Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Thüringer Landtag 6. Wahlperiode"

Transkript

1 Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Bürgerentlastungsgesetz) A. Problem und Regelungsbedürfnis Straßenausbaubeiträge belasten gerade die Bürger im ländlichen Raum übermäßig. Die rückwirkende Erhebung von Beiträgen für Straßen, die zum Teil schon vor Jahrzehnten ausgebaut wurden, kann zur Verschuldung von Familien und Rentnern führen und erhöht das Insolvenzrisiko für Mittelständler. Zudem entsteht auf Seiten der Bürger oftmals der Eindruck, dass sie nur unzureichend über Straßenausbaumaßnahmen informiert werden. B. Lösung Gemeinden wird es freigestellt, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten, wenn sie nachhaltig wirtschaften und die Straßenausbaumaßnahmen vor mindestens vier Jahren beendet wurden. Zusätzlich ist eine obligatorische Stundung der Beiträge auf bis zu zwanzig Jahre vorgesehen, wenn diese das 0,4fache des Verkehrswerts des Grundstücks übersteigen. Die Bürgerbeteiligung ist zu stärken, indem vor Ausführung einer Straßenausbaumaßnahme die Gemeinden und Landkreise im Rahmen einer gesonderten, für die Betroffenen öffentlichen Veranstaltung über das Vorhaben unter Einbeziehung hierzu ergangener Anregungen zu unterrichten haben. C. Alternativen Beibehaltung der derzeitigen Gesetzeslage Hierdurch entstehen, wie unter Problem und Regelungsbedürfnis ausgeführt, gerade den Bürgern im ländlichen Raum übermäßige Kosten. D. Kosten Das Absehen von der Beitragserhebung beziehungsweise die Rückerstattung von Beiträgen kann nur erfolgen, soweit die betreffende Gemeinde finanziell nachhaltig gewirtschaftet hat (vergleiche die Neuregelung des 21a). Die Gemeinde ist nicht gezwungen auf Beiträge zu verzichten beziehungsweise eine Rückerstattung vorzunehmen. Im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung kann sie dies, unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, tun. Dadurch entstehen dem Vorabdruck verteilt am: 15. März 2017 Druck: Thüringer Landtag, 24. Mai 2017

2 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode jeweiligen kommunalen Haushalt Kosten, die vom Land nicht statistisch erfasst werden, da der Ausbau von Straßen eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis der kommunalen Gebietskörperschaften darstellt. Dem Landeshaushalt entstehen durch den Ausschluss des Rückgriffs der kommunalen Gebietskörperschaften gegen das Land keine Kosten. Allgemein können mögliche Beitragsrückerstattungen oder geringere Beitragseinnahmen zu einem steigenden kommunalen Zuschussbedarf führen. Dies muss bei künftigen Evaluationen des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt werden. Die betroffenen Bürger werden, soweit die Kommunen gemäß den oben genannten Ausführungen von der Rückerstattungsmöglichkeit Gebrauch machen beziehungsweise auf die Beitragserhebung verzichten, substantiell entlastet. 2

