Grundlagen der Anwaltstätigkeit. Erfahrungen aus der Anwaltspraxis
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- Valentin Krause
- vor 8 Jahren
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1 Grundlagen der Anwaltstätigkeit Erfahrungen aus der Anwaltspraxis
2 Übersicht: Der Anwalt und seine Aufgaben Die anwaltlichen Pflichten und Rechte Zu einzelnen wichtigen Berufsregeln Zum Verhalten von Anwälten gegenüber von Gegenparteien, Gerichten und Dritten (im Speziellen: zum Verhalten von Parteien und Anwälten in familienrechtlichen Verfahren) Tipps
3 Der Anwalt und seine Aufgaben Die Prozessführung bildet bei den meisten Anwälten nur einen kleinen Teil ihrer Tätigkeit.
4 1. Der Anwalt als Berater Es ist eine der wichtigsten Aufgaben des Anwalts, durch seinen Rat Rechtsstreitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen, also Prozesse zu vermeiden. Anwältinnen und Anwälte unterstützen in den verschiedensten Lebenssituationen und unterschiedlichsten Rechtsgebieten.
5 1.1 Aussergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts als Berater: Aufsetzen von Verträgen, Reglementen und sonstigen Schriftstücken Beurteilen der Gültigkeit und Tragweite von Schriftstücken Beurteilen von Ansprüchen aller Art Verhandeln über die Regelung von Ansprüchen
6 Schlichten und Lösen von Streitigkeiten zur Vermeidung von Prozessen Lösen von familienrechtlichen Problemen Beraten in steuerrechtlichen, erbrechtlichen, gesellschafts- und betriebsrechtlichen und vielen anderen Angelegenheiten Beraten in verschiedenen Lebenssituationen
7 1.2 Vorgehen des Anwalts Der Anwalt wird als Berater vor allem Rechtsfragen prüfen und dabei sehr sachlich und analytisch vorgehen. Darüber hinaus wird sich ein guter Anwalt aber auch immer bemühen, seine Klienten in ihrer jeweiligen Lebenssituation zu beraten und dabei nicht nur juristisch argumentieren.
8 Der Anwalt ist es sich gewohnt, Verantwortung zu übernehmen und auch zu tragen. Er kann seine oft schwierige Aufgabe aber nur dann erfüllen, wenn sein Klient ihm volles Vertrauen entgegenbringt. Wer ein juristisches Problem hat, sollte es frühzeitig mit einem Anwalt besprechen.
9 2. Der Anwalt vor Gericht: Es ist Aufgabe des Anwalts: Den Sachverhalt genau abzuklären und dabei das Wesentliche vom Unwesentlichen zu trennen. den Sachverhalt den einschlägigen Gesetzesbestimmungen zuordnen.
10 die Beweismittel zusammenzustellen. schriftliche Eingabe aufzusetzen und/ oder sich für mündlichen Vorträge so vorzubereiten, dass möglichst überzeugend argumentiert werden kann. an der Verhandlung dort, wo es möglich und notwendig ist, Einfluss zu nehmen.
11 3. Exkurs: unentgeltliche Rechtspflege, amtliche Verteidigung und Opferhilfe
12 3.1. unentgeltliche Rechtspflege: Voraussetzungen: der Rechtssuchende ist mittellos und das Rechtsbegehren erscheint nicht als aussichtslos
13 Bemerkungen: Wenn die Partei zu Vermögen kommt, besteht eine Rückzahlungspflicht für das vom Staat vorgeschossene Anwaltshonorar! Unentgeltliche Rechtspflege wird nur im Prozess gewährt. Für beratende Tätigkeit des Anwalts besteht diese Möglichkeit leider nicht.
14 Es ist dem Anwalt nicht erlaubt, nebst der Entschädigung, die er vom Staat erhält, auch noch vom Klienten ein Honorar zu verlangen.
15 3.2. Amtliche Verteidigung Unter bestimmten Voraussetzungen hat ein Beschuldigter oder Angeklagter Anspruch darauf, von einem Anwalt verteidigt zu werden, der vom Staat entschädigt wird, dies gemäss Art. 130 StPO u.a. in folgenden Fällen:
16 die Untersuchungshaft dauert einschliesslich einer vorläufigen Festnahme mehr als 10 Tage; der beschuldigten Person droht eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder eine freiheitsentziehende Massnahme;
17 die beschuldigte Person kann ihre Verfahrensinteressen wegen ihres körperlichen oder geistigen Zustandes oder aus anderen Gründen nicht ausreichend wahren, und die gesetzliche Vertretung ist dazu nicht in der Lage.
18 3.3. Opferhilfe Opfer von Straftaten haben Anspruch auf juristische Soforthilfe und unter Umständen auch auf weitere Hilfe.
19 Die anwaltlichen Pflichten und Rechte 1. Anwendbares Recht
20 1.1 Auftragsrecht (Art. 394 ff. OR) Als Beauftragter ist der Anwalt gemäss Art 398 ff. OR verpflichtet, die ihm vom Klienten übertragenen Geschäfte sorgfältig auszuführen und darüber Rechenschaft abzulegen.
21 Das Gegenstück zu den vertraglichen Pflichten des Anwalts bildet sein Recht auf Honorar. Wenn keine Honorarvereinbarung abgeschlossen wurde, gilt gemäss Art. 394 Abs. 3 OR was üblich ist.
22 1.2 Anwaltsgesetz (BGFA) Anwälte unterstehen den Regeln des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwälte. Sie müssen fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen, damit sie zur Berufsausübung zugelassen werden.
