Erstellt von Tim Roff FIA. Zuletzt aktualisiert am 18 Juli 2016

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1 Zusammenfassung des Gutachtens des unabhängigen Gutachters zu der geplanten Bestandsübertragung eines kleinen Portfolios in Deutschland abgeschlossener Versicherungsverträge der Legal & General Assurance Society Limited auf die Canada Life Assurance Europe Limited Erstellt von Tim Roff FIA Zuletzt aktualisiert am 18 Juli

2 1. Einleitung Sinn und Zweck des Gutachtens 1.1 Ich wurde als unabhängiger Gutachter bestellt, um das erforderliche Gutachten zu einer geplanten Übertragung eines kleinen Portfolios in Deutschland von der Legal & General Assurance Society Limited ("LGAS") abgeschlossener Verträge im Wege einer Bestandsübertragung (die "Bestandsübertragung") auf die Canada Life Assurance Europe Limited ("CLAE") zu erstellen. 1.2 In meiner Eigenschaft als unabhängiger Gutachter habe ich geprüft, welche Auswirkungen die Bestandsübertragung auf verschiedene Gruppen von Versicherungsnehmern der LGAS und der CLAE zu erwarten sind, und insbesondere, ob dabei wesentliche nachteilige Auswirkungen für die Versicherungsnehmer zu erwarten sind, deren Verträge Gegenstand der Bestandsübertragung sind. Ich habe ein Gutachten verfasst, in dem ich meine Auffassung darlege. Sinn und Zweck dieses Gutachtens ist es, das Gericht bei seiner Entscheidung darüber zu unterstützen, ob es die Bestandsübertragung zulässt. 1.3 Das Gutachten enthält eine Zusammenfassung meiner Schlussfolgerungen bezüglich der verschiedenen, von der Bestandsübertragung betroffenen Gruppen von Versicherungsnehmern. Das vollständige Gutachten ist auf der Webseite von LGAS erhältlich. 1.4 Bevor die Bestandsübertragung genehmigt werden wird werde ich einen ergänzenden Bericht schreiben, um das Gericht über wesentliche Änderungen zu den in meinem ursprüngliche Bericht enthaltenen Informationen zu informieren. Eine Kopie dieses ergänzenden Berichts wird auch auf der Internetseite von LGAS erhältlich sein. Unabhängiger Gutachter 1.5 Ich bin Mitglied des Institute of Actuaries, der britischen Aktuarsvereinigung, und verfüge über eine mehr als dreißigjährige Erfahrung in der Lebensversicherungsbranche. Ich bin Partner im Bereich Actuarial and Risk des Beratungsunternehmens Grant Thornton UK LLP. Ich bin unabhängig von den an der Bestandsübertragung beteiligten Unternehmen und meine Bestellung zum Gutachter wurde von den britischen Aufsichtsbehörden für Versicherungsgesellschaften genehmigt. Hintergrund und Zweck der Bestandsübertragung 1.6 LGAS ist ein Versicherungsunternehmen, das im Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland registriert und reguliert ist und Teil einer größeren Gruppe britischer Unternehmen, die der Legal & General Group plc gehören. CLAE 2

3 ist eine Gesellschaft, die in der Republik Irland registriert und reguliert und Teil einer Unternehmensgruppe ist, die der Great-West Lifeco Inc., einer diversifizierten Finanzholdinggesellschaft mit Hauptsitz in Winnipeg, Kanada, gehört. 1.7 LGAS hat zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 28. Februar 2011 über ein Vertriebsbüro in Köln Versicherungsverträge mit in Deutschland ansässigen Personen abgeschlossen. 1.8 Dieses Deutschlandgeschäft wird von LGAS nunmehr nicht als Teil ihres Kerngeschäfts betrachtet und soll darum an einen neuen Eigentümer, die CLAE, übertragen werden. Diese Übertragung soll durch die Bestandsübertragung bewirkt werden. Im Rahmen der Bestandsübertragung sollen alle Verbindlichkeiten aus den Versicherungsverträgen, die übertragen werden, an CLAE übergehen. 1.9 Die tägliche Verwaltung dieses Geschäfts wird durch die Irish Progressive Services International Limited ("IPSI") gemäß den von LGAS vorgegebenen Servicestandards durchgeführt. Nach den Bedingungen der Bestandsübertragung werden die Versicherungsverträge weiter durch IPSI verwaltet und es ist nicht beabsichtigt, die Versicherungsbedingungen der zu übertragenden Versicherungsverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bestandsübertragung zu ändern. Beschreibung des Versicherungsportfolios 1.10 Etwa Versicherungsverträge werden im Rahmen der Bestandsübertragung übergehen. Dabei handelt es sich mehrheitlich um fondsgebundene Verträge, und zwar um eine Mischung aus fondsgebundenen Kapitallebensversicherungsverträgen und fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen. In geringerem Umfang sind auch Risikolebensversicherungen enthalten Zum 31. Dezember 2015 ergab sich die folgende Aufstellung der bestehenden Versicherungsverträge. Vertragsbezeichnung Vertragstypus Anzahl der Versicherungsverträge Risiko- Lebensversicherung Gesamtverbindlichkeit in Mio. GBP Risikolebensversicherung Finanzmarkt- Lebenpolice & Vermögensschutzplan Fondsgebundene Kapitallebensversicherung

