Ilmtalanzeiger. Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ilmtal,

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1 Ilmtalanzeiger Amtsblatt der Gemeinde Ilmtal 25. Jahrgang Freitag, den 22. Dezember /2017 Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ilmtal, nun haben wir das Jahr 2017 auch schon fast hinter uns. Im Rückblick war es ein erfolgreiches Jahr. Auch, wenn wir nicht alles geschafft haben, was wir uns vorgenommen hatten. Besonders froh bin ich, dass wir in Dörnfeld begonnen haben, die dortige KiTa zu erweitern, diese Arbeiten werden in diesem Jahr fortgeführt. Darüber hinaus haben wir mit vielen kleineren Investitionen die Bedingungen in unseren Kindereinrichtungen in Dienstedt und Großliebringen verbessern können. Für die Ortsteile Ehrenstein, Nahwinden, Döllstedt, Großliebringen, Kleinliebringen, Geilsdorf und Gösselborn ist derzeit ein Gemeindliches Entwicklungskonzept in Arbeit, welches uns hoffentlich ermöglichen wird, zukünftig mit Fördermitteln in diesem Bereich zu investieren. Mehr dazu erfahren Sie auf den folgenden Seiten dieses Ilmtal-Anzeigers. Für unseren Bauhof haben wir zwei neue Fahrzeuge beschafft, dadurch haben wir für die Mitarbeiter wesentlich bessere Bedingungen schaffen können und verfügen nun zumindest über zwei leistungsfähige neuwertige Geräteträger. Das Hochwasserschutzkonzept für einen Teil unserer Gewässer ist in Arbeit und soll nächstes Jahr fertig gestellt werden. Damit werden die Voraussetzungen für einen nachhaltigen Hochwasserschutz und entsprechende Fördermöglichkeiten geschaffen. Gefreut habe ich mich darüber, dass wir aus dem gering bestückten Fördertopf für Kindereinrichtungen Fördermittel bekommen, mittels derer wir in Dörnfeld investieren und die Weichen für einen Ersatzneubau der KiTa Großliebringen stellen können. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich bei allen, die dazu beigetragen haben, diese Vorhaben zu unterstützen und umzusetzen sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Gemeinde, ob in den Kindereinrichtungen, dem Bauhof und der Verwaltung recht herzlich bedanken. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes Weihnachtsfest, erholsame Tage und einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2018! Ihr Bürgermeister Peer Schulze

2 Ilmtal-Anzeiger Nr. 12/2017 GEK Deuberegion - Auftaktveranstaltung Schule der Dorferneuerung In diesem Jahr beantragte unsere Gemeinde Fördermittel für die Aufstellung eines Gemeindliches Entwicklungskonzepts, diese Fördermittel wurden uns gewährt. Am 24./ fand als Auftaktveranstaltung in Großliebringen ein zweitägiges Seminar statt, an dem rd. 20 Teilnehmer aus den betroffenen Orten teilnahmen. Anfangs stellte sich für manche nach Inaugenscheinnahme des gestellten Stuhlkreises die Frage, ob man in einer Selbsthilfegruppe gelandet sein könnte. Doch dieser Eindruck währte nicht lange. In konstruktiven Gesprächen, zum Teil in Arbeitsgruppen, wurde unter professioneller Anleitung der Moderatorinnen die Bestandssituation in den Orten dokumentiert. Anschließend wurden, geordnet nach Themengruppen, Ideen gesammelt, durch welche Maßnahme man das Leben in den Orten attraktiver gestalten könnte. Dabei wurden Themen wie Mobilität, generationenübergreifende Aktivitäten, die Versorgung mit Lebensmitteln, Ärztliche Versorgung, Betreuungsangebote, der Umgang mit Schrottimmobilien und viele andere erörtert. Darüber hinaus wurden der Zustand und die Attraktivität baulicher Substanz über Gebäude bis zu Straßen und Freianlagen beurteilt und nach Möglichkeiten gesucht, diese successive zu verbessern. Für die weitere Arbeit im Zuge des Konzepts wurde ein Dorferneuerungsbeirat gegründet, um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aus den einzelnen Ortschaften in den nächsten Monaten zu artikulieren und in die Planung zu integrieren. Die Ergebnisse der Planung werden in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Ziel des Konzepts ist die Aufnahme der Ortsteile in die nächste Förderperiode der Dorferneuerung. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die an der Erarbeitung des Gemeindlichen Entwicklungskonzepts mitarbeiten. Ihr Bürgermeister Peer Schulze Amtliche Bekanntmachungen Beschlussübersicht der 25. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Ilmtal vom 02. November 2017 Öffentlicher Teil: Beschluss-Nr. 259 / 17 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal bestätigt die geänderte Tagesordnung der heutigen GR-Sitzung. Beschluss-Nr. 260 / 17 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal bestätigt die Niederschrift der GR-Sitzung vom 26. September Beschluss-Nr. 261 / 17 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal beschließt die Vergabe der Reinigungsleistungen und der Essensausgabe für die Kindertageseinrichtungen und die Verwaltung an die Firma K&V Fritsche Dienstleistungs-OHG aus Rudolstadt. Beschluss-Nr. 262 / 17 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal beschließt die Vergabe der Leistungen zur Fällung von Pappeln in Kleinliebringen. Nicht öffentlicher Teil: Beschluss-Nr. 263 / 17 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal stimmt der Stundung einer Forderung zu. Beschlussübersicht der 16. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Ilmtal am 28. November 2017 öffentlicher Teil: Beschluss-Nr. 49 / 17 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ilmtal bestätigt die vorliegende Tagesordnung der heutigen HA-Sitzung. Beschluss-Nr. 50 / 17 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ilmtal bestätigt die Niederschrift der HA-Sitzung vom 12. September Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen Bekanntmachung beitragsfähiger Baumaßnahmen im Jahr 2018 Entsprechend 13 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) kommt die Gemeinde Ilmtal ihrer Informationspflicht durch diese Bekanntmachung nach.

