Verhalten im Brandfall

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verhalten im Brandfall"

Transkript

1 Verhalten im Brandfall Die Brandmeldewarnanlage löst bei der Entwicklung von Rauch oder rauchähnlichen Substanzen aus. Dieses ist durch einen schrillen akustischen Ton wahrzunehmen. Die Feuerwehrleitstelle und Polizei wird automatisch informiert. Ruhe bewahren, keine Panik! Angst oder Panik gilt es zu vermeiden, um keine falschen Fluchtreaktionen auszulösen. Ängstliche Personen müssen beruhigt und zum raschen Verlassen des Gefahrenortes angewiesen werden. Sammelstellen Die Sammelstellen befinden sich oberhalb des Volleyballplatzes am Waldrand und auf der unteren Wiese an der Kletterwand. Hierbei ist auf anfahrende Fahrzeuge von Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungskräften und Polizei zu achten. Anfahrtswege müssen freigehalten werden. Personen warnen! Nicht alle anwesende Personen bemerken den Brandausbruch. Besonders gefährlich, wenn tatsächlicher Feueralarm als Probealarm aufgefasst und daher nicht ernst genommen wird. Warnen Sie alle Personen und bedenken Sie, dass Festnetztelefone im Brandfall außer Betrieb sein könnten. An den Schutz der eigenen Person denken. Türkontrolle! Nach Ertönen des Alarmsignals ist zunächst eine Türkontrolle durchzuführen. Vorsichtig die Tür von innen mit dem Handrücken von oben nach unten abtasten. Es dient der Abschätzung der unmittelbaren Brandgefahr hinter der Tür. Öffnen sie die Tür vorsichtig einen Spalt breit. Die kontrollierende Peron nimmt hierfür eine geduckte Haltung ein. Kontrollieren Sie ob der Fluchtweg verraucht oder unverraucht ist. Wenn der Fluchtweg unverraucht ist, verlassen Sie das Gebäude auf den ausgeschilderten Fluchtwegen. Dir Türen müssen nach dem durchlaufen wieder geschlossen werden. Sollte die Nutzung der Fluchtwege nicht möglich sein, bleiben Sie in den Zimmern und machen Sie die Rettungskräfte auf sich aufmerksam. Gefahrenbereiche sofort verlassen! Gefahrenbereiche sofort über Treppenräume, Feuertreppen sowie über gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege verlassen. Geordnetes und diszipliniertes Verhalten ist entscheidend. Helfen Sie anderen, z. B. Behinderten. Folgen Sie den Hinweisschildern, die jeweils den nächsten Ausgang und Fluchtweg kennzeichnen. Lassen Sie sich an der Sammelstelle durch die Seminarleiter registrieren. Nur die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege benutzen. Gebückt gehen! Rauch und Hitze steigen nach oben und gefährden Atmung und das Bewusstsein. Gebücktes Gehen erhöht die Chancen, bei Bewusstsein zu bleiben und das Gebäude zu verlassen. Bei stärkerer Verrauchung 1

2 im Bodenbereich kriechend die Flucht durchführen. Löschen! In der Einrichtung befinden sich mehrere Feuerlöscher. Die Standorte sind in den Fluchtplänen verzeichnet. Löschversuch mit Feuerlöscher unternehmen, soweit der Brand noch in der Entstehungsphase ist und die Brandbekämpfung ohne größere Eigengefährdung möglich ist. Bedienungsanweisungen der Löscheinrichtungen beachten! Bei erfolglosem Löschversuch oder größeren Bränden sich in Sicherheit bringen. Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung! Gäste, die sich im Gebäude nicht auskennen und körperlich oder geistig benachteiligte Gäste sollten verstärkt betreut werden. Personen mit brennenden Kleidern am Fortlaufen hindern. In Decken, Mäntel oder Jacken hüllen und auf dem Fußboden wälzen, um das Feuer zu ersticken. Falls nicht möglich, Feuerlöscher einsetzen. Löschmittel nicht in das Gesicht spritzen! Feststellen eines Brandes, Anlage hat noch nicht ausgelöst! Wenn Sie ein Feuer feststellen und die Brandmeldeanlage noch nicht ausgelöst hat, schlagen sie die Scheibe der Handtaster ein und drücken Sie den Schwarzen Knopf ganz durch. Die Leitstelle der Feuerwehr wird über die Brandmeldeanlage automatisch alarmiert. Wenn möglich starten Sie einen Löschversuch (siehe Löschen) Brand melden telefonisch! Brand sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers melden. Auf Rückfragen achten. Feuerwehrnotruf: 112 Wer meldet: eigener Name Was brennt: Zimmer, Seminarraum, Flur, Haus 1, Haus 2 Wo: brennt es: Ort, Straße, Stockwerk, Gebäudeteil Verhalten nach Verlassen des Gebäudes. Die aufsichtführenden Personen überprüfen auf den Sammelstellen ob noch jemand vermisst wird. Hierfür stellen Sie sich am Sammelplatz gruppen- und zimmerweise auf und schauen ob sie vollzählig sind. Wenn noch Personen fehlen informieren die aufsichtführenden Personen die Feuerwehr über die genaue Personenanzahl und wenn möglich über den letzten Aufenthaltsort. Die Einrichtungsleitung/Stellvertretung ist durch eine aufsichtführende Person unverzüglich über den Brand/Alarm zu informieren. Durch die Feuerwehr/Polizei werden die Personalien der aufsichtführenden Person, bei einem Fehlalarm der Verursacher, erfasst. Weitere Anweisungen erhalten Sie von der Einsatzleitung der Feuerwehr. 2

