Cloud Computing Datenschutz und richtig gute Cloud-Verträge

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Cloud Computing Datenschutz und richtig gute Cloud-Verträge"

Transkript

1 Cloud Computing Datenschutz und richtig gute Cloud-Verträge Dr. Jörg Alshut iico 2013 Berlin, Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther.

2 Überblick. Cloud Computing Definition. Datenschutz Thesen. Das Datenschutzrecht. Der Vertrag. Wesentliches für Auftraggeber. 2

3 Cloud Computing Definition. Gesetzliche Definition: Keine. Datenverarbeitung. Internet. Regelfall: 1 Vertrag. 1 Auftraggeber. 1 Vertragspartner. Leistung auf Abruf nach Art bestimmt. Kein bestimmter Dienstleister. Kein bestimmter Ort. Kein bestimmter Server. 3

4 Datenschutz Thesen. Datenschutzrecht ist nicht skalierbar, d.h. Public Clouds sind rechtlich unzulässig. Public Clouds können technisch besser und sicherer sein als do-it-yourself-lösungen (manchmal auch wirtschaftlicher). Public Clouds sind Realität. Und gewollt. Datenschützer lassen Clouds, die gut argumentierbar sind, und Nutzer, die nachweislich bemüht sind, in der Regel leben. USPs (für Datenschützer): Verantwortlichkeit. RZ in BRD (oder IRL). Private Clouds. 4

5 Datenschutz vs. Patriot Act. Microsoft admits Patriot Act can access EU-based cloud data By Zack Whittaker June 28, 2011, 8:10 am GMT Summary: Microsoft s U.K. head admitted today that no cloud data is safe from the Patriot Act, and Microsoft can be forced to hand EU-stored data to U.S. authorities. Quelle: 5

6 Cloud und Datenschutzrecht. BDSG. Erstfassung vom (BDSG 1977). Novellen. Volkszählungsurteil vom ( informationelle Selbstbestimmung );; EU-DatSchRL (95/46/EG): BDSG 2001 in Kraft am (EU-Frist: ). EU. Viviane Reding, EU-Kommissarin für Justiz: EU-Datenschutzverordnung. 6

7 Cloud und Datenschutzrecht. BDSG und Cloud Computing. Personenbezogene Daten. Sitzlandprinzip. Betroffener. Verantwortliche Stelle. Verantwortung. Gesetzliche Erlaubnis oder Einwilligung des Betroffenen. Transparenz. Information. Kontrolle. Durchsetzbarkeit. 7

8 Cloud EU/EWR (N, IS, FL). Auftragsdatenverarbeitung, 11 BDSG 1 Auftragnehmer. Verantwortlich: Der Auftraggeber. Das Privileg: Keine Einwilligung des Betroffenen. Das (nachzuweisende) Bemühen. 8

9 Cloud EU/EWR (N, IS, FL). Das Bemühen: Auswahl und Kontrolle. Der Auftragnehmer ist unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig auszuwählen. Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren. 9

10 Cloud EU/EWR (N, IS, FL). Das Bemühen: Der 10-Punkte-Katalog. Der Auftrag ist schriftlich zu erteilen, wobei insbesondere im Einzelnen festzulegen sind: 1. der Gegenstand und die Dauer des Auftrags, 2. der Umfang, die Art und der Zweck der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten, die Art der Daten und der Kreis der Betroffenen, 3. die nach 9 zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen, 4. die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten, 5. die nach Absatz 4 bestehenden Pflichten des Auftragnehmers, insbesondere die von ihm vorzunehmenden Kontrollen, 6. die etwaige Berechtigung zur Begründung von Unterauftragsverhältnissen, 7. die Kontrollrechte des Auftraggebers und die entsprechenden Duldungs- und Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers, 8. mitzuteilende Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen, 9. der Umfang der Weisungsbefugnisse, die sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer vorbehält, 10. die Rückgabe überlassener Datenträger und die Löschung beim Auftragnehmer gespeicherter Daten nach Beendigung des Auftrags. 10

11 Cloud Nicht-EU/EWR. Keine Auftragsdatenverarbeitung. Nur Übermittlung. Angemessenes Datenschutzniveau. Andorra, Argentinien, Färöer etc. US Department of Commerce und EU (2000): Safe Harbor. Selbst-Zertifizierung (Meldung an Federal Trade Commission). Düsseldorfer Kreis (2010): Pflicht zur Prüfung. 11

