Psychosoziale Prozessbegleitung in Österreich. Barbara Unterlerchner Weisser Ring Wien Berlin, 7.
|
|
- Alfred Waltz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Psychosoziale Prozessbegleitung in Österreich Barbara Unterlerchner Weisser Ring Wien Berlin, 7. Oktober 2015
2 Entstehungsgeschichte Modellprojekt psychologische und juristische Prozessbegleitung Kooperationsprojekt zwischen 2 Beratungsstellen + Opferanwältin Zielgruppe: Kinder als Betroffene von sexueller Gewalt StPRG 2004: 65 Z ivm 66 Abs 2 östpo 2. Gewaltschutzgesetz 2009: Ausweitung der psychosozialen PB auf das zivilrechtliche Verfahren gemäß 73b özpo, 7/1 öaußstrg, und sinngemäß 78 öeo
3 Warum psychosoziale Prozessbegleitung? Schutz vor sekundärer Traumatisierung im Gerichtsverfahren Schutz- und Schonungsrecht Belastungsfaktoren: Lange Wartezeiten Mehrfache Befragungen Begegnung mit Täter/in Aussage vor anderen Personen bzw. der Öffentlichkeit Mangelnde Informationen über Verfahrensgang bzw. -ausgang
4 Gesetzliche Grundlagen 3- gliedriger Opferbegriff ( 65 östpo) a) Opfer von vorsätzlicher Gewalt, Drohung und Beeinträchtigung der sexuellen Integrität b) Angehörige (nahe Ang. + Zeug/inn/en) von durch Straftat getöteten Personen c) Opfer sonst. Straftaten a + b Anspruch auf Prozessbegleitung
5 Gesetzliche Grundlagen Voraussetzungen gem. 66/ östpo Erforderlichkeit zur Wahrung prozessualer Rechte Persönliche Betroffenheit Ausnahme: Entfall der Erforderlichkeitsprüfung bei Opfer unter 14. LJ die in sexueller Integrität verletzt wurden Psychosoziale PB umfasst Vorbereitung auf Verfahren und damit verbundene Belastungen Begleitung im Ermittlungsverfahren und zur HV Aufgabe: Stabilisieren des Opfers (allenfalls dessen Bezugsperson(en)
6 Zuständigkeiten Finanzierung: Bundesministerium für Justiz Die Bundesministerin für Justiz ist ermächtigt, bewährte geeignete Einrichtungen vertraglich zu beauftragen, Opfern im Sinne des 65 Z1 lit. a und b nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen Prozessbegleitung zu gewähren. Warum Opferhilfeeinrichtungen? Fachwissen erforderlich Entlastung der Justiz Sachverständigengutachten für Einzelfall, hoher Kostenaufwand, Verfahrensverzögerung
7 Kriterien für die Erforderlichkeitsprüfung Jedenfalls erforderliche bei: Mj. Opfer Opfer sexualisierter Gewalt Traumatisierung, psychische Verfassung Unerfahrenheit im Umgang mit Gerichten Fehlende kognitive Fähigkeit zur Bewältigung des Strafverfahrens, Sprachbarrieren Erhöhte emotionale Belastung durch vorangegangene persönliche Beziehung zum/zur Täter/in Angst aufgrund des Gefahrenpotentials des/der Täter/in (Schutzfunktion)
8 Dauer Prozessbegleitung bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens Ausnahmen: psychosoziale PB im östvg: Bei Opfern isd 65 a + Opfer von Gewalt in Wohnungen Antragstellung über Verständigung vom ersten unbewachten Verlassen d. Täters/ in aus Strafhaft ( 149/5) Verständigung und Äußerungsrecht für Opfer von sexualisierter Gewalt bei elektronisch überwachten Hausarrest ( 156d/3)
9 Kostenersatz Innerhalb von 14 Tagen nach HV Bekanntgabe der Kosten an Gericht Im Strafverfahren max. Pauschalbetrag von EUR 1000,- Im Zivilverfahren max. EUR 800,-, EUR 1.200,- wenn Opfer Verfahrenshilfe in Anspruch nimmt Abrechnung BMJ pro Quartal durch OHI Einrichtung Kosten/Stunde: Diplomierte/r Sozialarbeiter/in od. vergleichbare Qualifikation: EUR 63,- Psychotherapeut/in: 71,- EUR Ohne USt
10 Leistungskatalog (abrechenbar in FDB der Justiz) Teilnahme an Anzeigeerstattung, Vernehmung Polizei/StA, Befundaufnahme-SV, Tatausgleich, Tatrekonstruktion, Verhandlung, sonstiges Beratungsgespräche (auch telefonisch) Erstberatung Akteneinsicht Konferenz mit Opfer und/oder anderen Korrespondenz Schriftsätze (z.b. Anträge auf Verständigung) Nachbesprechung Schlussbesprechung Telefonat/Koordination extern/intern Barauslagen: Dolmetschkosten, Kilometergeld
11
