2. Geschäftssitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck am 20. Jänner I n h a l t

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1 2. Geschäftssitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck am 20. Jänner 2011 I n h a l t 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom (11. Sitzung) Genehmigung der Tagesordnung 16 Stadt Innsbruck - Garantieerklärung gegenüber der RABO-Bank im Zusammenhang mit Cross-Border-Leasing-(CBL-)Geschäfte der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), vertrauliche Behandlung, namentliche Abstimmung Totengedenken Alt-Bgm. in KR in Zach Hilde, verstorben am im 69. Lebensjahr Senatsrat Dr. Kettl Dietmar, ausgezeichnet mit dem Sportehrenzeichen der Stadt Innsbruck 1964, verstorben am im 95. Lebensjahr Prof. Dr. Hofbauer Eduard, ausgezeichnet mit dem Ehrenzeichen für Kunst und Kultur der Stadt Innsbruck 1983, verstorben am im 89. Lebensjahr Kommerzialrat Seelos Hanns, ausgezeichnet mit dem Sportehrenzeichen der Stadt Innsbruck 1980, verstorben am im 101. Lebensjahr Gatt Franz, städtischer Bediensteter im Bauhof Wilten, verunglückt am im 47. Lebensjahr GR in Teyml Iris, Verlängerung der Beurlaubung bis September Bericht des Rechnungshofes (Reihe Tirol 2010/7) Nachfrageverfahren "medex Medizinische Ausstellungsgesellschaft mbh" und "Wasserversorgung Stadt Villach, Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Landeshauptstadt Innsbruck" Kärntner Landsmannschaft Innsbruck, Feierlichkeiten anlässlich des 110-jährigen Bestandsjubiläums vom 23. bis , Einladung Kollegium des Bezirksschulrates Innsbruck-Stadt, Wahl eines Ersatzmitgliedes Förderungsansuchen nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG) Liegenschaftsstiftung der Diözese Innsbruck, Fassadensanierung Riedgasse Nr. 9 ("Neururerhaus") Liegenschaftsstiftung der Diözese Innsbruck, Fassadensanierung Riedgasse Nr. 11 ("Jungmannhaus") Mag. a Pittl Monika, Fensteraustausch im Objekt Richard-Wagner-Straße Nr GR-Sitzung

2 * 2 * 9. Servitenkloster Innsbruck, vertreten durch Prior Fero M. Bachorík, Maria-Theresien-Straße Nr. 42, Restaurierung der Klostergemälde aus dem 17. bis 18. Jahrhundert Evangelische Pfarrgemeinde A. und H.B. Innsbruck - Ost, vertreten durch Pfarrer Mag. Müller-Marienburg Lars, Gutshofweg Nr. 8, Zubau bei der Auferstehungskirche mit behindertengerechtem WC, einem Notausgang, einer Teeküche und einer Sakristei Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf des städtischen Grundstückes.289, vorgetragen in EZ 498, Grundbuch Amras (öffentliches Gut im Kreuzungsbereich Bleichenweg/Luigenstraße), im Ausmaß von zirka 137 m 2 an Moser Reinhard für die Tiefgarageneinfahrt Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf der Liegenschaft in EZ 1222, Grundbuch Pradl (Kravoglstraße Nr. 19), an die Moser Wohnbauund Immobilien GesmbH, Zustimmung als Belastungs- und Veräußerungsverbotsberechtigte, Aufteilung des durch den Verkauf der Liegenschaften Kravoglstraße Nr. 17 und Nr. 19 erzielten Erlöses mit der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) Nachtragskredite zum ordentlichen Haushalt Straßenreinigung, Chemische und sonstige artverwandte Mittel Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt Turn- und Sporthallen, Baukostenzuschuss Turnleistungszentrum Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG), Ausbau Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" Kunstraum Innsbruck, Sonderpublikation "Kunstraum Innsbruck ", Subvention Innsbrucker Kultureinrichtungen, Förderungsvereinbarungen Subventionsanträge des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft, Kinderund Jugendbetreuung Bereich "Unterricht und Bildung" Bereich "Kinder- und Jugendförderung" Bereich "Private Kinderbetreuungseinrichtungen" Caritas Integrationshaus, Projekt "Multikulturelle Kinderkrippe", Sondersubvention Bericht über die stichprobenartige Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2009 der Mussmann GesmbH Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und der Jahresrechnung 2009 der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B2/16, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Meraner Straße Nrn. 7/9 und Erlerstraße Nrn. 15 bis 19 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B2, 4. Entwurf, Zeichn. Nr. 3983), gemäß 56 Abs. 2 TROG Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B2/17, Innsbruck - Innenstadt, Bereich zwischen Museumstraße Nrn. 6, 8 und 10 und Erlerstraße Nrn. 4 und 6 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN - B2, Zeichn. Nr und Nr. IN - B2/3, Zeichn. Nr. 3752), gemäß 56 Abs. 2 TROG GR-Sitzung

3 * 3 * 22. Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B19/2, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Amraser Straße Nr. 8 (als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B19/1, Zeichn. Nr. 3949), gemäß 56 Abs. 2 TROG Örtliches Raumordnungskonzept (ÖROKO) Nr. AL - Ö23, Arzl, Bereich Schusterbergweg, nördlich des Geschützten Landschaftsteiles "Arzler Kalvarienberg", (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}, Zeichn. Nr. 4000), gemäß 32 TROG Flächenwidmungsplanentwurf Nr. AL - F39, Arzl, Bereich der Gp. 64/1, KG Arzl (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F1, Zeichn. Nr. 2533), gemäß 36 Abs. 2 TROG Einbringung von dringenden Anfragen Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Verlängerung der Linie "A" in Richtung Hötting-West, Begründung für die lange Prüfungsdauer (SPÖ) Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf der Grundstücke 1524 und 1844, beide vorgetragen in EZ 1815, Grundbuch Wilten, und des Grundstückes 2019, vorgetragen in EZ 1817, Grundbuch Wilten (westlich des Geroldsbaches zwischen der Bahnstrecke und der Autobahn), mit einer Gesamtfläche von m 2 von Pfeifer Peter zur Errichtung der Feuerwache Wilten in Sieglanger, Fragestellungen (FPÖ und Innsbrucker Grüne) Einbringung von dringenden Anträgen Enquete zum Thema "SeniorInnenpolitik - Neue, ergänzende Konzepte zur Unterstützung und Pflege betreuungsbedürftiger Menschen in Innsbruck" (GR in Dr. in Krammer-Stark) Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), Ausstieg aus den noch aufrechten Cross-Border-Leasing-Geschäften bei wirtschaftlich vertretbarer und günstiger Situation, Unterstützung (StR in Dr. in Pokorny- Reitter) Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Aussetzung der Preiserhöhung für im Fahrzeug gekaufte Tickets bis zur flächendeckenden Installierung von Ticket-Automaten an den Haltestellen (GR Praxmarer) Behandlung eingebrachter dringender Anträge Enquete zum Thema "SeniorInnenpolitik - Neue, ergänzende Konzepte zur Unterstützung und Pflege betreuungsbedürftiger Menschen in Innsbruck" (GR in Dr. in Krammer-Stark) Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), Ausstieg aus den noch aufrechten Cross-Border-Leasing-Geschäften bei wirtschaftlich vertretbarer und günstiger Situation, Unterstützung (StR in Dr. in Pokorny- Reitter) Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Aussetzung der Preiserhöhung für im Fahrzeug gekaufte Tickets bis zur flächendeckenden Installierung von Ticket-Automaten an den Haltestellen (GR Praxmarer) Beantwortung eingebrachter dringender Anfragen 41 GR-Sitzung

4 * 4 * 28.1 Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Verlängerung der Linie "A" in Richtung Hötting-West, Begründung für die lange Prüfungsdauer (SPÖ) Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf der Grundstücke 1524 und 1844, beide vorgetragen in EZ 1815, Grundbuch Wilten, und des Grundstückes 2019, vorgetragen in EZ 1817, Grundbuch Wilten (westlich des Geroldsbaches zwischen der Bahnstrecke und der Autobahn), mit einer Gesamtfläche von m 2 von Pfeifer Peter zur Errichtung der Feuerwache Wilten in Sieglanger, Fragestellungen (FPÖ und Innsbrucker Grüne) 42 GR-Sitzung

5 N i e d e r s c h r i f t über die 2. Geschäftssitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck am 20. Jänner 2011 Ort: "Rathaus-Neu", 6. Obergeschoss, Plenarsaal (Gemeinderatssitzungssaal) Dauer: Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Vorsitzende: Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer Anwesende und entschuldigte Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte: Siehe beiliegende Anwesenheitsliste! Ferner anwesend: MD Dr. Holas Vertreter der Beamtenschaft, der Presse und des Rundfunks Schriftführerinnen: Ciaghi (bis Uhr) Gabl (ab Seite 37) Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung des Innsbrucker Gemeinderates. Mein Gruß gilt den Damen und Herren des Gemeinderates, den erschienenen ZuhörerInnen, den RepräsentantInnen der Beamtenschaft und der Medien. Außerdem begrüße ich den Bürgermeister der Gemeinde Buch in Tirol, Otto Mauracher. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. GR-Sitzung

6 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom (11. Sitzung) Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates (11. Sitzung) wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates zugemittelt. Erhebt sich gegen die Fassung des Protokolls ein Einwand? Beschluss (einstimmig): Die Niederschrift über vorstehend angeführte Sitzung des Gemeinderates wird genehmigt. 2. Genehmigung der Tagesordnung Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen. Bei Pkt. 2 der Tagesordnung wird mitgeteilt, dass es um die Wahl eines Ersatzmitgliedes geht. Beschluss (einstimmig): Die Tagesordnung wird genehmigt. Ich beantrage, nachstehend angeführte Punkte in die nicht öffentliche Sitzung zu verweisen: Zu Punkt 3., Anträge des Stadtsenates: a) Stadt Innsbruck - Garantieerklärung gegenüber der RABO-Bank im Zusammenhang mit Cross-Border- Leasing-(CBL-)Geschäfte der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) e) Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf des städtischen Grundstückes.289, vorgetragen in EZ 498, Grundbuch Amras (öffentliches Gut im Kreuzungsbereich Bleichenweg/Luigenstraße), im Ausmaß von zirka 137 m 2 an Moser Reinhard für Tiefgarageneinfahrt - Konditionen f) Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf der Liegenschaft in EZ 1222, Grundbuch Pradl (Kravoglstraße 19), an die Moser Wohnbau- und Immobilien GesmbH, Zustimmung als Belastungs- und Veräußerungsverbotsberechtigte, Aufteilung des durch den Verkauf der Liegenschaften Kravoglstraße 17 und 19 erzielten Erlöses mit der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) - Konditionen Stadt Innsbruck - Garantieerklärung gegenüber der RABO-Bank im Zusammenhang mit Cross- Border-Leasing-(CBL-)Geschäfte der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), vertrauliche Behandlung, namentliche Abstimmung StR in Mag. a Schwarzl: Ich möchte zu diesem Tagesordnungspunkt fragen, warum, bei einer Haftung in der Höhe von etwa $ 85 Mio, welche die Stadt Innsbruck für die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) übernimmt und es auch um einen Garantieübernahmevertrag zwischen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und der Stadt Innsbruck geht, welcher nur das Innenverhältnis zwischen der Stadt Innsbruck und der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) betrifft, darüber in einer nicht öffentlichen Sitzung im Gemeinderat debattiert werden sollte. Es stand ohnehin bereits alles in der Zeitung. Herr Mag. Gassner von der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) teilte auf Nachfrage mit, dass nur das Kern-Cross-Border-Leasing-Geschäft und nicht die Haftungsübernahme nicht öffentlich zu behandeln sei. Ich bitte um Aufklärung, was bei dieser Angelegenheit nicht öffentlich sein sollte. Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Man darf geheim und nicht öffentlich nicht verwechseln. Nicht öffentlich heißt, dass es Geschäfte gibt, welche die Stadt Innsbruck tätigt, jedoch vertraulich zu behandeln sind. Ich denke, wenn sich vierzig GemeinderätInnen und die Klubs vorab - welche sich mehrmals mit den Rahmenbedingungen und Veränderungen dieses Geschäftes auseinandergesetzt haben - damit befassen, ist das nicht geheim, sondern nur nicht öffentlich. Das ist für mich ein wesentlicher Unterschied und daher gibt es die Bestimmung auch im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, dass manche Dinge GR-Sitzung

7 vertraulich zu behandeln sind, da sie verschiedene Interessen berühren. Das hat mit geheim nichts zu tun. GR Mag. Kogler: Ob geheim, vertraulich oder nicht öffentlich - ich glaube, dass man bei diesen Cross-Border-Leasing- Geschäften insbesondere an Transparenz denken muss. Hier geht es um sehr viel Steuergeld und wir werden uns nicht für eine vertrauliche Sitzung aussprechen. Was in der Debatte vertraulich ist, kann man in späterer Folge in einer nicht öffentlichen Sitzung weiter behandeln. Zuerst plädieren wir insbesondere für eine öffentliche Sitzung und in weiterer Folge könnte man gewisse Punkte in eine nicht öffentliche Sitzung nehmen. Es ist höchste Zeit, dass man über diese Geschäfte aufklärt. Natürlich muss man sagen, wenn die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) von der Stadt Innsbruck eine Haftung erhält, dass man aus diesen Verträgen wieder aussteigen sollte. Das ist das primäre und ich hoffe, dass sich die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) dahingehend bemüht. GR Grünbacher: Ich möchte klarstellen, dass es hier nicht um ein Cross-Border- Geschäft geht, sondern um eine Haftungsübernahme. StR in Mag. a Schwarzl: Ich ersuche um Eröffnung der Debatte. Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Ich habe mich erkundigt. Hier muss die Debatte nicht zugelassen werden. StR in Mag. a Schwarzl: Es steht nicht, dass über die Vertraulichkeit der Sitzung eines Tagesordnungspunktes, ohne Debatte, abzustimmen ist. Ich beantrage eine namentliche Abstimmung über die Vertraulichkeit des Tagesordnungspunktes 3.a). Beschluss (einstimmig): Dem Antrag auf namentliche Abstimmung wird zugestimmt. Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer verliest die Namen der GemeinderätInnen und bittet diese, mit ja oder nein zu antworten. Mehrheitsbeschluss (29 Pro-Stimmen und 11 Gegenstimmen gemäß beiliegender Abstimmungsliste): Der Verweisung des Punkt 3.a), Anträge des Stadtsenates in die nicht öffentliche Sitzung wird zugestimmt. Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 8 Stimmen): Der Verweisung der Punkte 3.e) und f) in die nicht öffentliche Sitzung wird unter Berücksichtung vorstehender Abstimmung zugestimmt. 3. Totengedenken 3.1 Alt-Bgm. in KR in Zach Hilde, verstorben am im 69. Lebensjahr Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Hoher Gemeinderat, ich darf Sie bitten, sich von den Sitzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich zu einer Trauerminute von ihren Sitzen.) Alt-Bgm. in KR in Hilde Zach wurde gestern in einer Trauersitzung von allen Fraktionen des Gemeinderates gewürdigt. Die Landeshauptstadt Innsbruck wird ihrer Ehrenbürgerin stets in großer Dankbarkeit ein ehrendes Andenken bewahren. Ich darf dem Gemeinderat die Dankesworte der Familie der Verstorbenen übermitteln. 3.2 Senatsrat Dr. Kettl Dietmar, ausgezeichnet mit dem Sportehrenzeichen der Stadt Innsbruck 1964, verstorben am im 95. Lebensjahr Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: SenR Dr. Dietmar Kettl war seit 1948 Leiter des städtischen Verkehrsamtes und übernahm 1950 die Geschäftsführung des damaligen Fremdenverkehrsverbandes Innsbruck- Igls und Umgebung bis zu seinem Ruhestand Er war maßgeblich an der erfolgreichen Abwicklung der Olympischen Winterspiele 1964 und 1976 in Innsbruck beteiligt. Wir werden SenR Dr. Dietmar Kettl ein ehrendes Andenken bewahren. GR-Sitzung

8 Prof. Dr. Hofbauer Eduard, ausgezeichnet mit dem Ehrenzeichen für Kunst und Kultur der Stadt Innsbruck 1983, verstorben am im 89. Lebensjahr Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Prof. Dr. Eduard Hofbauer gründete 1946 den "Mentlberger Jugendchor", später umbenannt in "Kammerchor Mentlberg". Er stand dieser Chorgemeinschaft siebenunddreißig Jahre lang als Leiter vor. Wir werden Prof. Dr. Eduard Hofbauer ein ehrendes Andenken bewahren. 3.4 Kommerzialrat Seelos Hanns, ausgezeichnet mit dem Sportehrenzeichen der Stadt Innsbruck 1980, verstorben am im 101. Lebensjahr Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Kommerzialrat Hanns Seelos unermüdlicher Einsatz zum Wohle des Sportes hatte einen ganz wesentlichen Anteil am Aufbau verschiedener Sportorganisationen. Wir werden Kommerzialrat Hanns Seelos ein ehrendes Andenken bewahren. 3.5 Gatt Franz, städtischer Bediensteter im Bauhof Wilten, verunglückt am im 47. Lebensjahr Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Wir werden Franz Gatt ein ehrendes Andenken bewahren. 4. GR in Teyml Iris, Verlängerung der Beurlaubung bis September 2011 Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer verliest das Schreiben von GR in Iris Teyml vom : "Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Ich möchte hiermit meine Beurlaubung (zuletzt bis Ende 2010 verlängert) bis September 2011 verlängern und somit Thomas Carli mit der Ausübung des Mandates weiterhin betrauen. Mit freundlichen Grüßen Iris Teyml." Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 5. Bericht des Rechnungshofes (Reihe Tirol 2010/7) Nachfrageverfahren "medex Medizinische Ausstellungsgesellschaft mbh" und "Wasserversorgung Stadt Villach, Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Landeshauptstadt Innsbruck" Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer verliest das Schreiben des Büros des Magistratsdirektors, vom : "Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Anbei wird der Bericht des Rechnungshofes zum Nachfrageverfahren 2009 betreffend die "medex Medizinische Ausstellungsgesellschaft m.b.h." und "Wasserversorgung der Stadt Villach, Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Landeshauptstadt Innsbruck" vorgelegt. Frau Bürgermeisterin wird ersucht, den Bericht dem Stadtsenat zur Kenntnis und Weiterleitung an den Gemeinderat vorzulegen. Das Büro des Magistratsdirektors wird den Bericht an die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen weiterleiten. Der Bericht steht den Gemeinderatsmitgliedern auch in elektronischer Form zum Download unter im Internet zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Herbert Köfler (Magistratsdirektor-Stellvertreter)." Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 6. Kärntner Landsmannschaft Innsbruck, Feierlichkeiten anlässlich des 110-jährigen Bestandsjubiläums vom 23. bis , Einladung Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer bringt zur Kenntnis, dass die Kärntner Landsmannschaft vom bis ihr 110- GR-Sitzung

9 jähriges Bestandsjubiläum in Verbindung mit der Bundes-Obmänner-Tagung aller Kärntner Landsmannschaften in Österreich, in Innsbruck feiert und alle Stadtund Gemeinderäte auf das allerherzlichste zum Festabend einlädt. 7. I-MD 220e/2010 Kollegium des Bezirksschulrates Innsbruck-Stadt, Wahl eines Ersatzmitgliedes Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Herr Magistratsdirektor, wie ist die Wahl durchzuführen? MD Dr. Holas: Geheim. Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Ich bitte um Verteilung der vierzig Wahlzettel. Es ist unter diesem Tagesordnungspunkt ein Ersatzmitglied für das Kollegium des Bezirksschulrates Innsbruck-Stadt zu wählen. Das bedeutet auf Grund der Vorschlagsberechtigungen, dass es zwei Vorschläge der Sozialdemokratischen Partei (SPÖ) für ein Ersatzmitglied gibt. Die vorgeschlagenen Ersatzmitglieder sind GR in Eberl und GR Praxmarer. Nach Auswertung der Stimmen gilt als gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt hat. Ich darf jedes Mitglied des Gemeinderates bitten, zwischen den zwei Ersatzmitgliedern eine Wahl zu treffen. Zur Auszählung der Stimmzettel würde ich GR Grünbacher und GR Mag. Krackl nominieren. Ich darf das Abstimmungsergebnis bekanntgeben. Es entfallen auf GR Praxmarer 22 Stimmen und auf GR in Eberl 18 Stimmen. Somit wurde GR Praxmarer als Ersatzmitglied gewählt. Ich danke für das Auszählen und für die Leitung des Vorganges. Mehrheitsbeschluss (gegen 18 Stimmen): Folgender Gemeindevertreter wird als Ersatzmitglied in das Kollegium des Bezirksschulrates Innsbruck-Stadt gewählt: Ersatzmitglied SPÖ: GR Praxmarer Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber. 8. Förderungsansuchen nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG) 8.1 IV 15775/2010 Liegenschaftsstiftung der Diözese Innsbruck, Fassadensanierung Riedgasse Nr. 9 ("Neururerhaus") Beschluss (einstimmig): Antrag des Stadtsenates vom : Gemäß 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der Eigentümerin des Objektes Riedgasse Nr. 9, Liegenschaftsstiftung der Diözese Innsbruck, für die Fassadensanierung einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von ,--. Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung. 8.2 IV 15778/2010 Liegenschaftsstiftung der Diözese Innsbruck, Fassadensanierung Riedgasse Nr. 11 ("Jungmannhaus") Beschluss (einstimmig): Antrag des Stadtsenates vom : Gemäß 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der Eigentümerin des Objektes Riedgasse Nr. 11, Liegenschaftsstiftung der Diözese Innsbruck, für die Fassadensanierung einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von ,--. Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung. GR-Sitzung

10 IV 16222/2010 Mag. a Pittl Monika, Fensteraustausch im Objekt Richard-Wagner-Straße Nr. 7 Beschluss (einstimmig): Antrag des Stadtsenates vom : Gemäß 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der Miteigentümerin des Objektes Richard- Wagner-Straße Nr. 7, Mag. a Monika Pittl, für den Fensteraustausch ein nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von ,--. Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung. 9. IV 9395/2010 Servitenkloster Innsbruck, vertreten durch Prior Fero M. Bachorík, Maria-Theresien- Straße Nr. 42, Restaurierung der Klostergemälde aus dem 17. bis 18. Jahrhundert Beschluss (einstimmig): Antrag des Stadtsenates vom : Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt dem Servitenkloster Innsbruck, vertreten durch Prior Fero M. Bachorík, Maria-Theresien-Straße Nr. 42, zur Finanzierung der Restaurierung von Klostergemälden eine Sondersubvention in der Höhe von ,-- aus kirchlichen Angelegenheiten. 10. IV 16662/2010 Evangelische Pfarrgemeinde A. und H.B. Innsbruck - Ost, vertreten durch Pfarrer Mag. Müller- Marienburg Lars, Gutshofweg Nr. 8, Zubau bei der Auferstehungskirche mit behindertengerechtem WC, einem Notausgang, einer Teeküche und einer Sakristei Beschluss (einstimmig): Antrag des Stadtsenates vom : Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der Evangelischen Pfarrgemeinde A. und H.B. Innsbruck - Ost, vertreten durch Pfarrer Mag. Müller-Marienburg Lars, Gutshofweg Nr. 8, zur Finanzierung eines Zubaus bei der Auferstehungskirche mit behindertengerechtem WC, einem Notausgang, einer Teeküche und einer Sakristei, eine Sondersubvention in der Höhe von ,-- aus kirchlichen Angelegenheiten. 11. IV-RA 558/2010 Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf des städtischen Grundstückes.289, vorgetragen in EZ 498, Grundbuch Amras (öffentliches Gut im Kreuzungsbereich Bleichenweg/Luigenstraße), im Ausmaß von zirka 137 m 2 an Moser Reinhard für die Tiefgarageneinfahrt Mehrheitsbeschluss (8 GRÜNE, GR Grünbacher, GR in Marinell, GR Ing. Dr. Ortner, StR Pechlaner, StR in Dr. in Pokorny-Reitter und GR Praxmarer; 14 Stimmen): Antrag des Stadtsenates vom : 1. Die Stadtgemeinde Innsbruck verkauft an Reinhard Moser das städtische Grundstück.289 (öffentliches Gut), vorgetragen in EZ 498, Grundbuch Amras (öffentliches Gut im Kreuzungsbereich Bleichenweg/Luigenstraße), im Ausmaß von zirka 137 m Der Kaufpreis wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert. GR-Sitzung

11 Die erste Kaufpreishälfte ist nach allseitiger beglaubigter Unterfertigung und die zweite Kaufpreishälfte binnen vierzehn Tagen nach Einverleibung des Eigentumsrechts für Reinhard Moser zur Zahlung fällig. 4. Der Erwerb erfolgt frei von bücherlichen und außerbücherlichen Belastungen und wird das derzeit aufrechte Prekarium auf Grundstück.289 widerrufen. 5. Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des Rechtsgeschäftes, die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes und trägt Reinhard Moser alle damit verbundenen öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, wie insbesondere die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr sowie die Kosten der beidseitigen Beglaubigungen. Hingegen trägt die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Vertretung und Beratung derjenige Vertragsteil, der diese für sich in Anspruch nimmt. 6. Voraussetzung für den Verkauf ist die Erteilung der notwendigen Exkamerierungsbewilligung durch die Mag.- Abt. II, Straßen- und Verkehrsrecht. StR in Dr. in Pokorny-Reitter: Dieses Projekt bzw. Geschäft hat uns im Stadtsenat über einige Monate begleitet und wurde zurückgestellt. Ich bin froh, dass es jetzt die Vorgabe der Dichtereduktion seitens der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, gibt. Trotzdem ist mit dem Verkauf dieses Grundstücksanteiles von nur 137 m 2 die Möglichkeit eröffnet, im Znetrum von Amras ein sehr verdichtetes und vielfach genutztes Bauwerk zu errichten. Daher stimme ich hier nicht zu und wir werden auch im Klub ein unterschiedliches Stimmverhalten haben. GR-Sitzung IV-RA 1387/2010 Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf der Liegenschaft in EZ 1222, Grundbuch Pradl (Kravoglstraße Nr. 19), an die Moser Wohnbau- und Immobilien GesmbH, Zustimmung als Belastungs- und Veräußerungsverbotsberechtigte, Aufteilung des durch den Verkauf der Liegenschaften Kravoglstraße Nr. 17 und Nr. 19 erzielten Erlöses mit der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) Beschluss (einstimmig): Antrag des Stadtsenates vom : 1. Aufgrund des im Einbringungsvertrages vom zugunsten der Stadtgemeinde Innsbruck bestellten Belastungs- und Veräußerungsverbotes, erteilt die Stadtgemeinde Innsbruck die ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung zum Verkauf der Liegenschaft in EZ 1222 Grundbuch Pradl (Kravoglstraße Nr. 19) an die Moser Wohnbau- und Immobilien GesmbH bzw. einer von ihr gegründeten Tochtergesellschaft. 2. Der durch den Verkauf der Liegenschaften Kravoglstraße Nr. 17 und Nr. 19 erzielte Erlös, wird im Verhältnis zwei Drittel Stadtgemeinde Innsbruck und ein Drittel Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG), aufgeteilt. Die Aufwendungen der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG), welche in der nicht öffentlichen Sitzung referiert werden, werden der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) von Seiten der Stadtgemeinde Innsbruck rückvergütet, sodass sich eine endgültige Aufteilung des Verkaufserlöses, welcher in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, zugunsten der Stadtgemeinde Innsbruck und zugunsten der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) ergibt. 3. Für die Ausführung des Projektes sind 30 % geförderte Wohnungen vorzusehen, wobei das diesbezügli-

