Berufsfeld Anwaltschaft
|
|
|
- Margarete Thomas
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Berufsfeld Anwaltschaft Strafrechtliche Risiken bei der Mandatsbearbeitung 203 StGB: Verrat von Privatgeheimnissen 356 StGB: Parteiverrat 263 StGB: Betrug 259 StGB: Hehlerei 261 StGB: Geldwäsche 266 StGB: Untreue 258 StGB: Strafvereitelung 352 StGB: Gebührenüberhebung 240 StGB: Nötigung 115 OWiG: Verkehr mit Gefangenen 27 StGB: Beihilfestrafbarkeiten 1
2 Strafrecht StGB StGB StGB - Sonstige Straftaten Berufsrecht - 43a II BRAO, 2 BORA - 43 a V BRAO, 4 BORA - 43 a IV BRAO, 3BORA - (Folge: 134 BGB!) - 43 a III 2 BRAO (Sachlichkeitsgebot) Vortrag RA Kalaitzis 203 StGB - Was ist ein Geheimnis? -Tatsachen -geheim -anvertraut oder sonst bekanntgeworden -OLG Köln NJW 2000, 3656 (Veröffentlichung tilgungsreifer Vorstrafe als Geheimnis trotz öffentlicher HV) - LG Dresden NJW 2007, 2789 (Bestehen des Mandats als Berufsgeheimnis) - Gegenstück zu 203 StGB: 53 StPO 2
3 203 StGB - Besondere Konfliktsituationen - Familienangehörige (Haft) - Arbeitgeber - Honorarvereinbarung mit Dritten - Ausnahmen von Schweigepflicht - Durchsetzung eigener Honoraransprüche - Der Anwalt als Beschuldigter - Entbindung von Schweigepflicht 356 StGB Parteiverrat - Begriff der Partei (P) Strafverfahren - Identität der Rechtssache - Dienen à weiter Begriff - Widerstreitende Interessen - Subjektiv: OLG Karlsruhe NJW 2002, 3561 (einverständliche Scheidung) - Objektiv: BGH, AnwZ (Brfg) 35/11 (aber: Interessenkonflikt muss konkret, nicht abstrakt vorliegen) - Pflichtwidrigkeit - Unterscheidung zum Berufsrecht 43 a III BRAO, 3 BORA - Vorsatz à Fahrlässigkeit; 356 StGB nur bei Einzelanwalt 3
4 Gebührenüberhebung 352 StGB - Nur bei RVG Gebühren, nicht Vergütungsvereinbarung (aber mglw. 263) - Vorsatz 2. Grades erforderlich - Praxisbeispiel: Klageauftrag Betrug 263 StGB - Gegen Mandanten ; Probleme bei Abrechnung/Beratungshilfe - Mit Mandanten ; z.b: Prozessbetrug; 138 ZPO Hehlerei und Geldwäsche - Sonderproblem Strafverteidiger bei Verteidigung von Katalogtaten (BVerfGE 110, 226 = NJW 2004, 1305: Strafbarkeit bezüglich Honorar nur bei sicherer Kenntnis; fortgeführt in BVerfG NJW 2015, 2949) - Keine Privilegierung bei Kautionszahlung (OLG Frankfurt NJW 2005, 1727) - (P) Bemakelungsquote bei Mischvermögen :vgl.fischer 261 Rn. 8; BGH NJW 2015, 3254: für Strafbarkeit genügt, wenn nicht völlig unerheblicher Teil bemakelt (im konkreten Fall 5,9-35%) 4
