Checkliste für gendergerechte Berufungsverfahren

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1 Checkliste für gendergerechte Berufungsverfahren 1. Antrag auf (Wieder-) Besetzung einer Professur: Einschätzung der Bewerberinnenlage auf einer konkreten Zahlenbasis (im Verhältnis zur Bewerberlage); Arbeitsmarktscreening Recherche nach geeigneten Bewerberinnen (z.b. mittels Datenbanken insbesondere im Falle von headhunting ); evtl. Dokumentation der Recherche; Es erfolgt in der Regel nur dann eine Neuzuweisung der Professur, wenn die Bewerbungslage so gut ist, dass im Prinzip geeignete Männer und Frauen zur Verfügung stehen. Ausnahmen sind zu begründen. Ausschreibungen müssen grundsätzlich so breit formuliert sein, dass sie für Männer und Frauen geeignet ist. 2. Ausschreibung und Vorbereitung des Verfahrens : Die Formulierung des Ausschreibungstextes erfolgt in Abstimmung mit der Fakultätsfrauenbeauftragten; Frauenbeauftragte der Universität und Fakultät werden im Ausschreibungstext als mögliche Auskunftsstellen genannt; Wenn sich auf eine Ausschreibung keine Frauen beworben haben, können Kandidatinnen per headhunting gesucht und nachnominiert werden; Einführung der Präferenzregelung für die Berufung von Frauen gemäß Art.4 BAyHschG; Formalisierung der Bewerbungsunterlagen, damit alle Bewerber und Bewerberinnen die gleichen Unterlagen einreichen; Formalisierung der Publikationslisten: es sollen nur die Qualifikationsarbeiten und die fünf wichtigsten weiteren Publikationen (etwa der letzten 3 5 Jahre) angegeben werden; Erstellung eines Formulars zur einheitlichen Erfassung der Schlüsseldaten für alle Bewerber und Bewerberinnen; z. Bsp: Lehrerfahrung, Lehrportfolio, Lehrevaluationen, hochschuldidaktische Konzepte, Gremientätigkeit an der Hochschule, Höhe des Lehrdeputats, Routinetätigkeiten, Anzahl der betreuten Qualifikationsarbeiten, eingeworbene Drittmittel, eingeworbene Stipendien, Preise, hochschuldidaktische Fortbildungen, weitere Fortbildungen, Genderkompetenz, Führungsqualifikationen; kann fachspezifisch variieren;

2 3. Berufungsausschuss: Mittelfristig: Paritätische Gremienbesetzung (40% Frauen); kurzfristig: mind. zwei Professorinnen; Hinzuziehen externer Professorinnen, falls intern zuwenig vorhanden. Fakultät oder Hochschulleitung muss die Finanzierung dazu vorhalten. Entlastung für mehrfach-gremienbelastete Professorinnen Ein Pool von möglichen Gutachtern und Gutachterinnen sollte bei der Ausschreibung bekannt sein. Verstärkte Auswahl weiblicher Gutachter Gutacher/innen sollen auf die Umsetzung des Gleichstellungsauftrags hingewiesen werden Bekanntgabe der Gutachter/innen im Berufungsausschuss beim Erstellen der Einladungsliste Sensibilisierung der Mitglieder des Berufungsausschusses für die vorurteilsfreie Bewertung von Personen, z.b. durch Trainingskurse zu Genderkompetenz, Flyer, die in der neueingerichteten Kommission verteilt werden, Schreiben des Präsidenten an jedes Mitglied einer Kommission als Signal der Hochschulleitung Informationsmaterial zur Gendergerechtigkeit an der Hochschule für alle neuberufenen Professoren/innen Wertschätzender Umgang mit allen Bewerber/innen sollte als Arbeitsethos jeder Kommission beschlossen werden (d.h. z.b. umfängliche Informationen über den Stand des Verfahrens gleichermaßen an alle Bewerber/innen weitergeben.) Formalisierung der Kontaktaufnahme mit den Bewerber/innen; Kontaktpflege mit den Bewerber/innen; diese sollten auf dem aktuellen Stand des Verfahrens gehalten werden; Eingangsschreiben für die Bewerber/innen mit Informationen über den weiteren Ablauf des Verfahrens Verfahrensbezogene Ergebnisquoten für die Einladung von Frauen Angabe von Kontaktpersonen für die Bewerber/innen (z. B. Frauenbeauftragte, Familienservicestelle zur Vermittlung und Organisation von Kinderbetreuung) Alle Bewerber/innen sollten zu ihren Einstellungen, Erfahrungen und Bemühungen zu Genderfragen und Gleichstellung befragt werden, hier könnte ein formalisierter Fragenkatalog erstellt werden, der den Bewerbungsunterlagen hinzuzufügen ist.