12 Systematik der Opferhilfe Derzeit 46 Opferhilfeeinrichtung vertraglich beauftragt durch BMJ Einteilung in 3 Bereiche (Frauen, Kinder, Opfer von situativen Straftaten) Vorteil: hohe Spezialisierung! Nachteile: mangelhaft abgedeckte Opfergruppen (Männer als Betroffene von MH, Betroffene von hate crimes, Menschen mit Behinderungen Unklare Fallzuständigkeiten (Kinder als mittelbare Opfer, 16 jähriger Jugendlicher als Raubopfer)
13 idealer Verlauf PB beginnt vor Anzeigeerstattung! 10 StPO: Informationspflicht für Opfer durch Polizei, StA und Gericht Opfer wird bereits zur ersten EV prozessbegleitet Psychosoziale PB sollte immer mit juristischer PB einhergehen Psychosoziale PB = Schnittstelle zwischen Opfer, jur. PB und Justiz übersetzt den Verlauf des Verfahrens Keine inhaltliche Beratung Psychosoziale PB ist nicht Rechtsberatung, Therapie oder Krisenintervention Psychosoziale PB ist nicht gleichzeitig Vertrauensperson
14 Kosten Prozessbegleitung (psychosozial + juristisch) Jahr Einrichtung Opfer Förderung EUR/ Opfer ,68 EUR 331, ,85 EUR 1.092, ,- EUR 1.072,23 Weisser Ring (2013/2014): Förderung in EUR ,-
15 Kosten psychosoziale PB 2013 Förderung in EUR Davon MJ gesamt , ,66 Frauen , ,80 Männer , ,86
16 Problemfelder Artikel 22 Opfer RL 29/2012 Kein Rechtsmittel bei Nicht-Gewährung Fallkonstellationen mit hoher Betroffenheit, aber kein Anspruch auf PB, z.b.: Fahrlässige schwere Körperverletzung Kinder als unmittelbare Opfer Mangelnde Information über Prozessbegleitung seitens der Behörden
17 Ausbildung Bisher interne Ausbildung (OHI- Einrichtung) Psychosoziale Prozessbegleiter/in muss institutionell in OHI-Einrichtung eingebunden sein Standards für 3 Bereiche (Kinder, Frauen, situativ) Erarbeitung eines verpflichtenden Ausbildungscurriculum (8tägig), Finanzierung BMJ
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Dieses Mal ist nicht die Treppe
Dieses Mal ist nicht die Treppe schuld Begleitung von der polizeilichen Anzeige bis zum Prozessende Mag. a Birgit Thaler-Haag Frauenhaus Salzburg RINGVORLESUNG Eine von fünf: Schrittweise Wege aus der
Mehr3. Opferrechtsreformgesetz. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
3. Opferrechtsreformgesetz Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 3. Opferrechtsreformgesetz Mit dem Gesetzentwurf werden die Opferschutzrichtlinie (Richtlinie 2012/29/EU) umgesetzt und
MehrDie psychosoziale Prozessbegleitung. Informationen für Verletzte einer Straftat.
Die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren. Informationen für Verletzte einer Straftat www.justiz.nrw Was ist psychosoziale Prozessbegleitung? Ab dem 1. Januar 2017 besteht für Opfer einer
MehrÄnderungen der StPO durch das Budgetbegleitgesetz 2009 (BGBl I 52/2009) 1. Zusammenfassung der wesentlichen Bestimmungen
Änderungen der StPO durch das Budgetbegleitgesetz 2009 (BGBl I 52/2009) MMag.a Dina Nachbaur 1. Zusammenfassung der wesentlichen Bestimmungen 1.1 VERSTÄNDIGUNGSPFLICHTEN / LADUNG 25 Abs. 3 sieht keine
MehrPsychosoziale Prozessbegleitung. Wir begleiten Sie. bmjv.de
Psychosoziale Prozessbegleitung Wir begleiten Sie bmjv.de PSYCHOSOZIALE PROZESSBEGLEITUNG Wir begleiten Sie Sie oder Ihr Kind ist Opfer einer Gewalt- oder Sexualstraftat geworden oder Sie haben einen nahen
MehrZVÖ Fachtagung 2018 Der Verkehrsunfall als Auslöser von Opferrechten
ZVÖ Fachtagung 2018 Der Verkehrsunfall als Auslöser von Opferrechten Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug Schnallen Sie sich an Es geht zu den Opferrechten Verkehrsunfall Erkenntnis des VwGH vom 17.6.1992, Zahl:
MehrInformationen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Informationen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Opferhilfe worum geht es? Seit 1993 ist die Opferhilfe in der Schweiz gesetzlich geregelt. Am 1. Januar 2009 ist das vollständig revidierte
MehrDie psychosoziale Prozessbegleitung in der Strafprozessordnung. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die psychosoziale Prozessbegleitung in der Strafprozessordnung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Fall aus der Praxis 1 Der Berliner Gynäkologenprozess vor dem LG Berlin 1984 bis 1986
MehrIst ein Neubeginn möglich?