12 che Vergaberecht der Stadtgemeinde Innsbruck zukommt. StR in Dr. in Pokorny-Reitter: In der damaligen Sitzung des Aufsichtsrates der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) haben Bgm.-Stellv. Gruber und ich gegen dieses Geschäft gestimmt. Über die näheren Zahlen und die Anzahl der Wohneinheiten werden wir in der nicht öffentlichen Sitzung sprechen. Es war so, dass die Differenz zum nächsten Bieter, der eine höhere Anzahl an geförderten Wohnungen geboten hätte, nicht gerechtfertigt war. Es gab Nachverhandlungen, der Verkäufer hat nachgebessert und seinerseits eine höhere Anzahl an geförderten Wohnungen angeboten. Damit ist dieser Einwand bzw. Vorbehalt im Aufsichtsrat nicht mehr gegeben. Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Gruber. GR Wanker referiert die Anträge des Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben vom : in der Innenstadt) betrifft das natürlich auch. Es geht darum, dass man nicht jede Nebenstraße "niedersalzen" muss. Hier sollte man sich längerfristig überlegen, ob man bei dieser Methode bleiben will oder ob man Nebenstraßen nur räumt, damit die Leute nicht stürzen. Es ist nicht nur eine Frage der Umwelt, nachdem die Bäume und Sträucher, welche neben den Straßen wachsen, kaputt gehen, sondern auch des Budgets. Da es noch öfter Wintereinbrüche geben wird, werden wir öfters nachkaufen müssen. Es wurden auch die Personalkosten erwähnt, welche um ,-- geringer sind, da an Fremdfirmen vergeben wurde. Dieser Betrag wird dann eben mit Sachleistungen aufgebraucht. Man müsste überlegen, wo es tatsächlich notwendig ist zu räumen, um das Salz nicht zu verschwenden. Beschluss zu Punkt 1.: (einstimmig) Mehrheitsbeschluss zu Punkt 2.: (gegen 8 GRÜNE): Die Nachtragskredite zum ordentlichen Haushalt 2010 werden gemäß Beilage genehmigt. 13. Nachtragskredite zum ordentlichen Haushalt III 3/2010 Straßenreinigung, Chemische und sonstige artverwandte Mittel GR in Mag. a Pitscheider: Es geht nicht darum, dass kein Salz gestreut werden sollte, sondern um die Menge. Laut 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bedingt es eine ordnungsgemäße Räumung und Streuung. Dieser Paragraph besteht aus drei Punkten. Im dritten Punkt steht: "Wenn es stark im öffentlichen Interesse ist". Hier stellt sich die Frage, ob man jedes Flöckchen "niedersalzen" muss. Wo der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) fährt ist es selbstverständlich, da es öffentliches Interesse ist. Gehsteige, Haltestellen, Buchten, Radwege (vor allem GR-Sitzung Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt IV 16639/2010 Turn- und Sporthallen, Baukostenzuschuss Turnleistungszentrum Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG), Ausbau GR Wanker: Das gesamte Projekt kostet ,--. Davon sind ,-- bereits im Budget vorgesehen. Es gibt eine Drittelfinanzierung (Land Tirol, Stadtgemeinde Innsbruck, Bund). Die Stadtgemeinde Innsbruck betrifft das mit ,--. Es muss trotzdem die Gesamtsumme beschlossen werden. Es ist erfreulich, dass das Turnleistungszentrum im Olympischen Dorf dementsprechend ausgestattet wird, damit das Turnleistungszentrum-West in Innsbruck seinen Platz findet. Bgm.-Stv. Kaufmann: Als Sportreferent ist es für mich insofern ein besonderes

13 Projekt, da es im Budget 2011/2012 nicht enthalten ist. Manchmal öffnet sich doch ein kurzes Zeitfenster, wo man zugreifen kann. In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass es zwischen dem Land Tirol mit LH-Stellv. Gschwentner, dem Leiter der Sektion Sport im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Christian Feldner und der Stadt Innsbruck gelungen ist, innerhalb von drei Monaten die Finanzierung für den Ausbau bzw. die Generalsanierung des bestehenden Turnleistungszentrums im Olympischen Dorf zu beschließen. Von Seiten der TurneInnen ist es ein langer Wunsch, dass das Turnleistungszentrum endlich die Richtlinien erfüllt. Ich möchte mich beim neuen Mitglied der Österreichische Bundessportorganisation (BSO), Hofrat Mag. Ludescher, bedanken. Mit dessen Beziehungen nach Wien war es möglich, dieses Vorhaben so kurzfristig zu beschließen. Natürlich war es auch deshalb möglich, da unsere Frau Bürgermeisterin und Finanzreferentin sofort bereit war, nach Vorliegen der ersten Unterlagen, das Geld bereitzustellen. Mich freut es für den Sport, da in den nächsten zwei Jahren doch etliche Großprojekte anstehen, dass es außertourlich gelungen ist, diese Sanierung voranzutreiben. Mit diesem Umbau kann bereits in wenigen Monaten begonnen werden. (Beifall) Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung von StR in Mag. a Schwarzl): Der Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2010 wird gemäß Beilage genehmigt. GR in Mag. a Mayr referiert die Anträge des Kulturausschusses vom : 15. Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" 15.3 Kunstraum Innsbruck, Sonderpublikation "Kunstraum Innsbruck ", Subvention Mehrheitsbeschluss (gegen 2 RUDI, FPÖ und GR Haager; 4 Stimmen): Dem Kunstraum Innsbruck wird für die Sonderpublikation "Kunstraum Innsbruck " eine Subvention in der Höhe von 3.000,-- gewährt. Beschluss (einstimmig): Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt. 16. V-KU 236/2011 Innsbrucker Kultureinrichtungen, Förderungsvereinbarungen Beschluss (einstimmig): Antrag des Kulturausschusses vom : Förderungsvereinbarungen für die Jahre 2011 und Tiroler Künstlerschaft ,-- - Turmbund - Gesellschaft für Literatur und Kunst ,-- - Literaturhaus am Inn ,-- - Verein Innsbrucker Kellertheater ,-- - Treibhaus Arbeitsgemeinschaft für Kreativität, Kommunikation & Kultur ,-- - Otto-Preminger-Institut ,-- - aut.architektur und tirol ,-- werden genehmigt. StR in Dr. in Pokorny-Reitter referiert die Subventionsanträge des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung, vom : GR-Sitzung

14 Subventionsanträge des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung 17.1 Bereich "Unterricht und Bildung" Beschluss (einstimmig): Der Subventionsantrag des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung, für den Bereich "Unterricht und Bildung" wird gemäß Beilage genehmigt Bereich "Kinder- und Jugendförderung" Beschluss (einstimmig): Der Subventionsantrag des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung, für den Bereich "Kinderund Jugendförderung" wird gemäß Beilage genehmigt Bereich "Private Kinderbetreuungseinrichtungen" Caritas Integrationshaus, Projekt "Multikulturelle Kinderkrippe", Sondersubvention Mehrheitsbeschluss (gegen 2 RUDI, FPÖ und GR Haager; 4 Stimmen): Dem Caritas Integrationshaus wird für das Projekt "Multikulturelle Kinderkrippe" eine Sondersubvention in der Höhe von 5.000,-- gewährt. Beschluss (einstimmig): Die Subventionsanträge des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung, für den Bereich "Private Kinderbetreuungseinrichtungen", werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt. GR Haager referiert die Anträge des Kontrollausschusses vom : 18. KA 10837/2010 Bericht über die stichprobenartige Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2009 der Mussmann GesmbH GR Haager: Ich möchte lobend erwähnen, dass es kaum Beanstandungen gibt. Der Kontrollausschuss hat die einstimmige Zuweisung zur Berichterstattung an den Gemeinderat beschlossen. GR Hof: Es ist tatsächlich ein sehr erfreulicher Kontrollbericht. Die Mussmann GesmbH ist zu 100 % eine Tochterfirma der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und befasst sich mit Abfallsammlung und -verlieferung. Um die Belieferung "Ahrental" sicher zu stellen ist sie für die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), als verlängerter Arm, strategisch wichtig. Wenn die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) selbst sammeln würde, wüsste man nicht, wie gesammelt und wohin der Müll verkauft wird. Im Kontrollbericht wird festgestellt, dass es strategisch richtig war, die Mussmann GesmbH zu kaufen. In den letzten Jahren wurde insgesamt 1 Mio zugewiesen, um die Altlasten abzudecken, welche man sich im Zuge des Firmenerwerbs mit eingekauft hat. Inzwischen gibt es Umstrukturierungen. Man hat es mit zwei Geschäftsführern in Teilzeit versucht. Jetzt gibt es einen hauptamtlichen Geschäftsführer. Ich finde das sinnvoller. Es sieht so aus, dass es nun auf "guten Beinen" steht und mit einer schwarzen Null oder vielleicht in nächster Zeit auch mit kleinen Gewinnen gerechnet werden kann. Auch das Gefühl des neuen Geschäftsführers, welcher selbst bei der Behandlung des Berichtes über die Prüfung der Mussmann GesmbH im Kontrollausschuss anwesend war, ist sehr gut angekommen. Er hat auch im Sinne der Firma einen sehr guten und engagierten Eindruck hinterlassen. GR Hitzl: Ich bedanke mich bei der Kontrollabteilung für die professionelle und engagierte Arbeit. Jeder Betrieb kann sich glücklich schätzen, wenn er von der Kontrollabteilung überprüft wird, denn GR-Sitzung

15 dann weiß er, ob alles in Ordnung ist oder ob Nachbesserungen zu leisten sind. GR Hof hat bereits betont, dass es nach einem holprigen Verlauf der Mussmann GesmbH, durch die Bestellung des neuen Geschäftsführers, welcher Marktnischen sucht, gut bergauf geht. Wir wissen alle, dass es in dieser Branche nicht einfach ist. Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen. 19. KA 11795/2010 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und der Jahresrechnung 2009 der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) GR Haager: Der Bericht ist ausgesprochen erfreulich. Das Unternehmen wird hervorragend geführt und hier bleibt auch der Stadt Innsbruck Geld übrig. (Beifall) Es ist zu wünschen, dass es so bleibt, da es sicher nicht einfach ist, die entsprechenden Fluggesellschaften zu erhalten. Hier sieht es nicht sehr gut aus und wenn man die Medien bezüglich der Linie Innsbruck - Wien verfolgt hat, ist für die Bevölkerung zu hoffen, dass alles so bleibt, wie es jetzt ist. Die Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) kann in Bezug auf den Kollektivvertrag nicht viel ausrichten, da hier die Flughafengesellschaft in Wien (über Beschäftige), welche diesen ausgehandelt hat, federführend ist. Es kann sich jeder glücklich schätzen, wenn er so einen Kollektivvertrag hat. Die Leute arbeiten hervorragend und sollten daher auch genug verdienen. Es stellt sich die Frage, ob man in Zukunft etwas ändern kann. Die Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) wird als einer der kleineren beim Ausverhandeln der neuen Verträge keine Rolle spielen. Es muss insgesamt erwähnt werden, dass Direktor Mag. Falch dieses Unternehmen, zum Wohle der Stadt, hervorragend führt. GR Hitzl: Beim Lesen der Kollektiv- und Abfertigungsverträge im Kontrollbericht hat mein Herz als Personalvertreter doppelt geschlagen. GR-Sitzung Das Personal leistet ausgezeichnete Arbeit, aber man sollte sich für Neueinstellungen in Zukunft etwas überlegen. Ansonsten darf ich der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) gratulieren und bedanke mich für die großartige Dividende. GR Hof: Guter Lohn für gute Arbeit - ich stehe auch dahinter. In diesem Falle sollte man sich für Neueintritte in diversen Bereichen etwas überlegen. Nicht im Kontrollbericht enthalten ist ein Kernproblem, das der Flughafen Innsbruck hat - es wird relativ wenig auf flexible Arbeitszeitbedürfnisse eingegangen. Das liegt auch daran, dass Wien als jahresdurchgängiger Flughafen der große Player in dieser Geschichte ist und kein gesteigertes Interesse daran hat. In Tirol gibt es beim Betrieb große Schwankungen. Hier wäre es angebracht, flexiblere Modelle zu ermöglichen. Die FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) steht wirtschaftlich gut da. Im Kontrollausschuss wurde auch erwähnt, dass sich die Stadt Innsbruck vielleicht im Jahr 2011 wieder eine Dividende erwarten kann. Wir hoffen, dass es so bleibt. Auch die Krise wurde gut überstanden. Ein Teil des Kontrollberichtes beinhaltet die Prüfung der Abwicklung der Innverlegung. Dieses Bauvorhaben ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gut bis sehr gut gelaufen. Es bestand die Befürchtung, dass das Grundwasser kontaminiert werden könnte. In einem Fall hat eine Messsonde angeschlagen. Direktor Mag. Falch hat im Kontrollausschuss aufgeklärt, dass es sich dabei um Fehler im Zusammenhang mit der Reinigung gehandelt hätte. Die Messsonde wurde mit einem Reinigungsmittel gereinigt, auf welches sie angeschlagen hat. Danke an die Kontrollabteilung. Kontrolle zahlt sich auch finanziell aus. Es wurde sehr penibel geprüft (unter anderem die Zinsverrechnungen einer Bank, welche bei Zinsabrechnungen Fehler gemacht hat). Durch die Korrektur dieser Fehler erspart sich die FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) rund ,--. Damit ist der Aufwand dieser und einiger anderer Prüfungen

16 durch die Kontrollabteilung bereits wieder ausgeglichen. (Beifall) GR Praxmarer: Der Gemeinderat sollte nicht Kritik üben bzw. den Kollektivvertrag argumentieren. Man sollte froh sein, dass Leute, welche gute Arbeit machen und auch über den "Arbeitsrand hinaussteigen", gut entlohnt werden. Wenn es nicht so wäre, würde ich zweifeln, ob die Stadt Innsbruck in den nächsten Jahren noch so eine hohe Dividende erhalten würde. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass wir den Kollektivvertrag "ankratzen" möchten. GR Eberharter: Dieser Kollektivvertrag ist für Wiener Verhältnisse absolut normal. Ich kenne in Wien auch andere Kollektivverträge. Mich freut das Lob über die Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) außerordentlich. Bgm.-Stellv. Gruber: Die Kontrollberichte sind tatsächlich sehr positiv. Ich möchte nicht noch einmal Wien zitieren, aber man weiß, was dort am Flughafen geschah. Ich will auch nicht andere Stadtwerke in Europa nennen, wo es immer wieder Schwierigkeiten gibt. Ich sitze bei beiden Unternehmen im Aufsichtsrat und möchte darauf aufmerksam machen, welche hervorragenden MitarbeiterInnen und gutes Management wir hier besitzen. Diese beiden unternehmerischen Schmuckstücke erfüllen wichtigste Aufgaben im kommunalen und überregionalen Bereich. Der Flughafen ist natürlich das Tor zur Welt für die Stadt Innsbruck und das Land Tirol. Dies sollte bei allen Diskussionen und oft kritischen Zugängen zu beiden Unternehmen nicht ganz vergessen werden. (Beifall) GR Federspiel: Ich bedanke mich recht herzlich bei GR Hof. Es ist das erste Mal, dass der Flughafen von den Innsbrucker Grünen lobend erwähnt wurde. Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Ich schließe mich dem Dank an die Arbeit der Kontrollabteilung und für die hervorragende Arbeit der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) an. Der Geschäftsführer Dir. Mag. Falch ist ein Vorbild, da er den Flughafen wie sein ureigenstes Unternehmen sieht und sehr viel Wert darauf legt. Das ist sehr erfreulich. Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen. GR Ing. Krulis referiert die Anträge des Bauausschusses vom : 20. III 13608/2010 Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B2/16, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Meraner Straße Nrn. 7/9 und Erlerstraße Nrn. 15 bis 19 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B2, 4. Entwurf, Zeichn. Nr. 3983), gemäß 56 Abs. 2 TROG 2006 GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz; 1 Stimme): Mehrheitsbeschluss (gegen 5 GRÜNE): Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B2/16, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Meraner Straße Nrn. 7/9 und Erlerstraße Nrn. 15 bis 19 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B2, 4. Entwurf, Zeichn. Nr. 3983), gemäß 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen. Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft. GR-Sitzung

17 III 13609/2010 Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B2/17, Innsbruck - Innenstadt, Bereich zwischen Museumstraße Nrn. 6, 8 und 10 und Erlerstraße Nrn. 4 und 6 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN - B2, Zeichn. Nr und Nr. IN - B2/3, Zeichn. Nr. 3752), gemäß 56 Abs. 2 TROG 2006 GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz; 1 Stimme): Mehrheitsbeschluss (gegen 7 GRÜNE, 2 RUDI und FPÖ; 10 Stimmen): Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B2/17, Innsbruck - Innenstadt, Bereich zwischen Museumstraße Nrn. 6, 8 und 10 und Erlerstraße Nrn. 4 und 6 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN - B2, Zeichn. Nr und Nr. IN - B2/3, Zeichn. Nr. 3752), gemäß 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen. Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft. 22. III 13613/2010 Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B19/2, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Amraser Straße Nr. 8 (als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B19/1, Zeichn. Nr. 3949), gemäß 56 Abs. 2 TROG 2006 GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die geforderte Ergänzung zum bereits bestehenden Projektsicherungsvertrag liegt vor. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: GR-Sitzung Beschluss (einstimmig): Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B19/2, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Amraser Straße Nr. 8 (als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B19/1, Zeichn. Nr. 3949), gemäß 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen. Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft. 23. III 13615/2010 Örtliches Raumordnungskonzept (ÖROKO) Nr. AL - Ö23, Arzl, Bereich Schusterbergweg, nördlich des Geschützten Landschaftsteiles "Arzler Kalvarienberg", (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖRO- KO}, Zeichn. Nr. 4000), gemäß 32 TROG III 13618/2010 Flächenwidmungsplanentwurf Nr. AL - F39, Arzl, Bereich der Gp. 64/1, KG Arzl (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F1, Zeichn. Nr. 2533), gemäß 36 Abs. 2 TROG 2006 zu Punkt 23. GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original oder Kopie bei. Die Stellungnahmen bringen keine neuen Aspekte in das Verfahren ein. Sie wurden im Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, ausführlich behandelt, konnten jedoch fachlich nicht widerlegt werden. Der Bauausschuss ist in Kenntnis der ablehnenden Empfehlung der Mag.-Abt. III, Planung, Baurecht und Technische Infrastrukturverwaltung, aber nach eingehender Abwägung aller Argumente mehrheitlich zum Schluss gekommen, dass die Widmung sehr wohl im öffentlichen Interesse und im Sinne des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) möglich und beschließbar ist.

18 Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Ing. Krulis; 1 Stimme), in Kenntnis der ablehnenden Empfehlung der Mag.-Abt. III, Planung, Baurecht und Technische Infrastrukturverwaltung, vom , das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) Nr. AL - Ö23, Arzl, Bereich Schusterbergweg, nördlich des Geschützten Landschaftsteiles "Arzler Kalvarienberg", (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}, Zeichn. Nr. 4000), gemäß 32 TROG 2006, zu beschließen. zu Punkt 24. GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original oder Kopie bei. Die Stellungnahmen wurden bereits im Zusammenhang mit dem Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) Nr. AL - Ö23 behandelt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Ing. Krulis; 1 Stimme), in Kenntnis der ablehnenden Empfehlung der Mag.-Abt. III, Planung, Baurecht und Technische Infrastrukturverwaltung, vom , den Flächenwidmungsplanentwurf Nr. AL - F39, Arzl, Bereich der Gp. 64/1, KG Arzl (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F1, Zeichn. Nr. 2533), gemäß 36 Abs. 2 TROG 2006, zu beschließen Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber. Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Ich empfinde die Angelegenheit, auch für künftige Widmungsfragen im Bauausschuss und Gemeinderat, als unglaublich wichtig und möchte hier die Sichtweise aus der Planung, sowohl politisch als auch beamtet, vorbringen. Ich stelle fest, dass das hier ein absoluter Sonderfall ist und nur mit Fällen vergleichbar, die in Frühzeiten in Einzelfällen gewidmet und immer wieder zitiert werden. GR-Sitzung Ich möchte das aus der Zeit, wo ich im Bauausschuss war und der Verantwortung als Planungsreferentin, keinesfalls gut heißen. Hier ist der Fall noch spezieller, als beim Antragsteller Rudolf Heis. Dort wäre es einfacher gewesen zu argumentieren, da es beinahe in unmittelbarer Nähe vom Bauland war. Das ist hier nicht der Fall. Es geht um Freiland über den gesamten Hang und dort ist ausschließlich das im öffentlichen Interesse gelegene Vereinsheim Arzl gewidmet. Der Sonderfall ergibt sich für mich auch, wenn ich an künftige Widmungsthematiken in Einzelfällen denke. GR Krulis hat es richtig gesagt. Dieser Fall beschäftigt uns schon lange. Der Bauwerber wurde - das ist durchaus zulässig - nicht müde, einzelne GemeinderätInnen (vor allem Mitglieder des Bauausschusses) einzuladen. Florian Millonig ist auch schon öfters an mich herangetreten. Wenn man gemeinsam vor dem Grundstück steht und die berechtigten Interessen einer Familie mit Kindern hört, welche Freiland aber kein Bauland besitzt, wird es natürlich schwierig. Es geht für mich darum, dass ich in vergleichbaren Fällen keine Familie bevorzugen kann. Freiland ist Freiland! Die Weiterentwicklung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) steht an. Dabei gäbe es ausreichend Gelegenheit, dass die Stadt Innsbruck sagt, man möchte auf dem gesamten Hügel eine Terrassenwohnanlage errichten, da es dort städtische Grundstücke gibt. Das ist nicht primär mein Interesse. Es wäre aber das öffentliche Interesse gegeben, den ganzen Hügel zu entwickeln. Das wäre für mich zwar für die Landschaft und den Blick nach Arzl, sowie für den Straßenzug nach Norden (im Westen bebaut und im Osten frei gehalten) sehr bedauerlich. Es wird über Jahre immer wieder versucht, über Einzelinterventionen, welche ab und zu zum Erfolg führten, etwas zu erreichen. Das kommt dann ständig auf das Tablett. Ich empfinde das für künftige Fälle, im Sinne einer geordneten Widmungspolitik dieses Gemeinderates, als äußerst schädlich und nachteilig. Unter dem Motto

19 "Steter Tropfen höhlt den Stein" führt dann über einzelne Gemeinderatsanträge eine wirklich gut begründete fachliche Stellungnahme und Diskussion im Bauausschuss tatsächlich dazu, dass einzelne Familien bevorzugt werden. Eine Ungleichbehandlung ist für den Gemeindrat absolut kein gutes Zeugnis. Ich kann hier niemals zustimmen. Die Ungleichbehandlung habe ich in Erinnerung an die Widmung vom Antragsteller Rudolf Heis in Hötting erwähnt. Dort wurde anders verfahren, da es das öffentliche Interesse nicht gab. Ich kann nur noch einmal an alle appelliere. In vielen Einzelgesprächen mit GemeinderätInnen, welche heute zustimmen, hieß es lediglich immer, dass sie der Familie Millonig die Unterstützung zugesagt hätten. Das ist keine Begründung für eine Umwidmung von Freiland in Bauland in einem Einzelfall und das darf ein Gemeinderat nicht machen, da sonst Tür und Tor geöffnet wird. Ich muss als Planungsreferentin sehr oft nein sagen. Das ist das, was im Sinne einer durchgängigen Vorgehensweise erwartet wird und oft auch nicht einfach ist. Es ist keine Frage, dass diese Familie Wohnbedarf hat. Wir müssen jedoch alle gleich behandeln. Ich bitte jeden einzelnen Gemeinderat, das zu beachten. Ansonsten führt es dazu, dass man sich über Einzelinterventionen bei anderen auf diese Argumentation beziehen muss. So kann man in der Stadt Innsbruck keine langfristige Widmungspolitik machen und ich bitte jeden Einzelnen, sich das im Detail zu überlegen, welche Auswirkungen solche Einzelfallwidmungen auf den Gemeinderat haben. GR Mag. Fritz: Ich kann dem, was die Frau Bürgermeisterin über Prinzipien und wie wir vorzugehen haben, gesagt hat, vorbehaltlos zustimmen. Es gibt aber eine Differenz in der Einschätzung des konkreten Falles und um keine diversen Familienbande. Es gibt nur den Hinweis, dass der Vater des jetzigen Bauwerbers beim Ausbau des Schusterbergweges der Stadt Innsbruck bei der Abtretung eines Grundstücksteils sehr entgegen kam. GR-Sitzung Diese Feststellung steht lobend im Akt. Ansonsten gibt es keine Verwandtschaftsverhältnisse. Es geht auch nicht um Interventionen. Wenn mich ein Bauwerber ersucht, eine konkrete Situation zu besichtigen, verweigere ich nicht das Gespräch. In aller gebotenen Unbescheidenheit sage ich, dass ich auch schon auf Grundstücken gestanden bin, wo ich dem Grundstückseigentümer gesagt habe, dass ich der Umwidmung nicht zustimmen werde, da... Die Meinungsdifferenz liegt darin, dass es immer eine Beurteilung der konkreten Situation ist. Man kann sagen, der Schusterbergweg ist die Baulandgrenze oder auf der Ostseite des Schusterbergweges im unteren südlichen Teil geht es von der Straße ziemlich hangartig aufwärts oder in die Senke hinein, wo sich das Vereinsheim Arzl befindet. Das hier diskutierte Grundstück liegt direkt neben der Straße und ist direkt erschlossen (Zufahrt und Kanalisation) und flach. Für mich ist, wie auch in vielen anderen Fällen, die Hangkante die natürliche Baulandgrenze. Dort hört die ebene Fläche östlich des Schusterbergweges auf und der Hang zum Kalvarienbergweg beginnt. Dieses Grundstück zu verbauen schädigt, im Gegenteil zur Ablehnung einer Umwidmung in der Nähe der Ortseinfahrt im Westen über die Dörferstraße, das Landschaftsschutzgebiet optisch nicht. Diese Fläche ist nicht Teil des Schutzgebietes. Es ist keine Beeinträchtigung von landschaftlich wertvollen Flächen und Erholungsflächen und ist schlicht und einfach ein ebenes Grundstück am Schusterbergweg, das man meiner Meinung nach, ohne Präjudizwirkungen auf andere Grundstücke, als Bauland umwidmen kann. Ich respektiere, dass es die Frau Bürgermeisterin anders sieht. Auch die Abteilung für Raumordnung beim Land Tirol, hat im ersten Fall (der Gemeinderat hatte die Umwidmung bereits beschlossen) Einspruch erhoben. Nach nochmaliger Prüfung und festgestellter anderer Voraussetzungen hätte die Abteilung für Raumordnung beim Land Tirol keinen Einwand dagegen vorzubringen, wenn die Stadt Innsbruck das

20 Verfahren neu beginnt und neuerlich eine Umwidmung vorlegt. Ich glaube, wie es auch GR Ing. Krulis referiert hat, dass hier keine öffentlichen Interessen gegen die Umwidmung sprechen. Sie ist vom Tiroler Raumordnungskonzept her durchaus möglich. Es ist von den konkreten topografischen und den sonstigen raumordnerischen Gegebenheiten zu beurteilen und kann keine Beispielswirkung auf andere Grundstücke haben, ob eine Umwidmung möglich ist oder nicht. Für mich ist es in diesem Falle noch möglich und hat mit einer Beurteilung der konkreten Situation zu tun und nicht mit Cousins, Enkeln oder Interventionen. (Beifall) GR Ing. Krulis: Bei den letzten Worten von GR Mag. Fritz muss ich staunen. Es gibt im Bauausschuss meist einen Konsens. Sollte das an diesem Standort so beschlossen werden, wäre es für mich wirklich eine Ausnahme, wie ich sie in meiner ganzen politischen Laufbahn nicht erlebte. Ich bin jetzt schon lange (früher als Planungsstadtrat und jetzt als Obmann des Bauausschusses) in diesem Bereich tätig. Wir haben in diesen Jahren sehr viele Ansuchen abgelehnt. Dabei denke ich an ebene Grundstücke im Bereich der Hungerburg Richtung Gramart nördlich des Weges. Hier hätte man auch sagen können, dass man das Bauland anreißt. Es wurde aber ganz klar gesagt, dass, wenn wir jemandem dort eine Genehmigung geben, es weiter und weiter geht und bis hinüber zum Gramartboden verbaut werden würde. Am Schusterbergweg, GR Mag. Fritz, wäre dies das einzige Haus auf der rechten Seite. Eben ist für mich etwas anderes. Man kann auch in eine Böschung eine Rampe machen. Wenn man dann so aufbaut, wie sich das über die Jahre entwickelt hat, gestalte ich es einfach vor meinem Bereich etwas ebener. Auf Luftaufnahmen sieht man, wie es vor zwanzig bis dreißig Jahren ausgesehen hat. GR-Sitzung Das natürliche Gelände, GR Mag. Fritz, war sicher nicht so, wie es jetzt ist. Es ist in der Nutzung der Familie Millonig kontinuierlich so gewachsen. Hier von einer ebenen Bauparzelle zu sprechen ist falsch. Ich wundere mich, dass Du so verbissen um die Verbauung dieses Grundstückes kämpfst, da Du eigentlich immer mit großer Wertschätzung auch die Fachmeinung der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, und im besonderen jene von Dipl.-Arch. in Schmeissner- Schmid, zu schätzen wusstest. In diesem Falle lässt Du jedoch alle Beurteilungskriterien vollkommen außer Acht. Andererseits weiß ich, dass Du immer für Architekten eintrittst und zu diesen generell ein gutes Verhältnis hast. Ich möchte Dir kein Naheverhältnis zum Architekten Prof. Millonig unterstellen. Man muss sich auch fragen, warum es die Abteilung für Raumordnung beim Land Tirol beim ersten Mal ganz eindeutig abgelehnt hat? Mann kann jetzt interpretieren, dass es vielleicht nicht ganz genau gesehen wurde und jetzt ein anderes Gutachten vorliegt, welches viel stärker ist als jenes des Landes Tirol. Ich gehe davon aus, dass sich die Abteilung für Raumordnung beim Land Tirol schon bewusst ist, dass diese Parzelle ein absoluter Einzelfall ist, denn sonst hätten sie es sicher nicht abgelehnt. Egal, wie heute abgestimmt wird. Das Land Tirol wird ja noch einmal damit befasst werden. Wir können in keiner Weise einen Einfluss nehmen, wie dort die entsprechende Abteilung entscheiden wird. Das Ergebnis ist zu respektieren. Jenen Personen, welche noch länger wie ich in der Politik tätig sein werden, möchte ich sagen, dass wir uns bis jetzt mit der Argumentation immer leicht getan haben, wenn man eine klare Linie hatte. Ich war noch nie in einem Gewissensnotstand, dass mir jemand vorwerfen kann, ich hätte bei meinen Entscheidungen eine Ausnahme gemacht. Das werde ich auch weiterhin bis zum Jahre 2012 nicht tun. Wenn man mit jemandem einen Termin ausmacht, wird die Begegnung manchmal schon als "Fast-Zustimmung" interpretiert.

