Junioren Spieljahr 2015 /16

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1 Junioren Spieljahr 2015 /16 Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Juniorenmannschaften (Mädchen und Jungen) im Fußballkreis Siegen - Wittgenstein Fußball und Leichtathletikverband Westfalen Kreis 28 Siegen Wittgenstein Kreisjugendausschuss 1

2 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Anschriften Kreisjugendausschuss Seite 4 Anschriften KJSK Vorsitzendem und Stellvertreter Seite 5 1. Durchführungsbestimmungen Seite 6 2. F Junioren 3. F Junioren Fair Play - Liga 4. F Junioren Spielbericht Online 5. F und E Junioren Spielrunde Seite 7 6. D Junioren Spielrunde 7. F bis D Junioren Spielberechtigung 8. Pflichtspiele ohne Wertung 9. Einteilung und Terminplanung 10. Spielverlegungen Seite Regelung letzter Meisterschaftsspieltag 12. Zweitspielrecht 13. Verzicht auf den Aufstieg 14. DFBnet Seite Freundschaftsspiele und Turniere 15.a Turniere 15.b Freundschaftsspiele 16. Spielausfall Seite Mindestzahl von Spielern Seite Auswahlspieler und DFB-Stützpunkt 19. Spielbericht Online 20. Eintragung der Torschützen 21. Aufenthalt der Zuschauer während der Spiele 22. Schiedsrichteransetzung Seite Schiedsrichter-Anforderung 24. Nichtanwesenheit von Schiedsrichtern 25. Feldverweis auf Zeit (Zeitstrafe) und Gelb/Rote Karte Seite Rechtsstreitigkeiten Seite Finanzordnung Seite Beschwerden 29. Schriftverkehr 30. Offizielle Mitteilungen 31. Ergebnisdienst / DFBnet ( 19 Abs. 10 JSpO/WFLV) 2

3 Inhaltsverzeichnis Teil 2 Anlage A Ordnungsgelder Seite 16 Anlage B - Ergänzung: Einheitliche Ordnungsgelder (gemäß 4, Abs. 4 RuVO/WFLV) Auf- und Abstiegsregelung - Saison 2014/2015 Meister- und Absteigerermittlung A bis C Junioren/ Juniorinnen Seite 17 Aufstiegsrecht Jugendspielgemeinschaft A bis C Junioren Kreisliga B D Junioren Hinrunde Seite 18 D Junioren Rückrunde D Junioren Nachwuchsrunde E Junioren Westfalenmeisterschaft B Juniorinnen Seite 19 Norweger Modell Vorgegebene Spielfeldgrößen die im Spielbetrieb eingesetzt werden. Bambini Seite 20 F Junioren Seite 21 E - Junioren Seite 22 D Jun. 9 gegen 9 Seite 24 3

4 Kreisjugendausschuss Kreis 28 Siegen-Wittgenstein Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Pokalspielleiter / Staffelleiter Koordinator Spielbetrieb / Staffelleiter Heinz-Uwe Ziegler Jürgen Lück Am Kapplerstein 64 Gustav von Mevissen Str Bad Berleburg Siegen Tel Tel Heinz-UweZiegler@t-online.de staffelleiter.lueck@web.de Koordinator Talentsichtung Koordinator Qualifizierung und und förderung Lehrarbeit Michael Gipperich Andreas Beewen Gartenstr. 7 a Altmühlbachtal Neunkirchen Bad Berleburg Tel Tel.: mgippi@unitybox.de andreas.beewen@gmx.de Koordinator Mädchenfußball Sebastian Schirdewahn Freudenberger Str. 532 Hundgasse Siegen Siegen Koordinator Sportverein-Schule-Kita Fabian Bächle Tel Tel.: schirde@gmx.de fabianbaechle@gmx.de Koordinator Öffentlichkeitsarbeit Koordinator sportbegleitendejugendarbeit Michael Sperling Franziska Menn Am Rauhen Berg 18 Braasfeld Hilchenbach Siegen Tel.: Tel.: franz-menn@web.de michael-sperling@alice-dsl.net Vertreter der Jungen Generation Fynn Schreiber Gustav-von-Mevissen-Str. 22 Buschhütterstr Siegen Siegen KSA - Junioren Ulrich Neus Tel.: Tel Fynn-tristan@gmx.de UlrichNeus@t-online.de 4

5 Staffelleiter: Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Pokalspielleiter / Staffelleiter Koordinator Spielbetrieb / Staffelleiter Heinz-Uwe Ziegler Jürgen Lück Am Kapplerstein 64 Gustav von Mevissen Str Bad Berleburg Siegen Tel Tel Heinz-UweZiegler@t-online.de staffelleiter.lueck@web.de Staffelleiter / Spielleiter HKM Staffelleiterin Peter Werthenbach Ortrud Hoffmann Jahnstr. 8 Jägerstr Netphen Mudersbach Tel Tel pwerthenbach@t-online.de reinerortrudh@arcor.de Staffelleiter Staffelleiter Stefan Justus Frank Bohmhammel Heuslingstraße 499 Königsberger Str Freudenberg Burbach Tel Tel familie-justus@t-online.de kja@bohmhammel.net Staffelleiter Sebastian Kraft , Siegen Steinmetzstraße Wilnsdorf kraft.mail@gmx.de Kreisjugendspruchkammer Siegen - Wittgenstein Vorsitzender KJSK Stellv. Vorsitzender KJSK Eckhard Linke Armin Schäfer Untere Bienhecke 12 Lahn-Eder Straße Bad Laasphe Bad Laasphe Tel Tel elinke-laasphe@web.de schaefer.armin@gmx.de 5