Ist ein Neubeginn möglich? Qualifizierter Opferschutz VHR Victims at Highest Risk Chef-Insp. Daniela Hauser Bundeskriminalamt Wien, Zeugenschutzprogramm und systemischer Opferschutz Abteilung 5 Kriminalpolizeiliche
MehrVO 2: Schritt 2. Schutzmöglichkeiten, Rechte und Ansprüche
VO 2: Schritt 2 Schutzmöglichkeiten, Rechte und Ansprüche 28.11.2017 Barbara Ille, DSAin, barbara.ille@interventionsstelle-wien.at Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Schutzmöglichkeiten, Rechte
MehrOpferschutz Pressekonferenz am Dr. Maria Berger, Bundesministerin für Justiz
Dr. Maria BERGER Bundesministerin Opferschutz Pressekonferenz am 27.8.2008 Dr. Maria Berger, Bundesministerin für Justiz Opfer von Straftaten wollen gehört, ernst genommen und anerkannt werden, mit einem
MehrInanspruchnahme der psychosozialen Prozessbegleitung in Bremen und Bremerhaven
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1471 Landtag 19. Wahlperiode 09.01.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Inanspruchnahme der psychosozialen Prozessbegleitung
MehrTextgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
1 von 6 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches Strafbare Handlungen im Ausland, die ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bestraft werden Strafbare Handlungen im Ausland, die
MehrRechtliche Fragen im Bereich sexualisierte Gewalt
Verfahrensarten Rechtliche Fragen im Bereich sexualisierte Gewalt Strafverfahren als Zeuge/Zeugin Familienverfahren Zivilverfahren Sozialgerichtsverfahren Verwaltungsverfahren, arbeitsgerichtliche oder
MehrGewalt und Sexualprävention
Gewalt und Sexualprävention Referentin CI Ulrike Hais Abteilung für Kriminalprävention 1090 Wien, Wasagasse 22 Tel: 01/31310-37420 Ulrike. Hais@polizei.gv.at Präventives Angebot der Polizei Vorträge: Lehrerinformationen
MehrQualitätsstandards zur psychosozialen Prozessbegleitung für den Landgerichtsbezirk Leipzig
Qualitätsstandards zur psychosozialen Prozessbegleitung für den Landgerichtsbezirk Leipzig vorgelegt und erarbeitet durch den Arbeitskreis psychosoziale Prozessbegleitung im Landgerichtsbezirk Leipzig
MehrPsychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern
Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern Workshop 4: Informieren-begleiten-stärken-von der Anzeige bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens 1.