5 Untreue, 266 StGB - Fremdgeld/Anderkonto - (P) Abrechnung vor Aufrechnung - Auch bei Geldern, die vom Mandant erhalten sind, z.b Kaution (BGH NStZ-RR 2004,54) - A! Kein Vermögensschaden, wenn ständig liquide Mittel objektiv vorliegen und Täter subjektiv bereit zum Ausgleich ist. (BGH aao; BGH NStZ 1995, 233; BGHSt 15, 342,344) - Abgrenzung zum Berufsrecht: 43 a V BRAO, 4 BORA: Kein Schaden erforderlich; Fahrlässigkeit genügt - Abgrenzung Tun/Unterlassen: BGH NJW 2015, StGB: Strafvereitelung - Abgrenzung zulässiges Verteidigerverhalten Strafvereitelung - RA als Organ der Rechtspflege, 1 BRAO - Pflichtgemäßes Verteidigerverhandeln ist nicht tatbestandsmäßig - Als Leitlinie prozessual zulässigen Verhaltens des Strafverteidigers lässt sich mit der herrschenden Meinung festhalten, dass der Verteidiger nicht aktiv Beweismittel verfälschen oder Dritte aktiv hierzu animieren oder dabei unterstützen darf. Hingegen darf der Verteidiger jedes prozessuale Recht wahrnehmen, solange er dabei weder nötigt noch täuscht. (Walter, in: LK-StGB, 12. Aufl., 258 Rdnr. 80) 5
6 Strafvereitelung 258 StGB - Praxisfälle: -Eigene Ermittlungen des Verteidigers; (P) Detektiv als Berufshelfer mit Schweigerecht gemäß 53 a StPO (str.; M-G, 53 a Rn. 2) -Beweisanträge (Prozessverschleppung; lügender Zeuge ) -Kontakt zu Mitbeschuldigten, Zeugen, Sachverständigen -Revisionsvorbringen (Kommentierung bei Fischer, 258 Rn. 22a m.e. unvollständig) -BGH St 38, 345 ( Vorlage von Unterlagen) - Beispiele: Nächtlicher Verkehrsunfall(Fischer, 258, Rn. 20); Drogenanruf; Rücktritt vom Versuch (Messerwerfer) Nötigung 240 StGB - Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben BGH NJW 2014, 401 (Anmerkung Roxin, StV 2015, 447) 6
7 115 OWiG -(P) unbefugt à 148 StPO -Beschränkung auf Verteidigertätigkeit - TOA? - Mietvertrag? - Vollmachten? - Postbote? - Gegenstände - Genehmigung durch Staatsanwalt Beihilfestrafbarkeiten 27 StGB - (P)Berufsneutrale Handlung à Beihilfe: - Entscheidend ist Sozialadäquanz der Handlung - Keine Sozialadäquanz, wenn Handeln des Mandanten ausschließlich darauf abzielt, eine strafbare Handlung zu begehen und RA dies weiß - Hält RA dies bloß für möglich, dass sein Rat oder Auskunft für Begehung einer Straftat genutzt werden kann, reicht dies regelmäßig nicht aus für Strafbarkeit 7
8 Beihilfestrafbarkeiten 27 StGB - Eine Ausnahme liegt vor, wenn das erkannte Risiko eines strafbaren Verhaltens als derart hoch anzusehen ist, dass der Rechtsanwalt sich die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein lässt (BGH NStZ 2000, 34; NJW 2003, 2996) à Subjektive Gewissheit 8
BVerfG, Urteil vom 30. März 2004, BVerfGE 110, 226 Verteidigerhonorar
BVerfG, Urteil vom 30. März 2004, BVerfGE 110, 226 Verteidigerhonorar Sachverhalt: Karl betreibt als gewerbsmäßiger Betrüger ein verbotenes sog. Schneeballsystem, mit welchem er erhebliche Einnahmen erzielt.
