Vers.-Makler Dipl.-Ing. R. Geyermann

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1 Info s und Hinweise zu den Rechtsschutzdeckungen - Privat Rechtsschutz - Vermietungsrechtsschutz - Verkehrsrechtsschutz Privat- und Berufsrechtsschutz (auch ohne Berufsrisiko möglich) Hohe Prozesskosten und der Wunsch, sich juristisch wehren zu können, sind die zwei Hauptgründe, die zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bewegen. Denn vor deutschen Gerichten (mit Ausnahme von Arbeitsgerichten) gilt: Wer den Prozess verliert, trägt die Kosten. Zum Honorar des eigenen Anwalts addieren sich dann noch Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten. Rechtsschutzversicherungen kommen zumindest in den meisten Fällen für diese Kosten auf. Trotzdem sollte jeder Einzelne genau prüfen, ob dieser eher nachrangige Versicherungsschutz für ihn in Frage kommt. Der Privat- und Berufsrechtsschutz wird in der Regel nur als Paket angeboten. Dabei wird von den Versicherungsunternehmen zwischen Angestellten und Selbständigen unterschieden. Diese Unterscheidung ist von enormer Bedeutung, denn Selbständige zahlen nicht nur höhere Beiträge. Streitigkeiten in Zusammenhang mit der beruflichen Selbständigkeit werden im Regelfall nicht von der Versicherung übernommen, es sei denn, der jährliche Verdienst dieser Tätigkeit liegt unterhalb von Euro. Dafür ist es für Selbständige möglich, eine separate Privatrechtsschutzpolice abzuschließen. Versicherte Personen Im Einzelnen sind folgende Personen versichert: Der Versicherungsnehmer (alleine bei Single Tarif möglich) Der Ehegatte des Versicherten oder dessen im Versicherungsschein erwähnte nichteheliche Lebenspartner Die minderjährigen Kinder des Versicherten Volljährige unverheiratete Kinder, solange diese keinen dauerhaften Beruf ausüben Versicherungsleistung Folgende Leistungen sind Bestandteil der Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung: Schadenersatz-Rechtsschutz: Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen (z.b. Schmerzensgeld). Arbeits-Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen (z.b. Beamte, Soldaten, etc.). Vertrags- und Sachenrechtsschutz: Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Geschäften des täglichen Lebens (z.b. bei Kaufverträgen, nicht erfüllten Reparaturleistungen, etc.). Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabeangelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten (z.b. wenn steuerlich absetzbare Leistungen nicht anerkannt werden). Sozialgerichts-Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten (z.b. Anerkennung von Berufsunfähigkeit). Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (z.b. Vorwurf eines Dienstvergehens). Strafrechtsschutz: Verteidigung in Strafverfahren. Allerdings nur bei fahrlässig begangenen Vergehen des Versicherungsnehmers. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Rechtsverstößen, die nicht als Straftaten gelten und deshalb nur mit Geldbußen geahndet werden.