12 Cloud Nicht-EU/EWR. EU Standardvertragsklauseln. Binding Corporate Rules (BCRs). Zusätzlich: Der 10-Punkte-Katalog? 12

13 Der Vertrag. Die CSP Welt. Eine andere Welt. Strukturelles Defizit: Der CSP hat Erfahrung. Sie nicht. Rahmenvertrag und Service Level Agreements (SLAs). Oder: CSP AGBs take it or leave it. Ihr Auftrag. 13

14 Der Vertrag. Rechtliche Einordnung. Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, typengemischter Vertrag Mängelansprüche, Haftung etc. Rechtswahl. Eine der Grenzen: Datenschutz. BDSG. 14

15 Der Vertrag. Wirklich wesentlich für Auftraggeber: Auswahl eines CSP/ CSP- Produktes. Leistung. Sicherung der Leistung. Die Zeit danach. 15

16 Auswahl CSP/ CSP-Produkt. Erst Sie. Ist-Analyse. Soll-Analyse. Ziele. Garbage in, garbage out (GIGO). Kritikalität der betroffenen Geschäftsprozesse. Sensibilität der betroffenen Daten. 16

17 Auswahl CSP/ CSP-Produkt. Dann der CSP. CSP-Produkt. Leistungsbeschreibung. Beschaffenheiten. Service Level. Funktionalität. Verfügbarkeit. Skalierbarkeit. Performance. Kritikalität der Geschäftsprozesse. Sicherheitsstandards. Datensicherung. Redundanz. Backup. Sensibilität der Daten. Standard CSP-Produkt vs. Wünsche der Fachabteilung. 17

18 Auswahl CSP/ CSP-Produkt. Zertifizierungen und Audits: ISO Information technology Security techniques Information security management systems Requirements der International Organisation for Standardization, ISO SAS 70 des American Institute of Certified Public Accountants, AICPA EuroCloud SaaS Star Audit des EuroCloud Deutschland_eco e.v. Referenzen und Tests. 18

19 Sicherung der Leistung. Monitoring. Messen. Bericht. Weisungs- und Kontrollrechte. Vergütung. Motivation. Vielfältige Preismodelle und komplexe Preisberechnung. Price Credits (Minderung) gekoppelt an Service Level. Retained Organization. Kommunikation. Kontrolle. Benchmarking. Die Zeit danach. Access-Provider. Anbindung. Bandbreite und Verfügbarkeit. Redundanz. 19

20 Die Zeit danach. Laufzeit. Kündigungsrechte. Exit. Ausstiegsszenario. Migration der Datenverarbeitung (und der Daten). Portabilität und Interoperabilität (Dateiformat). Löschung der Daten. Zurückbehaltungsrechte. Migrationskosten. 20

21 Cloud Computing Datenschutz und richtig gute Cloud-Verträge Dr. Jörg Alshut Licencié en Droit (Orléans) Rechtsanwalt Partner Friedrichstraße Berlin Telefon

Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung

Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter 19. Berliner Anwenderforum egovernment 19./20. Februar 2013 Bundespresseamt,

Mehr

Cloud Computing und Datenschutz

Cloud Computing und Datenschutz Cloud Computing und Datenschutz Kurzvortrag CeBIT 2012 Christopher Beindorff Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstraße 3-30177 Hannover Tel: 0511-6468098 Fax:

Mehr

Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen

Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen Johannes Thilo-Körner Plattlinger Str. 58a, 94486 Osterhofen, Mobil.: 0151 / 61 61 46 62; Tel.: 09932 / 636 13 66-0, Fax.: 09932 / 636 13 66-9 E-Mail: Johannes@Thilo-Koerner-Consulting.de,Web:

Mehr

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220

Mehr

1. bvh-datenschutztag 2013

1. bvh-datenschutztag 2013 1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE

Mehr

Datenschutz in der Cloud. Stephan Oetzel Teamleiter SharePoint CC NRW

Datenschutz in der Cloud. Stephan Oetzel Teamleiter SharePoint CC NRW Datenschutz in der Cloud Stephan Oetzel Teamleiter SharePoint CC NRW Agenda Definitionen Verantwortlichkeiten Grenzübergreifende Datenverarbeitung Schutz & Risiken Fazit Agenda Definitionen Verantwortlichkeiten

Mehr

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft Cloud Computing und Datenschutz: Was sind die rechtlichen Probleme und wie löst man diese? Oberhausen, 09.11.2011 Dr.

