Handbuch Validierungsverfahren Teil 2. Berufsspezifische Anhänge LOG EFZ 2007

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1 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 03. Januar 2018 Version /3 Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische Anhänge LOG EFZ 2007

2 2/3 In den folgenden Seiten finden Sie alle Anhänge, die im Handbuch Teil 1 Allgemeines in den einzelnen Kapiteln erwähnt sind. Die Unterlagen sind in der nachfolgenden Reihenfolge abgelegt. Klicken Sie bitte auf das gewünschte Kapitel. 01 Flyer Wege zum Berufsabschluss für Erwachsene 02 Nutzungsbedingungen Validierungstool 03 LOG_EFZ_2007_Kontakt_Adressliste 04 Übersicht_Eingangsportale_Deutschschweiz 05 LOG_EFZ_2007_Qualifikationsprofil 06 LOG_EFZ_2007_Bestehensregeln_Validierungsverfahren 07 Anforderungsprofil_Allgemeinbildung_Kanton_Zürich 08 Anforderungsprofil Allgemeinbildung_sbfi 09 Erläuterungen_zur_Validierung_der_Allgemeinbildung_sbfi 10 OIA_Präsentation 11a LOG_EFZ_2007_Lager Selbstbeurteilung 11b LOG_EFZ_2007_Distribution Selbstbeurteilung 11c LOG_EFZ_2007_Verkehr Selbstbeurteilung 12 LOG_EFZ_2007_Anrechenbare Vorbildung 13 Anerkennung_Allgemeinbildung_Kanton_Zürich 14 LOG_EFZ_2007_Anerkennung_Berufserfahrung 15 LOG_EFZ_2007_Kompetenznachweise je Modul 16 LOG_EFZ_2007_Mustererfahrungsbericht 17 Wegleitung_PEX 19 LOG_EFZ_2007_Modulstruktur_ergänzende_Bildung

3 3/3 19a_LOG_EFZ_2007_Modulgegenüberstellung_LOGEFZ2007_ LOG_EFZ_2007_Liste_Anerkannte_Anbieter_ergänzende_Bildung 21 LOG_EFZ_2007_AGB_EB (in Bearbeitung) 22 LOG_EFZ_2007_Zwingende Belege

4 biz Wege zum Berufsabschluss für Erwachsene Das eidgenössische Berufsattest und das eidgenössische Fähigkeitszeugnis sichere Werte auf dem Arbeitsmarkt

5 2 In einer Arbeitswelt, die sich immer schneller verändert, ist ein Berufsabschluss ein sicherer Wert. Ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) bestätigen offiziell Ihr berufliches Wissen und Können. Sie verbessern Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, können Weiterbildungen besuchen und erhalten bessere Verdienstmöglichkeiten.

6 Wege zum Berufsabschluss Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zu einem eidgenössischen Berufs attest (EBA) oder einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu kommen: 01 Reguläre berufliche Grundbildung 02 Verkürzte berufliche Grundbildung 03 Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren 04 Validierung von Bildungsleistungen Sie durchlaufen eine berufliche Grundbildung (mit Lehrvertrag) und bestehen die gleiche Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) wie die Jugendlichen. Sie durchlaufen eine verkürzte berufliche Grundbildung (mit Lehrvertrag) und bestehen die gleiche Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) wie die Jugendlichen. Sie haben Erfahrung im Beruf und möchten direkt zum Qualifikationsverfahren (inkl. Abschlussprüfung) zugelassen werden. Sie haben viel Erfahrung im Beruf und möchten sich im Validierungsverfahren Bildungsleistungen anrechnen lassen. 3

7 01 Reguläre berufliche Grundbildung Sie möchten in ein anderes Berufsgebiet wechseln und haben wenig bis keine Berufserfahrung im gewünschten Tätigkeitsgebiet? Dann absolvieren Sie die Ausbildungszeit für eine zweijäh rige berufliche Grundbildung mit einem EBA oder drei- bzw. vierjährige berufliche Grundbildung mit einem EFZ in einem Betrieb bzw. in einer anerkannten Bildungsinstitution, welche/r die Bildungsverantwortung hat. Sie besuchen den berufskundlichen und allgemeinbildenden Unterricht der Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse. Je nach Vorbildung ist eine Dispensation eines Unterrichtsbereiches und/oder Qualifikationsbereiches (z. B. Allgemeinbildung) möglich. Die Grundbildung schliessen Sie mit der Abschlussprüfung ab. Reguläre berufliche Grundbildung Der Weg zum EBA und zum EFZ Suche eines Lehrbetriebes (Lehrstelle) und Abschluss eines Lehrvertrages Bewilligung des Lehrvertrages durch die kantonale Behörde Absolvieren der beruflichen Grundbildung Absolvieren der Abschlussprüfung Erhalt des EBA bzw. EFZ Hier sind Sie aktiv. Darum kümmern sich die kantonalen Behörden. 4

8 Voraussetzungen Sie suchen sich einen Lehrbetrieb (Lehrstelle) und schliessen einen Lehrvertrag ab ( der von der kantonalen Behörde bewilligt wird. Empfehlung: Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens dem Sprachniveau B1. Besonderheiten Die berufliche Grundbildung ist ein geführter Weg zum EBA bzw. zum EFZ mit einem definierten Ende der Abschlussprüfung. Der Lohn bei Abschluss des Lehrvertrages ist für Erwachsene Verhandlungssache. In den meisten Berufen gibt es Empfehlungen der Organisationen der Arbeitswelt für die Löhne von Lernenden. Ihr Arbeitgeber kann Sie über die im Lehrvertrag definierte Lehrzeit hinaus nicht verpflichten. Die Kosten für den Besuch der Berufsfachschule werden vom Kanton und die Kosten für die überbe trieblichen Kurse vom Lehrbetrieb und vom Kanton getra gen. Mögliche Berufe Alle Berufe sind möglich. Beratung Beratung in der Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene. Falls Sie noch nicht wissen, in welchem Beruf Sie den Abschluss erwerben möchten, empfehlen wir Ihnen, zuvor einen Beratungstermin in Ihrem biz zu vereinbaren. 5

9 02 Verkürzte berufliche Grundbildung Sie haben bereits eine abgeschlossene Vorbildung (berufliche Grundbildung, Matura o. ä.) oder ausreichende Vorkenntnisse und möchten in einem Beruf einen anerkannten Abschluss erreichen, dann können Sie eine individuelle Verkürzung von ein bis zwei Jahren erhalten. Sie absolvieren eine um ein Jahr bzw. zwei Jahre verkürzte berufliche Grundbildung in einem Betrieb bzw. in einer anerkannten Bildungsinstitution, welche/r die Bildungsverantwortung hat, und besuchen den berufskundlichen Unterricht der Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse. Je nach Vorbildung ist eine Dispensation eines Unterrichtsbereiches und/oder Qualifikationsbereiches (z. B. Allgemeinbildung) möglich. Die verkürzte berufliche Grundbildung schliessen Sie mit der Abschlussprüfung ab. Die Verkürzung erfolgt auf Antrag durch Ihren Betrieb und wird zusammen mit dem Lehrvertrag durch die kantonalen Behörden bewilligt. Verkürzte berufliche Grundbildung Der Weg zum EBA und zum EFZ Suche eines Lehrbetriebes (Lehrstelle), Abschluss eines Lehrvertrages und Vereinbarung der Lehrzeitverkürzung Bewilligung des Lehrvertrages und der Lehrzeitverkürzung durch die kantonale Behörde Absolvieren der beruflichen Grundbildung Absolvieren des Qualifikationsverfahrens Erhalt des EBA bzw. EFZ Hier sind Sie aktiv. Darum kümmern sich die kantonalen Behörden. 6

10 Voraussetzungen Sie suchen sich einen Lehrbetrieb (Lehrstelle) und schliessen einen Lehrvertrag ab ( der von der kantonalen Behörde bewilligt wird. Sie haben ausreichende Vorbildung oder Vorkenntnisse. Empfehlung: Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens dem Sprachniveau B1. Besonderheiten Die verkürzte berufliche Grundbildung ist ein geführter Weg zum EBA bzw. zum EFZ mit einem definierten Ende der Abschlussprüfung. Der Lohn bei Abschluss des Lehrvertrages ist für Erwachsene Verhandlungssache. In den meisten Berufen gibt es Empfehlungen der Organisationen der Arbeitswelt für die Löhne von Lernenden. Ihr Arbeitgeber kann Sie über die im Lehrvertrag definierte Lehrzeit hinaus nicht verpflichten. Die Kosten für den Besuch der Berufsfachschule werden vom Kanton und die Kosten für die überbe trieblichen Kurse vom Lehrbetrieb und vom Kanton getra gen. Mögliche Berufe Alle Berufe sind möglich. Beratung Beratung in der Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene. Falls Sie noch nicht wissen, in welchem Beruf Sie den Abschluss erwerben möchten, empfehlen wir Ihnen, zuvor einen Beratungstermin in Ihrem biz zu vereinbaren. 7

11 03 Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren Mit mehrjähriger Berufserfahrung ist es in jedem Beruf mög lich, den Berufsabschluss durch Absolvieren des Quali fi kationsverfahrens (mit Abschlussprüfung) zu erwerben. Der Erwerb des Berufsabschlusses ist berufsbegleitend möglich. Im Qualifikationsverfahren für Erwachsene bereiten Sie sich selbständig auf das Qualifikationsverfahren vor und legen dieses ab. Zur Vorbereitung können Sie gemeinsam mit den Lernenden in Regelklassen die Berufsfachschule bzw. die überbetrieblichen Kurse besuchen. In Berufen, in denen viele Erwachsene den Berufsabschluss nachholen, gibt es spezielle Vorbereitungs kurse. Oder Sie bereiten sich selbständig anhand der Ausbildungsunterlagen auf das Qualifikationsverfahren vor. Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung Der Weg zum EBA und zum EFZ Einholen der erforderlichen Informationen zur Zulassung und den Vorbereitungsmöglichkeiten Planung der Vorbereitung und Festlegen des Prüfungsjahrs Stellen eines Gesuches bei der kantonalen Behörde vor Beginn der Prüfungsvorbereitung Erhalt der Zulassung bei erfüllten Voraussetzungen Vorläufige Ab lehnung bei fehlenden Voraussetzungen Stellung eines neuen Gesuches und dann Erhalt der Zulassung, wenn die fehlenden Voraussetzungen erfüllt werden Absolvieren der geplanten Vorbereitung und der Abschlussprüfung nach Erhalt der Zulassung Erhalt des EBA bzw. EFZ Hier sind Sie aktiv. Darum kümmern sich die kantonalen Behörden. 8

12 Voraussetzungen Zulassungsvoraussetzung gem. Art. 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV): Sie haben fünf Jahre Berufserfahrung. Sie haben spezifische Berufserfahrung gemäss der BBV im angestrebten Beruf (siehe Berufsverzeichnis Die Zulassung erfolgt durch den Wohnkanton. Eine Anstellung ist nicht zwingend, ausser es findet im Rahmen des Qualifikationsverfahrens eine praktische Prüfung im Betrieb statt. Empfehlung: Sie beherrschen eine Landessprache mindestens auf Sprachniveau B1. Besonderheiten Das Qualifikationsverfahren für Erwachsene kann berufsbegleitend absolviert werden. Sie legen das Jahr der Abschlussprüfung fest. Je nach Wahl der Vorbereitung fallen Kosten für Sie an. Gemäss 18 Abs. 2 der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung ist der Unterricht in Regelklassen einer Berufsfachschule im Kanton Zürich kostenlos. Alle anderen Angebote (überbetriebliche Kurse, spezielle Vorbereitung bei privaten Anbietern) zur Prüfungsvorbereitung für die Kandidatin bzw. den Kandidaten sind kostenpflichtig. Falls Ihr Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt, kann es zu einer Verpflichtung durch den Arbeitgeber kommen. Die Teilnahme am Qualifikationsverfahren ist kostenlos. Gestützt auf Art. 39 Abs. 2 der BBV kann der Kandidatin bzw. dem Kandidaten für entstandene Materialkosten eine Rechnung gestellt werden. Mögliche Berufe Alle Berufe sind möglich, ausser Informatiker/in EFZ. Beratung Beratung in der Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene. Falls Sie noch nicht wissen, in welchem Beruf Sie den Abschluss erwerben möchten, empfehlen wir Ihnen, zuvor einen Beratungstermin in Ihrem biz zu vereinbaren. 9

13 04 Validierung von Bildungsleistungen Sie haben viel Erfahrung im angestrebten Beruf? Dann ist das Validierungsverfahren möglicherweise der geeignete Weg für Sie. Im Validierungsverfahren dokumentieren Sie Ihre Erfahrungen und fachlichen Kompetenzen in einem Dossier. Dieses wird beurteilt und vorhandene Kompetenzen werden anerkannt. Lücken schliessen Sie in der ergänzenden Bildung. Dafür durchlaufen Sie fünf Phasen, bei denen Sie nach Bedarf begleitet und unterstützt werden. Validierung von Bildungsleistungen Der Weg zum EBA und zum EFZ Phase 1 Phase 2 Phase 3 Information, Beratung Sie nehmen an obligatorischen Informationsanlässen (OIA) teil. Bilanzierung Sie dokumentieren Ihr Wissen und Können in einem Dossier. Beurteilung Ihr Dossier wird durch Expertinnen und Experten überprüft. Ziel: Sie wissen Bescheid über das Validierungsverfahren und können die nächsten Schritte planen. Ziel: Sie belegen nach vorgegebenen Kriterien Ihre Fähigkeiten und Kompetenzen, welche Sie für den angestrebten Berufsabschluss bereits besitzen, und erhalten die Zulassung zum Qualifikationsverfahren. Ziel: Ihr Dossier wird von Expertinnen und Experten überprüft. In einem Beurteilungs gespräch werden Fragen geklärt und Ihr Dossier verifiziert. Hier sind Sie aktiv. Darum kümmern sich die kantonalen Behörden. Hier erwerben Sie die fehlenden Kompetenzen. 10

14 Phase 4 Phase 5 Validierung Ihre Kompetenzen werden in einer Lernleistungsbestätigung angerechnet. Ziel: Sie wissen, welche Kompetenzen Ihnen angerechnet werden und welche Sie zusätzlich erwerben müssen. Ergänzende Bildung Sie absolvieren die vorgegebenen Kurse und erwerben so die fehlenden Kompetenzen. Ziel: Sie haben die nötigen berufskundlichen und allgemeinbildenden Kursmodule besucht und absolvieren den Modulabschluss. Die entsprechenden Bestätigungen reichen Sie zur Anerkennung ein. Zertifizierung Sind alle Anforderungen erfüllt, werden das EFZ bzw. das EBA und ein Lernleistungsausweis ausgestellt. Ziel: Ihre Unterlagen werden noch einmal geprüft. Wenn alle Bestehensregeln für den Berufsabschluss erfüllt sind, erhalten Sie den eidgenössischen Titel. 11

15 Voraussetzungen Zulassungsvoraussetzungen gem. Art. 32 BBV: Sie haben fünf Jahre Berufserfahrung. Sie haben spezifische Berufserfahrung gemäss der Bildungsverordnung im angestrebten Beruf (siehe Berufsverzeichnis Die Zuweisung erfolgt durch den Wohnkanton und die Zulassung durch den Verfahrenskanton. Eine Anstellung ist nicht notwendig. Empfehlung: Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens Sprachniveau B1. Besonderheiten Das Validierungsverfahren kann berufsbegleitend absolviert werden. Das Dossier wird entsprechend den Vorgaben des Verfahrenskantons erstellt. Sie arbeiten selbständig an Ihrem Dossier. Bei Bedarf können Sie Unterstützung bekommen. Je nach Kostengutsprache fallen für die Begleitung Kosten an. Die Erstellung des Dossiers setzt vertiefte Sprachkenntnisse der deutschen Sprache, auch in schriftlicher Form, voraus. Sie sollten gewohnt sein, selbständig zu arbeiten und Ihr Tun kritisch zu hinterfragen. Es wird eine gute Reflexionsfähigkeit gefordert. Für den Besuch der ergänzenden Bildung können je nach Kostengutsprache des Wohnkantons Kosten anfallen. Falls Ihr Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt, kann es zu einer Verpflichtung durch den Arbeitgeber kommen. Mögliche Berufe Das Validierungsverfahren ist in einigen Berufen möglich. Das aktuelle Angebot finden Sie auf Beratung Spezifische Beratung zum Validierungsverfahren erhalten Sie in der Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene des biz Oerlikon (Eingangsportal) oder beim Verfahrenskanton. 12

16 Hinweis Validierungsverfahren gibt es für verschiedene Berufe. Je nach Beruf ist ein anderer Verfahrenskanton für die Durchführung des Verfahrens zuständig. Die Angebote werden laufend ausgebaut. Eine aktuelle Übersicht über das Angebot finden Sie unter 13

17 Haben Sie weitere Fragen? Haben Sie Fragen zu Ihren Aus und Weiterbildungs möglichkeiten? Können Sie sich nicht entscheiden, welcher Berufsabschluss und welcher Weg der richtige für Sie ist? Brauchen Sie berufsspezifische Auskünfte zum Lehrvertrag und zur direkten Zulassung zur Abschlussprüfung? Haben Sie Fragen zum Validierungsverfahren oder möchten Sie sich für einen obligatorischen Informationsanlass anmelden?

18 Redaktion und Gestaltung Amt für Jugend und Berufsberatung Kontakt biz Oerlikon Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene Dörflistrasse Zürich Tel

19 Herausgeber Kanton Zürich Bildungsdirektion Amt für Jugend und Berufsberatung Amt für Jugend und Berufsberatung 12/2017

20 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Nutzungsbedingungen für das Validierungstool (1) Gegenstand Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich führt im Kanton Zürich das vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation anerkannte Validierungsverfahren durch. Das Verfahren wird in der Regel für Teilnehmende aus der gesamten Deutschschweiz angeboten. In einem Validierungsverfahren wird belegt, über welche Fähigkeiten und Kompetenzen eines bestimmten Berufes ein/e Teilnehmende(r) bereits verfügen. Hierzu werden allgemeinbildende und berufliche Handlungskompetenzen in einem Validierungsdossier dokumentiert und es wird nachgewiesen, was der/die Teilnehmende in seinem/ihrem Beruf oder auch ausserhalb des Berufes theoretisch gelernt und in der Praxis angewendet hat. In der anschliessenden Validierung erhält man eine Bestätigung, die detailliert aufzeigt, welche Bildungsleistungen angerechnet werden. Das vorliegende Validierungstool wird für die Dossiererstellung benötigt und leitet durch das Validierungsverfahren. (2) Verantwortung Nutzerinnen und Nutzer Die Teilnehmenden im Validierungsverfahren sind als die Nutzer und Nutzerinnen zum wahrheitsgetreuen und selbstständigen Verfassen des Inhalts der Dossiers verpflichtet. (3) Registrierung / Kosten / Freischaltung Die Teilnehmenden müssen zur Anmeldung an die erste obligatorische Informationsveranstaltung folgenden Angaben zur ihrer Person machen: Name / Vorname Geburtsdatum AHV-Nummer (13-stellig) Nationalität und Heimatort Telefonnummer -Adresse Privatadresse Die Freischaltung des Validierungstools erfolgt nach dem zweiten Teil des obligatorischen Informationsanlasses, wenn sich der/die Teilnehmende entschlossen hat, mit dem Validierungsverfahren zu starten. Für den Erwerb des Logins wird von den Teilnehmenden eine Nutzungsgebühr in der Höhe von Fr erhoben. Prüfungsexperten und -expertinnen, ebenso wie Mitarbeitende des Amts für Jugend und Berufsberatung bzw. des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes erhalten ein Login zur Aus-

21 2/3 übung ihrer Tätigkeit im Rahmen des Validierungsverfahrens. Die genannten Personengruppen können sich nicht selbst registrieren, sondern erhalten die Zugangsdaten von den verantwortlichen kantonalen Stellen. (4) Datenschutz Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ist zur Wahrung der Datenschutzgesetzgebung verpflichtet. Persönliche Daten, die beim Ausfüllen von Formularen über das Validierungstool übermittelt werden, sind vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben. Daten werden über einen gesicherten elektronischen Kanal übertragen. Passwörter werden verschlüsselt abgelegt. Demgegenüber werden Informationen betreffend Statusänderungen des Dossiers per und damit auf einem ungesicherten Kanal übermittelt. Somit besteht das Risiko, dass jeweils die Sender- und Empfängeradressen durch Drittpersonen abgefangen und eingesehen werden können. Allfällige Kreditkarteninformationen für die Onlinezahlung werden nicht im Validierungstool gespeichert. Auch erhobene Daten von abgebrochenen Validierungsverfahren werden zu Statistikzwecken in anonymisierter Form gespeichert. (5) Urheberrecht Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ist Lizenznehmer des Validierungstools der Ivaris AG und für den Inhalt des Tools verantwortlich. Sämtliche Online-Dokumente und Webseiten sowie ihre Teile sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur zum privaten Gebrauch kopiert und ausgedruckt werden. Ohne vorgängige schriftliche Erlaubnis des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes dürfen die Dokumente und Webseiten sowie ihre Teile weder vervielfältigt noch auf anderen Servern gespeichert, in Newsgroups oder Online-Dienste eingespeist oder auf einer CD-ROM oder anderen Datenträgern gespeichert werden. (6) Gewährleistung / Haftungsausschluss Für die Haftung wird auf die allgemeinen Hinweise für die Nutzung der Internetseiten des Kantons Zürich (Version 1.0; Stand 20. Oktober 2010) verwiesen. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt kann danach insbesondere nicht gewährleisten, dass die von ihm auf dem Internet zur Verfügung gestellten Informationen jederzeit aktuell, detailgenau und vollständig sind und alle erdenklichen Sachverhalte berücksichtigen. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt behält sich ausdrücklich vor, jederzeit Inhalte ohne Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern, zu löschen oder zeitweise veröffentlichen.

22 3/3 Haftungsansprüche gegen das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichen Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt hat fremde, d.h. nicht auf seinen Servern oder in seinem Einflussbereich liegende Websites, die mit dieser Website über Verknüpfungen allenfalls verbunden sind, nicht überprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte oder die darauf angebotenen Dienstleistungen.

