens mit einer zugeteilten Kennzeichnung zu versehen. (6) 1 Die Studienarbeit ist binnen sechs Wochen nach Zuweisung oder im Falle des Abs. 2 S. 6 nach Zweitzuweisung in Reinschrift und zusätzlich in pseudonymisierter 288

305 vl 2017/9/21 8:35 page 289 #305 VI. Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPPrO) Form auf einem einmalig beschreibbaren Datenträger elektronisch gespeichert bei der Studiendekanin oder dem Studiendekan abzuliefern. 2 Der Prüfungsausschuss kann durch eine allgemeine Richtlinie die technischen Vorgaben weiter konkretisieren. 4 Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Aufgabe auf den Postweg. 5 Die Rechtzeitigkeit ist vom Prüfling nachzuweisen. 6 Grundlage für die Bewertung der Studienarbeit ist die in Reinschrift abgelieferte Fassung. 7 Der Umfang des Textteils der Studienarbeit soll Zeichen (einschließlich Fußnoten und Leerzeichen) nicht überschreiten. (7) 1 Die Studienarbeit wird grundsätzlich von der Prüferin oder dem Prüfer bewertet, die bzw. der die Aufgabe gestellt hat. 2 Im Fall des 9 Abs. 3 wird die Prüferin oder der Prüfer durch die Studiendekanin oder den Studiendekan bestellt. 3 Tritt der Fall des 4 Abs. 3 ein, teilt die Studiendekanin oder der Studiendekan die Studienarbeiten den nach dieser Vorschrift bestellten Prüferinnen und Prüfern zur Bewertung zu. 4 Die Studiendekanin oder der Studiendekan kann Prüferinnen und Prüfer aus wichtigem Grund ( 5 Satz 5) von der Verpflichtung zur Bewertung entbinden. (8) Die Studiendekanin oder der Studiendekan teilt dem Prüfling die Bewertung der Studienarbeit vor dem Referat schriftlich mit. 10 Referat (1) 1 Der Prüfling hält über das Thema der Studienarbeit in einem Seminar, das von der Prüferin oder dem Prüfer im zweiten Fachsemester des Schwerpunktstudiums abgehalten wird, ein Referat. 2 Das Referat besteht aus einem Vortrag des Prüflings in einem zeitlichen Umfang von etwa 20 Minuten, in dem dieser die wesentlichen Ergebnisse der Studienarbeit vorstellt, und anschließender Diskussion, an der die Seminarteilnehmer mitwirken können. 3 Die Gesamtprüfungszeit soll 45 Minuten nicht überschreiten. 4 Der Vortrag und die in der Diskussion gezeigte Leistung des Prüflings werden von der Prüferin oder dem Prüfer bewertet, wobei insbesondere die Schlüsselqualifikationen mit einzubeziehen sind. (2) 1 Ein Vortrag im Rahmen eines Moot-Courts kann das Referat ersetzen, wenn die Leistungsanforderungen gleichwertig sind. 2 Über die Gleichwertigkeit der Leistungsanforderungen entscheidet der Prüfungsausschuss. 3 Der Vortrag im Rahmen des Moot-Courts ist durch den Prüfer zu bewerten, der die schriftliche Ausarbeitung gemäß 9 Abs. 3 bewertet hat. 4 Die Bewertung des Vortrags kann auch im Rahmen einer Generalprobe für den Moot-Court erfolgen. (3) 1 Der Prüfling hält in den Fällen des 9 Abs. 4 über das Thema der im Ausland angefertigten Prüfungsarbeit ein Referat in einem Seminar, das von einem Prüfer im zweiten Fachsemester des Schwerpunktstudiums abgehalten wird. 2 Die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 bis 4 sowie der Absätze 4 und 5 gelten entsprechend. (4) 1 Das Seminar ist hochschulöffentlich. 2 Die Prüferin oder der Prüfer kann Zuhörerinnen und Zuhörer aus wichtigem Grund von der Anwesenheit ausschließen. (5) 1 Die Bewertung des Referats wird den Prüflingen von der Prüferin oder dem Rechtsgrundlagen 289

306 vl 2017/9/21 8:35 page 290 #306 D. Rechtsgrundlagen Prüfer nach Abschluss des Prüfungsseminars mitgeteilt. (6) 1 In den Fällen des 9 Abs. 2 S. 2 kann das Referat im ersten Fachsemester des darauf folgenden Prüfungsdurchgangs im Schwerpunktstudium in einer Veranstaltung des vom Prüfling gewählten Schwerpunktbereichs stattfinden. 2 Für die Durchführung des Referates gelten die Abs. 1 und 4 entsprechend. 11 Mündliche Prüfung (1) In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er zur mündlichen Erörterung von Rechtsproblemen und zur selbständigen mündlichen Argumentation in der Lage ist. (2) 1 Die mündliche Prüfung findet zum Ende der Vorlesungszeit des zweiten Fachsemesters im Schwerpunktstudium statt. 2 In den Fällen des 9 Abs. 2 S. 2 kann die mündliche Prüfung im ersten Fachsemester des darauf folgenden Prüfungsdurchgangs im Schwerpunktstudium stattfinden.. 3 Sie wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern ( 4) durchgeführt. 4 Der Termin wird von der Studiendekanin oder dem Studiendekan festgesetzt. (3) 1 Die mündliche Prüfung ist in der Regel eine Gruppenprüfung von höchstens sechs Personen. 2 Die Prüfungsdauer beträgt je Prüfling etwa 15 Minuten. (4) Die Studiendekanin oder der Studiendekan bestimmt, welcher der beiden ansonsten gleichberechtigt Prüfenden den Vorsitz führt. (5) 1 Die Prüfung ist hochschulöffentlich. 2 Die oder der Vorsitzende kann Zuhörerinnen und Zuhörer aus wichtigem Grund von der Anwesenheit ausschließen. (6) Die Bewertung der mündlichen Prüfung wird den Prüflingen vom Vorsitzenden im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt. Abschnitt 4: Bewertungen 12 Bewertung der Prüfungsleistungen (1) Die einzelnen Prüfungsleistungen werden mit einer der Noten und Punktzahlen bewertet, die in 1 der Verordnung über die Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung vom 3. Dezember 1981 (BGBl. I, 1243) in der jeweils geltenden Fassung festgelegt sind. (2) 1 Gelangt die Prüferin oder der Prüfer bei der Bewertung der Studienarbeit ( 9) zu dem Ergebnis, dass die Arbeit mit mangelhaft oder ungenügend zu bewerten ist, muss die Arbeit zusätzlich von einer zweiten Prüferin oder einem zweiten Prüfer bewertet werden. 2 Weichen die beiden Bewertungen voneinander ab und bleibt der Versuch einer Einigung auf eine einheitliche Bewertung erfolglos, wird die Bewertung von der Studiendekanin oder dem Studiendekan festgesetzt. 3 Dabei werden die gegebenen Punktzahlen zusammengezählt und durch zwei geteilt. (3) 1 Gelangen die beiden Prüfenden bei der mündlichen Prüfung ( 11) zu einer unterschiedlichen Bewertung, wird die Bewertung von der oder dem Vorsitzenden festgesetzt. 2 Dabei werden die gegebenen Punktzahlen zusammengezählt und durch 290

307 vl 2017/9/21 8:35 page 291 #307 VI. Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPPrO) zwei geteilt. (4) Für die sich bei der Anwendung des Abs. 2 S. 3 und des Abs. 3 S. 2 ergebenden Punktzahlen wird die Note entsprechend 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) in der jeweils geltenden Fassung gebildet. 13 Prüfungsgesamtnote (1) 1 Das Gesamtergebnis der Prüfung errechnet sich bis auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrundung aus den nach 12 gebildeten Ergebnissen der einzelnen Prüfungsleistungen. 2 Dabei sind die Bewertungen der Studienarbeit mit 40 v.h., des Referats mit 10 v.h. und der mündlichen Prüfung mit 50 v.h. zu berücksichtigen. (2) Die Notenbezeichnung für die Prüfungsgesamtnote bestimmt sich nach 2 der in 12 Abs. 1 genannten Verordnung. (3) Die Schwerpunktbereichsprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsgesamtnote ausreichend oder besser ist. (4) 1 Die Entscheidung über das Ergebnis der Prüfung und die Prüfungsgesamtnote werden dem Prüfling von der Studiendekanin oder dem Studiendekan schriftlich mitgeteilt. 2 Die Mitteilung ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 3 Über das Ergebnis wird im Fall des Bestehens ein schriftliches Zeugnis erteilt. Abschnitt 5: Beeinträchtigungen, Unterbrechung der Prüfung, Versäumnis, Täuschung, Wiederholung 14 Seelische oder körperliche Beeinträchtigungen 1 Bei seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen eines Prüflings, die die Leistungsfähigkeit herabsetzen, kann die Studiendekanin oder der Studiendekan auf schriftlichen Antrag den Prüfungszeitraum ( 9 Abs. 4, 11 Abs. 3), verlängern, persönliche oder sachliche Hilfsmittel zulassen oder andere der Art der Beeinträchtigung angemessene Erleichterungen gewähren. 2 Im Antrag ist die Beeinträchtigung darzulegen und durch ein amtsärztliches Attest zu belegen. 15 Unterbrechung der Prüfung; Versäumnis von Prüfungsleistungen (1) 1 Nach dem Erhalt des Aufgabentextes für die Studienarbeit ( 9) kann ein Prüfling die Prüfung nur aus wichtigem Grund unterbrechen. 2 Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn der Prüfling nicht prüfungsfähig oder ihm das Erbringen der Prüfungsleistung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. 3 Der Grund ist der Studiendekanin oder dem Studiendekan unverzüglich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. 4 Prüfungsunfähigkeit ist durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen. (2) 1 Wird die Prüfung aus einem wichtigen Grund unterbrochen, so kann der Prüfling sie im nächsten Prüfungsdurchgang fortsetzen. 2 Bricht ein Prüfling die Anfertigung der Studienarbeit ( 8 Abs. 1, 9) aus einem Grund im Sinne des 15 Abs. 1 Rechtsgrundlagen 291

308 vl 2017/9/21 8:35 page 292 #308 D. Rechtsgrundlagen S. 2 ab, so gelten die Vorschriften des II. Teils entsprechend. (3) Nimmt ein Prüfling an einer der in 8 Abs. 1 genannten Prüfungsleistungen nicht teil oder liefert er die Studienarbeit ( 9) nicht oder nicht rechtzeitig ab, ohne dass ein wichtiger Grund im Sinne von Abs. 1 S. 2 vorliegt, so wird diejenige Prüfungsleistung, an der der Prüfling nicht teilgenommen oder die er nicht oder nicht rechtzeitig abgeliefert hat, mit ungenügend bewertet. 16 Täuschungsversuch und Ordnungsverstoß (1) 1 Versucht ein Prüfling, das Ergebnis der Prüfung durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, unzulässige Hilfe Dritter oder sonstige Täuschung zu beeinflussen, so ist die betroffene Prüfungsleistung in der Regel mit ungenügend zu bewerten. 2 In leichten Fällen kann Nachsicht gewährt werden. 3 Im Fall eines schweren oder wiederholten Täuschungsversuchs ist die gesamte Prüfung für nicht bestanden zu erklären. (2) Auch nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses ( 13 Abs. 4 S. 2) kann die Prüfung im Fall des Abs. 1 S. 3 innerhalb einer Frist von fünf Jahren seit dem Tag der mündlichen Prüfung ( 11) für nicht bestanden erklärt werden. (3) 1 Ein Prüfling, der erheblich gegen die Ordnung in der Prüfung verstößt, kann von der Fortsetzung der mündlichen Prüfung ausgeschlossen werden. 2 Im Fall eines wiederholten Ausschlusses von der mündlichen Prüfung gilt die Prüfung insgesamt als nicht bestanden. 17 Wiederholung der Prüfung (1) 1 Die Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. 2 Die Wiederholung ist frühestens im nächsten Prüfungsdurchgang möglich.. 3 Für die Meldung zur Wiederholungsprüfung im unmittelbar anschließenden Prüfungsdurchgang gilt abweichend von 6 Abs. 4 eine Frist von 4 Wochen ab Bekanntgabe der Entscheidung über das Ergebnis der Schwerpunktbereichsprüfung ( 13 Abs. 4 S. 1, 16 Abs. 1 S. 3, Abs. 2, Abs. 3 S. 2). 4 Ein Wechsel des Schwerpunktbereichs oder des Prüfungsfachs, soweit ein Schwerpunktbereich eine Wahlmöglichkeit vorsieht, ist zulässig. (2) 1 Ist die Prüfung nicht bestanden, die Studienarbeit ( 9) jedoch mit mindestens ausreichend bewertet worden, braucht die Studienarbeit in der Wiederholungsprüfung nicht erneut angefertigt zu werden, wenn der Prüfling dies innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über das Ergebnis der Prüfung ( 13 Abs. 4) beantragt. 2 Die Bewertung der Studienarbeit geht in diesem Fall in die Prüfungsgesamtnote der Wiederholungsprüfung ein. 3 Sofern der Schwerpunktbereich oder das Prüfungsfach gewechselt werden (Abs. 1 S. 3), ist eine neue Studienarbeit anzufertigen. (3) 1 Wer die Prüfung bestanden hat, kann sie zur Verbesserung der Prüfungsgesamtnote einmal wiederholen. 2 Die Notenverbesserungsprüfung kann im unmittelbar anschließenden Prüfungsdurchgang oder spätestens in dem auf diesen folgen- 292

309 vl 2017/9/21 8:35 page 293 #309 VI. Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPPrO) den Prüfungsdurchgang abgelegt werden. 3 Abs. 1 S. 3 und 4 gelten entsprechend. 4 Wird in der Wiederholungsprüfung eine höhere Prüfungsgesamtnote erreicht, so wird hierüber ein neues Zeugnis ausgestellt. 18 Einsicht in die Prüfungsakten Die Geprüften haben das Recht, innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über das Ergebnis der Prüfung ( 13 Abs. 4) ihre schriftliche Arbeit und die dazu ergangenen Voten persönlich einzusehen. Abschnitt 6: Rechtsbehelfe 19 Prüfungsausschuss (1) Gegen belastende Entscheidungen der Studiendekanin oder des Studiendekans kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsausschuss angerufen werden. (2) 1 Dem Prüfungsausschuss gehören die Studiendekanin oder der Studiendekan, zwei weitere Mitglieder aus der Professorengruppe, ein Mitglied aus der Mitarbeitergruppe und ein Mitglied aus der Studierendengruppe an. 2 Mit Ausnahme der Studiendekanin bzw. des Studiendekans werden die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie deren ständige Vertreterinnen oder Vertreter durch die jeweiligen Gruppenvertretungen im Fakultätsrat benannt. 3 Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitglieds ein Jahr. 4 Der Prüfungsausschuss wird von der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan einberufen und geleitet. (3) Mitglieder des Prüfungsausschusses, die an dem Prüfungsverfahren als Prüferinnen oder Prüfer mitgewirkt haben, sind von der Entscheidung über die Einwendung ausgeschlossen. (4) 1 Der Prüfungsausschuss fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. 2 Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Studiendekanin bzw. des Studiendekans den Ausschlag. 3 Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder, darunter zwei Mitglieder der Professorengruppe, anwesend ist. 4 Das Mitglied der Studierendengruppe hat bei der Bewertung von Prüfungsleistungen nur beratende Stimme. (5) 1 Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind nicht öffentlich. 2 In einer Niederschrift sind die wesentlichen Gegenstände der Erörterung festzuhalten und Beschlüsse im Wortlaut wiederzugeben. 3 Die Teilnehmer unterliegen der Amtsverschwiegenheit; sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie zur Verschwiegenheit zu verpflichten. (6) 1 Der Prüfungsausschuss kann sich eine Geschäftsordnung geben. 2 Er kann außerdem allgemeine Regelungen zur Durchführung der Schwerpunktbereichsprüfung vorschlagen, über die der Fakultätsrat beschließt. Rechtsgrundlagen 293

310 vl 2017/9/21 8:35 page 294 #310 D. Rechtsgrundlagen 20 Widerspruchsverfahren (1) 1 Gegen die Entscheidung über das Ergebnis der Schwerpunktbereichsprüfung ( 13 Abs. 4 S. 1, 16 Abs. 1 S. 3, Abs. 2, Abs. 3 S. 3) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch nach 68 ff. VwGO eingelegt werden. 2 Dasselbe gilt bei Nichtzulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung ( 7). (2) 1 Über den Widerspruch entscheidet der nach 19 gebildete Prüfungsausschuss. 2 Einen Abhilfebescheid erlässt die Dekanin oder der Dekan der Fakultät. 3 Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, erlässt die Präsidentin oder der Präsident der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität den Widerspruchsbescheid. III. Teil: Prüfungsinhalte 21 Prüfungsfächer 1 Prüfungsfächer sind die Fächer des jeweiligen Schwerpunktbereichs. 2 Soweit in einem Schwerpunktbereich eine Wahlmöglichkeit vorgesehen ist ( 22 Abs. 1 a), b), c), d), e) und f)), sind Prüfungsfächer die vom Prüfling im Zulassungsantrag ( 6 Abs. 1 Nr. 2) gewählten Fächer. 22 Schwerpunktbereiche (1) An der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover werden die folgenden Schwerpunktbereiche angeboten: a) Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts, b) Arbeit, Unternehmen, Soziales, c) Handel, Wirtschaft und Unternehmen, d) Strafverfolgung und Strafverteidigung, e) Internationales und Europäisches Recht, f) Verwaltung, g) IT-Recht und Geistiges Eigentum, h) Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht. (2) 1 Gegenstand des Schwerpunktbereichs Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts sind die Fächer: Rechts- und Zeitgeschichte einschließlich der Methodengeschichte, Rechtstheorie einschließlich angewandter Methodenlehre und Familien- und Erbrecht. 2 Gegenstand der Prüfung sind die Fächer Rechts- und Zeitgeschichte einschließlich der Methodengeschichte, Rechtstheorie einschließlich angewandter Methodenlehre und Familien- und Erbrecht. (3) 1 Gegenstand des Schwerpunktbereichs Arbeit, Unternehmen, Soziales sind die Fächer Arbeitsrecht, Unternehmensrecht und Sozialrecht. 2 Gegenstand der Prüfung sind die Fächer Arbeitsrecht und Unternehmensrecht oder Arbeitsrecht und Sozialrecht. (4) 1 Gegenstand des Schwerpunktbereichs Handel, Wirtschaft, Unternehmen bilden die Fächer Handelsrecht, Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht, je- 294

311 vl 2017/9/21 8:35 page 295 #311 VI. Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPPrO) weils mit ihren europarechtlichen Bezügen. 2 Gegenstand der Prüfung sind die für alle Studierenden verbindlichen Pflichtfächer Handelsrecht I, Wirtschaftsrecht I sowie Unternehmensrecht I. 3 Diese werden ergänzt durch ein Wahlfach Handelsrecht II, Wirtschaftsrecht II oder Unternehmensrecht II. (5) 1 Gegenstand des Schwerpunktbereichs Strafverfolgung und Strafverteidigung sind die Fächer Strafverfahrensrecht, Sanktionenrecht, Kriminologie, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Völkerstrafrecht und Kriminalistik. 2 Gegenstand der Prüfung sind die Fächer Strafverfahrensrecht, Sanktionenrecht und Kriminologie sowie entweder Wirtschaftsstrafrecht oder Jugendstrafrecht oder Strafvollzug oder Völkerstrafrecht oder Kriminalistik. (6) 1 Gegenstand des Schwerpunktbereichs Internationales und Europäisches Recht sind die Fächer Völkerrecht, Europäisches Verfassungsrecht, Internationales Privat- und Zivilprozessrecht ; Vertiefung Völker- und Europarecht sowie öffentlich-rechtliche Rechtsvergleichung ; Vertiefung Internationales Privatund Verfahrensrecht und privatrechtliche Rechtsvergleichung. 2 Gegenstand der Prüfung sind die Fächer Völkerrecht, Europäisches Verfassungsrecht ; Internationales Privat- und Zivilprozessrecht sowie entweder Vertiefung Völker- und Europarecht sowie öffentlich-rechtliche Rechtsvergleichung oder Vertiefung Internationales Privat- und Verfahrensrecht und privatrechtliche Rechtsvergleichung. (7) 1 Gegenstand des Schwerpunktbereichs Verwaltung sind die Fächer Verwaltungswissenschaft I, Verwaltungswissenschaft II, Allgemeine Staatslehre, Kommunalrecht II, Öffentliches Dienstrecht, Vergaberecht sowie Polizei- und Ordnungsrecht II. 2 Gegenstand der Prüfung sind die Fächer Verwaltungswissenschaft I, Verwaltungswissenschaft II, Allgemeine Staatslehre, Kommunalrecht II, Öffentliches Dienstrecht, Vergaberecht sowie Polizei- und Ordnungsrecht II. (8) 1 Gegenstand des Schwerpunktbereichs IT-Recht und Geistiges Eigentum sind die Fächer Informationstechnologierecht, Recht des geistigen Eigentums sowie ausgewählte Teilbereiche des europäischen und deutschen Wirtschaftsrechts. 2 Gegenstand der Prüfung sind die Fächer Informationstechnologierecht, Recht des geistigen Eigentums sowie ausgewählte Teilbereiche des europäischen und deutschen Wirtschaftsrechts. (9) 1 Gegenstand des Schwerpunktbereichs Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht sind die Fächer Anwaltsrecht, Grundlagen der Vertragsgestaltung sowie allgemeine Verfahrensgrundsätze im Zivil-, Straf- sowie Öffentlichen Recht. 2 Darüber hinaus erfolgt eine Vertiefung hinsichtlich der anwaltlichen Rechtsberatung entweder im Bereich des Zivilrechts oder des Strafrechts oder des Öffentlichen Rechts. 3 Gegenstand der Prüfung sind die Fächer Anwaltsrecht, Grundlagen der Vertragsgestaltung, Allgemeine Verfahrenslehre und entweder Vertiefung und Ergänzung Zivilverfahrensrecht, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht und Rechtsgestaltung und Durchsetzung im Familien- und Erbrecht oder Strafverfahrensrecht und Sanktionenrecht oder Internationale Streitbeilegung und Rechtsgrundlagen 295