4 Finanzmarkt- Rentenpolice Fondsgebundene Rentenversicherungsverträge Versicherungsnehmer der zu übertragenen Versicherungsverträge Zu erwartende Versicherungsleistungen und vertragliche Rechte der Versicherungsnehmer 2.1 Es wird infolge der Bestandsübertragung keine Änderungen bei den Versicherungsprämien oder -leistungen unter den Versicherungsverträgen geben. Außerdem wird es nicht zu Änderungen der aktuellen oder zukünftig erwarteten Gebühren unter den Versicherungsverträgen oder der übrigen Versicherungsbedingungen kommen. 2.2 Bei Übertragung der fondsgebundenen Versicherungsverträge werden die Fondsanteile, die gegenwärtig in die Fonds der LGAS investiert sind, und alle künftigen Versicherungsprämien in gleichwertige, durch CLAE eingerichtete Fonds investiert. Die CLAE-Fonds investieren im Großen und Ganzen in die gleichen zugrundeliegenden Anlagewerte und unterliegen den gleichen Gebühren wie die gegenwärtigen LGAS-Fonds. 2.3 Alles in allem bin ich überzeugt, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Bestandsübertragung wesentliche Auswirkungen auf zu erwartenden Versicherungsleistungen und die vertraglichen Rechte der Versicherungsnehmer der zu übertragenden Versicherungsverträge haben wird. Sicherheit der Versicherungsleistungen 2.4 Die wichtigste Veränderung für die Versicherungsnehmer der zu übertragenden Versicherungsverträge besteht darin, dass ihre Versicherungsleistungen künftig von CLAE und nicht von LGAS gezahlt werden. Obwohl die Höhe der Versicherungsleistungen unverändert bleibt, ist es wichtig zu prüfen, ob CLAE auch künftig zur Erbringung der Leistungen in der Lage sein wird. Darum habe ich die Finanzkraft und Zahlungsfähigkeit der CLAE geprüft. 2.5 Versicherungsunternehmen sichern ihre Versicherungsnehmer dadurch ab, dass sie mehr Vermögenswerte halten, als zur Befriedigung ihrer Verbindlichkeiten erforderlich ist. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft lässt sich der Differenz zwischen dem Wert der Vermögenswerte und der Verbindlichkeiten entnehmen. 2.6 In der gesamten EU müssen Versicherungsunternehmen Mindestanforderungen an ihre Zahlungsfähigkeit, die sogenannten Solvenzkapitalanforderungen (Solvency 4

5 Capital Requirements, "SCR") erfüllen, indem sie über ein gewisses Mindestkapitalniveau verfügen. Ausgehend von den Informationen, die mir die Unternehmen zur Verfügung gestellt haben, habe ich den Stand der Vermögenswerte und der Verbindlichkeiten der LGAS und der CLAE zum 31. Dezember 2015 und die Situation geprüft, die zu diesem Zeitpunkt bestanden hätte, wenn die Bestandsübertragung bereits durchgeführt worden wäre. Hierbei handelt es sich um den Zeitpunkt, zu dem die aktuellsten Informationen verfügbar waren. 2.7 Die nachstehenden Tabellen enthalten eine Zusammenfassung der öffentlich zugänglichen Informationen: Legal & General Group plc Dezember 2015 GBP Mrd. Anrechnungsfähige Eigenmittel 13,5 SCR 8,0 Überschuss 5,5 SCR-Deckungsquote 169 % CLAE Vor Übertragung EUR Mio. Anrechnungsfähige Eigenmittel 463,6 464,8 SCR 255,1 259,1 Nach Übertragung EUR Mio. Überschuss 208,5 205,7 SCR-Deckungsquote 182 % 179 % 2.8 Aus den vorstehenden Tabellen lässt sich ablesen, dass die Eigenkapitalquote von LGAS und CLAE weit über ihren jeweiligen Zeilgrößen liegt. Daher bin ich der Ansicht, dass die Übertragung keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Versicherungsnehmer der zu übertragenden Versicherungsverträge haben wird. 1 Die Informationen über LGAS wurden mir zur Verfügung gestellt, sind aber nicht öffentlich zugänglich. Die Angaben in der Tabelle beziehen sich auf die Legal & General Group plc. Auf LGAS entfallen 81 % der anrechnungsfähigen Eigenmittel innerhalb der Legal & General Group plc. 5