23 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 03. Januar /2 Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ (2007) Adress- und Kontaktliste Das vorliegende Adressverzeichnis dient den Teilnehmenden, die zuständige Ansprechperson / die zuständige Institution in den Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ und Logistiker/in EFZ 2007 zu finden. Auskünfte werden nur erteilt, wenn sich die Teilnehmenden in der entsprechenden Phase befinden. Schritt Ansprechperson / -institution Phase 1: Information und Beratung Obligatorische Informationsveranstaltung / Selbstcheck Adresse Mail biz Oerlikon Dörflistrasse 120 Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene 8090 Zürich Postfach berufsabschluss.erwachsene@ajb.zh.ch Bemerkungen Phase 2: Bilanzierung (alle Fragen zur Dossiererstellung vor der Dossiereinreichung) Zulassung Fachbereich Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kontakt nur über Anrechenbare Vorbildung Nachholbildung Abt. Betriebliche Bildung Postfach 8090 Zürich validierung@mba.zh.ch Dossiererstellung und -einreichung / biz Oerlikon Fachstelle Berufsabschluss Dörflistrasse 120 Postfach Begleitangebote für Erwachsene 8090 Zürich berufsabschluss.erwachsene@ajb.zh.ch Praxisbesuch / Mündlicher Erfahrungsbericht Roland Huber Fach-Chefexperte roland.huber@emilfrey.ch Kontakt nur über Phase 3: Beurteilung (alle Fragen nach dem Dossierabschluss resp. -einreichung) Stand Dossierbeurteilung Roland Huber roland.huber@emilfrey.ch Kontakt nur über inkl. Beurteilungs- Fach-Chefexperte gespräch Phase 4: Validierung (alle Fragen nach Abschluss der Beurteilung: Anmeldung zur Akteneinsicht via Validierungstool www2.vda.zh.ch) Beurteilung und Edith Letzner Edith Letzner Kontakt über Rechtsmittelverfahren Aktuarin Prüfungskommission 20 oder bei Bedarf per Post Dorfstrasse Humlikon edith.letzner@bluewin.ch weiteres Vorgehen Roland Huber Fach-Chefexperte roland.huber@emilfrey.ch Kontakt nur über Ergänzende Bildung (gem. Liste anerkannter Anbieter für die ergänzende Bildung) Phase 5: Zertifizierung (alle Fragen zur Einreichung Antrag EFZ via Validierungstool www2.vda.zh.ch)

24 2/2 Schritt Ansprechperson / -institution Antrag Roland Huber Eidg. Fähigkeitszeugnis / Fach-Chefexperte Berufsattest Adresse Mail roland.huber@emilfrey.ch Bemerkungen Kontakt nur über

25 Kanton Zürich Bildungsdirektion biz Oerlikon 21. Dezember /5 Eingangsportale Validierung Deutschschweiz Kanton Ansprechpartner Eingangsportal Adresse Eingangsportal Link zu Eingangsportal BE Christa Nienhaus BIZ Kanton Bern, Zentrale Dienste Bremgartenstr. 37 Postfach 3001 Bern AG Philipp von Wartburg Barbara Gisi Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf Berufs- und Laufbahnberatung Herzogstrasse Aarau oder AR Esther Niedermann esther.niedermann@ar.ch Fachstelle Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Regierungsgebäude 9100 Herisau AI Stefan Jung stefan.jung@ed.ai.ch Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Hauptgasse Appenzell BL Monika Lorenzi monika.lorenzi@bl.ch BIZ Bottmingen Wuhrmattstr Bottmingen oder Yvonne Radielovic yvonne.radielovic@bl.ch Sekretariat

26 Bildungsdirektion biz Oerlikon 2/5 Kanton Ansprechpartner Eingangsportal Adresse Eingangsportal Link zu Eingangsportal BS Brigitta Spalinger Mittelschule und Berufsbildung Basel-Stadt Clarastrasse 13 Postfach Basel oder Simon Brombacher Mittelschulen und Berufsbildung BS Berufsberatung Rebgasse Basel FL Andrea Kunkel Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Postplatz 2 Postfach 44 FL-9494 Schaan FR Marc Chassot marc.chassot@fr.ch Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung Rue St. Pierre Canisius Freiburg prestations-adultes-validation des acquis GL Margrit Ammann margrit.ammann@gl.ch Berufs- und Laufbahnberatung Gerichtshausstr Glarus GR Vendelin Cabernard Amt für Berufsbildung Bahnhofstr Ilanz

27 Bildungsdirektion biz Oerlikon 3/5 Kanton Ansprechpartner Eingangsportal Adresse Eingangsportal Link zu Eingangsportal LU Brigitte Wangler Berufs- und Studienund Laufbahnberatung Luzern Obergrundstrasse Luzern oder NW Karin Limacher Marlies Odermatt Berufs- und Weiterbildungszentrum Nidwalden Robert-Durrer-Str Stans OW Selina Frey selina.frey@ow.ch Berufs- und Weiterbildungsberatung Obwalden Brünigstrasse 178 Postfach Sarnen SG Barbara Erni barbara.erni@sg.ch Andrea Holderegger Berufs-, Studien-und Laufbahnberatung St. Gallen Teufenerstrasse 1/ St.Gallen SH Verena Stutz verena.stutz@ktsh.ch Dienststelle Mittelschule und Berufsbildung Ringkengässchen Schaffhausen SO Priska Raimann Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Bifangstrasse Olten oder

28 Bildungsdirektion biz Oerlikon 4/5 Kanton Ansprechpartner Eingangsportal Adresse Eingangsportal Link zu Eingangsportal SZ (Ausserschwyz) Ludwig W. Rabenbauer Berufs- und Studienberatung Region Ausserschwyz Huobstrasse Päffikon TG Heidi Burkhalter heidi.burkhalter@tg.ch Sigrid Weber Böhni sigrid.weberboehni@tg.ch Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Zürcherstr Frauenfeld UR Dominic Wetli dominic.wetli@ur.ch Berufs- Studien- und Laufbahnberatung Klausenstrasse Altdorf VS Marion Gundi marion.gundi@admin.vs.ch (Mo,Mi, Fr Vormittag) Berufs-, Studien und Laufbahnberatung Portal EFZ für Erwachsene, Val-Form Schlossstrasse Brig Sekretariat ZG David Furrer david.furrer@zg.ch Franz Müller franz.mueller2@zg.ch Amt für Berufsberatung BIZ Zug Baarerstrasse Zug

29 Bildungsdirektion biz Oerlikon 5/5 Kanton Ansprechpartner Eingangsportal Adresse Eingangsportal Link zu Eingangsportal ZH Kathrin Thomann Bettina Wöhler biz Oerlikon Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene Dörflistrasse Zürich Änderungen bitte per an: /bwo

30 Qualifikationsprofil Logistikerin EFZ / Logistiker EFZ Berufsnummer Bildungsverordnung / Bildungsplan vom 18. Oktober 2006 über die berufliche Grundbildung für Logistikerin / Logistiker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) Inhalt I. Berufsbild II. Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen III. Anforderungsniveau des Berufes I. Berufsbild Das Berufs- und Arbeitsfeld 1) Allgemeine Kompetenzen Logistikerinnen EFZ und Logistiker EFZ verfügen über die grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zur sicheren Bewältigung der Aufgaben und Anforderungen in den Bereichen Beschaffung, Produktionslogistik, Distribution, Entsorgung, Lagerung und Transport. Sie beraten Kunden und gestalten die Prozesse in der Kommunikation und Informatik mit. Für die selbstständige und kompetente Ausführung der einzelnen Arbeiten verfügen Logistiker/innen EFZ über praktisch-technisches Handgeschick und Interesse an organisatorischen und planerischen Aufgaben. Kundenfreundliche Haltung, soziales Engagement, angemessene Flexibilität und körperliche Belastbarkeit zeichnen sie besonders aus. 2) Kurze Beschreibung der Berufsfeldbereiche: Berufsfeldbereich Distribution Logistiker/innen EFZ im Berufsfeldbereich Distribution sind Fachleute im Bereich der Vorbereitung zur Auslieferung, der eigentlichen Zustellung und Übergabe von Sendungen. Sie pflegen Kontakte zu Kunden. Im Weiteren beherrschen sie die Arbeitsprozesse in der Verarbeitung von Sendungen in den Sortier- und Logistikzentren der Distributionsanbieter. Berufsfeldbereich Lager Logistiker/innen EFZ im Berufsfeldbereich Lager sind Fachleute für die Annahme, den innerbetrieblichen Transport, die Lagerung, die Kommissionierung und den Versand von Gütern aller Art. Sie führen die Kontrolle der Lagerbestände und setzen die Anforderungen an einen reibungslosen Güterfluss optimal um. Berufsfeldbereich Verkehr Logistiker/innen EFZ im Berufsfeldbereich Verkehr sind Fachleute für das Zusammenstellen und Zerlegen von Zügen im Rangierbetrieb. Die Logistiker/innen EFZ bereiten die Züge zur Abfahrt vor und erstellen die nötigen Papiere. Beim Abholen oder Zustellen der Güterwagen wie auch im Gepäckservice haben sie direkten Kontakt mit den Kunden.

31 Beitrag des Berufes in der Gesellschaft und Wirtschaft Die berufliche Grundbildung für Logistikerin EFZ/Logistiker EFZ hat für die schweizerische Volkswirtschaft eine zentrale Bedeutung. Für die grosse Mehrheit der über privaten Unternehmen und staatlichen Institutionen der Schweiz stellt sie die wichtigste Nachwuchsquelle von Fachleuten für die betriebswirtschaftlichen Bereiche dar. Logistikerinnen und Logistiker werden in drei Berufsfeldbereichen ausgebildet. Es handelt sich um eine typische Querschnittsausbildung. Die berufliche Grundbildung für Logistikerin EFZ/Logistiker EFZ ist mit rund 4'500 Lernenden jährlich eine attraktive, für dynamische Lernende eine interessante und vielfältige berufliche Grundbildung. Sie ist für junge Frauen und Männer gleichermassen attraktiv und ist auch eine bedeutende Basis für die berufliche Weiterbildung und für ein Studium an einer höheren Fachschule oder Fachhochschule. Ihr kommt deshalb in der schweizerischen dienstleistungsorientierten Volkswirtschaft eine hohe Bedeutung zu, welche durch den steten Strukturwandel geprägt ist. Die technologischen Entwicklungen, insbesondere in der anwendungsbezogenen Informatik, die Weiterentwicklung der betrieblichen Prozesse und Arbeitsabläufe sowie neue Formen der Zusammenarbeit mit Kunden, Partnern usw. verändern die Anforderungen an Logistikerinnen EFZ und Logistiker EFZ stark und verlangen daher von den Berufsleuten ein ausgeprägtes Mass an Selbstständigkeit, Kreativität, Eigeninitiative und die Bereitschaft für das lebenslange Lernen. II. Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen Die beruflichen Handlungskompetenzen lassen sich im Überblick wie folgt darstellen: Beschaffung Standardsprache (lokale Landessprache) Produktion Distribution Entsorgung Lagerung Transport Kommunikation und Informatik Arbeits- und Betriebssicherheit Berufsfeldbereichsspezifische Vertiefung Kundendienst Im Zentrum stehen neun berufliche Kernkompetenzen, welche berufsbereichsübergreifend zum kompetenten Handeln im Beruf befähigen. Im Einzelnen lassen sich die Kernkompetenzen folgendermassen umschreiben:

32 - Beschaffung Beschaffung umfasst die Sicherstellung der notwendigen Mittel für die Produktion, den Handel und die Dienstleistung, wobei ökonomische und ökologische Gesichtspunkte bedeutsam sind. Mit der Beschaffung soll sichergestellt werden, dass jederzeit die richtigen Güter in der richtigen Menge und Qualität am richtigen Ort für die Produktion, den Handel oder Dienstleistung verfügbar sind. Logistiker/innen EFZ sind fähig, grundlegende Zusammenhänge der Logistik sowie Eigenschaften verschiedener Güter zu erklären und den Prozess der Beschaffung von der Bestellung bis zur Gütereinlagerung zu planen, durchzuführen, zu kontrollieren. - Produktion In der Logistik ist die Planung und Steuerung ein wesentlicher Faktor für die fachgerechte Produktion von Gütern, um Leerzeiten sowie unnötige Kosten zu vermeiden und die Produktion termingerecht sicherzustellen. Logistiker/innen EFZ stellen damit den Güterfluss sicher. Sie setzen die geeigneten, internen Transportmittel für die Versorgung der Produktion ein und legen fachgerechte Puffer- und Zwischenlager für Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie Betriebsmittel an. - Distribution Die Distribution von Gütern ist eine zentrale Aufgabe der Logistik, um Güter zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort in der richtigen Menge und Qualität zur Verfügung zu haben. Für eine qualitativ hochwertige Verteilung sind die optimale administrative Vorbereitung, die richtige Verpackung und die termingerechte Auslieferung zentrale Erfolgsfaktoren. Logistiker/innen EFZ beherrschen die wesentlichen Funktionen und Aufgaben in der Distribution und sind fähig, die Prozesse reibungslos, ökonomisch und systemgerecht abzuwickeln. - Entsorgung Negative Umwelteinflüsse und -verschmutzungen belasten Mitarbeitende im Betrieb, die Kunden und die Natur in unnötiger Art und Weise. Deshalb sind Emissionen gesetzlich geregelt bzw. die Entsorgung von gefährlichen Stoffen unterliegt strengen Regeln. Logistiker/innen EFZ gestalten sämtliche Tätigkeiten gemäss den gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften und Empfehlungen. Sie entsorgen Reststoffe, Abfälle und Sonderabfälle umweltgerecht und vermeiden unnötige Abfälle. - Lagerung Der fachgerechten Bewirtschaftung von Gütern bei der Lagerung kommt in allen Phasen des logistischen Prozesses eine zentrale Bedeutung zu. Eine Termin- und adressatengerechte Befriedigung von internen und externen Kundenbedürfnissen ist nur möglich, wenn die physischen Lagerbestände den Buchwerten entsprechen. Logistiker/innen EFZ sichern deshalb die produktegerechte Lagerung der Güter in der gesamten Logistikkette und stellen deren Verfügbarkeit sicher. - Transport Der optimale Warenfluss muss in der gesamten Logistikkette sichergestellt werden. Logistiker/-innen EFZ sichern den Transport, die Organisation und den situationsgerechten Einsatz von Fahrzeugen, Fördermitteln, technischen Geräten und Anlagen. Durch die fachgerechte Bedienung, Reinigung und Wartung sorgen Logistiker/innen EFZ für eine hohe Einsatzbereitschaft der Transportmittel.

33 - Kommunikation und Informatik In der Logistik sind Kommunikations- und Informatikmittel unverzichtbare Instrumente, mit denen die komplexen Arbeitsprozesse unterstützt und dokumentiert werden. Logistiker/innen EFZ sind fähig, diese Mittel für betriebliche Anwendungen so zu nutzen, dass das reibungslose Funktionieren der Logistikkette und deren Dokumentation jederzeit gewährleistet ist. - Arbeits- und Betriebssicherheit Das Umsetzen der Massnahmen zu Hygiene, Arbeits- und Betriebssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sind für Logistiker/innen EFZ von grundlegender Bedeutung, um Mitarbeitende, Betrieb, Kunden und die Produkte vor negativen Auswirkungen zu verschonen. Logistiker/innen EFZ verhalten sich in der ganzen Logistikkette vorbildlich in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Sie setzen die gesetzlichen Vorschriften und betrieblichen Regelungen pflichtbewusst und eigenständig um. - Kundendienst Kunden, ob intern oder extern, begleiten den Logistiker/-innen EFZ während der ganzen Logistikkette. Ihre Zufriedenheit stellt den wesentlichen Erfolgsfaktor für den Betrieb dar. Um die Bedürfnisse der Kunden zu erfüllen, richten Logistiker/innen EFZ alle ihre Arbeitsschritte und Tätigkeiten konsequent und durchdacht auf die Anforderungen der Kunden aus. Sie sind fähig, Kundenbedürfnisse zu erkennen, Kunden zu beraten und somit ihr Handeln, Denken und Auftreten in den Dienst ihrer Bedürfnisse und der Qualität zu stellen.

34 II. Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen: (95504) Logistikerin EFZ/Logistiker EFZ (Verord. ber. Grundbildung 2006) Handlungskomp etenzbereich Handlungskompetenzen Die Bedeutung der Logistik für die Wirschaft Bestellungen fachgerecht ausführen und Güter Güter und Materialien genau zählen, sorgfältig Tauschbare von nicht tauschbaren Ladungsträgern Aufgaben und Anforderungen bei der Annahme und A Beschaffung Approvvigionamento Acquisition differenziert erklären und grundlegende Zusammenhänge fachgerecht beschreiben. LVD 1.1 fach- und Produktegerecht behandeln. Güter selbstständig unter Berücksichtigung der notwendigen Formalitäten entgegen nehmen. LVD 1.2, 1.3, 1.4 messen und wägen. Entsprechende Messinstrumente sorgfältig und durchdacht einsetzen, Waren gemäss allgemeiner und betriebllicher Vorgaben verbuchen. LVD 1.5, 1.6 unterscheiden. Tauschgeräte nach Poolvorgaben fachgerecht prüfen, beurteilen und die entsprechenden Massnahmen ableiten. Nicht tauschbare Ladungsträger korrekt handhaben. LVD 1.7 Abholung von Sendungen erklären und die entsprechenden Arbeiten fachgerecht und eigenständig erledigen. D B Produktion Produzione Production Die Ansprüche der Produktion an die Logistikkette Die Bedeutung und Funktionen unterschiedlicher erkennen und daraus die notwendigen Aufgaben Lager für den optimalen Ablauf der Produktion ableiten. erkennen und den Material- und Güterfluss für die LVD 2.1 Produktion sicher stellen. Die Tätigkeiten und Aufgaben in der logistischen Kette umsetzen und den Ablauf wie auch die Qualität bewerten und verbessern. LVD 2.3 LVD Allgemeine Grundlagen von Distributionssystemen Die Bedeutung und Funktion der Verpackungen Güter fachgerecht abholen, vorbereiten und diese Aufbau und die Funktionen berufsbezogener und der Distributionslogistik erklären. Die und Ladungsträger erkennen und diese zustellen, übergeben oder versenden. Abrechnungen erklären und diese selbstständig C Distribution Distribuzione Distribution Besonderheiten des Marktes für logistische fachgerecht für einen schadenfreien Transport Dienstleistungen erläutern. Tätigkeiten und einsetzen. Die passende Versandmethode Arbeitsschritte auf die bestmögliche Qualität in der bestimmen und die Hilfsmittel und Möglichkeiten Distributionslogistik ausrichten. für den Versand im In- und Ausland kennen. LVD 3.5 D 3.6, 3.7, 3.10 mit den üblichen Verfahren und Instrumenten ausführen. D 3.8 LVD 3.1 LVD 3.2, 3.3, 3.4 D D Entsorgung Smaltimento Recyclage Ein Bewusstsein für die ökologische Belastung von Abfälle vermeiden. Abfälle pflichtbewusst Mensch und Umwelt entwickeln. Die Bedeutung sammeln, fachgerecht verwerten oder entsorgen. von gesetzlichen und betrieblichen Regelungen LVD 4.3 zum Schutz der Natur erkennen. LVD E Lagerung Immagazzinamento Stockage Den Warenfluss beschreiben und die Bedeutung Lagerstrukturen beschreiben, aussagekräftige und Funktion von Lagern erkennen. Die Ziele, Vor- Lagerdaten richtig interpretieren und einfache und Nachteile unterschiedlicher Lagersysteme und Berechnungen für die Lagerbewirtschaftung Lagertypen beschreiben. durchführen. Die Funktionsweise der Kommissionierung erklären und die Methode fachgerecht einsetzen. Die Effizienz des Materialflusses und der Lagerbewirtschaftung sicherstellen und die Güter produktegerecht sicher und unter Berücksichtigung der Lagerfähigkeit lagern. Bestände selbstständig überwachen. LVD 5.4 LVD 5.1 L 5.2 Prozesse optimieren. L Verkehrssysteme und Verkehrsträger mit deren Die Ansprüche an Transporteinheiten erklären und Transporte und Touren gemäss Vorgaben planen, Sich der Bedeutung der schweizerischen Wagen und Triebfahrzeuge fachgerecht kuppeln, Möglichkeiten und Grenzen erläutern. Deren Vor- deren Prinzipien erläutern. Güter fachgerecht, terminieren und umsetzen. Dabei die Transport- Fahrdienstvorschriften und eines störungsfreien entkuppeln, bremsen und sichern. Wagen und und Nachteile sachgerecht beschreiben. kundengerecht und selbstständig zu und Fördermittel selbständig führen und Betriebsablaufs bewusst sein. Störungen erkennen Triebfahrzeuge selbstständig rangieren. Die F Transport Trasporto Transport LVD 6.1 Transporteinheiten verdichten. Güter fachgerecht, effizient und sorgfältig verladen. LVD 6.2, 6.3 zweckmässig einsetzen. LVD 6.4, 6.5 DV 6.14 und einen reibungslosen Betriebsablauf Vorschriften einhalten. Weichen fachgerecht sicherstellen. Regeln für die korrekte stellen. Die zugewiesenen Aufgaben im Kommunikation im Gleisbereich einhalten, Signale technischen Wagendienst pflichtbewusst beachten und Gefahren vermeiden. übernehmen. Die Zugs- und Bremsreihe korrekt V 6.6, 6.11, 6.12 erfassen. Die Formeln der Bremsrechnungen für unterschiedliche Bremsen, Fälle und Situationen korrekt anwenden. V 6.7, 6.8, 6.9, 6.10, 6.13 G Kommunikation und Informatik Comunicazione e informatica Communication et informatique 7.1 Die wesentlichen Funktionen der IT verstehen und Datensicherheit gewährleisten. LVD Die Bedeutung von Informations- und Kommunikationsmittel für die Gestaltung und Funktionsweise betriebliche Prozesse erkennen und Standartprogramme für die Bewältigung der Aufgaben nutzen. LVD Die Bedeutung gut geführter Statistiken erkennen und diese gemäss Vorgaben erstellen. LVD 7.3 H Arbeits- und Betriebssicherheit Sicurezza sul lavoro e sicurezza aziendale Sécurité du travail et de l'exploitation 8.1 Sich der Bedeutung der persönlichen und betrieblichen Hygiene bewusst sein. Sauberkeit und Ordnung mit geeigneten Massnahmen sicherstellen. LVD Die Grundsätze und Regelungen betreffend Die Ziele der Betriebssicherheit und des Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Umwelts- und Datenschutzes erkennen. Die Grundsätze und Unfallschutz verstehen. Die betriebliche Sicherheit Regelungen pflichtbewusst einhalten. fördern und alle erforderlichen Massnahmen für den LVD 8.4 Brandschutz ergreifen. LVD 8.2, Sich der Gefahren im Gleisbereich im Allgemeinen und im Umgang mit Starkstrom bewusst sein und die Grundsätze und Regelungen im Umgang mit Gefahren und Gefahrgut pflichtbewusst einhalten. V Kunden fachgerecht bezüglich Produkte und Die Bedeutung der Märkte und des Marketings für Die Bedeutung einer hohen Qualität in der Die wichtigsten Anbieter im Distributionsmarkt I Kundendienst Servizio alla clientela Service à la clientèle Dienstleistungen beraten. Reklamationen korrekt und freundlich vorbringen und entgegen nehmen. Bei der Bearbeitung die Bedürfnisse der Kunden und des Betriebes beachten. Kunden- und betriebsgerechte Umgangsformen zielorientiert eine Unternehmung erkennen. Einen einfachen Marketingmix beurteilen und die Instrumente zur Verkaufsförderung einsetzen. LVD 9.2 Logistikkette erkennen. Im Arbeitsbereich qualitätsbewusst handeln und pflichtbewusst informieren. LVD 9.5 sowie deren Produkte und Dienstleistungen charakterisieren. Nutzen, Einsatzmöglichkeiten wie auch Vor- und Nachteile differenziert aufzeigen. D 9.6 anwenden. LVD 9.1, 9.3, 9.4