3 Wie lösche ich richtig? 3

4 Windrichtung beachten, immer mit dem Wind vorgehen, von unten in die Glut, nicht in die Flammen spritzen, dabei genug Abstand halten, damit die Pulverwolke möglichst den gesamten Brand einhüllt. Unbedingt stoßweise löschen. Flächenbrände von vorne und von unten ablöschen, nicht von hinten oder oben, immer das Brandgut, nicht die Flammen löschen. Bei Tropf- oder Fließbränden von oben (Austrittstelle) nach unten (brennende Lache) löschen. Bei größeren Entstehungsbränden mehrere Feuerlöscher gleichzeitig und nicht nacheinander einsetzen. }} Auf Rückzündung achten, Brandstelle nicht verlassen, sondern beobachten. Nach der Benutzung des Feuerlöschers, diesen auf keinen Fall wieder an seinen angestammten Platz verbringen, sondern sofort wieder füllen lassen. 4

5 Erste Hilfe bei Brandverletzungen 1. Brandverletzungen, -wunden sofort mit kaltem Wasser behandeln, bis der Schmerz verschwindet. 2. Bei größeren Verbrennungen am Körperstamm nur sterilen Wundverband auf die verletzte Stelle legen und nach Möglichkeit auf der unverletzten Haut befestigen. 3. Keimfreie Wundauflage. Kein Berühren der Wunde, keine Salben, Puder, Gelees, usw. Kein Öffnen von Brandblasen (Infektionsgefahr). 4. Festklebende Kleidung nicht abreißen. 5. Gesichts- und Augenverbrennungen unverbunden lassen. 6. Bei Bewusstsein reichlich, wenn möglich salzhaltige Flüssigkeit zuführen. 7. Bewusstlose Personen auf die Seite legen, ggf. den Mund frei räumen und den Kopf überstrecken, um Erstickungsgefahr bei Erbrechen zu vermeiden. 8. Vor Wärmeverlust (auch von unten) schützen: Decken oder bedampfte Folien aus Verbandskasten über Gestell aus Stühlen, Tischen u.a. legen, um Köperberührungen zu vermeiden. Türen und Fenster schließen. 5

BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg

BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN 14096 der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg Für alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben Diese Brandschutzordnung bietet Ihnen eine Zusammenfassung der

Mehr

JUGENDFEUERWEHR RÜDIGHEIM. Kleinlöschgeräte. gelöscht werden...

JUGENDFEUERWEHR RÜDIGHEIM. Kleinlöschgeräte. gelöscht werden... Kleinlöschgeräte Auch kleine Brände müssen m gelöscht werden... Kleinlöschgeräte Die meisten Brände fangen klein an. Wenn in diesem Anfangsstadium keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden, kann

Mehr

Brandschutzordnung für städtische Gebäude

Brandschutzordnung für städtische Gebäude Brandschutzordnung für städtische Gebäude Stadt Kehl Brand- und Zivilschutz Arbeitssicherheit Am Läger 15 77694 Kehl Fassung 02/03 Brandschutzordnung für städtische Gebäude 2 VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ Um

Mehr

Mehrzweckhalle Nendingen. Brandschutzordnung Teil B

Mehrzweckhalle Nendingen. Brandschutzordnung Teil B Mehrzweckhalle Nendingen Brandschutzordnung Teil B Nach DIN 14096 Teil 2 Für Mitarbeiter/ Veranstaltungsleiter/ Trainingsleiter Stand Oktober 2017 Diese Brandschutzordnung darf nur vollständig vervielfältigt

Mehr

Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Erstsemesterwoche 12.-17.Oktober 2015 Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Pflicht Alle Mitglieder und Angehörige der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind verpflichtet, gemäß

Mehr

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum. 2 Hamburg (Fassung vom ) Teil B Seite 6. Teil C Seite 7.

