Strafprozessrecht SoS 2006

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1 Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl

2 Gliederung 13. Stunde 4. Ermittlungsverfahren aa) Aufgabe und Funktion der Verteidigung bb) Rechte und Pflichten der Verteidigung cc) Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung 16. Juni von 9

3 aa) Aufgabe und Funktion der Verteidigung (a) Grundüberlegung Ermittlungsverfahren inquisitorischer Charakter: Hauptverhandlung inquisitorischer Charakter: Staatsanwalt schriftlicher Ablauf geheimer Ablauf Gericht ist Herr des Verfahrens & ermittelt von Amts wegen die Wahrheit objektivste Behörde der Welt, vgl. 160 Abs. 2 StPO wozu überhaupt: Verteidigung? 16. Juni von 9

4 aa) Aufgabe und Funktion der Verteidigung (b) Die Rechtsstellung der Verteidigung Extremum Meinungsspektrum Extremum Organ der Rechtspflege eingeschränkte Organtheorie Gehilfe des Beschuldigten Folgefrage: zulässiges Verteidigerhandeln Grenzen der Verteidigung Auslegung des 258 StGB Grundregel: Verteidiger macht sich nicht strafbar, wenn er sich prozessual zulässiger Mittel bedient. 16. Juni von 9

5 bb) Rechte und Pflichten der Verteidigung (a) Die Rechte des Verteidigers Anwesenheitsrecht (Vorverfahren, Hauptverfahren) Beweisantragsrecht Recht auf eigene Ermittlungen, str. Frage- und Erklärungsrecht, 240, 257, 239 Schlussplädoyer, 258 Recht auf Akteneinsicht, 147 Recht auf ungestörten und unkontrollierten Kontakt mit dem Beschuldigten, 148, 148 a Recht auf ausreichende Zeit zur Vorbereitung der Verteidigung, 145 Abs. 3 Rechtsmittelbefugnis, 297, Juni von 9

6 bb) Rechte und Pflichten der Verteidigung (b) Die Pflichten des Verteidigers gegenüber Mandanten Fürsprachepflicht, 675 ivm. 242 BGB gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten gegenüber dem Staat Wahrheitspflicht Verschwiegenheitspflicht, 203 StGB Wahrung der Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege? 16. Juni von 9

7 bb) Rechte und Pflichten der Verteidigung (c) (weitere) Grenzen der Verteidigung Verbot der Mehrfachverteidigung, 146 Schutz des Beschuldigten vor Interessenkollisionen Verteidigerausschluss, 138, 138 a Anwendbarkeit auch auf Pflichtverteidiger? Geldwäscheverdacht bei Verteidigung von Vortaten (Katalogtaten) der Geldwäsche BVerfG NJW 2004, Juni von 9

8 bb) Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung (a) Systematik Beistand, 149 Pflichtverteidigung Wahlverteidigung notwendige Verteidigung freiwillige Verteidigung Abs. 4, 118 a Abs Abs a, b 16. Juni von 9

9 bb) Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung (b) ausgewählte Probleme und Fragestellungen Zwangs-/Sicherungsverteidiger gegen den Willen des Beschuldigten Auswahl des Pflichtverteidigers, 141, 142 StPO Rücknahme und Widerruf der Bestellung, 143 StPO Widerruf auch bei Unfähigkeit des Verteidigers? 16. Juni von 9

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