Gutachterliehe Stellungnahme Nr. GA-2014/117c -Nau vom

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1 IBB GmbH - Ingenieurbüro für Brandschutz von Bauarten Dr.-Ing. Peter Nause Dipl.-Ing. (FH) Cord Meyerhoff Beratung. Planung. Bewertung. Konzepte. Ausführungsbegleitung I B B Gutachterliehe Stellungnahme Nr. GA-2014/117c -Nau vom Auftraggeber: REHAU AG + Co Ytterbium Erlangen Auftrag vom: , und Auftragszeichen : Auftragseingang 349/ /Hr. G Heinrich Inhalt des Auftrags: Bauvorhaben: Brandschutztechnische Beurteilung von "REHAU Rohrabschottungen" für brennbare Rohrleitungen der REHAU AG + Co, Erlangen und Rohrabschottungen für nichtbrennbare Rohre hinsichtlich möglicher.nullabstände" untereinander auf der Grundlage des Klassifizierungsberichtes KB der MPA NRW vom und den hierfür zugrunde liegenden Prüfberichten sowie den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen Nr. P-3494/1820-MPA BS, Nr. P- 3725/4130-MPA BS und Nr. P-3726/4140-MPA BS im Hinblick auf Erfüllung der Leitungskriterien der Feuerwiderstandsklasse EI 90 bzw. EI 120 gemäß DIN EN Diese gutachterliche Stellungnahme soll grundsätzlich für Bauvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland gelten Diese gutachterliche Stellungnahme umfasst 10 Seiten. Diese gutachterliche Stellungnahme darf nur vollständig und unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Kürzungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung der IBB GmbH, Groß Schwülper. Von der IBB GmbH, Groß Schwülper, nicht veranlasste Übersetzungen dieser gutachterlichen Stellungnahme müssen den Hinweis "Von der IBB GmbH, Groß Schwülper, nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten. Gutachterliche Stellungnahmen ohne Unterschrift haben keine Gültigkeit. IBB GmbH - Ingenieurbüro für Brandschutz von Bauarten Geschäftsführer: Dr.-Ing. Peter Nause Dipl.-Ing. (FH) Cord Meyerhoff Amtsgericht Hildesheim HRB Braunschweiger Str Groß Schwülper Deutschland Telefon +49 (0)5303/5643 Telefax +49 (0)5303/ info@ibb-bsc.de Bankverbindung: Steuernummer: 19/208/06153 Sparkasse Gilhorn-Wolfsburg BLZ Konto

2 Seite 2 zur Gutachterliche Stellungnahme Nr. GA-2014/117c -Nau vom Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag und Anlass 3 2 Brandschutztechnische Anforderungen 3 3 Unterlagen und Grundlagen der gutachterlichen Stellungnahme.4 4 Beschreibung der Konstruktionen Allgemeines Abstandsregelungen 6 5 Brandschutztechnische Beurteilung der Konstruktionen Brandschutztechnische Beurteilung Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 8 6 Besondere Hinweise 9