312 vl 2017/9/21 8:35 page 296 #312 D. Rechtsgrundlagen Vergaberecht und Anwaltsbezogene Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts. 23 Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff umfasst nach Maßgabe der während des Schwerpunktstudiums angebotenen Lehrveranstaltungen: 1. Im Schwerpunktbereich Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts : a) im Fach Rechts- und Zeitgeschichte einschließlich Methodengeschichte : Römische und germanische Rechtsquellen (auch des Familien- und Erbrechts), jüngere deutsche und europäische Rechtsgeschichte einschließlich der Ideengeschichte des Rechts (Naturrecht, Vernunftrecht, Rechtspositivismus), Geschichte der Theorien und juristischen Methoden der Rechtswissenschaft unter besonderer Berücksichtigung des Familien- und Erbrechts. b) im Fach Rechtstheorie einschließlich angewandter Methodenlehre : Rechtsbegriff und Rechtsgeltung, Rechtsquellenlehre, Rechtstheoriegeschichte, rechtstheoretische Grundbegriffe (z.b. Recht im subjektiven/objektiven Sinn, Rechtsnorm/Rechtsgeschäft), Theorie und Praxis der juristischen Auslegung (Canones der Auslegung, Auslegungsziele) sowie der Fortbildung des Rechts, Theorie der juristischen Begründung und Grundbegriffe der Rechtsanwendungslehre (unbestimmte Rechtsbegriffe, Generalklauseln, richterliches Ermessen), Lehre von der Vertragsgestaltung, Rechts- und Rechtstheorievergleichung. c) im Fach Familien- und Erbrecht : die über den Pflichtstoff hinausgehenden Fragestellungen des Familien- und Erbrechts, insbesondere Ehe und Verwandtschaft, personen- und vermögensrechtliche Wirkungen der Ehe (insbesondere eheliches Güterrecht, Unterhaltsrecht), Scheidung und Scheidungsfolgen (nachehelicher Unterhalt), Ehe- und Scheidungsfolgenverträge, Kindschaftsrecht (insbesondere elterlicher Sorge, Kindesunterhalt), Familienverfahrensrecht, andere Lebensgemeinschaften (eingetragene Lebenspartnerschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft), Betreuungsrecht, gesetzliche Erbfolge, Mehrheit von Erben, Testierfreiheit und Pflichtteil, Testamentsformen, Erbvertrag, Einsetzung von Erben und Nacherben, Vermächtnis, Auflage, Erbenhaftung für Nachlassverbindlichkeiten, Erbschaftsanspruch, Patientenverfügung, Übergang von Unternehmen, Nachlassverfahren, Erbschaftssteuerrecht, Internationales Familien- und Erbrecht (Internationales Privatrecht), Familien- und Erbrecht in rechtsvergleichender Perspektive. 2. Im Schwerpunktbereich Arbeit, Unternehmen, Soziales : a) im Fach Arbeitsrecht : Beendigungsschutz im Arbeitsverhältnis (Vertiefung) und Grundlagen des Änderungsschutzes, Änderungs- und Beendigungsschutz bei Umstrukturierung und Reorganisation des Unternehmens, Recht der Koalitionen, Tarifvertragsrecht einschließlich Recht des Sozialen Dialoges auf europäischer Ebene, Arbeitskampfrecht, Recht der betrieblichen Mitbestimmung einschließlich europarechtlicher Bezüge, Recht der unternehmerischen Mitbestimmung in Grundzügen (gesetzliche Grundlagen, Zweck, Organisation und Funktionsweise unternehmerischer Mitbestimmung), europarechtliche Grundlagen des Arbeitsrechts, das ar- 296

313 vl 2017/9/21 8:35 page 297 #313 VI. Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPPrO) beitsgerichtliche Verfahren in Grundzügen (Zweck, Struktur und Organisation der Arbeitsgerichtsbarkeit, Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens, arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren), anwaltliche Beratung und Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht. b) im Fach Unternehmensrecht : Das Recht der Kapitalgesellschaften: Gründung und Struktur der Aktiengesellschaft, GmbH, Unternehmergesellschaft, Genossenschaft, Europäische Aktiengesellschaft und Europäische Privatgesellschaft, Kapitalerhaltungsregeln, Leitungs- und Aufsichtshaftung in den vorbenannten Gesellschaftsformen, Restrukturierung und Beendigung. Das Recht der verbundenen Unternehmen (Konzern und Reorganisation): die Bildung und Eingangskontrolle von Konzernen, Vertragskonzernrecht und Recht der faktischen sowie qualifiziert faktischen Konzerne, Konzernhaftungsrecht. Kapitalmarktrecht: Einführung Kapitalmarktrecht und Kapitalmarkt, Marktorganisation und Marktzugang, Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht, Investmentrecht, Kapitalmarktaufsicht, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, Marktzugangsfolgerecht (Insiderrecht, Verbot der Marktmanipulation, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten, sonstige Zulassungsfolge- sowie Finanzberichtspflichten), Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen. c) im Fach Sozialrecht : Grundlagen des Sozialrechts (Systematik, verfassungsrechtliche Grundlagen, Schnittstellen von Arbeits- und Sozialrecht), Soziale Hilfe (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, insbesondere Aus- und Weiterbildungsförderung, Eltern- und Kindergeld), Soziale Förderung (insbesondere Aus- und Weiterbildungsförderung sowie Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht), Soziale Entschädigung (im Überblick), Grundzüge des sozialbehördlichen und sozialgerichtlichen Verfahrens, Allgemeines Sozialversicherungsrecht (insbesondere Grundprinzipien, Organisation, sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis und Arbeitsverhältnis, Gesamtsozialversicherungsbeitrag), Besonderes Sozialversicherungsrecht, insbesondere Unfallversicherungsrecht und Krankenversicherungsrecht, ferner im Überblick Arbeitslosenversicherungsrecht und Arbeitsförderung sowie Rentenversicherungsrecht, Grundzüge des europäischen, internationalen und zwischenstaatlichen Sozialrechts. 3. Im Schwerpunktbereich Handel, Wirtschaft, Unternehmen : a) in den Pflichtfächern aa) im Pflichtfach Handelsrecht I : Europäisches und deutsches Handelsrecht einschließlich Haftungsfragen sowie Rechtsdurchsetzung. bb) im Pflichtfach Wirtschaftsrecht I : Aus dem EG-Vertrag: Kompetenzverteilung und Subsidiaritätsprinzip, Marktfreiheiten und Wettbewerbsregeln, Beihilfeverbot und Fusionskontrolle, Grundzüge der wirtschaftsbezogenen Politiken der Gemeinschaft, Methoden der Wirtschaftsharmonisierung. cc) im Pflichtfach Unternehmensrecht I : Kapitalgesellschaftsrecht I (Gesellschaftsformen): Gründung und Struktur der Aktiengesellschaft, GmbH, Unternehmergesellschaft, Genossenschaft, Europäischen Aktiengesellschaft und Europäischen Privatgesellschaft, Kapitalerhaltungsregeln, Leitungs- und Aufsichtshaf- Rechtsgrundlagen 297

314 vl 2017/9/21 8:35 page 298 #314 D. Rechtsgrundlagen tung in den vorbenannten Gesellschaftsformen, Restrukturierung und Beendigung. Kapitalmarktrecht I (Marktrecht, Marktorganisation und zugang): Einführung Kapitalmarktrecht und Kapitalmarkt, Marktorganisation und Marktzugang, Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht, Investmentrecht, Kapitalmarktaufsicht, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. b) in den Wahlfächern aa) Wahlfach Handelsrecht II : Deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht : Recht des unlauteren Wettbewerbs einschließlich Rechtsverwirklichung, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen einschließlich Rechtsdurchsetzung, europarechtliches Verbot wettbewerbsbeschränkender Verträge, europäisches Verbot missbräuchlichen Unternehmensverhaltens sowie europäische Fusionskontrolle. Verträge im Handelsverkehr : Vertragsgestaltung in Bezug auf Handelskauf, Kommissionsgeschäft sowie ausgewählte sonstige Handelsgeschäfte. Wettbewerbsverfahrensrecht : Europäisches Kartellverfahrensrecht, deutsches Kartellverfahrensrecht, Individualklagen und UWG-Verfahrensrecht. Sofern angeboten: Handelsverkehr und Kreditsicherheit : Prinzipien, Besitz und Eigentum, Arten von Sicherungsrechten, Konkurrenz der Kreditsicherungsinstrumente, Richterrecht neuer Sicherungsformen, notar- und anwaltsbezogene Praxis der Kreditsicherheit. bb) Wahlfach Wirtschaftsrecht II : Freier Warenverkehr und Regulierung : Waren- und Dienstleistungsfreiheit, Zulässigkeit mitgliedstaatlicher Beschränkungen, Regulierung von Wirtschaftsbereichen einschließlich Selbstregulierung, Regulierung als Wettbewerbssubstitution. Energierecht : Entflechtung von Energieunternehmen, Netzanschluss und Netzzugang, Genehmigung von Netzentgelten, Missbrauchsaufsicht, Grundversorgung, Grundzüge des harmonisierten europäischen Energierechts. Emissionshandelsrecht : Grundzüge des TEHG und des Zuteilungsrechts, Nationale Allokationspläne, Emissionshandelsrichtlinie und Genehmigung von Allokationsplänen, Sanktionen und Benchmarking bei der Zielerfüllung, Institutionenlehre und Emissionshandelsregister. Sofern angeboten: Vergaberecht : Grundzüge des europäischen Vergaberechts, 97 ff. GWB: Vergabeverfahren, Nachprüfungsverfahren, Sanktion bei Rechtsverletzung. Recht der erneuerbaren Energien : Europäische Fördermodelle, Netzbetreiberpflichten im EEG, Vergütungsrecht, Grundzüge des Belastungsausgleichs, private sowie behördliche Rechtsdurchsetzung. Compliance : Vorgaben für eine rechtskonforme Aufbauund Ablauforganisation des Unternehmens, institutionelle Verankerung (Beauftragtenwesen), Sanktionen gegenüber Beschäftigten, Rechtspraxis bei Compliance- Sachverhalten. cc) Wahlfach Unternehmensrecht II : Kapitalgesellschaftsrecht II (Konzernrecht): Recht der verbundenen Unternehmen (Konzern und Reorganisation): Bildung und Eingangskontrolle von Konzernen, Vertragskonzernrecht und Recht der faktischen sowie qualifiziert faktischen Konzerne, Konzernhaftungsrecht, europäisches und internationales Unternehmensrecht, Vertragsgestaltung im Unternehmensrecht. Kapitalmarktrecht II (Marktzugangsfolgerecht): Marktzugangsfolgen, Insiderrecht, Verbot der Marktmanipulation, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten, sons- 298

315 vl 2017/9/21 8:35 page 299 #315 VI. Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPPrO) tige Zulassungsfolge- sowie Finanzberichtspflichten, Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Unternehmensbesteuerung: Einführung in das Steuerverwaltungs- und Steuerverfahrensrecht, unternehmensbezogene Besteuerungsgrundsätze, bilanzsteuerrechtliche Grundlagen, Einkommensbesteuerung der Mitunternehmer, Grundzüge der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie von Anteilseignern". Sofern angeboten: Unternehmensmitbestimmung : gesetzliche Grundlagen, Zweck, Organisation und Funktionsweise einschließlich europarechtlicher Bezüge. 4. Im Schwerpunktbereich Strafverfolgung und Strafverteidigung : a) im Fach Strafverfahrensrecht : der Gang des Ermittlungs- und Hauptverfahrens sowie die Grundzüge der Rechtsmittelverfahren einschließlich der Möglichkeiten und Grenzen der Strafverteidigung, die Befunde der empirischen Verfahrensforschung. b) im Fach Sanktionenrecht : Straftheorien, Detailkenntnisse zum System der Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der Nebenfolgen, ihrer Anordnungsvoraussetzungen, Bemessung und Vollstreckung einschließlich der empirischen Befunde zur Anwendungspraxis und Effektivität. c) im Fach Kriminologie : Methoden, Theorien und Stand der empirischkriminologischen Forschung einschließlich der Prognose- und Präventionsforschung, zentrale Fragen der forensischen Psychologie und Psychiatrie, aktuelle Probleme der Kriminalpolitik. d) im Fach Wirtschaftsstrafrecht : Umfang und Struktur der Wirtschaftskriminalität, die Instrumente zur Bekämpfung von Wirtschafts-, insbesondere Unternehmenskriminalität, die wirtschaftsstrafrechtlichen Straftatbestände des StGB und wichtiger Wirtschaftsgesetze einschließlich der Grundzüge des Umwelt- und des Steuerstrafrechts. e) im Fach Jugendstrafrecht : Besonderheiten der Jugendkriminalität und des Jugendrechts und Jugendstrafrechts einschließlich des Jugendstrafverfahrens, das jugendstrafrechtliche Sanktionensystem einschließlich Sanktionsbemessung, -vollstreckung und Diversion. f) im Fach Strafvollzug : Grundsätze des Strafvollzugs, Vollzugsziele und Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung, Rechtsstellung des Strafgefangenen und Rechtsschutzsystem, sozialtherapeutische Anstalt, empirische Befunde zur Vollzugswirklichkeit. g) im Fach Völkerstrafrecht : Grundzüge der Geschichte des Völkerstrafrechts, Grundzüge der Organisationsstruktur internationaler Strafgerichte, völkerstrafrechtliche Straftatlehre, allgemeine Strafbarkeitsvoraussetzungen und allgemeine Strafausschließungsgründe (z.b. Irrtumskonstellationen, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe), Tatbestände des Völkerstrafrechts, Grundzüge des Völkerstrafprozessrechts. h) im Fach Kriminalistik : Organisation der kriminalpolizeilichen Arbeit, Kriminaltechnik, kriminalistische Fallanalyse, Tatortanalyse, Vernehmungslehre, kriminalpolizeiliche Datensammlungen. 5. Im Schwerpunktbereich Internationales und Europäisches Recht : a) im Fach Völkerrecht : Regelungsbereich des Völkerrechts, Völkerrechtssubjekte, Rechtsgrundlagen 299

316 vl 2017/9/21 8:35 page 300 #316 D. Rechtsgrundlagen Quellen des Völkerrechts, diplomatische Beziehungen, völkerrechtliche Verantwortlichkeit, Völkerrecht und Landesrecht. b) im Fach Europäisches Verfassungsrecht : Staatslehre, Konstitutionalisierung, Föderalismus, Institutionen, europäische Prinzipienlehre, Souveränität und Vorrang, staatliches Unionsverfassungsrecht, Handlungsformen, Unionsbürgerschaft, Grundrechte, Grundfreiheiten. c) im Fach Internationales Privat- und Zivilprozessrecht : Allgemeine Lehren des Internationalen Privatrechts insbesondere Aufbau und Typen von Kollisionsnormen, Qualifikation, Anknüpfungsmomente, Rück- und Weiterverweisung, Anwendung fremden Rechts, Einführung in das Einheitsrecht, Internationales Familienund Erbrecht, Grundzüge des Internationalen Zivilverfahrensrechts insbesondere (Deutsche) Gerichtsbarkeit, Internationale Zuständigkeit, Rechtshilfe, internationales Beweisrecht, Ausländische Rechtshängigkeit, Rechtsstellung von Ausländern im Prozess, Anerkennung und Vollstreckung der Entscheidung im Ausland. d) im Fach Vertiefung Völker- und Europarecht sowie öffentlich- rechtliche Rechtsvergleichung : Individualschutz und sonstige ausgewählte Gebiete des Völkerrechts, insbesondere Seerecht, Luft- und Weltraumrecht, Umweltrecht, humanitäres Völkerrecht, Transnationales Wirtschaftsrecht (Europäische Wirtschaftsverfassung, Institutionalisierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, materielle Sicherung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen im Rahmen Internationaler Organisationen, völkerrechtlicher Eigentumsschutz), Internationale Streitbeilegung (Europäisches Prozessrecht, internationale Gerichtsbarkeit und Schiedsgerichtsbarkeit, WTO-Streitschlichtungs-verfahren), Europäisches Wirtschaftsrecht (aus dem EG-Vertrag: Kompetenzverteilung und Subsidiaritätsprinzip, Marktfreiheiten und Wettbewerbsregeln, Beihilfeverbot und Fusionskontrolle, Grundzüge der wirtschaftsbezogenen Politiken der Gemeinschaft, Methoden der Wirtschaftsrechtsharmonisierung), Vergleichendes Verfassungsrecht, ausgewählte Fragen des vergleichenden Verfassungs- und Verwaltungsrechts (Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung, Föderalismus, gerichtliche Kontrolle). e) im Fach "Vertiefung Internationales Privat- und Verfahrensrecht": Internationales Vertrags-, Delikts- und Sachenrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Grundzüge der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, Vertiefung im Einheitsrecht, insbesondere UN-Kaufrecht, UNIDROIT-Principles und Lex Mercatoria, Rechtsvergleichung, Europäisches Privatrecht. 6. Im Schwerpunktbereich Verwaltung : a) im Fach Verwaltungswissenschaft I : Erkenntnisinteressen und Begriff der Verwaltungswissenschaft, Personal, Finanzen, Haushalt. b) im Fach Verwaltungswissenschaft II : Verwaltungsorganisation Theorie und Praxis; Aufbau der Bundes-, Landes- und Komunalverwaltung, Steuerung der Verwaltung, Verwaltungsreform. c) im Fach Allgemeine Staatslehre : Föderalismus, Demokratie und Rechtsstaat. d) im Fach Kommunalrecht II : Aufbau der Kommunalverwaltung, Ziele und Mittel der Kommunalaufsicht, wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, Grundzüge 300

317 vl 2017/9/21 8:35 page 301 #317 VI. Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPPrO) des kommunalen Haushaltsrechts. e) im Fach Öffentliches Dienstrecht : Verfassungsrechtliche Grundlagen, Unterschiede zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten, Beamtenrecht: hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses, Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis. f) im Fach Vergaberecht : Grundzüge des europäischen Vergaberechts, 97 ff. GWB: Vergabeverfahren, Nachprüfungsverfahren, Sanktionen bei Rechtsverletzung. g) im Fach Polizei- und Ordnungsrecht II : Organisation und Zusammenarbeit der Sicherheits- und Ordnungsbehörden, Befugnisse von Nachrichtendiensten, Bundespolizei und Zoll. h) im Fach Recht der Kommunikationsnetze : Gewährleistungsverantwortung, Marktzutritt, Netzzugang, Entgelt- und Bedingungskontrolle, Universaldienst, Medienrecht. i) im Fach Recht der Verkehrsinfrastruktur : Gewährleistungsverantwortung, Marktzutritt, Netzzugang, Entgelt- und Bedingungskontrolle, Betriebspflichten. j) im Fach Recht der Energieinfrastruktur : Gewährleistungsverantwortung, Marktzutritt, Netzzugang, Entgelt- und Bedingungskontrolle, Versorgungspflichten. k) im Fach Öffentliches Medienrecht : Presse-, Rundfunk- und Telemedienrecht. 7. Im Schwerpunktbereich Informationsrecht : a) im Fach Informationstechnologierecht : Einführung in das Informationstechnologierecht, Recht der elektronischen Verträge, Datenschutzrecht, Vertrags- und Haftungsrecht im Bereich Informationstechnologie, Internetregulierung. b) im Fach Recht des geistigen Eigentums : Einführung in das Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Patent- und Markenrecht, Europäisches und internationales Immaterialgüterrecht, Immaterialgüterrechtliche Aspekte der Informationstechnologie. c) im Fach ausgewählte Teilbereiche des europäischen und deutschen Wirtschaftsrechts : Telekommunikationsrecht, Medienrecht, Recht des unlauteren Wettbewerbs, Kartellrecht, Europäisches Wirtschaftsrecht. 8. Im Schwerpunktbereich Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht : a) im Fach Anwaltsrecht : Rechtsgrundlagen des anwaltlichen Berufsrechts (u.a. BRAO, BORA, FAO), Anwaltliche Berufspflichten und Privilegien, Berufsaufsicht, berufsrechtliche Sanktionen, Anwaltsgerichtsbarkeit, Anwaltliche Pflichten aus dem Mandatsvertrag, Mandatsführung, Anwaltshaftung, Berufshaftpflichtversicherung, Kanzleimanagement, insbesondere Formen beruflicher Zusammenarbeit, Kanzleistruktur, -organisation und management inkl. Formen der Werbung, ökonomische Anforderungen, Gebührenrecht, insbesondere Anwaltsgebühren (RVG und Honorarvereinbarung), Gerichtskosten. b) im Fach Grundlagen der Vertragsgestaltung : Grundlagen der Vertragsgestaltung aus anwaltlicher Sicht, Techniken der Sachverhaltsaufbereitung und Vertragskonzeption, Beispiele aus verschiedenen Rechtsgebieten, insbesondere Schuldrecht, Sachenrecht sowie öffentlich-rechtliche Verträge. Rechtsgrundlagen 301

318 vl 2017/9/21 8:35 page 302 #318 D. Rechtsgrundlagen c) im Fach Allgemeine Verfahrenslehre : Allgemeine Verfahrensgrundsätze des Zivil- und Strafrechts sowie des Öffentlichen Rechts, Einführung in die jeweiligen Verfahrensgrundsätze und Herausarbeitung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede. d) im Fach Vertiefung und Ergänzung Zivilverfahrensrecht : Vertiefung Erkenntnisverfahren einschließlich Rechtsmittelrecht unter Berücksichtigung prozessstrategischer Erwägungen sowie Grundlagen des Europäischen und Internationalen Zivilprozessrechts (IZPR). e) im Fach Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht : Vertiefung Zwangsvollstreckungsrecht (ZPO II), Insolvenzordnung mit Einführungsgesetz und Verordnung (EG) des Rates Nr. 1346/2000 v. 29. Mai 2000, Ablauf und Stationen nationaler und internationale Insolvenzverfahren, mögliche Strategien des Insolvenzverwalters anhand verschiedener Beispiele. f) im Fach Rechtsgestaltung und Rechtsdurchsetzung im Familien- und Erbrecht : Familiengerichtliches Verfahren sowie Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht. g) im Fach Strafverfahrensrecht : Der Gang des Ermittlungs- und Hauptverfahrens sowie die Grundzüge der Rechtsmittelverfahren einschließlich der Möglichkeiten und Grenzen der Strafverteidigung, die Befunde der empirischen Verfahrensforschung. h) im Fach Sanktionenrecht : Straftheorien, Detailkenntnisse zum System der Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der Nebenfolgen, ihrer Anordnungsvoraussetzungen, Bemessung und Vollstreckung einschließlich der empirischen Befunde zur Anwendungspraxis und Effektivität. i) im Fach Internationale Streitbeilegung : Europäisches Prozessrecht, internationale Gerichtsbarkeit und Schiedsgerichtsbarkeit, WTO-Streitschlichtungsverfahren. j) im Fach Vergaberecht : Vergaberecht und Privatisierung öffentlicher Aufgaben, Grundlagen des Vergaberechts, historische und Europäische Entwicklung, Vergaberechtliche Grundsätze, Vergabeverfahren, Rechtsschutz unterlegener Bieter, vergaberechtliche Vorgaben für Privatisierungsmodelle. k) im Fach Anwaltsbezogene Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts : Haftung, Öffentlichkeitsbeteiligung und Klagerechte im Umweltrecht im Hinblick auf die Anforderungen an die anwaltliche Beratung, System und gesetzliche Grundlagen des Umwelthaftungsrechts inklusive Umweltschadensgesetz, Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren und Klagerechte nach Genehmigungserteilung. IV. Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften 24 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Verkündung im Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover in Kraft. 302

319 vl 2017/9/21 8:35 page 303 #319 VI. Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPPrO) 25 Übergangsregelungen Für Studierende, die die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung vor dem beantragt haben, gelten 17 Abs. 3 und 25 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung in der Fassung vom fort. Rechtsgrundlagen 303

