Außerunterrichtliche Veranstaltungen. Außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schulen. Verwaltungsvorschrift vom 6. Oktober 2002 (K.u.U. S.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Außerunterrichtliche Veranstaltungen. Außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schulen. Verwaltungsvorschrift vom 6. Oktober 2002 (K.u.U. S."

Transkript

1 zum Vorschriftenverzeichnis Seite 1 der Schulen Verwaltungsvorschrift vom 6. Oktober 2002 (K.u.U. S. 324) I. Allgemeines Bei der Erfüllung der erzieherischen Aufgaben der Schule kommt außerunterrichtlichen Veranstaltungen besondere Bedeutung zu. Sie dienen der Vertiefung, Erweiterung und Ergänzung des Unterrichts und tragen zur Entfaltung und Stärkung der Gesamtpersönlichkeit des einzelnen Schülers bei. Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltungen eröffnen vielfältige Möglichkeiten einer vertieften Begegnung von Lehrern und Schülern innerhalb einer Gemeinschaft. Für den Lehrer bietet sich dabei die Chance, sich dem einzelnen Schüler noch stärker persönlich zuwenden zu können. Gleichzeitig kann er die Schüler nach ihren besonderen Interessen und Fähigkeiten an der Gestaltung wesentlich mitarbeiten lassen. Auf diesem Wege vermag der Lehrer die Beziehung zu seinen Schülern enger zu gestalten, die für erfolgreiche pädagogische Arbeit wichtige Vertrauensbasis zu festigen und zu verbessern und darüber hinaus das Selbstverständnis der Schüler sowie ihr Selbstvertrauen zu fördern. Die Schüler haben bei der Planung und Durchführung solcher Veranstaltungen Gelegenheit, ihre unterschiedlichen Interessen einzubringen, ihre besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entfalten und dabei Anerkennung und Ansporn für weiteren persönlichen Einsatz zu finden, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu entwickeln und ihre Bereitschaft zum mitverantwortlichen Handeln in einer Gemeinschaft zu stärken. Die außerunterrichtlichen Veranstaltungen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Entfaltung der gesamten Persönlichkeit des Schülers. Als geeignet erweisen sich insbesondere folgende Veranstaltungen: 1. Wanderungen und Jahresausflüge Im Schuljahr können Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten bis zu vier Wandertage durchführen; ab Klasse 5 kann dafür auch eine bis zu einwöchige Wanderung stattfinden. Ausnahmsweise ist auch mit Schülern der Klassen 3 und 4 eine mehrtägige Wanderung möglich. Daneben können die Schulen einen ganztägigen Jahresausflug durchführen, wobei eine angemessene Wanderzeit gewährleistet sein soll. 2. Chor-, Orchester- und Sporttage Im Schuljahr können bis zu fünf Tage für Chor-, Orchester- und Sportveranstaltungen verwendet werden. 3. Besuch von bildungsfördernden Veranstaltungen sowie Theateraufführungen und musikalischen Darbietungen

2 Seite 2 zum Vorschriftenverzeichnis 4. Lehr- und Studienfahrten sowie Veranstaltungen im Rahmen der politischen Bildung Sie können ab Klasse 8 durchgeführt werden und sollen nicht mehr als fünf Unterrichtstage dauern. Für Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts gilt Nummer 18 der Richtlinien des Kultusministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung vom 30. Juli 2002 (K.u.U. S. 267) in der jeweils geltenden Fassung. Hinsichtlich der Landtagsbesuche wird auf die Richtlinien des Präsidenten des Landtags über die Einführung von Schülern und anderen Jugendgruppen in die Parlamentsarbeit in der jeweils geltenden Fassung hingewiesen. 5. Schullandheimaufenthalte Jeder Schüler soll während seiner Schulzeit mindestens einmal an einem Schullandheimaufenthalt teilnehmen, der in der Regel mit Schülern ab Klasse 5 in ländlichen Gegenden Baden-Württembergs durchgeführt wird und zwischen sieben und vierzehn Tagen dauert. Ausnahmsweise sind auch mit Schülern der Klassen 1 bis 4 Schullandheimaufenthalte möglich. 6. Lerngänge und in der Regel ab Klasse 8 Betriebserkundungen 7. Projekttage 8. Schüleraustausch mit dem Ausland Er kann in der Regel mit Schülern ab Klasse 7 durchgeführt werden und zwischen zehn Tagen und vier Wochen dauern, wobei Gruppen von Schülern aus mehreren Klassen bis zu höchstens zwei Wochen Unterrichtszeit in Anspruch nehmen können. 9. Internationale Schülerbegegnungen mit Staaten Mittel- und Osteuropas Es gilt Nummer 17 der Richtlinien des Kultusministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung vom 30. Juli 2002 (K.u.U. S. 267) in der jeweils geltenden Fassung. Während eines Schuljahres soll eine Klasse in der Regel nicht mehr als etwa zwei Wochen Schulzeit für die Durchführung von Veranstaltungen nach den Nummern 1 bis 4 in Anspruch nehmen. II.Vorbereitung und Genehmigung 1. Die Gesamtlehrerkonferenz berät und beschließt mit Einverständnis der Schulkonferenz über die Grundsätze der in einem Schuljahr stattfindenden schulischen Veranstaltungen. 2. Die Planung der einzelnen schulischen Veranstaltungen, insbesondere der mehrtägigen Fahrten und Wanderungen, soll grundsätzlich in der Klassenpflegschaft beraten werden.

3 zum Vorschriftenverzeichnis Seite 3 3. Die Veranstaltungen werden vom Schulleiter genehmigt. Genehmigungen sind nur im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich, es sei denn, die teilnehmenden Lehrer und Begleitpersonen verzichten vorher ganz oder teilweise auf Reisekostenvergütung. 4. Die Schule trägt die Verantwortung dafür, dass Art und Ausgestaltung der geplanten Maßnahmen den genannten pädagogischen Zielen und Vorgaben unmittelbar und eindeutig dienen und auf den Erkenntnisstand und die Belastbarkeit der Schüler abgestimmt sind. Lerngänge, Betriebserkundungen, Lehr- und Studienfahrten sowie Veranstaltungen im Rahmen der politischen Bildung müssen dem Lehrplan entsprechen. 5. Die an den Veranstaltungen teilnehmenden Lehrer und Begleitpersonen müssen den vorauszusehenden Anforderungen gewachsen und über ihre Pflichten informiert sein. Begleitpersonen können neben Lehrern auch andere geeignete Personen (z. B. Eltern) sein. Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Schülern an Grundschulen bei jeder Klassengröße soll neben dem verantwortlichen Lehrer eine Begleitperson teilnehmen. Bei mehr als 40 Schülern kann eine weitere Begleitperson teilnehmen. Bei Sonderschulen richtet sich die Zahl der Begleitpersonen nach der Art der Behinderung. 6. Die für Schüler entstehenden Kosten sind so niedrig wie möglich zu halten, müssen in einem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen der Veranstaltung stehen und dürfen die Eltern nicht in unzumutbarem Maße belasten. Wenn minderjährige Schüler an mehrtägigen Veranstaltungen teilnehmen, ist das schriftliche Einverständnis der Eltern erforderlich. 7. Bei mehrtägigen Veranstaltungen sind in der Regel Heime, Jugendherbergen, Jugendhotels und ähnliche Übernachtungs- und Verpflegungsstätten auszuwählen, bei denen geringere Kosten für Verpflegung und Unterkunft als allgemein entstehen. 8. Bei der Wahl des Verkehrsmittels sind öffentliche Verkehrsmittel zu bevorzugen, soweit ein zumutbares Fahrangebot besteht. 9. Die Kostenbeiträge der Schülerinnen, Schüler und Eltern sowie die sonstigen Einnahmen im Zusammenhang mit den außerunterrichtlichen Veranstaltungen werden von der beauftragten Lehrkraft verwaltet. Die Einnahmen und Ausgaben sollen bei größeren Geldbeträgen über ein zweckgebundenes Treuhandkonto abgewickelt werden. Eine zeitnahe Prüfung des Nachweises über die ordnungsgemäße Mittelverwendung ist durch die Schulleitung sicherzustellen. 10. Grundsätzlich sollen alle Schüler einer Klasse oder eines Kurses teilnehmen.wenn dies einzelnen Schülern nicht möglich ist, muss dafür gesorgt werden, dass sie am Unterricht weiter teilnehmen können.

