Betreuungsvertrag. zwischen dem Förderverein der Grundschule Söhrewald e.v. - im Weiteren Träger genannt - und
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- Magdalena Grosse
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1 Betreuungsvertrag zwischen dem Förderverein der Grundschule Söhrewald e.v. - im Weiteren Träger genannt - und Name, Vorname des/der Erziehungsberechtigten Straße Haus-Nr. PLZ Ort Telefonnummer/Notfallnummer -Adresse Kontonummer Bankleitzahl Bankinstitut Unterschrift des Kontoinhaber -im Weiteren Erziehungsberechtigte genannt über die Betreuung des Schülers / der Schülerin Name des Kindes Klasse Geburtsdatum Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind mit der Unterzeichnung dieses Vertrages zur erweiterten Betreuung verbindlich an. Die erweiterte Betreuung wird an Schultagen montags bis donnerstags in der Zeit von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr angeboten. Der Abschluss des Vertrages mit dem Landkreis für die Grundbetreuung (bis Uhr) ist zusätzlich notwendig! Das Betreuungsangebot umfasst: Mittagstisch Aufsicht und Betreuung bei den Hausaufgaben Spiel- und Bewegungsangebote Obst und Mineralwasser Während der Betreuung gelten die Regeln der Schulordnung. Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind für folgende Betreuungstage an: Wochentag Zeit nehme/n ich/wir in Anspruch Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Fördermitgliedschaft ohne Verpflegung bei Inanspruchnahme von wöchentlich: 1 Tag 26, Tage 39, Tage 65,00 wird monatlich abgebucht Die Festlegung der Wochentage ist aus Gründen der Planungssicherheit notwendig und nur zum Halbjahreswechsel änderbar. Die Teilnahme am Mittagstisch gehört zum verbindlichen Ablauf des Betreuungstages. Die Kosten pro Mittagessen belaufen sich auf 3,00 (Stand Dezember 2011). Die allgemeinen Vertragsbestandteile wurden gelesen und werden anerkannt. Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass der fällige Betrag für die Betreuung vom oben aufgeführten Konto abgebucht wird. Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte Ort, Datum Unterschrift Träger 1
2 Allgemeine Vertragsbestandteile 1 Aufnahme Einen Anspruch auf Betreuung gibt es nicht. Mit Unterschrift des Vorstandes, dem Beitritt in den Förderverein der Grundschule Söhrewald und Abschluss einer Fördermitgliedschaft wird der Vertrag gültig. (Ein Beitrittsformular wird mit ausgehändigt oder steht zum Download unter bereit und ist ausgefüllt mit diesem Vertrag einzureichen.) Der Träger kann vom Vertrag zurück treten, wenn nicht genügend zu betreuende Kinder angemeldet sind oder Gründe vorliegen, die der Träger nicht zu vertreten hat. Nach dem Eintritt in die Betreuung haben die Erziehungsberechtigten ein vierwöchiges Rücktrittsrecht. Der Aufnahmeantrag muss spätestens 8 Wochen vor Beginn des Schulhalbjahres oder des neuen Schuljahres beim Träger eingegangen sein. 2 Betreuung Gegenstand dieses Vertrages ist die Betreuung des/der oben genannten Schülers/Schülerin während der Unterrichtstage in der Grundschule Söhrewald. Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem Bedarf der Eltern und kann für 1 Tag/Woche, 2-3 Tage/Woche oder 4-5 Tage/Woche in Anspruch genommen werden. Der Betreuungsumfang wird für ein Schulhalbjahr festgelegt und ist verpflichtend. Veränderungen sind nur im begründeten Einzelfall möglich. Bei Verkürzung erfolgt keine Rückerstattung der Betreuungskosten. Der Träger übernimmt die kontinuierliche Betreuung der angemeldeten Schülerinnen und Schüler in den oben genannten Betreuungszeiten und gemäß der Satzung des Fördervereins, der Konzeption zur erweiterten Betreuung sowie in Absprache mit dem Lehrerkollegium. Die Betreuung ist keine ergänzende Unterrichtsveranstaltung. In den hessischen Schulferien wird keine kontinuierliche Betreuung angeboten. Die Betreuung kann aus personellen Gründen oder durch höhere Gewalt (z. B: extremer Wetterlage) ausfallen oder nur eingeschränkt angeboten werden. Die Betreuung erfolgt in den Betreuungsräumen der Grundschule Söhrewald. Sie wird durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt, die vom Vorstand des Fördervereins und der Schuldirektorin ausgewählt wurden. Sie betreuen die Freispielphase und setzen unterschiedliche Angebote mit den Kindern um. Dem Betreuungspersonal ist es gestattet, sich zusammen mit den Kindern auch außerhalb der Schule aufzuhalten. Der Schüler/die Schülerin hat den Anweisungen der Betreuer/in zu folgen und muss eines der Beschäftigungsangebote annehmen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Kinder ihre Hausaufgaben in der Betreuung erledigen. Eine Kontrolle der Hausaufgaben wird nicht gewährleistet und obliegt den Eltern. 