320 vl 2017/9/21 8:35 page 304 #320

321 vl 2017/9/21 8:35 page 305 #321 E. Stundenpläne Alle Veranstaltungen sind nach Semestern bzw. thematischen Gruppen gegliedert. Die Angabe über den Veranstaltungsraum setzt sich aus dem Gebäude (z.b oder 1507) und dem jeweiligen Raum (z.b. 301 oder 201) zusammen. Da vereinzelt auch Lehrveranstaltungen außerhalb des Conti-Campus stattfinden, beachten Sie bitte die Lageskizzen am Ende dieses Heftes. Bei drei- bzw. vierstelligen Raumnummern bezeichnet die erste Ziffer bzw. bezeichnen die ersten beiden Ziffern in der Regel das Stockwerk und die folgenden Ziffern die Raumnummer. Termine der Arbeitsgemeinschaften sind nicht in den Stundenplänen enthalten. Alle Termine für die Veranstaltungen finden Sie auch tagesaktuell im StudIP und HIS LSF. I. Grund- und Hauptstudium 1) Studium im 1. Fachsemester Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 09:30 Rechtsgeschichte 1507/ Meder 14:30 16:00 Grundkurs zum Strafrecht I 1507/ Ladiges 16:15 17:45 Grundkurs zum Strafrecht I 1507/ Ladiges 305 Stundenpläne

322 vl 2017/9/21 8:35 page 306 #322 E. Stundenpläne Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Verfassungsgeschichte 1507/ Butzer 09:45 11:15 Verfassungsgeschichte 1507/ Butzer 14:30 16:00 Verfassungsrecht I - Grundrechte (einschließlich Fallbearbeitung) Brosius-Gersdorf 1507/ Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 09:30 Verfassungsrecht I - Grundrechte (einschließlich Fallbearbeitung) Brosius-Gersdorf 1507/ :00 12:30 Grundkurs BGB I 1507/ Eichelberger 10:00 12:30 Grundkurs BGB II 1507/ Kreutz Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 14:30 17:15 Grundkurs BGB I 1507/ Eichelberger 14:30 17:15 Grundkurs BGB II 1507/ Kreutz 306

323 vl 2017/9/21 8:35 page 307 #323 I. Grund- und Hauptstudium Blockveranstaltungen Vorstellung des Prüfungsamtes, JurService und des Fachschaftsrates Wagner/Thurau/Abood/Fischer/Brockmann/Thielecke-Klein Termin Zeit Raum :00 18: / Stundenpläne

324 vl 2017/9/21 8:35 page 308 #324 E. Stundenpläne 2) Studium im 3. Fachsemester Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 Allgemeines Verwaltungsrecht 1507/ Mehde 11:30 13:00 Allgemeines Verwaltungsrecht 1501/ Mehde 14:30 16:00 Vorbereitungskurs auf die Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Dieckmann 1507/ Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 Allgemeines Verwaltungsrecht 1507/ Mehde 11:30 13:00 Allgemeines Verwaltungsrecht 1501/ Mehde 16:15 17:45 Europarecht I 1507/ Germelmann 18:00 19:30 Grundkurs zum Strafrecht III 1507/ Becker 308

325 vl 2017/9/21 8:35 page 309 #325 I. Grund- und Hauptstudium Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 11:30 Sachenrecht I 1507/ Meder 08:00 11:30 Sachenrecht I 1507/ Meder 08:00 11:30 Sachenrecht II 1507/ Wolf 08:00 11:30 Sachenrecht II 1507/ Wolf 14:30 16:00 Juristische Methodenlehre 1507/ Dieckmann Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 09:30 Strafprozessrecht I 1507/ Meier 09:45 11:15 Zivilprozessrecht I 1507/ Wolf Blockveranstaltungen Rückgabe und Besprechung Hausarbeit im Grundkurs BGB III Sliwiok-Born Termin Zeit Raum :00 13: / Stundenpläne

326 vl 2017/9/21 8:35 page 310 #326 E. Stundenpläne Rückgabe und Besprechung Klausur BGB III Huber Termin Zeit Raum :30 16: /003 Zusatzklausur zum Grundkurs Strafrecht II Termin Zeit Raum :00 20: /

327 vl 2017/9/21 8:35 page 311 #327 I. Grund- und Hauptstudium 3) Studium ab 5. Fachsemester Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Übung und Vertiefung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Butzer 14:30 16:00 Vorbereitungskurs auf die Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Dieckmann 1507/ / Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 14:30 16:00 Übung und Vertiefung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Butzer 1507/ Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 12:45 14:15 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Becker 1507/ :30 16:00 Juristische Methodenlehre 1507/ Dieckmann 19:00 20:30 Privatrechtstheorie 1502/ Wolf 311 Stundenpläne

328 vl 2017/9/21 8:35 page 312 #328 E. Stundenpläne Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Dieckmann 14:30 16:00 Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Dieckmann 1507/ / Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:45 11:45 KlausurPLUS 1502/1214 Abood/Thurau/Brockmann Blockveranstaltungen Übung und Vertiefung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene (60207) Butzer Termin Zeit Raum :45 11: /

329 vl 2017/9/21 8:35 page 313 #329 I. Grund- und Hauptstudium 4) alle Semester Blockveranstaltungen Jura Slam goes Studentenfutter Wolf Termin Zeit Raum :00 22: / Stundenpläne

330 vl 2017/9/21 8:35 page 314 #330 E. Stundenpläne 5) Übungen für Fortgeschrittene Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Übung und Vertiefung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Butzer 1507/ Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 14:30 16:00 Übung und Vertiefung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Butzer 1507/ Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 12:45 14:15 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Becker 1507/ Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Dieckmann 14:30 16:00 Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Dieckmann 1507/ /

331 vl 2017/9/21 8:35 page 315 #331 I. Grund- und Hauptstudium Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:15 20:00 Klausuren in den großen Übungen 1507/201 Becker/Butzer/Dieckmann 16:15 20:00 Klausuren in den großen Übungen 1507/002 Becker/Butzer/Dieckmann 16:15 20:00 Klausuren in den großen Übungen 1507/005 Becker/Butzer/Dieckmann Blockveranstaltungen Übung und Vertiefung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene (60207) Butzer Termin Zeit Raum :45 11: / Stundenpläne

332 vl 2017/9/21 8:35 page 316 #332 E. Stundenpläne 6) Grundlagenfächer Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 09:30 Rechtsgeschichte 1507/ Meder Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Verfassungsgeschichte 1507/ Butzer 09:45 11:15 Verfassungsgeschichte 1507/ Butzer 316

333 vl 2017/9/21 8:35 page 317 #333 I. Grund- und Hauptstudium 7) Proseminare Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Handelsverkehr und Kreditsicherheit 1502/ Oppermann Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 19:00 20:30 Privatrechtstheorie 1502/ Wolf Blockveranstaltungen Proseminar SP 2 (60703) Butzer Termin Zeit Raum :30 18: /1316 Proseminar SP 6 (60708) Mehde Termin Zeit Raum :00 14: / Stundenpläne

334 vl 2017/9/21 8:35 page 318 #334 E. Stundenpläne Proseminar SP 7 (60719) Krügel Termin Zeit Raum :00 18: / :30 15: / :30 15: /1316 Proseminar SP 8: Große Anwälte im Portrait (60727) Wolf/Mayer Termin Zeit Raum :30 12: /1003 Proseminar SP 4: Wirtschaftsstrafrecht Ladiges Termin Zeit Raum :30 13: /1311 Proseminar zum Medizinrecht Eichelberger Termin Zeit Raum :00 16: /

335 vl 2017/9/21 8:35 page 319 #335 I. Grund- und Hauptstudium 8) Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:15 17:45 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre I Bruns 1507/ Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 10:15 11:45 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre II Bruns 1507/ Blockveranstaltungen Kriminalpsychologie (60306) Neumann Termin Zeit Raum :00 18: / :00 18: / :00 13: / :00 17: /005 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre I (76001) Bruns Termin Zeit Raum :00 20: / Stundenpläne

336 vl 2017/9/21 8:35 page 320 #336 E. Stundenpläne Rechtspsychologie Zietlow Termin Zeit Raum :00 18: / :00 18: / :00 13: / :00 17: /

337 vl 2017/9/21 8:35 page 321 #337 I. Grund- und Hauptstudium 9) Rechtssprachen Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 12:15 13:45 EN401-1 Englische Rechtssprache (B2). Pitock 14:00 15:30 EN401-2 Englische Rechtssprache (B2). Pitock 15:45 17:15 EN401-3 Englische Rechtssprache (B2). Pitock 1101/F /F /F Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 FR205-1 Französisch: Fachbezogener Grundkurs für Studierende der Rechtswissenschaften (A2) Bouyssi Blockveranstaltungen Legal writing (60309) Zeibig Termin Zeit Raum :00 18: / :00 17: / Stundenpläne

338 vl 2017/9/21 8:35 page 322 #338 E. Stundenpläne Wettbewerbsrecht in der anwaltlichen Praxis (61316) Müller Termin Zeit Raum :00 14: / :00 14: / :00 14: / :00 14: /003 German Corporate Law, in particular limited liability company law (61325) Blunk Termin Zeit Raum :00 16: / :00 16: / :00 16: /004 European Distribution Law (61326) Muhl Termin Zeit Raum :00 20: / :00 20: / :00 20: / :00 20: / :00 20: / :00 20: /

339 vl 2017/9/21 8:35 page 323 #339 II. Schwerpunktstudium II. Schwerpunktstudium 1) SP 1 - Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 09:30 Rechtsgeschichte - mit Bezügen zur Familien- und Erbrechtsgeschichte Mecke 1502/ Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 Rechtshistorische Quellenexegenese und Vorbereitung auf die Studienarbeit in Rechtsgeschichte und Familienrecht Duncker 16:15 17:45 Aktuelle Probleme des Familienrechts in der gerichtlichen Praxis Schwonberg 1502/ / Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 IPR I 1501/ Steinrötter 14:15 15:45 Erfahrungen mit der Reformpraxis im Familienrecht Schirrmacher 1502/ Stundenpläne

340 vl 2017/9/21 8:35 page 324 #340 E. Stundenpläne 2) SP 2 - Arbeit, Unternehmen, Soziales Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 13:00 Arbeitsgerichtliches Verfahren 1502/ Kiel Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 09:30 Sozialrecht IV - Allgem. SozVers- Recht, Recht der GKV aus anwaltlicher Sicht Scholz 11:30 13:00 Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitsrecht Schrader 11:30 13:00 Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitsrecht Schrader 1502/ / / :45 11:15 Sozialrecht I - Einführung in das Sozialrecht Butzer 1501/ Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 12:45 Kollektives Arbeitsrecht 1502/ Schwarze 14:30 16:00 Kündigungs- und Beendigungsschutz 1502/ Schwarze 16:15 17:45 Kapitalgesellschaftsrecht I 1502/ Schickerling 324

341 vl 2017/9/21 8:35 page 325 #341 II. Schwerpunktstudium Blockveranstaltungen Proseminar SP 2 (60703) Butzer Termin Zeit Raum :30 18: /1316 Sozialrecht II - Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende (61211) Brosius-Gersdorf Termin Zeit Raum :00 13: / :00 18: / :00 18: /1316 Sozialrecht III Öffentliches Ehe- und Familienrecht (61212) Brosius-Gersdorf Termin Zeit Raum :00 13: / :00 18: /1316 Grundlagen des Europäischen Arbeitsrechts (61216) Schwarze Termin Zeit Raum :30 18: / Stundenpläne

342 vl 2017/9/21 8:35 page 326 #342 E. Stundenpläne 3) SP 3 - Handel, Wirtschaft, Unternehmen Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht Oppermann 1502/ Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Handelsverkehr und Kreditsicherheit 1502/ Oppermann 11:30 13:00 Regulierungsrecht 1502/ Germelmann Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:15 17:45 Kapitalgesellschaftsrecht I 1502/ Schickerling 326

343 vl 2017/9/21 8:35 page 327 #343 II. Schwerpunktstudium Blockveranstaltungen Zivilrechtliche Ansprüche aus dem deutschen und europäischen Kartellrecht: Unterlassung und Schadensersatz (60920) Ulmer Termin Zeit Raum :30 16: / :30 16: / :30 16: / :30 16: / :30 16: / :30 16: / :30 16: /1038 Wettbewerbsrecht in der anwaltlichen Praxis (61316) Müller Termin Zeit Raum :00 14: / :00 14: / :00 14: / :00 14: /003 Zivilrechtliche Bezüge der Kredisicherheiten im Handelsverkehr (61322) Schroeder Termin Zeit Raum :00 18: / :00 18: / :00 18: / :00 18: / Stundenpläne

344 vl 2017/9/21 8:35 page 328 #344 E. Stundenpläne German Corporate Law, in particular limited liability company law (61325) Blunk Termin Zeit Raum :00 16: / :00 16: / :00 16: /004 European Distribution Law (61326) Muhl Termin Zeit Raum :00 20: / :00 20: / :00 20: / :00 20: / :00 20: / :00 20: /

345 vl 2017/9/21 8:35 page 329 #345 II. Schwerpunktstudium 4) SP 4 - Strafverfolgung und Strafverteidigung Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 09:30 Kriminologie I 1502/ Meier 09:45 11:15 Sanktionenrecht 1502/ Meier 16:15 17:45 Probleme der Strafverteidigung I 1502/ Nagel Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 09:30 Strafprozessrecht III 1501/ Meier Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Rechtsmittelrecht (Strafrecht) 1501/ Bornemann Blockveranstaltungen Proseminar SP 4: Wirtschaftsstrafrecht Ladiges Termin Zeit Raum :30 13: / Stundenpläne

346 vl 2017/9/21 8:35 page 330 #346 E. Stundenpläne 5) SP 5 - Internationales und Europäisches Recht Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 10:00 Völkerrecht I 1502/ Epping Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Europäisches Verfassungsrecht 1502/ Germelmann 11:30 13:00 Begleitkolloquium zum Völkerrecht 1502/1109 Widdig/Epping Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:45 13:00 Internationales Zivilprozessrecht 1502/ Wolf Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 IPR I 1501/ Steinrötter 330

347 vl 2017/9/21 8:35 page 331 #347 II. Schwerpunktstudium Blockveranstaltungen Rechtsvergleichung (60905) Huber Termin Zeit Raum :00 13: / :30 19: /1316 Völkerrecht II (61507) Brunner Termin Zeit Raum :00 16: / :00 16: / :00 16: / :00 16: / :00 16: / :00 16: / Stundenpläne

348 vl 2017/9/21 8:35 page 332 #348 E. Stundenpläne 6) SP 6 - Verwaltung Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Allgemeine Staatslehre 1502/ Waechter 11:30 13:00 Verwaltungswissenschaft I 1502/ Mehde 16:15 17:45 Öffentliches Dienstrecht 1502/ Neuhäuser Blockveranstaltungen Proseminar SP 6 (60708) Mehde Termin Zeit Raum :00 14: /1109 Vergaberecht I (61605) Dageförde Termin Zeit Raum :00 16: / :15 18: / :15 18: / :15 18: / :15 18: /

349 vl 2017/9/21 8:35 page 333 #349 II. Schwerpunktstudium Anwaltsbezogene Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts (61804) Versteyl Termin Zeit Raum :45 16: / :45 16: / :45 16: / :45 16: / Stundenpläne

350 vl 2017/9/21 8:35 page 334 #350 E. Stundenpläne 7) SP 7 - IT-Recht und Geistiges Eigentum Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 IT-Vertragsrecht 1502/ Krügel Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 Öffentliches Medienrecht und Kommunikationsrecht Stender-Vorwachs 1502/ Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:30 Einführung in das Urheberrecht 1502/ Eichelberger 14:30 16:00 Einführung in das Informationstechnologierecht 1502/ Kilian/Schütze/Krügel/Lishchuk/Warmuth 14:30 16:00 Einführung in das Informationstechnologierecht 1502/ Kilian/Schütze/Krügel/Lishchuk/Warmuth 14:30 16:00 Einführung in das Informationstechnologierecht 1502/ Kilian/Schütze/Krügel/Lishchuk/Warmuth 334

351 vl 2017/9/21 8:35 page 335 #351 II. Schwerpunktstudium Blockveranstaltungen Proseminar SP 7 (60719) Krügel Termin Zeit Raum :00 18: / :30 15: / :30 15: /1316 Einführung in das Informationstechnologierecht (61701) Kilian/Schütze/Krügel/Lishchuk/Warmuth Termin Zeit Raum :30 16: / Stundenpläne

352 vl 2017/9/21 8:35 page 336 #352 E. Stundenpläne 8) SP 8 - Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Sanktionenrecht 1502/ Meier 16:15 17:45 Probleme der Strafverteidigung I 1502/ Nagel Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 09:30 Strafprozessrecht III 1501/ Meier 09:45 11:15 Anwaltliches Schreiben 1502/ Hasenstab 16:15 18:30 Allgemeine Verfahrensgrundsätze im Zivil-, Straf- sowie Öffentlichen Recht Wolf 1502/ Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Rechtsmittelrecht (Strafrecht) 1501/ Bornemann 11:45 13:00 Internationales Zivilprozessrecht 1502/ Wolf 336

353 vl 2017/9/21 8:35 page 337 #353 II. Schwerpunktstudium Blockveranstaltungen Proseminar SP 8: Große Anwälte im Portrait (60727) Wolf/Mayer Termin Zeit Raum :30 12: /1003 Anwaltliches Schreiben (60810) Hasenstab Termin Zeit Raum :00 09: /1313 Vergaberecht I (61605) Dageförde Termin Zeit Raum :00 16: / :15 18: / :15 18: / :15 18: / :15 18: /1109 Grundlagen der Vertragsgestaltung (61801) Bormann/Jeinsen Termin Zeit Raum :00 15: / :00 15: / :00 15: / :30 19: / :30 19: / :30 19: / Stundenpläne

354 vl 2017/9/21 8:35 page 338 #354 E. Stundenpläne Anwaltliches Berufsrecht I (61805) Dahns Termin Zeit Raum :00 15: / :00 19: / :00 19: /1313 Anwaltsbezogene Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts (61804) Versteyl Termin Zeit Raum :45 16: / :45 16: / :45 16: / :45 16: /1313 Kanzleimanagement und Gebührenrecht (61806) Passenheim Termin Zeit Raum :30 19: / :30 19: / :30 19: / :30 19: /

355 vl 2017/9/21 8:35 page 339 #355 III. Examensstudium III. Examensstudium 1) HannES (Kurse) Bürgerliches Recht Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 12:00 HannES BGB I - AT 1502/ Sliwiok-Born 08:00 13:00 HannES BGB II - Schuldrecht AT 1502/ Kreutz Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 12:00 HannES BGB I - AT 1502/ Sliwiok-Born 08:00 13:00 HannES BGB II - Schuldrecht AT 1502/ Kreutz 2) Klausurenkurs (HannES) Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:15 19:15 HannES - Examensklausurenkurs Stundenpläne

356 vl 2017/9/21 8:35 page 340 #356 E. Stundenpläne Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 13:00 20:00 HannES - Examensklausurenkurs 1507/ :00 20:00 HannES - Examensklausurenkurs Samstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:00 14:00 HannES - Examensklausurenkurs 1507/ :00 14:00 HannES - Examensklausurenkurs

357 vl 2017/9/21 8:35 page 341 #357 III. Examensstudium 3) HannES (Veranstaltungen zur Zweiten Staatsprüfung) Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:15 19:30 Referendarklausurenkurs 1501/ Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 14:30 20:00 Referendarklausurenkurs 1502/ :30 20:00 Referendarklausurenkurs 1501/ :30 20:00 Referendarklausurenkurs 1502/ Stundenpläne

358 vl 2017/9/21 8:35 page 342 #358 E. Stundenpläne 4) Mündliches Examenstraining Blockveranstaltungen Mündliches Examenstraining (60523) Wolf/Meffert/Joachim/Klaß Termin Zeit Raum :00 15: / :00 15: / :30 17: / :30 17: / :30 17: / :30 17: / :30 17: / :30 17: / :30 17: / :30 17: / :30 17: / :30 17: /

359 vl 2017/9/21 8:35 page 343 #359 IV. Service für andere Fakultäten IV. Service für andere Fakultäten Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:15 17:45 Öffentliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft Kurtz 16:15 17:45 Öffentliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft Kurtz 1507/ / Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 18:00 19:30 Einführung in das Recht für Ingenieure Kurtz 1501/ Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 12:45 14:15 Öffentliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft Kurtz 12:45 14:15 Öffentliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft Kurtz 1507/ / Stundenpläne

360 vl 2017/9/21 8:35 page 344 #360 E. Stundenpläne Blockveranstaltungen Technikrecht I (70001) Kurtz Termin Zeit Raum :00 18: :00 18: :00 18: :00 18:00 Technikrecht II (70003) Kurtz Termin Zeit Raum :00 18: :00 18: :00 18: :00 18:00 344

361 vl 2017/9/21 8:35 page 345 #361 V. Besondere Studienangebote V. Besondere Studienangebote 1) ELPIS I - Certificatum Legum Europae (CLE) Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:15 17:45 Europarecht I 1507/ Germelmann Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 Öffentliches Medienrecht und Kommunikationsrecht Stender-Vorwachs 1502/ :30 16:00 Tutorium ELPIS-Kolloquium I (1) 1502/ Parashu 16:15 17:45 Einführung in die deutsche Rechtssprache Parashu 18:00 19:30 Weiterführende Themen zur europäischen Rechtspraxis (14-täglich) Parashu 1502/ / Stundenpläne

362 vl 2017/9/21 8:35 page 346 #362 E. Stundenpläne Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 ELPIS-Kolloquium mit Rechtsvergleichung Germelmann/Oppermann 1501/ :45 13:00 Internationales Zivilprozessrecht 1502/ Wolf 14:30 16:00 Einführung in das deutsche Recht und die Rechtskultur I Oppermann/Parashu 1502/ Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 IPR I 1501/ Steinrötter Blockveranstaltungen Rechtsvergleichung (60905) Huber Termin Zeit Raum :00 13: / :30 19: /

363 vl 2017/9/21 8:35 page 347 #363 V. Besondere Studienangebote The rule of law and the ordinary legislative procedure in EU law (60913) Termin Zeit Raum :00 16: / :00 16: / :00 16: / :00 16: /1109 Zivilrechtliche Ansprüche aus dem deutschen und europäischen Kartellrecht: Unterlassung und Schadensersatz (60920) Ulmer Termin Zeit Raum :30 16: / :30 16: / :30 16: / :30 16: / :30 16: / :30 16: / :30 16: /1038 Wettbewerbsrecht in der anwaltlichen Praxis (61316) Müller Termin Zeit Raum :00 14: / :00 14: / :00 14: / :00 14: / Stundenpläne

364 vl 2017/9/21 8:35 page 348 #364 E. Stundenpläne Zivilrechtliche Bezüge der Kredisicherheiten im Handelsverkehr (61322) Schroeder Termin Zeit Raum :00 18: / :00 18: / :00 18: / :00 18: /1003 German Corporate Law, in particular limited liability company law (61325) Blunk Termin Zeit Raum :00 16: / :00 16: / :00 16: /004 European Distribution Law (61326) Muhl Termin Zeit Raum :00 20: / :00 20: / :00 20: / :00 20: / :00 20: / :00 20: /