6 Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Juniorenmannschaften (Mädchen und Jungen) im Fußballkreis Siegen - Wittgenstein 1. Die folgenden Durchführungsbestimmungen gelten für die alle Junioren / Juniorinnen in allen Spielklassen und Altersklassen des Kreises Siegen Wittgenstein. Ansonsten gelten die Satzung und Ordnung der Jugendspielordnung des WFLV 2. F Junioren Spielrunde Die F Junioren spielen eine Hinrunde. Nach Abschluss der Hinrunde teilt der KJA die F Junioren Mannschaften für eine Rückrunde neu ein. Hierdurch können Abmeldungen der Hinrunde in der Neueinteilung berücksichtigt werden, weiterhin sind Nachmeldungen von neuen Mannschaften möglich (letzter Termin ). So ist gewährleistet, dass im neuen Jahr wieder in kompletten optimierten Gruppen gespielt werden kann und auch der Entwicklung (Neuanmeldungen von Kindern zu Beginn der Saison) im F Junioren Bereich Rechnung getragen wird. In dem Zusammenhang nochmals der Hinweis, das die F Junioren keine Meisterschafts- sondern Pflichtrundenspiele absolvieren. 3. Fair Play Liga bei den F Junioren Neu!!!! Die F Junioren Mannschaften spielen die Fair Play Liga. Beide Trainer coachen Ihre Team gemeinsam aus der Coachingzone. Es gibt keine offizielle Spielleitung auf dem Spielfeld. Die Fußballregeln bleiben unverändert (Tor Toraus Aus Foul Hand)! Bei Fragen zur Regelauslegung einigen sich beide Trainer auf eine Lösung. Es ändern sich lediglich die Rahmenbedingungen: 1. Die Fanregel : Die Fans halten sich hinter der Spielfeldumrandung ( Barriere ) auf. 2. Die Schiedsrichterregel: Die Kinder sollen selbst entscheiden. 3. Die Trainerregel: Die Trainer begleiten das Spiel gemeinsam aus der Coachingzone heraus. 4. F Junioren Spielbericht Online Folgende Änderungen gelten bei den F-Junioren im Gegensatz zur Ausfüllung des Spielberichtes Online der anderen Jugendklassen: Es können bis zu 14 Spieler im Spielbericht eingetragen werden. Alle eingetragenen Spieler gelten als eingesetzt. Auswechselungen werden somit nicht im Spielbericht eingetragen, ebenso wenig und auf gar keinen Fall Torschützen. Bei der Eintragung der Mannschaftsaufstellung ist zu beachten, dass Kapitän und Torwart unter den ersten sieben Spielern im Spielbericht 6

7 eingetragen werden!! Nach dem Spiel werden nur Schiedsrichter, beide SR-Assistenten, Spielbeginn und -ende, Halbzeit- und Endergebnis eingetragen und der Spielbericht freigegeben. 5. E Junioren Spielrunde Die E Junioren spielen eine Qualifikationsrunde. Nach der Qualifikationsrunde teilt der KJA die Mannschaften in neue Spielklassen ein und erstellt neue Spielpläne für die Rückrunde. Nach der Hinrunde können weitere Mannschaften gemeldet werden. Hierdurch können Abmeldungen der Hinrunde in der Neueinteilung berücksichtigt werden, weiterhin sind Nachmeldungen von neuen Mannschaften möglich (letzter Termin ). So ist gewährleistet, dass im neuen Jahr wieder in kompletten optimierten Gruppen gespielt werden kann und somit die Entwicklung im Junioren Bereich gefördert wird. 6. D Junioren Die D Junioren spielen eine in der Kreisliga B. Nach Abschluss der Qualifikationsrunde erfolgt eine Neueinteilung in die Kreisligen A-, B- und C (siehe dazu Aufstiegs- und Abstiegsregelung 2015/16 D-Junioren). Nach der Hinrunde können weitere Mannschaften gemeldet werden, diese werden in die Kreisliga C eingeteilt. (letzter Termin ) 7. F bis D Junioren Durch die Neueinteilungen der Staffel in der Rückrunde entsteht keine neue Spielrunde. Die Spielberechtigung für Pflichtspiele gemäß 9 Jugendspielordnung WFLV bleibt bestehen. 8. Pflichtspiele ohne Wertung Nehmen Mannschaften an den angesetzten Rundenspielen des Kreises teil, ohne dass die Spiele gewertet werden, dann sind dieses Pflichtspiele gemäß 7 Abs. 1 JSpO/WFLV. Alle der JSpO/WFLV (auch der 8 Festspielen-) sind auch für diese Mannschaften anzuwenden. 9. Einteilung und Terminplanung Die Einteilung der kreislichen Juniorengruppen (Mädchen und Jungen), die Besetzung der Gruppen mit Staffelleitern sowie die Auf- und Abstiegsregelung ergeben sich aus den entsprechenden Veröffentlichungen und werden vom KJA unanfechtbar vorgenommen ( 16 Abs. 5 JSpO/WFLV). Der Spielbetrieb der Juniorenmannschaften für Mädchen und Jungen, die auf Kreisebene spielen, richtet sich nach dem Rahmenterminplan des KJA. 7

8 10. Spielverlegungen Dringend notwendige Spielverlegungen auf einen anderen Wochentag sind nur mit Zustimmung des Gegners und dem Staffelleiter möglich. Die Anträge sind ausschließlich über das DFBnet-Modul Spielverlegung zu stellen und müssen grundsätzlich 10 Tage vor dem Spiel beim Staffelleiter vorliegen. Die Information über die Entscheidung des Staffelleiters erfolgt automatisch über das DFB-net-Postfach durch dessen Zustimmung oder Ablehnung im Spielverlegungsmodul. Bei Nichteinhaltung der 10 Tage Frist erfolgt ein Ordnungsgeld in Höhe von 10,- bei Spielen mit Schiedsrichter und 5,- bei Spielen ohne Schiedsrichter 11. Regelung der letzter zwei Meisterschaftsspieltage Spielverlegungen an den letzten zwei Meisterschaftsspieltagen sind grundsätzlich nur nach vorne möglich. 12. Zweitspielrecht Siehe WFLV Durchführungsbestimmungen für das Zweitspielrecht Junioren Juniorinnen ( Stand ) 13. Verzicht auf den Aufstieg Verzichtet ein Verein mit einer Mannschaft auf den Aufstieg in die nächst höhere Spielklasse oder den Klassenerhalt, muss dieser Verzicht spätestens bei der Festlegung von Entscheidungsspielen bzw. bis zum Meldetermin für die neue Spielzeit dem Vorsitzenden des KJA schriftlich mitgeteilt werden. 14. DFBnet Verpflichtung der Vereine die Eintragungen, 7 Tage vor Spielbeginn, im DFBnet wegen Terminen und Anstoßzeiten zu beachten. Bei kurzfristigen Verlegungen durch die spielleitende Stelle sind die Termine mit den Vereinen abgesprochen. Am Samstagnachmittag sollte bei Heimspielen auf die Anzahl der spielenden Juniorenmannschaften Rücksicht genommen werden. Keinesfalls dürfen Spiele so früh angesetzt werden, um Alt-Herren- bzw. Seniorenspiele noch durchzuführen. 15. Freundschaftsspiele und Turniere Freundschaftsspiele und Turnierspiele dürfen den Spielbetrieb des KJA nicht behindern. Tritt eine Mannschaft zu einem schriftlich vereinbarten Freundschaftsspiel nicht an, wird ein Ordnungsgeld wegen Nichtantretens ausgesprochen. Eventuelle Schiedsrichterkosten sind zu erstatten. Dies gilt auch für Turniere. Nach Ausgabe der Spielpläne ist ein Absetzen von Spielen wegen Turnierteilnahme während des laufenden Spieljahres nicht mehr statthaft. 8

