b) Anwendungsbereich der Glaubwürdigkeitsbegutachtung ohne Einwilligung des Zeugen... 45
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- Markus Raske
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2 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... XXI Einleitung... 1 A. Problemstellung... 1 B. Gang der Untersuchung... 5 Kapitel I. Maßstäbe für die Gutachtertätigkeit des Sachverständigen, insbesondere bezüglich Glaubwürdigkeits- und Schuldfähigkeitsbegutachtungen... 7 A. Der Sachverständige im Strafverfahren... 7 I. Stellung und Aufgabenbereich des Sachverständigen in der StPO und in der Praxis Funktion des Sachverständigen nach der StPO Verhältnis des Sachverständigen zu den anderen Beweismitteln Stellung des Sachverständigen in der Praxis Fazit II. Anforderungen an den Sachverständigen und Auswahl des richtigen Sachverständigen Anforderungen an den Sachverständigen Verhältnis des Sachverständigen zum Begutachteten Auswahl des richtigen Sachverständigen Recht auf einen Sachverständigen der eigenen Wahl a) Recht des Angeklagten auf einen Sachverständigen der eigenen Wahl aa) Stellungnahme nach Nr. 70 Abs. 1 RiStBV bb) Mitwirkungsbereitschaft des Angeklagten nur beim Sachverständigen der eigenen Wahl cc) Einigung auf einen Sachverständigen als vorzugswürdige Vorgehensweise b) Recht des Nebenklägers beziehungsweise des (Opfer-) Zeugen auf einen Sachverständigen der eigenen Wahl c) Fazit III. Pflicht des Sachverständigen, eine Begutachtung im Falle der Untersuchungsverweigerung abzulehnen Begutachtungspflicht und Entbindung davon IX
3 2. Begutachtung der Glaubwürdigkeit von Zeugen Begutachtung der Schuldfähigkeit von Angeklagten Fazit B. Begutachtung der Glaubwürdigkeit I. Hinzuziehung des Sachverständigen trotz ureigener Aufgabe des Richters Anwendungsbereich für Sachverständigengutachten zur Glaubwürdigkeit Anwendungsbereich der Aussagepsychologie Hinzuziehung des Sachverständigen zur Glaubwürdigkeitsbegutachtung des Zeugen Hinzuziehung des Sachverständigen zur Glaubwürdigkeitsbegutachtung des Angeklagten Hinzuziehung des Sachverständigen zur Glaubwürdigkeitsbegutachtung des Mitangeklagten Anwendungsbereich der Glaubwürdigkeitsbegutachtung im Falle der Untersuchungsverweigerung a) Anwendungsbereich der Glaubwürdigkeitsbegutachtung ohne Einwilligung des Zeugen b) Anwendungsbereich der Glaubwürdigkeitsbegutachtung des Angeklagten bei Untersuchungsverweigerung II. Untersuchung bezüglich der Glaubwürdigkeit Vorgehensweise des Sachverständigen a) Wissenschaftliche Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsgutachten) BGH- Urteil vom 30. Juli aa) Im Urteil festgehaltene grundsätzliche Anforderungen an eine Glaubwürdigkeitsbegutachtung...48 bb) Bedeutung dieses Urteils für die Glaubwürdigkeitsbegutachtung im Falle der Untersuchungsverweigerung b) Vornahme einer Glaubwürdigkeitsuntersuchung Überblick über das Vorgehen des Sachverständigen aa) Allgemeines zur Glaubwürdigkeitsbegutachtung bb) Durchführung der Glaubwürdigkeitsbegutachtung (1) Inhaltsanalyse (2) Konstanzanalyse (3) Kompetenzanalyse (4) Fehlerquellenanalyse X