Mehr

Vertrauenswürdiges Cloud Computing - ein Widerspruch? www.datenschutzzentrum.de. Die Verantwortlichkeit für Datenverarbeitung in der Cloud

Vertrauenswürdiges Cloud Computing - ein Widerspruch? www.datenschutzzentrum.de. Die Verantwortlichkeit für Datenverarbeitung in der Cloud Vertrauenswürdiges Cloud Computing - ein Widerspruch? Was ist Cloud Computing? Geltung des BDSG für Cloud Computing Inhaltsüberblick Die Verantwortlichkeit für Datenverarbeitung in der Cloud Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK 1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen

Mehr

1. DFN Workshop Datenschutz. Rechtliche Aspekte der Auftragsdatenverarbeitung

1. DFN Workshop Datenschutz. Rechtliche Aspekte der Auftragsdatenverarbeitung 1. DFN Workshop Datenschutz Rechtliche Aspekte der Auftragsdatenverarbeitung Hamburg, 28.11.2012 Dr. Jens Eckhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht JUCONOMY Rechtsanwälte 1 1 Grundverständnis der

Mehr

Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder

Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder Rechtsanwalt Marcus Beckmann Beckmann und Norda - Rechtsanwälte Rechtsanwalt Marcus Beckmann Rechtsanwalt Marcus

Mehr

Datenschutz und Datensicherheit rechtliche Aspekte. 13. OSL-Technologietage 24. September 2015 PENTAHOTEL Berlin-Köpenick

Datenschutz und Datensicherheit rechtliche Aspekte. 13. OSL-Technologietage 24. September 2015 PENTAHOTEL Berlin-Köpenick Datenschutz und Datensicherheit rechtliche Aspekte 13. OSL-Technologietage 24. September 2015 PENTAHOTEL Berlin-Köpenick Überblick Grundlagen Datenschutz Grundlagen Datensicherheit Clouds In EU/EWR In

Mehr

Kirstin Brennscheidt. Cloud Computing und Datenschutz. o Nomos

Kirstin Brennscheidt. Cloud Computing und Datenschutz. o Nomos Kirstin Brennscheidt Cloud Computing und Datenschutz o Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis I Einleitung 1. Motivation und Begriff des Cloud Computing 11. Gegenstand der Untersuchung III. Gang

Mehr

Praktischer Datenschutz

Praktischer Datenschutz Praktischer Datenschutz Heiko Behrendt Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel ULD72@datenschutzzentrum.de Praktischer Datenschutz 1 Themen 1. Behördlicher und betrieblicher

Mehr

Datenschutz-Vereinbarung

Datenschutz-Vereinbarung Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die

Mehr

Praktischer Datenschutz

Praktischer Datenschutz Praktischer Datenschutz Heiko Behrendt Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel ULD72@datenschutzzentrum.de CAU - Praktischer Datenschutz 1 Überblick Behördlicher und betrieblicher

Mehr

Rechtssicher in die Cloud so geht s!

Rechtssicher in die Cloud so geht s! Rechtssicher in die Cloud so geht s! RA Jan Schneider Fachanwalt für Informationstechnologierecht Cloud Computing Services für die Wirtschaft IHK Niederrhein, 14. Februar 2013 Ist die (Public-)Cloud nicht...

Mehr

Datenverwendung und Datenweitergabe - was ist noch legal?

Datenverwendung und Datenweitergabe - was ist noch legal? RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) e.v. Pariser Str. 37 53117 Bonn Tel.: 0228-694313 Fax: 0228-695638 E-Mail: jaspers@gdd.de Die GDD e.v. Die GDD

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten

Mehr

3 HmbDSG - Datenverarbeitung im Auftrag

3 HmbDSG - Datenverarbeitung im Auftrag Stabsstelle Recht / R16 05.01.2015 Datenschutzbeauftragter 42838-2957 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) mit Kommentierung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Mehr

Datenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013

Datenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013 Datenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013 Karsten U. Bartels LL.M. HK2 Rechtsanwälte 1 Meine Punkte Cloud Service Provider 2 IT-Outsourcing

Mehr

chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing

chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing 1 rechtliche herausforderungen Cloudcomputing Vertrags- und Haftungsrecht Absicherung, dass Cloudanbieter entsprechende wirksame

Mehr

Deutscher Städtetag 29. Forum Kommunikation und Netze, 29.03.2012

Deutscher Städtetag 29. Forum Kommunikation und Netze, 29.03.2012 Deutscher Städtetag 29. Forum Kommunikation und Netze, 29.03.2012 Über den Wolken. ist die Freiheit nicht grenzenlos: Eckpfeiler aktueller Rechtsfragen zur Cloud in der Verwaltung Klaus M. Brisch LL.M.

