Entwurf. Niedersächsisches Kultusministerium. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung im Lande Niedersachsen

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1 Entwurf Niedersächsisches Kultusministerium Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung im Lande Niedersachsen für das Unterrichtsfach Agrar- und Umwelttechnologie im Fachgymnasium Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Agrarwirtschaft Stand: Juni 2004

2 Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium Schiffgraben 12, Hannover Postfach 1 61, Hannover Hannover, Juni 2004 Nachdruck zulässig Bezugsadresse: http: / /

3 An der Erarbeitung dieser Einheitlichen Prüfungsanforderungen haben mitgewirkt: Peters, Almuth, StD n, Aurich Rathjen, Albert, StD, Bremervörde Sievers, Christine-Marlene, StR n, Hildesheim Sott, Karl-Wilhelm, OStR, Hildesheim Steffen, Hartmut, StD, Aurich (Kommissionsleiter) Weidemann, Dirk, StR, Lüneburg Beraterinnen und Berater: Kohlhoff, Christian, StR, Aurich Linden, Sigrid, StR n, Aurich Steffen, Helene, StR n, Aurich Redaktion: Rotraud Diestelhorst / Helga Wartjenstedt Niedersächsisches Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS) Keßlerstraße Hildesheim Ständige Arbeitsgruppe für die Entwicklung und Erprobung beruflicher Curricula und Materialien (STAG für CUM)

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5 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen Rechtliche Rahmenbedingungen Ziele und Inhalte Kompetenzen 1 2 Anforderungsbereiche Allgemeine Hinweise Fachspezifische Beschreibung 2 3 Schriftliche Prüfung Allgemeine Grundsätze zur Erstellung der Aufgaben Einzureichende Unterlagen Struktur der Aufgabenvorschläge Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistungen Kriterien für die Bewertung der Prüfungsleistungen 6 4 Aufgabenbeispiel für die schriftliche Prüfung 8 5 Mündliche Prüfung Ziele, Aufgabenstellungen, Vorbereitungs- und Prüfungszeit Kriterien für die Bewertung der Leistungen Beispiel für einen Beurteilungsbogen 22

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7 1 Vorbemerkungen 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung im Lande Niedersachsen dienen dazu die Vergleichbarkeit der Aufgaben, Anforderungen und Verfahren in der Abiturprüfung zu gewährleisten. Die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung im Lande Niedersachsen für das Unterrichtsfach Agrar- und Umwelttechnologie folgen der Vereinbarung über Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom ). Sie regeln in Verbindung mit den jeweils gültigen Niedersächsischen Rahmenrichtlinien und der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) die Anforderungen in der Abiturprüfung für das Fach Agrar- und Umwelttechnologie. 1.2 Ziele und Inhalte Der Unterricht im Fach Agrar- und Umwelttechnologie orientiert sich am Ziel der allgemeinen Studier- und Berufsfähigkeit, vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung und fördert wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Eine besondere Bedeutung erhält dabei die allgemeine Handlungskompetenz. Die Einheitlichen Prüfungsanforderungen enthalten - eine Beschreibung von Kompetenzen, die in diesem Unterrichtsfach nachzuweisen sind sowie Hinweise auf Inhalte und Methoden - eine Unterscheidung und Beschreibung der Anforderungsbereiche I, II und III in den Prüfungsaufgaben - Angaben über die Art der Aufgabenstellung und mögliche fächerübergreifende Aspekte - Hinweise zur Erstellung von schriftlichen und mündlichen Prüfungsaufgaben einschließlich formaler Anforderungen - Hinweise zur Bewertung von Prüfungsleistungen - ein Aufgabenbeispiel für die schriftliche Prüfung mit einer Beschreibung der Schwerpunktsetzungen, der unterrichtlichen Voraussetzungen, des Erwartungshorizontes und einer Zuordnung der Teilaufgaben zu den Anforderungsbereichen. 1.3 Kompetenzen Grundlagen für das Bearbeiten der Abituraufgaben sind im Wesentlichen Kompetenzen, die sich aus den Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Agrar- und Umwelttechnologie ableiten. In der Abiturprüfung ist dies festzustellen und zu bewerten, wobei in der einzelnen Abiturprüfung möglichst viele, jedoch nicht alle hier aufgeführten Kompetenzen, nachzuweisen sind: - Agrar- und Umwelttechnologie wird als existenzieller Bereich gesellschaftlichen Lebens in seiner Notwendigkeit, seinen Verknüpfungen mit anderen Bereichen (z. B. Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz) analysiert. - Die Fähigkeit zu systematischer Betrachtungsweise komplexer Zusammenhänge (die vernetzten Produktionsprozessen zu Grunde liegen) kommt zur Anwendung. - Der Zusammenhang zwischen Bereitstellung nachwachsender Rohstoffe, Nahrungsmitteln und Erholungslandschaft wird nicht nur monokausal, sondern auch prozesshaft, vernetzt und ideologie- und interessenbestimmt dargestellt. - Vorhandenes Fachwissen wird im Rahmen einer allgemeinen Handlungskompetenz sowie seiner Transferfähigkeit angewandt. -1-