3 Seite 3 zur Gutachterliehe Stellungnahme Nr. GA-2014/117c -Nau vom Auftrag und Anlass Mit Auftragsschreiben 349/ vom wurde die IBB GmbH, Groß Schwülper, durch die REHAU AG + Co, Erlangen, beauftragt, eine brandschutztechnische Beurteilung von "REHAU Rohrabschottungen" brennbarer Rohrleitungen der REHAU AG + Co, Erlangen und Rohrabschottungen für nichtbrennbare Rohrleitungen hinsichtlich möglicher.nullabstände" untereinander auf der Grundlage des vorhandenen Klassifizierungsberichtes KB der MPA NRW vom in Verbindung mit den hierfür zugrunde liegenden Prüfberichten sowie den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen P-3494/1820-MPA BS, Nr. P-3725/4130-MPA BS und Nr. P-3726/4140-MPA BS für Bauvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland zu erarbeiten. Im Rahmen dieser gutachterlichen Stellungnahme sollen für die "REHAU Rohrabschottungen" der REHAU AG + Co, Erlangen, die möglichen.nullabstände" untereinander mit den angegebenen brandschutztechnischen Nachweisen abgeglichen und beurteilt werden. Die gutachterliehe Stellungnahme wird notwendig, da für die "REHAU Rohrabschottungen" in Bezug auf die vg. Thematik und AufgabensteIlung (Abstandsregelungen) formal kein allgemeiner bauaufsichtlicher brandschutztechnischer Nachweis vorliegt. 2 Brandschutztechnische Anforderungen Laut Angaben des Auftraggebers müssen die "REHAU Rohrabschottungen" von brennbaren Rohren sowie die Abschottungen der nichtbrennbaren Rohre so ausgeführt werden, dass sie bei einer einseitigen Brandbeanspruchung nach der Einheitstemperaturzeitkurve (ETK) gemäß DIN EN in die Feuerwiderstandsklasse EI 90 bzw. EI 120 gemäß DIN EN eingestuft werden können. Diese gutachterliehe Stellungnahme gilt nur in brandschutztechnischer Hinsicht. Aus den für die.rehau Rohrabschottungen" gültigen technischen Baubestimmungen und der jeweiligen Landesbauordnung bzw. den Vorschriften für Sonderbauten können sich weitergehende Anforderungen ergeben - z. B. Bauphysik, Statik, Elektrotechnik, Lüftungstechnik o. ä. Das brandschutztechnische lichen Stellungnahme. Gesamtkonzept von Gebäuden ist nicht Gegenstand dieser gutachter

4 Seite 4 zur Gutachterliche Stellungnahme Nr. GA-2014/117c -Nau vom Unterlagen und Grundlagen der gutachterlichen Stellungnahme Die gutachterliche Stellungnahme für die "REHAU Rohrabschottungen" erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z bezüglich Rohrabschottung "REHAU Rohrmanschette Kompakt", 0 ON 50 - ON 125 mm als Aufbaumanschette, ausgestellt auf die REHAU AG + Co, Erlangen, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z vom bezüglich Rohrabschottung.Rohrmanschette REHAU Plus", 0 ON 40/50 - ON 200 als Aufbau- und Einbaumanschette, ausgestellt auf die REHAU AG + Co, Erlangen, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z bezüglich Rohrabschottung mit Rohrmanschette (2 Halbschalen ) "System RAU-VPE" ON 16/17 - ON 63, ausgestellt auf die REHAU AG + Co, Erlangen, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z vom bezüglich Rohrabschottung "System REHAU Brandschutzband", ausgestellt auf die REHAU AG + Co, Erlangen, des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses P-3494/1820-MPA BS bezüglich Rohrabschottung für brennbare Rohrleitungen "REHAU Universalrohr RAUTITAN stabil" (Rohrdurchmesser 16,2 mm - 40 mm) in Verbindung mit einer Streckenisolierung, ausgestellt auf die REHAU AG + Co, Erlangen, des Prüfberichts (3395/992/11) - Wsp der MPA Braunschweig vom bezüglich der Prüfung von 37 vertikalen Rohrabschottungen für Rohrdurchführungen aus brennbaren Rohrwerkstoffen ("REHAU PLUS"- bzw. "RAUTITAN stabil" und "RAUTITAN Flex" Rohre) in einer 150 mm dicken Porenbetondecke zur Ermittlung der Feuerwiderstandsdauer bei einseitiger Brandbeanspruchung, ausgestellt auf die BASF GmbH, Illertissen, des Prüfberichts Nr der MPA NRW vom bezüglich Brandprüfungen an Abschottungen, ausgestellt auf die BASF GmbH, Illertissen, des Klassifizierungsberichtes Nr. KB zum Feuerwiderstand der "REHAU Rohrabschottungen" der MPA NRW, ausgestellt auf die REHAU AG + Co., Erlangen, des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses P-3725/4130-MPA BS bezüglich.rockwool Rohrabschottung für nichtbrennbare Rohrleitungen", ausgestellt auf die Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH & Co. OHG, Gladbeck, des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses P-3726/4140-MPA BS bezüglich.rockwool Rohrabschottung für brennbare Rohrleitungen", ausgestellt auf die Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH & Co. OHG, Gladbeck, DIN EN , DIN EN und DIN EN Neben diesen Unterlagen fließen umfangreiche brandschutztechnische Erfahrungen des Verfassers dieser gutachterlichen Stellungnahme an Rohrabschottungen in die brandschutztechnische Beurteilung mit ein. Die etwa 30-jährige Berufserfahrung wurde durch den Verfasser di~.~;:~~~~!:rlichen Stellungnahme im Rahmen der Tätigkeit bei anerkannten Prüfanstalten gewon~. ;~~~,~~... ~~ 1/ -;..''1/ ~~ \ 1/ Q~' ':f )%::'..,,f 'J lui Ii ~~~\ i,~ t; I: :; I",i'J,,\\~\ =, I. '~\ en- \\ ~: ~i\ Y.. s _ \\ ':.. e t., d~. :;j \' ""0... Q,;'tr "">'I.;;.. - -JO<:- '.::: Srandsc\>l.l'l.,~... :