6 2.9 Die Liquiditätslage eines Unternehmens kann sich mit der Zeit ändern. Dies kann durch veränderte Marktbedingungen geschehen, die sich auf den Wert von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auswirken können. Unternehmen sind generell bestrebt, solche Entwicklungen durch Vereinbarung von Managementgrundsätzen zu kontrollieren, deren Ziel es ist, ihr Liquiditätsniveau abzusichern. Dazu zählen ein vorgegebener Risikorahmen und eine vereinbarte Risikobereitschaft, in deren Rahmen sich die Tätigkeiten des Unternehmens bewegen. Mir lagen interne Managementinformationen zu Governance-Regelungen, Risikobereitschaft, Risikobeschränkungen und Kapitalrichtlinien bei CLAE vor. Insbesondere habe ich Risikobereitschaft, Kapitalsteuerung und Liquiditätsrichtlinien geprüft, und bestätigt gefunden, dass CLAE anstrebt, eine SCR-Bedeckungsquote von über 125 % beizubehalten. Alles in allem bin ich überzeugt, dass mit diesen Kontrollen ein sinnvoller Ansatz verfolgt wird Versicherungsnehmer von Versicherungsunternehmen, die der Versicherungsaufsicht im Vereinigten Königreich unterstehen, sind nach gegenwärtigem Stand zusätzlich geschützt, falls das Versicherungsunternehmen insolvent wird oder fällige Leistungen unter einem Versicherungsvertrag nicht zahlen kann. Dieser Schutz erfolgt durch eine unabhängige Stelle zur Einlagensicherung, das Financial Services Compensation Scheme ("FSCS"). In Irland gibt es keine dem FSCS entsprechende Stelle. Allerdings hat CLAE der CBoI angezeigt, dass sie beabsichtigt, in dem Vereinigten Königreich auf Grundlage der Dienstleistungsfreiheit den Europäischen Pass zu nutzen, und das britische FSCS hat zugesagt, dass es den zu übertragenden Versicherungsnehmern bei Zahlungsausfällen der CLAE weiterhin dasselbe Maß an Schutz gewähren wird, das ihnen ohne die Übertragung zugekommen wäre Die Geschäftsleitung der CLAE hat mir bestätigt, dass sie unter der Annahme, dass die Bedingungen unter denen CLAE berechtigt ist, Geschäft unter der Nutzung eines Europäischen Passes für Dienstleistungen zu betreiben und die Folgen daraus für CLAE sich nicht ändern und CLAE folglich weiterhin von der Deckung durch das FSCS für die Versicherungsnehmer der zu übertragenden Versicherungsverträge zu den gegenwärtigen Bedigungen und gemäß den aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen profitiert - gegenwärtig beabsichtigt, die Nutzung des Europäischen Passes für Dienstleistungen in dem Vereinigten Königreich fortzusetzen, so lange die zu übertragenden Policen in Kraft sein werden Die Solvency II-Regeln sehen erhebliche Verpflichtungen für CLAE vor, effektive Risikomanagement-Methoden anzuwenden und ein angemessenes Kapitalniveau gegen Risiken vorzuhalten, die das Unternehmen beeinträchtigen könnten. Unternehmen sind außerdem verpflichtet, bei der Aufsichtsbehörde regelmäßig Berichte über ihre Solvenzposition einzureichen. Das Aufsichtssystem sollte daher eine frühe Warnung über mögliche Bedrohungen der Solvenz gewährleisten, die es den Unternehmen erlauben, frühzeitig korrigierende Maßnahmen zu ergreifen. Die 6

