Wirtschaftsförderung- Liquiditätshilfeprogamm
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- Gerrit Busch
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1 An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Verbände, Kammern, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, 16. Juli 2003 Wirtschaftsförderung- Liquiditätshilfeprogamm Neue Förderschwerpunkte Flexible Margenregelung zur Abdeckung der gesamten Standardrisikokosten Neuer Antragsweg über das Zentralinstitut Neue Ansprechpartner für Hausbanken Sehr geehrte Damen und Herren, Die finanziellen Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmer haben sich in den letzten Monaten deutlich verändert. Zum Teil recht unvermittelt stehen die Unternehmen vor einer neuen Situation, die die Fortführung ihrer normalen Geschäftstätigkeit in Frage stellt. Der Mittelstand muss darauf reagieren. Das Liquiditätshilfeprogramm ist genau auf solche Situationen ausgerichtet. Mit kurz- und mittelfristigen Krediten unterstützt die L-Bank die Unternehmen bei der Anpassung an die neuen Umfeldbedingungen. Um besser auf die Bedürfnisse der Hausbanken und Unternehmen eingehen zu können, hat die L- Bank das Liquiditätshilfeprogramm neu fokussiert und mit einer neuen marktgerechten Regelung der Hausbankenmarge ausgestattet. 1. Fünf neue Förderschwerpunkte In Zukunft setzt die L-Bank im Liquiditätshilfeprogramm fünf Schwerpunkte: Betriebsmittelfinanzierungen für kreditwürdige, etablierte Unternehmen mit gutem Wachstumspotenzial Umschuldungen aus dem Kontokorrent (früher: Sondervariante KK-Umschuldungen) Konsolidierungen, auch Restrukturierungen der Passivseite der Bilanz Kurzfristige Investitionen mit einer Amortisationsdauer bis zu 8 Jahren Betriebsübernahmen
2 Tabellarische Übersichten mit den Details zu jedem der fünf Schwerpunkte finden Sie in der Anlage Das neue Liquiditätshilfeprogramm. Für Fragen stehen Ihnen unsere beiden Produktmanager für das Liquiditätshilfeprogramm Thomas Dörflinger ( ) und Hartwig Bachert ( ) gerne zur Verfügung. 2. Flexible Margenregelung zur individuellen Abdeckung von Standardrisikokosten Im Laufe des nächsten Jahres wird die Einführung der neuen Rating-Systeme bei den meisten Kreditinstituten abgeschlossen sein. Dadurch sind die Möglichkeiten zur individuellen, bonitätsabhängigen Berechnung der Standardrisikokosten und zur risikoadjustierten Preissetzung bei Krediten deutlich ausgeweitet, auch zur Anpassung während der Kreditlaufzeit. Zur Zeit sehen die Förderkredit-Programme üblicherweise nur die Möglichkeit vor, einen bonitätsabhängigen Margenaufschlag von bis zu 0,5 %-Punkten vorzunehmen. Dies wird der tatsächlichen Spannweite der Standardrisikokosten teilweise nicht gerecht. Dies gilt vor allem für das Liquiditätshilfeprogramm, in dem Unternehmen mit ganz unterschiedlichen Bonitäten gefördert werden. Daher stellt die L-Bank die Margengestaltung im Liquiditätshilfeprogramm (einschließlich der bisherigen Sondervariante Kontokorrent-Umschuldungen) auf eine neue Grundlage. Grundidee ist, dass über eine Basismarge von 0,875 % die bonitätsunabhängigen Kosten, also die Kosten der Eigenkapitalunterlegung und die Verwaltungs- resp. Durchleitungskosten, abgedeckt werden. Diese Grundmarge ist in dem von der L-Bank vorgegebenen Endkreditnehmerzins berücksichtigt. Darüber hinaus eröffnet die L-Bank den Hausbanken die Möglichkeit, erstens die individuellen Standardrisikokosten vollständig über einen bonitätsabhängigen Margenaufschlag auf den Endkreditnehmerzins abzudecken, und zweitens den Margenaufschlag im Zeitablauf den Standardrisikokosten folgen zu lassen. Die Obergrenze für den Margenaufschlag bilden die Standardrisikokosten, die für die jeweilige Ratingstufe angemessen sind. Die Hausbank teilt den Margenaufschlag der L-Bank bei Antragstellung mit, zusammen mit einer Begründung unter Verweis auf die Ratingstufe. Der Margenaufschlag kann während der Kreditlaufzeit in Abhängigkeit von der Bonitätsentwicklung erhöht oder gesenkt werden. Die Hausbank informiert die L-Bank über die Veränderung des Margenaufschlags. Die neue Margenregelung gilt für Anträge, die ab dem bei uns eingehen. Institute, die in einer Übergangszeit noch nicht im Rating-Verfahren die Standardrisikokosten ermitteln, können wie bisher einen bonitätsabhängigen Margenaufschlag von 0,5 Prozentpunkten vornehmen und dies bei Antragstellung der L-Bank mitteilen. Gleichzeitig entfällt jedoch bei beiden Verfahrensweisen die einmalige Bearbeitungsgebühr von 0,3 %, die bisher an die Hausbanken ausbezahlt wurde.