MehrInformationen zum Thema Häusliche Gewalt. Frauenprojekte des Paritätischen Cuxhaven
Informationen zum Thema Häusliche Gewalt Frauenprojekte des Paritätischen Cuxhaven Art.3.2: GG der Bundesrepublik Deutschland Männer und Frauen sind gleichberechtigt!!! Definition HÄUSLICHE GEWALT : Der
MehrTextgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
1 von 7 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches Strafbare Handlungen im Ausland, die ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bestraft werden Strafbare Handlungen im Ausland, die
MehrDie Opferhilfe (seit 1993 ein Bundesgesetz)
Die Opferhilfe (seit 1993 ein Bundesgesetz) Opferhilfeberatung Opferhilfebehörde, Opferhilfegesetz Abgrenzung Opferhilfe- Sozialhilfe Fragen und Diskussion Adressen und weitere Informationen Wer ist Opfer
MehrMerkblatt. für Opfer einer Straftat
Merkblatt für Opfer einer Straftat Merkblatt für Opfer einer Straftat Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat? Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straf tat zu werden. Egal, ob es um einen
MehrAntrag auf Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin / psychosozialer Prozessbegleiter
An das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Referat 36 Werner-Seelenbinder-Straße 5 99096 Erfurt Antrag auf Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin / psychosozialer
MehrDr. Michael Jasch
Dr. Michael Jasch 1 2 1 21.09.16 ARD-Sender: Die Akte Zschäpe 3 Seit Mitte der 1980er Jahre verstärktes Bemühen um Opferinteressen. Opfer wünschen sich überwiegend Anerkennung und Wiedergutmachung nicht
MehrMerkblatt für Opfer einer Straftat
Merkblatt für Opfer einer Straftat 2016 2 Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat? Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat zu werden. Egal, ob es um einen Taschendiebstahl, eine schwere
MehrInterventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels
Auszug aus dem Buch: Entschädigung für Betroffene des Menschenhandels in Österreich (Seite: 106-111) Empfehlungen: 1) Wie die Fallanalyse gezeigt hat, funktioniert die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen
MehrPsychosoziale Prozessbegleitung im Kontext der interdisziplinären Zusammenarbeit
Psychosoziale Prozessbegleitung im Kontext der interdisziplinären Zusammenarbeit Notwendigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit..keine Berufsgruppe wird das Problem der sexuellen Gewalt und sexuellen
MehrHilfe und/oder Strafe bei häuslicher Gewalt? Täterarbeit aus Sicht der Staatsanwaltschaft
Hilfe und/oder Strafe bei häuslicher Gewalt? Täterarbeit aus Sicht der Staatsanwaltschaft I. Aufgabe der Staatsanwaltschaft - Legalitätsprinzip Verfolgungszwang bei konkretem Anfangsverdacht einer Straftat
MehrPsychosoziale Prozessbegleitungein Instrument des Opferschutzes. Möglichkeiten und Grenzen rechtlicher Interventionen bei sexualisierter Gewalt
Psychosoziale Prozessbegleitungein Instrument des Opferschutzes Möglichkeiten und Grenzen rechtlicher Interventionen bei sexualisierter Gewalt Opferschutz im Strafverfahren 1.Teil Aspekte des Strafverfahrens
MehrDer Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Beschluss Nr. 09/17/16G vom 22.04.2009 P081776 Ratschlag zu einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten sowie Genehmigung
MehrIch erlaube mir zum Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert werden soll, nachstehende Stellungnahme abzugeben:
34/SN-171/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 Bundesministerium für Justiz Museumsstraße 7 1070 Wien per e-mail: team.s@bmj.gv.at begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
MehrVL Strafverfahrensrecht SS Verfahrensbeteiligte. Verfahrensbeteiligte. Hubert Hinterhofer
VL Strafverfahrensrecht SS 2009 Hubert Hinterhofer Beschuldigter 48-56 Definition Konkreter Tatverdacht Ermittlung oder Ausübung von Zwang Angeklagter nach Anklageerhebung Rechte des Beschuldigten 49 Sowohl
MehrInhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII
Abkürzungsverzeichnis... XIII Erster Teil: Grundlagen... 1 I. Die Viktimologie als Wissenschaft... 1 A. Begriff, Gegenstand und Verortung der Viktimologie... 1 B. Geschichte der Viktimologie... 5 1. Herausbildung
Mehr733/AB. vom zu 719/J (XXVI.GP)
733/AB vom 20.06.2018 zu 719/J (XXVI.GP) 1 von 6 Museumstraße 7 1070 Wien Tel.: +43 1 52152-0 E-Mail: team.pr@bmvrdj.gv.at Herr Präsident des Nationalrates Zur Zahl 719/J-NR/2018 Die Abgeordneten zum Nationalrat
MehrHäusliche Gewalt: was macht das Bundesamt für Justiz?
Häusliche Gewalt: was macht das Bundesamt für Justiz? Laufende und künftige Projekte Bundesamt für Justiz Privatrecht : Zivilgesetzbuch (ZGB) Strafrecht : Strafgesetzbuch (StGB) Strafprozessordnung (StPO)
MehrWelche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat?
Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat? Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat zu werden. Egal, ob es um einen Taschendiebstahl, eine schwere Körperverletzung oder eine andere Straftat
MehrMerkblatt. Opferhilfe. Strafanzeige. für Opfer einer Straftat. Nebenklage. Zeugenaussage. anwaltliche Beratung. psychosoziale Prozessbegleitung
Merkblatt für Opfer einer Straftat Strafanzeige Zeugenaussage anwaltliche Beratung Opferhilfe Schadensersatz und Schmerzensgeld psychosoziale Prozessbegleitung Opferentschädigung Nebenklage Täter-Opfer-Ausgleich
MehrMindeststandards für die Aus- und Weiterbildung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen
Hannover, 25.01.2017 Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen Niedersächsisches Justizministerium Inhalt A. Vorwort... 3 B. Wissensvermittlung...