35 lii. Anforderungsniveau des Berufes Das Anforderungsniveau des Berufes ist im Bildungsplan detailliert festgehalten und spezifisch für die Validierung von Bildungsleistungen in den Bestehensregeln definiert. Genehmigung und Inkraftsetzung: Das vorliegende Qualifikationsprofil tritt am 14. Oktober 2011 in Kraft. Schweizerische Vereinigung für die Berufsbildung in der Logistik SVBL/ASFL Rupperswil, 14. Oktober 2011 Präsident Ressortleiter OdA Stephan Juon Dr. Beat M. Duerler Das Qualifikationsprofil für Logistikerin EFZ / Logistiker EFZ vom 14. Oktober 2011 wird durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie genehmigt. Bern, 14. Oktober 2011 BUNDESAMT FÜR BERUFSBILDUNG UND TECHNOLOGIE Die Leiterin des Leistungsbereichs Berufsbildung Belinda Walther Weger

36 Validierung von Bildungsleistungen Bestehensregeln für Logistikerin EFZ / Logistiker EFZ Berufsnummer Hinweis: Diese Bestehensregeln beziehen sich auf das vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie genehmigte Qualifikationsprofil vom 14. Oktober Bestehensregeln Die einzelnen Handlungskompetenzen des Qualifikationsprofils vom 14. Oktober 2011 werden mit erfüllt oder nicht erfüllt bewertet. Es werden keine Noten gesetzt. Es werden gemäss Bildungsplan zwischen berufsfeldbereichsübergreifenden und berufsfeldbereichsspezifischen Handlungskompetenzen unterschieden. Pro Berufsfeldbereich müssen alle berufsfeldbereichsübergreifenden Handlungskompetenzen und die jeweiligen berufsfeldbereichsspezifischen Handlungskompetenzen erfüllt werden. Es gibt keine Kompensationen (siehe Tabelle). Bei Handlungskompetenzbereich 6 (Transport) ist zusätzlich der Ausbildungsnachweis für das Führen von Flurförderzeugen zu erbringen (siehe Art.16 Abs. 2 BiVo). Für die Allgemeinbildung gelten die Bestimmungen gemäss Bildungsverordnung über die berufliche Grundbildung für Logistikerin EFZ / Logistiker EFZ vom 18. Oktober 2006, sowie die Erläuterungen und das Anforderungsprofil des BBT über die Validierungsinstrumente für die Allgemeinbildung.

37 Übersicht Nr. Handlungskompetenzbereiche berufsfeldbereichsübergreifende Handlungskompetenzen berufsfeldbereichsspezifische Handlungskompetenzen * 1 Beschaffung D 2 Produktion Distribution D 4 Entsorgung 4.1, Lagerung 5.1, , 5.3 L 6 Transport , 6.5 V 7 Kommunikation und Informatik Arbeits- und Betriebssicherheit V 9 Kundendienst D - * Im Berufsfeld Logistik gibt es die folgenden drei Berufsfeldbereiche: D = Distribution L = Lager V = Verkehr

38 Genehmigung und Inkraftsetzung: Die vorliegenden Bestehensregeln für die Validierung von Bildungsleistungen treten am 14. Oktober 2011 in Kraft. Schweizerische Vereinigung für die Berufsbildung in der Logistik SVBL/ASFL Rupperswil, 14. Oktober 2011 Präsident Ressortleiter OdA Stephan Juon Dr. Beat M. Duerler Diese Bestehensregeln stützen sich auf die Bildungsverordnung über die berufliche Grundbildung für Logistikerin EFZ / Logistiker EFZ vom 18. Oktober 2006 und werden durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie genehmigt. Bern, 14. Oktober 2011 BUNDESAMT FÜR BERUFSBILDUNG UND TECHNOLOGIE Die Leiterin des Leistungsbereichs Berufsbildung Belinda Walther Weger

39 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Anforderungsprofil Validierung Allgemeinbildung Rezeptive Kompetenz Produktive Kompetenz Normative Kompetenz Interaktive Kompetenz Selbstkompetenz A1 flexibel sein, neue Situationen als positive Herausforderung wahrnehmen A2 gerne Leistung erbringen, eigene Stärken und Ressourcen kennen A3 Ansprüche an sich selber stellen, sich selbst kritisch wahrnehmen A4 erfolgreich ein Team führen oder ein Projekt leiten Methodenkompetenz B1 eine schwierige Situation gut informiert und kompetent meistern B2 Menschen anleiten und Aufgaben effizient organisieren B3 trotz divergierenden Erwartungen und Interessen strukturiert und zielgerichtet vorgehen, Prioritäten setzen B4 einen Gruppenkonflikt durch Kooperation entschärfen, gemeinsam Lösungen erarbeiten Sozialkompetenz C1 eine schwierige Situation meistern dank der Fähigkeit, auf andere einzugehen C2 andere motivieren, für eine Sache begeistern C3 anderen helfen, ihren Platz und ihre Rolle zu finden C4 zwischen Personen oder Parteien vermitteln Bestehensnorm EFZ: mindestens 7 Teilkompetenzen und jeden Buchstaben und jede Ziffer einmal erfüllt (entspricht rund 60% der 12 Teilkompetenzen) Das Fachgespräch wird in Standardsprache (Hochdeutsch) geführt. Bestehensnorm EBA: mindestens 3 Teilkompetenzen und jeder Buchstabe (A, B, C) einmal erfüllt Das Fachgespräch wird in Standardsprache (Hochdeutsch) geführt.

40 Bildungsdirektion 2/2 Anregungen für das Nachweisen der Kompetenzen Die unten aufgeführten Situationen basieren auf dem Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht 2006 und sind als Anregungen zu verstehen. Sie liefern Themenbeispiele, mit deren Hilfe die Kandidatinnen und Kandidaten die Anforderungskriterien nachweisen können. Persönlicher Kontext: - Die eigene Rolle im familiären Umfeld und verschiedene Formen des Zusammenlebens unter Einbezug der rechtlichen und sozialen Aspekte wahrnehmen - Die eigene Rolle als Mieterin/Mieter oder Eigentümerin/Eigentümer einer Immobilie/Wohnung und damit verbundene rechtliche und wirtschaftliche Folgen wahrnehmen - Als Konsumentin/Konsument unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung eine verantwortungsbewusste und überlegte Haltung einnehmen - In Bezug auf das eigene kulturelle Leben und auf dasjenige des eigenen Umfelds eine reflektierte Haltung einnehmen - Bei Entscheidungen des täglichen Lebens eigene Werthaltungen einbeziehen - etc. Beruflicher Kontext: - Arbeitsrechtliche Herausforderungen als arbeitnehmende Person bewältigen - Die eigene berufliche Vorsorge- und Versicherungssituation in Bezug auf verschiedene Risiken regeln - Die Sicherheit der eigenen beruflichen Situation in Beziehung zu wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Entwicklungen der eigenen Branche setzen - Das eigene berufliche Handeln den verschiedenen Erwartungen innerhalb und ausserhalb des Betriebes anpassen - etc. Gesellschaftlicher Kontext: - Gestaltungsmöglichkeiten eines politischen Systems nützen - Mit staatlichen Organen und Institutionen zusammenarbeiten - Differenziert Stellung nehmen zu Positionen von Interessengruppen in Bezug auf politische oder wirtschaftliche Themen von regionaler, kantonaler,nationaler oder internationaler Bedeutung - Vereinigungen auf politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Ebene in die eigene Lebensgestaltung mit einbeziehen - Mit den Herausforderungen einer interkulturellen Gesellschaft umgehen - etc.

41 [Text eingeben] 1. Validierungsinstrumente für die Allgemeinbildung 1.1 Anforderungsprofil für die Allgemeinbildung A Anforderungsbereiche Sprach und Kommunikationskompetenz in der lokalen Landessprache Anforderungskriterien Kann verbale und nonverbale, mündliche und schriftliche Äusserungen, die für sie/ihn in persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Kommunikationssituationen bedeutsam sind, verstehen. (Rezeptive Sprach- und Kommunikationskompetenz) Kann verbal und nonverbal, mündlich und schriftlich, in persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Kommunikationssituationen situations- und adressatenbezogen kommunizieren. (Produktive Sprach- und Kommunikationskompetenz) Kann Sprachnormen, Konventionen und Kommunikationsregeln sowie andere Codes (Mimik, Gestik, Stimme, Kleidung etc.) situations- und adressatenbezogen anwenden. (Normative Sprach- und Kommunikationskompetenz) Kann verbal und nonverbal, mündlich und schriftlich, auf Beiträge anderer Personen eingehen und konstruktiv den eigenen Standpunkt einbringen und weiterentwickeln. (Interaktive Sprach- und Kommunikationskompetenz) B Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz Kann komplexe Situationen unter Berücksichtigung der eigenen Stärken und Schwächen bewältigen. (Selbstkompetenz) Kann komplexe Situationen durch geeignete Strategien und Methoden bewältigen. (Methodenkompetenz, Arbeitsstrategien) Kann komplexe Situationen durch Teamarbeit oder gezieltes soziales Verhalten verantwortungsbewusst bewältigen. (Sozialkompetenz) Stand am /3

42 1.2 Anregungen für das Nachweisen der Anforderungskriterien Die unten aufgeführten Situationen basieren auf dem Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht 2006 und sind als Anregungen zu verstehen. Sie liefern Themenbeispiele, mit deren Hilfe die Kandidatinnen und Kandidaten die Anforderungskriterien nachweisen können. Persönlicher Kontext: Die eigene Rolle im familiären Umfeld und verschiedene Formen des Zusammenlebens unter Einbezug der rechtlichen und sozialen Aspekte wahrnehmen Die eigene Rolle als Mieterin/Mieter oder Eigentümerin/Eigentümer einer Immobilie/Wohnung und damit verbundene rechtliche und wirtschaftliche Folgen wahrnehmen Als Konsumentin/Konsument unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung eine verantwortungsbewusste und überlegte Haltung einnehmen In Bezug auf das eigene kulturelle Leben und auf dasjenige des eigenen Umfelds eine reflektierte Haltung einnehmen Bei Entscheidungen des täglichen Lebens eigene Werthaltungen einbeziehen etc. Beruflicher Kontext: Arbeitsrechtliche Herausforderungen als arbeitnehmende Person bewältigen Die eigene berufliche Vorsorge- und Versicherungssituation in Bezug auf verschiedene Risiken regeln Die Sicherheit der eigenen beruflichen Situation in Beziehung zu wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Entwicklungen der eigenen Branche setzen Das eigene berufliche Handeln den verschiedenen Erwartungen innerhalb und ausserhalb des Betriebes anpassen etc. Gesellschaftlicher Kontext: Gestaltungsmöglichkeiten eines politischen Systems nützen Mit staatlichen Organen und Institutionen zusammenarbeiten Differenziert Stellung nehmen zu Positionen von Interessengruppen in Bezug auf politische oder wirtschaftliche Themen von regionaler, kantonaler, nationaler oder internationaler Bedeutung Vereinigungen auf politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Ebene in die eigene Lebensgestaltung mit einbeziehen Mit den Herausforderungen einer interkulturellen Gesellschaft umgehen etc. Stand am /3

43 1.3 Hinweise zum Bestehen Die Anforderungsbereiche für die Allgemeinbildung werden in die Gesamtbeurteilung des Dossiers in Bezug auf das angestrebte EBA oder EFZ einbezogen. Die Bestehensregel für die Allgemeinbildung ist im Dokument Erläuterungen zur Validierung der Allgemeinbildung erläutert. Stand am /3

44 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT Berufsbildung Zusatzdokument zu Validierung von Bildungsleistungen: Leitfaden für die berufliche Grundbildung Erläuterungen zur Validierung der Allgemeinbildung Allgemeinbildung ist Bestandteil der beruflichen Grundbildung. Bei vielen beruflichen Grundbildungen ist sie jedoch nicht in die jeweiligen Bildungserlasse integriert, sondern basiert auf der Verordnung des BBT über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung vom 27. April 2006 (SR ) und dem Rahmenlehrplan für allgemeinbildenden Unterricht Der allgemeinbildende Unterricht wird daher als selbstständiger Teil des Qualifikationsverfahrens gehandhabt. Deshalb wurden für die Validierung der Allgemeinbildung eigene Validierungsinstrumente und Vorgaben erarbeitet. Die rechtliche Grundlage dafür bilden die oben erwähnten Dokumente. Grundlagen In der Verordnung des BBT über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung sind die Ziele des allgemeinbildenden Unterrichts umschrieben 1. Sie richten den Fokus auf jugendliche Lernende, die auf die Berufsausübung und das Erwachsensein vorbereitet werden. Die erwachsenen Kandidatinnen und Kandidaten der Validierungsverfahren unterscheiden sich durch ihre mindestens fünfjährige Berufserfahrung von den jugendlichen Lernenden in der beruflichen Grundbildung. Das Validierungsverfahren im Bereich Allgemeinbildung soll ermöglichen, dass die Kompetenzen zur Orientierung im persönlichen Lebenskontext und in der Gesellschaft sowie zur Bewältigung von privaten und beruflichen Herausforderungen (Art. 2 Abs. 1 Mindestvorschriften) dem Anforderungsniveau des angestrebten EFZ oder EBA entsprechend überprüft und gegebenenfalls angerechnet werden können. Dafür muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen der Allgemeinbildung in die Gesamtbeurteilung des Dossiers einbezogen werden. Die Validierungsinstrumente für die Allgemeinbildung In Analogie zum Qualifikationsprofil für die beruflichen Handlungskompetenzen wurde als Validierungsinstrument für die Allgemeinbildung ein Anforderungsprofil erarbeitet. Anhand der als Anforderungskriterien definierten Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen weist die Kandidatin/der Kandidat nach, dass sie/er die Fähigkeit besitzt, sich im Laufe der Berufsausübung und der Alltagsbewältigung stets das dafür nötige Allgemeinwissen aneignen zu können. Im Beurteilungsgespräch prüfen die Expert/innen nicht abrufbares Wissen, sondern sie überprüfen, ob die im Dossier zusammengestellten Nachweise den Anforderungskriterien entsprechen und dem Anforderungsniveau des angestrebten EFZ genügen. 1 Mindestvorschriften Art. 2 Ziele 1 Der allgemeinbildende Unterricht vermittelt grundlegende Kompetenzen zur Orientierung im persönlichen Lebenskontext und in der Gesellschaft sowie zur Bewältigung von privaten und beruflichen Herausforderungen. 2 Er bezweckt insbesondere: a. die Entwicklung der Persönlichkeit; b. die Integration des Individuums in die Gesellschaft c. die Förderung von Fähigkeiten zum Erlernen und Ausüben eines Berufs d. die Förderung von wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Kenntnissen und Fähigkeiten, welche die Lernenden dazu befähigen, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen; e. die Verwirklichung der Chancengleichheit für Lernende beider Geschlechter, für Lernende mit unterschiedlichen Bildungsbiografien oder unterschiedlichen kulturellen Erfahrungen. Stand am /2

45 Anforderungsprofil Das Anforderungsprofil besteht aus zwei Teilen: 1. Tabellarische Übersicht, die in zwei Anforderungsbereiche gegliedert ist, welche die Anforderungskriterien enthalten: Bereich A enthält Sprach- und Kommunikationskompetenz in der lokalen Landessprache (vier Anforderungskriterien). Bereich B enthält Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz (drei Anforderungskriterien). 2. Themenbeispiele als Anregungen für das Nachweisen von Anforderungskriterien Bestehen der Allgemeinbildung Die Mindestvorschriften des BBT legen fest, dass die Abschlussnote des ABU mit mindestens zwanzig Prozent in der Gesamtnote des herkömmlichen Qualifikationsverfahrens gewertet wird (Art. 8 Abs. 2 Mindestvorschriften). Darüber hinaus wird die Gewichtung der Allgemeinbildung in den jeweiligen Bildungserlassen geregelt. Diese Gewichtung muss im Validierungsverfahren übernommen werden. Die Allgemeinbildungsexpert/innen beurteilen, welche Anforderungskriterien erreicht sind und ob der Anforderungsbereich als Ganzes erreicht ist. Die Expert/innen des Berufs tun dies für berufliche Handlungskompetenzen und Handlungskompetenzbereiche. In Anlehnung an das herkömmliche Qualifikationsverfahren sind Kompensationen zwischen beruflichem und allgemeinbildendem Teil möglich. Gemeinsam legen die Expert/innen im Beurteilungsbericht zuhanden des Validierungsorgans fest, welche Handlungskompetenzen und Anforderungskriterien als erfüllt gelten. Nachweise zu den Anforderungskriterien Die Kandidat/innen können die Anforderungskriterien anhand von Schilderungen und Beschreibungen konkreter Situationen und Erfahrungen aus dem persönlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Kontext aufzeigen. Im Zentrum steht jeweils die Fähigkeit, mit Hilfe der in den Anforderungsbereichen festgehaltenen Sprach- und Kommunikationskompetenzen sowie Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenzen die in der Situation gestellten Herausforderungen zu meistern. Eine Liste von Situationen auf der Basis des Rahmenlehrplans steht als Hilfsmittel zur Verfügung 2. Falls die Nachweise nicht auf andere Weise erbracht werden können, empfiehlt das BBT als zusätzliche Überprüfungsmethode eine persönliche schriftliche Arbeit und deren mündliche Präsentation aus dem Bereich des zu validierenden Berufsumfeldes einzusetzen. 2 Siehe Dokument Anforderungsprofil für die Allgemeinbildung Stand am /2

46 Titel der Präsentation Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007 Obligatorischer Informations-Anlass I (OIA I)

47 Titel der Präsentation Ablauf 1. Informationen über die Wege zum Berufsabschluss Logistiker/in EFZ Die fünf Phasen des Verfahrens 3. Weiteres Vorgehen

48 Titel der Präsentation 4 Wege zum Berufsabschluss Logistiker/in EFZ EFZ Prüfung Prüfung Prüfung Phase 5 Schule Ergänzende Bildung Betrieb Schule/ÜK Betrieb Schule/ÜK Betrieb Schule Schule Betrieb Phase 4 Phase 3 Phase 2 Phase 1 Berufliche Grundbildung Berufliche Grundbildung verkürzt Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren Bilanzierung von Bildungsleistungen (Validierungsverfahren)

49 Titel der Präsentation Logistiker/in EFZ 2007: Zwei Lernbereiche Berufliche Handlungskompetenzen Grundlegende Kompetenzen Allgemeinbildung Logistiker/in EFZ 2007

50 Titel der Präsentation Validierungsverfahren Voraussetzungen 5 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Berufsfeld Logistik bei Antrag zur Zulassung zum Validierungsverfahren (Phase 2) Gute Deutschkenntnisse, mündlich und schriftlich (mindestens Sprachniveau B1) Durchhaltewillen und Selbstorganisation

51 Titel der Präsentation Phase 1: Information und Beratung Phase 1: Beratung und Information Begleitung Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 1 Selbstcheck / freiwilliger Sprachtest Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 2

52 Titel der Präsentation Phase 1: OIA I Einführung ins Verfahren Fragen klären Falls Wohnort ausserhalb Kanton Zürich: Zuweisung durch den Wohnkanton (Eingangsportal) Login

53 Titel der Präsentation Phase 1: Selbstcheck Durchführung Selbstcheck Freiwilliger Sprachtest Entscheid zum Einsteigen Anmeldung OIA II

54 Titel der Präsentation Phase 1: OIA II Vertiefte Einführung ins Validierungsverfahren Arbeit in Kleingruppen Kennenlernen der Kompetenznachweise Planung der Dossiererstellung Definitiver Einstieg ins Verfahren Kosten: CHF 90. (für Validierungstool)

55 Titel der Präsentation Phase 2: Bilanzierung Phase 1: Beratung und Information Begleitung Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 1 Selbstcheck / freiwilliger Sprachtest Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 2 Zulassung: Berufserfahrung / anrechenbare Vorbildung Selbstbeurteilung / Freiwillige Fremdbeurteilung Phase 2: Bilanzierung Begleitung Projekt- / Auftragsdokumentation Schriftlicher Erfahrungsbericht Modulbestätigungen Mündlicher Erfahrungsbericht Praxisbesuch Dossierabschluss zur Beurteilung des Dossiers und zur Validierung der Bildungsleistungen

56 Titel der Präsentation Phase 2: Zulassung: Berufserfahrung / Antrag auf Zulassung im Validierungstool (beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) Kanton Zürich) Nachweis der Berufserfahrung inkl. spezifische Berufserfahrung Führen von Flurförderzeugen Suva-Anerkannter Ausweis Fahrerlaubnis (Führerschein) im Berufsfeld Distribution Zulassung bzw. vorläufige Ablehnung das Dossier kann nur eingereicht werden, wenn die Zulassung zum Validierungsverfahren vorliegt