Rechtsanwältin Dr. Simone Kämpfer
Strafrechtliche und strafprozessuale Probleme anwaltlicher Verschwiegenheit Rechtsanwältin Dr. Simone Kämpfer Symposium des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln Köln, 23. November 2018
Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT)
Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT) Jens Puschke Aufbauschema Geldwäsche ( 261 StGB) I. Objektiver Tatbestand 1. Gegenstand aus bestimmter (S. 2) rechtswidriger Tat 2. Verbergen, verschleiern
Die strafrechtliche Verantwortung des Steuerberaters/der Steuerberaterin
Die strafrechtliche Verantwortung des Steuerberaters/der Steuerberaterin Saskia Bonenberger, StBin/WPin Rödl & Partner, Nürnberg Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Unternehmensberater Steuerberatung
Anwaltsgeheimnis. RA Konrad Jeker
Anwaltsgeheimnis RA Konrad Jeker Praktische Bedeutung Wettbewerbsfähigkeit Datenschutzrecht Rechtszugang Berufsstand Klienteninteressen Anwaltsinteressen Rechtliche Grundlagen BV? Privatrecht OR SSR Öffentliches
Der Tatbestand der Geldwäsche ( 261 StGB)
1 Der Tatbestand der Geldwäsche ( 261 StGB) Prof. Dr. Michael Jasch 2 (1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder
AUSLÖSER FÜR STAATSANWALTSCHAFTLICHE ERMITTLUNGSVERFAHREN UND STRAFRECHTLICHE FOLGEN IN DER PRAXIS VORTRAG VON
AUSLÖSER FÜR STAATSANWALTSCHAFTLICHE ERMITTLUNGSVERFAHREN UND STRAFRECHTLICHE FOLGEN IN DER PRAXIS VORTRAG VON THILO PFORDTE, LL.M RECHTSANWALT UND FACHANWALT F. STRAFRECHT 21/06/17 Seite 2 STAATSANWALTSCHAFT
Konsequenzen illegalen Sprayens
Konsequenzen illegalen Sprayens 303 StGB: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder eine Sache unbefugt, nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehend im Erscheinungsbildes verändert, wird
Straftaten gegen die Rechtspflege: Schutzrichtung der Tatbestände. Täter. 164 StGB. Rechtspflegeorgan
StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte 13 Straftaten gg die Rechtspflege: 145d, 164, 258 StGB 1 Straftaten gegen die Rechtspflege: Schutzrichtung der Tatbestände Täter 145 d StGB 153 ff. StGB 164
Anklageschrift. in der Strafsache. gegen
ABDRUCK Staatsanwaltschaft Dresden An das Amtsgericht Dresden - Strafrichter - Berliner Straße 7-13 01067 Dresden Dresden, den 30. Mai 2007 Telefon: 0351/446 2254 Faxnummer: 0351/446 2270 Bearbeiter: Frau
Strafprozessrecht SoS 2006
Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 13. Stunde 4. Ermittlungsverfahren aa) Aufgabe und Funktion der Verteidigung bb) Rechte und Pflichten der Verteidigung cc) Wahlverteidigung
A. Tatkomplex 1: Das Täuschungsmanöver gegenüber der Mutter - Strafbarkeit des A
A. Tatkomplex 1: Das Täuschungsmanöver gegenüber der Mutter - Strafbarkeit des A 1. 263 I, II, 22, 23 I StGB a) Vorprüfung b) Tatentschluss aa) Vorsatz bezüglich der Täuschung der M bb) Vorsatz bezüglich
Kooperation oder Korruption? Ratschläge eines Strafverteidigers
Kooperation oder Korruption? Ratschläge eines Strafverteidigers Prof. Dr. Michael Tsambikakis Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Medizinrecht Was tun? Jetzt Bei Bekanntwerden von Ermittlungen
Kurzbeschreibung Anwaltsmodule DAI Deutsches Anwaltsinstiut e.v.