MehrAufbau der Systematik
Aufbau der Systematik Eine grundsätzliche Unterscheidung wird zwischen direkter Hilfe für Opfer und indirekter Arbeit für Opfer getroffen. Beide Bereiche sind in gesonderten Tabellen erfaßt. Bei der direkten
MehrStolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom
Stolpersteine und Fallgruben bei der Strafanzeigeerstattung Erfahrungen einer Opferanwältin minimax vom 18.1.2012 Melania Lupi Thomann Stampfli Rechtsanwälte I Rötistrasse 22 4500 Solothurn I 032 625 18
MehrGewalt in der Familie wer muss helfen? Marina Sorgo, MA
Gewalt in der Familie wer muss helfen? Marina Sorgo, MA Gewalt im sozialen Nahraum Sexualisierte Gewalt sonstige Gewalt im sozialen Nahraum in Partnerschaften oder Ex-Partnerschaften = häusliche Gewalt
MehrBeruf? Ehrenamt? Staatlich oder NGO? Die Vielfalt der Opferhilfe in Europa
Georg-August-Universität Göttingen Dr. Stefanie Bock Vielfalt der Opferhilfe in Europa 2.12.2014 Dr. Stefanie Bock Beruf? Ehrenamt? Staatlich oder NGO? Die Vielfalt der Opferhilfe in Europa Der Begriff
MehrZuständigkeit und Finanzierung Kinderschutzfälle. Die Sicht der Opferhilfe. Elisabeth Rietmann Geschäftsleitung BENEFO, Fachstelle Opferhilfe Thurgau
Zuständigkeit und Finanzierung Kinderschutzfälle Die Sicht der Opferhilfe Elisabeth Rietmann Geschäftsleitung BENEFO, Fachstelle Opferhilfe Thurgau 11. November 2016 Kindeswohl Inhalt Kindeswohlgefährdungen
MehrKantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich. Informationen zum Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von Gewalttaten
Informationen zum Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von Gewalttaten 2 Kantonale Opferhilfestelle Postfach, 8090 Zürich www.opferhilfe.zh.ch September 2010 Inhalt 1 Das Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von
MehrÜberblick über die wesentlichen Änderungen des 2. Gewaltschutzgesetzes BGBl. I 2009/40 (2. GeSchG) in Geltung ab 1.6.2009
Überblick über die wesentlichen Änderungen des 2. Gewaltschutzgesetzes BGBl. I 2009/40 (2. GeSchG) in Geltung ab 1.6.2009 Hon.Prof. Dr. Udo Jesionek & MMag.a Dina Nachbaur 1. Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz
MehrOpferhilfe SG - AR - AI Teufener Strasse 11 Postfach 9001 St. Gallen. T F
Opferhilfe SG - AR - AI Teufener Strasse 11 Postfach 9001 St. Gallen T +41 71 227 11 00 F +41 71 227 11 09 info@ohsg.ch www.ohsg.ch WARUM OPFERHILFE? Wenn jemand Gewalt erlebt, werden viele Fragen aufgeworfen.