4 Seite 4 zum Vorschriftenverzeichnis III. Reisekostenvergütung für Lehrer und Begleitpersonen, Versicherungsschutz, Zuschüsse für Schüler 1. Den Schulen wird der ihnen für außerunterrichtliche Veranstaltungen zur Verfügung stehende Betrag mitgeteilt. 2. Bei allen Maßnahmen, die nach dieser Verwaltungsvorschrift als Veranstaltungen der Schule durchgeführt werden, besteht für beamtete Lehrer Dienstunfallfürsorge, für angestellte Lehrer, Begleitpersonen und Schüler gesetzlicher Versicherungsschutz nach den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung. Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass bei rein privaten Tätigkeiten der Schüler kein Versicherungsschutz besteht. Ein Versicherungsschutz für diesen Zweck kann durch den rechtzeitigen Abschluss der freiwilligen Schüler-Zusatzversicherung herbeigeführt werden (vgl.verwaltungsvorschrift über die freiwillige Schüler-Zusatzversicherung vom 8. Oktober 1998, K.u.U. S. 310, in der jeweils geltenden Fassung). 3. Die Reisekostenvergütung für Lehrer richtet sich bei allen Veranstaltungen, die auf der Grundlage dieser Verwaltungsvorschrift durchgeführt werden,nach den allgemeinen Bestimmungen des Abschnittes II des Landesreisekostengesetzes (LRKG) für Inlandsreisen.Entsprechendes gilt für Begleitpersonen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen. Für Genehmigung und Abrechnung aller Veranstaltungen sind die Formblätter nach Anlage 1 und 2 zu verwenden. Auf der Rückseite der Anlage 1 sind die Höchstbeträge der hiernach zustehenden Aufwandsvergütung abgedruckt. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird gemäß 17 Landesreisekostengesetz an Stelle des zustehenden Tage- und Übernachtungsgeldes gemäß 9 und 10 LRKG folgende Aufwandsvergütung festgestellt: bei für Unterkunft für Verpflegung Vollpension Gegen Nachweis Ersatz der Kosten für Vollpension (höchstens 80 v. H. des Übernachtungs- und 70 v. H. des Tagegeldes)

5 zum Vorschriftenverzeichnis Seite 5 bei für Unterkunft für Verpflegung Halbpension Gegen Nachweis Ersatz der Kosten für Halbpension (höchstens 80 v. H. des Übernachtungs- und 40 v. H. des Tagegeldes) zuzüglich 30 v. H. des Tagegeldes ohne Nachweis Übernachtung Gegen Nachweis Ersatz Ohne Nachweis mit Frühstück der Kosten für Unter- 60 v. H. des kunft und Frühstück Tagegeldes (höchstens 90 v. H. des Übernachtungsgeldes) Übernachtung Gegen Nachweis Ersatz Ohne Nachweis ohne Früh- der Kosten 70 v. H. des stück sowie (höchstens 80 v. H. Tagegeldes zweitägige des Übernachtungs- Veranstal- geldes) tungen Selbstver- Gegen Nachweis Ersatz Ohne Nachweis pflegung der Kosten 50 v. H. des (höchstens 80 v. H. des Tagegeldes Übernachtungsgeldes) Für den Tag der An- und Rückreise wird bei Voll- und Halbpension jeweils ein Tagegeld in Höhe von 50 v. H., in den übrigen Fällen in Höhe von 70 v. H. gewährt. 4. Zuständig für die Festsetzung und Auszahlung der Reisekostenvergütungen ist für den Bereich der Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen das Staatliche Schulamt, für den Bereich der Gymnasien und beruflichen Schulen das Oberschulamt. Abweichend hiervon entscheidet über die Reisekostenvergütung a) das zuständige Oberschulamt bei Schüleraustauschmaßnahmen mit Frankreich, bei Schüleraustauschmaßnahmen im Rahmen des Patenschaftsprogramms mit deutschen Auslandsschulen, bei aus dem Landesjugendplan geförderten internationalen Schülerbegegnungen mit Staaten Mittel- und Osteuropas sowie bei Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts,

6 Seite 6 zum Vorschriftenverzeichnis b) das Oberschulamt Stuttgart bei Schüleraustauschmaßnahmen, die nicht unter Buchst. a) fallen. 5. Im Rahmen des Schüleraustausches können Schülern Zuschüsse gewährt werden. Beim deutsch-französischen Schüleraustausch sind Anträge über das jeweilige Oberschulamt an das Deutsch-Französische Jugendwerk, beim Austausch mit anderen Ländern an das Oberschulamt Stuttgart zu richten. 6. Für internationale Schülerbegegnungen mit Staaten Mittel- und Osteuropas sowie für Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts können Schulen Zuschüsse nach Maßgabe der Nummern 17 und 18 der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung vom 30. Juli 2002 (K.u.U. S. 267) in der jeweils geltenden Fassung gewährt werden. Anträge sind beim jeweiligen Oberschulamt zu stellen. IV. Schlussbestimmungen Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.