9 Die vom KJA durchgeführten Hallenturniere werden nach den vom DFB und FLVW erlassenen Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für Hallenturniere ausgetragen. Die vorgenannten Richtlinien sind auch für die Junioren-Hallenturniere, die von Vereinen veranstaltet werden, maßgebend. An Tagen, an den Pokal-, Meisterschaftsspiele, Feld- oder Hallenturniere seitens des KJA durchgeführt werden, erfolgt keine Genehmigung von Vereinsturnieren für die betreffende Altersklasse. Zuständiger Ansprechpartner für Schiedsrichter Anforderung für die Altersklassen A bis C Junioren im Juniorenspielbetrieb auf Kreisebene ist Ulrich Neus. Spielberichte von Freundschaftsspielen (sofern nicht über Spielbericht online) und Turnieren mit Beteiligung von Schiedsrichter müssen ebenfalls 8 Tage nach Beendigung in Kopie an Uwe Schmidt versandt werden. 15 a. Turniere Die Turnier wefrden nach den Richtlinien für Fußball- Veranstaltungen außerhalb des organisierten Pflichtspielbetriebes der Junioren und Juniorinnen ( s. FLVW ) Ablauf zum Turnier : 1. Genehmigung beim Vorsitzender des Kreisjugendausschusses einholen 2. Genehmigung muss in der OM veröffentlicht sein Kurz vor dem Turnier: Bis spätestens 8 Tage vor Turnierbeginn müssen alle Spielpläne von den Bambini - Mannschaften bis den A Junioren, sowie D Juniorinnen bis zu den A Juniorinnen beim Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses vorliegen. Nach dem Turnier: Bis 8 Tage nach Turnierende sind von allen Altersklassen die Ergebnislisten dem Vorsitzenden zu zusenden.. Ebenfalls bis 8 Tage nach Turnierende müssen Sie, von den D bis A Junioren / D bis A Juniorinnen, die Turnier Spielberichtsbögen von alle beteiligen Mannschaften Ihres Turniers dem Vorsitzenden des Kreisjugendausschuss zu senden. Alle Unterlagen bitte auf dem Postwege zusenden!!!!! 9

10 15 b. Freundschaftsspiele Die Freundschaftsspiele für die A-, B- und C-Jugenden werden vom jeweils zuständigen Staffelleiter im DFBnet angesetzt. Die Vereine teilen die Spieldaten dem Staffelleiter über das DFBnet Postfach mit, dieser setzt das Spiel im DFBnet an, anschließend setzt der KSA den Schiedsrichter an. Sofern nicht genügend Schiedsrichter zur Verfügung stehen einigen sich die Mannschaften auf einen Spielleiter. Die Freundschaftsspiele für die D Jugend setzt der zuständige Staffelleiter im DFBnet an. Dieser wird von den Vereinen über das DFBnet Postfach informiert, es erfolgt keine Schiedsrichteransetzung, die Mannschaften einigen sich auf einen Spielleiter. Wird in Ausnahmefällen ein Schiedsrichter gewünscht, ist dies bei der Benachrichtigung mit Begründung dem Staffelleiter mitzuteilen, dieser informiert den KSA. Der KSA setzt einen Schiedsrichter an, sofern es möglich ist. Die Freundschaftsspiele für die E-, F- und G-Junioren setzen die Vereine eigenständig im DFBnet an. Bei Problemen bei der Spielansetzung ist der zuständige Staffelleiter anzusprechen. Die Mannschaften einigen sich auf einen Spielleiter. Es ist darauf zu achten, dass es dabei zu keinen Konflikten mit dem Meisterschaftsspielbetrieb kommt. Bei allen Freundschaftsspielen ist immer der Spielbericht Online auszufüllen. Diese Regelung gilt ab dem 1. Juli 2015 und ist unbedingt einzuhalten. 16. Spielausfall Bei offensichtlicher Nichtbespielbarkeit des Platzes sind der Kreisvorsitzende,, der Vorsitzende des Kreisjugendausschusses, sowie die Mitglieder des Kreisjugendausschusses und des Kreisschiedsrichterausschusses befugt, von sich aus die angesetzten Pflichtspiele abzusetzen. Dies darf aber nur am Spieltag selbst und nach persönlicher Besichtigung des Platzes erfolgen. Staffelleiter, Gastvereine und Schiedsrichter ( soweit angesetzt ) sind durch den Platzverein entsprechend zu benachrichtigen. Bei Spielausfällen ist, wenn rechtzeitig bekannt ist, dass nicht gespielt werden kann, der Gastverein so frühzeitig zu benachrichtigen, dass dieser nicht mehr anzureisen braucht. Nachweisliche Unterlassung führt zu Fahrtkostenerstattungsansprüchen des Gastes. Bei Spielausfall einigen sich beide Vereine sofort auf einen frühest möglichen Nachholtermin (möglichst innerhalb von zwei Wochen an einem Werktag). Der Staffelleiter ist hierüber zu unterrichten. Dies gilt nicht bei einer generellen Spielabsage durch den Verband/Kreis. Wird eine Platzanlage durch den Eigentümer kurzfristig oder mehrfach gesperrt, ist der Staffelleiter berechtigt, die Durchführung des Meisterschaftsoder Pokalspieles auf einen vom ihm festgelegten Platz anzuordnen. Dieses kann auch kurzfristig außerhalb der vorgeschriebenen Frist geschehen. 10

