Strafprozessrecht SoS 2006
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- Lars Hafner
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1 Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl
2 Gliederung 12. Stunde 4. Ermittlungsverfahren e) Beschuldigter aa) Begriff Beschuldigter bb) Verfahrensstellung des Beschuldigten cc) Vernehmung des Beschuldigten dd) verbotene Vernehmungsmethoden 2. Juni von 10
3 e) Beschuldigter aa) Begriff Beschuldigter Abhängigkeit von der Bestimmung des Tatverdachts; s.o. Folge: Belehrungspflicht Problem: Umgehung durch Polizeipraxis, die die technische Beschuldigtenvernehmung hinauszögern? 2. Juni von 10
4 bb) Verfahrensstellung des Beschuldigten Beschuldigter Prozessobjekt Doppelstellung Prozesssubjekt Beschuldigter hat Pflichten. Beschuldigter hat Rechte. Mitwirkungs-/ Duldungspflichten Mitwirkungs-/ Gestaltungsrechte - Fortsetzung - 2. Juni von 10
5 bb) Verfahrensstellung des Beschuldigten Beschuldigter Doppelstellung Mitwirkungs-/ Duldungspflichten Mitwirkungs-/ Gestaltungsrechte Pflicht zum Erscheinen vor Richter und StA Pflicht zur Angabe von Personalien ( 111 OWiG)? Pflicht zur passiven Duldung von Zwangsmaßnahmen aber: keine Pflicht zur aktiven Mitwirkung Anspruch auf rechtliches Gehör (Prozessmaxime) Recht auf anwaltlichen Beistand Beweisantragsrecht Anwesenheitsrechte Informationsrechte Fragerechte 2. Juni von 10
6 cc) Vernehmung des Beschuldigten (1) Ablauf der Vernehmung gem. 136, 163 a Abs. 3 und 4 StPO (a) (b) (c) (d) (e) Vernehmung zur Person (Identitätsfestellung) Eröffnung des Tatvorwurfs Belehrung über Recht zur Aussageverweigerung Recht zur Verteidigerkonsultation Beweisantragsrecht Mitteilung der Verdachtsgründe Vernehmung zur Sache zu den persönlichen Verhältnissen zum Tatvorwurf 2. Juni von 10
7 (2) ausgewählte Fragestellungen und Probleme Beginn der Beschuldigteneigenschaft nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Belehrungspflichten Anforderungen an die Ermöglichung einer Verteidigerkonsultation formeller vs. funktioneller Vernehmungsbegriff (Hörfalle, Spontanäußerung, informatorisches Befragen) 2. Juni von 10
8 dd) verbotene Vernehmungsmethoden, 136 a StPO (1) verbotene Mittel Verbot der Beeinträchtigung der Willensentschließungs- und Willensbetätigungsfreiheit durch Misshandlung Ermüdung körperlichen Eingriff Verabreichung von Mitteln Quälerei Täuschung Hypnose Anwendung von Zwang Drohung mit einer unzulässigen Maßnahme Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit beeinträchtigen 2. Juni von 10
9 dd) verbotene Vernehmungsmethoden, 136 a StPO (2) Absicherung der Vorschrift vor einem Leerlaufen 343 StGB (Aussageerpressung) absolutes Verwertungsverbot gem. 136 a Abs. 3 S. 2 StPO aber: Aussage kann wiederholt werden; Verwertung nur bei qualifizierter Beschuldigtenbelehrung. 2. Juni von 10
10 (3) Ausgewählte Fragestellungen und Probleme Abgrenzung der Täuschung von der bloßen kriminalistischen List Androhung von Folter (Fall Daschner) Einsatz eines Polygraphen (Lügendetektor) Wer ist (alles) Adressat von 136 a StPO? Verwertungsverbot, wenn Dritte unter 136 a-methoden Beschuldigten-Aussagen herbeiführen Sperrt 136 a StPO eine Aussageerzwingung in einem nicht-strafrechtlichen Verfahren? Fernwirkung ( fruit of the poisonous tree doctrine ) 2. Juni von 10
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