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum. 2 Hamburg (Fassung vom ) Teil B Seite 6. Teil C Seite 7. Brandschutzordnung Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum 2 Hamburg (Fassung vom.0.2011) Teil A Seite Teil B Seite 6 Teil C Seite 7 Seite 1 von 7 Teil A Verhalten im Brandfall Brand melden In Sicherheit

Mehr

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg Allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung Offenes Feuer und Kerzen (z. B. Adventszeit) sind verboten Rauchen ist nur in dafür zugelassenen Bereichen erlaubt Aschenbecher benutzen und Inhalte nur in nicht

Mehr

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße Hamburg (Fassung vom ) Teil A Seite 1

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße Hamburg (Fassung vom ) Teil A Seite 1 Brandschutzordnung Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße 21 21031 Hamburg (Fassung vom 09.03.2011) Teil A Seite 1 Teil B Seite 2 6 Seite 1 von 6 Teil A Verhalten im Brandfall

Mehr

Brand melden Jeder Brandausbruch ist unverzüglich zu melden!

Brand melden Jeder Brandausbruch ist unverzüglich zu melden! Ruhe bewahren Personenschutz geht vor Sachschutz Brand melden Jeder Brandausbruch ist unverzüglich zu melden! Feuerwehr alarmieren LEITSTELLE DER FEUERWEHR 112 Um eine effektive Brandbekämpfung und schnelle

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:

Mehr

Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik

Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik Brandschutzordnung der Universität Bayreuth I. Verhalten im Brandfall 1. Allgemeine Hinweise Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik 2. Brand melden Die Brandmeldung

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall 2/8 TEIL A BRANDSCHUTZORDNUNG AUSHANG Brände verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Ruhe bewahren Verhalten im Brandfall Brand melden Notruf 112 Feuermelder betätigen In Sicherheit bringen

Mehr

Studentenwohnheim Hof. Brandschutzordnung. Albert-Einstein. Einstein-Straße Hof

Studentenwohnheim Hof. Brandschutzordnung. Albert-Einstein. Einstein-Straße Hof Studentenwohnheim Hof Brandschutzordnung Albert-Einstein Einstein-Straße 2 95028 Hof 1 Brandschutzordnung Teil A 2 Brände verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Verhalten im Brandfall Ruhe

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit

Mehr

IZB-Mitarbeiterinnenbelehrung

IZB-Mitarbeiterinnenbelehrung unterweisung ^ IZB Mitarbeiterinnenbelehrung 2 3 Seite 1 Ein technischer Defekt an einer Verteilersteckdose und Stromleitungen hatte das Labor in Flammen gesetzt. Die restlichen 400 Quadratmeter der Praxis

Mehr

Teil B Anhang Geb. 1507

Teil B Anhang Geb. 1507 Gebäude 1507 Königsworther Platz 1 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Geb. 1507 1 Inhalt des Anhangs Brandschutzordnung Teil B 1 Zweck... 3 2 Geltungsbereich... 3 3 Begriffsbestimmungen... 3 4

Mehr

Brände verhüten. Offenes Feuer verboten. Verhalten im Brandfall. Ruhe bewahren

Brände verhüten. Offenes Feuer verboten. Verhalten im Brandfall. Ruhe bewahren Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren 1. Brand melden Feuermelder betätigen und über Telefon 112 weitere Informationen an die Feuerwehr geben WER meldet? WAS brennt?

Mehr

Brandschutzordnung. nach DIN Teil B. für alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben

Brandschutzordnung. nach DIN Teil B. für alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Brandschutzordnung nach DIN 14096-2 Teil B für alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Stand: Januar 2013 Brände verhüten Rauchverbot und Verbot zum Umgang mit offenem Feuer in den gekennzeichneten

Mehr

Teil B Anhang Gebäude 1208

Teil B Anhang Gebäude 1208 Gebäude 1208 Kesselhaus Schloßwender Straße 5 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1208 Inhalt des Anhangs Brandschutzordnung Teil B 1 Einleitung... 3 2 Brandschutzordnung... 4 3 Brandverhütung...

Mehr

Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B.

Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B. Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B. Brandschutzordnung Teil A gilt für alle Mitarbeitenden im Johanniswall 4 und für Besucher gilt für alle Mitarbeitenden im Johanniswall 4 Brandschutzordnung

Mehr

Brandschutzordnung. für das. Jade - Gymnasium Jaderberg

Brandschutzordnung. für das. Jade - Gymnasium Jaderberg Brandschutzordnung für das Jade - Gymnasium Jaderberg Allgemeines Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen Die Feuerverhütung ist die wichtigste Aufgabe des Feuerschutzes. Die nachstehenden Vorsorgeregelungen

Mehr

UNTERWEISUNG. Ing. Greibel Gabriel

UNTERWEISUNG. Ing. Greibel Gabriel UNTERWEISUNG 1 VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ F E U E R A L A R M I M G E B Ä U D E - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - V E R H A L T E N I M A L A R M - B Z W. B R A

Mehr

Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung

Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Brandschutz Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Brandschutz geht alle an Brände kosten in Deutschland zwischen 600 und 800 Menschen pro Jahr das Leben. Die meisten sterben dabei nicht durch

Mehr

Brandschutzordnung DIN Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg Neukirchen

Brandschutzordnung DIN Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg Neukirchen Brandschutzordnung DIN 14096- Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg 20 34626 Neukirchen Stand 08/2007 Brände Verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten! Ruhe

Mehr

Vorbeugender Brandschutz in Schulen

Vorbeugender Brandschutz in Schulen 1 16 Vorbeugender Brandschutz in Schulen Feueralarm in der Schule - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Empfehlungen und Tipps zum Verhalten im Alarm- bzw. Brandfall Alarmübung (früher Räumungsübung)

Mehr

Im gesamten Haus herrscht Rauchverbot. Geraucht werden darf nur im Freien.