57 Titel der Präsentation Phase 2: Zulassung: / anrechenbare Vorbildung Angabe der anrechenbaren Vorbildung (berufliche Handlungs-kompetenzen und Allgemeinbildung) Entscheid über Anerkennung der anrechenbaren Vorbildung

58 Titel der Präsentation Phase Modul x 2: Modulbearbeitung Schriftlicher Erfahrungsbericht Selbstbeurteilung Fremdbeurteilung (freiwillig) Praxisbesuch Mündlicher Erfahrungsbericht Modulausschluss Modulbestätigung

59 Titel der Präsentation Phase 2: Dossier einreichen Dossier wird elektronisch eingereicht

60 Titel der Präsentation Phase 2: Begleitung Die Fachstelle Validierung bietet Unterstützung an in Form von Einzelcoaching Mögliche Themen: Individuelle Unterstützung beim Erstellen der Kompetenznachweise Fragen zum Validierungstool Kosten: 1. Stunde CHF 80.- Folgestunden CHF kostenlos für ZH-TN ohne Sek II-Abschluss

61 Titel der Präsentation Phase 3: Beurteilung Zulassung: Berufserfahrung / anrechenbare Vorbildung Selbstbeurteilung / Freiwillige Fremdbeurteilung Phase 2: Bilanzierung Begleitung Projekt- / Auftragsdokumentation Schriftlicher Erfahrungsbericht Modulbestätigungen Mündlicher Erfahrungsbericht Praxisbesuch Dossierabschluss zur Beurteilung des Dossiers und zur Validierung der Bildungsleistungen Phase 3: Beurteilung Information Gesamtsicht Dossierbeurteilung Beurteilungsgespräch (ggf. zusätzliche Überprüfung) Beurteilungsbericht

62 Titel der Präsentation Phase 3: Beurteilung Expertinnen und Experten: beurteilen Ihr Dossier laden Sie zu einem Beurteilungsgespräch ein (45-60 Min.) Ziel des Beurteilungsgespräches ist es, Unklarheiten zu beseitigen und zu verifizieren Chefexpertin / Chefexperte: überprüft die Beurteilung der Experten und stellt Antrag an die Prüfungskommission Entscheid "erfüllt / nicht erfüllt" pro Modul Kosten: CHF (Phase 3-5 pauschal)

63 Titel der Präsentation Phase 4: Validierung Phase 3: Beurteilung Information Gesamtsicht Dossierbeurteilung Beurteilungsgespräch (ggf. zusätzliche Überprüfung) Beurteilungsbericht Phase 4: Validierung Information / Beratung Gesamtsicht Erwahrung und Lernleistungsbestätigung Akteneinsicht

64 Titel der Präsentation Phase 4: Validierung Prüfungskommission: Schriftliche Zustellung der Lernleistungsbestätigung Übersicht über die erfüllten Module in der Berufskunde und der Allgemeinbildung Möglichkeit zur Akteneinsicht Kosten: CHF (Phase 3-5 pauschal)

65 Titel der Präsentation Ergänzende Bildung Phase 4: Validierung Information / Beratung Gesamtsicht Erwahrung und Lernleistungsbestätigung Akteneinsicht Ergänzende Bildung

66 Titel der Präsentation Ergänzende Bildung Ort: Berufsbildungszentrum Dietikon (BZD) ük-zentrum Rupperswil Modulabschluss: schriftlich, mündlich und/oder praktisch Kosten: individuell nach Aufwand Nicht erfüllte Module der Berufskunde und der Allgemeinbildung müssen innerhalb von 5 Jahren abgeschlossen werden Informationen:

67 Titel der Präsentation Phase 5: Zertifizierung Ergänzende Bildung Phase 5: Zertifizierung Information Antrag EFZ / EBA inkl. zwingende Belege Ausstellung EFZ/EBA und Lernleistungsausweis

68 Titel der Präsentation Phase 5: Zertifizierung Antrag EFZ: Sie reichen die nachgeholten Modulabschlüsse zusammen mit der Lernleistungsbestätigung und den zwingenden Belegen ein Prüfungskommission entscheidet erneut Kosten: CHF (Phase 3-5 pauschal)

69 Titel der Präsentation Validierungsverfahren Dauer der einzelnen Phasen (1) Information OIA I + OIA II (2) Bilanzierung individuell (3) Beurteilung (4) Validierung Ergänzende Bildung 6 Monate Individuell (Höchstens 5 Jahre) (5) Zertifizierung 1 2 Monat

70 Titel der Präsentation Nächste Schritte Sie erhalten ein mit Login-Informationen Sie loggen sich auf der Validierungs-Website ein: www2.vda.zh.ch Sie absolvieren den Selbstcheck und ggf. einen Sprachtest Sie melden sich zur OIA II an

71 Titel der Präsentation Wen kontaktieren Sie wann? In den Phasen gibt es unterschiedliche Ansprechpartner Den jeweiligen Ansprechpartner bitte der «Kontakt- und Adressliste «entnehmen

72 Fragen Titel der Präsentation

73 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Titel der Präsentation

74 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 28. September /18 Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007 Berufsfeldbereich Lager Selbstbeurteilung

75 2/18 Modul 1: Beschaffung (1.1 / 1.2 / 1.3 / 1.4) trifft zu trifft zu 1 zeigt die Bedeutung der Logistik für die Wirtschaft auf (QP 1.1) 2 setzt die Ziele der Logisitk im eigenen Bereich um (QP 1.1) 3 bestimmt wertschöpfende Tätigkeiten in der Logistik (QP 1.1) 4 erklärt die ökonomischen und ökologischen Anforderungen der Logistikkette im Berufsfeld (QP 1.1) 5 bestimmt die Lagerbedingungen nach Art und Beschaffenheit der Güter (QP 1.2) 6 beschreibt den Bestellablauf/Bestellprozess im eigenen Bereich (QP 1.2) 7 ist in der Lage, Bestellformulare selbständig auszufüllen (QP 1.2) 8 koordiniert die störungsfreie Annahme von Gütern gemäss den betrieblichen Vorgaben (QP 1.2) 9 wendet die notwendigen Schritte für die einwandfreie Identifikation einer Lieferung an (QP 1.2) 10 führt die vollständige Wareneingangskontrolle unter Beachtung aller fachlichen Vorgaben durch. (QP 1.2)

76 3/18 trifft zu trifft zu 11 behandelt Unregelmässigkeiten einer Lieferung gemäss betrieblichen Vorgaben (QP 1.2) 12 erklärt anhand eines Beispiels die Begriffe Brutto, Netto und Tara (QP 1.3) 13 überprüft fachgerecht die Menge von Gütern unter Verwendung der branchenüblichen Mess- und Zählinstrumente (QP 1.3) 14 erklärt die Auswirkung falsch erfasster oder gezählter Mengen für den Betrieb (QP 1.3) 15 verbucht die Daten von Lieferungen korrekt im ERP/Warenbewirtschaftungssystem (QP 1.3) 16 wendet vorgegebene Kontrolltechniken (Voll- und Stichprobenkontrollen) bei der Prüfung von Gütern sicher und selbständig an (QP 1.3) 17 stellt mögliche Beschädigungen an Gütern fest (QP 1.3) 18 dokumentiert Schäden und reagiert nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (QP 1.3) 19 beurteilt die Tauschbarkeit von Gebinden fachgerecht gemäss Poolvorgaben (QP 1.4)

77 4/18 trifft zu trifft zu 20 beschreibt das korrekte Vorgehen bei fehlerhaften Tauschgebinden (QP 1.4) 21 ordnet den verschiedenen Arten von Mehrweggebinden einem Verwendungzweck zu (QP 1.4)

78 5/18 Modul 2: Produktion (2.1 / 2.2 / 2.3) trifft zu trifft zu 1 zeigt die Schnittstellen zwischen Produktion und Logistik auf und erklärt deren Bedeutung (QP 2.1) 2 beschreibt einen einfachen Produktionsprozess (QP 2.1) 3 stellt die Aufgaben der verschiedenen Lagerformen in der Produktion dar (QP 2.2) 4 stellt den Material- und Güterfluss im eigenen Arbeitsbereich für die Produktion sicher (QP 2.2) 5 beschreibt die Unterschiede zwischen Rohstoffen - Halbfabrikaten und Fertigfabrikaten (QP 2.2) 6 berechnet anhand von Stücklisten Mengen zur Kommissionierung (QP 2.3) 7 unterstützt mit geeigneten Instrumenten und Massnahmen die Qualität des Produktionsprozesses (QP 2.3)

79 6/18 Modul 3: Distribution (3.1 / 3.2 / 3.3) trifft zu trifft zu 1 zeigt den Unterschied zwischen einund mehrstufiger Distribution auf (QP 3.1) 2 beschreibt die Merkmale des Stückgutverkehrs (QP 3.1) 3 beschreibt die Funktionsweise der Sendungsverfolgung mit Track and Trace für den nationalen und auch internationalen Güterverkehr (QP 3.1) 4 kann verschiedene Verpackungen und Verpackungsteile in ihrer Art und Funktion beschreiben (QP 3.2) 5 kennt Vor- und Nachteile von verschiedenen Verpackungen (QP 3.2) 6 wendet verschiedene Verpackungsarten an (QP 3.2) 7 setzt Verpackungen wirtschaftlich ein (QP 3.2) 8 verpackt verschiedene Güter fachund transportgerecht (QP 3.2) 9 nutzt im Postversand die Möglickeiten der Kunststoffbehälter (QP 3.2) 10 erstellt versandgerechte Transporteinheiten unter Einhaltung geltender Vorschriften (QP 3.2)

80 7/18 trifft zu trifft zu 11 wende die verschiedenen branchenüblichen Arten der Transportsicherung an (QP 3.2) 12 erklärt den Aufbau und den Informationsinhalt des SSCC-Codes (QP 3.2) 13 vergleicht verschiedene Angebote von KEP-Dienstleistern (QP 3.2) 14 wendet die gesetzlichen Grundlagen der selbstständigen Güterabholung an (QP 3.3) 15 stellt Güter unter der Berücksichtigung der Empfangsberechtigung selbständig zu (QP 3.3) 16 löst auftretende Probleme bei unzustellbaren Gütern (QP 3.3)

81 8/18 Modul 4: Entsorgung (4.1 / 4.2) trifft zu trifft zu 1 wendet die betrieblichen Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt an (QP 4.1) 2 wendet die gesetzlichen Vorgaben für die Abfallbewirtschaftung an (QP 4.2) 3 zeigt ein betriebliches Entsorgungskonzept auf (QP 4.2) 4 trennt Reststoffe nach ökologischen und wirtschaftlichen Vorgaben (QP 4.2) 5 führt Reststoffe dem Recycling zu (QP 4.2)

82 9/18 Modul 5: Lagerung (5.1 / 5.4) trifft zu trifft zu 1 erklärt Funktion und Eignung der verschiedenen Lagertypen anhand von Beispielen (QP 5.1) 2 beschreibt die statische Lagerung und zeigt Vor-und Nachteile auf (QP 5.1) 3 beschreibt die dynamische Lagerung und zeigt Vor-und Nachteile auf (QP 5.1) 4 wendet die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen bei der Lagerung an (QP 5.1) 5 beschreibt die zentralen Tätigkeiten und Arbeitsprozesse vom Wareneingang bis zum Warenausgang (QP 5.1) 6 erläutert die Einflussfaktoren für die Einlagerung von Gütern (QP 5.4) 7 erkennt Sicherheitsanforderungen der Güter und setzt diese im Lagerbereich um (QP 5.4) 8 zeigt die Bedeutung und die Funktion der Inventur auf (QP 5.4)

83 10/18 Modul 6: Transport (6.1 / 6.2 / 6.3) trifft zu trifft zu 1 erläutert die gesetzlichen Grundlagen für die Beförderung von Gütern auf der Strasse (QP 6.1) 2 erklärt die Merkmale der verschiedenen Transportarten (Schiene, Strasse, Luft, Wasser, Pipeline) (QP 6.1) 3 erklärt die Formen und Bedingungen des kombinierten Verkehrs anhand eines Beispiels (QP 6.1) 4 bereitet Transporteinheiten für die zu erwartende Beanspruchung fachgemäss vor (QP 6.2) 5 sichert Ladungseinheiten mit geeigneten Mitteln fachgerecht (QP 6.2) 6 belädt Transportmittel nach den betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften (QP 6.2) 7 setzt Fördermittel beim Verlad fachgerecht und zweckmässig ein (QP 6.2) 8 führt Inbetriebnahme eines Flurfördermittels selbständig durch (QP 6.2) 9 erstellt selbständig anhand verschiedener Sendungen einen Transport- und Tourenplan (QP 6.3)

84 11/18 trifft zu trifft zu 10 beschreibt die Einsatzmöglichkeit eines Flurförderfahrzeuges nach seiner Wahl (QP 6.3) 11 setzt die Fördermittel situationsgerecht und überlegt ein (QP 6.3) 12 findet Destinationen mit Hilfsmitteln innert kürzester Zeit (QP 6.3)

85 12/18 Modul 7: Kommunikation und Informatik (7.1 / 7.2 / 7.3) trifft zu trifft zu 1 setzt die im Arbeitsbereich vorhandenden Datenverarbeitungssysteme gem. den geltenden internen und externen Richtlinien ein (QP 7.1) 2 erstellt einfache Tabellen/Listen mit einem Tabellenkalkulationsprogamm im eigenen Bereich (QP 7.2) 3 erstellt den Schriftverkehr mit den üblichen Standardprogrammen, Bsp. Word, Outlook (QP 7.2) 4 nimmt telefonische Anrufe entgegen und leitet diese bei Bedarf an die richtige Person weiter (QP 7.2) 5 setzt Schlüsse aus einer Statisik im eigenen Arbeitsbereich um (QP 7.3)

86 13/18 Modul 8: Arbeits- und Betriebssicherheit (8.1 / 8.2 / 8.3) trifft zu trifft zu 1 beschreibt anhand von Beispielen die Bedeutung und Funktion der betrieblichen Hygiene (QP 8.1) 2 zeigt anhand eines Beispieles Ursache und Auswirkung bei Mangel an persönlicher Hygiene auf (QP 8.1) 3 wendet die Regeln in Bezug auf Sicherheit, Brandschutz und Gesundheitsschutz im Unternehmen an (QP 8.2) 4 beschreibt eine typische Unfallsituation und zeigt die Folgen für den Mitarbeiter auf (QP 8.2) 5 erkennt und beseitigt festgestellte Gefahrenquellen im Betrieb (QP 8.2) 6 beschreibt die Verhaltensregeln im Brandfall (QP 8.2) 7 beschreibt eine typische Brandursache und zeigt geeignete Brandschutzmassnahmen auf (QP 8.2) 8 beschreibt den Zweck einer Zutrittsberechtigung (QP 8.3) 9 zeigt mögliche Auswirkungen auf, die durch das Verletzen des Betriebsgeheimnisses entstehen (QP 8.3)

87 14/18 trifft zu trifft zu 10 beschreibt anhand eines Beispieles die Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit Gefahrgutstoffen (QP 8.3) 11 erklärt die Bedeutung der R- und S- Sätze (in Zukunft H- und P-Sätze) (QP 8.3) 12 kennt die Auswirkung von nicht fachgerecht ausgezeichneten Behältnissen mit Gefahrgut und beschreibt dies anhand eines Beispiels (QP 8.3) 13 erklärt zwei mögliche Massnahmen wie die Umwelt durch den sicheren Umgang mit Gefahrgut geschützt werden kann (QP 8.3)

88 15/18 Modul 9: Kundendienst (9.1 / 9.2 / 9.3) trifft zu trifft zu 1 zeigt unterschiedliche Kundenbedürfnisse anhand von Beispielen auf (QP 9.1) 2 berät den Kunden über verschiedene Versandmöglichkeiten (QP 9.1) 3 kommuniziert in angespannten Situationen ruhig und sachlich (QP 9.1) 4 kann anhand eines Beispieles eine Reklamation zielgerichtet in mündlicher Form vorbringen (QP 9.1) 5 passt sich den Vorgaben in Bezug auf Körperpflege, Schmuck, Kleidung, Sprache und Gestik dem Betriebsstandard an (QP 9.1) 6 erklärt den Marketingmix zur Positionierungen von Produkten anhand eines Beispieles (QP 9.2) 7 wendet verschiedene Verkaufstechniken beim Kundengespräch an (QP 9.2) 8 erklärt die Ziele der Marktforschung anhand eines Beispiels (QP 9.2) 9 beschreibt mögliche Instrumente zur Verkaufsförderung (QP 9.2) 10 zählt geeignete Massnahmen zur Qualitätssicherung auf (QP 9.3)

89 16/18 trifft zu trifft zu 11 beschreibt eine typische Fehlerquelle in der Logistikkette und zeigt deren Lösung zur Behebung auf (QP 9.3)

90 17/18 Modul 10 L: Berufsfeldbereich Lager (1.2 / 5.2 / 5.3) trifft zu trifft zu 1 stellt verdorbene Güter fest (QP 1.2) 2 erklärt geeignete Massnahmen zur Vermeidung von Verderb (QP 1.2) 3 gewährleistet den sicheren Entladevorgang von Fahrzeugen (QP 1.2) 4 entlädt Fahrzeuge nach betrieblicher Vorschrift und Anweisung des Fahrzeugführers, sodass weder am Fahrzeug noch an den Gütern Schäden entstehen (QP 1.2) 5 berechnet die höchtzulässige Bodenbelastung (QP 5.2) 6 wendet das FIFO-Prinzip bei der Einund Auslagerung an (QP 5.2) 7 wendet das LIFO-Prinzip bei Retouren an (QP 5.2) 8 erfasst Lagerbestände mit den betrieblichen Dokumenten oder Systemen (QP 5.2) 9 korrigiert Lagerbestände nach betrieblichen Vorgaben (QP 5.2) 10 zeigt die Merkmale der seriellen Kommissionierung auf (QP 5.3) 11 wendet das FIFO-Prinzip in der Kommissionierung an (QP 5.3)

91 18/18 trifft zu trifft zu 12 verdichtet kommissionierte Aufträge nach den Anforderungen des Kunden (QP 5.3) 13 beschreibt die ABC-Analyse und zeigt mögliche Verbesserungen auf (QP 5.2) 14 erklärt die Bestandesführung in einem Lagerbereich und dokumentiert diese (QP 5.2)

92 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 28. September /19 Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007 Berufsfeldbereich Distribution Selbstbeurteilung

93 2/19 Modul 1: Beschaffung (1.1 / 1.2 / 1.3 / 1.4) trifft zu trifft zu 1 zeigt die Bedeutung der Logistik für die Wirtschaft auf (QP 1.1) 2 setzt die Ziele der Logisitk im eigenen Bereich um (QP 1.1) 3 bestimmt wertschöpfende Tätigkeiten in der Logistik (QP 1.1) 4 erklärt die ökonomischen und ökologischen Anforderungen der Logistikkette im Berufsfeld (QP 1.1) 5 bestimmt die Lagerbedingungen nach Art und Beschaffenheit der Güter (QP 1.2) 6 beschreibt den Bestellablauf/Bestellprozess im eigenen Bereich (QP 1.2) 7 ist in der Lage, Bestellformulare selbständig auszufüllen (QP 1.2) 8 koordiniert die störungsfreie Annahme von Gütern gemäss den betrieblichen Vorgaben (QP 1.2) 9 wendet die notwendigen Schritte für die einwandfreie Identifikation einer Lieferung an (QP 1.2) 10 führt die vollständige Wareneingangskontrolle unter Beachtung aller fachlichen Vorgaben durch. (QP 1.2)

94 3/19 trifft zu trifft zu 11 behandelt Unregelmässigkeiten einer Lieferung gemäss betrieblichen Vorgaben (QP 1.2) 12 erklärt anhand eines Beispiels die Begriffe Brutto, Netto und Tara (QP 1.3) 13 überprüft fachgerecht die Menge von Gütern unter Verwendung der branchenüblichen Mess- und Zählinstrumente (QP 1.3) 14 erklärt die Auswirkung falsch erfasster oder gezählter Mengen für den Betrieb (QP 1.3) 15 verbucht die Daten von Lieferungen korrekt im ERP/Warenbewirtschaftungssystem (QP 1.3) 16 wendet vorgegebene Kontrolltechniken (Voll- und Stichprobenkontrollen) bei der Prüfung von Gütern sicher und selbständig an (QP 1.3) 17 stellt mögliche Beschädigungen an Gütern fest (QP 1.3) 18 dokumentiert Schäden und reagiert nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (QP 1.3) 19 beurteilt die Tauschbarkeit von Gebinden fachgerecht gemäss Poolvorgaben (QP 1.4)

95 4/19 trifft zu trifft zu 20 beschreibt das korrekte Vorgehen bei fehlerhaften Tauschgebinden (QP 1.4) 21 ordnet den verschiedenen Arten von Mehrweggebinden einem Verwendungzweck zu (QP 1.4)

96 5/19 Modul 2: Produktion (2.1 / 2.2 / 2.3) trifft zu trifft zu 1 zeigt die Schnittstellen zwischen Produktion und Logistik auf und erklärt deren Bedeutung (QP 2.1) 2 beschreibt einen einfachen Produktionsprozess (QP 2.1) 3 stellt die Aufgaben der verschiedenen Lagerformen in der Produktion dar (QP 2.2) 4 stellt den Material- und Güterfluss im eigenen Arbeitsbereich für die Produktion sicher (QP 2.2) 5 beschreibt die Unterschiede zwischen Rohstoffen - Halbfabrikaten und Fertigfabrikaten (QP 2.2) 6 berechnet anhand von Stücklisten Mengen zur Kommissionierung (QP 2.3) 7 unterstützt mit geeigneten Instrumenten und Massnahmen die Qualität des Produktionsprozesses (QP 2.3)