3 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Bürgerentlastungsgesetz) Artikel 1 Das Thüringer Kommunalabgabengesetz in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBI. S. 82), wird wie folgt geändert: 1. 7 Abs. 12 Satz 2 erhält folgende Fassung: "Die Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt des Beschlusses des zuständigen Gemeindeorgans zu beschließen." 2. 7 b Abs. 2 erhält folgende Fassung: "(2) Einmalige Beiträge können zur Vermeidung erheblicher Härten im Sinne des 222 Satz 1 der Abgabenordnung im Einzelfall über die in Absatz 1 genannte Frist hinaus gestundet werden. Wenn die Beiträge das 0,4fache des Verkehrswerts des beitragspflichtigen Grundstücks übersteigen, sind die Beiträge nach Satz 1 auf Antrag zu stunden. In den Fällen nach Satz 1 und Satz 2 soll der Beitrag in höchstens 20 Jahresraten entrichtet werden. Die Höhe und der Zeitpunkt der Fälligkeit der Jahresraten wird durch Bescheid festgelegt. Der jeweilige Restbetrag ist mit höchstens sechs vom Hundert jährlich zu verzinsen. Der Beitragsschuldner kann am Ende eines jeden Jahres den Restbetrag ohne weitere Zinsverpflichtungen tilgen. Die Jahresraten stehen wiederkehrenden Leistungen im Sinne des 10 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung in der Fassung vom 20. Mai 1898 (RGBI. S. 369, 713) in der jeweils geltenden Fassung gleich." erhält folgende Fassung: " 13 Informationspflichten Sobald die Gemeinden und Landkreise entschieden haben, eine Maßnahme im Sinne von 7 Abs. 1 Satz 1 durchzuführen, für die einmalige Beiträge erhoben werden sollen, teilen sie dies unverzüglich den Personen, die als Beitragspflichtige voraussichtlich in Betracht kommen, in geeigneter Form mit und weisen darauf hin, dass diese mit der Zahlung von Beiträgen zu rechnen haben. Zugleich sind die Beitragspflichtigen darauf hinzuweisen, dass sie in die Satzung sowie in die Planungsunterlagen, die den Ausschreibungen zugrunde gelegt werden sollen, Einblick nehmen und während der Zeit der Einsichtnahme Anregungen vorbringen können. Bei Maßnahmen der Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt öffentlichen Wegen sollen neben der in den Planungsunterlagen enthaltenen Ausbauvariante auch Alternativausbauvarianten benannt werden. Vor Ausführung einer Maßnahme nach Satz 1 haben Gemeinden und Landkreise im Rahmen einer gesonderten, für die Betroffenen öffentlichen Veranstaltung über 3

4 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode das Vorhaben unter Einbeziehung hierzu ergangener Anregungen zu unterrichten. Die Sätze 1, 2 und 4 gelten entsprechend für die erstmalige Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen und Benutzungsgebühren. Die Beitrags- und die Gebührenpflichtigen sind berechtigt, die Kosten- und Aufwandsrechnung einzusehen. Die voraussichtlich Beitragspflichtigen werden über den Zeitpunkt der Beendigung von Straßenausbaumaßnahmen in geeigneter Form unterrichtet." a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 10 Satz 1 werden nach der Verweisung " 7 Abs. 12 Satz 2" die Worte "in der vor dem Inkrafttreten des Achten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes geltenden Fassung" eingefügt. b) Nach Absatz 10 werden folgende neue Absätze 11 und 12 eingefügt: "(11) Ergänzend zu 7 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 und 2 steht die Erhebung von Beiträgen für die Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und von beschränkt offentlichen Wegen im Ermessen der Gemeinden, soweit 1. die Maßnahme vor mindestens vier Jahren beendet wurde, 2. die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde es zulässt und 3. die Gemeinde seit mindestens vier Jahren keine Bedarfszuweisungen in Anspruch genommen hat; 54 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung sowie 5 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik finden insoweit keine Anwendung. Soweit eine Gemeinde aufgrund der Ermessensregelung nach Satz 1 von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen absieht, hat sie ihre Beitragssatzung für den Zeitraum nach Satz 1 aufzuheben und bereits vereinnahmte Straßenausbaubeiträge auf Antrag unverzinst zurückzuzahlen. Ein Erstattungsanspruch der Gemeinden gegen das Land besteht nicht. (12) 7 Abs. 12 Satz 2 in der nach dem Inkrafttreten des Achten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes geltenden Fassung ist auf Straßenausbaumaßnahmen anzuwenden, bei denen der Beschluss des zuständigen Gemeindeorgans nach dem Inkrafttreten des Achten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes getroffen wurde." c) Die bisherigen Absätze 11 und 12 werden die Absätze 13 und 14. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 4