Kurzbeschreibung Anwaltsmodule DAI Deutsches Anwaltsinstiut e.v. Anwaltliches Berufsrecht In diesem Modul lernen Sie die rechtlichen Grundlagen des anwaltlichen Berufsrechts kennen. Sie beschäftigen sich
Strafrechtliche Vermögensabschöpfung und Insolvenz
Strafrechtliche Vermögensabschöpfung und Insolvenz 9. NIVD Jahrestagung Berlin, 2. Sept. 2016 02.09.2016 Rechtsanwalt Christof Püschel 1 A. Vermögensabschöpfung de lege lata Verfall gem. 73 Abs. 1 S. 1
Rechtsformen und Haftungsfolgen anwaltlicher Zusammenarbeit. Anwaltshaftung. Checkliste für die mündliche Prüfung: A) Anwaltshaftung
Rechtsformen und Haftungsfolgen anwaltlicher Zusammenarbeit Anwaltshaftung Checkliste für die mündliche Prüfung: A) Anwaltshaftung I. Anspruchsgrundlagen Regelfall: 280 I BGB (ggf. in Verbindung mit weiteren
Strafrecht I Allgemeiner Teil 1. Vorsatz, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski
Strafrecht I Allgemeiner Teil 1 Vorsatz, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski Materialien https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/ Strafrecht I AT 1 Hinweise Zum Vertiefen: Klesczewski, Strafrecht Allgemeiner
Grundkurs Strafrecht II Prof. Dr. Luís Greco Teil 10: Raub usw. A. Raub. A. Raub ( 249 StGB)
Teil 10: Raub usw. A. Raub A. Raub ( 249 StGB) (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen
Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , 2 Ws 277/09
Leitsatz: 57 Abs. 5 Satz 2 StGB kann wegen des Rückwirkungsverbotes des 2 Abs. 1 und 3 StGB nicht auf Fälle angewendet werden, in denen die Anlasstat vor Inkrafttreten des 2. Justizmodernisierungsgesetzes
Der strafrechtliche Parteiverrat ( 356 StGB)
Privatdozent Dr. Joachim Kretschmer Der strafrechtliche Parteiverrat ( 356 StGB) Eine Analyse der Norm im individualrechtlichen Verständnis Nomos Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Einleitung 11 Erster Teil:
Der Rechtsanwalt als Strafverteidiger. Anmerkungen zum Gebührenrecht
Der Rechtsanwalt als Strafverteidiger Anmerkungen zum Gebührenrecht Rechtsanwalt Wolfgang Ferner, Koblenz [email protected] Rommersheim/Koblenz Juni 2013 V 3.20 Das Manuskript wird regelmäßig aktualisiert.
BGH, Beschluss vom 18. März 1952, BGHSt 2, 194 Anwaltsnötigung. Materialien: Arbeitsblatt AT 26; Arbeitsblatt Examinatorium AT 27
BGH, Beschluss vom 18. März 1952, BGHSt 2, 194 Anwaltsnötigung Sachverhalt: Rechtsanwalt Rolf hat die Verteidigung Bertas in einer Strafsache übernommen, ohne zuvor ein bestimmtes Honorar mit ihr zu vereinbaren.
Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen im Bereich des Strafrechts
Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen im Bereich des Strafrechts von Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Gubitz, Fachanwalt für Strafrecht, Kiel Zu den Grundpflichten des Anwalts gehört es,
Grundkurs Strafrecht II Prof. Dr. Luís Greco Teil 4: Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Teil 4: Straftaten gegen die persönliche Freiheit
Teil 4: Straftaten gegen die persönliche Freiheit I. Freiheitsberaubung ( 239 StGB) II. Nötigung ( 240 StGB) III. Bedrohung ( 241 StGB) IV. Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme ( 239a, b StGB) V.
21: Objektive Strafbarkeitsbedingungen und Strafausschließungsgründe
21: Objektive Strafbarkeitsbedingungen und Strafausschließungsgründe I. Objektive Bedingungen der Strafbarkeit Als Tatbestandsannex gibt es bei einigen Delikten auch außerhalb des Unrechtstatbestands stehende
Beteiligungslehre II. PD Dr. Peter Rackow WS 2008 / 2009
Beteiligungslehre II PD Dr. Peter Rackow WS 2008 / 2009 27 (Beihilfe) Aufbau (nach Wessels/Beulke AT Rn 886): I. Objektiver Tatbestand 1. vorsätzlich begangene rechtswidrige Tat 2. Förderung der Haupttat
STRAFRECHTSVERSTOSS IM UNTERNEHMEN WAS NUN?