5 Seite 5 zur Gutachterliehe Stellungnahme Nr. GA-2014/117c -Nau vom Beschreibung der Konstruktionen 4.1 Allgemeines Die Beschreibung der Konstruktionen basiert auf den Angaben des Auftraggebers. Nachfolgend werden die in brandschutztechnischer Hinsicht wichtigsten Details beschrieben. Diese gutachterliche Stellungnahme bezieht sich auf die in der folgenden Tabelle 1.1 und Tabelle 1.2 angegebenen Rohrabschottungen, mit jeweils mindestens der Feuerwiderstandsklasse EI 90 bzw. EI 120 und sollen grundsätzlich entsprechend den zugrunde liegenden brandschutztechnischen Nachweisen in folgenden Bauarten eingebaut werden: in mindestens 100 mm dicken Wänden aus Mauerwerk nach DIN , aus Beton bzw. Stahl Beton nach DIN EN bzw. DIN 1045 oder Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166, in mindestens 100 mm dicken leichten Trennwänden in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion und beidseitiger Beplankung aus Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF) oder nichtbrennbaren zement- bzw. gipsgebundenen Bauplatten oder in mindestens 150 mm dicken Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN EN bzw. DIN 1045 oder Porenbeton gemäß DIN 4223 und allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung. Diese gutachterliehe Stellungnahme gilt nur, sofern für die "Umgebungskonstruktionen" wie Wände und Decken die Randbedingungen der vg. brandschutztechnischen Nachweise eingehalten werden. Darüber hinaus müssen die Öffnungen der Rohrleitungen, die in einem gemeinsamen Durchbruch geführt und abgeschottet werden sollen, bei Massivwänden oder -decken mit Beton oder Mörtel (MG II, Ila, III oder Ilia) vollständig verschlossen werden, d. h. es dürfen keine Zwickeloder sonstige Fehlstellen vorhanden sein. Bei einzeln durch eine Wand- oder Deckenkonstruktion geführten Rohrleitungen müssen ggf. vorhandene Zwickel ebenfalls vollständig und ordnungsgemäß verschlossen werden.

6 Seite 6 zur Gutachterliche Stellungnahme Nr. GA-2014/117c -Nau vom Tabelle 1.1: Zusammenstellung der zu betrachtenden REHAU Rohrabschottungen und deren Nachweise Bezeichnung der REHAU Brandschutznachweis Einstufung gemäß Rohrmanschette Brandschutznachweis "System REHAU Plus" "System REHAU Kompakt" "System RAU-VPE" "System Rehau Brandschutzband" "System RAUTITAN-Stabil" ABZ Nr. Z R 90 (Stand: ) ABZ Nr. Z R 90 (Stand: ) ABZ Nr. Z R 90 (Stand: ) ABZ Nr. Z R 90 / R 120 (Stand ) P-3494/1820-MPA BS R 90 (Stand: ) Tabelle 1.2: Zusammenstellung der zu betrachtenden Rockwool Rohrummantelungen für Rohrabschottungen und deren Nachweise Bezeichnung der Rockwool Rohrummantelung Brandschutznachweis Einstufung gemäß Bandschutznachweis.Rockwool Conlit 150 U" -Rohrschale P-3725/4130-MPA BS bis R 120 für nichtbrennbare Rohre (Stand: ).Rockwool Conlit 150 U" -Rohrschale P-3726/4140-MPA BS bis R 120 für brennbare Rohre (Stand: ) Auf eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Rohrabschottungen wird verzichtet und auf die ent sprechenden vg. brandschutztechnischen Nachweise verwiesen. 4.2 Abstandsregelungen Auf der Grundlage der brandschutztechnischen untereinander angegeben werden. Nachweise sollen die möglichen.nullabstände" In der nachfolgenden Tabelle 2 sind in Abhängigkeit des Einbaus der Rohrabschottungen, die Randbedingungen für einen Nullabstand zwischen einzelnen Rohrleitungen auf der Grundlage der vg. Nachweise.i.m Hinblick auf Erfüllung der Leistungskriterien der Feuerwide~~s~~;~,:~,O EI120 gemaß DIN EN angegeben. ;f;;,,ff~ ''''\~,\~'. 1/ ell,{\"l'\\ I i -.~ ~~ \ \ j\ K' i~~ {/ " h!'i'=. "w' U -, \ " ~"'~' ';>,;J ~ " I')' 1/ <:. \ \~~:~ A ~~~lj/ 1"0".. 1-,,0 {I I.J~ 8randsc.I''-' bzw.