MehrMerkblatt. für Opfer einer Straftat
Merkblatt für Opfer einer Straftat Merkblatt für Opfer einer Straftat Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat? Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straf tat zu werden. Egal, ob es um einen
MehrMerkblatt zur Opferhilfe
Merkblatt zur Opferhilfe Was will die Opferhilfe? Die Opferhilfe will die Folgen schwerer Straftaten (namentlich gegen Leib und Leben und die sexuelle Integrität) mildern helfen. Opfer haben: Anspruch
MehrMerkblatt für Opfer einer Straftat
Merkblatt für Opfer einer Straftat Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat? Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat zu werden. Egal, ob es um einen Taschendiebstahl, eine schwere Körperverletzung
MehrQualifizierungsmaßnahme für psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen. 13. September 2012 bis 25. Mai 2013
Qualifizierungsmaßnahme für psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen 13. September 2012 bis 25. Mai 2013 Ministerium Inhalt Das Anforderungsprofil... 3 Die Lernziele... 3 Die Pflichtbestandteile
MehrDer Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein und das Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität Kiel
Das Zeugenbegleitprogramm in Schleswig-Holstein Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein und das Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität Kiel Das Zeugenbegleitprogramm
Mehr3. Qualifizierungsmaßnahme für psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen
3. Qualifizierungsmaßnahme für psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen 1 Inhalt Das Anforderungsprofil... 3 Die Pflichtbestandteile zur Erlangung des Zertifikates... 4 Der Abschluss... 4 Die Referentinnen
MehrOpferrecht Aktuelles aus der Praxis Raik Pentzek, Fachanwalt für Sozialrecht Helge Schwartz, Opferstrafrecht Stand 10/13
Opferrecht Aktuelles aus der Praxis Raik Pentzek, Fachanwalt für Sozialrecht Helge Schwartz, Opferstrafrecht Stand 10/13 I. OEG ein kurzer Überblick Leitgedanke: Staat einstehen, wenn Verbrechensverhütung
MehrHäusliche Gewalt. Häusliche Gewalt erkennen und handeln Informationen
Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt erkennen und handeln Informationen Definition: Der Begriff Häusliche Gewalt beschreibt Gewalt zwischen Erwachsenen, die in engen sozialen Beziehungen zueinander stehen
MehrOpferhilfe das Wichtigste in Kürze
Kanton Zürich Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern 2017 Opferhilfe das Wichtigste in Kürze 01 02 Was ist Opferhilfe? Opferhilfe ist eine gesetzlich geregelte Hilfeleistung. Sie
MehrZahlen aus der Arbeit der Frankfurter Erziehungsberatungsstellen 2011
Zahlen aus der Arbeit der Frankfurter Erziehungsberatungsstellen 1. Fälle zum Berichtsjahr Jahr Bestand 01.01. Zugänge Abgänge Bestand 31.12. Bearbeitete Fälle w m w m w m w m w m 941 1153 1552 1895 1580
MehrKrisenberatungsstelle
Opferhilfe Hamburg e. V. Paul-Nevermann-Platz 2-4 22765 Hamburg Tel.: 040-38 19 93 Fax: 040 389 57 86 mail@opferhilfe-hamburg.de www.opferhilfe-hamburg.de Kurzbeschreibung Krisenberatungsstelle Die Opferhilfe-Beratungsstelle
MehrSchadensersatz im Strafprozess
Schadensersatz im Strafprozess 1. Wer kann Schadensersatz im Strafprozess verlangen? Wer Opfer einer Straftat geworden ist, kann Schadensersatz oder Schmerzensgeld nicht nur durch eine Klage vor dem Zivilgericht,
MehrThüringer Landtag 5. Wahlperiode
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/5017 20.09.2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Justizministeriums Gewalt gegen Frauen und Mädchen
MehrImpressum Hg.: Verein Implementierung von Prozessbegleitung bei minderjährigen Opfern von Gewalt, Sabine Rupp (Bundeskoordinatorin), Theobaldgasse
Impressum Hg.: Verein Implementierung von Prozessbegleitung bei minderjährigen Opfern von Gewalt, Sabine Rupp (Bundeskoordinatorin), Theobaldgasse 20/I/9, 1060 Wien, maedchenberatung@aon.at, www.maedchenberatung.at,
MehrPsychotherapie in der Jugendhilfe: Psychotherapeutische Kompetenz in der Erziehungsund Familienberatung
Psychotherapie in der Jugendhilfe: Psychotherapeutische Kompetenz in der Erziehungsund Familienberatung Landespsychotherapeutentag Baden-Württemberg Stuttgart - 29. Juni 2018 Ullrich Böttinger Psychologischer
MehrMindeststandards der Psychosozialen Prozessbegleitung
Stellungnahme des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) zu dem Empfehlungsvorschlag der Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses Psychosoziale Prozessbegleitung auf Beschluss der
MehrEinSatz aus Sicht der Polizei Oberst Harald Stöckl
EinSatz aus Sicht der Polizei Oberst Harald Stöckl BM.I - Bundesministerium für Inneres VO EinSatz in der Familie Erkenntnisse aus der KIRAS-Studie EinSatz Interventionen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes
MehrProzessbegleitung für Kinder und Jugendliche neue Entwicklungen und alte Mythen 1
Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche neue Entwicklungen und alte Mythen 1 Barbara Neudecker Fachstelle für Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche 2015 hat sich im Bereich der Prozessbegleitung
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention
Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention Caroline Voithofer, 18.6.2015 Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention I. Völkerrechtliche Dimensionen a. Istanbul-Konvention b. CEDAW c. EMRK
MehrGewalt an Kindern und Jugendlichen Eine Spurensuche in die Vergangenheit
Gewalt an Kindern und Jugendlichen Eine Spurensuche in die Vergangenheit Mag. a Corina Heinreichsberger und Mag. a Johanna Wimberger Volksanwaltschaft Gewalt an Kindern und Jugendlichen Eine Spurensuche
MehrVL Strafverfahrensrecht SS Beweisaufnahmen. Beweisaufnahmen. Hubert Hinterhofer
VL Strafverfahrensrecht SS 2009 Hubert Hinterhofer Beweis Tatsachenfeststellungen im Urteil müssen mit Beweismitteln untermauert werden Prozessualer Beweismittelbegriff: keine taxative Aufzählung der BM
MehrZAHLEN FRANKFURTER ERZIEHUNGSBERATUNGSSTELLEN für 2009
ZAHLEN FRANKFURTER ERZIEHUNGSBERATUNGSSTELLEN für 2009 1. Fälle zum Berichtsjahr Bestand 01.01.09 Zugänge Abgänge Bestand 31.12.09 Bearbeitete Fälle 2009 1966 3518 3569 2038 5484 Zum Vergl.: 2008 3551
MehrMeilenstein oder Kieselstein
Meilenstein oder Kieselstein Die EU-Richtlinie 2012/29/EU- Entstehung und Inhalt Berlin, Oktober 2015 Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung
MehrEs war das erste Mal!