2 Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht: Übernahme der Anwaltskosten für Beratungsgespräche in Familien- und Erbangelegenheiten. Weitere gebührenpflichtige Tätigkeiten - es kommt z.b. zum Prozess übernimmt die Versicherung allerdings nicht. Die Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung übernimmt bis zur vereinbarten Deckungssumme folgende Kosten: Rechtsanwaltsgebühren: Dazu zählen Gebühren und Auslagen, deren Umfang sich nach den Rahmengebühren oder dem Streitwert richten. Zudem werden auch die Gebühren eines Korrespondenzanwalts bei inländischen Zivilprozessen übernommen, wenn der Versicherte mehr als 100 Kilometer vom zuständigen Gericht entfernt wohnt. Gerichtskosten: Dazu gehören die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz, Aufwandsentschädigungen für Zeugen und Sachverständige sowie Gerichtsvollzieherkosten. Übernommen werden auch die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Fall der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstehen würden. Reisekosten: Dazu zählen Reisekosten des Rechtsanwalts zu auswärtigen Beweisterminen sowie die Reisekosten des Versicherten zu einem ausländischen Gericht. Übersetzungskosten: Dabei zahlt der Versicherer bei einem Fall im Ausland die anfallenden Kosten für Übersetzungen von Unterlagen, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten benötigt werden. Kaution: Die Strafkaution wird in Form eines zinslosen Darlehens bereitgestellt, um den Versicherungsnehmer einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen. Kosten der gegnerischen Partei: Bei Prozessverlust trägt die Versicherung die Kosten der Gegnerseite, insoweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist. Risikoausschluss: Rechtsschutzversicherungen werden gerne als Rundumschutz für jegliche juristische Angelegenheiten missverstanden. Daher sollte vor Abschluss genau geprüft werden, in welchen Fällen die Versicherung ihre Leistungen versagt. Allgemein werden folgende Risiken von Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen: Abwehr von Schadenersatzansprüchen: Dies fällt unter den Aufgabenbereich der Haftpflichtversicherung. Streitfälle im Zusammenhang mit einer vorsätzlich begangenen Straftat. Konflikte von mitversicherten Personen untereinander Streitfälle mit der eigenen Rechtsschutzversicherung Wahrnehmung der rechtlichen Interessen bei Spekulationsgeschäften sowie bei Wett- und Spielverträgen bestimmte Rechtsbereiche (z.b. Patent- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht.) bestimmte Verfahrensarten (z.b. Konkursverfahren, Klagen vor dem Verfassungsgericht) Streitfälle, die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten oder bei Abschluss absehbar sind. Die meisten Rechtsschutzversicherungen sehen daher eine Wartezeit von drei Monaten vor. Die Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung schließt aus: Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten Streitfälle, die das Baurecht und die Finanzierung von Immobilien betreffen Konflikte, die das Mietrecht betreffen (dazu ist eine Mietrechtsschutzversicherung notwendig) Angelegenheiten des kollektiven Arbeitsrecht juristische Vorsorgeberatungen TIPP: Holen Sie (am besten durch Ihren Anwalt) vor Beginn eines Rechtsstreits zunächst nur eine Deckungszusage von Ihrem Rechtsschutzversicherer ein, damit Sie sicher wissen, ob die Angelegenheit unter den Versicherungsschutz fällt.

3 Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz besteht in der Regel in ganz Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten auch weltweiten Rechtsschutz an, wenn der Auslandsaufenthalt in einem bestimmtem Zeitrahmen (in der Regel max. 6 Wochen) liegt. Zudem behalten sich auch einige Gesellschaften in Bezug auf den weltweiten Schutz vor, die Leistungen einzuschränken. Versicherungskosten: Wie auch bei anderen Rechtsschutzversicherungen richten sich bei der Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung die Kosten nach den möglichen Risiken. Auch hier lassen sich durch eine Selbstbeteiligung Kosten sparen. Bei den günstigsten Versicherern bemessen sich die Jahresbeiträge auf ca. 160 EUR ohne, und ca. 130 EUR mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR. Bitte beachten Sie auch, dass auch Kombinationen mit anderen Arten des Rechtsschutz möglich sind. TIPP: Die meisten Unternehmen bieten Rabatte für Singles an. Ausschlaggebend ist, dass der Versicherungsnehmer allein lebt. Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, benötigen nicht zwei separate Policen. Der Lebenspartner, der im Versicherungsschein namentlich genannt wird, ist mitversichert. Vermieter- und Mieterrechtsschutz Die Vermieter- und Mieterrechtsschutzversicherung ist in der Regel eine Zusatzversicherung zur Privatrechtsschutzpolice. Das heißt, sie wird von den meisten Gesellschaften nicht als Einzelpolice, sondern nur als Ergänzung zum Privatrechtsschutz angeboten. Insbesondere Vermieter sollten diesen Rechtsschutz in Erwägung ziehen, da das Mietrecht erfahrungsgemäß ein Rechtsgebiet ist, in dem die Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung besonders hoch ist. Mieter hingegen sollten genau prüfen, ob eine Versicherung in diesem Bereich für sie in Frage kommt. TIPP: Sind Sie Mieter und wollen Sie sich nur in Mietangelegenheiten absichern, dann wenden Sie sich an einen Mieterverein. Die Mitgliedschaft beinhaltet in der Regel Mietrechtsschutz. Falls Sie aber bereits eine Privatrechtspolice besitzen, kommt Sie die Kombination mit einer Mietrechtsschutzversicherung günstiger. Versicherte Personen: Der Vermieter- und Mieterrechtsschutz unterstützt den Versicherten bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter oder als Pächter, Mieter oder Nutzungsberechtigter von Gebäuden, Gebäudeteilen oder Grundstücken. Im Vermieter- und Mieterrechtsschutz ist ausschließlich der Versicherungsnehmer versichert.