3 Für Fragen zur neuen Margenregelung stehen Ihnen Thomas Dörflinger ( ) und Hartwig Bachert ( ) gerne zur Verfügung. 3. Neuer Antragsweg über das Zentralinstitut Ab gilt auch im Liquiditätshilfeprogramm der bei den anderen Förderprogrammen übliche Antragsweg: Im Genossenschafts- und Sparkassensektor müssen die Anträge über das jeweilige Zentralinstitut gestellt werden. Bei Liquiditätshilfe mit Risikoübernahme (Entlastungszusage) bleibt es bei der bisherigen direkten Antragstellung bei der L-Bank. 4. Neue Regelung für die Bereitstellungsprovision Erfahrungsgemäß wird ein Großteil der Liquiditätshilfedarlehen zeitnah nach der Zusage ausgezahlt. Dies entspricht auch der Zielsetzung des Programms. Daher wird die bisherige Frist von einem Jahr nach Zusage auf drei Monate verkürzt. Dies gilt für Zusagen ab Neue Ansprechpartner im Liquiditätshilfeprogramm und im Bürgschaftsprogramm In der Abteilung Wirtschaftsförderung I haben sich die Ansprechpartner für die Hausbanken geändert. Das Liquiditätshilfeprogramm ohne Risikoübernahme (Entlastungszusage) der L-Bank ist nun bei zwei Produktmanagern, den Herren Thomas Dörflinger ( ) und Hartwig Bachert ( ), konzentriert. Beim Bürgschaftsprogramm und bei Risikoübernahmen für Förderkredite (Entlastungszusagen) bleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit nach Land- und Stadtkreisen. Die Kreise wurden aber teilweise neu zugeordnet. Eine aktuelle Liste mit den Ansprechpartnern finden Sie im Anhang und sonst auch im Internet unter in der Rubrik Geschäftsfelder/Wirtschaft/Beratung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Manfred Schmitz Günther Diewald Anlagen
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5 1 Liquiditätshilfeprogramm Förderschwerpunkt: Betriebsmittelfinanzierungen Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wachstumsbedingter zusätzlicher Betriebsmittelbedarf Kreditwürdige mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (in der Regel bis zu 500 Beschäftigte) Wie wird gefördert? Finanzierungsanteil 100 % Laufzeitvarianten 4, 6, 8 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren andere Laufzeitvarianten nach Rücksprache möglich Auszahlung Laufzeiten bis 4 Jahre: 100 % Laufzeiten bis 6 Jahre: 99 % Laufzeiten über 6 Jahre: 98 % Mindestbetrag Höchstbetrag Zinssätze EUR Keiner Laufzeitenabhängig Risikoorientierte Erhöhung des Endkreditnehmer-Zinses durch die Hausbank zur Abdeckung der Standardrisikokosten der jeweiligen Ratingklasse möglich aktuelle Zinssätze: Telefon: Faxabruf: Internet: (Geschäftsfelder/Wirtschaft/Konditionen) Risikoübernahme Bei Bedarf möglich, in der Regel bis 50 % Kosten für den Endkreditnehmer: einmalige Bearbeitungsgebühr: 1,0 %, laufende Risikoprovision: i.d.r. 1,0 % p.a. (bezogen auf Bürgschaftsbetrag) Hausbankenmarge Antragstellung 0,875 % zzgl. Margenaufschlag für Standardrisikokosten Bei der L-Bank, (gegebenenfalls) unter Einschaltung des Zentralinstituts Formulare: Antrag und Begleitschreiben für Landesprogramme Kombination mit anderen Programmen Möglich