4 c) Fazit Beweiswert der Glaubwürdigkeitsgutachten C. Gutachten zur Schuldfähigkeit I. Hinzuziehung des Sachverständigen Anwendungsbereich für Schuldfähigkeitsgutachten Erstellung von Schuldfähigkeitsgutachten bei Mitwirkung des Angeklagten Erstellung von Schuldfähigkeitsgutachten bei Verweigerung der Mitwirkung des Angeklagten II. Untersuchung bezüglich der Schuldfähigkeit Grundsätzliches bezüglich Schuldfähigkeitsgutachten Vorgehensweise Auswirkungen der formulierten Mindestanforderungen für die Schuldfähigkeitsbegutachtung im Falle der Untersuchungsverweigerung Ergebnisse und deren Wert D. Vereinbarkeit einer Begutachtung trotz Untersuchungsverweigerung mit den ethischen Richtlinien für Sachverständige I. Ethische Richtlinien für forensische Psychiater II. Ethische Richtlinien für Rechtspsychologen III. Fazit E. Resümee I. Erforderliche Leitung durch den Richter, 78 StPO II. Auswahl des Sachverständigen und Mitwirkungsbereitschaft des zu Begutachtenden III. Keine generelle Pflicht zur Ablehnung eines Gutachtenauftrags im Falle der Untersuchungsverweigerung IV. Anwendungsbereich der Begutachtung trotz Untersuchungsverweigerung V. Grundsatzurteil zu Glaubhaftigkeitsgutachten und Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsbegutachtungen: Auswirkungen auf den Fall der Mitwirkungsverweigerung VI. Ethische Richtlinien und Untersuchungsverweigerung Kapitel II. Gutachten zur Glaubwürdigkeit des Zeugen und des (Mit-) Angeklagten A. Gutachten zur Glaubwürdigkeit des Zeugen I. Pflichten von Zeugen im Hinblick auf die Wahrheitsfindung Zeugnisfähigkeit XI
5 II. 2. Stellung des Zeugen Pflichten des Zeugen a) Hauptpflichten b) Nebenpflichten c) Beurteilung der Glaubwürdigkeit Zeugenpflichten aa) Bedürfnis nach einer Prüfung der Glaubwürdigkeit bb) Überblick: Möglichkeiten der Glaubwürdigkeitsbegutachtung cc) Stimmen zur Pflicht des Zeugen, eine Glaubwürdigkeitsbegutachtung ohne dessen Einwilligung dulden zu müssen (1) Ansicht der Befürworter einer Begutachtung ohne Einwilligung (2) Ansicht der Gegner einer Begutachtung ohne Einwilligung (3) Fazit Möglichkeiten der Glaubwürdigkeitsbegutachtung der rechtliche Rahmen Gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Erstellung von Glaubwürdigkeitsgutachten a) Vorbereitung des Gutachtens, 80 StPO aa) Vorbereitung des Gutachtens vor der Hauptverhandlung (1) Erforderliche weitere Aufklärung (2) Akteneinsichtsrecht (3) Kein eigenes Vernehmungsrecht des Sachverständigen (4) Problematik der informatorischen Befragungen (5) Teilnahme an Vernehmungen (6) Fragerecht (7) Weitere Beweiserhebungsmöglichkeiten bb) Erstattung des Gutachtens während der Hauptverhandlung b) Informationsgewinnung des Sachverständigen grundsätzlich nur mit Genehmigung des Auftraggebers c) 68a Abs. 2 S. 1 StPO: Inhalt der Regelung d) 81c StPO als abschließende Regelung e) Fazit XII
6 2. De lege ferenda gesetzliche Regelung für die Glaubwürdigkeitsbegutachtung? a) Regelung für die Glaubwürdigkeitsuntersuchung b) Einführung der zwangsweisen Glaubwürdigkeitsuntersuchung? c) Gesetzliche Regelung für die Glaubwürdigkeitsbegutachtung ohne Einwilligung des Zeugen Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Glaubwürdigkeitsuntersuchung entgegengesetzte Situation bei fehlender Einwilligung Erfordernis einer Einwilligung Belehrungspflicht über Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Glaubwürdigkeitsuntersuchung a) Keine Belehrungspflicht des Sachverständigen/ Belehrung durch zuständige Stelle b) Ausgebliebene Belehrung über Untersuchungsverweigerungsrecht Konsequenzen für weitere Glaubwürdigkeitsbegutachtung trotz Untersuchungsverweigerung c) Keine Belehrungspflicht bei Vorgehen nach 80 Abs. 2 StPO? III. Glaubwürdigkeitsbegutachtung bei Untersuchungsverweigerung