23 Anwälte unterliegen strengen Berufsregeln. Die Einhaltung der Berufsregeln wird von staatlichen Organen überwacht. Im Kanton Aargau ist die Anwaltskommission zuständig.
24 1.3 Standesregeln vom Berufsverband Ergänzend sind auch die Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) zu beachten. Kantonale verbandsinterne Gremien, die Standesgerichte, wachen darüber dass die Berufs- und Standesregeln eingehalten werden.
25 Zu einzelnen wichtigen Berufsregeln: 1. Sorgfältige und gewissenhafte Berufsausübung
26 1.1 Wer trifft die grundlegenden Entscheide? Der Klient als Auftraggeber ist für alle grundlegenden Entscheide, welche den Kern der Angelegenheit betreffen, zuständig.
27 Der Anwalt darf nicht gegen den Klientenwillen handeln (oder untätig bleiben), stattdessen muss er das Mandat niederlegen. Eine Niederlegung des Mandats kann dem Klienten aber gerade bei laufenden Fristen oder kurz vor einer Verhandlung schaden, was der Anwalt unter allen Umständen vermeiden muss. Er kann deshalb auch zu prozessualen Schritten gezwungen sein, die er selber unterlassen würde.
28 1.2 Wer entscheidet über Strategie und Taktik? Der Anwalt entscheidet selbständig, welche Strategie verfolgt wird und welche prozessualen und taktischen Schritte zu ergreifen sind.
29 1.3 Informationen Im Zusammenhang mit der berufsrechtlich relevanten Treuepflicht haben vor allem die Aufklärungs- und Benachrichtigungspflichten des Anwalts grosse Bedeutung.
30 1.4 Akten Nach Abschluss des Mandates müssen die Akten dem Klienten möglichst rasch zurückgegeben werden. Die Handakten sind während zehn Jahren aufzubewahren.
31 2. Unabhängigkeit Die Unabhängigkeit bildet die Voraussetzung für das Vertrauen in den Anwalt (und auch in die Justiz). Der unabhängige Anwalts betreibt selbständig ein Anwaltsbüro und ist somit immer auch selbständiger Unternehmer.
32 2.1 Unabhängigkeit und Interessenkollision Der Anwalt muss bei der Ausübung seines Mandates von Dritten unabhängig sein.
33 2.2 Unabhängigkeit gegenüber dem Klienten Es wird bis zu einem gewissen Grad auch verlangt, dass der Anwalt auch gegenüber von seinem Klienten unabhängig ist. Sind sich Anwalt und Klient nicht einig, bleibt dem Anwalt nichts anderes übrig, als das Mandat nieder zu legen.
34 3. Das Berufsgeheimnis Das Berufsgeheimnis ist wesentlich für das Vertrauensverhältnis zwischen dem Anwalt und seinem Klienten. Das Berufsgeheimnis ist zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann gültig.
35 Die Schweige- und Treuepflicht endet nicht mit dem Erlöschen des Mandatsverhältnisses. Grundsätzlich gilt das Berufsgeheimnis auch gegenüber den Erben eines Klienten.
36 Zum Verhalten von Anwälten gegenüber von Gegenparteien, Gerichten und Dritten 1. Anwaltsstil Der Anwalt ist in seiner Haupttätigkeit Parteivertreter. Er hat alles zu tun, was seiner Partei nützt, und alles zu unterlassen, was ihr schadet.
37 Wenn ein Anwalt nicht eifrig die Interessen seiner Partei vertritt, so erfüllt er das Mandat nicht gehörig. Der Anwalt hat nicht nur das Recht, sondern geradezu die Pflicht, Missstände und Mängel zu rügen.
38 Scharfe Ausdrucksweisen und Aggressivität in Rechtsschriften sind zwar grundsätzlich zulässig, dies jedoch im Rahmen des Anstandes und der Sachlichkeit. Es gibt aber auch Grenzen, die beachtet werden müssen!
39 2. Im Speziellen: Verhalten von Parteien und Anwälten in familienrechtlichen Streitigkeiten Die Frage, wem die elterliche Obhut zugeteilt wird, hat meist weitere sehr einschneidende (oft auch existentielle) Folgen für die Parteien
40 Die Parteien haben unterschiedliche Wahrnehmungen und Vorstellungen insbesondere in Bezug auf das Kindswohl
41 Kinder haben Loyalitätskonflikte Kinder sind manipulierbar Kinder können sich als Konflitkbewältigungsstrategie mit einem Elternteil gegen den anderen Elternteil verbünden und ihn im Extremfall sogar ablehnen
42 Provokative Aussage: Wenn man hauptsächlich auf das Kindswohl und die Wünsche der Kinder abstellt, kann dies in extremen Fällen dazu führen, dass die Existenz und die Lebensqualität von Eltern massiv beeinträchtigt wird Beispiel: Urteil des Bundesgerichts 5A_157/2012
43 Tipps im Umgang mit anwaltlich vertretenen Klienten Klare Regeln Gleichbehandlung von beiden Elternteilen Information der Anwälte
44 Tipps im Umgang mit Anwälten Analytisch und sachlich argumentieren Fragen stellen sich helfen lassen Fristen setzen Verbindlich bleiben Unstimmigkeiten ansprechen
45 Hinweise BGFA (Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte oder Anwaltsgesetz vom 23. Juni 2000), SR EG BGFA (Einführungsgesetz zum Anwaltsgesetz vom 2. November 2004), SAR Standesregeln SAV (Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes vom 10. Juni 2005) (Schweizerischer Anwaltsverband) (Aargauischer Anwaltsverband)
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