8 - Das Denken in Zusammenhängen, schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit, zielorientiertes Planen, Bewertungs- und Entscheidungsfähigkeit kommen zur Anwendung. - Methoden werden zielgerichtet eingesetzt. - Die Fähigkeiten zur Analyse, Aufbereitung und Präsentation von Informationen sind nachzuweisen. 2 Anforderungsbereiche 2.1 Allgemeine Hinweise Die Anforderungen in der Abiturprüfung unterscheiden sich nach der Art, der Komplexität und dem Grad der Selbstständigkeit der geforderten Leistung. Durch Zusammenfassen ähnlicher Anforderungen werden drei Anforderungsbereiche gebildet. Die drei Anforderungsbereiche sind in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit zu sehen und nicht immer klar zu trennen. Daher ergeben sich in der Praxis der Aufgabenstellung bei der Zuordnung der Teilaufgaben zu Anforderungsbereichen Überschneidungen. Teilaufgaben müssen und können nicht ausschließlich nur jeweils einem Anforderungsbereich zugeordnet werden; vielfach lässt sich die geforderte Leistung jedoch überwiegend einem Anforderungsbereich zuordnen. Die Reihenfolge der Anforderungsbereiche entspricht der zunehmenden Selbstständigkeit der geforderten Prüfungsleistung. Dabei ist der Grad der Selbstständigkeit der Prüfungsleistung abhängig von den jeweiligen Unterrichtsvoraussetzungen. Methodische Kompetenzen, wie z. B. Materialaufbereitung und -auswertung, Ergebnisdarstellung und -beurteilung müssen einbezogen und Anforderungsbereichen zugeordnet werden. Jeder Aufgabenvorschlag für die schriftliche Abiturprüfung muss sich auf alle drei Anforderungsbereiche erstrecken. Das Schwergewicht der zu erbringenden Prüfungsleistungen liegt im Anforderungsbereich II. Daneben sind die Anforderungsbereiche I und III angemessen zu berücksichtigen, und zwar Anforderungsbereich I in höherem Maße als Anforderungsbereich III. Dabei entspricht - Anforderungsbereich I der Reproduktion, - Anforderungsbereich II der Reorganisation und dem Transfer, - Anforderungsbereich III dem problemlösenden Denken. 2.2 Fachspezifische Beschreibung Anforderungsbereich I Der Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang und die Beschreibung, Darstellung und Anwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang. Dazu kann zum Beispiel gehören: - Wiedergeben fachwissenschaftlicher Begriffe - Anatomische und chemische Beschreibung pflanzlicher und tierischer Bauelemente - Wiedergeben grundlegender biochemischer Reaktionsgleichungen - Wiedergeben ökologischer Beziehungen (z. B. Pflanzenschutz, Artenzusammensetzung, Resistenzbildung) - Beeinträchtigung des Wasserhaushalts -2-

9 - Beschreiben von Kriterien zur Auswahl von Produktionsverfahren - Beschreiben notwendiger Bedingungen zur artgerechten Tierhaltung Anforderungsbereich II Der Anforderungsbereich II umfasst selbstständiges Erklären, Ordnen und Verarbeiten mehrerer bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einer zusammenhängenden Darstellung, selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen. Dabei kann es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachverhalte oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen. Dazu kann zum Beispiel gehören: - Erkennen von Gesetzmäßigkeiten, Prinzipien und Wirkungen (z. B. des Zusammenhangs zwischen Wirkungsmechanismus und Selektivität von Pflanzenbehandlungsmitteln) - Auswählen geeigneter Maßnahmen zur Bestandsführung (z. B. Düngung, Phytohormoneinsatz, Festlegung der Bestandsdichte, Beikrautregulierung) - Erklären des Zusammenhangs zwischen Stoffwechsel und Fütterung (z. B. Milchinhaltsstoffe in Abhängigkeit von der Energieversorgung, fütterungsbedingte Erkrankungen und Beeinträchtigungen des Fruchtbarkeitsgeschehens) - Vergleich von Produktionsverfahren hinsichtlich ökologischer und ökonomischer Auswirkungen - Verarbeiten und Auswerten produktionstechnischer und ökonomischer Betriebsdaten - Skizzieren von Arbeitsschritten, die zur Lösung von Problemstellungen erforderlich sind - Begründung des zur Bearbeitung der Aufgabe gewählten Lösungsweges - Anwenden geübter Methoden auf eine vorgegebene Problemstellung (z. B. strukturierende Methoden wie Flussdiagramme, Mind-Maps) Anforderungsbereich III Der Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel zu selbstständigen Gestaltungen bzw. Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Denkmethoden bzw. Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt und einer neuen Problemstellung angepasst. Dazu kann zum Beispiel gehören: - Selbstständiges Auswählen und Anwenden von Verfahren, die zur Lösung fachlicher Problem- bzw. Aufgabenstellungen oder zur Erstellung eines Handlungsproduktes erforderlich sind - Beurteilen fachbezogener Problem- bzw. Fragestellungen unter Einbeziehung aktueller Entwicklungen (z. B. betriebliche Auswirkungen agrarpolitischer Veränderungen) - Beurteilen von Fragestellungen im fächerübergreifenden Kontext (z. B. ökonomische und ethische Bewertung gentechnischer Verfahren) - Entwickeln alternativer Lösungsvorschläge zu einem vorgegebenen Problem - Formulieren und Begründen von Lösungsvorschlägen für fachspezifische Probleme (z. B. Fütterungsumstellung, Änderung von Zuchtprogrammen) - Bilden von Szenarien und Begründen von Lösungsvorschlägen - Plausibilitätsprüfung der erarbeiteten Problemlösungen - wertender Vergleich verschiedener Problemlösungen -3-

