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1 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 2. Juni 2017 Ort: Luftfahrzeug: Warnemünde, Hohe Düne Hubschrauber Hersteller / Muster: Robinson Helicopter Company / R44 Raven II Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden: Aktenzeichen: zwei Personen leicht verletzt Luftfahrzeug schwer beschädigt eine Laterne zerstört BFU X Sachverhalt Ereignisse und Flugverlauf Am Unfalltag plante der Pilot in Begleitung von zwei Bekannten einen Flug mit seinem Hubschrauber R44 Raven II vom Sonderlandeplatz Stechow-Ferchesar (EDUA)

2 zum Hubschrauber-Sonderlandeplatz Yachthafenresidenz Hohe Düne (HSLP-YHD). Der HSLP-YHD befindet sich auf dem Versorgungskai des Yachthafens Hohe Düne. Laut eigener Aussage hatte der Pilot vor dem Flug telefonisch Kontakt mit dem zuständigen Hafenmeister aufgenommen und um Landegenehmigung nachgefragt sowie seine geschätzte Ankunftszeit mitgeteilt. Bei dem Anruf habe ihm der Hafenmeister mitgeteilt, dass er nicht über Nacht auf dem gekennzeichneten Landeplatz stehen bleiben könne, sondern den Hubschrauber auf die nördliche Freifläche umsetzen bzw. wegrollen müsse. Der Pilot gab gegenüber der BFU an, dass er den HSLP-YHD in der Vergangenheit bereits mehrfach angeflogen habe. Die örtlichen Gegebenheiten seien ihm bekannt gewesen. Entsprechend Fotos eines Zeugen vom Anflug des Hubschraubers, Aufzeichnungen einer Überwachungskamera am Versorgungskai sowie der GPS-Flugdatenaufzeichnung an Bord flog der Hubschrauber den HSLP-YHD in nahezu gleichbleibender geringer Flughöhe mit verminderter Vorwärtsfahrt, aus Norden kommend, in Richtung ca. 200 Grad an. Anfluges des Hubschraubers zum HSLP-YHD rekonstruiert aus GPS-Daten (gelbe Linie) Quelle: Google Earth Kartenservice TM /Bearbeitung BFU Der Hafenmeister lief dem anfliegenden Hubschrauber, von der Tankstelle am Versorgungskai aus kommend, nördlich des gekennzeichneten Landeplatzes, mit einer - 2 -

3 gelben Warnweste bekleidet, entgegen. Kurz vor der Landung, um ca. 17:15 Uhr 1, berührte der Hauptrotor des Hubschraubers eine Laterne am östlichen Rand des Versorgungskais. Augenblicklich riss das Leitwerk mitsamt Heckrotor ab, der Heckausleger knickte zur Seite und der Hubschrauber stürzte zu Boden. Er kam mit laufendem Triebwerk auf der Seite liegend zum Stillstand. Anflug des Hubschraubers und Kollision mit der Laterne Quelle (4): Zeugen Die drei Insassen konnten den Hubschrauber selbstständig verlassen. Der Pilot erlitt bei dem Unfall Schürfwunden und der außenstehende Hafenmeister eine Schnittverletzung von herumfliegenden Wrackteilen. Angaben zu Personen Der rechts im Cockpit sitzende 53-jährige Pilot war im Besitz einer Privatpilotenlizenz für Hubschrauber (PPL(H)). In die Lizenz war die Berechtigung als verantwortlicher 1 Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit - 3 -

4 Pilot auf dem Muster R44 eingetragen, gültig bis zum Er verfügte über ein medizinisches Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2 ohne Auflagen, gültig bis zum Seine Gesamtflugerfahrung betrug ca. 328 Stunden mit 678 Landungen. Der 59-jährige Hafenmeister war seit dem Jahr 2008 seitens des Landeplatzbetreibers als verantwortliche sachkundige Ansprechperson für an- und abfliegende Piloten benannt und für die Absperrung und Sicherheit des Landesplatzes bei Flugbetrieb zuständig. Angaben zum Luftfahrzeug Der einmotorige Hubschrauber R44 Raven II des Herstellers Robinson Helicopter Company ist ein leichter Mehrzweckhubschrauber für bis zu vier Insassen. Das Grundmodell R44 wurde 1992 nach den Federal Aviation Regulations (FAR) Part 27 zugelassen. Der Hubschrauber verfügt über ein Kolbentriebwerk Lycoming IO-540- AE1A5, einen Zweiblatthauptrotor, ein Kufenlandegestell und einen Heckrotor für den Drehmomentausgleich um die Hochachse. Die maximal zulässige Abflugmasse beträgt kg. Der verunfallte Hubschrauber, Baujahr 2009, hatte die Werknummer Er war in Deutschland zum Verkehr zugelassen und wurde in privater Halterschaft betrieben. Die Leermasse betrug laut Wägebericht vom ca. 703 kg. Beim Start des Hubschraubers in EDUA sei dieser nach Angaben des Piloten mit ca. 108 Litern betankt gewesen. Die letzte Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC) wurde am ausgestellt. Laut Bordbuch betrug die Gesamtbetriebszeit zum Unfallzeitpunkt ca Stunden. Der Pilot gab an, dass es bis zur plötzlichen Hindernisberührung keine technischen Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen des Hubschraubers während des Fluges gegeben habe. Meteorologische Informationen Entsprechend der Routinewettermeldung (METAR) wurden ca. 15 Minuten nach dem Unfall an dem ca. 17 nautische Meilen (NM) entfernten Militärflugplatz Rostock- Laage (ETNL) folgende Wetterbedingungen beobachtet: - 4 -