7 zum Vorschriftenverzeichnis Seite 7 Anlage 1 (zur Verwaltungsvorschrift vom 6. Oktober 2002) Schule: Name, Schulart, PLZ, Schulort (Stempel) GENEHMIGUNG EINER DIENSTREISE - AUSSERUNTERRICHTLICHE VERANSTALTUNG - ANTRAG Verantwortlicher Lehrer (Familienname, Vorname, Amts- bzw. Dienstbezeichnung) 1. Begleitperson (Familienname, Vorname, Amts- bzw. Dienstbezeichnung) 2. Begleitperson (Familienname, Vorname, Amts- bzw. Dienstbezeichnung) Art der außerunterrichtlichen Veranstaltung Veranstaltungsziel (Ort, Stadt, Land) Beginn der Reise (, Uhrzeit) Ende der Reise (, Uhrzeit) Zahl der Aufenthaltstage Klasse, Klassenstufe, Kurs Zahl der teilnehmenden Schülerinnen Zahl der teilnehmenden Schüler Ausflugsfahrten am Veranstaltungsziel (Besuch weiterer Städte usw.) Verkehrsmittel regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel Bus Sonstige Verkehrsmittel (Art, Gründe) Voraussichtliche Kosten für den verantwortlichen Lehrer und die Begleitpersonen unter Berücksichtigung von evtl. Freiplätzen und (Teil-)Verzichten auf Reisekostenvergütung Insgesamt... - Mit diesem Betrag würden die Verfügungsmittel der Schule im lfd. Rechnungsjahr belastet Unterschrift des verantwortlichen Lehrers ERKLÄRUNGEN Mir ist bekannt, dass ich einen Anspruch auf Reisekostenvergütung habe, auf den aber ganz oder teilweise verzichtet werden kann. Ferner ist mir bekannt, dass 1. ein solcher Verzicht von mir nicht erwartet wird, 2. eine Verzichts- oder Teilverzichtserklärung aber bei bereits verbrauchten Reisekostenmitteln die Veranstaltung ermöglichen kann, 3. auch in diesen Fällen Anspruch auf beamtenrechtliche Unfallfürsorge bzw. Unfallversicherungsschutz besteht. In Kenntnis dieser Sachlage erkläre ich: (verantwortlicher Lehrer) Ich werde die volle Reisekostenvergütung beantragen. Ich verzichte auf den... übersteigenden Betrag. Ich verzichte auf Reisekostenvergütung Unterschrift (1. Begleitperson) Ich werde die volle Reisekostenvergütung beantragen. Ich verzichte auf den... übersteigenden Betrag. Ich verzichte auf Reisekostenvergütung Unterschrift (2. Begleitperson) Ich werde die volle Reisekostenvergütung beantragen. Ich verzichte auf den... übersteigenden Betrag. Ich verzichte auf Reisekostenvergütung Unterschrift ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN ANTRAG 01/ Die Dienstreise wird wie beantragt genehmigt. Die Dienstreise wird nicht genehmigt. Gründe: (ggf. auf gesondertem Blatt)... Zurück an den Antragsteller zur Kenntnis und zum Anschluss an die Reisekostenrechnung.... Unterschrift der Schulleitung

8 Seite 8 zum Vorschriftenverzeichnis Rückseite der Anlage 1 (zur Verwaltungsvorschrift vom 6. Oktober 2002) Merkblatt zur Ermittlung der zustehenden Reisekostenvergütung Es können für den verantwortlichen Lehrer und die Begleitpersonen erstattet werden: 1. die nachgewiesenen notwendigen Fahr- und Nebenkosten. 2. für die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung 2.1 bei eintägigen Veranstaltungen (Wandertage, Jahresausflüge, Betriebsbesichtigungen u.a.): Für Verpflegung - ohne Nachweis - bei einer Dauer von 8 Stunden bis 13,59 Stunden 6,00 14 und mehr Stunden 12, bei zweitägigen Veranstaltungen (Lehr- und Studienfahrten u.a.): gegen Nachweis Ersatz der Kosten für die Übernachtung bis höchstens 16,00 für die Verpflegung - ohne Nachweis - bei einer Dauer von 8 Stunden bis 13,59 Stunden 4,20 pro Tag 14 und mehr Stunden 8,40 pro Tag 2.3 bei drei und mehr Tage dauernden Veranstaltungen (Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten u.a.): Für die Verpflegung am An- und Rückreisetag - ohne Nachweis - bei Voll- und Halbpension bei einer Dauer von 8 Stunden bis 13,59 Stunden 3,00 pro Tag 14 und mehr Stunden 6,00 pro Tag in den übrigen Fällen bei einer Dauer von 8 Stunden bis 13,59 Stunden 4,20 pro Tag 14 und mehr Stunden 8,40 pro Tag Für die Tage des Aufenthalts bei Vollpension Ersatz der nachgewiesenen Kosten bis 32,80 pro Tag Halbpension Ersatz der nachgewiesenen Kosten für Übernachtungen, Frühstück und eine Hauptmahlzeit bis 25,60 pro Tag zuzüglich - ohne Nachweis - für die zweite Hauptmahlzeit 7,20 pro Tag Übernachtung mit Frühstück Ersatz der nachgewiesenen Kosten für Übernachtung und Frühstück bis zuzüglich - ohne Nachweis - für zwei Hauptmahlzeiten Übernachtung ohne Frühstück Ersatz der nachgewiesenen Kosten für die Übernachtungen bis zuzüglich - ohne Nachweis - für Verpflegung Selbstverpflegung Ersatz der nachgewiesenen Kosten für die Übernachtungen bis zuzüglich - ohne Nachweis - für Verpflegung 18,00 pro Tag 14,40 pro Tag 16,00 pro Nacht 16,80 pro Tag 16,00 pro Nacht 12,00 pro Tag

9 zum Vorschriftenverzeichnis Seite 9 Anlage 2 (zur Verwaltungsvorschrift vom 6. Oktober 2002) Raum für Eingangsstempel Reisekostenrechnung - AUSSERUNTERRICHTLICHE VERANSTALTUNG - Bitte Vorder- und Rückseite in Druckbuchstaben ausfüllen und Dienstreiseanordnung/ -genehmigung beifügen HHJ Kapitel Titel HÜL-Nr Sachlich -und- Rechnerisch richtig Richtig und vollständig erfasst Unterschrift VOM ANTRAGSTELLER AUSZUFÜLLEN Personalnummer beim LBV Arbeitsgebiet beim LBV Bitte stets angeben, wenn die Bezüge vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) gezahlt werden. 11 Empfangsberechtigter (Name, Vorname) Straße, Haus-Nr. 13 PLZ 14 Ort Bankleitzahl 16 Kreditinstitut 17 Konto-Nr F Amts-/Dienstbezeichnung Bes./Verg.Gr. Mit Wohnung? Trennungsgeldbezieher? ja nein ja nein Dienststelle / Schule Dienstort / Schulort