7 Unternehmen müssen unter der Solvency II-Richtlinie außerdem die CBoI informieren, wenn sie nicht in der Lage oder wahrscheinlich nicht in der Lage sind, ihre Solvenzanforderungen zu bedecken und müssen unter diesen Umständen einen Krisenplan einreichen. Wenn eine andauernde Bedrohung der Solvabilität vorliegt kann die CBoI neues Geschäft sowie die Anlagepolitik des Unternehmens beschränken oder eine Verfügung über Vermögenswerte des Unternehmens untersagen Meiner Ansicht nach führt der Schutz, der durch die Kombination der Verpflichtungen des Unternehmens zu Risiko- und Kapitalmanagement, die Solvency II-Richtlinie und die aufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse der CBoI geschaffen wird, dazu, dass das Risiko des Unternehmens, zahlungsunfähig zu werden, ebenso wie das Risiko, dass die zu übertragenden Versicherungsnehmer einen Anspruch bei dem FSCS geltend machen müssen, gering ist. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die zu übertragenden Versicherungsnehmer ihre Ansprüche nicht vollständig erfüllt bekommen, wenn CLAE das Geschäft im Vereinigten Königreich unter der Dienstleistungsfreiheit zukünftig beenden und insolvent würde Nach der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, ist unklar, welche Auswirkungen dies auf das Recht unter dem Europäischen Pass tätig zu sein und die Fortsetzung des Schutzes durch den FSCS für Versicherungsverträge hat, die zuvor an ein anderes Unternehmen innerhalb der EU übertragen wurden. Gegenwärtig gilt das EU-Recht jedoch fort, einschließlich der Dienstleistungsfreiheit unter der Solvency II-Richtlinie Alles in allem bin ich überzeugt, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Bestandsübertragung wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheit der Versicherungsnehmer haben wird. Servicestandards 2.16 Wie bereits oben in Punkt 1.9 erwähnt, bleibt IPSI für die Verwaltung der zu übertragenden Versicherungsverträge zuständig. Der bestehende Dienstleistungsvertrag mit IPSI wird im Rahmen der Bestandsübertragung auf CLAE übertragen. Zum Zeitpunkt der Bestandsübertragung wird es keine Änderungen der Bedingungen des Dienstleistungsvertrags geben. Meine Schlussfolgerung ist daher, dass wesentliche Auswirkungen der Bestandsübertragung auf die Servicestandards unwahrscheinlich sind Alles in allem bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bestandsübertragung keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die Servicestandards für die übertragenen Versicherungsnehmer hat. 7

8 3. Die Auswirkungen der Bestandsübertragung auf die verbleibenden Versicherungsnehmer der LGAS 3.1 Der zu übertragende Geschäftsbereich macht nur einen sehr kleinen Teil des gesamten langfristigen Geschäfts der LGAS aus. Der Wert der zu übertragenden Vermögenswerte entspricht dem Wert der übergehenden Verbindlichkeiten, so dass sich nach der Übertragung keine messbare Änderung von verfügbarem Eigenkapital oder SCR ergibt, mit der Folge, dass es auch keine messbare Änderung der Solvabilitätslage unter Solvency II geben wird. 3.2 Alles in allem bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bestandsübertragung für die verbleibenden Versicherungsnehmer der LGAS keine wesentlichen Konsequenzen hat. 4. Die Auswirkungen der Bestandsübertragung auf die derzeitigen Versicherungsnehmer der CLAE 4.1 Der zu übertragende Geschäftsanteil macht einen kleinen Teil am gesamten langfristigen Geschäft der CLAE aus. Wie sich aus der vorstehenden Tabelle unter Punkt 2.7 ergibt, kommt es für die derzeitigen Versicherungsnehmer der CLAE zu einer geringfügigen Reduzierung der Solvabilitätsdeckung, die ich allerdings nicht für wesentlich halte. 4.2 Insgesamt bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bestandsübertragung für die derzeitigen Versicherungsnehmer der CLAE keine wesentlichen Konsequenzen hat. 5. Die Auswirkungen des Ergebnises des britischen EU-Referendums 5.1 Am 23. Juni 2016 hat Großbritannien eine Volksabstimmung durchgeführt und den Austritt aus der EU gewählt. Der genaue Zeitplan und die Bedingungen unter denen Großbritanniendie EU verlassen werden sind gegenwärtig nicht bekannt. Der Chef- Aktuar von LGAS und der Chef-Aktuar von CLAE haben jedoch trotz der erhöhten Marktvolatitlität unmittelbar nach der Bekanntgabe des Ergebnisses bestätigt, dass die geschätzte Höhe der Solvabilitätsdeckung von LGAS und CLAE nicht wesentlich beeinträchtigt wurden. 5.2 In meinem ergänzenden Bericht werde ich zu anderen möglichen Folgen der Entscheidung Großbritanniens, die EU zu verlassen, zusätzlich Stellung nehmen. 6. Gesamtschlussfolgerung 6.1 Alles in allem bin ich der Auffassung, dass die Durchführung der Bestandsübertragung voraussichtlich keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die zu erwartenden Versicherungsleistungen der Versicherungsnehmer der CLAE und der LGAS (sowohl der Versicherungsnehmer der zu übertragenden 8

9 Versicherungsverträge, als auch der verbleibenden Versicherungsnehmer) und die Sicherheit dieser Leistungen haben wird. 6.2 Weiter bin ich der Auffassung, dass die Bestandsübertragung keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die Servicestandards für die Versicherungsnehmer der zu übertragenden Versicherungsverträge haben wird. Tim Roff FIA Partner Grant Thornton UK LLP 18. Juli

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