Im gesamten Haus herrscht Rauchverbot. Geraucht werden darf nur im Freien. Brandverhütung Im gesamten Haus herrscht Rauchverbot. Geraucht werden darf nur im Freien. Weiterhin ist im gesamten Haus offenes Feuer verboten. Erlaubt sind handelsübliche Kerzen. Sie dürfen nur in Anwesenheit

Mehr

Brandschutzordnung. nach DIN Teil B. Name der Firma Strasse der Firma Ort der Firma. Frommershäuserstr Vellmar.

Brandschutzordnung. nach DIN Teil B. Name der Firma Strasse der Firma Ort der Firma. Frommershäuserstr Vellmar. Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil B Name der Firma Strasse der Firma Ort der Firma aufgestellt von Frommershäuserstr.78 34246 Vellmar Stand: 00.2009 Inhaltsverzeichnis Brandschutzordnung Teil A 3

Mehr

Richtige Benutzung eines Feuerlöschers

Richtige Benutzung eines Feuerlöschers Richtige Benutzung eines Feuerlöschers Wo finde ich überhaupt den lebensrettenden Feuerlöscher? Von entscheidender Wichtigkeit ist, dass Sie bei der Suche nicht in Panik verfallen. Überlegen Sie, wo sich

Mehr

Informationen der Feuerwehr Ratingen zum Umgang mit tragbaren Feuerlöschern

Informationen der Feuerwehr Ratingen zum Umgang mit tragbaren Feuerlöschern Informationen der Feuerwehr Ratingen zum Umgang mit tragbaren Feuerlöschern Feuerlöscher richtig anwenden Jeder hat schon mal einen Feuerlöscher in der Hand gehabt. Aber wissen Sie auch wie er richtig

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN B

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN B BRANDSCHUTZORDNUNG DIN 14 096 - B Für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben (Sportler, Mitarbeiter, Besucher) Verantwortlich für Aktualisierung und Anpassung ist der Eigentümer des Gebäudes Stand:

Mehr

Unterweisen Allgemeines. Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung

Unterweisen Allgemeines. Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Unterweisen Allgemeines Brandschutz Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Brandschutz geht alle an Fakten Brände kosten in Deutschland zwischen 600 und 800 Menschen pro Jahr das Leben. Die meisten

Mehr

Was tun, wenns brennt

Was tun, wenns brennt Was tun, wenns brennt Löschgeräte müssen immer gut zugänglich sein. Richtig vorbereitet sein Ein Feuer kann überall ausbrechen. Merken Sie sich die Fluchtwege und Standorte der Löschgeräte. Im Notfall

Mehr

Allgemeine Sicherheitsunterweisung S. 1

Allgemeine Sicherheitsunterweisung S. 1 Allgemeine Sicherheitsunterweisung S. 1 1. Notfall-Einrichtungen 2. Notruf-Aushänge 3. Verhalten im Notfall 4. Verhalten im Brandfall 5. Wichtige Symbole S. 2 Notfall-Einrichtungen Wo sind Flucht- und

Mehr

Merkblatt für den Alarmfall. Alarmierung bei...

Merkblatt für den Alarmfall. Alarmierung bei... Merkblatt für den Alarmfall Gebäude: Hauptgebäude A Alarmierung bei... *1337 Feuerwehr 1336 1. Verhalten Sie sich ruhig. Keine Panik. 2. Informieren Sie sofort * 1337 3. Hausmeister/ Hausdienst betätigt

Mehr

Geschäftsanweisung 01/2014

Geschäftsanweisung 01/2014 Geschäftsanweisung 01/2014 Betreff: Brandschutz und Feueralarm im Jobcenter Bernkastel-Wittlich Zum Schutz und zur Sicherheit der Beschäftigten, sowie der Besucherinnen und Besucher werden die nachstehenden

Mehr

RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall Brandschutzordnung der Ruhr-Universität Bochum

RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall Brandschutzordnung der Ruhr-Universität Bochum RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall Brandschutzordnung der Ruhr-Universität Bochum Inhalt: vorbeugender Brandschutz häufige Brandursachen Feuerlöscher Flucht- und

Mehr

Unterweisung vom Betriebspersonal

Unterweisung vom Betriebspersonal vom Betriebspersonal Grundsätze einer Belehrung Brände in Behörden und Betrieben gehören zu den Schadensereignissen, an denen die Öffentlichkeit besonderen Anteil nimmt. Deshalb kommt es darauf an, im

Mehr

Teil B Anhang Geb. 1138

Teil B Anhang Geb. 1138 Gebäude 1138 Otto-Klüsener-Haus Im Moore 11B Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Geb. 1138 1 Inhalt des Anhangs Brandschutzordnung Teil B 1 Zweck... 3 2 Geltungsbereich... 3 3 Begriffsbestimmungen...