4 Versicherungsleistung: Der Vermieter- und Mieterrechtsschutz umfasst folgende Leistungen: Steuerrechtsschutz vor Gerichten: Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz: Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudebestandteile zum Gegenstand haben. Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines Vergehens. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit. Bis zur vereinbarten Deckungssumme werden folgende Kosten von der Vermieter- und Mieterrechtsschutzversicherung übernommen: Rechtsanwaltsgebühren: Dazu zählen Gebühren und Auslagen, deren Umfang sich nach den Rahmengebühren oder dem Streitwert richten. Zudem werden auch die Gebühren eines Korrespondenzanwalts bei inländischen Zivilprozessen übernommen, wenn der Versicherte mehr als 100 Kilometer vom zuständigen Gericht entfernt wohnt. Gerichtskosten: Dazu gehören die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz, Aufwandsentschädigungen für Zeugen und Sachverständige sowie Gerichtsvollzieherkosten. Übernommen werden auch die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Fall der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstehen würden. Reisekosten: Dazu zählen Reisekosten des Rechtsanwalts zu auswärtigen Beweisterminen sowie die Reisekosten des Versicherten zu einem ausländischen Gericht. Übersetzungskosten: Dabei zahlt der Versicherer bei einem Fall im Ausland die anfallenden Kosten für Übersetzungen von Unterlagen, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten benötigt werden. Kaution: Die Strafkaution wird in Form eines zinslosen Darlehens bereitgestellt, um den Versicherungsnehmer einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen. Kosten der gegnerischen Partei: Bei Prozessverlust trägt die Versicherung die Kosten der Gegnerseite, insoweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist. Risikoausschluss: Eine Rechtsschutzversicherung wird nicht in allen juristischen Streitfällen aktiv. Vor der Vertragsunterzeichnung sollte daher genau geprüft werden, in welchen Fällen die Versicherung ihre Leistungen versagt. Allgemein werden folgende Risiken von Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen: Abwehr von Schadenersatzansprüchen: Dies fällt unter den Aufgabenbereich der Haftpflichtversicherung. Streitfälle im Zusammenhang mit einer vorsätzlich begangenen Straftat. Konflikte von mitversicherten Personen untereinander Streitfälle mit der eigenen Rechtsschutzversicherung Wahrnehmung der rechtlichen Interessen bei Spekulationsgeschäften sowie bei Wett- und Spielverträgen bestimmte Rechtsbereiche (z.b. Patent- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht) bestimmte Verfahrensarten (z.b. Konkursverfahren, Klagen vor dem Verfassungsgericht) Streitfälle, die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten oder bei Abschluss absehbar sind. Die meisten Rechtsschutzversicherungen sehen daher eine Wartezeit von drei Monaten vor.