3 Im Verfahren Argumente zu Kriterien notieren und Benachteiligungen explizit dokumentieren Formalisierung der Gutachten für die bessere Vergleichbarkeit Bewertungskriterien für die Gutachter/innen und Mitglieder des Berufungsausschusses sollten u. a. sein: Drittmitteleinwerbung, Publikationen, Bewertung der Lehre, Vorträge, Anzahl, Art und Themen der Projekte (Zukunftsfähigkeit, Plausibilität der Argumentation), Leistungspotenzial (Leistung = Arbeit : Zeit) auch unter Beachtung von Familienlasten wie Kinderbetreuung und Pflege von angehörigen bewerten, Nachwuchsförderung, betreute Arbeiten. Festlegung der Kriterien bevor (!) die die Bewerber/innenlage bekannt ist Vorsicht: Die Messung wissenschaftlicher Qualität mit quantitativ messbaren Erfolgen ist nicht immer objektiv. Zahlen zur Bewertung wissenschaftlicher Leistung entspringen zwar der Suche nach objektiven Kriterien, jedoch ist dabei eine variable Nutzung möglich: Zahlen (wie Veröffentlichungen, Drittmittel, Vorträge) werden durch Netzwerke, an denen Frauen schwerer teilhaben als Männer, beeinflusst. Bei quantitativer Betrachtung werden Frauen öfter benachteiligt. Gleichzeitig dürfen Frauen mit hohen quantitativen messbaren Leistungen nicht gegenüber leistungsschwächeren Männern mit diffusen Kriterien benachteiligt werden. Recht der Frauenbeauftragten eigene Gutachten einzuholen Dokumentation (z.b. Anzahl Bewerber/innen, Anzahl Listenplatzierung, Anzahl von Frauen auf der Liste, Anzahl von Frauen auf der Listen nach der Senatsempfehlung und nach der Entscheidung der Hochschulleitung, Abstimmungsergebnisse) darüber, wie im Senat mit den Vorschlägen aus der Fakultät umgegangen wird und wie die Hochschulleitung mit den Empfehlungen des Senats verfährt. Formalisierung der Senatsberichtserstattung Regelmäßiger Informationsfluss zwischen Universitätsfrauenbeauftragter und Fakultätsfrauenbeauftragten

4 Auszug aus dem Gleichstellungskonzept der Universität: 1.6 Aktive Personalpolitik durch Modifikationen am Berufungsverfahren zur Herstelung der Gleichstellung Berufungsverfahren sollen an verschiedenen Stellen modifiziert werden, um eine größere Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und eine faire Bewertung der Kandidatinnen zu erreichen. Gegenwärtig basieren Berufungsverfahren primär auf einem Vergleich der über Publikationen, Drittmittel und Beiträge in der Lehre nachgewiesenen Leistung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie auf struktur- und profilbildenden Aspekten. Dabei findet die Zusatzbelastung von Frauen, die gleichzeitig Kinder erzogen haben und dadurch weniger Veröffentlichungen und andere wissenschaftliche Aktivitäten als Männer vorweisen können, keine Berücksichtigung. Fehlende einheitliche Bewertungs- und Beurteilungsstandards in Besetzungsverfahren bedingen willkürliche Bewertungsprozeduren, die Bewerberinnen benachteiligen können. Die Qualität von Berufungsverfahren an der Universität Würzburg soll daher gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrats durch verstärkte Transparenz und verbindliche Kriterien gesteigert werden. Folgende Punkte werden hier insbesondere umgesetzt: Zusammensetzung des Berufungsausschusses Gemäß Beschluss der Hochschulleitung vom 5. März 2007 sind bislang mindestens eine fachnahe Professorin und die Frauenbeauftragte in jedem Berufungsausschuss vertreten. Mit zunehmender Zahl der Professorinnen im Rahmen dieses Konzepts wird angestrebt, den Anteil an Frauen in den Berufungsausschüssen proportional zur Umsetzung des Kaskadenmodells auf 40% zu erhöhen. Auswahl der Gutachter/ Gutachterinnen Der Wissenschaftsrat hält es für notwendig, die Auswahl der Gutachter/ Gutachterinnen transparenter zu gestalten und die Vergleichbarkeit der Gutachten zu erhöhen. Längerfristig wird die Bestellung von sachverständigen Frauen und Männern in gleicher Zahl als Gutachter/ Gutachterinnen angestrebt. Aktive Suche nach Kandidatinnen für Berufungen Ein großes Problem ist, dass sich in vielen Fächern sehr viel mehr Männer auf Professuren bewerben als Frauen. Zukünftig sollen daher qualifizierte Frauen im Rahmen von Berufungsverfahren gezielt angesprochen werden, um ihnen zu signalisieren, dass die Universität Würzburg an ihrer Bewerbung sehr interessiert ist und sie bei