5 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Begründung: Zu Artikel 1: 1. Im Sinne der Rechtssicherheit ist eine Satzung vor der Entscheidung über die Durchführung einer Maßnahme zu beschließen. Der Zeitpunkt der Entscheidung ist als der Zeitpunkt zu definieren, in dem das zuständige Gemeindeorgan (der Gemeinde- oder Stadtrat) den Beschluss über die Ausbaumaßnahme fasst (vergleiche VG Halle, Urteil vom 20. September 2010, 2 A 292/09). 2. Um eine übermäßige Belastung der beitragszahlenden Bürger zu vermeiden, sind Beiträge zu stunden, wenn sie das 0,4fache des Verkehrswerts des beitragspflichtigen Grundstücks übersteigen (vergleiche die Regelung in Artikel 13 Abs. 7 Bayerisches Kommunalabgabengesetz, dort als Kann-Bestimmung formuliert). 3. Für die Gewährleistung der Transparenz und einer umfänglichen Information der Bürger wird aus der bisherigen "Soll-Bestimmung" ein Muss - die Bürger sind im Rahmen einer gesonderten, für die Betroffenen öffentlichen Veranstaltung vor der Ausführung der Maßnahme über das Vorhaben unter Einbeziehung hierzu ergangener Anregungen zu unterrichten. Im Sinne der umfassenden Aufklärung der Bürger wird auch an der Information der Bürger über den Zeitpunkt der Beendigung der Straßenausbaumaßnahme festgehalten. 4. Gemäß der aus dem Steuerrecht bekannten Festsetzungsfrist (die Frist, in der ein Steuerbescheid erlassen, aufgehoben oder geändert werden darf) von im Normalfall vier Jahren wird bei Vorliegen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde die Möglichkeit der Nicht- Erhebung bzw. Rückerstattung für Straßenausbaumaßnahmen eingeräumt, deren Beendigung mindestens vier Jahren zurückliegt. Zwecks Sicherstellung der Rechtssicherheit muss die Satzung für den betreffenden Zeitraum aufgehoben werden. Die vorgeschlagene Änderung ist gerade vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2013 angezeigt (1 BvR 2457/08). In den Leitsätzen spricht das Gericht von einer zeitlich abnehmenden Legitimation der Erhebung von Beiträgen. Demnach würde es je länger der Ausbau zurückliegt, umso schwieriger, die dafür entstandenen Kosten nachträglich zu erheben. Eine Kalkulation der Beiträge, die für einen Ausbau vor zehn Jahren entstanden sind, ist erheblich komplexer, als die Berechnung für einen kürzeren Zeitraum und daher mit mehr Fehlern behaftet. Durch den bereits im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgenommen Ausschluss des Erstattungsanspruchs der Gemeinden gegen das Land entstehen durch die vorgenommene Änderung dem Landeshaushalt keine zusätzlichen Kosten; da die Regelung eine Ermessensregelung darstellt, werden auch die Gemeinden durch eine Veränderung der Stichtagsregelung nicht zusätzlich belastet. Zu Artikel 2: Regelt das Inkrafttreten Für die Fraktion: Henke 5

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 08.11.2016 Gesetzentwurf der Landesregierung Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Das Thüringer Kommunalabgabengesetz

Mehr

Gesetzentwurf. Drucksache 17/4115. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Gesetzentwurf. Drucksache 17/4115. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4115 06.11.2018 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Gesetz zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen A Problem Wenn eine kommunale Straße erneuert

Mehr

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand Foto: St2007 Ortsdurchgang Rettenberg Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und

Mehr

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand. 3. Bayerischer Kämmerertag am 3. Juli 2018 in der Meistersingerhalle, Nürnberg

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand. 3. Bayerischer Kämmerertag am 3. Juli 2018 in der Meistersingerhalle, Nürnberg Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand 3. Bayerischer Kämmerertag am 3. Juli 2018 in der Meistersingerhalle, Nürnberg Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand Foto: St2007 Ortsdurchgang

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. 19.

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. 19. 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/6748 04. 09. 2018 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen A. Problem Die Erhebung von

Mehr

Straßenbaubeiträge vor dem Aus? Kommunale Vorkehrungen und Strategien. Rainer Schmitz Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Straßenbaubeiträge vor dem Aus? Kommunale Vorkehrungen und Strategien. Rainer Schmitz Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Straßenbaubeiträge vor dem Aus? Kommunale Vorkehrungen und Strategien Rainer Schmitz Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Landtag Nordrhein-Westfalen 17. Wahlperiode Drucksache 17/4115 Gegenüberstellung

Mehr

An den Präsidenten des Thüringer Landtags Herrn Christian Carius Jürgen-Fuchs-Str Erfurt. Erfurt, den 24. April 2018