Mehr

Rechtssicher in die Cloud

Rechtssicher in die Cloud Rechtssicher in die Cloud Aktuelle Lösungsansätze für rechtskonforme Cloud Services Fachanwalt für Informationstechnologierecht Cloud Conf 2011, München den 21. November 2011 Ist Cloud Computing nicht...

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Datenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung

Datenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Channel-Sales Kongress Cloud Computing, München 9. Mai 2012 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska Externer Datenschutzbeauftragter

Mehr

Vertrauen bestärken: Wege zur Auditierung von Cloud-Diensten. RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de

Vertrauen bestärken: Wege zur Auditierung von Cloud-Diensten. RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Vertrauen bestärken: Wege zur Auditierung von Cloud-Diensten RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Herausforderungen Cloud Übermittlung von Daten an einen Dritten und ggf. Verarbeitung

Mehr

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht

Mehr

Heiter bis wolkig Datenschutz und die Cloud

Heiter bis wolkig Datenschutz und die Cloud Heiter bis wolkig Datenschutz und die Cloud Inhaltsüberblick 1) Kurzvorstellung Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 2) TClouds Datenschutz in Forschung und Entwicklung 3) Cloud

Mehr

Dr. Tobias Sedlmeier Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht sedlmeier@sd-anwaelte.de www.sd-anwaelte.de

Dr. Tobias Sedlmeier Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht sedlmeier@sd-anwaelte.de www.sd-anwaelte.de Dr. Tobias Sedlmeier Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht sedlmeier@sd-anwaelte.de www.sd-anwaelte.de 1 1. Datenschutzrechtliche Anforderungen an die IT-Sicherheit 2. Gesetzliche Anforderungen an Auswahl

Mehr

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Thementag Cloud Computing Datenschutzaspekte

Thementag Cloud Computing Datenschutzaspekte Thementag Cloud Computing Datenschutzaspekte Gabriel Schulz Stellvertreter des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Heise online 30. Juni 2011: US-Behörden

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013)

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013) 1. Pflichten von BelWü (Auftragnehmer) 1.1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen dieses Vertrages und nach den Weisungen der Schule verarbeiten. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich

Mehr

Cloud 2012 Schluss mit den rechtlichen Bedenken!

Cloud 2012 Schluss mit den rechtlichen Bedenken! Cloud 2012 Schluss mit den rechtlichen Bedenken! RA Jan Schneider Fachanwalt für Informationstechnologierecht Roadshow Informationssicherheit in der Praxis Bochum, 11. September 2012 Ist die (Public-)Cloud

Mehr

Auftragsdatenverarbeiter: Darf s ein bißchen mehr sein?

Auftragsdatenverarbeiter: Darf s ein bißchen mehr sein? Auditprozess beim Auftragsdatenverarbeiter: Darf s ein bißchen mehr sein? Itella Information GmbH Klaus Martens QMB Datenschutzbeauftragter 1 04.11.2011 2011 Itella Information GmbH, Klaus Martens Itella

Mehr

EuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal 6. Oktober. Rechtsanwalt Arnd Böken

EuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal 6. Oktober. Rechtsanwalt Arnd Böken EuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal 6. Oktober Rechtsanwalt Arnd Böken EuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden,

Mehr

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz zwischen... - nachstehend Auftraggeber genannt - EDV Sachverständigen- und Datenschutzbüro Michael J. Schüssler Wirtschaftsinformatiker,

Mehr

Rechtliche Aspekte des Cloud Computing

Rechtliche Aspekte des Cloud Computing Rechtliche Aspekte des Cloud Computing Cloud Computing Impulse für die Wirtschaft ecomm Brandenburg, 23.06.2011 Themen 1. Überblick 2. Cloud und Datenschutz 3. Aspekte bei der Vertragsgestaltung 4. Fazit

Mehr

Cloud Computing & Datenschutz

Cloud Computing & Datenschutz Cloud Computing & Datenschutz Fabian Laucken Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Handlungsfeldkonferenz Internet der Dienste Mit freundlicher Genehmigung

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Praktische Rechtsprobleme der Auftragsdatenverarbeitung