10 3 Schriftliche Prüfung 3.1 Allgemeine Grundsätze zur Erstellung der Aufgaben Der Schulbehörde werden für jede Prüfungsgruppe zwei Prüfungsaufgaben zur Auswahl vorgelegt. Jeder Aufgabenvorschlag bezieht sich auf Lerngebiete aus mindestens zwei Kurshalbjahren. Die pro Prüfungsgruppe einzureichenden Vorschläge müssen in ihrer Gesamtheit mindestens drei Lerngebiete berücksichtigen. 1 Für die Aufgabenstellung gelten folgende Grundsätze: - Aufgabenstellungen, die im Unterricht bereits so eingehend behandelt worden sind oder die einer bearbeiteten Aufgabenstellung so nahe stehen, dass ihre Lösung keine selbstständige Leistung erfordert, dürfen nicht vorgeschlagen werden. Jedoch muss für alle Aufgabenstellungen der Bezug zum vorausgegangenen Unterricht vorhanden und nachvollziehbar sein. - Die Übernahme von Aufgabenstellungen aus allgemein zugänglichen Quellen ist unzulässig. - Die Bewertungsmaßstäbe (Punkte) sind den Aufgaben zuzuordnen. - Der Umfang der Materialvorlage muss in einem angemessenen Verhältnis zur Bearbeitungszeit und zur Aufgabenstellung stehen. Erläuterungen können beigefügt werden, soweit sie zum Verständnis der Materialien und zur Lösung der Aufgabenstellung notwendig sind. Quellen sind anzugeben; Textkürzungen sind kenntlich zu machen. 3.2 Einzureichende Unterlagen Für jeden Aufgabenvorschlag sind einzureichen: 1. das Thema einschließlich der Teilaufgaben 2. eine Materialvorgabe mit Angabe der Fundstellen (evtl. mit Disketten, CD- ROM o. Ä.) 3. eine kurze Beschreibung des Zusammenhangs zwischen Thema bzw. Aufgaben und vorausgegangenem Unterricht (inklusive einer Angabe der Kursthemen und Lerngebiete) 4. einen Erwartungshorizont / Bewertungsbogen mit Zuordnung der Teilaufgaben zu den Anforderungsbereichen; Anteile der Anforderungsbereiche im Rahmen der Gesamtpunktzahl 5. eine Angabe der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel, die der Genehmigung durch die Schulbehörde bedürfen 6. die Versicherung der Geheimhaltung. 1 Vgl. AVO-GOFAK in der jeweils geltenden Fassung -4-

11 3.3 Struktur der Aufgabenvorschläge Im Folgenden ist die Struktur der Aufgabenvorschläge dargestellt. Thema Jeder Aufgabenvorschlag ist mit einem Thema zu versehen. Handlungssituation Als Ausgangspunkt für die Analyse von Problemstellungen und zu erarbeitende Lösungswege sind komplexe Handlungssituationen auszuwählen (z. B. betriebliche Problemsituationen, aktuelle Anlässe). Die Ausgangssituationen sollen auf praxisorientierten Beispielen basieren und eine prozessorientierte und mehrperspektivische Problemanalyse ermöglichen. Aufgabenstellung Die Aufgabenvorschläge sind in Teilaufgaben zu untergliedern. Ein durchgängiger Bezug zur Handlungssituation ist herzustellen. Grundsätzlich dürfen die Aufgaben nicht ohne die Ausgangssituation und die beigefügten Materialien lösbar sein. Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass sie aufeinander aufbauen und Zwischenergebnisse ermöglichen. Die Aufgaben sind nach den Phasen der vollständigen Handlung zu gliedern (Informieren, Planen, Entscheiden, Ausführen). Die Phasen Kontrollieren und Bewerten des Handlungsproduktes werden in der Regel nicht verlangt. Inhalte des übergreifenden Lerngebietes Inhalte, Methoden und Techniken des erfolgreichen Lernens und Arbeitens sind zu berücksichtigen. Erwartete Handlungsprodukte Anlagen / Materialien als Zwischen- und / oder Endergebnis, z. B.: Mind-Map Entscheidungsmatrix Grafische Darstellungen Handout, Flyer Vorbereitung einer Präsentation, Veranstaltung (inhaltlich und medial) Exposé Aufstellen eines Arbeitsplans Bericht / Feature für einen ausgewählten Adressatinnen- / Adressatenkreis Beratungskonzept Die beigefügten Materialien müssen vom Prüfling selbstständig den Aufgaben zugeordnet werden. Erwartungshorizont Der Erwartungshorizont muss fachliche und methodische Beurteilungskriterien enthalten. Fach- und Methodenkompetenzen werden je nach unterrichtlicher Vorarbeit den drei Anforderungsbereichen zugeordnet. -5-

