Rhein-Neckar-Kreis Allgemeine Nutzungsbedingungen und Entgeltverzeichnis des Medienzentrums
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- Ella Michaela Keller
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1 Rhein-Neckar-Kreis Allgemeine Nutzungsbedingungen und Entgeltverzeichnis des Medienzentrums gültig ab
2 I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme des Medienzentrums nach dem Beschluss des Ausschusses für Soziales, Schulen und Kultur vom Benutzung des Medienzentrums Heidelberg 1.1 Für eine gewerbliche Nutzung oder die Inanspruchnahme des Medienzentrums durch Privatpersonen erhebt der Landkreis privat-rechtliche Entgelte nach dem nachstehenden Verzeichnis. Öffentliche Schulen, gemeinnützige Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie kommunale Einrichtungen sind von der Entrichtung der privat-rechtlichen Nutzungsentgelte - ausgenommen die Inanspruchnahme des Reparaturdienstes nach Ziffer 6 und das Entleihen von Großbildprojektoren nach Ziffer 3.9 bis 3.11 des Verzeichnisses - freigestellt. Dies gilt auch für Privatschulen, die den für jedes Schuljahr festgelegten Betrag je Schüler an das Landesmedienzentrum entrichtet haben. Die im Verzeichnis festgelegten Säumnisentgelte werden bei Überschreitung der vereinbarten Ausleihzeit von allen Benutzern des Medienzentrums erhoben. 1.2 Soweit Umsatzsteuerpflicht gegeben ist, wird die Steuer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich erhoben. 1.3 Die Entgelte werden nicht nach der Dauer der tatsächlichen Benutzung, sondern nach der Dauer der Abwesenheit der Gegenstände vom Medienzentrum bemessen. Jeder angefangene Arbeitstag zählt voll. Arbeitsfreie Tage (z.b. Samstag, Sonn- und Feiertage) sowie der Rückgabetag, soweit die Rückgabe vormittags erfolgt, werden nicht angerechnet. 1.4 Transport und Versand der Gegenstände gehen zu Lasten und auf Gefahr des Entleihers. Dies gilt auch, wenn kein Nutzungsentgelt nach Punkt 1.1 erhoben wird. 1.5 Das Entgelt wird mit der Bekanntgabe der Kostenrechnung an den Schuldner zur Zahlung fällig. Es ist an die Kreiskasse zu entrichten. 2
3 2. Inkraftreten Diese Regelung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Regelung vom außer Kraft Heidelberg, den Stefan Dallinger 3
4 II. V E R Z E I C H N I S der privat-rechtlichen Entgelte Entgelt je Tag EURO 1. Projektionsgeräte 1.1 Diaprojektoren 8,-- Euro 1.2 Episkope 15,-- Euro 1.3 Filmprojektor 31,-- Euro 1.4 Overheadprojektor 15,-- Euro 1.5 Sofort-Presenter 4,-- Euro 2. Bildwände, Zubehör 2.1 Leinwand bis 2 x 2 m 10,-- Euro 2.2 Leinwand 3,20 x 2,40 m 16,-- Euro 2.3 Leinwand 3,60 x 2,80 m 17,-- Euro 3. Video-Geräte, Fotokameras, Computer und Zubehör 3.1 Videokamera digital 3CCD 14,-- Euro 3.2 Video-Player VHS 11,-- Euro 3.3 Casablanca, digitales Videoschneidegerät bis 10 GB 21,-- Euro 3.4 Casablanca, digitales Videoschneidegerät bis 20 GB 25,-- Euro 3.5 DVD-Player / Blue-Ray-Player 11,-- Euro 3.6 Fernsehgerät 55 cm Bilddiagonale 7,-- Euro 3.7 Fernsehgerät 72 cm Bilddiagonale 9,-- Euro 3.8 Plasma Bildschirm 100 cm Bilddiagonale 25,-- Euro 3.9 