97 6/19 Modul 3: Distribution (3.1 / 3.2 / 3.3) trifft zu trifft zu 1 zeigt den Unterschied zwischen einund mehrstufiger Distribution auf (QP 3.1) 2 beschreibt die Merkmale des Stückgutverkehrs (QP 3.1) 3 beschreibt die Funktionsweise der Sendungsverfolgung mit Track and Trace für den nationalen und auch internationalen Güterverkehr (QP 3.1) 4 kann verschiedene Verpackungen und Verpackungsteile in ihrer Art und Funktion beschreiben (QP 3.2) 5 kennt Vor- und Nachteile von verschiedenen Verpackungen (QP 3.2) 6 wendet verschiedene Verpackungsarten an (QP 3.2) 7 setzt Verpackungen wirtschaftlich ein (QP 3.2) 8 verpackt verschiedene Güter fachund transportgerecht (QP 3.2) 9 nutzt im Postversand die Möglickeiten der Kunststoffbehälter (QP 3.2) 10 erstellt versandgerechte Transporteinheiten unter Einhaltung geltender Vorschriften (QP 3.2)

98 7/19 trifft zu trifft zu 11 wende die verschiedenen branchenüblichen Arten der Transportsicherung an (QP 3.2) 12 erklärt den Aufbau und den Informationsinhalt des SSCC-Codes (QP 3.2) 13 vergleicht verschiedene Angebote von KEP-Dienstleistern (QP 3.2) 14 wendet die gesetzlichen Grundlagen der selbstständigen Güterabholung an (QP 3.3) 15 stellt Güter unter der Berücksichtigung der Empfangsberechtigung selbständig zu (QP 3.3) 16 löst auftretende Probleme bei unzustellbaren Gütern (QP 3.3)

99 8/19 Modul 4: Entsorgung (4.1 / 4.2) trifft zu trifft zu 1 wendet die betrieblichen Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt an (QP 4.1) 2 wendet die gesetzlichen Vorgaben für die Abfallbewirtschaftung an (QP 4.2) 3 zeigt ein betriebliches Entsorgungskonzept auf (QP 4.2) 4 trennt Reststoffe nach ökologischen und wirtschaftlichen Vorgaben (QP 4.2) 5 führt Reststoffe dem Recycling zu (QP 4.2)

100 9/19 Modul 5: Lagerung (5.1 / 5.4) trifft zu trifft zu 1 erklärt Funktion und Eignung der verschiedenen Lagertypen anhand von Beispielen (QP 5.1) 2 beschreibt die statische Lagerung und zeigt Vor-und Nachteile auf (QP 5.1) 3 beschreibt die dynamische Lagerung und zeigt Vor-und Nachteile auf (QP 5.1) 4 wendet die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen bei der Lagerung an (QP 5.1) 5 beschreibt die zentralen Tätigkeiten und Arbeitsprozesse vom Wareneingang bis zum Warenausgang (QP 5.1) 6 erläutert die Einflussfaktoren für die Einlagerung von Gütern (QP 5.4)

101 10/19 Modul 6: Transport (6.1 / 6.2 / 6.3) trifft zu trifft zu 1 erläutert die gesetzlichen Grundlagen für die Beförderung von Gütern auf der Strasse (QP 6.1) 2 erklärt die Merkmale der verschiedenen Transportarten (Schiene, Strasse, Luft, Wasser, Pipeline) (QP 6.1) 3 erklärt die Formen und Bedingungen des kombinierten Verkehrs anhand eines Beispiels (QP 6.1) 4 bereitet Transporteinheiten für die zu erwartende Beanspruchung fachgemäss vor (QP 6.2) 5 sichert Ladungseinheiten mit geeigneten Mitteln fachgerecht (QP 6.2) 6 belädt Transportmittel nach den betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften (QP 6.2) 7 setzt Fördermittel beim Verlad fachgerecht und zweckmässig ein (QP 6.2) 8 führt Inbetriebnahme eines Flurfördermittels selbständig durch (QP 6.2) 9 erstellt selbständig anhand verschiedener Sendungen einen Transport- und Tourenplan (QP 6.3)

102 11/19 trifft zu trifft zu 10 beschreibt die Einsatzmöglichkeit eines Flurförderfahrzeuges nach seiner Wahl (QP 6.3) 11 setzt die Fördermittel situationsgerecht und überlegt ein (QP 6.3) 12 findet Destinationen mit Hilfsmitteln innert kürzester Zeit (QP 6.3)

103 12/19 Modul 7: Kommunikation und Informatik (7.1 / 7.2 / 7.3) trifft zu trifft zu 1 setzt die im Arbeitsbereich vorhandenden Datenverarbeitungssysteme gem. den geltenden internen und externen Richtlinien ein (QP 7.1) 2 erstellt einfache Tabellen/Listen mit einem Tabellenkalkulationsprogamm im eigenen Bereich (QP 7.2) 3 erstellt den Schriftverkehr mit den üblichen Standardprogrammen, Bsp. Word, Outlook (QP 7.2) 4 nimmt telefonische Anrufe entgegen und leitet diese bei Bedarf an die richtige Person weiter (QP 7.2) 5 setzt Schlüsse aus einer Statisik im eigenen Arbeitsbereich um (QP 7.3)

104 13/19 Modul 8: Arbeits- und Betriebssicherheit (8.1 / 8.2 / 8.3) trifft zu trifft zu 1 beschreibt anhand von Beispielen die Bedeutung und Funktion der betrieblichen Hygiene (QP 8.1) 2 zeigt anhand eines Beispieles Ursache und Auswirkung bei Mangel an persönlicher Hygiene auf (QP 8.1) 3 wendet die Regeln in Bezug auf Sicherheit, Brandschutz und Gesundheitsschutz im Unternehmen an (QP 8.2) 4 beschreibt eine typische Unfallsituation und zeigt die Folgen für den Mitarbeiter auf (QP 8.2) 5 erkennt und beseitigt festgestellte Gefahrenquellen im Betrieb (QP 8.2) 6 beschreibt die Verhaltensregeln im Brandfall (QP 8.2) 7 beschreibt eine typische Brandursache und zeigt geeignete Brandschutzmassnahmen auf (QP 8.2) 8 beschreibt den Zweck einer Zutrittsberechtigung (QP 8.3) 9 zeigt mögliche Auswirkungen auf, die durch das Verletzen des Betriebsgeheimnisses entstehen (QP 8.3)

105 14/19 trifft zu trifft zu 10 beschreibt anhand eines Beispieles die Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit Gefahrgutstoffen (QP 8.3) 11 erklärt die Bedeutung der R- und S- Sätze (in Zukunft H- und P-Sätze) (QP 8.3) 12 kennt die Auswirkung von nicht fachgerecht ausgezeichneten Behältnissen mit Gefahrgut und beschreibt dies anhand eines Beispiels (QP 8.3) 13 erklärt zwei mögliche Massnahmen wie die Umwelt durch den sicheren Umgang mit Gefahrgut geschützt werden kann (QP 8.3)

106 15/19 Modul 9: Kundendienst (9.1 / 9.2 / 9.3) trifft zu trifft zu 1 zeigt unterschiedliche Kundenbedürfnisse anhand von Beispielen auf (QP 9.1) 2 berät den Kunden über verschiedene Versandmöglichkeiten (QP 9.1) 3 kommuniziert in angespannten Situationen ruhig und sachlich (QP 9.1) 4 kann anhand eines Beispieles eine Reklamation zielgerichtet in mündlicher Form vorbringen (QP 9.1) 5 passt sich den Vorgaben in Bezug auf Körperpflege, Schmuck, Kleidung, Sprache und Gestik dem Betriebsstandard an (QP 9.1) 6 erklärt den Marketingmix zur Positionierungen von Produkten anhand eines Beispieles (QP 9.2) 7 wendet verschiedene Verkaufstechniken beim Kundengespräch an (QP 9.2) 8 erklärt die Ziele der Marktforschung anhand eines Beispiels (QP 9.2) 9 beschreibt mögliche Instrumente zur Verkaufsförderung (QP 9.2) 10 zählt geeignete Massnahmen zur Qualitätssicherung auf (QP 9.3)

107 16/19 trifft zu trifft zu 11 beschreibt eine typische Fehlerquelle in der Logistikkette und zeigt deren Lösung zur Behebung auf (QP 9.3)

108 17/19 Modul 10 D: Berufsfeldbereich Distribution (1.5 / 3.1 / 3.3 / 3.4 / 6.3 / 9.4) trifft zu trifft zu 1 nimmt Sendungen fachgerecht an (QP 1.5) 2 zeigt die Anforderungen beim Sendungsempfang auf (QP 1.5) 3 beschreibt die Anforderungen an eine Sendung bei der Abholung (QP 1.5) 4 empfängt Sendungen der Kunden fachgerecht und bearbeitet diese nach Vorgaben weiter (QP 1.5) 5 wendet die verschiedene Frankaturarten produktegerecht an (QP 1.5) 6 erkennt Fehler in der Frankierung und korrigiert diese produktegerecht (QP 1.5) 7 kennt die gesetzlichen Grundlagen im Mail- und KEP-Markt (QP 3.1) 8 plant und bereitet seine Arbeitstschritte für die Zustellung von Sendungen vor (QP 3.3) 9 setzt die nötigen Dokumente und Hilfsmittel fachgerecht ein (QP 3.3) 10 führt Zahlungen bei der Zustellung und Abholung korrekt aus (QP 3.3) 11 stellt unvollständige oder falsche Adressangaben fest (QP 3.3)

109 18/19 trifft zu trifft zu 12 sortiert In- und Auslandsendungen maschinell oder von Hand (QP 3.3) 13 rechnet, dokumentiert und bucht alle im eigenen Verantwortungsbereich anfallenden Geschäfte ab (QP 3.4) 14 wendet die Erfolgsrechnung im eigenen Bereich an (QP 3.4) 15 beschreibt den Leit- und Transportweg von Mail- und KEP- Sendungen (QP 6.3) 16 zählt die Standorte der Verzollungsstellen für die Ein- und Ausfuhr auf (QP 6.3) 17 erklärt die Aufgaben der Verzollungsstellen (QP 6.3) 18 plant eigenen Arbeitsbereich selbständig zur Bearbeitung der KEP-und Mail-Sendungen (QP 6.3) 19 zeigt anhand von Beispielen die Dienstleistungen und Produkte des Betriebes auf (QP 9.4) 20 nimmt Aufträge von Kunden entgegen und füllt die entsprechenden Dokumente sachgemäss aus (QP 9.4) 21 zeigt dem Kunden Vorzüge und Einsatzmöglichkeiten von verschiedenen Produkten auf (QP 9.4)

110 19/19 trifft zu trifft zu 22 zeigt dem Kunden den Nutzen spezieller Zustellangebote auf (QP 9.4) 23 berät den Kunden bei der Wahl von verschiedenen Verpackungsarten (QP 9.4)

111 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 28. September /18 Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007 Berufsfeldbereich Verkehr Selbstbeurteilung

112 2/18 Modul 1: Beschaffung (1.1 / 1.2 / 1.3 / 1.4) trifft zu trifft zu 1 zeigt die Bedeutung der Logistik für die Wirtschaft auf (QP 1.1) 2 setzt die Ziele der Logisitk im eigenen Bereich um (QP 1.1) 3 bestimmt wertschöpfende Tätigkeiten in der Logistik (QP 1.1) 4 erklärt die ökonomischen und ökologischen Anforderungen der Logistikkette im Berufsfeld (QP 1.1) 5 bestimmt die Lagerbedingungen nach Art und Beschaffenheit der Güter (QP 1.2) 6 beschreibt den Bestellablauf/Bestellprozess im eigenen Bereich (QP 1.2) 7 ist in der Lage, Bestellformulare selbständig auszufüllen (QP 1.2) 8 koordiniert die störungsfreie Annahme von Gütern gemäss den betrieblichen Vorgaben (QP 1.2) 9 wendet die notwendigen Schritte für die einwandfreie Identifikation einer Lieferung an (QP 1.2) 10 führt die vollständige Wareneingangskontrolle unter Beachtung aller fachlichen Vorgaben durch. (QP 1.2)

113 3/18 trifft zu trifft zu 11 behandelt Unregelmässigkeiten einer Lieferung gemäss betrieblichen Vorgaben (QP 1.2) 12 erklärt anhand eines Beispiels die Begriffe Brutto, Netto und Tara (QP 1.3) 13 überprüft fachgerecht die Menge von Gütern unter Verwendung der branchenüblichen Mess- und Zählinstrumente (QP 1.3) 14 erklärt die Auswirkung falsch erfasster oder gezählter Mengen für den Betrieb (QP 1.3) 15 verbucht die Daten von Lieferungen korrekt im ERP/Warenbewirtschaftungssystem (QP 1.3) 16 wendet vorgegebene Kontrolltechniken (Voll- und Stichprobenkontrollen) bei der Prüfung von Gütern sicher und selbständig an (QP 1.3) 17 stellt mögliche Beschädigungen an Gütern fest (QP 1.3) 18 dokumentiert Schäden und reagiert nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (QP 1.3) 19 beurteilt die Tauschbarkeit von Gebinden fachgerecht gemäss Poolvorgaben (QP 1.4)

114 4/18 trifft zu trifft zu 20 beschreibt das korrekte Vorgehen bei fehlerhaften Tauschgebinden (QP 1.4) 21 ordnet den verschiedenen Arten von Mehrweggebinden einem Verwendungzweck zu (QP 1.4)

115 5/18 Modul 2: Produktion (2.1 / 2.2 / 2.3) trifft zu trifft zu 1 zeigt die Schnittstellen zwischen Produktion und Logistik auf und erklärt deren Bedeutung (QP 2.1) 2 beschreibt einen einfachen Produktionsprozess (QP 2.1) 3 stellt die Aufgaben der verschiedenen Lagerformen in der Produktion dar (QP 2.2) 4 stellt den Material- und Güterfluss im eigenen Arbeitsbereich für die Produktion sicher (QP 2.2) 5 beschreibt die Unterschiede zwischen Rohstoffen - Halbfabrikaten und Fertigfabrikaten (QP 2.2) 6 berechnet anhand von Stücklisten Mengen zur Kommissionierung (QP 2.3) 7 unterstützt mit geeigneten Instrumenten und Massnahmen die Qualität des Produktionsprozesses (QP 2.3)

116 6/18 Modul 3: Distribution (3.1 / 3.2 / 3.3) trifft zu trifft zu 1 zeigt den Unterschied zwischen einund mehrstufiger Distribution auf (QP 3.1) 2 beschreibt die Merkmale des Stückgutverkehrs (QP 3.1) 3 beschreibt die Funktionsweise der Sendungsverfolgung mit Track and Trace für den nationalen und auch internationalen Güterverkehr (QP 3.1) 4 kann verschiedene Verpackungen und Verpackungsteile in ihrer Art und Funktion beschreiben (QP 3.2) 5 kennt Vor- und Nachteile von verschiedenen Verpackungen (QP 3.2) 6 wendet verschiedene Verpackungsarten an (QP 3.2) 7 setzt Verpackungen wirtschaftlich ein (QP 3.2) 8 verpackt verschiedene Güter fachund transportgerecht (QP 3.2) 9 nutzt im Postversand die Möglickeiten der Kunststoffbehälter (QP 3.2) 10 erstellt versandgerechte Transporteinheiten unter Einhaltung geltender Vorschriften (QP 3.2)

117 7/18 trifft zu trifft zu 11 wendet die verschiedenen branchenüblichen Arten der Transportsicherung an (QP 3.2) 12 erklärt den Aufbau und den Informationsinhalt des SSCC-Codes (QP 3.2) 13 vergleicht verschiedene Angebote von KEP-Dienstleistern (QP 3.2) 14 wendet die gesetzlichen Grundlagen der selbstständigen Güterabholung an (QP 3.3) 15 stellt Güter unter der Berücksichtigung der Empfangsberechtigung selbständig zu (QP 3.3) 16 löst auftretende Probleme bei unzustellbaren Gütern (QP 3.3)

118 8/18 Modul 4: Entsorgung (4.1 / 4.2) trifft zu trifft zu 1 wendet die betrieblichen Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt an (QP 4.1) 2 wendet die gesetzlichen Vorgaben für die Abfallbewirtschaftung an (QP 4.2) 3 zeigt ein betriebliches Entsorgungskonzept auf (QP 4.2) 4 trennt Reststoffe nach ökologischen und wirtschaftlichen Vorgaben (QP 4.2) 5 führt Reststoffe dem Recycling zu (QP 4.2)

119 9/18 Modul 5: Lagerung (5.1 / 5.4) trifft zu trifft zu 1 erklärt Funktion und Eignung der verschiedenen Lagertypen anhand von Beispielen (QP 5.1) 2 beschreibt die statische Lagerung und zeigt Vor-und Nachteile auf (QP 5.1) 3 beschreibt die dynamische Lagerung und zeigt Vor-und Nachteile auf (QP 5.1) 4 wendet die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen bei der Lagerung an (QP 5.1) 5 beschreibt die zentralen Tätigkeiten und Arbeitsprozesse vom Wareneingang bis zum Warenausgang (QP 5.1) 6 erläutert die Einflussfaktoren für die Einlagerung von Gütern (QP 5.4)

120 10/18 Modul 6: Transport (6.1 / 6.2 / 6.3) trifft zu trifft zu 1 erläutert die gesetzlichen Grundlagen für die Beförderung von Gütern auf der Strasse (QP 6.1) 2 erklärt die Merkmale der verschiedenen Transportarten (Schiene, Strasse, Luft, Wasser, Pipeline) (QP 6.1) 3 erklärt die Formen und Bedingungen des kombinierten Verkehrs anhand eines Beispiels (QP 6.1) 4 bereitet Transporteinheiten für die zu erwartende Beanspruchung fachgemäss vor (QP 6.2) 5 sichert Ladungseinheiten mit geeigneten Mitteln fachgerecht (QP 6.2) 6 belädt Transportmittel nach den betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften (QP 6.2) 7 setzt Fördermittel beim Verlad fachgerecht und zweckmässig ein (QP 6.2) 8 führt Inbetriebnahme eines Flurfördermittels selbständig durch (QP 6.2) 9 erstellt selbständig anhand verschiedener Sendungen einen Transport- und Tourenplan (QP 6.3)

121 11/18 trifft zu trifft zu 10 beschreibt die Einsatzmöglichkeit eines Flurförderfahrzeuges nach seiner Wahl (QP 6.3) 11 setzt die Fördermittel situationsgerecht und überlegt ein (QP 6.3) 12 findet Destinationen mit Hilfsmitteln innert kürzester Zeit (QP 6.3) 13 vergleicht verschiedene Angebote von KEP-Dienstleistern (QP 3.2)

122 12/18 Modul 7: Kommunikation und Informatik (7.1 / 7.2 / 7.3) trifft zu trifft zu 1 setzt die im Arbeitsbereich vorhandenden Datenverarbeitungssysteme gem. den geltenden internen und externen Richtlinien ein (QP 7.1) 2 erstellt einfache Tabellen/Listen mit einem Tabellenkalkulationsprogamm im eigenen Bereich (QP 7.2) 3 erstellt den Schriftverkehr mit den üblichen Standardprogrammen, Bsp. Word, Outlook (QP 7.2) 4 nimmt telefonische Anrufe entgegen und leitet diese bei Bedarf an die richtige Person weiter (QP 7.2) 5 setzt Schlüsse aus einer Statisik im eigenen Arbeitsbereich um (QP 7.3)

123 13/18 Modul 8: Arbeits- und Betriebssicherheit (8.1 / 8.2 / 8.3) trifft zu trifft zu 1 beschreibt anhand von Beispielen die Bedeutung und Funktion der betrieblichen Hygiene (QP 8.1) 2 zeigt anhand eines Beispieles Ursache und Auswirkung bei Mangel an persönlicher Hygiene auf (QP 8.1) 3 wendet die Regeln in Bezug auf Sicherheit, Brandschutz und Gesundheitsschutz im Unternehmen an (QP 8.2) 4 beschreibt eine typische Unfallsituation und zeigt die Folgen für den Mitarbeiter auf (QP 8.2) 5 erkennt und beseitigt festgestellte Gefahrenquellen im Betrieb (QP 8.2) 6 beschreibt die Verhaltensregeln im Brandfall (QP 8.2) 7 beschreibt eine typische Brandursache und zeigt geeignete Brandschutzmassnahmen auf (QP 8.2) 8 beschreibt den Zweck einer Zutrittsberechtigung (QP 8.3) 9 zeigt mögliche Auswirkungen auf, die durch das Verletzen des Betriebsgeheimnisses entstehen (QP 8.3)

124 14/18 trifft zu trifft zu 10 beschreibt anhand eines Beispieles die Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit Gefahrgutstoffen (QP 8.3) 11 erklärt die Bedeutung der R- und S- Sätze (in Zukunft H- und P-Sätze) (QP 8.3) 12 kennt die Auswirkung von nicht fachgerecht ausgezeichneten Behältnissen mit Gefahrgut und beschreibt dies anhand eines Beispiels (QP 8.3) 13 erklärt zwei mögliche Massnahmen wie die Umwelt durch den sicheren Umgang mit Gefahrgut geschützt werden kann (QP 8.3)

125 15/18 Modul 9: Kundendienst (9.1 / 9.2 / 9.3) trifft zu trifft zu 1 zeigt unterschiedliche Kundenbedürfnisse anhand von Beispielen auf (QP 9.1) 2 berät den Kunden über verschiedene Versandmöglichkeiten (QP 9.1) 3 kommuniziert in angespannten Situationen ruhig und sachlich (QP 9.1) 4 kann anhand eines Beispieles eine Reklamation zielgerichtet in mündlicher Form vorbringen (QP 9.1) 5 passt sich den Vorgaben in Bezug auf Körperpflege, Schmuck, Kleidung, Sprache und Gestik dem Betriebsstandard an (QP 9.1) 6 erklärt den Marketingmix zur Positionierungen von Produkten anhand eines Beispieles (QP 9.2) 7 wendet verschiedene Verkaufstechniken beim Kundengespräch an (QP 9.2) 8 erklärt die Ziele der Marktforschung anhand eines Beispiels (QP 9.2) 9 beschreibt mögliche Instrumente zur Verkaufsförderung (QP 9.2) 10 zählt geeignete Massnahmen zur Qualitätssicherung auf (QP 9.3)

126 16/18 trifft zu trifft zu 11 beschreibt eine typische Fehlerquelle in der Logistikkette und zeigt deren Lösung zur Behebung auf (QP 9.3)

127 17/18 Modul 10 V: Berufsfeldbereich Verkehr (6.4 / 6.5 / 8.4) trifft zu trifft zu 1 formiert Züge mit verschiedenen Rollmaterialien (QP 6.4) 2 löst Störungen im Betriebsablauf gemäss den bestehenden Vorschriften (QP 6.4) 3 wendet die Signalarten des Rangierdienstes gemäss den bestehenden Vorschriften an (QP 6.4) 4 setzt die vorhandenen Bremsmittel situationsgerecht ein (QP 6.5) 5 rangiert Wagen und Triebfahrzeuge selbständig (QP 6.5) 6 wendet die vorgeschriebenen Prozesse beim Verlangen und Zustimmen von Fahrwegen an (QP 6.5) 7 beschreibt die Funktionsweise von Weichen (QP 6.5) 8 kennt die gängigen Wagenanschriften und kann die richtigen Schlüsse daraus ziehen (QP 6.5) 9 wendet die Formeln der Bremsberechnungen für unterschiedliche Bremsen, Fälle und Situationen an (QP 6.5)

128 18/18 trifft zu trifft zu 10 interpretiert die Vorschriften aus dem Beförderungsplan situationsgerecht (QP 6.5) 11 erkennt die Gefahren im Gleisbereich, verhält sich situationsbezogen und setzt die Vorschriften um (QP 8.4)

129 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 28. September /2 Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007 Anrechenbare Vorbildung Im Rahmen der Dossiererarbeitung können die Teilnehmenden im Validierungstool angeben, welche Kompetenzen sie bereits im Rahmen einer formellen Ausbildung bzw. Weiterbildung erworben haben. Bei folgenden Ausbildungen werden Module angerechnet werden: Detailhandelsfachmann / -fachfrau EFZ resp. gelernte/r Detailhandelsangestellte/r Logistikpraktiker/in Logistiker/in EBA Lokführer/in Postangestellte/r Rangierer/in Recyclist/in EFZ resp. gelernte/r Recyclist/in Strassentransportfachmann / -fachfrau EFZ resp. gelernte/r Lastwagenführer/in Folgende Module werden angerechnet: Module Logistiker/in EFZ 2007 Modul Modul Modul Modul 4 4.1/ 4.2 Modul 5 5.1/ 5.4 Modul Detailhandelsfachmann/-fachfrau EFZ gelernte/r Detailhandelsangestellte/r Logistikpraktiker/in Logistiker/in EBA Lokführer/in Postangestellte/r Rangierer/in Recyclist/in EFZ gelernte/r Recyclist/in Strassentransportfachmann/-fachfrau EFZ gelernte/r Lastwagenführer/in x x x x x x

130 2/2 Detailhandelsfachmann/-fachfrau EFZ gelernte/r Detailhandelsangestellte/r Logistikpraktiker/in Logistiker/in EBA Lokführer/in Postangestellte/r Rangierer/in Module Logistiker/in EFZ 2007 Modul x Modul x x Modul x Modul 10 Lager 5.2/ 5.3 Modul 10 Distribution 1.5/ 3.4/ 9.4 x Modul 10 Verkehr 6.4/ 6.5 /8.4 x x Recyclist/in EFZ gelernte/r Recyclist/in x x x Strassentransportfachmann/-fachfrau EFZ gelernte/r Lastwagenführer/in Die vorliegende Anrechnungsgrundlage wurde in Zusammenarbeit mit der OdA und dem MBA Kanton Zürich erstellt.