5 Wind aus 060 Grad mit 5 kt, Sicht in Bodennähe mehr als m, geringe Bewölkung (FEW) in ft, Temperatur 21 C, Taupunkt bei 10 C, Luftdruck (QNH) hpa. Navigationshilfen An Bord des Hubschraubers befand sich ein GPS-Gerät Garmin aera 795, das während des Fluges zur navigatorischen Unterstützung genutzt worden sei. Funkverkehr Es bestand kein Funkkontakt zwischen dem Piloten und dem Hafenmeister. Angaben zum Flugplatz Der Hubschrauber-Sonderlandeplatz Hohe Düne (HSLP-YHD) liegt ca. 5,5 NM nordwestlich des Stadtzentrums Rostock und 0,3 NM südöstlich der Warnowmündung im Ostteil des Yachthafens Hohe Düne auf dem Versorgungskai. Der Landeplatz ist durch ein weißes Kreuz und einen weißen Kreis mit 20 m Durchmesser gekennzeichnet. Im Jahr 2015 erfolgten 9 Landungen und Starts, im Jahr 2016 waren es 13 und im Jahr 2017 bis zum Unfall 8 Landungen und Starts eines Hubschraubers. Der HSLP-YHD wurde im Jahr 2008 vom Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern unter Auflagen genehmigt (veröffentlicht Nachrichten für Luftfahrer (NfL) I 144/08). Unter anderen wurden zwei Anflugrichtungen (235 Grad und 315 Grad) und eine Abflugrichtung (055 Grad) festgelegt. In diesen An-/Abflugsektoren waren die Hindernisse am Landeplatz höhenreduziert. Des Weiteren sollten während einer Landung bzw. Start eines Hubschraubers die beiden Kräne am Versorgungskai in Richtung Westen geschwenkt und der gesamte Kai frei von Personen sowie Hindernissen sein

6 Hubschrauberlandeplatz mit vorgeschriebenen Anflugstrecken sowie Situation zum Unfallzeitpunkt Quelle : Polizei, Bearbeitung BFU Zum Zeitpunkt des Unfalls befanden sich neben dem Hafenmeister mehrere Personen sowie ein Schleppzug (Fahrzeug mit Bootsanhänger inkl. Boot) im westlichen Teil des Versorgungskais. Die Kräne waren nicht vom Landeplatz weg geschwenkt. Situation auf dem Versorgungskai zum Unfallzeitpunkt Quelle: Zeuge - 6 -

7 Nach Angaben der zuständigen Landesluftfahrtbehörde wurde nach dem Flugunfall eine Begehung vor Ort durchgeführt, die beschädigte Laterne am Landeplatz dauerhaft entfernt und zusätzlich eine weiter nördlich stehende Laterne in der Höhe abgesenkt. Nach Angaben des Landeplatzbetreibers erhalten zukünftig um Landegenehmigung anfragende Piloten neben der telefonischen Auskunft jedes Mal schriftlich per Fax oder Mail eine Beschreibung des Landeplatzes inkl. Auszug des Lageplans. Flugdatenaufzeichnung Der Hubschrauber war nicht mit einem Flight Data Recorder (FDR) oder Cockpit Voice Recorder (CVR) ausgestattet. Diese Aufzeichnungsgeräte waren luftrechtlich nicht vorgeschrieben. Das an Bord des Hubschraubers befindliche GPS-Gerät Garmin aera 795 konnte ausgelesen werden. Die Daten des Unfallfluges waren darin gespeichert. Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug Der Hubschrauber kam auf seiner rechten Seite in Richtung von etwa 100 Grad, ca. 33 m nördlich vom Landeplatzmittelpunkt, zum Liegen. Der Hauptrotor wies vielfältige Beschädigungen auf. Der Heckausleger war abgeknickt und das Leitwerk abgerissen. Das Heckrotorgetriebe war zerbrochen und die Heckrotorblätter abgeschlagen. Die Heckrotorwelle war in mehrere Stücke geteilt. Das Kufenlandegestell war von der Rumpfzelle abgerissen und in mehrere Stücke zerbrochen. Geringe Mengen Hydrauliköl liefen aus

8 Verteilung der Wrackteile an der Unfallstelle Quelle: Polizei, Bearbeitung BFU Der ca. 6m hohe, dunkelgrau lackierte Laternenmast war ca. 1,4 m unterhalb der Spitze vom Hubschrauber abgeschlagen worden. Die beiden Lampen sowie die Mastspitze lagen nördlich des verbogenen Laternenmastes. Brand Es gab keine Hinweise auf ein Feuer im Flug oder nach dem Unfall. Zusätzliche Informationen Der Hafenmeister trug eine gelbe Warnweste und ging nördlich der Landeplatzmarkierung auf den anfliegenden Hubschrauber zu. Im Hubschrauberflugbetrieb ist es bei Landungen mit Einweisern üblich, vor diesen mit Blick zum Einweiser zu landen und den Einweiser nicht zu überfliegen

9 Quelle: ÖAMTC Untersuchungsführer: Mitwirkung: Untersuchung vor Ort: Axel Rokohl Philipp Lampert Dr. Wolfgang Lindner, Michael Schell Braunschweig, den

10 Die Untersuchung wurde in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall- Untersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Herausgeber Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Hermann-Blenk-Str Braunschweig Telefon Telefax Mail Internet box@bfu-web.de

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