3 Ilmtal-Anzeiger Nr. 12/2017 Die Grundstückseigentümer der nachfolgenden Abrechnungseinheit werden anteilig an den Kosten der Baumaßnahme Abrechnungseinheit: Geilsdorf Baumaßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der ersten Ortshälfte mit LED-Leuchten Entsprechend der gültigen Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Ilmtal beteiligt. Das Bauvorhaben wird hiermit angezeigt. Schulze Bürgermeister Bekanntmachung Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag Sehr geehrte Tierbesitzer, die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2018 zum Stichtag durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird. Ihre Thüringer Tierseuchenkasse Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2018 Aufgrund des 8 Abs. 1, 12 Satz 1 Nr. 1, 17 Abs.1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBI. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBI. S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 26. September 2017 folgende Satzung beschlossen: 1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2018 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: 1. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel 2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro 2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro 3. Schafe und Ziegen 3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro 3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.4 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro 3.5 Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro 3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro 4. Schweine 4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro 4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro Absatz 4 bleibt unberührt. 5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro 6. Geflügel 6.1 Legehennen über 18 Wochen und Hähne 6.2 Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken 6.3 Mastgeflügel (Broiler) einschl. Küken 6.4 Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken 7. Tierbestände von Viehhändlern 8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt je Tier 0,07 Euro je Tier 0,03 Euro je Tier 0,03 Euro je Tier 0,20 Euro = vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach 2 Abs. 7) 6,00 Euro Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2018 keine Beiträge erhoben. (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr , 4.2 und wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 in die Kategorie I eingestuft worden. 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen als Salmonellen überwacht und ist auf der Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie I eingestuft. Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2018 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. 2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß 18 Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2018 vorhanden waren. (2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach 1. (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein gemeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes

4 Ilmtal-Anzeiger Nr. 12/2017 für das Jahr 2018 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen. (5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2018 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2018 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf der Grundlage des 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragserhebung nutzen. (7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2018 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. 3 Die Beiträge werden gemäß 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge nach 2 Abs. 1 werden am 31. März 2018 fällig, die Beiträge nach 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. 4 (1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach 20 und 21 ThürTierGesG. 18 Abs. 1 und 2 TierGesG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. 5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 26. September 2017 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2018 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und vom 9. Oktober 2017 gemäß 8 Abs. 2 und 12 Satz 2 i. V. m. 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, 16. Oktober 2017 Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse Mitteilungen Die Gemeinde Ilmtal vermietet in: Dienstedt: 1 Raum-Wohnung Dachgeschoss 38,40 m 2 Großliebringen: 1 Raum-Wohnung Dachgeschoss 32,28 m 2 Besichtigungstermine über die BC Hausverwaltung GmbH 0361 / oder das Bau- und Ordnungsamt / Schulze Bürgermeister Bauplatz gefällig?! Wenn auch Sie den Wunsch hegen sich ein neues Ein- oder Zweifamilienhaus in Stadtilm bauen zu wollen, dann ist das jetzt Ihre Chance!!! Wir bitten Sie, uns Ihren Bedarf und Ihre Wünsche mitzuteilen. Schreiben Sie uns postalisch oder nutzen die Möglichkeit per an das bauamt@stadtilm.de zur Mitteilung. Bitte ergänzen Sie Ihre Anfrage mit Adresse, Alter, Haustyp, Grundstücksgröße, Geschossigkeit, Familienmitgliedern und Kindern, da diese Angaben für uns von nachhaltigem Interesse auf der Suche nach alternativen Wohngebieten sind, welche gegenwärtig untersucht werden. Bauamt Stadt Stadtilm Informationen aus den Ortschaften Dankeschön! Für das OK ist es die Gelegenheiten sich öffentlich bei allen zu bedanken, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben, bei allen Helfern und unseren Gästen. Ein besonderer Dank gilt unseren Sponsoren Behringen a. d. Wipfra/Thüringen e.v. Sparkasse Arnstadt-Ilmenau Gemeinde Ilmtal Ortsteilrat Niederwillingen/Oberwillingen/Behringen/Hohes Kreuz Waldholzgenossenschaft Niederwillingen Landratsamt des Ilm-Kreises Jagdgenossenschaft Niederwillingen THA Fachhandel Wüllersleben Peter Kreft GmbH Solar-Heizung-Bäder, Griesheim Büro Service Center Monika Müller, Niederwillingen Malermeister Frank Wolfermann, Behringen Gasthof und Pension Sonnenhof, Behringen Elektro Knoll, Oberwillingen Malermeister Eberhardt Frischmuth Gräfenroda Wir bedanken uns für die besonders tatkräftige Unterstützung durch die Mitarbeiter des Bauhofes und des Ordnungsamtes sowie der Kämmerei der Gemeinde Ilmtal. Harry Lachmann Vorsitzender des OK 1200 Jahre Behringen und 3000 Jahre Kirche in Behringen

5 Ilmtal-Anzeiger Nr. 12/2017 Kranzniederlegung zum Volkstrauertag Und natürlich darf bei uns auch der richtige Weihnachtsmann nicht fehlen. Das Alles ist aber nur möglich, wenn viele fleißige Hände mithelfen. Deshalb möchte ich mich bei unseren fleißigen Weihnachtswichteln, unserem Weihnachtsmann, den Unterstützern sowie Sponsoren unseres Weihnachtsmarktes und natürlich bei unseren Besuchern recht herzlich bedanken. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest und viel Glück im Neuen Jahr. Michael Albrecht Vorsitzender Traditionsverein Deube e.v. Zum Gedenken der Opfer der beiden Weltkriege, den Opfern von Vertreibung und Gewaltherrschaft wurde am je ein Kranz an dem Mahnmal in Großhettstedt und in Dienstedt niedergelegt. Unterstützer und Sponsoren Traditionsverein Deube e.v. Historische Schmiede Großliebringen Fuhrunternehmer Marcel Müller Franko Kopp Sparkasse Arnstadt-Ilmenau Monika und Ramin Herzog Astanehi BARMER-GEK Saalfeld RT Recycling und Aufbereitung GmbH Fuhrunternehmer Kai Müller Fuhrunternehmer Egbert Müller Firma Bernhard Polnau Dieter und Kerstin Kellner Agrargesellschaft Deube Klaus Peter Hoffmann Allianz Versicherung Bickhardt Bau Gotha Thüringer Energie Erfurt Dipl. Ing. Sascha Enderlein Optimax Logistik + Spedition GmbH Institut für Transfusionsmedizin Suhl Jugendpflege der Gemeinde Ilmtal Blumensti(e)l Stadtilm Korbmacherei Frank Birkfeld Bären- und Bastelversand Gehren Destille Erfurt Autor Dieter Hesse DJ Uwe Männerchor Plaue Gemeinde Ilmtal Kindertagesstätte Deubezwerge Großliebringen Tankred Schipanski MdB Jörg Thamm MdL Beatrice Böttner Kreistagsmitglied und natürlich der Weihnachtsmann sowie alle fleißigen Mitwirkenden aus unseren Orten Diese Gedenksteine sind Orte, die den Toten eine Stimme geben, gegen das Vergessen von Millionen Schicksalen des Ersten und Zweiten Weltkrieges. Ortsteilbürgermeister Karl-Heinz Maar und der Ortsteilsrat Ein Dankeschön an alle Helfer des Liebringer Weihnachtsmarktes Was vor neun Jahren als eine Idee begann, hat sich zu einem Höhepunkt im kulturellen Leben unserer Region entwickelt. Der 9. Weihnachtmarkt in Großliebringen fand in diesem Jahr am 02. Dezember statt. Wie auch in den Jahren zuvor, hatte er wieder ein breites Angebot für seine kleinen und großen Gäste. Die vielen liebevoll geschmückten Stände sorgten für eine weihnachtliche Stimmung. Auch unsere Deubezwerge boten einen selbst gebastelten Kalender, Kinderpunsch und gebrannte Mandel an. Der Erlös gehört ganz allein den Deubezwergen und kommt dem Kindergarten Großliebringen zu Gute. In diesem Jahr sorgten der Männerchor Plaue und DJ Uwe für die weihnachtlichen Klänge. Auch die historische Dorfschmiede hat sich in diesem Jahr etwas Besonderes für unsere kleinen Gäste einfallen lassen. Edgar Kämpf lud den Weihnachtsmann und seine kleinen Freunde zum liebevoll ausgeführten Kinderschmieden ein.