10 Seite 10 zum Vorschriftenverzeichnis Rückseite der Anlage 2 (zur Verwaltungsvorschrift vom 6. Oktober 2002) VOM ANTRAGSTELLER AUSZUFÜLLEN Art der außerunterrichtlichen Veranstaltung Schullandheimaufenthalt Studienfahrt / Lehrfahrt Jahresausflug / Wandertag Betriebsbesichtigung Projekttage Chor-/Orchester-/Sporttage sonstige bildungsfördernde außerunterr.veranstaltung: VOM ANTRAGSTELLER AUSZUFÜLLEN... Zahl der teilnehmenden Schüler(innen) Zahl der Begleitpersonen (einschl. verantwortlicher Lehrer) Art der Unterbringung und Verpflegung Vollpension Halbpension Übernachtung mit Übernachtung ohne Frühstück Frühstück Übernachtung mit Selbstverpflegung Zielort / Land Beginn der Reise ( und Uhrzeit) Ende der Reise ( und Uhrzeit) Unterkunft und Verpflegung Kosten des Antragstellers (bitte Belege beifügen)... keine Kosten, da Freiplatz Fahrkosten - einschl. Ausflugsfahrten - Kosten des Antragstellers (bitte Belege beifügen)... keine Kosten, da Freiplatz keine, da in den Kosten für Unterkunft und Verpflegung enthalten. Gesamtpreis der Pauschalreise... davon Fahrkosten... Unterkunft / Verpflegung... bei Kfz-Benutzung Hubraum bis 600 cm 3 über 600 cm 3 gefahrene km... (Hin- und Rückreise) Nebenkosten (bitte Belege beifügen und auf diesen begründen)... Bei maschineller Berechnung der Reisekosten: Die in diesem Antrag enthaltenen Daten werden zur Berechnung der Reisekosten, Rechnungslegung und Bescheiderstellung mittels EDV gespeichert. Ich versichere pflichtgemäß die Richtigkeit meiner Angaben. Dienstreisegenehmigung und Belege sind beigefügt. Dienstreisegenehmigung und Belege sind dem Antrag von Frau/Herrn... beigefügt Unterschrift NICHT VOM ANTRAGSTELLER AUSZUFÜLLEN Tagegeld für eintägige Fahrt =... Tagegeld für Anreisetag 0,5 0,7 x A =... Tagegeld für Rückreisetag 0,5 0,7 x A =... Tagegeld für Aufenthaltstage Tage x A =... Kosten für Unterkunft und Verpflegung =... Fahrkosten =... Wegstreckenentschädigung km x 0, A =... Nebenkosten =... Auszuzahlender Betrag =. WIRD VON DER SCHULLEITUNG AUSGEFÜLLT Schule: Name, Schulart, PLZ, Schulort (Stempel) Sachlich richtig:... Telefonnummer mit Vorwahl: Unterschrift der Schulleitung

Reisegebühren sind für LehrerInnen auf Grund eines Dienstauftrages für eine a) Schulveranstaltung b) Dienstreise abzurechnen.

Reisegebühren sind für LehrerInnen auf Grund eines Dienstauftrages für eine a) Schulveranstaltung b) Dienstreise abzurechnen. INFOBLATT für REISERECHNUNGEN Reisegebühren sind für LehrerInnen auf Grund eines Dienstauftrages für eine a) Schulveranstaltung b) Dienstreise abzurechnen. ACHTUNG: Für schulbezogene Veranstaltungen ist

Mehr

Schulfahrten/Schulwanderungen - Genehmigungsverfahren - Abrechnungsverfahren

Schulfahrten/Schulwanderungen - Genehmigungsverfahren - Abrechnungsverfahren Schulfahrten/Schulwanderungen - Genehmigungsverfahren - Abrechnungsverfahren Genehmigungsverfahren Urteil des BAG vom 16.10.2012 und Urteil des OVG Münster vom 14.11.2012 - Altes Verfahren: Genehmigung

Mehr

Antrag auf Genehmigung einer fakultätsübergreifenden Studienreise

Antrag auf Genehmigung einer fakultätsübergreifenden Studienreise Antragsteller/in: Antrag auf Genehmigung einer fakultätsübergreifenden Studienreise in der Zeit vom bis nach / (Land) nach beigefügtem Veranstaltungsprogramm mit (Transportmittel) durchzuführen. Teilnehmerzahl

Mehr

Reisekostenrechnung Fort- und Weiterbildung

Reisekostenrechnung Fort- und Weiterbildung Reisekostenrechnung Fort- und Weiterbildung Schulamt für den Kreis Unna Postfach 21 12 59411 Unna Fort- und Weiterbildung Veranstaltungs-Nr.: (ohne Angabe ist keine Bearbeitung möglich!) Name, Vorname

Mehr

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Oktober Merkblatt

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Oktober Merkblatt Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Oktober 2016 Merkblatt Durchführung von Begegnungsmaßnahmen mit jungen Menschen ohne Behinderung und jungen Menschen mit Behinderung an allgemeinen Kindergärten

Mehr

1.1.2 bei Benutzung von Luftfahrzeugen grundsätzlich die Kosten für die Benutzung der niedrigsten Flugklasse;

1.1.2 bei Benutzung von Luftfahrzeugen grundsätzlich die Kosten für die Benutzung der niedrigsten Flugklasse; Richtlinien für die Entschädigung der Mitglieder der ehrenamtlichen Organe, der Organausschüsse, der Widerspruchsausschüsse, der Rentenausschüsse und der Beiräte der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und

Mehr

Reisekostenrechnung Dienstreise Dienstgang

Reisekostenrechnung Dienstreise Dienstgang Reisekostenrechnung Dienstreise Dienstgang Schulamt für den Kreis Unna Postfach 21 12 59411 Unna Name, Vorname Schule (PLZ / Dienstort mit Ortsteil Fon) Wohnung (PLZ Wohnort mit Ortsteil Straße Hausnummer)

Mehr

Entschädigungsregelung. für die. ehrenamtlichen Mitglieder. der

Entschädigungsregelung. für die. ehrenamtlichen Mitglieder. der Entschädigungsregelung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Organausschüsse, der Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse sowie der Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des

Mehr

Übertragung von Zuständigkeiten im Kultusressort. Verordnung des Kultusministeriums zur Übertragung von Zuständigkeiten

Übertragung von Zuständigkeiten im Kultusressort. Verordnung des Kultusministeriums zur Übertragung von Zuständigkeiten zum Vorschriftenverzeichnis 0310-22 Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Landesbeamtengesetz, nach dem Landesreisekostengesetz, der Landestrennungsgeldverordnung

Mehr

3. Fahrkostenerstattung bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel

3. Fahrkostenerstattung bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel Informationen zum Landesreisekostenrecht 1. Rechtsgrundlagen Für Dienstreisen bzw. Dienstgänge gelten die Vorschriften des Landesreisekostengesetzes (LRKG) und die dazu ergangenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Mehr

Richtlinien. für die Entschädigung der Organmitglieder in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ( 41 SGB IV)

Richtlinien. für die Entschädigung der Organmitglieder in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ( 41 SGB IV) Richtlinien für die Entschädigung der Organmitglieder in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ( 41 SGB IV) Gültig ab 1. Januar 2013 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Reisekosten...