3 Vertragslaufzeiten Der Betreuungsvertrag tritt mit Datum des Vertrages in Kraft und läuft bis zum Ende des Schuljahres. Bei Schulwechsel in die Grundschule Söhrewald ist eine Aufnahme in die erweiterte Betreuung zum Folgemonat möglich. Der Vertrag verlängert sich jeweils zum Schulhalbjahr um ein halbes Jahr, sofern keine Kündigung fristgerecht eingegangen ist. Der Betreuungsvertrag endet mit Beendigung der vierten Klasse automatisch, sofern keine besondere Situation (z.b. außerordentliche Kündigung) eingetreten ist. Die Mitgliedschaft im Förderverein läuft auch nach Beendigung der vierten Klasse weiter. Sollte dies nicht gewünscht sein, bedarf es eines fristgerechten Kündigungsschreibens an den Förderverein. 2
3 4 Kündigung Kündigungen sind jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres mit einer Frist von 6 Wochen möglich. Eine Rückerstattung von Beiträgen wegen Kündigung wird nicht gewährleistet. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Außerordentliche Kündigungen sind im begründeten Einzelfall (Umzug, Schulwechsel, Arbeitslosigkeit etc.) zum Monatsende mit zweiwöchiger Frist möglich und werden dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt. Der Träger kann ebenfalls von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, a) wenn Zahlungsrückstände von mehr als einem Monatsbeitrag vorliegen, b) wenn kein geeignetes Personal oder keine geeigneten Räumlichkeiten für die Betreuung zur Verfügung stehen, c) bei Auflösung des Fördervereins mit Wirksamkeit des Auflösungsbeschlusses der Mitgliederversammlung gemäß Satzung. Sie bedürfen der Schriftform. Es besteht auch die Möglichkeit für den Träger ein Kind von der Betreuung auszuschließen, wenn es wiederholt wegen groben Fehlverhaltens auffällt. Der Ausschluss bedarf der Absprache im Vorstand und der betreffenden Eltern. 5 Kostenbeitrag und Zahlungsweise Die für die Teilnahme an der erweiterten Betreuung entstehenden Kosten sind auch während der Krankheit des Schülers, der Urlaubs- und Fehlzeiten und bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu entrichten. Der zu entrichtende Elternbeitrag wird in Form einer Fördermitgliedschaft vom Eintritt bis zum Ende der Vertragsdauer per Abbuchung vom Konto des Erziehungsberechtigten pro Monat jeweils im Voraus eingezogen. Bei der ersten Abbuchung werden unter Umständen zwei Monatsbeiträge eingezogen, da es sich um eine Vorauszahlung handelt. Die Höhe der Fördermitgliedschaft richtet sich nach den in der Mitgliederversammlung des Fördervereins festgelegten Sätzen sowie nach den in Anspruch genommenen Betreuungstagen. Dieser Betrag umfasst sämtliches Material, das für die pädagogische Arbeit notwendig ist. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten (z.b. Fahrtkosten, Eintrittsgelder etc.) werden von den Eltern getragen. Beschließt die Mitgliederversammlung eine Änderung der Sätze, werden diese zum Folgemonat gültig. Eine Veränderung von mehr als 15 % berechtigt zur außerordentlichen Kündigung für den Folgemonat. Durch nicht eingelöste bzw. zurückbelastete Lastschriften entstandene Aufwendungen werden den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt. Gebühren, die dem Träger durch mangelnde Deckung oder durch falsche oder ungenaue Angaben entstehen, gehen ebenso auf Rechnung. Die Teilnahme am Mittagstisch gehört zum verbindlichen Ablauf des Betreuungsangebotes. Verpflegungskosten werden über Essensmarken abgerechnet, welche im Voraus bei dem Betreuungspersonal gekauft werden können. Abmeldungen von der Verpflegung wegen Krankheit o. ä. sind am aktuellen Tag bis spätestens 9.00 Uhr unmittelbar beim Essenslieferanten unter der Telefonnummer 05608/ vorzunehmen. 6 Aufsicht Die Aufsicht beginnt mit der Übernahme des Kindes im Betreuungsraum der Grundschule Söhrewald und endet mit der Entlassung in die Obhut der/des Erziehungsberechtigten oder bei Vorliegen der entsprechenden Genehmigung, dass das Kind eigenständig den Heimweg antreten darf. Jede Veränderung dieser Regel bedarf der Schriftform. Regelungen hierzu werden in der Anlage Abholung des Schülers/der Schülerin schriftlich festgehalten. Die Nichtteilnahme an der Betreuung oder das vorzeitige Verlassen der Gruppe ist durch die 3
