eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer an Hauptschulen und Kooperativen Mittelschulen

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1 wiener lehrerinnen Wählergruppe öaab--clw Schenkenstr. 4/ Wien eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer an Hauptschulen und Kooperativen Mittelschulen Überarbeitet von: BSI Manfred ZOLLES

2 MERKBLATT für das Ausfüllen von (HS und KMS) Siehe Schulunterrichtsgesetz 19, Abs. 2 und Erlassregistratur 209, Zl /8/ Wer bekommt eine Schulnachricht? Jeder Schüler erhält eine Schulnachricht (auch außerordentliche Schüler) 2. Wie werden ausgefüllt? Die Schulnachricht kann entweder handschriftlich (dokumentenechte Tinte bzw. Kugelschreiber), in Maschineschrift oder mit Computer ausgefüllt werden. Auch Stempel sind zulässig. Die Unterschrift des Lehrers muss aber handschriftlich eingesetzt werden. (Ausnahme: Bei Computerdruck kann auch der Name des Klassenlehrers ausgedruckt werden - - keine Unterschrift erforderlich) Keine Unterschrift der Schulleiterin / des Schulleiters. WMS: Vorgaben dazu sind in der Aussendung vom Dezember 2009 ersichtlich! KMS: Es ist unbedingt zwischen horizontaler und vertikaler Kooperation zu unterscheiden! Horizontale Kooperation (= Schulversuch gemäß 7 SchOrgG) Die Benotung erfolgt nach der Schulversuchsbeschreibung vom 10.Oktober 2006 je nach standortspezifischem Schulversuchsplan. Variante A: Beurteilung nach Leistungsgruppen (siehe vertikale Kooperation) Variante B: Schulstufe keine Leistungsgruppen, Beurteilung nach 5- bzw. 6-teiliger Notenskala 8. Schulstufe: ausschließlich Benotung nach Leistungsgruppen!!! Folgende Tabelle ist in der Schulnachricht anzuführen: Erläuterung der Beurteilungsstufen (Noten) in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik; Anforderungen gemäß Lehrplan bzw. Leistungsgruppe; Bedeutung für Übertritte in weiterführende Schulen. Note Anforderungen (der Begriff Leistungsgruppe wird im Sinne von Leistungsniveau verwendet) Erfüllung der Voraussetzung für die Aufnahme ohne Aufnahmsprüfung in weiterführende Schulen Sehr gut I. Leistungsgruppe bzw. AHS- Höhere Schulen Unterstufe Gut I. Leistungsgruppe bzw. AHS- Höhere Schulen Unterstufe I. Leistungsgruppe bzw. AHS- Höhere Schulen Befriedigend* Unterstufe II. Leistungsgruppe 3- oder 4-jährige mittlere Schulen Genügend III. Leistungsgruppe 1- oder 2-jährige mittlere Schulen Nicht genügend III. Leistungsgruppe *Bei Befriedigend muss die Zuordnung zur I. oder II. Leistungsgruppe von der Lehrerin / vom Lehrer angemerkt sein. Vertikale Kooperation (=Autonomieprojekt) Die Benotung erfolgt ausschließlich nach Leistungsgruppen 2/6

3 3. Wie werden Schreibfehler berichtigt? Keine Ausbesserungen neue Schulnachricht anfertigen. 4. In arabischen Ziffern wird ausgefüllt: Bezeichnung der Klasse und der Schulstufe Leistungsgruppe (in heterogenen Schülergruppen ist LG zu streichen) Leistungsnoten 5. In Worten muss ausgefüllt werden: Verhaltensnoten (großer Anfangsbuchstabe!) Keine Verhaltensnote erhalten: Schüler/innen der 4. HS - Klassen In der Klasse jene Kinder, die sich bereits im 9. oder 10.Schuljahr ihrer Schulpflicht befinden. 6. Von der Teilnahme an Pflichtgegenständen befreite Schüler Schüler/innen, die von der Teilnahme an einem Pflichtgegenstand befreit sind, erhalten in der Beurteilungsspalte den Vermerk - befreit Nicht beurteilt Schüler/innen, die in einzelnen Gegenständen nicht beurteilt werden können (z. B. außerordentliche Schüler oder Schüler mit langen Absenzen), erhalten statt einer Leistungsnote den Vermerk - nicht beurteilt Leerzeilen Sind durch einen Strich ungültig zu machen. 9. Anerkannte Religionsgemeinschaften und ihre Abkürzungen: Derzeit bestehen in folgende gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften: Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften Katholische Kirche römisch-katholisch maronitisch-katholisch italo-albanisch chaldäisch-katholisch syro-malabar-katholisch koptisch-katholisch armenisch-katholisch syrisch-katholisch äthiopisch-katholisch syro-malankar-katholisch melkitisch-katholisch ukrainisch-katholisch ruthenisch-katholisch rumänisch-katholisch griechisch-katholisch byzantinisch-katholisch bulgarisch-katholisch slowakisch-katholisch ungarisch-katholisch zugelassene Abkürzung röm.-kath. armen.-kath. griech.-kath. 3/6

