SCHNEE, GLATTEIS UND DACHLAWINEN WINTERLICHE VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHTEN VON VERWALTERN, EIGENTÜMERN UND MIETERN

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1 SCHNEE, GLATTEIS UND DACHLAWINEN WINTERLICHE VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHTEN VON VERWALTERN, EIGENTÜMERN UND MIETERN

2 SCHNEE, GLATTEIS UND DACHLAWINEN WINTERLICHE VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHTEN VON VERWALTERN, EIGENTÜMERN UND MIETERN Der Winter naht und Verwaltungen bzw. Eigentümergemeinschaften müssen sich schon vorausschauend mit der Organisation ihrer Winterdienste auseinandersetzen. Doch kennen Sie all Ihre winterlichen Verkehrssicherungspflichten? Handelt es sich bei der Wahrnehmung des Winterdienstes um eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft? Haftet die Eigentümergemeinschaft für Schäden aus der Verletzung der Schneeräumungs- u n d St r e u p fl ic ht d e s Ve r w a lt e r s? I s t d e r Lie ge n s ch a f t s e ige nt ü m e r z u m Aufstellen von Warnstangen verpflichtet? Dürfen die Kosten eines Traktors für die Schneeräumung den Mietern als Betriebskosten angelastet werden? Welche Pflichten hat ein Hausbesorger? Welche Stellen einer Liegenschaft müssen nicht gestreut werden? Unter welchen Voraussetzungen können die Winterdienste wirksam auf einen Mieter übertragen werden? Unser Wohnrechtsexperte beantwortet Ihnen diese und auch weitere Fragen. Er wird Ihnen neben praktischen Fallbeispielen und der aktuellen Rechtsprechung auch einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten die winterlichen Verkehrssicherungspflichten betreffend geben. In diesem Halbtagesseminar wird Ihnen alles Wissenswerte im Zusammenhang mit den winterlichen Verkehrssicherungspflichten vermittelt. Informieren Sie sich über diese praxisrelevante Materie und erhalten Sie Lösungsansätze für im winterlichen Alltag auftretende Probleme. Erfahren Sie aus der Sicht unseres Vortragenden, der sowohl jahrelange Erfahrung als Abteilungsleiter einer Hausverwaltung als auch das rechtliche Know-how als Rechtsanwalt hat, wie Sie die winter- lichen Gefahrenquellen vermeiden, um schad- und stressfrei die ersten Sonnenstrahlen im Frühling genießen zu können.

3 SEMINARINHALTE Uhr Mag. Ronald Geppl Begriffe und rechtliche Grundlagen der winterlichen Verkehrssicherungspflichten Träger der winterlichen Verkehrssicherungspflichten (Vermieter, Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, Vermieter) Organisation der Winterdienste Optimierungsmöglichkeiten in einer Verwaltung Übertragung der Winterdienste auf Mieter oder sonstige Dritte winterliche Verkehrssicherungspflichten und Wohnungseigentum Erkennen von Gefahrenstellen, Hinweisschilder, vorbeugende Winterdienstmaßnahmen Straßenverkehrsordnung Wegehalterhaftung Kontrolle und Dokumentation der winterlichen Verkehrssicherungspflichten Welche Pflichten gibt es bei winterlichen Witterungsverhältnissen? Gibt es in der Nacht eine Schneereinigungs- oder Streupflicht des Hauseigentümers oder des Verwalters? Muss der Verwalter die Entwicklung der Witterungslage immer genau beobachten? Probleme: Salzstreuverbote, Dachlawinen, Schneewächten oder starke Eisbildung, Schneefanggitter und Sicherheitsvorkehrungen Zu welchen Zeiten muss geräumt werden? DER VORTRAGENDE Zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Konsequenzen bei Verletzung der winterlichen Verkehrssicherungspflichten Dürfen die Kosten der Winterdienste nach der oberstgerichtlichen Judikatur als Betriebskosten verrechnet werden? Wer haftet, wenn ein Fußgänger stürzt und sich verletzt? Mag. Ronald Geppl Mag. Geppl ist als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und geprüfter Immobilienverwalter; Tätigkeitsschwerpunkt im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Wohnungsgemeinnützigkeitsecht. Langjährige Berufserfahrung als Abteilungsleiter in der Hausverwaltung bzw im Facility Management bei gemeinnützigen Bauvereinigungen. HINWEIS Entdecken Sie am 22. und 23. Oktober 2014 in unserem Intensivseminar die Geheimnisse der wohnrechtlichen Welt des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts. Unsere hervorragenden Vortragenden führen Sie in den Anwendungsbereich des WGG ebenso ein wie in die Besonderheiten bei der Entgeltbildung im WGG. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter

4 TERMIN/VERANSTALTUNGSORT/TEILNAHMEBETRAG Termin: Veranstaltungsort: Hollmann Theater Salon 1010 Wien, Grashofgasse 1 Uhrzeit: Uhr Teilnahmebetrag: EUR 250. zzgl. 20 % USt. pro Person* *Im Teilnahmebetrag sind Seminarunterlagen und Pausenverpflegung inkludiert. Der angeführte Teilnahmebetrag gilt in Euro exkl. USt. und ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens und nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt. Die Seminarunterlagen werden bei der Veranstaltung nicht in Papierform aufliegen. Die Seminarunterlagen stehen einen Tag vor Beginn des Seminars Schnee, Glatteis und Dachlawinen Winterliche Verkehrssicherungspflichten von Verwaltern, Eigentümern und Mietern ausnahmslos als Download-Material bereit. ANMELDUNG Melden Sie sich bitte direkt über die Homepage an oder füllen Sie das beigelegte Formular vollständig aus und übermitteln Sie uns dieses entweder per an office@wohnakademie.at oder per Fax an / 10! INFORMATION Haben Sie Fragen zu dieser Veranstaltung? Wir beantworten sie Ihnen gerne! WOHNAKADEMIE ÖSTERREICH Betrieben durch Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH 1010 Wien, Reichsratsstraße 15 UID: ATU ; Firmenbuchnummer: f; Firmenbuchgericht: HG Wien Ihr Ansprechpartner: Herr René Watzinger Tel: /04 Fax: /10 office@wohnakademie.at ANMELDUNG/ABMELDUNG/STORNOBEDINGUNGEN/AGB Die Anmeldung zum Halbtagesseminar Schnee, Glatteis und Dachlawinen Winterliche Verkehrssicherungspflichten von Verwaltern, Eigentümern und Mietern ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Anführung der Rechnungsnummer vor dem Veranstaltungsbeginn. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen, die nicht wenigstens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfolgen, 40% des Teilnahmebetrages zu entrichten sind. Bei Rücktritt 2 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, bei fehlender Abmeldung, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder auch nur einer zeitweisen Teilnahme an dieser ist der volle Teilnahmebetrag zu zahlen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr 35,-. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur schriftliche Stornierungen anerkennen können. Sie können jedoch gerne ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer nominieren. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren aus wichtigem Grunde vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir den Teilnahmebetrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mit dem Absenden der Anmeldung wird der elektronischen Speicherung, Verwendung und Verwertung der personenbezogenen Kontaktdaten für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, für die Abrechnung, zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Bewerbung eigener Druckwerke und Veranstaltungen der Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH durch konventionelle und elektronische Werbemaßnahmen zugestimmt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine entsprechende Mitteilung kann per an office@wohnakademie.at erfolgen. Weitere Informationen zu den einzelnen Seminaren, den Vortragenden und den Anmeldebedingungen finden Sie unter RÜCKTRITTSRECHT Wir weisen darauf hin, dass einem Verbraucher gem. 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von einem über Fernabsatz geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss (Erhalt der Anmeldebestätigung) zusteht. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Für den Fall, dass der gewünschte Seminartermin innerhalb der Rücktrittsfrist stattfindet oder beginnt, erhält der Verbraucher eine Anmeldebestätigung erst, wenn er ausdrücklich die vorzeitige Erfüllung durch die Wohnakademie Österreich bestätigt. Im Fall der vollständigen Erfüllung wird darauf hingewiesen, dass das Rücktrittsrecht damit erlischt. Bei teilweiser Erfüllung wird der Verbraucher auf die anteilig zu tragenden Kosten hingewiesen. Druck-/Satzfehler und Änderungen vorbehalten. Geschlechterbezogene Aussagen sind für beide Geschlechter aufzufassen bzw auszulegen.

5 ANMELDUNG SCHNEE, GLATTEIS UND DACHLAWINEN WINTERLICHE VERKEHRSSICHERUNGS- PFLICHTEN VON VERWALTERN, EIGENTÜMERN UND MIETERN AM ANMELDUNG bitte per an oder per Fax an /10. TEILNAHME Ja, hiermit melde ich mich verbindlich zu dem Seminar Schnee, Glatteis und Dachlawinen Winterliche Verkehrssicherungspflichten von Verwaltern, Eigentümern und Mietern am an. TEILNEHMER/IN Titel Vorname Name Firma Aufgabenbereich/Abteilung Adresse PLZ/Ort Telefon Fax Mit dem Absenden der Anmeldung wird der elektronischen Speicherung, Verwendung und Verwertung der personenbezogenen Kontaktdaten für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, für die Abrechnung, zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Bewerbung eigener Druckwerke und Veranstaltungen der Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH durch konventionelle und elektronische Werbemaßnahmen zugestimmt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine entsprechende Mitteilung kann per an office@wohnakademie.at erfolgen. Als Gerichsstand wird Wien vereinbart.

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