11 17. Mindestzahl von Spielern Bei 11 er Mannschaft müssen mit mindestens 7 Spielern/Spielerinnen antreten, um nicht die Punkte aus einem Spiel zu verlieren. Bei 9 er Mannschaften müssen mit mindestens 6 Spielern antreten. Bei 7er-Mannschaft müssen mindestens 5 Spieler/Spielerinnen zum Spiel antreten. 18. Auswahlspieler und DFB-Stützpunkt Die Vereine haben zu Maßnahmen und Auswahlspielen des Kreises gemäß 23 JSpO/WFLV die angeforderten Spieler/innen abzustellen. Bei Nichteinhaltung werden das vorgesehene Ordnungsgeld und eine Sperrstrafe verhängt. Angeforderte Spieler/innen sind an dem vorgesehenen Spieltag und, soweit keine Ausnahmegenehmigung vorliegt, an dem dem Auswahlspiel folgenden Tag sowie an drei Tagen vor dem Auswahlspiel für andere Spiele nicht spielberechtigt, es sei denn, es handelt sich um ein Lehrgangsspiel ( 52 Abs. 3 SpO/WFLV). Ein Verein, der einen Junior für Auswahlspiele oder zu Lehrgängen des Kreises, des Landes- bzw. Regionalverbandes oder des DFB abstellen muss, kann die Absetzung eines für ihn angesetztenpflichtspieles nur für die Altersklasse des Juniors/ der Juniorin beantragen. Der Antrag auf Spielabsetzung hat unverzüglich nach Erhalt der Ladung zu erfolgen ( 23 Abs. 1 JSpO/WFLV). Zum Schutz der Auswahlmannschaften sowie des DFB-Stützpunkttrainings gilt montags ein generelles Spielverbot für sämtliche E-, D- und C-Junior/innen- Mannschaften. Über Ausnahmen entscheidet der Vorsitzende des KJA. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur erteilt werden, wenn der zuständige Auswahltrainer und der Staffelleiter vorher zustimmt. 19. Spielbericht Online Alle Vereine sind verpflichtet den Spielbericht Online zu verfassen und zu übermitteln. Sollte es trotzdem aus technischen Gründen nicht möglich sein, den Spielbericht online durchzuführen, ist auf jeden Fall der Spielbericht in zweifacher schriftlicher Ausführung zur erstellen und an die betreffenden Stellen zu versenden(staffelleiter und Uwe Schmidt) Die Begründung der technischen Probleme ist vom Schiedsrichter (bei Spielen ohne Schiedsrichter vom Gastverein) schriftlich dem Spielbericht beizufügen. 20. Eintragung der Torschützen Im Anschluss an die Unterschriften sind die Torschützen in den Spielbericht Online einzutragen (nicht bei den F-Junioren). Bei Nichteinhaltung wird ein Ordnungsgeld von Euro 5 ausgesprochen. 21. Aufenthalt der Zuschauer während der Spiele Bei allen Jugendspielen haben sich sämtliche Personen (außer der Trainer) hinter der Spielfeldumrandung (Barriere) aufzuhalten. 11

12 Bei Kleinspielfeldern haben sich bis auf den Trainer keine Personen /Zuschauer auf dem Gesamtspielfeld aufzuhalten Während des Spiels hat sich außer den Spieler/innen und des Spielleiters niemand auf der Spielfläche aufzuhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die 18 und 20 SpO/WFLV verwiesen. Falls die Umstände eintreten und nach Aufforderung durch den Schiedsrichter/Spielleiter keine Änderung eintritt, sind die Schiedsrichter/Spielleiter angewiesen, es im Spielbericht zu vermerken. Der Heimverein wird dann mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 30 belegt ( 4 Abs. 2.k RuVO/WFLV und 30 JspO Abs. 10) 22. Schiedsrichteransetzung Die Schiedsrichteransetzungen in den Spielklassen A bis D Junioren Kreisligen A und A bis C Junioren Kreisligen B erfolgt durch die zuständigen Schiedsrichterausschüsse im DFBnet. Die Schiedsrichteransetzungen sind unter oder einzusehen. Bei Turnieren sind von den A Jun. bis zu den C Junioren Schiedsrichter anzufordern. Zuständig für die Schiedsrichtergestellung im Juniorenspielbetrieb auf Kreisebene ist Ulrich Neus und im Verbands Juniorenspielbetrieb VKSA Ralf Plate. Die Adressen sind dem Anschriftenverzeichnis zu entnehmen. 23. Schiedsrichter-Anforderung Bei weiterem Bedarf können Schiedsrichter/innen für andere Junior(inn)enspiele und Turniere bei den bekannten Stellen im Kreis angefordert werden. Diese Anforderung muss mindestens 10 Tage vorher erfolgen und wird nur dann berücksichtigt, wenn der KSA über genügend freie Schiedsrichter/innen verfügt. 24. Nichtanwesenheit von Schiedsrichtern Bei Nichtanwesenheit des/der angesetzten oder eines/einer anderen neutralen Schiedsrichters/Schiedsrichterin ist nach der kreisinternen Regelung für Juniorenspiele wie folgt zu verfahren: Der Gast hat in jedem Fall das Vorrecht, das Spiel zu leiten. Dies gilt auch dann, wenn seitens des Heimvereins ein/e geprüfte/r Schiedsrichter/in zur Verfügung steht. Verzichtet der Gast auf dieses Recht, hat der Heimverein eine/n Spielleiter/in zu stellen. Der/die nichtamtliche Spielleiter/in muss grundsätzlich Vereinsmitglied sein. Die Einigung auf einen nicht neutralen Schiedsrichter bzw. auf einen Vereinsvertreter (Spielleiter) muss im Spielbericht vermerkt sein. Der Spielleiter hat sich auf jeden Fall mit seinem Vor- und Zunamen und genauer Anschrift im Spielbericht einzutragen. Ein/e nichtamtliche/r Spielleiter/in ist dabei wie ein/e amtliche/r Schiedsrichter/in zu behandeln und anzusehen ( 29 Abs. 7 JSpO/WFLV). Das Spiel hat in jedem Fall stattzufinden. 12