Es war das erste Mal! Wie die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Schwerin Betroffene pro-aktiv ergebnisoffen berät und unterstützt Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking
MehrFallbeispiel für die VAAV vom
Fallbeispiel für die VAAV vom 08.03.2007 Sachverhalt Beratungsstelle Opferhilfe (OH-Stelle) Rechtsanwalt / Rechtsanwältin (RA) Kanton: Kantonaler Sozialdienst (KSD) 1 Die Familie XY wohnt mit ihren vier
MehrProaktive Beratung. - Herausforderung an Frauenhäuser?! Michaele Gabel, November 2008
Proaktive Beratung - Herausforderung an Frauenhäuser?! Michaele Gabel, November 2008 Vor Wort Wer mit Gewalt zu tun bekommt geht immer an die Grenze und hat es mit meist massiven Grenzüberschreitungen
MehrArbeiterwohlfahrt Dessau Ambulante Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und Suchtkranke
Arbeiterwohlfahrt Dessau Ambulante Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und Suchtkranke Adresse: Parkstraße 5, 06846 Dessau-Roßlau Telefonnummer: 0340/619504 Ansprechpartnerin: Frau Misterek,
Mehr5.1 Mindeststandards psychosoziale Prozessbegleitung
5. Anlagen 5.1 Mindeststandards psychosoziale Prozessbegleitung Präambel I. Auftrag der Justizministerkonferenz Die 83. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 13. und 14. Juni 2012 hat
MehrTARA. Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit sexuellen Gewalterfahrungen. Tätigkeitsbericht Geidorfgürtel Graz
TARA Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit sexuellen Gewalterfahrungen Tätigkeitsbericht 2006 Geidorfgürtel 34 8010 Graz Tel: 0316/31 80 77 Fax: 0316/31 80 77-6 Email: office@taraweb.at www.taraweb.at
MehrDie Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe
Die Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe Mag.(FH) Claudia Aufreiter Abteilung Kinder- und Jugendhilfe Kinder haben ein Recht darauf ohne Gewalt aufwachsen zu können
Mehrvom 22. Juni 2007 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: Art. 1 Anspruchsberechtigte
312.2 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 228 ausgegeben am 30. August 2007 Gesetz vom 22. Juni 2007 über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhil- fegesetz, OHG) Dem nachstehenden
MehrBedürfnisse der Opfer in OH-Beratung, Psychotherapie und Strafverfahren
Bedürfnisse der Opfer in OH-Beratung, Psychotherapie und Strafverfahren ESTD-Symposium 18.01.2016 Sexualdelikte: Optimales interdisziplinäres Vorgehen LANTANA Fachstelle Opferhilfe bei sexueller Gewalt
MehrERÖFFNUNG DER TRAUMA-AMBULANZ. K. Hauger
ERÖFFNUNG DER TRAUMA-AMBULANZ K. Hauger MODELLPROJEKT TRAUMA-AMBULANZEN BW 6 Standorte in BW (Aalen, Esslingen, Offenburg, Ravensburg Reutlingen, Schwetzingen) Ausgewählte, entsprechend qualifizierte Pilotstandorte
MehrMehrfachbefragungen ( 58a StPO-E, 69 StPO-E sowie 24 GVG-E)
Opferschutz im Ermittlungs- und Strafverfahren BAG FORSA e.v. Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
MehrVortrag: EREV-Fachtag Erziehungsstellen
Vortrag: EREV-Fachtag Erziehungsstellen Ziel und Grundstruktur des Strafverfahrens Ziel: Tatrekonstruktion, Wahrheit Grundsätze (Unschuldsvermutung, Mündlichkeitsprinzip, Fair Trial) Struktur: Beginnt
MehrStellungnahme für den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung des Berliner Abgeordnetenhauses
22. Juni 2006 Stellungnahme für den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung des Berliner Abgeordnetenhauses Situation der Opferhilfe in Berlin Sehr geehrter
MehrMir reicht s! Rote Karte für den Gewalttäter. Obst. Günther Brinnich. Bezirkskommando Horn. Chef-Insp. Andreas Dürauer. Bildungszentrum St.
