Woldegker. Landbote. Autohaus. Allen Lesern eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit. großer. NEU Fahrradshop

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1 Woldegker Jahrgang 23 Mittwoch, den 11. Dezember 2013 Nr. 12/13 Heimatzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Woldegk, der Gemeinden Groß Miltzow, Helpt, Kublank, Mildenitz, Neetzka, Petersdorf, Schönbeck, Schönhausen, Voigtsdorf und der Windmühlenstadt dt Woldegk & des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung ng Strasburg Landbote Foto: Runge/ Johanniter Jugendzentrum Woldegk Allen Lesern eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit Autohaus Ponto Unser Woldegk Mühlenblick 1 b Telefon ( ) Fax ( ) woldegk@autohaus-ponto.de großer Leistungsangebot: Vermittlung von Neu- und Gebrauchtwagen aller Fahrzeugtypen Reparatur aller Fahrzeugtypen Verkauf von Ersatzteilen Oldtimerrestaurierung, MZA Händler Fahrzeugvermietung - Anzeige - NEU Fahrradshop

2 Woldegk 2 Nr. 12/2013 Seite Telefonverzeichnis/Sprechzeiten 2 Amt/Stadt Woldegk/städtische Einrichtungen Amtsvorsteher/Bürgermeister/Ortsvorsteher Amtliche Bekanntmachungen 4 Friedhofssatzung+2. Änderungssatzung Friedhofsgebühren Mildenitz v Änderungssatzung Hauptsatzung Amt Woldegk v Änderungssatzung Hauptsatzung Groß Miltzow v Änderungssatzung Hauptsatzung Kublank v Änderungssatzung Hauptsatzung Mildenitz v Änderungssatzung Hauptsatzung Petersdorf v Änderungssatzung Hauptsatzung Woldegk v Anordnungsbeschluss BOV Kreckow v Informationen aus dem Amt 15 Nächste Ausgabe Termine Woldegker Landbote 2014 Weihnachtsgrüße Amtsvorsteher Weihnachtsgrüße Woldegker Bürgermeister Weihnachtsgrüße Bürgermeister Gemeinden Stadtvertretersitzung v Grüne Hochzeiten Wir gratulieren 20 Geburtstagsjubilare Januar Geburten November Kita- und Schulnachrichten 21 Kita Sankt Martin Woldegk Kita Sausewind Holzendorf Kita Zum Spatzennest Schönbeck Regionale Schule mit Grundschule Wilhelm Höcker Woldegk Grundschule Pappelhain Holzendorf MOSAIK_Schule Holzendorf neue friedländer gesamtschule Kulturnachrichten 27 Spruch des Monats Kirchliche Nachrichten 27 Ev. Kirchengemeinden Woldegk und Bredenfelde Ev. Pfarramt Fürstenwerder Feuerwehrnachrichten 29 Kreisfeuerwehrverband MSE FFw Groß Miltzow Vereine und Verbände 31 Angelverein De Fischköpp Woldegk AWO Begegnungszentrum Woldegk AWO Begegnungsstätte Holzendorf Chorgemeinschaft Strasburg DRK Neubrandenburg Dorfgemeinschaft Canzow Drachenfreunde und Kulturverein Rattey Faschingsclub Holzendorf Förderverein Fachwerkkirche Hildebrandshagen Frauenselbsthilfe nach Krebs Imkerverein Woldegk Jagdgenossenschaft Badresch Johanniter Jugendzentrum Woldegk Johanniter Unfallhilfe Pflegedienst Woldegk Johanniter Unfallhilfe Kirchturmverein Woldegk Landesheimatverband M-V Modellfluggruppe Woldegk Mühlen- u. Heimatverein Woldegk NABU M-V Pflegeelterngruppe Miteinander Woldegk Reit-, Fahr- u. Voltigierverein Woldegk Schützenverein 1514 Woldegk Schützenverein Schönhausen Sportnachrichten 49 Kegeln Woldegk Tischtennis Woldegk Heimatliches 50 Woldegker Aufnahmen + Nachtrag Spurensuche Advent Telefonverzeichnis des Amtes Woldegk Amt Woldegk Karl-Liebknecht-Platz 1, Woldegk amt-woldegk@amt-woldegk.de Fax: Telefonverzeichnis Bezeichnung der Stelle Name Tel. Haus Zimmer Zentrale/Kanzlei Frau Dittmann Leiter der Verwaltung und Ordnungsangelegenheiten Herr Eickhoff Leiter Zentrale Dienste Herr Wallitt Allg. Verwaltung/Kultur Frau Kroll Schulverwaltung/Kita Frau Ruthenberg Einwohnermeldeamt Frau Ramp/ Frau Möller Standesamt Frau Möller Archiv/W. Landbote/ Fundbüro Frau Wosny Hauptsachbearbeiter Finanzen Herr Reuter EDV- Systemverwaltung Frau Riesner Steuern/Abgaben Frau Lütge Anlagenbuchhaltung Frau Baume Kassenleiterin Frau Benthien Amtskasse Frau Pape Vollstreckungsbeamter Herr Franz Leiter Bau-/ Ordnungsamt Herr Balzer Ordnungsangelegenheiten/FFw Frau Reichard Wohngeld/Friedhofsverwaltung Frau Dröse Tiefbau/Ordnungs- Frau Witt angelegenheiten Hochbau/Gebäudeverwaltung Frau Kuschfeldt Bauleitplanung/ Stadtsanierung Herr Nebe Liegenschaften Frau Friese

3 Nr. 12/ Woldegk dienstags mittwochs donnerstags Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bitte nutzen Sie bei Anrufen die Durchwahlrufnummern. So können Ihre Belange für Sie schneller und kostengünstiger bearbeitet werden. Sprechzeiten des Amtes 08:30-12:00 und 13:00-17:30 Uhr 08:30-12:00 Uhr (außer Bauamt) 08:30-12:00 und 13:00-15:30 Uhr Notrufe Rettungswache Alt Käbelich 112 Freiwillige Feuerwehr 112 Polizei 110 TelefonSeelsorge oder Frauen- und Kinderschutzhaus Es besteht auch die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Sprechzeiten einen Termin telefonisch zu vereinbaren. Mühlenberg Tel November - Februar nach vorheriger Absprache Tel Fürstenwerder Chaussee 9 Museumsmühle Woldegk Zollhaus Göhren Öffnungszeiten: Nach vorheriger Absprache Tel Wollweberstr. 27 Schulbibliothek Öffnungszeiten: mittwochs - mit Ausnahme der Schulferien 11:00-12:00 Uhr für Schüler und 14:00-17:00 Uhr für öffentliche Besucher Schiedsstelle Woldegk Rainer Gabel Schloßstraße Mildenitz Tel schiedsmann_woldegk@web.de Revierförsterin Woldegker Stadtwald Ines Würker Forstamt Neubrandenburg Tel Sprechzeiten: freitags 12:00-14:00 Uhr im Büro in Schönbeck, Dorfstr. 28 Bereitschaftstelefon GKU Strasburg Tel Funktelefon Woldegker Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbh Burgtorstr. 12 Tel Service- und Beschäftigungsgesellschaft mbh Woldegk Brüderstraße 3 Tel Sprechzeiten Amtsvorsteher und Bürgermeister der Gemeinden des Amtes Amtsvorsteher Herr Conrad Tel dienstagnachmittags nach Vereinbarung Groß Miltzow Frau Janke, Tel donnerstags, 17:00-18:00 Uhr Ringstraße 1, Holzendorf Helpt Frau Schmidt, Tel nach Vereinbarung Kublank Herr Rütz, Tel nach Vereinbarung Mildenitz Herr Blödorn Tel freitags nach Vereinbarung Neetzka Herr Dreschel, Tel nach Vereinbarung Petersdorf Herr Kozian, Tel nach Vereinbarung Schönbeck Herr Penseler, Tel u. 3. Dienstag im Monat 18:00-19:00 Uhr Gemeindezentrum in Schönbeck oder nach Vereinbarung Schönhausen Frau Schulz, Tel mittwochs 15:00-17:00 Uhr Gemeindezentrum Voigtsdorf Frau Deutschmann, Tel nach Vereinbarung Woldegk Herr Dr. Lode, Tel montags - freitags nach vorheriger Absprache Karl-Liebknecht-Platz 2 Telefonverzeichnis Ortsvorsteher/-beauftragte Stadt Woldegk OT Bredenfelde Frau Drewes Tel OT Canzow Frau Möbius Tel OT Göhren/Georginenau/ Grauenhagen Herr Karberg Tel OT Hinrichshagen/ Oltschlott Herr Völz Tel Tel OT Rehberg/Vorheide Herr Kieckbusch Tel Tel

4 Woldegk 4 Nr. 12/2013 Nr. 30/ Friedhofssatzung der Gemeinde Mildenitz Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Mildenitz vom die Friedhofssatzung der Gemeinde Mildenitz erlassen: I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 1 Geltungsbereich und Zweckbestimmung (1) Diese Friedhofssatzung gilt für folgende gemeindlichen Friedhöfe der Gemeinde Mildenitz: 1. Friedhof Mildenitz; 2. Friedhof Hornshagen. Der Friedhof Mildenitz umfasst die Flurstücke14/3 und 15/1 der Flur 6 der Gemarkung Mildenitz mit einer Größe von 0,615 ha. Der Friedhof Hornshagen umfasst das Flurstück 2 der Flur 1 der Gemarkung Hornshagen mit einer Größe von 0,3720 ha. (2) Die Friedhöfe dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Mildenitz mit ihren Ortsteilen waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Beisetzung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. 2 Schließung und Entwidmung (1) Friedhöfe und Friedhofsteile können aus wichtigem öffentlichen Grund ganz oder teilweise für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung) oder einer anderen Verwendung zugeführt (Entwidmung) werden. (2) Nach der beschränkten Schließung werden Nutzungsrechte nicht mehr verliehen. Eine Verlängerung von Nutzungsrechten erfolgt lediglich zur Anpassung an die Ruhezeit. Beisetzungen dürfen nur noch in Grabstätten stattfinden, an denen im Zeitpunkt der beschränkten Schließung noch Nutzungsrechte bestehen, sofern die Grabstätten noch nicht belegt sind oder sofern zu dem genannten Zeitpunkt die Ruhezeiten abgelaufen waren. Eingeschränkt werden kann auch der Kreis der Beisetzungsberechtigten, nachträgliche Ausnahmen von dieser Einschränkung kann die Friedhofsverwaltung im Einzelfall zur Vermeidung unbilliger Härten bei bestehenden Nutzungsrechten genehmigen. (3) Nach der Schließung dürfen Beisetzungen nicht mehr vorgenommen werden. (4) Durch die Entwidmung wird die Eigenschaft als Ruhestätte der Verstorbenen aufgehoben. Die Entwidmung wird erst ausgesprochen, wenn keine Nutzungsrechte mehr bestehen, sämtliche Ruhezeiten abgelaufen sind und eine angemessene Pietätsfrist vergangen ist. (5) Jede Schließung oder Entwidmung nach Abs. 1 wird öffentlich bekannt gegeben. Der Nutzungsberechtigte einer von der Schließung betroffenen Wahlgrabstätte/Urnenwahl-grabstätte erhält außerdem eine schriftliche Mitteilung, wenn sein Aufenthalt bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist. 3 Friedhofsverwaltung (1) Die Friedhöfe sind unselbständige Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie werden vom Amt Woldegk verwaltet. (2) Die Verwaltung der Friedhöfe richtet sich nach dieser Friedhofssatzung, den kirchlichen Bestimmungen und den allgemeinen staatlichen Vorschriften. (3) Mit der Wahrnehmung der laufenden Verwaltungsaufgaben kann die Friedhofsverwaltung einen Dritten beauftragen. II. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN 4 Öffnungszeiten (1) Die Friedhöfe sind während der an den Eingängen bekannt gegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. 5 Verhalten auf den Friedhöfen (1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen der Friedhofsverwaltung ist Folge zu leisten. (2) Kinder unter zehn Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung und unter der Verantwortung Erwachsener betreten. Sie sind ständig zu beaufsichtigen. (3) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet: 1. die Friedhöfe und deren Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen, Hecken und Pflanzungen zu übersteigen oder zu durchbrechen sowie Rasenflächen, Grabstätten und Grabeinfassungen unberechtigt zu betreten oder zu befahren; 2. Abfälle jeglicher Art und überschüssige Boden- und Abraummassen außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern; 3. Bodenmassen für die Anlage von Grabstätten dem Friedhofsgelände zu entnehmen; 4. Hunde oder andere Tiere frei umher laufen zu lassen; Hunde sind kurz angeleint zu führen und ständig zu beaufsichtigen; 5. die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; ausgenommen sind Kinderwagen und Krankenfahrstühle, Sargtransportwagen und Transportkarren sowie Fahrzeuge der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden; 6. Bänke oder Stühle auf den Wegen oder bei Grabstellen aufzustellen; 7. Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten oder diesbezüglich zu werben; 8. Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind; 9. aus anderen als persönlichen Gründen, insbesondere gewerbsmäßig, ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung zu fotografieren; 10. zu lärmen und zu spielen; 11. an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung gewerbliche oder andere störende Arbeiten auszuführen. (4) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (5) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Sie sind spätestens drei Tage vorher anzumelden. (6) Auf den Grabflächen herumliegende oder in Hecken und Pflanzungen befindliche Harken, Gießkannen, Konservendosen und Weckgläser können durch die Friedhofsverwaltung ohne vorherige Benachrichtigung entfernt werden. (7) Gekennzeichnete Lastfahrzeuge der Anlieferer und der zugelassenen gewerblichen Betriebe dürfen nur die für den Kraftfahrzeugverkehr freigegebenen Wege, und zwar mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 15 km/h benutzen. (8) Reden und Feiern in der Halle und an den Grabstätten können von allen anerkannten Gemeinschaften und Einzelpersonen gehalten werden. Sie sind der Würde des Ortes und dem Ernst der Handlung entsprechend auszugestalten. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit die Interessen anderer nicht beeinträchtigt werden. (9) Grabmale und anderes Material dürfen auf den Fußwegen nur mit Wagen befördert werden, deren Radbreite mindestens 7 cm beträgt. Grabmale und anderes Material dürfen weder auf den Wegen noch auf fremden Gräbern gelagert werden.

5 Nr. 12/ Woldegk 6 Gewerbliche Arbeiten (1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für die dem jeweiligen Berufsbild entsprechende gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Die Friedhofverwaltung macht die Zulassung davon abhängig, dass der Gewerbetreibende einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweist. (3) Die Zulassung wird befristet für ein Kalenderjahr ausgestellt und ist ständig mitzuführen. Auf Verlangen ist die Zulassung der Friedhofsverwaltung oder den Bediensteten des Friedhofsbewirtschafters vorzuzeigen. (4) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen. (5) Jede gewerbliche Arbeit ist mindestens zwei Tage vor dem vorgesehenen Ausführungstermin bei der Friedhofsverwaltung anzumelden und mit den angemeldeten Bestattungsterminen abzustimmen. (6) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur werktags außer samstags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeit des Friedhofes, spätestens um 17:00 Uhr, an Werktagen vor Feiertagen spätestens um 13:00 Uhr zu beenden. Die Arbeiten dürfen nicht vor 7:00 Uhr begonnen werden. Die Friedhofsverwaltung kann Verlängerungen der Arbeitszeiten zulassen. (7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht hindern. Die Arbeits- und Lagerplätze sind nach Beendigung der Tagesarbeiten zu säubern und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen, bei Unterbrechung der Tagesarbeit so herzurichten, dass eine Behinderung anderer ausgeschlossen ist. Die Gewerbetreibenden dürfen auf dem Friedhof keinen Abraum lagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden. (8) Die weitere gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen kann von der Friedhofsverwaltung untersagt und die Zulassung durch schriftlichen Bescheid entzogen werden, wenn der Gewerbetreibende wiederholt gegen für den Friedhof geltende Bestimmungen verstößt. III. BESTATTUNGSVORSCHRIFTEN 7 Anzeigepflicht und Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist mindestens drei Tage vor dem vorgesehenen Bestattungstermin bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind der Bestattungsschein und die gegebenenfalls weiteren erforderlichen Unterlagen beizufügen. (2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Soll eine Feuerbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen. (4) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung fest. Bestattungen erfolgen nur werktags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Die Friedhofsverwaltung kann ausnahmsweise Bestattungen an einem Sonn- oder Feiertag gestatten, wenn zwei Feiertage aufeinander folgen oder ein Feiertag einem Sonntag folgt. (5) Aschen werden nur in der Erde beigesetzt. Aschen müssen spätestens 6 Monate nach der Einäscherung bestattet werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen in einer Urnenreihengrabstätte bestattet. (6) Jede Leiche muss eingesargt sein. Verstorbene mit ihren Neugeborenen und Zwillingskinder unter einem Jahr können bei gleichzeitiger Bestattung in einem Sarg eingesargt werden. (7) Nur die beim Amt Woldegk angemeldeten Beerdigungsunternehmer dürfen Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen ausführen. Die Bestattung durch einen Beerdigungsunternehmer, der seinen Betriebssitz nicht im Amtsbereich Woldegk hat, bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Friedhofsverwaltung. (8) Beisetzungen in einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte erfolgen grundsätzlich anonym durch die Friedhofsverwaltung. 8 Ruhezeiten und Särge (1) Die Ruhezeit für Leichen beträgt 25 Jahre. (2) Die Ruhezeit für Aschen beträgt 20 Jahre. (3) Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet werden, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein, soweit nicht anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (4) Die Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. 9 Ausheben der Gräber (1) Die Gräber werden auf den Friedhöfen Mildenitz und Hornshagen von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. (2) Für diese Arbeiten kann die Friedhofsverwaltung einem Dritten die Genehmigung erteilen. (3) Urnen werden mindestens 0,50 m tief, gemessen von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante der Urne, beigesetzt. (4) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. Der Zwischenraum der Oberkante des Sarges und der Erdoberfläche (ohne Grabhügel) muss mindestens 0,90 m betragen. (5) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vor der Beisetzung entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente, Einfassungen oder anderes Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten zu erstatten. (6) Nutzungsberechtigte der Nachbargrabstätten haben eine notwendige vorübergehende Veränderung auf ihren Gräbern zu dulden. Beschädigungen von Nachbargrabstätten, die bei der Herstellung der Gräber eintreten, beseitigt die Friedhofsverwaltung oder der mit der Ausführung der Arbeiten beauftragte Dritte bzw. der mit der Ausführung der Arbeiten beauftragte Bestatter. 10 Umbettungen und Ausgrabungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen aus einer Grabstätte in eine andere Grabstätte innerhalb der Stadt sind nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses zulässig. (3) Umbettungen von Leichen und Aschen zu anderen Friedhöfe bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltungen. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten der verfügungsberechtigte Angehörige der/des Verstorbenen, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Der Antragsteller hat sich schriftlich zu verpflichten, die Kosten der Umbettung und den Ersatz der Schäden zu übernehmen, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch die Umbettung entstehen.

6 Woldegk 6 Nr. 12/2013 (4) Bei allen Umbettungen muss das Einverständnis des Ehegatten, der Kinder und Eltern durch schriftliche Erklärung nachgewiesen werden. (5) Bei der Umbettung von Leichen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, kann die Genehmigung nur erteilt werden, wenn für die Umbettung die schriftliche Genehmigung der Ordnungsbehörde und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes vorliegen. (6) Alle Umbettungen auf dem Friedhof Mildenitz werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen oder Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden. IV. GRABSTÄTTEN 11 Arten und Nutzungsrechte (1) Die Grabstätten werden unterschieden in: 1. Reihengrabstätten 2. Wahlgrabstätten 3. Urnenreihengrabstätten 4. Urnenwahlgrabstätten 5. Ehrengrabstätten 6. Gemeinschaftsgrabstätten 6.1 Urnenfeld anonym (nur Friedhof Mildenitz) 6.2 Rasenurnengrabstätte mit Grabmal (nur Friedhof Mildenitz) 6.3 Grabfeld für Erdbestattungen anonym (nur Friedhof Mildenitz) 6.4 Rasenreihengrabstätte (Sargbestattung) mit Grabmal (nur Friedhof Mildenitz) (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können nur öffentlich-rechtliche Nutzungsrechte nach dieser Satzung erworben werden. Ein Nutzungsrecht kann jeweils nur einer einzelnen Person, nicht mehreren Personen zugleich, zustehen. (3) Rechte an einer Grabstätte werden nur beim Todesfalle verliehen. Bei Wahlgrabstätten kann die Friedhofsverwaltung Ausnahmen zulassen. (4) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. (5) In einer Grabstelle darf grundsätzlich nur eine Leiche oder Asche beigesetzt werden. Eine verstorbene Mutter und ihr gleichzeitig - bei oder kurz nach der Geburt - verstorbenes Kind oder zwei gleichzeitig verstorbene Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr dürfen in einer Grabstelle beigesetzt werden. (6) In einer bereits belegten Grabstelle einer Wahlgrabstätte darf zusätzlich eine Asche beigesetzt werden, wenn der bereits Beigesetzte 1. der Ehegatte, 2. ein Kind (eheliches, nichteheliches, als Kind angenommenes Kind), 3. ein Enkel (eheliches, nichteheliches, als Kind angenommenes Kind des Kindes), 4. Vater oder Mutter (auch Annehmender von als Kind angenommenen Personen), 5. Schwester oder Bruder (auch Halbgeschwister), 6. Großelternteil (auch Eltern der Annehmenden von als Kind angenommen Personen), der/des Verstorbenen war. (7) Eine Grabstelle darf grundsätzlich erst nach Ablauf der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche neu belegt werden. (8) Das Ausmauern von Gräbern ist nicht gestattet. (9) Die Gebühren für die einzelnen Grabstätten richten sich nach der jeweils geltenden Gebührensatzung. 12 Reihengrabstätten/Rasenreihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte bzw. eine vorherige Reservierung eines bestimmten Bestattungsplatzes ist nicht möglich. (2) Anonyme Erdbestattungsgräber sind Erdbestattungsgräber ohne individuelle Kennzeichnung, die der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. (3) Auf der Rasenreihengrabstätte für Sargbestattungen mit Grabmal werden Grabstätten mit vorgeschriebenen Grabmalen angelegt, die der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. Grabeinfassungen sind nicht zulässig. Auf einer Rasenreihen-grabstätte kann zusätzlich eine Urne beigesetzt werden. (4) Auf einer Reihengrabstätte ist nur eine Erdbestattung zulässig. (5) Je Bestattungsplatz wird eine Fläche 1,25 m x 2,50 m vergeben. 13 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungserwerber bestimmt wird. (2) Das Nutzungsrecht kann mit Ausnahme der Fälle nach 2 Abs. 2 verlängert oder wieder erworben werden. Eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist nur auf Antrag und eine Verlängerung nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Bei einer Bestattung wird das Nutzungsrecht für die gesamte Wahlgrabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit des zuletzt Beigesetzten verlängert. Die Gebühren für die Verlängerung richten sich nach der jeweils geltenden Gebührensatzung. (3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. Je Bestattungsplatz wird eine Fläche von mindestens 1,25 m x 2,50 m vergeben. (4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Graburkunde. (5) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der jeweilige Nutzungsberechtigte drei Monate vorher schriftlich, falls er nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist, durch eine öffentliche Bekanntmachung und durch einen Hinweis für die Dauer von drei Monaten auf der Grabstätte hingewiesen. (6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit das Nutzungsrecht nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert wird. (7) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag übertragen, der erst zum Zeitpunkt des Todes des Übertragenden wirksam wird. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über: 1. auf den überlebenden Ehegatten, 2. auf die Kinder (eheliche, nichteheliche, als Kind angenommene Kinder), 3. auf die Stiefkinder, 4. auf die Enkel (eheliche, nichteheliche, als Kind angenommene Kinder der Kinder) in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, 5. auf die Eltern (auch Annehmende von als Kind angenommenen Personen), 6. auf die Geschwister (auch Halbgeschwister), 7. auf die Stiefgeschwister, 8. auf die nicht unter 1) bis 7) fallenden Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen 2) bis 4) und 6) bis 8) wird der Älteste Nutzungsberechtigter.

7 Nr. 12/ Woldegk (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht nur auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 7 Satz 2 genannten Personen übertragen; er bedarf hierzu der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. (9) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (10) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte beigesetzt zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (11) In einer mehrstelligen Wahlgrabstätte dürfen der Nutzungsberechtigte und folgende Angehörige des Nutzungsberechtigten oder des bereits Bestatteten beigesetzt werden: 1. Ehegatte, 2. Kinder (eheliche, nichteheliche, als Kind angenommene Kinder), 3. Enkel (eheliche, nichteheliche, als Kind angenommene Kinder der Kinder), 4. Eltern (auch Annehmende von als Kind angenommenen Personen), 5. Geschwister (auch Halbgeschwister), 6. Großeltern (auch Eltern der Annehmenden von als Kind angenommen Personen), 7. Ehegatten der unter 1) bis 6) genannten Angehörigen. (12) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zu gärtnerischer Unterhaltung und Pflege der Grabstätte. (13) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. 14 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden in: 1. Urnengrabstätten 2. Urnenwahlgrabstätten 3. Grabstätten für Erdbeisetzungen mit Ausnahme der Reihengrabstätten 4. anonymes Urnenfeld 5. Rasenurnengrabstätte mit Grabmal 6. Ehrengrabstätten (2) Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche zugeteilt werden. Die Größe eines Urnenreihengrabes beträgt 0,50 m x 0,50 m. Eine Verlängerung oder ein Erwerb des Nutzungsrechtes an einem Urnenreihengrab bzw. eine vorherige Reservierung eines bestimmten Bestattungsplatzes ist nicht möglich. (3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungserwerber bestimmt wird. Die Größe eines Urnenwahlgrabes beträgt 1,00 m x 1,00 m. (4) In einem Urnenwahlgrab dürfen der Nutzungsberechtigte und folgende Angehörige des Nutzungsberechtigten oder des bereits Bestatteten beigesetzt werden: 1. Ehegatte, 2. Kinder (eheliche, nichteheliche, als Kind angenommene Kinder), 3. Enkel (eheliche, nichteheliche, als Kind angenommene Kinder der Kinder), 4. Eltern (auch Annehmende von als Kind angenommenen Personen), 5. Geschwister (auch Halbgeschwister), 6. Großeltern (auch Eltern der Annehmenden von als Kind angenommen Personen), 7. Ehegatten der unter 1) bis 6) genannten Angehörigen. In einem Urnenwahlgrab können insgesamt bis zu zwei Urnen bestattet werden. (5) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengrabstätten und für Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. (6) Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätten sind Grabstätten ohne individuelle Kennzeichnung, die der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. (7) Rasenurnengrabstätten mit Grabmal sind Grabstätten mit vorgeschriebenen Grabmalen, die erst im Todesfall der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. Grabeinfassungen sind nicht zulässig. Auf einer Rasenurnengrabstätte kann zusätzlich eine Urne beigesetzt werden. 15 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegt der Gemeinde Mildenitz. V. GESTALTUNG DER GRABSTÄTTEN 16 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck dieser Satzung sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtlage gewahrt werden. 17 Gärtnerische Gestaltung der Grabstätten (1) Jede Grabstätte muss innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung oder dem Erwerb des Nutzungsrechtes vom Nutzungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten Person oder zugelassenen Firma mit einer Grundbepflanzung ausgestattet und dauernd angemessen gepflegt werden. Die Verpflichtung zur Pflege der Grabstätte erlischt erst nach Rückgabe der Grabstätte unter der Beachtung der Bestimmungen dieser Friedhofssatzung. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. (2) Die Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes, dem besonderen Charakter des Friedhofsteiles und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Hecken dürfen eine Höhe von 0,80 m nicht überschreiten (ausgenommen von der Friedhofsverwaltung gepflanzte Hecken zum Schutz der Gräber an Böschungen). Das Pflanzen von Bäumen und Koniferen, die Höher als 1,00 m werden, ist auf den Grabstätten nicht gestattet. (3) Der Schnitt und die Beseitigung zu stark wachsender oder abgestorbener Pflanzen kann von der Friedhofsverwaltung angeordnet werden. Wird die notwendige Maßnahme nicht innerhalb der von der Friedhofsverwaltung gesetzten Frist durchgeführt, werden die Arbeiten auf Kosten des Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung ausgeführt. (4) Hohe Grabhügel sind nicht zulässig, weil eine harmonische Gesamtwirkung der Grabfelder und eine gute gärtnerische Gestaltung der Grabstätten dadurch gestört werden. Um die einzelnen Grabstellen anzudeuten, genügt es, flache Hügel anzulegen, die mit kriechenden dauergrünen Gewächsen und niedrigen Blumen bepflanzt werden können. Ein Grabhügel darf nicht höher als 25 cm sein. (5) Veränderungen der Grundgestaltung der Grabreihen und der Wege durch die Grabnutzungsberechtigten sind nicht zulässig. Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Gemeinschaftsgrabstätten/Urnengemeinschaftsgrabstätten dürfen nicht bepflanzt werden. Blumen oder Kränze sind an den dafür vorgesehenen Stellen abzulegen.