131 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 17. August /2 Validierungsverfahren Kanton Zürich Anerkennung der Allgemeinbildung Die Allgemeinbildung wird bei eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen einer gleich langen oder um ein Jahr kürzeren Grundausbildung sowie beim Nachweis folgender, abgeschlossener Vorbildungen anerkannt (Liste gemäss Empfehlung Nr. 17 der SBBK/SDBB Kommission QV vom 15. März 2017). Ebenso werden Abitur- und Berufsabschlusszeugnisse anerkannt, die in einem EU-Land ausgestellt worden sind, wenn das Land zum Zeitpunkt der Ausstellung Mitglied der EU war und der/die Inhaber/in eine Sprachkompetenz mindestens auf Niveau B1 in Deutsch nachweisen kann. Bei anderen ausländischen Diplomen entscheidet der Chefexperte Validierung Allgemeinbildung abschliessend über die Dispensation. Dazu sind folgende Unterlagen bei der Zulassung zum Validierungsverfahren ins Tool zu laden: das entsprechende Abschlussdiplom ein Beleg über die Art und Dauer der besuchten Fächer und deren Benotung (Semesterzeugnisse), welche zum Abschluss führten ein Nachweis über eine Sprachkompetenz von mindestens B1 in Deutsch, sofern der Abschluss keine Angaben dazu enthält. Bahn- und Postberufe Absolvent Junior-Praktikum Bahnbetriebsdisponent abgeschlossene Verkehrsschule Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen Arztgehilfe DVSA mit Röntgenberechtigung Betagtenbetreuer SODK Dentalassistent FZ Kanton Luzern dipl. Krankenpfleger AKP, IKP, KWS oder PsyKP Medizinischer Laborant SRK dipl. Podologe SRK Sozialagoge

132 2/2 Landwirtschaftliche Berufe Bereiter Gemüsebauer Käser Molkerist Obstbauer Obstverwerter Pferdepfleger Weinküfer Lehrdiplome Handarbeit Hauswirtschaft Kindergarten (3-jähriges Seminar) pädagogische Hochschule Mittelschulabschlüsse Attest IMS-F / IMS-B Diplommittelschulen 3- oder 4-jährig Fachmaturität Gymnasiale Maturität Handelsmittelschule VHS

133 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 4. Oktober /2 Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007 Anerkennung der Berufserfahrung Der Nachweis der Berufserfahrung ist das Zulassungskriterium zum Validierungsverfahren. Sie muss vor Beginn des Qualifikationsverfahrens belegt werden. Die Berufserfahrung wird durch den Verfahrenskanton in der Phase 2 anhand der aufgeführten Kriterien und Vorgaben überprüft. Das Dossier kann erst eingereicht werden, wenn die erforderliche Berufserfahrung belegt wurde und die Zulassungsverfügung vorliegt: Kriterien Kriterium Formale Vorgabe im Validierungsverfahren Log EFZ 2007 Erläuterungen Gem. Art. 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV) müssen mindestens 5 Jahre belegt werden. In der jeweiligen Verordnung über die berufliche Grundbildung (BiVO) ist der Anteil an spezifischer Berufserfahrung festgelegt. 5 Jahre (60 Monate) erforderliche Berufserfahrung, wovon mindestens drei Jahre (36 Monate) im Bereich der Logistik Zusätzliche Voraussetzungen sind der Ausweis für das Führen von Flurförderzeugen und im Berufsfeldbereich Distribution auch derjenige für das Führen von gebräuchlichen Motorfahrzeugen (vergleiche Anhang Zwingende Belege im Handbuch Teil 2). gem. Art. 16 der BiVO Log EFZ 2007 Form der Berufserfahrung Anstellung Selbstständigkeit Praktika Hilfstätigkeiten werden als Berufserfahrung akzeptiert. Ausser der Kompetenz- Radius bei der spezifischen Berufserfahrung ist zu klein oder es liegen branchenspezifische Empfehlungen der OdA vor. Allenfalls wird durch den Zulassungskanton ein zusätzlicher Tätigkeitsbeschrieb eingefordert.

134 2/2 Kriterium Form des Nachweises Erläuterungen Gem. dem SVBL gilt folgende Vorgabe: Anrechenbar Beschäftigung in einen Logistikbetrieb (Lager, Distribution, Verkehr( Ebenso Militärische Dienstleistung bei Versorgungs- und Nachschubeinheiten Arbeits-/ Zwischenzeugnis Arbeitsbestätigung Kassenauszüge (Versicherungsnachweis) u.a. Fremdsprachige Belege für im Ausland erworbene Berufserfahrung müssen amtlich beglaubigt übersetzt werden. Gültigkeitsdauer Keine Vorgabe Spezifische Berufserfahrung ist immer gültig. Ausser eine grundlegende Weiterentwicklung des Berufsfeldes führt zu einer neuen Ausgangslage. Erforderlicher Beschäftigungsgrad / Kumulierbarkeit Anrechnung von Ausbildungen 70% und mehr (niedrig prozentige Beschäftigungsgrade sind kumulierbar) Ausser es liegt eine explizite OdA-Empfehlung vor. In dualen Ausbildungen erworbene Berufserfahrung wird zu 50% angerechnet (entsprechend SBBK-Empfehlung Nr.3)

135 Mündlicher Erfahrungsbericht Praxisbesuch Verkehr Praxisbesuch Distribution Praxisbesuch Lager Schriftlicher Erfahrungsbericht Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 16. November /2 Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007 Zuteilung Kompetenznachweise Kompetenznachweise je Modul Modulnummer / Modulname Modul 1 X X X X Beschaffung (1.1 / 1.2 / 1.3 / 1.4) Modul 2 Produktion (2.1 / 2.2 / 2.3) X X Modul 3 Distribution X X X (3.1 / 3.2 / 3.3) Modul 4 Entsorgung (4.1 / 4.3) Modul 5 Lagerung (5.1 / 5.4) X X X X X

136 Mündlicher Erfahrungsbericht Praxisbesuch Verkehr Praxisbesuch Distribution Praxisbesuch Lager Schriftlicher Erfahrungsbericht Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/2 Modulnummer / Modulname Modul 6 Transport X X X X (6.1 / 6.2 / 6.3) Modul 7 Kommunikation und Informatik (7.1 / 7.2 / 7.3) Modul 8 Arbeits- und Betriebssicherheit (8.1 / 8.2 / 8.3) Modul 9 Kundendienst (9.1 / 9.2 / 9.3) X X X X X X Modul 10 L Lagerung (5.2 / 5.3) X X Modul 10 D Distribution (1.5 / 3.4 / 9.4) X X Modul 10 V Verkehr (6.4 / 6.5 / 8.4) X X

137 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 27. November /6 Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007 Mustererfahrungsbericht Modul 1 Beschaffung Dieser Mustererfahrungsbericht soll Sie in der Erstellung Ihrer Erfahrungsberichte im Rahmen der Dossiererstellung unterstützen. Warenannahme Aufgabenstellung Sie führen eine Warenannahme durch. Beschreiben und begründen Sie Ihr Vorgehen unter Beachtung der folgenden Fragestellungen: 1. Was beachten Sie bei der Erstkontrolle der Anlieferung? 2. Welche Sicherheitsvorschriften beachten Sie vor und beim Entladen des Fahrzeuges? 3. Wie gehen Sie bei Unregelmässigkeiten (z.b. Schäden oder verdorbene Güter) vor? 4. Nach welchen Kriterien beurteilen Sie die Tauschbarkeit von Gebinden? 1. Beschreibung 1.1 Was war die Ausgangslage? 1.2 Was waren Ihre konkreten Aufgaben in dieser Situation? 1.3 Beschreiben Sie Ihr Vorgehen (Ihre Handlungen und Ihr Verhalten) detailliert Schritt für Schritt: Was haben Sie gemacht? Wie haben Sie es gemacht 1.1 Ausgangslage: Für heute Morgen um 7 Uhr ist ein LKW-Anhängerzug der Firma XY bei uns angemeldet. Die Sendung auf dem LKW wird bei uns abgeladen und eingelagert. 1.2 Meine konkrete Aufgabe: Meine Aufgabe ist es, die Warenannahme gemäss unseren internen Vorgaben durchzuführen. 1.3 Handlung/Verhalten:

138 2/6 Um Uhr fährt ein LKW- Anhängerzug von der Firma XY auf unser Areal. Der Chauffeur steigt aus und läuft auf unser Wareneingangsbüro zu. Der LKW wäre auf die 07:00 Uhr angemeldet gewesen. Da er 50 Minuten Verspätung hatte, bin ich unverzüglich auf den Chauffeur zugegangen, begrüsse ihn beim Vorname und frage nach ob er einen guten Start in den Tag hatte. Wir kennen uns schon gut, da er 1-mal pro Woche ein Lieferant von uns ist. Aufgrund eines Unfalls auf der Autobahn kam es zur Verspätung. Ich kann ihn umgehend abladen, da wir den nächsten LKW erst um Uhr erwarten. Er übergibt mir seine Lieferpapiere und ich kontrolliere als erstes die Empfängeradresse. Wenn Material abgeladen wird, welches nicht für uns bestimmt ist und der Chauffeur unser Areal verlassen hat, kommt im Wareneingang ein hoher Abklärungsaufwand zu tragen. Ein LKW muss wieder bestellt werden, welcher das falsch abgeladene Material an den richtigen Empfänger liefert. Die Lieferadresse ist in diesem Fall richtig und für uns bestimmt. Jetzt weise ich ihm die Rampe 3 zu um die 8 Europaletten mit Luftfilter abzuladen. Im Lagerverwaltungssystem suche ich nach der Bestellnummer, welche auf dem Lieferschein vorhanden ist. So bin ich sicher, dass eine Bestellung für uns vorliegt. Ist die Bestellung korrekt und die Empfängeradresse stimmt steht dem Ablad nichts mehr im Wege. Der Fahrer geht nun zu seinem Fahrzeug und manövriert den LKW an die entsprechende Rampe. In dieser Zeit hole ich das Deichselgerät. Das Deichselgerät steht nicht mehr an der Ladestation, sondern auf der rechten Seite des Wareneingangs bei unserem Parkplatz. Ich drehe den Schlüssel um und mache eine Fahrzeugübernahme. Diese Fahrzeugübernahme ist wichtig, damit ich sicher bin, ein intaktes und sicheres Fahrzeug zu übernehmen. Mittlerweile ist der Chauffeur mit seinem LKW an der Rampe angedockt. Ich warte bis der Chauffeur bei mir im inneren der Lagerhalle ist. Denn nur so bin ich sicher, dass das Fahrzeug stehen bleibt. Er erscheint und ich mache das Rampentor auf. Während das Rampentor hochfährt, frage ich den Chauffeur ob er das Fahrzeug gesichert hat. Das heisst: Die Handbremse angezogen ist und der Keil unterlegt ist, damit der LKW während es Ablads nicht von der Rampe wegrutschen kann. Das Überfahrblech wird auf seinen Zustand sowie die Tragfähigkeit überprüft. Ein fester Sitz des Überfahrblechs ist sehr wichtig, damit ich nicht zwischen die Rampe und den LKW stürzen kann.

139 3/6 Ich habe nun alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten und führe nun eine Sichtkontrolle durch. Dabei schaue ich auf den Zustand der Paletten und die Bodenbeschaffenheit im Innern des LKWs. Jetzt fahre ich mit dem Deichselgerät in den LKW hinein, dabei kontrolliere ich beschädigte Sendungseinheiten. Sollte dies der Fall sein, so mache ich ein Foto als Beweissicherung und würde dies auf dem Lieferschein vermerken. Diese Bemerkung müsste der Chauffeur mit unterschreiben. Bei jeder der acht Paletten, kontrolliere ich die angebrachte Adresse. Ich will vermeiden, dass ich Sendungen von einem anderen Kunden ablade. Dies würde nur unnötige Kosten und Umtriebe erzeugen. Ebenso kontrolliere ich die Europaletten auf den Zustand. Sind die Tauschkriterien erfüllt, so werde ich dem Chauffeur die Europaletten 1:1 tauschen. Eine andere Möglichkeit wäre, dem Chauffeur die zu tauschenden Paletten in Form eines Gebinde Scheines auszuhändigen. Der Spediteur hat dann die Möglichkeit, seine Paletten zu einem späteren Zeitpunkt bei uns abzuholen. Alle acht Europaletten sind nun abgeladen und ich habe keine Beschädigungen an den Paletten festgestellt. Die Paletten habe ich so platziert, dass diese auf jeder Seite gut zugänglich sind. Denn für die anschliessende Detailkontrolle brauche ich Platz um die Zählung sorgsam durch zu führen. Trotzdem nehme ich diese Sendung Ware unter Vorbehalt, aufgrund fehlender Zeit der Detailkontrolle an. Für diesen Text haben wir einen Stempel, welchen wir auf den Lieferpapieren anbringen. Der Chauffeur und ich müssen die Lieferpapiere unterschreiben. Ebenso füge ich das Datum hinzu. Dem Chauffeur gebe ich eine Kopie und das Original lege ich in das Ablagefach Lieferschein. Der Chauffeur hat in der Zwischenzeit die getauschten Paletten geladen, die restliche Ladung gesichert und das Überfahrblech entfernt. Ich verabschiede mich und wünsche ihm eine gute Fahrt. Danach schliesse ich das Rampentor und gehe zurück zur Lieferung. Nun werde ich mit der Detailkontrolle beginnen. 2. Begründung 2.1 Begründen Sie Ihr Vorgehen (Ihre Handlungen und Ihr Verhalten) mit professionellen Überlegungen: Warum haben Sie es fachlich und methodisch so gemacht? 2.2 Nennen Sie mindestens eine Alternative: Was wäre auch noch möglich gewesen?

140 4/6 2.1 Fachliche/methodische Begründung: Empfängeradresse: Es ist wichtig, die Empfängeradresse zu kontrollieren, da ich bei einem falschen Ablad den Transport auf eigene Kosten zu der richtigen Firma organisieren muss. Dies erfordert viel Mehraufwand und hohe Zusatzkosten. Das Deichselgerät steht nicht mehr an der Ladestation: Wenn das Deichselgerät aber an der Ladestation steht und das Ladekabel mit dem Gerät verbunden ist, muss eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs durchgeführt werden. Hingegen wenn das Deichselgerät z.b. auf dem Wareneingangsplatz steht, dann handelt es sich hierbei um eine Fahrzeug Übernahme. Ich kontrolliere den Notschalter, Bremse, Not Stopp, Horn und Flüssigkeitsverlust. Anschliessend kann ich das Gerät einsetzen. So ist gewährleistet, dass ich stets ein sicheres und intaktes Fahrzeug benütze. Stelle ich einen Schaden fest, so melde ich dies unserem Techn. Dienst. Er wird den Schaden begutachten und die weiteren Schritte einleiten. Öffnen des Rampentors: Das Rampentor öffne ich erst, wenn der Chauffeur aus dem LKW ausgestiegen ist und bei mir auf der Rampe steht. Denn nur so bin ich sicher, dass das Fahrzeug nicht mehr bewegt wird. Wenn das der Fall ist, kann ich nun das Rampentor öffnen und das Überfahrblech befestigen. Beim Überfahrblech muss ich darauf achten, dass die Tragkraft ausreichend ist. Dies ist bei unserem Überfahrblech auf der Rückseite ersichtlich. Die Tragkraft beträgt 3000kg. Mein Deichselgerät hat ein Gewicht von kg und zusammen mit der maximalen Tragkraft von 800kg komme ich nie in den kritischen Bereich. Das Überfahrblech hat in jeder Hinsicht genügend Tragkraft. Auch der Zustand des Überfahrblechs ist wichtig, denn grössere Risse können ein Unfallrisiko darstellen. Sicherung des LKW s: Die Sicherung (Handbremse und Keil unterlegen) ist sehr wichtig. Fahre ich mit meinem Deichselgerät in den LKW, erzeuge ich beim Abbremsen Verzögerungskräfte. Ist das Fahrzeug nicht gegen diese Art der Kräfte gesichert, so kann es sein das sich der LKW von der Rampe weg bewegt und nicht mehr mit der Rampe verbunden ist. Beim zurück fahren könnte ich zwischen LKW und Rampe hinunterstürzen und einen schweren Unfall verursachen. Nebst Sachschaden kann es auch zu einem Personenschaden führen. Aufgrund der schweren Fahrzeuge enden die Unfälle meistens schwer bis tödlich. Das will ich mit dieser Massnahme verhindern.

141 5/6 Beweissicherung beschädigter Sendungen/Versandstücke: Stelle ich einen Schadenfall fest, so ist es unerlässlich ein Foto zu erstellen. Der Chauffeur ist anwesend um mit mir den Schaden zu begutachten. Anschliessend stelle ich unser internes Schadenformular aus, welches der Chauffeur mir mit Datum, Ort und Unterschrift gegenzeichnet. Ebenso wird auf dem Lieferschein der Vermerk des Schadens aufgeführt. Mit den Beweisfotos und den Angaben auf dem Lieferschein erleichtert es im Zweifelsfall die Schuldzuweisung. Tauschkriterien der Paletten sind nicht erfüllt wenn: Ein Brett fehlt. Wenn mehr als zwei Boden- oder Deckrandbretter so abgesplittert sind, dass mehr als ein Nagel- oder Schrauben Schaft sichtbar ist. Wenn ein Brett quer oder schräg gebrochen ist. Wenn die Markierung EUR (rechts) sowie die Zeichen einer Bahn/ Paletten Organisation (links) fehlt. Ein Boden- oder Deckrandbrett so abgesplittert ist, dass mehr als 1 Nagel- oder Schrauben Schaft sichtbar ist. Ein Klotz fehlt oder ist so gespalten, dass mehr als ein Nagel sichtbar ist. Wenn ich trotzdem Paletten tausche welche die Kriterien nicht mehr erfüllen, so verliert meine Firma wertvolles Geld. Denn die Spediteure welche unsere geschuldeten Paletten abholen akzeptieren nur solche welche diese Kriterien erfüllen. Daher ist es für mich unerlässlich diese Bestimmungen beim Paletten tausch einzuhalten. 2.2 Was wäre auch noch möglich gewesen? Für den Ablad hätte ich den Handgabelhubwagen einsetzen können. Diesen benütze ich jedoch nur bei einzelnen und leichten Paletten. Der körperliche Aufwand ist bei schweren oder vielen Paletten mit dem Handgabelhubwagen erheblich grösser. Mit dem Deichselgerät kann ich den Auslad der Paletten so ergonomisch wie möglich tätigen, so dass ich meine körperlichen Belastungen minimieren kann. 3. Reflektion 3.1 Was war konkret das Ergebnis Ihres Vorgehens?