5 Vom Vermieter- und Mieterrechtsschutz sind ausgeschlossen: Streitfälle, die die Planung, Errichtung oder den Umbau von Immobilien betreffen. Alle Angelegenheiten, die das Bau- und das Entschädigungsrecht betreffen Steuerliche Bewertung von Grundstücken Erschließungs- und Anliegerabgaben Bergbauschäden an Gebäuden und Grundstücken Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz besteht in der Regel in ganz Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten auch weltweiten Rechtsschutz an, wenn der Auslandsaufenthalt in einem bestimmtem Zeitrahmen (in der Regel max. 6 Wochen) liegt. Zudem behalten sich auch einige Gesellschaften in Bezug auf den weltweiten Schutz vor, die Leistungen einzuschränken. Versicherungskosten: Der Eigentümer- und Mieterrechtsschutz ist in der Regel eine Zusatzversicherung zum Privatrechtsschutz. Bei den günstigsten Unternehmen variieren die jährlichen Zusatzkosten zum Privatrechtsschutz zwischen 30 und 50 EUR für Mieter und Eigentümer. Im Fall von Vermietern spielt die Anzahl der vermieteten Wohneinheiten und die Jahresbruttomiete bei der Beitragsbemessung eine wichtige Rolle. Verkehrsrechtsschutz Im Allgemeinen sorgt eine Rechtsschutzversicherung für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Dazu zählt die freie Auswahl eines Anwalts, der Sie bei Rechtsstreitigkeiten berät, vertritt und im Falle eines gerichtlichen Prozesses diesen für Sie führt. Hohe Prozesskosten und der Wunsch, sich juristisch wehren zu können, sind die zwei Hauptgründe die zu einem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bewegen. Dennoch sollte vor einer Antragsstellung geprüft werden, für welchen Bereich eine Rechtsschutzversicherung in Frage kommt. In diese individuelle Bewertung sollten folgende zwei Fragen mit einbezogen werden: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit des Ereignisfalls eines Rechtsstreites im Verhältnis zu den zu zahlenden Beiträgen? Und in welchem Bereich ist die Gefahr einer rechtlichen Auseinandersetzung am höchsten? Erfahrungsgemäß ist die Häufigkeit von Rechtsstreitigkeiten (neben juristischen Auseinandersetzungen im Miet-, Arbeits- und Sozialwesen) im Verkehrsbereich besonders hoch. Aus diesem Grund empfiehlt sich als Zusatz zur Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Versicherte Personen: Versichert sind im Allgemeinen die Teilnehmer am Straßenverkehr. Dies sind im Einzelnen: Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer im Vertrag festgeschriebenen oder der auf seinen Namen zugelassenen Fahrzeuge Die Erwerber eines Fahrzeuges, genauso wie die Mieter eines zeitweise gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassene Fahrzeuge Fußgänger (auch Inlineskater), Radfahrer sowie Fahrgäste

6 Im Rahmen einer Familientarifversicherung sind die versicherten Personen: Der Versicherungsnehmer sowie dessen Ehegatte Der im Versicherungsschein ausdrücklich genannte nichteheliche Lebenspartner Die minderjährigen Kinder Volljährige, unverheiratete Kinder, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben oder hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Versicherungsleistung: Folgende Leistungen sind Bestandteil einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: Schadenersatz-Rechtsschutz: Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines mit dem versicherten Fahrzeug erlittenen Schadens. Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz: Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen für das versicherte Fahrzeug (Kauf, Verkauf usw.). Steuer-Rechtsschutz (vor Gerichten): Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabenangelegenheiten vor deutschen Finanzgerichten für den Halter oder Eigentümer des versicherten Fahrzeugs. Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen: Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten (z.b. Entzug und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis). Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (z.b. nach dem Vorwurf eines Verkehrsdeliktes). Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit (z.b. Bußgeldverfahren). Strafrechtsschutz: Verteidigung bei fahrlässig begangenen Straftaten. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt bis zur vereinbarten Deckungssumme folgende Kosten: Rechtsanwaltsgebühren: Dazu zählen Gebühren und Auslagen, deren Umfang sich nach den Rahmengebühren oder dem Streitwert richten. Zudem werden auch die Gebühren eines Korrespondenzanwalts bei inländischen Zivilprozessen übernommen, wenn der Versicherte mehr als 100 Kilometer vom zuständigen Gericht entfernt wohnt Gerichtskosten: Dazu gehören die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz, Aufwandsentschädigungen für Zeugen und Sachverständige sowie Gerichtsvollzieherkosten. Übernommen werden auch die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Fall der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstehen würden. Reisekosten: Dazu zählen Reisekosten des Rechtsanwalts zu auswärtigen Beweisterminen sowie die Reisekosten des Versicherten zu einem ausländischen Gericht. Übersetzungskosten: Dabei zahlt der Versicherer bei einem Fall im Ausland die anfallenden Kosten für Übersetzungen von Unterlagen, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten benötigt werden. Kaution: Die Strafkaution wird in Form eines zinslosen Darlehens bereitgestellt, um den Versicherungsnehmer einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen. Kosten der gegnerischen Partei: Bei Prozessverlust trägt die Versicherung die Kosten der Gegnerseite, insoweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.