8 Woldegk 8 Nr. 12/2013 (6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht gestattet. Ständige Grababdeckungen mit Beton und Teerpappe sowie das Bestreuen der Grabstellen mit Kies, Splitt oder ähnlichen Stoffen anstelle einer Bepflanzung, oder das Unterteilen der Grabflächen mit Steinen oder anderen Materialien in Beete ist nicht gestattet. Eine Bepflanzung der Grabstätten soll dem Belegen mit ständigen Grababdeckungen vorgezogen werden. (7) Vor der Zurückgabe einer Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte sind alle gepflanzten Blumen, Hecken, Gehölze und andere Pflanzen von der Grabstätte zu entfernen, die sich auf oder neben der Grabstätte befinden. Hierzu gehören auch die von Anderen übernommenen Pflanzen, die sich bereits bei Erwerb oder Übernahme des Nutzungsrechtes auf oder neben der Grabstätte befanden. Ausgenommen von der Pflicht zur Entfernung sind die von der Friedhofsverwaltung an Böschungen gepflanzten Hecken und zu genutzten Nachbargräbern gehörende oder von deren Nutzungsberechtigten übernommene Hecken neben einer Grabstätte. Nach der Einebnung ist auf der Grabstätte Gras anzusäen. Wird die Grabstätte nicht ordnungsgemäß abgeräumt, wird die Friedhofsverwaltung die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten beräumen. 18 Vernachlässigung (1) Wird eine Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Nutzungsberechtigte nach schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, wird durch eine öffentliche Bekanntmachung und einem dreimonatigen Hinweis auf der Grabstätte auf die Verpflichtung zur Herrichtung und Pflege hingewiesen. Bleibt die Aufforderung oder der Hinweis drei Monate unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Entziehungsbescheid wird der Nutzungsberechtigte aufgefordert, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von drei Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. (2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck entfernen. VI. Grabmale und bauliche Anlagen 19 Grabmale und andere bauliche Anlagen (1) Die Grabmale und baulichen Anlagen unterliegen den Bestimmungen dieser Friedhofssatzung und sind in ihrer Gestaltung und Bearbeitung an die Umgebung anzupassen. (2) Die Friedhofsverwaltung kann für Grabmale und sonstige bauliche Anlagen in besonderer Lage weitergehende Anforderungen an Material, Entwurf und Ausführung verlangen, wenn dies aus Gründen der Standsicherheit erforderlich ist. (3) Grabmale dürfen aus Naturstein, Holz und geschmiedetem oder gegossenem Metall sein. Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: 1. Jede handwerkliche Bearbeitung ist zugelassen. Politur ist gestattet. Die Seiten müssen gleichmäßig, Rückseiten müssen sauber gearbeitet sein. 2. Schriftrücken und Schriftbossen für weitere Inschriften können poliert oder geschliffen sein. 3. Schriften, Ornamente und Symbole müssen gut verteilt und dürfen nicht aufdringlich groß sein. Schriften und Ornamente aus Metallen und Edelmetallen sind gestattet und können zurückhaltend getönt werden. 4. Nicht zugelassen sind alle vorstehend nicht aufgeführten Materialien, Zutaten, Gestaltungs- und Bearbeitungsarten, insbesondere Beton, Glas, Kunststoff und Farben. (4) Auf Wahlgrabstätten sind Grabmale mit folgenden Maßen zulässig: 1. stehende Grabmale: 1. bei einstelligen Wahlgräbern: Höhe 0,60 m bis 1,30 m, Breite bis 0,90 m, Mindeststärke 0,12 m; 2. bei zwei- und mehrstelligen Wahlgräbern: Höhe 0,60 m bis 1,30 m, Breite bis 1,50 m, Mindeststärke 0,12 m; 2. liegende Grabmale: 1. bei einstelligen Grabstätten: Breite bis 0,50 m, Länge bis 0,50 m, Mindesthöhe 0,16 m; 2. bei zwei- und mehrstelligen Grabstätten: Breite bis 0,80 m, Länge bis 0,80 m Mindesthöhe 0,16 m; 3. liegende Grabmale als Grabplatten mit einer Größe bis 1,25 m x 2,50 m und einer Mindeststärke von 0,16 m. (5) Auf Urnenwahlgrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: 1. stehende Grabmale: Höhe bis 1,00 m, Breite bis 0,50 m, Mindeststärke 0,12 m; 2. liegende Grabmale mit quadratischem Grundriss bis 1,00 m x 1,00 m; mit einer Mindeststärke von 0,16 m. (6) Grabeinfassungen und Grabplatten sind nur aus Naturstein zulässig. Grabeinfassungen und Grabplatten sind nur aus demselben Material in derselben Farbe zulässig. Grabeinfassungen und Grabstein sollen die gleiche Farbe haben. (7) Auf Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten sind Grabeinfassungen mit folgenden Abmessungen zulässig: 1. Urnenwahlgrab: 1,0 m x 1,0 m; 2. Wahlgrabstätte: Breite maximal 1,25 m pro Grab Länge maximal 2,50 m; 3. Materialbreite: 0,08 m; 4. Höhe: 0,08 m ab Erdoberfläche (8) Soweit es die Friedhofsverwaltung innerhalb der Gesamtgestaltung des Friedhofes und unter Berücksichtigung besonderer Anforderungen für vertretbar hält, kann sie Ausnahmen von den Vorschriften der Abs. 3 bis 8 und auch sonstige bauliche Anlagen im Einzelfall zulassen. (9) Für jede Grabstätte darf nur ein Hauptgrabmal errichtet werden. Bei weiteren Bestattungen in Wahlgrabstätten können zur Bezeichnung der einzelnen Grabstellen besondere Denkzeichen in Form von Platten oder Kissensteinen (liegende Grabmale) zugelassen werden. Sie müssen sich dem Hauptgrabmal unterordnen und sich in Material und Form sowohl dem Hauptgrabmal als auch gegenseitig anpassen. Auf Urnenwahlgrabstätten dürfen keine zusätzlichen Platten oder Kissensteine aufgestellt werden. (10) Auf der Rasenreihengrabstätte für Sargbestattung ist ein stehendes Grabmal in den Abmessungen Höhe 0,60 m bis 1,30 m Breite bis 0,90 m mit einer Mindeststärke von 0,12 m zulässig. Das Grabfeld wird mit einer Rasenansaat versehen, weitere Bepflanzungen sind nicht gestattet. (11) Auf der Rasenurnengrabstätte ist ein schräg liegendes Grabmal in den Abmessungen Breite 0,40 m Höhe 0,30 m (rechteckige Form) mit einer Mindeststärke von 0,12 m zulässig. Das Grabfeld wird mit einer Rasenansaat versehen, weitere Bepflanzungen sind nicht gestattet.

9 Nr. 12/ Woldegk 20 Zustimmungserfordernis (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen, Steineinfassungen oder sonstigen baulichen Anlagen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Auch provisorische Grabmale sind zustimmungspflichtig. Die Anträge sind auf amtlichen Vordrucken einzureichen. Antragsberechtigter und Verantwortlicher ist der Nutzungsberechtigte der Grabstätte. (2) Den Anträgen sind die zur Prüfung der Entwürfe notwendigen Zeichnungen und Unterlagen beizufügen, insbesondere 1. Entwurf zur Grabstätte einschl. Grundriss und Seitenansicht der baulichen Anlagen im Maßstab 1:10; 2. Angaben über den Werkstoff, die Bearbeitung und Farbe der baulichen Anlagen; 3. Angaben über den Werkstoff, die Bearbeitung, Inhalt, Form und Anordnung der Schrift oder sonstiger Zeichen; 4. Angaben zur Fundamentierung. (3) In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:5 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstelle verlangt werden. (4) Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn auf einem bereits vorhandenen Grabmal anlässlich einer weiteren Beisetzung lediglich der Name, die Berufsbezeichnung, das Geburtsund Sterbedatum des Beigesetzten in gleicher Ausführung wie die vorhandene Beschriftung angebracht werden soll. (5) Die Zustimmung erlischt, wenn die bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach der Zustimmung errichtet worden ist. (6) Entspricht die Ausführung einer errichteten oder veränderten baulichen Anlage nicht der genehmigten Zeichnung oder ist sie nicht genehmigungsfähig, setzt die Friedhofsverwaltung dem Verantwortlichen eine vierwöchige Frist zur Beseitigung oder Abänderung des Grabmals. Nach ergebnislosem Ablauf der Frist kann die Friedhofsverwaltung die bauliche Anlage auf Kosten des Verantwortlichen abändern oder entfernen. (7) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, ohne ihre Zustimmung aufgestellte bauliche Anlagen einen Monat nach ergebnisloser Aufforderung des Verantwortlichen auf dessen Kosten zu entfernen. 21 Fundamentierung und Befestigung (1) Die Grabmale sind nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. (2) Die Steinstärke muss in Verbindung mit einer fachgerechten Verdübelung die Standfestigkeit der Grabmale gewährleisten. Die Mindeststärke der Grabmale bestimmt sich nach Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich ist der jeweilige Nutzungsberechtigte der Grabstätte. (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal, die sonstige bauliche Anlage oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen. Die Gemeinde Mildenitz ist nicht verpflichtet, diese Sachen aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein vierwöchiger Hinweis auf der Grabstätte. (3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird. 23 Veränderung, Umtausch und Entfernung (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen nur mitvorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung verändert, umgesetzt, ausgetauscht oder entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes und der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung zur Einebnung der Grabstätte oder nach der Entziehung von Nutzungsrechten sind alle Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen, die sich auf der Grabstätte befinden bzw. die diese einfassen. Hierzu gehören auch die von Anderen übernommenen baulichen Anlagen, die sich bereits bei Erwerb oder Übernahme des Nutzungsrechtes auf der Grabstätte befanden. Geschieht dies nicht binnen drei Monaten, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten abzuräumen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. (3) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofes erhalten bleiben sollen, wurden in die Liste der Denkmalschutzbehörde aufgenommen. Die Friedhofsverwaltung kann die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale und baulicher Anlagen versagen. Insoweit ist die zuständige Denkmalschutz- und -pflege-behörde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen. Grabmale mit Denkmalwert werden nach Rückgabe der Grabstätte von der Gemeinde erhalten. 24 Grabgewölbe Grabgewölbe, Urnenkammern und Mausoleen dürfen nicht gebaut werden. Sind solche Anlagen bei Inkrafttreten dieser Satzung vorhanden, so sind sie vom Nutzungsberechtigten in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten oder zu beseitigen. Im Übrigen gelten 22 Abs. 1 und 2 entsprechend. VII. LEICHENHALLE UND TRAUERFEIERN 25 Benutzung der Leichenhalle (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Sofern keine gesundheitsaufsichtlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, kann in der Leichenhalle auf Wunsch der Angehörigen ein Sarg von einem Berechtigten geöffnet werden. Der Sarg ist spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder Beisetzung zu schließen. (3) Ein Sarg, in dem ein Verstorbener liegt, der im Zeitpunkt des Todes an einer nach dem Bundesseuchengesetz meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten oder bei dem der Verdacht einer solchen Krankheit zu dem genannten Zeitpunkt bestanden hat, wird nach Möglichkeit in einem besonderen Raum aufgestellt. Der Zutritt zu diesem Raum und die Besichtigung der Leiche bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Gesundheitsamtes. 26 Trauerfeier (1) Die Trauerfeiern können in der Friedhofshalle, am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden. (2) Die Benutzung der Friedhofshalle kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten oder bei ihm der Verdacht einer solchen Krankheit bestanden hat oder Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen.

10 Woldegk 10 Nr. 12/2013 (3) Jede Musik- und jede Gesangsdarbietung auf den Friedhöfen bedarf der vorherigen Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung und deren Zustimmung. VIII. GEBÜHREN 27 Gebührenerhebung Für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Mildenitz und deren Einrichtungen sowie für Leistungen der Friedhofsverwaltung sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung und nach der jeweils geltenden Verwaltungsgebührenordnung des Amtes Woldegk zu entrichten. IX. BUSSGELDVORSCHRIFTEN 28 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 5 Abs. 3 Nr. 1 den Friedhof, seine Einrichtungen, seine Anlagen bzw. Grabstätten verunreinigt oder beschädigt oder Rasenflächen bzw. Grabstätten befährt; 2. entgegen 5 Abs. 3 Nr. 2 Abfälle jeglicher Art oder überschüssige Boden- und Abraummassen außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagert; 3. entgegen 5 Abs. 3 Nr. 3 Bodenmassen dem Friedhofsgelände entnimmt; 4. entgegen 5 Abs. 3 Nr. 4 Hunde oder andere Tiere auf dem Friedhof frei umher laufen lässt bzw. Hunde nicht kurz angeleint führt und ständig beaufsichtigt; 5. entgegen 5 Abs. 3 Nr. 5 die Wege außer mit den vom Fahrverbot ausgenommenen Fahrzeugen befährt; 6. entgegen 5 Abs. 3 Nr. 7 Waren oder gewerbliche Dienste anbietet bzw. für diese wirbt; 7. entgegen 17 Abs. 1 die Grabstätte nicht angemessen pflegt; 8. entgegen 20 Abs. 1 Grabmale, Steineinfassungen oder sonstige bauliche Anlagen ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung errichtet, entfernt oder verändert; 9. entgegen 22 Abs. 1 Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen nicht in verkehrssicherem Zustand erhält; 10. entgegen 6 Abs. 1 gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof ohne vorherige Zulassung durch die Friedhofsverwaltung durchführt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert EURO geahndet werden. X. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN 29 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, über die die Friedhofsverwaltung bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. Der Wiedererwerb des Nutzungsrechts an diesen Grabstätten richtet sich nach dieser Friedhofssatzung. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer werden auf die Nutzungszeit nach 13 Abs. 1 oder 14 Abs. 3 und 4 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche. (3) Nach dieser Satzung nicht mehr zulassungsfähige bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind von allen Gräbern zu entfernen, sobald sie verändert werden, die Nutzungszeit an den Grabstätten abgelaufen ist, eine Beisetzung erfolgt oder das Nutzungsrecht übertragen werden soll. 30 Haftung Die Gemeinde Mildenitz haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen und ihrer Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Ihr obliegen keine besonderen Obhut- und Überwachungspflichten. Im Übrigen haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 31 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung der Gemeinde Mildenitz vom außer Kraft. Mildenitz, den Hinweis Gemäß 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden. Zweite Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Mildenitz Auf Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) und des 27 der Friedhofsatzung der Gemeinde Mildenitz vom wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde Mildenitz vom folgende Satzung erlassen. Artikel 1 Änderung der Friedhofsgebührensatzung Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Mildenitz vom wird wie folgt geändert: Die Anlage - Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung - erhält zusätzlich aufgeführte Gebührenstellen: 11. Erdbestattungsgemeinschaftsgrabstätte Ein Bestattungsplatz einschließlich 25 Jahre Pflege und Friedhofsunterhaltungsgebühren 950,00 EUR 12. Rasenurnengrabstätte mit Grabmal (Gebühr beinhaltet folgende Leistungen: Erwerb des Nutzungsrechtes einschließlich Pflege und Friedhofsunterhaltungsgebühren für die Dauer von 20 Jahren) 750,00 EUR 13. Rasenreihengrabstätte (Sargbestattung) mit Grabmal (Die Gebühr beinhaltet folgende Leistungen: Erwerb des Nutzungsrechtes einschließlich Pflege und Friedhofsunterhaltungsgebühren für die Dauer von 25 Jahren) 1.350,00 EUR 14. Zusätzliche Beisetzung einer Urne in einer Rasenerdgrabstätte oder Rasenurnengrabstätte 14.1 Erwerb des Nutzungsrechte für 20 Jahre 100,00 EUR 14.2 Zusätzlich zu dieser Gebühr nach 14.1 für die Anpassung der Ruhezeit an die der zuletzt Beigesetzten gem. 13 (2) bei Rasenerdgrabstelle pro Jahr 54,00 EUR bei Rasenurnengrabstelle pro Jahr 37,50 EUR

11 Nr. 12/ Woldegk Artikel 2 Inkrafttreten 1. Diese Satzung tritt am Tage nach Bekanntmachung in Kraft. Hinweis Gemäß 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden. Nr. 01/ Hinweis Gemäß 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden. Nr. 21/ Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Miltzow Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Groß Miltzow und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen: Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Woldegk Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss des Amtes Woldegk und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung des Amtes Woldegk vom , zuletzt geändert am wird wie folgt geändert: 7 Entschädigungen (1) Die zu zahlenden Entschädigungen richten sich nach der Landesverordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich tätigen Bürger (Entschädigungsverordnung -EntschVO M-V) vom , GS M-V Gl. Nr (GVOBl. M-V S.512). (2) Die zusätzlichen Mitglieder des Amtsausschusses erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Amtsausschusses und der Ausschüsse eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR. Sind für einen Tag zwei Sitzungen anberaumt, wird nur eine Aufwandsentschädigung bezahlt. (3) Die Stellvertreter des Amtsvorstehers erhalten bei Vertretung des Amtsvorstehers für mindestens 5 zusammenhängende Tage eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 1/30 der monatlichen funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Amtsvorstehers. (4) Der Amtsvorsteher erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 880,- EUR monatlich. (5) Die Gleichstellungsbeauftragte erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- EUR monatlich. Artikel 2 Inkrafttreten Die Änderung der Hauptsatzung tritt am in Kraft. Woldegk, den Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Miltzow vom , zuletzt geändert am wird wie folgt geändert: 8 Entschädigungen (1) Die zu zahlenden Entschädigungen richten sich nach der Landesverordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich tätigen Bürger (Entschädigungsverordnung -EntschVO M-V) vom , GS M-V Gl. Nr (GVOBl. M-V S.512). (2) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR. Sind für einen Tag zwei Sitzungen anberaumt, wird nur eine Aufwandsentschädigung bezahlt. (3) Die Stellvertreter des Bürgermeisters erhalten bei Vertretung des Bürgermeisters für mindestens 5 zusammenhängende Tage eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 1/30 der monatlichen funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. (4) Der Bürgermeister erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 850,- EUR monatlich. Artikel 2 Inkrafttreten Die Änderung der Hauptsatzung tritt am in Kraft. Groß Miltzow, den Hinweis Gemäß 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden.

12 Woldegk 12 Nr. 12/2013 Nr. 23/ Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kublank Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Kublank und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kublank vom , zuletzt geändert am wird wie folgt geändert: 8 Entschädigungen (1) Die zu zahlenden Entschädigungen richten sich nach der Landesverordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich tätigen Bürger (Entschädigungsverordnung -EntschVO M-V) vom , GS M-V Gl. Nr (GVOBl. M-V S.512). (2) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR. Sind für einen Tag zwei Sitzungen anberaumt, wird nur eine Aufwandsentschädigung bezahlt. (3) Die Stellvertreter des Bürgermeisters erhalten bei Vertretung des Bürgermeisters für mindestens 5 zusammenhängende Tage eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 1/30 der monatlichen funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. (4) Der Bürgermeister erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 420,- EUR monatlich. Artikel 2 Inkrafttreten Die Änderung der Hauptsatzung tritt am in Kraft. Kublank, den Hinweis Gemäß 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden. Nr. 30/ Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Mildenitz Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Mildenitz vom , zuletzt geändert am wird wie folgt geändert: 8 Entschädigungen (1) Die zu zahlenden Entschädigungen richten sich nach der Landesverordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich tätigen Bürger (Entschädigungsverordnung -EntschVO M-V) vom , GS M-V Gl. Nr (GVOBl. M-V S.512). (2) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,- EUR. Sind für einen Tag zwei Sitzungen anberaumt, wird nur eine Aufwandsentschädigung bezahlt. (3) Die Stellvertreter des Bürgermeisters erhalten bei Vertretung des Bürgermeisters für mindestens 5 zusammenhängende Tage eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 1/30 der monatlichen funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. (4) Der Bürgermeister erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 420,- EUR monatlich. Artikel 2 Inkrafttreten Die Änderung der Hauptsatzung tritt am in Kraft. Mildenitz, den Hinweis Gemäß 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden. Nr. 36/ Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Petersdorf Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Petersdorf und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Petersdorf vom , zuletzt geändert am Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Mildenitz und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen: 7 wird wie folgt geändert: 7 Entschädigungen (1) Die zu zahlenden Entschädigungen richten sich nach der Landesverordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich

13 Nr. 12/ Woldegk tätigen Bürger (Entschädigungsverordnung -EntschVO M-V) vom , GS M-V Gl. Nr (GVOBl. M-V S.512). (2) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR. Sind für einen Tag zwei Sitzungen anberaumt, wird nur eine Aufwandsentschädigung bezahlt. (3) Die Stellvertreter des Bürgermeisters erhalten bei Vertretung des Bürgermeisters für mindestens 5 zusammenhängende Tage eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 1/30 der monatlichen funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. (4) Der Bürgermeister erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 420,- EUR monatlich. Artikel 2 Inkrafttreten Die Änderung der Hauptsatzung tritt am in Kraft. Petersdorf, den Hinweis Gemäß 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden. Nr. 47/ Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Woldegk Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Woldegk und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Woldegk vom , zuletzt geändert am erhält folgende Fassung: 10Entschädigungen (1) Die zu zahlenden Entschädigungen richten sich nach der Landesverordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich tätigen Bürger (Entschädigungsverordnung -EntschVO M-V-) vom , GS M-V Gl. Nr (GVOBl. M-V S.512). Danach werden folgende Beträge gezahlt: (2) Empfänger von funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen außer den Vorsitzenden der Ortsteilvertretung und den Fraktionsvorsitzenden erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Organe, Ausschüsse oder Fraktionen der Körperschaft, die die Aufwandsentschädigung zahlt, keine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung. Die Vorsitzenden der Ortsteilvertretung erhalten für die Sitzungen der Stadtvertretung und deren Ausschüsse die jeweilige sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung. (3) Sind für einen Tag zwei Sitzungen anberaumt, wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. (4) Fahrten mit privatem PKW mit einem Zielort außerhalb des Wohnortes werden entsprechend Landesreisekostenrecht auf Antrag und Nachweis vergütet. Artikel 2 Inkrafttreten Die Änderung der Hauptsatzung tritt am in Kraft. Woldegk, den Hinweis Gemäß 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Bodenordnungsverfahren Kreckow Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte Gemeinden: Groß Miltzow und Mildenitz Aktenzeichen: / Nach den 53 ff. des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) in Verbindung mit den 4, 6 und 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils aktuellen Fassung ergeht folgender

14 Woldegk 14 Nr. 12/2013 Beschluss Das Bodenordnungsverfahren Kreckow, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird hiermit angeordnet. Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von rd. 786 ha. Dem Bodenordnungsverfahren unterliegen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Flurstücke. Die Grenze des Verfahrensgebietes ist auf der zum Beschluss gehörenden Gebietskarte durch Umrandung dargestellt. I. Beteiligte Am Bodenordnungsverfahren sind gem. S 10 Nr. 1 FlurbG als Teilnehmer die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der o. g. Flurstücke beteiligt. Nebenbeteiligte gem. 10 Nr. 2 FlurbG sowie 56 Abs. 2 LwAnpG sind insbesondere die Gemeinde, andere öffentlich rechtliche Körperschaften, Inhaber von Rechten an Grundstücken im Verfahrensgebiet, Pächter sowie Eigentümer von an das Verfahrensgebiet angrenzenden Flurstücken, die bei der Festlegung der Verfahrensgebietsgrenze zu beteiligen sind. II. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer und ihnen gleichgestellte Erbbauberechtigte bilden gem. 16 FlurbG die Teilnehmergemeinschaft, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die mit diesem Beschluss entsteht. Die Teilnehmergemeinschaft führt den Namen: Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Kreckow mit Sitz in Kreckow, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte III. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte sowie zur Benennung von Bevollmächtigten Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigen, sind innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Flurneuordnungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120 (Haus G), Neubrandenburg, anzumelden ( 14 Abs. 1 FlurbG). Die Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Im Ausland wohnende Beteiligte werden aufgefordert, innerhalb der o.g. Frist einen im Inland wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen ( 128 FlurbG). Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen bzw. wird erst nach Ablauf der Frist ein Bevollmächtigter bestellt, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen ( 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts bzw. der im Ausland wohnende Beteiligte muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist ( 14 Abs. 3 FlurbG). Beteiligte, die außerhalb der zum Verfahrensgebiet gehörenden bzw. der benachbarten Gemeinden wohnen, werden aufgefordert, innerhalb der o.g. Frist einen Empfangs-bevollmächtigten zum Empfang der für sie bestimmten Ladungen u.a. Mitteilungen zu benennen ( 127 Abs. 1 FlurbG). Gleiches gilt für Bevollmächtigte im Ausland wohnender Beteiligter. So lange kein Empfangsbevollmächtigter bestellt ist, können Ladungen u.a. Mitteilungen durch Aufgabe zur Post (einfachen Brief) zugestellt werden. Die Zustellung wird nach Ablauf einer Woche als bewirkt angesehen, unabhängig davon, ob sie den Empfänger tatsächlich erreicht hat ( 127 Abs. 2 FlurbG). IV. Einschränkungen Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenordnungsplanes gelten gem. 34 Abs. 1 FlurbG folgenden Einschränkungen: 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören. 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde beseitigt werden. Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurneuordnungsbehörde kann den früheren Zustand gem. 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist ( 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurneuordnungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen ( 34 Abs. 3 FlurbG). Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde ( 85 Ziff. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurneuordnungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat ( 85 Ziff. 6 FlurbG). Gemäß 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurneuordnungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung des Verfahrens Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. Begründung Die Zielstellungen des Verfahrens sind in ihrer Gesamtheit weder durch ein Verfahren, das ausschließlich nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, noch durch ein Verfahren, das einzig nach dem Flurbereinigungsgesetz angeordnet wird, zu erreichen. Vorrangiges Ziel ist die Beseitigung von Hemmnissen, die auf die Kollektivierung der Landwirtschaft in der ehem. DDR sowie auf den damit verbundenen Vorrang der Nutzung vor dem Eigentum zurückzuführen sind. Im gesamten Verfahrensgebiet bestehen seit dem Ende der kollektiven Bewirtschaftung Probleme bei der Abgrenzung, Verfügbarkeit und Erschließung der Grundstücke, insbesondere im Zusammenhang mit dem bestehenden gemeindlichen Wegenetz sowie im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Eigentumsverhältnisse sollen festgestellt und die volle Verfügbarkeit über das Eigentum an Grund und Boden soll wieder hergestellt werden.