13 Sollte es wegen einem/einer fehlenden Schiedsrichter/in oder Spielleiter/in zum Spielausfall kommen, wird das Spiel für beide Mannschaften als verloren gewertet. 26. Feldverweis auf Zeit (Zeitstrafe) und Gelb/Rote Karte Ein Junior kann für ein geringes Vergehen mit einem einmaligen Feldverweis auf Zeit für die Dauer von fünf Minuten belegt werden. Die Bestimmungen der gelb/roten Karte finden im Jugendbereich keine Anwendung (Ausnahme: A-Junioren-Bundesliga). Achtung: Nach derzeit gültiger Rechtsprechung der FLVW-Jugendspruchkammer gilt das Zeigen der gelb/roten Karte im Jugendbereich als Totaler Feldverweis und zieht eine zweiwöchige Mindestsperre für den/die betroffene/n Spieler/in nach sich! 13

14 Sportrechtsverfahren / Schriftverkehr / Ergebnisdienst / Sonstiges 27. Rechtsstreitigkeiten Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Spielverkehr ergeben, werden in der 1. Instanz vor der Kreisjugendspruchkammer ( KJSK ) und in der 2. Instanz vor der Bezirksjugendspruchkammer ( BJSK ) verhandelt. Die entsprechenden Eingaben sind einschreibe- und gebührenpflichtig und an den Vorsitzenden der KJSK ( auch bei der Berufung ) in 3 facher Ausfertigung zu richten. Eine Durchschrift ist außerdem dem zuständigen Staffelleiter mit einfacher Post zu übersenden. 38 Einlegung, Form, Frist, Begründung ( RuVo/WFLV ) (1) Rechtsmittel und Rechtsmittelbegründungen sind bei dem Rechtsorgan schriftlich anzubringen, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat. (2) Das erstinstanzliche Rechtsorgan hat unverzüglich nach Einlegung des Rechtsmittels seine Entscheidung den Verfahrensbeteiligten nach der Bestimmung des 25 Abs. 2 zuzusenden und nach Eingang der Rechtsmittelbegründung die Akten dem Rechtsmittelorgan vorzulegen. (3) Die Rechtsmittel sind innerhalb von zehn Tagen nach der Verkündung der Entscheidung einzulegen. Innerhalb derselben Frist sind die Rechtsmittelgebühren zu zahlen. Ist eine Verkündung nicht erfolgt oder hat die Verkündung nicht in Anwesenheit des Rechtsmittelführers oder seines Vertreters stattgefunden, so beginnt die Frist mit dem Absendetag oder der Veröffentlichung der Entscheidung in den Amtlichen Mitteilungen am Tage nach dem Erscheinungstag. (4) Die Rechtsmittel sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Absendetag der vollständigen Entscheidung schriftlich zu begründen. (5) In dringenden Fällen kann das erstinstanzliche Rechtsorgan die Rechtsmittelfrist bis auf drei und die Rechtsmittelbegründungsfrist bis auf weitere drei Tage verkürzen. (6) Werden Rechtsmittel und/oder Rechtsmittelbegründungen nicht frist- und/oder formgerecht angebracht und Rechtsmittelgebühren nicht, nicht fristgerecht oder nicht in voller Höhe gezahlt, so hat das erstinstanzliche Rechtsorgan das Rechtsmittel ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss als unzulässig zu verwerfen. Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde statthaft. (7) Wird ein Rechtsmittel wegen nicht fristgerecht eingezahlter Rechtsmittelgebühren verworfen, so ist die Hälfte der Rechtsmittelgebühren zu erstatten. Wird das Rechtsmittel wegen nicht eingezahlter Rechtsmittelgebühren verworfen, so sind diese nachträglich zur Hälfte einzuzahlen. 14

15 28. Finanzordnung Nach 31 Abs. 4 JspO in Verbindung mit den Durchführungsbestimmungen zur Finanzordnung FLVW Abschnitt A ( Fußball ) Nr. 3 betragen die Rechtsgebühren vor den Jugendrechtsorganen für alle Junioren/ Juniorinnen Mannschaften ( A F Junioren ) In der 1. Instanz a) vor der Kreisjugendspruchkammer 13,- b) vor der Bezirksspruchkammer 25,- c) vor der Verbandsjugendspruchkammer 50,- In der 2. Instanz ( Berufung ) d ) vor der Bezirksjugendspruchkammer 38,- e ) vor der Verbandsjugendspruchkammer 75,- In der 3. Instanz ( Revision ) f ) vor der Verbandsjugendspruchkammer 100,- Die Zahlungen für die 1. Instanz sind an die Kreiskasse Siegen Wittgenstein Konto - Nr bei der Volksbank Siegerland, Bankleitzahl und für die 2. und 3. Instanz ( Berufungsgebühr und Revisionsgebühr ) an die Verbandskasse des FLVW (Postscheckkonto Dortmund Nr ) unter Angabe des Verwendungszweckes zu leisten 29. Beschwerden Beschwerden gegen Entscheidungen des KJA bzw. Staffelleiter als Verwaltungsstellen sind gebührenfrei und innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe oder Veröffentlichung im Westfalensport ( OM ) beim KJO bzw. bei dem betreffenden Staffelleiter einzulegen ( 3 Abs. 6 und 8 RUVerfO) 30. Schriftverkehr Der den Spielbetrieb betreffende Schriftwechsel ist ausschließlich an den zuständigen Staffelleiter zu richten, der für seinen Bereich als spielleitende Stelle handelt. Sonstiger Schriftverkehr ist nur an den Kreisjugendobmann zu richten. 31. Offizielle Mitteilungen Die Vereine sind angehalten, Veröffentlichungen in den offiziellen Mitteilungen (OM-Online unter sei es spiel- oder verwaltungstechnischer Art, zu berücksichtigen. 32. Ergebnisdienst / DFBnet ( 19 Abs. 10 JSpO/WFLV) Bei Nichtdurchführung des Spielberichtes Online ist der gastgebende Verein verpflichtet, die Spielergebnisse und gegebenenfalls einen Spielausfall oder Spielabbruch von Pokal- und Meisterschaftsspielen spätestens 1 Stunde nach Spielende in das DFBnet zu melden. Die Nichteinhaltung wird mit einem Ordnungsgeld von 5,- geahndet werden. Anlage A - Ordnungsgelder 15