21 BürgerInnennähe, GR Federspiel, ist, wenn man es sich anhört, aber trotzdem eine klare Position bezieht. Ich habe mich auch mit dem Architekten Millonig getroffen und verstehe sein Ansinnen. Es ist gerechtfertigt, dass er die Parzelle als Bauland haben möchte und dass er Bedarf hat. Auf diesem Standort sage ich deutlich nein. Es ist eine absolute Inselwidmung rechts am Schusterbergweg. Deshalb ist das abzulehnen. Wenn wir das genehmigen, müssten wir dort auch alles Weitere genehmigen. Mit einem Gelände kann man immer spielen. Für die ÖVP hat sich inhaltlich nichts geändert und wir bleiben bei diesem Standpunkt. Ich bin schon neugierig, wie heute entschieden wird und glaube, dass man die Linie beibehalten muss. Ich verstehe den Standpunkt der Innsbrucker Grünen bei diesem Grundstück überhaupt nicht. Hier finde ich zum ersten Mal keine Erklärung und weiß nicht, warum sie dort unbedingt eine Bebauung ermöglichen möchten. GR in Dr. in Waibel: Ich stelle den Antrag auf namentliche Abstimmung der Tagesordnungspunkte Örtliches Raumordnungskonzept Nr. AL - Ö23 sowie Flächenwidmungsplanentwurf Nr. AL - F39. Beschluss (einstimmig): Vorstehendem Antrag auf namentliche Abstimmung wird zugestimmt. Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Gruber. Bgm.-Stellv Gruber: Wenn vorher über Interventionen gesprochen wurde, hat das, GR Federspiel, nichts mit BürgerInnennähe zu tun. Ich habe Familie Millonig auch öfters getroffen. Wenn ich hier ja sagen würde, würde ich, weder in der Sache, noch im Sinne der Gleichheit und dem Grundsatz, die Menschen gleich zu behandeln, das falsche tun. Die Familie Millonig ist politisch in Richtung ÖVP orientiert. Natürlich hat es viele Interventionen gegeben. Das ist legitim und richtig. Wir dürfen jedoch nicht in Gefahr kommen, Unterschiedliches differenziert zu sehen und Gleiches unterschiedlich zu betrachten. Ich glaube nicht, dass in der Politik ja sagen das schwierige ist, sondern nein zu sagen. Ich habe mich mit Frau Millonig lange unterhalten und habe Verständnis für ihren Anspruch und ihre Wünsche. Ich habe in diesem Bereich ganz massive Sorge vor präjudiziellen Entwicklungen und verstehe die Innsbrucker Grünen nicht. Gott sei Dank, wie GR Ing. Krulis bereits erwähnt hat, hast Du, GR Mag. Fritz, und Deine Fraktion ein sehr hohes Maß an Genauigkeit in Bezug auf Widmungsfragen. Wenn man einen neutralen Standpunkt einnehmen würde oder sich der Stimme enthält, da man sich hier emotional gebunden fühlt oder sachlich von den Meinungen der zuständigen Abteilungen davon weit entfernt ist, würde ich es noch verstehen. Ich appelliere, dass man hier wirklich das sachlich richtige mit gelebter BürgerInnennähe und dem Mut, nein zu sagen, macht. In diesem Sinne wird die ÖVP dem Antrag nicht zustimmen und ich ersuche alle GemeinderätInnen, sich diese Entscheidung nicht leicht zu machen und nicht aus einer emotionalen Situation heraus zu treffen, sondern der Sache zu dienen und sie abzulehnen. GR Buchacher: Mir kommt vor, wenn man sich für eine Sache, bei der man anderer Meinung ist, wohlbegründet ausspricht, dass man ins Eck geschoben wird. Das kenne ich eigentlich im Bauausschuss nicht. Ich bekomme den Eindruck, dass es unseriös wäre, was GR Mag. Fritz vertritt. Ich bin nicht der Verteidiger von GR Mag. Fritz, aber ich stehe zu meiner Meinung, egal was hier vorgetragen wird. Ich stehe für Verlässlichkeit der Politik für die BürgerInnen, wenn Zusagen von Ämtern getroffen und Verwendungszusagen gemacht und nicht eingehalten werden. Dieses Grundstück hat eine Geschichte. Es wurde bereits erwähnt, wie es zur Straßenverbauung am Schusterbergweg gekommen ist und welche Versprechun- GR-Sitzung

22 gen der Familie Millonig gemacht wurden. Ich lasse mir nichts unterstellen und habe zu dieser Familie kein Nahe- oder Verwandtschaftsverhältnis, sondern ich trete konsequent dafür ein, dass sich BürgerInnen auf Aussagen und Versprechungen, speziell auch von der Politik, verlassen können, welche wir jetzt einlösen können. Ich mache das mit gutem Gewissen. GR Ing. Krulis, wir arbeiten sehr gut zusammen. Bringe jetzt bitte nicht das Argument ein, die Fachmeinung der Mag.- Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration hätte gelautet... Wir haben im Bauausschuss nicht zum ersten Mal, auch zum Ärgernis von GR Mag. Fritz, der Fachmeinung wohlweislich und mit guter Begründung und aufrechtem Herzen widersprochen oder diese ignoriert. Das ist absolut kein Argument für mich und ich ändere meine Meinung nicht, da ich keine Fahne im Winde bin. Ich bleibe konsequent dabei und stimme in jedem Falle für die Verbauung dieses Grundstückes. GR Eberharter: Bgm.-Stellv. Gruber hat mich mit seinem Mut gereizt. Inzwischen ist es so, dass es heute mehr Mut benötigt, ja als nein zu sagen. StR in Dr. in Pokorny-Reitter: Ich denke, dass diese vorliegenden Tagesordnungspunkte wesentlich und wichtig für eine bauliche Haltung dieses Gemeindrates sind und die unterschiedlichen Meinungen, die hier präsentiert werden. Sie zeigen auch die Frage auf: "Wie geht man dazu hin?" Ich sehe ein, welche Vorstellungen und Wünsche hier von einzelnen Familien präsentiert werden. Ich möchte zum Abtreten des Straßengrundes noch etwas sagen. In welcher Höhe und ob es eine Entschädigung dafür gegeben hat, weiß ich nicht. Es waren entlang dieser Parzellen im nord-östlichen Bereich des Schusterbergweges zirka 340 m 2. Hätte es das nicht gegeben, wäre enteignet worden. Alle wissen, dass es im Straßenbauverfahren auch andere Maßnahmen gibt, um zu einer Straße zu kommen. Es ist nicht notwendig, es auf die Großzügigkeit eines/einer Eigentümers/in ankommen zu lassen. Ich habe jetzt natürlich keine Bilder der Topografie von früher vorliegen. Aus dem Privatgutachten, welches von der Familie Millonig in Auftrag gegeben wurde, (das ist eine seriöse Angelegenheit und ich möchte es nicht in Frage stellen oder kritisieren) geht ganz klar hervor, dass nur durch die Verbreiterung und das Abtreten dieser 340 m 2 die Hangkante nach oben gelegt wurde, da eine Stützmauer in einer Höhe von vier Metern gebaut wurde. Früher ging die Hangkante bis zum Schusterbergweg hinunter. Aus dem Privatgutachten geht auch hervor, dass dafür Obstbäume - offensichtlich vom Grundstückseigentümer - gefällt wurden und diese Steilmauer auf diese Höhe aufgeschlichtet wurde. Das ist auch ein Faktum. Mein großes Bedenken, das ich mit der Frau Bürgermeisterin, mit einer gewissen Anzahl von GemeinderätInnen und mit einigen MitgliederInnen innerhalb der SPÖ teile, ist, dass wir hier einen Präzedenzfall schaffen. Wir werden innerhalb der SPÖ unterschiedlich stimmen. GR Mag. Fritz, es wird kein/e künftiger/e BauwerberIn, welche/r eine ähnliche rechtliche Ausgangssituation hat, nämlich einen Antrag auf Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) an die Tiroler Landesregierung, sagen, dass er/sie es einsieht, denn das am Schusterbergweg ist ein ganz anderer Fall. Meiner Meinung nach werden wir uns alle mit einer großen Anzahl derartiger Ansuchen beschäftigen müssen und ich befürchte, dass auch der Fall Hötting (Grundstück Rudolf Heis) wieder kommen wird und und und... Deshalb habe ich große Bedenken. GR Mag. Fritz, Du kennst die Gesetzeslage hier im Gemeinderat sicherlich am besten. Das Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) stellt Deiner Meinung nach dort keine öffentlichen Interessen gegen diese Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO). Das ist nicht die richtige Formulierung. Im Gesetz steht: "Das Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) verlangt, dass wichtige, öffentliche Interessen und im öffentlichen Interesse gelegenen Gründe dafür GR-Sitzung

23 vorliegen müssen und nicht dagegen sprechen." Das ist aus dem Gutachten des Architekten Dipl.-Ing. Ofner zu entnehmen. Hier sehe ich überhaupt kein öffentliches Interesse, das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) aufzuheben. Es tut mir Leid, dass ich das nicht erkennen kann und meiner Meinung nach, GR Mag. Fritz, war Deine Aussage auch etwas verschoben. Ich denke, es ist eine interessante Diskussion, das im Gemeinderat zu betrachten. Wir sehen alle, dass wir darauf achten müssen, Grundsätze zu wahren. GR Mag. Kogler: Grundsätze sind wichtig, insbesondere wenn sich die Frau Bürgermeisterin, die für das Ressort verantwortlich ist, an gewisse Grundsätze halten kann. Sie sind jedoch auch flexibel. Ich verstehe natürlich GR Ing. Krulis, da er das Ressort auch lange Zeit geführt hat. Trotzdem ist für mich wesentlich - Präzedenzfall hin oder her -, dass es primär Eigentum ist. Warum sollte man auf Eigentum nicht bauen dürfen? (Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Weil es Freiland ist.) Der Punkt ist, dass das eine Einschränkung des Eigentums ist. Früher hat man den/die Bürger/in eingeschränkt und es gab keine Flächenwidmungspläne. Dann kamen die Raumordnungspläne und und und... Drehen wir das Rad etwas zurück. Unabhängig davon sage ich, dass man die Sache individuell beurteilt. Warum darf an einer Siedlungsgrenze nicht gebaut werden? Ich habe keine Angst, dass hier Präzedenzfälle geschaffen werden und wäre dafür, dass man an einer Siedlungsgrenze das eine oder andere, insbesondere für den privaten Wohnbau, welcher und in der Stadt Innsbruck ohnehin fehlt, zulässt. Wenn ich vergleiche, welche gemeinnützigen Vorhaben in letzter Zeit positiv realisiert wurden und welche Dichte zugelassen wird, schmerzt es mich nicht, ob auf diesem privaten Grund gebaut wird oder nicht. Warum überlegen wir uns nicht, auch auf der Hungerburg wieder attraktiven, privaten und nicht nur sozialen Wohnbau, für BürgerInnen zu schaffen? Für uns steht ganz klar außer Diskussion, hier nicht zuzustimmen. Es ist Freiland und hier wäre eine geringfügige Siedlungserweiterung im Interesse der Stadt Innsbruck, welche sich ausdehnen muss, da wir einen begrenzten Siedlungsraum haben. Wenn es hier Flächen gibt, sind wir dafür. GR Mag. Fritz: StR in Dr. in Pokorny-Reitter hat Recht, dass ich unvollständig zitiert habe. Der 32 Abs. 2 des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) sagt, dass das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) geändert werden kann, wenn Gründe des öffentlichen Interesses vorliegen und wenn die Ziele der Örtlichen Raumordnung dem nicht widersprechen. Jetzt weiß ich, in wie vielen Akten wir bestimmte Änderungen und Umwidmungen schon begründet haben, mit dem schlichten Satz, dass die Befriedigung von Wohnbedürfnis prinzipiell im öffentlichen Interesse liegt. Das ist nicht der erste Akt, wo eine Widmung so begründet wurde. Es ist auch richtig, dass jeder, - wenn es den Zielen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) nicht widerspricht - der auf seinem eigenen Grund baut, die Nachfrage nach woanders zu bauenden, geförderten oder privat finanzierten Wohnungen entlastet. Mit der Befriedigung von Wohnbedarf, unter der Voraussetzung, dass es den Zielen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) nicht widersprechen sollte, haben wir in vielen Fällen schon Widmungen begründet. Es geht darum, dass es keine Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes ist, keine ökologisch und landwirtschaftlich wertvollen Flächen und kein Naherholungsgebiet verbraucht wird, wenn auf diesem Grundstück gebaut wird. Das ist meine sachliche Begründung und ich halte es für eine schlichte Einschätzungsdifferenz, aus der sich nicht ein ganzer Rattenschwanz an präjudiziellen Folgen ergeben wird und respektiere die Haltung von jedem Mitglied des Gemeinderates. Ich stimme zu, da für mich mehr Gründe dafür als dagegen sprechen. GR-Sitzung

24 Bei der Art und Weise, wie zum Teil emotional mit dem Untergang des Abendlandes argumentiert und alles mögliche angedeutet und unterstellt wird, möchte ich fragen, ob es vielleicht für die starke Ablehnung einer Umwidmung dieses Grundstücks auch Gründ gibt, welche nicht unbedingt als sachlich zu bezeichnen sind? (Beifall) StR Pechlaner: Ich kenn die Historie dieses Aktes nicht und wurde damit auch nicht betraut. Ich weiß, dass dieser Gemeinderat einer Umwidmung bereits zugestimmt hat, diese jedoch vom Land Tirol beeinsprucht wurde. Die damalige Stellungnahme von Hofrat a. D. Dr. Spörr wird in dem jetzigen Gutachten widerlegt. Hier geht es, wie GR Buchacher bereits gesagt hat, um die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Politik. Das sind die Gründe, warum ich bei dieser Umwidmung mit ja stimmen werde. (Beifall) Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber. Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Da ich zu einigen Aussagen eine andere Sichtweise habe, möchte ich dazu Stellung nehmen. GR Mag. Kogler wenn Du diese Überlegung konsequent "weiterspinnen" würdest, würden alle Bereiche bis zum Wald hinauf (auch Wald ist Einschränkung) bebaut werden. Es würde dann jeder/jede WaldbesitzerIn nach den eigenen Bedürfnissen bauen. (GR Ing. Krulis: Bis zur Seegrube hinauf.) Wenn ich das umgekehrt argumentiere, müsste es Dein Folgeantrag sein. Die Stadt Innsbruck müsste ihre Grundstücke dort verkaufen um eine Terrassenwohnanlage zu errichten. Das wäre die nächste Konsequenz. Es stellt sich jedoch die Frage, ob man das haben möchte. Zur Deckung des großen Wohnbedarfes wäre dieses Grundstück, im Zuge einer gesamthaften Entwicklung, einzubeziehen. Es kann nicht das Interesse des Gemeinderates sein, dass hier ein Haus mit eigener Zufahrt entsteht und anschließend eine Terrassenwohnanlage mit einer seperaten Zufahrt. Das ist nicht im Sinne des Erfinders. Man müsste dann sagen, dass in diesem Zuge östlich des Schusterbergweges am städtischen Grundstück um einen geringen Grundpreis eine Terrassenwohnanlage realisiert wird. Es ging um die angebliche Zusage von Ämtern aus der Historie, welche GR Buchacher angeführt hat. Diese Zusage mündet darin, dass es vom Jahr 2010 ein Schreiben des derzeitigen Landtagspräsidenten DDr. van Staa gibt, in dem darauf verwiesen wird, dass er sich erinnere, im Zuge der Verhandlungen über den Schusterbergweg eine Umwidmung in Aussicht gestellt zu haben. Wenn das so war, glaube ich, dass es keine gute Widmungspolitik ist, im Zuge einer Straßenrealisierung, AnrainerInnen Widmungserweiterungen oder den Erlass von Beschränkungen in Aussicht zu stellen, im Wissen, dass diese Straße von Norden nach Süden ohnehin gekommen wäre. Dass dieses Schreiben erst letztes Jahr aufgetaucht ist, kann man als Verwendungszusage bezeichnen. Wenn es tatsächlich so war, stellt sich für mich die Frage, warum es nicht Zug um Zug so realisiert wurde. Einer der anstehenden und vergleichbaren Fälle, welcher über einzelne Gemeinderatsanträge wieder beantragt wird, ist die Ablehnung der Umwidmung in der Schneeburggasse östlich vom Gasthof Berchtoldshof. Auch Rudolf Heis wird unter Zuhilfenahme eines Gemeindratsantrages versuchen, diesen Fall wieder aufzurollen. In Igls haben wir auch diverse Thematiken, wo es um Einzelwidmungen geht, welche im Bauausschuss mit dieser Argumentation nicht gewidmet wurden. Das öffentliche Interesse ist aufgeklärt. Mir kam es auch eigenartig vor, dass GR Mag. Fritz sehr ungenau zitiert hat. Es genügt nicht, wenn kein öffentliches Interesse dagegen steht, sondern es muss etwas dafür sein. Bei einer Errichtung eines Büro- und Wohnhauses in dieser Kombination an der steilen Zufahrt mit einer Einzelzufahrt kann ich kein öffentliches Interesse erkennen. GR-Sitzung

25 Das Abendland geht sicher nicht unter. Ich bin seit zehn Jahren Mitglied im Bauausschuss und seit eineinhalb Jahren Planungsreferentin und weise darauf hin, welche Auswirkungen das haben kann, da ich in Kenntnis jener Fälle bin, die eine Umwidmung beantragen und versuchen, wie in diesem Fall, eine Aufhebung der Einschränkung zu erreichen. Ich glaube, dass die verschiedenen Widmungskategorien im Interesse aller InnsbruckerInnen sind und nicht nur jener, die Bauland bzw. Land besitzen und ungeordnet Baulichkeiten entwickeln können. Daran hängen auch sehr große öffentliche Investitionen. Das, GR Mag. Kogler, würde heißen, dass sich ein/e WaldgrundstückbesitzerIn im Wald ein Haus baut und die Stadt Innsbruck für die Kanalisation sorgt. Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Gruber. GR Kritzinger: Diese Debatte ist sehr interessant und man hat verschiedene Aspekte gehört. StR Pechlaner hat gesagt, dass es der Gemeinderat bereits einmal beschlossen hatte, da der Bauausschuss, wenn ich mich nicht irre, dafür war. Es müssen doch Gründe vorhanden gewesen sein. Ich war vor Ort und habe mir auch die Infrastruktur angesehen, welche für die Stadt Innsbruck mancher Orts sehr hohe Kosten bedeutet. Auf der linken Seite des Schusterbergweges sind die Häuser und Kanalisationen vorhanden. Die Infrastruktur wäre somit kein Problem. Der Verbau der rechten Straßenhälfte durch dieses Haus erscheint mir nicht so schwerwiegend, wie es die Frau Bürgermeisterin sieht. Mit dem Stadtteil Arzl hatten wir schon immer Probleme und es wird auch in Zukunft so sein, da es dort viele Verbauungswünsche gibt. Ich kenne die Familie Millonig nicht persönlich. Wenn es seinerzeit beim Bau des Schusterbergweges bereits eine Zusage gegeben hat, darf der Gemeinderat diese nicht korrigieren. Das wäre für mich schwerwiegend, denn Sie wissen GR-Sitzung selbst, dass die Politik bei vielen Menschen nicht das größte Ansehen genießt. Wenn verschiedene PolitikerInnen etwas versprechen, jedoch dabei nicht die Mehrheit erzielt wird, kann nicht zugestimmt werden. Das solle der Gemeinderat bedenken und es wäre für mich ein Grund, in diesem Fall die Ausnahmegenehmigung zu erteilen. (Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Zur tatsächlichen Berichtigung! Es ist keine Ausnahmegenehmigung.) GR Ing. Krulis: Ich hatte nach der Wortmeldung von GR Mag. Kogler bereits die Vision, dass der Abschluss der nördlichen Bebauung die Seegrube oder vielleicht das Hafelekar wäre. (Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer: Die Landesgrenze.) Es ist sicher falsch, Bebauung nur über Eigentum zu definieren. Zur Verteidigung der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, und des Bauausschusses erinnere ich mich, als ich im Jahr 1994 dieses Ressort übernahm, dass es damals in der Stadt Innsbruck noch 80 % uralte Bebauungspläne gab. Auch GR Mag. Fritz weiß das. Mit dem Ziel, auszuloten um etwas zuzulassen, haben wir großflächig ganze Stadtteile bearbeitet. Nicht nur der gemeinnützige oder private Bauträger, sondern jeder sollte in seinem Bereich, sofern es machbar ist, auch zubauen bzw. auf große Grundstücke hineinbauen können. Das war, StR in Dr. in Pokorny-Reitter, damals ein Erfolg, gemeinsam mit StR Dr. Müller und StR Ing. Barenth, auch im privaten Bereich einen gigantischen Bauboom auszulösen, welcher jetzt auch sehr gut ist. Auch die restlichen Gebiete wurden noch bearbeitet und durch die Umstellungen von Geschossflächendichten zu Baumassendichten ist das zu wenig herausgekommen. Wenn man es zurückrechnet, erhielten viele die Möglichkeit, etwas zu bauen. So sollte es auch sein. GR Mag. Kogler, vielleicht ist Dir das im Sinne eines gewissen liberalen Denkens einfach so "herausgerutscht". Das kann nicht die Basis für Planungsentscheidungen sein, da das sicher nicht funktionieren

26 würde. Es kann nicht jeder jedes seiner Grundstücke bebauen. Wir haben uns im Gemeinderat immer bemüht, Dinge zu ermöglichen, welche vertretbar waren. Dieser Fall ist für mich eine absolute Ausnahme. Ich sage das auch auf die Aussage von GR Mag. Fritz, wegen angeblicher Antipathien gegenüber der Familie Millonig. Ich schätze Prof. Millonig sen. als Künstler sehr und kenne ihn auch persönlich, hatte jedoch seit Jahren keinen Kontakt mehr mit ihm. Er ist ein sehr interessanter Mensch bzw. sie sind eine interessante Künstlerfamilie. Diese Kriterien sind für mich kein Entscheidungsträger. (GR Mag. Fritz: Du unterstellst mir...) Nein ich unterstelle nichts, denn ich bin bei solchen Formulierungen sehr vorsichtig. Alle wissen, dass der Kampf mit ÖSV- Präsident Peter Schröcksnadel, am Bergisel vom Ursprungsprojekt abzuweichen, brutal war. Es hat sich gelohnt, da dort letztendlich ein tolles Projekt entstanden ist. Bei der Regiesitzung für das Europan- Projekt im Olympischen Dorf, Dominique Perrault anzusprechen, ob er nicht beim Bau des Neuen Rathauses in Innsbruck dabeisein möchte und Dr. Rubatscher davon zu überzeugen, dass er noch eingeladen wird, sind Dinge, wo ich für Qualität und Korrektness gekämpft habe. Ich lasse mich nicht so schnell ins Boxhorn jagen. In diesem Falle habe ich eine andere Position als die Innsbrucker Grünen. Das Abendland geht deshalb nicht unter und ich glaube, dass es für zukünftige Entscheidungen leichter ist, wenn man weiterhin eine klare Linie beibehält. Mehrheitsbeschluss (23 Pro-Stimmen und 17 Gegenstimmen gemäß beiliegender Abstimmungsliste): Die Anträge des Bauausschusses vom (Seite 28) werden angenommen. Schriftführerin Gabl übernimmt die Schriftführung. 25. Einbringung von dringenden Anfragen Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist zwei dringende Anfragen eingelangt sind, deren Beantwortung unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie bringt daraufhin diese Anfragen zur Kenntnis I-OEF 1/2011 Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Verlängerung der Linie "A" in Richtung Hötting-West, Begründung für die lange Prüfungsdauer (SPÖ) Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer verliest die dringende Anfrage der SPÖ: Bezugnehmend auf unseren Antrag vom , in dem um die Prüfung einer baldigen Verlängerung der Linie "A" in Richtung Hötting - West ersucht wurde, stellen wir gemäß 16 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck folgende dringende Anfrage: 1. Welche Begründung gibt es für die Prüfungsdauer des obigen Antrages? 2. Wie lange wird es für die BewohnerInnen der Stadtteile Hötting und Hötting - West noch dauern, bis diese über eine direkte ÖPNV-Verbindung verfügen? 3. Welche Erkenntnisse sind noch erforderlich, bis die Stadt Innsbruck die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) mit der Verlängerung der Linie "A" oder einer anderen Variante in Richtung Hötting - West beauftragt? 4. Welche Maßnahmen sind bis zur allfälligen Realisierung der Regionalbahn in Richtung Innerebnerstraße geplant, damit die angesprochenen Stadtteile am kürzesten Weg mit öf- GR-Sitzung