15 Nr. 12/ Woldegk Die zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben bestehenden Nutzungskonflikte bei der Bewirtschaftung, die ebenfalls auf die damals bestehenden Verhältnisse zurückzuführen sind, sind zu lösen. Zur Erreichung dieser Zielstellungen sollen geeignete Maßnahmen der Landentwicklung wie z. B. des ländlichen Wegebaus, der Dorferneuerung, der Wasserwirtschaft betrieben werden. Sollte im Verfahrensgebiet noch getrenntes Grund- und Gebäudeeigentum bestehen, sollen nach 64 LwAnpG gesetzeskonforme Lösungen geschaffen werden. Eine Lösung auf Basis eines freiwilligen Landtausches ist dabei auf Grund der angedeuteten Vielzahl der Probleme nicht zweckdienlich, somit verbleibt die Anordnung eines Verfahrens nach 56 LwAnpG. Es sollen aber neben den bereits genannten Zielen, die unter den Regelungsinhalt des LwAnpG fallen, in diesem Bodenordnungsverfahren weitere Ziele verfolgt werden, deren Regelung nur gem. 86 Abs. 1 FlurbG möglich ist. Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde im Jahr 2000 ein umfassender Rechtsrahmen für den Gewässerschutz in Europa geschaffen. Ziel ist unter anderem die Verbesserung der Qualität von Gewässern, so dass diese einen chemisch und ökologisch guten Zustand erreichten. Die bestehenden Verhältnisse an dem im Verfahrensgebiet befindlichen Zulauf zum Golmer Mühlbach erfordern die Durchführung bestimmter Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels. In diesem Zusammenhang kann eine Neuordnung von Eigentums- und Rechtsverhältnissen erforderlich werden. Bei der Kreisstraße MST 59 liegen komplexe Probleme mit rückständigem Grunderwerb vor. Für derartige Maßnahmen kann Land in verhältnismäßig geringen Umfang gem. 40 FlurbG breitgestellt werden. Aufgrund dieser Gesamtzielstellung sind die materiellen Voraussetzungen für ein kombiniertes Verfahren nach 56 LwAnpG in Verbindung mit 86 Abs. 1 FlurbG gegeben. Woldegker Landbote Auch die formellen Voraussetzungen für die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz in Verbindung mit einem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren nach 86 FlurbG sind erfüllt:? Antrag der Gemeinde Groß Miltzow sowie eines Landwirtschaftsbetriebes auf Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens,? Anhörung und Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange ( 5 Abs. 2 und 3 FlurbG),? Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer über das Boden-ordnungsverfahren und die zu erwartenden Kosten und deren Finanzierung ( 5 Abs. 1 FlurbG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120 (Haus G), Neubrandenburg, erhoben werden. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruches beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte maßgebend. Neubrandenburg, den (Heimatzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen des Amtsbereiches Woldegk) Termine für das Jahr 2014 Ausgabe Annahmeschluss Erscheinungstag (mittwochs) (mittwochs) Januar 22. Januar Februar 26. Februar März 26. März April 16. April April 14. Mai Mai 11. Juni Juli 30. Juli August 27. August September 24. September Oktober 29. Oktober November 26. November Dezember 17. Dezember Januar Januar 2015 Änderungen vorbehalten! Redaktionsrichtlinien Für den Woldegker Landboten werden sämtliche Artikel und Fotos von Vereinen, Verbänden, Einrichtungen, Bürgern usw. grundsätzlich nur im Amt Woldegk und digital, möglichst per E- Mail entgegengenommen. Die Artikel sind namentlich zu kennzeichnen. Direkt zum Verlag gesendete Beiträge erscheinen nicht. Bitte keine handgeschriebenen Texte einreichen, da der Verlag nicht verpflichtet ist, diese zu veröffentlichen. Auch alle eingesandten Fotos (maximal nur 4 Fotos pro Artikel) müssen einen Bildnachweis enthalten, d.h. Fotos ohne Quellenangabe können leider aus urheberrechtlichen Gründen und Beiträge ohne Angabe des Verfassers nicht veröffentlicht werden.

16 Woldegk 16 Nr. 12/2013 Fügen Sie Fotos (Größe grundsätzlich nur um ca. 1 MB) oder Logos nicht in den Text ein, sondern legen Sie einen Hinweis in die entsprechende Zeile im Text. Versenden Sie die nummerierten Bilder (Bilddatenformat:.jpg) separat als Anhang Ihrer . Die Bildunterschriften setzen Sie bitte unter den Artikeltext zusammen mit dem jeweiligen Dateinamen (Nummer des Bildes). Adresse: Amt Woldegk Tel.: Karl-Liebknecht-Platz 1 Fax: Woldegk g.wosny@amt-woldegk.de Advent Es treibt der Wind im Winterwalde die Flockenherde wie ein Hirt, und manche Tanne ahnt, wie balde sie fromm und lichterheilig wird, und lauscht hinaus. Den weißen Wegen streckt sie die Zweige hin -bereit, und wehrt dem Wind und wächst entgegen der einen Nacht der Herrlichkeit. Rainer Maria Rilke In Sachen Anzeigen und Werbung bitte an den Anzeigenberater wenden: Tel.: oder anzeigen@wittich-sietow.de Die nächste Ausgabe Foto Bilderbox Woldegker Landbote erscheint am Mittwoch, dem 22. Januar 2014 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist am Mittwoch, dem 08. Januar g.wosny@amt-woldegk.de Anzeigen unter Tel.: /57957 oder 0171/ Anzeigenberaterin Anja Kippel anzeigen@wittich-sietow.de Erhalten Sie Ihre Heimatzeitung regelmäßig? Kostenfreie Servicenummer bei Reklamationen, Beschwerden, Anfragen Liebe Bürgerinnen und Bürger im Amtsbereich Woldegk, liebe Freunde und Gäste! Jahre lehren mehr als Bücher, sagt der Volksmund. War das zu Ende gehende Jahr 2013 nun ein guter Lehrmeister, sind wir wirklich klüger geworden durch Zugewinn an Einsicht und Erkenntnis? Besser gerüstet für die nahe und ferne Zukunft? Für das persönliche Leben, für die Familie, für Liebe und Freundschaft kann diese Frage nur jeder für sich selbst beantworten, und ich denke, die nahen Festtage sind zum Nachdenken darüber eine gute Zeit. Für das Gemeinwohl, für unsere Windmühlenstadt Woldegk und unsere Gemeinden mit ihren Dörfern im Amtsbereich ist vor allem dort Erfolg und gedeihliches Fortkommen festzustellen, wo sich die politischen Verantwortungsträger als Organisatoren von lokalen Handlungsgemeinschaften verstanden haben und verstehen. Transparente und vor allem dauerhaft verlässliche politische, wirtschaftliche und soziale Organisationsstrukturen sind nach wie vor unverzichtbar, damit sich die Menschen mit ihrer, unserer Stadt, mit ihren, unseren Gemeinden identifizieren und mit Stolz sagen können: Hier bin ich zu Hause! Dieses Stück Heimat gehört einfach zu einem sinnerfüllten Leben. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, es gibt viele Gründe, auch kritisch auf das alte und in das neue Jahr zu blicken. Trotzdem bin ich überzeugt, wird es uns gelingen, unsere Stadt und unsere Dörfer weiter zu einem Ort zu machen, in dem man gern lebt und den man auch gern besucht. Dazu beitragen können wir alle. Gemeinsinn und das verantwortungs-bewusste Einbringen in die Entwicklung des Amtsbereiches sind wichtige Bausteine. Und das Mitmachen vieler kann überhaupt nur auf dieser Grundlage in Gang gesetzt werden. Alle Pläne die an den örtlichen Bedürfnissen der Menschen vorbeigehen, bergen das Scheitern vom Ansatz her in sich. Arbeiten wir weiter, geprägt von Optimismus und mit schöpferischer Ungeduld. Den gerade unterschriebenen Fusionsvertrag zwischen Helpt und Woldegk von beiden Seiten mit Leben zu erfüllen, sehe ich dabei z.b. als eine der großen Herausforderung für die nächsten Jahre an. Die damit verbundenen Aufgaben im Sinne der Helpter, Pasenower und Oertzenhofer, aber natürlich auch der Stadt Woldegk zu erfüllen, ist eine schöne Aufgabe, um auch zu zeigen, dass dieser Schritt der Richtige war. Dabei wird es wichtig sein, dass eine Einbeziehung in das Leben unserer Kleinstadt bei Beibehaltung der eigenen dörflichen Identität gelingt. Damit ist dann vielleicht auch ein gutes Beispiel für die weitere gemeinsame Zukunft in unserem Amtsbereich gegeben. Sowohl die Stadt, als auch unsere Dörfer werden weiter ihr Gesicht verändern, Bewahrenswertes wird sich in alter Schönheit zeigen, Neues kommt hinzu.

17 Nr. 12/ Woldegk Gerade zum bevorstehenden Kommunalwahljahr 2014 möchte ich dabei aber auch mahnend aufrufen zu Verständigung, Toleranz und Akzeptanz untereinander. Ich kann meine Worte aus vergangenen Jahren im Sinne der Botschaft des bevorstehenden Weihnachtsfestes hierzu immer wieder nur wiederholen: Lassen Sie uns weiterhin aufeinander zugehen, ein wenig demokratischer und aufgeschlossener miteinander umgehen. Nehmen Sie sich die Zeit, um auf Sorgen und Nöte der Menschen an Ihrer Seite zu achten und einzugehen! Neben der Bitte um Mitwirkung möchte ich aber an dieser Stelle auch wieder die Gelegenheit nutzen, um all den Bürgerinnen und Bürgern, die bereits jetzt mit ihrem täglichen persönlichen Einsatz und Engagement für das Allgemeinwohl, für sichtbare Ergebnisse und Erfolge gesorgt haben, Dank sagen. Ausdrücklich eingeschlossen in diesen Dank sind für ständige Einsatzbereitschaft und ihre damit verbundenen Leistungen die Kameradinnen und Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehren! Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Freunde und Gäste, ich wünsche uns und allen Lieben regelmäßig Gesundheit und persönliches Wohlergehen, weil das das Wichtigste ist. Daraus lässt sich die Kraft schöpfen für das notwendige Maß an Zuversicht, die nötig ist, um Ihre persönlichen Zielstellungen zu verwirklichen und unsere gemeinsamen Aufgaben zu erfüllen. Weiterhin wünsche ich Ihnen Freude, Gelassenheit und Ruhe für die Vorweihnachtszeit, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in das Jahr Mit all diesen guten Wünschen Ihr Hans-Joachim Conrad Amtsvorsteher Weihnachtsgrüße Liebe Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen und der Windmühlenstadt Woldegk, Foto: Archiv Weihnachten, das Neue Jahr stehen schon wieder vor uns und mit Wilhelm Busch kann man sagen: Eins, Zwei, Drei im Sauseschritt läuft die Zeit - wir laufen mit. Ja, wir müssen mit, denn gerechterweise hat für jeden von uns der Tag 24 Stunden im gleichen Takt. Und doch ist die Freude auf das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel groß, wenn Kinderaugen strahlen, die Familie oder Freunde erwartet werden. Vergessen dürfen wir dabei nicht unsere Mitmenschen, denen es nicht so gut geht wie uns. Das Jahr 2013 brachte Woldegk einen großen Schritt weiter. Wir haben eine Schule, die nicht nur mit ihren neuen Anlagen, sondern durch Leistung erstrahlt - ausgezeichnet als eine von zwei MINT-Schulen durch die IHK und als Schule mit vorbildlicher Berufsorientierung. MINT steht für: M (athematik) I (nformatik) N (aturwissenschaften) T (echnik) Das Gesundheitshaus mit den dazugehörigen Wohnungen wurde begonnen, und ich bin so optimistisch, ab August 2014 wird auch die medizinische Versorgung in Woldegk für das gesamte Umfeld einfacher gestaltet sein. Daseinsvorsorge ist eine Überschrift und Anliegen, wenn Schule, medizinische Versorgung, altersgerechte Wohnungen und sportlich kulturelle Tätigkeiten betrachtet werden. Der Kunstrasenplatz ist zur Selbstverständlichkeit geworden, ebenso die neue Ortsdurchfahrt in Hildebrandshagen oder Bredenfelde. Viel wurde, kann und wird erreicht, wenn Ideen nicht im Raum bleiben, sondern umgesetzt werden. Dazu zählen der Feuerwehrwandertag, das Ortsfest in Bredenfelde, ebenso wie das Erntefest in Grauenhagen. Wir leben in einer Zeit, in der Alles und Jedes in Frage gestellt wird und kann - aber entscheidend bleibt der Hinweis, die Mitarbeit stehen Kommunalwahlen an - bringen Sie sich ein! Mit Zuverlässigkeit bringen sich unsere Feuerwehren ein und sind vielfach die ersten Helfer. Ihnen gilt mein Dank, aber auch allen, denen das Wohl der Stadt mit ihren Ortsteilen am Herzen liegt wird Helpt als Ortsteil zu Woldegk gehören, ein gleichberechtigter Partner, dem die Aufmerksamkeit der Stadtvertretung ebenso gehören wird, wie allen anderen Aufgaben. Anzupacken sind viele Dinge in unserer Stadt, dafür werbe ich und nicht für lange Kommentare und Reden -helfen Sie mit! Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger wünsche ich frohe besinnliche Feiertage und ein gesundes glückliches Jahr Alle meine Wünsche für Sie verpacke ich traditionell in das nachfolgende Gedicht, diesmal von Sieglinde Seiler: Neujahrswunsch Ich wünsche Dir für das Neue Jahr im Teller Suppe nie ein langes Haar, dafür Gesundheit und Wohlbefinden, manchmal einen Strauß Blumen binden, Freude am Schauspiel unserer Natur, von Krankheit nicht die kleinste Spur. Ich wünsche Dir Freude an der Arbeit, ein vergnügtes Wochenende zu zweit, dass Du bewältigst des Tages Pflicht, am Abend entspannst bei Kerzenlicht. Gute Begegnungen wünsche ich Dir, Freude am Leben im Jetzt und Hier. Ich wünsche Dir öfter ein Kinderlachen, dass Dich Menschen glücklich machen, gute bleibende Eindrücke für die Seele dass Dir ein Gaumengenuss nicht fehle, wenn Du mit Freunden zusammensitzt, Kühle, wenn Du in der Sonne schwitzt. Ich wünsche Dir Deinen Seelenfrieden und lasse Dich auch nicht unterkriegen. Egal was sonst auf Dich zukommen mag, vom Schicksal an jedem geschenkten Tag, wünsche ich, dass Du es akzeptieren kannst, immer wieder ein kleines Bäumlein pflanzt. Ich wünsche Dir ein ehrliches Verstehen sollte es vielleicht `mal schlecht Dir gehen. Beobachte das Wachsen unserer Pflanzen! Gehe vielleicht auch, wie früher, zum Tanzen. Besser ist es, im Garten in der Sonne liegen, als Streit zu haben, Ärger und böse Intrigen. Ich wünsche Dir, dass Deine Kleider passen, und Du andere Menschen, kannst lassen. So wie sie sind, so nehme sie möglichst an, - weil man sich - nur selbst - verändern kann. Höre andere an, habe dafür eine offene Tür! Fühle dich ruhig ein, aber sei dennoch bei Dir. Ich wünsche, dass Völker vernünftiger werden und im Neuen Jahr Friede sei auf der Erden, endlich der Hunger vieler aufhört in der Welt und menschliche Werte wichtiger sind als Geld. Das wünsche ich Dir, uns allen von Herzen sehr, auch was Du Dir wünschst und noch vieles mehr. Und so verbleibe ich mit den besten Wünschen für eine gute Zeit. Ihr Dr. Ernst-Jürgen Lode

18 Woldegk 18 Nr. 12/2013 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Helpt, es ist die Zeit gekommen, um Dank zu sagen: Dank Dank Dank Dank Frohe Weihnacht und ein gesundes Neues Jahr! für die fl eißige Arbeit der Betriebe, der Gewerbetreibenden und des AWO - Stützpunktes in Helpt; den Bürgerinnen und Bürgern, die sich für das Wohl der Gemeinschaft einsetzen; den Abgeordneten der Gemeindevertretung, die mit reinem Gewissen für die Belange der Gemeinde eingetreten sind; an alle, die sich in Liebe und Humanität um ihre Angehörigen und Nachbarn sorgen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben Zeit und Ruhe für Besinnlichkeit. Die Schulmessen in Woldegk sind in der Zwischenzeit zu einer Tradition geworden, und wenn die Regionale Schule Wilhelm Höcker Woldegk zum Schulkongress 2013 am in der Universität Rostock sich auf der Schulmesse vorstellen kann mit dem Motto fundierter praxisnaher Unterricht auf Höhe der aktuellen technischen Entwicklung, dann können wir, denke ich, als Stadtvertreter stolz darauf sein, als Schulträger der Schule alle Möglichkeiten gegeben zu haben, um diese Schritte vollziehen zu können. Es ist erfreulich festzustellen, dass wir in Woldegk so gut wie keine Schulabbrecher haben, und dass die Schüler alle in die Ausbildung gekommen sind bzw. weiterführende Schulen besuchen konnten, was mich auch besonders berührt. Offensichtlich gibt es eine gute Zusammenarbeit zwischen den Lehrern und der Schulleitung. Mein ausdrücklicher Dank gilt Herrn Marg und seinen Kolleginnen und Kollegen, die der Stadt Woldegk mit ihrer Schule dieses Bild geben. Natürlich verbinden wir damit den Anspruch, dass es weitergeht, dass die Schule in Woldegk ausstrahlt und die Vorbildfunktion für das Land weiter behält. Die Schule ist ein wesentlicher Bestandteil des Grundzentrums und die Voraussetzung, dass junge Leute sich in dieser Region niederlassen und auch wohlfühlen können. Wir sehen auch die sehr gute Verbindung zwischen den Kindertagesstätten in der Stadt zur Schule als eine gute Voraussetzung für einen nachhaltigen Ausbildungsweg. Herzliche Weihnachtsgrüße von Ihrer Bürgermeisterin Eva Schmidt Informationen des Bürgermeisters zur Stadtvertretersitzung am Schule Die Regionale Schule Wilhelm Höcker hat in der Vergangenheit und auch gegenwärtig eine enorme Entwicklung erfahren. Ausgangspunkt ist sicherlich der Zusammenschluss im Schuljahr 2008/2009 zur Regionalschule mit Grundschule. Ich erinnere noch einmal an die einzelnen Schritte: Wir hatten eine teilweise gebundene Ganztagsschule mit voller Halbtagsschule, wir haben erfahren, dass die Schule am Comeniusprojekt teilgenommen hat mit dem internationalen Austausch zwischen Schweden und Polen.. Die Schule hat an einem Schulversuch auf dem Weg zur Medienschule teilgenommen, sie hat sich als wirtschaftsnahe Schule herausgebildet, sie ist zu einer Schule mit vorbildlicher Berufsorientierung geworden, sie ist als MINT-Schule M-V (als eine von zweien) [M(athematik) I(nformatik) N(aturwissenschaften) T(echnik)] mit dem entsprechenden Preis ausgezeichnet worden und sie hat, wie wir alle erst kürzlich erfahren haben, auch den Preis der IHK erhalten für ihre vorbildliche Orientierung der Schüler im Umgang mit der Umwelt bzw. Lebensorientierung. 2. Gesundheitshaus - Investitionen Mit dem Richtfest am befi nden sich im Prinzip fast alle Rohbauarbeiten in der Endphase. Danach können wir einen sehr guten Bauverlauf verzeichnen, darauf hinweisen kann ich, dass mit unserem Architektenbüro eine ständig laufende Kontrolle gesichert wird. Über die zeitgemäße Vergabe der einzelnen Leistungen durch die Stadt ist eine realistische Zielstellung der Fertigstellung Ende Mai 2014 zu sehen. Der Winterausbau Haus 2 ist gesichert, im Haus 1 können die oberen Etagen ausgebaut werden, die evtl. auftretenden Verzögerungen durch die verspätete Lieferung der Innenjalousiefenster dürfte dieses Vorhaben nicht behindern. In der Gesamtzusammenstellung liegen wir auch in den Vorgaben im Zeitplan, und natürlich muss man berücksichtigen, dass der Rohbau nach außen hin mit großen Effekten verbunden ist. Der Innenausbau Elektroanlagen - Fahrstuhl - Entwässerung - Versorgungsleitungen bedeutet doch eine gewisse Mehrarbeit, die nicht so augenfällig ist. Was liegt vor uns: ein Thema bleibt nach wie vor die medizinische Absicherung. Hier sind Ärztehaus Neubrandenburg, KV- MV und Stadt ohne dem vorgreifen zu wollen in mehrfachen Verhandlungen, was natürlich auch seine Zeit braucht. Ebenso geht auch die Klärung der Innenausstattung für die fachärztlichen Räume voran und wurde abschließend am im Wirtschaftsministerium beraten. Auszeichnung der Regionalen Schule Wilhelm Höcker Woldegk am als MINT-Schule Richtfest in der Krummen Straße am 26. Oktober 2013

19 Nr. 12/ Woldegk Der symbolische letzte Nagel wurde am Dachstuhl von Dr. Lode eingeschlagen. Das Thema Investitionen wird uns auch für die nächste Zeit weiterbeschäftigen. Das betrifft einmal die Klärung, inwiefern die Blöcke in der Ernst-Thälmann-Straße altersgerecht gestaltet werden können, sowohl mit Hilfe unserer stadteigenen Wohnungsgesellschaft als auch mit Hilfe unter Umständen privater Unternehmen, die uns ihre Ideen im kleinen Kreis erst einmal vorstellen werden zusammen mit der Stadt in den BIG Turnusberatungen. Die Ergebnisse werden wir bei Nachhaltigkeit auch hier zeitgerecht vorstellen. Knackpunkt wird sein bei den altersgerechten Wohnungen Aufzüge zu sichern, um Wohnungen in der oberen Etage zu erhalten, die so für ältere Bürger bewohnbar sind. Fortführung der Städtebausanierung, des ISEK-Programms und der Umgestaltung der Wohnblöcke war ein weites Feld der Beratungen im Wirtschaftsministerium. Ein spezieller Schwerpunkt war die Feierhalle auf dem Friedhof. Diese weist enorme konstruktive und bauliche Mängel auf, die in naher Zukunft verändert werden müssen. Nicht alle Gespräche verliefen erfolgreich. Nach wie vor steht der Bau des Weges von Rehberg nach Oltschlott im Focus. Meine Hoffnung ist, dass wir mit dieser Erschließung eine ordentliche Verbindung schaffen, die sowohl von der Bevölkerung als auch von den Landwirtschaftsunternehmen sinnvoll genutzt werden kann, ohne dass es zu verkehrstechnischen Problemen führt. Die Befürchtung, dass daraus Rennstrecken werden, hat sich bei den ländlichen Wegen - ob in Bredenfelde, Vorheide, oder Rehberg- Hinrichshagen, oder Hildebrandshagen - Georginenau nicht bewiesen und wird sicherlich hier auch nicht der Fall sein. 3. Feuerwehr Von der Feuerwehr liegt ein abgestimmtes Konzept vor, das der konkreten Untersetzung mit dem Landkreis bedarf. Dazu hat es mit dem Landkreis bzw. mit der Feuerwehr des Landkreises - Herrn Rieger Abstimmungen gegeben über die Vorgehensweise, wie die Fahrzeugerneuerung kontinuierlich für die Zukunft zu sichern wäre. Den Vorschlag der Feuerwehr Woldegk, die notwendigen Abstellhallen, die noch zu errichten sind, in eigener Regie zu bauen, können wir unterstützen. Durch die Stadt sollte der Materialbereitstellung dann im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 zugestimmt werden. Voraussetzung ist natürlich, dass auch die planerische Untersetzung und Zustimmung durch die Baubehörde vorliegt 4. Gebietserweiterung bzw. Fusion mit den Kommunen innerhalb des Amtes Nach wie vor steht die Aussage im Koalitionsvertrag, dass mit dem Jahr 2019 eine Kommunalstrukturreform zu erwarten ist, die eine Vereinfachung der administrativen Arbeit beinhalten soll. Ich sehe hier einige Vorteile, vor allem auch für die Entlastung der Mitarbeiter im Amt. Darüber hinaus sehe ich auch den Vorteil bei Abstimmungen vor dieser administrativen Kommunalstrukturreform zwischen den Gemeinden. Synergieeffekte, die man ohne weiteres nutzen sollte. Mit Sicherheit kann ich von mir behaupten, dass ich nicht immer der Meinung bin, größer ist besser, größer ist nur dann sinnvoll, wenn es Effekte gibt, die uns gegenseitig helfen. Da muss ich eindeutig hervorheben, dass die Stadt Woldegk für das Amt in vielen Bereichen, die sich aus den ersten Punkten meiner Berichterstattung ergeben, in Vorleistung für das Amt geht mit dem eindeutigen Hintergrund, wir alle profitieren von einem Grundzentrum. Und dieses Grundzentrum hat nur eine Zukunft, wenn wir viele Dinge der Zusammenarbeit vereinheitlichen. In dieses Feld fällt die Beratung am im Innenministerium Schwerin über eine mögliche Ausgestaltung der Fusion mit Mildenitz. Wir haben uns in beiden Kommunalparlamenten dafür ausgesprochen. Es ist dabei abzuklären, wie wir in eine Verhandlung kommen, die zu einer gegenseitigen vorteilhaften Lösung führt. 5. Personalinformationen Frau Feierke als Leiterin der Kita Bummi tritt zum des Jahres von dieser Funktion zurück, Nachfolgerin ab wird Frau Wyrwich, die die Ausbildung entsprechend abgeschlossen hat, die Qualifikation dafür mitbringt und von Frau Feierke bereits in diese Funktion eingeführt wurde. 6. Termine Darüber möchte ich bereits heute informieren: Zum werden wir den Adventsmarkt wieder eröffnen, zum 11. Januar steht der Tag der offenen Tür an der Schule und am Freitag, dem 31. Januar 2014 werden wir mit dem Jahresempfang der Stadt einen kurzen Rückblick auf das Jahr 2013 und einen Ausblick auf die Aufgaben 2014 bekommen. 7. Nordkurier Ich gehe auf die vielen Hinweise ein, die auch meinem Empfinden entsprechen. Aber ich stelle immer die Pressefreiheit in den Vordergrund, und wer sich nicht ausreichend durch den Nordkurier informiert fühlt, muss ihn nicht abonnieren. In der Tat muss man sich die Frage stellen, wozu ist das Büro in Woldegk da, wenn wir uns nur in Ankündigungen wiederfinden ohne inhaltliche Schwerpunkte und die Kommunen im Amt scheinen unbekannt zu sein. Dr. E.-J. Lode Werte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Groß Miltzow, Liebeläutend zieht durch Kerzenhelle, mild, wie Wälderduft, die Weihnachtszeit, und ein schlichtes Glück streut auf die Schwelle schöne Blumen der Vergangenheit. (Joachim Ringelnatz) das bevorstehende Weihnachtsfest und der Jahreswechsel sind ein guter Anlass, Ihnen, auch im Namen der Gemeindevertretung, für das entgegengebrachte Vertrauen zu danken! Viele Leistungen in unserer Gemeinde werden durch Bürgerinnen und Bürger in Vereinen, Feuerwehren und anderen Institutionen ehrenamtlich erbracht. Dafür mein herzlichster Dank! Besonders danke ich den Kameradinnen und Kameraden der Gemeindefeuerwehr für ihre Einsatzbereitschaft bei der Gewährleistung des Brand- und Katastrophenschutzes sowie dem MSV Groß Miltzow, dem HFC `83 Holzendorf, der AWO Regionalgruppe Holzendorf und den Seniorengruppen für die Beiträge zum kulturellen und sportlichen Leben in unserer Gemeinde! Mein Dank gilt auch den Eltern und Bürgern, die die vielfältigen Angebote der Grundschule Pappelhain Holzendorf und der Kita Sausewind unterstützen! Ebenso haben die Wahlhelfer am Wahlsonntag für einen reibungslosen Ablauf gesorgt, für die Bereitschaft und den Einsatz vielen Dank! Ich hoffe auch im Mai des kommenden Jahres wieder auf Ihre Unterstützung.Auch den Gemeindearbeitern, die unermüdlich für ein schönes Gemeindebild sorgen, meinen Dank! Uns allen wünsche ich besinnliche Weihnachten im Kreise der Lieben und ein gesundes neues Jahr! Ihre Bürgermeisterin Elvira Janke