7 Seite 7 zur Gutachterliche Stellungnahme Nr. GA-2014/117c -Nau vom Tabelle 2: Zusammenstellung der Randbedingungen für den Nullabstand "x = 0" zwischen den einzelnen Abschottungsmaßnahmen bei unterschiedlichen Einbausituationen im Hinblick auf eine Einstufung in die Feuerwiderstandsklasse EI 90 bzw. EI 120 Schematische Darstellung RU RL2 Wand bzw. Decke ("f90" -Konstruktion) D = Rohraußendurchmesser RL 1 RL2 Rautitan flex mit Brandmanschette Rau VPE RAUTITAN stabil mit Rohrschott RAUTITAN stabil Bandmanschette REHAU Plus Brandmanschette kompakt Brandschutzband Nichtbrennbare Rohre mit Rohrabschottung gem. abp P-3725/4130 MPA BS; d < 110 mm Brennbare Rohre mit Rohrabschottungen gem. abp P- 3726/4140 MPA BS; d < 110 mm Rautitan fiex mit Brandmanschette Rau VPE RAUTITAN stabil mit Rohrschott RAUTITAN stabil Band- Decken- und Wandeinbau 1) manschette REHAU Plus 1) Brandmanschette kompakt x=omm Brandschutzband 2) Winkelbrandmanschette X=100mm 1) REHAU PLUS ON 200 nur für Decke 2) Brandschutzband ON 110 nurfür Decke

8 Seite 8 zur Gutachterliche Stellungnahme Nr. GA-2014/117c -Nau vom Auf eine weitere Beschreibung der Konstruktionen wird verzichtet, da die Ausführung der Rohrabschottungen in den in Abschnitt 3 angegebenen brandschutztechnischen Nachweisen ausreichend detailliert beschrieben ist und im Rahmen dieser gutachterlichen Stellungnahme lediglich die untereinander geltenden.nullabstände" der unterschiedlichen Rohrabschottungssysteme der REHAU AG + Co, Erlangen und der für nichtbrennbare Rohre angegeben werden. 5 Brandschutztechnische Beurteilung der Konstruktionen 5.1 Brandschutztechnische Beurteilung Auf der Grundlage des vg. Klassifizierungsberichtes KB der MPA NRW in Verbindung mit den hierfür zugrunde liegenden Prüfberichten und unter Berücksichtigung der vg. allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Nr. Z , Nr. Z , Nr. Z bzw. Nr. Z und dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis P-3494/1820-MPA BS sowie weiterer Prüferfahrungen an Rohrabschottungen (P-3725/4130-MPA BS und P-3726/4140-MPA BS) erfüllen die in Abschnitt 4 beschriebenen Rohrabschottungen bei einer einseitigen Brandbeanspruchung nach der Einheitstemperaturzeitkurve (ETK) nach DIN EN die Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse "EI 120" nach DIN EN Über eine Brandbeanspruchungsdauer von mindestens 90 bzw. 120 Minuten werden die in DIN EN definierten Leistungskriterien hinsichtlich des Raumabschlusses, der zulässigen Temperaturerhöhung über die Anfangstemperatur und der Tragfähigkeit (unter Eigengewicht) erfüllt. 5.2 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Aus brandschutztechnischer Sicht kann seitens der IBB GmbH, Groß Schwülper, empfohlen werden, die Rohrabschottungen der REHAU AG + Co, Erlangen, unter Berücksichtigung der festgelegten Abstandsregelungen ("Nullabstand") bei einer Brandbeanspruchung nach der Einheitstemperaturzeitkurve (ETK) nach DIN EN in die Feuerwiderstandsklasse "EI 90" bzw. "EI120" nach DIN EN einzustufen, sofern ansonsten die Randbedingungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Nr. Z , Nr. Z , Nr. Z bzw. Nr. Z sowß-.denallgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen P-3494/1820-MPA BS, P-3725/4130-MP~. ~i!~~~~140- ~t{l'.a <;; \0.. \ ( ~'l' I~.~~. -=[., \\ Cl ~..\~\ t,,," \ I e '7~~.!'1), a- I :; q t;;j 'J!) \\~~ %. \~.._. /'; ~~'/j, \~ e 1/ '<\;. 0<::-.'1' rop. \}1-~ / (Jr8rand~