27 fentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind? Dr. in Pokorny-Reitter, Buchacher, Eberl, Grünbacher, Marinell, Pechlaner, Pipal und Praxmarer, alle e. h I-OEF 2/2011 Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf der Grundstücke 1524 und 1844, beide vorgetragen in EZ 1815, Grundbuch Wilten, und des Grundstückes 2019, vorgetragen in EZ 1817, Grundbuch Wilten (westlich des Geroldsbaches zwischen der Bahnstrecke und der Autobahn), mit einer Gesamtfläche von m 2 von Pfeifer Peter zur Errichtung der Feuerwache Wilten in Sieglanger, Fragestellungen (FPÖ und Innsbrucker Grüne) Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer verliest die dringende Anfrage der FPÖ und der Innsbrucker Grünen: Die Stadtgemeinde Innsbruck hat von einem Unternehmer, ÖVP-Stadtteilobmann und Kommandant der FFW Wilten die Grundstücke 1524 und 1844, beide vorgetragen in EZ 1815, Grundbuch Wilten, und das Grundstück 2019, vorgetragen in EZ 1817, Grundbuch Wilten (westlich des Geroldsbaches zwischen der Bahnstrecke und der Autobahn), mit einer Gesamtfläche von m 2 erworben. Der Kaufpreis betrug - wie mittlerweile auch einem Medienbericht zu entnehmen war ,--. Gemäß demselben Medienbericht sind das um ,-- mehr, als der Verkäufer für den Ankauf der Grundstücke wenige Jahre zuvor ausgegeben habe. Ausgehend von diesem Sachverhalt ersuchen die unterzeichnenden GemeinderätInnen die Frau Bürgermeisterin Mag. a Oppitz-Plörer um Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum hat die Stadt Innsbruck die Flächen erworben? 2. Ist es richtig, dass die Grundstücke zur Zeit des Erwerbers durch die Stadt Innsbruck - so wie auch jetzt noch - als Freiland gewidmet waren (sind)? 3. War eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich? 4. Wenn ja, wurde sie erteilt? 5. Wer hat seitens der Stadt Innsbruck den Preis verhandelt und festgelegt? 6. Ist die Höhe des Kaufpreises gerechtfertigt, bzw. welcher Quadratmeterpreis gilt derzeit für vergleichbares Freiland in Sieglanger? 7. Was ist der Hintergrund für den Kauf der Grundstücke in fünfzehn Jahresraten, bzw. eine Wertsicherung der Jahresraten erst ab 2017, was für städtische Grundstücksgeschäfte eigentlich unüblich ist? 8. Wann hat der Verkäufer die Liegenschaften erworben? 9. Wäre im Falle einer Bezahlung des vollen Kaufpreises auf einmal, was die Stadt Innsbruck beim Erwerb von Grundstücken üblicherweise tut, seitens des Verkäufers Spekulationssteuer zu zahlen gewesen? 10. Ist es richtig, dass der Verkäufer selbst die Liegenschaften um erworben hat? 11. Was sagt die Stadt Innsbruck zum Vorwurf, sie hätte ein Spekulationsgeschäft ermöglicht oder geduldet? 12. Spielte die Spekulationssteuer bei den Verhandlungen mit dem Unternehmer eine Rolle? 13. Wenn ja, welche? 14. Sind die mit dem Unternehmer vereinbarten Klauseln nach Ansicht der Stadt Innsbruck in abgabenrechtlicher Hinsicht korrekt? 15. Im Vorfeld der Gemeinderatsentscheidung wurde immer wieder über eine Standortstudie für die Feuerwache Wilten im genannten Bereich, verfasst von der Allgemeine Baugesellschaft A. Porr AG, gesprochen. Gibt es diese Studie, liegt sie der Stadt Inns- GR-Sitzung

28 bruck vor und wann wurde sie verfasst? 16. Kann es sein, dass der Verkäufer als örtlicher Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wilten im Wissen um diese Standortstudie und somit in der Annahme, dass die Stadt Innsbruck diese Flächen eventuell für eine Feuerwache brauchen wird, erworben hat? 17. Wenn ja, würde sich eine derartige Vorgangsweise einem äußerst bedenklichen Insidergeschäft nähern? 18. Wo genau soll das neue Feuerwehrgebäude für die Freiwillige Feuerwehr Wilten errichtet werden? 19. Handelt es sich bei diesem Grundstück um eines, das der genannte Verkäufer an die Stadt Innsbruck veräußert hat? 20. Gibt es für die Errichtung der Feuerwache Wilten - Neu bereits einen Zeitplan für Planung, Flächenwidmung, Bebauungsplanung, Errichtung und einen Finanzierungsplan? 21. Wenn ja, wie sehen diese aus? 22. Besteht für Sieglanger Hochwassergefahr? 23. Wenn ja, sind Maßnahmen geplant? 24. Wenn ja, welche? 25. Wenn ja, wird (auch) ein Retentionsbecken errichtet? Kunst, Mag. Fritz, Dr. in Krammer-Stark, Mag. a Pitscheider und Mag. a Schwarzl, alle e. h. 26. Einbringung von dringenden Anträgen 26.1 I OEF 3/2011 Enquete zum Thema "SeniorInnenpolitik - Neue, ergänzende Konzepte zur Unterstützung und Pflege betreuungsbedürftiger Menschen in Innsbruck" (GR in Dr. in Krammer-Stark) GR in Dr. in Krammer-Stark: Ich stelle folgenden dringenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Die Abhaltung einer Enquete zum Thema neue, ergänzende Konzepte zur Unterstützung und Pflege betreuungsbedürftiger Menschen in Innsbruck. Dr. in Krammer-Stark e. h. Wir wissen, dass seit kurzem das neue Wohn- und Pflegeheim im Olympischen Dorf zirka 25 Mio kosten wird. Also noch einmal eine Kostensteigerung gegenüber dem Wohn- und Pflegeheim Am Lohbach, welches uns bereits damals sehr teuer vorgekommen ist. Außerdem ist weiterhin die teilweise Überbauung der Innpromenade am vorgesehenen Standort sehr umstritten. Aus diesen Gründen möchten wir eine Nachdenkpause vorschlagen und diese sollte man dafür nützen, um eine Enquete zu veranstalten. Man sollte schauen, was es in der Stadt Innsbruck bereits gibt und was wir ergänzend dazu brauchen, um unsere SeniorInnen-Politik, unsere Pflege und Unterstützungsangebote zukunftsfähig zu machen. Diese Enquete sollte auch dazu dienen, diesen sehr fortschrittlichen Sozialplan für ältere Menschen der Landeshauptstadt Innsbruck auch weiterzuführen und zu diskutieren, denn das wird in Zukunft notwendig sein. Wir sehen das einfach als Fortschreibung dieser Debatte. GR-Sitzung

29 I-OEF 4/2011 Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), Ausstieg aus den noch aufrechten Cross-Border-Leasing-Geschäften bei wirtschaftlich vertretbarer und günstiger Situation, Unterstützung (StR in Dr. in Pokorny-Reitter) StR in Dr. in Pokorny-Reitter: Ich stelle gemeinsam mit meinen MitunterzeichnerInnen folgenden dringenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstandsvorsitzende der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) haben anlässlich der Diskussion und Beschlussfassung im Stadtsenat zur Garantiererklärung der Stadt Innsbruck gegenüber der RABO- Bank erklärt, dass es das Unternehmensziel der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) sei, aus den noch aufrechten Cross-Border-Leasing-Geschäften aussteigen zu wollen, sobald sich eine wirtschaftlich vertretbare und für die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) günstige Situation ergebe. Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck unterstützt dieses Unternehmensziel der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und erklärt ausdrücklich seine Zustimmung zum Ausstieg aus den noch aufrechten Cross-Border-Leasing-Geschäften, sobald dies für die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) wirtschaftlich vertretbar ist. Dr. in Pokorny-Reitter, Buchacher, Eberl, Grünbacher, Marinell, Ing. Dr. Ortner, Pechlaner und Praxmarer, alle e. h. Wir haben jetzt zweimal gehört, dass die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) das selbst möchte. Wir wissen alle, dass es bis zum Jahr 2032 ein sehr langer Zeitraum ist. Man kann nicht wirklich abschätzen, was bis zu diesem Zeitpunkt passiert. Ich glaube, dass es für die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) auch sehr gut ist, wenn der Gemeinderat der Stadtgemeinde Innsbruck den Ausstieg aus diesen Verträgen, sobald dieser wirtschaftlich vertretbar ist, unterstützt I-OEF 5/2011 Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Aussetzung der Preiserhöhung für im Fahrzeug gekaufte Tickets bis zur flächendeckenden Installierung von Ticket-Automaten an den Haltestellen (GR Praxmarer) GR Praxmarer: Ich stelle gemeinsam mit meinen MitunterzeichnerInnen folgenden dringenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, mit der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) Gespräche mit dem Ziel zu führen, dass flächendeckend an den IVB-Haltestellen Ticketautomaten installiert werden und die Preiserhöhung von 0,10 für im Fahrzeug gekaufte Tickets inzwischen ausgesetzt wird. Praxmarer, Dr. in Pokorny-Reitter, Buchacher, Eberl, Grünbacher, Marinell, Ing. Dr. Ortner und Pechlaner alle e. h. Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) hat angekündigt, ab den Preis derjenigen Tickets um 0,10 zu erhöhen, die von den IVB-KundInnen direkt im IVB-Fahrzeug erstanden werden. Diese Preiserhöhung belastet aber alle jene IVB-KundInnen ungerecht, die in ihrem Einzugsgebiet keine Vorkaufsmöglichkeiten oder Ticket- Automaten für IVB- Fahrscheine zur Verfügung haben. Dabei kann von einer flächendeckenden Versorgung mit Ticket-Automaten bislang nicht die Rede sein: Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) verfügt in ihrem Einzugsgebiet (mit regionalen Verbindungen) ungefähr über 600 Bus- und Straßenbahnhaltestellen. Zurzeit sind 31 kleine und zehn größere Ticket-Automaten in Innsbruck eingerichtet, 30 weitere Ticket-Automaten kommen in diesem Jahr noch dazu. Daraus ergibt sich, dass Ende 2011 nur an jeder neunten Haltestelle ein Ticket-Automat zur Verfügung stehen wird; egal wie schön sie sind. Eine Vielzahl der IVB-KundInnen wird daher weiterhin auf den Ticketverkauf in der Straßenbahn bzw. im Bus angewie- GR-Sitzung

30 sen sein. Es ist ein Gebot der Fairness, diese KundInnen nicht mit einem Strafaufschlag zu belasten. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der oben genannten Tarifanpassung zum Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer unterbricht um Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um Uhr wieder fort. 27. Behandlung eingebrachter dringender Anträge 27.1 I OEF 3/2011 Enquete zum Thema "SeniorInnenpolitik - Neue, ergänzende Konzepte zur Unterstützung und Pflege betreuungsbedürftiger Menschen in Innsbruck" (GR in Dr. in Krammer-Stark) Mehrheitsbeschluss (gegen 8 SPÖ und 2 Liberales Innsbruck; 10 Stimmen): Dem von GR in Dr. in Krammer-Stark eingebrachten dringenden Antrag (Seite 38) wird die Dringlichkeit zuerkannt. GR in Dr. in Krammer-Stark: Ich beantrage die Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung. Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE, 8 SPÖ und FPÖ; 17 Stimmen): Der von GR in Dr. in Krammer-Stark gestellte Antrag auf Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt. Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE, 8 SPÖ und FPÖ; 17 Stimmen): Der von GR in Dr. in Krammer-Stark eingebrachte dringende Antrag (Seite 38) wird dem Inhalte nach abgelehnt I-OEF 4/2011 Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), Ausstieg aus den noch aufrechten Cross-Border-Leasing-Geschäften bei wirtschaftlich vertretbarer und günstiger Situation, Unterstützung (StR in Dr. in Pokorny-Reitter) Beschluss (einstimmig): Dem von StR in Dr. in Pokorny-Reitter und MitunterzeichnerInnen eingebrachten dringenden Antrag (Seite 39) wird die Dringlichkeit zuerkannt. StR in Dr. in Pokorny-Reitter: Ich ersuche um die Annahme des Antrages. Beschluss (einstimmig): Der von StR in Dr. in Pokorny-Reitter und MitunterzeichnerInnen eingebrachte dringende Antrag (Seite 39) wird dem Inhalte nach angenommen I-OEF 5/2011 Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Aussetzung der Preiserhöhung für im Fahrzeug gekaufte Tickets bis zur flächendeckenden Installierung von Ticket-Automaten an den Haltestellen (GR Praxmarer) Mehrheitsbeschluss (gegen 2 RUDI): Dem von GR Praxmarer und MitunterzeichnerInnen eingebrachten dringenden Antrag (Seite 39) wird die Dringlichkeit zuerkannt. GR Praxmarer: Ich beantrage die Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung. Mehrheitsbeschluss (gegen 2 RUDI): Der von GR Praxmarer und MitunterzeichnerInnen eingebrachte dringende Antrag (Seite 39) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. GR-Sitzung

31 Beantwortung eingebrachter dringender Anfragen 28.1 I-OEF 1/2011 Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Verlängerung der Linie "A" in Richtung Hötting-West, Begründung für die lange Prüfungsdauer (SPÖ) Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der SPÖ (Seite 36) Folgendes mit: Zu Frage 1.: Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaital GesmbH (IVB) sind seit Gemeinderatsbeschluss vom mit der ausschließlichen Vollziehung der Aufgabe der Verkehrskoordination für den Öffentlichen Personennahund Regionalverkehr (ÖPNRV), soweit diese in den Zuständigkeitsbereich der Stadtgemeinde Innsbruck fällt, beauftragt. Als "ÖV-Koordinator für die Stadt Innsbruck" hat die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaital GesmbH (IVB) im Jahr 2009 eine Liniennetzfortschreibung ins Auge gefasst und 2010 in Auftrag gegeben. Im Zuge einer Gegenleistung für die Datenbereitstellung hat die Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, Umwelt, die Prüfung der Fragestellung für eine Verlängerung der Linie "A" in insgesamt vier Varianten erbeten. Zwei davon basieren auf der Gemeinderatsanfrage vom Oktober 2006 und gehen auf Liniennetzzustände ein, die vor einem Straßenbahnersatz der Buslinie "O" bzw. vor einem Straßenbahnast in die Karl-Innerebner-Straße auftreten. Die Ergebnisse stehen immer noch aus. Demzufolge fehlt ein wesentliches Prüfergebnis, nämlich die Wirkung einer verlängerten Linie "A" jeweils im Gesamtsystem bzw. Gesamtnetz. Zu Frage 2.: Nach Übermittlung des gutachterlichen Prüfergebnisses gemäß Antwort 1, liegen die prognostizierte Verkehrswirksamkeit (Fahrgastzahlen) und zusätzlichen Kosten (zusätzliche Fahrzeuge, zusätzliche Fahrzeugkilometer, zusätzliche Betriebsstunden) vor. Damit ist die ÖPNV-Steuerungsgruppe zu befassen. Gelingt es nicht, den erwarteten Mehraufwand anderweitig im Gesamtnetz zu kompensieren (was zu erwarten ist), erfolgt anhand der Empfehlung der ÖPNV- Steuerungsgruppe eine Vorlage an den Stadtsenat. Bei positiver Beschlussfassung, das heißt mit einem positiven Beschluss zu den Zusatzkosten, kann eine Bestellung seitens der Stadt Innsbruck an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaital GesmbH (IVB) gemäß Punkt 5.5 des geltenden Finanzierungsvertrages erfolgen. Es kann keine zeitliche Dauer angegeben werden, vor allem deswegen, weil es sich nicht nur um Fristen der Verwaltung bzw. der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaital GesmbH (IVB) handelt, sondern auch Beschlüsse seitens der Stadt Innsbruck (inklusive Finanzierungsbeschluss) notwendig sind. Zu Frage 3.: Gegebenenfalls Einwände der Kraftfahrlinienbehörde zur Streckentauglichkeit im Bereich Hörtnaglstraße/Tschiggfreystraße sowie gegebenenfalls finanzierungsseitig. Zu Frage 4.: Nur die Maßnahmen laut Antwort 1, keine weiteren. Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom : Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 6 Stunden 45 Minuten. Dem Antragsteller, GR Buchacher, wurde die schriftliche Beantwortung der dringenden Anfrage in Kopie ausgehändigt. GR-Sitzung

32 I-OEF 2/2011 Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf der Grundstücke 1524 und 1844, beide vorgetragen in EZ 1815, Grundbuch Wilten, und des Grundstückes 2019, vorgetragen in EZ 1817, Grundbuch Wilten (westlich des Geroldsbaches zwischen der Bahnstrecke und der Autobahn), mit einer Gesamtfläche von m 2 von Pfeifer Peter zur Errichtung der Feuerwache Wilten in Sieglanger, Fragestellungen (FPÖ und Innsbrucker Grüne) Bgm. in Mag. a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der FPÖ (Seite 37) Folgendes mit: Zu Frage 1.: Antwort 1: Die Flächen wurden als Standort für die Neuerrichtung der Feuerwache Wilten erworben. Zu Frage 2.: Ja. Zu Frage 3.: Die grundverkehrsbehördliche Genehmigung wurde mit Schreiben vom beantragt. zu Frage 4.: Die grundverkehrsbehördliche Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Zu Frage 5.: Der Preis wurde von Finanzdirektor Dr. Hörnler gemeinsam mit dem Büro der Bürgermeisterin und Ing. Mag. Schiener verhandelt und festgelegt. Zu Frage 6.: Der Kaufpreis ist mit einem solchen, der einem Preis für Sondernutzungsflächen entspricht, vergleichbar. Zu Frage 7.: Die Ratenzahlung war ein Vorschlag des Rechtsvertreters des Verkäufers. Zu Frage 8.: Laut Grundbuchsauszug hat der Verkäufer die Liegenschaft mit der Einlagezahl 1815, bestehend aus dem Grundstück 1524 und 1844, mit Kaufvertrag vom und die Liegenschaft mit der Einlagezahl 1817, bestehend aus dem Grundstück 2019, mit Kaufvertrag vom erworben. Zu Frage 9.: Diese Prüfung war nicht Gegenstand der Kaufverhandlungen. Zu Frage 10.: Ja, in etwa. Im Kaufvertrag vom wurde ein Kaufpreis von ,--, und im Kaufvertrag vom wurde ein Kaufpreis von ,-- vereinbart. Gesamt ,--. Zu Frage 11.: Siehe dazu Antwort zu Frage 9: Zu Frage 12.: Nein. Zu Frage 13.: Entfällt, siehe dazu Antwort zu Frage 12. Zu Frage 14.: Diese Prüfung war nicht Gegenstand der Kaufverhandlungen. Zu Frage 15.: Die Studie "Standortentwicklung Freiwillige Feuerwehr Wilten/Bestandsaufnahme und Kurzbeurteilung", wurde im Jänner 2007 vom technischen Büro Dr. Pirchmoser verfasst. Die Studie liegt der Feuerwehr und in der Mag.- Abt. III, Stadtplanung, vor. Zu Frage 16.: Kann nicht beantwortet werden. Zu Frage 17.: Entfällt, siehe dazu Antwort zu Frage 16. Zu Frage 18.: Das Gebäude sowie die zugehörigen Manipulations- und Parkflächen, sollen auf einer Teilfläche der Grundparzellen 1524, 1844 und 2019, Katastralgemeinde Wilten, untergebracht werden. Die genaue Situierung der Einrichtungen wird sich im Rahmen der konkreten Planungen ergeben. Zu Frage 19.: Ja. Zu Frage 20.: Ja. Zu Frage 21.: Anfang 2011 sind die Grundsatzbeschlüsse von Stadtsenat und Bauausschuss als Grundlage für eine weitere Entwicklung vorgesehen. Nachfolgend ist die Planung für die Feuerwache zu konkretisieren sowie darauf abgestimmt die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO), des Flächenwidmungsplanes sowie allfällig die Erstellung eines Bebauungsplanes durchzuführen. Diese Verfahren können voraussichtlich Anfang 2012 abgeschlossen werden. Zu Frage 22.: Laut einer Studie besteht, so wie für viele Bereiche der Stadt GR-Sitzung

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46 Personenbezogene Begriffe in diesem Bericht haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form anzuwenden. Anhörungsverfahren Das gemäß 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist durchgeführt worden. 2 Rechtliche Verhältnisse Gesellschaftliche Entwicklung Die Mussmann GmbH ist mittels Notariatsakt vom von den Eheleuten Ing. Heinrich und Apollonia Mussmann mit einem Stammkapital in der Höhe von ATS ,00 ( 7.267,28) gegründet worden. Der Firmenname lautete Ing. Heinrich Mussmann Gesellschaft m.b.h. Noch am Gründungstag hat Apollonia Mussmann ihre Geschäftsanteile ihrem Gatten und Mitgesellschafter abgetreten. Betriebsgegenstand Erhöhung des Stammkapitals Abtretung von Geschäftsanteilen Änderung des Firmenwortlautes Neuerliche Abtretung von Geschäftsanteilen Ausscheiden des Gründungsgesellschafters Firmenerwerb durch die IKB AG Der Betriebsgegenstand umfasst nach Punkt IV des Gesellschaftsvertrages in erster Linie die Durchführung von Baumeisterarbeiten, Müllbeseitigung, Schneeräumung und Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, dann aber auch die Beteiligung an solchen Unternehmungen. Das Stammkapital der Gesellschaft wurde mit Beschluss der Generalversammlung vom auf ATS ,00 ( ,42) erhöht. Mit Notariatsakt vom hat der Alleingesellschafter Ing. Heinrich Mussmann einen Teil seines Geschäftsanteiles an seine Tochter, Roberta Mussmann, abgetreten. Mit Beschluss der (ao.) Generalversammlung vom wurde der Firmenname in Mussmann GmbH umgeändert. Die inzwischen verheiratete Tochter des Gesellschafters Ing. Heinrich Mussmann, Roberta Scheiblinger, geb. Mussmann, hat einen Teil ihres Geschäftsanteiles ihrem Gatten, Dipl.-Geograph Rupert Scheiblinger, im Schenkungsweg abgetreten. Der notarielle Abtretungsvertrag datiert vom Mit Firmenbucheintrag vom ist die Funktion des Gründungsgesellschafters Ing. Heinrich Mussmann gelöscht worden. Ab diesem Zeitpunkt verfügte die Gesellschaft nur mehr über zwei Gesellschafter, nämlich die Eheleute Scheiblinger. In der (ao.) Generalversammlung vom haben die Gesellschafter der Mussmann GmbH beschlossen, das Unternehmen an die IKB AG zu verkaufen, worüber ein notarieller Anteilskauf- und Abtretungsvertrag errichtet worden ist. Dem Kaufprozess lag eine entsprechende Ermächtigung des Aufsichtsrates der IKB AG vom zugrunde. Die Eintragung dieses Vorganges beim Firmenbuch erfolgte am Zl. KA-10837/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 2

47 Daten zur Gesellschaft Die Mussmann GmbH wird in der Rechtsform einer GmbH geführt und hat ihren Sitz in Innsbruck. Sie ist im Firmenbuch (als elektronisch geführtem Ersatz für das vormalig manuell geführte Handelsregister) seit 1993 unter der laufenden Nummer FN y eingetragen. Es handelt sich bei Heranziehung der entsprechenden Schwellenwerte um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des 221 UGB. Stammkapital Das Stammkapital der Mussmann GmbH beträgt ATS ,00 ( ,42), welches zur Gänze einbezahlt ist. Eine Anpassung an den Euro ist bis dato nicht vorgenommen worden. Unternehmensgegenstand Adaptierung des Gesellschaftsvertrages Der im Gründungsvertrag formulierte Unternehmensgegenstand ist bislang nicht geändert worden. Tatsächlich ist das Unternehmen heute im Wesentlichen im Raum Innsbruck und Umgebung in den Bereichen Abfallentsorgung und Logistik sowie im Containergeschäft für Gewerbeabfälle und Bauschutt tätig und betreibt eine Kompostieranlage für Bioabfälle in Mieders. Da auch andere Teile des Gesellschaftsvertrages nicht mehr zutreffend sind, empfahl die Kontrollabteilung, den Gesellschaftsvertrag der Mussmann GmbH den aktuellen Gegebenheiten entsprechend zu adaptieren und in diesem Zusammenhang auch die oben erwähnte Euro- Anpassung vorzunehmen. In ihrer Stellungnahme teilte die Mussmann GmbH mit, dass eine Novellierung des Gesellschaftsvertrages mittels Umlaufbeschluss oder bei der nächsten Generalversammlung durchgeführt werde und in diesem Rahmen die Punkte Unternehmensgegenstand, Euro-Anpassung und Standort (aufgrund der bevorstehenden Verlegung in die Richard- Berger-Straße 2) entsprechend geändert werden würden. Ergebnisabführung Im Rahmen eines Gruppenbesteuerungsmodells ist zwischen der IKB AG als Gruppenträger und der Mussmann GmbH als Gruppenmitglied am ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen worden. In diesem hat sich einerseits die Mussmann GmbH verpflichtet, ihren ganzen Gewinn auf die IKB AG zu übertragen und andererseits die IKB AG verpflichtet, den ganzen Verlust der Mussmann GmbH zu übernehmen. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung und deren Funktion Quartalsberichte Die Organe der Gesellschaft bilden der (die) Geschäftsführer und die Generalversammlung. Ein Aufsichtsrat musste gemäß den Bestimmungen des 29 GmbHG nicht bestellt werden. Laut Gesellschaftsvertrag hat die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer. Zum Prüfungszeitpunkt war nur ein Geschäftsführer bestellt. Der amtierende Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft seit selbständig. Zusätzlich zu seiner Tätigkeit als handels- bzw. gesellschaftsrechtlicher Geschäftsführer übt er auch die Funktion eines gewerberechtlichen Geschäftsführers aus. Mangels der Verpflichtung zur Bestellung eines Aufsichtsrates kommt u.a. auch 28 a GmbHG (schriftliche Quartalsberichte des Geschäftsführers an den Aufsichtsrat) nicht zur Anwendung. Grundsätzliche Fra- Zl. KA-10837/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 3

48 gen der Geschäftspolitik werden aber, wie bspw. auch die vom Geschäftsführer erstellten Jahresvoranschläge, in den jeweiligen Generalversammlungen erörtert und genehmigt. Generalversammlung Die durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag den (dem) Gesellschafter(n) vorbehaltenen Beschlüsse werden in der Generalversammlung gefasst, sie ist das oberste Organ der Gesellschaft. Sie ist nach 36 Abs. 2 GmbHG mindestens jährlich einmal einzuberufen. Dieser Verpflichtung ist die Gesellschaft im Prüfungszeitraum nachgekommen, in den Jahren 2008 und 2009 hat die Mussmann jährlich zwei Eigentümerversammlungen abgewickelt. 3 Aufbauorganisation Organisationsstruktur Die Organisationsstruktur der Gesellschaft wurde im Bedarfsfall laufend den betrieblichen Erfordernissen angepasst. Laut Organigramm bildet die Geschäftsführung eine zentrale Organisationseinheit. Dieser Zentralstelle sind die Verwaltung, in der die Bereiche Disposition, Vertrieb, Buchhaltung und Fakturierung angesiedelt sind sowie 6 Geschäftsbereiche, nämlich Containerdienst, Kompostierung, Abfallsammlung, Silotransporte, sonstige Dienstleistungen und seit Jahresbeginn 2010 neu der Geschäftsbereich Entrümpelung nachgeordnet. Im Gegenzug ist mit Jahresende 2009 das Geschäftsfeld Abschleppdienst aufgrund seines negativen Geschäftsverlaufes eingestellt worden. 4 Jahresrechnung 2009 Abschlussprüfung Feststellung des Jahresabschlusses 2009 Wie schon in den Jahren zuvor wurde, mit Zustimmung der Eigentümerin IKB AG, auch für das Geschäftsjahr 2009 ein Wirtschaftstreuhänder beauftragt, den Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, zu prüfen. In dem über das Ergebnis dieser freiwilligen Abschlussprüfung erstellten Bericht ist die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung bestätigt und der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt worden. Die Beschlussfassung über die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Geschäftsführers fällt in die Obliegenheiten der Generalversammlung. Diesbezüglich hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass in der am abgehaltenen Generalversammlung der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 zwar erläutert wurde, die erforderlichen Beschlüsse über dessen Genehmigung und die Entlastung der Geschäftsführung jedoch nicht gefasst worden sind. Nachdem dies auch betreffend den Jahresabschluss 2008 verabsäumt worden ist, empfahl die Kontrollabteilung, auf die formale Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmung bedacht zu sein. Im Anhörungsverfahren kündigte die Mussmann GmbH die Vorlage der erforderlichen Beschlüsse zur Genehmigung und Entlastung der Geschäftsführung für das Jahr 2010 bei der Generalversammlung im Mai 2011 an. Zl. KA-10837/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 4