Praktische Rechtsprobleme der Auftragsdatenverarbeitung Praktische Rechtsprobleme der Auftragsdatenverarbeitung Linux Tag 2012, 23.05.2012 Sebastian Creutz 1 Schwerpunkte Was ist Auftragsdatenverarbeitung Einführung ins Datenschutzrecht ADV in der EU/EWR ADV

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen dem Teilnehmer am Abschlepp Manager - Auftraggeber - und Eucon GmbH Martin-Luther-King-Weg 2, 48155 Münster -Auftragnehmer-

Mehr

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung Präambel Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag

Mehr

Zusammenfassung: Kompetenz- Workshop SaaS-Gütesiegel EuroCloud Deutschland_eco Kickoff, 2.2.2010, Köln

Zusammenfassung: Kompetenz- Workshop SaaS-Gütesiegel EuroCloud Deutschland_eco Kickoff, 2.2.2010, Köln Zusammenfassung: Kompetenz- Workshop SaaS-Gütesiegel EuroCloud Deutschland_eco Kickoff, 2.2.2010, Köln Werner Grohmann SaaS-Forum EuroCloud Deutschland_eco Kickoff, 2.2.2010, Köln Vier Kompetenzgruppen»

Mehr

AUSWIRKUNGEN DES CLOUD COMPUTING AUF DIE VERTRAGSGESTALTUNG IM OUTSOURCING

AUSWIRKUNGEN DES CLOUD COMPUTING AUF DIE VERTRAGSGESTALTUNG IM OUTSOURCING B M T AUSWIRKUNGEN DES CLOUD COMPUTING AUF DIE VERTRAGSGESTALTUNG IM OUTSOURCING 4. Fachtagung Dynamisierung des Mittelstands durch IT Schloss Vollrads 7. September 2010 Büsing Müffelmann & Theye Rechtsanwalt

Mehr

HerzlichWillkommen. ABI-Partnertage 2013, Vortrag Stefan Herold, Aarcon GbR Unternehmensberatung, München 1 von 16

HerzlichWillkommen. ABI-Partnertage 2013, Vortrag Stefan Herold, Aarcon GbR Unternehmensberatung, München 1 von 16 HerzlichWillkommen ABI-Partnertage 2013, Vortrag Stefan Herold, Aarcon GbR Unternehmensberatung, München 1 von 16 Datenschutz bei Fernzugriff; Risiken und Lösung stefan.herold@aarcon.net www.aarcon.net

Mehr

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anlage zur Beauftragung vom ##.##.2016 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., Mintropstr. 27, 40215

Mehr

Deutschland, rechtliche Herausforderungen gelöst mit Drupal

Deutschland, rechtliche Herausforderungen gelöst mit Drupal Deutschland, rechtliche Herausforderungen gelöst mit Drupal 2015-07-02 @ DUG Berlin Rouven Volk, Solutions Architect Quelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f7/artists-impressions-of-lady-justice,_(statue_on_the_old_bailey,_london).png

Mehr

Hosting in der Private Cloud

Hosting in der Private Cloud Security Breakfast 26.10.2012 Hosting in der Private Cloud Praxis, Compliance und Nutzen Stephan Sachweh, Technischer Leiter Pallas GmbH Hermülheimer Straße 8a 50321 Brühl information(at)pallas.de http://www.pallas.de

Mehr

Was ein Administrator über Datenschutz wissen muss

Was ein Administrator über Datenschutz wissen muss Was ein Administrator über Datenschutz wissen muss Berlin, 14.05.2014 Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter TÜV 1 "Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst

Mehr

"RESISCAN durch Dritte Rechtliche Anforderungen an die Beauftragung" RA Karsten U. Bartels LL.M., HK2 Rechtsanwälte

RESISCAN durch Dritte Rechtliche Anforderungen an die Beauftragung RA Karsten U. Bartels LL.M., HK2 Rechtsanwälte Informationstag "Ersetzendes Scannen" Berlin, 19.04.2013 "RESISCAN durch Dritte Rechtliche Anforderungen an die Beauftragung" RA Karsten U. Bartels LL.M., HK2 Rechtsanwälte Meine Punkte Leistungsvertrag

Mehr

Cloud Computing - und Datenschutz

Cloud Computing - und Datenschutz - und Datenschutz Leiterin Referat L1 Rechtliche Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Datenverkehr, betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Melderegister, Sonderaufgaben beim Landesbeauftragten

Mehr

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Schuster & Walther Schwabacher Str. 3 D-90439 Nürnberg Folgende allgemeinen Regelungen gelten bezüglich der Verarbeitung von Daten zwischen den jeweiligen Auftraggebern