5 einem Ruf auch bei außeruniversitären Fragestellungen tatkräftig unterstützt. In Fächern mit einem internationalen Kandidatenfeld wird dieses Head hunting international angelegt, um auch bei Fachrichtungen mit einem geringen Frauenanteil bei den Nachwuchswissenschaftlern eine Auswahl an sehr guten Kandidatinnen zu erreichen. Über eventuelle Head-hunting-Aktivitäten wird im Rahmen des Listenvorschlags durch den Berufungsausschuss berichtet. Einführung von tenure track Optionen Schon während der Promotion und Habilitation sind sich Wissenschaftlerinnen bewusst, dass sie im seltensten Fall an dem Ort einen Ruf erhalten werden, an dem sie sich habilitieren. Während Männer noch immer selbstverständlich davon ausgehen, dass die Partnerin und die Familie bei einem Ortswechsel mitziehen, tendieren Frauen zu größerer Rücksichtnahme. Die Notwendigkeit des Ortswechsels in der Familiengründungsphase sowie die stellenmäßige und finanzielle Unsicherheit bis zur Professorenebene ist ein Grund, warum es in Deutschland weniger Hochschullehrerinnen gibt als in anderen europäischen Ländern und den USA. Die Universität Würzburg plant deshalb dort, wo es das Dienstrecht und die Stellensituation zulassen, zeitlich befristete (Junior-)Professuren oder Nachwuchsgruppenleiterstellen mit einer tenure track-option auszustatten, um Frauen eine längerfristige Perspektive anbieten zu können. Die Universität Würzburg steht Lösungsansätzen für Fragen rund um das Thema Mobilitätsentscheidung, Dual Career und Personalentwicklung für Spitzenwissenschaftlerinnen aufgeschlossen gegenüber. Sie wird sich nach Möglichkeit um die Vermittlung von adäquaten Arbeitsplätzen für Partner innerhalb und außerhalb der Universität bemühen. Konzept zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Auswahlkriterium Die Universität Würzburg führte das 'audit familiengerechte hochschule' durch und wurde im April 2008 zertifiziert. Eines der Auswahlkriterien für künftige Führungskräfte sollte daher deren Einstellung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere zu Teilzeitarbeit, Terminierung von Besprechungen/ Sitzungen und einer familiengerechter Studienorganisation sein. Umgekehrt werden bei der Bewerbung von Führungskräften auch die individuellen Lebensumstände bei der Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen Beachtung finden. Chancengleichheit bedeutet hier, unvermeidbare Verzögerungen durch Geburt und Betreuung von Kindern im wissenschaftlichen Werdegang antragstellender Personen angemessen zu berücksichtigen.

6 Vorschlagsrecht der Frauenbeauftragten Um die Zahl der Berufungen von Frauen auf Professuren steigern zu können, müssen Bewerberinnen eine Chance erhalten, sich der Fakultät vorstellen zu können. Daher erhalten Frauenbeauftragte in den Berufungsausschüssen das Recht, qualifizierte Kandidatinnen aus den eingegangenen Bewerbungen vorzuschlagen, die zum Vortrag eingeladen werden. Stellungnahme der Universitätsfrauenbeauftragten Frauenbeauftragte der Universität achten gem. Art. 4 Abs. 2 S. 1 BayHSchG auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende und unterstützen die Hochschule bei der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Zur Umsetzung dieser wichtigen Aufgabe stehen ihnen die entsprechenden Erfüllungsinstrumente zu. Daher haben sie das Recht auf Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen der Kandidaten und Kandidatinnen in Berufungsverfahren und Informationsaustausch mit den Kolleginnen in den Fakultäten. Fakultätsfrauenbeauftragte können sich jederzeit zur Beratung und Unterstützung in Berufungsverfahren an die Universitätsfrauenbeauftragte wenden. Sie können von der Universitätsfrauenbeauftragten auch eine Stellungnahme zu einem Berufungsvorschlag erbitten, die dem Berufungsausschuss bzw. der Fakultät vorgelegt wird und dann den Berufungsunterlagen beizufügen ist. Bewertung der Umsetzung und Einhaltung der Leitsätze im Rahmen des Qualitätsmanagements Die Hochschulen haben den gesetzlichen Auftrag, ein System zur Sicherung der Qualität ihrer Arbeit zu entwickeln. Die Universität Würzburg wird dazu den Ablauf der Berufungsverfahren und insbesondere die Umsetzung und Einhaltung dieser Leitsätze einer regelmäßigen Bewertung unterziehen. Sie trägt dafür Sorge, dass die Ergebnisse der Bewertungen umgehend und verpflichtend für die Fakultäten und die Verwaltung Berücksichtigung finden. Dies schließt Maßnahmen auf zentraler Ebene mit ein, um die Vorgaben in Art. 18 Abs. 4 Satz 7 BayHSchPG und die Bestimmungen dieses Gleichstellungskonzeptes umzusetzen.

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