49 Offenlegung URG Patronatserklärung Dem in den 277 und 278 UGB (Erleichterungen für kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung) verankerten Erfordernis zur Offenlegung des Jahresabschlusses binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag hat die Gesellschaft entsprochen. Für das Jahr 2009 konnte bei der Mussmann GmbH eine Eigenmittelquote von 13,5 % ermittelt werden, im Vergleich zu 12,7 % Die fiktive Schuldentilgungsdauer lag für das Jahr 2009 bei 3,1 Jahren. Im Jahr 2008 dagegen hatte die Gesellschaft einen negativen Mittelüberschuss aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erwirtschaftet, weshalb sich eine diesbezügliche Berechnung erübrigt hat. Im Zusammenhang mit der errechneten Eigenmittelquote verwies die Kontrollabteilung auf eine seitens der IKB AG im Jahr 2005 zu Gunsten der Mussmann GmbH abgegebenen Patronatserklärung, in der sie sich unwiderruflich verpflichtet hat, im Falle der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Mussmann GmbH aus eigenem Gesellschaftsvermögen für eine finanzielle Ausstattung der Mussmann GmbH zu sorgen, die diese in die Lage versetzt, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Diese Verpflichtung sollte nur insoweit gelten, als die Gesellschaft nicht selbst in der Lage ist, Verbindlichkeiten abzudecken und enden, sobald die Gesellschaft in einem zukünftigen Jahresabschluss ein positives Eigenkapital ausweist. In der Stellungnahme betonte die Mussmann GmbH noch einmal, dass die Patronatserklärung vom nicht mehr gültig ist, da das Unternehmen seit 2008 ein positives Eigenkapital ausweist. Gesellschafterzuschüsse Nachdem die IKB AG in den Jahren 2005, 2006 und 2008 der Mussmann GmbH freiwillige Gesellschafterzuschüsse von insgesamt 1,0 Mio. zugeführt hat, wurde 2008 im Rahmen einer bilanztechnischen Maßnahme der bisher immer wieder auf neue Rechnung vorgetragene Bilanzverlust zum in der Höhe von ,37 auf Null gesetzt. Gleichzeitig ist von den unter den gebundenen Kapitalrücklagen erfassten Gesellschafterzuschüssen ein korrespondierender Betrag aufgelöst worden, wodurch die Gesellschaft (unter Berücksichtigung der mit der IKB AG vereinbarten Ergebnisabführung) seit diesem Zeitpunkt ein positives Eigenkapital bilanziert. 5 Bilanz Kassenbestand Belegprüfung Versicherungsschutz Die Richtigkeit des zum bilanzierten Kassenbestandes wurde durch das entsprechende Kassenaufnahmeprotokoll zum Jahresultimo nachgewiesen. Die Ordnungsmäßigkeit der Kassengebarung hat die Kontrollabteilung im Zuge einer unvermuteten Revision überprüft. Der dabei ermittelte Ist-Stand stimmte mit dem Soll-Stand überein. Eine ergänzende stichprobenhafte Abstimmung der Kassenbelege mit den Kassenbucheintragungen sowie eine Prüfung der Belegsammlung gab zu keiner Beanstandung Anlass. Der Kasseninhalt (Bargeld und Wertpapiere unter festem Verschluss) ist im Rahmen einer Betriebsbündelversicherung gegen Einbruch versi- Zl. KA-10837/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 5

50 chert, darüber hinaus bestand auch Versicherungsschutz gegen Beraubung eines Kassenboten. Bankguthaben Verzinsung des Bankguthabens Zeichnungsberechtigung Beim zum Bilanzstichtag bilanzierten Bankguthaben handelte es sich um den Guthabenstand des Girokontos bei der Hausbank der Gesellschaft. Der Nachweis der Richtigkeit dieses Guthabens wurde durch die Vorlage des entsprechenden Kontoauszuges erbracht. Eine ergänzende Prüfung des Guthabens durch eine Abstimmung des Kontostandes zum Zeitpunkt der Prüfung mit dem in der Buchhaltung ausgewiesenen Saldo hat auch hier keine Beanstandung ergeben. Im Zuge der Abstimmung des Bankguthabens wurde auch die gegenwärtige Verzinsung eruiert. Dabei wurde festgestellt, dass der Mussmann GmbH die gleichen Konditionen, wie auch der Muttergesellschaft IKB AG, gewährt werden. Dem vorgelegten aktuellen Unterschriftsprobenblatt der kontoführenden Bank war zu entnehmen, dass der Geschäftsführer der Mussmann GmbH grundsätzlich allein und drei weitere Mitarbeiter des Unternehmens jeweils mit dem Geschäftsführer kollektiv zeichnungsberechtigt sind. Eigenkapital Das Eigenkapital der Mussmann GmbH war in der Bilanz zum in einer Höhe von ,05 ausgewiesen. Es setzte sich aus dem Stammkapital ( ,42) und den nach erfolgter Bereinigung des Bilanzverlustes 2004 im Zuge der Bilanzerstellung 2008 verbliebenen restlichen Gesellschafterzuschüssen ( ,63) zusammen. Ergebnisabführung Bilanzansatz Rückstellungen Aufgrund des zwischen der IKB AG und der Mussmann GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrages hatte die Mussmann GmbH bisher Gewinne in der Höhe von ,78 (Gebarungsüberschuss 2009) an die IKB AG abzuführen, die IKB AG dagegen hatte Verluste der Mussmann GmbH in der Höhe von ,59 (Gebarungsabgänge 2005 bis 2008) zu übernehmen. Im Rechnungsabschluss 2009 waren die Rückstellungen in einer Höhe von insgesamt 152,2 Tsd. ausgewiesen, wovon auf Abfertigungsverpflichtungen 66,6 Tsd. und auf sonstige Rückstellungen 85,6 Tsd. entfielen. Abfertigungsrückstellung Als Vorsorge für die Abfertigungsverpflichtungen gegenüber Bediensteten, die noch dem alten Abfertigungsrecht unterliegen, hat die Mussmann GmbH eine Abfertigungsrückstellung gebildet und diese 2009 mit einem Betrag in der Höhe von 66,6 Tsd. bilanziert. Der rückgestellte Betrag entsprach in etwa zwei Drittel der Abfertigungsansprüche zum Bilanzstichtag Zl. KA-10837/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 6

51 6 Gewinn- und Verlustrechnung Ertragslage Umsatzerlöse Silotransporte Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2009 wies Gesamtaufwendungen in Höhe von 3,033 Mio. (ohne vertragliche Ergebnisabführung) aus. An Erträgen konnte die Mussmann GmbH insgesamt 3,131 Mio. erwirtschaften, so dass sich für 2009 ein Gebarungsüberschuss von rd. 98,0 Tsd. ergab. An Umsatzerlösen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung 2009 insgesamt 2,956 Mio. ausgewiesen. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um jene Einnahmen, welche die Mussmann GmbH aus ihren sechs Geschäftsbereichen erzielt hat. Im Rahmen des Geschäftsfeldes Silotransporte ist die Mussmann GmbH von einem Unternehmen beauftragt, ihre in so genannten Muttersilos gelagerten bauchemischen Materialien für die Fassaden- und Dämmtechnik zu verwalten und weiters den Transport ihrer Baustellensilos sowie die Durchsicht bzw. Wartung ihrer Durchlaufmischer zu übernehmen. Zu diesem Zweck sind auf dem Betriebsgelände der Gesellschaft zwei Muttersilos stationiert. Aus dem Transport der Baustellensilos konnten 2009 Einnahmen in der Höhe von 18,2 Tsd. erzielt werden. Aus den monatlichen Platzkosten für die Mutter- und Baustellensilos und aus verrechneten Regiestunden für durchgeführte Wartungen wurde ein weiterer Betrag in der Höhe von 5,5 Tsd. realisiert, der jedoch unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen vereinnahmt worden ist. Laut Auftragsschreiben vom galten die Preise (Platzkosten für die Mutter- und Baustellensilos, Transport der Baustellensilos, Regiestunden) verbindlich nur für das Jahr 2008 vereinbart und sollten bis Ende Dezember des jeweiligen Jahres für das folgende Geschäftsjahr neu verhandelt werden. Diesbezüglich hat sich herausgestellt, dass die für 2008 fixierten Preise auch zum Prüfungszeitpunkt unverändert in Geltung standen. Bezüglich der Zahlungskonditionen war zu bemerken, dass dem Auftraggeber lt. Beauftragungsschreiben für Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ein 3 %-iger Skontoabzug eingeräumt worden ist, wogegen die Mussmann GmbH in den betreffenden Rechnungen nur 2 % Skonto gewährt hat. Weiters wurde festgestellt, dass im Rahmen der Transporte der Baustellensilos zu und von den Baustellen eine zusätzliche Manipulationsgebühr verrechnet wird, diese Position im seinerzeitigen Beauftragungsschreiben aber nicht aufscheint. Sammelinselreinigung Die Bewirtschaftung bzw. Reinigung der derzeit 141 Wertstoffsammelinseln im Stadtgebiet von Innsbruck, erfolgt durch die Mussmann GmbH seit März 2006 im Auftrag der IKB AG. Aus dieser Beauftragung, der jeweils entsprechende Jahresangebote zugrunde liegen, konnte die Gesellschaft 2009 Einnahmen in der Höhe von 141,5 Tsd. lukrieren. Die in diesem Zusammenhang für die IKB AG erbrachten Leistungen werden, wie auch alle anderen wechselseitigen Beauftragungen, im Sinne einer USt-Organschaft gem. UStG 1994 als nicht steuerbare Innenumsätze (also ohne Verrechnung der gesetzlichen USt) behandelt. Zl. KA-10837/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 7

52 Aufwand für bezogene Leistungen (Fremdleistungen) Die in der Gewinn- und Verlustrechnung 2009 ausgewiesene Position Aufwand für bezogene Leistungen beinhaltet im Wesentlichen den Aufwand für die von der Mussmann GmbH von ihren Subpartnern im Rahmen der Sammeltätigkeit erhaltenen Fremdleistungen, für in Anspruch genommenes Leihpersonal sowie Kosten für die Geschäftsführung. Geschäftsführungskosten Auf der Basis entsprechender Organbeschlüsse (Generalversammlung der Mussmann GmbH bzw. Aufsichtsrat der IKB AG) wurden zwei Bedienstete der IKB AG zu Geschäftsführern der Gesellschaft bestellt und dafür in einem zeitlichen Ausmaß von je 20 Wochenstunden von deren dienstvertraglichen Pflichten als IKB-Bedienstete entbunden. Die Abgeltung ihrer Funktionen erfolgte vorerst über die IKB AG. Erst ab Juli 2009 kam es zu Refundierungen seitens der Mussmann GmbH, welche sich bis zum Jahresende 2009 mit 38,0 Tsd. und von Jänner bis einschließlich Mai 2010 mit 25,0 Tsd. niederschlugen. Eine schriftliche Vereinbarung über die Geschäftsführerentschädigungen war nicht existent, sie seien aber, laut Auskunft des jetzigen Geschäftsführers, seinerzeit vom Vorstand der IKB AG festgelegt worden. Seit ist nun einer der bisherigen zwei Geschäftsführer als Vollzeit- bzw. Alleingeschäftsführer installiert, welcher in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zur Gesellschaft steht. Personalkennzahlen Personalstruktur Behindertenbeschäftigung Die Personalkosten bildeten neben dem Aufwand für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen die größte Ausgabenposition für die Betriebsleistung der Mussmann GmbH. Sie beliefen sich 2009 auf 888,7 Tsd., was einer Intensität von 29,30 % entsprach. Im Vergleich zu 2008 (33,23 %) konnte damit eine Verbesserung um 3,93 % erreicht werden. Parallel dazu zeigte eine grobe Nachrechnung, dass die Personalkosten die vom Unternehmen erzielte Betriebsleistung (Erträge ohne Berücksichtigung der ao. und atypischen Erträge) 2009 mit 28,73 % belasteten belief sich der Deckungsgrad auf 36,39 %. Die Pro-Kopf-Gesamtleistung betrug ,00 gegenüber , Als Grundlage für die Personalwirtschaft wird von der Mussmann GmbH jährlich ein Stellenplan ausgearbeitet, der im Zuge der Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag von der Generalversammlung genehmigt wird. Für 2009 waren insgesamt 29 Planstellen vorgesehen. Bedingt durch die Auflassung des Geschäftsfeldes Abschleppdienst mit Jahresende 2009 wurden die Planstellen für 2010 um 4 Posten gekürzt. Tatsächlich beschäftigte die Mussmann GmbH zum Zeitpunkt der Prüfung (Ende Oktober 2010) einschließlich der auf Teilzeitbasis oder geringfügig Beschäftigten 25 Mitarbeiter. Sofern die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt wird, schreibt das Bundessozialamt alljährlich für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr mittels Bescheid eine Ausgleichstaxe vor. Die Mussmann GmbH ist lt. Schreiben des Bundessozialamtes vom im Jahr 2009 ihrer gesetzlichen Einstellungsverpflichtung, wie auch im Jahr zuvor, zur Gänze nachgekommen. Zl. KA-10837/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 8

53 Lohnkostenzuschuss Dienstrechtliche Stellung Für einen Mitarbeiter beansprucht die Mussmann GmbH im Rahmen der Beschäftigungsoffensive der Österr. Bundesregierung für Menschen mit Behinderung eine monatliche Entgeltbeihilfe in der Höhe von 300,00, welche ¼-jährlich im Nachhinein zur Auszahlung gelangt. Die dienstrechtliche Stellung sowie die Entlohnung der Bediensteten ist durch Kollektivverträge geregelt. Aufgrund der Ergebnisse der Kollektivvertragsverhandlungen waren die Bezugsansätze für Arbeiter und Angestellte zum um 4,1 % bzw. zum um 1,0 % anzuheben. Sofern in diesem Rahmen keine Ist-Lohnvereinbarungen getroffen worden sind, hat diese der Mutterkonzern festgelegt. Demzufolge kam es zuletzt (per ) zu einer Anhebung der Ist-Löhne um 0,5 % und der Ist-Gehälter um 1,0 %. Laut der zum Prüfungszeitpunkt im Entwurf vorgelegenen neuen Geschäftsordnung für den Geschäftsführer sollen derartige Maßnahmen künftig in der Gesellschafterversammlung genehmigt werden. Geschäftsführervertrag Geschäftsordnung für den Geschäftsführer Urlaubskartei Das Dienstverhältnis des seit bestellten Geschäftsführers ist durch einen Sondervertrag geregelt. Dieser sieht zusätzlich zur monatlichen Entlohnung eine variable Einkommenskomponente vor, deren Zahlung von der Erreichung im Vorhinein bestimmter Ziele abhängig ist. Neben den im Gesellschaftsvertrag bzw. im GmbHG definierten Befugnissen und Verpflichtungen sind die Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers in einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung präzisiert. Zum Prüfungszeitpunkt stand allerdings noch jene, mit in Kraft gesetzte Geschäftsordnung in Geltung, welche inhaltlich noch auf die beiden damals im Amt gewesenen Geschäftsführer abgestimmt war. Eine neue, auf die geänderte Geschäftsführungssituation abgestimmte Geschäftsordnung war aber bereits ausgearbeitet und ist in Zwischenzeit in der Generalversammlung am beschlossen worden. Die Urlaubsansprüche der Bediensteten sind in den Kollektivverträgen geregelt und richten sich grundsätzlich nach dem Urlaubsgesetz Als Urlaubsjahr gilt anstelle des Arbeitsjahres das Kalenderjahr. Eine nach dem UrlG hiefür formell notwendige Betriebsvereinbarung liegt jedoch wegen des Fehlens eines Betriebsrates nicht vor. Eine Durchsicht der Kartei hat ergeben, dass bei einigen Mitarbeitern beachtliche Urlaubsrückstände aufgelaufen sind. Die Kontrollabteilung verwies in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen im UrlG, wonach der Urlaub möglichst bis zum Ende jenes Urlaubsjahres, in welchem er entstanden ist, konsumiert werden soll. Da auch aus unternehmensrechtlicher Sicht die nicht verbrauchten Urlaubstage im Sinne des UGB monetär in Form einer Rückstellung bilanzmäßig erfasst werden müssen, wurde empfohlen, für einen raschen Abbau der Resturlaube besorgt zu sein. Zl. KA-10837/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 9

54 Die Geschäftsführung sicherte dies in ihrer Stellungnahme insofern zu, als im Dezember und über die Weihnachtsfeiertage Urlaubskonsumationen geplant seien. Weiters wurde festgestellt, dass neu eingestellten Belegschaftsmitgliedern im ersten (Rumpf-)urlaubsjahr nur der aliquote Urlaubsanspruch zuerkannt worden ist und in diesem Rahmen sich ergebende Bruchteile von Urlaubstagen grundsätzlich abgerundet wurden. Die Kontrollabteilung verwies auf die diesbezüglichen Bestimmungen des UrlG, wonach einem Bediensteten nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten der volle Urlaub zu gewähren ist und Bruchteile von Urlaubstagen zu Gunsten der Arbeitnehmer aufzurunden sind. Im Anhörungsverfahren wurde berichtet, dass vorgenommene Abrundungen von Urlaubstagen berichtigt worden und der Urlaubsanspruch bei den erfolgten Neueintritten vor dem 1.7. korrigiert worden seien. Sonstige betriebliche Aufwendungen In der Gewinn- und Verlustrechnung 2009 wurden die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen in einer Höhe von insgesamt 603,4 Tsd. ausgewiesen. Unter dieser Position werden diverse Ausgaben wie bspw. Instandhaltung/Reparaturen, Aufwendungen für den Fuhrpark, Betriebs- und Verwaltungsaufwand etc. verbucht. Versicherungen Der Aufwand für Versicherungsprämien ist im Betriebs- und Geschäftsaufwand enthalten und belief sich 2009 auf 25,8 Tsd. Bezüglich des Prämienaufkommens für die Versicherung des Fuhrparks wurde festgestellt, dass dieses teilweise unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen und teilweise beim Fuhrparkaufwand enthalten ist. Aus Gründen der Transparenz vertrat die Kontrollabteilung die Meinung, dass sämtliche Versicherungsprämien unter einer Aufwandsposition verbucht werden sollten. Kollektiv-Unfallversicherung Die Gesellschaft hat im Jahr 2005 für ihre Mitarbeiter eine Kollektiv- Unfallversicherung abgeschlossen, deren Jahresprämie auf Basis der zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginnes ( ) angegebenen Beschäftigtenanzahl bemessen worden ist. Laut Versicherungspolizze müsste der Versicherungsnehmer jährlich zur Hauptfälligkeit zwecks Neuberechnung der Prämie den aktuellen Mitarbeiterstand melden, was jedoch bis dato unterblieben ist. Die Kontrollabteilung hat daher eine Anpassung der Versicherung im Sinne der Versicherungsbedingungen empfohlen. Dies wurde seitens der Gesellschaft mit zugesichert. Da nach Ansicht der Kontrollabteilung die gegenständliche Versicherung einen Freiwilligen Sozialaufwand darstellt, wurde empfohlen, die Prämie künftig unter dieser Aufwandsposition zu erfassen. Laut Stellungnahme der Mussmann GmbH wird die Empfehlung der Kontrollabteilung 2011 umgesetzt werden. Zl. KA-10837/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 10

55 Aufwand Lohnverrechnung Die gesamte Bezugsverrechnung einschließlich aller Nebenarbeiten für die Bediensteten der Mussmann GmbH wird seit über die Personalabteilung der IKB AG abgewickelt. Der Aufwand für die in diesem Rahmen erbrachten Leistungen belief sich 2009 auf rd. 12,3 Tsd. Für die von der IKB AG in Rechnung gestellten Preise wurde eine Werterhaltung nach dem VPI 2000 vereinbart. Die erstmalige Anpassung erfolgte mit Jahresbeginn 2010 und ist vertragskonform vorgenommen worden. 7 Schlussbemerkung Gesamtbetrachtung Prüfungsvermerk Aus dem Blickwinkel einer Gesamtbetrachtung war aus der Sicht der Kontrollabteilung festzustellen, dass der seinerzeitige Erwerb der Firma Mussmann GmbH durch die IKB AG ausschließlich aus strategischen Überlegungen heraus erfolgt ist. Mit Hilfe dieses Unternehmens erhofft sich die IKB AG ihre Sammelaktivitäten im Einzugsbereich, insbesondere im Bereich der Abfall Tirol Mitte, auszudehnen und damit als Zusatzeffekt eine Absicherung der Deponieeinlieferungen für die zukünftige Ahrental MBA zu erzielen. Der Nutzen des Alleineigentümers IKB AG ist daher primär im Wertschöpfungsbereich zu suchen. Die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck bestätigt im Rahmen des Prüfumfanges und nach Maßgabe der in diesem Bericht getätigten Ausführungen die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung der Mussmann GmbH. Beschluss des Kontrollausschusses vom : Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am zur Kenntnis gebracht. Zl. KA-10837/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 11

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57 eine Darstellung der Kollektivverträge in Verbindung mit der Prüfung von in diesem Zusammenhang bilanzierten Rückstellungen sowie eine Einschau zum Themenkomplex Pistenvorfelderweiterung/Innverlegung aus technischer Sicht gelegt. Prüfungsrelevantes Wirtschaftsjahr war grundsätzlich das Jahr Im Rahmen der durchgeführten Prüfung wurde aus Gründen der Aktualität und Zeitnähe fallweise auch das Jahr 2010 tangiert, wie auch teilweise Daten aus Vorjahren dargestellt worden sind. Gender-Hinweis Prüfungen externer Institutionen Vollständigkeitserklärung Anhörungsverfahren Betriebs- und Geschäftsgeheimnis Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass alle in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten. Im Rahmen der Anforderung der Prüfungsunterlagen hatte die Kontrollabteilung die Geschäftsführung der TFG auch gebeten, die Ergebnisse von Prüfungen externer Institutionen (z.b. FA, GPLA, Rechnungshof etc.) ab dem Jahr 2007 bekannt zu geben. In Erledigung dieses Ersuchens wurden der Kontrollabteilung zwei Prüfberichte, einer des Finanzamtes Innsbruck und einer über eine GPLA-Prüfung der Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK), übermittelt, die beide bemerkenswerte, überaus positive Resultate gebracht hatten. Die Kontrollabteilung hat in Anlehnung an die Vorgangsweise im Rahmen einer Abschlussprüfung eine Vollständigkeitserklärung der Geschäftsführung zu ihren Prüfungsunterlagen genommen. Das gemäß 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist durchgeführt worden. Aus der Sicht der Gesellschaft berührt der Bericht der Kontrollabteilung keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. 2 Gesellschaftsrechtliche Themen 2.1 Allgemeine Bemerkungen Rechtsform Gegenstand des Unternehmens Die mit Gesellschaftsvertrag vom errichtete Gesellschaft firmiert unter Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.h. Sie wird in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt und hat ihren Sitz in Innsbruck. Die TFG wurde unter der laufenden Nummer FN m im Firmenbuch eingetragen. Es handelt sich bei Heranziehung der entsprechenden Schwellenwerte (Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Anzahl der Dienstnehmer im Jahresdurchschnitt) um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des 221 Abs. 2 UGB. Der Unternehmensgegenstand umfasst nach 2 des Gesellschaftsvertrages den Bau und den Betrieb von Verkehrsflughäfen in Tirol mit allen damit im Zusammenhang stehenden Nebeneinrichtungen und deren Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 2

58 Finanzierung sowie die Beförderung von Personen und Sachen im Bedarfsluftverkehr und die gewerbsmäßige Vermietung von Luftfahrzeugen. 2.2 Stammkapital Verkauf der Bundesanteile an das Land Tirol und die Stadtgemeinde Innsbruck im Jahr 2003 Im Herbst 2003 wurden die Stammeinlagen noch von den Gesellschaftern Republik Österreich (50,00 %), Land Tirol (25,00 %) und Stadtgemeinde Innsbruck (25,00 %) gehalten. Die Republik Österreich hat sodann gem. Bundesgesetz vom , BGBl. I Nr. 121/2003, betreffend die Veräußerung von Bundesanteilen an der TFG ihre Geschäftsanteile am Unternehmen im Nominale von ,00 mit Kauf- und Abtretungsverträgen vom bzw jeweils zur Hälfte an das Land Tirol und die Stadtgemeinde Innsbruck veräußert. Die Abgabe der Bundesanteile an der TFG erfolgte mit der Maßgabe, dass binnen drei Jahren ein bestimmtes Ausmaß der Geschäftsanteile des Landes Tirol und der Stadtgemeinde Innsbruck privaten Eigentümern übertragen werden sollte (Privatisierungsauflage). Als Übergabestichtag ist der festgelegt worden. Auf die Gesellschafter Land Tirol und Stadtgemeinde Innsbruck entfiel folglich jeweils eine Stammeinlage in der Höhe von ,00, was einer Beteiligung von je 50,00 % am Stammkapital der TFG ( ,00) entsprach. Verkauf von Geschäftsanteilen des Landes Tirol und der Stadtgemeinde Innsbruck an die IKBAG im Jahr 2004 Mit Angebot (Notariatsakt) vom bekundete in weiterer Folge die IKBAG ihr Interesse, sowohl vom Land Tirol als auch von der Stadtgemeinde Innsbruck je einen Anteil von 24,50 % am gesamten Stammkapital der TFG zu den in diesem Angebot festgehaltenen Bedingungen binnen einer vereinbarten Frist zu erwerben und zu übernehmen. Die Stadtgemeinde Innsbruck erklärte unter Hinweis auf den Beschluss des Gemeinderates vom mit notariell errichteter Annahmeerklärung vom , das Angebot der IKBAG vom innerhalb offener Frist vollinhaltlich anzunehmen und mit allen im Anbot enthaltenen Bedingungen einverstanden zu sein. Das Land Tirol nahm dieses Angebot der IKBAG unter Bezugnahme auf den Beschluss des Tiroler Landtages vom 06./ ebenso innerhalb offener Frist mit Notariatsakt vom (Annahmeerklärung) vollinhaltlich an und erklärte sich auch mit allen im Anbot enthaltenen Bedingungen einverstanden. Die IKBAG hatte damit sowohl vom Geschäftsanteil der Stadtgemeinde Innsbruck an der TFG als auch von jenem des Landes Tirol an der TFG einen Anteil von je 24,50 %, d.h. in Summe 49,00 %, am gesamten Stammkapital ( ,00) der Gesellschaft erworben. Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 3