Amtsaufklärungspflicht nach 244 Abs. 2 StPO: Muss der Zeuge trotz Untersuchungsverweigerung durch einen Sachverständigen begutachtet werden? Neuer Beweisantrag im Falle der Untersuchungsverweigerung Rechtsprechungsfälle: Glaubwürdigkeitsbegutachtungen im Falle der Untersuchungsverweigerung a) Glaubwürdigkeitsbegutachtungen ohne Untersuchung im eigentlichen Sinne aufgrund Untersuchungsverweigerung aa) Beispiele aus der Rechtsprechung bb) Gegenläufige Rechtsprechung b) Glaubwürdigkeitsbegutachtungen ohne Exploration aus anderen Gründen c) Fazit XIII
7 XIV 4. Vorgehen bei Glaubwürdigkeitsbegutachtungen trotz Untersuchungsverweigerung a) Unterschiede zwischen der Glaubwürdigkeitsbegutachtung mit und ohne Einwilligung des Zeugen b) Der andere Weg aa) Akten und weitere ohne die Mitwirkung des Zeugen verfügbare Anknüpfungstatsachen bb) Gesamtverlauf der Hauptverhandlung als Datenbasis (1) Inhalt der Vernehmung und der Hauptverhandlung (2) Beobachtung als Erkenntnisquelle? cc) Fragerecht des Sachverständigen (1) Grundlegendes (2) Begrenzung in quantitativer Hinsicht (3) Begrenzung in qualitativer Hinsicht (4) Umgrenzung des Fragerechts Fazit dd) Begutachtung im Falle eines Zeugnisbeziehungsweise Auskunftsverweigerungsrechts c) Fazit Zulässigkeit der Glaubwürdigkeitsbegutachtung trotz Untersuchungsverweigerung des Zeugen a) Argumente gegen die Vornahme einer solchen Begutachtung aa) Sachverständiger als Befragender bb) Art der Fragen cc) Umgehungsgefahr dd) Zeugenschutz ee) Faktischer Zwang zur Einwilligung? ff) Keine Wahrheitserforschung um jeden Preis gg) Gutachten zur allgemeinen Glaubwürdigkeit? b) Argumente für die Zulässigkeit einer solchen Begutachtung aa) Wahrheitserforschungspflicht bb) Kein Verbot dieses Vorgehens cc) Kein Schutz vor Sonderwissen c) Fazit Beweisantrag: Unerreichbarkeit oder völlige Ungeeignetheit dieses Beweismittels?
8 a) Beweiswert dieser Gutachten aa) Sicht der Sachverständigen bb) Juristische Ansicht b) Unerreichbarkeit dieses Beweismittels? c) Völlige Ungeeignetheit dieses Beweismittels? d) Vergleich zum Einsatz von Polygraphen e) Einholung eines weiteren Gutachtens f) Fazit Standpunkt des Bundesministeriums der Justiz IV. Resümee: Gutachten zur Glaubwürdigkeit von Zeugen Lösungsstränge a) Verbot der Begutachtung trotz Untersuchungsverweigerung? b) Wenn möglich: Vermeidung der Begutachtung trotz Untersuchungsverweigerung aa) Bessere Richterausbildung bb) Auswahl des Sachverständigen cc) Information über Ablauf der Begutachtung Ergebnisse a) Pflicht des Zeugen zur Duldung b) Beachtung der Möglichkeiten und Grenzen c) Amtsaufklärungspflicht, 244 Abs. 2 StPO B. Gutachten zur Glaubwürdigkeit des Angeklagten I. Pflichten des Angeklagten im Hinblick auf die Wahrheitsfindung Allgemeine Pflichten Pflichten bezüglich einer Glaubwürdigkeitsbegutachtung a) Keine Aussage- und Wahrheitspflicht aa) Bedeutung der Aussagefreiheit bb) Keine Wahrheitspflicht cc) Zwischenfazit b) Konflikt mit dem nemo tenetur-grundsatz II. Keine Rechtsgrundlage für eine Glaubwürdigkeitsuntersuchung III. Zulässigkeit einer Glaubwürdigkeitsbegutachtung trotz Mitwirkungsverweigerung? Standpunkt des BGH a) Einschränkung: umfassende Angaben b) Keine strafverfahrensrechtlichen Hinderungsgründe XV