20 Woldegk 20 Nr. 12/2013 Grüne Hochzeiten Im August bzw. September dieses Jahres gaben sich auf Schloß Rattey u.a. diese Paare das Ja-Wort: Geburtstagsjubilare Monat Januar 2014 Foto: privat Arvid & Christin Behrens geb. Köhler aus Hamburg Liebe Ich bin nur durch dich Und nur durch dich kann ich sein. Du schenkst mir das Licht, Gibst Nähe und Horizont Und Tiefe zum Ertrinken. Mein Kompass bist du Und der Anker, der mich hält, Wenn der Sturm aufbraust. Gerhard Bernhard Foto: Houdelet Christian & Nadine Seidscheck geb. Hübner aus Gerlafingen/Schweiz am Frau Gerda Braun Frau Elfriede Harwardt Herrn Peter Möbius Frau Gerda Panzer Herrn Egon Schittek am Frau Charlotte Albrecht Frau Marie-Luise Paschen am Frau Christel Barsch Herrn Hans-Heinrich Bastian Frau Henni Götz Frau Hertha Kiehl Herrn Klaus Rudolph Frau Margot Schüler Herrn Hans Sklorz am Herrn Dr. Eberhard Anke Herrn Horst Burwig Frau Frida Gerstendorf Frau Erika Nowozin Frau Edith Reimer am Herrn Hermann Dornbrach Herrn Harry Knebel Herrn Werner Lange Herrn Peter Runge Herrn Walter Schlichting am Frau Ingrid Abel Herrn Heinz Burmeister Frau Ursula Israel am Frau Herta Bütow Frau Eva Ewald Frau Margarete Jenrich Frau Lieselotte Zühlke am Frau Waltraut Bretsch Herrn Ernst Löbel am Frau Ilse Conrad-Schütt Frau Anna Görlach Frau Erna Schmidt am Herrn Hans Krüger Herrn Hans Rutkowski am Herrn Werner Barsch Herrn Otto Reimer Herrn Werner Witt am Herrn Karl-Heinz Appelfelder am Frau Gertrud Eichler Herrn Hans Möller Frau Ingeborg Reddig Bredenfelde Schönhausen Canzow Grauenhagen Rehberg zum 77. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 81. Geburtstag Woldegk Woldegk zum 90. Geburtstag zum 76. Geburtstag Schönhausen zum 79. Geburtstag Woldegk Woldegk Kublank Hornshagen Pasenow Holzendorf zum 87. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag Woldegk Helpt Mildenitz Carlslust Woldegk zum 79. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 79. Geburtstag Schönhausen Hinrichshagen Woldegk Schönhausen Woldegk zum 70. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 79. Geburtstag Bredenfelde zum 70. Geburtstag Hinrichshagen zum 73. Geburtstag Woldegk zum 74. Geburtstag Woldegk Woldegk Neu Schönbeck Johanneshöhe zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 96. Geburtstag Woldegk Woldegk zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag Woldegk Canzow Holzendorf zum 80. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 80. Geburtstag Woldegk Grauenhagen zum 74. Geburtstag zum 80. Geburtstag Schönhausen Woldegk Bredenfelde zum 79. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 86. Geburtstag Woldegk zum 74. Geburtstag Badresch Schönbeck Woldegk zum 79. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 74. Geburtstag

21 Nr. 12/ Woldegk Frau Heide-Marie Schnabel Woldegk zum 73. Geburtstag am Frau Elisabeth Dallmann Mildenitz zum 81. Geburtstag Herrn Kurt Deutscher Woldegk zum 84. Geburtstag Frau Lieselotte Muhs Matzdorf zum 78. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Odebrecht Kublank zum 73. Geburtstag Frau Renate Peris Bredenfelde zum 74. Geburtstag am Herrn Alfred Finck Schönbeck zum 79. Geburtstag Frau Ilse Kammann Grauenhagen zum 90. Geburtstag Herrn Wolfgang Kreienbring Holzendorf zum 71. Geburtstag am Frau Ilse Behrendt Voigtsdorf zum 85. Geburtstag Frau Inge Graßmann Mildenitz zum 89. Geburtstag Herrn Horst Obrad Rattey zum 72. Geburtstag Herrn Manfred Tibudd Woldegk zum 75. Geburtstag Frau Maria Voigt Woldegk zum 75. Geburtstag Frau Gerda Ziesemer Schönhausen zum 81. Geburtstag am Frau Elfriede Begenat Woldegk zum 85. Geburtstag Frau Renate Sepke Woldegk zum 71. Geburtstag Frau Helga Stüber Schönbeck zum 71. Geburtstag Frau Renate Tack Woldegk zum 74. Geburtstag am Frau Renate Borchert Woldegk zum 72. Geburtstag Herrn Hans Eberhardt Woldegk zum 75. Geburtstag Frau Ursula Fandrich Woldegk zum 70. Geburtstag Frau Renate Hubert Rehberg zum 74. Geburtstag Frau Waltraud Krüger Woldegk zum 82. Geburtstag Frau Annaliese Splinter Rehberg zum 79. Geburtstag am Frau Herta Fink Bredenfelde zum 79. Geburtstag Frau Margarete Golombiewski Bredenfelde zum 80. Geburtstag Frau Erika Schwarzhans Woldegk zum 73. Geburtstag am Frau Erika Jacob Voigtsdorf zum 74. Geburtstag Frau Gerda Leske Woldegk zum 72. Geburtstag Herrn Klaus-Dieter Levenhagen Schönbeck zum 70. Geburtstag am Frau Christa Ehlert Woldegk zum 78. Geburtstag Herrn Walter Hecht Schönhausen zum 83. Geburtstag Frau Irmgard Kühn Carlslust zum 73. Geburtstag am Frau Hedwig Lindenberg Woldegk zum 81. Geburtstag Frau Irmgard Schmidt Woldegk zum 89. Geburtstag am Herrn Willi Dinse Woldegk zum 73. Geburtstag Herrn Siegfried Hühn Holzendorf zum 87. Geburtstag Herrn Walter Jirouschek Woldegk zum 75. Geburtstag Frau Helene Reuter Schönbeck zum 72. Geburtstag Frau Herta Stäge Canzow zum 91. Geburtstag am Frau Gisela Frank Golm zum 77. Geburtstag Frau Eva Lindhorst Woldegk zum 81. Geburtstag Frau Käte Pletz Bredenfelde zum 77. Geburtstag Herrn Rudolf Reiche Canzow zum 70. Geburtstag am Herrn Gerhard Benzin Hinrichshagen zum 80. Geburtstag Frau Ilse Ehlert Helpt zum 75. Geburtstag Herrn Günther Schulz Woldegk zum 84. Geburtstag Frau Erika Sterling Golm zum 70. Geburtstag am Herrn Hans Haase Woldegk zum 89. Geburtstag Frau Ursula Niemann Woldegk zum 85. Geburtstag am Frau Rosemari Dornbrach Schönhausen zum 71. Geburtstag Frau Edith Dziejak Neetzka zum 81. Geburtstag Frau Rotraut Lange Poggendorf zum 80. Geburtstag am Frau Anna Hoth Grauenhagen zum 86. Geburtstag Frau Christel Maaß Woldegk zum 83. Geburtstag am Frau Ruth Möhring Kublank zum 79. Geburtstag Herrn Heinz Schütz Göhren zum 79. Geburtstag Geburten November 2013 Theo Wittwer geb. am aus Holzendorf Josefi n Knauft geb. am aus Göhren Nicht das Kind soll sich der Umgebung anpassen, sondern wir sollten die Umgebung dem Kind anpassen! Maria Montessori Vieles hat sich im vergangenen Jahr in unserem Kindergarten getan. Bei der Planung und Umgestaltung unserer Flure hatten wir tatkräftige Unterstützung von vielen Eltern. Großes Engagement zeigte sich auch, als es um den Erhalt unserer Kita in Diakonischer Trägerschaft ging. Das positive Ergebnis motivierte alle Mitarbeiter, und die noch offenen Zukunftspläne wurden freudig in Angriff genommen. So haben Eltern der Hasengruppe geholfen, den Gruppenraum zu renovieren, hierfür ein großes Dankeschön. Lange geplant war auch die Neugestaltung des Krippenraumes der Kleinen Bären, dieser erstrahlt nun endlich in neuem Glanz. Die Erzieherinnen der kleinen Bärenkinder danken S. Kaminski und J. Schaak für ihre Hilfe. Ein frischer Farbanstrich und modernes Mobiliar bieten unseren Kindern nun eine freundliche und helle Atmosphäre. Aufgrund der Raumplanung, lädt er zum offenen, bewegten und kreativen Lernen ein. Eine große Ebene bietet Platz zum Bewegen und zum Ausruhen und an den neuen Tischen können alle Kinder, dank der dreistufigen Sitzhocker, bequem Platz nehmen. Bereichsübergreifende Projekte bereichern unsere pädagogische Arbeit. Das brachte große Veränderungen, Freude und Motivation innerhalb des Teams. Auch in diesem Jahr haben wir am den Sankt Martinstag gefeiert. Zu diesem Anlass gestalteten wir einen Morgenkreis, um den Kindern die Bedeutung des Tages näher zu bringen. Die Erzieher spielten ihnen die Geschichte vor, wobei die Kinder selbst tätig wurden und für die Geräuschkulisse sorgten (Windgeräusche, Pferdegetrappel,...). Anschließend halfen alle Kinder beim Backen der Martinshörnchen für den Abend.

22 Woldegk 22 Nr. 12/2013 Am Abend starteten wir, ausgerüstet mit Laternen, den Umzug an der Kirche. Unser Sankt Martin führte uns an, und mit unseren Laternen erleuchteten wir die Straßen von Woldegk. Der Weg führte uns zum Kindergarten, wo sich alle um das Martinsfeuer versammelten. Dort teilten wir die selbstgebackenen Martinshörnchen und ließen den Abend mit Gesang und Gitarrenmusik ausklingen. Text & Fotos: M. Pichura & S. Salewski Sankt Martin -Feuer im Kindergarten Vorschüler der Kita Sausewind mit Erzieherin Sabine Rütz auf Bildungstour nach Neubrandenburg Mittagsruhe auf den ausziehbaren Bettchen Unsere neuen Sitzmöbel zum Spielen und Essen Aufregung pur! Am Freitag, dem ging es los. Nachdem Lisas und Tims Mutti uns zum Zug fuhren, führte Ole eine kindgerechte Belehrung über das Verhalten am Bahnsteig mit allen durch. Dann kam endlich der Zug, und alle freuten sich auf das Erlebnis Zugfahren, da bisher nur zwei Kinder mit der Bahn überhaupt mal gefahren sind. In Neubrandenburg angekommen, konnten die Mädchen und Jungen ihr Wissen in punkto Verkehrserziehung auffrischen, z.b. wie man sich an den Verkehrsampeln und den Fußgängerüberwegen verhält. An der Bibliothek angekommen, führten uns Lisa und ihre Mutti stolz durch das Gebäude, da Lisa bereits eine eifrige Bücherausleiherin ist. Es gab viel Interessantes zu sehen, wie Bücher, CDs, DVDs, Zeitschriften und Spiele. Rege nahmen alle das Nutzungsangebot an. Toll fanden die Kinder auch die Spielecke. Die Raupe mit den vielen bunten Farben war immer belegt. Lisa zeigte uns, wie man Bücher und andere schöne Dinge ausleihen kann. Wir haben auch gelernt, dass man in einer Bibliothek leise sein muss, um die anderen Leser nicht zu stören. Nach dem Besuch der Bibliothek wurden unser Hunger und Durst gestillt. Es blieb danach noch Zeit für einen kleinen Schaufensterbummel und ein Schleckeis. An diesem Tag haben wir viel gelernt und gesehen, und Zug fahren wir bald wieder, nämlich am ins Theater. Vielen Dank an die fleißigen Muttis und Omis, Frau Krüger, Frau Zschäpe und Frau Gabi Wilke für ihre Unterstützung. Die Kleinen Bären erobern ihr neues Podest! Fanfaren aus Friedland zu Gast an der Kita Sausewind Kürzlich wurde in unserer Einrichtung wieder einmal der Oma- Opa-Tag begangen. Nach einer freundlichen Begrüßung in den einzelnen Gruppen gestaltete sich der Nachmittag für die Kinder mit ihren Großeltern, in unserem großräumigen Gebäude, diesmal sehr offen. So konnte ausgesucht werden, ob man gemeinsam basteln oder malen wollte oder ob lieber nur mit Oma und Opa gespielt wird. Wer gerne fotografiert werden wollte, konnte das Angebot nutzen und gleichzeitig eine Seite fürs Portfolio gestalten. Besonderen Anklang fand die Turnhalle, denn sie war auch eine Station. Hier waren Sport, Spiel und Spaß angesagt. Man glaubt gar nicht, was manche Großeltern für eine Kondition gezeigt haben. Natürlich war auch an diesem Nachmittag für das leibliche Wohl gesorgt, dafür wurde bei uns ein Cafe eingerichtet. An einem Kuchenbüfett konnten sich alle bedienen.

23 Nr. 12/ Woldegk Erzieherin Astrid und ihre Gruppe begrüßen die Omas und Opas mit einem Igellied. Das Highlight des Nachmittages war dann der abschließende Fackelumzug mit dem Friedländer Fanfarenzug unter der Leitung von Herrn Ralf Kowalski. 24 Musiker, schick gekleidet in roter Kluft, machten unseren Fackelumzug zu einem besonderen Erlebnis. Sie begleiteten uns mit ihrer Musik durch ganz Holzendorf. Zur Freude aller spielten sie auch noch am Lagerfeuer, das auch in diesem Jahr wieder vorm Utkiek loderte und die Kinder zum Backen von Knüppelkuchen einlud. An dieser Stelle ein großes Dankeschön an Herrn Jürgen Witt, der das Lagerfeuer organisierte sowie Dank dem Team des Utkieks für die Versorgung mit Essen und Trinken. An dieser lustigen Geschichte hatten wir Spaß beim Zuhören und wissen jetzt, dank Dominic, wie ein Pieper funktioniert und wie eine Uniform aussieht, denn dieses führte Dominic uns vor. Krönender Abschluss unseres Projektes war der Besuch im Feuerwehrhaus in Holzendorf. Oh, was es dort alles zu sehen gab. Interessant war das riesige Feuerwehrauto, in dem wir alle Platz hatten und auch schon mal mitgefahren sind. Dominic zeigte uns sämtliche Gerätschaften im Auto und wozu sie gebraucht werden. Am interessantesten fanden wir die vielen großen und langen Schläuche. Anna hätte am liebsten die Atemschutzmasken ausprobiert. Georg konnte uns sogar die farblich unterschiedlichen Flaschen erklären. Wir durften auch die Umkleideräume anschauen. Im Schulungszimmer bestaunten wir die zahlreichen Urkunden und Pokale. Zum Abschluss hielt Dominic uns einen Bildervortrag über hervorragende Leistungen der Feuerwehrkameraden und -kameradinnen. Dabei konnten wir uns mit Keksen, Kakao und Schokolade, bei Kerzenschein stärken. Marc und Leon passten gut auf und löschten das Licht beim Verlassen des Raumes. Zuvor erhielten aber alle eine tolle, von Dominic selbst gebastelte Medaille Beste/r Feuerwehrfrau bzw. Feuerwehrmann als Auszeichnung, weil wir so gut mitgemacht haben und jetzt bestens Bescheid wissen über das interessante Leben eines Feuerwehrmannes. Es war wirklich ein schöner und gelungener Ausflug zur Groß Miltzower Feuerwehr. Wir danken unserem Dominic ganz herzlich für die tolle Organisation und super Durchführung. Es hat allen Spaß gemacht, und wir haben ganz viele Erfahrungen und Wissen mitgenommen. Die Kinder der Vorschulgruppe und Sabine Mit kräftigen Klängen zog man durch Holzendorf. Dominic Alscher und unsere Vorschulkinder vor dem Feuerwehrhaus Ein weiteres tolles Erlebnis hatten alle Kinder unserer Einrichtung kürzlich noch. Überraschend für die Kinder kam der Papa von Felicia, Tobias Baumgarten, mit einem riesengroßen Traktor von John Deere zu uns gefahren. Alle Kinder staunten, wie groß doch so ein Fahrzeug ist. Alle Kinder durften einmal in den Traktor klettern und sich die Technik von innen ansehen. Dafür möchten wir uns recht herzlich bedanken. Der Fanfarenzug verabschiedete sich mit leisen Tönen. Und was sonst noch so los war in unserer Kita...und weil mein Schatz ein Feuerwehrmann ist! Unser Schatz heißt Dominic Alscher, er kommt täglich zu uns und hilft ehrenamtlich. Er ist auch bei der Groß Miltzower Jugendfeuerwehr. Im November ging es in der Vorschule rund um den Beruf eines Feuerwehrmannes. Dominic erklärte uns die Wichtigkeit und die Aufgaben dieses verantwortungsvollen Berufes. Unser Projekt dazu startete mit einer lustigen Lesegeschichte Bei der Feuerwehr wird der Kaffee kalt. Einladung zum Mutter-Kind-Treff Wer Lust hat unsere Einrichtung und uns näher kennenzulernen, um vielleicht die Kita Ihrer Wahl zu werden, ist ganz herzlich zum Mutter-Kind-Treff, am um 15:00 Uhr, eingeladen. Wir freuen uns auf Sie und Ihren Nachwuchs. Wieder ist ein erfolgreiches Jahr vergangen und nicht zuletzt durch die Unterstützung vieler lieber Menschen aus unserem Umfeld. Auf diesem Wege ein großes Dankeschön! Wir wünschen all unseren eifrigen Lesern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie uns auch im Jahr 2014 treu. Die Erzieherinnen der Kita Sausewind unter der Leitung von Marita Blank Texte: M. Blank/S. Rütz/H. Hiller Fotos: M. Reich

24 Woldegk 24 Nr. 12/2013 Eltern füllen den Adventskalender Wenn die erste Kerze brennt, die leckeren Plätzchen aus dem heißen Backofen duften und draußen die weißen Schneeflocken vom Himmel auf die Erde schweben, ist die Freude bei den Kindern groß. So fand traditionell am 20. November 2013 unser Bastelabend für den Adventskalender statt. Hierzu erklärten sich auch in diesem Jahr einige Muttis und ein Vati bereit, uns beim Basteln der kleinen Überraschungen zu helfen. Wie am Fließband in der Werkstatt des Weihnachtsmannes arbeiteten alle Hand in Hand. So wurden für die Kinder der Meisenund Schwalbengruppe Weihnachtsmänner aus Schneerutschen angefertigt. Gemeinsam füllten wir auch für jedes Mädchen und jeden Jungen ein Säckchen mit Süßigkeiten. Dabei kamen uns schon die leuchtenden Kinderaugen beim Öffnen eines Türchens in den Sinn. Mit Glühwein, Lebkuchen und Schmalzstullen ließen wir den Abend ausklingen. Auf diesem Weg möchten wir uns noch einmal ganz herzlich bei den Eltern für ihre Unterstützung bedanken. Wir sind sicher, dass es auch in Zukunft weitere solcher Zusammenkünfte geben wird, bei denen einerseits die Eltern gemeinsam etwas für ihre Kinder schaffen, aber auch andererseits die Verbundenheit der Erwachsenen untereinander gefördert wird. Abschließend wünschen wir allen Kindern, Eltern, Großeltern, kleinen und großen Freunden und Verwandten eine besinnliche Adventszeit sowie erholsame Feiertage im Kreise der Familie. Text+ Foto: Erzieherinnen Christine Conseur & Cindy Müller Die Mädchen und Jungen lernten das Spiel Steinmonster kennen, festigten ihr mathematisches Wissen mit Hilfe von Steinen oder erholten sich bei Steinmassagen. Gut angenommen von den Kindern wurde auch der Gesprächsstein, wenn es darum ging, Eigenschaften von Steinen zu benennen oder sich kleine Geschichten auszudenken. Beliebt bei allen waren auch das gelernte Steinlied und die Rolling Stones im Concert, eine Klanggeschichte über die Abenteuer eines Steins. Natürlich kam das Basteln ebenfalls nicht zu kurz. Die Besucher unserer Einrichtung konnten die Ausstellung der Steinfiguren bewundern, welche unsere kleinen Künstler viel Lob einbrachte. Zum Schluss noch ein paar Worte an alle Eltern: Es muss nicht immer das teuerste Spielzeug sein, mit dem sich Kinder beschäftigen können und zufrieden fühlen, auch in unserer Natur findet man viele interessante Dinge, die man ab und zu einsetzen sowie seiner Kreativität freien Lauf lassen kann. Damit fördern sie die Persönlichkeit Ihrer Kinder und leisten gleichzeitig einen kleinen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt. Text+ Fotos: Erzieherin Cindy Müller Die Mädchen und Jungen präsentieren mit Stolz ihre Steintiere. Diese fleißigen Helfer wecken die Freude auf die Adventszeit. Steine gibt es überall - Wir begeben uns als Steinforscher auf die Suche Steine sind weit mehr als immer nur grau und schwer. Ein genauer Blick lohnt sich, dass einiges in ihnen steckt und mit ihnen gemacht werden kann. Steine sind ein Material mit hohem Aufforderungscharakter und ihre Beschaffenheit regt Kinder auf unterschiedliche Weise zur weiteren Auseinandersetzung an. Vor wenigen Wochen startete die Schwalbengruppe aus der AWO-Kindertagesstätte Zum Spatzennest in Schönbeck ein neues Projekt. Mit Spannung erwarteten die Vorschulkinder den Tag, an dem sie zu kleinen Steinforschern werden sollten. Ausgestattet mit Beuteln und Eimern erkundeten wir die Umgebung im Dorf und fanden so manch einen besonderen Stein. Einige waren so eifrig und setzten die Suche zu Hause, im Garten oder auf dem Hof fort. Nach gründlicher Säuberung der gefundenen Schätze wählte sich jeder das für ihn schönste Exemplar als Glücksstein aus. Die vielen anderen Steine waren jedoch nicht umsonst gesammelt. Wir arbeiteten und spielten mit ihnen, verglichen das Aussehen der Steine, sprachen über ihre Herkunft, zeichneten ihre Oberfläche nach und kundschafteten sogar ihr Inneres aus. Für unser neues Projekt wurden alle Kinder der Schwalbengruppe steinreich. Kluge Köpfe im Wettstreit An der Regionalen Schule mit Grundschule Wilhelm Höcker in Woldegk fand auch in diesem Jahr die Schulmathematikolympiade statt. Schüler der 4. bis 6. Klassen testeten ihr Wissen und Können im Fach Mathematik. Beim Lösen der Aufgaben der 1. Stufe der Olympiade waren besonders logisches Denken und das Abstrahieren gefragt. Alle Schüler gaben sich große Mühe und so manches Köpfchen begann zu qualmen. Als Anerkennung für die erbrachten Leistungen wurden Urkunden und Sachpreise überreicht. Folgende Schülerinnen und Schüler haben besonders gute Ergebnisse erzielt: Klasse 4: Penélope Stabenow, Enrico Eifert, Tabea Burjack Klasse 5: Moritz Horn, Jonas Wesenauer Klasse 6: Max Keizl

25 Nr. 12/ Woldegk Die Zubereitung der Speisen war für viele Schüler eine neue Erfahrung, und sie brauchten dabei wenig Unterstützung der anwesenden Eltern. Zum gemeinsamen Essen waren aber alle Anwesenden herzlich eingeladen, und die Schüler staunten, wie gut selbst zubereitetes Gemüse schmeckt. In den nächsten Stunden werden die Schüler noch mit Quark und Milch als Grundlage für weitere Gerichte arbeiten, sie werden in einer theoretischen Arbeit ihr Wissen zeigen, und in der letzten Stunde werden sie ihr Können einigen Gästen, Eltern und Frau Nielsen-Rosenkranz präsentieren. Die Schüler der 3. Klasse und die Grundschule Pappelhain Holzendorf bedanken sich bei Frau Nielsen-Rosenkranz, dem Landwirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern und den Sponsoren: Erzeugerorganisation Mecklenburger Ernte und der Norddeutschen Pflanzenzucht Insel Poel für die Organisation und Durchführung dieses Projektes. Text+ Fotos: H. Schulz Diese Schüler werden unsere Schule bei der 2. Stufe der Mathematikolympiade auf Kreisebene vertreten. Wir wünschen ihnen viel Freude und gute Ideen beim Lösen der Aufgaben. M. Kauntz Fotos: D. Lischinski Das lustige Brotgesicht schmeckt den Kindern gut. Ernährungsführerschein Auch in diesem Schuljahr haben die Schüler der 3. Klasse die Möglichkeit, am Projekt Ernährungsführerschein des Landfrauenbundes Mecklenburg-Vorpommern organisiert von Frau Nielsen-Rosenkranz teilzunehmen. Ein Ernährungsführerschein, wozu? In diesem Projekt lernen die Schüler in theoretischen und vor allen praktischen Stunden, wie sie sich gesund, abwechslungsreich und geschmackvoll ernähren können und wie sie sich das Essen selbst zubereiten. Die Ernährungspyramide ist in den Theoriestunden das wichtigste Bild, denn sie zeigt in ihren Ampelfarben, was für die gesunde Ernährung das Wichtigste ist. Die Schüler beteiligten sich gern an den Theoriestunden, denn sie begeisterten Frau Nielsen-Rosenkranz mit ihrem Wissen über Getreide, Brot, Obst und Gemüse. Für einige Schüler waren die Arbeitsgeräte der Küche nichts Neues, aber trotzdem hatte noch nicht jeder ein scharfes Küchenmesser oder eine Sparschäler in der Hand. Die Anwendung dieser Arbeitsgeräte bei der Zubereitung der verschiedensten Gerichte erklärte Frau Nielsen-Rosenkranz den Schülern ganz genau und alle achteten bei den Arbeiten auf die Handhabung. Beim Gestalten der Brotgesichter, bei der Zubereitung des Knabbergemüses und eines Nudelsalates wendeten die Schüler zum Beispiel den Krallengriff beim Schneiden der Möhren und Gurken an, und so verletzte sich keiner. Frau Nielsen-Rosenkranz übt mit den Kindern die Handhabung der Küchengeräte.

