BAG. Lt. Anlage. Psychiatrie. Bundesarbeits- gemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser
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- Viktor Auttenberg
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1 BAG-Psychiatrie, Ständeplatz 2, Kassel 1. Lt. Anlage 1 BAG Psychiatrie Bundesarbeits- gemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser Datum: Auskunft erteilt: Herr Hübner Telefon: / 5321 Telefax: / Adresse: joachim.huebner@vitos.de Aktenzeichen: B 14 Standards zur Langzeitunterbringung im Maßregelvollzug Sehr geehrte Frau Staatsministerin, sehr geehrter Herr Staatsminister, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser (BAG) hat sich anlässlich ihrer Herbsttagung u. a. mit der Situation von Langzeitpatienten im Maßregelvollzug befasst. Sie kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Unterbringungsmöglichkeiten in den forensischen Kliniken in Deutschland oftmals nicht den Erfordernissen dieses Personenkreises entsprechen und dass ein angemessenes Behandlungs- und Betreuungsumfeld für dieses Klientel fehlt. Die BAG betrachtet diese Situation mit Sorge und hält es für erforderlich, die notwendigen Voraussetzungen für Langzeitpatienten im Maßregelvollzug zu schaffen. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine kleine Patientengruppe, denn jeder vierte nach 63 StGB untergebrachte Patient lebt bereits mehr als 10 Jahre in einer forensischen Klinik. Das Bundesverfassungsgericht hat 2011 in seiner Entscheidung zum Abstandsgebot im Recht der Sicherungsverwahrung Grundsätze für die Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung formuliert. So wird beispielsweise eine intensive Betreuung, eine möglichst wenig belastende Unterbringung und im Rahmen notwendiger Sicherheitsbelange eine Anpassung der Unterbringung an die allgemeinen Lebensverhältnisse verlangt. Diese Grundsätze des Bundesverfassungsgerichtes sind durchaus auf Patienten mit Langzeitunterbringung im Maßregelvollzug zu übertragen. Deshalb hat die BAG eine Arbeitsgruppe von Forensikfachleuten beauftragt, Standards zur Langzeitunterbringung im Maßregelvollzug zu formulieren. Sie sind anlässlich der Herbsttagung von den BAG-Mitgliedern verabschiedet worden. Ich füge dieses Konzept zu Ihrer Information bei. Anschrift: BAG-Psychiatrie, Ständeplatz 2, Kassel Vorsitzender: Prokurist Joachim Hübner, Tel.: , Fax: , joachim.huebner@vitos.de Geschäftsführer/zugl. Geschäftsstelle: Jürgen Vöckel, Tel.: , Fax: , juergen.voeckel@vitos.de Telefonvermittlung , Fax: , Bankverbindung Kasseler Bank, BLZ , Kto.-Nr
2 2 Die Standards beschreiben zunächst die betroffene Patientengruppe und gehen dann in thesenartigen Eckpunkten auf die therapeutisch-konzeptionellen, die baulich-strukturellen und die personellen Anforderungen ein. Ich bitte Sie, darauf hinzuwirken, dass die Maßregelvollzugskliniken in Ihrem Bundesland diese aus der Maßregelvollzugspraxis entwickelten Standards umsetzen. Mit freundlichen Grüßen Gez. (Joachim Hübner) Vorsitzender Anschrift: BAG-Psychiatrie, Ständeplatz 2, Kassel Vorsitzender: Prokurist Joachim Hübner, Tel.: , Fax: , Geschäftsführer/zugl. Geschäftsstelle: Jürgen Vöckel, Tel.: , Fax: , Telefonvermittlung , Fax: , Bankverbindung Kasseler Bank, BLZ , Kto.-Nr
3 Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe Standards zur Langzeitunterbringung im Maßregelvollzug vom BAG Psychiatrie Bundesarbeits- gemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Krankenhäuser (BAG- Psychiatrie) hat auf ihrer Frühjahrstagung 2012 in Brandenburg beschlossen, dass die BAG- Psychiatrie Standards für Langzeitunterbringungen im Maßregelvollzug formulieren soll. Hierzu hat sich am eine Arbeitsgruppe konstituiert und das u. g. Thesenpapier erarbeitet. An dieser Arbeitsgruppensitzung haben teilgenommen: Herr Hollweg (LWL-Maßregelvollzugsdezernent beim Landschaftsverband Westfalen- Lippe) Herr Dr. Dimmek (Qualitätsmanagement, LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne) Herr Dr. Leipziger (Chefarzt der Klinik für forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth) Herr Dr. Werner (stellv. Ärztlicher Direktor der Vitos Kliniken für forensische Psychiatrie Eltville und Riedstadt) Herr Stuckmann (Pflegedirektor der Klinik Nette Gut für forensische Psychiatrie in Andernach und Netzwerkleiter Forensik der Bundesfachvereinigung leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie) Herr Neßhold (Mitarbeiter der Abteilung Maßregelvollzug der Vitos GmbH und Mitarbeiter der BAG-Geschäftsstelle) Vorbemerkung: Gemäß der bundesweiten Datenerhebung im Maßregelvollzug durch den ceus- Kerndatensatz befindet sich jeder vierte Patient gemäß 63 StGB mehr als 10 Jahre in einer forensischen Klinik. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Patienten ist sogar länger als 15 Jahre untergebracht. Die Unterbringungsmöglichkeiten für diese Patienten sind bundesweit oftmals nicht bedarfsgerecht und entsprechen nicht den Erfordernissen eines angemessenen Behandlungs- und Betreuungsumfeldes für dieses Klientel. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Krankenhäuser (BAG-Psychiatrie) betrachtet diese Entwicklung mit Sorge und hält es für erforderlich, die notwendigen Unterbringungsvoraussetzungen für langzeituntergebrachte Patienten zu schaffen. Der Entwurf eines Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom Juni 2012 sieht bei einem durchaus vergleichbaren Klientel vor, den Untergebrachten in der Sicherungsverwahrung so wenig wie möglich zu belasten, die erforderliche Betreuung zu gewährleisten, die psychiatrische, psycho- oder sozialtherapeutische Behandlung zu intensivieren und - soweit Sicherheitsbelange nicht entgegenstehen - die Unterbringung an die allgemeinen Lebensverhältnisse anzupassen. Diese Vorgaben müssen nach Ansicht der BAG-Psychiatrie insbesondere vor dem Hintergrund der vergleichbar langen Unterbringungszeiten bei Sicherungsverwahrten auch für Langzeitunterbrachte im Maßregelvollzug gelten.
4 Beschreibung der Patientengruppe: Die Patienten können aufgrund von fehlenden therapeutischen Entwicklungsprozessen, einer negativen Legalprognose und durch eine ungünstige Risikoprognose nicht entlassen werden (hierunter können auch juristische Fehleinweisungen fallen). 2. Eine Definition des Status Langzeitpatient alleinig über das Zeitkriterium ist problematisch, da ein nicht unerheblicher Teil der Patienten auch noch nach 10 Jahren Unterbringungszeit und länger mit einer positiven Legalprognose auf Bewährung entlassen wird. 3. Bei den Patienten handelt es sich überwiegend um persönlichkeitsgestörte und intelligenzgeminderte Patienten bzw. solche mit einer sexuellen Präferenzstörung. Daneben gibt es eine kleine Gruppe von intensivbehandlungspflichtigen Patienten mit der Diagnose einer Schizophrenie, deren Symptome nicht oder nur sehr eingeschränkt (medikamentös) behandelbar sind und die in der Regel durchgängig oder zeitweise hoch eigen- und fremdgefährlich sind. Therapeutisch-konzeptionelle Anforderungen: 1. Die Patienten können nicht sich selbst überlassen werden. Nicht nur aus therapeutischen Gründen, sondern auch aus Gründen der inneren Sicherheit einschließlich der Einschätzbarkeit für selbst- und fremdgefährdende Entwicklungen ist eine kontinuierliche therapeutische und pflegerische Begleitung unverzichtbar. Bei Langzeitpatienten wird der Fokus auf die individuellen Bedürfnisse, auf Sinngebung und den Aufbau bzw. Erhalt einer Lebensperspektive gelegt. Der Patient ist von nicht erfüllbaren therapeutischen Ansprüchen zu entlasten, Lebensqualität und Lebenszufriedenheit der Patienten stehen im Vordergrund. 2. Unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekt ist den Patienten ein höchstmögliches Maß an Selbst- und Mitbestimmung zu gewähren. Die Angebote sind an den individuellen Wünschen, Fähigkeiten und Bedürfnissen des Patienten auszurichten. 3. Krisen der Patienten, die sich häufig aus der empfundenen Perspektivlosigkeit ergeben, sind aufzufangen. Ohne eine entsprechende Beziehungsarbeit mit dem Patienten ist dies nicht möglich. 4. Den Patienten sind differenzierte Beschäftigungs- und Arbeitsangebote nach persönlichen Möglichkeiten und Fähigkeiten ggf. auch ganztägig zu unterbreiten. 5. Jedem Patienten soll die Gelegenheit gegeben werden, eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung in Anspruch nehmen zu können. Neben einem Kulturangebot sollten insbesondere sportliche Aktivitäten für alle Patienten gefördert werden. Darüber hinaus sollten auch Raum und Mittel für individuelle Interessen der Patienten vorgehalten werden. 6. Möglichen Hospitalisierungstendenzen ist durch geeignete Angebote zu begegnen, die die alltagspraktischen Kompetenzen der Patienten stärken. 7. Die Patienten müssen die Möglichkeit haben, Bildungsangebote in Anspruch nehmen zu können. 8. Für die Patienten kann es wichtig sein, Kontakte innerhalb und außerhalb der Klinik zu pflegen oder neu aufzubauen. Dies sollte die Einrichtung unterstützen. 9. Bei der forensischen Langzeitbetreuung muss eine Durchlässigkeit zu der Regelbehandlung gewährleistet werden. Eine mögliche Rückkehr bzw. die Wiederaufnahme in den intensivierten therapeutischen Prozess durch Psychiater und Psychologen ist regelmäßig zu prüfen und bei vorhandener Motivation sollte ein Wechsel zeitnah möglich sein.