6 2 Liquiditätshilfeprogramm Förderschwerpunkt: Kontokorrent-Umschuldungen Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Umschuldungen aus dem Kontokorrent Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (in der Regel bis zu 500 Beschäftigte) Wie wird gefördert? Finanzierungsanteil 100 % Laufzeitvarianten 4 1 tilgungsfreies Jahr 6 1 tilgungsfreies Jahr 4 4 tilgungsfreie Jahre (endfällig) neu! andere Laufzeitvarianten sind nicht möglich Auszahlung Laufzeit 4 Jahre: 100 % Laufzeit 6 Jahre: 99 % Mindestbetrag Höchstbetrag Zinssätze Risikoübernahme Hausbankenmarge Antragstellung EUR EUR Laufzeitenabhängig Risikoorientierte Erhöhung des Endkreditnehmer-Zinses durch die Hausbank zur Abdeckung der Standardrisikokosten der jeweiligen Ratingklasse möglich aktuelle Zinssätze: Telefon: Faxabruf: Internet: (Geschäftsfelder/Wirtschaft/Konditionen) Ausgeschlossen 0,875 % zzgl. Margenaufschlag für Standardrisikokosten Bei der L-Bank, (gegebenenfalls) unter Einschaltung des Zentralinstituts Formulare: Antrag und Begleitschreiben für Landesprogramme Kombination mit anderen Programmen Möglich
7 3 Liquiditätshilfeprogramm Förderschwerpunkt: Konsolidierungen Was wird gefördert? Konsolidierungen, z.b. Restrukturierung des Unternehmens Langfristige Investitionen in Ausnahmefällen zur Anpassung an veränderte Umfeldbedingungen Restrukturierung der Passivseite der Bilanz Wer wird gefördert? Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (in der Regel bis zu 500 Beschäftigte) Wie wird gefördert? Finanzierungsanteil 100 % Laufzeitvarianten 4 bis 12 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren andere Laufzeitvarianten nach Rücksprache möglich Auszahlung Laufzeiten bis 4 Jahre: 100 % Laufzeiten bis 6 Jahre: 99 % Laufzeiten über 6 Jahre: 98 % Mindestbetrag Höchstbetrag Zinssätze EUR Keiner Laufzeitenabhängig Risikoorientierte Erhöhung des Endkreditnehmerzinses durch die Hausbank zur Abdeckung der Standardrisikokosten der jeweiligen Ratingklasse möglich aktuelle Zinssätze: Telefon: Faxabruf: Internet: (Geschäftsfelder/Wirtschaft/Konditionen) Risikoübernahme Bei Bedarf möglich, in der Regel bis 50 % Kosten für den Endkreditnehmer: einmalige Bearbeitungsgebühr: 1,0 %, laufende Risikoprovision: risikoadäquat, mindestens 1,0 % p.a. (bezogen auf Bürgschaftsbetrag) Hausbankenmarge Antragstellung 0,875 % zzgl. Margenaufschlag für Standardrisikokosten Bei der L-Bank, (gegebenenfalls) unter Einschaltung des Zentralinstituts Formulare: Antrag und Begleitschreiben für Landesprogramme Kombination mit anderen Programmen Möglich
8 4 Liquiditätshilfeprogramm Förderschwerpunkt: kurz- und mittelfristige Investitionsvorhaben Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Investitionen mit einem Amortisationszeitraum bis 8 Jahre, z.b. Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, Software, keine Immobilien Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (in der Regel bis zu 500 Beschäftigte) Wie wird gefördert? Finanzierungsanteil 100 % Laufzeitvarianten 4, 6 oder 8 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren andere Laufzeitvarianten sind nach Rücksprache möglich Auszahlung Laufzeiten bis 4 Jahre: 100 % Laufzeiten bis 6 Jahre: 99 % Laufzeiten über 6 Jahre : 98 % Mindestbetrag Höchstbetrag Zinssätze EUR Keiner Laufzeitenabhängig Risikoorientierte Erhöhung des Endkreditnehmerzinses durch die Hausbank zur Abdeckung der Standardrisikokosten der jeweiligen Ratingklasse möglich aktuelle Zinssätze: Telefon: Faxabruf: Internet: (Geschäftsfelder/Wirtschaft/Konditionen) Risikoübernahme Bei Bedarf möglich, in der Regel bis 50 % Kosten für den Endkreditnehmer: einmalige Bearbeitungsgebühr: 1,0 %, laufende Risikoprovision: i.d.r. 1,0 % p.a. (bezogen auf Bürgschaftsbetrag) Hausbankenmarge Antragstellung 0,875 % zzgl. Margenaufschlag für Standardrisikokosten Bei der L-Bank, (gegebenenfalls) unter Einschaltung des Zentralinstituts Formulare: Antrag und Begleitschreiben für Landesprogramme Kombination mit anderen Programmen Möglich, z.b. Immobilien über GuW-Darlehen finanzierbar