STRAFRECHTSVERSTOSS IM UNTERNEHMEN WAS NUN? RA MMag. Dr. Christopher Schrank Ausgangslage Fallbeispiel Sie sind in der Compliance Abteilung tätig und erfahren über Ihr Whistleblower System, dass von Seiten
Rechtsformen und Haftungsfolgen anwaltlicher Zusammenarbeit. Anwaltshaftung. Checkliste für die Prüfung: A) Anwaltshaftung
Rechtsformen und Haftungsfolgen anwaltlicher Zusammenarbeit Anwaltshaftung Checkliste für die Prüfung: A) Anwaltshaftung I. Anspruchsgrundlagen Regelfall: 280 I BGB (ggf. in Verbindung mit weiteren Normen,
Karteikarten 1 bis 29
Karteikarten 1 bis 29 Lektion 1: Der Diebstahl, 242 StGB Lektion 4: Die Unterschlagung, 246 StGB Aufbau.................... 1 Aufbau..................... 16 Definitionen Obj. Vor............. 2 Definitionen..................
Dr. Stephan Beukelmann
Schriftenverzeichnis: Stand August 2017 AUFSÄTZE, MONOGRAPHIEN, BEITRÄGE IN SAMMELWERKEN la riposte pénale contre les organisations criminelles en droit allemande; für: Association de recherches pénales
Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil I. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf
Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil I Rechtfertigungsgründe Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf I. Grundlagen Eine Handlung ist rechtswidrig, wenn sie einen gesetzlichen Tatbestand verwirklicht und nicht durch
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) und sonstiges aus dem Gebiet der Strafverfolgung Zu meiner Person 2. jur. Staatsexamen 2001 StA Nbg.-Fürth (Abt.
Nikolas Schrader. Die Strafbarkeit des Verteidigers wegen Geldwäsche ( 261 StGB) durch Annahme bemakelter Honorarmittel
Nikolas Schrader Die Strafbarkeit des Verteidigers wegen Geldwäsche ( 261 StGB) durch Annahme bemakelter Honorarmittel Nikolas Schrader Die Strafbarkeit des Verteidigers wegen Geldwäsche ( 261 StGB) durch
Als Anwalt mit einem Bein im Knast? (2) - Rechtsbeugung 339 StGB und Strafvereitelung des Anwalts schon bei der Verständigung im Strafverfahren
Als Anwalt mit einem Bein im Knast? (2) - Rechtsbeugung 339 StGB und Strafvereitelung des Anwalts schon bei der Verständigung im Strafverfahren Auszug aus einem Vortrag: Gleich bei Beginn der Darstellung
13: Vollrausch ( 323 a)
I. Allgemeines Da eine im schuldunfähigen Zustand ( 20) begangene rechtswidrige Tat aufgrund des Schuldprinzips nicht bestraft werden kann, die (schuldhafte) Herbeiführung des schuldunfähigen Zustands
Steuerstrafrecht und Steuerfahndung
Steuerstrafrecht und Steuerfahndung Veranstaltungsort: 28. Juni 2016 in München Dr. Jens Bosbach Rechtsanwalt, FAfStrR, FAfStR, München Dipl.-Finanzwirt (FH) René Solowski Landshut Landesverband der steuerberatenden
IV. Strafzumessung Regelbeispiele gem 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1-3 StGB
StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 7 Straftaten gg die persönl. Freiheit: Nötigung 1 Nötigung gem. 240 Abs. 1 und 2 StGB: Prüfungsaufbau I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Nötigungsmittel:
2. Strafrechtsklausur ( ) Hinweise zur Lösung. A. Aufbau des Gutachtens
Prof. Dr. Wolfgang Mitsch Universität Potsdam Sommersemester 2016 Probeexamen 2. Strafrechtsklausur ( 2.8.2016 ) Hinweise zur Lösung Der BGHSt 35, 86 nachgebildete Fall enthält überwiegend Probleme aus
AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester Fall 15
AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester 2016 Fall 15 Sajanee Arzner Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und neuere Rechtsgeschichte
5 IX: Beteiligung an einer Schlägerei ( 231)
5 IX: Beteiligung an einer Schlägerei ( 231) 1. Struktur: abstraktes Gefährdungsdelikt mit obj. Bedingung der Strafbarkeit 2. Tatbestand (Abs. 1 Halbs. 1) a) Schlägerei ist eine mit gegenseitigen Körperverletzungen
AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester 2016
AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester 2016 Sajanee Arzner Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und neuere Rechtsgeschichte von Prof.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. März in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF V ZB 102/11 BESCHLUSS vom 15. März 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 42 Abs. 2 Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn
Brandenburgisches Oberlandesgericht
7 U 250/03 Brandenburgisches Oberlandesgericht 014 14 O 216/03 Landgericht Frankfurt (Oder) Anlage zum Protokoll vom 5.5.2004 Verkündet am 5.5.2004... Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Was Sie über die Rechtsanwaltschaft wissen sollten.