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer FLYLINE Tele Sales & Services GmbH, Hermann-Köhl-Str. 3, 28199 Bremen mit

Mehr

NOVELLIERUNG DES BUNDESDATENSCHUTZGESETZES ÄNDERUNGEN SEPTEMBER 2009 TEIL 1: AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG

NOVELLIERUNG DES BUNDESDATENSCHUTZGESETZES ÄNDERUNGEN SEPTEMBER 2009 TEIL 1: AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG NOVELLIERUNG DES BUNDESDATENSCHUTZGESETZES ÄNDERUNGEN SEPTEMBER 2009 TEIL 1: AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG Autoren: Daniela Weller (DIIR e.v.) In Zusammenarbeit mit Uwe Dieckmann (GDD e.v.) und Volker Hampel

Mehr

Rechtsprobleme des Cloud Computing Vortrag auf dem 6. Darmstädter Informationsrechtstag am 26. November 2010

Rechtsprobleme des Cloud Computing Vortrag auf dem 6. Darmstädter Informationsrechtstag am 26. November 2010 Rechtsprobleme des Cloud Computing Vortrag auf dem 6. Darmstädter Informationsrechtstag am 26. November 2010 Prof. Dr. Rainer Erd Rechtsanwalt Schmalz Rechtsanwälte Hansaallee 30-32, 60322 Frankfurt am

Mehr

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind

Mehr

Datenschutz in der Cloud. Stephan Oetzel Teamleiter SharePoint CC NRW

Datenschutz in der Cloud. Stephan Oetzel Teamleiter SharePoint CC NRW Datenschutz in der Cloud Stephan Oetzel Teamleiter SharePoint CC NRW Stephan Oetzel DATALOG Software AG Member of the COMPAREX Group Teamleiter und Senior Consultant SharePoint Office 365 Cloud allgemein

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

Datenverarbeitung im Auftrag

Datenverarbeitung im Auftrag Die Kehrseite der Einschaltung von Dienstleistern: Datenverarbeitung im Auftrag ZENDAS Breitscheidstr. 2 70174 Stuttgart Datum: 10.05.11 1 Datenverarbeitung im Auftrag Daten ZENDAS Breitscheidstr. 2 70174

Mehr

Cloud-Computing/SaaS und Datenschutz: zwei Gegensätze?

Cloud-Computing/SaaS und Datenschutz: zwei Gegensätze? Cloud-Computing/SaaS und Datenschutz: zwei Gegensätze? Vortrag im Rahmen des BSI-Grundschutztages zum Thema Datenschutz und Informationssicherheit für KMU in der Praxis am 25.10.2011 im Bayernhafen Regensburg

Mehr

David Herzog. Rechtliche Rahmenbedingungen des Cloud Computing... und wir machen es trotzdem!

David Herzog. Rechtliche Rahmenbedingungen des Cloud Computing... und wir machen es trotzdem! David Herzog Rechtliche Rahmenbedingungen des Cloud Computing... und wir machen es trotzdem! 1. Rechtliche Rahmenbedingungen Auftrag: Gegen welche Personen bestehen ausgehend von den Erkenntnissen aus

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

- Datenschutz im Unternehmen -

- Datenschutz im Unternehmen - - Datenschutz im Unternehmen - Wie schütze ich mein Unternehmen vor teuren Abmahnungen 1 Referenten Philipp Herold TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Auditor Bachelor of Science (FH) 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Cordula E. Niklaus, Fürsprecherin ll.m. Anwaltskanzlei Niklaus, Zürich - www.niclaw.ch. niclaw

Cordula E. Niklaus, Fürsprecherin ll.m. Anwaltskanzlei Niklaus, Zürich - www.niclaw.ch. niclaw Blindflug im Wolkenmeer? Rechtliche Aspekte zum Cloud Computing Last Monday vom 27. Juni 2011 Cordula E. Niklaus, Fürsprecherin ll.m. Anwaltskanzlei Niklaus, Zürich - www..ch Persönliches Cordula E. Niklaus,

Mehr

Secorvo. Partner und Unterstützer

Secorvo. Partner und Unterstützer Partner und Unterstützer Datenschutz Anspruch und Wirklichkeit im Unternehmen Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative, 31.03.2004 Dirk Fox fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Albert-Nestler-Straße