26 Woldegk 26 Nr. 12/2013 Die Kneippsche Lehre - von wegen altmodisch! Besuch aus Tansania in der MOSAIK-Schule Holzendorf Auch Lehrer und Erzieher müssen ab und zu und immer wieder die Schulbank drücken. Anke Rühmer aus der MOSAIK-Schule Holzendorf hatte sich diesjährig für eine Fortbildung zur Thematik der Kneippschen Lehre entschieden. Wer hat nicht schon mal von dem Pfarrer Sebastian Kneipp gehört? Wer glaubt nicht auch, dass seine Gesundheitslehre mal so eben aus ein wenig Herumtreten in Wasserbecken besteht? Weit gefehlt! Kneipps Lehre beruft sich auf fünf Säulen: Wasser, Bewegung, Lebensordnung, Ernährung und Kräuter. Entzündet von ihrer Fortbildung hat Anke Rühmer ihre Kollegen mit vielfältigen Anregungen und der Idee einer Projektwoche angesteckt. In der Woche vom 23. bis zum 27. September war es dann soweit: Jeder der fünf Tage begann mit Tau-Treten (natürlich barfuß) und stand unter dem Motto einer der fünf Säulen. Natürlich lernten die Schüler unterschiedlichste Wasseranwendungen zur Abhärtung kennen - das kostete schon Überwindung! Mit vielen Ideen zur Bewegung und zum Umgang mit Naturmaterialien, aber auch zum kreativen Gestalten von Leporellos und Plakaten zur eigenen Person nahm die Woche ihren fröhlichen Verlauf. Unterstützung holte sich Anke Rühmer von der Physiotherapeutin Silke Richter und der Ernährungsberaterin Frau Wendt. Beiden hiermit ein herzliches Dankeschön! Am Ende der Woche waren alle stolz auf die entstandenen Naturmandalas in der Eingangshalle. Schade, dass sie vergänglich sind! Aber das schafft dann doch auch wieder Platz für neue Ideen, die vielleicht wieder eine Kollegin von einer Fortbildung mitbringt... Text/Fotos: Sabine Müller Glory Mwanri und Joseph Samuwel Kivuyo Foto: Violet Teske Wieder einmal ist es soweit. Bereits zum dritten Mal erwarten das Team und die Schüler der MOSAIK-Schule Holzendorf Besuch aus Tansania. Traditionell sitzen alle zum großen Donnerstagsfrühstück in der Aula und warten gespannt auf die tansanischen Gäste. Nach der Begrüßung durch die stellvertretende Schulleiterin Birgit Fischer und Klassenlehrerin Katrin Hansch wird unser Besuch mit einem kleinen musikalischen Programm der Oberstufe unter der Leitung von Sabine Müller auf den Tag in der MOSAIK-Schule eingestimmt. Bei einem Rundgang durch die Schule sind Finanzdirektorin Glory Mwanri und Lehrer Joseph Samuwel Kivuyo sehr erstaunt, welche materiellen Voraussetzungen vorgehalten werden, um unsere SchülerInnen optimal und individuell fördern zu können. In den verschiedenen Unterrichtsstunden unterstützen Glory und Joseph wie selbstverständlich die Schüler bei der Bewältigung ihrer Lerninhalte. Keinerlei Berührungsängste hatten die beiden bei der Teilnahme am Interessenkurs Schwimmen. Von der Freude und dem Spaß am Spiel im Wasser ließen sich unsere Gäste mitreißen. In einer Gesprächsrunde galt es anschließend viele Fragen zu beantworten und Informationen auszutauschen. In Tansania werden immer noch geistig behinderte Kinder von ihren Eltern versteckt oder haben aufgrund der unzureichenden medizinischen Versorgung eine sehr geringe Lebenserwartung. Schockierend für uns war zu hören, dass einige Lehrer in tansanischen Schulen Schüler noch schlagen. Zum Abschluss eines sehr bewegenden Tages überreichten wir Glory und Joseph unser Gastgeschenk. Unsere Gäste waren sehr überrascht, gerührt und dankbar, dass unsere Schüler gemeinsam mit ihren Eltern zwei Schultaschen und einen Schulrucksack voll mit Heften, Stiften, Schreibblöcken spendeten. Gespannt warten wir nun auf die nächste Nachricht aus dem fernen Tansania. Text: Kerstin Wolf Zeigt her eure Füße! Fachexkursion Musik Selbstgestaltetes Mandala aus Naturmaterialien Jedes Jahr im Frühling führen interessierte Schüler der Kurse Musik und Musikensemble der Sek. 2 eine Fachexkursion nach Berlin oder Hamburg durch. Auf dem Plan stehen ein Musicalbesuch und die anschließende Auseinandersetzung mit diesem Genre. Ergebnisse werden in Rezensionen vorgestellt, bewertet und veröffentlicht. In den letzten Jahren sahen wir z. B. Tarzan, Tanz der Vampire, Mamma Mia, Dirty Dancing oder Cats. Dieses Jahr erlebten wir Hinterm Horizont, das Musical über das Mädchen aus Ostberlin mit den Hits von Udo Lindenberg. H. Gottlebe/ Kursleiterin

27 Nr. 12/ Woldegk Alle Jahre wieder findet in der Adventszeit unser Chorkonzert statt, um alle musikinteressierten Gäste auf das bevorstehende Weihnachtfest einzustimmen. Dazu fährt der Chor alljährlich im Herbst ins Chorlager, um intensiv und gemeinsam das Repertoire einzustudieren. Diese 3 Tage sind zwar für alle Beteiligten kräftezehrend, aber unverzichtbar. SPRUCH DES MONATS Wenn man sich vergegenwärtigt, dass Weihnachten die Gelegenheit bietet, inne zu halten, Stille und Besinnlichkeit mit geliebten Menschen zu genießen, wird man keine großen Geschenke und das ganz große Brimborium benötigen. F. Propach t mit Canzow, Göhren, Groß Daberkow, Kreckow, Mildenitz, Pasenow und Woldegk sowie Ev. Luth. Kirchengemeinde Bredenfelde Der Chor singt traditionelle und moderne Weihnachtslieder internationaler und deutscher Herkunft. Solisten auf gesanglichem und instrumentalem Gebiet bereichern unser Konzert jedes Jahr aufs Neue. Wir können bereits auf eine 23-jährige Konzertsaison mit Stolz zurückblicken! Wir laden Sie herzlich zu unserem Konzert am Donnerstag, dem um Uhr in die Pausenhalle unserer Schule in Friedland ein! Lassen Sie sich überraschen! Text+Foto: H. Gottlebe/Chorleiterin Veranstaltungen Dezember/Januar Den aktuellen Veranstaltungskalender finden Sie auf unserer Internetseite: Liebe Mitglieder und Freunde der Kirchengemeinden mit einem Gruß aus dem Pfarrhaus Bredenfelde möchte ich Sie mit Rückblicken und Ausblicken für die nächste Zeit erreichen. Monatsspruch Dezember: In ihm war das Leben, und das Leben war das Licht der Menschen. (Johannes 1,4) Jetzt strahlt es wieder in den Städten und Dörfern! Obwohl viele, sparsame LED-Leuchten verwenden, den hellen Lichterschein möchten die Wenigsten vermissen. Es ist schließlich Advent und bald auch Weihnachten, da muss es schließlich leuchten!! Das Licht soll unsere Herzen wärmen und unsere Stimmung heben. Wohlbefinden (Wellnes) ist angesagt und dazu gehört der Lichterglanz. Doch was, wenn die Seele damit nicht erreicht wird, wenn nicht einmal Glühwein und Plätzchen reichen? Sicher, es geht immer noch mehr und teurer und schöner, aber innen d rin - das Herz - was braucht es wirklich? Immer wieder stellen wir fest, dass es die materiellen Güter nicht sind, obwohl sie eine so große Rolle in dieser Festzeit spielen. Aber was dann? Der christliche Glaube ist keine Sache, auch keine Lehrmeinung oder Ideologie, sondern eine Person: Jesus. Die Botschaft lautet: Gott wird Mensch und mit diesem Menschen kann ich in Verbindung kommen. Darum kam ER auf diese Welt, damit wir mit IHM leben können. Und das macht die Herzen hell. Ich weiß, ich habe Einen, mit dem ich Freud und Leid teilen kann, Einen, der immer Zeit hat und dem ich enorm wichtig bin. Das bringt Licht in die dunkelsten Ecken des Lebens - das Licht für uns alle! Probieren Sie es aus, nehmen Sie Jesus hinein in Ihr Leben!! So wird Weihnachten richtig hell! Aus Woldegk: Schnee-Weihnachtsmann Foto: Stapel Gottesdienste 3. Advent 15. Dezember 10:00 Uhr im Gemeindehaus 4. Advent 22. Dezember 14:00 Uhr (falls sich ein/e neue/r Pastor/in vorstellt) Heiliger Abend 24. Dezember 15:30 Uhr Kreckow 17:00 Uhr Woldegk

28 Woldegk 28 Nr. 12/2013 Silvester 31. Dezember 16:00 Uhr 19:00 Uhr Lesung mit Orgelmusik Neujahr 01. Januar 14:00 Uhr Gottesdienst mit Sektempfang 05. Januar 09:00 Uhr 12. Januar 09:00 Uhr 19. Januar 10:00 Uhr Kindertreff 26. Januar 09:00 Uhr Ausblick Woldegk ist beantragt zur Besetzung mit einem/r Absolvent/ in. Dies wird am 15./16. Dezember entschieden. Falls es dazu kommt, findet am um 14:00 Uhr ein Vorstellungsgottesdienst statt. Bitte informieren Sie sich in der Tageszeitung oder am Schaukasten. Mitarbeiter Die Pfarrstelle ist zurzeit nicht besetzt. In Vertretungsfragen ist Pastor Siegfried Wulf als Vakanzvertreter zuständig: Am Presterpohl 4, Woldegk, OT Bredenfelde, Tel.: 03964/ , Fax: 03964/ , Gemeindepädagogin Bettina Baier 0172/ Küsterin Christine Witt Anschrift der Pfarre: Goldberg 1, Woldegk Tel./Fax: 03963/ Fotos Kittendorf Wie die Jungen, so die Alten, so war es diesmal beim Adventskranzbinden im Gemeindehaus. Erst kam die Jugend und fertigte ihre Meisterwerke und dann kamen die Erwachsenen. Die Großen haben uns an die Grenze der Kapazität gebracht mit 30 Teilnehmern, und doch bestimmte die Freude den Nachmittag. Es ist schon etwas Besonderes, wenn so ein persönlich gestalteter Kranz die Vorfreude weckt. Danke an Frau M. Wilfahrt und Frau B. Wulf für ihre Engelsgeduld bei der Anleitung und Korrektur. Sprechzeiten Pastor Wulf im Pfarrhaus mittwochs 16:30-18:00 Uhr oder in Bredenfelde dienstags 09:00-12:00 Uhr Aus Bredenfelde: Rückblick Das Martinsfest ist eine schöne Tradition, in der sich KITA, Kirchengemeinde und Feuerwehr zusammenfinden. Den Lampen- und Fackelträgern wird die Martinsgeschichte vor Augen gehalten und das Teilen nahe gebracht. Dass es mit dem Feuer fröhlich wird, zeigte auch die frohe Runde im Gemeindehaus. Übrigens, die Suppe von Verena war einfach super! Die Kinder fragten: Machen wir das im nächsten Jahr wieder? Na klar! Versprochen!! Fotos Wulf

29 Nr. 12/ Woldegk Ausblick Am 14. Dezember haben wir besondere Gäste: Der Strasburger Chor lädt zu einem Programm ein. Um 16:00 Uhr treffen wir uns im warmen Gemeindehaus zu einem frohen und festlichen Programm. Das Krippenspiel hat seine Generalprobe am um 16:00 Uhr in Hinrichshagen. Dazu sind alle herzlichst willkommen. Gottesdienste 3. Advent 15. Dezember 09:00 Uhr Lichtenberg 10:15 Uhr Grauenhagen 16.Dezember 19:00 Uhr Bredenfelder Saal Lobpreisgottesdienst 21. Dezember 16:00 Uhr Krippenspiel in Hinrichshagen 4. Advent 22. Dezember 10:00 Uhr Wrechen Heiliger Abend 24. Dezember 14:00 Uhr Ballin 15:15 Uhr Rehberg 16:30 Uhr Bredenfelde (Krippenspiel) 18:00 Uhr Lichtenberg 1. Christtag 25. Dezember 10:00 Uhr Grauenhagen 14:00 Uhr Cantnitz 2. Christtag 26. Dezember 10:00 Uhr Bredenfelder Saal Singegottesdienst Silvester 31. Dezember 14:30 Uhr Cantnitz 17:30 Uhr Bredenfelder Saal 23:55 Uhr Bredenfelder Kirche, Jahreswechsel + Segnung Neujahr 1.Januar 14:00 Uhr Ballin 5. Januar 17:00 Uhr Bredenfelde, Lichtergottesdienst (Gemeindesaal) Es leuchtet die Epiphaniaszeit 11. Januar 16:30 Uhr Bredenfelde: Weihnachtsbaumverbrennen! Die Bäume können schon vorher gebracht werden! Dazu gibt es Glühwein & Essen. 12. Januar Uhr Grauenhagen 14:00 Uhr Ballin Gottesdienst 26. Januar 9:00 Uhr Ballin 10:15 Uhr Lichtenberg Gottesdienst Kleiderkammer geöffnet mittwochs 10:00-14:00 Uhr oder nach telef. Absprache Christenlehre donnerstags 16:00 Uhr in Bredenfelde Büro dienstags 9:00-12:00 Uhr Konfirmanden nächster Treff: 10./11. Januar Gitarre donnerstags 17:00 Uhr in Bredenfelde Gebetskreis dienstags 14 tägig Uhr Handarbeitskreis dienstags 14:00 Uhr Chor donnerstags 19:00 Uhr Anschrift der Pfarre: Am Presterpohl 4, OT Bredenfelde, Woldegk Tel.: , Fax: , Mobil , bredenfelde@elkm.de Bank: EKK Blz Kto Nr Herzliche Grüße aus dem Pfarrhaus Ihre Bärbel & Siegfried Wulf Kirchengemeinde Hildebrandshagen Ev. Pfarramt Fürstenwerder Ernst-Thälmann-Straße Nordwestuckermark Tel.: , Fax: , Pfarrer.Hering@t-online.de Im Pfarramt in Fürstenwerder befindet sich unsere T-Stube, eine Begegnungsstätte zum Reden, Fragen, Treffen oder einfach mal zum Ausruhen zu einer Tasse Tee oder Kaffee. Öffnungszeiten der Begegnungsstätte im Pfarramt Fürstenwerder: dienstags + donnerstags 09:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Gottesdienste in Hildebrandshagen Uhr Heiligabend-Gottesdienst Uhr Gottesdienst Schlafzimmer vom Jugendwart verschrottet Zur Feierstunde zum 20jährigen Jubiläum der Jugendfeuerwehr Bredenfelde lud der Jugendwart Sven Schneider am ein. Wieder einmal gelang es durch das Engagement vieler fleißiger Helfer, einen schönen Nachmittag mit Musik, Kaffee und Kuchen auf die Beine zu stellen. Viele Gäste waren gekommen. Neben den ehemaligen Jugendfeuerwehrmitgliedern auch viele Wegbegleiter aus der Gemeinde und dem Amt, von der Feuerwehr auf Amts- und Kreisebene sowie viele Freunde und Helfer. Der amtierende Jugendwart zog eine kurze Bilanz über 20 Jahre Jugendarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr Bredenfelde. Wie es angefangen hatte mit 14 Kindern. Dann zwischenzeitlich auch mal 27 Kinder zu betreuen waren und Horst Braun und Dieter Richter Verstärkung brauchten im Betreuungsteam, so dass ab 1995 dann Sven Schneider Jugendwart wurde. Berichtet wurde von den ersten großen Zeltlagern, Fahrten und den Begegnungen mit polnischen Jugendlichen, von den Wettkämpfen auf Amtsebene und im Kreis. Zwischen der JF Woldegk und der JF Bredenfelde herrschte immer ein reger Wettkampfeifer. Jeder wollte siegen. Die Bredenfelder Jugendlichen glaubten schon nicht mehr daran, auch mal Kreismeister zu werden. Doch 2011 haben sie es geschafft. Jugendwart Sven Schneider hatte dazu auch eine Wette verloren und musste daraufhin einige Zeit mit blonden Haaren leben. Das Transportfahrzeug der Jugend, der LO gehört auch zur Geschichte der Jugendfeuerwehr. Immer zu Fahrten und Ausflügen genutzt und auch als Schlafzimmer von Horst Braun bekannt. Im Jahr 2002 musste der LO leider verschrottet werden, worüber alle sehr traurig waren. Die Bredenfelder ließen den Kopf aber nicht hängen. Mit einer ungewöhnlichen Aktion riefen sie zu Spenden auf, die auch über das Radio lief.

30 Woldegk 30 Nr. 12/2013 Ein nur aus Sponsorengeldern finanzierter MTW (VW-Transporter) krönte zum 10jährigen Jubiläum das Fest. Sven Schneider betonte aber auch, dass dies alles nicht möglich gewesen wäre durch den Zusammenhalt der Bürger in der Gemeinde und die Hilfe vieler Sponsoren. Zur Erinnerung an die Jubiläumsfeier gab es für einige ausgewählte Wegbegleiter, wie den Gruppenführerinnen, den ehemaligen Jugendwarten Horst Braun und Dieter Richter, der ehemaligen Bürgermeisterin Angelika Möller, der früheren Amtsjugendwartin Isolde Deutschmann, dem ehemaligen Geschäftsführer des alten Kreisfeuerwehrverbandes MST Holger Brandt und noch vielen anderen einen Ehrenteller, der extra für diesen Anlass vom Töpfer Frank Kohlmeyer gefertigt wurde. Die Neubrandenburger Stadtfanfaren bildeten den musikalischen Rahmen. Da man sich schon von verschiedenen Veranstaltungen kannte, war es nur eine Folge, dass Sven Schneider bei den Neubrandenburger Stadtfanfaren als Ehrenmitglied aufgenommen wurde. Zur Probe durfte er auch gleich einer Fanfare Töne entlocken, was mehr oder weniger gelang. Ganz stolz blicken die ehemaligen Jugendwarte Horst Braun und Dieter Richter auf ihre Zöglinge, die jetzt erwachsen sind und schon eigene Kinder haben. Von den bislang 60 Jugendfeuerwehrmitgliedern sind jetzt 23 aktiv in der FF Bredenfelde tätig. Zur Zeit sind 10 Kinder und Jugendliche in der Jugendfeuerwehr, die aus mehreren Dörfern der Umgebung kommen. Text+Fotos: Birgit Schmidt Pressewart KFV MSE Die JF Bredenfelde bedankt sich bei allen Unterstützern, insbesondere beim Baubetrieb Drewes, bei Richter Bau, der Fa. Illgen- Neustrelitz, der Tischlerei Koch- Rehberg, der LVB Rehberg, der Möbelmanufaktur Bredenfelde, bei Frau Ristau (Fußpflege) und der MTF Kriesow. Die Jugendwarte Sven Schneider, Dieter Richter und Horst Braun Alle beisammen zum 20jährigen Jubiläum Tannenbaumverbrennen Kreisausscheid 2011 Im Jahr 2014 findet das 4. Tannenbaumverbrennen der Freiwilligen Feuerwehr Groß Miltzow statt. Dazu sind alle Bürger der Gemeinde Groß Miltzow recht herzlich eingeladen. Für das leibliche Wohl wird, wie gewohnt gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Wo: Feuerwehrgerätehaus Wann: ab Uhr Pro Person gibt es für einen mitgebrachten Tannenbaum einen Glühwein oder Kinderpunsch gratis. Drachenfest der Gemeindefeuerwehr Groß Miltzow Musikalische Einlage vom Jugendwart Sven Schneider Am fand auf der Feuerwehrwiese in Golm das Drachenfest der Gemeindefeuerwehr Groß Miltzow statt. Ab 14 Uhr war für Groß und Klein was geboten: Springburg, Kinderschminken, Kaffee und Kuchen, Gegrilltes, Getränke und Knüppelkuchen. Natürlich waren auch allerhand Drachen in der Luft unterwegs, auch die großen Exemplare vom Ratteyer Drachenverein gingen hoch.

31 Nr. 12/ Woldegk Der beste selbstgebastelte Drachen wurde prämiert, aber auch für die die anderen Drachen konnten sich die Kinder kleine Präsente aussuchen. Die Springburg der Feuerwehr und die Kinderschminkstation von Claudia waren zu jeder Zeit gut besucht. Bei Anbruch der Abenddämmerung wurde das Lagerfeuer entzündet. Für alle war es eine gelungene Veranstaltung, die auch bei den Besuchern gut ankam. Text und Fotos: Romy Janke Werte Bürger der Gemeinde Groß Miltzow, liebe Kameradinnen und Kameraden, Jugendfreunde und Mini s, ich wünsche zu den Weihnachtstagen Besinnlichkeit und Wohlbehagen und möge auch das neue Jahr erfolgreich sein, wie s alte war! Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch! Peer Pollex Gemeindewehrführer Getränkeversorgung 3. Drachenfest in Rattey Springburg der Feuerwehr Imposant war es wieder, denn immer weiter wächst die Zahl der Drachenfreunde, die sich auf dem Fuchsberg treffen. Das 3. Drachenfest des im Juli 2013 gegründeten Vereins Drachenfreunde und Kulturverein Rattey e.v. war für alle wieder ein besonderes Erlebnis. Gut durch die Mitglieder und Freunde des Vereins vorbereitet, startete es am 29. September 2013 auf dem Ratteyer Fuchsberg. Eingeladen und gekommen waren Kinder und Familien aus der Umgebung mit ihren Drachen. Kleine Minnie Maus Siegerdrachen Auch wer keinen Drachen dabei hatte, konnte einen vergnüglichen Nachmittag verbringen. Zu bestaunen waren nämlich u.a. Riesendrachen verschiedenster Formen und Bauweise, vorgeführt von Drachenfreunde aus Neubrandenburg, Strasburg und Niedersachsen.

32 Woldegk 32 Nr. 12/2013 Fast schon traditionsgemäß war zwar wieder Flaute, aber mit genügend Schwung und Ehrgeiz stiegen trotzdem viele bunte Drachen in den Himmel. Ein Highlight dabei war der Mega Bol mit 24 Meter Durchmesser, einer der größten Drachen von ganz Deutschland. Freude und Besinnlichkeit für die Festtage, Gesundheit, Glück und Erfolg fürs neue Jahr wünschen wir von Herzen allen unseren Mitgliedern, deren Angehörige sowie engeren Freunden und Sponsoren! Petri heil! Der Moderator Daniel Jacob führte durch den Nachmittag und übermittelte auch viele wertvolle Tipps der Drachenprofis an alle. Aber es gab noch mehr zu bestaunen. Die vielfältige Kuchentafel lud Groß und Klein zum gemütlichen Schlemmen ein. Ein ganz großes Dankeschön geht hierbei an die fleißigen Kuchenbäckerinnen. Auch die leckere Wildsuppe (gesponsert von Olaf Günther) und die Bratwürste fanden zahlreiche Abnehmer. Ziegeleiweg 12, Woldegk Weihnachtsgrüße Ein ereignisreiches Jahr geht seinem Ende entgegen. Lassen Sie uns die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage dazu nutzen, ein wenig Ruhe in unser Leben zu bringen und Kraft für das kommende Jahr zu schöpfen. Verbinden möchten wir diesen Wunsch mit einem herzlichen Dankeschön für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung. Vielen Dank für Ihre Treue und Ihr Vertrauen, das Sie uns auch in diesem Jahr entgegengebracht haben, denn nur Ihr Interesse und Ihre Zufriedenheit haben es möglich gemacht, dass wir mit Stolz auf ein gutes Jahr zurück blicken dürfen. Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr wünschen Ihnen Die Traktoren der Familien Rußmann und Dewitz, sowie die Feuerwehr aus Schönbeck fuhren mit den Gästen durch die schöne Ratteyer Landschaft. Gut bewährt hat sich wieder die Zusammenarbeit mit der Agrargenossenschaft Schönbeck, denen wir an dieser Stelle besonders danken. Auch die Mitarbeiterinnen der Kita Zum Spatzennest aus Schönbeck, halfen wieder tatkräftig mit. Auch Ihnen möchten wir danken. Ein Teil des Erlöses aus den Kuchenspenden wurde, wie jedes Jahr, an die Kinder und Erzieherrinnen der Kita aus Schönbeck übergeben. Rundherum können wir voller Stolz sagen: Es war wieder ein interessantes, abwechslungsreiches und gelungenes Drachenfest. Alle Mitglieder unseres Vereins, haben sich darauf gefreut und sich eingebracht. Bei Neugier und Interesse findet Ihr uns im Internet unter oder ganz einfach in Rattey. Unser nächstes Event ist ein Neujahrsfliegen am 01. Januar U. Rütz und B. Gottschalk Begegnungszentrum der AWO Woldegk Text+ Fotos: Detlef Penseler Foto Bilderbox

33 Nr. 12/ Woldegk Weihnachtsleuchten :00 Uhr Neujahrsfrühstück 13:00 Uhr Gemütliches Beisammensein :00 Uhr Spielenachmittag :00 Uhr Klönnachmittag :00 Uhr Handarbeit :00 Uhr Spielenachmittag :00 Uhr Basteln :00 Uhr Wandern, anschließend Glühwein trinken :00 Uhr Spielenachmittag :30 Uhr Bowling :00 Uhr Handarbeit Zum Neujahrsfrühstück bitte bis zum in der AWO- Begegnungsstätte anmelden. Jeden letzten Mittwoch im Monat liest Herr Kurzke Geschichten für die Vorschüler der Kita Sausewind vor, und jeden Donnerstag trifft sich der Holzendorfer Frauenchor in der AWO-Begegnungsstätte. Ingelore Stachulski Foto: Archiv Hell, hell scheinen die Straßen, ein tausendfach mein Herz, Leute lachend, träumen lassen, vergessend Trauer, den Schmerz. Hell, hell scheint das Haus, in jedem einkehrt Seligkeit, mit Mama durch die Küche saus`, wartend bis es endlich schneit. Hell, hell möchte ich singen, Freude, Freude verbreiten, dem Armen was bringen, Grenzen überschreiten. Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Groß Miltzow, ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen alles Gute zum Weihnachtsfest und beste Gesundheit, Schaffenskraft, Erfolg und Wohlergehen im neuen Jahr. Ich danke Ihnen allen, besonders den fleißigen Helfern, die mit Rat und Tat zur Seite standen, ganz besonders bei Brigitte, Gabi und Elvira sowie dem Team der Kita Sausewind unter Leitung von Marita Blank. Mit freundlichen Grüßen Ingelore Stachulski Hell, ja hell leuchtet ein Stern, Weihnacht, Christ ist geboren, keiner soll alleine sein, helft denen vor den Toren. Hauptstr Groß Miltzow Tel./Fax Hell leuchte auch Dein Sein, bist Du heut noch nicht dabei, kein Mensch ein Herz aus Stein, sollst auch Du selig sein. Selige Weihnachten Frank Poschau Veranstaltungsplan Januar 2014 Näheres zu den Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Aushang! Veranstaltungen und Termine, die hier nicht genannt sind, können Sie ebenfalls den aktuellen Aushängen entnehmen. Änderungen vorbehalten! Weihnachtskonzerte Die Chorgemeinschaft Strasburg e. V. möchte mit einem Konzert in der Adventszeit unter der Leitung von Herrn Michael Baumgartl und mitwirkenden Gesangs- und Instrumentalsolisten auf das Weihnachtsfest einstimmen. Dazu laden wir ganz herzlich ein. Unser Konzert findet am Freitag, dem 13. Dezember 2013 um Uhr in der Marienkirche zu Strasburg statt. Weitere Konzerte sind am Sonnabend, dem 14. Dezember 2013 um Uhr im Gemeindehaus Bredenfelde und am Sonntag, dem 15. Dezember 2013 um Uhr in der Kirche Bandelow vorgesehen. Vorstand der Chorgemeinschaft Strasburg e. V :00 Uhr Spielenachmittag :00 Uhr Handarbeit

