Vorlesungsverzeichnis Sommersemester Bachelor-Studiengang Öffentliche Verwaltung (B.A.) 4. Semester (JG 2016)

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1 Fachbereich 3 Vorlesungsverzeichnis Sommersemester 2018 Bachelor-Studiengang Öffentliche Verwaltung (B.A.) 4. Semester (JG 2016) Bitte beachten Sie: Die Gruppenzuordnung vom 1. Semester ist bindend. Stand: / Änderungen vorbehalten

2 Hinweise zur Belegung von Lehrveranstaltungen / Prüfungen Liebe Studentin, Lieber Student, für eine möglichst reibungsfreie Anmeldung zu Ihren Lehrveranstaltungen / Prüfungen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise. Ihre An- / Abmeldungen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgen online. Anmeldezeitraum Sommersemester , Uhr bis , Uhr Abmeldezeitraum Sommersemester , Uhr bis Uhr In Ihrem Studiengang erfolgt die Belegung im online-verfahren. Mit dem Belegen der Lehrveranstaltung bzw. des Moduls erfolgt dabei gleichzeitig die Anmeldung zur Pru fung. Die Teilnahme an der Pru fung ist verpflichtend, sofern kein zula ssiger Belegungsru cktritt erfolgt oder ein wichtiger Grund fu r das Pru fungsversa umnis ( 13 Rahmenstudien- und -prüfungsordnung) nachgewiesen wird. Studierende, die Module / Veranstaltungen bzw. einen Leistungsnachweis aus einem niedrigeren Fachsemester nachholen möchten: Die Zuteilung erfolgt durch die Fachbereichsverwaltung nach Maßgabe der Auslastung der parallelen Gruppen sowie möglichst nach Überschneidungsfreiheit der Stundenpläne. Ferner werden bei der Zuteilung Gründe berücksichtigt, die einen Nachteilsausgleich gemäß 19 RStPO darstellen. Im Falle von Wiederholungs- und Nachprüfungen in Folgesemestern nach bereits belegter Lehrveranstaltung besteht grundsätzlich nur der Prüfungsanspruch für die Studierenden; der wiederholte Besuch von Lehrveranstaltungen ist lediglich eine fakultative Kulanzleistung des Fachbereichs in Abhängigkeit von den Belegungskapazitäten der Kurse. Daher erfolgt die verwaltungsseitige Zuteilung und Belegung zu Lehrveranstaltungen im Wiederholungs- und Nachprüfungsfall erst nach Ablauf des Belegzeitraums des Semesters. Es besteht kein Anspruch seitens der Studierenden, bei einer bestimmten Prüferin / bei einem bestimmten Prüfer die Wiederholungs- bzw. Nachprüfung in späteren Semestern ablegen zu können. Die Wiederholung einer Prüfung mit dem Ziel, eine bereits mit mindestens auf ausreichend (4,0) lautende Note zu verbessern, ist ausgeschlossen. Sofern Sie eine Anmeldung zu einer Veranstaltung wünschen, melden Sie sich bitte innerhalb des Belegzeitraums mit Angabe der Veranstaltung, ggf. Gr und Dozentin / Dozent per Mail bei Manja Lade, Mail: manja.lade@hwr-berlin.de. Lehrveranstaltungen mit Gruppenwahlmöglichkeit / Kleingruppen Bei Gruppenwahlmöglichkeiten von Lehrveranstaltungen beachten Sie bitte, dass Sie diese nur innerhalb einer Gruppe belegen (ausgenommen Projekte, Fallstudien, Kolloquien). Der Stundenplan ist so aufgebaut, dass es zwischen Veranstaltungen innerhalb einer Gruppe keine Überschneidungen gibt. Die Teilnehmer-Zahl für die Gruppen ist begrenzt, um eine ausgewogene Semestergruppenstärke gewähren zu können. Modul 22 Ethik und Nachhaltigkeit / Modul 23 Schlüsselkompetenzen Zu diesen Modulen wurden Sie zu Studienbeginn von der Fachbereichsverwaltung angemeldet. Die Leistungsnachweise können und sollten während der gesamten Studienzeit erbracht werden und müssen bei der Antragstellung auf Zulassung zur Bachelorarbeit nachgewiesen werden. Sie haben die Möglichkeit, das zusätzliche und freiwillige Kursangebot zu nutzen. Probleme / Rückfragen Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Belegung von Modulen bzw. Rückfragen haben, melden Sie sich bitte per Mail innerhalb des oben angegebenen Anmeldezeitraumes unter Angabe folgender Daten: Name, Vorname, Studiengang und Semester sowie Name der Veranstaltung, ggf. Gr. und Dozentenname an: Manja Lade, manja.lade@hwr-berlin.de 2