Mehr

Brandschutzordnung IB Internat Haus Einstein

Brandschutzordnung IB Internat Haus Einstein Brandschutzordnung IB Internat vom 01.03.2014 für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Inhaltsverzeichnis: 1. Brandverhütung 2. Brand- und Rauchausbreitung 3. Flucht- und Rettungswege 4. Melde-

Mehr

Allgemeine Unterweisung für den Brandschutz

Allgemeine Unterweisung für den Brandschutz Allgemeine Unterweisung für den Brandschutz Einführung Grundlagen der Verbrennung Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen Richtiges Verhalten im Brandfall Einführung MENSCHENLEBEN UMWELT Schutzinteressen des

Mehr

Teil B Anhang Gebäude 1138

Teil B Anhang Gebäude 1138 Gebäude 1138 Otto-Klüsener-Haus Im Moore 11B Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1138 Inhalt des Anhangs Brandschutzordnung Teil B 1 Einleitung... 3 2 Brandschutzordnung... 4 3 Brandverhütung...

Mehr

Brandschutzunterweisung Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement

Brandschutzunterweisung Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement Brandschutzunterweisung 2012 Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement Übersicht Brandentstehung Brandverhütung Brand- und Rauchausbreitung Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten Meldeeinrichtungen

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG. Teil C nach DIN 14096: BSZ Wirtschaft und Technik Bautzen Bautzen Schilleranlagen 1

BRANDSCHUTZORDNUNG. Teil C nach DIN 14096: BSZ Wirtschaft und Technik Bautzen Bautzen Schilleranlagen 1 BRANDSCHUTZORDNUNG Teil C nach DIN 14096: 05-2014 BSZ Wirtschaft und Technik Bautzen 02625 Bautzen Schilleranlagen 1 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Brandverhütung... 4 3. Meldung und Alarmierungsablauf...

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall Brandschutzordnung für Studentenwohnheime Diese Brandschutzordnung wurde nach DIN 14096 erarbeitet. Stand: 01.06.2009 Aufgestellt von: Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbh Leipzig Eilenburger

Mehr

Brandschutzordnung. Genehmigt und in Kraft gesetzt durch den Vorstand.

Brandschutzordnung. Genehmigt und in Kraft gesetzt durch den Vorstand. Brandschutzordnung Genehmigt und in Kraft gesetzt durch den Vorstand. Teil A - Brandschutzordnung hängt aus Ist für den Aushang bestimmt und regelt das Notwendigste und gilt für die Beschäftigten und Besucher

Mehr

Notfall Rufnummern. Rettungsdienst/Notarzt Tel Giftnotruf Tel. (0761) Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin Tel.

Notfall Rufnummern. Rettungsdienst/Notarzt Tel Giftnotruf Tel. (0761) Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin Tel. Notfall Rufnummern Unfall melden Erste Hilfe Material Telefon im Sanitätsraum Raum: im Sanitätsraum Rettungsdienst/Notarzt Tel. 112 Giftnotruf Tel. (0761) 1 92 40 Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin

Mehr

Brandsicherheit in Hochhäusern

Brandsicherheit in Hochhäusern Brandsicherheit in Hochhäusern Wenns drauf ankommt. Brände in Hochhäusern Für Hochhäuser gilt im Brandfall der gleiche Grundsatz wie für Einfamilienhäuser: Das Gebäude verlassen und draussen bleiben! Für

Mehr

Brandschutzordnung für den GUV Hannover/ LUK Niedersachsen

Brandschutzordnung für den GUV Hannover/ LUK Niedersachsen für den Stand:14.03.2008 Inhaltsverzeichnis Vorwort 2 Teil A Brandschutzordnung Teil A Verhalten im Brandfall Allgemeiner Aushang 3 Teil B Brandschutzordnung Teil B 1. Brandverhütung 4 2. Brand- und Rauchausbreitung

Mehr

IHRE FEUERWEHR INFORMIERT Brände vermeiden und richtiges Verhalten im Brandfall. Mit den Menschen für die Menschen im Land.