59 Erhöhung der Geschäftsanteile der IKBAG im Jahr 2008 Mit einem für die Stadtgemeinde Innsbruck und das Land Tirol gleich lautenden bzw. inhaltlich identischen Notariatsakt vom hatte die IKBAG in weiterer Folge angeboten, von den Geschäftsanteilen der Stadtgemeinde Innsbruck und des Landes Tirol an der TFG je einen zusätzlichen Teil im Nennbetrag von ,00 oder 1,00 % des Stammkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Stadtgemeinde Innsbruck erklärte unter Hinweis auf den Beschluss des Gemeinderates vom mit notariell errichteter Annahmeerklärung vom , das Angebot der IKBAG vom innerhalb offener Frist unwiderruflich und ohne jeden Vorbehalt anzunehmen. Das Land Tirol nahm das Angebot der IKBAG vom unter Bezugnahme auf den Beschluss der Tiroler Landesregierung vom auch innerhalb offener Frist mit Annahmeerklärung (Notariatsakt) vom unwiderruflich und ohne jeden Vorbehalt an. Damit hatte die IKBAG weitere Geschäftsanteile im Ausmaß von 2,00 % des gesamten Stammkapitals der TFG, die einer zur Gänze geleisteten Stammeinlage im Nennbetrag von ,00 entsprochen haben, erworben und hält seitdem einen Anteil von insgesamt 51,00 % am gesamten Stammkapital der TFG. Die TFG gehört somit ab dem Jahr 2008 dem Vollkonsolidierungskreis der IKBAG an und wird in deren Konzernabschluss integriert. Steuerumlagevereinbarung Diese zusätzlichen Geschäftsanteilsabtretungen mit dem Ergebnis einer mehrheitlichen Beteiligung der IKBAG an der TFG sind vorgenommen worden, um durch Aufnahme der TFG in die schon bestehende IKBAG- Unternehmensgruppe und über eine Steuerumlagevereinbarung zwischen der TFG und der IKBAG innerhalb des IKBAG-Konzerns eine Körperschaftsteuerersparnis durch den Ausgleich der Gewinne der TFG mit den Nahverkehrsverlusten aus der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) an der die IKBAG ebenfalls mehrheitlich mit 51,00 % beteiligt ist ab dem Geschäftsjahr 2009 lukrieren zu können, zumal lt. 9 KStG i.d.g.f. steuerliche Gewinne und Verluste der Gruppenmitglieder innerhalb einer Unternehmensgruppe ausgleichsfähig sind. Die von der TFG und der IKBAG in diesem Zusammenhang unterzeichnete Steuerumlagevereinbarung sieht ab dem Geschäftsjahr 2009 u.a. vor, dass die Gewinne der TFG von der IKBAG übernommen werden und die auf den Gewinn der TFG entfallende Körperschaftsteuer in Form einer Steuerumlage an die IKBAG zu leisten ist. Die IKBAG hat im Jahr 2009 aus diesem Titel von der erstmals zur Gänze in die Vollkonsolidierung des IKBAG-Konzerns aufgenommenen TFG eine Steuerumlage in Höhe von 1,16 Mio. übernommen. Die Kontrollabteilung stellte im gesellschaftsrechtlichen Nachvollzug in dieser Angelegenheit jedenfalls fest, dass alle notwendigen Beschlüsse gefasst und die erforderlichen Einreichungen im Firmenbuch veranlasst bzw. ersichtlich gemacht worden sind. Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 4

60 Höhe des Stammkapitals und aktuelle Aufteilung der Geschäftsanteile Änderung des Gesellschaftsvertrages Das Stammkapital der TFG beträgt unverändert ,00 und ist zur Gänze eingezahlt. Die Stammeinlagen sind auf die Gesellschafter im Verhältnis 51,00 % (IKBAG), 24,50 % (Stadtgemeinde Innsbruck) und 24,50 % (Land Tirol) verteilt. In Verbindung mit der Mehrheitsbeteiligung der IKBAG hält die Kontrollabteilung zudem generell fest, dass der Gesellschaftsvertrag der TFG über Beschluss der ao. Generalversammlung vom insofern abgeändert bzw. ergänzt worden ist als dort im 9 durch Einfügen eines neuen Absatzes nunmehr zusätzlich geregelt ist, dass wichtige unternehmerische Entscheidungen und strategische Beschlüsse zur Wahrung des öffentlichen Interesses der Zustimmung der Körperschaften Stadt Innsbruck und Land Tirol unterliegen. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages im 9 wurde von der TFG bereits am dem Firmenbuch gemeldet und dort am eingetragen. 2.3 Organe der Gesellschaft Organe Die Organe der Gesellschaft bilden der Geschäftsführer, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Geschäftsführung Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der gem. 15 Abs. 1 GmbHG in Verbindung mit 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von den Gesellschaftern bestellt wird. Der amtierende Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft seit selbstständig. Zur Vertretung des Geschäftsführers bei Abwesenheit hatte die Generalversammlung damals auch einen Einzelprokuristen bestellt, der das Unternehmen ebenfalls seit vertritt. Darüber hinaus wurde über Beschluss der Generalversammlung vom eine zweite Prokura erteilt, dieser Prokurist vertritt die Gesellschaft seit gemeinsam mit dem Geschäftsführer oder mit einem weiteren Prokuristen. Verantwortung des Geschäftsführers Quartalsberichte Zusammensetzung des Aufsichtsrates Der Geschäftsführer ist nach 6 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages sowohl für die Vertretung der Gesellschaft nach außen als auch für die Leitung, Entscheidung und Verfügung in allen geschäftlichen Angelegenheiten verantwortlich. Ihm obliegt lt. 18 Abs. 1 GmbHG auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Unternehmens. Gemäß 28a GmbHG ist der Geschäftsführer verpflichtet, dem Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens vierteljährlich über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens schriftlich zu berichten. Diese gesetzliche Auflage hat der Geschäftsführer der TFG erfüllt, indem er so genannte Quartalsberichte erstellt hat, die in den jeweiligen Aufsichtsratssitzungen des Prüfungszeitraumes behandelt und zustimmend zur Kenntnis genommen worden sind. Der Aufsichtsrat besteht nach 7 des Gesellschaftsvertrages aus höchstens 10 Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der TFG erfolgt nach Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 5

61 den Bestimmungen des Pkt. 2 der Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern IKBAG, Stadt Innsbruck und Land Tirol vom Funktionsperiode Geschäftsordnung des Aufsichtsrates Beschlussfähigkeit Sitzungstermine Kompetenzen des Aufsichtsrates Bilanz- und Bauausschuss Die Funktionsperiode des amtierenden Aufsichtsrates begann im Jahr 2010, die Neubestellung der Aufsichtsräte erfolgte über Gesellschafterbeschluss vom , die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates mit der Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter fand am statt. Die Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder wurde von der Geschäftsführung im Sinne des 30f GmbHG am zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet. Im 7 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages ist festgelegt, dass sich der Aufsichtsrat zur näheren Regelung der Ausübung seiner Obliegenheiten eine Geschäftsordnung zu geben hat. Diesem Erfordernis wurde nachgekommen. Der Kontrollabteilung wurde im Rahmen der Prüfung ein Exemplar (Stand ) zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat ist gem. 7 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit Pkt. 2 der GO beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einberufung mindestens zwei Drittel der gewählten Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Gem. 30i Abs. 3 GmbHG und 7 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages sowie Pkt. 2 der Geschäftsordnung muss mindestens viermal im Geschäftsjahr, und zwar einmal pro Quartal, eine AR-Sitzung abgehalten werden. Anzumerken war dazu, dass sowohl im Jahr 2008 als auch im Jahr 2009 vier AR-Sitzungen der TFG stattgefunden haben. Im Geschäftsjahr 2008 wurde in jedem Quartal zumindest eine AR-Sitzung durchgeführt, während im Wirtschaftsjahr 2009 zwar auch vier AR-Sitzungen anberaumt worden sind, allerdings hat dieses Gremium im 1. und 2. Quartal 2009 je einmal, im 3. Quartal 2009 nicht und dafür im 4. Quartal 2009 zweimal getagt. Im Jahr 2010 wurde bis zum Prüfungszeitpunkt Anfang Oktober in jedem Quartal eine AR-Sitzung einberufen. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der Gesellschaft in allen Zweigen der Verwaltung zu überwachen, er ist berechtigt, sich zu diesem Zweck über den Gang der Angelegenheiten im Unternehmen zu informieren. Gem. 11 des Gesellschaftsvertrages der TFG hat der Aufsichtsrat insbesondere den vom Geschäftsführer vorgelegten Jahresabschluss zu prüfen und darüber der Generalversammlung zu berichten bzw. eine Empfehlung über die Genehmigung abzugeben. Zu den Obliegenheiten des Aufsichtsrates gehören ferner verschiedene im 8 des Gesellschaftsvertrages bzw. Pkt. 6 der Geschäftsordnung im Detail angeführte Geschäfte. Nach 30g Abs. 4 GmbHG korrespondierend mit 7 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages der TFG kann der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse bilden, namentlich zu dem Zweck, seine Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten oder die Ausführung seiner Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 6

62 Beschlüsse zu überwachen. Diese Möglichkeit hat die TFG wahrgenommen, indem sie einen Bilanz- und einen Bauausschuss installiert hat. Im Konnex damit normierte ursprünglich 30g Abs. 4a GmbHG bis zum Jahr 2008, dass in Gesellschaften, deren Aufsichtsrat aus mehr als fünf Mitgliedern besteht, ein Ausschuss zur Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Vorschlags für die Gewinnverteilung und des Lageberichts zu bestellen ist. Mit der Veröffentlichung des URÄG 2008 im BGBl. I Nr. 70/2008 wurden allerdings u.a. auch die Bestimmungen des GmbHG in Bezug auf die Bildung eines Prüfungsausschusses geändert und im Wesentlichen nicht mehr an die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates, sondern an die Größenmerkmale des 271a Abs. 1 UGB (kapitalmarktorientierte Unternehmen oder Unternehmen, die das Fünffache der in Euro ausgedrückten Größenmerkmale einer großen Gesellschaft überschreiten) geknüpft. Diese Novellierung trat mit in Kraft und ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Das bedeutete konkret für die TFG als mittelgroße Kapitalgesellschaft, dass sie ab dem Jahr 2009 einen Prüfungsausschuss nicht mehr zwingend installieren musste. Mit dieser Thematik hatte sich auch der Bilanzausschuss der TFG befasst und letztlich in seiner (15.) Sitzung am festgehalten, dass die seit dem Jahr 2009 gesetzlich vorgesehene Umbenennung des Bilanzausschusses in Prüfungsausschuss für die TFG nicht notwendig ist und der Bilanzausschuss der TFG nunmehr als freiwilliges Gremium fungiert. Die Bestellung der Mitglieder sowohl des aktuellen Bilanzausschusses als auch des derzeit amtierenden Bauausschusses erfolgte in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am Generalversammlung Die durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern vorbehaltenen Beschlüsse werden in der Generalversammlung gefasst, sie ist das oberste Organ der Gesellschaft. Neben dieser allgemeinen Verantwortung lt. 34 Abs. 1 GmbHG hat die Generalversammlung gem. 35 GmbHG insbesondere über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verteilung des Bilanzgewinnes sowie die Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates zu beschließen. Darüber hinaus unterliegen noch verschiedene im 10 des Gesellschaftsvertrages der TFG taxativ angeführte Handlungen der Kompetenz der Gesellschafter. Den Vorsitz in diesem Gremium führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates, im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Die Generalversammlung ist nach 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages beschlussfähig, wenn mindestens 60 % des Stammkapitals vertreten sind. Die Beschlussfassung der Gesellschafter erfolgt in Anlehnung an 39 Abs. 1 GmbHG und 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der TFG durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, allerdings nur soweit das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Dazu normiert 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der TFG seit Beginn des Jahres 2009 einschränkend, dass eine Änderung des Gesellschaftsvertrages, eine Änderung des Unternehmensgegenstandes, eine Änderung der Rechtsform, die Auflösung und Liquidation der Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 7

63 Gesellschaft und die Beschlussfassung über Angelegenheiten von grundsätzlichem öffentlichem Interesse in jedem Fall der Zustimmung der Gesellschafter Land Tirol und Stadtgemeinde Innsbruck bedürfen. Eine Generalversammlung ist nach 36 Abs. 2 GmbHG mindestens jährlich einmal und außer den im Gesetz oder Gesellschaftsvertrag ausdrücklich bestimmten Fällen immer dann einzuberufen, wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist. Dieser Verpflichtung ist die Gesellschaft im Prüfungszeitraum nachgekommen, sie hat am , und je eine (ordentliche) Eigentümerversammlung sowie zusätzlich am und je eine ao. Generalversammlung abgewickelt. 2.4 Wirtschaftsplan und Jahresabschluss Wirtschaftspläne 2009 und 2010 Jahresabschlüsse 2008 und 2009 Eine besondere im 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der TFG verankerte Verpflichtung des Geschäftsführers besteht darin, den jährlich für jedes Geschäftsjahr im Vorhinein zu erstellenden Wirtschaftsplan dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen. Diesem Gebot hat der Geschäftsführer ebenfalls entsprochen, die letztgültigen Wirtschaftspläne der Geschäftsjahre 2009 und 2010 wurden in den Sitzungen des Aufsichtsrates am bzw jeweils einstimmig und fristgerecht genehmigt. Der Geschäftsführer wird durch 222 Abs. 1 UGB in Verbindung mit 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der TFG verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres den um den Anhang erweiterten Jahresabschluss und einen Lagebericht mit einem Vorschlag für die Gewinnverteilung aufzustellen und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen. Die Beschlussfassung der Gesellschafter über die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, die Verteilung des Bilanzgewinnes und die Entlastung des Geschäftsführers sowie des Aufsichtsrates hat gemäß 35 Abs. 1 Z 1 GmbHG in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres für das abgelaufene Wirtschaftsjahr zu erfolgen. Im Prüfungszeitraum wurde diesem gesetzlichen Erfordernis jeweils fristgerecht entsprochen. Die mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des gesetzlichen Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlüsse der Jahre 2008 und 2009 samt Lagebericht sind nach eingehenden Beratungen im Bilanzausschuss und Aufsichtsrat in den Generalversammlungen vom bzw genehmigt worden. In diesen Eigentümerversammlungen ist jeweils auch dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat die Entlastung erteilt worden. Ausschüttung einer Dividende In der Generalversammlung vom ist zudem erstmalig die Ausschüttung einer Dividende genehmigt worden. Konkret haben die Gesellschafter einstimmig beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2009 in Höhe von ,73 einen Betrag in Höhe von ,00 an die Gesellschafter auszuschütten und den verbleibenden Rest in Höhe von ,73 auf neue Rechnung vorzutragen. Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 8

64 Offenlegung Das in den 277 und 279 UGB (Erleichterungen für mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung) verankerte Erfordernis zur Offenlegung des Jahresabschlusses hat die Gesellschaft im Prüfungszeitraum ebenfalls beachtet. 3 Wirtschaftliche Aspekte 3.1 Allgemeine Bemerkungen Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise Die massiven konjunkturellen Einbrüche im Zusammenhang mit der weltweiten Wirtschaftskrise im Jahr 2009 hatten auch erhebliche negative Auswirkungen auf die Luftverkehrsnachfrage nach sich gezogen. Die Luftfahrtbranche war im Jahr 2009 mit dem größten Nachfragerückgang seit Ende des zweiten Weltkrieges konfrontiert. Über 86 % der europäischen Flughäfen verzeichneten rückläufige Passagierzahlen. Lt. Airports Council International (ACI) haben Europas Flughäfen im Jahr 2009 ca. 100 Mio. Passagiere weniger abgefertigt als im Jahr Der Flughafen Innsbruck hat sich im Jahr 2009, trotz extrem schwieriger Rahmenbedingungen, sehr gut behauptet. Er konnte sich mit stabilen Verkehrszahlen vom negativen Trend der österreichischen und europäischen Flughäfen abkoppeln und das Niveau des Jahres 2008 in etwa halten. Flughafen Innsbruck Flugbewegungen Die Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr sind im Jahr 2009 um 786 zurückgegangen, konkret von auf , dies entspricht einem Minus von 5,05 %. Bemerkenswert ist dabei allerdings, dass die Flugbewegungen im Linienverkehr um 0,25 % gestiegen sind. Die Flugbewegungen der Allgemeinen Luftfahrt sind im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr um Flugbewegungen (+ 4,52 %) auf insgesamt Flugbewegungen gestiegen. Die Flugbewegungen im Bedarfsverkehr sind von Flugbewegungen im Jahr 2008 auf Flugbewegungen im Jahr 2009 zurückgegangen, was ein Minus von Movements (-15,38 %) bedeutet. 3.2 Verkehrsentwicklung Passagierzahlen Im Jahr 2009 wurden Passagiere im Linien- und Charterverkehr abgefertigt, womit der Flughafen Innsbruck lediglich 1,29 % hinter dem Ergebnis des Jahres 2008 lag. Im Linienverkehr wurden im Jahr Passagiere abgefertigt, das entspricht einer Steigerung um 5,37 % gegenüber dem Vorjahr. Im Charter-Segment wurden Fluggäste abgefertigt, was einem Rückgang in Höhe von 12,70 % gleichkommt. Am Samstag den wurden am Flughafen Innsbruck erstmals mehr als Passagiere im Linien- und Charterverkehr abgefertigt, das war der stärkste Tag in der Geschichte des Innsbrucker Flughafens. Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 9

65 Mögliche Reduzierung von Frequenzen drohende Einstellung von Verkehrsverbindungen Prognose 2010 Im Krisenjahr 2009 hat sich die Nachfrage nach Flügen von und nach Innsbruck als stabil erwiesen, mit der Reduzierung von Frequenzen oder sogar mit der Einstellung von Verkehrsverbindungen im Linienund Charterbereich müsse jedoch ständig gerechnet werden. Insbesondere die derzeit bestehende Überkapazität auf der Strecke Innsbruck Wien wird von der TFG als problematisch angesehen. In diesem Zusammenhang konnte sich die Kontrollabteilung vergewissern, dass die TFG für ein Szenario dieser Art bereits verschiedene Kostensenkungsmöglichkeiten definiert hatte und der Wirtschaftsplan 2011 bereits auch erlösseitig adaptiert worden ist. Diese Vorsichtsmaßnahme ist getroffen worden, obwohl die TFG infolge ihrer hohen Eigenkapitalquote in der Lage wäre, eine gewisse Zeit mit rückläufigen Umsätzen ohne große Probleme zu überstehen. Das Jahr 2010 hat für den Flughafen Innsbruck sehr erfreulich begonnen. Mit dem Quartalsbericht I/2010 wurde der Aufsichtsrat der TFG am darüber informiert, dass im ersten Quartal 2010 im Vergleich zum ersten Quartal 2009 ein Passagierplus von 9,74 % verzeichnet und die Aviation-Erlöse um rd ,00 gesteigert werden konnten. 3.3 Umsatzerlöse Aviation und Non- Aviation-Umsätze Das Jahr 2009, welches mit Abstand das schlechteste Jahr für die internationale Luftfahrt war, ist aus wirtschaftlicher Sicht eines der besten Jahre in der Geschichte der TFG gewesen. Der Flughafen Innsbruck konnte sich zwar nicht gänzlich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entziehen, gestützt auf die sehr positive Verkehrsentwicklung wurde am Flughafen Innsbruck allerdings ein überaus gutes Betriebsergebnis erzielt. Die Umsatzerlöse (Aviation und Non-Aviation) betrugen im Jahr 2009 insgesamt ,31 und lagen damit wesentlich über den Planwerten ( ,00). Trotz der Tatsache, dass im Jahr 2008 die Fußballeuropameisterschaft für zusätzliche Einnahmen gesorgt hatte und das Jahr 2008 für die TFG ein absolutes Rekordjahr gewesen ist, blieben die Umsätze im Jahr 2009 ungeachtet der Wirtschaftskrise nur um 0,25 % unter dem Spitzenergebnis des Jahres Im Wirtschaftsjahr 2009 konnten die Aviation-Umsätze im Vergleich zum Vorjahr um 3,33 % auf ,95 gesteigert werden. Im Non-Aviation Bereich erzielte die TFG im Jahr 2009 Umsatzerlöse in der Höhe von ,36 und erwirtschaftete damit ein um - 8,21 % oder ,77 geringeres Ergebnis als im Jahr zuvor. Mitverantwortlich für diesen Rückgang der Non-Aviation Umsätze im Jahr 2009 war u.a. auch der Spargedanke der Passagiere bei den Extras, wobei hier zum Teil starke Umsatzeinbrüche im Duty-free-/Travel Value-Shop und der Flughafengastronomie ( ,57 bzw. - 16,22 %) in Kauf genommen werden mussten. Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 10

66 3.4. Cash-Flow Statement Allgemeines Veränderung(en) im Finanzmittelfonds Mittels der Geldflussrechnung (Cash-Flow Statement) werden Mittelzufluss und Mittelverwendung eines Rechnungsjahres nach Herkunft und Verwendungsart erfasst und somit Ursachen und Wirkungen von Liquiditätsverschiebungen aufgezeigt. Dabei gliedert sich die Geldflussrechnung in die Bereiche Netto-Geldfluss aus operativer Tätigkeit, aus Investitionsaktivität(en) und aus Finanzierungsaktivität(en). Ingesamt erklärt das Cash-Flow Statement die betragliche Veränderung im so genannten Finanzmittelfonds bzw. der liquiden Mittel (Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten, sonstige flüssige Mittel in Form von kurzfristigen Geldanlagen als Liquiditätsreserve). Der Finanzmittelfonds zum Prüfungsstichtag ( ,09) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr ( ,10) um einen Betrag von ,99. Cash-Flow aus dem Ergebnis der Jahre 2006 bis 2009 Investitionsfinanzierung ohne Inanspruchnahme mittel- bis langfristiger Fremdmittel Eine besondere Bedeutung im Rahmen des Netto-Geldflusses aus operativer Tätigkeit kommt dem Cash-Flow aus dem Ergebnis zu. Dieser belief sich im prüfungsgegenständlichen Wirtschaftsjahr 2009 auf eine Höhe von ,36 und stellte im 4-jährigen Vergleich (2008: ,25; 2007: ,06; 2006: ,51) den höchsten Wert dar. Diese hohen Zahlungsmittelüberschüsse versetzten die TFG in den letzten Jahren in die Lage, ihre Investitionen grundsätzlich ohne die Inanspruchnahme von mittel- bis langfristigen Krediten zu finanzieren. So konnten auch die Geldmittel für das Bauprojekt Pistenvorfelderweiterung/Innverlegung prinzipiell aus dem Cash-Flow der Gesellschaft aufgebracht werden. Aus Liquiditätsgründen beanspruchte kurzfristige Kontoüberziehungen wurden ebenfalls aus laufenden Zahlungsmittelüberschüssen wieder abgedeckt. 3.5 URG Kennzahlen Redepflicht des Abschlussprüfers Nach 273 Abs. 2 UGB hat ein Abschlussprüfer unverzüglich zu berichten, wenn er in Wahrnehmung seiner Aufgaben u.a. Tatsachen feststellt, die den Bestand des geprüften Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung erkennen lassen. Zudem hat ein Abschlussprüfer gem. 273 Abs. 3 leg. cit. auch unverzüglich zu berichten, wenn bei der Prüfung eines Jahresabschlusses das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfes ( 22 Abs. 1 Z 1 URG) erkannt wird. In seinem Bericht sind in diesem Fall die Eigenmittelquote ( 23 URG) und die fiktive Schuldentilgungsdauer ( 24 URG) anzugeben. Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 11

67 Reorganisationsbedarf gem. URG Ein Reorganisationsbedarf wäre lt. 1 Abs. 3 URG insbesondere bei einer vorausschauend feststellbaren wesentlichen und nachhaltigen Verschlechterung der Eigenmittelquote anzunehmen. Eine gesetzliche Vermutung eines Reorganisationsbedarfes würde dann eintreten, wenn eine Eigenmittelquote von weniger als 8 % und eine fiktive Schuldentilgungsdauer von mehr als 15 Jahren vorliegen würde ( 22 Abs. 1 Z 1 URG). Feststellungen des Abschlussprüfers URG Kennzahlen Wenn ein Abschlussprüfer keine Tatsachen nach 273 Abs. 2 und 3 UGB feststellt, so hat er dies gem. 273 Abs. 1 UGB in seinem Prüfbericht ausdrücklich festzuhalten. Der von der Generalversammlung bestellte Abschlussprüfer der TFG hat in seinen Berichten über die Prüfung der Jahresabschlüsse der TFG zuletzt für den Jahresabschluss zum jeweils explizit darauf hingewiesen, dass er bei Wahrnehmung seiner Aufgaben keine Tatsachen festgestellt hatte, die den Bestand der TFG gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen könnten oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Gesellschaftsvertrag erkennen ließen. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses per die Eigenmittelquote und die fiktive Schuldentilgungsdauer angegeben und betont, dass jedenfalls die Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfes ( 22 Abs. 1 Z 1 URG) nicht gegeben sind. Die Kontrollabteilung hat im Rahmen dieser Prüfung die maßgeblichen Kennzahlen des URG für die Jahre berechnet und die Entwicklung in diesem Zeitraum in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Eigenmittelquote (in %) Fiktive Schuldentilgungsdauer (in Jahren) 76,98 68,07 71,43 1,42 2,02 1,82 Gesamthaft betrachtet verbesserte sich die ohnehin sehr gute Eigenmittelquote der TFG im Beobachtungszeitraum von 71,43 % auf 76,98 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer von 1,82 Jahre auf 1,42 Jahre. Damit liegen die Eigenmittel weit über der gesetzlichen Quote von 8 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer weit unter der im URG definierten Grenze von 15 Jahren. Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 12

68 4 Finanzanlagen Entwicklung der Bilanzposition Finanzanlagen 2006 bis 2009 Die Bilanzposition Finanzanlagen entwickelte sich in den Wirtschaftsjahren 2006 bis 2009 wie folgt: Finanzanlagen (Beträge in ) 1. Anteile an verbund. Unternehmen , , , ,69 2. Beteiligungen ,00 750,00 750,00 750,00 3. Wertpapiere des Anlagevermögens , , , ,48 Summe , , , ,17 Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um die Anschaffungskosten in Bezug auf die 100 %ige Tochtergesellschaft der TFG Innsbrucker Luftfracht-Umschlaggesellschaft m.b.h. (ILUG). In den Beteiligungen wurden die Stammkapitalanteile an der Schedule Coordination Austria GmbH (SCA) ausgewiesen. Hinsichtlich der in den Wertpapieren des Anlagevermögens dargestellten Veranlagung per wurden die Anteile der TFG an einem Rentenfonds abgebildet. Diese Veranlagung diente der gesetzlich vorgeschriebenen Deckung der für den ehemaligen Direktor der TFG gebildeten Pensionsrückstellung durch Wertpapiere. 4.1 Innsbrucker Luftfracht-Umschlaggesellschaft m.b.h. (ILUG) Betätigungsfeld ILUG Bilanzansatz ILUG Die ILUG übt als mittlerweile 100 %ige Tochtergesellschaft der TFG im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der TFG den Umschlag von Luftfrachtgütern aller Art aus und betreibt auch das öffentliche Zolllager am Flughafen Innsbruck. Diese Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom gegründet. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt ,42. Der Bilanzansatz im Ausmaß von 9.447,69 entspricht den kumulierten Anschaffungskosten (inkl. Abtretungspreis in Bezug auf die Gesellschaftsanteile der seinerzeitigen drei Mitgesellschafter). 4.2 SCA Schedule Coordination Austria GmbH Unternehmensgegenstand SCA Bilanzansatz SCA Die SCA Schedule Coordination Austria GmbH (SCA) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom gegründet. Der Unternehmensgegenstand dieser Gesellschaft umfasst die Zuweisung bzw. Akkordierung von Zeitnischen (Slots) in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen auf österreichischen Verkehrsflughäfen. Das Stammkapital dieser Gesellschaft beläuft sich auf ,00. Anfänglich bezifferte sich das Beteiligungsausmaß der TFG an der SCA auf 1 % ( 750,00). Im Jahr 2009 wurde diese Beteiligung zu einem Preis Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 13

