VL Strafverfahrensrecht SS Beweisaufnahmen. Beweisaufnahmen. Hubert Hinterhofer

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1 VL Strafverfahrensrecht SS 2009 Hubert Hinterhofer Beweis Tatsachenfeststellungen im Urteil müssen mit Beweismitteln untermauert werden Prozessualer Beweismittelbegriff: keine taxative Aufzählung der BM Beweisthema Unmittelbar rechtserhebliche Tatsachen Indizien Beweis Grundsatz des tatnächsten BM Beweisaufnahme sowohl im EV als auch im HV Zentrale Beweismittel: Zeugen, Beschuldigter, Sachverständige, Augenschein und Tatrekonstruktion 1

2 Definition Eine vom Beschuldigten verschiedene Person Unmittelbare oder mittelbare Wahrnehmung von relevanten Tatsachen Aussage Unmittelbare Tatzeugen/Zeugen vom Hörensagen Zeugenpflichten Erscheinenspflicht Wahrheitspflicht Vernehmungsverbote ( 155) Von Amts wegen zu beachten Nichtigkeitssanktion Ausgeschlossene Zeugen Geistliche Beamte Mitglieder parlamentarischer U-Ausschüsse Zeugnisunfähige Aussagebefreiungs- und Aussageverweigerungsrechte ( ) In der Disposition des Berechtigten Aussagebefreiungsrecht: Recht zur Verweigerung der gesamten Aussage; keine thematische Einschränkung Aussageverweigerungsrecht: Recht zur Verweigerung einzelner Fragen; thematisch eingeschränkt 2

3 Aussagebefeiungsrechte Angehörige Angehörige des Beschuldigten is des 72 StGB Ex-Ehegatten Ausnahme: erwachsene PB Unmündige Tatopfer/Sexualtatopfer Erst nach kontradiktorischer gerichtlicher Vernehmung Einmal müssen sie also im Verfahren vor Gericht aussagen Aussageverweigerungsrechte Drohende Selbstbelastung Drohende Belastung eines Angehörigen (der noch nicht angeklagt ist, sonst ja Aussagebefreiungsrecht nach 156 Abs 1 Z 1) Aussageverweigerungsrechte Angehörige bestimmter Berufe Rechtsberatende Berufe (Verteidiger, RA, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder) Fachärzte für Psychiatrie (nicht aber sonstige Ärzte) Psychotherapeuten Psychologen Bewährungshelfer Eingetragene Mediatoren Mitarbeiter psychosozialer Einrichtungen Medienberufsträger Wahlberechtigte 3

4 Umgehungsverbot ( 157 Abs 2) Für die in 157 Abs 1 Z 2 bis 5 genannten Aussageverweigerungsrechte Ausdrückliche Nichtigkeit Recht zur Verweigerung einzelner Fragen ( 158) Schande Drohender vermögensrechtlicher Nachteil Sexualtatopfer (Einzelheiten der Tat) Höchstpersönlicher Lebensbereich Aussage bei Unerlässlichkeit erzwingbar Informationspflicht und Verstöße dagegen Information an den Zeugen vor Vernehmung Glaubhaftmachung durch Zeugen Angehörige Belehrung und Verzicht auf Aussagebefreiungsrecht Bei sonstiger Nichtigkeit der Aussage Aussageverweigerungsrechte nach 157 Abs 1 Z 2-5 Fehlende Information führt zur Nichtigkeit Nur teilweise Nichtigkeit Drohende Selbstbelastung Keine Nichtigkeitssanktion bei fehlender Belehrung Durchführung der Vernehmung Grundsatz: ohne Beisein der Verfahrenbeteiligten im EV Ausnahme: kontradiktorische Vernehmung ( 165) = parteiöffentlich Vertrauensperson (auf Verlangen) Suggestivfragen: ausnahmsweise zulässig Anonyme Vernehmung ( 162) Zeugenschutz Begrenzte Aussageverweigerung Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes Gegenüberstellung ( 163) Identifizierung Abweichende Aussagen Verwertungsverbot ( 166) 4