16 Ordnungsgelder ab ( 30.4 Jugendspielordnung WFLV) Anlage B Ergänzung: Einheitliche Ordnungsgelder (gemäß 4, Abs. 4 RuVO/WFLV) Unsportliches Verhalten von Vorstandsmitgliedern, Betreuern, Spielern usw. (unbestrittener Sachverhalt) 30,00 Schuldhaft verzögerte Anstoßzeit 10,00 Kein Original-Spielbericht an Staffelleiter/in 5,00 Zusendung des Spielberichts an die falsche Instanz 5,00 Fehlen der Spielnummer im Spielbericht 5,00 Antreten ohne Spielerpass 5,00 Keine Torschützen im SB-Online eingetragen 5,00 Spielverlegung innerhalb der 10-Tage-Frist - für Spiele mit angesetztem Schiedsrichter 10,00 - für Spiele ohne angesetztem Schiedsrichter 5,00 16

17 Auf- und Abstiegsregelung 2015 / 2016 Meister- und Absteigerermittlung A bis C Junioren/ Juniorinnen Meister einer Staffel ist, wer nach Durchführung aller Spiele die meisten Gewinnpunkte erzielt hat, Absteiger sind die Mannschaften, die die wenigsten Gewinnpunkte erzielt haben. Spielverlegungen an den letzten zwei Meisterschaftsspieltagen sind grundsätzlich nur nach vorne möglich. Haben in einer Gruppe zwei oder mehrere Mannschaften dieselben höchsten oder niedrigsten Punktzahlen, entscheiden die Spiele der betreffenden Mannschaften gegeneinander. Besteht auch dann noch Gleichheit, so entscheidet die Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren. Bei gleicher Tordifferenz ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Bei Entscheidungsspielen wird nach 19, Abs. 2 der WFLV - Jugendspielordnung verfahren. Diese Spiele werden soweit keine neutrale Platzanlage zur Verfügung steht bei einem der beteiligten Vereine ausgetragen ( 55 Abs. 1 SpO/WFLV in Verbindung mit 7 Abs. 4 JSpO/WFLV). Kann zwischen den beteiligten Vereinen keine Einigung über das Heimrecht erzielt werden, entscheidet die spielleitende Stelle mittels Los. Der Abstieg aus der Kreisliga A richtet sich nach möglichen Absteigern aus der Bezirksliga und den Aufsteigern aus den Kreisligen B. Es steigen danach so viele Mannschaften ab, damit die Sollstärke von max. 12 Mannschaften erreicht wird. Verzichtet der Erstplatzierte einer Klasse auf den Aufstieg verringert sich dementsprechend die Anzahl der Absteiger aus der Kreisliga A. Aufstiegsrecht Jugendspielgemeinschaften Nach Abschluss der Saison 2014/15 können Jugendspielgemeinschaften zu den Aufstiegsrunden zu den Bezirksligen teilnehmen, soweit sie aus nicht mehr als zwei Vereinen gebildet worden sind. Mannschaften aus Jungendspielgemeinschaften können ab der Saison 2015/16 an überkreislichen Pflichtspielen in den Bezirksligen teilnehmen. Teilnahme Aufstiegsspiele zur Bezirksliga der A- bis C Junioren Die Gruppenmeister der A bis C Junioren Kreisligen A nehmen an der Aufstiegsrunde zur Junioren Bezirksliga teil. Verzichtet der Erstplatzierte der Kreisliga A auf den Aufstieg, dann kann die nächstplatzierte Mannschaft dessen Position einnehmen. Bei Teilnahme an den Aufstiegsspielen ist der Verein verpflichtet, das evtl. Aufstiegsrecht zu erfüllen. Im Falle der Nichterfüllung der Aufstiegspflicht hat die Mannschaft ab dem neuen Spieljahr in der Junioren Kreisliga B zu spielen. A Jun. B Jun. und C Junioren Kreisliga B Die Meister der Kreisligen B steigen in die Kreisliga A auf. 17