IHRE FEUERWEHR INFORMIERT Brände vermeiden und richtiges Verhalten im Brandfall. Mit den Menschen für die Menschen im Land. IHRE FEUERWEHR INFORMIERT Brände vermeiden und richtiges Verhalten im Brandfall. Mit den Menschen für die Menschen im Land. VORWORT Detlef Radtke Landesbrandmeister Die Feuerwehren sind ein wesentlicher

Mehr

Brandschutzinformationen für Veranstaltungen

Brandschutzinformationen für Veranstaltungen Brandschutzinformationen für Veranstaltungen Brandschutzinformationen als Anhang zu den Vertragsunterlagen bei Vermietungen von Räumlichkeiten der TU Darmstadt 1. Grundsätzlich Bitte machen Sie sich vor

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall 1 Bevor die Feuerwehr eintrifft: Verhalten im Brandfall Wenn Sie einen Brand entdecken, ist ein ruhiges und besonnenes Handeln sehr wichtig um sich selbst und Andere in Sicherheit zu bringen. Angst dagegen

Mehr

Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall

Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall T I P P S Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall Bereiche, in denen leicht entzündliche, selbstentzündliche oder brandfördernde Stoffe gelagert oder be- bzw. verarbeitet werden, sind durch

Mehr

Brandschutz/Evakuierungshelfer

Brandschutz/Evakuierungshelfer Brandschutz/Evakuierungshelfer Programm 1. Einführung 2. Ziele 3. Organisation an der KU (Brandschutzordnung) 4. Aufgaben Brandschutz/Evakuierungshelfer 5. Wissen/Grundlagen Brandlehre, Brandklassen 6.

Mehr

(Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben)

(Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) (Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) Amberg, den Heimleiter Feuerwehr Amberg/Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, so zu arbeiten, dass kein

Mehr

Sicherheitsinstruktionen 16. Dezember 2017

Sicherheitsinstruktionen 16. Dezember 2017 Sicherheitsinstruktionen 16. Dezember 2017 Auf einen Blick: Was tun bei Feueralarm? Schritte bei Feueralarm 1. Zum Fernsignaltableau gehen 2. Innerhalb von 3 Minuten gemäss Bild unten den Alarm quittieren

Mehr

Brandschutzordnung des Zentrums für Aus- und Fortbildung

Brandschutzordnung des Zentrums für Aus- und Fortbildung Brandschutzordnung des Zentrums für Aus- und Fortbildung nach DIN 14096 Stand: 20.5.2014 2. 1 n haltsverzeich n is 1. Einleitung 3 Seite Brandschutzordnung Teil - A - 4-5 Brandschutzordnung Teil - A -

Mehr

Notruf an der Hochschule Fulda

Notruf an der Hochschule Fulda Notruf an der Hochschule Fulda Sollte im Notfall Hilfe gebraucht werden, bitte erst die Rettungskräfte alarmieren und anschließend die interne Meldung an die Hausmeister weiter geben. Der Notruf sollte

Mehr

Brandschutzbelehrung

Brandschutzbelehrung Brandschutzbelehrung Andreas Hirczy TU Graz Institut für Theoretische Physik Computational Physics 15. Juli 2016 Andreas Hirczy (TU Graz - itp cp ) Brandschutzbelehrung 15. Juli 2016 1 / 14 Brände Brandentstehung

Mehr

Brandschutzordnung Teil B des Hörsaalgebäudes Rubenowstraße 1 der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Brandschutzordnung Teil B des Hörsaalgebäudes Rubenowstraße 1 der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 1 Brandschutzordnung Teil B des Hörsaalgebäudes Rubenowstraße 1 der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Diese Brandschutzordnung enthält Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Fall eines

Mehr

Verhalten bei Brand Lehrerinformation

Verhalten bei Brand Lehrerinformation Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Verhaltensregeln für den Brandfall. Die SuS ordnen den Brandsituationen die entsprechenden Regeln zu. Alarmierung der Feuerwehr im Rollenspiel. Unterschied der Merksätze.

Mehr

Notruf an der Hochschule Fulda

Notruf an der Hochschule Fulda Notruf an der Hochschule Fulda Sollte im Notfall Hilfe gebraucht werden, bitte erst die Rettungskräfte alarmieren und anschließend die interne Meldung an die Hausmeister weiter geben. Der Notruf sollte

Mehr

Brandschutzordnung nach DIN14096 Teil A und B

Brandschutzordnung nach DIN14096 Teil A und B Plan - Nr.: KuKo Brandschutzordnung nach DIN14096 Teil A und B Veranstaltungs- und Stand: Mai 2017 Erstellt durch: Robert Kopetz Brandschutzordnung Seite 2 Inhaltsverzeichnis a) Brandschutzordnung b) Brandverhütung

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall FLUCHTWEG - ORIERTIERUNGSPLAN Die natürliche Reaktion des Menschen gegenüber einer lebensbedrohenden Gefahr ist die Flucht. Die Flucht muss daher aus jedem Betriebs-, Anstalts- oder

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B DIN 14096 Teil A und B Für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Unternehmen XYZ-Firma B-straße 54321 Muster-Stadt Aufsteller Dipl.-Ing. Thomas Hankel Hannah-Arendt-Straße 3-7 35037 Marburg INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG nach DIN 14096

BRANDSCHUTZORDNUNG nach DIN 14096 BRANDSCHUTZORDNUNG Wächterstraße 11 Leipzig Die Bestimmungen dieser gilt für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule Die dient im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes der Brandverhütung und gibt