7 Geltungsbereich: In der Regel besteht der Versicherungsschutz in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira und auf den Azoren. Je nach Versicherer und Vertrag kann der Rechtsschutz auch auf einen weltweiten Schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ausgeweitet werden, wenn der Auslandsaufenthalt maximal 6 Wochen beträgt. Daher sollte der Versicherungsnehmer sich vor Vertragsabschluss exakt bewusst sein, in welchen Ländern er gegebenenfalls auf den Verkehrs- Rechtsschutz angewiesen ist bzw. verzichten kann. Versicherungskosten: Wie auch bei anderen Rechtsschutzversicherungen richten sich bei der Verkehrs- Rechtsschutzversicherung die Kosten nach den möglichen Risiken. Auch hier lassen sich durch eine Selbstbeteiligung Kosten sparen. Bei den günstigsten Versicherern bemessen sich die Jahresbeiträge: bei Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge eines Versicherungsnehmers auf ca. 60 EUR ohne Selbstbeteiligung und ca. 45 EUR bei einer Selbstbeteiligung von 150 EUR bei Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge einer Familie auf ca. 110 EUR ohne und ca. 90 EUR bei einer Selbstbeteiligung von 150 EUR Eine detaillierte Übersicht erhalten Sie in unserem unabhängigen Versicherungsvergleich. Anwalts- und Gerichtskosten Die Anwaltskosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Seit dem 1. Juli 2004 bildet das Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG) die gesetzliche Grundlage zur Abrechnung der Gebühren und löste somit die ältere Bundesrechtsanwaltgebührenordnung (BRAGO) ab. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach den Verordnungen des deutschen Gerichtskostengesetzes. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen anhand der Höhe des Streitwerts die Anwalts- und Gerichtskosten. Beachten Sie bitte, dass bei den Anwaltskosten noch anfallende Auslagen sowie die Mehrwertsteuer von 16% hinzukommen. Streitwert Anwaltsgebühren Gerichtskosten Verlieren Sie den Prozess, tragen Sie neben den Gerichtskosten und den Gebühren für Ihren Anwalt noch die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Je nach Streitwert und Instanz erhöhen sich somit die Gesamtkosten, die der Prozessverlierer tragen muss. Die nachstehende Tabelle, zeigt Ihnen, wie teuer ein verlorener Rechtsstreit werden kann. Die Gesamtkosten beinhalten die Kosten für zwei Anwälte zuzüglich Auslagen (50 EUR) und 16% Mehrwertsteuer sowie die Gerichtskosten.

