Lehrveranstaltung Unterrichtsform. Bezeichnung der SWS. Die folgenden Pflichtmodule sind zu absolvieren:
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- Krista Franke
- vor 6 Jahren
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1 Anlage 2 - Module, en, Modulprüfungen, Modulteilprüfungen Seite 1 von 7 Module en Modulprüfungen / Modulteilprüfungen 4 Masterstudiengang: Mittelalter- und Renaissance-Studien (Master of Arts, M.A.) 120 (1.) keine P P 1 Einführungsmodul WS keine MP Protokoll P P 1.1 keine P P 1.2 keine Die folgenden Pflichtmodule sind zu absolvieren: Interdisziplinäre Einführungsvorlesung Methoden und Werkzeuge der Mittelalter- und Renaissancestudien ca / beliebig 6 (1.) keine P P 2 Überblicksmodul I WS keine MP Schriftliche Arbeit + (Protokoll oder Klausur) ca bis ca (Hausarbeit) bzw. 4 mal ca (Essaykurs), ca Protokoll, Minuten Klausur Benotung beliebig 24 Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 2.1 bis P 2.30 sind Wahlpflichtlehrveranstaltungen mit zusammen 24 ECTS-Punkten zu wählen. Diese müssen aus mindestens 3 unterschiedlichen Bereichen (z.b. Philosophie, Kunstgeschichte, Mittelalterliche Geschichte, oder Italianistik, Englische Sprachwissenschaft, Bayerische Geschichte) stammen. WP P 2.1 WS keine WP P 2.2 WS keine WP P 2.3 WS keine WP P 2.4 WS keine WP P 2.5 WS keine Masterseminar Philosophie mit Spezialvorlesung Philosophie mit Essaykurs Philosophie mit Tutorium zum Essaykurs Philosophie Hauptseminar Kunstgeschichte mit Tutorium 2 3
2 Anlage 2 - Module, en, Modulprüfungen, Modulteilprüfungen Seite 2 von 7 Module en Modulprüfungen / Modulteilprüfungen Masterstudiengang: Mittelalter- und Renaissance-Studien (Master of Arts, Spezialvorlesung M.A.) WP P 2.6 WS keine Kunstgeschichte mit Mittelalterund/oder Hauptseminar Romanistik mit WP P 2.7 WS keine Spezialvorlesung Romanistik WP P 2.8 WS keine mit WP P 2.9 WS keine Aufbaukurs Mittelalterliche Geschichte I WP P 2.10 WS keine Lektürekurs Mittelalterliche Geschichte I Übung Italianistik mit WP P 2.11 WS keine Masterseminar Italianistik mit WP P 2.12 WS keine Übung Romanistik mit WP P 2.14 WS keine Masterseminar Englische WP P 2.15 WS keine Sprachwissenschaft und Mastervorlesung Englische WP P 2.16 WS keine Sprachwissenschaft und WP P 2.17 WS keine Hauptseminar Bayerische mit Seminar 1 12 Lektürekurs 3 3 Übung 2 6 Vorlesung 2 6 WP P 2.18 WS keine Vorlesung Bayerische mit WP P 2.19 WS keine Seminar Byzantinistik WP P 2.20 WS keine Vorlesung Byzantinistik WP P 2.21 WS keine Übung Byzantinistik WP P 2.22 WS keine Hauptseminar/Vertiefungskurs Historische Grundwissenschaften und Historische Medienkunde
3 Anlage 2 - Module, en, Modulprüfungen, Modulteilprüfungen Seite 3 von 7 Module en Modulprüfungen / Modulteilprüfungen Masterstudiengang: Mittelalter- und Renaissance-Studien (Master of Arts, M.A.) Spezialvorlesung Historische WP P 2.23 WS keine Grundwissenschaften und Historische Medienkunde WP P 2.24 WS keine WP P 2.25 WS keine WP P 2.26 WS keine WP P 2.27 WS keine WP P 2.28 WS keine WP P 2.29 WS keine WP P 2.30 WS keine Vorlesung Katholische Theologie mit Mittelalterund/oder Lektürekurs Latein mit Masterseminar Deutsche Vorlesung Deutsche Literatur Lektürekurs Deutsche Literatur Masterseminar Skandinavische Kultur und Literaturwissenschaft des Mittelalters (Skandinavistik (in der Fachrichtung Altskandinavistik )) Hauptseminar zur Musik des Mittelalters und/oder der Renaissance (2.) keine P P 3 Praxismodul SS keine MP Lektürekurs 2 3 Lektürekurs 2 3 Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 3.1 bis P 3.6 ist eine zu wählen Wissenschaftliches Protokoll ca / beliebig 15 WP P 3.1 keine Praktikum Praktikum 8 15 WP P 3.2 keine Kongressbesuch mit Bericht Exkursion 8 15 WP P 3.3 keine Projektübung Übung 8 15 WP P 3.4 keine Lehrbegleitung mit Lehrbericht Übung 8 15 WP P 3.5 keine Workshop/Summerschool Übung 8 15 WP P 3.6 keine Erwerb und Anwendung von "Digital Humanities"-Methoden Übung 8 15