365 vl 2017/9/21 8:35 page 349 #365 V. Besondere Studienangebote 2) LL.B. Informationstechnologierecht und Recht des geistigen Eigentums Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 IT-Vertragsrecht 1502/ Krügel Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Grundlagen des IT-/IP-Rechts 1501/ Steinrötter 349 Stundenpläne

366 vl 2017/9/21 8:35 page 350 #366 E. Stundenpläne 3) Schlüsselqualifikationen Blockveranstaltungen Mediation, Streitschlichtung/-Vermeidung (60801) Voigt Termin Zeit Raum :00 14: / :00 17: / :00 17: /

367 vl 2017/9/21 8:35 page 351 #367 V. Besondere Studienangebote 4) Promotionsbegleitende Veranstaltungen Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 19:00 20:30 Privatrechtstheorie 1502/ Wolf 351 Stundenpläne

368 vl 2017/9/21 8:35 page 352 #368 E. Stundenpläne 5) ADVO-Z a) Wahlpflichtveranstaltungen Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:15 17:45 Probleme der Strafverteidigung I 1502/ Nagel Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 08:00 09:30 Sozialrecht IV - Allgem. SozVers- Recht, Recht der GKV aus anwaltlicher Sicht Scholz 1502/ Blockveranstaltungen Mediation, Streitschlichtung/-Vermeidung (60801) Voigt Termin Zeit Raum :00 14: / :00 17: / :00 17: /

369 vl 2017/9/21 8:35 page 353 #369 V. Besondere Studienangebote Vergaberecht I (61605) Dageförde Termin Zeit Raum :00 16: / :15 18: / :15 18: / :15 18: / :15 18: /1109 Anwaltsbezogene Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts (61804) Versteyl Termin Zeit Raum :45 16: / :45 16: / :45 16: / :45 16: / Stundenpläne

370 vl 2017/9/21 8:35 page 354 #370 E. Stundenpläne b) Pflichtveranstaltungen Blockveranstaltungen Grundlagen der Vertragsgestaltung (61801) Bormann/Jeinsen Termin Zeit Raum :00 15: / :00 15: / :00 15: / :30 19: / :30 19: / :30 19: /1313 Anwaltliches Berufsrecht I (61805) Dahns Termin Zeit Raum :00 15: / :00 19: / :00 19: /1313 Kanzleimanagement und Gebührenrecht (61806) Passenheim Termin Zeit Raum :30 19: / :30 19: / :30 19: / :30 19: /

371 vl 2017/9/21 8:35 page 355 #371 V. Besondere Studienangebote c) Praxisleistung Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 09:45 11:15 Anwaltliches Schreiben 1502/ Hasenstab Blockveranstaltungen Anwaltliches Schreiben (60810) Hasenstab Termin Zeit Raum :00 09: / Stundenpläne

372 vl 2017/9/21 8:35 page 356 #372 E. Stundenpläne 6) Master of Laws European Legal Practice (LL.M. Joint Degree) Montag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:15 17:45 Elemente des deutschen Rechts 1502/ Parashu Dienstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 16:15 17:45 Europarecht I 1507/ Germelmann Mittwoch Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 Öffentliches Medienrecht und Kommunikationsrecht Stender-Vorwachs 1502/ :30 16:00 Tutorium ELPIS-Kolloquium I (1) 1502/ Parashu 16:15 17:45 Einführung in die deutsche Rechtssprache Parashu 18:00 19:30 Weiterführende Themen zur europäischen Rechtspraxis (14-täglich) Parashu 1502/ /

373 vl 2017/9/21 8:35 page 357 #373 V. Besondere Studienangebote Donnerstag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 ELPIS-Kolloquium mit Rechtsvergleichung Germelmann/Oppermann 1501/ :45 13:00 Internationales Zivilprozessrecht 1502/ Wolf 14:30 16:00 Einführung in das deutsche Recht und die Rechtskultur I Oppermann/Parashu 1502/ Freitag Zeit Veranstaltung Raum Beleg 11:30 13:00 IPR I 1501/ Steinrötter Blockveranstaltungen Rechtsvergleichung (60905) Huber Termin Zeit Raum :00 13: / :30 19: / Stundenpläne

374 vl 2017/9/21 8:35 page 358 #374 E. Stundenpläne The rule of law and the ordinary legislative procedure in EU law (60913) Termin Zeit Raum :00 16: / :00 16: / :00 16: / :00 16: /1109 Zivilrechtliche Ansprüche aus dem deutschen und europäischen Kartellrecht: Unterlassung und Schadensersatz (60920) Ulmer Termin Zeit Raum :30 16: / :30 16: / :30 16: / :30 16: / :30 16: / :30 16: / :30 16: /1038 Wettbewerbsrecht in der anwaltlichen Praxis (61316) Müller Termin Zeit Raum :00 14: / :00 14: / :00 14: / :00 14: /

375 vl 2017/9/21 8:35 page 359 #375 V. Besondere Studienangebote Zivilrechtliche Bezüge der Kredisicherheiten im Handelsverkehr (61322) Schroeder Termin Zeit Raum :00 18: / :00 18: / :00 18: / :00 18: /1003 German Corporate Law, in particular limited liability company law (61325) Blunk Termin Zeit Raum :00 16: / :00 16: / :00 16: /004 European Distribution Law (61326) Muhl Termin Zeit Raum :00 20: / :00 20: / :00 20: / :00 20: / :00 20: / :00 20: / Stundenpläne

376 vl 2017/9/21 8:35 page 360 #376

377 vl 2017/9/21 8:35 page 361 #377 F. Institute und Personen Personen Alle Personen sind zunächst nach Einrichtungen und dann nach Statusgruppen sortiert. Die Angabe über Raum setzt sich aus dem Gebäude (z.b oder 1507) und dem jeweiligen Raum (z.b. 3 oder 201) zusammen. Bei dreibzw. vierstelligen Raumnummern bezeichnet die erste Ziffer bzw. bezeichnen die ersten beiden Ziffern in der Regel das Stockwerk und die folgenden Ziffern die Raumnummer. Als Telefon- bzw. Telefaxnummer ist jeweils nur die Durchwahl angegeben; die voranzustellende Rufnummer der Universität lautet (0511) Einige Personen - insbesondere Lehrbeauftragte - verfügen über keinen Raum bzw. keine direkte Durchwahl; stellen Sie den Kontakt in diesen Fällen bitte per oder über die jeweiligen Geschäftszimmer der Lehrstühle her. Fakultätsverwaltung und zentrale Einrichtungen der Juristischen Fakultät Dekanat der Juristischen Fakultät Name fon fax Raum Dekanin/Dekan Prof. Dr. iur., Dr. h.c. Bernd H. Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA) oppermann@jura.uni-hannover.de Studiendekanin/Studiendekan Prof. Dr. iur. Claas Friedrich Germelmann, LL.M. ls.germelmann@jura.uni-hannover.de / /

378 vl 2017/9/21 8:35 page 362 #378 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Fakultätsgeschäftsführung Ass. iur. Christoph Bauch /206 Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Ass. iur. Alexander Mraz /235 Arbeitsgemeinschaftsleitung Samad Zarifkar Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Technik u. Verwaltung Guido Schölzel /207 Geschäftszimmer Katia Brozek /207 Kornelia Sandvoß /205 Krystyna Wenzel /208 Lehrbeauftragte Dr. iur. Arnd Stiel 362

379 vl 2017/9/21 8:35 page 363 #379 Studiendekanat der Juristischen Fakultät Name fon fax Raum Personen Studiengangskoordination Ass. iur. Kerstin Wagner /A201 Fachstudienberatung Dipl.-Jur. Marc Meixner /A205 Geschäftszimmer Christiane Hellwig /A203 Wissenschaftliche Hilfskräfte Dipl.-Jur. Katharina Kämpfner /A205 Prüfungsamt Rechtswissenschaften (Juristischen Fakultät) Name fon fax Raum Studiengangskoordination Ass. iur. Kerstin Wagner /A201 Fachstudienberatung Dipl.-Jur. Marc Meixner /A

380 vl 2017/9/21 8:35 page 364 #380 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Geschäftszimmer Christiane Hellwig /A203 Blindenvorlesekräfte Name fon fax Raum Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Technik u. Verwaltung Angelika Luckert /333 testjurself Name fon fax Raum Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Robin Marks /208 Wissenschaftliche Hilfskräfte Wadim Ortlieb, M.Sc /

381 vl 2017/9/21 8:35 page 365 #381 Web-Redaktion der Juristischen Fakultät Name fon fax Raum Personen Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dipl.-Jur. David Erhardt /201 HannES-Koordination Name fon fax Raum Wissenschaftliche Hilfskräfte Dipl.-Jur. Katharina Kämpfner /A205 Stud.IP-Betreuung der Juristischen Fakultät Servicebereich Lehrexport (Juristische Fakultät) Name fon fax Raum Lehrkräfte für besondere Aufgaben RA Mediator Dr. iur. Thorsten Kurtz /

382 vl 2017/9/21 8:35 page 366 #382 F. Institute und Personen JurSERVICE Name fon fax Raum Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Ass. iur. Rita Abood /A207 Ass. iur. Tim Brockmann /A207 Dipl.-Jur. Tyll Philipp Krömer /A207 Dr. iur. Neele Marleen Schlenker /A206 Dipl.-Jur. Valerie Thurau /A207 Beauftragte der Juristischen Fakultät Name fon fax Raum Faculty Information Officer (FIO) Ass. iur. Christoph Bauch /206 Raumbeauftragte/Raumbeauftragter Prof. Dr. iur. Hermann Butzer /

383 vl 2017/9/21 8:35 page 367 #383 Name fon fax Raum Kapazitäts-Beauftragte/- Beauftragter Prof. Dr. iur. Bernd-Dieter Meier /1338 Personen BAföG-Beauftragte/-Beauftragter Prof. Dr. iur. Stephan Meder /1009 Stellv. des/der BAföG-Beauftragten Prof. Dr. iur. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge) /826 Beauftragte/Beauftragter Immaturenprüfung Prof. Dr. iur. Kay Waechter /1228 Sicherheits-Beauftragte/-Beauftragte RA Mediator Dr. iur. Thorsten Kurtz /237 Beauftragte/Beauftragter Prof. Dr. iur. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge) Prof. Dr. iur., Dr. h.c. Bernd H. Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA) / /

384 vl 2017/9/21 8:35 page 368 #384 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Vertrauensdozierende Prof. Dr. iur., Dr. h.c. Bernd H. Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA) /1007 Gleichstellungsbeauftragte Prof. Dr. iur. Susanne Beck, LL.M. (LSE) /1327 Stellv. der Gleichstellungsbeauftragten Ass. iur. Rita Abood /A207 Dipl.-Jur. Valerie Thurau /A207 Ass. iur. Nicola Zeibig, LL.M /907 Gremien der Juristischen Fakultät Fakultätsrat der Juristischen Fakultät Name fon fax Raum Dekanin/Dekan Prof. Dr. iur., Dr. h.c. Bernd H. Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA) /

385 vl 2017/9/21 8:35 page 369 #385 Name fon fax Raum Studiendekanin/Studiendekan Prof. Dr. iur. Claas Friedrich Germelmann, LL.M /1135 Personen Vertr. d. Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M /1117 Prof. Dr. Jan Eichelberger, LL.M. oec /809 RA in Prof. Dr. iur. Tina Krügel, LL.M /815 Prof. Dr. iur. Veith Mehde, Mag.rer.publ /1231 Prof. Dr. iur. Bernd-Dieter Meier /1338 Prof. Dr. iur. Roland Schwarze /1026 Stellv. d. Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Susanne Beck, LL.M. (LSE) /1327 Prof. Dr. iur. Nikolaus Forgó /

386 vl 2017/9/21 8:35 page 370 #386 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Prof. Dr. iur. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge) /826 Prof. Dr. Stefan Huber, LL.M /928 Prof. Dr. iur. Felipe Temming, LL.M. (LSE) /935 Prof. Dr. iur. Christian Wolf /903 Vertr. d. Studierenden stud. iur. Josephine Gerber stud. iur. Josefine Sangaré /239 Stellv. d. Studierenden stud. iur. Kathrin Engel 8226 stud. iur. Niklas Mühleis /239 Vertr. d. wissenschaftl. u. künstl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dr. iur. Andreas Dieckmann, AkadR a.z /1013 Dipl.-Jur. Greetje Grove /1113 Ass. iur. Nicola Zeibig, LL.M /

387 vl 2017/9/21 8:35 page 371 #387 Name fon fax Raum Stellv. d. wissenschaftl. u. künstl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Ass. iur. Jana Baberske /1014 Personen Dipl.-Jur. Annkathrin Böckmann /1005 Dipl.-Jur. Gregor Grimm /1005 Ass. iur. Alexander Mraz /235 Dipl.-Jur. Janina Schaffert /1034 Dipl.-Jur. Vincent Widdig /1115 Vertr. d. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Technik u. Verwaltung Sandra Sandermann /928 Dr. phil. Andrea Tech Stellv. d. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Technik u. Verwaltung Renate Bertram /

388 vl 2017/9/21 8:35 page 372 #388 F. Institute und Personen Studienkommission Rechtswissenschaften Name fon fax Raum Studiendekanin/Studiendekan Prof. Dr. iur. Claas Friedrich Germelmann, LL.M /1135 Vertr. d. Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Susanne Beck, LL.M. (LSE) /1327 Prof. Dr. Stefan Huber, LL.M /928 Stellv. d. Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur., Dr. h.c. Bernd H. Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA) /1007 Vertr. d. Studierenden stud. iur. Christian Denz /239 stud. iur. Iwona Dolezych /239 stud. iur. Dominique Kortz /817 stud. iur. Niklas Mühleis /239 stud. iur. Nikola Saric /239 Stellv. d. Studierenden stud. iur. Julia Buchinski /239 stud. iur. Aron Engel /239 stud. iur. Paul Poelker /239 stud. iur. Josefine Sangaré /239 stud. iur. Ina Supinski /

389 vl 2017/9/21 8:35 page 373 #389 Name fon fax Raum Vertr. d. wissenschaftl. u. künstl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dipl.-Jur. Mirko Widdascheck, MLE /1239 Personen Stellv. d. wissenschaftl. u. künstl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dipl.-Jur. Wali Masoud /1114 Promotionsausschuss der Juristischen Fakultät Name fon fax Raum Dekanin/Dekan Prof. Dr. iur., Dr. h.c. Bernd H. Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA) Vertr. d. Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge) / /826 Prof. Dr. iur. Bernd-Dieter Meier /1338 Prof. Dr. iur. Kay Waechter /1228 Stellv. d. Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Susanne Beck, LL.M. (LSE) /

390 vl 2017/9/21 8:35 page 374 #390 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Prof. Dr. iur. Hermann Butzer /1203 Prof. Dr. iur. Stephan Meder /1009 Vertr. d. wissenschaftl. u. künstl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dr. iur. Daniel Sliwiok-Born /933 Stellv. d. wissenschaftl. u. künstl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dr. iur. Dimitrios Parashu /1005 Prüfungsausschuss der Juristischen Fakultät Name fon fax Raum Studiendekanin/Studiendekan Prof. Dr. iur. Claas Friedrich Germelmann, LL.M /1135 Vertr. d. Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Bernd-Dieter Meier /1338 Prof. Dr. iur. Roland Schwarze /

391 vl 2017/9/21 8:35 page 375 #391 Name fon fax Raum Prof. Dr. iur. Kay Waechter /1228 Personen Vertr. d. Studierenden stud. iur. Dominique Kortz /817 stud. iur. Paul Poelker /239 Stellv. d. Studierenden stud. iur. Iwona Dolezych /239 stud. iur. Fabian Tobias Gersinska /239 stud. iur. Niklas Mühleis /239 Vertr. d. wissenschaftl. u. künstl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Ass. iur. Rita Abood /A207 Stellv. d. wissenschaftl. u. künstl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dipl.-Jur. Frederik Becker /

392 vl 2017/9/21 8:35 page 376 #392 F. Institute und Personen Institute und Einrichtungen der Juristischen Fakultät Institut für Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M /1117 Prof. Dr. iur. Hermann Butzer /1203 Prof. Dr. iur. Roland Schwarze /1026 Prof. Dr. iur. Felipe Temming, LL.M. (LSE) Emeritierte u. i. d. Ruhestand versetzte Professorinnen/Professoren Prof. i.r. Dr. iur. Ulrike Wendeling- Schröder / /

393 vl 2017/9/21 8:35 page 377 #393 Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht Name fon fax Raum Personen Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Roland Schwarze /1026 Honorar-Professorinnen/- Professoren RiBAG Honorarprof. Dr. iur. Heinrich Kiel Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Ass. iur. Jana Baberske /1014 Dipl.-Jur. Dennis Hornschu /1015 Dipl.-Jur. Lisa Kraayvanger /1014 Emeritierte u. i. d. Ruhestand versetzte Professorinnen/Professoren Prof. em. Dr. iur. Eberhard Dorndorf Geschäftszimmer Birgit Ilbasan /

394 vl 2017/9/21 8:35 page 378 #394 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Wissenschaftliche Hilfskräfte Dipl.-Jur. Jonathan Hoffmann /1017 Dipl.-Jur. Joelle Kremser /1017 Dipl.-Jur. Sven Christopher Müller /1017 Dipl.-Jur. Daniel Wall /1017 Dipl.-Jur. Philipp Weyer /1017 Lehrbeauftragte RA Dr. iur. Peter Schrader Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Felipe Temming, LL.M. (LSE) /

395 vl 2017/9/21 8:35 page 379 #395 Name fon fax Raum Honorar-Professorinnen/- Professoren RA Honorarprof. Dr. iur. Henning Recknagel /938 Personen Honorarprof. Dr. iur. Clemens Stewing /938 Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dipl.-Jur. Kristin Haase /939 Ass. iur. Bastian Orlowski, LL.M /939 Emeritierte u. i. d. Ruhestand versetzte Professorinnen/Professoren Prof. i.r. Dr. iur. Dr. rer. pol. Peter Salje /938 Prof. i.r. Dr. iur. Ulrike Wendeling- Schröder /938 Ehem. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter AkDir. i.r. Dr. iur. Peter Greulich Geschäftszimmer Melanie Eisele Wissenschaftliche Hilfskräfte ref. iur. Stefan Dalmer /

396 vl 2017/9/21 8:35 page 380 #396 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Lehrbeauftragte RA in Dr. iur. Angela Dageförde /938 Institut für Deutsches und Europäisches Privatrecht und Wirtschaftsrecht Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Petra Buck-Heeb /1013 Prof. Dr. iur. Stephan Meder /1009 Prof. Dr. iur., Dr. h.c. Bernd H. Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA) /1007 Emeritierte u. i. d. Ruhestand versetzte Professorinnen/Professoren Prof. i.r. Dr. iur. Dr. rer. pol. Peter Salje /938 Lehrstuhl für Zivilrecht und Rechtsgeschichte Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Stephan Meder /

397 vl 2017/9/21 8:35 page 381 #397 Name fon fax Raum Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dipl.-Jur. Janina Schaffert /1034 Personen Dr. iur. Christoph Sorge, AkadR a.z /1028 Doktorand., Stipend., Kollegiat. Ass. iur. Markus Flick /1033 Geschäftszimmer Ina Krückeberg /1011 Wissenschaftliche Hilfskräfte Dipl.-Jur. Alexander Ihlefeldt /1031 Lehrbeauftragte Dr. iur. Arne Dirk Duncker /1028 Dr. iur. Christoph-Eric Mecke /1034 Dr. iur. Gesa Schirrmacher /1011 RiOLG Dr. iur. Alexander Schwonberg /1028 Prof. Dr. iur. Harry Willekens /

398 vl 2017/9/21 8:35 page 382 #398 F. Institute und Personen Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Zivil- und Handelsrecht Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur., Dr. h.c. Bernd H. Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA) /1007 Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dipl.-Jur. Annkathrin Böckmann /1005 Dipl.-Jur. Gregor Grimm /1005 Dr. iur. Dimitrios Parashu /1005 Geschäftszimmer Dr. phil. Andrea Tech Lehrbeauftragte Dr. iur. Andreas Blunk, MLE Dipl.-Jur. Ahmad Chmeis Dr. iur. Felix Muhl, MLE RA in Dr. Sandra Müller /1037 RA Dr. iur. Hans-Patrick Schroeder /1037 RA Dr. iur. Horst Suhren /

399 vl 2017/9/21 8:35 page 383 #399 Name fon fax Raum RiOLG a.d. Detlef Ulmer /1037 Personen Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Petra Buck-Heeb /1013 Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dr. iur. Andreas Dieckmann, AkadR a.z /1013 Geschäftszimmer Ina Krückeberg /1011 Wissenschaftliche Hilfskräfte Dipl.-Jur. Husein Ismail /1029 Lehrbeauftragte RiFG Dr. iur. Thomas Keß /1011 RA Dr. iur. Falco Schickerling /

400 vl 2017/9/21 8:35 page 384 #400 F. Institute und Personen Institut für Internationales Recht Name fon fax Raum Vorstand Prof. Dr. Volker Epping /1111 Prof. Dr. iur. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge) /826 Prof. Dr. Stefan Huber, LL.M /928 Prof. Dr. iur., Dr. h.c. Bernd H. Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA) /1007 Prof. Dr. iur. Christian Wolf /903 Geschäftsführung Prof. Dr. iur. Claas Friedrich Germelmann, LL.M /

401 vl 2017/9/21 8:35 page 385 #401 Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleich Personen Name fon fax Raum Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dipl.-Jur. Izzettin Kassam Arici /917 Ass. iur. Daniel Eicke /917 Dr. iur. Daniel Sliwiok-Born /933 Geschäftszimmer Sandra Sandermann /928 Wissenschaftliche Hilfskräfte Dipl.-Jur. Karin Arnold Lara Glowienka /1133 Dipl.-Jur. Gabriel Lipps Lehrbeauftragte Prof. Dr. Stefan Huber, LL.M /

402 vl 2017/9/21 8:35 page 386 #402 F. Institute und Personen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. Volker Epping /1111 Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dipl.-Jur. Frederik Becker /1133 Dipl.-Jur. Greetje Grove /1113 Dipl.-Jur. Wali Masoud /1114 Dipl.-Jur. Vincent Widdig /1115 Weitere Lehrkräfte u. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter apl. Prof. Dr. iur. Jutta Stender- Vorwachs, LL.M. (UVirg., USA) /1301 Lehrbeauftragte Minister a.d. Dr. iur. Stefan Birkner /1115 MR Dr. iur. Sebastian Lenz /

403 vl 2017/9/21 8:35 page 387 #403 Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht Name fon fax Raum Personen Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Claas Friedrich Germelmann, LL.M /1135 Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dipl.-Jur. Matti Gurreck /1139 Ass. iur. Malin Jensen /1131 Dipl.-Jur. Nele Tofaute, Maîtrise en droit /1134 David Zaprosyan, M.Sc., LL.M /1134 Arbeitsgemeinschaftsleitung Patrick Christian Otto /1115 Emeritierte u. i. d. Ruhestand versetzte Professorinnen/Professoren Prof. em. Dr. iur., Dr. h.c. Hans-Peter Schneider 8187 Geschäftszimmer Cornelia Korth /