3 Weitere Semestertermine unter: Manja Lade FB 3 Studienplanung / Studienorganisation Stand: Februar

4 M 12 Ordnungs- und Europarecht Lerninhalte Ordnungsrecht Zuständigkeiten von Polizei- und Ordnungsbehörden Polizeien auf Bundesebene Generalklausel Standardmaßnahmen Sofortvollzug, unmittelbare Ausführung beschl. Verfahren Europarecht Chronologie der Europäischen Union Grundprinzipien Organe Marktfreiheiten Verfahren vor dem EuGH Kompetenzziele Die Studierenden verfügen über: Grundkenntnisse im allgemeinen Ordnungsrecht und im Europarecht Die Studierenden kennen und verstehen: die geschichtliche Entwicklung der EU sowie Grundlagen des EUV sowie des AEUV Die Studierenden sind in der Lage: ordnungsrechtliche Verfahren methodisch einwandfrei zu lösen sowie praxisorientierte Entscheidungen zu erarbeiten Lehrveranstaltungsart: LV, insg. 4 SWS M 12 Europarecht Lehrveranstaltungsart: LV, 2 SWS M 12 Europarecht, Gr 1 Herr Prof. Dr. Furtak B 251 / 252 M 12 Europarecht, Gr 2 Herr Dr. Groh B 066 M 12 Europarecht, Gr 3 Herr Prof. Dr. Furtak B 251 / 252 4

5 M 12 Europarecht, Gr 4 Herr Dr. Groh B 253 M 12 Ordnungsrecht Lehrveranstaltungsart: LV, 2 SWS M 12 Ordnungsrecht, Gr 1 Frau Prof. Dr. Bautze B 250 M 12 Ordnungsrecht, Gr 2 Herr Tabbara B 066 Turnus: ab 15. KW bis 27. KW M 12 Ordnungsrecht, Gr 3 Herr Jeßulat B 253 Turnus: ab 15. KW, 14-tägig M 12 Ordnungsrecht, Gr 4 Herr Jeßulat B 253 Turnus: ab 16. KW, 14-tägig M 13 Personalwesen Lerninhalte Schwerpunktbereich Rechtswissenschaft (90 W) Grundlagen des allg. Arbeitsrechts (Kollektiv- und Individualarbeitsrecht) Besonderheiten des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst (TVöD bzw. TV-L) Grundlagen des Beamtenrechts mit den wesentlichen Unterschieden zwischen dem Recht des Bundes und dem der Länder (BBG bzw. BeamtStG) Beteiligungsrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (PersVG, SGB IX) Neue Perspektiven für das Recht des öffentlichen Dienstes (GleichstellungsG, AGG, Demografische Entwicklung) Anwendung bzw. Auslegung von Normen 5

6 Schwerpunktbereich Betriebswirtschaftslehre (90 W) Personalgewinnung (Werbung und Auswahl) Personaleinsatz Personalführung Personalentwicklung Diskriminierungsfreie Leistungsbewertungen (Arten und Methoden der Leistungsbewertung) Fallbesprechungen unter Vermittlung der einschlägigen Methoden Kompetenzziele Die Studierenden verfügen über Kenntnisse auf dem Gebiet des Personalrechts für den öffentlichen Sektor. Sie kennen und verstehen: die Grundlagen und Grundstrukturen des Arbeitsrechts und des Öffentlichen Dienstrechts, betriebswirtschaftliche Aspekte des Personalwesens (Personalplanung, Personalrekrutierung), Instrumente der Leistungsbeurteilung (Anreizsysteme), sozialwissenschaftliche Aspekte des Personalwesens (Personalführung, Personaleinsatz, Personalentwicklung, Konfliktmanagement), die wachsende Bedeutung der oben genannten Aspekte für den öffentlichen Sektor, die Zunahme des Einflusses der Rechtsprechung des EUGH auf das Personalwesen im öffentlichen Sektor. Die Studierenden sind in der Lage: einfache Problemstellungen im Bereich des öffentlichen Tarifrechts und Beamtenrechts selbstständig zu lösen. Die Studierenden kennen und verstehen die Methoden und Techniken des Personalmanagements und können diese in ihrer praktischen Arbeit umsetzen und kritisch reflektieren. M 13 Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre Lehrveranstaltungsart: LV, 2 SWS M 13 Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre, Gr 1 Herr Prof. Dr. Heinrich B 066 M 13 Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre, Gr 2 Frau Böck B 250 Turnus: ---- ggf. sporadische Termine: , , , , , M 13 Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre, Gr 3 Frau Fléing Turnus: ---- ggf. sporadische Termine: , , , , , , , ,