Mehr

Verfahrensanweisung. Corporate Procurement

Verfahrensanweisung. Corporate Procurement Verfahrensanweisung Gestaltung von Leistungsvereinbarungen und Anpassung der Beauftragungsprozesse im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung im Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes Corporate Procurement

Mehr

emetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin

emetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin emetrics Summit, München 2011 6. April 2011 Dr. Martin Schirmbacher Fachanwalt für IT-Recht twitter.com/mschirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de Überblick Grundzüge

Mehr

Sichere kommunale Cloud für Verwaltungen und Schulen. Dirk Schweikart, regio it gmbh, 09.04.2014

Sichere kommunale Cloud für Verwaltungen und Schulen. Dirk Schweikart, regio it gmbh, 09.04.2014 Sichere kommunale Cloud für Verwaltungen und Schulen Dirk Schweikart, regio it gmbh, 09.04.2014 1 1 Erwartungen der Nutzer Mobiles Arbeiten gewinnt immer mehr an Bedeutung. Orts- und Geräteunabhängiger

Mehr

Datenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück

Datenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück Datenschutz bei mobilen Endgeräten Vortrag am 27.11.2012 Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit Telefon: 0541 600 79 296 Fax: 0541 600 79 297 E-Mail: Internet: datenschutz@saphirit.de

Mehr

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des

Mehr

Datenschutznovelle II (Datenhandel)

Datenschutznovelle II (Datenhandel) Datenschutznovelle II (Datenhandel) Konsequenzen für das Dialogmarketing Bedeutung des Werbemarktes für Briefdienstleister Bonn, 25. November 2009 Dirk Wolf Vizepräsident Mitglieder und Innovation Deutscher

Mehr

Cloud-Update 2012. Rechtssicher in die Wolke. RA Jan Schneider Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Cloud-Update 2012. Rechtssicher in die Wolke. RA Jan Schneider Fachanwalt für Informationstechnologierecht Cloud-Update 2012 Rechtssicher in die Wolke Fachanwalt für Informationstechnologierecht Cloud Conf 2011, Frankfurt am Main den 21. November 2011 Cloud-Update 2012 Rechtssicher in die Wolke Fachanwalt für

Mehr

Cloud Computing. Oliver Berthold und Katharina Wiatr, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Dozenten

Cloud Computing. Oliver Berthold und Katharina Wiatr, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Dozenten Cloud Computing Oliver Berthold und Katharina Wiatr, Berliner Beauftragter für 02.06.2015 1 Dozenten Katharina Wiatr Referentin für Beschäftigtendatenschutz (030) 13889 205; wiatr@datenschutz-berlin.de

Mehr

Cloud Computing. Datenschutzrechtliche Aspekte. Diplom-Informatiker Hanns-Wilhelm Heibey

Cloud Computing. Datenschutzrechtliche Aspekte. Diplom-Informatiker Hanns-Wilhelm Heibey Cloud Computing Datenschutzrechtliche Aspekte Diplom-Informatiker Hanns-Wilhelm Heibey Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Was ist Cloud Computing? Nutzung von IT-Dienstleistungen,

Mehr

RECHTLICHE ASPEKTE DER DATENHALTUNG. von Andreas Dorfer, Sabine Laubichler

RECHTLICHE ASPEKTE DER DATENHALTUNG. von Andreas Dorfer, Sabine Laubichler RECHTLICHE ASPEKTE DER DATENHALTUNG von Andreas Dorfer, Sabine Laubichler Gliederung 2 Definitionen Rechtliche Rahmenbedingungen C3-Framework Servicemodelle 3 Software as a Service (SaaS) salesforce.com,

Mehr

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager ISMS Auditor & IT-System-Manager IT-Sicherheit Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Schulung Werte des Unternehmens Datenschutz und IT-Sicherheit 2 Gesetze und Regelungen Mindestanforderungen der IT-Sicherheit

Mehr

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer

Mehr

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016 Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der

Mehr

Webinar Betrieblicher Datenschutz

Webinar Betrieblicher Datenschutz Webinar Betrieblicher Datenschutz In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld Robert Kandzia 10. Oktober 2013 10:00 Uhr Ziele Ursprünge und Begriff Terminologie im Datenschutz typische

Mehr

Cloud Computing: IT-Sicherheit und Datenschutzrecht - Lassen sich Verträge zum Cloud Computing datenschutzkonform und rechtssicher gestalten?