404 vl 2017/9/21 8:35 page 388 #404 F. Institute und Personen Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) Name fon fax Raum Geschäftsführende Leitung Prof. Dr. iur. Christian Wolf /903 Vorstand RiBVerfG a. D. Honorarprof. Dr. iur Reinhard Gaier Prof. i.r. Dr. iur. Dr. rer. pol. Peter Salje /938 RA am BGH Honorarprof. Dr. iur. Volkert Vorwerk Prof. Dr. iur. Christian Wolf /903 Honorar-Professorinnen/- Professoren Notar Hon.-Prof. Dr. Jens Bormann RA Honorarprof. Dr. iur. Wolfgang Büchner /835 RiBVerfG a. D. Honorarprof. Dr. iur Reinhard Gaier RA Honorarprof. Dr. iur. Benno Heussen /835 RA Honorarprof. Dr. iur. Ulrich von Jeinsen RA Honorarprof. Dr. iur. Michael Nagel RA Honorarprof. Dr. iur. Henning Recknagel /938 RA Honorarprof. Dr. iur., RiSächsVerfGH Andrea Versteyl 388

405 vl 2017/9/21 8:35 page 389 #405 Name fon fax Raum RA am BGH Honorarprof. Dr. iur. Volkert Vorwerk Ständige Gäste stud. iur. Alina Holze stud. iur. Gerrit Ippen stud. iur. Sophia Norda stud. iur. Siegfried Schumacher Lehrbeauftragte RA in Dr. iur. Angela Dageförde /938 RA Christian Dahns RA Dr. Norbert Joachim Dr. iur. Franziska Klaß, MLE /206 Personen RA in Ingeborg Rakete-Dombek RA, Mediator Hilmar Voigt Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Christian Wolf /903 Honorar-Professorinnen/- Professoren Notar Hon.-Prof. Dr. Jens Bormann

406 vl 2017/9/21 8:35 page 390 #406 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Ass. iur. Nils Ackermann /933 Dipl.-Jur. Robert Bähr /901 Dr. iur. Nassim Eslami /907 Ass. iur. Nadja Flegler /901 Dr. iur. Jutta Kramer 8185 Dipl.-Jur. Luisa Volkhausen Ass. iur. Nicola Zeibig, LL.M /907 Emeritierte u. i. d. Ruhestand versetzte Professorinnen/Professoren Prof. em. Dr. iur., Dr. h.c. mult. Hilmar Fenge /929 Geschäftszimmer Dagmar Feig /

407 vl 2017/9/21 8:35 page 391 #407 Name fon fax Raum Wissenschaftliche Hilfskräfte Dipl.-Jur. Joel Pingel /907 Personen Lehrbeauftragte RA Dr. iur. Josef Fullenkamp /905 RA Dr. iur. Sven Hasenstab /905 Dipl.-Jur. Fabienne Klass /907 RA Dr. iur. Bernd Rainer Mayer /905 RiAG Reinhard Meffert /1303 RAin Nadine Passenheim /905 RA Dr. iur. Stephan Wilske, LL.M /905 Institut für Rechtsinformatik (IRI) Name fon fax Raum Geschäftsführende Leitung Prof. Dr. iur. Nikolaus Forgó /839 Prof. Dr. iur. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge) /

408 vl 2017/9/21 8:35 page 392 #408 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. Jan Eichelberger, LL.M. oec /809 Prof. Dr. iur. Nikolaus Forgó /839 Prof. Dr. iur. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge) /826 Honorar-Professorinnen/- Professoren RA Honorarprof. Dr. iur. Wolfgang Büchner /835 RA Honorarprof. Dr. iur. Benno Heussen /835 Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter René Genz Ass. iur. Simon Graupe, LL.M /233 RA in Hannah-Maria Günter, LL.M /811 RA Thorsten Heermann /832 Ass. iur. Stefanie Hänold /A

409 vl 2017/9/21 8:35 page 393 #409 Name fon fax Raum Dipl.-Jur. Sylvia Felicitas Jakob, LL.B /A209 (Hons.), Dipl.LP., LL.M. (Edinburgh) Personen Dipl.-Jur. Sarah Jensen /A307 Ass. iur. Friederike Knoke Iryna Lishchuk, LL.M /A301 Samuel Iheanyi Nwankwo, LL.M /A308 Ass. iur. Julia Pfeiffenbring /233 Ioannis Revolidis /804 Dipl.-Jur. Wolfgang Rottwinkel /832 Annalena Schäfer /812 RA Benjamin Schütze, LL.M. (Wellington) /

410 vl 2017/9/21 8:35 page 394 #410 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Dr. iur. Marc Stauch /A308 Dipl.-Jur. Jonathan Stoklas /931 Dipl.-Jur. Kai Wendt /801 Emeritierte u. i. d. Ruhestand versetzte Professorinnen/Professoren Prof. em. Dr. iur. Dr. h.c. Wolfgang Kilian /837 Geschäftszimmer M.A. Stephanie Heinrich /835 Felix Montpellier, M.A /835 M.A. Gabriele Paysen /835 Wissenschaftliche Hilfskräfte Dipl.-Jur. Alexander Bleckat /813 Stefan Bohlsen /817 Marcelo Corrales, LL.M. (Stockholm) /

411 vl 2017/9/21 8:35 page 395 #411 Name fon fax Raum Mariam Kurghinyan 1502/813 Personen Lehrbeauftragte RA Dr. Benno Barnitzke, LL.M /835 Prof. Dr. iur. Kai Cornelius, LL.M. Dr. rer. nat., Dipl.-Geophys. Claus-Peter Rückemann /B007 RA Michael Schmittmann RA Dr. iur. Maximilian Schunke, LL.M. RA Dr. iur. Peter Wilhelm Schäfer Lehrstuhl für Rechtsinformatik und IT-Recht Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Nikolaus Forgó /839 Junior-Professorinnen/-Professoren RA in Prof. Dr. iur. Tina Krügel, LL.M /

412 vl 2017/9/21 8:35 page 396 #412 F. Institute und Personen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und IT-Recht Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. Jan Eichelberger, LL.M. oec /809 Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter René Genz RA in Hannah-Maria Günter, LL.M /811 Annalena Schäfer /812 Wissenschaftliche Hilfskräfte Dipl.-Jur. Alexander Bleckat /813 Mariam Kurghinyan 1502/813 Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht, insbesondere Patent- und Markenrecht Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge) /

413 vl 2017/9/21 8:35 page 397 #413 Name fon fax Raum Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dipl.-Jur. Michael Nicolai /829 Personen Dipl. Jur. Gabriel Prado Ojea /829 Theresia Rasche /814 Dr. iur. Björn Steinrötter /1108 Institut für Staatswissenschaft Name fon fax Raum Geschäftsführende Leitung Prof. Dr. rer. soc. Marian Döhler /124 Vorstand Prof. Dr. iur. Hermann Butzer /1203 Prof. Dr. iur. Veith Mehde, Mag.rer.publ /1231 Prof. Dr. rer. pol. Andreas Wagener 397

414 vl 2017/9/21 8:35 page 398 #414 F. Institute und Personen Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Veith Mehde, Mag.rer.publ /1231 Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dr. iur. Benedikt Beckermann, AkadR a.z /1235 Dipl.-Jur. Lena Buß /1235 Bastian Winter-Peter /1238 Emeritierte u. i. d. Ruhestand versetzte Professorinnen/Professoren Prof. em. Dr. iur. Heiko Faber Geschäftszimmer Renate Bertram /1233 Wissenschaftliche Hilfskräfte Nasrin Dashty /

415 vl 2017/9/21 8:35 page 399 #415 Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht Name fon fax Raum Personen Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Hermann Butzer /1203 Honorar-Professorinnen/- Professoren VorsRiFG Honorarprof. Dr. iur. Friedrich /1201 Harenberg VorsRiBFH a.d. Honorarprof. Dr. iur /1201 Hans-Joachim Kanzler Hon.-Prof. Dr. iur. Karsten Scholz /1205 Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dipl.-Jur. Benedikt Ernst Rudolf Eibach /1207 Dipl.-Jur. Friederike Gebhard Dipl.-Jur. Christof Wenzel /1208 Arbeitsgemeinschaftsleitung Rechtsanwalt Marc-Daniel Blasius Ass. iur. Stephan Gerbig Emeritierte u. i. d. Ruhestand versetzte Professorinnen/Professoren Prof. em. Dr. iur. Gunther Schwerdtfeger /1201 Doktorand., Stipend., Kollegiat. Alexander Schmidt, MLE /

416 vl 2017/9/21 8:35 page 400 #416 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Dipl.-Jur. Mirko Widdascheck, MLE /1239 Geschäftszimmer Gabriele Behmann /1205 Wissenschaftliche Hilfskräfte Alexander Aumüller, MLE /1201 Dipl.-Jur. Anna-Lena Hollo Institut für Verwaltungsrecht Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M /1117 Prof. Dr. iur. Veith Mehde, Mag.rer.publ /1231 Prof. Dr. iur. Kay Waechter /

417 vl 2017/9/21 8:35 page 401 #417 Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie Name fon fax Raum Personen Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Kay Waechter /1228 Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dipl.-Jur. Janina Strecker /1226 Doktorand., Stipend., Kollegiat. Dipl.-Jur. Katharina Peukert /1227 Geschäftszimmer Gabriele Behmann /1205 Lehrbeauftragte RA Dr. iur. David Kräft Vizepräsident VG Dr. iur. Gert Armin 8169 Neuhäuser Dr. iur. Jan Christoph Weise /

418 vl 2017/9/21 8:35 page 402 #418 F. Institute und Personen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Sozialrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaft Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M /1117 Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Ass. iur. Annelie Bauer /1127 Dipl.-Jur. Bastian Heitmann /1129 Dr. iur. Viktor Rogalla, MLE /1129 Dipl.-Jur. Niclas Stock /1126 Emeritierte u. i. d. Ruhestand versetzte Professorinnen/Professoren Prof. i.r. Dr. iur. Jörg-Detlef Kühne /1217 Geschäftszimmer Anette Müller /1122 Lehrbeauftragte Dr. Theodor Elster

419 vl 2017/9/21 8:35 page 403 #419 Kriminalwissenschaftliches Institut (KI) Name fon fax Raum Personen Geschäftsführende Leitung Prof. Dr. iur. Bernd-Dieter Meier /1338 Vorstand Prof. Dr. iur. Bernd-Dieter Meier /1338 Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Susanne Beck, LL.M. (LSE) /1327 Arbeitsgemeinschaftsleitung Franziska Carnehl Lehrbeauftragte RA Dr. iur. Tillmann Bartsch /1337 RiOLG Frank Bornemann /1337 Dipl.-Psych. Merten Neumann 1502/1337 Dipl.-Psych. Bettina Zietlow 1502/1337 Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Bernd-Dieter Meier /

420 vl 2017/9/21 8:35 page 404 #420 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Ass. iur. Mira Behnsen /1309 Dipl.-Jur. Elena Kolberg /1303 Dipl.-Jur. Jana Kolsch /1310 M.A. Katharina Leimbach /1303 Dipl.-Jur. Asbjørn Mathiesen /333 Dipl.-Jur. Andreas David Peikert /1303 Dipl.-Jur. Angelika Reinelt Emeritierte u. i. d. Ruhestand versetzte Professorinnen/Professoren Prof. i.r. Dr. iur. Diethart Zielinski Geschäftszimmer Cornelia Daneke /

421 vl 2017/9/21 8:35 page 405 #421 Name fon fax Raum Lehrbeauftragte Dr. iur. Peter Best /1303 Personen Prof. Dr. phil. Rita Bley /1337 StA Dr. iur. Sven Mirko Damm /1303 OStA in Daniela Hermann RA in Dr. iur. Claudia Keiser /1303 Lehrstuhl Strafrecht, Strafprozessrecht und ein weiteres Fach Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Beatrice Brunhöber /1308 Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dipl.-Jur. Marleen Christina Gutsche /1305 Dipl.-Jur. Tyll Philipp Krömer /A207 Dipl.-Jur. Alisa Wiedemann /

422 vl 2017/9/21 8:35 page 406 #422 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Emeritierte u. i. d. Ruhestand versetzte Professorinnen/Professoren Prof. em. Dr. iur. Rolf-Peter Calliess Prof. i.r. Dr. iur. Hinrich Rüping Lehrstuhlvertretung PD Dr. iur. Stephan Ast /1308 Dr. iur. Manuel Ladiges, LL.M. (Edinburgh) Geschäftszimmer Bettina Ehrich /1306 Wissenschaftliche Hilfskräfte Dipl.-Jur. Johanna Kunze /1303 Lehrbeauftragte RA Dr. iur. Thomas Grützner /1306 Prof. Dr. iur. Carsten Momsen Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie Name fon fax Raum Professorinnen/Professoren Prof. Dr. iur. Susanne Beck, LL.M. (LSE) /1327 Honorar-Professorinnen/- Professoren 406

423 vl 2017/9/21 8:35 page 407 #423 Name fon fax Raum RA Honorarprof. Dr. iur. Heiko Ahlbrecht /1337 RA Honorarprof. Dr. iur. Michael Nagel RiBGH Honorarprof. Dr. iur. Henning /1327 Radtke Personen Wissenschaftl. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Dipl.-Jur. Sarina Kahre /1328 Dipl.-Jur. Sven Kersten /1328 Ass. iur., M.A. Frederike Seitz /1333 Ass. Iur. Daniela Sprengel /1333 Ass. iur. Melina Tassis /1333 Dipl.-Jur. Katharina Witt /1329 Arbeitsgemeinschaftsleitung Dipl.-Jur. Ina Klopp Geschäftszimmer Cornelia Daneke /1337 Wissenschaftliche Hilfskräfte 407

424 vl 2017/9/21 8:35 page 408 #424 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Evrim Camuz /1333 stud. iur. Kira-Franziska Rupprecht, B.A /1333 Lehrbeauftragte OStA Dr. Jens Lehmann /1337 Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht Name fon fax Raum Lehrstuhlvertretung PD Dr. iur. Christian Becker Emeriti und Pensionierte (Juristische Fakultät) Name fon fax Raum Emeritierte u. i. d. Ruhestand versetzte Professorinnen/Professoren Prof. em. Dr. iur. Rolf-Peter Calliess Prof. em. Dr. iur. Eberhard Dorndorf Prof. em. Dr. iur. Heiko Faber Prof. em. Dr. iur., Dr. h.c. mult. Hilmar Fenge /929 Prof. em. Dr. iur. Dr. h.c. Wolfgang Kilian /

425 vl 2017/9/21 8:35 page 409 #425 Name fon fax Raum Prof. i.r. Dr. iur. Jörg-Detlef Kühne /1217 Personen Prof. em. Dr. phil. Otwin Massing /1101 apl. Prof. HDoz. i.r. Dr. iur. Peter Nahamowitz Prof. i.r. Dr. iur. Hinrich Rüping Prof. i.r. Dr. iur. Dr. rer. pol. Peter Salje /938 Prof. em. Dr. iur., Dr. h.c. Hans-Peter Schneider 8187 Prof. em. Dr. iur. Gunther Schwerdtfeger /1201 Prof. Dr. rer. soc. Hubert Treiber, MA Lic /1217 Prof. em. Dr. phil. Manfred Walther /1101 Prof. i.r. Dr. iur. Ulrike Wendeling- Schröder /938 Prof. i.r. Dr. iur. Diethart Zielinski

426 vl 2017/9/21 8:35 page 410 #426 F. Institute und Personen Honorarprofessuren (Juristische Fakultät) Name fon fax Raum Honorar-Professorinnen/- Professoren RA Honorarprof. Dr. iur. Heiko Ahlbrecht /1337 RA Honorarprof. Dr. iur. Wolfgang Büchner /835 RiBVerfG a. D. Honorarprof. Dr. iur Reinhard Gaier VorsRiFG Honorarprof. Dr. iur. Friedrich /1201 Harenberg RA Honorarprof. Dr. iur. Benno Heussen /835 RA Honorarprof. Dr. iur. Ulrich von Jeinsen VorsRiBFH a.d. Honorarprof. Dr. iur. Hans-Joachim Kanzler RiBAG Honorarprof. Dr. iur. Heinrich Kiel / RA Honorarprof. Dr. iur. Michael Nagel RiBGH Honorarprof. Dr. iur. Henning Radtke RA Honorarprof. Dr. iur. Henning Recknagel / /938 Hon.-Prof. Dr. iur. Karsten Scholz /1205 RA Honorarprof. Dr. iur., RiSächsVerfGH Andrea Versteyl RA am BGH Honorarprof. Dr. iur. Volkert Vorwerk

427 vl 2017/9/21 8:35 page 411 #427 Ansprechpersonen für Studierende und Studieninteressierte der Juristischen Fakultät Internationales / Austauschkoordination der Juristischen Fakultät Personen Fachstudienberatung ERASMUS/ELPIS-Büro der Juristischen Fakultät Name fon fax Raum Fachstudienberatung Ingrid Hähnel /A210 ingrid.haehnel@erasmus.uni-hannover.de Anerkennung von Leistungen (Juristische Fakultät) Name fon fax Raum Anerkennungs-Beauftragte/- Beauftragter Ass. iur. Kerstin Wagner /A201 pruefungsamt@jura.uni-hannover.de Fachstudienberatungen der Juristischen Fakultät Fachstudienberatung Rechtswissenschaften Name fon fax Raum Fachstudienberatung Dipl.-Jur. Marc Meixner /A205 marc.meixner@jura.uni-hannover.de 411

428 vl 2017/9/21 8:35 page 412 #428 F. Institute und Personen Name fon fax Raum Ass. iur. Kerstin Wagner /A201 Fachstudienberatung ADVO-Z Fachstudienberatung Europäische Rechtspraxis Name fon fax Raum Fachstudienberatung Prof. Dr. iur., Dr. h.c. Bernd H. Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA) /1007 Fachstudienberatung Bachelorstudiengang IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums Name fon fax Raum Fachstudienberatung Dipl.-Jur. Sylvia Felicitas Jakob, LL.B. (Hons.), Dipl.LP., LL.M. (Edinburgh) /A

429 vl 2017/9/21 8:35 page 413 #429 Fachstudienberatung Masterstudiengang IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums Personen Name fon fax Raum Studiengangskoordination Ioannis Revolidis /804 Fachschaft und studentische Einrichtungen der Juristischen Fakultät Fachschaft Jura Name fon fax Raum Sprecherin/Sprecher stud. iur. Ina Supinski /239 Mitglieder stud. iur. Julia Buchinski /239 stud. iur. Christian Ceyp /239 stud. iur. Iwona Dolezych /239 stud. iur. Fabian Tobias Gersinska /239 stud. iur. Julius Nikolaus Herbst stud. iur. Hanne Hinrichs /203 stud. iur. Sandra Horn /239 stud. iur. Aria Jalal /239 stud. iur. Sophia Charlotte Keller

430 vl 2017/9/21 8:35 page 414 #430 F. Institute und Personen Name fon fax Raum stud. iur. Florian W. Kolb /201 stud. iur. Dominique Kortz /817 stud. iur. Hong Le /239 stud. iur. Jörn Lohmann /239 stud. iur. Niklas Mühleis /239 stud. iur. Marlies Nerlich /239 stud. iur. Daniel Recker /239 stud. iur. Nikola Saric /239 stud. iur. Ina Supinski /239 stud. iur. Fenja Vietmeyer /239 ELPIS Name fon fax Raum Stellv. Vorsitz stud. iur. Celia Paulina Strauch Weitblick European Law Students Association (ELSA) Name fon fax Raum Vorstand stud. iur. Anna Elligsen 414

431 vl 2017/9/21 8:35 page 415 #431 Refugee Law Clinic Name fon fax Raum Personen Ansprechperson stud. iur. Katrin Sass /1332 Tax Clinic 415

432 vl 2017/9/21 8:35 page 416 #432

433 vl 2017/9/21 8:35 page 417 #433 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Abood, Ass. iur. Rita 8224 Personen Ackermann, Ass. iur. Nils 8265 Ahlbrecht, RA Honorarprof. Dr. iur. Heiko 8261 Arici, Dipl.-Jur. Izzettin Kassam Arnold, Dipl.-Jur. Karin Ast, PD Dr. iur. Stephan 8116 Aumüller, MLE, Alexander 8139 Baberske, Ass. iur. Jana 8178 Barnitzke, LL.M., RA Dr. Benno 8161 Bartsch, RA Dr. iur. Tillmann

434 vl 2017/9/21 8:35 page 418 #434 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Bauch, Ass. iur. Christoph 8109 Bauer, Ass. iur. Annelie 8171 Beck, LL.M. (LSE), Prof. Dr. iur. Susanne 8212 Becker, Dipl.-Jur. Frederik 8060 Becker, PD Dr. iur. Christian Beckermann, AkadR a.z., Dr. iur. Benedikt 8241 Behmann, Gabriele 8169 Behnsen, Ass. iur. Mira 8262 Bertram, Renate 8207 Best, Dr. iur. Peter 8261 Birkner, Minister a.d. Dr. iur. Stefan 8249 Blasius, Rechtsanwalt Marc-Daniel 418

435 vl 2017/9/21 8:35 page 419 #435 Name fon Bleckat, Dipl.-Jur. Alexander 8142 Bley, Prof. Dr. phil. Rita 8261 Blunk, MLE, Dr. iur. Andreas Bohlsen, Stefan 8133 Bormann, Notar Hon.-Prof. Dr. Jens 8268 Bornemann, RiOLG Frank 8261 Brockmann, Ass. iur. Tim 8224 Personen Brosius-Gersdorf, LL.M., Prof. Dr. iur. Frauke 8225 Brozek, Katia 8104 Brunhöber, Prof. Dr. iur. Beatrice 8181 Buchinski, stud. iur. Julia 5090 Buck-Heeb, Prof. Dr. iur. Petra 8134 Butzer, Prof. Dr. iur. Hermann

436 vl 2017/9/21 8:35 page 420 #436 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Buß, Dipl.-Jur. Lena 8241 Bähr, Dipl.-Jur. Robert 8273 Böckmann, Dipl.-Jur. Annkathrin 8264 Büchner, RA Honorarprof. Dr. iur. Wolfgang Calliess, Prof. em. Dr. iur. Rolf-Peter 8161 Camuz, Evrim 8096 Carnehl, Franziska Ceyp, stud. iur. Christian 5090 Chmeis, Dipl.-Jur. Ahmad Cornelius, LL.M., Prof. Dr. iur. Kai Corrales, LL.M. (Stockholm), Marcelo 8161 Dageförde, RA in Dr. iur. Angela 8141 Dahns, RA Christian 8268 Dalmer, ref. iur. Stefan 8145 Damm, StA Dr. iur. Sven Mirko