Mehr

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Abrechnung von Reisekosten der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im niedersächsischen Schuldienst Stand: 15.05.2015 1. Vorbemerkungen:

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten

Mehr

Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen Vom 1. März 2009

Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen Vom 1. März 2009 Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen Vom 1. März 2009 1. Schulfahrten 1.1 Schulfahrten sind Schulveranstaltungen, bei denen Schule für Klassen oder Gruppen über mehrere Tage an einem anderen Lernort

Mehr

ANTRAG. auf Förderung einer Studienfahrt Antragsteller / Antragstellerin. 2. Reisedaten A / Eingang

ANTRAG. auf Förderung einer Studienfahrt Antragsteller / Antragstellerin. 2. Reisedaten A / Eingang A / 2015 ANTRAG auf Förderung einer Studienfahrt Eingang IBB ggmbh Förderung Gedenkstättenfahrten Bornstr. 66 44145 Dortmund - - - - von Geschäftsstelle auszufüllen 1. Antragsteller / Antragstellerin Name,

Mehr

Begabtenförderung; Kreisarbeitsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt. RdErl. des MK vom

Begabtenförderung; Kreisarbeitsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt. RdErl. des MK vom Begabtenförderung; Kreisarbeitsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt RdErl. des MK vom 18.10.2004-24-83 011 Bezug: RdErl. des MK vom 10. 4. 2002 (SVBl. LSA S. 168) 1. Allgemeine Hinweise In den Kreisarbeitsgemeinschaften

Mehr

Deutsch-Französischer Jugend- und Schüleraustausch

Deutsch-Französischer Jugend- und Schüleraustausch Deutsch-Französischer Jugend- und Schüleraustausch Jugendaustausch mit Frankreich Der BJR fördert den außerschulischen Jugendaustausch mit Jugendlichen aus Frankreich (Gruppenaustausch) aus Mitteln des

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe Ich/Wir beziehen folgende Leistungen bzw. habe/n diese beantragt: Wohngeld

Mehr

Arbeitshilfe Bildungs- und Teilhabepaket

Arbeitshilfe Bildungs- und Teilhabepaket Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite, insbesondere zum Datenschutz! Tag der Antragstellung Dienststelle Eingangsstempel Name, Vorname der / des

Mehr

Merkblatt Auslagenerstattung

Merkblatt Auslagenerstattung Förderprogramm für Nachwuchswissenschaftlerinnen Merkblatt Auslagenerstattung für Geförderte des Programms für Nachwuchswissenschaftlerinnen Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINE HINWEISE... 3 2 GRUNDLAGEN DER

Mehr

Merkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016

Merkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016 Hessisches Kultusministerium Merkblatt Stand November 2016 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ins deutsche Schulsystem eingegliedert

Mehr

STUDIENFAHRTEN MARIENSTATT

STUDIENFAHRTEN MARIENSTATT STUDIENFAHRTEN MARIENSTATT OMNIBUS 26.08.2014 A. Stuckenhoff Studienfahrtinfo 1 Allgemeine Informationen zu Studienfahrten Die verbindlichen Vorgaben für Studienfahrten an unserer Schule sind: - Die Studienfahrt

Mehr

Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten

Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Der Erstattungsanspruch in Bezug auf die Reisekosten bei Wanderfahrten bezieht sich insbesondere auf: 1. Fahrtkosten 2. Übernachtungskosten

Mehr

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung studentischer Veranstaltungen Vom 14.

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung studentischer Veranstaltungen Vom 14. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung studentischer Veranstaltungen Vom 14. Mai 2007 I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Der Freistaat Sachsen gewährt nach

Mehr

Verein der Freunde und Förderer des Gymnasiums Stein e.v.

Verein der Freunde und Förderer des Gymnasiums Stein e.v. Verein der Freunde und Förderer des Gymnasiums Stein e.v. Faber-Castell-Allee 10 90547 Stein Tel. 0911-2556780 Fördergrundsätze A Was wird gefördert? Förderfähig sind die folgenden Maßnahmen, wenn sie

Mehr

2.4 Triftige Gründe im Sinne des Gesetzes sind dienstliche oder zwingende persönliche Gründe ( 2 LRKG).

2.4 Triftige Gründe im Sinne des Gesetzes sind dienstliche oder zwingende persönliche Gründe ( 2 LRKG). Infoblatt zu Reisekosten 1. Reisekostenvergütung wird geleistet für Dienstreisen, Dienstgänge und Reisen aus besonderem Anlass. Gesetzliche Grundlage ist das Landesreisekostengesetz (LRKG). Sie umfasst

Mehr

Ich/Wir beantrage(n) die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von

Ich/Wir beantrage(n) die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von (Ort und Datum der Antragstellung) (Anschrift) Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin Antrag auf Gewährung einer Zuwendung 1 Anlage: 2 Ich/Wir

Mehr

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Abrechnung von Reisekosten der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im niedersächsischen Schuldienst Stand: März 2017 Inhalt 1 Vorbemerkungen...

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Eingangsstempel 28 SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) 34 SGB XII ( Sozialhilfeberechtigte) Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Füllen Sie

Mehr

Entschädigungsordnung der Handwerkskammer Halle (Saale) (Fassung ab )

Entschädigungsordnung der Handwerkskammer Halle (Saale) (Fassung ab ) Entschädigungsordnung der Handwerkskammer Halle (Saale) (Fassung ab 01.01.2014) A. Entschädigung für Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse der Vollversammlung der Handwerkskammer

Mehr

Arbeitsanleitung Nr. 017/2008

Arbeitsanleitung Nr. 017/2008 Arbeitsanleitung Nr. 017/2008 Aktenzeichen: II-3001 Fachbereich: Finanzen OrgZ.: X 112-33 Gültigkeit: Ab: sofort Bis: Sachstand: 09.10.2012 Abrechnungsverfahren bei Dienstreisen, Dienstgängen und Ausund

Mehr

Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen

Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen Umzug innerhalb des Landkreises hier: Unterkunft, Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution ( 22 Absätze 4 bis 6 SGB II) Wegzug aus dem Landkreis hier: der Kosten

Mehr

(i. d. Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006)

(i. d. Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006) Satzung über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Osten vom 20. Dezember 2001 (i. d. Fassung

Mehr

Verordnung über das Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen Vom 8. Juli 1993 (ABl. S. 688), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2005 (ABl. S.

Verordnung über das Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen Vom 8. Juli 1993 (ABl. S. 688), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2005 (ABl. S. Verordnung über das Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen Vom 8. Juli 1993 (ABl. S. 688), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2005 (ABl. S. 467) Gült.Verz. Nr. 7200 Auf Grund des 82 Abs. 11 des Hessischen

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - ergänzende angemessene Lernförderung

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - ergänzende angemessene Lernförderung 1 Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - ergänzende angemessene Lernförderung Name Persönliche Daten der Antragstellerin / des Antragstellers Vorname Persönliche Daten zum Kind / zum Jugendlichen

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Unterrichtsbedingte Fahrten zu außerschulischen Lernorten sind keine Schulfahrten im Sinne dieses Erlasses.

Unterrichtsbedingte Fahrten zu außerschulischen Lernorten sind keine Schulfahrten im Sinne dieses Erlasses. Schulfahrten RdErl. d. MK v. 1.11.2015-26 - 82 021 - VORIS 22410 - a) Bekanntmachung KMK-Empfehlung zur pädagogischen Bedeutung und Durchführung von Schullandheimaufenthalten vom 20.11.1984 (SVBl. S.291)

Mehr

Was tun bei Dienstreisen, Schulfahrten.?

Was tun bei Dienstreisen, Schulfahrten.? Was tun bei Dienstreisen, Schulfahrten.? Das Vorgehen in diesen Fällen ist oft recht verwirrend, einem ständigen Wandel unterworfen, andererseits aber auch dienstrechtlich klar geregelt und somit rechtlich

Mehr

RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales 11 C v (ab Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen)

RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales 11 C v (ab Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen) 2430 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gemäß 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) durch das Land Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit

Mehr

Spesenordnung des DAB (SO-DAB)

Spesenordnung des DAB (SO-DAB) Stand: 27. September 2009 -DAB Spesenordnung des DAB (-DAB) 1 Allgemeines 1.1 Fahrtkosten, Spesen, Übernachtungsgelder und Gebühren werden nur im Rahmen der -DAB und nur dann erstattet, wenn die Reise/Aufgabe

Mehr

TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v.

TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v. TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v. Finanz- und Wirtschaftsordnung Ziffer 1 Geltungsbereich Diese Finanz- und Wirtschaftsordnung regelt die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Turnverein Derichsweiler

Mehr

Richtlinien für die Entschädigung der Organmitglieder in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ( 41 SGB IV)

Richtlinien für die Entschädigung der Organmitglieder in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ( 41 SGB IV) Richtlinien für die Entschädigung der Organmitglieder in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ( 41 SGB IV) Gültig ab 1. Januar 2016 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Tagegeld

Mehr

Landeshauptstadt München. Direktorium

Landeshauptstadt München. Direktorium Bitte beachten Sie beim Ausfüllen unbedingt die beigefügten Erläuterungen und Richtlinien! Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen! Landeshauptstadt München Direktorium Eingangsvermerk des Direktoriums:

Mehr

Muster: Dienstkraft Geschäftsleitung Dienststellenleitung

Muster: Dienstkraft Geschäftsleitung Dienststellenleitung Muster: Dienstkraft Geschäftsleitung Dienststellenleitung Demoreisekostenabrechnung Ne, Vorne der Dienstkraft Bes./Verg./LGr. Amts- oder Dienstbezeichnung Anschrift Buchh.-/Personalnummer (siehe Entgeltnachweis)

Mehr

1.3 Zeit: Beginn am um Anzahl der Übernachtungen: (bei Familienförderung Zielgruppe/ Teilnehmer unter Nr. 3 gesondert beschreiben)

1.3 Zeit: Beginn am um Anzahl der Übernachtungen: (bei Familienförderung Zielgruppe/ Teilnehmer unter Nr. 3 gesondert beschreiben) Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Jugendhilfe Paulus-Jenisius-Straße 24 09456 Annaberg-Buchholz Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit und der

Mehr

Die unglaubliche NTW Reisekostenabrechung. Eine Reise an die Grenzen der Vorstellungskraft

Die unglaubliche NTW Reisekostenabrechung. Eine Reise an die Grenzen der Vorstellungskraft Die unglaubliche NTW Reisekostenabrechung Eine Reise an die Grenzen der Vorstellungskraft Inhalt 1. TUD Grundsätze 2. Never question the TUD 3. TUD Checkliste 4. TUD Deadline 5. TUD Adresse http://www.sz-online.de/nachrichten/tu-dresden-wirft-ueber-3000-studenten-raus-2818083.html

Mehr

136 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 8/2015

136 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 8/2015 136 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 8/2015 Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und

Mehr

Stundentafel Schule für Erziehungshilfe. Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln für die Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule)

Stundentafel Schule für Erziehungshilfe. Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln für die Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule) zum Vorschriftenverzeichnis 6511-31 Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln für die Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule) vom 9. August 1996 (GBl. S. 534, ber. 584; K.u.U.

Mehr

Genehmigung und Abrechnung von Schulfahrten

Genehmigung und Abrechnung von Schulfahrten Dezernat 1 Fachbereich Finanzen Genehmigung und Abrechnung von Schulfahrten für die öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen Stand: 01.08.2012 Inhaltsverzeichnis: 1.

Mehr

Satzung des Landkreises Goslar über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Auslagenersatz

Satzung des Landkreises Goslar über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Auslagenersatz Satzung des Landkreises Goslar über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Auslagenersatz 1. Abschnitt Kreistagsabgeordnete 1 Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld (1) Die Kreistagsabgeordneten erhalten

Mehr

Kooperation Schule und Verein

Kooperation Schule und Verein Kooperation Schule und Verein Dr. Sabine Glück, Ministerium für Bildung und Kultur Seit dem Schuljahr 1996/1997 bietet das Ministerium für Bildung und Kultur die Möglichkeit der finanziellen Förderung

Mehr

ANLAGE EINKOMMEN BEI SELBSTÄNDIGKEIT

ANLAGE EINKOMMEN BEI SELBSTÄNDIGKEIT ANLAGE EINKOMMEN BEI SELBSTÄNDIGKEIT ZUM ANTRAG AUF LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II) - ARBEITSLOSENGELD II / SOZIALGELD Familienname Name des

Mehr

Kurzinformationen zum Reisekostenrecht des Bundes

Kurzinformationen zum Reisekostenrecht des Bundes Kurzinformationen zum Reisekostenrecht des Bundes Die nachstehenden Kurzhinweise geben Dienstreisenden einen raschen Überblick über die Voraussetzungen und den Leistungsumfang bei der Reisekostenvergütung

Mehr

Informationen zum Vorbereitungsdienst

Informationen zum Vorbereitungsdienst Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen) Informationen zum Vorbereitungsdienst 7.2.2013 Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen) Rechte und Pflichten der

Mehr

Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt. Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter

Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt. Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle Hamm Alter Uentroper Weg 2 59071 Hamm (Westfalen)

Mehr

der Stadt Schlüchtern für Zuschüsse bei Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften

der Stadt Schlüchtern für Zuschüsse bei Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften der Stadt Schlüchtern für Zuschüsse bei Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften in der Fassung vom vom 10.04.2013 I. ALLGEMEINES... 1 1 Grundsatz... 1 2 Verfahren Gegenseitigkeit... 2 3 Mittelbereitstellung...

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur politischen Bildung (in zweifacher Ausfertigung einzureichen) EUR.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur politischen Bildung (in zweifacher Ausfertigung einzureichen) EUR. Anlage 1, den 20 Postfach: Telefon/Fax: Bankverbindung: BLZ: Anschrift Kto.: Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern Jägerweg 2 19053 Schwerin (Auf Rückfragen erteilt Auskunft:) Antrag

Mehr

ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Version 01/2016) Eingang: ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) I. Kind/Kinder: 1. (Vorname, Familienname)

Mehr

Antrag auf Teilnahme am Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte

Antrag auf Teilnahme am Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Stadt Duisburg Fr. de Witte Telefon 0203 / 283 3491 50-13 e.dewitte@stadt-duisburg.de Schwanenstr. 5 7 47049 Duisburg Fr. Krüsken Telefon 0203 / 283 3039 b.kruesken@stadt-duisburg.de Stand 06.11.2014 Fax

Mehr

Bewerbungs- portfolio

Bewerbungs- portfolio Bewerbungs- portfolio im Rahmen der Zulassung zur Aufstiegsqualifizierung für Aufstiegsqualifizierung für Fachoberlehrer/innen und Technische Oberlehrer/innen als Stufenleiter/innen an Sonderschulen Name,

Mehr

UK. Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen

UK. Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen 2232.1-UK Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. Mai 2012 Az.: III.5-5 S 7369.1-4b.13

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten

Mehr

Kurzerläuterungen der inhaltlichen Änderungen in den Richtlinien für Schulfahrten vom Änderungen sind unterstrichen