6 Ilmtal-Anzeiger Nr. 12/2017 Einladung zur Ortsteilratssitzung der Ortschaft Dienstedt-Hettstedt Weihnachtsgrüße Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Weihnachten steht vor der Tür! Überall begegnen wir Kerzen und Lichterglanz, weihnachtlicher Musik und dem Duft nach Weihnachtsgebäck. Freuen wir uns also gemeinsam auf die bevorstehenden Fest- und Feiertage. Weihnachtszeit heißt - zur Ruhe kommen, sich besinnen, Klarheit schaffen und Kraft sammeln für das kommende Jahr. Ich wünsche Ihnen und uns allen von ganzem Herzen ein frohes Fest und erholsame Feiertage sowie Gesundheit und viel Glück im neuen Jahr. Es gibt viel bürgerschaftliches Engagement vor Ort, danke dafür! Sehr geehrte Damen und Herren, am Mittwoch, den um Uhr findet die öffentliche Sitzung des Ortsteilrates im Gemeindebüro Dienstedt statt. Die Tagesordnung entnehmen sie bitte den ortsüblichen Schaukästen in den Orten. Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Maar - Ortsteilbürgermeister - Senioren Herzliche Glückwünsche im Monat Dezember Behringen Koch, Hella am zum 80. Geburtstag Kleinliebringen Kirchheiß, Wally am zum 90. Geburtstag Karl-Heinz Maar Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilrat Weihnachtsgrüße Rentnerweihnachtsfeier in Dienstedt Am fand in der Gaststätte Goldener Löwe in Dienstedt für die Rentner der Orte Dienstedt und Oesteröda eine Weihnachtsfeier statt. Hierzu hatte der Ortsteilrat und der Ortsteilbürgermeister recht herzlich eingeladen. Bei Kaffee und Kuchen fanden sich eine große Anzahl der Rentner ein, sie wurden durch den Ortsteilbürgermeister herzlich begrüßt. Für die kulturelle Umrahmung konnte der Ortsteilbürgermeister den Chor der Kita Ilmtalspatzen aus Dienstedt und Frau Bolduan aus Hettstedt gewinnen. Hierfür möchte ich mich bei Ihnen und dem Gaststättenpersonal bedanken. Bei angenehmer Unterhaltung verflog die Zeit sehr schnell. Zum Abschied wünschten sich alle eine schöne Weihnachtszeit und einen Guten Start in das Jahr 2018 bei bester Gesundheit. Karl-Heinz Maar Ortsteilbürgermeister Einladung Ortsteilrat Dörnfeld / Cottendorf Hiermit lade ich Sie zur nächsten OTR-Sitzung am Mittwoch, den 10. Januar 2018 um Uhr in den Gemeindesaal nach Cottendorf ein. Die Tagesordnung und den Ort der Sitzung entnehmen Sie bitte den örtlichen Aushängen. Sören Urban Ortsteilbürgermeister

7 Ilmtal-Anzeiger Nr. 12/2017 Kindertagesstätten Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Die Kindertageseinrichtung der Ilmtalspatzen Dienstedt hat im Herbst das musikalische Angebot für die Kinder erweitert und den Chor der Ilmtalspatzen gegründet. Liebe Eltern, am Ende des Jahres danken wir Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches, erfolgreiches und gesundes neues Jahr. Erzieherinnen der Deubezwerge und der Ilmtalspatzen Kirchliche Nachrichten Zur Weihnachtszeit hatten die Kinder endlich ihre ersten kleinen Auftritte. Zur Seniorenweihnachtsfeier und beim Adventskonzert vom Chor Dienstedt sangen sie ganz stolz ihre Lieder. Die Aufregung war dabei groß, aber es hat alles gut geklappt und die Kinder wurden mit viel Applaus belohnt. Kindertageseinrichtung Deubezwerge Die Eltern führten das Märchen Hans im Glück zur Weihnachtsfeier für die Kinder auf. Auch in diesem Jahr hatten engagierte Eltern der Kita Großliebringen ein Märchen einstudiert. Es wurde im Vorfeld viel geprobt und gebastelt. Alle waren gespannt. Die Kinder lauschten aufmerksam der Vorführung und waren begeistert von der Darbietung ihrer Eltern. Evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Stadtilm und Nachbargemeinden Gottesdienste Sonntag nach Epiphanias Uhr Gottesdienst in Stadtilm Sonntag nach Epiphanias Uhr Gottesdienst in Niederwillingen Uhr Gottesdienst in Stadtilm Letzter Sonntag nach Epiphanias Uhr Gottesdienst in Behringen Uhr Gottesdienst in Kleinhettstedt Uhr Gottesdienst in Dienstedt Septuagesimä Uhr Gottesdienst in Oberilm Estomihi Uhr Gottesdienst in Oberwillingen Uhr Gottesdienst in Stadtilm Ihr Pfarrer Dr. Reichelt Johann-Sebastian-Bach-Straße Stadtilm Zum Abschluss wurde gemeinsam gesungen. Eine liebevoll eingedeckte Kaffeetafel mit selbstgebackenen Kuchen, Plätzchen, Stollen, Obst und Pfefferkuchen rundete die gemütliche Weihnachtsfeier ab. Ein großes Dankeschön an die Eltern und den Elternbeirat. Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, denm Nächster Erscheinungstermin Freitag, den Sonstiges Informationsnachmittag zum Thema soziale Ausbildung im GAW-Institut Ilmenau Wer überlegt eine soziale Ausbildung zu absolvieren, hat am 25. Januar 2018 Gelegenheit, sich beim GAW-Institut für berufliche Bildung über die Ausbildungen zum Altenpfleger (m/w), Erzieher (m/w) und Sozialassistenten (m/w) zu informieren. Von 14:30 bis 16:30 Uhr findet am Vogelherd ein Informationsnachmittag des Bildungsanbieters statt. Interessierte erhalten Einblicke in die angebotenen Ausbildungen und Informationen zu Zugangsvoraussetzungen, Fördermöglichkeiten der Ausbildung und beruflichen Perspektiven. In persönlichen Beratungsgesprächen mit Dozenten, werden individuelle Fragen geklärt. Bereits Entschlossene können ihre Bewerbungsunterlagen persönlich abgeben und auf Wunsch direkt an einem Bewerbungsgespräch teilnehmen.

8 Ilmtal-Anzeiger Nr. 12/2017 WEITERE INFORMATIONEN UNTER GAW-INSTITUT FÜR BERUFLICHE BILDUNG gemeinnützige GmbH Staatlich anerkannte Fachschule und Höhere Berufsfachschule für Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufe in Ilmenau/Sonneberg Am Vogelherd Ilmenau TEL +49(0) FAX +49(0) MAIL ilmenau@gaw.de WEB FB Impressum Amtsblatt der Gemeinde Ilmtal Herausgeber: Gemeinde Ilmtal; Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel: / , Fax: , info@wittich-langewiesen.de, Verantwortlich für Anzeigen: David Galandt; Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste.Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Erscheint: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag abonnieren.

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