8 Streitwert Gesamtkosten 1. Instanz Gesamtkosten 1. und 2.Instanz , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,67 96,862,14 Gesamtkosten 1., 2. und 3. Instanz Bedenken Sich auch, dass noch zusätzlich Kosten für Zeugen und Sachverständige und einen erforderlichen Korrespondenzanwalt anfallen können. Diese Aufwendungen wurden in der Tabelle nicht berücksichtigt. Kündigung und Vertrag Mit der Wahl der richtigen Versicherung lassen sich einige hundert Euro sparen. Daher sollte man vor dem Versicherungsabschluss die Angebote der Unternehmen genau prüfen. Wer bereits versichert ist, aber feststellt, dass er bei einem anderen Versicherungspartner die gleichen oder sogar bessere Leistungen um einiges günstiger bekommt, sollte über einen Versicherungswechsel nachdenken. An dieser Stelle zeigen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten zur Vertragskündigung. Ordentliche Kündigung: Ohne Angabe von Gründen kann die Kündigung drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgesprochen werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Schadenfallkündigung: Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn der Versicherer in einer Rechtsstreitigkeit seinen Schutz zu Unrecht verweigert hat; beide Seiten können die Kündigung aussprechen, wenn dem Versicherungsnehmer für mindestens zwei Fälle innerhalb eines Jahres bereits Deckungsschutz gewährt wurde. Die Kündigung muss jedoch dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Ablehnung des Rechtsschutzes oder Anerkennung der Leistungspflicht zugegangen sein. Kündigung nach Beitragserhöhung oder Leistungsminderung: Erhöht sich während der Laufzeit der Versicherungsbeitrag ohne einer gleichzeitigen Anhebung der Leistungen bzw. wird die Leistung ohne eine Beitragsanpassung vermindert, kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Wichtig dabei ist, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Vertragsabschluss vor dem : Der Vertrag kann innerhalb eines Monats gekündigt werden, wenn sich die Prämie in einem Jahr um mehr als 10 Prozent erhöht hat oder die Prämie innerhalb drei aufeinander folgender Jahre um mehr als 20 Prozent gestiegen ist. Bei Vertragsabschluss ab 1991 bis zum : Der Vertrag kann ebenfalls innerhalb eines Monats gekündigt werden, wenn die Prämie im Vergleich zum bisherigen Beitrag um mehr als 5 Prozent steigt oder sich der Beitrag seit Versicherungsbeginn um mehr als 25 Prozent erhöht hat.

9 Bei Vertragsabschluss nach dem : Der Vertrag ist innerhalb eines Monats nach Eingang des Erhöhungsbescheides kündbar; vorausgesetzt, der Versicherungsschutz wird nicht in angemessenem Maße erweitert. Bei Vertragsabschluss vor 1993 in den neuen Bundesländern: In Ostdeutschland vor 1993 abgeschlossene Versicherungsverträge sind von Privatpersonen bei jeder Beitragserhöhung kündbar. Dabei gilt eine zweiwöchige Frist ab Eingang des Beitragserhöhungsbescheides. Kündigung bei langer Vertragslaufzeit: Alle Verträge, die ab dem für mehr als fünf Jahre abgeschlossen wurden, besitzen ein generelles Kündigungsrecht zum Ende des fünften Versicherungsjahres und danach zum Ende jedes weiteren; eine Kündigungsfrist von drei Monaten ist hierbei einzuhalten. Tod des Versicherungsnehmers: Nach dem Tod eines Versicherungsnehmers, besteht der Versicherungsschutz für die mitversicherten Angehörigen noch bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Der Vertrag endet dann automatisch, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Der Vertrag kann aber auch auf Wunsch übernommen werden. Allgemeine Hinweise zur Kündigung Verschicken Sie jede Kündigung per Einschreiben und mit Rückschein, dann können Sie den rechtzeitigen Eingang des Schreibens ohne Probleme nachweisen. Beachten Sie dabei, dass die Kündigung spätestens bei Ablauf der jeweiligen Frist beim Versicherungsgeber eingegangen sein muss! Denken Sie auch immer daran, eine Versicherung nie zu kündigen, bevor Sie nicht vom neuen Versicherungsgeber eine Bestätigung des Vertragsabschlusses erhalten haben! Wir ermitteln nach Ihrem persönlichen Risikoprofil die für Sie optimalste Vertragskonstellation einer Deckung zu Rechtsschutz, darüber hinaus untersuchen wir den Markt dahingehend, das wir den wirtschaftlichsten Versicherer ermitteln, der diese Deckung Weitestens erfüllen kann.

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