142 6/6 3.2 Setzen Sie sich mit Ihrem Vorgehen auseinander: Wie ist es Ihnen gelungen? Wie schätzen Sie Ihr Vorgehen im Nachhinein ein? 3.3 Schlussfolgerung: Inwieweit nutzen Sie in Zukunft Ihre gewonnenen Erkenntnisse? Was behalten Sie bei bzw. was ändern Sie in Ihrem Vorgehen? 3.1 Was war konkret das Ergebnis meines Vorgehens? Ich konnte diesen LKW fachmännisch, unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte und den internen Richtlinien annehmen. Nach der Grobkontrolle habe ich mit dem Chauffeur das Gebinde getauscht und ihn in einer dem Ablad entsprechenden Zeit, weiterfahren lassen. Mein Ergebnis der oben dargestellten Arbeit ist mir deshalb gut gelungen. 3.2 Wie ist es mir gelungen? Ich bin mir bei dieser Aufgabe sicher was zu tun ist, so dass ich jederzeit der Aufgabe gewachsen bin. Ebenso macht mir den Umgang mit den Chauffeuren grossen Spass. Die sind alle per DU und unkompliziert. Bei einem Schadenfall oder bei Unstimmigkeiten der Tauschkriterien gibt es schon manchmal Diskussionen, aber mit der richtigen Argumentation der Tauschkriterien komme ich an mein Ziel. Dieser Chauffeur konnte mir eine unversehrte Sendung zustellen, die keinerlei Probleme (Schaden, fehlende Palette oder Versandstück) aufwies. Daher war dieser Ablad für mich Routine. Ich habe alle Sicherheitsrelevanten Punkte beim Ablad beachtet, so dass ich jederzeit die Situation im Griff hatte. Ich konnte speditiv die Arbeit verrichten. Weil die Firma mich sehr gut im Wareneingang geschult hat, ist es mir gut gelungen. Unserem Betrieb ist es wichtig, dass wir eine tadellose Visitenkarte gegen aussen abgeben. Unsere tägliche Arbeit wirkt sich auch auf unsere Lieferanten aus. Sie wissen, dass wenn sie eine nicht ordnungsgemässe Lieferung an uns senden, mit Sanktionen oder Zeitverlust rechnen müssen. Dadurch haben wir grösstenteils unproblematische Lieferungen. 3.3 Schlussfolgerung Wenn ich jeden Tag mein bestes gebe, kann ich meiner Firma viel Geld sparen. Ebenso geben wir uns nach aussen als sehr kompetente Firma aus, was mir auch sehr wichtig ist. Ich mache lieber eine professionelle als eine schlechte Arbeit.

143 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 14. Juli /8 Validierungsverfahren Kanton Zürich Wegleitung für Expertinnen und Experten

144 2/8 Einleitung Das Validierungsverfahren ist ein Qualifikationsverfahren gemäss Berufsbildungsgesetzgebung, das einen Berufsabschluss ohne Lehre und ohne formale Abschlussprüfung ermöglicht. Die Teilnehmenden zeigen auf andere Art und Weise, dass sie die beruflichen und allgemeinbildenden Handlungskompetenzen im angestrebten Beruf besitzen. Die Validierungsverfahren in den verschiedenen Berufen wurden basierend auf dem jeweiligen Qualifikationsprofil und den Bestehensregeln sowie dem Anforderungsprofil Allgemeinbildung und den Erläuterungen zur Validierung der Allgemeinbildung entwickelt. Der Aufbau der Validierungsverfahren erfolgt in der Regel in enger Zusammenarbeit zwischen dem Verfahrenskanton und der zuständigen Organisation der Arbeitswelt. Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) führt angepasste Expertenkurse für das Validierungsverfahren durch. Für Expertinnen und Experten im Validierungsverfahren sind diese obligatorisch. Im Validierungsverfahren bestehen verschiedene Möglichkeiten, eine Handlungskompetenz nachzuweisen: anrechenbare formale Bildung (Abschluss eines anderen Berufes) oder Kompetenznachweis oder ergänzende Bildung. Die nachzuweisenden Handlungskompetenzen werden über das Validierungstool, zu finden unter www2.vda.zh.ch, in einem Dossier zusammengestellt. Anhand der im Dossier enthaltenen Kompetenznachweise beurteilen die Expertinnen und Experten das Vorhandensein der beruflichen Handlungskompetenzen. Die eingereichten und gezeigten Unterlagen und Handlungskompetenzen werden überprüft, dabei entsteht keine eigentliche Prüfungssituation wie im formalen Qualifikationsverfahren. Die Beurteilung des Dossiers wird im Validierungstool dokumentiert. Alle Expertinnen und Experten erhalten einen persönlichen Zugriff zum Validierungstool. Die Benutzeranleitung ist in elektronischer Form im Validierungstool enthalten. Sie führt durch die einzelnen Schritte der Dossierbeurteilung. Die vorliegende Wegleitung dient dazu, die einzelnen Kompetenznachweise des Validierungsverfahrens zu verstehen und daraus die Aufgaben resp. Beurteilungsgrundlagen für

145 3/8 die Expertinnen und Experten abzuleiten. Sie wird als Anhang des Handbuchs zum jeweiligen Validierungsverfahren geführt. Um die Funktion der einzelnen Kompetenznachweise des Validierungsverfahrens nachvollziehen zu können, müssen die Struktur und der Ablauf des Verfahrens verstanden und eingehalten werden. Aufbau des Verfahrens Phase 1 Beratung und Information Die Teilnehmenden melden sich selbständig über das Validierungstool zum ersten Teil des obligatorischen Informationsanlasses (OIA Teil 1) an und besuchen diesen am biz Oerlikon (durchgeführt von der Fachstelle Validierung des Amts für Jugend und Berufsberatung). Im

146 4/8 Rahmen dieses Anlasses erhalten sie erste Informationen rund um das Validierungsverfahren. Danach füllen sie im Validierungstool einen Selbstcheck aus und können einen freiwilligen Sprachtest machen. Der Selbstcheck und Sprachtest helfen den Teilnehmenden herauszufinden, ob das Validierungsverfahren der richtige Weg für sie ist. Er ist für die Expertinnen und Experten nicht einsehbar. Entscheidet sich jemand für das Validierungsverfahren, meldet sie oder er sich zum zweiten Teil des obligatorischen Informationsanlasses (OIA Teil 2) an. Dort erhalten Teilnehmende sämtliche Informationen zur Erstellung ihres Dossiers und der Zulassung zum Validierungsverfahren. Phase 2 Bilanzierung In der Phase 2 stellen die Teilnehmenden einen Antrag auf Zulassung zum Validierungsverfahren und erstellen im Validierungstool ihr Dossier. Der Antrag auf Zulassung wird an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich (MBA) gestellt. Das MBA stellt eine Zulassung zum Validierungsverfahren oder eine vorläufige Ablehnung, sofern noch nicht sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, aus. Das Dossier kann erst eingereicht werden, wenn die Zulassung vorliegt. Gleichzeitig fällt das MBA den Entscheid zur anrechenbaren Vorbildung. Bei Bedarf wird Rücksprache mit dem / der zuständigen Chefexperten / Chefexpertin genommen. Ebenso wird bei ausserkantonalen Teilnehmenden die Zuweisung und Kostengutsprache eingefordert. Parallel zum Antrag auf Zulassung erstellen die Teilnehmenden ihr Dossier, d.h. füllen die Selbstbeurteilung pro Modul aus, erbringen den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz zum jeweiligen Modul in einem Kompetenznachweis (d.h. mittels eines schriftlichen oder mündlichen Erfahrungsberichts, einer Projekt-/Auftragsdokumentation oder eines Praxisbesuches). Die je nach gewähltem Beruf zur Verfügung stehenden Kompetenznachweise finden sich im Anhang Zuteilung Kompetenznachweise und ergänzen die Kompetenznachweise zu den jeweiligen Modulen durch Belege oder eine freiwillige Fremdbeurteilung. Alle vier Arten von Kompetenznachweisen sowie die dazugehörenden Beurteilungskriterien sind im Validierungstool oder Handbuch detailliert beschrieben.

147 5/8 Die Expertinnen und Experten beurteilen die Handlungskompetenzen gemäss den Beurteilungskriterien. Jede nicht erfüllte Handlungskompetenz muss im Validierungstool im Beurteilungsdokument durch die Expertinnen oder Experten klar und verständlich begründet werden. Erfüllte Kriterien benötigen nur eine summarische Begründung. Es muss nachvollziehbar sein, weshalb sie erfüllt sind. Auftrags- und Projektdokumentation In der Auftrags- und Projektdokumentation legen die Teilnehmenden vernetzte berufliche Handlungskompetenzen anhand eines Auftrages bzw. eines Projektes dar. Damit können mehrere berufliche Handlungskompetenzen nachgewiesen werden. Schriftlicher Erfahrungsbericht Im schriftlichen Erfahrungsbericht beschreiben die Teilnehmenden entsprechend der vorgegebenen Aufgabenstellung, dass sie die geforderten beruflichen Handlungskompetenzen besitzen. Mündlicher Erfahrungsbericht Beim mündlichen Erfahrungsbericht zeigen bzw. demonstrieren die Teilnehmenden vor zwei Experten / Expertinnen, dass sie die geforderten beruflichen Handlungskompetenzen besitzen. Dieser findet bereits während der Phase 2 Bilanzierung statt. Die Ergebnisse der Beurteilung werden den Teilnehmenden im Anschluss an den mündlichen Erfahrungsbericht nicht mitgeteilt. Praxisbesuch Im Praxisbesuch zeigen die Teilnehmenden ihre beruflichen Handlungskompetenzen am Arbeitsplatz. Der Praxisbesuch findet bereits während der Phase 2 Bilanzierung statt. Der Praxisbesuch wird von einer Expertin / einem Experten beurteilt. Die Ergebnisse der Beurteilung werden den Teilnehmenden im Anschluss an den Praxisbesuch nicht mitgeteilt. Belege zu dem Kompetenznachweisen Nachweise formal oder nicht formal erbrachter Bildungsleistungen können als Ergänzung die Beurteilung der Kompetenznachweise untermauern. Diese Nachweise gelten nicht als anrechenbare Vorbildung und können nur zusammen mit einem Kompetenznachweis zur Anrechnung eines Moduls führen. Beispiele für Belege nicht formal erbrachter Bildungsleistungen: Freiwillige Fremdbeurteilung (durch den Arbeitgeber);

148 6/8 Mitarbeiterbeurteilungen, Arbeitszeugnisse, aus denen die geforderten Inhalte und Handlungskompetenzen klar hervorgehen; Schriftliche Bestätigungen von Freiwilligenarbeit, aus denen die geforderten Inhalte und Handlungskompetenzen klar hervorgehen; Bilddokumente (z.b. einer Situation, die zeigt, wie die Handlungskompetenz erfüllt wird); Kursbestätigungen, aus denen die geforderten Inhalte und Handlungskompetenzen klar hervorgehen und die eine adäquate Dauer bzw. Anzahl Lektionen aufweisen. Beispiele für Belege formal erbrachter Bildungsleistungen: Fähigkeitszeugnis, Berufsattest, Fachausweis, eidg. Diplom; Austrittsbestätigungen einer abgebrochenen Ausbildung, aus denen die geforderten Handlungskompetenzen klar hervorgehen. Das Validierungstool leitet die Teilnehmenden beim Erstellen ihres Dossiers. Die Struktur des Dossiers und der Kompetenznachweise ist vorgegeben und das Dossier kann nur im Validierungstool eingereicht werden. Ist das Dossier fertig erstellt, schliessen die Teilnehmenden dieses im Validierungstool formell ab. Phase 3 - Beurteilung In der Beurteilungsphase ist darauf zu achten, dass eine Gesamtsicht gewahrt wird, die sämtliche im Dossier und aus dem Beurteilungsgespräch verfügbaren Informationen berücksichtigt und die einzelnen Modulentscheide in eine Gesamtperspektive stellt. Falls keine noch durch Expertinnen oder Experten zu beurteilende Kompetenznachweise erstellt wurden und allenfalls nur anrechenbare Vorbildungen (oder Modulbestätigungen) im Dossier abgelegt sind, können die Chefexpertinnen / Chefexperten den Teilnehmenden empfehlen, auf das Beurteilungsgespräch zu verzichten. Hierzu werden die Teilnehmenden im Validierungstool aufgefordert, den Verzicht zu bestätigen oder ausdrücklich mitzuteilen, dass sie auf ein Beurteilungsgespräch bestehen. Liegt keine Verzichtserklärung vor, teilen die Chefexpertinnen / die Chefexperten die erforderlichen Expertinnen / Experten pro Dossier zu (zwei für die berufsspezifischen Kompetenznachweise, eine/einen für die Allgemeinbildung). Die Expertinnen / Experten beurteilen die Kompetenznachweise in einem ersten Schritt einzeln. Die Gesamtbeurteilung eines Kompetenznachweises wird gemeinsam festgelegt und

149 7/8 festgehalten. Der Aufbau der Kompetenznachweise sowie die jeweiligen Beurteilungskriterien und Bestehensnormen sind im Validierungstool und im Handbuch beschrieben. Die einzelnen Kompetenznachweise sollen sich wie ein Puzzle zusammenfügen und ein Gesamtbild der Handlungskompetenzen der Teilnehmenden vermitteln. Im Validierungstool ist für alle involvierten Expertinnen und Experten das Dossier elektronisch jederzeit einsehbar. Unentschuldigtes Fernbleiben beim Praxisbesuch, mündlichen Erfahrungsbericht oder Beurteilungsgespräch führt gemäss 11 des Reglements über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG) zum Abbruch und Nichtbestehen des jeweiligen Kompetenznachweises oder des Validierungsverfahrens. Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Beurteilungsgespräch können in der Lernleistungsbestätigung nur anrechenbare Vorbildungen und Modulbestätigungen berücksichtigt werden. Sonstige im Dossier erbrachte Kompetenznachweise werden mit Nicht Erfüllt beurteilt. Beurteilungsgespräch Nach einer ersten Beurteilung der Dossiers durch die zugeteilten Expertinnen und Experten, findet ein Gespräch zwischen den Expertinnen / Experten und der / dem Teilnehmenden statt. Das Beurteilungsgespräch hat zum Ziel, Unklarheiten bezüglich einer Formulierung im schriftlichen Erfahrungsbericht zu beheben, bei Unsicherheiten zu betrieblichen Gepflogenheiten nachzufragen und zu verifizieren, ob die / der Teilnehmende die Erfahrungsberichte selbst verfasst hat. Im Dossier nicht nachgewiesene Handlungskompetenzen können in der Regel über das Beurteilungsgespräch nicht ergänzt werden. Die Dauer des Gesprächs ist auf 45 Minuten festgelegt. Wird die Allgemeinbildung ebenfalls validiert, wird das Gespräch auf 60 Minuten verlängert. Alle Teilnehmenden am Validierungsverfahren haben ein Anrecht auf ein Beurteilungsgespräch. Es kann in speziellen Fällen auch darauf verzichtet werden (vgl. oben). Die Protokollführung wird unter den Expertinnen / Experten vorgängig vereinbart. Alle im Dossier erbrachten Kompetenznachweise, auch der Praxisbesuch und der mündliche Erfahrungsbericht, können im Gespräch thematisiert und abschliessend beurteilt werden. Damit ein Modul anerkannt oder nicht anerkannt wird, müssen beide Fach-Expertinnen / Experten anhand des Dossiers und bei Bedarf aufgrund des Beurteilungsgesprächs zur Überzeugung gelangen, dass der entsprechende Kompetenznachweis erbracht bzw. nicht erbracht ist. Kommt keine Einigkeit zu Stande, ist der/die Chefexpertin / Chefexperte beizuziehen.

150 8/8 Zusätzliche Überprüfung Können die Chefexpertin / der Chefexperte auf Grund der Unterlagen keinen Stichentscheid fällen, kann die zusätzliche Überprüfung eines Moduls angeordnet werden, um abschliessend den Kompetenznachweis zu beurteilen. Dazu ist in der Regel ein neu zu erstellender Kompetenznachweis einzureichen. Will der Teilnehmende der zusätzlichen Überprüfung nicht nachkommen, wird der Kompetenznachweis als nicht erfüllt beurteilt. Die Expertinnen und Experten erstellen aufgrund des Beurteilungsgesprächs ein Protokoll (von Hand oder als Ausdruck aus dem Validierungstool) und den Beurteilungsbericht. Das Protokoll wird durch die Expertinnen und Experten ins Validierungstool geladen. Sie teilen der/dem Teilnehmenden das Ergebnis aus dem Gespräch nicht mit. Beurteilungsbericht Der Bericht an die Prüfungskommission wird automatisch nach Bereinigung der Bewertung im Validierungstool erstellt. Die bereinigte Beurteilung wird durch die Expertinnen / Experten freigegeben und an die Chefexpertin / den Chefexperten weitergereicht. Nach Überprüfung des Beurteilungsberichts durch die Chefexpertin / den Chefexperten wird er als Antrag zur Validierung elektronisch an die jeweilige Prüfungskommission weitergeleitet. Phase 4 Validierung Die Prüfungskommission entscheidet auf der Grundlage des Beurteilungsberichts. Wird er durch die Prüfungskommission bestätigt, so erhält der Teilnehmende die entsprechende Lernleistungsbestätigung. Wird der Beurteilungsbericht zurückgewiesen, geht das Dossier wieder an die Chefexpertin / den Chefexperten

151 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 15. August /12 Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007 Modulstruktur Ergänzende Bildung Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Modul 1: Beschaffung 1.1 / 1.2 / 1.3 / 1.4 Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007 Themen / Inhalte 1.1 Die Bedeutung der Logistik für die Wirtschaft differenziert erklären und grundlegende Zusammenhänge fachgerecht beschreiben. zeigt die Bedeutung der Logistik für die Wirtschaft auf setzt die Ziele der Logistik im eigenen Bereich um bestimmt wertschöpfende Tätigkeiten in der Logistik erklärt die ökonomischen und ökologischen Anforderungen der Logistikkette im Berufsfeld bestimmt die Lagerbedingungen nach Art und Beschaffenheit der Güter 1.2 Bestellungen fachgerecht ausführen und Güter fach- und produktegerecht behandeln. Güter selbstständig unter Berücksichtigung der notwendigen Formalitäten entgegen nehmen. bestimmt die Lagerbedingungen nach Art und Beschaffenheit der Güter beschreibt den Bestellablauf/Bestellprozess im eigenen Bereich ist in der Lage, Bestellformulare selbständig auszufüllen koordiniert die störungsfreie Annahme von Gütern gemäss den betrieblichen Vorgaben wendet die notwendigen Schritte für die einwandfreie Identifikation einer Lieferung an führt die vollständige Wareneingangskontrolle unter Beachtung aller fachlichen Vorgaben durch. behandelt Unregelmässigkeiten einer Lieferung gemäss betrieblichen Vorgaben

152 2/12 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007 Themen / Inhalte 1.3 Güter und Materialien genau zählen, sorgfältig messen und wägen. Entsprechende Messinstrumente sorgfältig und durchdacht einsetzen, Waren gemäss allgemeiner und betrieblicher Vorgaben verbuchen. Modul 1: Beschaffung 1.1 / 1.2 / 1.3 / 1.4 erklärt anhand eines Beispiels die Begriffe Brutto, Netto und Tara überprüft fachgerecht die Menge von Gütern unter Verwendung der branchenüblichen Mess- und Zählinstrumente erklärt die Auswirkungen falsch erfasster oder gezählter Mengen für den Betrieb verbucht die Daten von Lieferungen korrekt im ERP/Warenbewirtschaftungssystem wendet vorgegebene Kontrolltechniken (Voll- und Stichprobenkontrollen) bei der Prüfung von Gütern sicher und selbständig an stellt mögliche Beschädigungen an Gütern fest dokumentiert Schäden und reagiert nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben 1.4 Tauschbare von nicht tauschbaren Ladungsträgern unterscheiden. Tauschgeräte nach Poolvorgaben fachgerecht prüfen, beurteilen und die entsprechenden Massnahmen ableiten. Nicht tauschbare Ladungsträger korrekt handhaben. beurteilt die Tauschbarkeit von Gebinden fachgerecht gemäss Poolvorgaben beschreibt das korrekte Vorgehen bei fehlerhaften Tauschgebinden ordnet den verschiedenen Arten von Mehrweggebinden einem Verwendungszweck zu Modul 2: Produktion 2.1 / 2.2 / Die Ansprüche der Produktion an die Logistikkette erkennen und daraus die notwendigen Aufgaben ableiten. zeigt die Schnittstellen zwischen Produktion und Logistik auf und erklärt deren Bedeutung beschreibt einen einfachen Produktionsprozess

153 3/12 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Modul 2: Produktion 2.1 / 2.2 / 2.3 Modul 3: Distribution 3.1 / 3.2 / 3.3 Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007 Themen / Inhalte 2.2 Die Bedeutung und Funktionen unterschiedlicher Lager für den optimalen Ablauf der Produktion erkennen und den Material- und Güterfluss für die Produktion sicherstellen. stellt die Aufgaben der verschiedenen Lagerformen in der Produktion dar stellt den Material- und Güterfluss im eigenen Arbeitsbereich für die Produktion sicher beschreibt die Unterschiede zwischen Rohstoffen - Halbfabrikaten und Fertigfabrikaten 2.3 Die Tätigkeiten und Aufgaben in der logistischen Kette umsetzen und den Ablauf wie auch die Qualität bewerten und verbessern. berechnet anhand von Stücklisten Mengen zur Kommissionierung unterstützt mit geeigneten Instrumenten und Massnahmen die Qualität des Produktionsprozesses 3.1 Allgemeine Grundlagen von Distributionssystemen und der Distributionslogistik erklären. Die Besonderheiten des Marktes für logistische Dienstleistungen erläutern. Tätigkeiten und Arbeitsschritte auf die bestmögliche Qualität in der Distributionslogistik ausrichten. zeigt den Unterschied zwischen ein und mehrstufiger Distribution auf beschreibt die Merkmale des Stückgutverkehrs beschreibt die Funktionsweise der Sendungsverfolgung mit Track and Trace für den nationalen und auch internationalen Güterverkehr