34 Woldegk 34 Nr. 12/2013 An der Marienkirche Neubrandenburg Tel.: Blutspendetermin für das IV. Quartal 2013 in Woldegk Montag, 16. Dezember 2013 Regionale Schule W. Höcker, Grundschulgebäude Am Burgwall 17 von 14:30-18:30 Uhr Iris Kraus Auch unser DJ Gerhard Runge hatte in diesem Jahr für alle Altersklassen die passende Tanzmusik im Gepäck,und kaum ein Gast blieb auf seinem Stuhl sitzen. Über Veranstaltungen des Jahres wurde locker geplaudert und Erinnerungen wurden aufgefrischt und ausgewertet. So war der vom Verein im April erstmalig organisierte Brunch im Vereinshaus ein Thema, der sehr großen Anklang fand. Damit jedoch nicht genug. Des Weiteren fanden 2 Ausfahrten statt, wobei uns die letztere im Oktober mit Oldtimern nach Hammer (bei Torgelow) führte. Im Juni verbrachten wir Frauen einen sehr schönen Abend in der Fischgaststätte Carwitz. Grillen bei Vereinsmitglied Jasper Michaelsen war ebenfalls ein gelungener Höhepunkt, wie der Museumstag in der Ladestraße (darüber wurde gesondert im Landboten berichtet). Eine weitere gelungene Veranstaltung im Oktober war unser Bowlingabend. Höhepunkte und Veranstaltungen im Vereinsleben Die Kaffeetafel ist gedeckt und unsere Dorfbewohner sowie viele Gäste aus der näheren Umgebung sind unserer Einladung zum Dorffest am gefolgt. Die Mitglieder und Dorfbewohner haben wieder mit viel Liebe leckeren Kuchen gebacken, den wir uns schmecken ließen. Spaß und Lachen in dieser Runde kamen ebenfalls nicht zu kurz. Die Kinder der Johanniter Tanzgruppe erfreuten Jung und Alt mit ihren Tanzvorführungen. Für das leibliche Wohl, als auch ein wenig Unterhaltung am Abend, sorgte die Hoffleischerei Güstow. Mit Gitarre und Gesang überraschten uns Claudia, Ines sowie Heike. Die drei Gewinner wurden mit einem Sachpreis prämiert. Das anschließende Abendessen im Schützenhaus Prenzlau war ein krönender Abschluss. Wir hatten sehr viel Spaß. Dank gilt allen Organisatoren, für deren Engagement sich der Vorstand recht herzlich bedankt und deren Einsatzbereitschaft und Initiative auch 2014 ein reichhaltiges und interessantes Vereinsleben ermöglichen sollte. In diesem Sinne wünschen wir auch allen Vereinsmitgliedern und Freunden des Vereins ein fröhliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Jahr Gabi Winter

35 Nr. 12/ Woldegk Der HFC übernimmt die Macht! Am war es mal wieder soweit, die 5. Jahreszeit begann traditionsgemäß mit dem Umzug des Holzendorfer Faschingsclubs durch das Dorf. Laute Musik tönte aus dem geschmückten Boot, aus dem das neue Prinzenpaar in tollem Gewand den Einwohnern zuwinkte. Mit einem Gardetanz der 2. Funkengarde endete der offizielle Teil und der HFC zog sich zur Stärkung in den Utkiek zurück. Am fand dann im Kulturhaus Golm die Eröffnungsveranstaltung statt. Der HFC hatte fleißig trainiert und ein heiteres kurzweiliges Programm präsentiert. Wortbeiträge und Tanzdarbietungen waren gut miteinander verbunden, so dass ein abwechslungsreiches interessantes Programm entstand. Die beiden öffentlichen Abendveranstaltungen werden am und am stattfinden. Bleibt abzuwarten, ob die Angestellten des Hotels Am Arsch der Welt (so das Thema) das Chaos besser in den Griff bekommen oder die Situation ganz auseskaliert. Für unsere Senioren findet die Veranstaltung im kommenden Jahr am Sonntag, dem statt. Der Kinderfasching wird am Sonntag, dem stattfinden. Mit karnevalistischem Gruß Jürgen Witt Fotos: Witt Die Kinder der Kita Sausewind begleiteten den Zug, der pünktlich um Uhr an der Grundschule Pappelhain zur Schlüsselübergabe eintraf. Was Ordentliches zum Taufen muss her! Alle Schüler der Grundschule sowie der Mosaikschule haben den HFC bereits erwartet und schauten sich an, wie die Bürgermeisterin Frau Janke symbolisch den Schlüssel der Gemeindekasse an den HFC übergab. Die Kirche ist ja, wie viele Besucher immer wieder bestätigen wunderschön restauriert worden. Vor allen Dingen wird auch von den Fachleuten der Denkmalspflege besonders hervorgehoben, dass die Gemeinde bei der Restaurierung auf viel Neues, wie zum Beispiel ein automatisches Geläut, verzichtet hat. Das Kirchlein wurde im Rahmen der Nutzung durch die Kirchengemeinde werterhaltend saniert und geläutet wird, solange sich noch jemand um den Gottesdienst bemüht, weiter von Hand. Gerade diese ländliche Zurückhaltung in Verbindung mit dem besonders schönen Standort mit Blick auf den See machen den Charme dieses Kleinodes der Fachwerkbaukunst aus. Die Gemeinde möchte nun hoffnungsvoll in die Zukunft blickend noch eine verbliebene Lücke recht bald schließen. Das vorhandene Taufgerät ist Anlass dieses Wunsches. Vorhanden ist eine alte Taufschale mit einer Gravur auf der Unterseite. Diese Gravur ist der Grund, warum diese Taufschale immer noch oder besser wieder im Besitz der Hildebrandshagener Kirchengemeinde ist. Wäre sie nicht gewesen, hätte vor etlichen Jahren ein aufmerksamer Spaziergänger diese Schale, die sich in einem Haufen Sperrmüll in Neubrandenburg befand, nicht als der Kirchengemeinde zugehörig identifiziert und für ihre Rückführung gesorgt. Dafür noch heute herzlichen Dank!

36 Woldegk 36 Nr. 12/2013 Diese Begebenheit im besonderen und der hoffnungsvolle Blick in die Zukunft hat die Gemeinde bewogen, dieser Taufschale einen würdigen Platz in der geliebten Kirche zu schaffen. Unsere Gruppentreffen stehen allen Menschen offen, die an Krebs erkrankt sind sowie deren Angehörigen. Die Teilnahme ist unverbindlich und ohne Mitgliedsbeitrag. Wer entwirft ein würdiges Bett für diese Taufschale? Nicht mangels eigener Ideen, sondern anlässlich einer gebührenden Würdigung möchte der Förderverein der Hildebrandshagener Fachwerkkirche e.v., Künstler der Umgebung bitten, ja gerade zu auffordern, sich dieser Aufgabe anzunehmen. Wer sich berufen fühlt, Laie oder Künstler, dieser Taufschale ein würdiges Bett zu gestalten, der möchte sich bitte an den Förderverein wenden. Adresse: Förderverein der Fachwerkkirche Hildebrandshagen e.v. Dr. Ernst-Jürgen Lode Sandweg Woldegk Telefon Fax Gruppenleitung Kontakt: Heidrun Dörnbrack Informationen zum Jahresende vom Imkerverein Text+Foto: Op. Flettner Info der Frauenselbsthilfe nach Krebs (FSH) Gruppe Woldegk Auch im Jahre 2013 haben sich die Frauen der Selbsthilfegruppe Woldegk regelmäßig getroffen. Einmal im Monat standen die unterschiedlichsten Themen auf der Tagesordnung der Treffen. Im Januar wurde mit verschiedenen Spielen etwas für unser Gedächtnis getan. Schwerpunkt der Februarveranstaltung war die Patientenverfügung. Im März und November waren wir kreativ und haben gebastelt. Das Apriltreffen war für uns sportlich mit der Physiotherapeutin Frau Senkbeil. In den den Monaten Mai, Juni und Juli wurde der Krebslauf des Landesverbandes MV der Frauenselbsthilfe des Jahres 2012 durch Frau Irene Beu vom Landesvorstand ausgewertet. Weiter stand eine Fahrt zur Landesgartenausstellung nach Prenzlau auf dem Programm. Im August nahmen zwei Mitglieder unserer Gruppe an der Bundestagung der Frauenselbsthilfe nach Krebs vom in Magdeburg teil. Frau Christa K.nahm zum 1. Mal an der Bundestagung teil und war überwältigt von der Herzlichkeit und dem Zusammenhalt der Teilnehmer der Tagung. Neben dieser für sie neuen Erfahrung erhielten wir wichtige Informationen in Vorträgen von Experten aus Forschung und Praxis. Es gab eine Vielzahl von Workshops, die uns Anregungen für die Gestaltung unserer Gruppennachmittage gaben.bei unserem Treffen im September wurde die Thematik diskutiert und erstmalig ausgewertet. Die finanziellen Mittel für die Teilnahme an der Bundestagung wurde uns über eine beantragte Projektförderung von der AOK- Nordost zur Verfügung gestellt. Dafür möchten wir uns auf diesem Wege recht herzlich bedanken. Für unsere Gruppenarbeit bekamen wir 2013 weitere finanzielle Mittel von der Deutschen Krebshilfe, den Krankenkassen( Pauschalförderung) und eine Spende von Ingrids Bastelstübchen aus Woldegk. Auch hierfür bedanken wir uns. Am findet unsere letzte Veranstaltung dieses Jahres statt, sie wird weihnachtlich gestaltet. Im Januar treffen wir uns am Uhr im AWO Begegnungszentrum. Am besteht unsere Selbsthilfegruppe 20Jahre. Die Festveranstaltung für diesen Anlass findet am statt. Die Gruppe Woldegk trifft sich in der Regel jeden 1.Freitag des Monats um Uhr im AWO-Begegnungszentrum Woldegk, Ziegeleiweg 12. Foto: Stapel Unsere Imker schauen auf ein durchwachsenes Bienenjahr zurück. Das späte Frühjahr und kühle Temperaturen zur Zeit der Rapsblüte wirkten sich negativ auf die Rapshonigernte aus. Der Sommer glich dann mit einer guten Ernte den Verlust aus, sodass am Ende ein guter Durchschnitt zu Buche steht. Jetzt gehen die Bienen, gut versorgt, in den bevorstehenden Winter. Für uns Imker eine Zeit für mehr Ruhe und Besinnlichkeit. Der Vorstand wünscht seinen Mitgliedern und allen Freunden des Vereins ein frohes und gesundes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr. Der Termin- und Veranstaltungskalander des Vereins für 2014 liegt vor. Einladen möchten wir bereits jetzt zur Jahreshaupt- und Wahlversammlung am um 14:00 Uhr im Mühlenstadthotel Woldegk. Bewerbungen und Vorschläge für eine Kandidatur zur Wahl des Vorstandes sind noch möglich. Zuvor sehen wir uns zur Weihnachtsfeier am , um 19:00 Uhr, bei J. Teufel in der Burgtorstraße in Woldegk. An dieser Stelle noch ein Rezept für kalte Tage. Rotweinpunsch Zutaten: 1 Flasche Rotwein 1/4 Liter Orangensaft Saft von einer Zitrone 1/4 Stange Zimt 2-3 Nelken 2-3 Esslöffel Honig Zubereitung: Rotwein, Orangensaft und Zitronensaft mit den Gewürzen erhitzen und ca. 10 Minuten ziehen lassen. Den Punsch abseihen und mit Honig süßen, wohl bekomm s. Übrigens, bei telefonischer Bestellung bringt Ihr Imker den gewünschten Honig auch ins Haus. In diesem Sinne frohes Fest Der Vorstand Herbert Sump

37 Nr. 12/ Woldegk Jagdgenossenschait Badresch Groß Miltzow Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Hiermit lade ich alle Eigentümer von Flächen, die zur Jagdgenossenschaft Lindow gehören, recht herzlich ein. Termin: um 15:00 Uhr im Büro der Agrargenossenschaft Lindow eg in Badresch 31 a. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung 2. FeststeIlung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 3. Bericht des Vorstandes 4. Entlastung des Vorstandes 5. Beschluss über die Angliederung an die Jagdgenossenschaft Badresch Fulbrecht für den Vorstand Rückblick über die Arbeit im Johanniter Jugendzentrum Woldegk im Jahr 2013 Die Einrichtung wurde auch 2013 von den Kindern und Jugendlichen der Stadt und der Umgebung gut angenommen. Die Altersgruppe der Besucher hat sich aber nach 20 Jahren des Bestehens geändert. Früher besuchten sehr viele Jugendliche über 16 Jahre das Haus, heute dagegen sind es Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahre. Die größte Gruppe sind die ca. 12 jährigen Kinder. Die täglichen Besucherzahlen liegen zwischen 10 und 35 Kindern und Jugendlichen. Alle Angebote im Johanniter Jugendzentrum wurden entsprechend den Altersgruppen auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Die Kinder und Jugendlichen können sich frei entscheiden bei welchen Angeboten sie teilnehmen möchten. Wöchentliche Angebote sind z.b.: Kochen und Backen, Basteln, Kreatives Gestalten, Gesellschaftsspiele, Tanzen, Sportliche Spiele. Für die Beschäftigung stehen mehrere Spielkonsolen, Computer, Fernseher, DVD-Gerät, Tischtennis, Billard usw. zur Verfügung. Oft suchen die Kinder und Jugendlichen zum Teil auch nur einen Raum, um sich zurückzuziehen oder suchen ein persönliches und vertrauliches Gespräch mit dem Betreuer, der dann auch mit Rat und Tat zur Seite steht. Das größte Interesse besteht bei der Teilnahme in den Tanzgruppen. Das Training findet für jede Gruppe regelmäßig einmal in der Woche statt. Die Gruppen sind nach Alter aufgeteilt. 1. Gruppe im Alter von 7-10 Jahren 2. Gruppe im Alter von Jahren 3. Gruppe im Alter von 14 Jahren Insgesamt sind es z. Z. 21 Kinder und Jugendliche. Bei den Vorbereitungen und Durchführungen von Veranstaltungen, auch bei der Bewältigung des Alltagsgeschäftes werde ich von insgesamt vier ehrenamtlichen Kräften tatkräftig unterstützt. Die Angebote, die Qualität und Quantität konnte dadurch erhalten werden. Höhepunkte im Jahr 2013 waren:? Mitgestaltung des Kindertages der Stadt auf dem Bullenberg? Faschingsfeier? Proben- und Erholungslager der Tanzgruppen? Diverse Auftritte der Tanzgruppen (z.b. Schulkonzert, Dorffeste, Familienfeiern, Weihnachtsfeier der Rentner, Kindertag usw.)? Tagesausflug der großen Tanzgruppen in den Hansapark? Kegelnachmittag, Sportturniere? Feriengestaltung? Hilfe bei der Veranstaltung der Kita Bummi zu Halloween? Teilnahme am Schulweihnachtsfest? Projekte im Rahmen der Ganztagsschule (Basteln, Erste Hilfe )? Projekte mit der Schulsozialarbeiterin im 1. Schulhalbjahr? Weihnachtsfeiern - Proben und Erholungslager Auch in diesem Jahr fand wieder ein Proben und Erholungslager für die Mitglieder der kleinen Tanzgruppe im Johanniter Jugendzentrum statt. Vom bis haben 10 Kinder mit Ihrer Übungsleiterin Frau Kloke den neuen Weihnachtstanz einstudiert. Der Spaß, die Unterhaltung und die Erholung kamen dabei auch nicht zu kurz. Nach dem Bettenbau und einer Stärkung begannen erst einmal die Proben. Abends machten wir eine Nachtwanderung mit Mutproben. Am zweiten Tag wurde wieder fleißig geprobt. Das disziplinierte Üben hat sich aber gelohnt. Der neue Weihnachtstanz war fertig und wir konnten zur Belohnung am Nachmittag nach Neubrandenburg ins Kuntibunt fahren. Die Kinder hatten viel Spaß und freuen sich jetzt auf die kommenden Auftritte.

38 Woldegk 38 Nr. 12/2013 Dank an die ehrenamtlichen Helfer An dieser Stelle möchte ich mich bei meinen ehrenamtlichen Helfern für Ihre tatkräftige Unterstützung ganz herzlich bedanken. Zusammenfassend können wir auf ein erfolgreiches Jahr 2013 zurückblicken. Text+Fotos: Brigitte Runge Leiterin des Johanniter Jugendzentrums Die Johanniter Unfallhilfe e.v. - Der Ambulante Pflegedienst aus der Krummen Straße hält Rückblick Auch wir, das Team des ortsansässigen Pflegedienstes der Johanniter möchten mit dem Ausklingen des Jahres 2013 wieder Rückschau halten. Gern berichten wir über Geschehenes und vielleicht Interessantem aus unserem Team. In unserem, vor einem Jahr renovierten Büro haben wir uns schnell und gut eingelebt und fühlen uns sehr wohl. Auch wenn es nicht direkt in der Stadtmitte gelegen ist, findet man uns doch recht zentral und nah dem neu entstehenden Gesundheitshaus. Für persönliche Belange, bei Fragen, Problemen, Serviceanfragen oder Beratungsbedarf sind wir dort Mo - Fr in der Zeit von Uhr für Sie da. Natürlich erreicht man uns auch übers Telefon (03963/210238). Der Anrufbeantworter wird regelmäßig mehrmals am Tag abgehört, wenn wir in der Kundenversorgung unterwegs sind. Aber auch unsere Rufbereitschaft (0173/ ) ist 24 Stunden erreichbar. Gern kann man uns natürlich auch auf der Straße, auf den Wegen zu unseren Kunden ansprechen. Auch in diesem Jahr hatten wir wieder die glückliche Gelegenheit unser Team mit einer Pflegefachkraft und zwei Pflegehilfskräften verstärken zu können. Im März 2013 konnten wir, wie geplant, unsere, durch uns auf die Anforderungen und Aufgaben einer Pflegefachkraft vorbereitete, Umschülerin in unserem Team begrüßen. Des Weiteren unterstützen uns zwei fleißige Helfer im Rahmen des Zuverdienstes. Somit können wir auch mehr u.v.a. individuelle Hausbesuchszeiten und Leistungen, gerade im Rahmen der Betreuung, realisieren. Des Weiteren unterstützen wir, inzwischen schon im letzten Drittel der Qualifikation, einen unserer Mitarbeiter bei seiner nebenberuflichen Qualifikation zur Pflegefachkraft. Dabei ist es gerade für den Mitarbeiter nicht immer leicht, seine Anforderungen des Arbeitsvertrages, seine erforderten Außen- Einsätze, Schulzeiten mit Klausuren und fälligen Zwischenprüfungen, nachweisbaren Praktika und Anleitungen zu erfüllen. Dabei unterstützen wir, als Team, unseren Kollegen sehr gern. Freuen wir uns doch sehr in absehbarer Zeit wieder eine Pflegefachkraft aus unseren eigenen Reihen in unserem Team zu haben. Leider ist es nicht immer leicht, muss doch der Dienst täglich mit allen 13 Touren zur Sicherung der Kundenversorgung abgesichert sein. Auch ermöglichen wir es, nach wie vor, Schülern aus diversen Bereichen Praktiken in unserer Einrichtung absolvieren zu können. Dabei bekommt jeder Schüler in der Regel eine Pflegefachkraft an die Seite gestellt und begleitet diese während ihrer täglichen Tour zu unseren Kunden und natürlich auch Kooperationspartnern. Je nach Wissensstand dürfen diese dann doch schon, nach Prüfung des aktuellen Könnens und Ausbildungsstandes, eigenständig verantwortungsvolle, kleinere oder größere Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen (wie z.b. Grundpflege, behandlungspflegerische Tätigkeiten unter Aufsicht, Betreuungsleistungen, Begleitservice, Hol- und Bringe -Dienst, Essen auf Rädern oder hauswirtschaftliche Verrichtungen) übernehmen. Sehr gerne verschaffen sich die Schüler einen Einblick in das weiträumige Tätigkeitsfeld und den Aufgabenbereich des Ambulanten Pflegedienstes. Nicht immer ist es leicht für den Kunden, wechselnde Gesichter in Kauf zu nehmen. Aber der Nachwuchsmangel in der Pflege macht auch vor uns nicht halt, und somit stellen wir uns mit Unterstützung von all` unseren Kunden dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Oft haben die Schüler für den Kunden mehr Zeit. Fehlt uns Mitarbeiter doch allen im täglichen Arbeitsalltag viel zu sehr die Zeit für ein längeres oder persönlicheres Gespräch. Neben unserem normalen Stationsablauf stehen wir natürlich immer wieder gern bei öffentlichen Senioren-, Vereins- und Kirchengemeindenachmittagen zur Verfügung. Immer wieder begegnen uns Fragen zur Pflegeversicherung, zum neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG), Beantragen von Leistungen der Pflegeversicherung (wie neu Ein -oder Höherstufung der Pflegestufe, Urlaubs- und Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege), aber auch Fragen zur Behandlungspflege (welche natürlich vom Hausarzt oder vom behandelndem Facharzt verordnet wird, wobei der Patient aber allein über den von ihm gewünschten Pflegedienst entscheidet). Gern geben wir auch Ratschläge zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen. Muster hierfür haben wir natürlich auch vorrätig. Auch in diesem Jahr, einen Tag eher als im Jahr 2012 wurde unser Ambulanter Pflegedienst, wieder durch den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK) routinemäßig auf Qualität geprüft. Bereits routiniert begleitete unsere Pflegedienstleitung S. Anja die Prüfung vor Ort bei den Kunden und anschließend zur Prüfung der Dokumentationen und Unterlagen in unseren Räumlichkeiten. Mit gutem Gewissen haben wir als Pflegeteam auch diese Prüfung zufriedenstellend hinter uns gebracht. An allererster Stelle steht bei uns die professionelle sehr gute pflegerische Versorgung unserer Kunden, erst dann widmen wir uns der zwingend notwendigen Dokumentation. Das Ergebnis dieser Prüfung ergab eine Gesamtnote von 1,5. Wobei die Kundenzufriedenheit eine glatte 1,0 ergab. Und genau damit identifizieren wir uns gern. Weitere Details kann man natürlich dem Transparenzbericht im Internet entnehmen. Jedes Jahr ist es immer wieder schön, wenn man gemeinsam als Kunde und Pflegedienst einfach mal nur Zeit miteinander verbringen kann. Leider gibt es solche Situationen nur noch sehr selten. Darum wollen wir keinesfalls darauf verzichten. Aber in diesem Jahr entschieden wir uns als Team gegen den bisher alljährlich durchgeführten gemeinsamen Adventsnachmittag. Stattdessen möchten wir 2014 gemeinsam mit all` unseren Kunden erstmalig ein Frühlingsfest feiern. Auf Grund stetig wachsender Kundenzahlen, nicht planbaren Witterungsverhältnissen zur Weihnachtszeit und auch vielen verschiedenen beruflichen, wie auch privaten Vorweihnachtsterminen ist es uns nicht mehr möglich, einen Adventsnachmittag auf die Beine zu stellen. Aber auch unser neuer Gedanke wurde von den Kunden freudig angenommen. Wir werden natürlich darüber berichten.

39 Nr. 12/ Woldegk Nach schaffensreichen Arbeitstagen im Jahr 2013 sehen auch wir vielleicht etwas entspannter in die doch mittlerweile leider, allgemein stressig gewordene Adventszeit. Aber auch über die folgenden Feiertage sind wir natürlich uneingeschränkt für unsere Kunden da. Denn gerade Weihnachten möchte jeder nach Möglichkeit in den eigenen vier Wänden verbringen. Dabei helfen wir natürlich gern. Aber es ist auch uns nur möglich mit guter und verlässlicher Zusammenarbeit mit allen unseren Hausärzten und deren Teams vor Ort (natürlich hier in Woldegk, aber auch in Fürstenwerder bis Feldberg, Cölpin bis Neubrandenburg, Strasburg bis Pasewalk oder auch in dem benachbarten Brandenburgischen Land), mit den umliegenden Krankenhäusern und Rehakliniken, Krankenkassen, Apotheken, Sanitätshäusern und anderen Kooperationspartnern sowie sowieso mit dem Kunden selbst und deren Angehörigen. An dieser Stelle ein großer DANK an alle, für das von Ihnen uns entgegengebrachte Vertrauen. Für das Jahr 2014 schauen auch wir natürlich voller Neugierde und Zuversicht auf das neue Gesundheitshaus im Herzen Woldegks. Wäre es doch wirklich perfekt, eine gesicherte medizinische Versorgung für Woldegk und Umgebung zu wissen. Abschließend wünschen auch wir natürlich, ganz persönlich all unseren Kunden und deren Familien sowie all` unseren Kooperationspartnern eine schöne Vorweihnachtszeit, ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute fürs bevorstehende Jahr 2014! Foto+Text : Manja Meincke Tagespflege in Anklam: Aufnahme hilfe- und pflegebedürftiger Personen (mit und ohne Pflegestufe) aus dem Großraum Anklam und Umgebung; Leistungsangebot: - pflegerische Leistungen (Körperpflege etc.) nach Notwendigkeit - Behandlungspflege (Verabreichung von Medikamenten, Verbandswechsel etc.) nach Bedarf - altengerechte Tagesbetreuung durch verschiedenste Beschäftigungsmöglichkeiten z.b. Gymnastik, Backen, Basteln, Spaziergänge, Erinnerungs- und Gedächtnistraining u. v. m. - Verpflegung (Frühstück, Mittag, Kaffee, bei Bedarf Abendessen) Fahrdienst in Neubrandenburg, Anklam und im Landkreis Vorpommern-Greiswald sichere Beförderung zu Schulen, Behindertenwerkstätten, Tagespflegen u.ä. Kindertagesstätten in Neubrandenburg, Anklam, Carpin und Pasewalk Kita Bumerang in Neubrandenburg Südstadt, Öffnungszeiten von 6.00 Uhr bis Uhr Leitung: Frau Knöll - Tel Kita Sonnenschein in Anklam Südstadt, Öffnungszeiten von 6.00 Uhr bis Uhr Leitung: Frau Warblow - Tel Notfallbegleitung/Notfallseelsorge in Neubrandenburg, Greiswald, Anklam, Pasewalk, Insel Usedom Schulsanitätsdienst in Blankensee, Neubrandenburg Die Johanniter - Vor Ort in Woldegk und Umgebung Aktive Jugendarbeit in den Jugendhäusern in Woldegk und Lichtenberg: Tanzgruppen (verschiedene Altersstufen), Arbeitsgemeinschaften, Computerkabinett, Projekte mit der Schule Ambulante Pflegedienste in Woldegk, Mirow, Ducherow, und Groß Polzin: Behandlungspflege auf Verordnung des Arztes, Pflegeleistungen, Palliative Care, SAPV, Gesprächsgruppen für pflegende Angehörige, Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI, Pflegekurse zur Sturzprävention, Menüservice, Hauswirtschaft Hausnotruf - Hilfe per Knopfdruck! Sicherheit in Ihrem Zuhause rund um die Uhr. Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch. Katastrophenschutz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Betreuungs- und Versorgungszug mit Stützpunkt in Mildenitz, interessante und verantwortungsvolle Freizeitbeschäftigung im Ehrenamt Ständig Mitstreiter gesucht! Rettungsdienst in Lindetal OT Alt Käbelich/ Notarztstandort in Bredenfelde: Die Rettungswache ist rund um die Uhr besetzt. Qualifizierter Krankentransport mit Fachpersonal: Entlassungen, Einweisungen, Verlegungen und ambulante Fahrten Erste Hilfe Lehrgänge: Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Ausbildung von Betriebshelfern, Ersthelfer von Morgen, Fresh-up Kurse, AED- Kurse Ansprechpartner: René Maaß erreichbar unter der Tel: oder Sanitätsdienste: für jede Art von Veranstaltungen, erreichbar über die Rettungswache Lindetal unter der Die Johanniter Aus Liebe zum Leben Wir sind auch zu den Festtagen für Sie da. Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Einwohner, liebe Kinder in der Stadt Woldegk und im Amtsbereich Woldegk, auch in diesem Jahr danken wir zum Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel allen für das uns entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit und bringen unsere Hoffnung zum Ausdruck auch im kommenden Jahr mit unseren Leistungen Ambulante Pflegedienste Woldegk dem Hausnotruf - Hilfe per Knopfdruck dem Rettungsdienst in Lindetal OT Alt Käbelich und dem Notarztstandort Bredenfelde mit unserem qualifizierten Krankentransport im Katastrophenschutz, Betreuungs- und Versorgungszug mit Stützpunkt in Woldegk mit unserer aktiven Kinder- und Jugendarbeit im Jugendhaus Woldegk für Sie und Euch da sein zu dürfen!