4 Anlage 2 - Module, en, Modulprüfungen, Modulteilprüfungen Seite 4 von 7 Module en Modulprüfungen / Modulteilprüfungen Masterstudiengang: Mittelalter- und Renaissance-Studien (Master of Arts, M.A.) (2.) keine P P 4 Überblicksmodul II SS keine MP Schriftliche Arbeit + (Protokoll oder Klausur) ca bis ca (Hausarbeit) bzw. 4 mal ca (Essaykurs), ca Protokoll, Minuten Klausur Benotung beliebig 15 Aus den Wahlpflichtlehrveranstaltungen P 4.1 bis P 4.29 sind Wahlpflichtlehrveranstaltungen mit zusammen 15 ECTS-Punkten zu wählen. Diese müssen aus mindestens 2 unterschiedlichen Bereichen (z.b. Philosophie, Kunstgeschichte, oder Mittelalterliche Geschichte, Italianistik, oder Bayerische Geschichte, Byzantinistik) stammen. WP P 4.1 SS keine WP P 4.2 SS keine WP P 4.3 SS keine WP P 4.4 SS keine WP P 4.5 SS keine WP P 4.6 SS keine WP P 4.7 SS keine WP P 4.8 SS keine WP P 4.9 SS keine WP P 4.10 SS keine Masterseminar Philosophie mit Spezialvorlesung Philosophie mit Essaykurs Philosophie mit Tutorium zum Essaykurs Philosophie Hauptseminar Kunstgeschichte mit Spezialvorlesung Kunstgeschichte mit Mittelalterund/oder Hauptseminar Romanistik mit Spezialvorlesung Romanistik mit Aufbaukurs Mittelalterliche Geschichte II Lektürekurs Mittelalterliche Geschichte II Tutorium 2 3 Seminar 1 12 Lektürekurs 3 3
5 Anlage 2 - Module, en, Modulprüfungen, Modulteilprüfungen Seite 5 von 7 Module en Modulprüfungen / Modulteilprüfungen Masterstudiengang: Mittelalter- und Renaissance-Studien (Master of Übung Arts, Italianistik M.A.) mit WP P 4.11 SS keine Masterseminar Italianistik mit WP P 4.12 SS keine Übung Romanistik mit WP P 4.13 SS keine Masterseminar Englische WP P 4.14 SS keine Sprachwissenschaft und Übung Englische WP P 4.15 SS keine Sprachwissenschaft und WP P 4.16 SS keine Hauptseminar Bayerische mit Übung 2 6 WP P 4.17 SS keine Vorlesung Bayerische mit WP P 4.18 SS keine Seminar Byzantinistik WP P 4.19 SS keine Vorlesung Byzantinistik WP P 4.20 SS keine Übung Byzantinistik WP P 4.21 SS keine Vorlesung Mittelalterliche Jüdische Geschichte WP P 4.22 SS keine Masterseminar Lateinische Literatur mit Mittelalterund/oder Seminar 2 3 WP P 4.23 SS keine Mastervorlesung Lateinische Literatur mit Mittelalterund/oder WP P 4.24 SS keine Masterseminar Deutsche WP P 4.25 SS keine Vorlesung Deutsche Literatur WP P 4.26 SS keine Lektürekurs Deutsche Literatur Lektürekurs 2 3
6 Anlage 2 - Module, en, Modulprüfungen, Modulteilprüfungen Seite 6 von 7 Module en Modulprüfungen / Modulteilprüfungen Masterstudiengang: Mittelalter- und Renaissance-Studien (Master Seminar of Arts, Rechtsgeschichte M.A.) mit WP P 4.27 SS keine Masterseminar Skandinavische Kultur und WP P 4.28 SS keine Literaturwissenschaft des Mittelalters (Skandinavistik (in der Fachrichtung Altskandinavistik )) WP P 4.29 SS keine Hauptseminar zur Musik des Mittelalters und/oder der Renaissance ca bis ca (Hausarbeit) bzw. 4 mal ca. Benotung beliebig 24 Seminar 2 12 (3.) keine P P 5 Vertiefungsmodul WS keine MP Schriftliche Arbeit P WP 5.1 WS keine P WP 5.2 WS keine Essaykurs plus Tutorium oder Übung oder Masterseminar Hauptseminar bzw. Masterseminar Seminar 2 12 (3.) keine P P6 Forschungskolloquien WS keine MP 2 Vorträge + Thesenpapiere (Kolloquium I und Kolloquium II sind aus unterschiedlichen Fächern [z.b. Romanistik, Philosophie] zu wählen) je ca. 20 Minuten, je ca. 2-6 Seiten / beliebig 6 4. Fachsemester P P 6.1 WS keine Kolloquium I Kolloquium 2 3 P P 6.2 WS keine Kolloquium II Kolloquium 2 3 (4.) keine P P 7 Masterkolloquium SS keine MP Referat + Thesenpapier ca. 30 Minuten, ca. 3-6 Seiten / beliebig 6 P P 7.1 SS keine Masterkolloquium Kolloquium 2 6
7 Anlage 2 - Module, en, Modulprüfungen, Modulteilprüfungen Seite 7 von 7 Module en Modulprüfungen / Modulteilprüfungen Masterstudiengang: Mittelalter- und Renaissance-Studien (Master of Arts, M.A.) keine P P 8 Abschlussmodul SS 24 (4.) P P 8.1 SS keine Masterarbeit keine MAA Masterarbeit 26 Wochen, ca Benotung einmal, nächster Termin 24 Erläuterungen Zu Spalte 1: Eingeklammerte Ziffern sind Empfehlungen. Zu Spalte 12: MP = Modulprüfung / MTP = Modulteilprüfung / MAA = Masterarbeit / DP = Disputation Zu Spalte 18: Nicht eingeklammerte ECTS-Punkte werden mit Bestehen der zugehörigen Modulprüfung oder Modulteilprüfung. Eingeklammerte ECTS-Punkte dienen lediglich der rechnerischen Zuordnung.
Die Angabe zu 23 in der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:
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