154 4/12 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Modul 3: Distribution 3.1 / 3.2 / 3.3 Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007 Themen / Inhalte 3.2 Die Bedeutung und Funktion der Verpackungen und Ladungsträger erkennen und diese fachgerecht für einen schadenfreien Transport einsetzen. Die passende Versandmethode bestimmen und die Hilfsmittel und Möglichkeiten für den Versand im In und Ausland kennen. kann verschiedene Verpackungen und Verpackungsteile in ihrer Art und Funktion beschreiben kennt Vor- und Nachteile von verschiedenen Verpackungen wendet verschiedene Verpackungsarten an setzt Verpackungen wirtschaftlich ein verpackt verschiedene Güter Fach- und Transportgerecht nutzt im Postversand die Möglichkeiten der Kunststoffbehälter erstellt versandgerechte Transporteinheiten unter Einhaltung geltender Vorschriften wendet die verschiedenen branchenüblichen Arten der Transportsicherung an erklärt den Aufbau und den Informationsinhalt des SSCC Codes vergleicht verschiedene Angebote von KEP Dienstleistern 3.3 Güter fachgerecht abholen, vorbereiten und diese zustellen, übergeben oder versenden. wendet die gesetzlichen Grundlagen der selbständigen Güterabholung an stellt Güter unter der Berücksichtigung der Empfangsberechtigung selbständig zu löst auftretende Probleme bei unzustellbaren Gütern 4.1 Ein Bewusstsein für die ökologische Belastung von Mensch und Umwelt entwickeln. Die Bedeutung von gesetzlichen und betrieblichen Regelungen zum Schutz der Natur erkennen. Modul 4: Entsorgung 4.1 / 4.2 wendet die betrieblichen Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt an 4.2 Abfälle vermeiden. Abfälle pflichtbewusst sammeln, fachgerecht verwerten oder entsorgen. wendet die gesetzlichen Vorgaben für die Abfallbewirtschaftung an zeigt ein betriebliches Entsorgungskonzept auf trennt Reststoffe nach ökologischen und wirtschaftlichen Vorgaben führt Reststoffe dem Recycling zu

155 5/12 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Modul 5: Lagerung 5.1 / 5.4 Modul 6: Transport 6.1 / 6.2 / 6.3 Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007 Themen / Inhalte 5.1 Den Warenfluss beschreiben und die Bedeutung und Funktion von Lagern erkennen. Die Ziele, Vor- und Nachteile unterschiedlicher Lagersysteme und Lagertypen beschreiben. erklärt Funktion und Eignung der verschiedenen Lagertypen anhand von Beispielen beschreibt die statische Lagerung und zeigt Vor-und Nachteile auf beschreibt die dynamische Lagerung und zeigt Vor-und Nachteile auf wendet die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen bei der Lagerung an beschreibt die zentralen Tätigkeiten und Arbeitsprozesse vom Wareneingang bis zum Warenausgang 5.4 Güter produktegerecht sicher und unter Berücksichtigung der Lagerfähigkeit lagern. Bestände selbstständig überwachen. erläutert die Einflussfaktoren für die Einlagerung von Gütern erkennt Sicherheitsanforderungen der Güter und setzt diese im Lagerbereich um zeigt die Bedeutung und die Funktion der Inventur auf 6.1 Verkehrssysteme und Verkehrsträger mit deren Möglichkeiten und Grenzen erläutern. Deren Vor- und Nachteile sachgerecht beschreiben. erläutert die gesetzlichen Grundlagen für die Beförderung von Gütern auf der Strasse erklärt die Merkmale der verschiedenen Transportarten (Schiene, Strasse, Luft, Wasser, Pipeline) erklärt die Formen und Bedingungen des kombinierten Verkehrs anhand eines Beispiels

156 6/12 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Modul 6: Transport 6.1 / 6.2 / 6.3 Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007 Themen / Inhalte 6.2 Die Ansprüche an Transporteinheiten erklären und deren Prinzipien erläutern. Güter fachgerecht, kundengerecht und selbstständig zu Transporteinheiten verdichten. Güter fachgerecht, effizient und sorgfältig verladen. bereitet Transporteinheiten für die zu erwartende Beanspruchung fachgemäss vor sichert Ladungseinheiten mit geeigneten Mitteln fachgerecht belädt Transportmittel nach den betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften setzt Fördermittel beim Verlad fachgerecht und zweckmässig ein führt Inbetriebnahme eines Flurfördermittels selbständig durch 6.3 Transporte und Touren gemäss Vorgaben planen, terminieren und umsetzen. Dabei die Transport- und Fördermittel selbständig führen und zweckmässig einsetzen. erstellt selbständig anhand verschiedener Sendungen einen Transport- und Tourenplan beschreibt die Einsatzmöglichkeit eines Flurförderfahrzeuges nach seiner Wahl setzt die Fördermittel situationsgerecht und überlegt ein findet Destinationen mit Hilfsmitteln innert kürzester Zeit 7.1 Die wesentlichen Funktionen der IT verstehen und Datensicherheit gewährleisten. Modul 7: Kommunikation und Informatik 7.1 / 7.2 / 7.3 setzt die im Arbeitsbereich vorhandenen Datenverarbeitungssysteme gem. den geltenden internen und externen Richtlinien ein 7.2 Die Bedeutung von Informations- und Kommunikationsmittel für die Gestaltung und Funktionsweise betriebliche Prozesse erkennen und Standardprogramme für die Bewältigung der Aufgaben nutzen. erstellt einfache Tabellen/Listen mit einem Tabellenkalkulationsprogramm im eigenen Bereich erstellt den Schriftverkehr mit den üblichen Standardprogrammen, Bsp. Word, Outlook nimmt telefonische Anrufe entgegen und leitet diese bei Bedarf an die richtige Person weiter

157 7/12 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Modul 7: Kommunikation und Informatik 7.1 / 7.2 / 7.3 Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007 Themen / Inhalte 7.3 Die Bedeutung gut geführter Statistiken erkennen und diese gemäss Vorgaben erstellen. setzt Schlüsse aus einer Statistik im eigenen Arbeitsbereich um 8.1 Sich der Bedeutung der persönlichen und betrieblichen Hygiene bewusst sein. Sauberkeit und Ordnung mit geeigneten Massnahmen sicherstellen. beschreibt anhand von Beispielen die Bedeutung und Funktion der betrieblichen Hygiene zeigt anhand eines Beispiels Ursache und Auswirkung bei Mangel an persönlicher Hygiene auf Modul 8: Arbeits- und Betriebssicherheit 8.1 / 8.2 / Die Grundsätze und Regelungen betreffend Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Umwelt- und Unfallschutz verstehen. Die betriebliche Sicherheit fördern und alle erforderlichen Massnahmen für den Brandschutz ergreifen. wendet die Regeln in Bezug auf Sicherheit, Brandschutz und Gesundheitsschutz im Unternehmen an beschreibt eine typische Unfallsituation und zeigt die Folgen für den Mitarbeiter auf erkennt und beseitigt festgestellte Gefahrenquellen im Betrieb beschreibt die Verhaltensregeln im Brandfall beschreibt eine typische Brandursache und zeigt geeignete Brandschutzmassnahmen auf 8.3 Die Ziele der Betriebssicherheit und des Datenschutzes erkennen. Die Grundsätze und Regelungen pflichtbewusst einhalten. beschreibt den Zweck einer Zutrittsberechtigung zeigt mögliche Auswirkungen auf, die durch das Verletzen des Betriebsgeheimnisses entstehen beschreibt anhand eines Beispiels die Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit Gefahrgutstoffen erklärt die Bedeutung der R- und S-Sätze (in Zukunft H- und P-Sätze) kennt die Auswirkung von nicht fachgerecht ausgezeichneten Behältnissen mit Gefahrgut und beschreibt dies anhand eines Beispiels erklärt zwei mögliche Massnahmen wie die Umwelt durch den sicheren Umgang mit Gefahrgut geschützt werden kann

158 8/12 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Modul 9: Kundendienst 9.1 / 9.2 / 9.3 Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007 Themen / Inhalte 9.1 Kunden fachgerecht bezüglich Produkte und Dienstleistungen beraten. Reklamationen korrekt und freundlich vorbringen und entgegen nehmen. Bei der Bearbeitung die Bedürfnisse der Kunden und des Betriebes beachten. Kunden- und betriebsgerechte Umgangsformen zielorientiert anwenden. Zeigt unterschiedliche Kundenbedürfnisse anhand von Beispielen auf berät den Kunden über verschiedene Versandmöglichkeiten kommuniziert in angespannten Situationen ruhig und sachlich kann anhand eines Beispiels eine Reklamation zielgerichtet in mündlicher Form vorbringen passt sich den Vorgaben in Bezug auf Körperpflege, Schmuck, Kleidung, Sprache und Gestik dem Betriebsstandard an 9.2 Die Bedeutung der Märkte und des Marketings für eine Unternehmung erkennen. Einen einfachen Marketingmix beurteilen und die Instrumente zur Verkaufsförderung einsetzen. erklärt den Marketingmix zur Positionierungen von Produkten anhand eines Beispiels wendet verschiedene Verkaufstechniken beim Kundengespräch an erklärt die Ziele der Marktforschung anhand eines Beispiels beschreibt mögliche Instrumente zur Verkaufsförderung 9.3 Die Bedeutung einer hohen Qualität in der Logistikkette erkennen. Im Arbeitsbereich qualitätsbewusst handeln und pflichtbewusst informieren. zählt geeignete Massnahmen zur Qualitätssicherung auf beschreibt eine typische Fehlerquelle in der Logistikkette und zeigt deren Lösung zur Behebung auf

159 9/12 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007 Themen / Inhalte 1.2 Bestellungen fachgerecht ausführen und Güter fach- und produktegerecht behandeln. Güter selbstständig unter Berücksichtigung der notwendigen Formalitäten entgegen nehmen. bestimmt die Lagerbedingungen nach Art und Beschaffenheit der Güter beschreibt den Bestellablauf/Bestellprozess im eigenen Bereich ist in der Lage, Bestellformulare selbständig auszufüllen koordiniert die störungsfreie Annahme von Gütern gemäss den betrieblichen Vorgaben wendet die notwendigen Schritte für die einwandfreie Identifikation einer Lieferung an führt die vollständige Wareneingangskontrolle unter Beachtung aller fachlichen Vorgaben durch. behandelt Unregelmässigkeiten einer Lieferung gemäss betrieblichen Vorgaben Modul 10 L: BFB Lagerung (1.2) / 5.2 / Lagerstrukturen beschreiben, aussagekräftige Lagerdaten richtig interpretieren und einfache Berechnungen für die Lagerbewirtschaftung durchführen. berechnet die höchstzulässige Bodenbelastung wendet das FIFO-Prinzip bei der Ein- und Auslagerung an wendet das LIFO-Prinzip bei Retouren an erfasst Lagerbestände mit den betrieblichen Dokumenten oder Systemen korrigiert Lagerbestände nach betrieblichen Vorgaben erklärt die Bestandesführung in einem Lagerbereich und dokumentiert diese 5.3 Die Funktionsweise der Kommissionierung erklären und die Methode fachgerecht einsetzen. Die Effizienz des Materialflusses und der Lagerbewirtschaftung sicherstellen und die Prozesse optimieren. zeigt die Merkmale der seriellen Kommissionierung auf wendet das FIFO-Prinzip in der Kommissionierung an verdichtet kommissionierte Aufträge nach den Anforderungen des Kunden beschreibt die ABC-Analyse und zeigt mögliche Verbesserungen auf

160 10/12 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007 Themen / Inhalte 1.5 Aufgaben und Anforderungen bei der Annahme und Abholung von Sendungen erklären und die entsprechenden Arbeiten fachgerecht und eigenständig erledigen. nimmt Sendungen fachgerecht an zeigt die Anforderungen beim Sendungsempfang auf empfängt Sendungen der Kunden fachgerecht und bearbeitet diese nach Vorgaben weiter beschreibt die Anforderungen an eine Sendung bei der Abholung wendet die verschiedene Frankaturarten produktgerecht an erkennt Fehler in der Frankierung und korrigiert diese produktegerecht Modul 10 D: BFB Distribution 1.5 / 3.4 / 6.3 / Aufbau und die Funktion berufsbezogener Abrechnungen erklären und diese selbständig mit den üblichen Verfahren und Instrumenten ausführen. rechnet, dokumentiert und bucht alle im eigenen Verantwortungsbereich anfallenden Geschäfte ab wendet die Erfolgsrechnung im eigenen Bereich an 6.3 Transporte und Touren gemäss Vorgaben planen, terminieren und umsetzen. Dabei die Transport und Fördermittel selbständig führen und zweckmässig einsetzen. beschreibt den Leit- und Transportweg von Mail und KEP-Sendungen zählt die Standorte der Verzollungsstellen für die Ein und Ausfuhr auf erklärt die Aufgaben der Verzollungsstellen plant eigenen Arbeitsbereich selbständig zur Bearbeitung der KEP- und Mail-Sendungen

161 11/12 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Modul 10 D: BFB Distribution 1.5 / 3.4 / 6.3 / 9.4 Modul 10 V: BFB Verkehr 6.4 / 6.5 / 8.4 Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007 Themen / Inhalte 9.4 Die wichtigsten Anbieter im Distributionsmarkt sowie deren Produkte und Dienstleistungen charakterisieren. Nutzen, Einsatzmöglichkeiten wie auch Vor und Nachteile differenziert aufzeigen. zeigt anhand von Beispielen die Dienstleistungen und Produkte des Betriebes auf nimmt Aufträge von Kunden entgegen und füllt die entsprechenden Dokumente sachgemäss aus zeigt dem Kunden Vorzüge und Einsatzmöglichkeiten von verschiedenen Produkten auf zeigt dem Kunden den Nutzen spezieller Zustellangebote auf berät den Kunden bei der Wahl von verschiedenen Verpackungsarten 6.4 Sich der Bedeutung der schweizerischen Fahrdienstvorschriften und eines störungsfreien Betriebsablaufs bewusst sein. Störungen erkennen und einen reibungslosen Betriebsablauf sicherstellen. Regeln für die korrekte Kommunikation im Gleisbereich einhalten, Signale beachten und Gefahren vermeiden. formiert die Züge mit verschiedenen Rollmaterialien löst Störungen im Betriebsablauf gemäss den bestehenden Vorschriften wendet die Signalarten des Rangierdienstes gemäss den bestehenden Vorschriften an

162 12/12 Modultyp Nr. Bezeichnung Bezug Berufliche HK Modul 10 V: BFB Verkehr 6.4 / 6.5 / 8.4 Berufliche Handlungskompetenz Logistiker/in EFZ 2007 Themen / Inhalte 6.5 Wagen und Triebfahrzeuge fachgerecht kuppeln, entkuppeln, bremsen und sichern. Wagen und Triebfahrzeuge selbstständig rangieren. Die Vorschriften einhalten. Weichen fachgerecht stellen. Die zugewiesenen Aufgaben im technischen Wagendienst pflichtbewusst übernehmen. Die Zugs- und Bremsreihe korrekt erfassen. Die Formeln der Bremsrechnungen für unterschiedliche Bremsen, Fälle und Situationen korrekt anwenden. interpretiert die Vorschriften aus dem Beförderungsplan situationsgerecht 8.4 Sich der Gefahren im Gleisbereich im Allgemeinen und im Umgang mit Starkstrom bewusst sein und die Grundsätze und Regelungen im Umgang mit Gefahren und Gefahrgut pflichtbewusst einhalten. setzt die vorhandenen Bremsmittel situationsgerecht ein rangiert Wagen und Triebfahrzeuge selbständig wendet die vorgeschriebenen Prozesse beim Verlangen und Zustimmen von Fahrwegen an beschreibt die Funktionsweise von Weichen kennt die gängigen Wagenanschriften und kann die richtigen Schlüsse daraus ziehen wendet die Formeln der Bremsberechnungen für unterschiedliche Bremsen, Fälle und Situationen an Erkennt die Gefahren im Gleisbereich, verhält sich situationsbezogen und setzt die Vorschriften um

163 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 15. August /4 Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007 Gegenüberstellung Module Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Module (A bis H) Sie besuchen müssen, wenn Ihnen Module der Stuktur Logistiker/in EFZ 2007 (1 bis 10 L/D/V) fehlen. Beachten Sie auch die Erläuterung auf Seite 4 dieses Dokumentes! Validierungsverfahren Logistiker EFZ 2007 gem. Bildungsverordnung vom in Kraft per (altrechtlich) und Validierungsverfahren Logistiker EFZ 2016 gem. Bildungsverordnung vom in Kraft per (neurechtlich). Logistiker/in EFZ 2007 Logistiker/in EFZ 2016 Modul A: Entgegennehmen von Gütern A1 / A2 / A3 / A4 Modul 1: Beschaffung 1.1 / 1.2 / 1.3 / 1.4 Modul E-1: Prozesse einhalten und Qualität fördern Wirtschaftlichkeit und Ressourceneffizienz fördern E1 / E2 Modul E-2: Professionell und kundenfreundlich auftreten E3

164 2/4 Logistiker/in EFZ 2007 Logistiker/in EFZ 2016 Modul 2: Produktion 2.1 / 2.2 / 2.3 Selbststudium Modul 2: Produktion 2.1 / 2.2 / 2.3 Modul 3: Distribution 3.1 / 3.2 / 3.3 Modul C: Verteilen von Gütern C1 / C2 / C3 / C4 / C5 Modul 4: Entsorgung 4.1 / 4.2 Modul D-2: Abfälle sicher und umweltgerecht bewirtschaften Mit Gefahrengut sicher umgehen D3 / D4 Modul 5: Lagerung 5.1 / 5.4 Modul B: Bewirtschaften von Gütern B1 / B2 / B3 Modul 6: Transport 6.1 / 6.2 / 6.3 Modul C: Verteilen von Gütern C1 / C2 / C3 / C4 / C5

165 3/4 Logistiker/in EFZ 2007 Logistiker/in EFZ 2016 Modul 7: Kommunikation und Informatik 7.1 / 7.2 / 7.3 Modul E-1: Prozesse einhalten und Qualität fördern Wirtschaftlichkeit und Ressourceneffizienz fördern E1 / E2 Modul E-2: Professionell und kundenfreundlich auftreten E3 Modul 8: Arbeits- und Betriebssicherheit 8.1 / 8.2 / 8.3 Modul D-1: Gefahren erkennen und Massnahmen ergreifen Arbeitssicherheit gewährleisten Bei aussergewöhnlichen Ereignissen gemäss betrieblicher Sicherheitsorganisation handeln D1 / D2 / D5 Modul 9: Kundendienst 9.1 / 9.2 / 9.3 Modul E-2: Professionell und kundenfreundlich auftreten E3 Modul 10 L: BFB Lagerung (1.2) / 5.2 / 5.3 Modul G: Bewirtschaften von Lagern G1 / G2 / G3 / G4

166 4/4 Logistiker/in EFZ 2007 Logistiker/in EFZ 2016 Modul 10 D: BFB Distribution 1.5 / 3.4 / 6.3 / 9.4 Modul F: Entgegennehmen und Zustellen von Sendungen F1 / F2 / F3 / F4 / F5 Modul 10 V: BFB Verkehr 6.4 / 6.5 / 8.4 Modul H: Bewegen von Fahrzeugen im Bahnbetrieb H1 / H2 / H3 / H4 / H5 Erläuterung für Teilnehmende im Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007 zur Gegenüberstellung Module: Die Gegenüberstellung der Module gibt ausschliesslich an, welche Module der Struktur Logistiker/in EFZ 2016 (A bis H) Sie besuchen müssen, wenn Ihnen noch Module der Struktur Logistiker/in EFZ 2007 (1 bis 10 L/D/V) fehlen. Umgekehrt ist keine Anerkennung von abgeschlossenen Modulen der Struktur Logistiker/in EFZ 2007 in der neuen Struktur Logistiker/in EFZ 2016 möglich. Die Pfeile verdeutlichen diesen Sachverhalt. Bei Fragen zur vorliegenden Gegenüberstellung der Module und zur Anmeldung wenden Sie sich an das BZLT Bildungszentrum Limmattal, Logistik und Technologie (vgl. Liste Anerkannte Anbieter für die ergänzende Bildung).

167 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 28. September /1 Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ (2007) Anerkannte Anbieter für die ergänzende Bildung Die Ausbildung bzw. Abschlüsse der nachstehend aufgeführten Anbieter werden im dem Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ und Logistiker/in EFZ 2007 des Kantons Zürich anerkannt: Berufskenntnisse Bildungszentrum Limmattal Logistik und Technologie Schöneggstrasse Dietikon Telefon Alle Module im Angebot anerkannt. z.t. gemeinsames Angebot mit SVBL in Rupperswil. Allgemeinbildung EB Zürich Bildungszentrum für Erwachsene Riesbachstrasse Zürich Telefon Allgemeinbildung in zwei verschiedenen Angeboten ZAG Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich Turbinenstrasse Winterthur Telefon meab@zag.zh.ch modulares Angebot bei Teilanerkennung der Allgemeinbildung Besuch der ergänzenden Bildung ausserhalb des Kantons Zürich Wir empfehlen Ihnen, bei Unsicherheit mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich Kontakt aufzunehmen. Bei Fragen zur Kostenübernahme steht Ihnen das Amt für Berufsbildung Ihres Wohnortkantons zur Verfügung.

168 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 16. November /1 Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007 Zwingende Belege Im Rahmen des Validierungsverfahrens Logistiker/in EFZ 2007 müssen gewisse Kompetenzen auf formellem Weg, d.h. im Rahmen einer Ausbildung an einer anerkannten Institution erworben werden. Diese zwingenden Belege werden bei der Zulassung zum Validierungsverfahren eingefordert, d.h. die Einreichung des Dossiers ist erst möglich, wenn die zwingenden Belege vorliegen. Kompetenz Formelle Ausbildung Bemerkungen Führen von Flurförderzeugen Suva* anerkannter Ausweis Beide Kategorien Quersitzschubmaststapler und Gegengewichtsstapler sind erforderlich. Der Beleg ist für alle drei Berufsfeldbereiche erforderlich. *unter dem Link können die zugelassenen Ausbildungsstätten resp. Firmen nachgeschlagen werden. Bei der Unterkategorie ist der Gegengewicht- oder Schubmaststapler einzugeben. Für den Berufsfeldbereich Distribution ist zusätzlich ein Beleg erforderlich: Kompetenz Formelle Ausbildung Bemerkungen Führen eines in der Distribution verwendeten Fahrzeuges Fahrerlaubnis (Führerschein) Wenn bei der Einreichung der zwingenden Belege nicht klar ist, ob es sich um einen zertifizierten oder anerkannten Anbieter handelt, wird der Teilnehmende aufgefordert, die Bestätigung beim Anbieter einzuholen und nachzureichen.

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