437 vl 2017/9/21 8:35 page 421 #437 Name fon Daneke, Cornelia 8261 Dashty, Nasrin 8229 Denz, stud. iur. Christian 5090 Dieckmann, AkadR a.z., Dr. iur. Andreas 8134 Dolezych, stud. iur. Iwona 5090 Dorndorf, Prof. em. Dr. iur. Eberhard 8102 Duncker, Dr. iur. Arne Dirk 8193 Döhler, Prof. Dr. rer. soc. Marian 4898 Personen Ehrich, Bettina 8181 Eibach, Dipl.-Jur. Benedikt Ernst Rudolf 8281 Eichelberger, LL.M. oec., Prof. Dr. Jan 8286 Eicke, Ass. iur. Daniel Eisele, Melanie Elligsen, stud. iur. Anna Elster, Dr. Theodor

438 vl 2017/9/21 8:35 page 422 #438 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Engel, stud. iur. Kathrin 8226 Engel, stud. iur. Aron 5090 Epping, Prof. Dr. Volker 8248 Erhardt, Dipl.-Jur. David 8187 Eslami, Dr. iur. Nassim 8146 Faber, Prof. em. Dr. iur. Heiko 8102 Feig, Dagmar 8268 Fenge, Prof. em. Dr. iur., Dr. h.c. mult. Hilmar 8102 Flegler, Ass. iur. Nadja 8273 Flick, Ass. iur. Markus Forgó, Prof. Dr. iur. Nikolaus 8159 Fullenkamp, RA Dr. iur. Josef

439 vl 2017/9/21 8:35 page 423 #439 Name fon Gaier, RiBVerfG a. D. Honorarprof. Dr iur. Reinhard Gebhard, Dipl.-Jur. Friederike 8280 Genz, René Gerber, stud. iur. Josephine Gerbig, Ass. iur. Stephan Germelmann, LL.M., Prof. Dr. iur. Claas Friedrich 8186 Personen Gersinska, stud. iur. Fabian Tobias 5090 Glowienka, Lara 8192 Graupe, LL.M., Ass. iur. Simon 8132 Greulich, AkDir. i.r. Dr. iur. Peter 8141 Grimm, Dipl.-Jur. Gregor 8264 Grove, Dipl.-Jur. Greetje 8250 Grützner, RA Dr. iur. Thomas

440 vl 2017/9/21 8:35 page 424 #440 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Gurreck, Dipl.-Jur. Matti Gutsche, Dipl.-Jur. Marleen Christina 8179 Günter, LL.M., RA in Hannah-Maria 8239 Haase, Dipl.-Jur. Kristin 8144 Harenberg, VorsRiFG Honorarprof. Dr iur. Friedrich Hasenstab, RA Dr. iur. Sven 8268 Heermann, RA Thorsten Heinrich, M.A. Stephanie 8161 Heinze, LL.M. (Cambridge), Prof. Dr. iur. Christian 8160 Heitmann, Dipl.-Jur. Bastian Hellwig, Christiane 8114 Herbst, stud. iur. Julius Nikolaus

441 vl 2017/9/21 8:35 page 425 #441 Name fon Hermann, OStA in Daniela Heussen, RA Honorarprof. Dr. iur. Benno 8161 Hinrichs, stud. iur. Hanne 8103 Hoffmann, Dipl.-Jur. Jonathan 8222 Hollo, Dipl.-Jur. Anna-Lena 8281 Personen Holze, stud. iur. Alina Horn, stud. iur. Sandra 5090 Hornschu, Dipl.-Jur. Dennis 8177 Huber, LL.M., Prof. Dr. Stefan Hähnel, Ingrid 8270 Hänold, Ass. iur. Stefanie 8283 Ihlefeldt, Dipl.-Jur. Alexander 8245 Ilbasan, Birgit 8176 Ippen, stud. iur. Gerrit 425

442 vl 2017/9/21 8:35 page 426 #442 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Ismail, Dipl.-Jur. Husein 8198 Jakob, LL.B. (Hons.), Dipl.LP., LL.M. (Edinburgh), Dipl.-Jur. Sylvia Felicitas Jalal, stud. iur. Aria 5090 Jeinsen, RA Honorarprof. Dr. iur. Ulrich 8268 von Jensen, Ass. iur. Malin 8059 Jensen, Dipl.-Jur. Sarah 8163 Joachim, RA Dr. Norbert 8268 Kahre, Dipl.-Jur. Sarina 8115 Kanzler, VorsRiBFH a.d. Honorarprof Dr. iur. Hans-Joachim Keiser, RA in Dr. iur. Claudia 8261 Keller, stud. iur. Sophia Charlotte 8114 Kersten, Dipl.-Jur. Sven 8115 Keß, RiFG Dr. iur. Thomas

443 vl 2017/9/21 8:35 page 427 #443 Name Kiel, RiBAG Honorarprof. Dr. iur. Heinrich fon 8176 Kilian, Prof. em. Dr. iur. Dr. h.c. Wolfgang 8165 Klass, Dipl.-Jur. Fabienne 8174 Personen Klaß, MLE, Dr. iur. Franziska 8104 Klopp, Dipl.-Jur. Ina Knoke, Ass. iur. Friederike 8285 Kolb, stud. iur. Florian W Kolberg, Dipl.-Jur. Elena 8042 Kolsch, Dipl.-Jur. Jana 8183 Korth, Cornelia

444 vl 2017/9/21 8:35 page 428 #444 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Kortz, stud. iur. Dominique 8133 Kraayvanger, Dipl.-Jur. Lisa 8178 Kramer, Dr. iur. Jutta 8185 Kremser, Dipl.-Jur. Joelle 8222 Kräft, RA Dr. iur. David 8169 Krömer, Dipl.-Jur. Tyll Philipp 8224 Krückeberg, Ina 8184 Krügel, LL.M., RA in Prof. Dr. iur. Tina 8259 Kunze, Dipl.-Jur. Johanna 8209 Kurghinyan, Mariam Kurtz, RA Mediator Dr. iur. Thorsten

445 vl 2017/9/21 8:35 page 429 #445 Name fon Kämpfner, Dipl.-Jur. Katharina 8114 Kühne, Prof. i.r. Dr. iur. Jörg-Detlef 8148 Ladiges, LL.M. (Edinburgh), Dr. iur. Manuel Le, stud. iur. Hong 5090 Lehmann, OStA Dr. Jens 8261 Leimbach, M.A. Katharina 8201 Personen Lenz, MR Dr. iur. Sebastian 8249 Lipps, Dipl.-Jur. Gabriel Lishchuk, LL.M., Iryna 8283 Lohmann, stud. iur. Jörn 5090 Luckert, Angelika 8117 Marks, Robin 8155 Masoud, Dipl.-Jur. Wali

446 vl 2017/9/21 8:35 page 430 #446 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Massing, Prof. em. Dr. phil. Otwin 8220 Mathiesen, Dipl.-Jur. Asbjørn 8201 Mayer, RA Dr. iur. Bernd Rainer 8268 Mecke, Dr. iur. Christoph-Eric 8172 Meder, Prof. Dr. iur. Stephan 8170 Meffert, RiAG Reinhard 8261 Mehde, Mag.rer.publ., Prof. Dr. iur. Veith 8206 Meier, Prof. Dr. iur. Bernd-Dieter 8260 Meixner, Dipl.-Jur. Marc 9065 Momsen, Prof. Dr. iur. Carsten 8181 Montpellier, M.A., Felix Mraz, Ass. iur. Alexander 8240 Muhl, MLE, Dr. iur. Felix Mühleis, stud. iur. Niklas

447 vl 2017/9/21 8:35 page 431 #447 Name fon Müller, Anette 8226 Müller, RA in Dr. Sandra 8196 Müller, Dipl.-Jur. Sven Christopher 8222 Nagel, RA Honorarprof. Dr. iur. Michael Personen Nahamowitz, apl. Prof. HDoz. i.r. Dr. iur. Peter Nerlich, stud. iur. Marlies 5090 Neuhäuser, Vizepräsident VG Dr. iur. Gert Armin Neumann, Dipl.-Psych. Merten 8169 Nicolai, Dipl.-Jur. Michael 8284 Norda, stud. iur. Sophia Nwankwo, LL.M., Samuel Iheanyi 8242 Oppermann, Prof. h.c. (UMCS) LL.M. (UCLA), Prof. Dr. iur., Dr. h.c. Bernd H Orlowski, LL.M., Ass. iur. Bastian

448 vl 2017/9/21 8:35 page 432 #448 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Ortlieb, M.Sc., Wadim 8133 Otto, Patrick Christian 8249 Parashu, Dr. iur. Dimitrios 8253 Passenheim, RAin Nadine 8268 Paysen, M.A. Gabriele 8161 Peikert, Dipl.-Jur. Andreas David 8209 Peukert, Dipl.-Jur. Katharina Pfeiffenbring, Ass. iur. Julia 8168 Pingel, Dipl.-Jur. Joel 8174 Poelker, stud. iur. Paul 5090 Prado Ojea, Dipl. Jur. Gabriel 8190 Radtke, RiBGH Honorarprof. Dr. iur. Henning

449 vl 2017/9/21 8:35 page 433 #449 Name fon Rakete-Dombek, RA in Ingeborg 8268 Rasche, Theresia 8211 Recker, stud. iur. Daniel 5090 Recknagel, RA Honorarprof. Dr. iur. Henning 8141 Reinelt, Dipl.-Jur. Angelika 8245 Personen Revolidis, Ioannis Rogalla, MLE, Dr. iur. Viktor 8202 Rottwinkel, Dipl.-Jur. Wolfgang 8157 Rupprecht, B.A., stud. iur. Kira-Franziska 8096 Rückemann, Dr. rer. nat., Dipl.-Geophys. Claus-Peter Rüping, Prof. i.r. Dr. iur. Hinrich Salje, Prof. i.r. Dr. iur. Dr. rer. pol. Peter

450 vl 2017/9/21 8:35 page 434 #450 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Sandermann, Sandra Sandvoß, Kornelia 8106 Sangaré, stud. iur. Josefine 5090 Saric, stud. iur. Nikola 5090 Sass, stud. iur. Katrin 5090 Schaffert, Dipl.-Jur. Janina 8172 Schickerling, RA Dr. iur. Falco 8198 Schirrmacher, Dr. iur. Gesa 8184 Schlenker, Dr. iur. Neele Marleen 8224 Schmidt, MLE, Alexander 8139 Schmittmann, RA Michael Schneider, Prof. em. Dr. iur., Dr. h.c. Hans-Peter 8187 Scholz, Hon.-Prof. Dr. iur. Karsten 8169 Schrader, RA Dr. iur. Peter 8176 Schroeder, RA Dr. iur. Hans-Patrick 8196 Schumacher, stud. iur. Siegfried Schunke, LL.M., RA Dr. iur. Maximilian 434

451 vl 2017/9/21 8:35 page 435 #451 Name fon Schwarze, Prof. Dr. iur. Roland 8175 Schwerdtfeger, Prof. em. Dr. iur. Gunther 8169 Schwonberg, RiOLG Dr. iur. Alexander 8184 Schäfer, Annalena 8142 Schäfer, RA Dr. iur. Peter Wilhelm Schölzel, Guido 8105 Personen Schütze, LL.M. (Wellington), RA Benjamin Seitz, Ass. iur., M.A. Frederike 8096 Sliwiok-Born, Dr. iur. Daniel 8265 Sorge, AkadR a.z., Dr. iur. Christoph 8272 Sprengel, Ass. Iur. Daniela 8137 Stauch, Dr. iur. Marc

452 vl 2017/9/21 8:35 page 436 #452 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Steinrötter, Dr. iur. Björn 8113 Stender-Vorwachs, LL.M. (UVirg., USA), apl. Prof. Dr. iur. Jutta 8205 Stewing, Honorarprof. Dr. iur. Clemens 8141 Stiel, Dr. iur. Arnd Stock, Dipl.-Jur. Niclas 8238 Stoklas, Dipl.-Jur. Jonathan 8204 Strauch, stud. iur. Celia Paulina Strecker, Dipl.-Jur. Janina 8208 Suhren, RA Dr. iur. Horst 8196 Supinski, stud. iur. Ina 5090 Tassis, Ass. iur. Melina 8096 Tech, Dr. phil. Andrea Temming, LL.M. (LSE), Prof. Dr. iur. Felipe 8140 Thurau, Dipl.-Jur. Valerie

453 vl 2017/9/21 8:35 page 437 #453 Name fon Tofaute, Maîtrise en droit, Dipl.-Jur. Nele Treiber, MA Lic., Prof. Dr. rer. soc. Hubert 8148 Ulmer, RiOLG a.d. Detlef 8196 Versteyl, RA Honorarprof. Dr. iur., Ri- SächsVerfGH Andrea Vietmeyer, stud. iur. Fenja 5090 Voigt, RA, Mediator Hilmar 8268 Volkhausen, Dipl.-Jur. Luisa Personen Vorwerk, RA am BGH Honorarprof. Dr iur. Volkert Waechter, Prof. Dr. iur. Kay 8227 Wagener, Prof. Dr. rer. pol. Andreas Wagner, Ass. iur. Kerstin 8114 Wall, Dipl.-Jur. Daniel 8222 Walther, Prof. em. Dr. phil. Manfred

454 vl 2017/9/21 8:35 page 438 #454 G. Alphabetisches Verzeichnis der Personen Name fon Weise, Dr. iur. Jan Christoph 8208 Wendeling-Schröder, Prof. i.r. Dr. iur. Ulrike 8141 Wendt, Dipl.-Jur. Kai 8235 Wenzel, Krystyna 8155 Wenzel, Dipl.-Jur. Christof 8243 Weyer, Dipl.-Jur. Philipp 8222 Widdascheck, MLE, Dipl.-Jur. Mirko 8139 Widdig, Dipl.-Jur. Vincent 8251 Wiedemann, Dipl.-Jur. Alisa 8179 Willekens, Prof. Dr. iur. Harry Wilske, LL.M., RA Dr. iur. Stephan

455 vl 2017/9/21 8:35 page 439 #455 Name fon Winter-Peter, Bastian 8229 Witt, Dipl.-Jur. Katharina 8118 Wolf, Prof. Dr. iur. Christian 8269 Zaprosyan, M.Sc., LL.M., David 8059 Zarifkar, Samad Zeibig, LL.M., Ass. iur. Nicola Zielinski, Prof. i.r. Dr. iur. Diethart 8201 Zietlow, Dipl.-Psych. Bettina 439

456 vl 2017/9/21 8:35 page 440 #456

457 vl 2017/9/21 8:35 page 441 #457 H. Rund um den Conti-Campus Die Juristische Fakultät ist zusammen mit der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und Teilen der Philosophischen Fakultät seit 1995 auf dem sog. Conti-Campus untergebracht. Dieser Name erinnert daran, dass es sich um das ehemalige Hauptverwaltungsgebäude der Continental AG handelt ( ). 1) Wissenswertes über das Zinsser-Z Diese 1871 unter dem Namen Continental-Caoutchouc- & Gutta-Percha- Compagnie in Hannover gegründete und seit 2008 mehrheitlich zur Schaeffler Gruppe (Herzogenaurach) gehörende Aktiengesellschaft suchte nach dem Zweiten Weltkrieg eine neue Unterbringung für ihre Gesamtverwaltung. Während die Konzernspitze zunächst daran interessiert war, am Maschsee im Bereich des heutigen Funkhauses eine repräsentative Adresse zu beziehen, regte Rudolf Hillebrecht, der damalige Stadtbaurat, eine Ansiedlung am Königsworther Platz an, um so einen städtebaulichen Akzent am Anfangspunkt des neu ausgebauten Straßenzuges Brühlstraße, Leibnizufer, Friedrichswall, Aegidientorplatz zu setzen. Dem Stadtplaner schwebte dabei für die von Westen und Nordwesten kommenden Besucher der Stadt ein imponierender Auftakt im Stadtbild, quasi ein «Stadtturm» des 20. Jahrhunderts, vor. Auf dem in Aussicht genommenen Gelände hatte sich seit Mitte des 18. Jahrhunderts ein größerer Kasernenkomplex befunden. Seit der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen im Jahre 1866 war dort das Hannoversche Königs- Ulanen-Regiment Nr. 13 stationiert gewesen. Bei den Luftangriffen auf Hannover während des Zweiten Weltkriegs war die im Backsteinbau errichtete Kasernenanlage aber komplett zerstört worden, so dass das Gelände für eine Neubebauung genutzt werden konnte wurde daraufhin von der Continental AG ein beschränkter Wettbewerb unter führenden deutschen Architekten ausgelobt. «Sieger» waren Entwürfe von Konstanty Gutschow (auf den das städtebauliche Grundkonzept zurückgeht) sowie Werner Dierschke und Ernst Adolf Zinsser. Nach Überarbeitung konnte im August 1951 seitens der beiden Architekten Dierschke und Zinsser ein endgültiger Entwurf vorgelegt werden. Conti-Campus 441

458 vl 2017/9/21 8:35 page 442 #458 H. Rund um den Conti-Campus Der Königsworther Platz um 1907 Am 27. Dezember 1951 wurde mit den Erdarbeiten und am 7. Februar 1952 mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen. Nach etwa eindreiviertel Jahren Bauzeit konnten die Gebäude am 28. August 1953 ihrer Bestimmung übergeben werden. Die Baukosten für den in den Jahren gesamten Verwaltungskomplex beliefen sich seinerzeit auf ca. 12 Millionen DM. Rückblickend war unter den beiden Architekten Ernst Zinsser eindeutig federführend bei der Planung der Liegenschaft gegenüber Werner Dierschke. Daher verbindet sich der Bau auch mehr mit seiner Person als mit Dierschke. Zinssser (geboren 1904 in Köln) leitete nach einem Studium in Karlsruhe und Stuttgart seit 1934 ein eigenes Architekturbüro. Seit 1935 lebte er in Hannover, da er von den Vereinigten Leichtmetallwerken (VLW) in Hannover mit der Planung für eine neue Werkanlage in Laatzen betraut wurde und er zudem zahlreiche Bauaufträge in Linden erhielt. Im Juli 1947 übertrug man Zinsser, dessen Schwester Auguste (genannt «Gussie») übrigens die zweite Frau von Konrad Adenauer war, zunächst vertretungsweise und ab 1949 definitiv den Lehrstuhl für Entwerfen und Gebäudekunde A an der Technischen Hochschule Hannover, den er bis zu seiner Emeritierung im Februar 1971 innehatte. Zinsser starb 1985 in Hannover. 442

459 vl 2017/9/21 8:35 page 443 #459 Der Königsworther Platz mit dem Conti-Bau und der Ulanenkaserne Zum Gebäudebestand auf unserem Conti-Campus gehört zunächst ein fünfgeschossiger Baukörper (ehemaliges Direktionsgebäude), der parallel zum Königsworther Platz liegt. In ihm ist heute die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät beheimatet. Der Kundenverkehr war ausschließlich auf dieses Gebäude beschränkt. Im ersten Obergeschoss waren die Direktoren mit dem Vorstand untergebracht. Hier befinden sich auch der Sitzungssaal und eine sehenswert ausgestattete Toilettenanlage. Sodann ist das fünfzehngeschossige Hochhaus zu nennen. Es ist bewusst nicht parallel zum Vordergebäude platziert, sondern schwenkt leicht, als wäre der noch fünf Meter höhere Treppenturm die Drehachse, in nördliche Richtung aus. Mit der stolzen Höhe von 59,60 m war das Gebäude seinerzeit der höchste Nachkriegsbau in der Bundesrepublik Deutschland. Das Hochhaus enthielt vom Erdgeschoss bis in das 12. Obergeschoss die interne Verwaltung und war für den Publikumsverkehr im Allgemeinen nicht zugänglich. Im 13. Obergeschoss waren die Küche und ein kleiner Speisesaal für die Direktion sowie ein Gästespeisezimmer untergebracht. Der Speisesaal für die Belegschaft befand sich im 14. Obergeschoss. Conti-Campus 443

460 vl 2017/9/21 8:35 page 444 #460 H. Rund um den Conti-Campus Der Speisesaal für die Belegschaft im 14. Obergeschoss noch ohne Abtrennung Direktionstrakt und Hochhaus sind durch einen viergeschossigen Querbau verbunden und mit einer Durchfahrt zum Innenhof versehen. Diese drei Kuben auf einem Z-förmigen Grundriss damals häufig auch Zinsser-Z genannt wirken räumlich aufeinander und lassen die Gruppe als Ganzes erscheinen. Das nur äußerlich ähnliche Hörsaalgebäude wurde dagegen erst nach 1990 von dem Kölner Architekten Michael Durdiak erstellt. Hingewiesen sei noch auf einige Details. Bemerkenswert ist zunächst das optische Erscheinungsbild von Direktionstrakt, Verbindungsbau und Hochhaus. Es ist den Architekten gelungen, hier ein lebhaftes Bild entstehen zu lassen, indem die Gebäudeflächen überwiegend als plastische Rasterflächen (an den Langseiten) oder als glatte Flächen erscheinen und als weiteres Grundelement zwei unterschiedlich breiten Fensterumrahmungen eingesetzt sind. Sehr auffällig ist der an der südöstlichen Stirnseite des Direktionstraktes gelegene Haupteingang. Die Architekten platzierten hier vor die Fassade einen gläsernen, im Grundriss achteckigen Windfang. Darüber installierten sie eine auf vier schlanken Säulen aufliegende, geschwungene, weit ausladende, sehr dünne Betonplatte, auch Schwinge genannt. Im ersten Obergeschoss des Direktionsgebäudes hatte, wie erwähnt, der Vorstand des Unternehmens seine Büroräume. Die 444

461 vl 2017/9/21 8:35 page 445 #461 Planer trugen diesem Sachverhalt Rechnung, indem sie diese Beletage durch Balkone auf der Straßenseite betonten. Die ca. 80 cm tiefen Betonkragplatten wurden jeweils über zwei Konstruktionsachsen geführt und bekamen ein Stahlgeländer mit senkrechten, schlanken Stäben. Am Erschließungsturm des Hochhauses und auf der südöstlichen Fassade des Direktionstraktes, direkt über dem Haupteingang, sind Werbeanlagen aus brüniertem Kupferblech angebracht. Diese Fabrikmarken bestehen im Wesentlichen aus zwei Kreisen mit einem dazwischen gesetzten Schriftzug «Continental» und einem im Innenkreis nach links steigenden Pferd, das an das Niedersachsenross erinnert. Für den Aufgang vom Foyer in die Vorstandsetage bauten Zinsser und Dierschke in die östliche Ecke der Halle eine frei im Raum stehende, breite, zweiviertelgewendelte Treppe ein. Sehr schön gestaltet sind deren Handlauf und die Geländerstäbe. Sehenswert sind auch die Aufzugtüren in diesem Foyer. Generell bestand bei der Continental AG der Wunsch, Materialien aus der eigenen Produktion zu verwenden, um den Besuchern beispielhaft den Umgang mit diesen Materialien aufzuzeigen. Deshalb gestalteten die Architekten die Böden mit hauseigenen Gummi- oder PVC-Belägen. Im Treppenturm des Hochhauses sind etwa die Bodenflächen vor den Aufzügen in jeder Etage unterschiedlich. Conti-Campus Fahrstühle im ehemaligen Direktionsgebäude 445