40 Woldegk 40 Nr. 12/2013 Zunächst wünschen wir Ihnen und Ihren Familien Ein gesegnetes und friedliches Weihnachtsfest sowie viel Glück, Gesundheit, Erfolg und Zufriedenheit für 2014 Ihre Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Regionalverband M-V Südost Sollten Sie sich für die Arbeit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. interessieren oder wünschen Sie sich weitere Informationen zu unseren Leistungen, dann erreichen Sie uns unter: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Mecklenburg-Vorpommern Südost Clara-Zetkin-Straße 15 c/d Neubrandenburg Telefon Fax Liebe Vereinsmitglieder, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, das Jahr 2013 neigt sich seinem Ende zu. Auch in diesem Jahr können wir als Kirchturmverein auf zahlreiche Aktivitäten zurückblicken, die Dank Ihres Engagements und Ihrer finanziellen Unterstützung möglich wurden. Auf der Mitgliederversammlung am haben wir einen neuen Vorstand gewählt. Unserem ehemaligen Vorsitzenden, Herrn Dr. Siegmar Hansmann und Herrn Johannes Behrens, die aus dem Vorstand ausgeschieden sind, sei an dieser Stelle recht herzlich für die jahrelange zuverlässige und kreative Arbeit zum Wohle unseres Vereins gedankt. Nachdem der Kirchgemeinderat der Kirchengemeinde Woldegk nunmehr grünes Licht zur Sanierung der Kirchenfenster gegeben hat, werden wir im ersten Halbjahr 2014 die ersten Fenster im Altarraum der St. Petri Kirche erneuern können. Sowohl die Kirchengemeinde als auch wir, mit Ihren gespendeten Geldern, werden jeweils zur Hälfte die Sanierung finanzieren. Darüber freuen wir uns ganz besonders. Zum bevorstehenden Christfest wünsche ich Ihnen im Namen des Vorstandes des Kirchturmvereins besinnliche Stunden im Kreise der Familie und für das Jahr 2014 einen guten Start und Gottes Segen. Foto: Archiv Jasper Michaelsen Vorsitzender Kirchturmverein e. V. Jahreshaupt- und Wahlversammlung am Bericht des Vorsitzenden Dr. Siegmar Hansmann über die zurückliegende Wahlperiode Liebe Mitglieder, da unsere heutige Zusammenkunft nicht nur eine normale Jahreshauptversammlung ist, sondern darüber hinaus ein neuer Vorstand gewählt wird, möchte ich in meinen Ausführungen dem auch Rechnung tragen. Als Erstes möchte ich daher mit unseren Aktivitäten in diesem Jahr beginnen, die jedoch nicht losgelöst von Terminen im Jahr 2012 zu sehen sind. So habe ich 2012 am Treffen der Kirchbaufördervereine in Dargun teilgenommen und Gespräche mit Landrat Kärger und Herrn Schwarz von der Kirchenbauleitung der Landeskirche betr. unserer Kirchenfenstersanierung geführt. Dabei stellte Landrat Kärger Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung in Aussicht, sobald sich der Kirchturmverein mit einem konkreten Sanierungskonzept an ihn wenden würde. Herr Schwarz verwies auf die einzuhaltenden Vorschriften bei der Vergabe einer solchen Aufgabe. Im Rahmen dieser Gespräche bot auch der in Mecklenburg ansässige Glaskünstler Thomas Kuzio seine Bereitschaft und Hilfe an. Über die Ergebnisse dieser Veranstaltung habe ich dem Kirchgemeinderat und Pastor Kändler berichtet. Auf dem durch die Woldegker sehr gut angenommenen städtischen Weihnachtsmarkt auf dem Mühlenberg waren wir auch im vergangenen Jahr präsent. Auf Anfrage von Herrn Wosny hat unser Verein eine Advent- Rentnerfeier der Mühlenschwalben im Kirchgemeindehaus unterstützt. Einen Höhepunkt im Woldegker Kirchenjahr stellte die Aktion Kirche vernetzt dar. Die Beratungen dazu begannen ebenfalls 2012 und endeten mit dem Kirchplatz-Sommerfest am 15. Juni 2013, wo wir uns mit einer Fotoaktion und Turmführungen einbrachten. Als Vereinsvertreter nahm ich an Kirchgemeinderatssitzungen und städtischen Terminen teil. Der 19. April 2013 war für unseren Verein und speziell für Herrn Behrens und mich ein besonderer Tag. Im Rahmen einer Großveranstaltung in den Uckermärkischen Bühnen in Schwedt erhielt unser Verein von der VR-Bank Uckermark-Randow e.g. einen Scheck in Höhe von 1000,- EURO. Damit honorierte die auch mit unserer Stadt sehr eng verbundene Bank, wie es in der offiziellen Begründung hieß, das engagierte Wirken unseres Vereins für den Denkmalschutz und die kulturelle Arbeit im kirchlichen und städtischen Bereich. Im Zuge dieser Veranstaltung führte ich ein Gespräch mit dem Vorstand Herrn Gülink, in dem ich auf die Problematik unseres Kirchendachs hinwies. Herr Gülink bat mich, dieses Anliegen seitens der Kirchgemeinde an die VR-Bank schriftlich einzureichen, damit eine Unterstützung angedacht werden kann. Diesen Sachverhalt habe ich weitergeleitet, und mittlerweile sind die notwendigen Schritte vollzogen. Es wäre natürlich sehr erfreulich, wenn durch die Aufmerksamkeit, die unser Verein erfährt, gleichzeitig solche Nebeneffekte für unsere Kirche erzielt werden könnten. Am 31.Mai 2013 fand das traditionelle Sommerkonzert unseres Vereins mit gleichzeitiger Eröffnung der Kunstausstellung statt. Den künstlerischen Rahmen bildeten diesmal die Bläserformation Quattro voci aus Querfurt, unser St. Petri Chor Woldegk unter Leitung von Herrn Baumgartl sowie Frau Mieth und Gymnasiasten aus Friedland mit ihren beeindruckenden Arbeiten, die in europäischen Wettbewerben hohe Auszeichnungen erlangten. Liebe Mitglieder, als wir uns im Jahr 2007 entschlossen, unsere so erfolgreiche Vereinsarbeit unter einem neuen Namen und neuer Zielsetzung fortzuführen, entsprachen wir damit nicht nur dem Wunsch unserer Mitglieder, sondern auch dem der Kirchgemeinde und der Stadt Woldegk.

41 Nr. 12/ Woldegk Von all diesen Ebenen erfuhren wir in den zurückliegenden Jahren stets Akzeptanz und Unterstützung. Unser Ziel, die Sanierung der Kirchenfenster, wird nicht zuletzt von den Bürgern unserer Stadt mitgetragen. Unsere Herangehensweise, Denkmalpflege gemeinsam mit künstlerischen Angeboten zu verknüpfen, war ein Schlüssel für den Erfolg und die Aufmerksamkeit, die unserem Verein in Woldegk und darüber hinaus zu Teil wurde. Es stellte sich als richtig und wichtig heraus, dass wir nicht nur die kirchliche Seite in unser Handeln einbezogen, sondern stets das Geschehen in unserer Stadt mit unterstützten. Weihnachtsmarkt, Mühlentag, Hubertusmesse, Turmblasen sowie Foto- und Postkartenaktionen seien hier nur genannt. Wir haben dabei nicht nur Geld für die Fenster gesammelt, fast wichtiger war, dass die Menschen uns registriert haben und sich für unser Ziel interessierten und spendenbereit waren. Die Idee, unsere Sommerkonzerte mit den bereits über viele Jahre durch Frau Mieth ins Leben gerufenen Kunstausstellungen der Friedländer Gymnasiasten zu verbinden, stellte sich für alle Beteiligten als gewinnbringend heraus. Auch das durch uns angebotene musikalische Spektrum fand alljährlich große Resonanz und Lob seitens der Besucher. Allein eine nüchterne Aufzählung der Veranstaltungen und Mitwirkenden lässt aufhorchen: - Feldberger Hornisten, Chorgemeinschaft Strasburg, Fotoausstellung Tier und Natur von Dr. Wölfel aus Greifswald; - Bläserkreis M-V unter Leitung von Herrn Landesposaunenwart Martin Huss, - Gesangsabend unserer beiden Woldegker Chöre (Mühlen-& Heimatverein und Kirchenchor) - Mecklenburger Drehorgelorchester aus Lübstorf unter Moderation von Herrn Brehmer, Mitglied der Fritz-Reuter-Bühne Schwerin, - Bläserquartett Quattro voci aus Querfurt und unserem St. Petri Chor unter Leitung von Herrn Baumgartl. Auch für 2014 laufen bereits die Vorbereitungen. Wir hoffen auf ein Konzert des Landespolizeiorchesters. Herr Stephan Freitag hat sich bereit erklärt, die entsprechenden Gespräche mit den Verantwortlichen zu führen. Nach all den sehr erfreulichen Tatsachen müssen wir aber andererseits sehr kritisch aufzeigen, dass wir bisher lediglich den Acker gepflügt und, bei Betrachtung unserer angewachsenen Kontostände, bestenfalls bestellt haben, aber von der Ernte noch ein sehr weites Stück entfernt sind. Eine Spendenaktion braucht sichtbare Ergebnisse, wenn sie nicht im Sande verlaufen soll. Die Spendenbereitschaft steht dabei im negativen Verhältnis zur Zeitspanne zwischen der Zielbenennung und dem ersten vorzeigbaren Erfolg. Oder anders und kurz gesagt, die Leute wollen etwas sehen. Zumindest einen konkreten, nachvollziehbaren Zeitplan. Als Verein wurden uns dahingehend Grenzen aufgezeigt, die wir am Beginn unserer Arbeit nicht erwartet und sicher auch so nicht übersehen haben. Die Verantwortung über St. Petri liegt bei der Woldegker Kirchengemeinde. Als Verein können wir dabei keine Entscheidungen hinsichtlich vorzunehmender baulicher Maßnahmen treffen. Um diesbezügliche Stellungnahmen wurden wir in den letzten Jahren gebeten, und wir haben uns in Mitgliederversammlungen auch positioniert. Im Kirchgemeinderat kam es nach meinem Wissen zu keiner Einigung, ob die Sanierung der Kirchenfenster Teil eines Gesamtkonzeptes zur Kircheninnenraumgestaltung oder davon losgelöst erfolgen soll. Dies führte letztlich dazu, dass keine Gespräche mit Fachfirmen über Form, Farbe und Thema der Fenstergestaltung erfolgten. In der Diskussion werden die hier anwesenden Mitglieder des Kirchgemeinderates sicher über den gegenwärtigen Stand und vorgesehene Schritte etwas sagen können. Abschließend möchte ich mich an dieser Stelle bei Ihnen sowie den Mitgliedern des Vorstandes für die Unterstützung während der zurückliegenden sechs Jahre als Vorsitzender des Kirchturmvereins sehr herzlich bedanken. Mein Dank geht darüber hinaus an die Vertreter der Kirchgemeinde, der Stadt und des Amtes Woldegk sowie die vielen Sponsoren, die mir und uns gegenüber stets sehr interessiert und spendenfreudig auftraten. Die mir entgegengebrachte Aufgeschlossenheit seitens der Woldegker habe ich dabei stets als Motivation empfunden. Dem neuen Vorstand und insbesondere meinem Nachfolger wünsche ich ein erfolgreiches und gezieltes Wirken bei der Weiterführung unseres gemeinsamen Ziels. Neuer Vorstand gewählt Nach der Entlastung des alten Vorstandes, wählten die anwesenden Vereinsmitglieder ebenfalls einstimmig den neuen Vorstand, der sich anschließend wie folgt konstituierte und ab dem die Geschicke des Vereins leitet: Herr Jasper Michaelsen Vorsitzender Herr Hans-Ullrich Hoffmann 1. Stellvertreter des Vorsitzenden Herr Heinz-Peter Vetter 2. Stellvertreter des Vorsitzenden Herr Armin Schultz Kassierer Herr Dietmar Schulze Schriftführer Foto Stapel: Dr. Hansmann gratuliert seinem Nachfolger Jasper Michaelsen zur Wahl Vörfreud up Wihnacht Glick kümmt bi uns de Wihnachtsmann. Ick luster all. Kloppt hei woll an? Min Riemel hew ick flietig lihrt. Dorbi geiht mi nicks mihr verkihrt.

42 Woldegk 42 Nr. 12/2013 Oh, Mann, wat bün ick niegelich. Wenn ick blot wüßt, wat ick hüt krigg. Dörch t Sloetellock hew ick mal plinkt. An n Dannboom all Lichter blinkt. Dor, wat wier dat? Ick hew wat hürt. Hett äben nich uns Bimmel lürrt? De Wihnachtsmann! Nu is hei hier. Min Riemel? Oh, dat kann ck nich mihr. Ursula Kurz (*1923) Vergessen darf ich an dieser Stelle auch nicht die Freikarten für den Hansapark, die wir freundlicher Weise von der Stadt erhalten haben. Sie wurden für etliche Mitglieder das Sommer Erlebnis. Auch hierfür nochmal ein herzliches Dankeschön an die Stadt Woldegk. Aus Dies.: Ick fleut di wat! Riemels för lütte un grote Lüd. - Rostock : Hinstoff, 2007 Woldegker Modellfluggruppe kann auf ereignisreiches Jahr zurückblicken 2013 gab es gleich mehrere Höhepunkte. Einmal war das die 3 tägige Fahrt mit der Jugendgruppe nach Frimar, in Thüringen bei Gotha, zum RC-Line Usertreffen. Aber auch die beiden Wochenenden bei unseren Freunden in Friedland waren für die beteiligten Jugendlichen und Erwachsenen bleibende Erlebnisse. Wer dort über Nacht blieb, wurde am Morgen mit einem wunderschönen Sonnenaufgang belohnt. Was gibt es für einen Modellbauer und Flieger Schöneres, als im Sonnenaufgang sein selbst gebautes Modell durch die morgendliche Luft zu steuern, während die anderen Teilnehmer sich um den Kaffe kümmern. Mitglieder der Woldegker Modellfluggruppe beim Fliegen auf dem Mühlenberg Nach dem die Jugendarbeit in den neuen Räumen des Vereins nun auch schon wieder ein Jahr hinter sich hat, kann die Entscheidung, diese Räume anzumieten nur positiv beurteilt werden. Hierfür noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle Mitglieder, die dies durch einen etwas höheren Mitgliedsbeitrag und viel private Unterstützung möglich gemacht haben sind 14 Jugendmitglieder in unserem Verein gemeldet. Das ist im Verhältnis zu 11 Erwachsenen schon ganz erheblich. Besonders freuen wir uns auch darüber, dass die Jugendarbeit unseres Vereins weit über die Grenzen von Woldegk hinaus bekannt geworden ist. So hat nach einem ausgiebigen Kennenlernen im Sommer, der Vertreter für Norddeutschland des DMFV, das ist der Dachverband für die Modellflieger, Herr Ullrich Grube aus Hamburg seine Unterstützung zugesagt und in seinem reichlich besser ausgestattetem Verein Material für unsere Jugendlichen gesammelt. Als er dies dann nach den Sommerferien auch noch in Woldegk ablieferte, war die Freude groß. Zudem konnte einiges an Erfahrung, was bei der Entwicklung von Hovercrafts in der Gruppe entstanden ist, auch an andere Interessierte weiter gegeben werden. Herr Flettner konnte mehrmals in Zusammenarbeit mit M V Create e.v. an diversen Schulen, so auch am Hansa Gymnasium in Stralsund, Schüler für das Thema Fliegen begeistern. Friedländer Modellflugplatz mit Sonnenaufgang Auch der eigene Flugplatz wurde rege frequentiert. Dazu kam noch der Mühlenberg, auf dem mit den Jugendlichen, jeweils donnerstags, bei geeignetem Wetter mit leisen Elektro-Modellen das Fliegen erlernt wurde. Zudem waren wir dann noch auf dem Mühlenfest vertreten, wo wir uns nächstes Jahr gerne wieder präsentieren. Ein bei dem Fest mit einem Modellflugzeug aus der Luft gemachtes Video konnte an die Stadt übergeben werden. Der Wettbewerb mit den kleinen selbst zu bauenden Fliegern fand ebenso, wie das vorgeführte Hovercraft und die Flugvorführungen großen Anklang. Herr Flettner mit Schülern des Hansa Gymnasiums in Stralsund, Projekt Fliegen

43 Nr. 12/ Woldegk Auch hat ein Mitglied unserer Jugendgruppe als Tutor an dem diesjährigen Nordmetall-Erfindercamp teilgenommen und dort den Teilnehmern, die einem Hovercraft zugrunde liegenden physikalischen Bedingungen näher gebracht. Kürzlich hat ein Modellbauer aus Berlin, der von unseren Aktivitäten hörte und las, seinen Bestand an Modellflugzeugen und Materialien, die er selbst nicht mehr benötigte an uns weiter gegeben. Er fand leider in Berlin keine vergleichbare Modellfluggruppe, die sich so mit Jugendlichen beschäftigt, wie dies die Woldegker Modellfluggruppe e.v. macht. Dies bestätigten uns auch die Eltern des Siegers des Wettbewerbs beim Mühlentag, der auch aus der Hauptstadt stammte. Die Eltern nutzten das Angebot unseres Vereins und sorgten dafür, dass der Junge im Sommer bei uns basteln konnte. Er nahm voller Stolz sein selbst gebautes Flugzeug mit nach Hause und versprach 2014 wieder bei uns reinzuschauen. Berliner Junge, der das Angebot der Woldegker Modellfluggruppe freudig nutzte. Wir freuen uns nun erst einmal auf die Jahreshauptversammlung am und einen hoffentlich reich gedeckten Gabentisch für unsere Jugendgruppe sind vorläufig wieder 2-3 Wochenendfliegen in Friedland mit Camping geplant, auch das RC-Line Usertreffen steht genauso wie der Besuch der ILA in Berlin auf dem Wunschzettel. Zudem ist im Frühjahr noch ein Trainingslager mit den Jugendlichen in Zusammenarbeit mit den DMFV geplant. Letztlich haben wir uns noch bei den vielen Spendern zu bedanken, die mit finanziellen Mitteln und auch mit Material die Arbeit der Woldegker Modellfluggruppe e.v. besonders in der Jugendarbeit so erfolgreich unterstützt haben. Wir wünschen allen ein frohes Fest und ein glückliches neues Jahr. Text+Fotos: Op. Flettner Dieses Areal ist mit seiner Überdachung wie geschaffen für solche Feste. Auch der Nikolaus fühlte sich sichtlich wohl. Glühwein, Kinderpunsch, Kaffee wurden fast überall ausgeschenkt. Die Feuerengel e.v. hatten Räucherfisch und Bratwurst im Angebot, toll auch die Stehtische. Der Kirchturmverein e.v. verkaufte außer Getränken Bockwurst. Frau Manuela Schulz- Koevel gab einen Einblick in ihr Angebot aus dem Imbiss- und Getränkevertrieb Woldegk. Der Imkerverein zeigte seine Palette von Honig-Produkten und Tina Schulz von den Feuerengeln bot selbstgenähte Sachen an, Weihnachtsdeko gab es, wie immer bei der GWW und daneben bei Steffi Dörnbrack Floristik und Handarbeit, aber auch Quarkbällchen. Gefragt war auch die Zuckerwatte von Immo Jahnke, der PSV Woldegk (Reitverein) war mit Punsch vertreten. Die Erzieherinnen der KITA Bummi buken Waffeln. Gebrannte Mandeln, Popcorn und andere Süßigkeiten gehören zu einem Weihnachtsmarkt, erhältlich diesmal am Wagen von S. Werner aus Strasburg, daneben bei ihrem Sohn Losverkauf, Spielzeug u.ä. Der Markt begann mit der Begrüßung durch den Bürgermeister Dr. Lode und dem Auftritt des Chores unserer Schule unter Leitung von Frau Runge. Gegen Uhr wurde dann von Dr. Lode, A. Fischer und dem Nikolaus der Stollen angeschnitten, der reißenden Absatz fand. Erstmals hat B. Stapel vom Mühlenverein den Stollen gebacken. Fazit: Hart im Anschnitt, aber sehr lecker. Fürs erste Mal super. Danke Birgit! Da unsere Frau Stapel kurzfristig krank wurde, konnte in diesem Jahr kein Brot und Kuchen gebacken werden. Danke an Lila-Bäcker, dass sie auf die Schnelle mit frisch gebackenem Brot aushalfen. Die Schmalzstullen kamen trotzdem gut an. Unser jüngstes Mitglied Willi Pahl (2 1 2 Jahre) sponserte durch seinen Vater Christian selbst gemachte Leberwurst, sehr lecker. Beim Verein gab es außerdem Rauchwurst vom Grill. Musikalisch umrahmt wurde das Treiben von der Pommerschen Bläsergruppe, die immer mal wieder an verschiedenen Standorten Weihnachtsmusik spielte. Sehr gelungen auch der Auftritt des Gesangsduos Diana & Marco, die Lieder zur Weihnachtszeit zu Gehör brachten und auch die Kinder in ihr Programm einbezogen. Für die weitere musikalische Beschallung sorgte Tido-das Duo für Ihr Event aus Wolfshagen. Ein Danke an die fleißigen Helfer von Drög`Hus, an die Stadtarbeiter vom Bauhof, an die SBG, Herrn Haß, an die beteiligten Mitglieder vom Mühlenverein und an Frau Kroll vom Amt Woldegk sowie an die Helfer von der AWO Go A way. Alle leisteten bei der Vorbereitung und Ausgestaltung des Backofen-Areals und der Errichtung des neuen Carports eine super Arbeit. Und wenn der Markt so gut besucht wird, ist das auch Dank Eurer Unterstützung. Wir wünschen allen Woldegkern eine entspannte Adventszeit, ein geruhsames Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. Ch. Fischer i.a. des Mühlen- Heimatvereins e.v Gelungener Adventsmarkt Wie seit einigen Jahren fand der diesjährige Woldegker Adventsmarkt am Vortag des 1. Adventssonntages statt. Das ansonsten derzeit trübe Wetter lichtete sich,und es kam sogar die Sonne raus. Seitdem der Adventsmarkt auf dem Mühlenberg veranstaltet wird, ist er jedes Jahr sehr gut besucht. Auch in diesem Jahr kamen wieder außerordentlich viele Gäste. Dadurch, dass auf Buden verzichtet wurde, vergrößerte sich der Platz, trotzdem wimmelte es von großen und kleinen Besuchern. Vorm 1. Advent schmückten Woldegker Kinder den von Familie Pucks aus Göhren gesponserten Weihnachtsbaum im Stadtzentrum.

44 Woldegk 44 Nr. 12/2013 Auch die kleinen aufgestellten Bäume rings um den Markt wurden weihnachtlich dekoriert. Auf dem Adventsmarkt präsentierten Woldegker Schulkinder ihr Weihnachtsprogramm. Am Vorabend des 1. Advents wurde wieder die Riesenstolle angeschnitten und verteilt. Den großen Weihnachtsbaum auf dem Mühlenberg stellte Frau Schuster aus Göhren bereit. Viele Besucher genossen die vorweihnachtliche Stimmung auf dem Mühlenberg. Die Pyramide, die sich am Fuße des Mühlenberges befindet, musste erneuert werden. Das Gesangsduo Diana & Marco erfreute die Zuschauer.

45 Nr. 12/ Woldegk Wer kommt ans Futterhaus? Der Nikolaus überraschte die Kleinen. Am späten Nachmittag erklang weihnachtliche Bläsermusik. Im Namen des Vorstandes wünsche ich allen Mitgliedern, Woldegker Bürgern und Heimatfreunden eine frohe Weihnachtszeit sowie ein gesundes Jahr Axel Fischer Vorsitzender Adventsmarkt auf dem Mühlenberg Einmal im Jahr, kurz bevor es endet uns es auf den Mühlenberg rauf zieht wie man es dreht und auch wendet auch der Nikolaus sich die Ehre hier gibt. Wenn er kommt mit seinem Schlitten direkt aus dem Walde macht er hier halt ob zu Fuß oder hoch zu Ross geritten Weihnachtsherzen erkennen ihn von weitem schon bald. Er mag den Ort am warmen Ofen der da steht zwischen alter Mühlenpracht Weihnachtliches Backwerk lässt uns dann hoffen riecht es nach Brot und Glühwein, der uns glücklich macht. Bläser stimmen uns dann fröhlich ein mit den Liedern aus der Kinderzeit läuten die Glocken dazu so lieblich und fein die friedliche Weihnacht für jeden sich zeigt. Geht dann der Adventsmarkt zu Ende der Schnee wie mit Zucker jede Mühle dann schmückt zum Fest der Liebe reicht ein jeder uns die Hände genießen gemeinsam das festliche Glück. ANDRÈ DAHLKE/ Woldegk Vierte bundesweite Stunde der Wintervögel vom 3. bis 6. Januar Alle reden über das Wetter - der NABU natürlich auch. Ein Wintertag mit Schnee und Sonne macht einfach mehr Freude als ein grauer, regnerischer. Unseren heimischen Vögeln ist es vergleichsweise einerlei, ob sich nun der Himmel gar nicht, halb oder komplett in Wolken zeigt. Erfreulicherweise lassen sich auch die meisten Vogelfreunde bei Schmuddelwetter nicht von ihrem Interesse an den gefiederten Gartenbesuchern abhalten. Die enorme Zahl von mehr als Teilnehmern bei der letzen Stunde der Wintervögel zeigt das eindrucksvoll. Am Wochenende vom 3. bis 6. Januar ruft der NABU erneut zur Stunde der Wintervögel auf. Zum vierten Mal gilt es, eine Stunde lang die Vögel am Futterhäuschen, im Garten, auf dem Balkon oder im Park zu zählen und zu melden. Wer bereits in den Vorjahren mitgemacht hat, darf gern wieder dabei sein und ruhig auch noch ein paar Verwandte, Bekannte oder Nachbarn zur Teilnahme ermuntern. Je mehr Menschen bei dieser Forschung von und für jedermann ihre Beobachtungen zusammentragen, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse.Anders als bei der Bekassine 2013 lohnt sich 2014 auch ein gesonderter Blick auf den Vogel des Jahres. Der Grünspecht bleibt nämlich im Winter hier und ist dann regelmäßig auch in Gärten und Parks zu finden. Bei der letzten Aktion wurde er immerhin in sieben Prozent der Gärten gesichtet und landete damit nur knapp hinter Stieglitz, Bergfink und Heckenbraunelle. Übersehen lässt sich der farbenprächtige und taubengroße Grünspecht kaum. Er wird aber nur ausnahmsweise ans Futterhäuschen kommen, denn als Ameisenspezialist sucht er eher auf dem Boden nach Nahrung. Doppelzählungen vermeiden Gezählt werden kann in einer beliebigen Stunde. Dabei wird von jeder Art die höchste Zahl notiert, die sich gleichzeitig beobachten ließ. Das vermeidet Doppelzählungen. Übrigens gelten auch Vögel, die sich im Garten nicht niederlassen, sondern ihn nur überfliegen. Begleiten lassen kann man sich von Zähl- und Bestimmungshilfen unter Hier gibt es auch Steckbriefe der häufigsten Arten und Tipps zur winterlichen Vogelhilfe. Direkt nach der Eingabe werden die Daten auf interaktiven Karten online dargestellt. Auch die Vorjahresresultate sind so abrufbar und können verglichen werden. Für den Austausch der Vogelfreunde untereinander gibt es die Seite die inzwischen schon Fans zählt. Am besten online melden Die Beobachtungen können an den NABU per Post mit dem unten abgedruckten Coupon oder einfach online unter gemeldet werden. Am 4. und 5. Januar ist außerdem von 10 bis 18 Uhr unter wieder eine kostenlose Telefonnummer geschaltet. Meldeschluss ist der 14. Januar Unter allen Teilnehmern werden zahlreiche Preise ausgelost, für die Online-Teilnehmer stehen zusätzlich Handyklingeltöne zur Verfügung. NABU/H. May Kontakt: Ulf Bähker NABU Mecklenburg-Vorpommern Arsenalstr Schwerin Tel.: 0385/ oder NABU-Kreisgeschäftsstelle NVP Bahnhofstr Barth Tel.: /77793

46 Woldegk 46 Nr. 12/2013 Impressum Woldegker Landbote Heimatzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen Verlag + Satz: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, Sietow Druck: Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, Herzberg/Elster Tel /489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: /57 90 Fax: / Redaktion: Tel.: / Fax: / Internet und info@wittich-sietow.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das Mitteilungsblatt kann gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten in der Pressestelle der Verwaltung auf Antrag abonniert werden. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage: VERLAG + DRUCK Der Amtsvorsteher Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke monatlich Exemplare LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen

47 Nr. 12/ Woldegk 4. Weihnachtsfeier der Pflegeelterngruppe Miteinander Schon im Sommer zu unserem Zeugnistreffen auf dem Spielhof Quaki in Feldberg haben sich die Kinder wieder zur Weihnachtsfeier verabredet. Am war es dann endlich wieder soweit! Der Raum war gebucht und von Familie Stöwesand liebevoll geschmückt. In diesem Jahr gab es eine besondere Überraschung: Der Zirkus Hein mit dem Puppentheater Rudolf Sperlich aus Zahna kam zu uns. Wir alle hoffen, dass diese schöne Tradition aufrechterhalten werden kann und freuen uns schon auf das nächste Jahr mit einigen Treffen und Gelegenheiten zum Gedankenaustausch für unsere verantwortungsvolle Arbeit. Text und Fotos: Simone Eckert Zwischen den Feiertagen in Bewegung Zaubertricks, ein tolles Puppenspiel und zum Abschluss ein echtes Äffchen wurden gezeigt und das Beste: Alle Kinder durften mitmachen! Ein Riesenspaß für Kinder und Eltern! Nach all der Aufregung verbrachten die Eltern den restlichen Nachmittag bei netten Gesprächen am Kamin und die Kinder spielten fröhlich miteinander. Wenn die Weihnachtsgans bereits verdaut sein wird, lädt der Reit-,Fahr- und Voltigierverein der Windmühlenstadt Woldegk e.v. zum traditionellen Weihnachtsreiten um den Pokal des Bürgermeisters am Samstag, dem 28.Dezember 2013, ab Uhr in die Reithalle ein. Ein sportlicher Jahresausklang der Woldegker Reiter mit Ausschreibungen für E- und A-Springen, und ggf. Reiterspiele stehen auf dem Programm. Der Sieger im Zwei-Sterne-A-Springen erhält den Pokal des Bürgermeisters. Foto: Merker Im vergangenen Jahr konnte ihn Frank Polzin nach einem spannenden Wettkampf entgegen nehmen. Damit es Aktiven und Besuchern wohl ergeht, werden Imbiss und Getränke angeboten. Gute Feiertage wünscht der RFVV Woldegk e.v seinen Mitgliedern und treuen Helfern, Spendern und Fans. Wir treffen uns beim Weihnachtsreiten. Der Vorstand RFVV Woldegk e. V. Alle guten Wünsche zum Weihnachtsfest, ein gutes Neues Jahr 2014 und ein großes Dankeschön an alle Spender und Helfer für die Unterstützung bei der Durchführung des vergangenen erfolgreichen Sportjahres im Reit-, Fahr- und Voltigierverein der Windmühlenstadt Woldegk e. V. Der Vorstand 11. Nachtschießen Eulenpokal 2013 in Schönhausen Einige Kinder hatten nach der Vorstellung schon aufgeregt nach dem Sack Ausschau gehalten, den der Weihnachtsmann ja in den vergangenen Jahren immer nur abgestellt hatte, aber sie konnten ihn nirgendwo finden. Kein Wunder, in diesem Jahr kam er persönlich und brachte die Geschenke! Einer tollen Tradition folgend, wurde am um Uhr das diesjährige Nachtschießen mit befreundeten Vereinen aus der Region durchgeführt. 43 Schützen aus Hinrichshagen, Strasburg, Friedland, Woldegk, Neubrandenburg, Merkado und dem gastgebenden Verein stellten sich dem Wettkampf 30 Schuss/ Standauflage/ 50 m/ Kleinkaliber.