An den Präsidenten des Thüringer Landtags Herrn Christian Carius Jürgen-Fuchs-Str Erfurt. Erfurt, den 24. April 2018 AfD-Fraktion im Thüringer Landtag Jürgen-Fuchs-Straße 1 99096 Erfurt An den Präsidenten des Thüringer Landtags Herrn Christian Carius Jürgen-Fuchs-Str. 1 99096 Erfurt Erfurt, den 24. April 2018 Gesetzentwurf

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/929 17.08.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Aufgrund

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/1665 22.01.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Henke (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Straßenausbau- und Abwasserbeiträge

Mehr

Thüringer Gesetz zur Abschaffung der Ausbauzwangsbeiträge (Änderungsgesetz zum Thüringer Kommunalabgabengesetz -ThürKAG -)

Thüringer Gesetz zur Abschaffung der Ausbauzwangsbeiträge (Änderungsgesetz zum Thüringer Kommunalabgabengesetz -ThürKAG -) THÜRINGER LANDTAG 5. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktionen alternativ der Landesregierung Thüringer Gesetz zur Abschaffung der Ausbauzwangsbeiträge (Änderungsgesetz zum Thüringer Kommunalabgabengesetz

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4815 18. Wahlperiode 02.11.2016 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes Drucksache 18/4815 Schleswig-Holsteinischer

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/6045 20.08.2018 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Mit dem zum

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode zu Drucksache 6/4900 zu Drucksache 6/4497 17.01.2018 Änderungsantrag der Fraktion der CDU zu der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/4900

Mehr

Hermsdorfer senken Abgabenlast für Bürger beim Straßenausbau 11. April 2018 / OTZ 02:01 Uhr Hermsdorf. Nahezu bis auf den letzten Platz besetzt waren

Hermsdorfer senken Abgabenlast für Bürger beim Straßenausbau 11. April 2018 / OTZ 02:01 Uhr Hermsdorf. Nahezu bis auf den letzten Platz besetzt waren Hermsdorfer senken Abgabenlast für Bürger beim Straßenausbau 11. April 2018 / OTZ 02:01 Uhr Hermsdorf. Nahezu bis auf den letzten Platz besetzt waren die Stühle für Besucher der Hermsdorfer Stadtratssitzung

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 09.12.2013 Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Gesetz zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldgesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 12.09.2012 G e s e t z e n t w u r f der Landesregierung Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis

Mehr

Satzung des Amtes Achterwehr über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen sowie die Erhebung von Kleinbeträgen

Satzung des Amtes Achterwehr über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen sowie die Erhebung von Kleinbeträgen Satzung des Amtes Achterwehr über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen sowie die Erhebung von Kleinbeträgen Aufgrund des 24a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.

Mehr

BURGERALLIANZ. Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben e. V.

BURGERALLIANZ. Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben e. V. 3111111 1111 11111111 THUR. LANDTAG POST 09.01.2017 07:00 5 c2.`a 07-#. BURGERALLIANZ 1 Thüringer Landtag Jürgen-Fuchs-Straße 1 99096 Erfurt Pößneck, den 08.01.17 Anhörungsverfahren des Innen- und Kommunalausschusses

Mehr

- Vorabdruck - Drucksache 6/ Thüringer Landtag 6. Wahlperiode. Gesetzentwurf der Landesregierung

- Vorabdruck - Drucksache 6/ Thüringer Landtag 6. Wahlperiode. Gesetzentwurf der Landesregierung - Vorabdruck - Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/6652 17.01.201 Gesetzentwurf der Landesregierung Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Gesetz zur vorläufigen Regelung

Mehr

Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz

Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9578 25.08.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz

Mehr

des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Bearbeitungsstand: 28.05.2018 12:00 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 15.03.2017 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung,

Mehr

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5469 neu *) Beschlussempfehlung. Ausschuss für Inneres und Sport. Hannover, den

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5469 neu *) Beschlussempfehlung. Ausschuss für Inneres und Sport. Hannover, den Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5469 neu *) Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport Hannover, den 28.11.2012 Entwurf eines Gesetzes zur Datenschutzgesetzes und zur Änderung

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD 18. Wahlperiode Drucksache 18/4389 HESSISCHER LANDTAG 31. 08. 2011 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Vorblatt

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Vorblatt Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Vorblatt A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation

Mehr

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein- Westfalen - Änderungsgesetz BauGB-AG NRW -