5 Baulich-strukturelle Anforderungen: Angebote für Langzeitpatienten sollten an einer Gesamtklinik mit einer ausreichenden Differenzierung und Spezialisierung des Behandlungsangebotes entstehen. Vor dem Hintergrund der Heterogenität der Langzeitpatienten, die von intramural angepassten und ungefährlichen Patienten z. B. mit einer Pädophilie, über intelligenzgeminderte Patienten bis hin zu selbst- und fremdgefährlichen Psychosepatienten reichen, sind differenzierte bauliche Konzepte in relativ autarken Einheiten zu realisieren. Diese können entsprechend den Sicherheitserfordernissen sehr unterschiedlich konzipiert sein und betreute Wohneinheiten, heimähnliche Unterbringungsformen bis hin zu Intensiveinheiten umfassen. In der Regel sind diese Einheiten innerhalb einer ausreichend gesicherten Außensicherungsanlage vorzuhalten. 2. Die Unterbringung von Langzeitpatienten erfolgt in Einzelzimmern. Die Zimmer müssen aufgrund der langfristigen Unterbringung über eine entsprechende Raumgröße und eine Nasszelle verfügen. Eine Orientierung an den Mindeststandards bei der Unterbringung von Sicherungsverwahrten wird empfohlen. 3. Eine individuelle Zimmergestaltung durch die Patienten wird als zielführend angesehen. 4. Auf den Stationen sind Möglichkeiten der Selbstversorgung vorzusehen. Vor diesem Hintergrund sollten die Patienten auch die Möglichkeit haben, selbständig Einkäufe zu tätigen. 5. Für die Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen sind geeignete Räumlichkeiten vorzusehen. Die Langzeitstationen sollten über einen Außenbereich verfügen, der auch tagsüber für die Patienten zugänglich ist. Personelle Anforderungen: Bei der Behandlung von Langzeitpatienten kann nicht gespart werden. Vor dem Hintergrund des Urteils zur Sicherungsverwahrung können Langzeituntergebrachten bestimmte Angebote und Standards nicht vorenthalten werden. 1. Die Betreuung von Patienten in einer forensischen Langzeitunterbringung stellt besonders hohe Anforderungen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Zusammenarbeit berufsgruppenübergreifend in geeigneten Teamstrukturen erfolgt und ein Bezugspersonensystem für die Patienten bietet. Alle Beschäftigten müssen über spezifische fachliche wie persönliche Fähigkeiten verfügen. Ihnen sind spezielle Fortbildungs- und supervisorische Unterstützungsangebote zu unterbreiten. Sie müssen über Kenntnisse in der Suizidprophylaxe verfügen. 2. Im pflegerischen sowie sozialpädagogischen Bereich ist von einem erhöhten personellen Bedarf auszugehen. 3. Im Bereich der psychologischen Psychotherapeuten und psychiatrischen Fachärzten ist im Durchschnitt von einem verringerten personellen Bedarf auszugehen. Gleichwohl kann aufgrund der Altersstruktur der Langzeitpatienten und der dementsprechend höheren allgemeinen Morbiditätsrate der personellen Bedarf in der ärztlichen Versorgung für eine zunehmend größere Teilgruppe von Langzeitpatienten erhöht sein. 4. Im Bereich Ergotherapie, Arbeitstherapie, Ausbildung und schulische Angebote ist von einem erhöhten personellen Bedarf auszugehen. 5. Ein Angebot der Seelsorge ist für Langzeitpatienten zu etablieren. 6. Die Pflegedienstmitarbeiter müssen aufgrund des heterogenen Klientel über eine hohe Qualifikation und Erfahrung im Maßregelvollzug verfügen. 7. Die personelle Ausstattung von intensivbehandlungspflichtigen Langzeitpatienten unterscheidet sich nicht von dem sonstigen Personalbedarf bei intensivbehandlungspflichten Patienten.
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