462 vl 2017/9/21 8:35 page 446 #462 H. Rund um den Conti-Campus Ralph Haas, der beste Kenner der Baugeschichte des Conti-Campus und des Ensembles im Ganzen, bescheinigt dem Bau hohe Qualität und Maßstabcharakter, weist aber zugleich darauf hin, dass das Ensemble keine neuen architektonischen Gestaltungselemente bzw. eine neue Formensprache beinhaltet. Vielmehr hätten Zinsser und Dierschke weitgehend Anfang der 1950er Jahre bereits vorhandene und zeittypische architektonische Formelemente verwendet, diese aber mustergültig gestaltet. Direktionstrakt, Verbindungsbau und Hochhaus stehen seit dem 25. Januar 1987 unter Denkmalschutz. 2) Wissenswertes über den Neustädter Friedhof Stadteinwärts neben unserem Conti- Campus liegt ein kleiner öffentlicher Park mit einem herrlichen alten Baumbestand, der aufgelassene Neustädter Friedhof. Dieser Friedhof bestand als St. Andreas- Friedhof ab 1646, bis er 1876 nach dem Bau des Stadtfriedhofs Engesohde in der heutigen Südstadt geschlossen wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Friedhofsfläche allerdings zunächst zur Verbreiterung der Otto-Brenner-Straße und 1952/1953 dann für den Bau der Verwaltungsgebäude der Continental AG verkleinert. Es lohnt sich sehr, in einem Spaziergang über den Neustädter Friedhof die noch erhaltenen aufrechten Grabzeichen näher zu erkunden. Sehr bekannt sind die am Nordrand des Friedhofs (am Fußweg parallel zur Körnerstraße) gelegenen Grabmäler von Hammet und Hasan ( 1691). Hammet und Hasan wurden 1683 von hannoverschen Truppen vor Wien gefangengenommen («Beutetürken») und als Lakaien für Kurfürstin Sophie eingesetzt. Die beiden Gräber sind nach der Grabstätte des sechsjährigen Mustaf in Brake die ältesten bekannten und erhaltenen Grabstätten von Türken auf deutschem Boden. An den Gräbern befindet sich eine Gedenkplatte aus dem Jahre 2000 (erneuert 2006). Etwas weiter östlich (vor dem Corpshaus der Hannovera) und gut zu erkennen an einer der wenigen auf dem Friedhof erhalten gebliebenen Eiseneinfriedungen ist das Grabmal des Wassily, Sohn des Gawrilow ( ). 446

463 vl 2017/9/21 8:35 page 447 #463 Wassily war ein russischer Kosake und Offizier, der aus freien Stücken nach Hannover kam, um gegen die napoleonischen Truppen zu kämpfen. Er fiel in einem Gefecht mit den Franzosen in Vahrenwald und wurde 1813 auf dem Neustädter Friedhof bestattet fügten sowjetische Soldaten dem Grab eine Grabplatte mit neurussischer und deutscher Inschrift zu, so dass das Grabmal heute nicht nur an den Russlandfeldzug Napoleons 1812, sondern auch an den Überfall auf die Sowjetunion durch die Truppen Adolf Hitlers erinnert. Besonders bekannt ist die sogenannte Geschnürte Jungfrau. Das Grabmal zeigt eine halb-plastische, überlebensgroße Abbildung der Anna Margareta Borcherding ( ). Nach der Legende hat sich dieses eitle und schlankheitsbesessene junge Mädchen aus der Calenberger Neustadt, um schöner zu wirken, eine stets enge Taille geschnürt und sei dadurch schließlich, kaum 15-jährig, zu Tode gekommen. Auge in Auge gegenüber steht der Lange Christoff aus Varlosen bei Göttingen (etwa vor der Schmalseite des Conti- Hochhauses). Dieses Grabmal zeigt in Ritztechnik ein angeblich lebensgroßes Abbild des Türhüters Christoff Münster ( ), der als längster Hannoveraner aller Zeiten gilt. Das Grabmal gibt eine Länge von «4 Ellen, 6 Zoll» an (entspricht heute 2,48 m). Neben diesen vier besonders bekannten Grabdenkmälern finden sich auf dem Friedhof aber noch viele weitere Grabdenkmäler berühmter Bürger der Stadt «Wer wohl in unserer Leinestadt die allerschönste Taille hat? Es ist ein Mädchen, blond von Haar, sie liegt jetzt auf der Totenbahr, Warum? Das diene dir zur Lehr : Sie schnürte das Korsett zu sehr!» Hannover. So ist dort etwa auch Georg Wilhelm Glünder ( ) begraben, Zweiter Direktor an der 1831 gegründeten Höheren Gewerbeschule Conti-Campus 447

464 vl 2017/9/21 8:35 page 448 #464 H. Rund um den Conti-Campus (seit 1847 Polytechnischen Schule; seit 1879 Technische Hochschule), der Vorläuferin unserer heutigen Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Erster Direktor war Karl Karmarsch). Glünders Grabmal (am Hauptweg zwischen Conti-Campus und Otto-Brenner-Straße etwa auf der Hälfte des Weges gelegen) ist gut zu erkennen: Es ist verziert mit Efeuranke, Zahnrad, Winkelmaß und Zirkel sowie mit einer geometrischen Darstellung des Satzes des Pythagoras. Im Umfeld des Neustädter Friedhofs finden sich seit 1985 die fünf etwa drei Meter hohen Granitskulpturen Etude I bis V des Bildhauers Eugène Dodeigne. Und in der Mitte der Straßenkreuzung sieht man seit dem Jahr 2000 die häufig photographierte monumentale konstruktivistische Stahlskulptur «Symphony in Red» des US-amerikanischen Künstlers John Raymond Henry. Beide Kunstwerke sind Teil der «Skulpturenmeile Hannover», die sich auf einer Länge von etwa Metern zwischen dem Königsworther Platz und dem Niedersächsischen Landtag hinzieht. Hermann Butzer Dieser Beitrag ist aus folgenden Quellen zusammengestellt: Ralph Haas, Ernst Zinsser. Leben und Werk eines Architekten der Fünfziger Jahre in Hannover, Hannover 2000; ders., Vortrag über Ernst Zinsser und das Verwaltungsgebäude der Continental AG am Königsworther Platz 1 in Hannover am 28. Oktober 2010; Jan Lubitz, Architekten-Porträt Ernst Zinsser , Henrike Schwarz (Text)/Silke Beck/Klaus Bonk/Klaus Helmer/ Claudia Wollkopf (Redaktion), Der St. Nikolai-Friedhof und der Neustädter Friedhof, Broschüre der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, März 2003 (als pdf im Internet verfügbar). 448

465 vl 2017/9/21 8:35 page 449 #465 Campusplan Campusplan 449

Informationen zum Studienverlauf. 03. Juni 2015

Informationen zum Studienverlauf. 03. Juni 2015 Informationen zum Studienverlauf 03. Juni 2015 Ihre Ansprechpartner im Fakultätsprüfungsamt Ass. iur. Kerstin Wagner (pruefungsamt@jura.uni-hannover.de) Dipl.-Jur. Marc Meixner (marc.meixner@jura.uni-hannover.de)

Mehr

Hochschulinformationstage 2013

Hochschulinformationstage 2013 Seite 1 Soll ich Rechtswissenschaften studieren? oder: Was macht eigentlich ein Jurist? Seite 2 Klassische Rechtsberufe Richter Staatsanwalt Rechtspfleger Verwaltungsjurist Amtsanwalt Rechtsanwalt Rechtsanwalts-

Mehr

Bachelor Wirtschaftsrecht

Bachelor Wirtschaftsrecht Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Berlin School of Economics and Law Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Bachelor Wirtschaftsrecht Akkreditiert durch Wirtschaftsrecht Hochschule für Wirtschaft

Mehr

Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom 20.06.2011 12/2011

Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom 20.06.2011 12/2011 Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom 20.06.20 2/20 Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover hat am 02.2.2009, 0.07.200,

Mehr

Mein erstes Ausbildungsjahr. Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Mein erstes Ausbildungsjahr. Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung! 15410 1.2016 Druck: 6.2016 Mein erstes Ausbildungsjahr Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung! Bewerben Sie sich am besten noch heute bei uns. Alles, was Sie für Ihre erfolgreiche Bewerbung wissen müssen

Mehr

TSP_Nachwuchs_ _RZqxp.qxp_Layout :37 Seite 1 Durchstarter gesucht

TSP_Nachwuchs_ _RZqxp.qxp_Layout :37 Seite 1 Durchstarter gesucht Durchstarter gesucht Lösungen finden Unternehmenstransaktionen Sich für die richtige Verhandlungsstrategie entscheiden, mit der es im Laufe mehrerer Verhandlungsrunden gelingt, die konträren wirtschaftlichen

Mehr

Einführung in das Studium an der Leibniz Universität Hannover

Einführung in das Studium an der Leibniz Universität Hannover Einführung in das Studium an der Leibniz Universität Hannover Einführungsveranstaltung, 13.10.2014 Seite 1 Herzlich Willkommen an der Fakultät für Bauingenieurwesen und Geodäsie Wintersemester 2014/2015

Mehr

12. Soldan-Tagung. Anwaltsorientierung im Studium. Soldan Stiftung. Aktuelle Herausforderungen Neue Perspektiven. Bielefeld, 25. und 26.

12. Soldan-Tagung. Anwaltsorientierung im Studium. Soldan Stiftung. Aktuelle Herausforderungen Neue Perspektiven. Bielefeld, 25. und 26. Institut für Anwalts- und Notarrecht 12. Soldan-Tagung Anwaltsorientierung im Studium Aktuelle Herausforderungen Neue Perspektiven Bielefeld, 25. und 26. Juni 2015 soldan-tagung.de Soldan Stiftung 12.

Mehr

Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth

Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth Einige Fragen, die Sie sich vielleicht auch schon gestellt haben I. Was macht man eigentlich im Jurastudium? 1. Lernt man da tatsächlich Paragraphen auswendig?

Mehr

JURA. Herzlich willkommen. Studiendekan der Rechtswissenschaften Prof. Dr. Kay Windthorst. in Bayreuth! Begrüßung der Studienbeginner 0

JURA. Herzlich willkommen. Studiendekan der Rechtswissenschaften Prof. Dr. Kay Windthorst. in Bayreuth! Begrüßung der Studienbeginner 0 Herzlich willkommen! 04.02.2013 Begrüßung der Studienbeginner 0 Die Universität Bayreuth 1. Universität Bayreuth 2. Studium der Rechtswissenschaften 3. Besonderheiten 4. Ansprechpartner Die Universität

Mehr

Herzlich Willkommen. Symposium. Schlüsselqualifikationen in der universitären Juristenausbildung Status quo et quo vadis

Herzlich Willkommen. Symposium. Schlüsselqualifikationen in der universitären Juristenausbildung Status quo et quo vadis Herzlich Willkommen Symposium Schlüsselqualifikationen in der universitären Juristenausbildung Status quo et quo vadis Goethe-Universität Frankfurt am Main Vortrag Prof. Harald Koch Vortrag 10:15 Uhr Schlüsselqualifikationen:

Mehr

Vorstellung des Studienprogramms

Vorstellung des Studienprogramms Integriertes Studienprogramm Deutsch-Französisches Recht Integriertes Studienprogramm Deutsch-Französisches Recht Vorstellung des Studienprogramms Warum sollte ich das studieren? 3 Tiefer Einblick in französisches

Mehr

Rechtswissenschaft. 1. Prüfung

Rechtswissenschaft. 1. Prüfung Rechtswissenschaft 1. Prüfung Im Studium der Rechtswissenschaft setzen Sie sich intensiv mit gesetzlichen Regelungen und weiteren Rechtstexten auseinander. Dazu gehören auch rechtshistorische, -philosophische

Mehr

III. Vom Abitur zum Rechtsanwalt (ggf. Fachanwalt)...41. IV. Juristenausbildung in den 16 Bundesländern...43

III. Vom Abitur zum Rechtsanwalt (ggf. Fachanwalt)...41. IV. Juristenausbildung in den 16 Bundesländern...43 Seite I. Grundlegende Informationen...17 1. Die Rolle der Eltern Hilfe bei der Entscheidungsfindung...17 2. Kenntnisse/überfachliche Fertigkeiten des Rechtsanwalts...23 3. Tätigkeitsbezeichnungen...25

Mehr

STUDIENFÜHRER MASTER OF LAW. Europäischer Privatrechtsverkehr. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER MASTER OF LAW. Europäischer Privatrechtsverkehr. Zentrale Studienberatung MASTER OF LAW STUDIENFÜHRER Europäischer Privatrechtsverkehr Zentrale Studienberatung . STUDIENGANG: M.LL. EUROPÄISCHER PRIVATRECHTSVERKEHR 2. ABSCHLUSS: Master of Law 3. REGELSTUDIENZEIT: 4 Semester LEISTUNGSPUNKTE:

Mehr

Informationen für Unternehmen. Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure e.v.

Informationen für Unternehmen. Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure e.v. Informationen für Unternehmen Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure e.v. Grußwort Sehr geehrte Damen und Herren, als Hochschulgruppe Hannover des Verbandes Deutscher Wirtschaftsingenieure e.v. (VWI)

Mehr

JURA. Studiendekan der Rechtswissenschaften Prof. Dr. Kay Windthorst. in Bayreuth. Begrüßung der Erstemester Wintersemester 2011/12

JURA. Studiendekan der Rechtswissenschaften Prof. Dr. Kay Windthorst. in Bayreuth. Begrüßung der Erstemester Wintersemester 2011/12 Begrüßung der Erstemester Wintersemester 2011/12 Herzlich willkommen zu den Juratagen 2012! 20.06.2012 Begrüßung der Studienbeginner 1 Die Universität Bayreuth 1. Universität Bayreuth 2. Studium der Rechtswissenschaften

Mehr

Ordnung für das anwaltsorientierte Zertifikatsstudium (ADVO-Zertifikat) an der Juristischen Fakultät der Universität Hannover

Ordnung für das anwaltsorientierte Zertifikatsstudium (ADVO-Zertifikat) an der Juristischen Fakultät der Universität Hannover Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover hat am 31.05.2006 die nachfolgende Ordnung für das anwaltsorientierte Zertifikatsstudium (ADVO-Zertifikat)

Mehr

JURA. Herzlich willkommen zu den Juratagen 2013 in Bayreuth! Studiendekan der Rechtswissenschaften Prof. Dr. Kay Windthorst.

JURA. Herzlich willkommen zu den Juratagen 2013 in Bayreuth! Studiendekan der Rechtswissenschaften Prof. Dr. Kay Windthorst. Herzlich willkommen zu den Juratagen 2013! 09.07.2013 Begrüßung der Studienbeginner 0 Die Universität Bayreuth 1. Universität Bayreuth 2. Studium der Rechtswissenschaften 3. Besonderheiten 4. Ansprechpartner

Mehr

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Philosophische Fakultät I Institut für Philosophie Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität

Mehr

Musterstudienplan der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen (gem. Beschluss des Fakultätsrates vom 27.

Musterstudienplan der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen (gem. Beschluss des Fakultätsrates vom 27. Musterstudienplan der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen (gem. Beschluss des Fakultätsrates vom 7. Januar 016) Der nachfolgende Plan empfiehlt in einer für sinnvoll erachteten

Mehr

WIE INTERNATIONAL SOLL MINT SEIN?

WIE INTERNATIONAL SOLL MINT SEIN? Globale Talente interkulturelle Kompetenzen WIE INTERNATIONAL SOLL MINT SEIN? Berlin 13. Oktober 2016 Eine Initiative von WIE INTERNATIONAL SOLL MINT SEIN? Globale Talente interkulturelle Kompetenzen 13.

Mehr

II. Studienplan bei Studienbeginn im Sommersemester (Abschluss: Erste Prüfung)

II. Studienplan bei Studienbeginn im Sommersemester (Abschluss: Erste Prüfung) II. Studienplan bei Studienbeginn im Sommersemester (Abschluss: Erste Prüfung) 1. (Sommersemester) Wiederholungsmöglichkeit V Grundkurs im Öffentlichen Recht II 4 SWS P ZK 3. AG Arbeitsgemeinschaft zum

Mehr

WOMIT BESCHÄFTIGT MAN SICH IM JURA- STUDIUM?

WOMIT BESCHÄFTIGT MAN SICH IM JURA- STUDIUM? DAS JURA-STUDIUM ÜBERBLICK Womit beschäftigt man sich im Jura-Studium? Wo und wie kann man Jura studieren? Was ist ein Volljurist? Wie ist das Studium aufgebaut? Welche Berufsmöglichkeiten habe ich später?

Mehr

MESSE STARTSCHUSS ABI JURA STUDIEREN AN DER BUCERIUS LAW SCHOOL IN HAMBURG. Klaus Weber, M.A. Hochschulkommunikation

MESSE STARTSCHUSS ABI JURA STUDIEREN AN DER BUCERIUS LAW SCHOOL IN HAMBURG. Klaus Weber, M.A. Hochschulkommunikation MESSE STARTSCHUSS ABI JURA STUDIEREN AN DER BUCERIUS LAW SCHOOL IN HAMBURG Klaus Weber, M.A. Hochschulkommunikation DIE BUCERIUS LAW SCHOOL ECKDATEN Gegründet im Jahr 2000 von der ZEIT-Stiftung Ebelin

Mehr

Unsere Referendarausbildung

Unsere Referendarausbildung Unsere Referendarausbildung Wir suchen ständig Referendare (m/ w) in den Pflicht- und Wahlstationen Wir verstehen uns als Kanzlei, die erstklassige juristische Beratung bei individueller Betreuung bietet.

Mehr

Privatdozentenliste (Stand: 18. Mai 2016)

Privatdozentenliste (Stand: 18. Mai 2016) Privatdozentenliste (Stand: 18. Mai 2016) PD Dr. Klaus Bartels Güntherstr. 12 28199 Bremen Tel.: 0421 / 5980-161 Fax: 0421 / 5980-163 E-Mail: klaus.bartels-2@uni-hamburg.de Homepage: www.jura.uni-hamburg.de/personen/bartels

Mehr

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste Staatsprüfung

Mehr

DAS HAUPTSTUDIUM Sommersemester 2017

DAS HAUPTSTUDIUM Sommersemester 2017 DAS HAUPTSTUDIUM Sommersemester 2017 ÜBERBLICK ÜBER DAS HAUPTSTUDIUM Vertiefung und Ergänzung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse Fortgeschrittenen-Übungen Fremdsprachige rechtswissenschaftliche

Mehr

Jura studieren in Bielefeld

Jura studieren in Bielefeld richtig einsteigen. Jura studieren in Bielefeld Erstsemesterwoche im Sommersemester 2013 Vorstellung des Projekts richtig einsteigen. Wer sind wir? Euer richtig einsteigen. - Team Beratung und Orientierung

Mehr

1997 Abitur am I. Staatlichen Gymnasium Sonneberg Grundwehrdienst, Heidenheim am Hahnenkamm

1997 Abitur am I. Staatlichen Gymnasium Sonneberg Grundwehrdienst, Heidenheim am Hahnenkamm Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard) Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht, Zivilprozessrecht, Europäisches und Internationales Privatrecht, Rechtsökonomik

Mehr

Frühjahrs- und Sommerpraktikum

Frühjahrs- und Sommerpraktikum Frühjahrs- und Sommerpraktikum 1 Freshfields-Standorte in Deutschland und Brüssel Berlin Potsdamer Platz 1 10785 Berlin Hamburg Hohe Bleichen 7 20354 Hamburg Brüssel Marsveldplein 5 1050 Brüssel B-Brüssel

Mehr

Herzlich willkommen am Institut für Politische Wissenschaft

Herzlich willkommen am Institut für Politische Wissenschaft Herzlich willkommen am Institut für Politische Wissenschaft Politikwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Arts Fächerübergreifender Bachelorstudiengang, Fach Politik (Erst- u. Zweitfach) Unterrichtsfach

Mehr

Wirtschaftsrecht. Bachelor. Akkreditiert durch

Wirtschaftsrecht. Bachelor. Akkreditiert durch Wirtschaftsrecht Bachelor Akkreditiert durch Wirtschaftsrecht Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Die Fachhochschule für Wirtschaft (FHW) Berlin bietet Studierenden ein modernes und angenehmes Lernklima:

Mehr

Bachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E

Bachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E Bachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E Studienempfehlungen Stand: März 2014 Der polyvalente Studiengang Bachelor of Arts (BA) wird als kombinatorischer Zwei-Fach-

Mehr

Anmeldungen: Beginn 13.10.15 15.10.15 nur über das E-CENTER! Ausnahme: Die Anmeldung für das Seminar Rhetorik für Juristen ist am 24.09.15-26.09.15.

Anmeldungen: Beginn 13.10.15 15.10.15 nur über das E-CENTER! Ausnahme: Die Anmeldung für das Seminar Rhetorik für Juristen ist am 24.09.15-26.09.15. Fachbereichszentrum für Schlüsselqualifikationen LEHRVERANSTALTUNGSÜBERSICHT SCHLÜSSELQUALIFIKATION IM ENGEREN SINNE WINTERSEMESTER 2015/2016 Fachbereich Rechtswissenschaft Fachbereichszentrum für Schlüsselqualifikationen

Mehr

Wettbewerbs- & Regulierungsrecht LL.M. Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre

Wettbewerbs- & Regulierungsrecht LL.M. Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre Wettbewerbs- & Regulierungsrecht LL.M. Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre Warum Wettbewerbs- und Regulierungsrecht? Energiewende Gesellschaftswandel Herausforderungen Regulierte

Mehr

Fragebogen zur Lehrveranstaltungsevaluation Seminar

Fragebogen zur Lehrveranstaltungsevaluation Seminar Fragebogen zur Lehrveranstaltungsevaluation Seminar Liebe Studentinnen und Studenten, die Universität Oldenburg möchte die Situation der Lehre kontinuierlich verbessern. Dieser Fragebogen ist ein wichtiger

Mehr

Detailauswertung Master-Studierendenbefragung BWL an Universitäten

Detailauswertung Master-Studierendenbefragung BWL an Universitäten Detailauswertung Master-Studierendenbefragung 2014 BWL an Universitäten Hochschule: Fachbereich: Uni Göttingen Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Angeschrieben: 356 : 133 Indikator Gruppe Bemerkung

Mehr

Grobplan des Studenten B (zu Kapitel 1, S. 15)

Grobplan des Studenten B (zu Kapitel 1, S. 15) Grobplan des Studenten B (zu Kapitel 1, S. 15) Nachfolgend finden Sie den (fiktiven) individuellen Grobplan des Studenten B (dessen Studium und Ziele in Kapitel 1, S. 7 ff. beschrieben werden). Der Grobplan

Mehr

Religionswissenschaft.