69 von insgesamt ,00 um 2 % erhöht. Zum Bilanzstichtag betrug der Beteiligungsansatz der TFG an der SCA somit 3 % des Stammkapitals und beliefen sich die diesbezüglichen kumulierten Anschaffungskosten auf einen Betrag von , Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens Wertpapiere zur Bedeckung der Pensionsrückstellung Die im Jahresabschluss per ausgewiesenen Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von ,00 betrafen eine Wertpapierveranlagung der TFG (in einen Rentenfonds) zur Bedeckung der Pensionsrückstellung für den ehemaligen Direktor der TFG. Die TFG hat seit dem Jahr 1985 an den ehemaligen Flughafendirektor Pensionszahlungen zu leisten. Für diese Verpflichtung der TFG wurde den gesetzlichen Bestimmungen folgend per eine Pensionsrückstellung in Höhe von ,00 (Vorjahr: ,00) gebildet. Nach 14 bzw. 116 EStG 1988 ist für Pensionsrückstellungen eine Deckung durch Wertpapiere vorgesehen. Den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Wertpapierdeckungsverpflichtung ist zum Bilanzstichtag durch die bestehende Veranlagung entsprochen worden. Anteile an einem Rentenfonds Historie in Bezug auf die Anschaffung der Rentenfondsanteile Bei den dieser Veranlagung zugrunde liegenden Wertpapieren handelt es sich um Anteile an einem (ausschüttenden) Euro-Rentenfonds. Der Fonds erfüllt die maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben zur Deckung von Pensionsrückstellungen. Bis zum Bilanzstichtag wurden von der TFG kumuliert betrachtet Investmentfondsanteile an diesem Rentenfonds im Gesamtausmaß von ,75 (von der Kontrollabteilung als Tranche 1 bezeichnet) angeschafft. In den Jahren 1997 und 1998 wurden Zukäufe im Ausmaß von insgesamt ,09 (von der Kontrollabteilung als Tranche 2 bezeichnet) getätigt, wodurch sich der gesamte Anteilsbestand am Rentenfonds auf einen Wert von ,84 belief. Zu diesem Zeitpunkt war noch die gesetzliche Regelung in Kraft, dass auch Abfertigungsrückstellungen durch entsprechende Wertpapiere zu bedecken waren. Per war, bedingt durch die negative Kursentwicklung, eine Abwertung im Ausmaß von ,56 ( ,47 für Tranche 1 und ,09 für Tranche 2) durchzuführen. Ende Jänner 2008 erfolgte aufgrund der gesetzlich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlichen Wertpapierdeckungsverpflichtung für Abfertigungsrückstellungen ein Teilverkauf von Rentenfondsanteilen. Dabei wurden die von der Kontrollabteilung als Tranche 1 bezeichneten Investmentfondsanteile veräußert. Im Zuge dieses Verkaufs konnte der dieser Tranche 1 zugeordnete Abwertungsanteil im betraglichen Ausmaß von ,47 aus dem Jahr 1999 durch den erzielten Verkaufserlös ( ,92) zur Gänze aufgeholt werden bzw. ergab sich in diesem Zusammenhang ein effektiver Veräußerungsgewinn in Höhe von 60,17. Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 14

70 Bilanzansatz per (Tranche 2) Ausschüttungen (Erträge) des Rentenfonds 1997 bis 2009 Kursentwicklung Rentenfonds (Tranche 2) Unter Berücksichtigung des Wertpapier(teil)verkaufs der Tranche 1 der Rentenfondsanteile ergab sich per ein diesbezüglicher Bilanzansatz in Höhe von ,00. Die Anschaffungskosten der verbliebenen Rentenfondsanteile (Tranche 2) lagen in Summe bei ,09. Die Differenz in Höhe von ,09 entspricht der im Jahr 1999 vorgenommenen Abwertung dieser Tranche 2. Die (Brutto)Erträge also vor Steuern aus der Veranlagung in Rentenfondsanteilen lagen in den Jahren 1997 bis 2009, bezogen auf die jeweiligen Anschaffungskosten zwischen 3,85 % p.a. und 5,74 % p.a. Mit den zum Prüfungzeitpunkt noch im Wertpapierbestand der TFG gehaltenen Investmentfondsanteilen wurden in den Jahren 2008 und 2009 Bruttorenditen von 4,17 % p.a. bzw. 4,03 % p.a. erzielt. Die Kursentwicklung der noch im Wertpapierbestand der TFG befindlichen restlichen Rentenfondsanteile (Tranche 2), ausgehend von den Anschaffungskursen bzw. den Kursen zum jeweiligen Jahresultimo bis zum Beobachtungsstichtag , stellt sich wie folgt dar: Kursentwicklung Rentenfonds Bestehende Tranche (2) 8,0000 /Anteil 7,5000 7,0000 6,5000 Kauf Kauf Der Ankauf dieser von der Kontrollabteilung als Tranche 2 bezeichneten Rentenfondsanteile erfolgte im Jahr 1997 zu einem Anschaffungskurs von 7,2673 pro Anteil bzw. im Jahr 1998 zu einem Kurs von 7,5580 pro Anteil. Zum Beobachtungsstichtag notierte der Kurs dieses Rentenfonds bei 7,82 pro Investmentfondsanteil. Reaktion Kursentwicklung Rentenfonds auf Änderung des Zinsniveaus Empfehlung In Zusammenhang mit der Kursentwicklung von Rentenfonds bemerkte die Kontrollabteilung grundsätzlich, dass Rentenfonds auf Steigerungen des Zinsniveaus allgemein betrachtet mit Kursrückgängen reagieren, während sich umgekehrt bei einem sinkenden Zinsniveau Kurssteigerungen ergeben. Zum Prüfungszeitpunkt befand sich das (Geldmarkt)Euribor-Zinsniveau auf historischem Tiefstand. In Bezug auf die zum Zeitpunkt der Prüfung von der TFG noch gehaltenen Investmentfondsanteile hat die Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass eine Veranlagung in Rentenfondsanteile zwar als eine solide Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 15

71 Art der Veranlagung gilt, sich bei einem eventuellen Anstieg des Zinsniveaus allerdings Kursrückgänge ergeben können bzw. werden. Vor dem Hintergrund der zum Prüfungszeitpunkt durchaus guten Kurssituation (effektiver Veräußerungsgewinn von ca. 13,0 Tsd. zum Stichtag ) empfahl die Kontrollabteilung der TFG, Überlegungen in Richtung Auflösung der bestehenden Rentenfondsanteile bei gleichzeitiger Neuveranlagung der frei werdenden Gelder, zur Erfüllung der gesetzlich notwendigen Wertpapierdeckung der Pensionsrückstellung, anzustellen. Die TFG teilte im Anhörungsverfahren mit, die Empfehlung der Kontrollabteilung aufzugreifen. Da jedoch Veranlagungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein beträchtliches Risiko beinhalten, würde zur Neueindeckung mit Wertpapieren auf ein entsprechendes Gutachten zurückgegriffen werden. Zusätzliche Veranlagung bis Investmentfondsanteile an einem gemischtem Fonds Historie in Bezug auf die Anschaffung der Anteile an einem gemischten Fonds Veräußerung Anteile an einem gemischten Fonds im Jahr 2007 Kursentwicklung Anteile an einem gemischten Fonds Rückblickend betrachtet bestand zum Bilanzstichtag neben den Rentenfondsanteilen eine weitere Veranlagung in der damaligen buchwertmäßigen Höhe von ,20. Bei diesen Wertpapieren handelte es sich um Anteile an einem (ausschüttenden) Investmentfonds, welcher als gemischter Fonds sowohl in Aktien als auch in Anleihen investierte. Ebenso wie die von der TFG gehaltenen Rentenfondsanteile dienten die Anteile an diesem gemischten Fonds der gesetzlich vorgeschriebenen Deckung für die Abfertigungs- und Pensionsrückstellung. Die Anschaffung dieser Investmentfondsanteile an einem gemischten Fonds erfolgte im Dezember 2000 mit Anschaffungskosten in Höhe von ,85. Infolge der negativen Kursentwicklung mussten bis insgesamt Abwertungen im Ausmaß von ,65 vorgenommen werden, wodurch sich ab diesem Stichtag ein abgewerteter Bilanzansatz von ,20 ergab. Aufgrund des Umstandes, dass die gesetzliche Wertpapierdeckungsverpflichtung für Abfertigungsrückstellungen ab weggefallen ist, wurden die Anteile an diesem gemischten Investmentfonds letztlich am veräußert. Dabei belief sich der diesbezügliche Veräußerungserlös auf einen Betrag von ,80. Durch diesen Verkauf konnte zwar ein Teil der in den Jahren 2000 bis 2002 durchgeführten Abwertungen wieder ausgeglichen werden, im Vergleich zu den Anschaffungskosten verblieb jedoch ein negativer Kurseffekt von ,05 (entspricht ca. 22,60 % der Anschaffungskosten). Die Kursentwicklung des gemischten Investmentfonds, ausgehend vom Zeitpunkt der Anschaffung bzw. den Kursen zum jeweiligen Jahresultimo bis zum Verkauf im August 2007 stellt sich wie folgt dar: Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 16

72 Kursentwicklung gemischter Fonds 8,0000 7,0000 /Anteil 6,0000 5,0000 4,0000 Kauf Verkauf 2007 Die Kontrollabteilung hielt bezüglich des Verkaufzeitpunktes fest, dass sich aus der nachträglichen Betrachtung der Kurs des gemischten Fonds in weiterer Folge, also ab dem Zeitpunkt des Verkaufes, nochmals deutlich nach unten bewegte. Hätte man den Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt abgewickelt, wären deutlich höhere Verluste in Kauf zu nehmen gewesen. Ausschüttungen (Erträge) des gemischten Fonds 2001 bis 2006 Abschließende Bewertung Anteile an gemischtem Fonds Genereller Hinweis der Kontrollabteilung - nachträgliche Bewertungsperspektive Die (Brutto)Erträge des gemischten Investmentfonds beliefen sich insgesamt auf einen Betrag von ,80. Bezogen auf die Anschaffungskosten lagen die jährlichen Ausschüttungen somit zwischen 2,50 % p.a. und 4,03 % p.a. Die Kontrollabteilung ermittelte unter Hinzurechnung der Ausschüttungserträge (jedoch ohne die Berücksichtigung von Steuereffekten) einen Verlust aus der Veranlagung in Investmentfondsanteile des gemischten Fonds in Höhe von 4.135,25. Unter Einbezug von relevanten Steuereffekten ergab sich ein Veranlagungsverlust nach Steuern von 1.124,06. Die Kontrollabteilung betonte deutlich, dass ihre zeitliche Bewertungsperspektive im Zusammenhang mit der Beurteilung der getätigten Veranlagungen in die Vergangenheit gerichtet ist und sie in ihrer Argumentation somit auf Gegebenheiten (z.b. Kursentwicklung, Zinsentwicklung) aufbauen kann, welche dem Unternehmensmanagement in dieser Art und Weise nicht bekannt sein konnten. Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 17

73 5 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Bankschulden per und Im Rahmen der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden zu den Bilanzstichtagen und folgende Bankschulden: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Bemerkungen Bilanzstichtag (in ) Bilanzstichtag (in ) Kontokorrentkredite: Bank A 0, ,47 Bank B 0, ,40 Bank C 0, ,04 Bank D 0, ,92 Summe Kontokorrentkredite 0, ,83 Tilgungskredite: Bank C , ,52 Bank D I 0, ,09 Bank D II , ,91 Bank D III , ,41 Summe Tilgungskredite , ,93 Summe Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten , , Kontokorrentkreditverbindlichkeiten Kurzfristige Kontoüberziehungen per Abdeckung aus Cash-Flow im Jahr 2009 Zum Bilanzstichtag bestanden kurzfristige Kontoüberziehungen im Gesamtausmaß von ,83, welche im Zusammenhang mit dem Baufortschritt des Projektes Pistenvorfelderweiterung/Innverlegung standen. Aufgrund der Tatsache, dass die TFG einen Anteil von über 40 % seiner Aviation-Umsatzerlöse im I. Quartal des Jahres erwirtschaftet, war es der TFG möglich, den Großteil dieser kurzfristigen Kontoüberziehungen bis Ende März 2009 aus dem Cash-Flow abzudecken. 5.2 Tilgungskreditverbindlichkeiten Aushaftung Tilgungskredite per Tilgungskredit Bank C Zinsdifferenzen Empfehlung(en) Per hafteten Kreditverbindlichkeiten lediglich im Tilgungsbereich aus. Diese beliefen sich zu diesem Zeitpunkt auf einen Gesamtbetrag von ,38 (2008: ,93) und betrafen 3 Tilgungskredite (2008: 4 Tilgungskredite) bei 2 Kreditinstituten. Dieser Kredit wurde im Jahr 1992 zur Finanzierung des damaligen Umbaues des Osttraktes des Verwaltungsgebäudes der TFG beansprucht und betrug ursprünglich ATS ,00 ( ,03). Der Kredit wurde mit einer Laufzeit von 25 Jahren eingeräumt. Als Kreditende ergibt sich der Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 18

74 Die Kontrollabteilung nahm eine Verifizierung der halbjährlich durchgeführten Zinsabschlüsse vor und überprüfte dabei insbesondere, ob die zur Verrechnung gelangten Sollzinssätze mit den diesbezüglichen Bestimmungen des Kreditvertrages (Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen zzgl. eines Aufschlages bei gleichzeitiger Auf- bzw. Abrundung auf volle 1/8 Prozent) korrespondierten. Dabei stellte die Kontrollabteilung einerseits hinsichtlich der Zinsabschlüsse per , , und Zinsdifferenzen zu Lasten der TFG in Höhe von ca. 2,8 Tsd. fest, welche offenbar durch die seit dem Zinsabschluss per nicht (mehr) vertragskonforme (kaufmännische) Auf- bzw. Abrundungsklausel auf volle 1/8 Prozent zustande gekommen sind. Andererseits konnte der anlässlich des Zinsabschlusses per in Ansatz gebrachte Sollzinssatz von der Kontrollabteilung nicht nachvollzogen werden. Im Zusammenhang mit diesem Zinsabschluss wurde den Berechnungen der Kontrollabteilung folgend von der TFG ein um 3,6 Tsd. zu hoher Zinsbetrag bezahlt. Auf eine bereits während der Prüfung der Kontrollabteilung getätigte diesbezügliche Intervention des Leiters des Rechnungswesens der TFG beim zuständigen Bankberater wurde eine Rückerstattung dieser versehentlich zu viel berechneten Sollzinsen in Aussicht gestellt. Die Kontrollabteilung empfahl, an die Bank zu viel bezahlte Zinsbeträge (zumindest nach Maßgabe der Verjährung) zurückzufordern. Im Anhörungsverfahren berichtete die TFG, dass die von der Kontrollabteilung errechneten Differenzbeträge in Höhe von 2,8 Tsd. und 3,6 Tsd. mittlerweile zur Gänze von der Bank zurückerstattet worden wären. Die Kontrollabteilung bemerkte weiters, dass das Kreditinstitut für die zum Prüfungszeitpunkt laufende Zinsperiode (2. Halbjahr 2010) einen nach ihrer Einschätzung um 0,125 % zu hohen Sollzinssatz führt. Bezogen auf die Kreditrestlaufzeit bis würde sich dieser zu hohe Zinssatz mit einer Zinsdifferenz in Höhe von ca. 5,5 Tsd. zu Lasten der TFG auswirken. Dazu empfahl die Kontrollabteilung, den für das 2. Halbjahr 2010 in Ansatz gebrachten Zinssatz in Absprache mit der Bank rückwirkend zum zu korrigieren. Die TFG informierte in ihrer Stellungnahme darüber, dass diesbezüglich ein Besprechungstermin mit der Bank vorgesehen wäre, um den nach Einschätzung der Kontrollabteilung zu hohen Zinssatz zu korrigieren. Tilgungskredit Bank D I Tilgungskredit Bank D II Liquiditätsaufschlag Empfehlung(en) Dieser Tilgungskredit wurde im Jahr 1995 zur Finanzierung der Errichtung der Frachthalle verwendet und belief sich ursprünglich auf ATS ,00 ( ,85). Die Laufzeit betrug 15 Jahre. Die letzte Rückzahlungsrate wurde per geleistet. Dieses Kreditverhältnis diente, ebenso wie der von der Kontrollabteilung als Bank D III bezeichnete Tilgungskredit, der Finanzierung des damals neu errichteten Parkhauses und wurde im Jahr 2001 beansprucht. Die Kredithöhe belief sich auf ATS ,00 ( ,71). Die Kreditlaufzeit beträgt 15 Jahre. Als Kreditende ergibt sich der Anlässlich der Überprüfung der vierteljährlich durchgeführten Zinsabrechnungen seit stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Bank seit dem Zinsabschluss per zusätzlich zu dem im Kre- Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 19

75 ditvertrag festgeschriebenen Aufschlag (Kreditkonditionierung zu 6-M-Euribor zzgl. Aufschlag) einen so genannten Liquiditätsaufschlag von 0,25 % p.a. verrechnet. Allgemein betrachtet sind in den meisten Kreditvereinbarungen Vertragsklauseln enthalten, die die Banken ermächtigen, erhöhte Refinanzierungskosten an die Kreditnehmer weiterzugeben. Vor dem Hintergrund des niedrigen Euribor-Zinsniveaus bzw. aufgrund des Umstandes, dass der Euribor offenbar die tatsächlichen Refinanzierungskosten der Bank nicht (mehr) widerspiegelt(e), wurde von der Bank der bestehende Aufschlag um einen Liquiditätsaufschlag von 0,25 % p.a. erhöht. Die Kontrollabteilung hielt fest, dass die Zinskonditionierung hinsichtlich dieses Tilgungskredites trotz der zusätzlichen Einführung des Liquiditätsaufschlages nach ihrer Einschätzung noch im absolut üblichen (bzw. eher günstigen) Bereich für derartige Finanzierungen liegt. Dennoch haben sich nach Berechnungen der Kontrollabteilung für die TFG durch die Verrechnung dieses zusätzlichen Liquiditätsaufschlages seit dessen Einführung Mehrkosten von ca. 6,4 Tsd. ergeben. Bis zum Kreditende per würden sich die Mehrkosten für die TFG (unter Annahme eines unveränderten Zinsniveaus und Liquiditätsaufschlags) auf ca. 21,4 Tsd. belaufen. Für künftige Finanzierungen empfahl die Kontrollabteilung wenn möglich derartige Vertragsklauseln, welche Banken in die Lage versetzen, allfällige erhöhte Refinanzierungskosten an den Kunden weiterzuverrechnen, aus den Kreditverträgen herauszuverhandeln bzw. zu streichen. Die TFG sagte im Anhörungsverfahren zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung bei zukünftigen Finanzierungen nachzukommen. Hinsichtlich des zusätzlichen Liquiditätsaufschlages wies die Kontrollabteilung allgemein darauf hin, dass Banken einerseits auf Basis von entsprechenden Kreditvertragsklauseln zwar berechtigt sind, zusätzliche Refinanzierungskosten an den Kunden weiterzugeben. Andererseits besteht jedoch im Gegenzug eine Verpflichtung dahingehend, diese Zusatzverrechnung einzustellen, sobald sich die Refinanzierungssituation wieder normalisiert hat. Auf dieser Basis empfahl die Kontrollabteilung, die Zinskonditionierung bezüglich dieses Kredites (Kreditlaufzeit bis ) in Zukunft im Auge zu behalten, um sicherzustellen, dass bei einer allfälligen Normalisierung der Refinanzierungsverhältnisse der Banken der zusätzlich eingeführte Liquiditätsaufschlag wieder in Abzug gebracht wird. Die TFG teilte in ihrer Stellungnahme mit, die Empfehlung der Kontrollabteilung zu berücksichtigen. Diesbezügliche Gespräche wären im Laufen. Es sei nicht vorgesehen, den zusätzlichen Liquiditätsaufschlag bis zum Ende der Laufzeit des Kredites weiter zu akzeptieren. Die Marktverhältnisse würden laufend sondiert und sobald sich bessere Konditionen bieten, werden alternative Finanzierungsmöglichkeiten ins Auge gefasst. Tilgungskredit Bank D III So wie auch die von der Kontrollabteilung als Bank D II bezeichnete Ausleihung diente auch der Tilgungskredit Bank D III der Finanzierung der Errichtung des Parkhauses und wurde im Jahr 2001 beansprucht. Die ursprüngliche Kredithöhe betrug ATS ,00 ( ,85). Anhand der Kreditlaufzeit von 15 Jahren ergibt sich das Kreditende per Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 20

76 Im Sinne einer gewissen Diversifikation in Bezug auf die Zinsvereinbarungen der TFG wurde für diesen Kredit ein 10-jähriger Fixzinssatz vereinbart. Die diesbezügliche Fixzinsvereinbarung läuft am aus. Zu diesem Zeitpunkt wird der Zinssatz mit der Bank neu zu verhandeln sein. Ein Zinsvergleich hinsichtlich der Tilgungskredite Bank C, Bank D II und Bank D III seit dem Jahr 2002 zeigt folgendes Bild: Vergleich Zinskonditionen TFG 6,000 Zinssatz in % 5,000 4,000 3,000 2,000 1,000 0,000 Jän. 02 Jun.02 Nov.02 Apr.03 Sep.03 Feb.04 Jul.04 Dez.04 Mai.05 Okt.05 Mär.06 Aug.06 Jän. 07 Jun.07 Nov.07 Apr.08 Sep.08 Feb.09 Jul.09 Dez.09 Mai.10 SMR Bund zzgl. Aufschlag Euribor 6 Monate zzgl. Aufschlag Fixzinssatz Die Kontrollabteilung hielt fest, dass im Nachhinein betrachtet die Entscheidung der Vereinbarung eines Fixzinssatzes zum damaligen Zeitpunkt durchaus nachvollziehbar war, zumal seinerzeit ein Anstieg der langfristigen Euro-Zinsen prognostiziert worden war. Rückblickend wäre allerdings eine variable Zinsbindung (z.b. 6-M-Euribor zzgl. Aufschlag) für die TFG vorteilhafter gewesen. 6 Kollektivvertragliche Regelungen Kollektivverträge für Angestellte und Arbeiter Das dienstrechtliche Verhältnis der Bediensteten der TFG ist durch Kollektivverträge (jeweils für Angestellte und Arbeiter) geregelt. Diese Kollektivverträge enthalten nach Meinung der Kontrollabteilung für die Bediensteten der TFG durchaus attraktive Bestimmungen (bspw. hinsichtlich Vorrückungen in den Gehalts- bzw. Lohnstufen, Abfertigungsregelungen, Jahresprämie), welche sich auf die Höhe der Personalkosten auswirken. 6.1 Personalkosten Entwicklung des gesamten Personalaufwandes Im Geschäftsjahr 2009 beliefen sich die gesamten Personalkosten auf einen Betrag von ,83 (2008: ,55; 2007: ,46; 2006: ,44). Gegenüber dem Jahr 2008 bedeutete das eine Verringerung um 0,49 % (Vorjahr: Steigerung um 13,98 %). In Summe entsprachen die gesamten Personalkosten im Jahr 2009 einem Anteil von 31,51 % (Vorjahr 31,62 %) der Betriebsleistung. Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 21

77 Vollzeitäquivalente Gesellschafterwunsch Kollektivvertrag neu Bezogen auf die Beschäftigtenzahl zum jeweiligen Bilanzstichtag lagen die entsprechenden Vollzeitäquivalente per bei 151,3 Beschäftigten, per bei 152,7 Beschäftigten, per bei 140,3 Beschäftigten bzw. per bei 132 Beschäftigten. Vor dem Hintergrund der gesamten Personalkostensteigerung im Geschäftsjahr 2008 im Ausmaß von 13,98 % erkundigte sich der Eigentümervertreter des Gesellschafters Land Tirol in der Generalversammlung der TFG vom im Rahmen des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum nach der weiteren Personalentwicklung. In diesem Zusammenhang erklärte der Geschäftsführer der TFG unter anderem, dass die gesamte Personalkostensteigerung zwar vordergründig aus dem erhöhten Stammpersonal- und Aushilfeneinsatz zur Abwicklung des gesteigerten Verkehrsaufkommens resultieren würde, allerdings auch Rückstellungserhöhungen, Kollektivvertragserhöhungen und die kollektivvertraglich fixierten jährlichen Vorrückungen ihren Beitrag zu dieser Steigerung geliefert hätten. Der damalige Aufsichtsratsvorsitzende der TFG berichtete dazu weiters, dass der Geschäftsführer (gemeinsam mit dem Direktor des Flughafens Linz) seit vielen Jahren bemüht wäre, einen neuen Kollektivvertrag ohne jährliche Vorrückungen auszuarbeiten bzw. zu erwirken. In der Umsetzung würden sich diese Anstrengungen jedoch als sehr schwierig erweisen, nachdem als Verhandlungspartner die österreichische Wirtschaftskammer und die Gewerkschaft fungieren. Abschließend betonte der damalige Aufsichtsratsvorsitzende (zugleich Gesellschaftervertreter des Hauptgesellschafters IKBAG) nochmals ausdrücklich, dass die ehest mögliche Umsetzung dieses Kollektivvertrages neu ein eindeutiger Wunsch der Gesellschafter ist und alles daran gesetzt werden soll, das Inkrafttreten desselben so rasch als möglich zu erwirken. 6.2 Annualsprünge Vorrückungen im Jahresrhythmus Sowohl die Gehaltstabelle des Kollektivvertrages für Angestellte als auch die Lohntabelle des Kollektivvertrages für Arbeiter sehen insgesamt 22 Verwendungs- bzw. Lohngruppenjahre vor, wobei Vorrückungen im Jahresrhythmus (so genannte Annualsprünge) erfolgen. 6.3 Abfertigungsregelungen Abfertigungsrückstellung Abfertigungsregelungen gemäß Kollektivvertrag Die Abfertigungsrückstellung belief sich zum Bilanzstichtag auf einen Gesamtbetrag in Höhe von ,89 (Vorjahr: ,82). Bei der Überprüfung der Abfertigungsrückstellung war für die Kontrollabteilung einerseits auffällig, dass abhängig von der Dauer der Arbeitsverhältnisse fiktive Abfertigungsansprüche im Ausmaß von bis zu 20-fachen Monatsentgelten (bei ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses von mindestens 30 Jahren) kalkuliert worden sind. Während die beiden Kollektivverträge (für Angestellte und Arbeiter) bei einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von mindestens 3 Jahren im Vergleich zu den gesetzlichen Regelungen noch dieselbe Abfertigungshöhe Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 22

78 (2-faches Monatsentgelt) vorsehen, liegen die in den Kollektivverträgen fixierten Abfertigungsbestimmungen ab einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von mindestens 5 Jahren teilweise deutlich über jenen des Angestelltengesetzes bzw. Arbeiter-Abfertigungsgesetzes (maximal 12-faches Monatsentgelt bei ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses von mindestens 25 Jahren). Andererseits waren in der Abfertigungsrückstellung per auch Abfertigungsanwartschaften für Arbeitnehmer enthalten, die nach dem in die Dienste der TFG eingetreten sind. Für Arbeiter und Angestellte, deren Arbeitsverhältnisse nach dem beginnen und deren Arbeitsverhältnisse dem BMSVG (betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz) unterliegen, sind in den in Geltung stehenden Kollektivverträgen neben den Abfertigungsregelungen des BMSVG zusätzliche Abfertigungsbestimmungen festgeschrieben. Diese Sonderregelung greift ab einer ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses von 5 Jahren (2-faches Monatsentgelt für Angestellte bzw. 1-faches Monatsentgelt für Arbeiter). Im Maximalfall beträgt die Abfertigung bei einer mindestens 30-jährigen Dauer des Arbeitsverhältnisses das 8-fache Monatsentgelt. 6.4 Sonderzahlungen KV-Erfolgsprämie KV-Erfolgsprämie Rückstellung KV- Erfolgsprämie per KV-Erfolgsprämie 2006 bis 2008 Zusätzlich zu den beiden kollektivvertraglich vorgesehenen Sonderzahlungen in Form der Urlaubs- und Weihnachtsremuneration bestimmen die geltenden Kollektivverträge eine weitere Sonderzahlung im Mai eines jeden Jahres. Das Gesamtvolumen dieser Sonderzahlung beträgt mindestens 6 % des (positiven) Betriebserfolges des Vorjahres. Die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallende diesbezügliche Zahlung ist mit der Höhe eines Monatsgrundentgeltes begrenzt. Im Jahresabschluss per wurde unter dem Titel KV-Erfolgsprämie eine Rückstellung in Höhe von ,78 (entspricht 6 % des Betriebserfolges des Jahres 2009 in Höhe von ,00) ausgewiesen. Diese Prämie für das Geschäftsjahr 2009 wurde im Mai 2010 ausbezahlt. Bezogen auf die monatliche Summe der Grundgehälter und -löhne aller anspruchsberechtigten Arbeitnehmer entsprach die Auszahlungshöhe der Prämie für das Jahr 2009 ca. 84,43 %. Die Kontrollabteilung hielt fest, dass sich die Prämien für die Geschäftsjahre 2008 ( ,86) und 2007 ( ,35) den kollektivvertraglichen Vorgaben folgend auf 6 % des jeweiligen Betriebserfolges beliefen. Im Jahr 2008 entsprach diese Prämie ca. 77,77 % bzw. im Jahr 2007 ca. 83,09 % eines Monatsgrundgehaltes bzw. -lohnes. Für das Geschäftsjahr 2006 wurde zusätzlich zur 6 %igen KV-Erfolgsprämie (diese hätte 67,34 % eines Monatsgrundgehaltes bzw. -lohnes entsprochen) eine freiwillige Prämie gewährt, sodass die Gesamtprämie 75 % eines Monatsgrundgehaltes bzw. -lohnes betrug. Als Prämie wurde für das Jahr 2006 insgesamt ein Betrag von ,54 (ca. 6,68 % des Betriebserfolges des Jahres 2006 in Höhe von ,56) ausbezahlt. Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 23