18 D-Junioren - Hinrunde Alle D Junioren Mannschaften beginnen in der Saison in der Kreisliga B. Nach der Hinrunde wird der KJA eine Kreisliga A besetzen. Teilnehmer der Kreisliga A werden die Mannschaften der Tabellenplätze 1. und 2. jeder D Jun. Kreisliga B Staffel sein. Die Mannschaften von Tabellenplatz 3 bis 6 werden in die Kreisliga B und die Mannschaften ab Tabellenplatz 7 in die Kreisliga C eingeteilt. Sollten in einer Gruppe der Kreisliga B drei oder mehrere Mannschaften dieselben höchsten Punktzahlen haben, so entscheidet die Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren. Bei gleicher Tordifferenz ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. D Junioren Rückrunde In der Rückrunde wird dann der Meister in allen Kreisligen ermittelt. Haben in einer Gruppe ( Kreisliga A bis C ) zwei oder mehrere Mannschaften dieselben höchsten Punktzahlen, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Bei Entscheidungsspielen wird nach 19, Abs. 2 der WFLV - Jugendspielordnung verfahren. Diese Spiele werden soweit keine neutrale Platzanlage zur Verfügung steht bei einem der beteiligten Vereine ausgetragen ( 55 Abs. 1 SpO/WFLV in Verbindung mit 7 Abs. 4 JSpO/WFLV). Kann zwischen den beteiligten Vereinen keine Einigung über das Heimrecht erzielt werden, entscheidet die spielleitende Stelle mittels Los. D Junioren Nachwuchsrunde Die Mannschaften aus der D Junioren Nachwuchs Runde, die die Kriterien nicht mehr erfüllen und somit die Nachwuchsrunde verlassen müssen, werden zur neuen Saison in der Kreisliga B aufgenommen. E - Junioren Alle E Junioren Mannschaften beginnen in der Saison in der Kreisliga B. Nach der Hinrunde nimmt der KJA eine neue Klasseneinteilung vor. In der Rückrunde wird dann der Meister in allen Kreisligen ermittelt. Haben in einer Gruppe zwei oder mehrere Mannschaften dieselben höchsten Punktzahlen, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Bei Entscheidungsspielen wird nach 19, Abs. 2 der WFLV - Jugendspielordnung verfahren. Diese Spiele werden soweit keine neutrale Platzanlage zur Verfügung steht bei einem der beteiligten Vereine ausgetragen ( 55 Abs. 1 SpO/WFLV in Verbindung mit 7 Abs. 4 JSpO/WFLV). Kann zwischen den beteiligten Vereinen keine Einigung über das Heimrecht erzielt werden, entscheidet die spielleitende Stelle mittels Los. Westfalenmeisterschaft : Bei den A bis C Junioren wird die Westfalenmeisterschaft durch die auf Verbandsebene gebildeten Spielklassen ausgespielt. 18

19 B Juniorinnen Meister bzw. Aufstiegsregelung : Der Tabellenerste ist der Meister der B Juniorinnen Kreisliga A. Die B 11 er Juniorinnen ermitteln die Mannschaft, welche das Aufstiegsrecht zur B Juniorinnen Bezirksliga wahrnehmen kann. Dieses Recht kann bis zu Platz 5 ausgedehnt werden. Die Aufsteiger zur B-Juniorinnen-Bezirksliga werden durch eine Spielrunde ermittelt. Hierzu ergehen rechtzeitig gesonderte Bestimmungen durch den Verbandsjugendausschuss des FLVW. Der Teilnehmer ist vom jeweiligen Kreisjugendausschuss bis zu dem im Rahmenterminplan festgelegten Meldetermin mitzuteilen. Norweger Modell Besonderheit des Norweger Modell ist, das die Vereine ihre Mannschaften orientiert an der Anzahl der Spielerinnen vor Beginn der Rundenspiele melden. Es können 7 er, 9 er und 11 er Mannschaften gemeldet werden. Den Vereinen wird die Mannschaftsstärke im DFBnet und in der Auflistung der Staffeleinteilung mitgeteilt. Muss nun ein Verein, der eine 11 er Mannschaft gemeldet hat gegen einen Verein mit einer 7-er Mannschaft antreten, wird 7 gegen 7 gespielt. Bei einer Mannschaft mit 9 er Mannschaft 9 gegen 9., Das heißt, die kleinere Mannschaftsgröße ist maßgebend. Es ist nicht gestattet von Spiel zu Spiel die Mannschaftsgröße zu ändern. Entscheidend ist die gemeldete Mannschaftsgröße vor der Serie. In der Rückrunde ist es möglich, die Mannschaftsgröße zu erhöhen. Eine Reduktion der Mannschaftsgröße ist ausgeschlossen. Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnung des WFLV und den oben aufgeführten Bestimmungen. Für die Durchführung ist der Staffelleiter zuständig. Weitere wichtige Regelungen : Es besteht grundsätzlich Passzwang. Auswechselkontigent : Beide Vereine dürfen nur 4 Spielerinnen ein und auswechseln. Dies gilt auch, wenn eine 11 er Mannschaft gegen einen 7 er Mannschaft oder eine 9-er spielt.ebenso 9 er gegen 7 er. Spielfeldgröße : Die B 11 er Juniorinnen spielen auf einem Großfeld mit allgemein gültigen Platzmaßen. Die B 9 er Juniorinnen spielen auf dem D Junioren Spielfed Die B - 7 er Juniorinnen spielen auf dem Halbfeld. Kreisjugendausschuss Heinz Uwe Ziegler 19

20 Spielfeldgrößen und Spielregeln für die Bambini (U7 und jünger) Ein- und Auswechseln: Beliebig oft Tore: je nach Spielfeldgröße Minitore, 2m breite Stangentore oder 5 x 2m (Juniorentore) Spielerzahl: je nach Spielfeldgröße 4 gegen 4 bis 7 gegen 7; Die Vereine sprechen die Anzahl der Spieler untereinander ab. Spieldauer: Bei nur einem Spiel max. 2 x 20 Minuten. Bei einem Spieltreff/ einer Spielrunde je nach Anzahl der Spiele max. 80 min. pro Mannschaft. Die Veranstaltung sollte nicht länger als 3 Std. dauern. Spielfeldmarkierungen: Die Außenlinien werden mit "Hütchen" markiert. Spielball: Leichtball Größe 4 Spielleiter: Wird von der Gastmannschaft gestellt. Spielregeln: - Die Abseitsregel und die Rückpassregel kommen nicht zur Anwendung. - Einwurf: Keine Konsequenzen bei falscher Ausführung; Fehler erklären. - Abstoß: Wahlweise aus der Hand oder vom Boden. - Regelwidriges Spiel: Verstoß erklären, Freistoß nur direkt, in Tornähe Strafstoß (8m). - Abstand bei Abstoß, Freistoß und Ecke: 5m Spielfeldgrößen Bambini und F - Junioren 20