4 Evangelische Kirche A.B. Evangelische Kirche H.B.. evangelisch A.B. evangelisch H.B. evang.a.b. evang. H.B. Altkatholische Kirche s altkatholisch altkath. Griechisch-orientalische Kirche in Koptisch-orthodoxe Kirche in Syrisch-orthodoxe Kirche in griechisch-orthodox serbisch-orthodox rumänisch-orthodox russisch-orthodox bulgarisch-orthodox koptisch-orthodox syrisch-orthodox griech.-orth. serb.-orth. rum.-orth. russ.-orth. bulgar.-orth. kopt.-orth. syr.-orth. Israelitische Religionsgesellschaft israelitisch israel. Evangelisch-methodistische Kirche in Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage in Armenisch-apostolische Kirche in Neuapostolische Kirche in Islamische Glaubensgemeinschaft in ische Buddhistische Religionsgesellschaft evangelisch-methodistisch Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage armenisch-apostolisch neuapostolisch islamisch buddhistisch EmK Kirche Jesu Christi HLT armen.-apostol. neuapostol. islam. buddhist. Jehovas Zeugen in Jehovas Zeugen Jehovas Zeugen 10. Religion / Sonstiges Die Zugehörigkeit zu einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft ist in und Zeugnissen zu vermerken. Folgende religiöse Bekenntnisgemeinschaften haben Rechtspersönlichkeit erworben und sind ebenfalls einzutragen: Bahá i Religionsgemeinschaft (Bahai) Bund der Baptistengemeinden in (Bapt.) Bund evangelikaler Gemeinden in (evangelikal) Christengemeinschaft Bewegung für religiöse Erneuerung in (Christengemeinschaft) Freie Christengemeinde/Pfingstgemeinde (freie Christengem.) Hinduistische Religionsgesellschaft in (hinduistisch) Kirche der Siebenten Tags-Adventisten (S.T.Advent.) Mennonitische Freikirche (MFÖ) Pfingstkirche Gemeinde Gottes in (PfK Gem. GottesiÖ) 4/6

5 Gemäß 3 Abs. 2 der Zeugnisformularverordnung BGBl. Nr. 415/1989 idgf der Verordnung BGBl. II Nr. 320/1999 ist im Jahreszeugnis und im Semesterzeugnis beim Religionsbekenntnis von Amts wegen die Zugehörigkeit auch zu einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft zu vermerken. Dabei sind die obigen in Klammer gesetzten Kurzbezeichnungen, die nicht verändert werden dürfen, zu verwenden. Diese Vermerke können auch in der Schulnachricht ( 19 Abs.2 SchUG) verwendet werden. (Siehe Erlassregistratur 220, Zl: /0003-kanz0/2007 vom 30. März 2007) Auf Ansuchen des Erziehungsberechtigten nach Bestätigung durch den RL-Lehrer ist folgender Zusatz möglich: Der Schüler/die Schülerin hat auf Grund einer vorgelegten Bestätigung den Religionsunterricht der/des... besucht. Eine Beurteilung dieses RL-Unterrichts ist jedoch unzulässig. Schüler ohne religiöses Bekenntnis erhalten bei den Personalien und bei der Leistungsnote für Religion einen Strich. Hat ein solcher Schüler am Religionsunterricht teilgenommen, erhält er in der Rubrik Freigegenstände aus Religion (Abkürzung Rel.Bek.) eine entsprechende Beurteilung Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, erhalten statt der Leistungsnote für Religion einen Strich. 11. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Freigegenstände (mit Leistungsbeurteilung): Maschinschreiben, Kurzschrift, Unverbindliche Übungen: Chorgesang Spielmusik Werkerziehung Bildnerisches Gestalten Darstellendes Spiel Schach Berufsorientierung und Bildungsinformation Verkehrserziehung Bewegung und Sport (der Schwerpunkt wird nicht angegeben) Physik und Chemie Biologie und Umweltkunde Einführung in die Informatik Musikalisches Gestalten Interessens- und Begabungsförderung Muttersprachlicher Unterricht Abweichungen sind lt. ER I: 216, Autonomie in der Schule [Schulautonome Lehrpläne ( 6 SchOG)] möglich. [Die Teilnahme an der unverbindlichen Übung,,Muttersprachlicher Unterricht" (integrativ und im Kurs) wird in, Jahreszeugnissen, Jahres- und Abschlusszeugnissen und Schulbesuchsbestätigungen bei den unverbindlichen Übungen vermerkt. 5/6

6 11.3. Besonderer Förderunterricht in Deutsch: Der Besuch des besonderen Förderunterrichtes Deutsch zum Erwerb der Unterrichtssprache Deutsch (Begleitlehrer integrativ und im Kurs, sprachlicher Förderkurs, Seiteneinsteigerkurs) wird im Schülerstammblatt vermerkt. Keine Eintragung erfolgt in, Jahreszeugnissen, Jahres- und Abschlusszeugnissen und Schulbesuchsbestätigungen (Siehe Erlassregistratur , /0046-kanz1/2002 vom ) 12. Hinweis auf Lehrpläne/Schulversuche: (z.b. Autonomieprojekt, Schulautonome Stundentafel, Heterogener Unterricht in Leistungsgruppenfächern, ) Diese sind in der dafür vorgesehenen Rubrik einzutragen. 13. Der zur Anwendung gebrachte,,lehrplanzusatz - Deutsch für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache" ist Teil des Lehrplanes für den Pflichtgegenstand,,Deutsch" und somit auch Teil der Leistungsbeurteilung im Pflichtgegenstand,,Deutsch". In den, Jahreszeugnissen, Jahres- und Abschlusszeugnissen und Schulbesuchsbestätigungen wird kein Hinweis auf den Lehrplanzusatz-Deutsch für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache vorgenommen. 14. Ausstellungsdatum der ist der letzte Unterrichtstag des ersten Semesters: Die sind unbedingt zu kollationieren. Dies ist mit Unterschrift auf der letzten Seite des Klassenbuches zu bestätigen. Erlass-Reg. 209 Jahreszeugnisse und vom 22.Dezember 2004 Regelung für den Schulversuch und das Autonomieprojekt KMS im SJ 2006/07 (vom 10. Oktober 2006) Erlass-Reg. 216 Autonomie in der Schule vom 13.September 2004 Überarbeitet von BSI Manfred Zolles Eine Information Ihrer PersonalvertreterInnen der Wählergruppe wiener lehrerinnen Stand: 6/6

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