Was Sie über die Rechtsanwaltschaft wissen sollten. www.justiz.nrw.de Das Bild von der Rechtsanwaltschaft, das manche Bürgerin und mancher Bürger hat, ist häufig von Film- oder Pressedarstellungen der
...s..~..4.."" ~t J' {. Beschluss. Verteidiger: Rechtsanwalt Stefan Lorenz, Hohe Straße 39, Leipzig
'. t I ~r... t.~..,.~'~i.'....s..~..4.."" ~t J' {. Oberlandesgericht Dresden 2. Strafsenat Aktenzeichen: 2 Ws 421/05 Beschluss vom 04. August 2005 in der Maßregel- und Strafvollstreckungssache gegen p.
Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte 10. Stunde: 253, 255; 263a; 259 StGB Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster E Mail: daniel.mueller@uni wuerzburg.de Internet: www.jura.uni wurzburg.de/lehrstuehle/schuster/mitarbeiter
Angebot und Verkauf der Kunstlederschuhe
Angebot und Verkauf der Kunstlederschuhe Strafbarkeit des G A. 263 I, III 2 Nr. 1 Var. 1 StGB: Betrug im besonders schweren Fall zu Lasten des X und zu Gunsten der S-GmbH I. Objektiver Tatbestand 1. Täuschung
Informatorische Befragung
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Informatorische Befragung 1 RdErl. IM NRW Aufgaben der Polizei bei Straßenverkehrsunfällen vom 25.08.2008 (SMBl. NRW 2051) Ein Verkehrsunfall ist jedes plötzliche
32: Versicherungsmissbrauch ( 265 StGB)
I. Allgemeines II. 32: Versicherungsmissbrauch ( 265 StGB) Der Versicherungsmissbrauch ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt und Auffangtatbestand zum Betrug. Rechtsgut (str.) Anhand der systematischen
Die rechtsgestaltende Anwaltsklausur
Diercks-Harms Referendarausbildung Recht Die rechtsgestaltende Anwaltsklausur Methodik und Examensfälle mit Lösungen Die rechtsgestaltende Anwaltsklausur Methodik und Examensfälle mit Lösungen von Dr.