12 3.4 Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistungen Die folgende Tabelle stellt einen Vorschlag für die Bewertung in Form einer Kombination aus Erwartungshorizont und Gutachten dar. Erwartungshorizont / Bewertungsbogen und Gutachten für Phase der vollständigen Handlung und Methoden Erwartete Leistungen Anforderungsbereiche I II III max. erreicht max. erreicht max. erreicht Kommentar 3.5 Kriterien für die Bewertung der Prüfungsleistungen Die Prüfungsleistung ist grundsätzlich als Ganzes zu sehen, ihre Bewertung unterliegt der besonderen pädagogischen Verantwortung der beurteilenden Lehrkräfte. Grundlage für die Bewertung der Leistung sind die Anforderungen, die in der Aufgabenstellung und in der Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistung enthalten sind. Von den Erwartungen positiv abweichende Leistungen sind in die Bewertung einzubeziehen, sofern sie im Rahmen der Aufgabenstellung sinnvolle Lösungen darstellen. Berücksichtigt wird die Art der Bearbeitung in den verschiedenen Anforderungsbereichen unter den Aspekten der Qualität, der Quantität und der Darstellungsweise. Zum Aspekt der Qualität gehören u. a.: - Erfassung der Aufgabe - Genauigkeit der Kenntnisse und Einsichten - Stimmigkeit und Differenziertheit der Aussage - Herausarbeitung des Wesentlichen - Anspruchsniveau der Problemerfassung - Sicherheit in der Beherrschung der Methoden und der Fachsprache. Zum Aspekt der Quantität gehören u. a.: - Umfang der Kenntnisse und Einsichten - Breite der Argumentationsbasis - Vielfalt der Aspekte und Bezüge. Zum Aspekt der Darstellungsweise gehören u. a.: - Klarheit und Eindeutigkeit der Aussage - Angemessenheit der Darstellung - Übersichtlichkeit der Stoffanordnung. Die Note ausreichend (05 Punkte) soll erteilt werden, wenn annähernd die Hälfte (mindestens 45 %) der erwarteten Gesamtleistung erbracht worden ist. Oberhalb und unterhalb dieser Schwelle sollen die Anteile der erwarteten Gesamtleistung den einzelnen Notenstufen jeweils linear zugeordnet werden um sicher zu stellen, dass die gesamte Breite der Bewertung ausgeschöpft werden kann. Ein mit sehr gut (13 Punkte) beurteiltes Prüfungsergebnis setzt Leistungen im Anforderungsbereich III voraus. -6-

13 Wesentliche Abweichungen von der vorgesehenen Punktevergabe für die Teilaufgaben sind zu begründen. Sprachliche Richtigkeit und äußere Form sind bei der Korrektur und Beurteilung einer Arbeit zu beachten. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit (Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung) in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von einem Punkt oder zwei Punkten bei der einfachen Wertung. 2 Auf der Grundlage der genannten Anforderungen wird die Prüfungsleistung in einem zusammenfassenden Gutachten beurteilt (s. Erwartungshorizont / Bewertungsbogen und Gutachten). Vorzüge und Mängel einer Arbeit sind bei der Korrektur kenntlich zu machen, im Gutachten zu vermerken und bei der Bewertung zu berücksichtigen. 2 Als Richtwerte sollten gelten: Abzug eines Punktes bei durchschnittlich 5 Fehlern; Abzug von 2 Punkten bei durchschnittlich 7 und mehr Fehlern auf einer in normaler Schriftgröße beschriebenen Seite. Bei der Entscheidung über einen Punktabzug ist ein nur quantifizierendes Verfahren nicht sachgerecht. Vielmehr sind Zahl und Art der Verstöße zu gewichten und in Relation zu Wortzahl, Wortschatz und Satzbau zu setzen. Wiederholungsfehler werden in der Regel nur einmal gewertet. (Vgl.: AVO- GOFAK in der geltenden Fassung) -7-