9 c) Fazit Rechtlicher Rahmen a) Vorgehen nach 80 Abs. 2 StPO aa) Kein Einwilligungserfordernis bb) Fehlende Aussage- und Wahrheitspflicht cc) Anwesenheitspflicht des Angeklagten und Anwesenheitsrecht des Sachverständigen dd) Konsequenzen für die Begutachtung bei versagter Mitwirkung (1) Akteneinsichtsrecht (2) Beiwohnen des Sachverständigen Konflikt mit der Selbstbelastungsfreiheit des Angeklagten? (i) Beim nicht schweigenden Angeklagten (ii) Beim schweigenden Angeklagten (3) Fragerecht ee) Fazit b) Unanwendbarkeit von 81 StPO c) Zwangsweise körperliche Untersuchung, 81a StPO d) Belehrung über Aussage- und Mitwirkungsverweigerungsrecht aa) Grundlage der Belehrungspflicht bb) Inhalt der Belehrung cc) Zeitpunkt der Belehrung dd) Zuständigkeit e) Fazit Vergleich mit Einsatz eines Lügendetektors bei fehlender Einwilligung IV. Vorgehen bei einer Begutachtung trotz Untersuchungsverweigerung und möglicher Beweiswert V. Resümee: Gutachten zur Glaubwürdigkeit von Angeklagten C. Gutachten zur Glaubwürdigkeit des Mitangeklagten I. Funktion des Mitangeklagten II. Konstellation: fehlende Klammer der prozessualen Gemeinsamkeit Vorgehen bei einer Glaubwürdigkeitsbegutachtung Erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung Erfordernis sachverständiger Hilfe? XVI
10 III. Konstellation: vorhandene Klammer der prozessualen Gemeinsamkeit Vorgehen bei einer Glaubwürdigkeitsbegutachtung Hinzuziehung eines Sachverständigen im Falle der Konstellation Mitangeklagter gegen Mitangeklagten? Recht auf konfrontative Befragung eines Mitangeklagten als Zeuge im Sinne des Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK und dessen Schweigerecht a) Konfrontationsrecht nach Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK b) Mitangeklagter als Zeuge im Sinne des Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK c) Schweigerecht als relevanter Grund d) Übertragung dieser Maxime auf die Befragung durch den Sachverständigen ( 80 Abs. 2 StPO) IV. Resümee: Gutachten zur Glaubwürdigkeit von Mitangeklagten Kapitel III. Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten A. Rechtlicher Rahmen I. Vorgehen nach 80 Abs. 2 StPO II. Stationäre Beobachtung nach 81 StPO III. Zwangsweise körperliche Untersuchung, 81a StPO IV. Belehrung über Aussage- und Mitwirkungsverweigerungsrecht V. Fazit B. Vorgehen bei einer Begutachtung trotz verweigerter Mitwirkung I. Unterlagen für die Gutachtenerstattung II. Überlegenes Forschungsmittel? Streitstand Fazit III. Anwesenheit eines Dritten bei der Exploration durch den Sachverständigen mögliche Vermeidung einer Begutachtung trotz Mitwirkungsverweigerung Auffassung des BGH: kein bestehender Anspruch Ablehnung dieser Ansicht Fazit IV. Grenze der menschenwürdeverletzenden Totalbeobachtung Ablehnung durch den BGH XVII
11 2. Bundesverfassungsgericht: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Resonanz der Literatur Fazit C. Resümee Kapitel IV. Glaubwürdigkeits- und Schuldfähigkeitsgutachten menschenrechtliche Perspektive A. Bedeutung der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR für das deutsche Strafverfahren B. Der Sachverständigenbeweis in der EMRK und in der Rechtsprechung des EGMR I. Verantwortungsbereich der nationalen Gerichte II. Anforderungen an den Sachverständigen III. Auswahl des Sachverständigen Kein Recht auf einen bestimmten Sachverständigen Forderung nach einer einvernehmlichen Auswahl IV. Einholung eines Sachverständigengutachtens Zugestandener Beurteilungsspielraum Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen C. Gutachten zur Glaubwürdigkeit und zur Schuldfähigkeit (im Falle der Untersuchungsverweigerung