Mehr

Brandschutz. Kurz-Instruktion 7 ABZ

Brandschutz. Kurz-Instruktion 7 ABZ Lektion 1: Alarmplan Lektion 2: Verhalten im Brandfall Lektion 3: Brandbekämpfung Lektion 4: Brandverhütung Informationen für den Instruierenden Wissenstest mit Lösung Dokumentation ABZ Lektion 1: Alarmplan:

Mehr

Abt. Arbeits - und Umweltschutz. Brandschutz

Abt. Arbeits - und Umweltschutz. Brandschutz Abt. Arbeits - und Umweltschutz Brandschutz Es stellt sich die Frage warum viele Menschen die Gefahren eines Brandes falsch beurteilen. Vielleicht liegt es daran, dass manchen von uns folgende Aussagen

Mehr

B R A N D S C H U T Z O R D N U N G T e i l B

B R A N D S C H U T Z O R D N U N G T e i l B a) Einleitung Diese Brandschutzordnung regelt die notwendigen Maßnahmen im Falle eines Schadensfeuers im Hauptgebäude des Freizeitheim Hofgut Schmalenberg. Diese Brandschutzordnung enthält Hinweise, Ratschläge

Mehr

Umgang mit Feuerlöschern Praxis (Außengelände)

Umgang mit Feuerlöschern Praxis (Außengelände) Allgemeine Brandschutzgrundlagen Allgemeine Brandschutzanforderungen Sicherheitskennzeichnungen Umgang mit Feuerlöschern Praxis (Außengelände) 1 Was ist Feuer? Verbrennung "Bei der Verbrennung verbindet

Mehr

Teil B Anhang Gebäude 1101

Teil B Anhang Gebäude 1101 Gebäude 1101 Welfengarten 1 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1101 1 Einleitung Dieser gebäudespezifische Anhang zur Brandschutzordnung (BSO) Teil B der Leibniz Universität Hannover gilt

Mehr

Brandschutzordnung. Teil B nach DIN für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben. Objekt: TechBase Franz-Mayer-Straße Regensburg

Brandschutzordnung. Teil B nach DIN für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben. Objekt: TechBase Franz-Mayer-Straße Regensburg Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096-2 für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Objekt: TechBase Franz-Mayer-Straße 1 93053 Regensburg Alle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet, sich so zu verhalten,

Mehr

BHKW JUNKERSDORF. Flucht- und Rettungsanweisung. Wiener Weg Köln. Für Mitarbeiter, Fremdpersonal und Besucher.

BHKW JUNKERSDORF. Flucht- und Rettungsanweisung. Wiener Weg Köln. Für Mitarbeiter, Fremdpersonal und Besucher. BHKW JUNKERSDORF Wiener Weg 4 50858 Köln Flucht- und Rettungsanweisung Für Mitarbeiter, Fremdpersonal und Besucher Seite 1 von 14 Inhalt 1 GRUNDSÄTZLICHES 2 VERHALTEN BEI GEFAHR 2.1 VERHALTEN BEI UNFÄLLEN

Mehr

Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096

Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 20 Musterbrandschutzordnung Objekt: Kammfabrik Adolf Schuppe Eigentümer: Karl-Heinz Schuppe Bahnhofstr. 42 43137 Stenkelfeld 1 Musterbrandschutzordnung 21 Inhaltsverzeichnis: a) Einleitung...................................................

Mehr

Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096

Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096 Teil A, B und C nach DIN 14096 Zur Verhütung und zur Bekämpfung von Bränden wird für das Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim nachfolgende Brandschutzordnung (Teile A bis C) erlassen. Diese Brandschutzordnung

Mehr

Verhalten im Brandfall / Alarmfall

Verhalten im Brandfall / Alarmfall Verhalten im Brandfall / Alarmfall Kommt es in einem Schulgebäude zu einem Brand ist es wichtig, dass die Lehrkräfte ihrer Führungsrolle gerecht werden und die Schüler zum richtigen Verhalten anleiten

Mehr

Feueralarm in der Schule. Alarmplan Primarschule Birmensdorf

Feueralarm in der Schule. Alarmplan Primarschule Birmensdorf Feueralarm in der Schule Alarmplan Primarschule Birmensdorf 1 Einleitung Im Schuljahr 2009/2010 hat die Schulleitung folgenden Grundsatz bestimmt: Gemeinsam gesund bleiben! Was demzufolge auch beinhaltet,

Mehr

Brandschutzordnung. Studentenwerk im Saarland e.v.