9 Seite 9 zur Gutachterliche Stellungnahme Nr. GA-2014/117c -Nau vom MPA BS und die Randbedingungen und Konstruktionsgrundsätze der vg. brandschutztechnischen Nachweise eingehalten werden. Hierbei ist zu beachten, dass die in Abschnitt 4 beschriebenen Konstruktionsdetails bei der Realisierung der Maßnahme umgesetzt bzw. eingehalten werden müssen und die Umsetzung der Maßnahme durch einen Fachbetrieb erfolgen muss. Die vg. brandschutztechnische Beurteilung gilt nur, wenn die tragenden (lastableitenden und aussteifenden) Bauteile mindestens die gleiche Feuerwiderstandsdauerwie die Rohrabschottungen aufweisen und das Bauteile (Wände und Decken), in dem die Rohrabschottungen eingebaut sind, trotz der Öffnungen / Abschottungen weiterhin die erforderliche Feuerwiderstands- und Tragfähigkeit (gilt "unter Eigengewicht" bei nichttragenden, raumabschließenden Wandkonstruktion) erfüllt. Die beurteilten Abschottungen weisen gegenüber den vg. Nachweisen keine wesentlichen Abweichungen auf. 6 Besondere Hinweise Diese gutachterliche Stellungnahme kann in Verbindung mit den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Nr. Z , Nr. Z , Nr. Z bzw. Nr. Z sowie den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen Nr. P-3494/1820-MPA BS, Nr. P-3725/4130-MPA BS und Nr. P-3726/4140-MPA BS im bauaufsichtlichen Verfahren als Grundlage des Übereinstimmungsnachweises verwendet werden, da die Abweichung von dem vg. Nachweis brandschutztechnisch als "nicht wesentlich" bewertet werden. Die Ausstellung eines Übereinstimmungsnachweises für die Konstruktion (mit dem Hinweis, dass es sich bei der erstellten Konstruktion um eine "nicht wesentliche" Abweichung gegenüber den Konstruktionsgrundsätzen und Randbedingungen gemäß dem vg. brandschutztechnischen Nachweis handelt) obliegt dem Hersteller (Ausführender / Errichter) der Konstruktion. Änderungen und Ergänzungen von Konstruktionsdetails (abgeleitet aus dieser gutachterlichen Stellungnahme) sind nur nach Rücksprache mit der IBB GmbH, Groß Schwülper, möglich. Die ordnungsgemäße Ausführung liegt ausschließlich in der Verantwortung der ausführenden Unternehmen.

10 .,1 Seite 10 zur Gutachterliche Stellungnahme Nr. GA-2014/117c -Nau vom I ~k~' r lsi I B Diese gutachterliche Stellungnahme gilt nur für Bauvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland. Die Gültigkeit dieser gutachterlichen Stellungnahme endet am Die Gültigkeitsdauer kann in Abhänq] keit vom Stand der Technik verlängert werden.

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