Mir reicht s! Rote Karte für den Gewalttäter Obst. Günther Brinnich Bezirkskommando Horn Chef-Insp. Andreas Dürauer Bildungszentrum St. Pölten Herzlich Willkommen! Oberst Günther Brinnich LPD NÖ LT LPD
MehrDie Beauftragte für den Opferschutz. Ziele, Aufgaben und Hilfsangebote.
Die Beauftragte für den Opferschutz. Ziele, Aufgaben und Hilfsangebote www.opferschutzbeauftragte.nrw.de Peter Biesenbach MdL Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrUm einschätzen zu können, ob Sie leistungsberechtigt sind und über Ihren Antrag entscheiden zu können, benötigen wir Ihre Angaben.
Evangelische Kirche Mitteldeutschland Antrag auf ergänzende Hilfeleistungen, in Anerkennung des Leides, das Opfern sexuellen Missbrauches in Gemeinden und Einrichtungen der EKM (zum Tatzeitpunkt: Evangelische
MehrVerhandlungsspiegel des Landesgerichtes Innsbruck
Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Innsbruck Kalenderwoche 51 von bis VS R Tatbestand ER Schöffen Geschw. Besonderes Interesse für die Öffentlichkeit Montag, der 17.12.2018 1 08:30 09:00 N 111 das
MehrInstitutionelle Erziehungsberatung in Frankfurt
Institutionelle Erziehungsberatung in Frankfurt Die Arbeit mit den Ratsuchenden im Spiegel der Zahlen - Zusammenfassung - Die fünfzehn Frankfurter Erziehungsberatungsstellen legen regelmäßig Jahresberichte
MehrBehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Fachabteilung Senioren und Pflege Billstraße 80 20539 Hamburg Antrag für die Anerkennung
Mehrprofessionell. vertraulich. kostenlos.
professionell. vertraulich. kostenlos. Hilfe für Betroffene von Straftaten in Berlin e. V. Wem wir helfen Die Opferhilfe Berlin e.v. berät und unterstützt Opfer und Zeug*innen von Straftaten und ihre Angehörigen.
MehrKooperation Polizei-Jugendhilfe-Sozialarbeit-Schule
Kooperation Polizei-Jugendhilfe-Sozialarbeit-Schule Erfahrungen aus 10jähriger struktureller Kooperation in Nürnberg Gerhard Schlögl, PP Mittelfranken, Abteilung Einsatz Polizei, Jugendhilfe, Sozialarbeit
MehrGrundlagen multiinstitutioneller Arbeit zur Prävention von schwerer Gewalt Rosa Logar, M.A.
Grundlagen multiinstitutioneller Arbeit zur Prävention von schwerer Gewalt Rosa Logar, M.A. Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Interdisziplinäre Ringvorlesung Eine von fünf: GewaltFREI
MehrVideovernehmung Gesetz seit 1998 nutzt es die Praxis? Renate Volbert Institut für Forensische Psychiatrie Charité Universitätsmedizin Berlin
Videovernehmung Gesetz seit 1998 nutzt es die Praxis? Renate Volbert Institut für Forensische Psychiatrie Charité Universitätsmedizin Berlin Man weiß es nicht, vermutlich nicht. Bzw. es kommt drauf an,
MehrGesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 499 2016 Verkündet am 31. August 2016 Nr. 72 Bremisches Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (BremAGPsychPbG)
MehrRechtliche Schutzmaßnahmen für misshandelte Mütter oder Väter
Rechtliche Schutzmaßnahmen für misshandelte Mütter oder Väter Britta Wagner Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 1 Rechtliches
MehrAngehörigengespräch. Mag. Monika Wild.
Angehörigengespräch Mag. Monika Wild Eckpunkte zum Angehörigengespräch Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Durchführung: Kompetenzzentrum für Qualitätssicherung in
Mehr