Cloud Computing: IT-Sicherheit und Datenschutzrecht - Lassen sich Verträge zum Cloud Computing datenschutzkonform und rechtssicher gestalten? Cloud Computing: IT-Sicherheit und Datenschutzrecht - Lassen sich Verträge zum Cloud Computing datenschutzkonform und rechtssicher gestalten? Rechtsanwalt Dr. Oliver Hornung Rechtsanwalt Dr. Matthias Nordmann

Mehr

Datenschutz-Unterweisung

Datenschutz-Unterweisung Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie

Mehr

Cloud Computing für den Mittelstand rechtliche Risiken erkennen und vermeiden

Cloud Computing für den Mittelstand rechtliche Risiken erkennen und vermeiden Cloud Computing für den Mittelstand rechtliche Risiken erkennen und vermeiden IHK Gießen-Friedberg 28. November 2012 Jens-Oliver Müller Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur

Mehr

Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH

Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Technischer Datenschutz Thorsten Sagorski Campus Duisburg LG 110 Behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte Herr Tuguntke Leiter des Justitiariats

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

Recht in der Cloud. Die rechtlichen Aspekte von Cloud Computing. Nicole Beranek Zanon Lic. iur., EMBA HSG. Alpiq Cloud Days 2014

Recht in der Cloud. Die rechtlichen Aspekte von Cloud Computing. Nicole Beranek Zanon Lic. iur., EMBA HSG. Alpiq Cloud Days 2014 Recht in der Cloud Die rechtlichen Aspekte von Cloud Computing Nicole Beranek Zanon Lic. iur., EMBA HSG 2 Agenda 1 2 3 4 5 6 Ausgangslage: Cloud oder eigener Betrieb?Cloud Ecosystem Verantwortlichkeit

Mehr

Cloud Computing - Umgang mit Unternehmensinformation. und urheberrechtlicher Sicht

Cloud Computing - Umgang mit Unternehmensinformation. und urheberrechtlicher Sicht Cloud Computing - Umgang mit Unternehmensinformation aus datenschutzrechtlicher und urheberrechtlicher Sicht Women in IP Suisse, Präsentation 26.10.2012 RA Ursula Sury Was ist Cloud Computing? IT- Leistungen

Mehr

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit

Mehr

Datenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015

Datenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015 Datenschutz Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM Werkstätten:Messe 2015 Referentin: Dipl.-Math. Ilse Römer, Datenschutzauditorin (TÜV) Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV) Herzlich Willkommen Datenschutz

Mehr

Cloud Computing Security

Cloud Computing Security Cloud Computing Security Wie sicher ist die Wolke? Prof. Dr. Christoph Karg Studiengang Informatik Hochschule Aalen 24.6.2010 SPI Service Modell Prof. Dr. Christoph Karg: Cloud Computing Security 2/14

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 1. Übung vom 30.04.2012: BDSG (1)

Grundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 1. Übung vom 30.04.2012: BDSG (1) und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung vom 30.04.2012: BDSG (1) 1.1 Einwilligungserklärung Aufgabe: Welchen Anforderungen muss eine Einwilligung nach den Vorschriften des BDSG genügen? Begründen

Mehr

Health clouds als Enabler für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb von TelemedizinInfrastrukturen eine kritische Bewertung

Health clouds als Enabler für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb von TelemedizinInfrastrukturen eine kritische Bewertung Health clouds als Enabler für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb von TelemedizinInfrastrukturen eine kritische Bewertung Prof. Dr. Britta Böckmann Ausgangssituation Telemedizin noch kein Bestandteil

Mehr

Die unterschätzte Gefahr Cloud-Dienste im Unternehmen datenschutzrechtskonform einsetzen. Dr. Thomas Engels Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht

Die unterschätzte Gefahr Cloud-Dienste im Unternehmen datenschutzrechtskonform einsetzen. Dr. Thomas Engels Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht Die unterschätzte Gefahr Cloud-Dienste im Unternehmen datenschutzrechtskonform einsetzen Dr. Thomas Engels Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht Cloud Dienste als rechtliche Herausforderung BESTANDSAUFNAHME

Mehr

Gewährleistung und SoftwaremieteVortrag im Rahmen der Veranstaltung IT-Recht - Grundlagen für Informatiker

Gewährleistung und SoftwaremieteVortrag im Rahmen der Veranstaltung IT-Recht - Grundlagen für Informatiker Gewährleistung und Softwaremiete Vortrag im Rahmen der Veranstaltung IT-Recht - Grundlagen für Informatiker Bernhard Dick 05.10.2009 Mietverträge Rechtliche Grundlage und Folgen Serviceverträge Wo finden

Mehr