des zu Begutachtenden) I. Erstellung von Glaubwürdigkeitsgutachten (im Falle der Untersuchungsverweigerung des zu Begutachtenden) Anspruch auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK) Hinzuziehung eines Glaubwürdigkeitsgutachters a) Schranken des Beurteilungsspielraums der nationalen Gerichte der Fall Elsholz gegen Deutschland b) Erfordernis eines Beweisantrags? aa) Der Fall A.G. gegen Schweden bb) Eingeholtes Glaubwürdigkeitsgutachten als Nachweis einer sorgfältigen Glaubwürdigkeitsprüfung cc) Fazit c) Pflicht zur Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens aa) Pflicht zur Hinzuziehung eines Glaubwürdigkeitsgutachters im Falle einer vorliegenden Einwilligung des zu Begutachtenden (1) Rechtliche Zulässigkeit XVIII
12 II. (i) Beachtung des nemo tenetur-prinzips (ii) Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Art. 8 EMRK (2) Beweiswert (3) Fazit bb) Pflicht zur Hinzuziehung eines Glaubwürdigkeitsgutachters auch im Falle der Untersuchungsverweigerung des zu Begutachtenden? (1) Rechtliche Zulässigkeit (i) Beachtung des nemo tenetur-prinzips (ii) Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Art. 8 EMRK (iii) Vereinbarkeit mit der Schutzwürdigkeit des (Opfer-) Zeugen? (2) Problematischer Beweiswert (3) Fazit Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens (trotz Untersuchungsverweigerung des zu Begutachtenden) und Nichtgewährung des Konfrontationsrechts (Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK) a) Nichtgewährung des Konfrontationsrechts (Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK) Drei-Stufen-Prüfung b) Mögliche Fallkonstellationen c) Der Fall D.T aa) Der Sachverhalt bb) Durchgeführte Stufen-Prüfung (1) Good reason (2) The sole or decisive basis (3) Sufficient counterbalancing factors cc) Keine Verletzung von Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK im Fall D.T d) Fazit Ergebnisse Erstellung von Schuldfähigkeitsgutachten (im Falle der Mitwirkungsverweigerung des zu Begutachtenden) Verletzung der Verfahrensfairness (Art. 6 Abs. 1 EMRK) im Falle der Nichteinholung eines Schuldfähigkeitsgutachtens? XIX
13 2. Einholung eines Schuldfähigkeitsgutachtens rechtliche Zulässigkeit a) Im Falle einer vorliegenden Einwilligung aa) Beachtung des nemo tenetur-prinzips bb) Unschuldsvermutung, Art. 6 Abs. 2 EMRK cc) Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Art. 8 EMRK b) Im Falle der Mitwirkungsverweigerung aa) Keine Verletzung von Art. 3 EMRK bb) Beachtung des nemo tenetur-prinzips cc) Unschuldsvermutung, Art. 6 Abs. 2 EMRK dd) Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Art. 8 EMRK Fazit D. Resümee Kapitel V. Zusammenfassung A. Glaubwürdigkeitsbegutachtung (trotz Untersuchungsverweigerung des zu Begutachtenden) Ergebnisse I. Ergebnisse aus nationaler Sicht Vereinbarkeit einer Begutachtung trotz Untersuchungsverweigerung mit dem Grundsatzurteil des BGH zu Glaubhaftigkeitsgutachten und mit den ethischen Richtlinien für Sachverständige Begutachtung von Zeugen Begutachtung von Angeklagten Begutachtung von Mitangeklagten II. Betrachtung anhand der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR B. Schuldfähigkeitsbegutachtung (trotz Mitwirkungsverweigerung des Angeklagten) Ergebnisse I. Ergebnisse aus nationaler Sicht II. Betrachtung anhand der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR Literaturverzeichnis XX
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