5 Vernehmung des Beschuldigten ( 153; ) Aussage des Beschuldigten = Beweismittel Schweigerecht (nemo tenetur-grundsatz) Vernehmungsablauf Belehrungspflicht Recht auf Beiziehung eines Verteidigers Befragung über persönliche Verhältnisse Zusammenhängende Darstellung zum Tatvorwurf Vernehmung des Beschuldigten ( 153; ) Verbotene Vernehmungsmethoden Versprechungen, Drohungen, Zwang Fangfragen Suggestivfragen: nur ausnahmsweise zulässig Kontradiktorische Vernehmung ( 165) Unter Anwesenheit der StA und anderer Verfahrensbeteiligter (zb PB, Opfer) Einvernahme durch Gericht Vernehmung des Beschuldigten ( 153; ) Verwertungsverbot ( 166) Folter: absolutes Verbot bei sonstiger Nichtigkeit Sonstige unerlaubte Methoden, die fundamentale Verfahrensgrundsätze verletzen: Abwägung Unterlassene Belehrung Keine ausdrückliche Nichtigkeit Aber: Erkundigung in Umgehung der Vorschriften über die Beschuldigtenvernehmung > nichtig nach 152 Abs 1 5

6 Sachverständige ( ) Definition Besonderes Fachwissen Befundaufnahme = Feststellung beweisrelevanter Tatsachen Gutachten = rechtsrelevante Schlussfolgerungen und deren Begründung Bestellung von SV Besonderes Fachwissen erforderlich Bevorzugt aus Sachverständigenliste Bestellung durch StA oder Gericht Einwendungsrecht der Parteien Sachverständige ( ) Zwingende Beiziehung von SV: Unterbringungsverfahren ( 429 Abs 2 Z 2; 430 Abs 4; 439 Abs 2) Befangenheit Sinngemäß zur Befangenheit von Kripo/StA Teilweise durch Nichtigkeit abgesichert Sachverständige ( ) Mängel in Befund/Gutachten Befragung des SV Bestellung eines weiteren SV Abgrenzungsfragen Sachverständiger Zeuge Privatgutachter Kein SV is der StPO Entkräftung des SV-Gutachtens mithilfe des Privatgutachters ( 249 Abs 3) 6

7 Dolmetscher ( 125 Z 2; 126, 127) Übersetzer Aufgabenbereich Übersetzungshilfe ( 56): fremdsprachige Beschuldigte Bei Vernehmung anderer fremdsprachiger Personen Übersetzung von Schriftstücken Dolmetscher ( 125 Z 2; 126, 127) Bestellung von Dolmetschern Kompetenz Ungeregelt Kripo, StA, Gericht Bevorzugt: Dolmetscherliste Befangenheit Sinngemäß zur Befangenheit von Kripo/StA Teilweise durch Nichtigkeit abgesichert Augenschein und Tatrekonstruktion ( 149 f) Augenschein Sinnliche Wahrnehmung und deren Dokumentation durch Bild- oder Tonaufnahme Personen, Gegenstände, Örtlichkeiten ( Lokalaugenschein ) Kripo selbständig Amtsvermerk 7

8 Augenschein und Tatrekonstruktion ( 149 f) Tatrekonstruktion Vernehmung des Beschuldigten oder einer anderen Person im Zuge eines Nachstellens des mutmaßlichen Tatgeschehens Durchführung durch das Gericht auf Antrag der StA Teilnahmerecht für die Verfahrensbeteiligten Erkundigungen ( 151 Z 1; 152) Definition Verlangen von Auskunft Entgegennehmen einer Mitteilung Freiwilligkeit der Auskunft/Mitteilung Zweck: Vorbereitung einer Beweisaufnahme Umgehungsverbot in Bezug auf Beschuldigtenvernehmung Zeugenvernehmung 8

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