9 5 Liquiditätshilfeprogramm Förderschwerpunkt: Betriebsübernahmen Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Betriebsübernahmen z.b. Übernahmepreis für Gesellschaftsanteile oder für Vermögensgegenstände, Investitionsbedarf, Abfindungen für Altgesellschafter, Betriebsmittelbedarf Voraussetzung: Das Unternehmen kann ohne die Übernahme nicht fortgeführt werden. Bitte beachten Sie auch die Alternative im GuW-Programm. Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (in der Regel bis zu 500 Beschäftigte) Wie wird gefördert? Finanzierungsanteil 100 % Laufzeitvarianten 4 bis 12 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren andere Laufzeitvarianten sind nach Rücksprache möglich Auszahlung Laufzeiten bis 4 Jahre: 100 % Laufzeiten bis 6 Jahre: 99 % Laufzeiten über 6 Jahre : 98 % Mindestbetrag Höchstbetrag Zinssätze EUR Keiner Laufzeitenabhängig Risikoorientierte Erhöhung des Endkreditnehmer-Zinses durch die Hausbank zur Abdeckung der Standardrisikokosten der jeweiligen Ratingklasse möglich aktuelle Zinssätze: Telefon: Faxabruf: Internet: (Geschäftsfelder/Wirtschaft/Konditionen) Risikoübernahme Bei Bedarf möglich, in der Regel bis 70 % Kosten für den Endkreditnehmer: einmalige Bearbeitungsgebühr: 1,0 %, laufende Risikoprovision: 1,5 % p.a. (bezogen auf Bürgschaftsbetrag) Hausbankenmarge Antragstellung 0,875 % zzgl. Margenaufschlag für Standardrisikokosten Bei der L-Bank, (gegebenenfalls) unter Einschaltung des Zentralinstituts Formulare: Antrag und Begleitschreiben für Landesprogramme Kombination mit anderen Programmen Möglich, z.b. mit Beteiligungsgarantien
10 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG I Gebietsaufteilung der Bewilligungsgruppen für Baden-Württemberg Stand: 7 / 2003 Bürgschaftsprogramm Direktdarlehen im Bürgschaftsprogramm Tel.: s. u. Förderdarlehen mit Obligo Fax.: Kreis Sachb. Tel. Alb Donau Herr Eiselt 2667 Baden-Baden Herr Kalisch 2620 Biberach Herr Günder 2688 Böblingen Herr Niedoresow 2630 Bodensee Herr Gruber 2627 Breisgau-Hochschwarzwald Frau Süpfle 2520 Calw Herr Gruber 2627 Emmendingen Herr Günder 2688 Enzkreis Herr Kalisch 2620 Esslingen Herr Niedoresow 2630 Freiburg Herr Günder 2688 Freudenstadt Frau Süpfle 2520 Göppingen Herr Niedoresow 2630 Heidelberg Herr Eckhardt 2673 Heidenheim Herr Eiselt 2667 Heilbronn Land Herr Kalisch 2620 Heilbronn Stadt Herr Kalisch 2620 Hohenlohe Frau Winkler 2488 Karlsruhe Land Herr Kalisch 2620 Karlsruhe Stadt Herr Kalisch 2620 Konstanz Herr Eiselt 2667 Lörrach Herr Günder 2688 Ludwigsburg Frau Stark 2631 Main-Tauber Herr Eckhardt 2673 Mannheim Herr Eckhardt 2673 Neckar-Odenwald Herr Eckhardt 2673 Ortenau Herr Kalisch 2620 Ostalb Herr Eiselt 2667 Pforzheim Herr Kalisch 2620 Rastatt Herr Kalisch 2620 Ravensburg Frau Süpfle 2520 Rems-Murr Herr Niedoresow 2630 Reutlingen Frau Süpfle 2520 Rhein-Neckar Herr Eckhardt 2673 Rottweil Herr Eckhardt 2673 Schwäbisch Hall Frau Winkler 2488 Schwarzwald-Baar Herr Gruber 2627 Sigmaringen Herr Günder 2688 Stuttgart Frau Stark 2631 Tübingen Frau Süpfle 2520 Tuttlingen Frau Stark 2631 Ulm Herr Eiselt 2667 Waldshut Herr Niedoresow 2630 Zollernalb Herr Niedoresow 2630 Beteiligungsgarantieprogramm Sachb. Tel. Beteiligungsgarantien Herr Pflaumer 2634 Beteiligungsgarantien Herr Vogel 2650 Beteiligungsgarantien Herr Dr. Mauser 2612
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