14 4 Aufgabenbeispiel für die schriftliche Prüfung In dem nachfolgenden Prüfungsvorschlag wird die Umsetzung der Anforderungen beispielhaft dargestellt, ohne den Anspruch zu erheben, das Spektrum der möglichen Inhalte und Methoden des Unterrichtsfaches Agrar- und Umwelttechnologie erschöpfend aufzuzeigen. Das Beispiel ist nicht als verbindliches Muster, sondern als Anregung für die eigene Aufgabenerstellung zu verstehen. Eine einheitliche Norm für die schriftliche Prüfung soll hierdurch nicht festgelegt werden. Das Aufgabenbeispiel ist wie unter Punkt 3.3 beschrieben strukturiert. Thema: Verwertung von Gülle im Marktfruchtbau Handlungssituation Landwirt Wilhelm bewirtschaftet im Raum Hannover / Hildesheim einen Ackerbaubetrieb mit 154 ha. Bisher hat er ausschließlich mineralische Düngemittel in seinen Kulturen eingesetzt. Sein Nachbar betreibt einen Schweinemastbetrieb; er macht Herrn Wilhelm das Angebot, Schweinegülle auf seinen Flächen zu verwerten (s. Anlagen sowie eine Textausgabe der Düngeverordnung in der jeweils geltenden Fassung). Daraufhin bittet Herr Wilhelm seinen Berater um ein Gespräch, um die Auswirkungen auf seinen Betrieb abzuschätzen und dadurch zu einer fundierten Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Angebots zu kommen. Er will die Gülle ausschließlich im Winterweizen einsetzen. Sie sind zur Zeit Praktikantin / Praktikant des Beraters und bekommen von ihm den Auftrag, zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs eine Analyse der pflanzenbaulichen Zusammenhänge und der gesamtbetrieblichen Konsequenzen zu erstellen, die für den Landwirt als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Ihr Chef weist Sie darauf hin, dass in diesem Fall ein besonderer Beratungsbedarf hinsichtlich einer auf die Ertragsphysiologie abgestimmten Produktionstechnik in Bezug auf die N-Düngung (Bestandsführung) besteht. Er überträgt Ihnen die Aufgabe, diesen Part in dem Beratungsgespräch zu übernehmen und entsprechend vorzubereiten. Aufgabenstellung - Zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs informieren Sie sich anhand der vorliegenden Materialien. Sie ordnen die Informationen den für die fachliche Bearbeitung Ihres Auftrags relevanten Aspekten zu. - Sie planen und entscheiden Ihre weitere Vorgehensweise mit Hilfe einer geeigneten Methode. - Anhand Ihrer Planung erstellen Sie eine strukturierte Vorlage für Ihre Beratung hinsichtlich der N-Düngung. Diese soll zum leichteren Verständnis ein Schaubild enthalten. - Sie erstellen ein Detailkonzept für das eigentliche Beratungsgespräch, das die wesentlichen rechtlichen, produktionstechnischen ökonomischen und ökologischen Aspekte berücksichtigt und einen begründeten Entscheidungsvorschlag enthält. Erwartete Handlungsprodukte - strukturierte Vorlage für Beratung zur N-Düngung - Detailvorlage für das Beratungsgespräch -8-

15 Bezug zu den Inhalten des Unterrichts Kursfolge: 11.2 Grundlagen der Pflanzenernährung und Düngung 12.1 Stoffwechsel- und Ertragsphysiologie landwirtschaftlicher Kulturpflanzen 12.2 Produktions- und Verfahrenstechnik der Pflanzenerzeugung 13.1 Erzeugung von Qualitätsprodukten 13.2 Tiergerechte Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren Die Thematik der Prüfungsaufgabe bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Lerngebiete im 12. Jahrgang, enthält aber auch Aspekte aus dem Lerngebiet Qualitätsproduktion (13.1). -9-

16 Anlagen zum Aufgabenbeispiel Anlage 1 Angaben zum Gülleangebot Art Menge Inhaltsstoffe Kosten Mastschweinegülle 1200 m³ im Frühjahr m³ im Herbst (muss komplett abgenommen werden) 6 kg N / m³, davon 4 kg NH 4 / m³, 4 kg P 2 O 5 / m³, 3 kg K 2 O / m³ 1,25 Euro / m³ inkl. Ausbringung ( frei Wurzel ) -10-

17 Anlage 2 Angaben zum Betrieb Fläche Bodenart 140 ha AF und Stilllegung Parabraunerde (ca. 80 Punkte) N min -Werte Veg.beg. Weizen 35 kg / ha Herbst Weizen 60 kg / ha Gerste 50 kg / ha Grundnährstoffe Besonderheiten alle langjährig in Versorgungsstufe C 70 % der Flächen erosionsgefährdet und nematodenbelastet Kulturen 25 % Zuckerrüben Ø 600 dt / ha 50 % Winterweizen, davon 30 % E-Weizen Ø 88 dt / ha (Sorte Bussard) 70 % B-Weizen Ø 102 dt / ha (Sorte Drifter) 25 % Wintergerste Ø 86 dt / ha Vertrag Abnahmevertrag für E-Weizen: Preiszuschlag von 2,50 Euro / dt bei mind.: Rohprotein 14 %, Sedimentationswert 55, Fallzahl

18 Anlage 3 Deckungsbeitrag Marktleistung Deckungsbeitrag B-Weizen Sorte Drifter Menge in Euro je kg / dt Erlös in Euro dt bzw. Stck Hauptleistung ,00 Nebenleistung (Saatgut) ,00 SUMME der Marktleistungen 1197,00 Saatgut Eigen ,00 Saatgut Zukauf ,00 Stickstoff 1, ,70 Phosphor 0, ,00 Kalium 1, ,00 Magnesium 0, ,00 Kalk und Sonstiges 0,4 15 6,00 SUMME Düngeraufwand 211,70 Herbizide (Lexus Class und Topic) 50 g und 0,25 l 42,00 und 29,20 Euro 71,00 Fungizide (Juwel Forte Pack) 0,8 und 0,2 58,10 Insektizide 0,00 Wachstumsregler (CCC und Moddus) 2 mal EC 29 und 33 2 l und 0,4 l 12,20 und 7,80 Euro 20,00 SUMME Pflanzenschutz 149,10 Versicherung 11,00 SUMME Direktkosten 426,80 Direktkostenfreie Leistung 770,20 Grundbodenbearbeitung 22,00 Saatbett und Bestellung 19,00 Pflege und Düngung 20,00 Ernte 30,00 Transport 7,00 Stoppelbearbeitung 19,00 Trocknungskosten 18,00 SUMME Variable Maschinenkosten 135,00 Zinsanspruch 23,00 SUMME d. variablen Spezialkosten 584,80 DECKUNGSBEITRAG 612,20-12-