Kurzerläuterungen der inhaltlichen Änderungen in den Richtlinien für Schulfahrten vom Änderungen sind unterstrichen Kurzerläuterungen der inhaltlichen Änderungen in den Richtlinien für Schulfahrten vom 26.4.2013 - Änderungen sind unterstrichen 14 12 Nr. 2 Richtlinien für Schulfahrten Kurzerläuterungen RdErl. d. Ministeriums

Mehr

Reisekosten der DLRG-Jugend Bayern

Reisekosten der DLRG-Jugend Bayern Reisekosten der DLRG-Jugend Bayern Reisen für die DLRG-Jugend sind unter ökologischen und ökonomischen Kriterien, sprich der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und der Verhältnismäßigkeit des Aufwandes

Mehr

An die Folkwang Universität der Künste Dez. 2 Reisestelle- Klemensborn Essen

An die Folkwang Universität der Künste Dez. 2 Reisestelle- Klemensborn Essen An die Folkwang Universität der Künste Dez. 2 Reisestelle- Klemensborn 39 45239 Essen Abrechnung Dienstgänge Abrechnung von Dienstgängen / Dienstreisen für Fahrten zwischen den Hochschulstandorten (auf

Mehr

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade Aufgrund der 7 und 36 Absatz 1 Nr. 5 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) i.v.m. 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in den zur

Mehr

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums

Mehr

V. 5 Informationsblätter

V. 5 Informationsblätter V. 5 Informationsblätter V. 5.1 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Stand: Januar 2001 Informationsblatt Außenklassen der Sonderschulen an allgemeinen Schulen 1. Ausgangslage Seit

Mehr

- Bei Dienstreisen mit dem privaten Kraftfahrzeug gelten hinsichtlich des Versicherungsschutzes die aktuellen Bedingungen des WTB.

- Bei Dienstreisen mit dem privaten Kraftfahrzeug gelten hinsichtlich des Versicherungsschutzes die aktuellen Bedingungen des WTB. Diese Ordnung regelt die Erstattung von Auslagen der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des WTB bei Dienstreisen und Dienstgängen anlässlich von Sitzungen, sowie bei Vertretungen

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg

Freie und Hansestadt Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Amt für Verwaltung Rechtsabteilung Handreichung über das Verfahren zur staatlichen Anerkennung von Ersatzschulen Stand: 21. Oktober 2013

Mehr

Meldung zur Schulfremdenprüfung Hauptschule 2017

Meldung zur Schulfremdenprüfung Hauptschule 2017 An das Staatliches Schulamt Nürtingen Marktstraße 14 72622 Nürtingen Meldung zur Schulfremdenprüfung Hauptschule 2017 Anmeldefrist: 1. März 2017 Bitte Antrag in Druckschrift ausfüllen Personalbogen zur

Mehr

Förderrichtlinien zur Außerschulischen Jugendbildung/ Jugendarbeit der Stadt Worms. Allgemeine Bestimmungen

Förderrichtlinien zur Außerschulischen Jugendbildung/ Jugendarbeit der Stadt Worms. Allgemeine Bestimmungen Förderrichtlinien zur Außerschulischen Jugendbildung/ Jugendarbeit der Stadt Worms Allgemeine Bestimmungen Die Stadt Worms gewährt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der verfügbaren Haushaltsmittel

Mehr

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg Förderung von Veranstaltungen der gesellschaftilchen und politischen Bildung (Punkt 4 der Förderungsrichtlinie) Veranstaltungen der gesellschaftlichen

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Handwerkskammer des Saarlandes Fachstellung für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Leistungen Hohenzollernstraße 47-49 66117 Saarbrücken Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise:

Mehr

Fahrtkostenzuschüsse für Berufsschülerinnen und Berufsschüler

Fahrtkostenzuschüsse für Berufsschülerinnen und Berufsschüler www.tmbjs.de Fahrtkostenzuschüsse für Berufsschülerinnen und Berufsschüler Viele Auszubildende absolvieren ihre theoretische Ausbildung in auswärtigen berufsbildenden Schulen. Durch das Land Thüringen

Mehr

Verordnung über die Fahrt- und Reisekostenvergütung der Pfarrer und Vikare (Pfarrer-Reisekostenverordnung PfrRKV)

Verordnung über die Fahrt- und Reisekostenvergütung der Pfarrer und Vikare (Pfarrer-Reisekostenverordnung PfrRKV) Pfarrer-Reisekostenverordnung PfrRKV 447 Verordnung über die Fahrt- und Reisekostenvergütung der Pfarrer und Vikare (Pfarrer-Reisekostenverordnung PfrRKV) vom 14. Dezember 1983 KABl. 1984 S. 14 Änderungen

Mehr

BKK advita Mainzer Str Alzey

BKK advita Mainzer Str Alzey BKK advita Mainzer Str. 5 55232 Alzey Antrag auf Haushaltshilfe gemäß 24h oder 38 SGB V Persönliche Angaben Name, Vorname des Mitgliedes, Geburtsdatum Krankenversicherungsnummer Name, Vorname des Ehegatten

Mehr

Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung

Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung - 38 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 5 Orientierungshilfen Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung Informationen über gesetzliche Grundlagen und Hinweise zur

Mehr

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Neue Wege Kreis Bergstraße -Jobcenter- Datum der Antragstellung: Eingangsstempel: Stehen Sie bei uns bereits im Leistungsbezug? Ja Nein z.b.

Mehr

Kennzeichen. Vorname (Rufname) Staatsangehörigkeit (ggf. frühere Staatsangehörigkeit bis)

Kennzeichen. Vorname (Rufname) Staatsangehörigkeit (ggf. frühere Staatsangehörigkeit bis) Eingangsstempel (Rentenversicherungsträger) Versicherungsnummer Mitgliedsnummer des Versorgungswerks Deutsche Rentenversicherung Bund Dezernat 5010 - BKZ 5111 10704 Berlin Antrag auf rückwirkende Befreiung

Mehr

Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen

Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen Diese Richtlinie soll die nachhaltige Integration von Flüchtlingen und Spätaussiedlern

Mehr

Dienstleistungszentrum Personal Stand Jan Schleswig-Holstein - 13 A - Erläuterungen zum Trennungsgeld (TG) Vorwort

Dienstleistungszentrum Personal Stand Jan Schleswig-Holstein - 13 A - Erläuterungen zum Trennungsgeld (TG) Vorwort Dienstleistungszentrum Personal Stand Jan. 2016 Schleswig-Holstein - 13 A - Erläuterungen zum Trennungsgeld (TG) Vorwort Die nachfolgenden Ausführungen sollen das Merkblatt ergänzen und einen ausführlicheren

Mehr

RICHTLINIEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DES SCHWERSTBEHINDERTENFAHRDIENSTES IM OSTALBKREIS AB

RICHTLINIEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DES SCHWERSTBEHINDERTENFAHRDIENSTES IM OSTALBKREIS AB RICHTLINIEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DES SCHWERSTBEHINDERTENFAHRDIENSTES IM OSTALBKREIS AB 01.07.1994 1. Berechtigter Personenkreis Zur Teilnahme berechtigt sind Schwerstbehinderte, die im Ostalbkreis,