Einführung in die Pflichtwahlstation Strafrecht
1 Einführung in die Pflichtwahlstation Strafrecht Die nachfolgende Darstellung soll einen ersten groben Überblick über die Tätigkeit des Strafverteidigers vom Erstkontakt mit dem Mandanten bis zur Einlassung
Universität Heidelberg Besprechungsfall 5 Sommersemester 2014
A. Strafbarkeit des A I. 263a I Var. 2 StGB zum Nachteil der E (+) a. Verwendung unrichtiger Daten (+) b. Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsprogramms (+) Datenverarbeitungsvorgang Computerverfügung
BayObLG, Urteil vom , NJW 1990, 131 Aids-Fall
BayObLG, Urteil vom 15.9.1989, NJW 1990, 131 Aids-Fall Sachverhalt: Anton hat von seinem Hausarzt erfahren, dass er mit Aids infiziert sei. Der Arzt klärt ihn dabei vollständig über die Folgen der Infizierung,
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF AnwZ (B) 3/00 BESCHLUSS vom 6. November 2000 in dem Verfahren wegen Antrags auf gerichtliche Entscheidung gemäß 223 BRAO - 2 - Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch
Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , Az. 2 Ss 654/04
Leitsatz: Das Tatbestandsmerkmal des "unbefugten Verwendens von Daten" bei 263 a StGB ist betrugsspezifisch (einschränkend) auszulegen. Ein Computerbetrug durch unbefugtes Verwenden von Daten liegt nicht
Die Strafbarkeit des Strafverteidigers wegen Strafvereitelung ( 258 StGB)
Olav Stumpf Die Strafbarkeit des Strafverteidigers wegen Strafvereitelung ( 258 StGB) Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 Erster Teil: Meinungsstand 15 A. ProzeBrechtsakzessorische
Strafprozessrecht SoS 2006
Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 2. Stunde Exkurs: Quellen des Strafprozessrechts 4. Ermittlungsverfahren a) Einleitung des Ermittlungsverfahrens aa) Formen der Einleitung
Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 7. Juni 2010, Az.: 2 Ws 93/10
Leitsatz: Von dem Begriff "Kanzlei" im Sinne der Vorbemerkung zu Teil 7 VV-RVG wird auch die Zweigstelle einer Rechtsanwaltskanzlei erfasst. Fahrtkosten für eine Geschäftsreise zu einem Ziel innehalb der
Gefährliche Körperverletzung
Gefährliche Körperverletzung Lösungshinweise Fall 1 (nach OLG Dresden NStZ-RR 2009, 337 mit Bespr. Jahn NRÜ 2010, 268) Strafbarkeit der A bzgl. 223 I; 224 I Nr. 1 Alt. 2, Nr. 2 II. Qualifikation gem. 224
BGH, Urteil vom 18. Mai 1993, BGH NStZ 1993, 489 Falscher Zeuge
BGH, Urteil vom 18. Mai 1993, BGH NStZ 1993, 489 Falscher Zeuge Sachverhalt: Bruno verursacht auf dem Heimweg fahrlässig einen Unfall mit einem anderen PKW. Um den straf- und zivilrechtlichen Folgen zu
Verständigungsverfahren in Zusammenhang mit der Regulierung deutscher Kunden zwischen Schweizer Banken und deutschen Ermittlungsbehörden.
Verständigungsverfahren in Zusammenhang mit der Regulierung deutscher Kunden zwischen Schweizer Banken und deutschen Ermittlungsbehörden. Basel, 1. März 2016 Dr. Karsten Randt A. Ausgangslage In den letzten
Vorlesung Steuerstrafrecht 2015
Vorlesung Steuerstrafrecht 2015 20. Juni 2015: Fälle zum Steuerstrafrecht 27. Juni 2015: Steuerstrafverfahren 04. Juli 2015: Risiken des Beraters und Verteidigers 1 Finanzbehörde im steuerstrafrechtlichen
Anwälte im Aufsichtsrat im Dickicht von Berufsrecht, Aktienrecht und Corporate Governance Kodex
Anwälte im Aufsichtsrat im Dickicht von Berufsrecht, Aktienrecht und Corporate Governance Kodex Dr. Hildegard Ziemons 8. Deutscher Handels- und Gesellschaftsrechtstag 2013 in Berlin Überblick Einführung
Stellungnahme. der Bundesrechtsanwaltskammer zu den Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zu den Verfassungsbeschwerde-Verfahren 1. RA M. D. wegen Versagung der Pflichtverteidigervergütung 1 BvR 2251/08 2. RA A. M. wegen Versagung der Pflichtverteidigervergütung
Akteneinsicht beantragen: So können Sie Einsicht in die Akte nehmen
Akteneinsicht beantragen: So können Sie Einsicht in die Akte nehmen Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Wichtig vorab,
Durchsuchung in der Rechtsanwaltskanzlei Verhaltenshinweise
Durchsuchung in der Rechtsanwaltskanzlei Verhaltenshinweise 1. Grundsätzliches: Verschwiegenheitspflicht Der Durchsuchungsbeschluss sollte zunächst daraufhin geprüft werden, ob eine Durchsuchung nach -
Dezember 2014 Verhinderter-Verteidiger-Fall
Humboldt-Universität zu Berlin Juristische Fakultät Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht Prof. Dr. Bernd Heinrich sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Professur und Studierende
Strafrecht II Allgemeiner Teil 2. Unterlassen, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski
Strafrecht II Allgemeiner Teil 2 Unterlassen, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski Hinweise Materialien https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/ Zum Vertiefen: Klesczewski, AT, Rn. 244-275 Klausurtermine: Abschlussklausur:
Entscheidungssammlung zum Wirtschafts- und Bankrecht
Entscheidungssammlung zum Wirtschafts- und Bankrecht Bearbeitet von RA Prof. Dr. Hans-Jürgen Lwowski, Hamburg unter Mitwirkung von Prof. Dr. Walther Hadding, Mainz Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J.