4 Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form oder durch einen Anruf in der Betreuung ( ) mitzuteilen. Das Betreuungspersonal unterliegt der Verpflichtung zur Verschwiegenheit von persönlichen Daten. Um die Betreuung effektiver gestalten zu können, kann das Betreuungspersonal Kontakt mit den Lehrerinnen und Lehrern aufnehmen. 7 Versicherungen Die Betreuung ist eine schulische Begleitveranstaltung im direkten Anschluss und ist somit über die Schule versichert. Nachweislich mutwillige Zerstörung von Betreuungsund Schuleigentum ist durch den Verursacher zu ersetzen und wird mit einer Ausschlusswarnung geahndet. Der Förderverein haftet nicht für die Beschädigung, Vernichtung oder das Abhandenkommen mitgebrachter persönlicher Gegenstände der Kinder. Der Förderverein schließt eine Haftung soweit aus, als dies gesetzlich zulässig ist. Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit Ihrer Unterschrift unter diesen Vertrag, dass die Kinder haftpflichtversichert sind. Der Gerichtstand ist das Amtsgericht Kassel. Der Träger behält sich vor bei wiederholten Verstößen die Schüler von der Betreuung auszuschließen. 9 Salvatorische Klausel Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie sonstige Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. 8 Sonstige Regelungen Kinder die akut erkrankt sind, können nicht betreut werden. Das Betreuungspersonal ist über das Fernbleiben von der Betreuung rechtzeitig zu unterrichten ( ). Erkrankt ein Kind an einer ansteckenden Krankheit, sind die Regelungen vom Infektionsschutzgesetz und weiteren Gesetzen natürlich gültig. Die Betreuungspersonen sind über ansteckende Krankheiten zu informieren. Gefährliche Gegenstände sowie Handy und elektronisches Spielzeug sind in der Betreuung verboten. 4
5 Abholung des Schülers/der Schülerin Name des Kindes Klasse Geburtsdatum Mein/unser Kind darf mit meinem/unserem Einverständnis eigenverantwortlich und selbstständig zum Ende der Betreuungszeit die Betreuung verlassen. Mein/unser Kind wird regelmäßig von mir/uns abgeholt. In Ausnahmefällen sind folgende Personen zur Abholung berechtigt: Name, Vorname Name, Vorname Name, Vorname Tagsüber sind wir unter folgender Telefonnummer erreichbar: Telefonnummer privat Mutter Handynummer Telefonnummer beruflich Vater Handynummer Telefonnummer beruflich Besonderheiten: Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte 5
6 Eintritts-Erklärung ab:.. Ich beantrage hiermit die Mitgliedschaft und erkenne die Satzung an. Name: Vorname: geb. am: Anschrift:.. Der Einzelmitgliedschaftsbeitrag beträgt pro Jahr 9,00 Die Fördermitgliedschaft beträgt im Monat für Beitrag der Kinder und Jugendlichen pro Jahr 3,00 1 Tag/Woche Nachmittagsbetreuung 26,00 Der Familienmitgliedschaftsbeitrag beträgt pro Jahr 12, Tage/Woche Nachmittagsbetreuung 39,00 Der Firmenmitgliedschaftsbeitrag beträgt pro Jahr 30, Tage/Woche Nachmittagsbetreuung 65,00 Bei Familienmitgliedschaft bitte hier Vornamen und Geburtsdaten der Familienmitglieder, sowie falls abweichend von obigem Namen auch den Nachnamen eintragen: Datum:.. eigenhändige Unterschrift/en* *Unterschrift aller volljährigen Mitglieder bzw. der Erziehungsberechtigten bei Kindern... An den Söhrewald Ermächtigung zum Einzug von Vereinsbeiträgen Hiermit ermächtige ich den Verein widerruflich die zu entrichtenden Vereinsbeiträge jährlich (März) zu Lasten des Girokontos: Nr.: BLZ: bei der Name: Vorname: Anschrift: mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Söhrewald,.. Unterschrift des Verfügungsberechtigten Für die Fördermitgliedschaften im Rahmen des Betreuungsvertrages erfolgt der Einzug monatlich im Abbuchungsverfahren gem. besonderer Vereinbarung auf Seite 7 dieses Vertrages. Der Abbuchungsauftrag ist dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen einzureichen. Die Mitgliedbeiträge sind gemäß Bescheid des Finanzamtes Kassel vom nach 10b EstG, 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG und 9 Nr. 5 GewStG wie Spenden abziehbar. 6
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um die Aufsichtspflicht Ihrer Kinder gewährleisten zu können, sind noch einige Punkte abzuklären:
Schulweg 1 Telefon: (0 60 63) 17 90 Fax: (0 60 63) 57 77 20 E-Mail: grundschule.brombachtal@odenwaldkreis.de Internet: www.grundschule-brombachtal.de Grundschule Brombachtal Schulweg 1 Betreuungsangebot
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