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein- Westfalen - Änderungsgesetz BauGB-AG NRW - LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2566 08.05.2018 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches

Mehr

Informationen zu unserem Antrag Änderung SABS Pößneck

Informationen zu unserem Antrag Änderung SABS Pößneck Pößneck, den 30.01.18 Informationen zu unserem Antrag Änderung SABS Pößneck Liebe Kollegen und Mitstreiter, In der Stadtratssitzung Pößneck am 25.01.18 wurde der Antrag der Fraktion der BIRSO zur Änderung

Mehr

S a t z u n g. 1 Sondernutzungsgebühr

S a t z u n g. 1 Sondernutzungsgebühr S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Cloppenburg vom 14.06.2010 (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 40 Abs.

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3440 17.09.2014 Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf Landesregierung - Drs.

Mehr

Zu den Kommunalwahlen 2019 soll das inklusive Wahlrecht in Baden-Württemberg eingeführt werden.

Zu den Kommunalwahlen 2019 soll das inklusive Wahlrecht in Baden-Württemberg eingeführt werden. Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 5784 20. 02. 2019 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Gesetz zur Einführung des inklusiven Wahlrechts in Baden-Württemberg A. Zielsetzung Zu

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode 21.03.2018 Drucksache 19/581(neu) Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Löwenberger Land

Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Löwenberger Land Gemeinde Löwenberger Land Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Löwenberger Land Auf der Grundlage des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBL: I S. 398), in der zur

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2535. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2535. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2535 Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/2870 07.06.2011 G e s e t z e n t w u r f der Landesregierung Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften A. Problem und Regelungsbedürfnis

Mehr

Satzung. Zweck der Brandschau

Satzung. Zweck der Brandschau Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und für die Erbringung sonstiger brandschutztechnischer Leistungen in der Stadt Fröndenberg/Ruhr vom 14. 12. 2009, geändert durch

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1761 17.08.2017 Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes

Mehr

Satzung. über die Rückzahlung erhobener Straßenbaubeiträge. (Rückzahlungssatzung Straßenbaubeiträge) vom

Satzung. über die Rückzahlung erhobener Straßenbaubeiträge. (Rückzahlungssatzung Straßenbaubeiträge) vom Große Kreisstadt Dippoldiswalde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Satzung über die Rückzahlung erhobener Straßenbaubeiträge (Rückzahlungssatzung Straßenbaubeiträge) vom 06.10.2011 Auf der Grundlage

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2200 13.12.2017 Gesetzentwurf Fraktion AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt - für mehr direkte Demokratie auf Landesebene

Mehr

G e b ü h r e n o r d n u n g

G e b ü h r e n o r d n u n g G e b ü h r e n o r d n u n g Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz/Kelheim hat am 08.12.2010 gem. 3 Abs. 6 und 7 und 4 Satz 2 Ziffer 2 des Gesetzes zur vorläufigen

Mehr

Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz

Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5545 09.04.2014 Neudruck Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz A

Mehr

Ortsgesetz über die Erhebung von Kanalbaubeiträgen in der Stadtgemeinde Bremen (KanalbauOG)

Ortsgesetz über die Erhebung von Kanalbaubeiträgen in der Stadtgemeinde Bremen (KanalbauOG) Ortsgesetz über die Erhebung von Kanalbaubeiträgen in der Stadtgemeinde Bremen (KanalbauOG) vom 10. Mai 1976 (Brem.GBl.S.125), zuletzt geändert am 24. Januar 2012 (Brem.GBl. S. 24) Inhaltsverzeichnis 1

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1626 6. Wahlperiode 05.03.2013 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise

Mehr

Informationsveranstaltung am Überlegung zur Umstellungauf Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau in der Ortsgemeinde Salmtal

Informationsveranstaltung am Überlegung zur Umstellungauf Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau in der Ortsgemeinde Salmtal Informationsveranstaltung am 03.04.2017 Überlegung zur Umstellungauf Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau in der Ortsgemeinde Salmtal 1 Was sind Beiträge? Beiträge sind Geldleistungen, die als

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/719 19. Wahlperiode 08. Mai 2018 Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung von Verfassungsbeschwerden Drucksache 19/7919

Mehr

Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt

Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt Entwurf Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt 1 Bildung der Kulturregionen (1) Es werden Kulturregionen

Mehr

Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung

Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/493 31.08.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW)

Mehr

Teilbeitragssatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (WAVI) (TBS-EWS) vom

Teilbeitragssatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (WAVI) (TBS-EWS) vom 1 Aufgrund der 20 Abs. (2) und 23 Abs. (1) S. 1 des Thüringer Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung v. 10.10.2001 (GVBl. S. 290), der 19 Abs. (1) und

Mehr

Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) 1 Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft

Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) 1 Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft 232 Entwurf Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) 1 Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft (1) Unbeschadet sonstiger Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch kann die Gemeinde

Mehr

1 Benutzungsgebühren. 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

1 Benutzungsgebühren. 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz Abfallentsorgungsgebühren 25/02 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Abfallentsorgungsgebühren 25/02 91. Erg. Lief. 1/2016 HdO ------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/670 04.06.2015 Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Gesetz zur Änderung sozialrechtlicher Vorschriften im Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 05.01.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes und des Thüringer Kommunalwahlgesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 18/0336 Erstes Gesetz zur Änderung des Wohnraumgesetzes Berlin

Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 18/0336 Erstes Gesetz zur Änderung des Wohnraumgesetzes Berlin 18. Wahlperiode Drucksache 18/0444 29.06.2017 Die Vorsitzende mehrheitlich SPD, LINKE und GRÜNE gegen CDU und AFD bei Enthaltung FDP An Haupt Beschlussempfehlung vom 28. Juni 2017 zur Vorlage zur Beschlussfassung

Mehr

Bericht und Beschlussempfehlung

Bericht und Beschlussempfehlung SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1366 18. Wahlperiode 13-12-12 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes

Mehr

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/1924 10.05.2011 Neudruck Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE Gesetz über die Festsetzung

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 19.08.2016 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Thüringer Neutralitätsgesetz A. Problem und Regelungsbedürfnis Durch die vermehrte Zuwanderung aus dem islamischen Raum erhöht

Mehr

Gesetzentwurf. Drucksache 15/975. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode der Landesregierung

Gesetzentwurf. Drucksache 15/975. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode der Landesregierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/975 22.12.2010 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Wiedereinführung der Stichwahl A Problem Das Gesetzesvorhaben verfolgt das Ziel, die

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4174 5 Wahlperiode 02.03.2011 GESETZENTWURF der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1231 6. Wahlperiode 10.10.2012 GESETZENTWURF der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

und seiner Geschäftsstelle

und seiner Geschäftsstelle Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg - Rathaus - 78567 Fridingen a.d. Landkreis Tuttlingen S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle

Mehr

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine Nordrhein-Westfalen (TierschutzVMG NRW)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine Nordrhein-Westfalen (TierschutzVMG NRW) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4107 06.11.2018 2.Neudruck Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das

Mehr

Gesetzentwurf. Fraktion der CDU Hannover, den Fraktion der FDP. Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes

Gesetzentwurf. Fraktion der CDU Hannover, den Fraktion der FDP. Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf Fraktion der CDU Hannover, den 16.02.2009 Fraktion der FDP Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen: Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Artikel 1 Änderung

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ der Fraktionen der SPD, FDP

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ der Fraktionen der SPD, FDP Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 4128 08.10.75 Sachgebiet 450 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP Entwurf eines Fünfzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes A. Zielsetzung Der Entwurf

Mehr

Stadt Tagesordnungspunkt 18 Neubrandenburg

Stadt Tagesordnungspunkt 18 Neubrandenburg Stadt Tagesordnungspunkt 18 Neubrandenburg X öffentlich Sitzungsdatum: 08.12.2016 1. u. 2. Lesung Drucksachen-Nr.: VI/601 Beschluss-Nr.: 401/22/16 Beschlussdatum: 08.12.16 Gegenstand: 1. Änderung zur Satzung

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/4903 06.09.2012 G e s e t z e n t w u r f der Landesregierung Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis

Mehr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG. Verwaltungsgebührensatzung. der Stadt Elsterwerda

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG. Verwaltungsgebührensatzung. der Stadt Elsterwerda ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Elsterwerda Auf Grund des 3 und 28 Absatz 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I S. 286) zuletzt

Mehr

Präambel. 1 Gebührenerhebung

Präambel. 1 Gebührenerhebung Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen vom 16.07.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83

Mehr

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Bearbeitungsstand: 30.01.2014 8:32 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IN KOMMUNALER TRÄGERSCHAFT UND DIE INANSPRUCHNAHME

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IN KOMMUNALER TRÄGERSCHAFT UND DIE INANSPRUCHNAHME SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IN KOMMUNALER TRÄGERSCHAFT UND DIE INANSPRUCHNAHME VON VERPFLEGUNGSANGEBOTEN DER GEMEINDE AM OHMBERG Aufgrund der 19

Mehr

Lesefassung. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen

Lesefassung. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen Lesefassung Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 07.10.2003 Aufgrund der 20 Abs. 2, 23 Abs.

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2332 6. Wahlperiode 30.10.2013 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes A Problem und

Mehr

Satzung des Landkreises Holzminden über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

Satzung des Landkreises Holzminden über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Satzung des Landkreises Holzminden über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Satzung des Landkreises Holzminden über die Erhebung von Verwaltungskosten

Mehr

Beitragsordnung des Ärztlichen Kreisverbandes Weilheim-Schongau

Beitragsordnung des Ärztlichen Kreisverbandes Weilheim-Schongau Ärztlicher Kreisverband Weilheim-Schongau Körperschaft des öffentlichen Rechts Beitragsordnung des Ärztlichen Kreisverbandes Weilheim-Schongau 1 Beitragspflicht (1) Der Ärztliche Kreisverband Weilheim-Schongau

Mehr

Richtlinien der Stadt Alsdorf über Härtebestimmungen bei der Geltendmachung. nach dem KAG und nach dem BauGB vom

Richtlinien der Stadt Alsdorf über Härtebestimmungen bei der Geltendmachung. nach dem KAG und nach dem BauGB vom Härtebestimmungen Mitteilungsblatt Richtlinien der Stadt Alsdorf über Härtebestimmungen bei der Geltendmachung von Beiträgen und Erstattungsansprüchen nach dem KAG und nach dem BauGB vom 20.09.2016 28

Mehr

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6192 30.06.2014 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/2754 16. Wahlperiode 2009-07-02 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Federführend ist das

Mehr

ALLIANZ GEGEN STRASSENAUSBAUBEITRAG

ALLIANZ GEGEN STRASSENAUSBAUBEITRAG Ehemals Vereinigte Bürgerinitiativen für gerechte Kommunalabgaben im Freistaat Bayern, www.verbib.de www.allianz.straßenausbaubeitrag.de Sprecher: Rosmarie Brosig, Gilching Jürgen Jordan, Nürnberg Prof.

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5735 19. Wahlperiode 12.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Renata Alt, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und

Mehr

Stand: G 3. Satzung

Stand: G 3. Satzung Stand: 26.05.2009 G 3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 14. Juli 2015

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 14. Juli 2015 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3233 18. Wahlperiode 14. Juli 2015 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Gesetzen über staatliche Auszeichnungen Federführend

Mehr

S A T Z U N G. 1 Beitragspflicht

S A T Z U N G. 1 Beitragspflicht 62.70-1 S A T Z U N G der Kreisstadt Neunkirchen über das Erheben von Beiträgen für die öffentlichen Abwasseranlagen - Abwasserbeitragssatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2006 Die

Mehr

Gesetzentwurf. Drucksache 16/2124. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode der Fraktion der CDU

Gesetzentwurf. Drucksache 16/2124. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode der Fraktion der CDU LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2124 19.02.2013 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Gesetz zur Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge A Problem und Regelbedarf In Nordrhein-Westfalen

Mehr

Satzung über die Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse. an die zentralen Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen. des Wasserverbandes Lausitz

Satzung über die Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse. an die zentralen Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen. des Wasserverbandes Lausitz Satzung über die Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse an die zentralen Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen des Wasserverbandes Lausitz Kostenerstattungssatzung Schmutzwasser Auf Grund der 5 und 35 der

Mehr

Straßenausbaubeiträge

Straßenausbaubeiträge Die Ortsgemeinde Scheibenhardt erhebt zur Finanzierung der für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen entstandenen Investitionsaufwendungen Straßenausbaubeiträge. Grund bzw. Vorteil von wiederkehrenden

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Landesregierung Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 497 13. 09. 2011 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer A. Zielsetzung Um

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) eingearbeitet wurde die Änderung

Mehr

Verordnung über die Erhebung von Kirchensteuern für den im Lande Nordrhein-Westfalen gelegenen Anteil der Erzdiözese Paderborn (Kirchensteuerordnung)

Verordnung über die Erhebung von Kirchensteuern für den im Lande Nordrhein-Westfalen gelegenen Anteil der Erzdiözese Paderborn (Kirchensteuerordnung) Verordnung über die Erhebung von Kirchensteuern für den im Lande Nordrhein-Westfalen gelegenen Anteil der Erzdiözese Paderborn (Kirchensteuerordnung) Diözesangesetz vom 3. Juni 1969, in der Fassung der

Mehr

Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege

Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 29.11.2007, zuletzt geändert am 06.11.2014 1 Aufgrund 4 Absatz 4 des Gesetzes zur

Mehr

1 Allgemeines. 2 Umfang des beitragsfähigen Aufwandes

1 Allgemeines. 2 Umfang des beitragsfähigen Aufwandes Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Samtgemeinde Hemmoor, Landkreis Cuxhaven, (Straßenausbaubeitragssatzung) vom

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/1038 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes A. Problem und Ziel DieAuswahlderdeutschenRichterundGeneralanwälteandenGerichtender

Mehr

Gemeinde Weil im Schönbuch. Landkreis Böblingen. Satzung. über die Erhebung von Gebühren. für die Erstattung von Gutachten

Gemeinde Weil im Schönbuch. Landkreis Böblingen. Satzung. über die Erhebung von Gebühren. für die Erstattung von Gutachten Gemeinde Weil im Schönbuch Landkreis Böblingen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuß (Gutachterausschußgebühren - Satzung) Aufgrund des 4 der

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 13 / Wahlperiode. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 13 / Wahlperiode. der Landesregierung Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 1620 12. 12. 2002 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz über die Kostentragung bei sexuell übertragbaren Krankheiten und Tuberkulose A.

Mehr

Satzung. zur Kostenerstattung für den Trinkwasserhausanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

Satzung. zur Kostenerstattung für den Trinkwasserhausanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband MAWV, Königs Wusterhausen, Köpenicker Str. 25, 15711 Königs Wusterhausen Tel.-Nr.: 03375/2568823 Fax-Nr.: 03375/2568826 Satzung zur Kostenerstattung für den

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG)

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) vom 30.06.2015 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/5834 - korrigierte Fassung - zu Drucksache 6/5308 14.06.2018 Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung

Mehr

Was sind Straßenausbaubeiträge?

Was sind Straßenausbaubeiträge? Was sind Straßenausbaubeiträge? Bürgerinformationen der Stadt Schwabach Liebe Bürgerinnen und Bürger, jede Straße muss irgendwann einmal erneuert werden. Und wo es um die Straßen innerhalb unserer Kommune

Mehr

Entwurf einer Verordnung gemäß 17 Buchstabe a) Umweltstatistikgesetz zur Aussetzung der Erhebung nach 9 Absatz 4 Umweltstatistikgesetz

Entwurf einer Verordnung gemäß 17 Buchstabe a) Umweltstatistikgesetz zur Aussetzung der Erhebung nach 9 Absatz 4 Umweltstatistikgesetz Anlage 1 Vorblatt Entwurf einer Verordnung gemäß 17 Buchstabe a) Umweltstatistikgesetz zur Aussetzung der Erhebung nach 9 Absatz 4 Umweltstatistikgesetz A. Problem und Ziel Die Erhebung nach 9 Absatz 4

Mehr

der Abgeordneten Christian Lindner, Christian Dürr, Wolfgang Kubicki, Dr. Marco Buschmann und der Fraktion der FDP

der Abgeordneten Christian Lindner, Christian Dürr, Wolfgang Kubicki, Dr. Marco Buschmann und der Fraktion der FDP Deutscher Bundestag Drucksache 19/1038 19. Wahlperiode 01.03.2018 Gesetzentwurf der Abgeordneten Christian Lindner, Christian Dürr, Wolfgang Kubicki, Dr. Marco Buschmann und der Fraktion der FDP Entwurf

Mehr