Einführung in die Strafverteidigung
Zu meiner Person: seit Januar 2015 Rechtsanwalt bei der ETL Rechtsanwälte GmbH Tätigkeitsschwerpunkt: Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht insb. Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (bundesweit) Betreiber
Übersicht: Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO / Verwertungsverbote nach 252 StPO. I. Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO
52 ff., 252 StPO - Überblick / Seite 1 Übersicht: Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO / Verwertungsverbote nach 252 StPO I. Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO Verstoß gegen 52 III StPO fehlende
Ausgangslage. Pflege im Spannungsfeld Recht - Wenn der Staatsanwalt. Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens.
Pflege im Spannungsfeld Recht - Wenn der Staatsanwalt klingelt Symposium zur beruflichen Weiterentwicklung Dresden 4. Dezember 2012 Rechtsanwalt Stephan Kreuels Münster 2 Ausgangslage Einleitung eines
Datenschutz bei Rechtsanwälten
Datenschutz bei Rechtsanwälten Vortrag von: Rechtsanwalt Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck & Quaas, Stuttgart 1 Datenschutz bei Rechtsanwälten Normen: Bereichsspezifische Normen: BRAO (insb. 43, 43a,
Lehrplan Strafrecht. 1. Lerneinheit (Klausur Nr. 1 und Nr. 2) Das scharfe Schwert der Jura!
1. Lerneinheit (Klausur Nr. 1 und Nr. 2) I. Tatbestand 1. Kausalität 2. Objektive Zurechnung a) erlaubtes Risiko b) eigenverantwortliche Selbstgefährdung c) atypischer Kausalverlauf 3. Elemente des Vorsatzes
besteht aus. a) Vorsatz. und
Prof. Dr. Michael Jasch 1... besteht aus a) Vorsatz und b) wenn das Gesetz solche nennt: besonderen subjektiven Merkmalen des Tatbestandes (z.b.: Zueignungsabsicht in 242, niedere Beweggründe in 211) 2
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF 3 StR 52/17 BESCHLUSS vom 26. Juli 2017 in der Strafsache gegen wegen Betruges ECLI:DE:BGH:2017:260717B3STR52.17.0 - 2 - Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
Inhalt. Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit
Inhalt Basiswissen StPO Lektion 1: Grundlagen 7 Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit Lektion 2: Grundsätze des Verfahrens im Strafprozess
Akad. Rat Dr. Thomas Grosse-Wilde Vorlesungsvertretung Prof. Dr. Puppe Strafrecht III
Akad. Rat Dr. Thomas Grosse-Wilde Vorlesungsvertretung Prof. Dr. Puppe Strafrecht III Täuschungsdelikte / Straftaten gegen die Rechtspflege 164 (Falsche Verdächtigung), 145 d StGB (Vortäuschen einer Straftat)