79 6.5 Jubiläumsgeld Rückstellung für Jubiläumsgelder Jubiläumsgelder gemäß Kollektivvertrag Umsetzung Gesellschafterwunsch Kollektivvertrag neu Ebenfalls in den sonstigen Rückstellungen enthalten ist im Jahresabschluss per eine Rückstellung für Jubiläumsgelder im Ausmaß von ,21 ( : ,41). Die Kollektivverträge (für Angestellte und Arbeiter) sehen bei einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von mindestens 25 bzw. 35 Jahren jeweils eine einmalige Anerkennungszahlung im Ausmaß von 2 bzw. 3 Bruttomonatsentgelten vor. Bei einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von mindestens 40 Jahren erhalten Bedienstete der TFG im Maximalfall zusätzlich 4 Bruttomonatsentgelte als Jubiläumsgeld. Falls die 40 Dienstjahre nicht erreicht werden, ist in den Kollektivverträgen auch für die zwischen 36 und 39 Dienstjahren liegenden Fälle eine einmalige Jubiläumszahlung (1-, 2-, 3- bzw. 3,5-faches Bruttomonatsentgelt) fixiert. Im Zusammenhang mit dem Gesellschafterwunsch nach der Umsetzung eines neuen Kollektivvertrages informierte der Geschäftsführer der TFG die Kontrollabteilung darüber, dass es bis dato nicht gelungen wäre, einen neuen Kollektivvertrag auszuverhandeln und somit eine diesbezügliche Umsetzung bisher nicht erreicht werden konnte. 7 Pistenvorfelderweiterung/Innverlegung 7.1 Projektentwicklung, Beschlüsse und Genehmigungen Pistenvorfeld Aus Gründen der Sicherheit muss jeder Zivilflugplatz über ein hindernisfreies Pistenvorfeld zur Verringerung von Gefahren für Luftfahrzeuge, welche bei Start oder Landung über die Piste hinausrollen bzw. davor aufsetzen, verfügen. Nach Berichten der ICAO (International Civil Aviation Organisation) ereignen sich eben dort nahezu die Hälfte aller Flugunfälle, weshalb es notwendig ist, diese kritischen Bereiche in die Flughafenareale zu integrieren, hindernisfrei herzustellen und derart zu erhalten. Im Westen des Innsbrucker Flughafens stellte der quer durch das Pistenvorfeld verlaufende Inn ein diesbezügliches Luftfahrthindernis dar. Bereits Ende der achtziger Jahre wurde dem Flughafen Innsbruck die Schaffung eines entsprechenden Vorfeldes angeordnet, was zu Vorplanungen eines Zivilingenieurbüros hinsichtlich einer möglichen Verlegung des Inn in Richtung Westen führte. Das damals vorgeschriebene Erfordernis eines Pistenvorfeldes wurde jedoch aufgrund einer (politischen) Weisung aufgehoben. AIZ, ICAO Österreich trat im Jahr 1949 dem Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt bei. Darin wurde auch die Gründung der ICAO festgelegt, welche einheitliche Regelungen für den internationalen zivilen Luftverkehr erarbeitet und permanent weiter entwickelt. Diese Regelungen bestehen aus Empfehlungen sowie von den Vertragsstaaten verpflichtend umzusetzenden Standards. Ende des Jahres 1999 wurde seitens Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 24

80 der ICAO die langjährige Empfehlung zur Schaffung eines Pistenvorfeldes von mind. 150 m in einen Standard umgewandelt. Im Hinblick auf eine ICAO-gerechte Vorfeldgestaltung war mit einer diesbezüglichen Bescheiderlassung durch die OZB (Oberste Zivilluftfahrtbehörde) zu rechnen. Aus diesem Grund wurden schon im März 2001 verschiedene Varianten zur Schaffung eines ausreichenden Pistenvorfeldes im Bauausschuss diskutiert und dabei eine Verlegung des Inn in Richtung Autobahn favorisiert. Um jedoch den Gesellschaftern ein entsprechend fundiertes Projekt vorlegen zu können, sollte eine weiterführende Planung der Vorfelderweiterung beauftragt werden. Bescheid der OZB Im Oktober 2001 wurde durch das BMVIT als oberste Zivilluftfahrtbehörde dem Flughafen Innsbruck aufgetragen, in Anlehnung an die Änderung des ICAO-Standards, einen Antrag auf Änderung der festgelegten Flugplatzgrenzen durch Einbeziehung des westlichen Pistenvorfeldes in das Flughafenareal einzubringen. Zudem wurde festgehalten, dass mit der aufgetragenen Einbeziehung des westlichen Vorfeldes keine Veränderung der Instrumentenpiste oder der Sicherheitszone einhergehe. In Gesprächen mit dem damaligen Verkehrsminister sowie Vertretern der OZB und der Gesellschafter wurden mehrere Varianten einer Innverlegung besprochen. Die Unterschiede lagen dabei im Ausmaß der Verlegung. Seitens des Geschäftsführers wurde dem Aufsichtsrat berichtet, dass von der OZB und dem Verkehrsminister die Variante einer minimalen Verlegung (in Verbindung mit einer Pistenverkürzung) mitgetragen würde. Innverlegung light Private Liegenschaften Ediktalverfahren Dem Aufsichtsrat wurden drei Varianten (minimal, mittel, maximal) mit den jeweiligen geschätzten Kosten präsentiert. Die Minimalvariante wurde dabei als beste Lösung angesehen und demgemäß von der Geschäftsführung der TFG der Antrag an die Gesellschafter gestellt, die Einreichung der Projektvariante Innverlegung light zu beschließen. Seitens der Gesellschafter wurde die im AR favorisierte minimale Projektvariante beschlossen, welche in Verbindung mit einer Pistenverkürzung von 60 m auch von der OZB akzeptiert wurde. Als weitere Schritte sollten die für die Behördenverfahren erforderlichen Unterlagen ausgearbeitet und im Anschluss daran die notwendigen Verfahren eingeleitet werden. Die Verlegung des Flussbettes nach Westen erforderte die Inanspruchnahme einer Liegenschaft der Gemeinde Völs und mehrerer Liegenschaften privater Eigentümer. Erste diesbezügliche Vorgespräche fanden bereits im Jahr 2002 statt. Damals wurde von den Eigentümern prinzipielle Verkaufsbereitschaft signalisiert. Dem Bauausschuss wurde die Stimmung bei den Gesprächen als reserviert-positiv berichtet, Preisverhandlungen wurden jedoch noch keine geführt. Mitte November 2003 wurde ein Ediktalverfahren über die Erweiterung der Zivilflugplatzgrenzen zwecks Herstellung einer ICAO-konformen RESA (Runway End Safety Area) kundgemacht. Im Zuge der Auflagefrist langten diverse Einwendungen gegen das Projekt ein. Die luftfahrt- Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 25

81 rechtliche Verhandlung fand ein halbes Jahr später im Congress Innsbruck statt. Die Teilnehmerzahl war zwar wesentlich geringer als angenommen, jedoch wurden auch im Zuge der Verhandlung noch verschiedenste Einwendungen eingebracht. Anfang Februar 2005 langte der luftfahrttechnische Bescheid des BMVIT über die Änderung der Zivilflugplatzgrenze im Westen zwecks Herstellung einer ICAO-konformen RESA ein. In der Begründung des Bescheides wurden die erhobenen Einwendungen abgelehnt oder auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Spätestens 4 Jahre nach Rechtskraft des Bescheides war eine Betriebsaufnahmebewilligung bei der OZB zu beantragen. Liegenschaft Völs Im Zuge der luftfahrtrechtlichen Verhandlung wurde vom Bürgermeister der Gemeinde Völs betont, dass kein Grund für eine Innverlegung verkauft würde, da mit dem Projekt Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt sowie eine erhöhte Lärmbelästigung befürchtet wurden. Hinsichtlich der negativen Äußerung der Gemeinde Völs sollte in Gesprächen versucht werden, doch noch eine Lösung zu finden. Hochwasser 2005 Bedingt durch den Hochwasser führenden Inn staute Ende August 2005 der Völser Gießen in seinem Bett zurück. In der Folge wurden das Einkaufszentrum Cyta sowie weitere in der dortigen Gewerbezone angesiedelte Betriebe überschwemmt. Auf Grund der dabei entstandenen ernormen Schäden wurde beim Projekt Innverlegung dem Hochwasserschutz für die Gemeinden Völs und Innsbruck eine verstärkte Bedeutung zugemessen. Als Ergebnis einer Hochwasserstudie des Amtes der Tiroler Landesregierung sollte die zukünftige Sicherung des Völser Gießen durch Errichtung eines Wehrs samt Hebeanlage erfolgen. Zwecks einer rascheren Realisierung der Innverlegung wurde seitens des Aufsichtsrates (auch auf Anfrage des damaligen Landeshauptmannes) beschlossen, sich mit einem Drittel an den projektierten Kosten für die Hochwasserschutzmaßnahmen der Gemeinde Völs zu beteiligen. Im Gegenzug wurden von der Gemeinde Völs die eingebrachten Beschwerden gegen die Innverlegung zurückgezogen und der für das Projekt Innverlegung benötigte Grund zu einem ortsüblichen Preis zur Verfügung gestellt. ARGE Vorfelderweiterung Förderung, Zuschüsse In der Aufsichtsratssitzung vom wurde beschlossen, den Antrag auf wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligung durch eine aus Land Tirol, Stadt Innsbruck und TFG zu bildende ARGE zu stellen. Der Eintritt der Stadtgemeinde Innsbruck in die ARGE erfolgte mit Stadtsenatsbeschluss vom Juni Im Anschluss daran wurde um die wasser-, naturschutz-, forst- und abfallrechtliche Bewilligung für die Innverlegung angesucht, welche drei Monate später unter Auflagen erteilt worden ist. Neben mehreren wasserrechtlichen Auflagen fanden sich eine Reihe von Nebenbestimmungen und Vorschreibungen, die sich auf Grund von Äußerungen von diversen Sachverständigen ergeben haben. Das Gesamtprojekt wurde in die Teile Innverlegung und ökologische Ausgleichsarbeiten samt Hochwasserschutzmaßnahmen geteilt. Bei den Ausgleichsarbeiten handelte es sich um die Ausführung einer Insel und Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 26

82 die Mündungsbereiche von Völser Gießen und Axamer Bach. Für diese Arbeiten wurde eine Förderung in der Höhe von 85 % seitens des Bundes zugesagt. Ein Vertreter des BMF teilte weiterführend mit, dass der Bund auch der gem. Abtretungsvertrag zugesagten Verpflichtung zur Mittelbereitstellung in der Höhe von 2,0 Mio. nachkommen werde. 7.2 Ausschreibung und Vergabe Planung Bauarbeiten Da eine Vorplanung aus dem Jahre 1990 vorhanden war, hatte der Aufsichtsrat der TFG bereits gegen Ende des Jahre 2000 mit dem damaligen Ingenieurbüro Kontakt aufgenommen. Rund vier Monate später fand durch dieses Ingenieurbüro eine Präsentation einer möglichen Innverlegung im Bauausschuss statt, zudem wurde für einen allfälligen Planungsauftrag ein Pauschalangebot gelegt. Der Bauausschuss empfahl dem Aufsichtsrat die Annahme dieses Angebots unter der Vorraussetzung einer entsprechenden Bescheiderlassung der OZB. In der Folge wurden im März 2002 die Planungsleistungen zu einem Pauschalangebotspreis von rd ,00 an das Zivilingenieurbüro vergeben. Rechtlich bestehen keinerlei Einwände gegen die getroffene Vorgangsweise, ob damit das beste Planungsangebot erzielt wurde, bleibt aus Sicht der Kontrollabteilung zu hinterfragen. Die Ausschreibungsunterlagen der Bauleistungen wurden durch das mit der Planung beauftrage Zivilingenieurbüro verfasst. Die Arbeiten wurden in einem 2-stufigen Verhandlungsverfahren mit vorhergehender Bekanntmachung europaweit ausgeschrieben. In der ersten Stufe wurden die Bewerber aufgefordert, Angaben über die allgemeine Eignung, die finanzielle und wirtschaftliche sowie die technische Leistungsfähigkeit zu machen. Nach einer Erstprüfung durch das Zivilingenieurbüro erfolgte die Bewertung durch eine Kommission der TFG. Die erstgereihten fünf Bieter wurden zur Anbotslegung in der zweiten Stufe eingeladen. In den Ausschreibungsunterlagen der zweiten Stufe waren die Arbeiten detailliert gelistet, zudem wurden die weitere Vorgangsweise hinsichtlich der Verhandlungen erläutert und die Zuschlagskriterien bekannt gegeben. Die Vergabe erfolgte an das technisch-wirtschaftlich beste Angebot, die Zuschlagskriterien samt Gewichtung waren in den Unterlagen vorgegeben. Nach erfolgter Angebotsprüfung wurden in Verhandlungsgesprächen mit den Bietern allfällige technische und wirtschaftliche Fragen geklärt. Zur Einreichung von Ergänzungen bzw. Nachbesserungen wurde den Bietern eine Frist eingeräumt und letztlich unter Berücksichtigung aller Qualitätskriterien eine Bietergemeinschaft (ARGE Innverlegung ) als Bestbieter ermittelt. Die Beauftragung zu einem Angebotspreis von rd. 8,265 Mio. erfolgte Ende des Jahres 2007, der Bauvertrag wurde Ende Jänner 2008 unterfertigt. Sonstige Vergaben Diverse Aufträge wurden von der TFG direkt vergeben. Eine stichprobenartige Einschau in die einzelnen Vergabevorgänge erbrachte keine Verstöße gegen die Vergabebestimmungen des Bundesvergabegesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 27

83 7.3 Baudurchführung Übersicht Das Projektsgebiet lag auf Flächen der Stadt Innsbruck sowie der Marktgemeinde Völs. In Fließrichtung des Inn erstreckte sich das Projekt auf das Flussbett vom Unterwasser der Kranebitter Innbrücke bis unterhalb der damaligen Einmündung des Axamer Baches. Zentraler Teil der Arbeiten war das auf einer Länge von rd. 800 m teilweise neu herzustellende Innflussbett sowie die Errichtung des westlichen Pistenvorfeldes. Nachdem der Inn nur zum Teil verlegt werden musste, konnte auch der Großteil der in diesem Bereich bestehenden Flusssohle belassen werden. In den neu hergestellten Flächenanteilen wurde eine Sohlrollierung eingebaut. Das bestehende Ufer an der orographisch linken Seite wurde belassen, um das Risiko einer etwaigen Verschmutzung eines dahinter situierten Grundwasserfeldes zu minimieren. Naturdenkmal Mündungsbereich Völser Gießen Aufteilung in Niederwasserperioden Baufelderschließung, Baubehelfsbrücke Um beim Übergang des neu konzipierten, breiteren Innabschnittes in das alte Flussbett keine zu abrupte Einengung zu verursachen, musste ein zusätzlicher Abflussquerschnitt bereitgestellt werden. Aufgrund des Naturdenkmals Mündungsbereich Völser Gießen war eine unmittelbare Verbreiterung nicht möglich, weshalb in diesem Bereich das alte Innufer belassen und ein Teil des Abflusses in einen neu angelegten Seitenarm bogenförmig um den alten Baumbestand geleitet wurde. Der Baumbestand (=Naturdenkmal) blieb somit als Insel weitgehend erhalten. Der Unterlauf und die Mündung des Völser Gießen wurden im Zuge der Arbeiten auf einer Länge von 270 m neu hergestellt. Der Bach verblieb ca. 40 m im alten Bett und schwenkte dann Richtung Süden und wurde sohlgleich an den Inn angebunden. Die Strukturierung des neuen, naturnahen Bachbettes des Völser Gießen erfolgte mit ingenieurbiologischen Maßnahmen. Auch der Unterlauf des Axamer Baches erhielt ein neues Gerinnebett sowie einen nach Süden verlegten Mündungsbereich. Im Zuge der Ausschreibung wurde darauf verwiesen, dass einzelne Leistungen, wie z.b. die ingenieurbiologischen Maßnahmen, durch den Auftraggeber (BBA Innsbruck) übernommen würden. Die Arbeiten wurden anhand der Niederwasserperioden des Inn in zwei Bauphasen unterteilt. In der ersten wurden die Baustelleinrichtung und die Baustellenerschließung errichtet. Zudem erfolgten Vorbereitungsarbeiten für die Errichtung der Baubehelfsbrücke sowie die Herstellung der neuen Ufersicherung samt Nebenarm auf Völser Seite. In der zweiten Niederwasserperiode wurde das Bestandsufer auf der rechten Innseite sukzessive abgetragen und das neue Pistenvorfeld hergestellt. Den Abschluss stellten die ingenieurbiologischen Arbeiten des naturnahen Wasserbaus, die Bepflanzung und die Oberflächeninstandsetzung dar. Da ein wesentlicher Anteil der Erdarbeiten in Aushub, Verfuhr und Wiedereinbau bzw. Deponierung von rd Kubikmeter Erdreich bestand, wurde bereits in der Ausschreibung der logischen Planung des Baustellenablaufs und des Baustellenverkehrs eine große Bedeutung zuerkannt. Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 28

84 Die innere Erschließung des Baufelds lag im Wesentlichen in der Disposition der bauausführenden ARGE, davon ausgenommen waren gewisse Einschränkungen in der Benutzung bestehender Verkehrsflächen und Brücken. Da rd Kubikmeter für die Geländeanschüttung und den Humusauftrag vom rechten auf das linke Ufer bewegt werden mussten und zudem die Hälfte der angelieferten Wasserbausteine auf dem linken Ufer einzubauen war, wurde der Transport über eine Baubehelfsbrücke im Baufeld durchgeführt. Höhenbeschränkung ÖBA, BauKG Versicherung Kontaminierungsfall Betriebsaufnahmebewilligung, Kollaudierung Im Anflugbereich des Flughafens, wie auch bei Bauarbeiten innerhalb des Flughafenareals, waren verschärfte Bedingungen für die Einhaltung von Höhenbegrenzungen gültig. Dies betraf Baufahrzeuge, Materiallagerungen sowie Veränderungen der Geländeoberfläche. Die Abgeltung der sich aus den Höhenbeschränkungen ergebenden Erschwernisse erfolgte pauschal. Die Agenden der technischen und geschäftlichen Oberbauleitung wurden durch Mitarbeiter der TFG erbracht. Die ÖBA fiel in die Zuständigkeit des Baubezirksamtes Innsbruck. Mit Beginn der Arbeiten fanden wöchentliche Baubesprechungen statt. Dabei wurden Probleme diskutiert, Vorgangsweisen festgehalten und sonstige das Bauvorhaben betreffende Fakten besprochen. Die Planungskoordination sowie die Erstellung des projektzugehörigen SiGe-Plans wurden durch das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro erbracht. Die Baustellenkoordination wurde von der TFG direkt vergeben, die Protokolle der Baustellenbegehungen lagen im Bauakt vor. In den Protokollen über die Begehungen und Besprechungen im Sinne des BauKG wurde Mitte Oktober 2008 ein Arbeitsunfall festgehalten, welchem gem. Unfallbericht jedoch Eigenverschulden zugrunde lag. Ansonsten konnte das Bauvorhaben unfallfrei ausgeführt werden. Aus der Luftfahrthaftpflichtversicherung bestand lediglich eine Deckung für das Bauherrenrisiko auf dem Flugplatzgelände. Zur Absicherung des Restrisikos bzw. zur Deckung des Bauherrenrisikos im Baufeld wurde der Geschäftsführer ermächtigt, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung über 10,0 Mio. abzuschließen. Anfang April 2008 wurde im Zuge des Grundwassermessprogramms ein Kontaminierungsfall dokumentiert. Das Auftreten von so hohen Schadstoffgehalten an verschiedenen Messsonden ließ jedoch den Rückschluss zu, dass die vorgefundene Kontamination nicht durch die gegenständlichen Baumaßnahmen hervorgerufen worden ist. Nach einer Prüfung des Grundwassers wurde festgestellt, dass keine Kontamination desselben vorlag. Die erste Bauphase dauerte von Jänner bis Ende Mai Nach der bescheidgemäßen Baueinstellung während der Sommermonate wurden die Bautätigkeiten (zweite Bauphase) Mitte September 2008 wieder aufgenommen. Im Oktober 2008 wurde begonnen, den Trenndamm zurückzubauen und damit den Inn in sein neues Flussbett umzulenken. Im Anschluss daran erfolgte die Verlegung von Völser Gießen und Axamer Bach. Gemäß Bescheid des BMVIT war spätestens 4 Jahre nach Bescheiderlassung eine Betriebsaufnahmebewilligung zu beantragen. Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 29

85 Der diesbezügliche Antrag um die Erteilung der Bewilligung wurde gestellt, die Verhandlung fand Ende Jänner 2009 vor Ort statt. Die wasser-, naturschutz- und forstrechtliche Kollaudierung fand Ende Mai 2009 statt, dabei wurden keinerlei Einwände erhoben. Die protokollierte Übernahme der Bauleistungen erfolgte am , mit diesem Datum begann die 5-jährige Gewährleistungsfrist. Die feierliche Einweihung des Projekts Pistenvorfelderweiterung - Innverlegung wurde am 8. Oktober 2009 abgehalten. 7.4 Abrechnung / Kosten Projektgesamtkosten Fördergelder, Zuschüsse Minderkosten Steinarbeiten Rechnungskontrolle Die Projektgesamtnettokosten Pistenvorfeld - Innverlegung beliefen sich, aufgeteilt auf die beiden Projektmaßnahmen Innverlegung und ökologische Ausgleichsarbeiten, auf 8,086 Mio. für die Innverlegung sowie 2,475 Mio. für die Ausgleichsmaßnahmen. Somit ergaben sich Gesamtnettokosten in der Höhe von 10,561 Mio. Insgesamt wurden Fördergelder und Zuschüsse in der Höhe von ,89 zuerkannt. Diese setzten sich aus den gemäß Abtretungsvertrag zugesagten Bundesmitteln sowie den gem. WBFG ausbezahlten Förderungen zusammen. Nach Abzug von Förderungen und Zuschüssen betrugen die Gesamtkosten der Projektrealisierung Pistenvorfeld - Innverlegung 6,647 Mio. Ein Vergleich der projektierten mit den abgerechneten Kosten der im Leistungsverzeichnis erfassten Leistungsgruppen machte deutlich, dass der maßgebliche Anteil der Minderkosten durch die Leistungsgruppe Steinarbeiten hervorgerufen worden ist. Es konnten viel mehr Bruchsteine als angenommen für die Ufersicherungen wieder gewonnen werden. Zudem war der Anteil an wiedereinbautauglichem Aushubmaterial wesentlich höher als angenommen, was beim Abraummaterial (Herstellung von Buhnen, Berollungen und Unterlagen für Steinschlichtungen) zu deutlichen Einsparungen geführt hatte. Für die Kontrollabteilung stellte sich die Überprüfung der abgerechneten Volumina als sehr schwierig dar. Mittels Kubaturberechnungen an Hand von Geländemodellen vor bzw. nach der Innverlegung wurde versucht, die abgerechneten Massen zumindest grob zu bestätigen. Die durch diese Vorgangsweise erhaltenen Werte korrespondierten teilweise mit den abgerechneten Volumina, jedoch war eine dezidierte Zuweisung zu einzelnen Abrechnungspositionen nicht möglich. Im Zuge der Rechnungskontrolle sah sich auch die TFG mit dem Problem einer nur schwerlich nachvollziehbaren Schlussrechnung konfrontiert. Demgemäß wurde von der bauausführenden ARGE eine nachvollziehbare Schlussrechnung eingefordert. Seitens der ARGE wurde daraufhin eine Kontrollrechnung eines Ingenieurbüros für Vermessung beauftragt. Auch diese Massenberechnung war nicht klar nachzuvollziehen, weshalb durch die TFG ein Ziviltechniker mit der Prüfung dieser Kontrollrechnung beauftragt worden ist. Diese zweite Kontrollrechnung bestätigte schlussendlich die Abrechnungsmengen der ARGE. Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 30

86 7.5 Technische Schlussbemerkung Projektskepsis Eventuelle Versandung des Seitenarms Mit der Innverlegung wurde ein in seiner Dimension (beteiligte Personen und Behörden, etc.) sehr großes Projekt umgesetzt. Zudem standen Teile der Bevölkerung dem Projekt anfänglich skeptisch gegenüber, was auch in vielen Einwendungen im Rahmen der luftfahrtrechtlichen Verhandlung zum Ausdruck gebracht worden ist. Die skeptisch-negative Haltung basierte auf Befürchtungen hinsichtlich erhöhter Lärmbelästigung, bedingt durch eine Pistenverlängerung sowie allfälliger Grundwasserbeeinträchtigungen. Bereits im Bescheid des BMVIT aus dem Jahre 2001 wurde diesbezüglich festgehalten, dass mit der Einbeziehung des westlichen Pistenvorfeldes in das Flughafenareal keinerlei Veränderungen des Ausmaßes der Instrumentenpiste oder der Sicherheitszone erfolge. Gemäß Eintrag im Luftfahrthandbuch Österreich blieben die Längen der verfügbaren Strecken für Start, Landung sowie Start- und Landeabbruch vor und nach Projektrealisierung unverändert. Hinsichtlich der Grundwassersituation wurde durch die TFG mittels umfangreicher Beweissicherung ein beträchtlicher Aufwand betrieben, was sich in einer diesbezüglich reibungslosen Abwicklung widerspiegelte. Darüber hinaus wurde mittels naturnahem Wasserbau und ökologischen Maßnahmen ein Naherholungsgebiet geschaffen, das von der Bevölkerung gut angenommen wird. Laut Planung sollte der geschaffene Seitenarm des Inn jahresdurchgängig durchströmt werden. Anhand von mehreren Luftbildaufnahmen ließ sich beim Seitenarm eine zunehmende Versandung erkennen. Dies könnte eventuell ein Handeln erforderlich machen, jedoch kann aus Sicht der Kontrollabteilung zum jetzigen Zeitpunkt keine klare Aussage hierüber getroffen werden. Die Situation, bzw. das Flussverhalten in diesem Bereich wird zu beobachten sein, ein Hochwasserereignis könnte den Seitenarm auch spülen. 8 Prüfungsvermerk Prüfungsvermerk Die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck bestätigt im Rahmen des Prüfungsumfanges und nach Maßgabe der in diesem Bericht getroffenen Feststellungen die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.h. Beschluss des Kontrollausschusses vom : Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am zur Kenntnis gebracht. Zl. KA-11795/2010 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 31

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