19 Anlage 4 Deckungsbeitrag Marktleistung Deckungsbeitrag B-Weizen Sorte Bussard (Zuschlag RP mind. 14 %) Menge in Euro je kg / dt Erlös in Euro dt bzw. Stck Hauptleistung 88 13,5 1188,00 Nebenleistung (Saatgut) ,00 SUMME der Marktleistungen 1263,00 Saatgut Eigen ,00 Saatgut Zukauf 1, ,00 Stickstoff 2, ,10 Phosphor 0, ,00 Kalium 1, ,00 Magnesium 0, ,00 Kalk und Sonstiges 0,4 15 6,00 SUMME Düngeraufwand 232,10 Herbizide (Lexus Class und Topic) 50 g und 0,25 l 42,00 und 29,20 Euro 71,00 Fungizide (Juwel Forte Pack) 1,2 und 0,3 85,00 Insektizide 0,00 Wachstumsregler (CCC und Moddus) 2 mal EC 29 und 33 2 l und 0,4 l 12,20 und 7,80 Euro 20,00 SUMME Pflanzenschutz 176,00 Versicherung 11,00 SUMME Direktkosten 476,10 Direktkostenfreie Leistung 786,90 Grundbodenbearbeitung 22,00 Saatbett und Bestellung 19,00 Pflege und Düngung 20,00 Ernte 30,00 Transport 7,00 Stoppelbearbeitung 19,00 Trocknungskosten 18,00 SUMME Variable Maschinenkosten 135,00 Zinsanspruch 23,00 SUMME d. variablen Spezialkosten 634,10 DECKUNGSBEITRAG 628,90-13-

20 Anlage 5-14-

21 Quelle: / alva2000 / eder.pdf (Stichtag: ) -15-

22 Anlage 6 EC Stadien Entwicklungsstadien des Getreides 1989 wurde in einer Gemeinschaftsarbeit der Firmen BASF, Bayer AG, Ciba Geigy AG und Hoechst AG ein neuer BBCH-Code vorgelegt. Die Wachstumsstadien werden in neun Makrostadien und jedes Makrostadium in neun Mikrostadien unterteilt. BBCH-Code Definition 0 Keimung 00 Trockener Samen 01 Beginn der Samenquellung 03 Ende der Samenquellung 05 Keimwurzel aus dem Samen ausgetreten Keimscheide (Koleoptile) aus dem Samen ausgetreten Auflaufen: Keimscheide durchbricht Bodenoberfläche, Blatt an der Spitze der Koleoptile gerade sichtbar 1 Blattentwicklung 10 Erstes Blatt aus der Koleoptile ausgetreten Bestockung 21 1-Blatt-Stadium: 1. Laubblatt entfaltet, Spitze des 2. Blattes sichtbar 2-Blatt-Stadium: 2. Laubblatt entfaltet, Spitze des 3. Blattes sichtbar 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet, Spitze des 4. Blattes sichtbar Stadien fortlaufend bis... 9 und mehr Laubblätter entfaltet, Bestockung kann erfolgen ab Stad. 13; in diesem Fall ist auf Stad. 21 überzugehen 1. Bestockungstrieb sichtbar: Beginn der Bestockung Bestockungstrieb sichtbar Bestockungstrieb sichtbar Stadien fortlaufend bis... 9 und mehr Bestockungstriebe sichtbar Das Schossen kann schon früher einsetzen; in diesem Fall ist auf Stadium 30 überzugehen. 3 Schossen (Haupttrieb) Beginn des Schossens: Haupttrieb und Bestockungstriebe stark aufgerichtet, beginnen sich zu strecken, Ähre mindestens 1 cm vom Bestockungsknoten entfernt 1-Knoten-Stadium: 1. Knoten dicht über der Bodenoberfläche wahrnehmbar; mindestens 1 cm vom Bestockungsknoten entfernt 2-Knoten-Stadium: 2. Knoten wahrnehmbar, mindestens 2 cm vom ersten Knoten entfernt 3-Knoten-Stadium: 3. Knoten mindestens 2 cm vom 2. Knoten entfernt 4-Knoten-Stadium: 4. Knoten mindestens 2 cm vom 3. Knoten entfernt -16-

23 Knoten-Stadium: 4. Knoten mindestens 2 cm vom 3. Knoten entfernt Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt), letztes Blatt noch eingerollt Liqula (Blatthäutchen)-Stadium: Blatthäutchen des Fahnenblattes gerade sichtbar, Fahnenblatt voll entwickelt 4 Ähren-und Rispenschwellen 41 Blattscheide des Fahnenblattes verlängert sich 43 Ähre/Rispe ist im Halm aufwärts geschoben. Blattscheide des Fahnenblattes beginnt anzuschwellen 45 Blattscheide des Fahnenblattes geschwollen 47 Blattscheide des Fahnenblattes öffnet sich 49 Grannenspitzen: Grannen werden über der Liqula des Fahnenblattes sichtbar 5 Ähren- und Rispenschieben Blüte 61 Beginn des Ähren-/Rispenschiebens: Die Spitze der Ähre/Rispe tritt heraus oder drängt seitlich aus der Blattscheide Mitte des Ähren-/Rispenschiebens: Basis noch in der Blattscheide Ende des Ähren-/Rispenschiebens: Ähre/Rispe vollständig sichtbar Beginn der Blüte: Erste Staubbeutel werden sichtbar 65 Mitte der Blüte: 30% reife Staubbeutel 69 Ende der Blüte 7 Fruchtbildung 71 Erste Körner haben die Hälfte ihrer endgültigen Größe erreicht: Korninhalt wäßrig 73 Frühe Milchreife 75 Mitte Milchreife: Alle Körner haben ihre endgültige Größe erreicht. Korninhalt milchig, Körner noch grün 77 Späte Milchreife 8 Samenreife 83 Frühe Teigreife 85 Teigreife: Korninhalt noch weich, aber trocken. Fingernageleindruck reversibel 87 Gelbreife: Fingernageleindruck irreversibel 89 9 Absterben 92 Vollreife: Kon ist hart, kann nur schwer mit dem Daumennagel gebrochen werden Totreife: Korn kan nicht mehr mit dem Daumennagel eingedrückt bzw. nicht mehr gebrochen werden 93 Körner lockern sich tagsüber Pflanze völlig abgestorben, Halme brechen zusammen Erntegut (Stadium zur Kennzeichnung von Nacherntebehandlungen, z.b. Vorratsschutz, außer Saatgutbehandlung= 00) -17-

24 Für die Ansprache der Getreidefeldbestände gcilt: 75% der Pflanzen müssen das jeweils anzusprechende Wachstumsstadium erreicht haben. Wachstumszeiten, Wachstumsbedingungen Die Wachstumszeit, d.h. der Zeitraum von der Aussat bis zur Ernte, beträgt bei Winterweizen ca. 300 Tage, bei Sommerweizen ca. 175 Tage (Wechselweizen ca. 280 Tage), bei Wintergerste ca. 285 Tage, bei Winterroggen ca. 295 Tage und bei Triticale ca. 290 Tage. Weitere Zeiträume sind ( in Tagen): Winterweizen Sommerweizen Wintergerste Winterroggen Triticale Keimung Bestockung Halmentwicklung Ährenschieben Blüte Kornreife Die Keimung erfolgt bei folgenden Temperaturen ( C): Minimum Optimum Winterweizen Sommerweizen Wintergerste Winterroggen Triticale Der Wuchsbeginn liegt bei allen Wintergetreidearten bei 4-6 C, bei Sommerweizen bei 6-8 C. Die Gefahr des Kältetodes ist ohne Schneedecke bei folgenden Termperaturen akut: Winterweizen: -20 C Wintergerste: -15 C Winterroggen: -25 C Triticale: -20 C Die Wintergetreidearten benötigen für die gernerative Entwicklung einen Kältereiz (Vernalisation). Die Dauer ist hierbei ebenso wichtig wie die Temperatur: Tage Temperatur ( C) Winterweizen Wintergerste Winterroggen Triticale Quelle: http: / / www2.raiffeisen.com / pflanzenbau-neu / ec.htm (Stichtag: ) -18-

25 Leistungserwartungen und Bewertungsbogen Aufgabe Leistungserwartung Punkte nach Anforderungsbereichen I II III Kommentar Max Err. Max Err. Err. Max -19- Informieren Planen und Entscheiden Sichtung des vorhandenen Materials, Zuordnung zu Teilaufgaben und relevanten Aspekten Grunddaten in Anlage 1 und 2 Produktionstechnische Aspekte: Anlage 1, 2, 3, 4, 5 und 6 Ökologische Aspekte: Anlage 5 Rechtliche Aspekte: Textausgabe der Düngeverordnung in der jeweils geltenden Fassung Ökonomische Aspekte: Anlage 3 und 4 Entwicklung eines Planungsrasters Beratungsvorlage N- Düngung Adressat Eigenverwendung zu beratender Landwirte Inhalt Schaubild, strukturierte Darstellung der Beeinflussungsmöglichkeiten im Vergleich mineralische / organische N- Düngung Form Übersichtliches Schaubild, knapp gefasste Erläuterungen, dem Schaubild zugeordnet, möglicher Fragenkatalog Ablauf Ergänzung der grafischen Vorgabe, Formulierung der Erläuterungen, Fragenkatalog erstellen Detailkonzept Beratung Berater, zu beratender Landwirt Ergebnis der betrieblichen Situationsanalyse, Zusammenstellung der Auswirkungen und Konsequenzen der Planungssituation unter produktionstechnischen, rechtlichen, ökologischen und ökonomischen Aspekten, begründeter Entscheidungsvorschlag Übersichtlich strukturiertes Konzept mit Raum für Notizen, klare Gliederung, adressatengerecht formuliert Auswertung der Betriebsdaten und der DB, Zusammenstellung und Gewichtung der Aspekte bei der Planungssituation, Ableitung des Entscheidungsvorschlags EPA für das Fach Agrar- und Umwelttechnologie im Fachgymnasium Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Agrarwirtschaft

26 Ausführen Erstellung der Vorlage für die N-Düngung mit Erläuterungen, Vergleich der Möglichkeiten und Auswirkungen von mineralischer und organischer Düngung und unterstützendem Schaubild Ausführen Für das Beratungskonzept - Analyse der betrieblichen Ist-Situation durch Auswertung betrieblicher Daten - Auswirkungen rechtlicher Vorschriften, Prüfung möglicher Begrenzungen - Analyse der produktionstechnischen Veränderungen - Prüfung ökologisch relevanter Auswirkungen - Prüfung der Veränderung der ökonomischen Situation Zusammenfassende Bewertung mit eindeutiger, plausibler Gewichtung der Einzelaspekte und Entscheidungsvorschlag Punktzahl in Anforderungsbereichen Gesamtpunktzahl 100 Erreichte Punktzahl: von 100 Rohpunkten = % Note: = Notenpunkte Ort, den Unterschrift EPA für das Fach Agrar- und Umwelttechnologie im Fachgymnasium Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Agrarwirtschaft

27 5 Mündliche Prüfung Die Gestaltung einer mündlichen Abiturprüfung wird grundsätzlich in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) in der jeweils geltenden Fassung geregelt. 5.1 Ziele, Aufgabenstellungen, Vorbereitungs- und Prüfungszeit In der mündlichen Prüfung sollen die Prüflinge Kenntnisse und Fähigkeiten über Inhalte und Methoden des Faches Agrar- und Umwelttechnologie und fächerübergreifende Kompetenzen zeigen. Der Ausgangspunkt der Aufgabenstellung soll nach Möglichkeit eine Handlungssituation sein. Der Prüfling soll ein Handlungsprodukt skizzieren, planen und ggf. erstellen. Die Materialien sind den einzelnen Aufgabenteilen vom Prüfling selbstständig zuzuordnen. Innerhalb der mündlichen Prüfung können verschiedene prüfungsmethodische Verfahren eingesetzt werden, wie zum Beispiel: - Freier Vortrag - Referat, Bericht, Feature (adressatengerecht) - Checkliste für eine Pro-Contra-Darstellung - Thesenpapier - Steckbrief - Argumentation einer Gegenpartei - Beratungskonzept Geeignete Medien sollen diese Prüfungsformen unterstützen. Nach der vom Prüfling selbstständig gestalteten Prüfungsphase werden in einem anschließenden Prüfungsgespräch die Ausgangsproblemstellungen vertieft; der Prüfling muss dabei zu Fragen der Agrar- und Umwelttechnologie begründet Stellung nehmen. Dabei müssen u. a. einzelne Sachverhalte oder Probleme fachsprachlich angemessen in übergeordnete Zusammenhänge eingeordnet sowie Lösungswege unter Rückgriff auf fachspezifische Denk- und Arbeitsweisen artikuliert werden. Grundlage für die mündliche Prüfung ist eine konkrete Problemstellung, die zu Beginn der Vorbereitungszeit mit Hinweisen auf eine zu verwendende Prüfungsmethode schriftlich vorgelegt wird. Das Problem soll unter Vorgabe von geeignetem Arbeitsmaterial so formuliert werden, dass bei der Lösung alle drei Anforderungsbereiche erreicht werden können. Sie soll verschiedenartige Kompetenzen ansprechen und sich nicht ausschließlich auf Lerngebiete eines Kurshalbjahres beschränken. Aufgabenstellungen, die im Rahmen des vorangegangenen Unterrichts sowie in der schriftlichen Abiturprüfung behandelt worden sind, dürfen nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein. Die Prüfungsaufgabe muss so angelegt werden, dass jede Note erreichbar ist; entsprechende Fragen können bereits in der schriftlich vorgelegten Aufgabe enthalten sein, sie können sich aber auch im Verlauf des Prüfungsgesprächs ergeben. Die Prüfungsvorbereitungszeit beträgt in der Regel 20 Minuten. Die mündliche Prüfung soll mindestens 20 und höchstens 30 Minuten dauern. Davon gestaltet der Prüfling die Hälfte der Zeit eigenständig. (s. AVO-GOFAK letzte Fassung) -21-

28 5.2 Kriterien für die Bewertung der Leistungen Bei der Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung sollen neben den beschriebenen Kompetenzen vor allem folgende Kriterien berücksichtigt werden: - sachliche Richtigkeit und Umfang des beim Vortrag o. Ä. und beim anschließenden Prüfungsgespräch geforderten Fachwissens; dabei sind die Komplexität der Inhalte und der Grad der Selbstständigkeit der Prüfungsleistung zu beachten. - Beherrschung der für die Lösung der Problemstellung angemessenen Methoden; dabei sind der Schwierigkeitsgrad der angewandten Methode und das Maß der Selbstständigkeit zu beachten. - Fähigkeit, einen Sachverhalt fachsprachlich angemessen darzulegen, über ihn in logischem Zusammenhang zu referieren und das Wesentliche herauszustellen. - Fähigkeit, beim Prüfungsgespräch sachgerecht zu argumentieren, auf Fragen und Einwände einzugehen und gegebene Hilfen aufzugreifen. Inhalte des übergreifenden Lerngebiets Inhalte, Methoden und Techniken des erfolgreichen Lernens und Arbeitens sind im Rahmen der mündlichen Prüfung anzuwenden. 5.3 Beispiel für einen Beurteilungsbogen Aufgabe Erwartete Leistung Fachkompetenz / Methodenkompetenz Kommentar / Bewertung -22-

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