Daten-Großbildprojektor bis 2500 ANSI-Lumen 18,-- Euro * 3.10 Daten-Großbildprojektor über 2500 ANSI-Lumen 44,-- Euro * 3.11 Daten-Projektor Full HD >= 6000 ANSI-Lumen 109,-- Euro ** 3.12 Kamera-/Video-Stativ 4,-- Euro 3.13 Verstärkerbox 10,-- Euro 3.14 Notebook Dell 26,-- Euro 3.15 Notebook Apple 27,-- Euro 3.16 externe Festplatte 7,-- Euro 3.17 DVD-Brenner, extern 8,-- Euro 3.18 Funk-Set 2fach 9,-- Euro 3.19 Funk-Set 4fach 16,-- Euro 3.20 Reportageset 15,-- Euro 3.21 FWU-Audiobox (Mischpult, Mikrofone) 16,-- Euro 3.22 Fotokamera, digital 8,-- Euro 3.23 Fotokamera, digital, Spiegelreflex 13,-- Euro 3.24 Video-Mischer, 4 Eingänge 30,-- Euro 3.25 Verstärker-Anlage Fohhn 14,-- Euro 3.26 Audio-CD-Recorder 13,-- Euro 4
5 3.27 Handy-Recorder 8,-- Euro 3.28 Navigations-Geräte einzeln 8,-- Euro 3.29 Navigations-Geräte 5er-Set 19,-- Euro 3.30 ipad 13,-- Euro * Die nach Nr. 1.1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen entgeltbefreiten Einrichtungen zahlen anstelle des ausgewiesenen Entgeltes ein Entgelt für die Lampenabnutzung in Höhe von 10,-- Euro pro Tag. ** Die nach Nr. 1.1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen entgeltbefreiten Einrichtungen zahlen anstelle des ausgewiesenen Entgeltes ein Entgelt für die Lampenabnutzung in Höhe von 50,-- Euro pro Tag. 4. Medien Filme, Videobänder VHS, Diareihen, Tonbänder, Kassetten, Software (DVD, CD-ROM) 7,-- Euro 5. Säumnisentgelt Bei Überschreitung der vom Medienzentrum festgesetzten Ausleihzeit für nach Abs der allgemeinen Nutzungsbedingungen entgeltbefreiten Einrichtungen werden ab dem Zeitpunkt der 2. Mahnung für jeden weiteren Tag 50 % des Entgeltes für private und gewerbliche Nutzung als Säumnisentgelt erhoben. Die erste Mahnung erfolgt als Rückgabeerinnerungsschreiben am ersten Tag der Säumnis. 6. Reparaturdienst und sonstige technische Dienstleistungen Je angefangene Viertelstunde 10,-- Euro Kosten der Ersatzteile werden nach den tatsächlichen Preisen berechnet. 7. Bildhonorare Für Bildhonorare und Entgelte im Bereich des Fotoarchivs des Medienzentrums finden die Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsarbeitsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Die aktuellen Honorare sind im Entgeltverzeichnis des Landesmedienzentrums ausgewiesen. 8. Zuschlag bei unterlassenem Urheberrechtsvermerk: 50 % des Bildhonorars. 5
6 9. Schadensersatz Für Geräte, Filme, Diapositive, Tonträger und andere Gegenstände, die beschädigt zurückgegeben werden oder bei der Entleihung in Verlust geraten sind, werden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten des Medienzentrums sowie ein Verwaltungsaufwand von mindestens 10,-- in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt auch für Entleiher, die von der Entgeltregelung freigestellt sind. 10. Sonstiges 10.1 Das Medienzentrum ist nicht umsatzsteuerpflichtig, Vorsteuerabzug deshalb nicht möglich Für die Ausleihe von Bildmaterial, das der Öffentlichkeitsarbeit des Rhein- Neckar-Kreises oder der Stadt Heidelberg dient, wird kein Entgelt erhoben. 6
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