7 M 13 Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre, Gr 4 Frau Fléing s. Finca Turnus: ---- ggf. sporadische Termine: , , , , , , , , M 13 Schwerpunkt Rechtswissenschaft Lehrveranstaltungsart: LV, 2 SWS M 13 Schwerpunkt Rechtswissenschaft, Gr 1 Herr Strecker A324, 6B 251 / 252 M 13 Schwerpunkt Rechtswissenschaft, Gr 2 Herr Strecker A324, 6B 251 / 252 M 13 Schwerpunkt Rechtswissenschaft, Gr 3 Herr Strecker A324, 6B 251 / 252 M 13 Schwerpunkt Rechtswissenschaft, Gr 4 Herr Strecker A324, 6B 251 / 252 M 14 Selbstverwaltung Lerninhalte Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung einschließlich -garantie Rechtsgrundlagen Begriff, Wesensmerkmale und Rechtsstellung der Kommunen Aufbau, Aufgaben und Organe der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände Finanzwirtschaft der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände (Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan) Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden einschließlich kommunaler Zusammenarbeit 7

8 Gemeindeaufsicht mit Rechtsschutz Bezirksverfassung (Bezirksverwaltungsgesetz) Rechtsstellung der Bezirke im Verwaltungsaufbau des Landes Berlin mit Aufgaben, Organe und Aufsichten Finanzwirtschaft der Bezirke (Globalhaushalte) Kompetenzziele Die Studierenden kennen und verstehen: die Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung mit der geschichtlichen Entwicklung und ihrer Ausformung in den Kommunalverfassungen unter Berücksichtigung der Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 GG, die organisationsrechtlichen Instrumente mit Aufbau, Aufgaben und Stellung der Gemeinden und Bezirke sowie die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und sind in der Lage, die grundlegenden Prinzipien und Inhalte der verfassungsrechtlichen Regelungen zu erläutern und anzuwenden. Hierbei sollen sie insbesondere auch die Mitwirkung der Bürger an kommunalen bzw. bezirklichen Entscheidungsprozessen darstellen können, die Instrumente im Gemeindefinanz und -wirtschaftsrecht und sind in der Lage diese im Vergleich mit den bezirklichen Besonderheiten anzuwenden. Lehrveranstaltungsart: LV, 4 SWS M 14 Selbstverwaltung, Gr 1 Herr Prof. Dr. Erdmann A 008, 6A 324 M 14 Selbstverwaltung, Gr 2 Herr Dr. Groh B 250 M 14 Selbstverwaltung, Gr 3 Herr Dr. Tessmann A 250 M 14 Selbstverwaltung, Gr 4 Herr Prof. Dr. Erdmann A 253 M 15 Grundzüge des Sozialstaates Lerninhalte Verfassungsrechtliche Verankerung des Sozialstaatsprinzips Rechtsquellen des Sozialrechts 8

9 Aufgaben und Gliederung des Sozialrechts (SGB I) Grundzüge der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe (SGB II und XII) sowie des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) Sozialverwaltungs- und verfahrensrecht (SGB X und SGG) Kompetenzziele Die Studierenden kennen und verstehen: die Grundfunktion des Staates, der sozialen Absicherung und Förderung der Menschen, in ihrer geschichtlichen und staatsphilosophischen Dimension kennen lernen, die Aufgaben und Grundbegriffe des Sozialrechts (SGB), Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Sozialrecht und Verwaltungsrecht. Sie Studierenden sind in der Lage: konkreten Fallgestaltung zu identifizieren und analysieren, das Sozialrecht in seinen Grundzügen nach den SGB II, XII und VIII anzuwenden, mit dem Ergebnis, praxisorientierte Entscheidungsvorschläge zu formulieren. Lehrveranstaltungsart: LV, 4 SWS M 15 Grundzüge des Sozialstaates, Gr 1 Frau Ruth-Schumacher B 066 M 15 Grundzüge des Sozialstaates, Gr 2 Frau Ruth-Schumacher B 253 M 15 Grundzüge des Sozialstaates, Gr 3 Herr Freese A 324 Turnus: ab 15. KW ggf. sporadische Termine: nicht: , , , M 15 Grundzüge des Sozialstaates, Gr 4 N.N Turnus: N.N. ggf. sporadische Termine: N.N. M 16 Projektdesign Projektdesign I - Themenbezogene Inhalte Die Studierenden bearbeiten unter der moderierenden Anleitung der Dozentin/des Dozenten eine unter einem Rahmenthema stehende selbst gewählte wissenschaftliche oder praktische Frageoder Aufgabenstellung. 9