Religionswissenschaft. Master of Arts Religionswissenschaft. Der Masterstudiengang Gemeinsame Module ECTS 24 Systematische Religionswissenschaft Schwerpunkte je 70 Religiöse Gegenwartskultur Gegenstände und Kontexte der religiösen

Mehr

Modulhandbuch. Modulbeschreibung Basismodul A 101 Einführung in das deutsche Rechtssystem 6 LP Pflichtmodul Basismodul Inhalt:

Modulhandbuch. Modulbeschreibung Basismodul A 101 Einführung in das deutsche Rechtssystem 6 LP Pflichtmodul Basismodul Inhalt: Modulhandbuch A 101 Einführung in das deutsche Rechtssystem Pflichtmodul Der Student / Die Studentin kennt die Grundlagen des deutschen Rechtssystems. Er / Sie hat die Fertigkeit, aufbauend auf dem gelernten

Mehr

Schwerpunktbereich 7- Arbeits-und Sozialordnung. -Handreichung zur Orientierung -

Schwerpunktbereich 7- Arbeits-und Sozialordnung. -Handreichung zur Orientierung - Schwerpunktbereich 7- Arbeits-und Sozialordnung -Handreichung zur Orientierung - Arbeitsrecht Um was geht es? Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite

Mehr

Women s Law Forum Wie erfolgreiche Juristinnen ihren Karriereweg gestalten Eine Kooperation von Baker & McKenzie und der Universität Münster

Women s Law Forum Wie erfolgreiche Juristinnen ihren Karriereweg gestalten Eine Kooperation von Baker & McKenzie und der Universität Münster Fleißige Frauen arbeiten, schlaue steigen auf Dr. Barbara Schneider Women s Law Forum Wie erfolgreiche Juristinnen ihren Karriereweg gestalten Eine Kooperation von Baker & McKenzie und der Universität

Mehr

Pressemappe STAND: 22. FEBRUAR 2017

Pressemappe STAND: 22. FEBRUAR 2017 Pressemappe STAND: 22. FEBRUAR 2017 SEITE 1 VON 6 Daten und Fakten Häufige Fragen Kurzprofil Kurzprofil Prof. Dr. iur. Hans-Peter Schwintowski Weiterführendes Pressematerial finden Sie unter www.geblitzt.de/presse

Mehr

Einführungswoche 2012: Das Prüfungsamt

Einführungswoche 2012: Das Prüfungsamt : Das Prüfungsamt Seite 1 Das Studium Studium bis zur Zwischenprüfung spätestens mit Ende des 4. Fachsemesters Übungen für Fortgeschrittene ca. bis zum 8. Fachsemester im Durchschnitt 11 Fachsemester Vorbereitung

Mehr

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte]

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: STUDIENFACH: Lehramt an Gymnasien G E S C H I C H T E Philosophische Fakultät, Historisches

Mehr

Berufsziel Rechtsanwalt/Fachanwalt

Berufsziel Rechtsanwalt/Fachanwalt Berufsziel Rechtsanwalt/Fachanwalt Studium / Referendariat, Tätigkeitsbereiche, Perspektiven Bearbeitet von Michael Salamon, Detlef Jürgen Brauner 2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2013. Buch. 240

Mehr

Bachelor Recht im Unternehmen

Bachelor Recht im Unternehmen Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Berlin School of Economics and Law Fachbereich Rechtspflege Bachelor Recht im Unternehmen akkreditiert durch Recht im Unternehmen Hochschule für Wirtschaft und

Mehr

Anmeldungen: Beginn nur über das E-CENTER!

Anmeldungen: Beginn nur über das E-CENTER! Fachbereichszentrum für Schlüsselqualifikationen Fachbereich Rechtswissenschaft Fachbereichszentrum für Schlüsselqualifikationen 12.07.2016 LEHRVERANSTALTUNGSÜBERSICHT SCHLÜSSELQUALIFIKATION IM ENGEREN

Mehr

- 4 - Anhang I zur Studienordnung Rechtswissenschaft vom 4. September 2015 (ÄO 2017): Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen)

- 4 - Anhang I zur Studienordnung Rechtswissenschaft vom 4. September 2015 (ÄO 2017): Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen) - 4 - Anlage 1) Anhang I zur Studienordnung Rechtswissenschaft vom 4. September 2015 (ÄO 2017): Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen) Legende: = Hausarbeit; K = Klausur; SWS =

Mehr

Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung

Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt - Landesjustizprüfungsamt - Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß 8 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für

Mehr

Anwaltverein Darmstadt und Südhessen e.v.

Anwaltverein Darmstadt und Südhessen e.v. Anwaltverein Darmstadt und Südhessen e.v. Darmstadt, 23.08.2016 Mitgliederrundschreiben III/2016 Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem heutigen Rundschreiben möchten wir Ihnen folgende Informationen

Mehr

Das Praktikum im BA-Studiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Potsdam

Das Praktikum im BA-Studiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Potsdam Das Praktikum im BA-Studiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Potsdam Der Bachelor-Studiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Potsdam ist darauf ausgerichtet, Studierende auf eine

Mehr

II. Vorläufige Ordnung. das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach.

II. Vorläufige Ordnung. das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach. II. Vorläufige Ordnung für das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach (gilt für alle Bachelor-Studierende mit Studienbeginn bis WiSe 2009/10) Vom 30. August 2006 Das Präsidium der Universität

Mehr

Campus-Universität mit einzigartigem Profil

Campus-Universität mit einzigartigem Profil WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Allgemeine Studien beratung allgemeinestudienberatung@uni-erfurt.de tel +49 (0) 361 737-51 51 UNIVERSITÄT ERFURT Nordhäuser Straße 63 99089 Erfurt www.uni-erfurt.de Campus-Universität

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den Nr. 13/2015

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den Nr. 13/2015 Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den 01.10.2015 Nr. 13/2015 Gemeinsame Praktikumsordnung für den Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang an der Hochschule

Mehr

Auszeichnung wissenschaftlicher Leistungen von praktischer Bedeutung.

Auszeichnung wissenschaftlicher Leistungen von praktischer Bedeutung. PRESSEMELDUNG 270613 Förderpreis für Strafrecht aus der Taufe gehoben Eimer Heuschmid Mehle Preis für die beste strafrechtliche Promotion wird ab 2014 an der Universität Bonn vergeben Eine der größten

Mehr

Vorstellung der WIWI Fachrichtung

Vorstellung der WIWI Fachrichtung Vorstellung der WIWI Fachrichtung 1 die Versorgung der Menschen mit gewünschten Gütern und Dienstleistungen vor dem Hintergrund knapper Ressourcen, die Organisation von Arbeit, die Gestaltung der sozialen

Mehr

Kamingespräch mit Studenten der Hochschule der Bayerischen Wirtschaft für angewandte Wissenschaften (HDBW) ggmbh

Kamingespräch mit Studenten der Hochschule der Bayerischen Wirtschaft für angewandte Wissenschaften (HDBW) ggmbh Kamingespräch mit Studenten der Hochschule der Bayerischen Wirtschaft für angewandte Wissenschaften (HDBW) ggmbh Mittwoch, 08. Juni 2016, 17:00 Uhr Hochschule der Bayerischen Wirtschaft für angewandte

Mehr

GJLE GERMAN JOURNAL OF LEGAL EDUCATION ZPR ZEITSCHRIFT FÜR PRAKTISCHE RECHTSWISSENSCHAFT ZPR. Vol. 3

GJLE GERMAN JOURNAL OF LEGAL EDUCATION ZPR ZEITSCHRIFT FÜR PRAKTISCHE RECHTSWISSENSCHAFT ZPR. Vol. 3 GJLE GERMAN JOURNAL OF LEGAL EDUCATION ZPR ZEITSCHRIFT FÜR PRAKTISCHE RECHTSWISSENSCHAFT ZPR Vol. 3 27.05.2016 EST. 2014 Prof. Dr. Susanne Hähnchen Studentische Rechtsberatung Bielefeld ein Werkstattbericht

Mehr

JURA. Herzlich willkommen zu den Juratagen 2014 in Bayreuth! Wiss. Mit. Kerstin Gräbner. in Bayreuth

JURA. Herzlich willkommen zu den Juratagen 2014 in Bayreuth! Wiss. Mit. Kerstin Gräbner. in Bayreuth Herzlich willkommen zu den Juratagen 2014! Die Universität Bayreuth 1. Universität Bayreuth 2. Studium der Rechtswissenschaften 3. Besonderheiten 4. Ansprechpartner Die Universität Bayreuth Merkmale der

Mehr

Rede des Dekans auf der Absolventenfeier am 24. April 2009

Rede des Dekans auf der Absolventenfeier am 24. April 2009 Rede des Dekans auf der Absolventenfeier am 24. April 2009 Meine sehr geehrten Absolventinnen, Absolventen und Doktores, Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sehr geehrter Herr Dr. Krähe, sehr geehrter Herr

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 451 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2010 ausgegeben zu Saarbrücken, 7. Oktober 2010 Nr. 34 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Studienordnung für das Nebenfach Slavische Kulturen im 2-Fächer-Master-Studiengang.

Mehr

Jetzt einsteigen: www.noerr.com/karriere FÜR DEN BAUCH.

Jetzt einsteigen: www.noerr.com/karriere FÜR DEN BAUCH. Jetzt einsteigen: www.noerr.com/karriere FÜR DEN BAUCH. FÜR DEN BAUCH. Gut zu spüren, dass Noerr mit einer Kultur aus Offenheit, Respekt und Vertrauen individuelle Kompetenzen und unternehmerisches Handeln

Mehr

Organisation des Studienbeginns. Universität Augsburg

Organisation des Studienbeginns. Universität Augsburg Organisation des Studienbeginns Universität Augsburg Gliederung 1. Die Universität Augsburg ein Überblick 2. Das Akademische Auslandsamt 3. Maßnahmen zur Betreuung (v.a. grundständiger) ausländischer Studierender

Mehr

Ausbildungsbeginn: sofort Anzahl: 8 (Stand: 2. Februar 2017)

Ausbildungsbeginn: sofort Anzahl: 8 (Stand: 2. Februar 2017) Lehrstellenbörse Nachfolgende Anwaltskanzleien haben der Anwaltskammer mitgeteilt, dass sie zur Zeit eine/n Auszubildende/n suchen. Wir können aber keine Garantie dafür übernehmen, dass die Ausbildungsplätze

Mehr

Erstsemestereinführung

Erstsemestereinführung Erstsemestereinführung M.Sc. Technikpädagogik Profil C 04. April 2016 Dipl.-Gwl. Duygu Sari Institut für Erziehungswissenschaft Abteilung für Berufspädagogik mit Schwerpunkt Technikdidaktik Programm I.

Mehr

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft Empfehlungen zum Aufbau des Studiums mit Studienbeginn im Sommersemester

Mehr

Während der Wochen der Studienorientierung bieten wir Ihnen zusätzlich folgende Veranstaltungen

Während der Wochen der Studienorientierung bieten wir Ihnen zusätzlich folgende Veranstaltungen ANGEBOTE DER ZENTRALEN EINRICHTUNGEN Die Universitäts- und Landesbibliothek erkunden Die Universitäts- und Landesbibliothek steht allen Studieninteressierten offen, die Lust haben, selbst einmal in die

Mehr

DIE NEUEN PO`S UND DAS HAUPTSTUDIUM

DIE NEUEN PO`S UND DAS HAUPTSTUDIUM DIE NEUEN PO`S UND DAS HAUPTSTUDIUM Sommersemester 2016 ÜBERBLICK ÜBER DAS HAUPTSTUDIUM Wie organisiere ich mich im Hauptstudium? Die Übungen Der Fremdsprachenschein Das Praktikum Schwerpunktbereichsstudium

Mehr

Juristenausbildung in China

Juristenausbildung in China Juristenausbildung in China von Yiying Yang, China University of Political Science and Law Wenn wir die Geschichte betrachten, dann wissen wir, dass die Magisterstudium/-ausbildung in Deutschland entstanden

Mehr

Was macht eigentlich ein Jurist?

Was macht eigentlich ein Jurist? Was macht eigentlich ein Jurist? 1 Rechtswissenschaften - Ein besonderer Studiengang Studiengang Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste Prüfung Verleihung des Grades Diplomjurist / Diplomjuristin keine

Mehr

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft Empfehlungen zum Aufbau des Studiums mit Studienbeginn im Wintersemester

Mehr

After LL.B. Möglichkeiten und Perspektiven nach dem Bachelorstudiengang Unternehmensjurist/in Prof. Dr. Friedemann Kainer (Studiendekan)

After LL.B. Möglichkeiten und Perspektiven nach dem Bachelorstudiengang Unternehmensjurist/in Prof. Dr. Friedemann Kainer (Studiendekan) After LL.B. Möglichkeiten und Perspektiven nach dem Bachelorstudiengang Unternehmensjurist/in Prof. Dr. Friedemann Kainer (Studiendekan) Berufssituation für Juristen Absolventen 1. Juristisches Staatsexamen

Mehr

Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Philosophisches Seminar. Bachelor of Arts (BA) in Philosophie

Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Philosophisches Seminar. Bachelor of Arts (BA) in Philosophie Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Philosophisches Seminar Bachelor of Arts (BA) in Philosophie Inhalt Studienziel: Bachelor of Arts (BA) in Philosophie 4 Umfang und Aufbau des Studiengangs

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF) Philosophische Fakultät III Institut für Asien- und Afrikawissenschaften -Seminar für Geschichte und Gesellschaft Südasiens- Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft

Mehr

Bildungswissenschaften an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Bildungswissenschaften an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Facheinführung Bildungswissenschaften SoSe 15 Bildungswissenschaften an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Bachelor of Education (B.Ed.) Department 5: Wirtschaftspädagogik Facheinführung SoSe 15

Mehr

Fachbereich Management, Controlling, HealthCare STUDIUM GENERALE. Wintersemester Einblicke und Perspektiven Prof. Dr. Dieter Thomaschewski

Fachbereich Management, Controlling, HealthCare STUDIUM GENERALE. Wintersemester Einblicke und Perspektiven Prof. Dr. Dieter Thomaschewski Fachbereich Management, Controlling, HealthCare STUDIUM GENERALE Wintersemester 2016 Einblicke und Perspektiven Prof. Dr. Dieter Thomaschewski Das Studium Generale, bietet mit der Vortragsreihe Einblicke

Mehr

Prof. Dr. Sebastian Susteck. Friedrich Schillers "Wallenstein"-Trilogie (WiSe1415_050518) Erfasste Fragebögen = 11

Prof. Dr. Sebastian Susteck. Friedrich Schillers Wallenstein-Trilogie (WiSe1415_050518) Erfasste Fragebögen = 11 Prof. Dr. Sebastian Susteck Friedrich Schillers "Wallenstein"-Trilogie (WiSe_8) Erfasste Fragebögen = Auswertungsteil der geschlossenen Fragen Legende Absolute Häufigkeiten der Antworten Std.-Abw. Mittelwert

Mehr

Lehr- und Vortragstätigkeit

Lehr- und Vortragstätigkeit Lehr- und Vortragstätigkeit Vorträge / Veranstaltungen: 2016 Einführungsveranstaltung zur praktischen Studienzeit in der Rechtspflege an den Landgerichten Detmold und Paderborn sowie am Amtsgericht Bielefeld

Mehr

Hochschulstudium Westerwald

Hochschulstudium Westerwald Hochschulstudium Westerwald Eine Initiative des Westerwaldkreises und der ADG Business School Gemeinsam Talente finden, qualifizieren und binden. WISSENSWERTES ZUR ADG BUSINESS SCHOOL AUF EINEN BLICK DIE

Mehr

Institut für Philosophie Universität Augsburg. Ständiges Modulhandbuch. für den Masterstudiengang Philosophie Deutung Wertung Wissenschaft

Institut für Philosophie Universität Augsburg. Ständiges Modulhandbuch. für den Masterstudiengang Philosophie Deutung Wertung Wissenschaft Institut für Philosophie Universität Augsburg Ständiges Modulhandbuch für den Masterstudiengang Philosophie Deutung Wertung Wissenschaft Anlage zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Philosophie

Mehr

Wie werde ich Jurist?

Wie werde ich Jurist? Vahlen Studienreihe Jura Wie werde ich Jurist? Eine Einführung in das Studium des Rechts von Prof. Dr. Gerhard öbler [Prof. Dr.] Gerhard öbler forscht und lehrt am Institut für Rechtsgeschichte der Universität

Mehr

Rechtswissenschaftliche Fakultät Masterstudiengänge RWF UZH

Rechtswissenschaftliche Fakultät Masterstudiengänge RWF UZH Masterstudiengänge RWF UZH Informationsveranstaltung Masterstudiengänge 4. November 2015 Informationsveranstaltung Masterstudiengänge 2015, Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag Seite 2 Inhaltsverzeichnis I.

Mehr

Risiken steuern. 14. Oktober 2016 Nürnberg 2

Risiken steuern. 14. Oktober 2016 Nürnberg 2 Risiken steuern 14. Oktober 2016 Nürnberg 2 Wir laden Sie herzlich ein... zu einem Tag, der ganz im Zeichen von Verrechnungspreisen und Betriebsstätten steht. Seien Sie bei unserer 2. Transfer Pricing

Mehr

STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS. Afrikastudien/ African Studies. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS. Afrikastudien/ African Studies. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS Afrikastudien/ African Studies Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.A. AFRIKASTUDIEN/ AFRICAN STUDIES 2. ABSCHLUSS: Master of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 4 Semester LEISTUNGSPUNKTE:

Mehr

PSYCHOLOGIE (MSc) QUALIFIKATION MASTERPROGRAMM

PSYCHOLOGIE (MSc) QUALIFIKATION MASTERPROGRAMM QUALIFIKATION in klinischer und interkultureller Psychologie sowie in Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie PSYCHOLOGIE (MSc) MASTERPROGRAMM PSYCHOLOGIE Die Globalisierung und der demographische

Mehr

WOMEN S L AW FO R U M J U R I S T I N N E N G E S T A L T E N W I E E R FO LG R E I C H E. Vor Drucken Ende

WOMEN S L AW FO R U M J U R I S T I N N E N G E S T A L T E N W I E E R FO LG R E I C H E. Vor Drucken Ende WOMEN S L AW FO R U M W I E E R FO LG R E I C H E J U R I S T I N N E N IHREN KARRIEREWEG G E S T A L T E N EINE KOOPERATION VON BAKER & MCKENZIE UND DER RECHTSWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT

Mehr

Women s Law Forum Wie erfolgreiche Juristinnen ihren Karriereweg gestalten

Women s Law Forum Wie erfolgreiche Juristinnen ihren Karriereweg gestalten Women s Law Forum Wie erfolgreiche Juristinnen ihren Karriereweg gestalten Eine Kooperation von Baker & McKenzie und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster Der Hintergrund Seit der

Mehr

CAREER MENTORSHIP PROGRAMME N U R W E R S E I N Z I E L K E N N T, FINDET DEN WEG. Vor Drucken Ende

CAREER MENTORSHIP PROGRAMME N U R W E R S E I N Z I E L K E N N T, FINDET DEN WEG. Vor Drucken Ende CAREER MENTORSHIP PROGRAMME N U R W E R S E I N Z I E L K E N N T, FINDET DEN WEG. L A O T S E Vor Drucken Ende MENTORSHIP UNIVERSITY Februar 2014 April 2015 Im Rahmen unserer Mentorship University helfen

Mehr

MASTER OF SCIENCE IN BETRIEBSWIRT- SCHAFTSLEHRE WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN

MASTER OF SCIENCE IN BETRIEBSWIRT- SCHAFTSLEHRE WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN MASTER OF SCIENCE IN BETRIEBSWIRT- SCHAFTSLEHRE WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Das Masterstudium Master of Science in Betriebswirtschaftslehre zielt auf die Vermittlung analytischer und normativer Fähigkeiten

Mehr

Vortrag des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg. anlässlich der Max-Friedlaender-Preisverleihung

Vortrag des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg. anlässlich der Max-Friedlaender-Preisverleihung Vortrag des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg anlässlich der Max-Friedlaender-Preisverleihung Ort: Max-Joseph-Saal der Residenz München Residenzstraße 1 80333 München Datum: 25.

Mehr

Musterstudienplan (neues Recht)

Musterstudienplan (neues Recht) Musterstudienplan der Juristischen Fakultät (neues Recht) Studienbeginn ab WS 003/00 Musterstudienplan (neues Recht) Kurs 1. Semester SWS PF Grundkurs I im Bürgerlichen Recht 6 PF Strafrecht I 5 PF Staatsrecht

Mehr

Public History Master

Public History Master Public History Master konsekutiver und anwendungsorientierter Masterstudiengang am Friedrich Meinecke Institut der Freien Universität Berlin in Kooperation mit dem Zentrum für Zeithistorische Forschung

Mehr

Lehramt Wirtschaft und Recht

Lehramt Wirtschaft und Recht Lehramt Wirtschaft und Recht Kristin Wehr Friedrich-Schiller-Universität Jena Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Prof. Dr. Holger Reinisch Carl-Zeiß-Straße 3 07743 Jena Gliederung 1.Einführung 2. Das

Mehr

CAREER MENTORSHIP PROGRAMME N U R W E R S E I N Z I E L K E N N T, FINDET DEN WEG. Vor Drucken Ende L A O T S E

CAREER MENTORSHIP PROGRAMME N U R W E R S E I N Z I E L K E N N T, FINDET DEN WEG. Vor Drucken Ende L A O T S E CAREER MENTORSHIP PROGRAMME N U R W E R S E I N Z I E L K E N N T, FINDET DEN WEG. L A O T S E Vor Drucken Ende MENTORSHIP UNIVERSITY Februar 2015 April 2016 Im Rahmen unserer Mentorship University helfen

Mehr

BACHELOR OF SCIENCE IN WIRTSCHAFTS- PÄDAGOGIK WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN

BACHELOR OF SCIENCE IN WIRTSCHAFTS- PÄDAGOGIK WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN BACHELOR OF SCIENCE IN WIRTSCHAFTS- PÄDAGOGIK WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Mit 5.000 Studierenden ist der Fachbereich eine der größten wirtschaftswissenschaftlichen Lehr- und Forschungseinrichtungen Deutschlands.

Mehr

zudem vom Start weg auch an die unternehmerischen Aspekte des Anwaltsberufs heran. Dr. Jörg Kirchner, Latham & Watkins, München

zudem vom Start weg auch an die unternehmerischen Aspekte des Anwaltsberufs heran. Dr. Jörg Kirchner, Latham & Watkins, München Es gibt kaum eine Kanzlei, in der Associates so durchdacht gefördert werden. Frühzeitiger Mandantenkontakt sorgt dafür, dass die jungen Kollegen im Team Verantwortung tragen. Die Einbindung in die Managementaufgaben

Mehr

Mit Studierenden die. Studieren, wo es am schönsten ist

Mit Studierenden die. Studieren, wo es am schönsten ist Mit 74.000 Studierenden die NR.1 in Deutschland Studieren, wo es am schönsten ist Erfolgskonzept FernUniversität Die FernUniversität in Hagen ist mit über 74.000 Studierenden die größte Universität Deutschlands.

Mehr