21 Spielfeldgrößen und Spielregeln für die F-Junioren (U8/U9) Austragungsmodus: Die F Junioren spielen eine einfache Hinrunde. Nach Abschluss der Hinrunde wird der KJA die F Junioren Mannschaften für eine Rückrunde neu einteilen. Hierdurch können Abmeldungen der Hinrunde in der Neueinteilung berücksichtigt werden, weiterhin sind Nachmeldungen von neuen Mannschaften möglich. Der Termin für Nachmeldungen wird den Vereinen rechtzeitig bekannt gegeben. So ist gewährleistet, dass im neuen Jahr wieder in kompletten optimierten Gruppen gespielt werden kann und auch der Entwicklung (Neuanmeldungen von Kindern zu Beginn der Saison) im F Junioren Bereich Rechnung getragen wird. In dem Zusammenhang nochmals der Hinweis, das die F Junioren keine Meisterschafts- sondern nur Pflichtrundenspiele absolvieren. Ein- und Auswechseln: 14 Spieler/Spielerinnen beliebig oft Tore: 5 x 2m (Juniorentore) Spielerzahl: 7 gegen 7 Spieldauer: 2 x 20 Minuten Spielfeldmarkierungen: Die Außenlinien werden mit "Hütchen" markiert. Spielball: Leichtball Größe 5 Spielleiter: Wird von der Gastmannschaft gestellt. Spielregeln: - Die Abseitsregel und die Rückpassregel kommen nicht zur Anwendung. - Einwurf: Keine Konsequenzen bei falscher Ausführung; Fehler erklären. - Abstoß: Wahlweise aus der Hand oder vom Boden. Bei Toraus, verursacht durch die angreifende Mannschaft, wird der Ball durch Werfen, Rollen oder Abstoß ins Spiel gebracht. Dafür muss der Ball den Torraum verlassen - Abstoß: Wahlweise aus der Hand oder vom Boden. Bei Toraus, verursacht durch die angreifende Mannschaft, wird der Ball durch Werfen, Rollen oder Abstoß ins Spiel gebracht. Dafür muss der Ball den Torraum verlassen. Erfolgt der Abstoß oder Abwurf über die eigene Spielfeldhälfte hinaus, ohne das ein anderer Spieler den Ball berührt hat, ist auf indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden. Diese Regel gilt für jegliches Abspiel des Torwarts, wenn er zuvor den Ball kontrolliert gehalten hat (z.b. beim Rückpass nach dem Abstoß). - Regelwidriges Spiel: Verstoß erklären, direkter Freistoß, in Tornähe Strafstoß (8m). - Abstand bei Abstoß, Freistoß und Ecke: 5m 21

22 Spielfeldgrößen und Spielregeln für die E-Junioren (U10/U11) Austragungsmodus: Die Spielrunden werden vom KJA organisiert. Es wird eine einfache Hinrunde gespielt. Nach der Hinrunde wird der KJA die Mannschaften in neue Spielklassen einteilen und neue Spielpläne für die Rückrunde erstellen. Nach der Hinrunde können weitere Mannschaften gemeldet werden, diese werden in die Kreisliga C eingeteilt. Die Spielberichte werden im DFBnet (Spielbericht Online) geführt, auch mit Ergebnis. Ein- und Auswechseln: 4 Spieler/Spielerinnen können beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Die Spielerpässe sind zur Kontrolle durch die gegnerische Mannschaft bereit zu halten. Tore: 5 x 2m (Juniorentore) Spielerzahl: 7 gegen 7 Spieldauer: 2 x 25 Minuten Spielfeldmarkierungen: Die Außenlinien werden mit "Hütchen" markiert. Spielball: Leichtball Größe 5 Spielleiter: Wird von der Gastmannschaft gestellt. Spielregeln: - Die Abseitsregel und die Rückpassregel kommen nicht zur Anwendung. - Abstoß: Wahlweise aus der Hand oder vom Boden. Bei Toraus, verursacht durch die angreifende Mannschaft, wird der Ball durch Werfen, Rollen oder Abstoß ins Spiel gebracht. Dafür muss der Ball den Torraum verlassen. Erfolgt der Abstoß oder Abwurf über die eigene Spielfeldhälfte hinaus, ohne das ein anderer Spieler den Ball berührt hat, ist auf indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden. Diese Regel gilt für jegliches Abspiel des Torwarts, wenn er zuvor den Ball kontrolliert gehalten hat (z.b. beim Rückpass nach dem Abstoß). - Regelwidriges Spiel: Verstoß erklären, direkter Freistoß; in Tornähe Strafstoß (8m). - Abstand bei Abstoß, Freistoß und Ecke 22

23 o = Hilfsmarkierung Noch ein wichtiger Hinweis: Der Torraum ist in der Abbildung mit gestrichelten Linien eingezeichnet. Er muss natürlich so nicht auf dem Spielfeld markiert werden. 23

24 Spielfeldgrößen und Spielregeln für die D-Junioren (U12/U13) Austragungsmodus: Die Spielrunden werden vom KJA organisiert. Näheres regeln die Durchführungsbestimmungen Ein- und Auswechseln: 4 Spieler/Spielerinnen können beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Die Spielerpässe sind zur Kontrolle durch die gegnerische Mannschaft bereit zu halten. Tore: 5 x 2m (Juniorentore) Spielerzahl: 9 gegen 9 Spieldauer: 2 x 30 Minuten Spielfeldmarkierungen: Das Spielfeld ist, wie in der Grafik angegeben, zu markieren. Die Maximalbreite von 50,32 Metern darf nicht überschritten werden. Der Torraum ( 12m-Raum ) ist mit Hütchen zu markieren, sowohl auf der Torlinie (12 Meter) wie auf der Seitenlinie(12m ) Spielball: Leichtball Größe 5 Spielleiter: Kreisliga B + C: wird von der Gastmannschaft gestellt, Kreisliga A: wird vom KSA angesetzt. Spielregeln: - Die Abseitsregel und die Rückpassregel kommen zur Anwendung. - Abstoß: vom Boden an der vorderen Torraum-Linie. Bei Toraus, verursacht durch die angreifende Mannschaft, wird der Ball durch einen Abstoß ins Spiel gebracht. - Strafstoß: 8 m, Eckstoß von der 16er-Ecke. - Abstand bei Abstoß, Freistoß und Ecke: 5m 24

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