48 Woldegk 48 Nr. 12/2013 Da wir über eine elektronische Trefferauswertung verfügen und so auch die Zehntel werteten, kam es zu folgenden Ergebnissen: Eine Fahrt ins Blaue Am machten sich die Woldegker Schützen mit weiteren Vereinsmitgliedern aus anderen Schützenvereinen und Reiselustigen auf den Weg nach Mirow. Dort hatten wir ein Schiff geschartert, das uns 3 Stunden über den Mirower See durch den Kanal in die Granzower Möschen schipperte. Es war herrliches Wetter an diesem Sonnabend, so dass man sich auch gut auf dem Oberdeck aufhalten konnte. Es war ein schönes Naturerlebnis, so sah man doch weit und breit unberührte Natur, super erholsam. Damen: 1. Diane Ohlitz 291,5 Ringe Tollense-Schützenzunft Neubrandenburg e. V. 2. Diana Stern 286,9 Ringe Schützenverein Hinrichshagen e. V. 3. Heidi Nickel 280,7 Ringe Schützenverein Vier Tore Neubrandenburg e. V. Herren: 1. Jan Theuerkauf 304,7 Ringe Schützenverein Vier Tore Neubrandenburg e. V. 2. Rene Malbrecht 299 Ringe Schützenverein Hinrichshagen e. V. 3. Harry Pache 295,7 Ringe Schützenverein Vier Tore Neubrandenburg e. V. Dampferfahrt auf dem Mirower See Leider konnte der Gastgeber wieder keinen Pokal in Schönhausen behalten, trotzdem werden wir auch im kommenden Jahr wieder diese Veranstaltung durchführen. Neben dem sportlichen Wettkampf ist vor allem der freundschaftliche Kontakt untereinander das beste Ergebnis. Siegfried Gellermann Fotos: Gabi Kieper Am Mirower Hafen Die Sieger Diane Ohlitz; Diana Stern; Heidi Nickel (konnte nicht warten), Jan Theuerkauf; Harry Pache und Rene Malbrecht Im Hotel in Johannesruh Nach Erreichen unseres Hafen, ging unsere Fahrt weiter nach Granzow zu Fam. Bauer in Johannesruh. Dort nahmen wir ein leckeres Mittagessen ein. Anschließend wurden wir mit einem musikalisch unterhaltsamen Programm Lachen ist die beste Medizin überrascht.

49 Nr. 12/ Woldegk Mit Heinz und Ruth Hofert wurden die Gäste musikalisch in die 20er u. 30er Jahre versetzt, Lieder v. Claire Waldoff u. Otto Reuter. Mit einem gesunden Lachen und neuem Schwung nach der gemütlichen Kaffeetafel wurde dann noch das Tanzbein geschwungen. So verging ein schöner Tag mit angenehmen Stunden, und wir traten gegen Abend die Heimreise an. i.a. des Schützenvereins 1514 Woldegk e. V. Text + Fotos: W. Potetjuschny Aktuelles aus dem Schützenhaus Der Schützenverein hat - wie bereits berichtet - in Zusammenarbeit mit der Ganztagsschule Wilhelm Höcker Woldegk auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung für interessierte Schüler/innen das Freizeitsportangebot Bogenschießen und Luftgewehrschießen organisiert. In der Regel nutzen 13 Schüler pro Woche gern dieses Angebot. Das bedeutet, dass sich jeden Dienstag von 15:00-17:00 Uhr jeweils zwei aktive Mitglieder zum Training im Schützenhaus bereit erklären, um diese Aufgabe wahrzunehmen und dies mit aktiver Unterstützung und fachkundigen Anleitung von Peggy Oldach, einer versierten Bogenschützin aus Mildenitz. Der Verein möchte sich an dieser Stelle auch im Namen der Schüler recht herzlich bei Peggy Oldach zum einen für ihr Engagement und zum anderen für ihre Sachspende bedanken. Alle wünschen sich weiter so eine gute Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang gibt es noch weiteres Erfreuliches zu berichten: Unseren Aufruf zur Unterstützung und Förderung des Kinder-/Jugendsportschießens haben fleißige Spender ernst genommen. Unseren Dank sagen wir Ingo Herz, Martin Thiedt, Burkhard Hecht und Jasper Michaelsen, die besonders großzügig gespendet haben. Diese finanzielle Unterstützung ist eine wesentliche Voraussetzung zur Durchführung des Sportschießens im Rahmen der benötigten Sachmittel, Erweiterung sowie Ersatzbeschaffung von Sportmaterial usw. Der Schützenverein kann diese umfängliche Aufgabe nicht allein bewältigen, da die zur Verfügung stehenden Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen überwiegend für die Bewirtschaftung des Schützenhauses mit Halle benötigt werden. SG Mühlenwind Woldegk 1948 e. V. - Abteilung Tischtennis Pünktlich zur Vorweihnachtszeit und zum Jahreswechsel möchten auch wir nochmal, die Mitglieder des SG Mühlenwind, Sektion Tischtennis, auf uns aufmerksam machen. Unser Training findet nach wie vor wöchentlich, immer montags in der Zeit von Uhr in unserer Woldegker Turnhalle statt. Unsere Sektion Tischtennis besteht derzeit aus drei weiblichen und vier männlichen Stammspielern. Zwischenzeitlich hatten wir immer wieder mal Zugang von anfangs interessierten Spielern zu verzeichnen. Leider war dies nicht immer von Dauer, denn das Berufsleben ermöglicht nicht jedem die Teilnahme am Vereinssport. Aber trotzdem können wir nach wie vor 7 Stammspieler verzeichnen und hoffen vielleicht noch auf den ein oder anderen längerfristig interessierten Tichtennisfreund. Unsere Mannschaft nimmt an keinem laufenden Punktspielbetrieb teil. Der Spaß am Sport steht im Vordergrund. Gern empfangen wir auch ab und an andere Tischtennisfreunde aus dem Hobbybereich. Auf diesem Weg möchten wir gern noch den einen oder anderen Interessenten für unseren Sport gewinnen. Bei Interesse schauen Sie einfach montags zwischen 18 und 20 Uhr vorbei. Selbstverständlich ist auch bei uns ein Schnuppern möglich. Wir heißen Sie herzlich willkommen. Text und Foto: Manja Meincke Hinweis in eigener Sache: In Bezug auf unsere Einladung an die o. g. Spender und alle Mitglieder des Vereins zu unserer Weihnachtsfeier am Sonnabend, dem um 17:00 Uhr, bitten wir nochmals um eine Rückmeldung zur Teilnahme, um eine sinnvolle, teilnehmerbezogene Vorbereitung vornehmen zu können. Der Schützenverein wünscht allen Lesern/innen eine besinnliche Vorweihnachtszeit, fröhliche Weihnachten und ein gutes und gesundes neues Jahr. Mit freundlichem Schützengruß Der Vorstand Kegeln mit Bahnrekord in Demmin Das vierte Turnier spielten die Woldegker Kegler in Demmin. Die Neustrelitzer Kegler, die bei diesem Turnier die Leitung hatten, starteten gleich mit ihren besten Ergebnissen und übernahmen die vorläufige Führung. Taktisch starten die Mannschaften mit ihren stärksten Keglern in den letzten Durchgängen. Hier hatten die Neustrelitzer nicht mehr viel zuzulegen, sodass es am Ende mit 4295 Holz nur zum letzten Platz reichte. Unbekannt für die Woldegker Kegler war die Leistungsstärke der Kegler vom Bergener KV, die zum Schluss noch durch zwei gute Ergebnisse den zweiten Platz des Turniers mit 4341 Holz erkämpften. Durch eine solide Mannschaftsleistung kam der KC 90 Wolgast mit 4321 Holz auf Platz drei. Gegenüber den Gegnern bei diesem Turnier in Demmin trumpften die Woldegker mit einer gewachsenen Leistungsstärke auf und konnten nunmehr mit 4416 Holz den dritten Turniersieg feiern.

50 Woldegk 50 Nr. 12/2013 Das stärkste Anfangsergebnis (882 Holz) im ersten Durchgang brachte Ronny Lepczyk den dritten Platz der Einzelwertung ein. Hervorragend kam jedoch Henry Jahnke mit der Bahn zurecht. Er spielte im fünften Durchgang 914 Holz, was am Ende des Turniers nicht nur den Einzelsieg ausmachte, sondern ihm gleichzeitig auch noch den Bahnrekord bescherte. Der Jubel seiner Sportfreunde war entsprechend. Für das gute Abschneiden der SG Mühlenwind Woldegk sorgten weiterhin Jörg Kaulfuß (867 Holz), Jan Krienke (877 Holz), Roland Hoffmann (863 Holz) und Sascha Beyse (876 Holz). Trotz dieser respektablen Leistung aller Woldegker Kegler waren nicht alle mit ihren Leistungen auf der gut zu spielenden Bahn zufrieden. Da die Sportfreunde vom Neubrandenburger KV am Vortag auf gleicher Bahn in ihrem Turnier der Gruppe zwei siegten, sind sie mit den Woldegkern (beide 15 Wertungspunkte) auf Platz eins der Staffel eins. Im Internet für Interessierte unter: SKVMV Sportkeglerverband MV, Ergebnisse, Verbandsliga, Herren. Text+Foto: Harry Lucius Turniersieg in Anklam v.l.: Harry Lucius, Roland Hoffmann, Sascha Beyse, Jan Krienke, Henry Jahnke, Ronny Lepczyk NACHTRAG Henry Jahnke freut sich über sein Ergebnis Turnier drei in Anklam Der KSV Pasewalk schickte im ersten Durchgang ihren stärksten Kegler Mirko Albrecht ins Rennen, der mit 922 Holz gleich den Einzeltagessieg in der Staffel eins festmachte. Die Mannschaft der SG Mühlenwind Woldegk kam nur langsam aber mit starken Anfeuerungsemotionen zur gewohnten Leistungssteigerung. Davon angesteckt feuerten die Mannshaften vom KC Wolgast, die Sportfreunde vom KV Stavenhagen und vom KSV Pasewalk ihre jeweiligen Starter ebenfalls lautstark an. Robert Hoffmann (860 Holz) und Roland Hoffmann (869 Holz) sorgten mit ihren Ergebnissen für einen soliden Auftakt im Woldegker Team. Nach den dritten Startern übernahm die Woldegker Mannschaft mit Ronny Lepczyk (879 Holz) die Turnierführung und konnte sie durch Henry Jahnke (905 Holz), Jan Krienke (882 Holz) und Sascha Beyse (899 Holz) kontinuierlich auf 4434 Holz ausbauen. Das war am Ende der wohlverdiente Turniersieg mit vier Wertungspunkten vor dem KSV Pasewalk (4378 Holz) trotz ihres hohen Einzelergebnisses. Auch auf den weiteren Plätzen gab es klare Abstände in den Mannschaftsergebnissen. Auf Platz drei kam die Mannschaft vom KC 90 Wolgast (4357 Holz) und einen Punkt holte sich mit Platz vier der KV Stavenhagen (4330 Holz). Da sich in der Staffel zwei die Sportfreunde vom Neubrandenburger KV mit vier Wertungspunkten den Turniersieg sicherten, führen sie und die Woldegker Kegler die Tabellenspitze beider Staffeln mit jeweils 11 Wertungspunkten an. Harry Lucius Foto: Jan Krienke Alte Woldegker Postkarten In der letzten Ausgabe des Woldegker Landboten Seite 27 wurde eine Aufnahme von der Stadtmauer am Ziegengang veröffentlicht. Der Ziegenort befand sich laut Stadtplankopie von 1793 im Nordwesten der Stadt in der Verlängerung der Klosterstraße zwischen dem ehemaligen Krankenhaus und dem Altersheim. In einem Zeitungsartikel Aus der Heimatgeschichte von Woldegk vom geht jedoch folgendes hervor: Schon durch frühere große Stadtbrände und durch Folgen des faschistischen Raubkrieges war die Südwest-Ecke der Stadt völlig wüst geworden und bildete einen Tummelplatz für das Vieh, besonders für Ziegen, so dass sie im Volksmund den Namen Ziegenort führt. Das abgebildete Haus wurde nicht, wie angegeben in den 1950er Jahren, sondern erst ca abgerissen zur Schaffung von Baufreiheit für die neue (weiße) Schule. Dieses Foto erschien bereits in der Januar-Ausgabe 2012, Seite 28: Die Aufnahme zeigt ebenfalls das Haus (links im Bild) kurz vor dem Abriss Neben bzw. hinter dem Gebäude (rechts) ist noch ein Stück der alten Stadtmauer zu sehen. Foto: Stadtarchiv Lange Spurensuche mit glücklichem Ausgang Auf meinem Schreibtisch liegt das außergewöhnliche Buch von der Historikerin Erika Schwarz über den Lebensweg des jüdischen Bankiers Siegfried Bieber, das Ergebnis einer 10jährigen Arbeit. Die Historikerin erforschte sein bewegendes Schicksal und das seiner Familie, aus der 34 Angehörige den Faschisten zum Opfer fielen.

51 Nr. 12/ Woldegk Seit mehreren Jahren suchte ich erfolglos Nachfahren der jüdischen Kaufmannsfamilie Bieber/ Hammerschmidt, die hier in Woldegk lebte. Als ich vor 20 Jahren mit dem Aufbau unseres Stadtarchivs begann, entdeckte ich in einer Akte des Ortsantifablockes die Abschrift eines Briefes des Juden Dagobert Hammerschmidt aus Palästina, der einst ein Textilwarengeschäft in Woldegk betrieb. In diesem Schreiben von 1947 an die befreundete Woldegker Familie Brozelis bedankt er sich u.a. bei allen, die ihm und den Seinen in der Not und bei Flucht aus unserer Stadt vor den Nazis geholfen haben. Ich begab mich auf Spurensuche, um das Schicksal der jüdischen Familie herauszufinden. Nach und nach erfuhr ich, dass Dagobert Hammerschmidts Frau Ella, eine geborene Bieber war. Ich erinnerte mich an das Hochzeitsfoto meiner Großeltern, auf dem eine Ella Bieber abgebildet ist. Sie war eine Jugendfreundin meiner Oma, die im Januar 1993 verstarb, so dass ich also keine Erkundungen mehr einholen konnte. Im Fotoalbum meiner schon sehr früh verstorbenen Mutter gibt es einen Eintrag zu ihrer Taufe im Jahre Herr und Frau Hammerschmidt waren geladene Gäste und schenkten ihr Stoff für ein Kleid. Im Woldegker Standesamt fand ich die Heiratsurkunde der Hammerschmidts vom 12. Dezember Somit konnten ihre Geburtsdaten und -orte erfasst werden. Ellas Trauzeuge war ihr damals 28jähriger Bruder Alfred Bieber aus Stettin. Foto: Mikes Das Geschäft um 1935 in der Neutorstraße 4 Es lief unter dem Namen Alfred Bieber, einem Bruder von Ella Hammerschmidt. Das Haus ist 1945 abgebrannt. Dass Hammerschmidts eine Tochter haben, erfuhr ich erst zu Beginn dieses Jahres. Leider gab s keinen Geburtseintrag in unseren Standesamtsunterlagen. Ich konnte die heute 88jährige Tochter der Brozelis`, Elfriede Schirmacher, die 1961 die DDR verlassen hatte, in Lübeck ausfindig machen. So erfuhr ich von ihr viele Details aus dem früheren Leben der Familie Hammerschmidt in Woldegk. Einige Anekdoten wurden bereits im Woldegker Landboten (Ausgaben Nr. 7 und 8/2013) veröffentlicht. Der Briefkontakt zwischen Elfriedes Eltern und Hammerschmidts dauerte bis zum Tod der Brozelis in den 1950er Jahren an. Aus ihren Briefen ging immer wieder hervor, dass die Familie Hammerschmidt Woldegk als ihre Heimatstadt ansah und die Vertreibung nie verwunden hat. Auf Internetseiten, die mir der Zentralrat der Juden in Deutschland empfahl, fand ich die Namen der deportierten bzw. ermordeten Geschwister von Ella und Angehörige von Dagobert Hammerschmidt. Von Frau Schirmacher war bekannt, dass eine Schwester von Ella Bieber ein Konfektionsgeschäft im benachbarten Strasburg besaß. Eine Anfrage beim Uckermärkischen Heimatkreis Strasburg ergab, dass im Telefonbuch von 1937/38 der Name Betty Bieber, Altstädter Straße 21 auftaucht. Das Gebäude ist bis heute erhalten geblieben und steht unter Denkmalschutz. Anlässlich des 75. Jahrestages der Pogromnacht in diesem Jahr intensivierte ich noch einmal meine Suche und nahm auch Verbindung mit der Vereinigung der Israelis mitteleuropäischer Herkunft in Israel auf. Unser Aufruf Spurensuche wurde auf der Internetseite der Vereinigung und in einigen Zeitungen in unserem Landkreis veröffentlicht. Nach dem Erscheinen in der Presse meldeten sich viele Weggefährten der Hammerschmidts und Zeitzeugen. Den entscheidenden Hinweis gab Frau Weber aus Pripsleben, die vor 2 Jahren zusammen mit ihrer Schwester, Frau Goldmann an einer Buchlesung: zu Lasten meines Conto s / Siegfried Bieber/ Jude-Bankier- Gutsbesitzer-Emigrant auf Schloß Dahmshöhe bei Fürstenberg teilnahm. Dieses Waldschlößchen hatte Siegfried Bieber erbauen lassen und dort bis 1935 zusammen mit seiner Frau 5 Jahre lang gelebt musste er es zwangsverkaufen an die Nazis. (Heute ist das Schloß Bildungs- und Begegnungsstätte der Lebenshilfe LV Brandenburg e.v.) Das Ehepaar emigrierte in die USA. Aus dem Buch von Frau Dr. Schwarz geht hervor, dass Ella Hammerschmidt eine Cousine von Siegfried Bieber ist. Der Buchtitel zu Lasten meines Conto s bezieht sich auf Ella Hammerschmidts Bruder Alfred Bieber und ihre Schwester Fanny, die 1940 zusammen mit ihren Familien ins Ghetto Piaski deportiert wurden. Dem Buch konnten Sterbe- und Fluchtdaten von Dagobert und Ella Hammerschmidt entnommen werden. Ich war weiterhin auf der Suche nach der inzwischen 82jährigen Tochter der Hammerschmidts. Im Buch steht ihr vollständiger Name: Rita-Marion Mikes, der hier nicht bekannt war. Ich bat die Autorin um Mithilfe. Frau Dr. Schwarz nahm Kontakt zu ihr in Israel auf und vermittelte, dass die alten Woldegker ihre einstigen jüdischen Mitbürger niemals vergessen haben und werden. Davon tief beeindruckt meldete sich Frau Mikes telefonisch bei mir in perfektem Deutsch. Ich hatte sie endlich gefunden! Rita Mikes, die als 9jährige ihre Heimatstadt Woldegk für immer verlassen musste, aber glücklicherweise der Deportation entging, wohnt heute in Ramat Gan, eine Stadt in der Nähe von Tel Aviv. Ihr ungarischer Ehemann verstarb bereits vor einigen Jahren. Ihre Tochter, Enkelsöhne und Urenkel leben in England. Über das Schicksal ihrer Familie soll in einem der nächsten Ausgaben weiter berichtet werden. Im nächsten Jahr wird eine Ehrentafel in der Straße, in der die Familie Hammerschmidt einst wohnte und arbeitete zum Gedenken an die Vertreibung während der Nazi-Zeit aus Deutschland angebracht im Beisein der Familienmitglieder. Mein herzlichster Dank geht an alle, die mich bei der schwierigen Spurensuche unterstützt haben, insbesondere an: Woldegks Bürgermeister Dr. Ernst-Jürgen Lode, meine Freundin Christine Witt geb. Ploth aus Woldegk, meine Töchter Gesine aus Greifswald und Anne aus Berlin, meine Tante Renate Lehmann geb. Bremer aus Köln, Elfriede Schirmacher geb. Brozelis aus Lübeck, Ilse Conrad-Schütt aus Woldegk, Dr. Erika und Gerhard Schwarz aus Rehfelde, die Schwestern Christel Weber aus Pripsleben und Jutta Goldmann auf Schloß Dahmshöhe, Susanne Böhm vom Nordkurier in Neustrelitz, Karl Mietzner aus Woldegk, Ursula Dege geb. Teetz aus Bochum, Ursula Wüstenberg geb. Peters aus Wanzka, Helmut Beck aus Woldegk, Heinz Krüger aus Lübbersdorf, Erika Schmidt-Glintzer geb. Budgenhagen aus Bad Hersfeld, Volker Godenschwege aus Woldegk, Generalsekretär Stephan J. Kramer vom Zentralrat der Juden in Berlin, Annett Thurm vom Kreisanzeiger des LK MSE in Neubrandenburg, Dr. Naomi Merhav als Betreuerin der deutschen Einwanderer in Israel, Renate Schmidt von der Touristinformation in Strasburg, Edith Schulz geb. Schütt aus Schwerin sowie Roland Stapel aus Woldegk. Gunhild Wosny Stadtarchivarin

52 Woldegk 52 Nr. 12/2013 Woldegker Aufnahmen aus DDR-Zeiten Der Burgwall 1984 mit Blick zur Schule Foto: Kieckheim Die Krumme Straße vor 30 Jahren Heute entsteht dort (ganz links im Bild) das Gesundheitshaus. Foto: Ehlert Die Rudolf-Breitscheid-Str. Ende der 1960er Jahre Im Hintergrund der damalige Kindergarten Friedrich Fröbel (heute Johanniter Freizeitzentrum) Foto: Stadtarchiv

53 Nr. 12/ Woldegk Advent Die schöne Adventszeit hat nun begonnen und all unser Sinnen und Trachten mündet langsam doch stetig in das größte Fest des Jahres. Jedes Mal soll es, ja muss es alle bisherigen in den Schatten stellen und neue Maßstäbe setzen. In der heute so hektischen und lauten Welt ist kaum noch Platz für Besinnliches, für Harmonisches und ein stilles Miteinander. Der Gabentisch kann es dann mit jeder Schaufensterdekoration aufnehmen und der Heiligabend wird zu einer Materialschlacht, die seines Gleichen in der Vergangenheit sucht. Liebe ist... Denke dir das Höchste was es gibt - Höher noch ist die Liebe! Unvergleichlich ist der Glanz der Sonne - Doch, die Liebe strahlt heller. Geheimnisvoll leuchten dir die Sterne - Doch rätselhafter ist die Liebe. Singe das schönste aller Lieder - Das der Liebe klingt lieblicher. Reduziere bis zur Unkenntlichkeit - Am Ende bleibt übrig die Liebe. Brücken Brücken bauen und Brücken spannen, Überbrückend selber Brücke sein - Vertrauen schenken und zusammen In ihrem Fundament sein ein Stein. Brücken verbinden und überwinden, Was abgrundtiefe Tiefen einst getrennt. Damit Wege zueinander finden, Ein jeder frei wird, den man eingeengt Über Brücken gehen heißt vertrauen, Zuversicht und Glaube, dass es gelingt. Wieder angstfrei in den Abgrund schauen, Mit dem Wissen, dass keine Furcht mehr zwingt. Advent, Advent... Foto: Stapel Dabei wird der eigentliche Ursprung dieses so schönen und traditionsreichen Festes mehr und mehr ausgeblendet. Dabei ist es doch das Fest des harmonischen Begegnens, des friedvollen Miteinanders, der Toleranz und Akzeptanz. Trennendes und Unvereinbares treten in den Hintergrund; Es ist das Fest des Friedens, der Versöhnung und Vergebung, des Verständnisses und der Menschlichkeit. Es bietet vielfältige Gelegenheiten und Raum, sich wieder zusammenfindend anzunähern und aufeinander zu zugehen, um das Einende und Verbindende in den Vordergrund zu rücken, so dass einem die gemeinsamen Wurzeln wieder bewusst werden. Aber vor allem ist Weihnachten das große Fest der Liebe. Sie ist die unverzichtbare Voraussetzung für alles Weitere in unserem menschlichen Sein. Brücken bauen und Brücken spannen, Überbrückend selber Brücke sein - Vertrauen schenken und zusammen In ihrem Fundament sein ein Stein. Allen Leserinnen und Lesern des Woldegker Landboten ein gesegnetes und fröhliches Weihnachtsfest! Wie immer Ihr G. Bernhardt aus Greifswald

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