10 Im Mittelpunkt dieses Moduls steht die Entwicklung eines Konzeptes, wie die gewählte wissenschaftliche oder praktische Frage- oder Aufgabenstellung bearbeitet werden soll. Dazu werden die Grundlagen des Projektmanagements vermittelt und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gewählten Themas angewandt. Die Studierenden erarbeiten sich selbstständig die für die Themenstellung relevanten fachwissenschaftlichen Grundlagen. Je nach Themenstellung werden geeignete Kooperationspartner aus der Praxis gewonnen und deren Erwartungen an die Projektarbeit ermittelt. Die in diesem Modul erfolgten Arbeitsschritte werden im folgenden Semester in dem Modul Projektdurchführung zu Ende geführt. Projektdesign II - Empirische Forschungsmethoden Grundlegendes Verständnis des Forschungsprozesses als Messvorgang Überblick über Erhebungsmethoden - Befähigung zu selbstständigen einfachen Anwendungen Befähigung zur kritischen Rezeption von empirischen Studien Kompetenzziele Die Studierenden sind in der Lage, die für die gewählte Frage- oder Problemstellung relevanten fachwissenschaftlichen Quellen zu identifizieren und deren Inhalte aufzubereiten. Sie sind in der Lage, relevante Kooperationspartner aus der Praxis zu identifizieren und mit ihnen eine zielorientierte Kooperation aufzubauen. Sie können die zentralen Aspekte des Projektmanagements selbständig anwenden. Sie sind in der Lage, eine repräsentative Erhebung durchzuführen sowie die dazu erforderlichen Instrumente zu entwickeln und sachgerecht einzusetzen. Sie können statistische Analysen vornehmen sowie deren Ergebnisse sachgerecht und anschaulich darstellen. Sie erweitern und vertiefen ihre methodischen und sozialen Kompetenzen. Die Studierenden kennen und verstehen die Grundlagen der empirischen Sozialforschung (insbesondere Operationalisierung, Messen und Messniveaus, forschungsethische Fragen). Sie kennen und verstehen die wichtigsten Erhebungsmethoden sowie eine Auswahl von quantitativen wie qualitativen Analysemethoden. Lehrveranstaltungsart: S, Ü, insg. 5 SWS M 16 Projektdesign I Theoretische Inhalte Lehrveranstaltungsart: S, 3 SWS Angebot 1: Internationaler Menschenrechtsschutz Anspruch und Wirklichkeit Bereits im Jahr 1948 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen ihre Allgemeine Erkla rung der Menschenrechte beschlossen. Seither sind zahlreiche internationale Vertra ge zum Schutze von bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Rechten geschlossen worden, die auch von vielen Staaten ratifiziert worden sind. Es gibt Menschenrechtskommissionen, Menschenrechtsausschüsse, Menschenrechtsräte, und es gibt Menschenrechtsgerichtshöfe, z.b. den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. All dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Menschenrechtsverletzungen, auch schlimmster Art Kambodscha, Ruanda, ehem. Jugoslawien, Liberia...- nach wie vor an der Tagesordnung sind. U.a. die jährlichen Berichte von Amnesty International und Human Rights Watch legen davon Zeugnis ab. Ziel des Projektes ist es, den Widerspruch zwischen Recht und Wirklichkeit zu beleuchten und zu schauen in welchen Staaten/Regionen der Widerspruch besonders krass ist. M 16 Projektdesign I Theoretische Inhalte, Angebot 1: Internationaler Menschenrechtsschutz Frau Prof. Dr. Bautze

11 Angebot 2: Organisationsanalysen zu Behörden und NPO In der Veranstaltung, die sich insgesamt auf zwei Projektsemester erstreckt, sollen studentische Arbeitsgruppen jeweils eine Behörde oder organisatorische Einheit einer Behörde, deren Auswahl von ihnen in Abstimmung mit dem Dozenten vorgenommen wird, beschreiben und analysieren. Auf Wunsch kann auch eine Nonprofitorganisation mit Sitz in Berlin zum Untersuchungsgegenstand erhoben werden. Analytische Kategorien, die bei der Untersuchung einer Einrichtung in unterschiedlichen Gewichtungen und Kombinationen eine Rolle spielen können, sind unter anderem Status und rechtliche Grundlagen, institutionelle Einbindung, Aufgabenspektrum bzw. Tätigkeitsfelder, organisatorischer Aufbau und Prozesse, Haushalt, Personalstruktur, Organisationskultur, Leitbild und Reformperspektiven bzw. Modernisierungsperspektiven. Die methodische Vorgehensweise zur Gewinnung der entsprechenden Erkenntnisse gliedert sich in zwei Schritte: Zuerst erfolgen durch Internetrecherchen gestützte Literaturstudien, bei denen graue Literatur zumeist eine wichtige Rolle spielt. Darauf aufbauend werden mit Behördenangehörigen Interviews geführt oder andere empirische Instrumente eingesetzt, um noch bestehende Lücken zu füllen und Informationen zu den Entwicklungsperspektiven der Einrichtungen zu erhalten. Abgesehen von der Entwicklung des Projektdesigns dient das erste Projektsemester der Einführung in die Thematik, der Aufarbeitung von Forschungsmethoden und Modalitäten der Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten sowie der Behandlung von Formen und Verfahren eines effektiven Projektmanagements. Auf diese Weise sollen die Grundlagen für das zweite Projektsemester gelegt werden, in dem das im ersten Semester entwickelte Konzept umgesetzt wird. Quellenhinweise für einführende Recherchen und Studien: (Behördenbereich), (Nonprofitbereich). M 16 Projektdesign I Theoretische Inhalte, Angebot 2: Organisationsanalysen zu Behörden und NPO Herr Prof. Dr. Winkel B 271 Angebot 3: Immer Theater mit dem Amt: Zur Selbstinszenierung amtlicher Praktiken Das Amt. Das ist immer erstmal so uwa h so beschrieb eine Leitungskraft einer Berliner Behörde die Außenwirkung des Amtes in einem Interview. Das Zitat ist intuitiv verständlich: Das Amt wird eher mit Unbehagen als mit Freude assoziiert, trotz vielfältiger Verwaltungsreformen der letzten Jahrzehnte. Im Projekt Immer Theater mit dem Amt werden wir untersuchen, wie dieses Unbehagen zu Stande kommt. Dabei verbinden wir Lehre und Forschung durch den kontinuierlichen Bezug auf das interdisziplinäre, von Prof. Dr. Marianne Egger de Campo geleitete IFAF-Drittmittelprojekt DISK Design institutionalisiert Service- und Kundenorientierung (HWR, HTW). In einer 2008 vom Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführten, repräsentativen Studie hatten 86 % der Befragten angegeben, dass sie Schwierigkeiten mit Schreiben von Behörden oder mit juristisch fundierten Texten haben. Kommunikation geht aber nicht in Sprache auf. Denn erstens ist nicht alles, was das Amt ausmacht, sprachlich verfasst. Man denke etwa an Atmosphären, die durch Inneneinrichtungen oder ganz allgemein durch Strukturen erzeugt werden; es macht einen Unterschied, ob man auf einem Holzstuhl oder auf einem Sitzsack Platz nimmt, ob man sich in einem Labyrinth oder auf einem klaren Weg befindet. Und zweitens kommt Sprache selten allein: Sprechen tut immer jemand in einer konkreten Situation, und auch Schreiben vom Amt sind immer irgendwie gestaltet. DISK fragt, wie die Kommunikation im Gesundheitsamt Berlin Neukölln funktioniert: Wie tritt das Amt auf? Was für ein professionelles Selbstverständnis artikuliert sich in diesem Auftritt? Und ist darin Raum für so etwas wie Service- und Kundenorientierung? Die Studierenden werden Fragen dieser Art an amtliche Kommunikationsphänomene ihrer Wahl stellen. In lockerer Anlehnung an die praxistheoretische Habitustheorie Pierre Bourdieus einerseits sowie an die Professionssoziologie von 11

12 Everett Hughes andererseits unternehmen die Studierenden eigenständige Feldforschung mit qualitativen Methoden (z. B. Interviews, Dokumentenanalysen, Beobachtung). Zu Beginn des Projekts werden die Studierenden außerdem mit literarischen und theaterpädagogischen Mitteln für das Inszenieren von Praktiken sensibilisiert. Insgesamt werden sie vor allem den eigenständigen und vielleicht auch manchmal unorthodoxen Umgang mit sozialwissenschaftlichen Methoden und Theorien erlernen. Die erste Phase des Projekts wird im Sommersemester 2018 von Dr. Heike Guthoff geleitet, die zweite im Wintersemester 2018/19 gemeinsam von Dr. Heike Guthoff und Prof. Dr. Marianne Egger de Campo. Die Teilnahme erfordert eine ausgeprägte Bereitschaft zu selbständiger Arbeit, darüber hinaus Bereitschaft und Fähigkeit zur Lektüre englischsprachiger Texte. M 16 Projektdesign I Theoretische Inhalte, Angebot 3: Im Theater mit dem Amt: Zur Selbstinszenierung amtlicher Praktiken Frau Dr. Guthoff A 122 Angebot 4: Gerechtigkeit im Rechtsstaat Gerechtigkeit ist ein anstrengendes Wort. Beinahe jeder nimmt es für seine Sache in Anspruch, aber kaum einer erklärt je, was damit gemeint sein soll. Liberale benutzen es, Rechte benutzen es, Linke sowieso, Lehrer, Richter, Tierrechtler. Für die meisten von uns ist Gerechtigkeit oder vielmehr Ungerechtigkeit vor allem ein Gefu hl, das sagt: Das kann doch so nicht richtig sein! Aber dieses Gefühl ist bei jedem anders. Und wenn wir es begründen sollen, kommen wir schnell ins Schwimmen. Aber kann man überhaupt theoretisch objektiv argumentieren, was gerecht ist? In diesem Projekt lernen wir einige bedeutende klassische und moderne Gerechtigkeitstheoretiker kennen, diskutieren sie und (re)konstruieren uns im Idealfall unsere eigene Idee von Gerechtigkeit. Dies sind einige der Fragen, die uns beschäftigen könnten: Was sind gerechte Institutionen und gibt es eine gerechte Weltordnung? Wer darf eigentlich bestimmen, was Gerechtigkeit ist? Was ist der Unterschied zwischen Ungerechtigkeit und Unglück? Wie groß ist meine eigene Verantwortung und was liegt in der Verantwortung des Staates? Was ist Menschenwürde? Sind Menschenrechte ein gutes Prinzip, um Gerechtigkeit herzustellen? Sind Ermessensspielräume (für die Verwaltung und insbesondere die Gerichte) ausreichend, um sich für Gerechtigkeit einzusetzen, oder ist der Normanwender im Endeffekt nicht trotzdem zu sehr an den Gesetzestext gebunden? Was ist in diesem Zusammenhang wohl geeigneter, der Gerechtigkeit zu dienen: eine strikt kodifizierte Rechtsordnung (wie sie in der Tradition des römischen Rechts steht) oder das common law des anglo-amerikanischen Rechtskreises (wo durch die Rechtsprechung ja neues Recht entstehen kann)? M 16 Projektdesign I Theoretische Inhalte, Angebot 4: Gerechtigkeit im Rechtsstaat Herr Prof. Dr. Tangermann A 123 Angebot 5: Kultur zwischen ökonomischen Zwängen, gesellschaftlichen Bedürfnissen und dem Eigenwert des Kulturellen Die rasche Etablierung von Kulturmanagement als eigenständiges Lehr- Forschungsfach spiegelt die dringende Notwendigkeit von professionellem Management für den Kulturbereich wieder. In Zeiten knapper werdender (Kultur)budgets sehen sich Kulturbetriebe mit einem verstärkten Druck nach effizientem und effektiven Umgang mit vorhandenen Geldmitteln konfrontiert. Für entsprechende 12

13 Lösungsansätze wird meist auf Managementmodelle aus der Privatwirtschaft bzw. aus der allgemeinen Verwaltungsmodernisierungsdiskussion verwiesen. In Kreisen vieler Kulturschaffender besteht jedoch nach wie vor eine Abwehrhaltung gegenu ber privatwirtschaftlichen Denkweisen. Man fu rchtet eine Kommerzialisierung der Kultur und ein Diktat der Wirtschaft über die Kunst. Der Kulturbereich dürfe seinen gesellschaftlich relevanten Freiheitsstatus nicht den Rechenstiften der Controller opfern. Angesichts zahlreicher Fälle unreflektierter Anwendung betriebswirtschaftlicher Modelle ohne Rücksicht auf die Spezifikas des Kulturbereichs, scheint diese Furcht vor der Wirtschaft nicht ganz unbegründet. Kulturbetriebe unterliegen Besonderheiten, auf die bei jeglichem Eingriff im Zuge einer Umstrukturierung geachtet werden muss. Zudem nimmt die Kunst in unserer Gesellschaft einen besonderen Stellenwert ein, ein Umstand der auch in Bezug auf ihr Management nach erhöhter Sensibilität verlangt. Wird diesen Gegebenheiten aber die nötige Aufmerksamkeit zuteil, so kann Kulturmanagement aus dem weiten Feld der Betriebswirtschaftslehre wertvolle Einsichten gewinnen. Wir wollen in dem Projekt den Kulturbereich praktisch kennen lernen sowie nach Klärung der Eigenheiten von Kulturbetrieben unter Bezug auf inn- und ausländische Erfahrungen nach der Übertragbarkeit von Managementinstrumenten fragen und diese an selbstgewählten Sparten oder konkreten Betrieben anzuwenden versuchen. Das Projekt bietet die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen und durch selbstständiges Arbeiten im Team interdisziplinär und empirischer sich dem Gebiet des Kulturmanagements zu nähern. M 16 Projektdesign I Theoretische Inhalte, Angebot 5: Kulturmanagement Herr Prof. Dr. Pracher (Projektleitung), Herr Zapel A 019 Angebot 6: Grenzüberschreitung Die Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik von Albert Hirschman Im Jahr 1970 hat der Ökonom Albert Hirschman seine Schrift Abwanderung und Widerspruch verfasst. Dieses Buch widmet sich so auch der Untertitel den Reaktionen auf Leistungsabfall bei Unternehmungen, Organisationen und Staaten. Es geht Hirschman dabei um die Frage, inwiefern Abwanderung und Widerspruch als gesellschaftliche Korrekturkräfte dazu in der Lage sind, die Unzufriedenheit mit den Leistungen von Organisationen (Politik, Verwaltung, Unternehmen) zu korrigieren. Im Rahmen des Projektes werden wir uns zunächst mit der Theorie von Hirschman und seinen Anwendungsmöglichkeiten vertraut machen. Nach einer Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen zu den Methoden der empirischen Sozialforschung soll anschließend nach einem aktuellen Anwendungsbezug gesucht werden. Können die Reaktionen von unzufriedenen Bürgern und Kunden mit Hilfe des ökonomischen Mechanismus der Abwanderung und dem politischen Mechanismus des Widerspruchs zutreffend erklärt werden? Welche Strategien und Handlungsempfehlungen können in der Praxis eingesetzt werden, um Unzufriedenheit produktiv zu kanalisieren? M 16 Projektdesign I Theoretische Inhalte, Angebot 6: Grenzüberschreitung - Die Wirtschaftsund Gesellschaftspolitik von Hirschman Herr Prof. Dr. Otter A

14 Angebot 7: ÖV: Psychologische und sozialpsychologische Aspekte von Bürgerbeteiligungsmaßnahmen Kann politische Beteiligung Bürger glücklicher, gesünder und empathischer machen? Und wenn ja, dann unter welchen Umständen und wie? Und wann führen Bürgerbeteiligungen zu gegensätzlichen Auswirkungen? In diesem Projekt untersuchen und evaluieren Studierende Ziele, Umsetzung und mögliche Auswirkungen unterschiedlicher Bürgerbeteiligungsmaßnahmen aus psychologischer und sozialpsychologischer Sicht. Wir werden Modelle recherchieren und entwickeln, die darstellen, wie Bürgerbeteiligungsmaßnahmen eventuell soziale und politische Einstellungen und Kompetenzen, Selbstkonzept und Soziale Identität, sowie Emotionen gegenüber anderen beeinflussen können. Studierende werden Forschungsfragen von diesen Modellen ableiten und empirisch bearbeiten. Forschungsstudien werden sich kritisch damit befassen, inwieweit Bürgerbeteiligungen z. B. Integration fördern (könnten), soziale Gemeinschaft in vielfältigen Kommunen stärken (könnten), zivilgesellschaftliche Kompetenzen sowie mehr Vertrauen zwischen Bürgern und der Politik schaffen (könnten). Das Projekt richtet sich insbesondere an Studierende, die mit intrinsischer Motivation gerne ein sozialwissenschaftliches Thema wissenschaftlich durchdringen und empirisch beleuchten wollen, die Freude an Erkenntnisgewinn und eigenständiger Projektarbeit im Team haben. M 16 Projektdesign I Theoretische Inhalte,Angebot 7: Psych. und sozialpsychologische Aspekte von Bürgerbeteiligungsmaßnahmen Frau Prof. Dr. Hagelskamp A 325 Angebot 8: Evaluation in der öffentlichen Verwaltung Evaluationen sind seit geraumer Zeit in vielen Politikfeldern institutionalisiert und somit Teil der öffentlichen Verwaltung geworden. Sie dienen der Überprüfung komplexer Handlungsmodelle und der daraus resultierenden Beeinflussung organisationaler oder gesellschaftlicher Entwicklungen. Doch wie können Projekte oder Programme als zentrale Elemente politischer und administrativer Strategien erfolgreich evaluiert werden? In diesem Seminar lernen die Studierenden die theoretischen Grundlagen und professionellen Standards der Evaluation kennen sowie ihren Einsatz als Instrument zur Planungs- und Entscheidungshilfe. Zugleich erarbeiten sie sich ein grundlegendes Verständnis der Möglichkeiten (und Grenzen) sozialwissenschaftlicher Methoden und wissenschaftlicher Gütekriterien in Evaluationskontexten. Die eigene Anwendung empirischer Methoden steht dabei im Vordergrund, sodass die Studierenden im zweiten Projektsemester selbstständig ein eigenes kleineres Evaluationsprojekt bevorzugt innerhalb der Hochschule planen und umsetzen können. Die Teilnahme erfordert die Bereitschaft zur Lektüre auch englischer Texte sowie zur Übernahme von Gruppen- und Einzelpräsentationen von kleinen Übungsaufgaben. M 16 Projektdesign I Theoretische Inhalte, Angebot 8: N.N. Herr Boit s. Finca M 16 Projektdesign II Grundlagen der empirischen Sozialforschung Lerninhalte Lehrveranstaltungsart: Ü, 2 SWS 14

15 M 16 Projektdesign II Grundlagen der empirischen Sozialforschung, Gr 1a Herr Radtke A 122, 14-tägig M 16 Projektdesign II Grundlagen der empirischen Sozialforschung, Gr 1b Herr Radtke A 122, 14-tägig M 16 Projektdesign II Grundlagen der empirischen Sozialforschung, Gr 2a Frau Prof. Dr. Hagelskamp A 122, 14-tägig M 16 Projektdesign II Grundlagen der empirischen Sozialforschung, Gr 2b Frau Prof. Dr. Hagelskamp A 122 Turnus: ab 15. KW, 14-tägig M 16 Projektdesign II Grundlagen der empirischen Sozialforschung, Gr 3a Frau Prof. Dr. Hagelskamp A 325, 14-tägig M 16 Projektdesign II Grundlagen der empirischen Sozialforschung, Gr 3b Frau Prof. Dr. Hagelskamp A 325 Turnus: ab 15. KW, 14-tägig M 16 Projektdesign II Grundlagen der empirischen Sozialforschung, Gr 4a Frau Reichert s. Finca Turnus: --- ggf. sporadische Termine: , , , , ,

16 M 16 Projektdesign II Grundlagen der empirischen Sozialforschung, Gr 4b Herr Eckert s. Finca Turnus: ---- ggf. sporadische Termine: , , , , Fakultatives Kursangebot für das Modul 22 und Modul 23 Die Belegung ersetzt keine Kurse des regulären Curriculums. Kurs / Kursinhalt: Umweltrecht im ethischen Kontext (3 ECTS) Herkunft, Hintergründe und Kerngedanken der Nachhaltigkeit sowie ethische Grundlagen, Fairness, Recht und Gerechtigkeit, normative Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit (Abgrenzung Rechtsnorm, Sozialnorm) Rechtsquellen des Umweltrechts auf internationaler (Völkerrecht/Europarecht) und nationaler Ebene Einteilung des Umweltrechts, Grundzüge des Verwaltungshandelns und des Verwaltungsverfahrens, Überwachungsregelungen, Zulassungsverfahren und Bürgerbeteiligung sowie Rechtsschutzfragen staatliche Planung der Umweltnutzung (Schaffung von Nutzungsrechten und Umweltpflichten durch planerische Einwirkung auf vorhandene Umwelträume) Lehrveranstaltungsart: Ü, 2 SWS M 22 Ethik und Nachhaltigkeit - Umweltrecht im ethischen Kontext Frau Dr. Rath A 326 Turnus: ab 15. KW, 14-tägig Kurs / Kursinhalt: Ökologie und Umweltethik in Sprache, Kultur und Gesellschaft (3 ECTS) Keine Angaben vorhanden. Lehrveranstaltungsart: Ü, 3 SWS M 22 Ethik und Nachhaltigkeit - Ökologie und Umweltethik in Sprache, Kultur und Gesellschaft Herr Dr. Heinze A 019 Turnus: ---- ggf. sporadische Termine: ,25.04., , , , , , Kurs / Kursinhalt: M 22 Verwaltungsethik (3 ECTS) Grundlagen der Ethik Ethik in der Verwaltung Ethische Handlungskompetenz Verhaltensstandards in der ÖV Problemstellungen aus der Praxis 16

17 Vorbeugung von Korruption Herausforderungen & Chancen Lehrveranstaltungsart: Ü, 3 SWS M 22 Ethik und Nachhaltigkeit - Verwaltungsethik Herr Sefeloge A 326 Kurs / Kursinhalt: M 23 Schlüsselkompetenzen: GGO (3 ECTS) Schlüsselkompetenzen für die Verwaltung: GGO Lehrveranstaltungsart: Ü, 2 SWS M 23 Schlüsselkompetenzen - GGO max 35, Gr alle Herr Schultz A 019 Turnus: ---- ggf. sporadische Termine: Mi: , , , , , Fr: , M 23 Schlüsselkompetenzen Islam - muslimisches Leben in Deutschland Interkulturelle Kompetenzen (4,5 ECTS) Interkulturelle Kompetenzen: Islam, muslimisches Leben in Deutschland und Islamismus Lehrveranstaltungsart: Ü, 3 SWS M 23 Schlüsselkompetenzen Islam - muslimisches Leben in Deutschland Herr Findikci Turnus: ---- Zusätzliches und fakultatives englischsprachiges Fächerangebot für alle FB 3-Studierenden im Sommersemester Die Belegung ersetzt keine Kurse des regulären Curriculums. Die Angebote gelten für Incoming-Studierende sowie für alle Studierenden des Fachbereichs 3 und sind zusätzlich zu Ihrem regulären Fächerangebot im Fachsemester belegbar. Die Belegung erfolgt online über Finca im Anmeldezeitraum. Der Besuch der zusätzlichen Kurse ersetzt NICHT Module bzw. Veranstaltungen Ihres regulären Fächerangebotes! In der Regel wird ein Leistungsnachweis in Form eines Referates abgelegt. Intercultural Competence And Conflict Management (5 ECTS) Lehrveranstaltungsart: Ü, 4 SWS 17

18 Intercultural Competence And Conflict Management Frau Bonnen, Herr Schoneweg B 271 Introduction to Sozcial Research Methods (5 ECTS) Lehrveranstaltungsart: Ü, 3 SWS Introduction to Sozcial Research Methods Frau Prof. Dr. Hagelskamp s. Finca Turnus: ab 15. KW The Political System Of The European Union (2 ECTS) Lehrveranstaltungsart: Ü, 2 SWS The Political System Of The European Union Herr Mwilima B

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