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Referat III 2 Winzererstr. 9 80797 München Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung

Mehr

INFORMATIONEN ZU REISEKOSTEN

INFORMATIONEN ZU REISEKOSTEN INFORMATIONEN ZU REISEKOSTEN Die Grundlagen für die Berechnung der Reisekosten sind im Landesreisekostengesetz (LRKG) geregelt. Erlöschung des Reisekostenanspruches: 6 Monate ab Eingangsdatum 187ff.BGB

Mehr

Az.: 1B5/0348 Erfurt, den 16. Juni Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen

Az.: 1B5/0348 Erfurt, den 16. Juni Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen Die Ministerin Az.: 1B5/0348 Erfurt, den 16. Juni 2015 Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen 1. Zuständigkeit für die Anordnung/Genehmigung von Mehrarbeit Die Zuständigkeit

Mehr

Stadt Leichlingen Ortsrecht

Stadt Leichlingen Ortsrecht SATZUNG ÜBER AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG, AUSLAGENERSATZ UND ENTSCHÄDIGUNG DER BERUFLICH SELBSTSTÄNDIGEN EHRENAMTLICHEN ANGEHÖRIGEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DER STADT LEICHLINGEN vom 24.06.2016 Präambel Aufgrund

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe / bitte Rückseite beachten

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe / bitte Rückseite beachten Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe / bitte Rückseite beachten Familienname, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer A Persönliche Daten des Kindes

Mehr

Aktenzeichen. Name, Vorname der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Name, Vorname. Geburtsdatum

Aktenzeichen. Name, Vorname der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Name, Vorname. Geburtsdatum Anlage EKS Erklärung zum voraussichtlichen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum. Diese Anlage ist Bestandteil des Antrages auf

Mehr

Sie sind als Zeugin oder Zeuge sehr wichtig. Sie sollen dem Gericht helfen, die Wahrheit herauszufinden.

Sie sind als Zeugin oder Zeuge sehr wichtig. Sie sollen dem Gericht helfen, die Wahrheit herauszufinden. Sehr geehrte Dame, sehr geehrte Herr, Sie sind als Zeugin oder Zeuge sehr wichtig. Sie sollen dem Gericht helfen, die Wahrheit herauszufinden. Wir wissen, daß die Aufforderung, vor Gericht als Zeugin oder

Mehr

Förderung von Fortbildungsveranstaltungen für Imker an Lehrbienenständen bzw. Imkerschulen 2012; Meldung der durchgeführten Veranstaltungen

Förderung von Fortbildungsveranstaltungen für Imker an Lehrbienenständen bzw. Imkerschulen 2012; Meldung der durchgeführten Veranstaltungen Antragsteller (Betreiber des Lehrbienenstandes / der Imkerschule) Telefon-Nr. (tagsüber) Name, Vorname des Vereinsvorsitzenden Bank (Name und Ort) Straße, Hausnummer, ggf. Ortsteil Konto-Nr. Bankleitzahl

Mehr

An den/die Kanzlerin I Rektor/in I Dekan/in der Hochschule für Musik und Tanz Unter den Krahnenbäumen Köln

An den/die Kanzlerin I Rektor/in I Dekan/in der Hochschule für Musik und Tanz Unter den Krahnenbäumen Köln An den/die Kanzlerin I Rektor/in I Dekan/in der Hochschule für Musik und Tanz Unter den Krahnenbäumen 87 50668 Köln Abrechnung Dienstgänge Abrechnung von Dienstgängen / Dienstreisen für Fahrten zwischen

Mehr

Zutreffendes bitte ankreuzen und/oder ausfüllen Name, Vorname Amts- oder Dienstbezeichnung/BesGr/VergGr Telefon. Antrag auf Umzugskostenvergütung

Zutreffendes bitte ankreuzen und/oder ausfüllen Name, Vorname Amts- oder Dienstbezeichnung/BesGr/VergGr Telefon. Antrag auf Umzugskostenvergütung Umzugskostenrechnung Eingangsstempel An den Kanzler der Ruhr-Universität Bochum - im Hause - Zutreffendes bitte ankreuzen und/oder ausfüllen Name, Vorname Amts- oder Dienstbezeichnung/BesGr/VergGr Telefon

Mehr

Antrag unterschreiben. Ab in den Briefkasten. Du hast noch Fragen?

Antrag unterschreiben. Ab in den Briefkasten. Du hast noch Fragen? In vier Schritten zu euren Librileo Bücherboxen: Antrag ausfüllen Bitte füllt den Antrag vollständig aus. Solltet Ihr Fragen haben oder Hilfe benötigen, könnt Ihr euch an uns wenden. Anhänge beifügen:

Mehr

Geschäftsanweisung Nr. 02/2015 zur Durchführung und Abrechnung von Dienstreisen und Dienstgängen

Geschäftsanweisung Nr. 02/2015 zur Durchführung und Abrechnung von Dienstreisen und Dienstgängen II - 5307 30. AP R I L 2 0 1 5 JC S C H W E R I N I N T E R N Geschäftsanweisung Nr. 02/2015 zur Durchführung und Abrechnung von Dienstreisen und Dienstgängen Impressum Jobcenter Schwerin Geschäftsführung

Mehr

SCHULPARTNERSCHAFTEN mit den Vereinigten Staaten von Amerika

SCHULPARTNERSCHAFTEN mit den Vereinigten Staaten von Amerika SCHULPARTNERSCHAFTEN mit den Vereinigten Staaten von Amerika GERMAN-AMERICAN PARTNERSHIP PROGRAM (GAPP) Version 1.0.2016 v. 23.09.2015 PROGRAMMRICHTLINIEN Pädagogischer Austauschdienst des Sekretariats

Mehr

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cuxhaven vom 11. März 2009 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 24.

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cuxhaven vom 11. März 2009 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 24. - 1 - Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cuxhaven vom 11. März 2009 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 24. Juni 2009 Aufgrund der 7 und 36 Abs. 1 Ziffer 5 der Niedersächsischen

Mehr

Schülerunterlagen zum Feststellungsverfahren

Schülerunterlagen zum Feststellungsverfahren Anlage 1 Stempel der Schule Schülerunterlagen zum Feststellungsverfahren hier: Schuljahr 200 / Name und Vorname des Kindes Anschrift: Straße PLZ und Ort Vorschulische Förderung: (Einrichtung, Ansprechpartner)

Mehr

R ICHTLINIEN ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON ZUSCHÜSSEN FÜR ÖRTLICHE JUGENDARBEIT DES MARK- TES SCHWARZENFELD GEMÄSS ART. 30 AGSG

R ICHTLINIEN ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON ZUSCHÜSSEN FÜR ÖRTLICHE JUGENDARBEIT DES MARK- TES SCHWARZENFELD GEMÄSS ART. 30 AGSG Anlage 1 zu TOP Nr. 10 der 34. nö. HVA-Sitzung v om 19.02.2002 R ICHTLINIEN ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON ZUSCHÜSSEN FÜR ÖRTLICHE JUGENDARBEIT DES MARK- TES SCHWARZENFELD GEMÄSS ART. 30 AGSG I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr