Reglement über die Ausbildung von Trainern für SportTrailen

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1 Schweizerische Kynologische Gesellschaft Société Cynologique Suisse Società Cinologica Svizzera gegründet / fondée 1883 Reglement über die Ausbildung von Trainern für SportTrailen Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG Société Cynologique Suisse SCSSocietà Cinologica Svizzera SCS Brunnmattstrasse 24, 3007 Bern Geschäftsstelle / Secrétariat / Ufficio Postfach 8276 OH Bern skg@skg.ch/ scs@skg.ch Homepage /

2 Reglement über die Ausbildung von Trainer SportTrailen Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES 3 2 ZIEL DER AUSBILDUNG 3 3 ZULASSUNG ZUR TRAINER-AUSBILDUNG SPORTTRAILEN 3 4 KURSLEITUNG 4 5 UMFANG, STRUKTUR UND INHALTE DER AUSBILDUNG 4 6 QUALIFIKATION DER LEHRENDEN 5 7 PRÄSENZPFLICHT 5 8 PRÜFUNG 5 9 WEITER- UND FORTBILDUNG 7 10 KURS- UND PRÜFUNGSGEBÜHREN 7 11 ERTEILUNG UND VERFALL DES DIPLOMS 7 12 SANKTIONEN 7 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 8 Anhang 1 Anhang 2 Lerninhalte und Lernziele für die Ausbildung zum Trainer SportTrailen Ausführungsbestimmungen über die Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfung zum Trainer SportTrailen Kommission Polydog Seite 2 von 8

3 Reglement über die Ausbildung von Trainer SportTrailen 1 ALLGEMEINES Dieses Reglement regelt die Ausbildung zum Trainer Sporttrailen für kynologische Gruppen in der SKG. Verantwortlich für die Ausbildung ist der Arbeitsausschuss Koordination Ausbildung der SKG (AAKA). 2 ZIEL DER AUSBILDUNG 2.1 Der Trainer Sporttrailen verfügt mit dem Abschluss dieser Ausbildung über die Grundlagen Mensch/Hund-Teams im SportTrailen auszubilden. Er hat Kenntnisse über: - Aufbau des Mensch/Hund-Teams auf dem Trail - Vorbereiten von Trails - Umgang mit Problemen auf dem Trail - Kann die Teams auf Wettkämpfe gemäss Wettkampfreglement vorbereiten Er hat gute Kenntnisse über: - Anwendung der Lerntheorie beim Trailen - Körpersprache des Hundes beim Trailen - Anatomie und Physiologie der Nase - Individualgeruch - Thermik / Topographie 2.2 Die Ausbildung zum Trainer SportTrailen bildet die Grundlage zur weiteren Ausbildung Instruktor SportTrailen. 3 ZULASSUNG ZUR TRAINER-AUSBILDUNG SPORTTRAILEN 3.1 Mindestalter 18 Jahre 3.2 SKG-Gruppenleiterausbildung Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit anderer Vorbildungen entscheidet die Fachstelle Ausbildung. Beschwerdeinstanz ist der AAKA. 3.3 Der TN muss mit eigenem Hund während den letzten 8 Jahren vor Ausbildungsbeginn eine Prüfung Stufe 2 (gemäss Wettkampfreglement mit Qualifikation gut) oder eine Eintrittsprüfung gemäss Anhang bestanden haben. Die Kommission Polydog kann in begründeten Ausnahmefällen zulassen, dass die Eintrittsprüfung während dem Kurs absolviert werden kann. Sie muss in jedem Falle vor der Trainerprüfung abgelegt werden. Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit anderer Prüfungen betreffend Trailen entscheidet die Kommission Polydog. Beschwerdeinstanz ist der AAKA. Kommission Polydog Seite 3 von 8

4 Reglement über die Ausbildung von Trainer SportTrailen 4 KURSLEITUNG 4.1 Allgemein Die Kursleitung obliegt der, innerhalb der Kommission Polydog, für das SportTrailen verantwortlichen Person. Sie kann vertraglich an einen anderen geeigneten Ausbildungsanbieter (= Mandatsträger) abgetreten werden. Die Kursleitung ist verantwortlich für Planung, Budgetierung, Ausschreibung und Durchführung des Kurses sowie die Einhaltung dieses Ausbildungsreglementes. 4.2 Durchführung der Ausbildung durch Mandatsträger Die Durchführung eines Ausbildungsganges kann vertraglich einem Mandatsträger übertragen werden. Die spezifischen Anforderungen werden im Mandatsvertrag geregelt. Der Mandatsträger bestimmt die für die Durchführung eines Lehrganges hauptverantwortliche Person. Diese ist betreffend fachlicher Fragestellungen auch Ansprechperson für die Fachstelle Ausbildung. 5 UMFANG, STRUKTUR UND INHALTE DER AUSBILDUNG Die Inhalte werden sowohl in Theorie und Praxis vermittelt. Die Gesamtkursdauer (Theorie und Praxis) kann zwischen 14 und 18 Tagen betragen und wird mit der Kursausschreibung bekannt gegeben. Nicht in diesen Zeitangaben enthalten ist der Zeitaufwand für Prüfungen. Die Lerninhalte sind im Anhang zu diesem Reglement dargestellt. Übersicht über die Lerninhalte Grundlagen SportTrailing Mantrailing Aufbau Leinenarbeit Coachen auf dem Trail Körpersprache von Mensch und Hund Geruchstheorie Geruchsträger Anatomie und Physiologie der Nase Ausrüstungen Konfliktmanagement Das Wettkampfreglement Anstandskodex Strukturierter Trainingsaufbau Kommission Polydog Seite 4 von 8

5 Reglement über die Ausbildung von Trainer SportTrailen 6 QUALIFIKATION DER LEHRENDEN 6.1 Anforderungen an Referenten und Instruktoren TrailTrainer mit grosser ausgewiesener Erfahrung im Umgang mit Menschen und Hunden auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und mit der Fähigkeit, die Materie praktisch zu vermitteln. Tiermedizinische Themen sind durch entsprechende Fachpersonen zu vermitteln. 6.2 Ernennung von Referenten und Instruktoren Die Referenten und Instruktoren werden auf Antrag der Kommission Polydog vom AAKA ernannt. 7 PRÄSENZPFLICHT Grundsätzlich müssen sämtliche Lektionen des Ausbildungslehrganges besucht werden. Ausnahmen können durch die Kursleitung bewilligt werden. Diesbezügliche Anträge sind zu begründen und der Kursleitung vorgängig schriftlich einzureichen. 8 PRÜFUNG 8.1 Allgemeines zur Prüfung Die Ausführungsbestimmungen regeln den Ablauf, den Inhalt und die Bewertung der Einzelprüfungen. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. 8.2 Theoretische Prüfung Es wird jedem Teilnehmenden ein Fragebogen mit Multiple Choice Fragen inkl. eines persönlichen Deckblatts zwecks Prüfungsteilnahme ausgehändigt. Die Prüfung umfasst den gesamten Ausbildungsstoff der theoretischen Module gemäss dem Ausbildungskonzept für Trainer SportTrailen. Hilfsmittel: Es dürfen keinerlei Hilfsmittel eingesetzt werden. 8.3 Praktische Prüfung Die praktische Prüfung beinhaltet die Gestaltung einer Probelektion und die praktische Durchführung einer ausgewählten Sequenz daraus mit einer Gruppe von 4 Hundeführern mit Hunden. Die praktische Prüfung wird vom ausbildenden Instruktor und einem Experten abgenommen. Der Experte entscheidet über das Prüfungsergebnis. Kommission Polydog Seite 5 von 8

6 Reglement über die Ausbildung von Trainer SportTrailen 8.4 Prüfungsleitung Die Prüfungsleitung obliegt der für SportTrailen innerhalb der Kommission Polydog verantwortlichen Person. Sie ist für die Gestaltung und Durchführung der Prüfung, sowie die Kommunikation der Prüfungsresultate zuständig. Die Prüfungsleitung untersteht der Prüfungskommission. 8.5 Prüfungskommission Der Prüfungskommission obliegt die Aufsicht über die Prüfung. Insbesondere zeichnet sie verantwortlich für die regelkonforme Durchführung und Bewertung der Prüfung und genehmigt die Prüfungsentscheide. Die Prüfungskommission besteht aus 3 Mitgliedern und wird vom AAKA gewählt. Die Mitglieder der Prüfungskommission müssen im Ausbildungswesen der SKG bewandert sein und über vertiefte Kenntnisse der Ausbildungs- und Prüfungsreglemente verfügen. 8.6 Prüfungsexperten Die Prüfungsexperten werden vom AAKA ernannt. An die Prüfungsexperten sind dieselben Anforderungen zu stellen wie an die Referenten/Instruktoren, siehe Kapitel Anmeldung zur Prüfung Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Nachweis geleistet werden, dass die Kurse entsprechend dem Ausbildungsreglement besucht wurden. Insbesondere sind der Anmeldung zur Prüfung folgende Dokumente beizulegen: - Grundausbildungsnachweis - Nachweis über bestandene Prüfung SportTrailen (Gemäss Stufe 2 Wettkampfreglement, Einsteigerprüfung gemäss Anhang oder äquivalente Prüfung). - Nachweis über Präsenz am Kurs Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit anderer Vorbildungen und Voraussetzungen für die Prüfungszulassung entscheidet die Kommission Polydog. Beschwerdeinstanz ist der AAKA. 8.8 Bewertung Die Bewertung erfolgt in ganzen und halben Noten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn jede Teilnote (Schnittnote) mindestens 4.0 beträgt und keine Einzelnote unter 3.5 ausfällt. 8.9 Wiederholung der Prüfung Eine nicht bestandene Prüfung darf frühestens nach 3 Monaten und längstens innerhalb von 2 Jahren, jedoch höchstens 2 Mal wiederholt werden. Wiederholt werden müssen sämtliche als ungenügend bewertete Einzelprüfungen. Kommission Polydog Seite 6 von 8

7 Reglement über die Ausbildung von Trainer SportTrailen 8.10 Beschwerden Gegen das Prüfungsresultat kann innert 10 Tagen nach dessen Eröffnung schriftlich Beschwerde bei der Prüfungskommission eingereicht werden. Die Überprüfungsbefugnis ist auf Formfehler beschränkt. Die Prüfungskommission entscheidet endgültig. Das Reglement zur Prüfung der Trainer SportTrailen regelt den Ablauf und den Inhalt der Prüfungen. Grundsätze: 9 WEITER- UND FORTBILDUNG Zur Validierung des Diploms müssen innert 4 Jahren 4 Tage Weiterbildung absolviert werden. Davon müssen mindestens 3 Tage von der Kommission Polydog als ausbildungsspezifische Fortbildung anerkannt sein. 10 KURS- UND PRÜFUNGSGEBÜHREN Die Kurs- und Prüfungsgebühren werden vom Mandatsträger in Absprache mit der Kommission Polydog festgelegt. Sie sind für Nicht-SKG-Mitglieder höher. 11 ERTEILUNG UND VERFALL DES DIPLOMS 11.1 Ausstellen des Diploms Das Diplom Trainer SportTrailen wird nach bestandener Prüfung durch die Fachstelle Ausbildung der SKG ausgestellt Verfall des Diploms Werden die in Ziff. 9 vorgeschriebenen Weiterbildungen zur Validierung des Diploms nicht erfüllt, verfällt nach vorhergehender Ankündigung durch die Fachstelle das Diplom. 12 SANKTIONEN 11.1 Gegen Diplominhaber, die den Statuten, Reglementen, Weisungen und sonstigen Bestimmungen des Verbandsrechts der SKG zuwider handeln oder staatliche Normen verletzen, welche einen Bezug zum Schutz des Tieres im Generellen oder zum Hund im Speziellen aufweisen, können auf Antrag der Fachstelle Ausbildung, auf Anzeige Dritter hin oder aus eigener Wahrnehmung durch den AAKA Sanktionen ausgesprochen werden Die ausgesprochenen Sanktionen müssen der Art des Verstosses und dem Verschulden entsprechen. Die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und der Gleichbehandlung sind zu wahren. Kommission Polydog Seite 7 von 8

8 Reglement über die Ausbildung von Trainer SportTrailen 11.3 Die ausgesprochenen Sanktionen können bestehen aus: Verweis Entzug des Diploms Trainer SportTrailen 11.4 Gegen Sanktionsentscheide steht dem Betroffenen innert 30 Tagen seit Mitteilung des Entscheids der Rekurs an das Verbandsgericht offen. Die Eingabe muss den Anforderungen an einen Rekurs gemäss Reglement über das Verbandsgericht genügen. 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Dieses Reglement tritt nach Erlass durch den Zentralvorstand der SKG auf den 01. März 2014 in Kraft. Kommission Polydog Seite 8 von 8

9 Lerninhalte und Lernziele für die Ausbildung zum Trainer SportTrailen Anhang 1 zum Reglement über die Ausbildung von Trainer für SportTrailen Lerninhalte gem. Reglement Themen Inhalte SportTrailing Grundlagen (Theorie) Was ist Trailing Voraussetzungen Hund Voraussetzungen Hundeführer Voraussetzungen Hundeteam Mantrailing Aufbau Die verschiedenen Start allgemein Aufbau-Stufen Anfänger Trail (Theorie und Praxis) Aufbau Trail Arbeits Trail Die Anzeige Leinenarbeit (Praxis) Leinenhandling Coachen auf dem Trail Kreuzungsarbeiten Körpersprache Hund / Team richtig korrigieren und Führen Mensch Geruchstheorie Individualgeruch Geruchentstehung (Theorie und Praxis) Geruchsverbreitung Geruchsspur Thermik Topographie Geruchsträger Herstellung und Verschiedene Geruchsträger herstellen Umgang mit Geruchsträger aufbewahren Geruchsträgern Kontaminierte Geruchsträger (Praxis) Anatomie und Das olfaktorische Das Riechorgan die Nase Physiologie der Nase System (Theorie) Funktion der Nase - Physiologie des Riechens Das vomeronasale Organ (VNO) = Jakobson sches Organ Der Trigeminus = der dreiästige Nerv Geruchsverarbeitung und Geruchswahrnehmung Ausrüstungen Hund / Hundeführer / Trail-Geschirr Trainer Trail-Leine Theorie und Praxis) Belohnungen für den Hund Sicherheitskleidung Hilfsmittel Konfliktmanagement (Theorie und Praxis) Faktoren die das Konflikt-Management beeinflussen Mögliches Problemverhalten auf dem Trail Sinnvolles Training mit Struktur Das Organisation von Administrative Aufgaben Wettkampfreglement Wettkämpfen Das Wettkampfprogramm (Theorie und Praxis) Organisation des Wettkampfs Anstandskodex Verhalten auf dem Trail Wald- Quartiergebiet (Theorie und Praxis) Industriegelände Version: 1 Entwurf 05. November

10 Strukturierter Trainingsaufbau lernpsychologische Grundzüge (Theorie und Praxis) Parkplatz Verhalten im Verkehr Der Ausbildner Hund / Hundeführer Trailen Trainieren Version: 1 Entwurf 05. November

11 Schweizerische Kynologische Gesellschaft Société Cynologique Suisse Società Cinologica Svizzera gegründet / fondée 1883 Kommission Polydog Lerninhalte und Lernziele für die Ausbildung zum Trainer SportTrailen (Die männliche Form steht der Einfachheit halber überall auch für die weibliche Form) Anhang 1 zum Reglement über die Ausbildung von Trainer für SportTrailen Schweizerische Kynologische Gesellschaft Société Cynologique Suisse Società Cinologica Svizzera Brunnmattstrasse 24, 3007 Bern Geschäftsstelle / Secrétariat / Segretariato Postfach 8276 CH Bern Telefon skg@skg.ch / scs@scs-skg.ch Homepage / Lerninhalte gem. Reglement Themen Inhalte

12 Lerninhalte und Lernziele für die Ausbildung zum Trainer SportTrailen SportTrailing Grundlagen (Theorie) Was ist Trailing Voraussetzungen Hund Voraussetzungen Hundeführer Voraussetzungen Hundeteam Mantrailing Aufbau Die verschiedenen Aufbau-Stufen Leinenarbeit Coachen auf dem Trail Körpersprache Hund / Mensch Geruchstheorie Geruchsträger Anatomie und Physiologie der Nase (Theorie und Praxis) (Praxis) Individualgeruch (Theorie und Praxis) Herstellung und Umgang mit Geruchsträgern (Praxis) Das olfaktorische System (Theorie) Ausrüstungen Hund / Hundeführer / Trainer Theorie und Praxis) Start allgemein Anfänger Trail Aufbau Trail Arbeits Trail Die Anzeige Leinenhandling Kreuzungsarbeiten Team richtig korrigieren und Führen Geruchentstehung Geruchsverbreitung Geruchsspur Thermik Topographie Verschiedene Geruchsträger herstellen Geruchsträger aufbewahren Kontaminierte Geruchsträger Das Riechorgan die Nase Funktion der Nase - Physiologie des Riechens Das vomeronasale Organ (VNO) = Jakobson sches Organ Der Trigeminus = der dreiästige Nerv Geruchsverarbeitung und Geruchswahrnehmung Trail-Geschirr Trail-Leine Belohnungen für den Hund Sicherheitskleidung Hilfsmittel Konfliktmanagement (Theorie und Praxis) Faktoren die das Konflikt- Management beeinflussen Mögliches Problemverhalten auf dem Trail Sinnvolles Training mit Struktur Das Wettkampfreglement Organisation Wettkämpfen (Theorie und Praxis) Anstandskodex Verhalten auf dem Wald- Quartiergebiet von Administrative Aufgaben Das Wettkampfprogramm Organisation des Wettkampfs Revision November 2013 Seite 2 von 3

13 Lerninhalte und Lernziele für die Ausbildung zum Trainer SportTrailen Strukturierter Trainingsaufbau Trail (Theorie und Praxis) lernpsychologische Grundzüge (Theorie und Praxis) Industriegelände Parkplatz Verhalten im Verkehr Der Ausbildner Hund / Hundeführer Trailen Trainieren Revision November 2013 Seite 3 von 3

14 Schweizerische Kynologische Gesellschaft Société Cynologique Suisse Società Cinologica Svizzera gegründet / fondée 1883 Kommission Polydog Ausführungsbestimmungen über die Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfung zum Trainer SportTrailen (Die männliche Form steht der Einfachheit halber überall auch für die weibliche Form) Anhang 2 zum Reglement über die Ausbildung zum Trainer SportTrailen Schweizerische Kynologische Gesellschaft Société Cynologique Suisse Società Cinologica Svizzera Brunnmattstrasse 24, 3007 Bern Geschäftsstelle / Secrétariat / Segretariato Postfach 8276 CH Bern Telefon skg@skg.ch / scs@scs-skg.ch Homepage /

15 Ausführungsbestimmungen über die Durchführung von Prüfungen zum Trainer SportTrailen Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES 3 2 ALLGEMEINES ZU DEN PRÜFUNGEN 3 3 PRÜFUNGSINHALTE, PRÜFUNGSMODUS, BESTEHEN EINER PRÜFUNG 3 4 ADMINISTRATIVE AUFARBEITUNG 5 5 UNGÜLTIGE PRÜFUNGEN 5 6 SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN 6 Kommission Polydog Dezember 2013 Seite 2 von 6

16 Ausführungsbestimmungen über die Durchführung von Prüfungen zum Trainer SportTrailen 1 ALLGEMEINES 1.1 Die Ausführungsbestimmungen regeln den Ablauf und den Inhalt der Prüfungen gemäss Ziff.8 des Reglements über die Ausbildung von Trainern SportTrailen Durchführung Die Vorbereitungen und Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfung werden vom Veranstalter (Kommission Polydog oder Mandatsträger) der Trainerausbildung organisiert und durchgeführt. 2 ALLGEMEINES ZU DEN PRÜFUNGEN 2.1 Der Veranstalter des Trainerkurses ist verpflichtet, die theoretische wie auch die praktische Prüfung anzubieten und durchzuführen. Teilnehmende des Trainerkurses sind verpflichtet, die theoretische (TP) sowie die praktische (PP) Prüfung beim Veranstalter des Trainerkurses abzulegen. 3 PRÜFUNGSINHALTE, PRÜFUNGSMODUS, BESTEHEN EINER PRÜFUNG 3.1 Theoretische Prüfung Prüfungsmodus Jeder Teilnehmer erhält ein Fragebogen mit 20 Multiple Choice Fragen inkl. eines persönlichen Deckblatts zwecks Prüfungsteilnahme. Die Prüfungsdauer beträgt 30 Minuten Prüfungsart und Prüfungsinhalte Die Prüfung umfasst den gesamten Ausbildungsstoff gemäss dem Ausbildungskonzept für Trainer SportTrailen. Es müssen 20 MultipleChoice-Fragen beantwortet werden. Diese entsprechen folgenden MC-Typen: Einfachauswahl-Fragen 10 Fragen Mehrfachauswahl-Fragen 10 Fragen (= mind. 1 oder mehr Antworten richtig) Der MC-Typ muss deklariert werden. Die Prüfungsfragen werden von den Dozenten des Kurses ausgearbeitet. Für jede Frage werden immer 4 Antworten vorgeschlagen Hilfsmittel: Es dürfen keinerlei Hilfsmittel eingesetzt werden Gewichtung Modul Das olfaktorische System 6 Modul Geruch/Thermik/Topographie 6 Modul Ausrüstung zum Trailen 3 Modul Verhaltenskodex beim Trailen 3 Modul Problemspezifische Korrekturen 2 Kommission Polydog Dezember 2013 Seite 3 von 6

17 Ausführungsbestimmungen über die Durchführung von Prüfungen zum Trainer SportTrailen Auswertung: Einfachauswahl-Fragen pro korrekt beantwortete Frage total 1 Punkt 10 Punkte Mehrfachauswahl pro korrekt beantwortete Frage 1 Punkte bei teilweiser richtiger Antwort 1/4 Punkt pro richtig beantwortete Zeile (kein Kreuz ist auch eine Antwort) total 10 Punkte Maximale erreichbare Punktzahl der theoretischen Prüfung total 20 Punkte Benotung: 20 Punkte Note bis Punkte Note bis Punkte Note bis Punkte Note bis Punkte Note 4.0 genügend bis Punkte Note 3.5 ungenügend bis Punkte mangelhaft Die Prüfung gilt als bestanden bei Erreichen der Qualifikation befriedigend, entprechend Note 4.0. Das Resultat der theoretischen Prüfung wird möglichst unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt. Die Prüfungsfragen dürfen nicht ausgehändigt werden. 3.2 Praktische Prüfung Die praktische Prüfung beinhaltet die Gestaltung einer Probelektion und die praktische Durchführung einer ausgewählten Sequenz daraus mit einer Gruppe von 4 Hundeführern mit Hunden. Die Teilnehmer sind gehalten, jeweils ein Team als Proband für die Prüfung aufzubieten. Dieses Team soll wenig Erfahrung im Trailen aufweisen. Jeder Prüfungsteilnehmer erhält per Los eines der folgenden Thema zugewiesen: Start Anzeige Splitting Kreuzung Leinenhandling Diese Liste ist abschliessend. Die Arbeit ist mit einem der Teams, welches vom Experten bestimmt wird, aber in keinem Fall demjenigen, welches der Teilnehmer als Proband mitgebracht hat, zu erarbeiten. Das Thema wird ausgelost und dem Kandidaten spätestens 20 Tage vor der praktischen Prüfung mitgeteilt. Er bereitet eine dem Thema entsprechende Lektion von 45 Kommission Polydog Dezember 2013 Seite 4 von 6

18 Ausführungsbestimmungen über die Durchführung von Prüfungen zum Trainer SportTrailen Min Dauer vor und erarbeitet diese mit der Gruppe resp. mit einer ihm vom Experten zugewiesenen Person aus. Die Kriterien für die Beurteilung der Arbeit werden anhand eines Bewertungsblattes beurteilt, das dem Prüfungskandidaten spätestens 20 Tage vor der Prüfung ausgehändigt wird. In der anschliessenden Abschlussbesprechung wird das Bewertungsblatt Punkt für Punkt besprochen. Die einzelnen Prüfungskriterien auf dem Bewertungsblatt sind durch eine Punkteskala messbar und dadurch verständlich zu machen. Bewertet werden sowohl das Teammanagement, der Umgang mit den Hundeführern wie auch die Instruktion des zugelosten Themas. Die praktische Prüfung wird von einem Instruktor des Kurses abgenommen unter Beizug eines externen Experten. Für das Bestehen der Prüfung ist der Entscheid des Experten massgebend. Ein Experte darf maximal 8 Teilnehmer pro Prüfung und Tag beurteilen. 4 ADMINISTRATIVE AUFARBEITUNG 4.1 Kandidaten, welche die theoretische und praktische Prüfung bestanden haben, sind vom Veranstalter der Geschäftsstelle der SKG zu melden zwecks Ausstellung des SKG- Ausweises Trainer SportTrailen. 4.2 Kandidaten, welche nur die praktische oder die theoretische Prüfung bestanden haben, sind vom Veranstalter der Geschäftsstelle der SKG zu melden. Diese führt eine entsprechende Liste. 4.3 Kandidaten, welche entweder die praktische oder die theoretische Prüfung wiederholt haben haben, sind vom Veranstalter der Geschäftsstelle der SKG zu melden. Sind damit sowohl die praktische wie die theoretische Prüfung bestanden, erstellt die Geschäftsstelle den SKG-Ausweis Trainer SportTrailen. 4.4 Aufbewahrungsort und zeit der Prüfungsunterlagen Die gesamten Kursunterlagen, insb. sämtliche Prüfungsunterlagen der theoretischen und praktischen Prüfung sind vom Veranstalter der, seitens Polydog für die Sportart SportTrailen verantwortlichen Person, abzugeben. Diese muss diese Unterlagen sowohl in Papierform wie auch elektronisch (Scan) während der Zeit von zwei Jahren aufzubewahren. 5 UNGÜLTIGE PRÜFUNGEN 5.1 Bei Unredlichkeit während der theoretischen und praktischen Prüfung wird diese durch die Examinatoren als ungültig erklärt. Die Prüfungsgebühren können nicht zurück verlangt werden. Kommission Polydog Dezember 2013 Seite 5 von 6

19 Ausführungsbestimmungen über die Durchführung von Prüfungen zum Trainer SportTrailen 5.2 Die Wiederholung einer als ungültig erklärten Prüfung muss bei Polydog schriftlich beantragt und die Wiederholung genehmigt werden. 5.3 Bei Zuwiderhandlung gegen die Tierschutzgesetzgebung während den Prüfungen wird diese durch die Examinatoren abgebrochen. Die Prüfung wird als ungültig erklärt. Die Prüfung kann nicht wiederholt werden. Die Prüfungsgebühren können nicht zurück verlangt werden. 6 SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Dieses Ausführungsbestimmungen wurden von der Kommission Polydog am der Sitzung vom??? genehmigt und treten auf den 1. Januar 2014 in Kraft. Kommission Polydog Dezember 2013 Seite 6 von 6

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