Brandschutzordnung. Studentenwerk im Saarland e.v. Brandschutzordnung (nach DIN 14096, Teil 1 3) für das Studentenwerk im Saarland e.v. Wohnheim C Kirrberger Straße 13 Homburg Diese Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A - B - C - Aushang Verhaltensregeln

Mehr

HHG Helmholtz-Gymnasium Schule der Stadt Bonn

HHG Helmholtz-Gymnasium Schule der Stadt Bonn HHG Helmholtz-Gymnasium Schule der Stadt Bonn Skript zur Sicherheitsbelehrung im Schuljahr 2015/2016 Allgemein Am Helmholtz-Gymnasium gibt es zwei automatisierte Alarmierungen: den sog. Feueralarm und

Mehr

Inselspital, Universitätsspital Bern Brandschutz

Inselspital, Universitätsspital Bern Brandschutz Inselspital, Universitätsspital Bern Brandschutz Verhalten im Brandfall Einführung Ihr Verhalten bei einem Brandausbruch ist entscheidend. Oft wird die Feuerwehr erst nach misslungenen Löschversuchen alarmiert.

Mehr

Prävention Brandschutz. Feuer richtig löschen. Wenns drauf ankommt.

Prävention Brandschutz. Feuer richtig löschen. Wenns drauf ankommt. Prävention Brandschutz Feuer richtig löschen Wenns drauf ankommt. Hilfsmittel für Sofortmassnahmen Mit dem Einsatz von einfachen Löschgeräten wie Handfeuerlöscher, Löschdecke oder Wasserlöschposten lassen

Mehr

Unterweisungskurzgespräch Brandschutz

Unterweisungskurzgespräch Brandschutz Unterweisungskurzgespräch Brandschutz Lektion 1: Alarmplan Lektion 2: Verhalten im Brandfall Lektion 3: Brandbekämpfung Lektion 4: Brandverhütung Informationen für Unterweisende Wissenstest mit Lösung

Mehr

Brandschutzordnung. Brandverhütung:

Brandschutzordnung. Brandverhütung: Brandverhütung: Brandschutzordnung Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch größte Vorsicht und Umsicht zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Deshalb gelten folgende Anordnungen:

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren! Brand melden über Notruf 112 Telefon befindet sich im Erste-Hilfe-Raum Wer meldet? Was brennt? Wo brennt es? Sind Menschen in Gefahr? In Sicherheit bringen Gefährdete

Mehr

Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg

Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg Teil B Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch größte Vorsicht und Aufmerksamkeit zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Um ein

Mehr

Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester

Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester Inhalt Einführung Elemente der Grundunterweisung 1 Dokumentation Weitere Informationen Einführung

Mehr

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Brandschutzordnung des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Fremdfirmen

Mehr

Teil B Anhang Gebäudekomplex 1801/1802

Teil B Anhang Gebäudekomplex 1801/1802 Gebäudekomplex 1801/1802 Am Moritzwinkel 6 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäudekomplex 1801/1802 1 Einleitung Dieser gebäudespezifische Anhang zur Brandschutzordnung (BSO) Teil B der Leibniz

Mehr

Brandschutzordnung. der Hochschule Weserbergland Am Stockhof Hameln

Brandschutzordnung. der Hochschule Weserbergland Am Stockhof Hameln Brandschutzordnung der Hochschule Weserbergland Am Stockhof 2 31785 Hameln Allgemeines Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C: Brandschutzordnung Teil A: (Aushang) Gilt für jeden, der

Mehr

Bei Rettungsversuchen immer auf Selbstschutz achten!

Bei Rettungsversuchen immer auf Selbstschutz achten! Hchschule Anhalt 1. Grundsätzliche Infrmatinen Ntfallinfrmatinen Seite 1/7 Das Verhalten in den ersten Minuten nach Eintritt eines Ntfalls ist entscheidend für den Erflg der Rettungsmaßnahmen. Ziel ist

Mehr

Brandschutz. erstellt nach W. Schreiber KUVB. Stand: Januar 2013

Brandschutz. erstellt nach W. Schreiber KUVB. Stand: Januar 2013 erstellt nach W. Schreiber KUVB Stand: Januar 2013 Einleitender Hinweis Die nachfolgenden Informationen sind grundsätzlich Empfehlungen. Jeder Einzelfall ist für sich mit den Experten vor Ort zu prüfen

Mehr

Feuer kann töten - schützen Sie sich!

Feuer kann töten - schützen Sie sich! Feuer kann töten - schützen Sie sich! Feuer kann töten 25. Brände/Jahr in Österreich 5 bis 1 Brandtote Brandursachen: Unachtsamkeit Leichtsinn Technischer Defekt Brandgefahren im Haus Küche Heißes Kochgut/Herd

Mehr

Brandschutzordnung nach DIN Teil B für öffentliche Versammlungsstätten der Stadt Frankenau

Brandschutzordnung nach DIN Teil B für öffentliche Versammlungsstätten der Stadt Frankenau Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil B für öffentliche Versammlungsstätten der Stadt Frankenau Allgemeines Diese Brandschutzordnung ist eine organisatorische Maßnahme der Stadt Frankenau für dieses Gebäude,

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm.

BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN 14096 der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. Für alle Beschäftigten, Lehrenden, Studierenden und Mitarbeiter von Fremdfirmen ohne besondere Brandschutzaufgaben

Mehr